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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Schulsport­Wettbewerbe in Bayern 2015/16
Vorwort und Dank
Vorwort
Vorwort Die Faszinationskraft, die der Sport gerade auf junge Menschen ausübt, ist ungebrochen. Großveranstaltungen wie
Weltmeisterschaften oder Olympische Spiele stellen dies regelmäßig unter Beweis. Auch bei den Schulsport­Wettbewerben
springt die Begeisterung dank spannender Wettkämpfe alljährlich auf die Schülerinnen und Schüler über – sei es als aktive
Teilnehmer oder als Zuschauer. Durch die Faszination, die bei Schulsport­Wettbewerben erlebt werden kann, entsteht bei vielen
der Wunsch, selbst aktives Mitglied in einem Verein oder einer Schulmannschaft zu werden. Die Schulsport­Wettbewerbe
unterstützen damit ein wichtiges Ziel des Sportunterrichts an bayerischen Schulen: die jungen Leute zu lebenslangem
außerschulischen Sporttreiben zu motivieren.
Die Bedeutung der Schulsport­Wettbewerbe geht aber noch weit darüber hinaus – sie motivieren die Schülerinnen und Schüler
in hohem Maße und sind gleichzeitig von großem pädagogischem Wert. Denn zu den Wettbewerben gehören untrennbar Werte
wie Leistungsbereitschaft, Fairness und Teamgeist. Als Mannschaftswettbewerbe fordern sie eine langfristige und konsequente
Vorbereitung und fördern somit Durchhaltevermögen und Zielstrebigkeit ebenso wie die Fähigkeit, sich in ein Team einzuordnen
und seine eigenen Stärken in den Dienst einer Gemeinschaft zu stellen.
Daher sind wir stolz darauf, dass sich die Schulsport­Wettbewerbe einer ungebrochenen Beliebtheit erfreuen und Bayern
hinsichtlich Angebotsvielfalt und Beteiligung eine Spitzenstellung in Deutschland einnimmt. So wurden im vergangenen Jahr über 9.000 Mannschaften und ca.
90.000 Schülerinnen und Schüler gemeldet. Für viele von ihnen gehörte die Teilnahme an den Wettbewerben wieder zu den Höhepunkten des Schuljahres. Wir
freuen uns deshalb, dass wir unseren Schülerinnen und Schülern auch für diese Wettbewerbs­Saison wieder ein vielfältiges und attraktives Angebot unterbreiten
können. Das Spektrum reicht von spielerischen Grundschul­Wettbewerben über die Landesschul­Sportfeste für Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf bis hin zu den Bundesjugendspielen.
Eine ganz besondere Stellung nimmt nach wie vor der Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (JTFO) ein. Der Einzug ins
Bundesfinale dieses weltweit größten Schulsport­Wettbewerbs ist der Traum aller Schulmannschaften, der sich für die besten aus Bayern auch in diesem
Schuljahr wieder erfüllen wird.
Der zum Schuljahr 2011/12 neu geschaffene Bundeswettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP) ist in nur
wenigen Jahren zu einem nicht mehr wegzudenkenden Bestandteil der schulsportlichen Wettbewerbe geworden. Die
Entwicklung gerade in diesem Bereich ist sehr erfreulich: Mittlerweile werden im Rahmen von JTFP Bundesfinalwettbewerbe für
Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“ und „Geistige
Entwicklung“ angeboten ­ von Skilanglauf, über Rollstuhlbasketball und Goalball bis zu Fußball. Eines freut uns hierbei ganz
besonders: Es ist erfolgreich gelungen, die Finalveranstaltungen der beiden genannten Bundeswettbewerbe zusammenzuführen
und somit im Sinne der Inklusion ein gemeinsames Erlebnis für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung zu
schaffen, in dem Berührungsängste überwunden werden können. Damit gilt einmal mehr: Sport verbindet.
Das vielfältige Angebot an Schulsport­Wettbewerben ist nur möglich durch die zahlreichen zuverlässigen Partner, auf die sich
das Staatsministerium verlassen kann. Wir danken den bayerischen Sparkassen, der Kommunalen Unfallversicherung Bayern
sowie den Landkreisen, Städten und Gemeinden und nicht zuletzt dem Bayerischen Landes­Sportverband mit seinen
Fachverbänden für ihre langjährige Unterstützung. Ohne das große Engagement dieser außerschulischen Partner und die
hervorragende Arbeit aller Arbeitskreise, Bezirksausschüsse und des Landesausschusses „Sport in Schule und Verein“ könnten
die Schulsport­Wettbewerbe in ihrer Vielfalt nicht finanziert, organisiert und durchgeführt werden.
Vor allem danken wir auch den vielen kompetenten und engagierten Sportlehrkräften von Herzen, die mit ihrer täglichen Arbeit Schülerinnen und Schüler für
Spiel, Sport und Bewegung begeistern, sie zu einem Team formen, zu regelmäßigem Training motivieren, zu Fairness, Kooperation und Leistungsbereitschaft
erziehen. Erst dadurch schaffen sie die Basis für die vielen erfolgreichen Schulsport­Wettbewerbe – stets im Geist der olympischen Werte Leistungsbereitschaft,
Freundschaft und Respekt. Unser Dank gilt auch den Schulleitungen für deren Unterstützung, den kooperierenden Sportvereinen sowie den Eltern, die das
sportliche Engagement ihrer Kinder mittragen.
Auch in diesem Jahr bitten wir alle Verantwortlichen in Schule und Sportverein:
Unterstützen Sie die Teilnahme möglichst vieler Schülerinnen und Schüler an den Schulsport­Wettbewerben im Schuljahr 2015/16! Allen Teilnehmern, Sportlehrkräften und Betreuern wünschen wir eine verletzungsfreie und erfolgreiche Vorbereitung und Teilnahme an den Wettbewerben.
München, im August 2015
Dr. Ludwig Spaenle
Bayerischer Staatsminister
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst Georg Eisenreich
Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Dank an alle Partner und Förderer des Schulsports
Ohne die finanzielle Unterstützung einer Vielzahl von Partnern wären die zusätzlichen Sportangebote an den Schulen in diesem
Umfang nicht möglich. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst möchte an dieser Stelle
allen Partnern und Förderern ein herzliches DANKESCHÖN sagen.
Die bayerischen Sparkassen http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Teil 1: Veränderungen, Neuheiten, Terminhinweise
Veränderungen, Neuheiten, Wichtiges im Überblick (2015/2016)
Allgemeines:
Bestellscheine und Meldebogen
Die aktuellen Bestellscheine und Meldebogen für die Wettbewerbe, die nicht mit dem Online­Meldesystem gemeldet werden, finden Sie am Ende des
jeweiligen Ausschreibungstextes oder im Internet unter www.laspo.de und unter www.laspo­meldungen.de.
Startberechtigung und Identität
Entscheidend für die Startberechtigung einer Schulmannschaft ist die Zugehörigkeit aller Schülerinnen und Schüler zu der jeweiligen Schule und den
angegebenen Geburtsjahrgängen. Vor Veranstaltungsbeginn müssen dem Wettkampfleiter daher folgende Unterlagen zur Überprüfung vorgelegt
werden:
1. Ausdruck der vollständigen Schülerliste mit Stempel der Schule und Unterschrift des Schulleiters + jeweils gültiger Schülerausweis mit Lichtbild
oder
2. Ausdruck der vollständigen Schülerliste mit Stempel der Schule und Unterschrift des Schulleiters + jeweils gültiger amtlicher Lichtbildausweis
(Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass).
Ausweise für Trainingsgruppen, Spielerpässe der Verbände, Fahrausweise von Verkehrsverbänden und der Deutschen Bahn oder ähnliches werden nicht
anerkannt. Weitere wichtige Informationen zum Thema Startberechtigung finden Sie in Teil 3 dieser Broschüre („Auf alle Fragen die richtige Antwort“).
Wettkampfbestimmungen
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage
werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen in der jeweiligen Sportart nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des jeweiligen Verbandes in der
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser
Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Vergaberichtlinien/Kostenerstattung
Im Zusammenhang mit der Ausrichtung und Durchführung von Schulsportwettbewerben, einschließlich Bezirksfinals, Qualifikationsentscheide und
Landesfinals wird an die Ausführungsbestimmungen der Vergabe­ und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) vom 20.11.2009 erinnert.
Die Schulen werden darauf hingewiesen, dass bei Leistungsvergaben ab einem Auftragswert von 500,­­ € eine Vergabedokumentation zu erstellen ist,
die Aufschluss gibt über die Einhaltung der Vergabegrundsätze (z.B. Transparenz, Gleichbehandlung etc.). Die Dokumentations­ und
Aufbewahrungspflicht der entsprechenden Vergabe­ und Ausschreibungsunterlagen liegt bei der Schule. Den der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport zur Auszahlung vorgelegten Rechnungen für Leistungen im Zusammenhang mit den Wettbewerben
sind immer die entsprechenden Vergleichsangebote (mindestens drei) beizufügen. Ausführliche Informationen sind zu finden unter
www.vergabeinfo.bayern.de.
Wildcard
Grundsätzlich gilt sportartunabhängig folgende neue Regelung:
Die Entscheidung über die Vergabe einer „Wildcard“ für das laufende Schuljahr und die damit einhergehende Erlaubnis für diese Schule, in einer
Wettkampfklasse einer Sportart auf höherer Ebene als der Kreis­ bzw. Stadtebene in einen Wettbewerb einzusteigen, wird ab dem Schuljahr 2015/16 wie
folgt getroffen:
­ Anträge bis Bezirksebene sind an die Bezirksregierungen zu richten und werden von diesen entschieden;
­ Anträge ab Qualifikationsebene sind an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport (Sachgebietsleitung Schulsportwettbewerbe) zu richten.
­ Die Wildcard­Anträge sind durch die Schulen mit dem einheitlichen Antragsformular zu stellen (Download hier).
Folgende Kriterien werden der Entscheidung zugrunde gelegt:
­ langjährige Dominanz einer Schule in einer bestimmten Sportart und Wettkampfklasse;
­ signifikanter Rückgang der Anmeldezahlen in dieser Sportart und Wettkampfklasse im jeweiligen Kreis­, Regional­ bzw. Bezirksfinale als Folge dieser
Dominanz.
Es wird darauf hingewiesen, dass „Wildcards“ bis zum 15. Oktober 2015 beantragt werden müssen. Die Landesstelle muss über jeden
genehmigten bzw. abgelehnten Antrag informiert werden.
Weitere Informationen zum Thema „Wildcard“ finden Sie in Teil 3 dieser Broschüre („Auf alle Fragen die richtige Antwort“).
Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA:
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Bundesfinale JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA
Zur Akkreditierung beim Bundesfinale ist ein amtlicher Ausweis entsprechend der Ausschreibung vorzulegen. Schülerausweise und Ausweise der
Sportfachverbände werden nicht anerkannt. Ummeldungen können bis eine Woche vor Beginn der jeweiligen Bundesfinalveranstaltung über das
Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden. Für eine spätere
Ummeldung bis zur Akkreditierung bei der Bundesfinalveranstaltung muss ein ärztliches Attest oder eine amtliche Beglaubigung vorgelegt werden.
Während den Bundesfinalveranstaltungen besteht keine gesonderte Diebstahlversicherung für die Sportgeräte und Wertgegenstände der
Teilnehmer/innen. Es wird empfohlen, für teure Sportgeräte gegebenenfalls eine eigene Versicherung abzuschließen.
Kostenregelung für die Bundesfinalveranstaltungen (Eigenbeteiligung)
Für Mannschaften und deren Begleiter, die sich für die Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und
JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS in Schonach und Berlin qualifizieren, sind Fahrt, Unterkunft und ein Großteil der Verpflegung kostenlos. Nach
einem Beschluss der Deutschen Schulsportstiftung muss eine Schule, deren Mannschaft/en sich für eine Bundesfinalveranstaltung qualifiziert hat/haben,
pro Mannschaftsmitglied eine Eigenbeteiligung von derzeit 55,– € leisten.
Fußball
Die Kreisfinale müssen bis zum 15. April 2016 gespielt sein.
Gerätturnen
Die Ausschreibung wird in Kürze auf der Grundlage des DTB­Aufgabenbuches 2015 modifiziert (WK III LK 4; WK IV P4)
Judo
Zu Wettkampfbeginn müssen mindestens 3 (statt bisher 4) Gewichtsklassen besetzt sein.
Rudern
Meldeschluss ist am 20. Juni 2016.
Schwimmen
Beim Landesfinale gibt es eine getrennte Wertung (inkl. Siegerehrung) von WK IV/1 und WK IV/2. Der zeitbeste Landessieger in der kombinierten
Wettkampfklasse (IV) qualifiziert sich für das JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA­Bundesfinale in Berlin.
Ski alpin
Analog zur Bundesausschreibung gibt es seit dem Schuljahr 2014/15 keine Startmöglichkeit für gemischte Mannschaften.
Auf Kreisebene können im Rahmen der Talentsichtung bis zu drei Mannschaften pro Schule gemeldet werden. Pro Schule kann sich maximal eine
Mannschaft pro Wettkampfklasse zum Bezirksfinale qualifizieren.
In der Wettkampfklasse IV qualifizieren sich die Landessieger für das JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA­Bundesfinale im darauffolgenden Schuljahr,
d.h. die Landessieger des Schuljahres 2015/16 nehmen am JTFO­Winterfinale vom 19.­23. Februar 2017 teil. Aus diesem Grund werden die Wettkämpfe
für den Jahrgang 2004­2007 ausgeschrieben (Jahrgangsanpassung).
Skilanglauf
Da in der Sportart Skilanglauf neben der WK III Jungen und Mädchen auch die WK IV Mixed zum Bundesfinale führt, findet in Bayern seit dem Schuljahr
2014/15 auch ein Landesfinale für die WK IV Mixed statt. Mannschaften, die sich in der WK IV für das Bundesfinale qualifizieren möchten, müssen eine
Mixed­Mannschaft melden (3 Jungen + 3 Mädchen). Die Landessieger qualifizieren sich für das JTFO­Bundesfinale Winter vom 21. – 25.02.2016 in
Schonach.
Tennis
Spielberechtigt für die Einzel bzw. die Doppel sind alle Spieler der namentlichen Meldung, die bei Abgabe der Einzel­ bzw. der Doppelaufstellung
offensichtlich spielfähig anwesend sind (vgl. Regionalliga­Statut § 58, Abs. 3).
Entscheidungen ­ Zweierbegegnungen:
Jedes gewonnene Einzel und Doppel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet.
Hat jede Mannschaft nach Abschluss der Begegnung gleich viele Punkte gewonnen – 3:3 –, so wird die Entscheidung nach folgenden Kriterien in
nachstehender Reihenfolge herbeigeführt:
– bei Wettkämpfen mit 2 Gewinnsätzen
a) Anzahl der gewonnenen Sätze;
b) bei gleicher Anzahl der gewonnenen Sätze gilt die Anzahl der gewonnenen Spiele in allen Sätzen;
c) sofern die Anzahl der Spiele für beide Mannschaften gleich ist, entscheidet der Sieg im 2. Doppel.
Triathlon Die Wettkampfklasse III Mixed führt bis zum JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA­Bundesfinale. Ebenso können in der Wettkampfklasse III Mädchen­
bzw. Jungenmannschaften bis zur Qualifikationsebene gemeldet werden.
Die Wettkampfklasse II wird im Sinne der Talentförderung durch die Wettkampfklasse IV (Jahrgänge 2003 ­ 2006) ersetzt. Die Meldung und Wertung
erfolgt getrennt nach Jungen und Mädchen.
Einschlägige Erfahrungen insbesondere im Radsport und Schwimmen sind Voraussetzung für die Teilnahme.
Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS:
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Im Schuljahr 2015/2016 werden erneut Wettbewerbe für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung ausgeschrieben, die bis zu den
Bundesfinalwettbewerben JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS führen. Die Jahrgänge werden an die Bundesausschreibung angeglichen: Jahrgänge
1998 und jünger (keine Startmöglichkeit für Grundschüler):
­ Leichtathletik, Schwimmen und Rollstuhlbasketball für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische
Entwicklung“
­ Goalball für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“
­ Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“
­ Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“
­ Fußball für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“
Meldung
Die Meldung dieser Sportarten, die bis zum Bundesfinale führen, erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de →
neue Meldung aufnehmen→ (Rubrik) JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
Hinweise zur Startberechtigung bei den JTFP­Wettbewerben mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" In Anlehnung an die JTFP­Bundesausschreibung wird darauf hingewiesen, dass vor Wettkampfbeginn neben den üblichen amtlichen Ausweisen und
Nachweisen zu Identität und Schulzugehörigkeit der Teilnehmer/innen auch ein Nachweis der geistigen Behinderung mittels eines amtlichen Ausweises
des Versorgungsamtes ODER mittels eines Attests von einem Arzt bzw. einer amtlichen Institution vorgelegt werden muss (vgl. offizielle SO­Sportregeln,
Art. 1).
Die Details zu den Wettkampfbestimmungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen in Teil 2 dieser Broschüre.
Wettkampfbestimmungen Skilanglauf (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)
Bitte beachten Sie Punkt 7 der Wettkampfbestimmungen
Internationaler Bodenseeschulcup:
Qualifikation zum Bezirksfinale in der Leichtathletik
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich in jeder Wettkampfklasse die 3 punktbesten Kreis­/ Stadtsieger aller Kreis­/Stadtfinalwettkämpfe im Bezirk bei
mehr als 3 beteiligten Arbeitskreisen. Bei 3 oder weniger beteiligten Arbeitskreisen qualifizieren sich die 2 punktbesten Kreis­/Stadtsieger. Zusätzlich
können sich pro Wettkampfklasse noch bis zu 2 Mannschaften qualifizieren, die eine bessere Gesamtpunktzahl als der Kreis­/ Stadtsieger mit der
drittbesten Gesamtpunktzahl aufweisen.
Rhein­Main­Donau­Schulcup:
Qualifikation zum Bezirksfinale im Schwimmen
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich in jeder Wettkampfklasse die 3 zeitschnellsten Kreis­/ Stadtsieger aller Kreis­/Stadtfinalwettkämpfe im Bezirk bei
mehr als 3 beteiligten Arbeitskreisen. Bei 3 oder weniger beteiligten Arbeitskreisen qualifizieren sich die 2 zeitschnellsten Kreis­/Stadtsieger. Zusätzlich
können sich pro Wettkampfklasse noch bis zu 2 Mannschaften qualifizieren, die eine bessere Gesamtzeit als der Kreis­/ Stadtsieger mit der drittbesten
Gesamtzeit aufweisen.
Aufgrund der veränderten Schullandschaft in Baden­Württemberg und Rheinland­Pfalz sind beim Finale (WK III/2) folgende Schularten startberechtigt:
Baden­Württemberg (HS, RS und WerkRS), Bayern (MS) und Rheinland­Pfalz (RS Plus).
Gerätturnen
Die Ausschreibung wird in Kürze auf der Grundlage des DTB­Aufgabenbuches 2015 modifiziert
Sonstige Mannschaftswettbewerbe in Bayern:
Ringen
Aufgrund des erhöhten Längenwachstums und der damit verbundenen Gewichtszunahme wurden die Alters­ und Gewichtsklassen wie folgt
angepasst:
WK III: Jahrgänge 2001 ­ 2005, Gewichtsklassen: wie gehabt
WK II: Jahrgänge 1998 ­ 2002, Gewichtsklassen: 55, 60, 66, 73, + 73
Sportklettern
Die betreuende Lehrkraft muss über eine fachliche Qualifikation in der Sportart Sportklettern verfügen. Diese ist im Vorfeld auf dem Meldebogen zu
bestätigen. Die Qualifikation muss eine der folgenden sein:
Qualifikation im Rahmen des Studiums des Faches Sport (laufbahngemäß ausgebildete Sportlehrkräfte)
Weiterbildung Sportklettern im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht (laufbahngemäß ausgebildete Sportlehrkräfte)
gültige Verbandsqualifikation: Trainer­C­Breitensport „Sportklettern“ oder höherwertig; „Kletterbetreuer“ des DAV bzw. Nachweis „Ausbildung
künstlicher Kletteranlagen“ der Naturfreunde Deutschlands; Staatlich geprüfter Berg­ und Skiführer
Weitere Hinweise:
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Sportabzeichen – Schulwettbewerb 2015/16
Der Sportabzeichen­Schulwettbewerb wird auch zukünftig wieder für die bayerischen Grundschulen und Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe angeboten.
Der Wettbewerb wird nicht mehr auf Landesebene durchgeführt, vielmehr werden die besten Schulen Bayerns auf Bezirksebene ermittelt.
Die wichtigsten Informationen zur neuen Ausschreibung:
· Das Sportabzeichen wird weiterhin kostenlos verliehen.
· Die Schulen erhalten für ihre Schüler wie bisher je eine Urkunde.
· Die Bezirke werden zukünftig ihre Sieger mit entsprechenden Sonderprämien ehren.
· Die Schulen erhalten keine Sportabzeichen­Prämien mehr.
Für die Anmeldung der Schulen steht in gewohnter Weise die Sportabzeichen­Plattform www.sportabzeichen­bayern.de zur Verfügung. Informationen
und Hilfestellungen gibt es bei der jeweiligen BLSV­Bezirksgeschäftsstelle www.blsv.de unter BLSV / Bezirksgeschäftsstellen.
Lehrermarathon
Im Schuljahr 2015/16 findet der 8. Lehrermarathon voraussichtlich am 16. Juli 2016 an der Ruderregatta Oberschleißheim statt. Weitere Informationen
hierzu finden Sie in Teil 2 dieser Broschüre.
Sport­nach­1: Gerätebezuschussung für SAG­Neugründungen
Im Kontext der Ganztagsinitiative der Bayerischen Staatsregierung hat der Bayerische Landtag im Haushaltsjahr 2015 zusätzliche Mittel für das Sport­
nach­1­Modell bereitgestellt. Mit diesen zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln können 180 Neugründungen von Sportarbeitsgemeinschaften des
Schuljahres 2015/16 eine Anschubfinanzierung für die Gerätebeschaffung gewährt werden.
Die Förderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 500.­ Euro begrenzt. Das gesamte Antragsverfahren muss bis Ende
November abgeschlossen sein. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren sind auf www.sportnach1.de zu finden.
Sport­nach­1: Sonderaktionen
In Teil 6 dieser Broschüre finden Sie die Ausschreibungen der aktuellen Sonderaktionen (Badminton, Fußball, Handball, Tischtennis und Volleyball). Die
Antragstellung kann nach der Neugründung einer Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) für das Schuljahr 2015/16 ab dem 16. September 2015 unter
www.sportnach1.de >> „Sonderaktionen­Antrag“ erfolgen.
Newsletter SCHULSPORT AKTUELL
Der Newsletter erscheint 4 Mal im Jahr und kann unter www.laspo.de >> Service heruntergeladen werden. Hier finden Sie auch die Möglichkeit eines
kostenlosen Abonnements.
Neue Internetseite für die Bundesjugendspiele Die Bundesjugendspiele präsentieren sich mit einem neuen Internetauftritt unter: www.bundesjugendspiele.de. Die Internetseite wurde rundum neu
gestaltet, technisch optimiert und bietet einen „Handbuch Assistenten“ sowie das 2014 weiter entwickelte Online­Auswertungstool. Darüber hinaus steht
seit 2015 auch eine kostenlose Bundesjugendspiele­App zur Verfügung.
Entsprechend dem Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 26. Oktober 1979 in der
Fassung vom 12.09.2013 ist für Vollzeitschulen mit Sport als Pflichtunterricht die jährliche Durchführung der Bundesjugendspiele in einem ihrer Teile
(Gerätturnen, Leichtathletik, Schwimmen) und die Teilnahme daran für die Schülerinnen und Schüler bis zum 10. Schuljahr verbindlich.
Anträge an den Landesauschuss Anträge an den Landesausschuss „Sport in Schule und Verein“ sind bis zum 1. März eines Jahres in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle (Bayerische
Landesstelle für den Schulsport) zu richten. Hinsichtlich des Antragsverfahrens wird auf Folgendes hingewiesen:
Anträge von schulischer Seite: Alle Anträge bedürfen einer Zustimmung durch die jeweiligen Bezirks­ sowie Landesschulobleute. Nur so kann
sichergestellt werden, dass bereits vorab eine fachliche Bewertung des Antrags von den Experten der jeweiligen Sportart vorgenommen werden
kann. Formal können Anträge insofern nur von den jeweiligen Landesschulobleuten gestellt werden.
