BDI - The Voice of German Industry Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen 22.12.2015 BDI-Vorlage.pptx 1 Agenda Inhalte Teil 1: Grundlagen Teil 2: Änderungen bei Gesundheitsgefahren Teil 3: Änderungen bei physikalisch-chemischen Gefahren Teil 4: Konsequenzen Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 2 CLP-Verordnung C L P Classification Labelling Packaging G H S Globally Harmonized System CLP ist die europäische Variante des internationalen GHS Verabschiedet als 1272/2008 vom 16.12.2008 Seitdem 7 mal in ATP‘s angepasst, weitere 2 Anpassungen in 2016 beabsichtigt Konsolidierte Fassung am 1.6.2015 mit 2015/1221 (7. ATP) neu gefasst Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 3 CLP = GHS? CLP ist die europäische Variante der Übernahme des weltweiten (global) einheitlichen (harmonized) Einstufunugssystems Bausteine: Gefahren, Gefahrenkategorien, S- und R-Sätze etc. nur die UN darf die Bausteine verändern. aber der Gesetzgeber kann die nationalen Bausteine auswählen oder zusätzliche Bausteine definieren. Resultat: unterschiedliches GHS, einige Regionen/Länder übernehmen GHS unverändert, andere nicht, insbesondere die Einstufung von Zubereitungen wird schärfer. Beispiel: UN akut tox Kat. 1 2 3 4 5 Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, EU - USA - Japan Transport 4 Gefahrensymbol Gefahrenpiktogramm Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 5 Gefährlichkeitsmerkmale Gefahrenklassen EG-RL 67/548/EWG CLP 15 Gefährlichkeitsmerkmale 28 Gefahrenklassen Bezeichnung der besonderen Gefahren R-Sätze Gefahrenhinweise H-Sätze ergänzend EUH-Sätze Sicherheitsratschläge S-Sätze Sicherheitshinweise P-Sätze Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 6 Struktur der H-Sätze Kodierung der Gefahrenhinweise, z.B. H 3 01 H: (Hazard Statement) 01: Laufende Nummer 2 Physikalische Gefahr 3 Gesundheitsgefahr 4 Umweltgefahr H20_: explosiv H22_: entzündbar H24_: Gefahr bei Erwärmung H25_: pyrophor H26_: Berührung mit Wasser H27_: oxidierend H28_: Gas H29_: korrosiv Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, H30_: orale Gefährdung H31_: dermale Gefährdung H33_: inhalative Gefährdung H34_: Keimzellmutagen H35_: kanzerogen H36_: reproduktionstoxisch H37_: STOT 7 P-Sätze Precautionary-Statements: Sicherheitshinweise Kodierung der Sicherheitshinweise, z.B. P 1 02 P: (Precautionary Statement) 02: Laufende Nummer 1: Gruppierung 1 Allgemein 2 Vorsorgemaßnahmen 3 Empfehlungen 4 Lagerhinweise 5 Entsorgung Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 8 Gefahrenklassen Gesundheitsgefahren Gefahrklassen Gesundheitsgefahren Akute Toxizität Gefahrenkategorien 1 2 3 4 1A 1B 1C 2 1 2A Sensibilisierung der Atemwege und der Haut 1A 1B Keimzellmutagenität 1A 1B 2 Karzinogenität Reproduktionstoxizität 1A 1A 1B 1B 2 2 Spezifische Zielorgan-Tox. (einmalige Exposition) 1 2 3 Spezifische Zielorgan-Tox. (wiederholte Exposition) 1 2 Aspirationsgefahr 1 Ätz-, Reizwirkung auf die Haut Schwere Augenschädigung/ Augenreizung Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, Laktation 9 Umstufung akute Toxizität EU T+ oral 1 1 inhal. Dampf 1 inhal. Gas1 (MGW=48) Xn 2 dermal inhal. 