Anträge von Seiten der Sportfachverbänden: Alle Anträge sind über das Präsidium des jeweiligen Sportfachverbandes zu stellen.
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Wettbewerbstermine und ­orte 2015/16
L A N D E S F I N A L E 2 0 1 6 (Stand: 01.09.2015)
Sportart
Termin
Veranstaltungsort
Bezirk
Badminton
Basketball
Beachvolleyball
Eisschnelllauf
Fußball
Gerätturnen
Golf
Handball
Hockey
Judo
Leichtathletik II – III/1 und IV/1
Leichtathletik III/2 und IV/2
Rhythmische Sportgymnastik
Ringen
Rodeln
Rudern
Schwimmen II – III/2
Schwimmen IV
Ski Alpin
Skilanglauf
Sportklettern
Tanz
Tennis
Tischtennis II – IV
Triathlon
Volleyball II – III/2
01.03.16
01.03.16
19.07.16
16.02.16
11.07.16
08./09.03.16
19.07.16
10.03.16
20.07.16
12.05.16
12.07.16
13.07.16
12.04.16
14.04.16
15./16.02.16
22.07.16
14.04.16
13.04.16
10.03.16
01. ­ 03.02.16
05.07.16
20.04.16
20.07.16
08.03.16
27.07.16
02.03.16
Geretsried
München
München
Inzell
Regensburg
Nördlingen
Eichenried
Rimpar
München
München
Ingolstadt
Kulmbach
Cham
Nürnberg
Königssee
Oberschleißheim
Bayreuth
Weiden
Garmisch­Partenkirchen
Mauth­Finsterau
Rosenheim
Straubing
Nürnberg
Seubersdorf
Nürnberg
Hammelburg
OBB
MCH
MCH
OBB
OPF
SCH
OBB
UFR
MCH
MCH
OBB
OFR
OPF
MFR
OBB
OBB
OFR
OPF
OBB
NDB
OBB
NDB
MFR
OPF
MFR
UFR
Landesschulsportfest für Körperbehinderte
13./14.07.16
Landesschulsportfest für Hörgeschädigte
05./06.07.16
Landesschulsportfest für Blinde und Sehbehinderte entfällt ­ nur Goalball
Coburg
München
OFR
MCH
BY
Bundesfinale JTFO Winter
Bundesfinale JTFO/JTFP Frühjahr
Rhein­Main­Donau­Schulcup
Bundesfinale JTFO/JTFP Herbst
Bodenseeschulcup
Schonach
Berlin
Passau
Berlin
Lindau (B)
BW
BE
BY
BE
BY
21. ­ 25.02.16
26. ­ 30.04.16
08./09.05.16
18. ­ 22.09.16
22. ­ 24.09.16
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Die Sparkasse ­ Förderer des Schulsports in Bayern
Anzeige
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Online­Meldesystem und Einladungsverfahren
Online­Meldesystem für die Schulsportwettbewerbe
Meldetermin: 15. Oktober 2015
Struktur und Möglichkeiten
1. Eingabe, Änderung und ggf. Annullierung von Meldungen zu folgenden Wettbewerben:
Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA
Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS
Internationaler Bodensee­Schulcup
Rhein­Main­Donau­Schulcup
Sonstige Mannschaftswettbewerbe in Bayern
Wettbewerbe für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Grundschulwettbewerbe Basketball, Fußball, Handball, Skilauf und Tischtennis
Grundschul­Mannschaftswettbewerbe 3./4. Jahrgangsstufe
Bitte beachten Sie: Alle „Zusätzlichen Schulsportwettbewerbe in Zusammenarbeit mit den Verbänden“ sind nicht an den Arbeitskreis zu richten und können
wie bisher nur über die Meldebögen (siehe Ausschreibung) gemeldet werden.
2. Auswertung der Meldungen auf Schul­, Arbeitskreis­, Bezirks­ und Landesebene.
3. Eingabe der Ergebnisse (Siegermeldungen) ab dem Kreisentscheid.
Login
Die Schulen melden sich im Online­Meldesystem mit Username + Passwort an:
Username: schul_meldung
Passwort: Ihre Schulnummer
Link zum Online­Meldesystem: www.laspo­meldungen.de
Einladungsverfahren für Schulsportwettbewerbe
Die Einladungen für Qualifikationswettkämpfe bzw. Landesfinals werden den qualifizierten Schulmannschaften nicht postalisch zugeschickt, sondern sind
über die folgenden Links von der Website herunterzuladen:
­ Informationen für Bezirkssieger: Qualifikationsturniere
­ Informationen für Bezirkssieger: Landesfinale Dort finden Sie jede Sportart mit Termin und Wettkampfklasse, Organisationsplan, Anfahrtsplan und Teilnehmerliste.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Bayerische Sparkassen ­ Förderer des Schulsports
"Schulsport und Sparkasse ­ einfach Klasse!" ­ So lautet der Slogan für eine seit vielen Jahren überaus erfolgreiche Kooperation
zwischen den bayerischen Sparkassen und dem Kultusministerium. Sowohl die Schulsport­Wettbewerbe als auch das Modell
Sport­nach­1 werden durch die bayerischen Sparkassen Jahr für Jahr in herausragender Weise unterstützt und gefördert. Vieles
wäre ohne das große finanzielle Engagement der Sparkassen nicht oder nicht in der gewohnten und allseits geschätzten Form
möglich.
Im Schuljahr 2014/15 bekamen die Siegermannschaften bei den Landesfinalveranstaltungen von den bayerischen
Sparkassen trendige blaue Kapuzenjacken für den Einsatz bei Sport­, Schul­ und Freizeitaktivitäten. Die Zweit­
und Drittplatzierten erhielten zusätzlich zu den Medaillen und Urkunden Sieger­T­Shirts. Auch der Bayerische
Lehrermarathon wurde von der Sparkasse unterstützt.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Schulsport + Bahn ­ Die Verbindung stimmt
Seit 1996 fahren bayerische Schulmannschaften nach dem Motto „Schulsport + Bahn. Die Verbindung stimmt“ per Zug mit ihren
Lehrkräften zu Qualifikations­ und Landesfinalveranstaltungen in ganz Bayern.
Auch die Teilnehmer/­innen des Bundeswettbewerbs JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA/JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS bringt
die Deutsche Bahn pünktlich, sicher und umweltbewusst zu den Herbst­ und Frühjahrsfinals nach Berlin sowie zum Winterfinale. Auch die
Teilnehmer/­innen am Bodenseeschulcup und Rhein­Main­Donau­Schulcup reisen mit den Zügen der DB.
Seit dem Schuljahr 1999/2000 erfolgt im Regelfall von der Bezirksebene bis zur Landesfinalebene die Anreise zu den Schulsportwettbewerben mit der Bahn. Dies
gilt auch für Schieds­ und Kampfrichter/­innen.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
­ Bequeme Bestellung der Fahrscheine per Fax; Zustellung der Fahrscheine per Post oder Abholung am
Automaten
­ Keine Kostenvorauslage durch die Schulen
­ Reservierte Plätze im Fernverkehr (IR/IC/EC/ICE)
Bei den Schulsportwettbewerben gibt es naturgemäß nicht nur Sieger, sondern auch Platzierte. Bei der An­ und Abreise mit der Bahn gibt es allerdings immer
einen sicheren Sieger: unsere Umwelt.
Den Bestellschein finden Sie hier. Weitere interessante Angebote der Deutschen Bahn AG gibt es im Internet: www.bahn.de
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Klasse(n)fahrt
Anzeige
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
SCHULSPORT AKTUELL
Mit SCHULSPORT AKTUELL informiert die Bayerische Landesstelle für den Schulsport im Auftrag des
Kultusministeriums viermal pro Jahr über Wissenswertes rund um den bayerischen Schulsport.
Neben einem Leitthema mit vielen Hintergrundinformationen enthält SCHULSPORT AKTUELL eine umfangreiche Info­
Börse mit Hinweisen auf besondere Veranstaltungen, z. B. im Bereich der Staatlichen Lehrerfortbildung für den
Sportunterricht und der schulsportlichen Wettbewerbe, sowie eine „Nachgefragt­Rubrik“ mit Antworten auf Fragen
aus der Schulpraxis.
SCHULSPORT AKTUELL abonnieren:
Das Info­Journal SCHULSPORT AKTUELL wird per E­Mail an alle bayerischen Schulen verschickt und kann im
Internet auf der Homepage der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport kostenlos abonniert werden. Einfach
Name und E­Mail­Adresse eintragen und abschicken!
>> zum Abonnieren
SCHULSPORT AKTUELL zum Download:
Sie haben die bisherigen Ausgaben verpasst? Dann schauen Sie einfach ins Newsletter­Archiv auf der Laspo­
Homepage!
Dort werden alle Ausgaben von SCHULSPORT AKTUELL gesammelt.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Teil 2: Ausschreibung der Wettbewerbe
Das Angebot
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Wettbewerbe auf Schul­ und Kreisebene
Bundesjugendspiele Grundschulwettbewerb 1./2. Jgst. auf Schulebene Grundschul­Mannschaftswettbewerbe 3./4. Jgst. bis Kreisebene
Leichtathletik
Schwimmen
Gerätturnen
Bundesjugendspiele 2015/2016
Das Konzept der Bundesjugendspiele geht von der Erkenntnis aus, dass junge Menschen sehr unterschiedliche Motive
haben, Sport zu treiben und trägt dieser durch ein differenziertes Angebot Rechnung, das Bestandteil einer modernen
Sportpraxis ist und mehr Wahlmöglichkeiten als vorher zulässt. Die Bundesjugendspiele stellen damit eine Möglichkeit
dar, über qualifizierte und attraktive Angebote junge Menschen zu motivieren, sich dauerhaft sportlich zu betätigen. Sie
sollen nach wie vor echte Feste des Schulsports sein und deshalb an einem eigens dafür vorgesehenen Tag durchgeführt
werden.
Die Inhalte der neuen Bundesjugendspiele orientieren sich an den Grundformen der Bewegung und berücksichtigen
dabei die Prinzipien der Vielseitigkeit und der Wahlmöglichkeit. Nach wie vor ist es Ziel der Bundesjugendspiele, jüngere
Jahrgänge in Individualwettbewerben an die Grundsportarten Gerätturnen, Leichtathletik und Schwimmen
heranzuführen, wobei auf eine Frühspezialisierung und Einengung durch ein starres Regelwerk verzichtet wird.
Die Bundesjugendspiele sind in drei Angebotsformen gegliedert:
Wettkampf: Sportartspezifischer Mehrkampf
Wettbewerb: Vielseitigkeitswettbewerb der jeweiligen Grundsportart
Mehrkampf: Sportartübergreifender Mehrkampf der drei Grundsportarten
Somit eröffnet die Konzeption sowohl die Wahlmöglichkeit zwischen den drei Sportarten als auch zwischen den Teilen Wettkampf, Wettbewerb und Mehrkampf.
Idealerweise sollten – soweit die Rahmenbedingungen dies erlauben – alle drei Teile der Bundesjugendspiele angeboten werden, um auf die Interessen und
Leistungsstärken der Kinder und Jugendlichen eingehen zu können. Die Ausübung der verschiedenen Angebotsformen darf sich nicht allein auf die Durchführung
des Sportfests beschränken, sondern soll im Sportunterricht allgemein ihren Niederschlag finden.
Neue Internetseite für die Bundesjugendspiele
Die Bundesjugendspiele präsentieren sich mit einem neuen Internetauftritt. Die aktualisierte Website www.bundesjugendspiele.de erleichtert Nutzerinnen und
Nutzern die Orientierung und mit der neuen kostenlosen App gelingt die Auswertung der Ergebnisse noch besser.
Neue App unterstützt die Auswertung
So hilft der neue Handbuch­Assistent allen Suchenden, sich im komplexen Regelwerk zurechtzufinden. Das Online­Auswertungstool für die Ergebnisse von
Wettkampf, Wettbewerb und Mehrkampf in den verschiedenen Altersklassen ist weiter optimiert worden und eine neu entwickelte App ermöglicht jetzt sogar,
die Ergebnisse sofort am Austragungsort einzugeben.
Durch die Online­Bereitstellung ist das Auswertungsprogramm immer auf dem aktuellen Stand. Alle Details zur Nutzung sind dem im Internetauftritt hinterlegten
Text zu entnehmen. Das Online­Auswertungstool löst das Auswertungsprogramm ab, das zum Schuljahr 2004/2005 über eine CD­ROM allen allgemeinbildenden
Schulen zur Verfügung gestellt wurde und das nicht mehr aktualisiert wird.
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Version des Handbuchs und des Auswertungsprogramms zu den Bundesjugendspielen nur über
www.bundesjugendspiele.de abzurufen ist.
Teilnahme
Entsprechend dem Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 26. Oktober 1979 in der Fassung
vom 12.09.2013 ist für Vollzeitschulen mit Sport als Pflichtunterricht die jährliche Durchführung der Bundesjugendspiele in einem ihrer Teile (Gerätturnen,
Leichtathletik, Schwimmen) und die Teilnahme daran für die Schülerinnen und Schüler bis zum 10. Schuljahr verbindlich.
Urkunden
Es gibt für die drei Angebotsformen Wettkampf, Wettbewerb und Mehrkampf unterschiedliche Urkundentypen (jeweils Teilnehmer­, Sieger­ und
Ehrenurkunden). Diese können kostenlos bei den Verteilerstellen mit dem entsprechenden Bestellschein angefordert werden.
Urkundenbestellschein VS (als pdf­Datei)
Urkundenbestellschein FÖS (als pdf­Datei)
Urkundenbestellschein Staatl. Schulämter, RS, GY, BS (als pdf­Datei)
Zur Senkung der Versandkosten sollte der Bedarf an Urkunden zwar für einen längeren Zeitraum, wegen der notwendigen Unterschrift des amtierenden
Bundespräsidenten jedoch nicht auf Jahre hinaus kalkuliert werden. Es ist darauf zu achten, dass nur Ehrenurkunden mit der Unterschrift des amtierenden
Präsidenten, Herrn Joachim Gauck, ausgehändigt werden dürfen.
Volksschulen richten ihre Bestellungen einmalig für alle an der jeweiligen Schule durchzuführenden Sportarten und Teile der Bundesjugendspiele bis
spätestens 10. Oktober 2015 an die Staatlichen Schulämter
– in der Landeshauptstadt München an das Sportamt der Landeshauptstadt München,
Bayerstraße 28, 80335 München
– in der Stadt Nürnberg an Stadt Nürnberg,
SportService, Marientorgraben 9, 90402 Nürnberg.
Förderschulen richten ihre Bestellungen einmalig für alle an der jeweiligen Schule durchzuführenden Sportarten und Teile der Bundesjugendspiele zum
gleichen Termin an die Regierungen.
Gymnasien, Realschulen und Berufliche Schulen richten ihre Bestellungen, Staatliche Schulämter, die Regierungen und das Sportamt München
sowie die Stadt Nürnberg, SportService richten ihre Sammelbestellungen (keine Einzelbestellungen einzelner Schulen) an den
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
Bestell­Telefon 030 18 272 272 1
Bestell­Telefax 030 18 10 272 272 1
E­Mail: [email protected]
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Bericht über die Bundesjugendspiele
Die Berichte der Gymnasien, Realschulen und Beruflichen Schulen sind bis spätestens 31. Juli 2016 der
Bayerischen Landesstelle für den Schulsport
– Bundesjugendspiele –
Widenmayerstraße 46 a
80538 München
vorzulegen.
Volksschulen senden die Berichte bis spätestens 31. Juli 2016 an die Staatlichen Schulämter, die Förderschulen zum gleichen Termin an die
Regierungen. Die Staatlichen Schulämter und die Regierungen legen ihre Sammelberichte bis spätestens 15. September 2016 der Bayerischen
Landesstelle vor.
Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung
Mit dem Schuljahr 2009/10 startete das Programm „Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung“.
Es wurde vom Deutschen Behindertensportverband und der Deutschen Behinderten­Sportjugend entwickelt und in einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung des
Ausschusses für die Bundesjugendspiele weiterentwickelt und erprobt. Das Programm schafft erstmals bundesweit gültige Regeln über die Teilnahme von
Schülerinnen und Schülern mit Behinderung bei diesem sportlichen Wettbewerb. Es kann sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen Anwendung
finden.
Die Ausschreibung für die „Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung“ finden Sie auf der Homepage der Bundesjugendspiele unter
www.bundesjugendspiele.de.
Hinweise zur Durchführung sind den Programmen vorangestellt und für Nachfragen stehen die aufgeführten Ansprechpartner zur Verfügung.
Grundschulwettbewerb 1./2. Jahrgangsstufe
TEILNAHME
Für die beiden ersten Jahrgangsstufen wird im Schuljahr 2015/16 der GRUNDSCHULWETTBEWERB angeboten. Er ist für Schülerinnen und Schüler unter 8
Jahren vorgesehen, jedoch können auch Schülerinnen und Schüler über 8 Jahre in ihrem Klassenverband daran teilnehmen, wenn dieses Programm für die
Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klasse zutrifft.
DURCHFÜHRUNG
Aus wenigstens 4 von 7 Bereichen sollen mindestens 8 Aufgaben erfüllt werden.
Die einzelnen Übungen werden nicht bewertet.
Es wird nur festgestellt, ob die Bedingungen erfüllt wurden.
Die Übungen sind für Buben und Mädchen gleich.
Auf den Teilnehmerlisten werden die Nummern der erfüllten Aufgaben eingetragen.
Da die Übungen dem Lehrplan der Grundschule entsprechen, kann der GRUNDSCHULWETTBEWERB auch als eine der möglichen Lernzielkontrollen verwendet
werden.
AUSZEICHNUNG
Alle Schülerinnen und Schüler, die die gestellten Anforderungen erfüllt haben, erhalten eine Urkunde.
BESTELLSCHEIN
Einen Bestellschein für Teilnehmerlisten, Urkunden und Ergebnisbericht finden Sie hier.
Der Bestellschein muss an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport – Sachgebiet Schulsportliche Wettbewerbe – gerichtet werden, spätestens bis 15.
Oktober 2015.
Die Unterlagen werden dann von der Firma ESTA­Druck, Obermühlstr. 90, 92398 Polling, Telefon 0881/9339­0, Fax 0881/64737 zugesandt.
ÜBUNGSBEREICHE UND AUFGABEN
Bereich 1: Mit dem Ball rollen, werfen und fangen
Aufgaben:
(1) Einen Medizinball (2 kg) in ein 10 m entferntes Ziel (z.B. Reifen) rollen.
(2) Einen Gymnastikball hochwerfen und wieder auffangen, 5 Versuche, mindestens dreimal fangen.
(3) Aus 3 m Entfernung einen Ball mit dem Fuß durch ein Kastenteil schießen, 5 Versuche, mindestens 3 Treffer.
(4) In verschiedene Ziele (z.B. Reifen) werfen, Abstand der Ziele 2 bis 4 m, 5 Versuche, mindestens 3 Treffer.
Bereich 2: Springen
Aufgaben:
(5) 6 Laufsprünge hintereinander ausführen, dabei sind mindestens 4 m zu bewältigen.
(6) Überlaufen von 4 Hindernissen (Höhe ca. 20 cm, z. B. Kinderhürde oder Zauberschnur), Abstand der Hindernisse ca. 3 m.
(7) Über den kniehohen Kasten eine Hockwende springen.
(8) Seilspringen auf der Stelle, mindestens 4 Seildurchschläge hintereinander (Zwischenfedern ist erlaubt).
Bereich 3: Klettern und Balancieren
Aufgaben:
(9) Auf der umgedrehten Bank (Schwebekante) eine Länge ohne abzusteigen balancieren.
(10) Auf schräggestellten Bänken (Kasten in der Mitte) auf der einen Seite hinauf­, auf der anderen Seite hinunterbalancieren und dabei jeweils einen
Stab durchsteigen.
(11) Über beide Holme eines tiefgestellten Barrens klettern (Aufsteighilfe: Kasten, Sicherung des Barrens mit Matten ­ Sicherheitsstellung).
(12) Mindestens 1/2 Höhe an der Kletterstange oder am Tau klettern.
Bereich 4: Stützen und Rollen
Aufgaben:
(13) Zappelhandstand turnen.
(14) Rollen vorwärts turnen.
(15) Handstand gegen eine Hilfe (Wand, Lehrer, Partner) turnen.
(16) Rolle rückwärts (Grobform) turnen.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Bereich 5: Hüpfen, Federn, Laufen
Aufgaben:
(17) 30 Sekunden nach Musik (oder Tamburin) laufen.
(18) 8 Schlusssprünge am Ort mit je einer halben Drehung beim 4. und 8. Sprung turnen.
(19) Hopserlauf über eine Distanz von 10 m.
(20) Slalomdribbeln mit dem Ball am Fuß um 3 Malstangen, Streckenlänge: 10 m.
Bereich 6: Tauchen, Gleiten, Springen
Aufgaben:
(21) Einen Gegenstand (z. B. Tauchring) mit beiden Händen im brusttiefen Wasser vom Boden aufheben.
(22) Zappelhandstand im Wasser.
(23) Von der Treppe oder vom Beckenrand aus 4 m gleiten.
(24) Ohne Hilfestellung in schwimmtiefes Wasser springen (Fußsprung).
Bereich 7: Schwimmen
Aufgaben:
(25) Mit Schwimmbrett in Brustlage Brust­ oder Kraulbeinschlag ausführen, Distanz: 12 m.
(26) Mit Schwimmbrett in Rückenlage Brust­ oder Kraulbeinschlag ausführen, Distanz: 12 m.
(27) Aus dem Abstoß von der Treppe oder vom Beckenrand aus Brust­ oder Kraulschwimmen, Distanz: 12 m.
(28) Kraul­ oder Rückenkraulschwimmen mit Flossen, Distanz: 25 m.
ERGEBNISBERICHT
Einsendeschluss für den Ergebnisbericht ist der 31. Juli 2016 an
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Widenmayerstraße 46a
80538 München
Fax 0 89/21 63 45­39
Grundschul­Mannschaftswettbewerbe 3./4. Jahrgangsstufe
Wettbewerbe bis Kreisebene.
VORBEMERKUNG
Der Sportunterricht in der Grundschule hat die Aufgabe, vielfältige koordinative und konditionelle Fähigkeiten zu entwickeln. Dabei besteht aber die Gefahr,
durch Nachahmen des Erwachsenensports, strenge Orientierung an den traditionellen Sportarten und Überbetonung der individuellen Leistung einseitige
Bewegungsmuster aufzubauen und damit wenig Freude am „Schneller, Höher, Weiter“ aufkommen zu lassen. Es bedarf daher im Sportunterricht der
Grundschule der Rückbesinnung auf die vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten koordinativer und konditioneller Fähigkeiten, die das Hüpfen, Federn, Laufen,
Springen, Werfen, Tauchen, Gleiten, Schwimmen, Turnen, Klettern, Balancieren, Stützen, Rollen u. a. bieten.
Auch im Schuljahr 2015/16 wird der Grundschul­Mannschaftswettbewerb in Gerätturnen, Leichtathletik und Schwimmen angeboten. Er orientiert sich an der
Vielseitigkeit und soll zum Mitmachen motivieren. Dabei steht nicht das Ergebnis des Einzelnen im Vordergrund, sondern der Erfolg der Mannschaft. Das
Ermitteln der Leistung und deren Bewertung sollen dabei für die Schülerinnen und Schüler durchschaubar sein.
TEILNAHME
Die Mannschaftswettbewerbe stehen nur Schülerinnen und Schülern der 3. und 4. Jahrgangsstufen der Grundschule (auch Förderschule) offen. Für die
Zulassung ist also nicht der Geburtsjahrgang der Schülerinnen und Schüler, sondern nur ihre Zugehörigkeit zur 3. oder 4. Klasse entscheidend. Eine Mannschaft
besteht aus gleicher Anzahl von Mädchen und Buben, die getrennt gewertet werden, deren Ergebnisse aber zur Ermittlung des Gesamtmannschaftsergebnisses
zusammengezählt werden.
WETTKAMPFANGEBOT
Aus den drei nachstehend aufgeführten Individualsportarten können vom Arbeitskreis „Sport in Schule und Verein“ in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt
höchstens zwei Wettbewerbe pro Schuljahr ausgeschrieben werden. Jede Grundschule kann sich dann in einer Sportart pro Schuljahr am
Mannschaftswettbewerb beteiligen. Die Wettbewerbe enden auf Kreisebene.
1. Leichtathletik
Wettbewerb A:
Schulen im Bereich des Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ mit über 70 Schülerinnen und Schülern (Mädchen und Jungen) in den Klassen 3 und
4
10 Wettbewerbe = 48 Startmöglichkeiten (siehe unten)
Die Mannschaft umfasst 8 Schüler und 8 Schülerinnen, die in jeweils drei Wettbewerben starten dürfen (16 x 3 = 48).
Wettbewerb B:
Schulen im Bereich des Arbeitskreises mit unter 70 Schülerinnen und Schülern
5 Wettbewerbe = 24 Startmöglichkeiten (siehe unten)
4 Schüler und Schülerinnen, die in jeweils drei Wettbewerben starten dürfen (3 x 8 = 24)
Die Mannschaften des Wettbewerbs B sind eher fertig als die Teams des Wettbewerbs A. Es empfiehlt sich, eine Ballspielrunde durchzuführen, z. B. Ball­
über­die­Schnur­, Basketball­Turnier o. ä.
Jede Mannschaft darf einen Schüler und eine Schülerin als Ersatz bei Verletzung eines Teilnehmers bereithalten. Sie müssen aber vorher nicht namentlich
aufgeführt werden.
Wertung:
Die erzielten Einzelleistungen in einem Wettbewerb werden zu einer Mannschaftsleistung addiert und ergeben eine Gesamtpunktzahl, mit der eine
Mannschaft dann unter den teilnehmenden Mannschaften einen bestimmten Rang belegt.
Dieser Rang wird mit Punkten bewertet: 1. Platz = 1 Punkt, 2. Platz = 2 Punkte usw.
Alle Rangpunkte einer Mannschaft in den einzelnen Wettbewerben werden zusammengezählt. Bei gleicher Leistung wird so verfahren: z.B. zwei gleiche
Leistungen auf Rang 2: 1. Platz: 1 Punkt – 2 x 2. Platz je 2 Punkte – 3. Platz entfällt – 4. Platz 4 Punkte usw.
Die Mannschaft mit der niedrigsten Punktezahl aus allen Wettbewerben hat gewonnen.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Organisation:
Startgruppen: Die gemeldeten Mannschaften werden in Startgruppen mit jeweils drei bis fünf Mannschaften zusammengefasst. Diese Gruppe ziehen nach
Zeitplan von Station zu Station.
Schiedsrichter: An jeder Wettbewerbsstation befindet sich ein Schiedsrichter, der die Mannschaftsliste in Empfang nimmt, den Wettbewerb überwacht, die
Leistungen notiert und die Rangfolge der Mannschaften nach Abschluss des gesamten Wettbewerbs feststellt.
Gruppen­ und Mannschaftsführer: Jede Mannschaft wird von einer Lehrkraft begleitet. Die Lehrkräfte einer Startgruppe bestimmen vor dem Wettkampf
einen Gruppenführer. Dieser organisiert das Messen und Stoppen an einer Station. Die übrigen Lehrkräfte der Startgruppe fungieren als Kampfrichter. Dadurch
kann die Veranstaltung mit einem Mindestmaß an Helfern durchgeführt werden.
Mannschaftsliste: Die Organisatoren senden den Schulen eine Mannschaftsliste zu, in der die Namen der Teilnehmer einzutragen und die Wettbewerbe
anzukreuzen sind. Diese Liste wird am Wettkampftag auf dem neuesten Stand im Wettkampfbüro versiegelt (Sichthülle mit Klammer) und von den
Mannschaftsführern dem Schiedsrichter an der jeweiligen Station übergeben. Dieser markiert mit einem Folienstift die an seiner Station startenden Teilnehmer,
indem er das Kreuz durchstreicht (X).
Anschließend wandert die Liste zur nächsten Station.
Wettkampflisten: Die Organisatoren bereiten die Listen für die einzelnen Stationen und die Gesamtauswertungen vor.
Auszeichnungen:
Die Sieger der beiden Mannschaftswettbewerbe sollten einen besonderen Preis (Pokal, Teller – kein Wanderpreis!) erhalten (Sponsoren des
Arbeitskreises).
Jede Mannschaft in den Mannschaftwettbewerben erhält eine Urkunde.
Die besten drei Mannschaften in den Einzelwettbewerben können ebenfalls mit Urkunden ausgezeichnet werden.
Einzel­Wettbewerbe:
Die Einzelwettbewerbe, die eine Vielzahl von koordinativen und konditionellen Fähigkeiten ansprechen sollen, wurden aus einem Katalog von Möglichkeiten für
folgende Gruppen entnommen:
schnelles Laufen
Springen in die Weite
vielfältiges Stoßen
Laufen über Hindernisse
Springen in die Höhe
Gewandtheit
ausdauerndes Laufen
vielfältiges Werfen
Um Eintönigkeit zu vermeiden, wird in den nächsten Jahren immer ein Teil der Wettbewerbe durch neue ausgetauscht.
Die nachfolgenden Mannschaftswettbewerbe bedürfen einer langfristigen Entwicklung der benötigten koordinativen und konditionellen Fähigkeiten.
Disziplinen für Mannschaftswettbewerb A und B:
1. Mannschaftssprint für Arbeitskreise mit Rundbahn (2 Schüler + 2 Schülerinnen)
4 x 50 m auf der Rundbahn (Start bei 200 Meter) – nach jeweils 50 Metern liegt ein Reifen (Gymnastik­ oder Fahrradreifen). Der 1. Läufer startet im Hochstart
und trägt einen Tennisring zum nächsten Reifen, legt ihn dort ab. Der nächste Schüler hebt den Ring auf und trägt ihn weiter usw.
Der ankommende Läufer muss vor der Übergabe sein Tempo so einrichten, dass er den Tennisring kontrolliert in den Reifen legen kann. Die Bahn darf dabei
erst verlassen werden, wenn die anderen Staffeln nicht mehr behindert werden können: Gesamtzeit = Mannschaftsergebnis
Alternative für Arbeitskreise ohne Rundbahn:
Alle vier Läufer haben einen Tennisball oder ­ring in der Hand. Der 1. Läufer läuft zur Sammelstelle, legt den Ball (Ring) ab, schlägt Läufer 2 ab usw. Wenn alle
vier Sachen in der Sammelstelle liegen, werden sie wieder einzeln geholt. Gewonnen hat das Team, dessen letzter Läufer den letzten Ball aus der Sammelstelle
geholt und die Ziellinie als Sieger überquert hat.
Die Strecke kann auch auf insgesamt 40 m verlängert werden.
Vor und nach der Sammelstelle können noch jeweils zwei bis drei Slalomstangen eingebaut werden. Statt der Sammelaufgabe kann auch durch einen Reifen
geschlüpft werden, der in der Mitte der Strecke liegt.
2. Mannschaftsweitsprung (2 Schüler + 2 Schülerinnen)
10 m Anlauf mit Absprung aus dem Absprungraum – Beim Ablauf muss ein Fuß innerhalb des Anlaufraumes stehen – Zonen: 2 m bis 2,50 m – 3 m bis 3,50 m –
bis 4 m – bis 4,50 m (Die Zonen sind durch farbige Bänder oder Zauberschnüre getrennt.) – entsprechend der jeweiligen Zone werden Punkte vergeben – drei
Wertungs­Versuche – Gesamtzahl der Punkte = Mannschaftsergebnis
Alternativ dazu können die Zonen auch verkleinert werden. Es wäre auch das genaue Messen jedes Sprunges möglich. Übertritt der Springer, aber ist er mit
der Ferse noch im Absprungraum, dann wird eine Zone abgezogen! – Gültig ist auch Absprung vor dem Raum!
3. Hindernisstaffel (4 Schüler + 4 Schülerinnen)
Bananenkartonstaffel 40 m (11 m Anlauf, 6 m, 6 m, 6 m, 11 m) als Pendelstaffel – übergeben wird ein Tennisring
Gesamtzeit: Mannschaftsergebnis
4. Mannschaftswurf (2 Schüler + 2 Schülerinnen):
Zielweitwurf mit dem Schweifball (Tennisball mit zwei Zentimeter­Einschnitt – 80 Zentimeter Baustellenband einmal falten – Knoten an der Faltstelle bilden –
Knoten in den Schlitz drücken – ergibt den Schweifball)
Zonen: 12–16 m = Zone 2 (30 Punkte)/dann immer 4 m weiter (= immer 10 Punkte) – Würfe außerhalb des Sektors werden mit 0 Punkten bewertet.
Gesamtpunktzahl = Mannschaftsergebnis – pro Teilnehmer 3 Versuche.
Alternative: Kein Sektor, Maßband auslegen und Wurfweite im rechten Winkel ablesen – mit anderen Geräten werfen (Tennisring, Vortex­Heuler)
5. Mannschaftsausdauer: Mannschafts­Biathlon (2 Schüler + 2 Schülerinnen) bei Stadien mit Außenanlagen
Die Aufgabe muss frühestens in 13 Minuten, spätestens in 15 Minuten ausgeführt werden, wobei alle Läufer gleichzeitig das Ziel erreichen. Nach jeweils 400 m
ist eine Wurfaufgabe zu erfüllen. Gesamte Geländestrecke: 2000 m
Wurfstation 1: Zielwerfen in Tonnen (o. ä.) mit Tennisbällen – 7 m Abstand – 15 sec Wurfzeit – alle gleichzeitig – pro Ball in der Tonne 10 Punkte
Wurfstation 2: Zielwerfen in entfernte Kreise mit Tennisbällen – jeder Schüler 4 Versuche – Punkte 10, 20, 30 (nach Kreis)
Wurfstation 3: Zielwerfen durch Reifen mit Gymnastikball – 8 m Abstand – jeder Schüler 4 Versuche – 10 Punkte pro durchworfenem Reifen
Wurfstation 4: Zielwerfen auf 10 Hütchen mit Tennisbällen – Wurfzeit 15 sec – alle werfen gleichzeitig – 7 m Abstand abgeworfenes Hütchen = 10
Punkte
Startabstand der Teams: 2 Minuten
Mannschaftsergebnis: Gesamttreffer + oder – Strafpunkte für zu frühes oder zu spätes Kommen – berechnet wird ein Punkt pro Sekunde
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Alternative: Mannschaftslauf für Stadien ohne Außenanlagen
Bei Stadien mit einer 400­m­Bahn kann der Wettbewerb auf der Bahn durchgeführt werden. Alternativ lässt sich auch auf einer Rasenfläche ein Oval oder ein
unregelmäßiger Rundkurs anlegen. Bei kleineren Runden können die Sammelstellen auch an einem Ort liegen, müssen aber für die Mannschaften leicht
erkennbar sein.
Die Mannschaften A, B, C und D (bis zu sechs Mannschaften möglich) starten an ihrer 1. Verlegestelle (A1, B1, C1, D1) und laufen zu ihrer zweiten Verlegestelle
(A2, B2, C2, D2). Dort legt jeder Läufer einen Tennisball aus dem gefüllten in den leeren Karton. Dann läuft die Mannschaft zu ihrer ersten Verlegestelle und
wiederholt den Vorgang. Dies wird so lange wiederholt, bis acht Minuten vorbei sind. Durch einen Pfiff beendet der Schiedsrichter den Lauf. Die Mannschaft, die
an ihren zwei Verlegestellen zusammen die meisten Bälle in den jeweils leeren Karton gelegt hat, hat gewonnen. Das Team muss nicht geschlossen
zusammenbleiben, sondern jeder kann sein individuelles Tempo gestalten. Er muss nur an der richtigen Stelle den Ball verlegen.
Disziplinen nur für Mannschaftswettbewerb A:
6. Mannschaftsstoßen mit Medizinball (2 Schüler + 2 Schülerinnen):
Der erste Teilnehmer stößt mit beiden Händen den Medizinball (1,5 kg) von der Brust nach vorne (wie Druckpass beim Basketball). Die Landestelle wird
markiert. Der vordere Fuß muss so lange auf der Markierung bleiben, bis der Ball gelandet ist. Verstößt der Teilnehmer gegen diese Regel, darf er einmal den
Versuch wiederholen. Beim zweiten Fehler wird sein Stoß nicht gewertet und der nächste in der Mannschaft stößt an seiner Stelle weiter. Der zweite (dritte,
vierte) Teilnehmer stellt sich mit dem vorderen Fuß auf die Markierung und stößt den Ball weiter. Neben der Stoßanlage wird ein Maßband ausgelegt, auf dem
die Gesamtweite abzulesen ist. Man kann auch an einer Seitenlinie für die Mannschaften Tafeln einstecken und so eine Reihenfolge ermitteln.
2 Durchgänge – der beste wird gewertet – Gesamtstrecke = Mannschaftsergebnis
7. Sackhüpfen (4 Schüler + 4 Schülerinnen):
10 m im Pendelverfahren – Gesamtzeit = Mannschaftsergebnis
Der Teilnehmer muss sackhüpfend die Startlinie überqueren, erst dann darf er den Sack an den nächsten übergeben.
8. Lustiger Wettbewerb (2 Schüler + 2 Schülerinnen):
Schubkarrenfahren (mit Bällen voll beladen) – Start, Wippe, Slalom, durch niederes Tor, um Mal, um Autoreifen herum, über Ziellinie – wieder in
Ausgangsposition stehen – nächster Teilnehmer.
Gesamtzeit = Mannschaftsergebnis
9. Mannschaftsballgeschicklichkeit (2 Schüler + 2 Schülerinnen):
Bälle und Keule liegen in einem Karton
Basketball­, Fußballdribbeln, Gymnastik­Ballführen mit einer Keule um 3 Fahnen mit Metallfuß.
Alle drei Arten müssen von jedem Schüler in Form einer Umkehr­Slalomstaffel (4 x 15 m – Umkehrpunkt bei 7,5 m) bewältigt werden (zuerst alle vier
Schüler/­innen Basketball, dann Fußball usw.)
Der nächste Teilnehmer darf erst starten, wenn der vorhergehende sein Gerät in den Karton gelegt hat.
Bei einem Fehler muss er an der Stelle weitermachen, an der der Fehler passiert ist.
10. Mannschaftshochsprung (2 Schüler + 2 Schülerinnen):
Hochsprungstil nach eigener Wahl
Anlauflänge maximal 9 m (Marke), wobei ein Fuß im Anlaufraum stehen muss
Insgesamt sechs Versuche (inklusive Fehlversuche) möglich. Wer zweimal eine Höhe nicht schafft, scheidet aus, auch wenn er die Gesamtzahl der
Versuche noch nicht erreicht hat.
Zur Durchführung eines abwechslungsreichen und freudvollen Leichtathletik­Unterrichts in der Grundschule werden folgende Materialien empfohlen:
H. Katzenbogner: Skriptum „Leichtathletik macht Spaß“
H. Katzenbogner: „Kinderleichtathletik“ Phlippka­Verlag
Katzenbogner/Medler: „Spielleichtathletik“ Band 1 und 2 CM­Sportbuch­Verlag in Neumünster
2. Schwimmen
Wettbewerb A:
Schulen im Bereich des Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ mit über 70 Schülerinnen und Schülern (Mädchen und Jungen) in den Klassen 3 und
4
6 Übungen (A1 ­ A6) = 36 Startmöglichkeiten
Die Mannschaft umfasst 6 Schüler und 6 Schülerinnen, die in jeweils drei Wettbewerben stehen dürfen (12x3 = 36)
Die Übungen:
A1: 6 x 25 m Sprint­Staffel
A2: 6 x 50 m Flossenschwimmen oder 6 x 25 m Kraulbeinschlag, Arme in Hochhalte mit Schwimmbrett
A3: 6 x 25 m Wasserball auf Schwimmbrett transportieren
A4: 6 x 25 m Schwimmen (2 Arten) mit Rolle vorwärts
A5: 6 x 25 m Wasserball­Dribbelstaffel
A6: 8 Min. Mannschaftsdauerschwimmen (6 Teiln.)
Wettbewerb B:
Schulen im Bereich des Arbeitskreises mit unter 70 Schülerinnen und Schülern
4 Übungen (B1 ­ B4) = 24 Startmöglichkeiten
4 Schüler und 4 Schülerinnen, die in maximal drei Wettbewerben starten dürfen (4x6 = 24; jeweils 2 Schüler/­innen können pro Wettbewerb pausieren)
Die Übungen:
B1: 6 x 25 m Sprint­Staffel
B2: 6 x 25 m Wasserball auf Schwimmbrett transportieren
B3: 6 x 25 m Wasserball­Dribbelstaffel
B4: 8 Min. Mannschaftsdauerschwimmen (6 Teiln.)
Falls Wettbewerb A und B im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung organisiert werden sollen, wird folgende Wettbewerbsfolge vorgeschlagen: A1, B1, A2,
B2, A3, B3, A5, B4, A6.
6 x 25 m Sprint­Staffel (Bauch­ und Rückenlage) A1, B1
Der/die Startschwimmer/in schwimmt die 1. Bahn in Bauchlage, die Ablösung schwimmt in Rückenlage usw. im Wechsel. Der Rückenstart erfolgt im Wasser mit
Abstoß von der Beckenwand.
WERTUNG: Sieger ist die Mannschaft, die die schnellste Zeit erzielt. Je Regelverstoß (Frühstart, Verlassen der geforderten Schwimmlage, Ausnahme Anschlag
Rückenschwimmen) erfolgt eine Zeitstrafe von 5 Sekunden.
Die Siegermannschaft erhält 1 Rangpunkt, die zweitplazierte Mannschaft 2 Rangpunkte usw.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Kampfrichter/in: 1 Starter = Zielrichter
1 Zeitnehmer pro Bahn = Mannschaftsbetreuer
Gerätebedarf: 1 Stoppuhr pro Bahn.
6 x 50 m Flossenschwimmen mit Kraulbeinschlag und Schwimmbrett, A2
25 m in Brust­ und 25 m in Rückenlage im Wechsel mit Schwimmbrett in Hochhalte, Wertung und Organisation siehe A1, B1 oder
6 x 25 m Kraulbeinschlag, Arme mit Schwimmbrett in Hochhalte (in Brust­ und Rückenlage mögl.), Wertung und Organisation siehe A1, B1
6 x 25 m Wasserball auf Schwimmbrett transportieren, A3, B2
Wasserball (Gymnastikball) liegt auf dem Brett in einem Tauchring; Schwimmart beliebig.
Die Zeitnahme erfolgt, wenn der/die letzte Schwimmer/in mit dem Brett die Wand berührt.
WERTUNG: Sieger ist die Mannschaft, die die schnellste Zeit erzielt. Je Regelverstoß (Rollen des Balles aus dem Ring, Anfassen des Balles, um Herausrollen zu
verhindern) erfolgt eine Zeitstrafe von 5 Sekunden.
Rangpunkte siehe oben, Kampfrichter s. o.
Gerätebedarf je Bahn: 1 Stoppuhr, 1 Schwimmbrett, 1 Tauchring, 1 Wasserball/Gymnastikball.
6 x 25 m Schwimmen (2 Arten) mit Rolle vorwärts, A4
Zwei Schwimmarten, Auswahl beliebig, z. B.:
der/die Schwimmer/in schwimmt 1. Hälfte der Strecke Brust, macht eine Rolle vorwärts und schwimmt die 2. Hälfte Kraul oder
Kraul/Rücken mit Rolle vorwärts und 1/2 Drehung in Rückenlage
WERTUNG und Organisation wie bei A1, B1.
6 x 25 m Wasser­Dribbelstaffel, A5, B3
(Schwimmart und Balltransport beliebig), beim Start und beim Wechsel sitzen die Teilnehmer auf dem Beckenrand und gleiten mit dem Ball in das Wasser. Der
Ball muss dem/der ablösenden Schwimmer/in in die Hand übergeben werden.
Weder beim Transport noch bei der Übergabe darf der Ball geworfen oder geschlagen werden. Die Zeitnahme erfolgt, wenn der/die letzte Schwimmer/in den
Ball in ein Behältnis (Eimer) gelegt hat.
WERTUNG: Sieger ist die Mannschaft, die die schnellste Zeit erzielt. Je Regelverstoß (Frühstart, Werfen, Schlagen des Balles) erfolgt eine Zeitstrafe von 5
Sekunden. Rangpunkte s. o., Kampfrichter s. o., 1 Stoppuhr, 1 gleichartiger Ball, 1 Eimer je Bahn.
8 Min. Mannschaftsdauerschwimmen (6 Teilnehmer), A6, B4
(Schwimmart beliebig) 6 Teilnehmer (3 Jungen und Mädchen) pro Mannschaft schwimmen 8 Minuten lang auf einer Bahn „am Band“. Die Schwimmart kann
beliebig oft gewechselt werden. Auf Start und Wendeseite können Pausen eingelegt werden. Die Jungen/Mädchen starten auf Kommando im Abstand von 3
Sekunden vom Startblock (der/die schnellste zuerst usw.). Die Stoppuhr wird mit dem Start des ersten Jun gen/ Mädchen vom Starter in Gang gesetzt. Die
Ansage der abgelaufenen Zeit erfolgt alle 3 Minuten, die letzte Minute wird angeläutet. Der Starter beendet nach 8 Minuten durch Pfiff den Wettbewerb. Der
Mannschaftsbetreuer zählt durch Abstreichen von jeweils 25 m auf einer vorbereiteten Liste die
zurückgelegten „Bahnen“ einer „fremden“ Mannschaft.
WERTUNG: Gewertet werden beim Abpfiff nur bereits vollständig zurückgelegte Bahnen.
Sieger ist die Mannschaft mit der längsten geschwommenen Strecke. Je Regelverstoß (Gehen auf dem Beckenboden, vorwärtsziehen an der Wand bzw. Leine)
werden 25 m abgezogen.
Kampfrichter: 1 Starter und 1 Schreiber pro Bahn (Mannschaftsbetreuer einer fremden Mannschaft)
Gerätebedarf: pro Bahn 1 Stoppuhr, 1 Schreibunterlage mit Zählliste und 1 Schreibgerät.
GESAMTWERTUNG:
Die Gesamtwertung erfolgt durch die Addition der Platzziffern einer Mannschaft für jede der 6 bzw. 4 Wettkampfübungen. Sieger ist die Mannschaft, die in der
Summe der Rangplätze die geringste Zahl erzielt hat.
HINWEISE ZUR ORGANISATION:
Der Wettbewerb sollte mit mindestens 4 Mannschaften durchgeführt werden. Für vorliegendes Wettkampfprogramm sind zur Erstellung eines Zeitplanes
ungefähr folgende Laufzeiten zu planen:
A1, B1 = 6 Minuten A4 = 5 Minuten
A2 = 8 Minuten A5, B3 = 6 Minuten
A6, B4 = 13 Minuten A3, B2 = 7 Minuten
Bei einer möglichen Teilnahme von 20 Mannschaften und einer vollständigen Nutzung eines Schwimmbads mit 25­m­Bahnen sollte von einer Veranstaltungszeit
von ca. 3 Stunden ausgegangen werden. Als Sportstätten bieten sich Schwimmbäder mit 25­m­Bahnen oder Querbahnbenutzung in 50­m­Becken oder
entsprechende Lehrschwimmbecken (bis maximal 10 Mannschaftsmeldungen wegen der räumlichen Enge!) an.
3. Gerätturnen
Im Schuljahr 2014/15 wird ein Vielseitigkeitswettbewerb, bestehend aus 4 Aufgabengruppen, durchgeführt.
Aufgabengruppe A: Gerätebahn 1 mit Reck und Boden
Aufgabengruppe B: Gerätebahn 2 mit Schwebekante und Sprung
Aufgabengruppe C: Gerätebahn 3 mit Barren und Langbank
Aufgabengruppe D: Stangenklettern (oder Klimmziehen) und Staffellauf
Inhalte, Wertungsbestimmungen und organisatorische Hinweise sind einem Geheft zu entnehmen, das bei den Arbeitskreisen „Sport in
Schule und Verein“ bezogen werden kann: Ausgabe 2002. Ein weiteres Geheft enthält Kopiervorlagen der zur Durchführung notwendigen
Wettkampflisten.
Mannschaften: Jede Mannschaft besteht aus 4 Jungen und 4 Mädchen einer Schule.