1 Aerosol T 3 2 4 3 2 2 4 3 3 2 Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 4 4 3 4 10 Umstufung nach BAuA, Febr. 2008 Anhang I 67/548/EEC (n=3366 Einträge, 29. ATP) 29 / 527 5,5% Xn R22 LD50 200-2000 mg/kg n=527 hiervon GHS LD50 200-300 mg/kg n=29 Xn R21 LD50 400-2000 mg/kg hiervon GHS LD50 400-1000 mg/kg 1.8% Xn R22 GHS 0.55% Xn R21 GHS 0.8% 0.9% Neustoffe (n=4001) Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 11 Umstufung gesundheitsgefährlicher Stoffe Untersuchung auf Basis vorliegender toxikologischer Daten: Quelle: Einstufung nach Stoffliste CLP-VO Anhang VI Tox-Daten der Industrie Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 12 Gefahrenklasse Ätz-, Reizwirkung auf die Haut Einstufung Kategorie 1A / 1B / 1 C Kategorie 2 Gefahrenpiktogramm Signalwort H-Satz Gefahrenbeschreibung Kriterien Gefahr H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und Augenschäden. Achtung H315 Verursacht Hautreizungen 1 A: Ätzwirkung ≤ 3 Min. 1 B: Ätzwirkung > 3 Min bis ≤ 1h 1 C: Ätzwirkung > 1h bis ≤ 4 h Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 13 Umstufung Gemische Stoffeinstufung R35 Gemischeinstufung R35: 10 % R34 H314 R34: 5 C < 10 % R38: 1 C < 5 % R34: C 10 % R38: 5 C < 10 % H314: C 5% Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, H319: 1 C < 5 % 14 Teil 2 Gefahrenklssen Teil 4 Teil 1 Teil 3 Teil 2 Physikalisch / Physikalisch-chemische Gefahrenklassen Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 15 Physikalisch-chemische Gefahrenklssen Gefahrenklassen Explosive Stoffe/Gemische Gefahrenkategorien instabil, explosiv Div1.1 Div 1.2 Div 1.3 Div 1.4 Div 1.5 Div 1.6 Entzündbare Gase 1 Entzündbare Aerosole 1 Oxidierende Gase 1 Gase unter Druck 1 Entzündbare Flüssigkeiten 1 2 Entzündbare Feststoffe 1 2 Selbstzersetzliche Stoffe/Gemische 2 3 Typ A Typ B Typ C Typ D Typ E Typ F Typ G Pyrophore Flüssigkeiten 1 Pyrophore Feststoffe 1 Selbsterhitzungsfähige Stoffe/Gem. 1 2 bildet m. Wasser entzünd. Gase 1 2 3 Oxidierende Flüssigkeiten 1 2 3 Oxidierende Feststoffe 1 2 3 Organische Peroxide Korrosiv gegenüber Metallen Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, Typ A Typ B Typ C Typ D Typ E Typ F Typ G 1 16 Einstufung entzündbarer Flüssigkeiten Einstufung Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Gefahr Gefahr Achtung H 224 H 225 H 226 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar Flüssigkeit und Dampf entzündbar Symbol Signalwort Gefahrenbeschreibung Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar Flammp: 23 °C Sdp. : 35 °C Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, Flammp: 23 °C Sdp. : > 35 °C Flammp: > 23 60 °C 17 Gefahrenklasse Entzündbare Flüssigkeiten Stoff-RL Ameisensäure Butoxyethanol 55°C Dibutylamin 3-Methylbutanol DMF Heizöl/Diesel „Lösemittelfreie“entzündlich R 10 Gemische 21°C Ethylbenzol n-Hexan0°C R 11 2-Methyl-3-butin-2-ol n-Butylacetat R 12 n-Propanol Sdp. 2-Methylbutanol < 35°C Flammpunkt Methylchlorformiat Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 60°C CLP Kat. 3 23°C Flammpunkt Kat. 2 Kat. 1 Sdp. > 35°C Sdp. < 35°C 18 Korrelation Flammpunktes vs. Wasserkonzentration Flp. Konzentration Ethanol in Wasser Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 19 Gefahrenklasse Metallkorrosiv Einstufung Kategorie 1 Symbol Signalwort H-Satz Gefahrenbeschreibung Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, Achtung H 290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. 