Bewertung: Die Bewertung der Gerätebahnen erfolgt nach den vereinfachten Bewertungskriterien für die Bundesjugendspiele in Form von Grund­ und
Ausführungspunkten. Je Gerät vergibt ein Kampfrichter bis zu 3 Grundpunkte. Ein weiterer Kampfrichter vergibt bis zu 3 Ausführungspunkte je Schüler für die
gesamte Gerätebahn. Bei der Gerätebahn 3 kann ein Kampfrichter der gesamten Mannschaft je Station maximal 24 Punkte (3 Punkte pro Schüler) für
Synchronität und sehr gute Ausführung geben. Nähere Hinweise zur Bewertung sind dem Ausschreibungsgeheft zu entnehmen.
Mannschaftsergebnis: Das an jeder Gerätebahn und im Stangenklettern/Klimmziehen erzielte Punktergebnis sowie die beim Staffellauf erreichte Plazierung
wird in Rangfolgeplätze umgerechnet. Die Rangfolgen der 3 Gerätebahnen sowie beim Stangenklettern/ Klimmziehen und Staffellauf werden addiert und
ergeben das Mannschaftsergebnis. Sieger ist die Mannschaft mit der kleinsten Rangfolgesumme.
Meldung: Der AK „Sport in Schule und Verein“ bietet bis spätestens Ende November den Grundschulen die ausgewählten Sportarten an und gibt in dieser
Ausschreibung die Meldetermine bekannt. Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Weitere Wettbewerbe für Grundschulen:
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Basketball in der Grundschule
Fußball in der Grundschule
Handball in der Grundschule
Skilauf in der Grundschule
Tischtennis in der Grundschule
Volley spielen in der Grundschule
Klassenschwimmwettbewerb
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA
Folgende Sportarten gehören zum Standardprogramm von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA:
Badminton
Basketball
Beachvolleyball
Fußball
Gerätturnen
Golf
Handball
Hockey
Judo
Leichtathletik
Rudern
Schwimmen
Ski alpin
Skilanglauf
Tennis
Tischtennis
Triathlon
Volleyball
Badminton
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA statt. Bitte beachten
Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Bei Bei Bezirks­/ Qualifikations­ und Landesfinalveranstaltungen wird in der
Sportart Badminton mit Yonex­Bällen gespielt. Meldetermin: 15. Oktober 2015.
WETTKAMPFKLASSEN
Wettkampfklasse III/S und IV (Jungen und Mädchen)
Wettkampfklasse II und III (gemischte Mannschaft)
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler:
WK III/S, IV: maximal 5, mindestens 4 Schüler von einer Schule
WK II, III: 4 Mädchen und 4 Jungen, mindestens 3 Mädchen und 3 Jungen von einer Schule
Lehrkraft: 1 (Bei mehr als 2 Mannschaften aus einer Schule: 2)
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen.
Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Badminton nach den offiziellen Spielregeln und der
Spielordnung des Deutschen Badminton­Verbandes (DBV) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt,
soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Spielregeln und die Spielordnung können gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Bayerischen Badminton­Verbandes, Georg­Brauchle­Ring 93, 80992
München, Tel. (0 89) 15 70 23 02, bezogen werden.
AUSTRAGUNGSMODUS
Wettkampfklassen III/S und IV (getrennte Mannschaften)
Bei jeder Begegnung werden 4 Einzel und 2 Doppel ausgetragen. In einem Doppel kann auch ein Spieler eingesetzt werden, der kein Einzel bestreitet. Für die
Reihenfolge der Doppel gilt: Die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares darf nicht größer sein als die des folgenden. Sollte die Summe der Platzziffern
beider Doppel gleich sein, dann darf der Spieler mit der Platzziffer 1 nicht im 2. Doppel spielen.
Wettkampfklasse II, III (gemischte Mannschaft)
1. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn weniger als 3 Mädchen und 3 Jungen zu Beginn einer Begegnung spielbereit sind. Ersatzspielerregelung
(siehe Bundesligaordnung §§ 5.5 und 6):
Vor dem Spielbeginn anwesende, im Spielbericht aufgeführte Ersatzspieler (1 Mädchen und 1 Junge) können bei Verletzung eines(r) Spielers(in) bei einer
Begegnung im nächsten Spiel dort eingesetzt werden, wo der verletzte Spieler aufgestellt war.
2. Es werden 2 Jungeneinzel, 2 Mädcheneinzel, 1 Jungendoppel, 1 Mädchendoppel, 1 Gemischtes Doppel ausgetragen.
Die normale Spielfolge:
1. Spiel: Jungendoppel
2. Spiel: Mädchendoppel
3. Spiel: 1. Jungeneinzel
4. Spiel: 1. Mädcheneinzel
5. Spiel: 2. Jungeneinzel
6. Spiel: 2. Mädcheneinzel
7. Spiel: Gemischtes Doppel
3. Die Mannschaftsaufstellung kann sich von Begegnung zu Begegnung ändern. Sie ist vor jeder Begegnung der Turnierleitung verdeckt abzugeben. Jede(r)
Spieler(in) kann in einer Begegnung maximal in zwei verschiedenen Disziplinen eingesetzt werden. Der/die Ranglistenersten müssen nicht unbedingt Einzel
spielen.
4. Eine Begegnung besteht aus 7 Spielen, ein Spiel wird in 2 Gewinnsätzen entsprechend den Wettkampfbestimmungen des DBV (Spielpunkte) entschieden.
REGELUNGEN
Nach der neuen Ralleypoint­Zählweise wird für jeden Ballwechsel ein Punkt vergeben.
Alle Spiele werden auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte ausgetragen, wobei am Satzende ein Vorsprung von mindestens zwei Punkten erreicht sein muss.
Bei 21:20 wird solange weitergespielt, bis eine Partei zwei Punke Vorsprung hat – maximal allerdings bis 30 Punkte. Bei 29:29 führt der nächste Punkt
zum 30:29­Satzgewinn.
Erreicht in einem Satz die führende Partei 11 Punkte, so gibt es eine Pause von maximal einer Minute. Zwischen zwei Sätzen gibt es eine Pause von
jeweils maximal zwei Minuten.
Weitere Details unter www.badminton.de
Jedes gewonnene Spiel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet.
Bei Turnierspielen und beim Landesfinale werden alle Spiele durchgespielt.
Bei Turnieren entscheidet der Wettkampfleiter, ob „Jeder gegen Jeden“ oder „Pokalturnierform“ gespielt wird.
Für die Festlegung des Endstandes gelten folgende Kriterien:
1. Punktdifferenz (Anzahl der gewonnenen Begegnungen)
2. Spieldifferenz
3. Satzdifferenz
4. Spielpunktdifferenz
5. direkter Vergleich
Bei Turnierspielen wird jede Begegnung in der Tabelle mit zwei Punkten bewertet. Unentschieden gibt jeweils einen Punkt pro Mannschaft.
Jede Schule muss für jeden Wettkampf auf Kreis­ und Regionalebene eine ausreichende Anzahl von Bällen stellen. Gespielt wird mit einem Kunststoffball
mit Korkfuß. Können sich die Schulen nicht auf eine Ballsorte einigen, entscheidet das Los. Im gegenseitigen Einvernehmen kann auch mit
Naturfederbällen gespielt werden. Beim Bundesfinale wird mit Naturfederbällen gespielt.
Für die Bezirks­ und Qualifikationsturniere stellt die Bayerische Landesstelle für den Schulsport YONEX­Bälle zur Verfügung. Für das Landesfinale werden
die Bälle von der Firma YONEX gestellt.
Rangliste
Eine Rangliste muss an der Schule nachweisbar ausgespielt werden (alle Schüler, die für den Mannschafts­Wettbewerb in Frage kommen, sind zu
erfassen).
Die bei der ersten Begegnung vorgelegte Rangliste gilt bei allen weiteren Qualifikationsebenen. Ein Spieler/Eine Spielerin, der/die in zwei
Wettkampfklassen eingesetzt werden soll, muss auf beiden Ranglisten aufgeführt werden. Die Wechselbestimmungen müssen dabei eingehalten
werden.
Der Wettkampfleiter bestätigt die Rangliste mit Datum und Unterschrift und gibt sie nach dem Wettkampf dem Mannschaftsbetreuer zurück.
Während eines Turniers kann von Begegnung zu Begegnung nur gemäß der Rangliste aufgestellt werden.
Schüler, die nach der Ranglistenermittlung an eine Schule wechseln, können gemäß der Spielstärke in die Rangliste eingeordnet werden. Zur
vorhandenen Rangliste muss die veränderte Rangliste mit der schulischen Bestätigung des Neueintritts des betreffenden Schülers vorgelegt werden.
Ein Start ohne Rangliste ist nicht möglich. Auf höheren Qualifikationsebenen müssen auf der Rangliste die Unterschriften der Wettkampfleiter der
vorangegangenen Ausscheidungen feststellbar sein.
QUALIFIKATION
Die Kreissieger qualifizieren sich für die möglichen Regionalausscheidungen bzw. das Bezirksfinale. Die Bezirkssieger spielen im nord­ bzw. südbayerischen
Qualifikationsturnier, dessen Sieger das Landesfinale erreichen.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Der Ausrichter eines Qualifikationsturniers wird in der jeweiligen Wettkampfklasse erst nach Ermittlung der Bezirkssieger von der Bayerischen Landesstelle für
den Schulsport bestimmt.
Die Landessieger in den WK II und III (gemischte Mannschaft) sind zur Teilnahme am Bundesfinale qualifiziert.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur
Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In den angegebenen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den
südbayerischen Qualifikationsturnieren teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere.
Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten Bezirken ausgerichtet.
Wettkampfklasse
Wettkampfklasse II – J/M gem. Wettkampfklasse III – J/M gem. Wettkampfklasse III/S – Jungen
Wettkampfklasse III/S – Mädchen
Wettkampfklasse IV – Jungen
Wettkampfklasse IV – Mädchen
Südbayern Nordbayern
Niederbayern Mittelfranken
Niederbayern Mittelfranken
München
Unterfranken
München
Unterfranken
Schwaben
Oberfranken
Schwaben
Oberfranken
Ausrichter der Qualifikationswettkämpfe ist die Schule, die sich in dem Bezirk qualifiziert hat, der zur Austragung ansteht (s. o.). Hat die ausrichtende Schule
keine wettkampfgerechten Sportstätten, sorgt die jeweilige Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Adresspool) für die
Bereitstellung einer geeigneten Sportstätte.
Die ausrichtende Schule sendet unverzüglich nach dem Bezirksfinale das hierfür vorgesehene Formblatt (es wird bei der Siegerehrung übergeben!)
„Organisationsplan“ für das jeweilige Turnier direkt an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport – Sachgebiet Schulsportliche Wettbewerbe. Die rasche
telefonische Kontaktaufnahme mit der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische Maßnahmen erheblich!
­ Organisationsplan als Word­Dokument
­ Organisationsplan als pdf­Datei
Dateien zur Auswertung für JTFO­Badminton­Wettkämpfe:
­ 2er­Begegnung
­ 3er­Begegnung
­ 4er­Begegnung
Ansprechpartner bei Fragen zu den Auswertungsprogrammen: Jochen Wöhlte (E­Mail: [email protected])
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf
Stadt­ bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
Bitte beachten Sie auch die Sport­nach­1­Sonderaktion Badminton.
Basketball
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA statt. Bitte beachten
Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Bei Landes­ und Bundesfinalveranstaltungen wird in der Sportart Basketball mit
den offiziellen Bällen des Sponsors Molten gespielt. Meldetermin: 15. Oktober 2015.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
WETTKAMPFKLASSEN: II, III/1, III/2 und IV (Jungen und Mädchen)
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler:
maximal 9 Schüler von einer Schule. Es spielen 5 Feldspieler/innen und maximal 4 Ersatzspieler/innen.
Lehrkraft: 1.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen.
Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Basketball nach den offiziellen Basketballregeln der FIBA in der zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem
Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Turnierspiele werden wie bisher durchgeführt, Spiele mit voller Spielzeit gemäß den ab September 2008 gültigen FIBA­Regeln, d. h. die Spielzeit dauert 4 x 10
Minuten, es wird pro Viertel eine Auszeit, im vierten Viertel werden zwei Auszeiten gewährt; die 30­Sekunden­Regel wird zur 24­Sekunden­Regel. Bezugsquellen
für Spielregeln finden Sie im Internet unter www.iskay.de und www.basketballdirekt.de
3­Punkte­Feldkorblinie
Für die Schulsport­Wettbewerbe gelten die offiziellen Vorschriften über die 3­Punkte­Feldkorblinie und alle Bestimmungen, die damit zusammenhängen.
Die Schulsport­Wettbewerbe können auch in Hallen stattfinden, in denen die 3­Punkte­Feldkorblinien nicht markiert sind. Die mit der 3­Punkte­Feldkorblinie
zusammenhängenden Bestimmungen kommen dann nicht zur Anwendung.
Mann­Mann­Verteidigung
In den Wettkampfklassen III/1, III/2 und IV ist die Mann­Mann­Verteidigung verbindlich vorgeschrieben.
Auch beim Bundesfinale ist für alle Spiele in der WK III die Anwendung der Mann­Mann­Verteidigung zwingend vorgeschrieben. Die Überwachung der
Einhaltung der folgenden Regel obliegt den Schiedsrichtern.
Regel zur Mann­Mann­Verteidigung
"Es muss spätestens innerhalb des 6,25­m­Raumes jedem/jeder Angreifer/in ein/e Verteidiger/in deutlich erkennbar zugeordnet sein". Da in vielen Hallen
inzwischen die neue 3er­Linie vorhanden ist, kann dies nicht mehr so wie vorgegeben vollzogen werden.
Strafe
Ein technisches Foul wird gegen den Betreuer verhängt und auf dem Spielberichtsbogen in die Zeile „Trainer Assistent“ angeschrieben. Der Gegner erhält zwei
Freiwürfe und Einwurf an der Mittellinie.
Technische Fouls nach dieser Regel führen nicht zur Disqualifikation des Betreuers.
Hinweis: Es ist zu beachten, dass beim Bundesfinale in Berlin möglicherweise mit anderen Regelungen hinsichtlich der Mann­Mann­Verteidigung gespielt wird.
TURNIERSPIELE
Turnierspiele, d. h. Kurzspiele mit 2 x 10 Minuten (Endspiele 2 x 12 Minuten) mit einer Halbzeitpause von 2 Minuten, werden wie die 2. Halbzeit eines
Spieles mit voller Spielzeit (4 x 10 Minuten) ausgetragen.
Begeht eine Mannschaft daher während einer Halbzeit 4 Spielerfouls, so werden alle weiteren Spielerfouls mit zwei Freiwürfen geahndet.
Jede Mannschaft darf demnach in der 1. Halbzeit eine Auszeit und in der 2. Halbzeit zwei Auszeiten in Anspruch nehmen.
Ein Spieler scheidet mit dem 4. Foul aus dem betreffenden Spiel aus.
Bei den Schulsportwettkämpfen werden alle Turniere in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen. Bei mehr als 4 beteiligten Mannschaften können 2
Gruppen gebildet werden.
Bei Spielen mit unentschiedenem Ausgang wird die Spielzeit um 3 Minuten verlängert. Fällt dabei keine Entscheidung, wird die Verlängerung so
häufig wiederholt, bis das Unentschieden durchbrochen ist. Vor jeder Verlängerung wird eine Pause von 2 Minuten gewährt.
Für die Festlegung des Endstandes gelten folgende Kriterien:
­ Anzahl der positiven Wertungspunkte
­ Anzahl der Wertungspunkte aus den Spielen zwischen den punktgleichen Mannschaften
­ Differenz der Plus­ und Minuskorbpunkte aus den Spielen zwischen den punktgleichen Mannschaften
­ Differenz der Plus­ und Minuskorbpunkte aus allen Spielen
­ Quotient der Plus­ und Minuskorbpunkte aus allen Spielen
Spieler, die während eines Turniers des Feldes verwiesen werden, sind während dieses Turniers nicht mehr spielberechtigt.
SPIELE MIT VOLLER SPIELZEIT
Spiele mit voller Spielzeit können z.B. sein
jede Begegnung zweier Schulmannschaften – wenn nur ein Spiel an dem betreffenden Tag durchgeführt wird,
das Endspiel bei den Wettkämpfen auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise
das Landesfinale in den einzelnen Wettkampfklassen.
Spiele mit voller Spielzeit dauern in allen Wettkampfklassen 4 x 10 Minuten mit einer Halbzeitpause von 10 Minuten.
Bei unentschiedenem Ausgang wird ein Spiel mit voller Spielzeit nach einer Pause von 2 Minuten und nach erneuter Seitenwahl mit einer oder mit so vielen
Verlängerungen von 5 Minuten fortgesetzt, bis das Spiel entschieden ist. Vor jeder erneuten Verlängerung wird eine Pause von 2 Minuten festgelegt.
SPIELBÄLLE
WK IV Jungen: Ballgröße 6 (kein Mini­Ball)
WK IV Mädchen: Ballgröße 5 (kein Mini­Ball)
WK II und III (Jungen und Mädchen): Ballgröße 7
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf
Stadt­ bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur
Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
QUALIFIKATION
Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene (siehe „Der Weg nach oben“) sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.
Die Wettkampfklasse III/2 ist vom Bundeswettbewerb abgekoppelt und führt bis zum Landesfinale. Sie ist um zwei Jahrgangsstufen nach oben erweitert
(vermehrte Teilnahmemöglichkeit für Schüler der 9. Jgst.). Mittelschulen, die sich an der Qualifikation für den Bundeswettbewerb beteiligen wollen, steht die
Wettkampfklasse III/1 offen.
MELDUNG
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen
Qualifikationsturnieren teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere.
Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten Bezirken ausgerichtet:
Wettkampfklasse
Südbayern Nordbayern
Wettkampfklasse II – Jungen
Oberbayern Oberfranken
Wettkampfklasse III/1– Jungen Niederbayern Mittelfranken
Wettkampfklasse III/2– Jungen
Schwaben
Unterfranken
Wettkampfklasse IV – Jungen
München
Oberpfalz
Wettkampfklasse II – Mädchen
Oberbayern Oberfranken
Wettkampfklasse III/1– Mädchen
Niederbayern Mittelfranken
Wettkampfklasse III/2– Mädchen
Schwaben
Unterfranken
Wettkampfklasse IV – Mädchen
München
Oberpfalz
Ausrichter der Qualifikationswettkämpfe ist die Schule, die sich in dem Bezirk qualifiziert hat, der zur Austragung ansteht (s. o.). Hat die ausrichtende Schule
keine wettkampfgerechten Sportstätten, sorgt die jeweilige Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Adresspool) für die
Bereitstellung einer geeigneten Sportstätte.
Die ausrichtende Schule bemüht sich in Abstimmung mit
der jeweiligen Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Teil 4: Anschriften >> Bezirksausschüsse des jeweiligen
Regierungsbezirkes)
dem Bezirksschulobmann für Basketball (siehe Teil 4: Anschriften >> Bezirksausschüsse des jeweiligen Regierungsbezirkes)
dem Kreis­ bzw. Stadtschulobmann für Basketball
dem Schiedsrichterreferenten des Bayerischen Basketball­Verbandes für den betreffenden Bezirk (siehe Teil 4: Anschriften)
um geprüfte Schiedsrichter, die nicht von einer beteiligten Schule sein dürfen!
Sie sendet unverzüglich nach dem Bezirksfinale das hierfür vorgesehene Formblatt (es wird bei der Siegerehrung übergeben!) „Organisationsplan“ für das
jeweilige Turnier direkt an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport – Sachgebiet Schulsportliche Wettbewerbe.
Die rasche telefonische Kontaktaufnahme mit der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische
Maßnahmen erheblich!
Organisationsplan als Word­Dokument
Organisationsplan als pdf­Datei
Basketball: Materialien
Die hier aufgeführten Informationsmaterialien können direkt beim Deutschen Basketball Bund angefordert werden:
Deutscher Basketball Bund e. V.
Schwanenstraße 6–10
58089 Hagen
Internet: www.basketball­bund.de
Abteilung Jugendsekretariat/Schulsport
Geschäftsbereich Jugend und Breitensport
Tim Brentjes
Tel. 0 23 31/1 06­1 63
Petra Keldenich
Tel. 0 23 31/1 06­1 54
Fax 0 23 31/1 06­1 49
E­Mail: jugend­buf@basketball­bund.de
Ballpakete für Schulen
Zum Sonderpreis in Zusammenarbeit mit dem Ballhersteller SPALDING:
Nähere Informationen dazu im Internet unter www.basketball­bund.de im DBB­Shop >> Schule/Freizeit.
Folgende Informationen sind auf der DBB­Seite in der Rubrik Jugend + Schule >> Downloads zu finden:
Vereinfachte Basketballregeln für Schule und Verein
Planungshilfen zum Spieltreff Basketball
Informationen für neu gegründetete Vereine und Abteilungen
30 Stundenbilder zum 3x3­Basketball (inkl. Regelwerk und Anhang Turnierorganisation)
Broschüre „Persönlichkeits­ und Teamentwicklung im Basketball“
Literaturliste Basketball (www.basketball­bund.de >> "Literatur".)
Spielabzeichen Basketball
Ansteckpin und Urkundenheft, ähnlich dem deutschen Sportabzeichen, erhältlich in Bronze, Silber oder Gold. Durchführung vorrangig im Schul­, Kinder­ und
Jugendbereich. Kosten: 0,35–0,40 € pro Stück (je nach Abnahme), zzgl. Versandkostenpauschale 3,10 €.
Broschüre „Spiele mit dem roten Basketball“
Bebildertes Übungsreihenheft mit Beschreibungen, Aufgaben, kleinen Spielen und einem vereinfachten Regelwerk zum Erlernen der basketballspezifischen
Grundtechniken. Ideal für den Schulgebrauch. Kostenlos gegen Einsendung eines frankierten und voradressierten Umschlags erhältlich. Bis 5 Stück – Porto 1,45
€, bis 10 Stück – Porto 2,20 €, bei größeren Stückzahlen wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendsekretariat.
Schulsportdatenbank
Diese Internetseite können Lehrkräfte aller Schulformen kostenlos nutzen. Über 500 Übungen, weitere Skripte und Downloads sowie die Möglichkeit
Stundenvorlagen (inkl. Zeitmanagement) zu erstellen, zu drucken und zu speichern stehen zur Verfügung. www.basketball­in­der­schule.de
„Come on girls, let’s play Basketball!“
Altersübergreifendes Basketball­Förderprojekt für Mädchen in Schule und Verein. Nach Aufnahme in die Förderung Erhalt eines Unterstützungspakets mit
Übungsreihenheft etc. Infos dazu auch im Internet.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Lehrmaterial zum Mädchenbasketball
Speziell zum Thema Mädchenbasketball gibt es eine Broschüre und eine DVD mit Spiel­ und Übungsformen für Schule und Verein. Für Lehrer/innen und
Trainer/innen, die sich besonders dem Mädchenbasketball widmen, kann diese Veröffentlichung eine hilfreiche Unterstützung bieten. Gegen eine Schutzgebühr
in Höhe von 4 € (DVD) über das Jugendsekretariat beziehbar. Bei größeren Stückzahlen bitte direkt an das Jugendsekretariat wenden.
DVD U 12­Basketball
Diese DVD zeigt Spiel­ und Übungsformen speziell für die Altersgruppe unter 12 Jahren (Minibasketball). Gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 4 € über das
Jugendsekretariat beziehbar. Bei größeren Stückzahlen bitte direkt an das Jugendsekretariat wenden.
Plakat „Basketball in der Schule“
Illustriertes Plakat (DIN A1 gefaltet auf DIN A4) mit den wichtigsten Regeln und weiteren Informationen zum Basketball und seiner Geschichte in Deutschland.
Ideal für die Sporthalle. Kostenlos gegen Einsendung eines frankierten und voradressierten C4­Umschlags erhältlich. Bis 5 Stück: Porto 1,45 €, bis 10 Stück:
Porto 2,40 €, bei größeren Stückzahlen wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendsekretariat.
Streetbasketball – Von der Idee bis zur Umsetzung eines Turniers
Organisations­Leitfaden für Streetbasketball­Turniere, der alle wichtigen Punkte in der Konzeption und Realisation eines Turniers aufzeigt. Spielplanvordrucke,
Regelwerk, Anmeldeformulare etc. sind im Internet downloadbar:
3 x 3 Basketball
Streetbasketballpaket
Dieses Material­ und Informationspaket (Material im Wert von ~130 €) zur Unterstützung für ein 3gegen3­Turnier in der Halle oder als Freiluft­Turnier ist für
einen Eigenanteil von 25 € zu beziehen.
Aktionspaket „Spieltreff Basketball“
Ein Paket für Schnupperkurse, Projekttage oder Schulfeste. Das Paket enthält 50 Spielabzeichen in Bronze und nützliche Informationen. Nach Durchführung ist
ein Berichtsbogen einzusenden. Anmeldung und Information auch im Internet unter Breitensport >> Spieltreff & Spielabzeichen.
Beachvolleyball
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA statt. Bitte beachten
Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Bei Landes­ und Bundesfinalveranstaltungen wird in der Sportart Beachvolleyball
mit den offiziellen Bällen des Sponsors Molten gespielt. Meldetermin: 15. Oktober 2015.
WETTKAMPFKLASSE II: Gemischte Mannschaft
MANNSCHAFTSSTÄRKE:
Schüler:
Vier Mädchen und vier Jungen einer Schule (incl. einer Ersatzspielerin und eines Ersatzspielers).
Gespielt wird jeweils 2:2 (Mädchen, Jungen und Mixed).
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen:
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen.
Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Beachvolleyball nach den offiziellen Regeln und Ordnungen
des Deutschen Volleyball­Verbandes (DVV) Verbandes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen
Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der
Wettkampfbesprechung getroffen sind. Mannschaftszusammensetzung:
Vor jeder Begegnung wird vom Betreuer eine Meldung mit einer Mädchen­, einer Jungen­ und einer Mixedmannschaft abgegeben. Jede/r Schüler/in kann nur in
einer Mannschaft spielen. Falls sich ein/e Spieler/in verletzt, kann sie/er in dem laufenden Spiel nicht ersetzt werden. Das Spiel wird als verloren mit den bis
dahin erzielten Punkten gewertet. Da in den folgenden Begegnungen grundsätzlich neu benannt werden muss, kann ggf. die Ersatzspielerin/ der Ersatzspieler
zum Einsatz kommen.
Abfolge der Spiele in einer Begegnung:
1. Mädchenspiel
2. Jungenspiel
3. Mixedspiel
Gewinner eines Spiels:
Statt der bisherigen Ein­Satz­Spiele werden alle Spiele im Modus „Best of three“ ausgetragen, also über zwei Gewinnsätze. Alle Sätze, inklusive des
Entscheidungssatzes, werden bis 15 Punkte (mindestens zwei Punkte Abstand) gespielt, wobei die „Rally­Point“­Zählweise zugrunde gelegt wird. Im Falle eines
Gleichstandes wird der Satz so lange fortgesetzt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten erreicht ist (16:14, 17:15, …). Der Seitenwechsel erfolgt jeweils nach
sieben gespielten Punkten.
Wenn es aus organisatorischen Gründen notwendig erscheint oder für die Teilnehmer die Gefahr einer physischen Überlastung besteht, kann das Schiedsgericht
die Sätze auf 12 Punkte („Best of three“ mit mindestens zwei Punkten Abstand) verkürzen. Der Seitenwechsel erfolgt dann nach sechs gespielten Punkten.
Auszeiten:
Jedem Team stehen pro Satz maximal zwei Auszeiten zur Verfügung.
Netzhöhe:
Mädchen: 2,24 m
Jungen und Mixed: 2,35 m
Coaching:
Das Coaching ist nur während der Auszeit gestattet.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen in Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur
Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Fußball
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND
TRAINIERT FÜR PARALYMPICS statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober
2015. Bitte beachten Sie auch die Ausschreibung Fußball für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Geistige
Entwicklung".
WETTKAMPFKLASSEN: II, III und IV (Jungen und Mädchen) MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler/Schülerinnen:
Jungen WK II und III
Großfeld: max. 15 Jungen von einer Schule; gespielt wird mit 1 Torwart, 10 Feldspielern und höchstens 4 Auswechselspielern
Jungen IV Kleinfeld: max. 10 Jungen von einer Schule; gespielt wird mit 1 Torwart, 6 Feldspielern und höchstens 3 Auswechselspielern
Mädchen WK II, III und IV
Kleinfeld: max. 10 Mädchen von einer Schule; gespielt wird mit 1 Torhüterin, 6 Feldspielerinnen und höchstens 3
Auswechselspielerinnen
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage
werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Fußball nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Fußball­Bundes in der zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem
Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Spielregeln können gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Bayerischen Fußball­Verbandes, Haus des Fußballs, Briennerstr. 50, 80333 München, Telefon
(0 89) 54 27 70 56, bezogen werden.
REGELUNG FÜR ALLE SPIELE BEI DEN SCHULSPORTWETTKÄMPFEN
Bei den Jungen in der WK II und III können bis zu 4 Spieler, in der WK IV der Jungen und in allen Wettkampfklassen der Mädchen bis zu 3 Spieler/Spielerinnen
pro Spiel ausgewechselt werden.
Bei Jungen und Mädchen ist der Rücktausch ausgewechselter Spieler/Spielerinnen zulässig.
Wettkampfklasse Spielfeld Abseitsregel Rückpassregel
Kein Rückpass
WK II Jungen
Großfeld
Mit Abseits
möglich
Kein Rückpass
WK II Mädchen
Kleinfeld Mit Abseits
möglich
Kein Rückpass
WK III Jungen
Großfeld
Mit Abseits
möglich
Kein Rückpass
WK III Mädchen
Kleinfeld Mit Abseits
möglich
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
WK IV Jungen*
Kleinfeld
Ohne Abseits
WK IV Mädchen*
Kleinfeld
Ohne Abseits
Kein Rückpass
möglich
Kein Rückpass
möglich
*siehe Ausschreibung DFB­Schulcup
TURNIERSPIELE
Bei Turnieren – mehrere Spiele an einem Tag – darf die gesamte Spielzeit höchstens betragen:
Wettkampfklasse II:
Mädchen
100 Minuten
Jungen 120 Minuten
Wettkampfklasse III:
Mädchen
100 Minuten
Jungen
120 Minuten
Wettkampfklasse IV:
Mädchen
80 Minuten
Jungen
90 Minuten
Die Halbzeitpause soll höchstens 5 Minuten dauern.
Turniere mit 3 beteiligten Schulmannschaften werden in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen. Beim zweiten Spiel muss der Verlierer des ersten
Spiels beteiligt sein.
Bei Turnieren mit 4 beteiligten Mannschaften entscheidet der Wettkampfleiter, ob „Jeder gegen Jeden“ oder „Pokalturnierform“ gespielt wird.
Bei mehr als 4 beteiligten Mannschaften müssen 2 Gruppen gebildet werden. Ins Endspiel gelangen jeweils die Gruppenersten.
Für die Festlegung des Endstandes gelten die folgenden Kriterien:
­ Punkteverhältnis
­ Ergebnis aus Direktvergleich der punktgleichen Mannschaften
­ Elfmeter­/Neunmeterschießen
Spieler, die während eines Turniers des Feldes verwiesen werden, sind während dieses Turniers nicht mehr spielberechtigt.
SPIELE MIT VOLLER SPIELZEIT
Spiele mit voller Spielzeit können z.B. sein
jede Begegnung zweier Schulmannschaften – wenn nur ein Spiel an dem betreffenden Tag durchgeführt wird,
das Endspiel bei den Wettkämpfen auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise (wenn nicht in Turnierform gespielt wurde),
das Landesfinale in den einzelnen Wettkampfklassen.
Endspiele mit unentschiedenem Ausgang werden um 2 x 5 Minuten verlängert. Fällt dabei keine Entscheidung, wird die Siegermannschaft durch Elfmeter­
/Neunmeter­/Achtmeterschießen ermittelt. Spiele mit voller Spielzeit dauern in der
Wettkampfklasse II:
Mädchen 2 x 35 Minuten
Jungen 2 x 40 Minuten
Wettkampfklasse III:
Mädchen
2 x 30 Minuten
Jungen
2 x 35 Minuten
Wettkampfklasse IV:
Mädchen
2 x 25 Minuten
Jungen
2 x 30 Minuten
REGELUNG FÜR MÄDCHENFUSSBALL
In allen Wettkampfklassen der Mädchen wird auf Kleinspielfeldern gespielt. Dabei kann ein Kleinspielfeld auf einem normalen Spielfeld abgesteckt werden, oder
die verankerten Tore können an den Seitenlinien einer normalen Spielfeldhälfte aufgestellt werden.
Auf den unteren Qualifikationsebenen kann bei Nichtvorhandensein von 5­m­Toren auch auf verankerte Hallenhandballtore gespielt werden. Beim Landesfinale
werden 5­m­Tore benutzt. Die Strafstoßmarke liegt 8 m (JTFO­Finale 9 m) vor der Torlinie.
SPIELFELD
Skizze und Abmessungen eines Kleinfeldes finden Sie hier.
WETTKAMPFKLASSE IV JUNGEN UND MÄDCHEN
Erstmalig im Schuljahr 2009/10 wurde in der WK IV der Jungen und Mädchen der Wettkampf in einer veränderten Form durchgeführt.
Wettkampfstruktur
Der Wettkampf besteht aus Technikübungen und Fußballspielen (Sieben­gegen­Sieben).
Gespielt wird auf Kleinfeldern auf 5 x 2­Meter­Tore. Vor den Fußballspielen „Sieben­gegen­Sieben“ müssen alle 10 Spieler/Sielerinnen drei verschiedene
Technikübungen absolvieren (Dribbeln, Passen, Torschuss). Hat eine Mannschaft (aufgrund von Verletzungen o. ä.) weniger als zehn Mitglieder, so werden
Schüler/Schülerinnen bestimmt, die die Übungen doppelt ausführen. Jeder Schüler/jede Schülerin hat grundsätzlich bei allen Übungen nur einen Versuch
(Ausnahme: unvollständige Spielerzahl s. o.). Die Leistung der gesamten Mannschaft fließt im Sinne einer „Handicap­Regelung“ ins Spiel ein. Der Spielstand zu
Beginn des Fußballspiels ergibt sich aus den zuvor durchgeführten Übungen.
Die detaillierte Beschreibung der Übungen und der o. g. Wettkampfanforderungen sowie weitere Hinweise (u. a. zu den Wertungskarten) sind unter www.jtfo.de
in der Rubrik „Talentwettbewerbe JTFO“ veröffentlicht.
Hinweise zur Durchführung
Direkt im Anschluss an die Übungen erfolgt das Spiel der an den Übungen beteiligten Mannschaften auf dem Kleinfeld (Sieben­gegen­Sieben).
Der Spielstand zu Beginn des Fußballspiels ergibt sich aus den zuvor durchgeführten Übungen. Durch Übung 1 und 2 wird ein Wertungspunkt ausgespielt. Der
Sieger der Übung 3 erhält 2 Wertungspunkte. Es kann bei allen Übungen sowie in der Summe zu einem Unentschieden kommen.
AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen
Qualifikationsturnieren teil.
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere.
Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten Bezirken ausgerichtet:
Wettkampfklasse
Südbayern Nordbayern
Wettkampfklasse II – Jungen
München
Oberpfalz
Wettkampfklasse III – Jungen
Oberbayern Oberfranken
Wettkampfklasse IV – Jungen
Niederbayern Mittelfranken
Wettkampfklasse II – Mädchen
Schwaben Unterfranken
Wettkampfklasse III – Mädchen
München Oberpfalz
Wettkampfklasse IV – Mädchen Oberbayern Oberfranken
Ausrichter der Qualifikationswettkämpfe ist die Schule, die sich in dem Bezirk qualifiziert hat, der zur Austragung ansteht (s. o.). Hat die ausrichtende Schule
keine wettkampfgerechten Sportstätten, sorgt die jeweilige Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Adresspool) für die
Bereitstellung einer geeigneten Sportstätte.
Die ausrichtende Schule bemüht sich in Abstimmung mit
der jeweiligen Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Teil 4: Anschriften >> Bezirksausschüsse des jeweiligen
Regierungsbezirkes)
dem Bezirksschulobmann für Fußball (siehe Teil 4: Anschriften >> Bezirksausschüsse des jeweiligen Regierungsbezirkes)
dem Kreis­ bzw. Stadtschulobmann für Fußball
dem Schiedsrichterreferenten des Bayerischen Fußball­Verbandes für den betreffenden Bezirk (siehe Teil 4: Anschriften)
um geprüfte Schiedsrichter, die nicht von einer beteiligten Schule sein dürfen!
Sie sendet unverzüglich nach dem Bezirksfinale das hierfür vorgesehene Formblatt (es wird bei der Siegerehrung übergeben!) „Organisationsplan“ für das
jeweilige Turnier direkt an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport – Sachgebiet Schulsportliche Wettbewerbe. Die rasche telefonische Kontaktaufnahme
mit der Landesstelle für den Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische Maßnahmen erheblich!
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf
Stadt­ bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
Bestimmung für die Teilnahme von Partnerschulen des Leistungssports in der Sportart Fußball
Mannschaften von Partnerschulen des Leistungssports ermitteln in einem gesonderten Wettkampf in den WK J II und III den Teilnehmer für das Landesfinale,
wo in einem Dreierturnier zwischen dem Sieger der Partnerschulen und dem Sieger des nord­ und südbayerischen Qualifikationsturniers der Landessieger
ermittelt wird.
Die Partnerschulen des Leistungssports melden die Teilnahme ihrer Mannschaften an den Schulsportwettbewerben bis 15. Oktober 2015 ebenfalls mit dem
Online­Meldesystem.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur
Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
QUALIFIKATION
Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene (siehe oben) sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Im Sinne der Inklusion findet im Rahmen des Landesfinales auch das Landesfinale Fußball für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige
Entwicklung“ des Bundeswettbewerbs JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS statt (zur Ausschreibung für das Schuljahr 2015/16). Bitte beachten Sie auch die "Sport­nach­1­Sonderaktion Fußball des BFV" und die "Sonderaktion Fußball des DFB".
Gerätturnen
A­PROGRAMM: Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA
statt. Meldetermin: 15. Oktober 2015. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. B­PROGRAMM: Kreis­
/Stadtebene. Der Meldetermin wird vom zuständigen Arbeitskreis festgelegt (spätestens 1. Februar 2016).
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
A­PROGRAMM
B­PROGRAMM
A­PROGRAMM
WETTKAMPFKLASSEN:
III/1 (Mädchen)
IV/1, IV/2 (Jungen, Mädchen und gemischte Mannschaften) MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler:
WK III/1: max. 5 Schülerinnen von einer Schule
WK IV/1, IV/2: 5 Jungen bzw. Mädchen von einer Schule.
Lehrkraft: 1
HINWEIS: Die Ausschreibung wird in Kürze auf der Grundlage des DTB­Aufgabenbuches 2015 modifiziert (WK III LK
4; WK IV P4)
QUALIFIKATION
Zum Bezirksfinale der Jungen und Mädchen können maximal 36 Mannschaften zugelassen werden. Wird diese Quote überstiegen, müssen regionale
Vorentscheide durchgeführt werden. Alle Bezirkssieger qualifizieren sich für das Landesfinale.
Wird beim Landesfinale in einer Wettkampfklasse das Kontingent durch 8 Bezirkssieger nicht ausgeschöpft, so darf der Bezirk, der die größte Beteiligung in
dieser Wettkampfklasse aufweist, eine 2. Mannschaft stellen. (Bei Gleichheit von Mannschaften entscheidet das bessere Mannschaftsergebnis.)
Erzielen im Bezirks­ oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Gesamtpunktzahl, so gelten für die Qualifikation zur nächsthöheren Ebene
folgende Bestimmungen:
Es entscheidet die Addition der 3 besten Geräte.
Bei nochmaliger Punktgleichheit entscheidet die Addition der 2 besten Geräte.
Bei nochmaliger Punktgleichheit entscheidet das höchste Mannschaftsergebnis an einem Gerät.
Zum Bundesfinale sind die WK III/1 der Mädchen und die WK IV zugelassen.
Wichtig für alle Mannschaften, die am Bundesfinale vom 26. bis 30. April 2016 in Berlin teilnehmen werden: Bitte zusätzlich zur schriftlichen Meldung umgehend
die namentliche Internetmeldung unter http://www.schulsport­edv.de durchführen!
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
• Im Bundesfinale wird grundsätzlich „Tisch“ gesprungen. Sprung über das „Pferd“ ist im Einzelfall möglich, wenn dies im Vorfeld bis zum offiziellen
Meldeschluss bei der Wettkampfleitung schriftlich beantragt wird (Ann­Katrin.Knittel@dtb­online.de).
• Im Bundesfinale wird nur der Barren aufgebaut. Höhenausgleich durch zusätzliche blaue Matten ist möglich. Die Bereitstellung der Reckanlage ist im Einzelfall
möglich und muss im Vorfeld bis zum offiziellen Meldeschluss bei der Wettkampfleitung schriftlich beantragt werden (Ann­Katrin.Knittel@dtb­online.de).
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur
Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
B­PROGRAMM
Das B­Programm ist ein Angebot, das in den jeweiligen Wettkampfklassen zu den höheren Anforderungen des A­Programms hinführt. Es basiert auf den
Übungen der „neuen“ Bundesjugendspiele, Teil I: Gerätturnen.
WETTKAMPFKLASSEN
I: 5./6. Jahrgangsstufe
II:
7.–9. Jahrgangsstufe
III:
10.–12. Jahrgangsstufe
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler:
Empfehlung: 5 von einer Schule
Lehrkraft: 1
ÜBUNGSANGEBOT
Der Arbeitskreis „Sport in Schule und Verein“ wählt aus dem Angebot für jede Wettkampfklasse drei Geräte und eine Miteinander­Übung aus. Die in der
Ausschreibung empfohlene Zuordnung von Übung und Alters­/Klassenstufen kann dabei verändert werden. Jungen und Mädchen turnen an gleichen Geräten im
gleichen Wettkampf. Die Miteinander­Übung wird in der Gruppe (mindestens 4 Schüler) gezeigt.
WERTUNG
Die 4 höchsten Wertungen pro Gerät, sowie die Punkte aus der Gruppenübung bilden das Mannschaftsergebnis.
Die Hinweise zur Bewertung der einzelnen Übungen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung Bundesjugendspiele, Teil I: Gerätturnen.
WICHTIGER HINWEIS
Wollen Sie sich am B­Programm beteiligen, warten Sie bitte das Anschreiben Ihres Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ ab und melden Sie mit dem
Online­Meldeprogramm (siehe oben).
Die WETTKAMPFKLASSEN II, III/1 Jungen und III/2 Jungen finden Sie beim Rhein­Main­Donau­Schulcup.
Golf
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA statt. Bitte beachten
Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 20. Mai 2016. Keine Startmöglichkeit für Grundschüler. WETTKAMPFKLASSEN
WK II (Zählspiel): 1999–2002
WK III (Zählspiel): 1999 und jünger
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Contest: 1999 und jünger
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Eine Mannschaft besteht aus max. 5 Schülerinnen oder Schülern (auch gemischt!), jedoch mindestens 4 bei WK II bzw. 3 bei WK III
und Contest.
Contest: Beim Contest sind nur Schüler/innen mit Club­Handicap 37–54 bzw. ohne Vorgabe startberechtigt.
Zählspiel: Beim Zählspiel nach Stableford können Schüler/innen mit Clubvorgabe bis –54 starten.
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage
werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Golf nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Golfverbandes in der zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem
Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
AUSTRAGUNGSMODUS
Contest:
1. Abschlagen (Driving Contest) mit Eisen 7
2. Annähern (Pitching Contest) mit Pitching Wedge
3. Putten (Zählwettspiel 9 Loch)
Zählspiel:
Für Spieler mit Vorgabe findet ein Zählspiel über 18 Löcher mit Vorgabe (Regel 3) statt.
QUALIFIKATION ZUM LANDESFINALE
Für das Landesfinale qualifizieren sich jeweils die Bezirkssieger.
Gewertet werden jeweils die besten 4 Ergebnisse (Schläge über CR/WK II) bzw. die besten 3 Ergebnisse (WK III und Contest).
WERTUNG BEIM LANDESFINALE
Bei gleichem Gesamtergebnis wird beim Landesfinale ein „Zählspiel­Sudden­Death­Stechen“ über ein Extra­Loch von 3 im Zählspiel eingesetzten Spielern der
betreffenden Mannschaften durchgeführt.
Die Mannschaft mit der geringeren Anzahl an Gesamtschlägen gewinnt das Stechen. Ist die Gesamtzahl wieder gleich, wird das Stechen so lange über ein
weiteres Extra­Loch fortgesetzt, bis eine Entscheidung gefallen ist.
Für die bessere Platzierung entscheidet das bessere dritte Einzelergebnis, bei weiterer Gleichheit das bessere zweite Einzelergebnis, dann das beste Ergebnis.
Sollte dann immer noch Gleichheit bestehen, entscheidet das Los.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur
Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
MELDUNG
In einer Wettkampfklasse können maximal 2 Mannschaften gemeldet werden.
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de Nähere Hinweise finden Sie hier.
Handball
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA statt. Bitte beachten
Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2015. Bei Landes­ und Bundesfinalveranstaltungen
wird in der Sportart Handball mit den offiziellen Bällen des Sponsors Molten gespielt.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
WETTKAMPFKLASSEN: II, III/1 und IV (Jungen und Mädchen)
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler: maximal 11 Schüler/innen von einer Schule (auch bei Turnieren); gespielt wird mit 1 Torwart/Torfrau, 6 Feldspieler/innen
und maximal 4 Auswechselspieler/innen
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen.
Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Handball nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Handballbundes
(DHB) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser
Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Sie können gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des
Bayerischen Handball­Verbandes, Haus des Sports, Georg­Brauchle­Ring 93, 80992 München, Telefon (0 89) 15702­308, bezogen oder auf der BHV­Homepage
www.bhv­online.de heruntergeladen werden.
Sonderregelungen für den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA:
Jugendliche dürfen nur wechseln, wenn sich ihre Mannschaft im Ballbesitz befindet oder während eines Time­out.
Bei Turnierspielen (Spiele mit verkürzter Spielzeit) entfällt das Team­Time­Out. Aufgrund der verkürzten Spielzeit wird die Zeitstrafe
von 2 Minuten auf 1 Minute reduziert.
Die Anwendung der 2­Linien­Abwehr in der WK III/1 ist zwingend vorgeschrieben!
Offensive Deckungsformationen in der WK IV:
Gemäß der Rahmentrainingskonzeption für den Kinder­ und Jugendhandball des Deutschen Handballbundes (DHB) sollen in den Jahrgängen 11–14 Jahren
folgende verbindliche Spielweisen gelten:
Grundsätzlich offensive Deckungsformationen
Manndeckung
Offensive Raumdeckung („2­Linien­Abwehr“), d. h. in der Grundaufstellung agieren je nach gewählter Deckungsformation einige Verteidiger offensiv vor
der Freiwurflinie (= 2. Linie) und die anderen in der Nahwurfzone (= 1. Linie). Beispiele: 1:5, 2:4, 3:3, 3:2:1/offensive 5:1
Mögliche Grundaufstellung aller Verteidiger in einer Linie in der Nahwurfzone (6:0) sind verboten.
Keine Einzelmanndeckung: Um defensive Spielweisen mit nur einem manndeckenden Verteidiger zu verhindern, darf keine Einzelmanndeckung (5:0+1)
gespielt werden.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Verwarnung durch Wettkampfleiter
Bei weiterer Beibehaltung der defensiven Spielweise: Mannschaft spielt nur noch außer Konkurrenz.
BALLUMFANG
WK Mädchen II, Jungen II, Jungen III/1: Größe 2 (54–56 cm)
WK Mädchen III/1, Mädchen IV, Jungen IV: Größe 1 (50­52 cm)
TURNIERSPIELE
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Die Spielzeit beträgt in allen Wettkampfklassen 2 x 10 Minuten mit einer Halbzeitpause von 2 Minuten.
Turniere mit 3 beteiligten Schulmannschaften werden in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen.
Bei Turnieren mit 4 beteiligten Mannschaften kann in Turnierform „Jeder gegen Jeden“ gespielt werden oder 2 Spielpaarungen ausgelost werden.
Wenn 2 Spielpaarungen ausgelost werden, bestreiten die Sieger beider Begegnungen das Endspiel, die Verlierer spielen um Platz 3 und 4.