20 Gefahrenklasse Ozonschädigend Einstufung Kategorie 1 Gefahrenpiktogramm Signalwort Achtung H420 H-Satz Gefahrenbeschreibung Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 21 Teil 3 Konsequenzen Teil 4 Teil 1 Konsequenzen für die betriebliche Praxis Teil 3 Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, Teil 2 22 Anhang VI, Tabelle 3.1 GCC-Bender: Prof. Dr. Bender 4. Einstufung Stoffe und Gemische 23 23 Stoffliste - Auffälligkeiten Anhang VI Tabelle 3.1: keine P-Sätze aufgeführt! * Mindesteinstufung für akut toxische Einstufung ** ein Ausschluss von Expositionswegen wurde nicht vorgenommen *** Einstufung als Reproduktionstoxizität erfolgte nur auf Basis der bisherigen R-Sätze (D, F, d, f) **** korrekte Einstufung der physikalischen Eigenschaften war wegen fehlender Daten nicht möglich Bei vorliegenden experimentellen Daten muss gemäß den Einstufungskriterien von Anhang I abweichend die schärfere Einstufung vorgenommen werden! Keine harmonisierte Einstufung bei diesen Eigenschaften! GCC-Bender: Prof. Dr. Bender 4. Einstufung Stoffe und Gemische 24 Harmonisierte Einstufung ? Konkordanztabelle des bisherigen Anhang I DSD Anhang I DSD (67/548/EEC) Annex VI GHS (Tabelle 3.1) Prinzip: „minimal classification approach *“ T+ T Xn Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 *: in case of existing experimental data these have to be used for a correct classification Schlussfolgerung: durch diese „Mindesteinstufung“ könnten Stoffe von Datenbesitzer unterschiedlich vom Anhang eingestuft werden! Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 25 Stoffliste Grund: Stoffliste wurde nicht in Landessprachen übersetzt! Ist dies akzeptabel? TGD, ECHA-Guidelines: ebenfalls häufig nicht übersetzt werden von ECHA als bindend angesehen! Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 26 Gefährdungsbeurteilung Bei Lieferung von Produkten mit GHS-Kennzeichnung Prüfung ( Sicherheitsdatenblatt): formale GHS-Anpassung Übernahme in eigene Dokumente Änderung / Ergänzung bestehender Einstufung mit Produktsicherheit abklären Übernahme in eigene Dokumente Schutzmaßnahmen festlegen Übernahme in Gefahrstoffverzeichnis aus BASIS durch Gefahrstoffmanagement bei nächster Revision Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 27 Schutzmaßnahmen Bei formaler Umstufung nach GHS sind in der Regel keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen notwendig. Zur Festlegung der Schutzkonzepte wurden bisher alle bekannten Eigenschaften berücksichtigt, unabhängig der Kennzeichnung! Werden jedoch neue Eigenschaften ermittelt, z.B. vom Lieferanten mitgeteilt oder im Rahmen der Neubewertung von REACH, müssen diese selbstverständlich berücksichtigt werden! Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 28 Neue Gefahrenklassen Metallkorrosiv Sichere Behälter schon immer gefordert Gase unter Druck geregelt in BetriebSVo, UVV Gase selbsterhitzungsfähig Eigenschaft + Schutzmaßnahmen schon immer relevant Entzündbare Feststoffe Schutzmaßnahmen stets notwendig Entzündbare Aerosole Schutzmaßnahmen stets notwendig Organische Peroxide Anhang GefStoffV, VBG 4A Entzündbare Flüssigkeiten Flp. > 55 °C keine zusätzliche Lagervorschriften, Explosionsschutzdokument Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 29 Innerbetriebliche Kennzeichnung: TRGS 201 Vereinfachte Kennzeichnung zulässig, wenn Betriebsanweisung mit allen Informationen vorliegt und Unterweisung der beschäftigten erfolgt Bezeichnung des Stoffes Gefahrenpiktogramm bzw. Gefahrensymbol der jeweiligen Hauptgefahren durch die physikalisch-chemischen gesundheitsgefährdenden umweltgefährlichen Wirkungen anzugeben. Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 30 Innerbetriebliche Kennzeichnung: TRGS 201 Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 31 Betriebsanweisungen Alle Betriebsanweisungen müssen überarbeitet und angepasst werden! Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 32 Betriebsanweisung Gefahrstoffbezeichnung keine Anpassung notwendig Gefahren für Mensch und Umwelt neue Piktogramme auf Umstufung prüfen neue H-Sätze Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln neue P-Sätze keine inhaltliche Änderungen Verhalten im Gefahrfall keine Anpassung notwendig Erste Hilfe keine Anpassung notwendig Sachgerechte Entsorgung keine Anpassung notwendig Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 33 Mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung Erfüllen Expositionsszenarien die Anforderungen der GefStoffV an mitgelieferte Gefährdungsbeurteilungen? Typische Juristenantwort: Das kommt drauf an! und das stimmt, es kommt drauf an auf die Qualität des ES auf die beschriebenen Tätigkeitsbedingungen auf die eigenen Tätigkeiten Tatsache ist (fast immer ): die Expositionsbeurteilung von ES sind sehr konservativ bei übereinstimmenden Expositionsbedingungen kann eine Gefährdung ausgeschlossen werden Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 34 Das größere Problem! Was nutzt die ECHA zur Bewertung der Exposition? Bei Festlegung durch RAC: RAC-DNEL: IOELV und BOELV der EU-Kommission Nationale, verbindliche Grenzwerte (TRGS 900) werden ignoriert! Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 35 Geringe Gefährdung Was ist eine geringe Gefährdung i.S.d. GefStoffV? Verwendung von Stoffen, die auch der Endverbraucher erhält, in haushaltsüblichen Mengen: Ist diese Festlegung für die betrieblichen Praxis hilfreich? Sie trifft auf die Fälle zu, wo üblicherweise die GefStoffV überhaupt nicht angewendet wird, z.B. im Büro Konkreter: in Laboratorien bei Einhaltung der TRGS 526 bei Verwendung von laborüblichen Stoffen ( < 1 l) Weitere sinnvolle Beispiele gesucht/erwünscht Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Die deutsche Industrie steht u.a. im Wettbewerb mit den europäischen Nachbarländern! Kiel Schleswig Holstein Hamburg Bremen Mecklenburg Vorpommern Schwerin Island Hannover Brandenburg Finnland Niedersachsen Russland Berlin Norwegen Madgeburg Potsdam Schweden Estland Sachsen Anhalt Nordrhein Westfalen Lettland Kasachstan Dresden Düsseldorf Erfurt Sachsen Lithauen Dänemark Irland Weißrussland Großbritannien Thüringen Niederlande Hessen Polen Deutschland Belgien Wiesbaden Rheinland Pfalz Ukraine Tschechien Mainz Slowakei Saarland ken Frankreich Schweiz Österreich Slowenien Stuttgart Italien Rumänien Aserbeidschan Armenien Kroatien Iran Serbien Bulgarien Montenegro Mazedonien Portugal Baden Württemberg Georgien Ungarn Bosn.& Herz. Bayern Moldawien Albanien Türkei Griechenland München Spanien Syrien Irak Zypern Libanon Malta Israel Jordanien 22.12.2015 BDI-Konzeptvorlagen.pptx Saudi-Arabien 37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Mitgliedsverband BUSINESSEUROPE Telekontakt: 0160 / 96 99 26 53 E-Mail: [email protected] Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen, 67459 Böhl-Iggelheim Tel. 06324 / 97 01 62 Mobil: 0151 / 708 29 553 Fax: 06324 / 97 02 67 Mail: [email protected] www.gcc-bender.de 38
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