Spieler, die während eines Turniers wegen grober Unsportlichkeit oder Schiedsrichterbeleidigung des Feldes verwiesen werden, sind während dieses
Turniers nicht mehr spielberechtigt.
Spiele mit unentschiedenem Ausgang sind möglich.
Für die Festlegung des Endstandes gelten die folgenden Kriterien:
­ Punktverhältnis
­ Ergebnis aus Direktvergleich der punktgleichen Mannschaften
­ bei Entscheidung um Platz 1 Siebenmeterwerfen nach den Bestimmungen des DHB.
SPIELE MIT VOLLER SPIELZEIT
Spiele mit voller Spielzeit können z.B. sein
jede Begegnung zweier Schulmannschaften – wenn nur ein Spiel an dem betreffenden Tag durchgeführt wird,
das Endspiel bei den Wettkämpfen auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte (wenn nicht in Turnierform gespielt wurde),
das Landesfinale in den einzelnen Wettkampfklassen.
Jungen
Wettkampfklasse II:
2 x 25 Minuten
Wettkampfklasse III/1:
2 x 25 Minuten
Wettkampfklasse IV:
2 x 20 Minuten
Mädchen
Wettkampfklasse II: 2 x 25 Minuten
Wettkampfklasse III/1:
2 x 25 Minuten
Wettkampfklasse IV:
2 x 20 Minute
Endspiele mit unentschiedenem Ausgang werden nach Ablauf der regulären Spielzeit nach einer Pause von 5 Minuten um 2 x 5 Minuten verlängert. Ist dann
noch keine Entscheidung gefallen, wird die Siegermannschaft durch ein Siebenmeterwerfen nach den Bestimmungen des DHB ermittelt.
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf
Stadt­ bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur
Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
QUALIFIKATION
Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene (siehe „Der Weg nach oben“) sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.
Mittelschulen, die sich an der Qualifikation für den Bundeswettbewerb beteiligen wollen, steht die Wettkampfklasse III/1 offen.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen
Qualifikationsturnieren teil. Die Siegermannschaften
aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere.
Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten Bezirken ausgerichtet:
Wettkampfklasse
Südbayern Nordbayern
Wettkampfklasse II – Jungen Niederbayern Mittelfranken
Wettkampfklasse III/1 – Jungen
Schwaben
Unterfranken
Wettkampfklasse III/2 – Jungen
München
Oberpfalz
Wettkampfklasse IV – Jungen Oberbayern Oberfranken
Wettkampfklasse II – Mädchen Niederbayern Mittelfranken
Wettkampfklasse III/1 – Mädchen
Schwaben
Unterfranken
Wettkampfklasse III/2 – Mädchen
München
Oberpfalz
Wettkampfklasse IV – Mädchen Oberbayern Oberfranken
Ausrichter der Qualifikationswettkämpfe ist die Schule, die sich in dem Bezirk qualifiziert hat, der zur Austragung ansteht (s. o.). Hat die ausrichtende Schule
keine wettkampfgerechten Sportstätten, sorgt die jeweilige Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Adresspool) für die
Bereitstellung einer geeigneten Sportstätte.
Die ausrichtende Schule bemüht sich in Abstimmung mit
­ der jeweiligen Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Teil 4:
Anschriften >> Bezirksausschüsse des jeweiligen Regierungsbezirkes)
­ dem Bezirksschulobmann für Handball (siehe Teil 4: Anschriften >> Bezirksausschüsse des jeweiligen Regierungsbezirkes)
­ dem Kreis­ bzw. Stadtschulobmann für Handball
­ dem Schiedsrichterreferenten des Bayerischen Handball­Verbandes (siehe Teil 4: Anschriften)
um geprüfte Schiedsrichter, die nicht von einer beteiligten Schule sein dürfen!
Sie sendet unverzüglich nach dem Bezirksfinale das hierfür vorgesehene Formblatt (es wird bei der Siegerehrung übergeben!) „Organisationsplan“ für das
jeweilige Turnier direkt an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport – Sachgebiet Schulsportliche Wettbewerbe. Die rasche telefonische Kontaktaufnahme
mit der Landesstelle für den Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische Maßnahmen erheblich!
­ Organisationsplan als Word­Dokument
­ Organisationsplan als pdf­Datei
Hinweis: Die WETTKAMPFKLASSE III/2 finden Sie beim Internationalen Bodenseeschulcup.
Bitte beachten Sie auch die Sport­nach­1­Sonderaktion Handball.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Molten Ballangebote
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Hockey
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA statt. Bitte beachten
Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2015.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
WETTKAMPFKLASSEN: II, III und IV (Jungen und Mädchen) MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler:
maximal 9 Spieler/innen von einer Schule;
gespielt wird mit 1 Torhüter/Torfrau, 5 Feldspieler/innen
und höchstens 3 Auswechselspieler/innen
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage
werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Hockey nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Hockey­Bundes (DHB) in der zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem
Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Das Regelwerk kann vom Deutschen Hockey­ Bund, Theresienhöhe, 50354 Hürth, Telefon (0 22 33) 94 24 40, Fax (0 22 33) 94 24 44, gegen Gebühr bezogen
werden.
Ergänzend gibt es für den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA einen Regelkommentar für Kleinfeldhockey (Ausgabe 7). Dieser ist
über den Deutschen Hockey­Bund zu beziehen (www.schulkockey.de).
TURNIERSPIELE
Bei Turnieren, die an einem Tag durchgeführt werden, kann die Spielzeit bis auf 2 x 10 Minuten gekürzt werden. Spielstrafen auf Dauer ziehen eine
automatische Sperre für das nächste Spiel nach sich, sofern das Schiedsgericht keine höhere Strafe verlangt. Jede weitere Zeitstrafe bzw. Hinausstellung auf
Dauer zieht den Ausschluss vom Turnier nach sich.
Für die Festlegung des Endstandes bei Gruppenspielen gelten folgende Kriterien:
– Punkte (3 Punkte für Sieg, 1 Punkt für Unentschieden)
– Sind zwei Mannschaften punktgleich, so entscheidet über die Platzierung der direkte Vergleich. Geht dieser Unentschieden aus, so wird die Entscheidung durch
ein Siebenmeterschießen herbeigeführt.
Endspiele im Rahmen von Turnieren werden bei unentschiedenem Ausgang um 2 x 5 Minuten verlängert. Fällt dabei keine Entscheidung, wird die
Siegermannschaft durch ein Siebenmeterschießen (5 Spieler jeder Mannschaft) ermittelt.
SPIELE MIT VOLLER SPIELZEIT
Spiele mit voller Spielzeit können z.B. sein
jede Begegnung zweier Schulmannschaften – wenn nur ein Spiel an dem betreffenden Tag durchgeführt wird,
das Endspiel bei den Wettkämpfen auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise (wenn nicht in Turnierform gespielt wurde),
das Landesfinale in den einzelnen Wettkampfklassen.
Spiele mit voller Spielzeit dauern in allen Wettkampfklassen höchstens 2 x 30 Minuten mit einer Halbzeit von 5 Minuten. Ein Spieler/eine Spielerin kann verwarnt,
mit einer Zeitstrafe (5–15 Minuten) belegt oder ganz vom Spiel ausgeschlossen werden.
Die zweite Zeitstrafe innerhalb eines Spieles für den gleichen Spieler/die gleiche Spielerin bedeutet Ausschluss für die Dauer des Spieles. Bei unentschiedenem
Ausgang wird die Spielzeit um 2 x 5 Minuten verlängert. Fällt dabei keine Entscheidung, wird die Siegermannschaft durch ein Siebenmeterschießen (5 Spieler
jeder Mannschaft) ermittelt.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur
Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
QUALIFIKATION
Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen
Qualifikationsturnieren teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere.
Die Ausrichter der Qualifikationsturniere werden nach dem Meldeschluss von der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport bestimmt.
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf
Stadt­ bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
Bitte beachten Sie auch die Ausschreibung für den Wettbewerb Hallenhockey des Bayerischen Hockeyverbandes.
Judo
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA statt. Bitte beachten
Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2015.
WETTKAMPFKLASSEN: II und III (Jungen und Mädchen) MANNSCHAFTSSTÄRKE UND GEWICHTSKLASSEN
Schüler: maximal 8 von einer Schule
(5 Wettkämpfer/innen und maximal 3 Ersatzkämpfer/innen)
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen.
Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Judo nach den Wettkampfbestimmungen und der Sportordnung des Deutschen Judo­
Bundes (Jugend, U18, m, w) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden
Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Bestimmungen sind gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle des Deutschen Judo­Bundes e. V. (DJB), Otto­Fleck­Schneise 12, 60528 Frankfurt/Main, Tel. (0
69) 67 60 13, Fax (0 69) 6 77 22 42, zu beziehen (Es gibt kein Additionssystem mehr!).
REGELUNG FÜR ALLE SCHULSPORTWETTKÄMPFE IM JUDO
Die Mitglieder der Schulmannschaften müssen mindestens Träger des weiß­gelben Gürtels (8. Kyu) sein. Dies haben sie mit dem Judo­Ausweis oder einer
Prüfungsurkunde zu belegen.
Die Schüler/innen treten in folgenden Gewichtsklassen an:
Wettkampfklasse II
Jungen
Mädchen
– bis 55 kg
– bis 48 kg
– bis 60 kg
– bis 52 kg
– bis 66 kg – bis 57 kg
– bis 73 kg
– bis 63 kg
über 73 kg
über 63 kg
Wettkampfklasse III
Jungen
– bis 43 kg
Mädchen
– bis 40 kg
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
– bis 46 kg – bis 44 kg
– bis 50 kg
– bis 48 kg
– bis 55 kg
– bis 52 kg
über 55 kg
über 52 kg
Der/die Wettkämpfer/in kann höchstens eine Gewichtsklasse höher eingesetzt werden.
Finden an einem Tag mehrere Wettkämpfe statt, ist nach einer Begegnung der Wechsel zurück in die eigentliche Gewichtsklasse möglich. Zu Wettkampfbeginn
müssen mindestens 3 (statt bisher 4) Gewichtsklassen besetzt sein.
Wettkampfklasse II: Es gelten die Jahrgangsbestimmungen der U 18. Die Wettkampfzeit beträgt 4 Minuten.
Wettkampfklasse III: Es gelten die Jugendbestimmungen der U 18 mit der Ausnahme: Würge­ und Hebeltechniken sind nicht erlaubt. Die Wettkampfzeit beträgt
3 Minuten.
Die Wettkampffläche ist in zwei unterschiedliche Farben aufgeteilt. Die Kampffläche wird eine Farbe haben und die Sicherheitsfläche eine andere. Die Farben
sind nicht festgelegt. Die Warnfläche gibt es nicht mehr. Konsequenterweise entfällt dadurch die Bestrafung für die „5­Sekunden­Regel“.
Eine Wurfaktion muss beginnen, wenn beide Kämpfer sich ganz innerhalb der Kampffläche befinden. Nachdem die Wurfaktion begonnen hat, ist die Technik
gültig und kann bewertet werden, solange einer der beiden Kämpfer mit irgendeinem Teil seines Körpers die Kampffläche berührt.
Verletzungsbedingte Behandlungen durch Ärzte und Sanitäter sind möglich.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur
Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
QUALIFIKATION
Für das Landesfinale qualifizieren sich die Bezirkssieger.
Wird beim Landesfinale in einer Wettkampfklasse das Kontingent durch 8 Bezirkssieger nicht ausgeschöpft, so darf der Bezirk, der die größte Beteiligung in
dieser Wettkampfklasse aufweist, eine 2. Mannschaft stellen.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Leichtathletik
A­PROGRAMM: Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA
statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2015. Das B­Programm wird auf
Kreis­/Stadtebene ausgetragen. Meldetermin: Termin des Arbeitskreises spätestens 15. Mai 2016.
A­PROGRAMM
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
B­PROGRAMM
WETTKAMPFKLASSEN: II, III/1, IV/1 (Jungen und Mädchen)
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler: maximal 12 von einer Schule (WK II, III/1, IV/1)
Lehrkräfte: 2
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage
werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen in der Leichtathletik nach den Internationalen Wettkampfbestimmungen des Deutschen Leichtathletik­
Verbandes (DLV) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in
dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
In der WK IV sind im Gegensatz zu den Verbandswettbewerben Lattenabweiser erlaubt.
Auch bei der 4 x 50­Meter­Staffel muss der Stab in einem 20­m­Wechselraum übergeben werden. Für die Markierung der Wechselräume hat der Veranstalter zu
sorgen. Es gibt keinen Anlaufraum.
Wird eine Staffel behindert, so kann diese bei einem späteren Lauf oder im Alleingang nochmals starten. Die Entscheidung liegt beim Schiedsgericht. Die
behindernde Staffel muss disqualifiziert werden.
Mit der Punktewertung des DLV (Ausgabe 2001, Nationale Punktetabelle) werden die erzielten Leistungen in Punkte umgerechnet. Die Punktewertung (Best.­Nr.
1.11) kann beim Verlag G. Hornberger GmbH, 67714 Waldfischbach, Tel. 06333/9 26 20, Fax 06333/92 62 32 oder im Online­Shop unter
www.hornberger.de/shop bestellt werden.
Die Meldung zu den einzelnen Wettkämpfen erfolgt mit dem bei den jeweiligen Arbeitskreisen erhältlichen Meldeprogramm.
WERTUNG
Für jede Mannschaft werden 3 Teilnehmer pro Disziplin sowie 2 Staffeln zugelassen, von denen 2 Teilnehmer und eine Staffel gewertet werden. Ein Teilnehmer
darf nur in 3 Disziplinen einschließlich der Staffel eingesetzt werden. Teilnehmer des Jahrganges 2004 und jünger dürfen innerhalb der 3 Disziplinen höchstens 2
Laufwettbewerbe einschließlich der Staffel bestreiten. Bei Würfen und Stößen sowie im Weitsprung (Wettkampf IV/1: Absprung aus der Zone) sind jeweils 4
Versuche erlaubt. Im Hochsprung scheidet der Teilnehmer nach 3 aufeinanderfolgenden Fehlversuchen aus.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur
Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
QUALIFIKATION
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich in jeder Wettkampfklasse die 3 punktbesten Kreis­/Stadtsieger aller Kreis­/Stadtfinalwettkämpfe im jeweiligen Bezirk.
Zusätzlich können sich pro Wettkampfklasse noch bis zu 2 Mannschaften qualifizieren, die ein besseres Punkteergebnis als der Kreis­/Stadtsieger mit der
dritthöchsten Punktezahl aufweisen.
Fehlerhafte Ergebnisse können nur berichtigt werden, wenn dies innerhalb von 2 Tagen nach dem Kreisentscheid durch ein neutrales Mitglied des jeweiligen
Schiedsgerichts unter Vorlage der Originalwettkampflisten beim Bezirksausschuss (Obmann) beantragt wird. Für das Landesfinale qualifizieren sich grundsätzlich
die Bezirkssieger.
Für Schüler/­innen, die beim BLV gemeldet sind, können die jeweiligen Startpass­Nummern bei der Meldung für das Landesfinale mit angegeben werden. Die
Startpass­Nummern müssen spätestens zu Wettkampfbeginn beim Auswerter abgegeben werden. Die Weiterleitung zum BLV erfolgt nach Fertigstellung des
Protokolls.
Für das Bundesfinale qualifizieren sich die Landessieger der Jungen und Mädchen in den Wettkampfklassen II und III/1.
Erzielen im Bezirks­ oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Punktzahl, so ist die Mannschaft für die nächsthöhere Ebene qualifiziert, die
in der Mehrzahl der Disziplinen eine höhere Punktzahl erreicht hat. Besteht auch hier Gleichstand, entscheidet die höhere Punktzahl im Staffellauf.
MELDUNG
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
B­PROGRAMM
Der Arbeitskreis „Sport in Schule und Verein“ wählt für das Stadt­ bzw. Kreisfinale des B­Programms aus den Angeboten des A­Programms die entsprechende
Anzahl von Disziplinen aus und legt die Mannschaftsstärken und die Wertung fest.
Es wird empfohlen, aus den Angeboten des A­Programms in den Wettkampfklassen I, II, III/1 und III/2 mindestens 5 Disziplinen, in den
Wettkampfklassen IV/1 und IV/2 mindestens 4 Disziplinen auszuwählen.
Schüler, die im A­Programm starten oder gestartet sind, können im gleichen Schuljahr nicht am B­Programm teilnehmen.
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf
Stadt­ bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
Wollen Sie sich am B­Programm beteiligen, warten Sie bitte das Anschreiben Ihres Arbeitskreises ab und melden Sie dann mit dem hierfür vorgesehenen Online­
Meldeprogramm (siehe oben).
Die WETTKAMPFKLASSEN III/2 und IV/2 finden Sie beim Internationalen Bodenseeschulcup.
Rudern
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA statt. Bitte beachten
Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 20. Juni 2016.
WETTKAMPFKLASSEN: II, III und IV (Jungen und Mädchen) WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage
werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Rudern nach den Ruderwettkampfregeln (RWR) des Deutschen Ruderverbandes (DRV) in der zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem
Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Diese sind gegen Gebühr beim Bayerischen Ruder­Verband (BRV), Georg­Brauchle­
Ring 93, 80992 München, Telefon (0 89) 15 702­368, zu beziehen.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Jede Bootsbesatzung muss aus Schülern einer Schule gebildet werden. Sie stellt eine Schulmannschaft dar, die von einer Lehrkraft
betreut wird. Übersteigt die Teilnehmerzahl 10 Schüler pro Schule, kann eine zweite Lehrkraft eingesetzt werden.
Ein Schüler ist nur startberechtigt, wenn er ein Dokument der Schule (mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum) vorlegt, aus dem
hervorgeht, dass gegen einen Start bei einer Ruderregatta keine ärztlichen Bedenken bestehen. Diese ärztliche Untersuchung muss im
laufenden Schuljahr erfolgt sein.
Die Jahrgangsbegrenzungen gelten auch für Steuerleute. Sie dürfen jedoch jünger sein als die Teilnehmer/innen der jeweiligen
Wettkampfklasse. In der WK IV können die Steuerleute auch den Jahrgängen der WK III entsprechen.
Doppelstarts und Doppelmeldungen sind nicht zulässig. Diese Einschränkungen gelten nicht für Steuerleute. Beim Landes­ und
Bundesfinale müssen die Gewichte der Steuerleute den DRV­Richtlinien entsprechen. Gig­Boote müssen in den Abmessungen den
Bestimmungen des DRV entsprechen.
Die namentliche Meldung (für jedes Boot zwei Meldeblätter) ist rechtzeitig (vor der Betreuerbesprechung) mit dem oben genannten Schuldokument im
Regattabüro abzugeben. Jeder Schüler kann nur in der für seinen Jahrgang ausgeschriebenen Wettkampfklasse starten.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur
Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
TEILNAHMEBESCHRÄNKUNG
Jede Schule kann pro Rennen maximal 2 Boote melden.
QUALIFIKATION
Für das Bundesfinale des Wettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA können in den Wettkampfklassen II und III in den entsprechenden
Bootsklassen (vergleichen Sie bitte die Grafik) nur die Boote berücksichtigt werden, die beim Landesfinale angemessene Zeiten erzielt haben. Die Entscheidung
trifft das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag des Sachgebietsleiters Schulsportliche Wettbewerbe in der
Bayer. Landesstelle für den Schulsport und des Landesschulobmanns für Rudern.
Erzielen im Landesfinale zwei oder mehrere Boote exakt dieselbe Zeit, wird die Qualifikation zur nächsthöheren Ebene in einem Stichkampf über 500m
entschieden.
RENNFOLGE BEIM LANDESFINALE
Beim Landesfinale werden die Wettbewerbe in nachstehend aufgeführter Reihenfolge gestartet:
Rennen 1: Gig­Doppelvierer m. Stm. – J IV
Rennen 2:
Gig­Doppelvierer m. Stf. – M IV
Rennen 3:
Doppelvierer m. Stm. – J III
Rennen 4:
Gig­Doppelvierer m. Stm. – J III
Rennen 5:
Doppelvierer m. Stf. – M II
Rennen 6:
Gig­Doppelvierer m. Stf. – M III
Rennen 7:
Doppelvierer m. Stm. – J II
Rennen 8:
Gig­Vierer m. Stm. – J II
Rennen 9:
Gig­Doppelvierer m. Stf. – M II
Rennen 10:
Doppelvierer m. Stf. – M III
Rennen 11:
Gig­Doppelvierer m. Stm. – J II
Rennen 12:
Achter m. Stm. – J II
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Schwimmen
A­PROGRAMM: Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA
statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2015. Das B­Programm wird auf
Stadt­/Kreisebene ausgetragen. Meldetermin: Termin des Arbeitskreises, spätestens 15. Mai 2016.
A­PROGRAMM
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
B­PROGRAMM
WETTKAMPFKLASSEN: III/1, IV/1, IV/2 (Jungen und Mädchen)
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler:
WK III/1: maximal 9 Schüler/innen von einer Schule
WK IV/1, IV/2: maximal 8 Schüler/innen von einer Schule
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Schwimmen nach den offiziellen Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes in der zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem
Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Die aktuell gültigen Wettkampfbestimmungen können auf den Internetseiten des
Deutschen Schwimmverbandes (www.dsv.de) nachgelesen werden.
WERTUNG (gilt für A­Programm und Rhein­Main­Donau­Schulcup)
In den Einzeldisziplinen FREISTIL und BRUST werden je Mannschaft 3, in der Einzeldisziplin RÜCKEN 2 und in der Einzeldisziplin SCHMETTERLING 1 Teilnehmer
(nicht in WK III/1, nicht in WK III/2) gewertet.
Die Zahl der startberechtigten Schüler übersteigt die Zahl der gewerteten Schüler um 1 in jeder Einzeldisziplin.
Ein Schüler darf höchstens in 3 Disziplinen (einschließlich der Staffel) eingesetzt werden. In jeder Staffeldisziplin kann nur jeweils eine Staffel starten.
Eine disqualifizierte Staffel kann in geänderter Mannschaftsaufstellung bezüglich der disqualifizierten Staffelteilnehmerin/des
Staffelteilnehmers einmal nachschwimmen. Bei Austausch ist die Regel maximal drei Starts pro Schüler/Schüler anzuwenden. Das
Nachschwimmen erfolgt vor der letzten Staffel. Wird die nachschwimmende oder eine weitere Staffelmannschaft der gleichen
Schulmannschaft disqualifiziert, scheidet die Mannschaft aus.
Das Wettkampfergebnis wird durch Addition der Wertungszeiten ermittelt. Ist die Gesamtzeit aller Wertungszeiten bei zwei oder mehreren Mannschaften gleich,
entscheidet die bessere Platzierung bei der 8x50 m Freistil­Staffel über den besseren Rang in der Endplatzierung.
Jeder Wettkampf soll an einem Tag durchgeführt werden.
Für Schüler/­innen, die beim DSV gemeldet sind, können die jeweiligen ID­Nummern bei der Meldung mit angegeben werden. Die ID­Nummern müssen
spätestens zu Wettkampfbeginn beim Auswerter abgegeben werden. Die Weiterleitung zum DSV erfolgt nach Fertigstellung des Protokolls.
WETTBEWERB IN WK IV/1 und IV/2
Seit dem Schuljahr 2008/09 wird in den Wettkampfklassen IV/1 und IV/2 der „Talentwettbewerb Schwimmen“ durchgeführt. Dieser wird von drei Grundzielen
bestimmt:
Förderung von vielseitigen Bewegungsformen im Wasser in Koordination mit der Atmung
Förderung der Grundtechniken im Rücken­, Brust­ und Kraulschwimmen
Förderung der Motivation zum sportgerechten Schwimmen verbunden mit dem Willen zur Leistung
1. Wettkampfinhalte und Durchführungsbestimmungen
6 x 25 m Freistilstaffel, im Wechsel 3 x in Bauchlage und 3 x in Rückenlage
Der Start erfolgt vom Startblock (falls vorhanden) oder vom Beckenrand (außerhalb des Beckens). Erst wenn der Schwimmer in Bauchlage die Wand berührt
hat, kann der nächste Schwimmer im Wasser vom Beckenrand aus (Hände am Beckenrand) oder Hände an den Griffen des Startblockes (falls vorhanden) in der
Rückenlage starten.
Der nachfolgende Schwimmer in der Bauchlage startet erst vom Startblock (falls vorhanden) oder vom Beckenrand (außerhalb des Beckens), wenn der
Schwimmer in der Rückenlage die Wand berührt hat. Bei Wechselverstößen erfolgt eine Disqualifikation.
6 x 25 m Beinschlagstaffel, im Wechsel 3 x Wechselbeinschlag in Bauchlage mit Brett und 3 x Rückenwechselbeinschlag mit Brett
Es wird 25 m Bauchbeinbewegung und 25 m Rückenbeinbewegung im Wechsel geschwommen. Der Schwimmer startet im Wasser vom Beckenrand mit dem
Schwimmbrett in einer Hand und mit der anderen Hand am Beckenrand. Der nächste Schwimmer startet im Wasser mit seinem eigenen Brett und einer Hand
am Beckenrand erst dann, wenn der Schwimmende die Wand mit dem Brett berührt hat. Der Abstoß vom Beckenrand erfolgt mit dem Brett in den Händen. Auf
der ganzen Strecke wird das Brett mit beiden Händen festgehalten. Bei Wechselverstößen erfolgt eine Disqualifikation.
4 x 25 m Brustschwimmstaffel
Sportgerechtes Brustschwimmen wird gefordert. Der Start erfolgt vom Startblock (falls vorhanden) oder vom Beckenrand (außerhalb des Beckens). Beim
Wechsel und Zielanschlag muss mit beiden Händen angeschlagen werden. Bei Wechselverstößen erfolgt eine Disqualifikation.
6 x 25 m Koordinationsstaffel: im Wechsel 3 x in Bauchlage Brustschwimmarmbewegung mit kontinuierlichem Wechselbeinschlag und 3 x Rückenlage
seitengleiche Rückenschwimmarmbewegung mit kontinuierlichem Brustschwimmbeinschlag
Der Start erfolgt vom Startblock (falls vorhanden) oder vom Beckenrand (außerhalb des Beckens). Nach dem Start kann der Schwimmer gleiten (kein
Brusttauchzug und keine Delfinkicks erlaubt) und muss dann sofort die Koordinationsübung (Brustarme mit Kraulbeinen) ausführen. Erst wenn der
Schwimmende die Wand berührt hat, kann der nächste Schwimmer im Wasser vom Beckenrand aus (Hände am Beckenrand) oder Hände an den Griffen des
Startblocks (falls vorhanden) in der Rückenlage die Koordinationsübung (Rückengleichschlag mit Brustbeinen) starten. Danach startet der Schwimmer in
Bauchlage vom Startblock (falls vorhanden) oder vom Beckenrand (außerhalb des Beckens). Bei Verstößen gegen die zu schwimmende Koordination werden
gegen den betroffenen Schwimmer 5 Strafsekunden verhängt, die zur Endzeit der geschwommenen Staffelzeit addiert werden. Bei Wechselverstößen erfolgt
eine Disqualifikation.
10 Minuten Mannschaftsdauerschwimmen
(6 Teilnehmer pro Mannschaft auf einer Bahn; Schwimmtechnik beliebig, kann auch gewechselt werden)
Jede Mannschaft schwimmt auf einer Bahn mit 6 Schwimmern. Es werden aus organisatorischen Gründen nur vollständig geschwommene 25 m gezählt. Bei
Abpfiff zählen die Schwimmer auf der Strecke nicht mehr. Die Mannschaft startet vom Beckenrand (außerhalb) gemeinsam oder kurz aufeinander folgend, wobei
die Zeit mit dem Startsignal läuft.
2. Wertung
Die Wertung erfolgt durch Addition der in den einzelnen Teilwettkämpfen (WK 1–4) erreichten Zeiten. Im Wettkampf 5 gibt es für jede vollständig
geschwommenen 25 m eine Bonussekunde, die von der Gesamtzeit (Addition von WK 1–4) abgezogen wird (Empfehlung: Zeitnehmer und Wenderichter führen
eine Strichliste). Sieger ist die Mannschaft mit der niedrigsten Zeit (bei Beachtung von evtl. Strafsekunden in der Koordinationsstaffel).
Bei Zeitgleichheit entscheidet die bessere Platzierung in der Koordinationsstaffel.
Beim Landesfinale gibt es eine getrennte Wertung von WK IV/1 und WK IV/2 (der zeitbeste Landessieger qualifiziert sich für das Bundesfinale).
3. Organisations­ und Wettkampfbestimmungen
3.1 Zugelassen sind Mädchen­ und Jungenmannschaften.
3.2 Eine Mannschaft besteht aus maximal 8 Schülern.
3.3 Es sind nur 4 Starts pro Schüler zugelassen.
3.4 Eine disqualifizierte Staffel einer Mannschaft kann in geänderter Besetzung und unter Beachtung der Regelungen in Ziffer 3.3 nachschwimmen. Das
Nachschwimmen erfolgt im Anschluss an den letzten Wettkampf. Wird die nachschwimmende oder eine weitere Staffelmannschaft der gleichen Schulmannschaft
disqualifiziert, scheidet die Mannschaft aus.
3.5 Es wird die Zweitstartregel angewandt.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur
Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
B­PROGRAMM
Das B­Programm ist für Schulen vorgesehen, an denen zwar regelmäßiger Schwimmunterricht durchgeführt werden kann, die Schüler jedoch die Fülle der in
den einzelnen Wettkampfklassen des A­Programms geforderten Disziplinen noch nicht beherrschen.
Der Arbeitskreis „Sport in Schule und Verein“ wählt aus den Angeboten des A­Programmes in jeder Wettkampfklasse mindestens vier Disziplinen aus,
gegebenenfalls unter Veränderung der Streckenlänge und der Anzahl der Staffelschwimmer.
WICHTIGER HINWEIS
Wollen Sie sich am B­Programm beteiligen, warten Sie bitte das Anschreiben Ihres ARBEITSKREISES „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ ab und melden Sie dann
mit dem hierfür vorgesehenen Online­Meldeprogramm (s.o.).
Die WETTKAMPFKLASSEN II und III/2 finden Sie beim Rhein­Main­Donau­Schulcup.
Die Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt­
bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden
Bayerisches Ausdauer­Schwimmabzeichen
Der Bayerische Schwimmverband liegt mit seinem neuen Ausdauer­Schwimmabzeichen voll im Trend der präventiven Ausdauerprogramme.
Das Bayerische Ausdauer­Schwimmabzeichen wurde beim Deutschen Patent­ und Markenamt München für den Bayerischen Schwimmverband geschützt.
Bestellformulare erhältlich bei:
Bayerischer Schwimmverband
Geschäftsstelle
Georg­Brauchle­Ring 93, 80992 München
E­Mail: Elsner@Bayerischer­Schwimmverband.de
www.bayerischer­schwimmverband.de
Ski Alpin
Meldetermin: 15. Oktober 2015. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“.
WETTKAMPFKLASSEN: III und IV (Jungen und Mädchen)
Seit dem Schuljahr 2014/15 dürfen aufgrund der Bundesausschreibung keine gemischten Mannschaften mehr starten.
MANNSCHAFTSSTÄRKE
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Schüler: maximal 5 von einer Schule
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen.
Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Alpinen Skilauf nach der Deutschen Wettkampfordnung für
Skilauf (DWO) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine
abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Wettkampfordnung kann gegen Gebühr beim Deutschen Skiverband (DSV), Hubertusstraße 1, 82152 Planegg, Telefon (0 89) 85
79 00, bezogen werden.
WETTKAMPFINHALT ­ Kreis­ und Bezirksebene
Riesenslalom (Geschicklichkeitslauf) in einem Durchgang.
>> Bauelemente des Alpinen Geschicklichkeitslaufes finden Sie hier.
WETTKAMPFINHALT ­ LANDESFINALE Riesenslalom in 2 Durchgängen
1. Durchgang
Die Startreihenfolge richtet sich nach der Meldung der jeweiligen Schulmannschaften.
2. Durchgang
Im 2. Durchgang erhalten alle Läufer/innen ein Startrecht, auch die im 1. Durchgang ausgeschiedenen und disqualifizierten.
Die ersten 30 des 1. Durchganges starten in umgekehrter Reihenfolge, dann folgen die weiteren im 1. Durchgang ins Ziel gekommenen Läufer/innen gemäß der
Rangliste des ersten Durchganges. Im Anschluss an diese starten die ausgeschiedenen Läufer/innen des 1. Durchganges in der ihrem Ausscheiden
entgegengesetzten Reihenfolge.
WERTUNG
In jedem Durchgang müssen mindestens 3 Läufer/innen pro Schulmannschaft das Ziel regulär erreichen. Die Mannschaftswertung setzt sich aus der Zeitsumme
der 3 besten Leistungen innerhalb einer Schulmannschaft je Durchgang zusammen.
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
QUALIFIKATION
Auf Kreisebene können im Rahmen der Talentsichtung bis zu drei Mannschaften pro Schule gemeldet werden. Pro Schule kann sich maximal eine Mannschaft
pro Wettkampfklasse zum Bezirksfinale qualifizieren.
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich die jeweiligen Kreissieger jeder Wettkampfklasse. Sind beim Kreisfinale in einer Wettkampfklasse mehr als sechs
Mannschaften gestartet, kann zum Bezirksfinale in der betreffenden Wettkampfklasse eine weitere Mannschaft zugelassen werden.
Dabei darf beim Bezirksfinale die Anzahl der Mannschaften pro Wettkampfklasse die Anzahl der Kreise im Bezirk nicht überschreiten.
Für das Landesfinale qualifizieren sich in den Wettkampfklassen IV aus den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken,
Unterfranken und der Landeshauptstadt München jeweils die Bezirkssieger. Aus dem Regierungsbezirk Schwaben sind zwei Mannschaften (jeweils Mädchen und
Jungen), aus dem Regierungsbezirk Oberbayern sind drei Mannschaften (jeweils Mädchen und Jungen) beim Landesfinale startberechtigt.
* NEU: In der Wettkampfklasse IV qualifizieren sich die Landessieger für das JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA­Bundesfinale im darauffolgenden Schuljahr,
d.h. die Landessieger des Schuljahres 2015/16 nehmen am Winterfinale 2017 teil. Aus diesem Grund werden die Wettkämpfe für den Jahrgang 2004­2007
ausgeschrieben (Jahrgangsanpassung).
Erzielen im Kreis­, Bezirks­ oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften das gleiche Mannschaftsergebnis, so entscheidet die Addition der Zeiten der zwei
besten Schüler/innen über die Platzierung bzw. gegebenenfalls über die Qualifikation für die nächsthöhere Ebene.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Nicht termingerecht gemeldete Schüler/innen können nicht mehr in die Startliste aufgenommen werden und nur im Anschluss an das gesamte Starterfeld
starten.
Angebot für Einzelstarter auf Kreis­ und Regionalebene in der WK IV:
Auch in diesem Schuljahr werden zusätzlich Einzelstarter/innen zugelassen. Schulsport soll auch Talentsichtung sein, deshalb dürfen die teilnehmenden
Einzelstarter/innen keine Kadermitglieder (Gau, BSV) sein.
Qualifikation:
– auf Kreisebene werden bis zu je 3 Einzelstarter/innen zugelassen.
– für das Bezirksfinale können neben den qualifizierten Schulmannschaften alle Schülerinnen und Schüler gemeldet werden, die beim Kreisentscheid in der
Einzelwertung ihrer Klasse höchstens 20% hinter der Bestzeit liegen.
Betreuung der Einzelstarter/innen:
Die Betreuung der Einzelstarter/innen (Anreise, Betreuung beim Wettbewerb) obliegt der Schule, die der/die Teilnehmer/in besucht. Es empfiehlt sich, einzelne
Schüler/innen qualifizierten Mannschaften anderer Schulen anzuschließen.
Literaturhinweis: Schneesport an Schulen
Schriftenreihe des Deutschen Skiverbandes
(Hrsg.), Band 2, Planegg 2004
Jede wintersportinteressierte Schule kann ein Exemplar kostenlos anfordern. Die Anforderung muss mit Schulstempel und Unterschrift der Schulleitung versehen
sein. Darüber hinaus können jederzeit weitere Exemplare zum Preis von 8,50 € zzgl. Versandkosten bestellt werden:
Interski GmbH
Frau Nina Tusch
Hubertusstraße 1
82152 Planegg
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Skilanglauf
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND
TRAINIERT FÜR PARALYMPICS statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober
2015. WETTKAMPFKLASSEN:
WK II, III (Jungen, Mädchen)
WK IV (Jungen, Mädchen und Gemischte Mannschaften)
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler:
Wettkampfklasse III: maximal 7 von einer Schule
Wettkampfklasse II und IV (Jungen bzw. Mädchen): maximal 5 von einer Schule
Wettkampfklasse IV (gemischte Mannschaft): 3 Jungen und 3 Mädchen von einer Schule
In der WK II sind bei Jungenmannschaften bis zu 2 Mädchen startberechtigt!
Lehrkraft: 1
WETTBEWERBSBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage
werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Skilanglauf nach der Deutschen Wettkampfordnung für Skilauf (DWO) in der zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem
Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Wettlaufordnung kann gegen Gebühr beim Deutschen Skiverband (DSV), Hubertusstraße 1, 82152 Planegg,
Telefon (0 89) 85 79 00, E­Mail nina.tusch@ski­online.de bezogen werden.
KREISFINALE
Wettkampfklasse II
In der Wettkampfklasse II wird ein 4 km­Einzellauf durchgeführt. Das beste Ergebnis in der Klassischen Technik und die zwei schnellsten Zeiten in der freien
Technik ergeben das Mannschaftsergebnis. In den Einzelläufen können höchstens 3 Schüler/innen in der Freien Technik und nur in den Startgruppen 3 bis 5
starten.
Wettkampfklasse III
2,5 km­Einzellauf oder 2 km Techniksprint in der Freien Technik
Die Summe der 5 besten Läufer/innen ergibt das Mannschaftsergebnis.
Wettkampfklasse IV
Wettkampfklasse IV (gemischte Mannschaft)
2 km Techniksprint in der Freien Technik
Max. 6 Läufer/innen, wobei die 2 schnellsten Zeiten der Einzelläuferinnen und die 2 schnellsten Zeiten der Einzelläufer addiert werden.
Wettkampfklasse IV (Jungen bzw. Mädchen)
2 km­Einzellauf oder 2 km Techniksprint
Das beste Ergebnis in der Klassischen Technik und die zwei schnellsten Zeiten in der Freien Technik ergeben das Mannschaftsergebnis. In der WK IV (Jungen
bzw. Mädchen) können in den Einzelläufen höchstens 3 Schüler/innen in der Freien Technik und nur in den Startgruppen 3 bis 5 starten.
LANDESFINALE
Beim Landesfinale werden in jeder Wettkampfklasse Einzelläufe und ein Staffelwettbewerb durchgeführt.
Staffeln dürfen nur aus jenen Läufern gebildet werden, die auch in den Einzelläufen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind.
Wettkampfklasse III:
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
2 km Techniksprint in der Freien Technik
3 x 2,5 km Staffel
Eine Staffel besteht aus 3 Schüler/innen. Die Startläuferin/Der Startläufer startet in der Klassischen Technik. Es können höchstens 2 Schüler/innen in der Freien
Technik starten. Jede Mannschaft kann zwei Staffeln stellen.
Wertung:
Für die Gesamtmannschaftswertung zählen die Summe der Zeiten der 5 besten Einzelläufer/innen und die Zeit der besten Staffel jeder Mannschaft.
Wettkampfklasse IV:
1. Gemischte Mannschaft (WK IV Mixed)
2 km Techniksprint in der Freien Technik
Max. 6 Läufer/innen, wobei die 2 schnellsten Zeiten der Einzelläuferinnen und die 2 schnellsten Zeiten der Einzelläufer addiert werden.
4 x 2 km Staffel
Im Staffelwettbewerb (4 x 2 km) starten in einer Staffel 2 Mädchen und 2 Jungen, wovon jeweils ein Mädchen und ein Junge in der Klassischen Technik laufen
müssen. Die Reihenfolge der Staffel ist wie folgt festgelegt:
1. Starter: Mädchen (Klassische Technik)
2. Starter: Junge (Klassische Technik)
3. Starter: Mädchen (Freie Technik)
4. Starter: Junge (Freie Technik)
Jede Mannschaft stellt eine Staffel.
Wertung:
Für die Gesamtmannschaftswertung zählen die Summe der Zeiten der 2 besten Einzelläuferinnen (Mädchen), der 2 besten Einzelläufer (Jungen) und die
Staffelzeit.
2. Jungen bzw. Mädchen
2 km Techniksprint
Max. 5 Läufer/innen, von denen das beste Ergebnis in der Klassischen Technik und die 2 schnellsten Zeiten in der Freien Technik gewertet werden. 3
Läufer/innen können in den Einzelläufen in der Freien Technik starten (Startgruppe 3, 4 und 5!).
3 x 2 km Staffel
Die Startläuferin/Der Startläufer startet in der Klassischen Technik.
Wertung
Die drei schnellsten Zeiten und das Staffelergebnis ergeben die Gesamtzeit.
Im Sinne der Inklusion findet im Rahmen des Landesfinales auch das Landesfinale Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten
„Sehen“ (>> zur Ausschreibung) und „Geistige Entwicklung“ (>> zur Ausschreibung) des Bundeswettbewerbs JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS statt. Die Meldung der Sportart Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt „Sehen“ oder „Geistige Entwicklung“ erfolgt ausschließlich mit dem
Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ Zeile (Rubrik) JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP)
Landesfinale/Bundesfinale.
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf
Stadt­ bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur
Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
QUALIFIKATION
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich die jeweiligen Kreissieger jeder Wettkampfklasse. Sind beim Kreisfinale in einer Wettkampfklasse mehr als sechs
Mannschaften gestartet oder ist der Abstand des Zweitplazierten eines leistungsstarken Kreises sehr gering, kann zum Bezirksfinale in der betreffenden
Wettkampfklasse vom Bezirksausschuss eine weitere Mannschaft zugelassen werden. Dabei darf beim Bezirksfinale die Anzahl der Mannschaften pro
Wettkampfklasse die Anzahl der Kreise im Bezirk nicht überschreiten.
Für das Landesfinale qualifizieren sich in den zwei Wettkampfklassen aus den Regierungsbezirken Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken sowie
der Landeshauptstadt München jeweils die Bezirkssieger. Aus den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben sind jeweils die Mannschaften
auf Platz 1 und Platz 2 des Bezirksfinales startberechtigt.
Für das Bundesfinale des Wettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA qualifizieren sich in der Wettkampfklasse III (Jungen bzw. Mädchen) und
in der Wettkampfklasse IV (gemischte Mannschaft) jeweils die Mannschaften auf Platz 1 und Platz 2 des Landesfinales. Für das Bundesfinale des Wettbewerbs
der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS qualifiziert sich jeweils die Mannschaft auf Platz 1 der Schulen mit Förderschwerpunkt „Sehen“ und
„Geistige Entwicklung“.
Erzielen im Stadt­, Kreis­, Bezirks­ oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften das gleiche Gesamtmannschaftsergebnis, so entscheidet über die
Platzierung bzw. gegebenenfalls über die Qualifikation für die nächsthöhere Ebene
1. die Addition der Zeiten der vier besten Läufer in den WK II und III bzw. der zwei besten Läufer in WK IV oder
2. die bessere Staffelzeit (sofern eine Staffel gelaufen wurde).
Hinweis für das Bundesfinale: Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte
Austragungsmodalitäten entscheiden.
Angebot für Einzelstarter in der WK IV
Da an vielen, v. a. kleineren Schulen keine Mannschaften zustande kommen bzw. Mannschaften durch ihr nicht ausreichendes Ergebnis schon frühzeitig
ausscheiden, bleiben häufig einzelne Talente unentdeckt.
Daher werden in diesem Schuljahr in WK IV zusätzliche Einzelstarter zugelassen. Die teilnehmenden Einzelstarter dürfen noch nicht beim Bayerischen
Skiverband erfasst sein (z.B. Teilnahme an Gau­ und Bayerischen Meisterschaften und zentralen Lehrgängen, Kadermitglieder). Das Wettkampfprogramm ist
mit dem der Mannschaftswettbewerbe identisch und wird gemeinsam durchgeführt.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Qualifikation:
– Auf Kreis­ oder Regionalebene können neben Mannschaften auch einzelne Schüler/innen starten.
– Für das Bezirksfinale können neben den qualifizierten Schulmannschaften alle Schülerinnen und Schüler gemeldet werden, die beim Kreisentscheid in der
Einzelwertung aller Teilnehmer unter den ersten 15 ihrer Wettkampfklasse liegen, jedoch höchstens 15% unter der gemittelten Zeit der 5 Besten.
Betreuung der Einzelstarter
Die Betreuung der Einzelstarter (Anreise, Betreuung beim Wettbewerb) obliegt der Schule, die der Teilnehmer besucht. Es empfiehlt sich, einzelne Schüler
qualifizierten Mannschaften anderer Schulen anzuschließen.
Tennis
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA statt. Bitte beachten
Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2015.
WETTKAMPFKLASSEN: II, III und IV (Jungen und Mädchen) MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler/innen:
Wettkampfklasse II und IV: maximal 8 von einer Schule
Wettkampfklasse III: maximal 6 von einer Schule
Lehrkraft: 1.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen.
Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Tennis nach den offiziellen Wettspielbestimmungen des
Bayerischen Tennis­Verbandes (BTV) und den Tennisregeln des ITF in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung
gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf.
der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Regeln und Ordnungen sind gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Tennis­Verbandes (BTV), Georg­Brauchle­Ring 93, 80992 München,
Telefon (0 89) 15 70 26 41, zu beziehen.
Den ITF­Regeln gemäß (Anhang ­ Alternative Zählweisen) wird mit Kurzsätzen bis 4 gespielt. Hierbei sind Satzergebnisse von 4:0, 4:1; 4:2, 5:3 und 5:4 (bei 4
beide Tie­Break) möglich (Wetter­ oder Zeitgründe).
Spielberechtigt für die Einzel bzw. die Doppel sind alle Spieler der namentlichen Meldung, die bei Abgabe der Einzel­ bzw. der Doppelaufstellung offensichtlich
spielfähig anwesend sind (vgl. Regionalliga­Statut § 58, Abs. 3).
REGELUNGEN FÜR ALLE SPIELE DER SCHULSPORTWETTKÄMPFE IM TENNIS
Es werden wie beim BTV im Einzel und Doppel zwei normale Sätze bis 6 und ein evtl. notwendiger dritter Satz als Match­Tie­Break gespielt.
Mannschaftsmeldung
Die Mannschaftsmeldung ist verbindlich nach den Leistungsklassen des BTV zu erstellen. Sind mehrere Spieler/innen in einer LK entscheidet bei
Ranglistenspielern der Platz zunächst in der Verbandsrangliste, danach in der Bezirksrangliste. Bei den anderen ist die Reihenfolge beliebig. Spieler ohne LK sind
nach Ermessen der Schule hinter die LK­Spieler zu stellen. Diese Aufstellungskriterien entsprechen den Vorgaben des BTV. Die Mannschaftsmeldungen (neues
Meldeformular pdf oder als Word­Datei) müssen bis zum 20. April 2016 den Bezirksschulobleuten zur Einsicht übermittelt werden. Ein Spielantritt
ohne überprüfte Meldeliste ist nicht möglich.
Rangliste
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Der Wettkampfleiter bestätigt die Mannschaftsmeldung mit Datum und Unterschrift und gibt sie nach dem Wettkampf dem Mannschaftsbetreuer zurück.
Die teilnehmenden Schulen sind verpflichtet, in die Mannschaftsmeldung die Leistungsklassen einzutragen und evtl. mit Verbandsrangliste zu
kennzeichnen (Bezirks­ oder BTV­Rangliste vom 30.9.2015).
Während eines Turniers kann von Begegnung zu Begegnung nur gemäß der Mannschaftsmeldung aufgestellt werden. Alle Verantwortlichen
(Bezirksschulobleute und/oder Mannschaftsbetreuer) müssen im Besitz der entsprechenden Verbandsrangliste sein, damit eine echte Kontrolle bzw.
Bestätigung der Mannschaftsmeldung möglich ist.
Schüler/innen, die ihre Schule wechseln, können gemäß der Leistungsklasse in die Rangliste eingeordnet werden. Zur vorhandenen Mannschaftsmeldung
muss die veränderte Mannschaftsmeldung mit der schulischen Bestätigung des Neueintritts des betreffenden Schülers vorgelegt werden.
Ein Start ohne kontrollierte Mannschaftsmeldung ist nicht möglich. Auf höheren Qualifikationsebenen müssen auf der Mannschaftsmeldung die
Unterschriften der Wettkampfleiter der vorangegangenen Ausscheidungen feststellbar sein.
Spielbögen sind auf der Laspo­Homepage in der Rubrik Service > Spielbögen eingestellt.
Jede Schule stellt für jede Begegnung bis einschließlich des Bezirkshalbfinales die Hälfte der neuen oder einmal bei einem Verbandsrundenwettkampf gespielten
Bälle (Turnierbälle).
Nur für die Begegnungen der Bezirks­ und Landesfinalspiele werden die Bälle von der Firma Head, der Landesstelle und dem Bayerischen Tennis­Verband zur
Verfügung gestellt. Für die Qualifikationsrunden können diese Bälle verwendet werden oder neue Bälle (Eigenfinanzierung Head ATP) eingesetzt werden.
Alle Spieler/Spielerinnen müssen zusätzliches Schuhwerk (profillos) für die evtl. wetterbedingte Austragung der Spiele in der Halle bereithalten.
WETTKAMPFKLASSE II ­ Austragungsmodus
1. Es werden 6 Einzel und 3 Doppel ausgetragen.
2. Eine Mannschaft besteht aus maximal 8 Spielern (6 Spieler, 2 Ersatzspieler). 6 Spieler/innen müssen während eines Wettkampfes eingesetzt werden.
3. Die Spielfolge ist wie folgt festgelegt: Es gelten die Vorgaben des BTV (2­4­6­1­ 3­ 5). Die Doppel werden gleichzeitig nach Beendigung des letzten
Einzelspiels (spätestens nach 30 Minuten) begonnen. Die Aufstellung erfolgt spätestens 15 Minuten nach Beendigung des letzten Einzels.
4. In einer Mannschaft sind die Spieler/innen und der/die Ersatzspieler/in der Spielstärke nach aufzustellen. Für die Doppel bleiben die Platzziffern der
Einzel erhalten. Für die Reihenfolge der Doppel gilt:
Die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares darf nicht größer sein als die des folgenden. Sollte die Summe der Platzziffern der drei Doppel gleich sein
(7), dann darf der Spieler/die Spielerin mit der Platzziffer 1 nicht im dritten Doppel spielen.
5. Entscheidungen:
Jedes gewonnene Spiel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet.
Für die Festlegung des Endstandes gilt nur die Punktdifferenz.
WETTKAMPFKLASSE III ­ Austragungsmodus
1. Es werden 4 Einzel­ und 2 Doppelspiele ausgetragen.
2. Eine Mannschaft besteht aus maximal 6 Spielern (5 Spieler, 1 Ersatzspieler). 5 Spieler/innen müssen während eines Wettkampfes eingesetzt werden. Sollte in
begründeten Sonderfällen eine Mannschaft nur mit 4 Spielern antreten, so ist das zweite Doppel als verloren zu werten.
3. Die Spielfolge ist wie folgt festgelegt:
Mannschaft A Mannschaft B
1. Spiel
Einzel A2 –
Einzel B2
2. Spiel Einzel A4 –
Einzel B4
3. Spiel
Einzel A1 –
Einzel B1
4. Spiel
Einzel A3 –
Einzel B3
5. Spiel
Doppel A1 –
Doppel B1
6. Spiel
Doppel A2 –
Doppel B2
Die Doppel werden gleichzeitig nach Beendigung des letzten Einzelspiels (spätestens nach 30 Minuten) ausgetragen.
4. In einer Mannschaft sind die 5 Spieler/innen und der/die Ersatzspieler/in der Spielstärke nach aufzustellen. Für die Doppel erhalten die Spieler/innen ebenfalls
die Platzziffern 1 bis 4. Der 5. Spieler muss im Doppel eingesetzt werden und erhält hierbei die Platzziffer 4, die anderen Spieler/innen rücken entsprechend auf.
Wird auch der Ersatzspieler im Doppel eingesetzt, so erhält er die Platzziffer 4, und die Platzziffern der anderen Spieler verändern sich entsprechend.
Für die Reihenfolge der Doppel gilt:
Die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares darf nicht größer sein als die des folgenden. Sollte die Summe der Platzziffern beider Doppel gleich sein, dann
darf der Spieler mit der Platzziffer 1 auch im 2. Doppel spielen.
5. Entscheidungen:
Zweierbegegnungen:
Jedes gewonnene Einzel und Doppel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet.
Hat jede Mannschaft nach Abschluss der Begegnung gleich viele Punkte gewonnen – 3:3 –, so wird die Entscheidung nach folgenden Kriterien in nachstehender
Reihenfolge herbeigeführt:
– bei Wettkämpfen mit 2 Gewinnsätzen
a) Anzahl der gewonnenen Sätze;
b) bei gleicher Anzahl der gewonnenen Sätze gilt die Anzahl der gewonnenen Spiele in allen Sätzen;
c) sofern die Anzahl der Spiele für beide Mannschaften gleich ist, entscheidet der Sieg im 2. Doppel.
WETTKAMPFKLASSE IV
Austragungsmodus
Es werden 6 Einzel und 3 Doppel ausgetragen.
Jedes gewonnene Spiel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet.
Bei Jungenmannschaften dürfen bis zu 3 Mädchen mitspielen.
Austragungsmodus siehe WK II
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf
Stadt­ bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur
Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
QUALIFIKATION
Aus sportfachlichen Gründen muss im Tennis von der Ebene der Regionalausscheidungen an in Ausscheidungsrunden gespielt werden. Die Bezirksausschüsse
„Sport in Schule und Verein“ stellen in Zusammenarbeit mit den Bezirksschulobleuten die Spielpaarungen zusammen und teilen den Mannschaften die
Qualifikationsebene (Regionalausscheidungen bzw. Bezirksfinale) mit. Die Bezirkssieger ermitteln in zwei weiteren Ausscheidungsrunden die beiden Teilnehmer
am Landesfinale in jeder Wettkampfklasse.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
ERMITTLUNG DER TEILNEHMER AM LANDESFINALE
Die Sieger aus den Bezirken und der Landeshauptstadt München ermitteln in 2 Qualifikationsrunden die beiden Landesfinalteilnehmer jeder Wettkampfklasse bei
Jungen und Mädchen.
In diesem Schuljahr finden diese Begegnungen folgendermaßen statt:
1. Qualifikationsrunde: 1) Oberbayern – München 2) Schwaben – Niederbayern 3) Oberfranken – Mittelfranken 4) Oberpfalz – Unterfranken 2. Qualifikationsrunde: Sieger 1) : Sieger 2)
Sieger 3) : Sieger 4)
Landesfinale: Die beiden Sieger der 2. Runde spielen im Landesfinale
Die Mannschaft aus dem jeweils erstgenannten Bezirk genießt Heimrecht, das aber auch an den Gegner abgetreten werden kann.
Termine: siehe oben.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Tischtennis
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA statt. Bitte beachten
Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2015.
WETTKAMPFKLASSEN: II, III/1, III/2 und IV (Jungen und Mädchen) MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler/innen:
maximal 7, mindestens 6 Schüler/innen von einer Schule
Ausnahmen WK III/2 Mädchen und IV Mädchen: maximal 5, mindestens 4 Schülerinnen von einer Schule
In den Wettkampfklassen III/2 und IV dürfen in einer Jungenmannschaft bis zu 3 Mädchen spielen.
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage
werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Tischtennis nach den offiziellen Regeln des Internationalen Tischtennis­Verbandes und der
Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis­Bundes (DTTB) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt,
soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Die Regeln
können gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Bayerischen Tischtennis­Verbandes, Georg­Brauchle­Ring 93, 80992 München, Telefon (0 89) 15 70 24 20,
bezogen werden.
Es wird nach der offiziellen Aufschlagregel gespielt.
AUSTRAGUNGSMODUS
Turnierspiele
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
52/169
2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
– Bei den Schulsportwettkämpfen werden alle Turniere in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen.
– Bei mehr als 4 beteiligten Mannschaften müssen 2 Gruppen gebildet werden.
– Für die Festlegung des Endstandes gelten folgende Kriterien:
­ Punktdifferenz – Satzdifferenz – Spieldifferenz – Balldifferenz
­ Bei Turnierspielen und beim Landesfinale werden alle Begegnungen durchgespielt.
Spielfolge (für WK II, III/1 Jungen und Mädchen, III/2 Jungen und IV Jungen)
1. Spiel: Doppel 1 6. Spiel: Einzel 2
2. Spiel: Doppel 2
7. Spiel: Einzel 3
3. Spiel: Einzel 5
8. Spiel: Einzel 4
4. Spiel: Einzel 6
9. Spiel: Doppel 3
5. Spiel: Einzel 1
Spielfolge (für WK III/2 Mädchen und IV Mädchen)
1. Spiel: D A1 – B1
5. Spiel: E A3 – B3
2. Spiel: D A2 – B2
6. Spiel: E A4 – B4
3. Spiel: E A1 – B1 7. Spiel: D A3 – B3
4. Spiel: E A2 – B2
Einzel­Aufstellung
Vor Beginn einer Begegnung gibt der Mannschaftsbetreuer dem Wettkampfleiter bekannt, welche 6 (4 bei WK III/2 und IV Mädchen) Spieler/innen der Rangliste
die Einzelspiele bestreiten (Eintragung auf dem Spielbogen).
Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn zu Beginn einer Begegnung weniger als 6 Spieler/innen (4 bei Mädchen III/2, IV) spielbereit sind. Über
Ausnahmen vor Ort (z. B. beim Auftreten von Verletzungen, Krankheiten) entscheidet die Turnierleitung.
Doppel­Aufstellung
Die im Spielbogen vorne genannte Schule trägt ihre Doppel zunächst ein, kann aber die Eintragung verdecken. Wenn eine Schule ihre Doppel in den Spielbogen
einträgt, geschieht dies ohne Kenntnis der Doppelpaarungen der anderen Mannschaft.
In allen Wettkampfklassen kann die Doppel­Aufstellung unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen von Spiel zu Spiel geändert werden:
– Die in einem Spiel auf den Plätzen 1 bis 4 eingesetzten Spieler/innen müssen im Doppel 1 oder 2 spielen.
– Im Doppel 3 dürfen nur Spieler/innen eingesetzt werden, die im jeweiligen Wettkampf ab Platz 5 aufgestellt
sind.
– Jede(r) Spieler/in darf nur einmal im Doppel eingesetzt werden.
Doppel­Aufstellung (WK III/2 Mädchen und IV Mädchen)
Doppel 3 kann frei gewählt werden unter Beachtung folgender Bestimmungen:
– Es darf nicht identisch mit D1 oder D2 sein.
– Die Quersumme aus den Ranglistenplätzen 1–5 des Turniertages muss mindestens 5 sein.
– Es darf auch die Schülerin eingesetzt werden, die am Turniertag den Ranglistenplatz 5 hat.
WK IV und WK III/2
In einer Jungenmannschaft dürfen bis zu 3 Mädchen spielen.
REGELUNGEN FÜR ALLE SPIELE DER SCHULSPORTWETTKÄMPFE TISCHTENNIS
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Ein Satz endet bei 11 Gewinnpunkten. Bei 10:10 geht ein Satz in die Verlängerung, in der man zum Sieg zwei Punkte Vorsprung benötigt.
Es werden grundsätzlich 3 Gewinnsätze (Einzel/Doppel) gespielt.
Das Aufschlagrecht wechselt alle zwei Punkte, nur in der Verlängerung nach jedem Punkt.
Im Entscheidungssatz werden beim Erreichen des fünften Punktes die Seiten gewechselt, wobei dann auch im Doppel der Rückschläger gewechselt wird.
Die Handtuchunterbrechung kann in jedem Satz nach 6 Punkten genommen werden; dazu noch beim Seitenwechsel im Entscheidungssatz.
Jedes gewonnene Spiel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet.
Zweierbegegnungen gewinnt die Schulmannschaft, die zuerst den 5. Punkt erreicht.
Beide Schlägerseiten – unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht – müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf
der anderen schwarz.
Für jede Begegnung stellt jede Schule die Hälfte der benötigten Spielbälle.
Spätestens ab dem Bezirksfinale haben alle teilnehmenden Schulen in einheitlichen Trikots anzutreten.
Rangliste
Bitte verwenden Sie das spezielle Ranglistenformular für Tischtennis (Word­Datei) und beachten Sie folgende Hinweise:
­ Die Rangliste muss der Spielstärke entsprechen.
­ Die bei der ersten Begegnung vorgelegte Rangliste gilt bei allen weiteren Qualifikations ebenen.
­ Ein Spieler, der in zwei Wettkampfklassen eingesetzt werden soll, muss auf beiden Ranglisten aufgeführt
werden. Die Wechselbestimmungen müssen dabei eingehalten werden.
­ Die Reihenfolge von Schülerinnen und Schülern auf den von der Schule abgegebenen Ranglisten muss die im
August erscheinende Quartalsrangliste des BTTV (einzusehen auf www.mytischtennis.de ­ JOOLA­Rangliste)
berücksichtigen.
­ Der Wettkampfleiter bestätigt die Rangliste mit Datum und Unterschrift und gibt sie nach dem Wettkampf dem
Mannschaftsbetreuer zurück.
­ Während eines Turniers kann von Begegnung zu Begegnung nur gemäß der Rangliste aufgestellt werden.
­ Schüler/innen, die nach der Ranglistenermittlung an eine Schule wechseln, können gemäß der Spielstärke in die
Rangliste eingeordnet werden. Zur vorhandenen Rangliste muss die veränderte Rangliste mit der schulischen Bestätigung des Neueintritts des betreffenden Schülers vorgelegt werden.
­ Ein Start ohne Rangliste ist nicht möglich. Auf höheren Qualifikationsebenen müssen auf der Rangliste die
Unterschriften der Wettkampfleiter der vorangegangenen Ausscheidungen feststellbar sein.
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf
Stadt­ bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur
Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
QUALIFIKATION
Die Kreissieger qualifizieren sich für die möglichen Regionalausscheidungen bzw. das Bezirksfinale.
Die Bezirkssieger spielen im nord­ bzw. südbayerischen Qualifikationsturnier, dessen Sieger das Landesfinale erreichen.
Die Wettkampfklasse III/2 ist vom Bundeswettbewerb abgekoppelt und führt bis zum Landesfinale.
Sie ist um 1 Jgst. nach oben erweitert (vermehrte Teilnahmemöglichkeit für Schüler der 9. Jgst.). Mittelschulen, die sich an der Qualifikation für den
Bundeswettbewerb beteiligen wollen, steht die Wettkampfklasse III/1 offen.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen
Qualifikationsturnieren teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere.
Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten
Bezirken ausgerichtet:
Wettkampfklasse
Wettkampfklasse II – Jungen
Wettkampfklasse III/1 – Jungen Wettkampfklasse III/2 – Jungen
Wettkampfklasse IV – Jungen
Wettkampfklasse II – Mädchen
Wettkampfklasse III/1 – Mädchen
Wettkampfklasse III/2 – Mädchen
Wettkampfklasse IV – Mädchen
Südbayern Nordbayern
Niederbayern Mittelfranken
Schwaben
Unterfranken
München
Oberpfalz
Oberbayern Oberfranken
Niederbayern Mittelfranken
Schwaben
Unterfranken
München
Oberpfalz
Oberbayern Oberfranken
Die ausrichtende Schule sendet unverzüglich nach dem Bezirksfinale das hierfür vorgesehene Formblatt (es wird bei der Siegerehrung übergeben!)
„Organisationsplan“ für das jeweilige Turnier direkt an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport – Sachgebiet Schulsportliche Wettbewerbe. Die rasche
telefonische Kontaktaufnahme mit der Landesstelle für den Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische Maßnahmen erheblich!
­ Organisationsplan als Word­Dokument
­ Organisationsplan als pdf­Datei
Bitte beachten Sie auch die Sport­nach­1­Sonderaktion Tischtennis.
DTTB­Wettbewerb: Mini­Meisterschaft
Anzeige
Interessierte Schulen und Vereine können sich im Schuljahr 2015/2016 wieder an den "mini­Meisterschaften" beteiligen.
Diese Aktion ist für alle Mädchen und Jungen bis 12 Jahre ausgeschrieben, die mit Beginn der "mini­Meisterschaften"
noch keine Spielberechtigung besitzen, besessen oder beantragt haben bzw. noch an keiner offiziellen Tischtennis­
Veranstaltung teilgenommen haben. Genaue Hinweise gehen aus den Spielregeln in der Ausschreibungsbroschüre
hervor, die in der Regiebox (siehe unten) enthalten ist.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Die "mini­Meisterschaften" beginnen mit Veranstaltungen in Städten, Dörfern und Gemeinden (Ortsentscheide) und
führen über Kreis­, Bezirks­ und Verbandsentscheide zum Bundesentscheid, zu dem die bei den Verbandsentscheiden
jeweils erfolgreichsten 20 Mädchen und 20 Jungen eingeladen werden. Der Bundesentscheid wird nur für die Altersklasse
10 Jahre und jünger ausgerichtet.
Ortsentscheide können von allen Schulen selbständig durchgeführt oder in Zusammenarbeit mit einem Verein organisiert
werden.
Als zusätzlichen Anreiz, eine mini­Meisterschaft zu organisieren, verlost der Deutsche Tischtennis­Bund unter den
Veranstaltern wertvolle Sachpreise für eine Gute Organisation.
Die notwendigen Unterlagen zur problemlosen Durchführung und Organisation einer solchen Veranstaltung werden in Form einer Regiebox kostenlos ab Mitte
August zur Verfügung gestellt, wenn eine mini­Meisterschaft angemeldet worden ist.
Die erste Durchführungsebene (Ortsentscheide) findet vom 1. September 2015 bis zum 15. Februar 2016 statt.
Wenn Sie an einer Durchführung interessiert sind, können Sie untenstehenden Abschnitt ausfüllen und an Ihren zuständigen Mitgliedsverband senden:
Bayerischer TTV
Georg­Brauchle­Ring 93
80992 München
Tel.: 089 15702420
Fax: 089 15702424
E­Mail: [email protected]
Bestellschein
Bitte senden Sie eine Regiebox zur Durchführung der mini­Meisterschaften an:
Schule/Verein: ____________________________________________________
Name: ___________________________________________________________
Straße: __________________________________________________________
PLZ, Ort: _________________________________________________________
Tel. und Fax: ______________________________________________________
E­Mail: ___________________________________________________________
Deutscher Tischtennis­Bund, Otto­Fleck­Schneise 12, 60258 Frankfurt, Tel.: 0 69/69 50 19­25,
Fax: 0 69/69 71 28 43, E­Mail: [email protected], Internet: www.tischtennis.de
Triathlon
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA statt. Bitte beachten
Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2015.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Wettkampfklassen
IV: 2003­2006
III: 2001­2004
Jede Schule darf max. 1 Mannschaft pro Wettkampfklasse melden.
Ein Athlet darf an einem Wettkampftag nur in einer Wettkampfklasse starten.
Mannschaftsstärke
WK IV Jungen: 3 (max. 4) Jungen
WK IV Mädchen: 3 (max. 4) Mädchen
WK III Mixed: 3 (max. 4) Jungen und 3 (max. 4) Mädchen
WK III Jungen / Mädchen: 3 (max. 4) Jungen bzw. Mädchen
Allgemeine Bestimmungen
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage
werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen in der Sportart Triathlon nach den offiziellen Regeln und Ordnungen der Deutschen Triathlon Union e.V. (DTU)
in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser
Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Streckenlänge
Die Streckenlängen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Anzustreben sind folgende Strecken:
WK IV 100m Schwimmen – 2000m Radfahren – 500m Laufen
WK III 200m Schwimmen – 3000m Radfahren – 1000m Laufen
Alle Jungen und Mädchen starten nach dem Geschlecht getrennt in mehreren Startwellen. Mädchen sind in Jungenmannschaften nicht startberechtigt und
umgekehrt.
Wertung
WK IV und III (Jungen bzw. Mädchen):
Getrennte Mannschaftswertung für Jungen und Mädchen. Es werden jeweils die drei besten Zeiten addiert. Die Mannschaft mit der geringsten Gesamtzeit hat
gewonnen. Können ein oder mehrere Starter den Wettkampf nicht beenden, wird die Zielzeit des Letztplatzierten plus 30 Sekunden gewertet.
WK III ­ Mixed­Mannschaftswertung Das Ergebnis ergibt sich aus der Addition der drei schnellsten Jungen und der drei schnellsten Mädchen einer Schule. Können ein oder mehrere Starter den
Wettkampf nicht beenden, wird die Zielzeit des Letztplatzierten plus 30 Sekunden gewertet.
Bei Zeitgleichheit zweier oder mehrerer Mannschaften ergibt sich die Platzierungsreihenfolge aus der Addition der Einzelplatzierungen.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Einschlägige Erfahrungen insbesondere im Radsport und Schwimmen sind Voraussetzung für die Teilnahme.
a) Schwimmen
Das Schwimmen darf nur in Hallen­ oder Freibädern durchgeführt werden. Das Schwimmen in offenen Gewässern ist bei schulischen Triathlonwettkämpfen
verboten.
Das Schwimmen kann auf einzelnen Bahnen im Pendel­ bzw. Kreisbetrieb organisiert werden; Rundenschwimmen auf einem im Becken mit Schwimmbojen
markierten Dreiecks­ oder Viereckskurs ist ebenfalls zulässig. Das Tragen von Neoprenanzügen ist nicht gestattet.
b) Radfahren
Das Radfahren soll auf verkehrsarmen bzw. verkehrsfreien Wiesen­, Feld­, Forst­ oder Radwanderwegen (Fahrbahnbreiten von mindestens 2,5 m sind
anzustreben) durchgeführt werden; evtl. notwendige verkehrsrechtliche Genehmigungen sind bei der zuständigen Behörde (Stadt, Gemeinde) einzuholen.
Eine Vollsperrung der Strecke ist anzustreben.
In Absprache mit dem jeweiligen Sachaufwandsträger kann das Radfahren auch auf einem Sportplatz bzw. einer trockenen Tartan­ oder Aschenbahn
durchgeführt werden.
Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Streckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet sein.
Eine gemeinsame Besichtigung der Radstrecke vor dem Wettkampf ist für alle Teilnehmer verpflichtend; auf mögliche Gefahrenstellen (Kurve, Kanaldeckel,
Straßenbelagwechsel etc.) auf der Strecke ist ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht Helmpflicht.
Das Radfahren wird im Sinne der Chancengleichheit ausschließlich auf Mountain­Bikes mit einer Reifenbreite von mindestens 1,5 Zoll durchgeführt (Standard bei
allen gängigen, handelsüblichen MTBs).
Starten die Schüler mit eigenen Rädern, muss sich das Fahrrad in technisch einwandfreiem Zustand (v. a. Bremsanlage, Verschraubungen) befinden.
Es können Leihräder am Veranstaltungstag benutzt werden. Werden die Räder von der Schule oder dem Triathlonverband zur Verfügung gestellt, müssen die
Schüler von den betreuenden Lehrkräften in das Bremsen und Schalten eingewiesen werden.
Windschattenfahren, Aufsatzlenker (sog. „Triathlonlenker“), Klickpedale und Pedalkörbchen sind verboten.
c) Laufen
Das Laufen sollte in nicht zu anspruchsvollem Gelände stattfinden; die Organisation in Sportplatz­ oder Fußballfeldrunden wird empfohlen.
Findet das Laufen außerhalb einer Sportanlage statt, muss die Sicherheit und Aufsicht an jedem Punkt der Strecke gewährleistet sein; eine ausreichende
Beschilderung bzw. Markierung der Strecke wird vorausgesetzt.
QUALIFIKATION
Die drei erstplatzierten Mannschaften der Wettkampfklasse IV Jungen, IV Mädchen und III Mixed der Nord­ und Südbayerischen Meisterschaft qualifizieren sich
für das Landesfinale im Rahmen von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA.
Der Sieger des Landesfinales in der Wettkampfklasse III Mixed qualifiziert sich für das Bundesfinale im Rahmen von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA in Berlin
vom 18.­22. September 2016.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur
Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
MELDETERMIN
Aus organisatorischen Gründen müssen die Meldungen bereits bis 15. Oktober 2015 vorliegen.
Volleyball
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA statt. Bitte beachten
Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Bei Landes­ und Bundesfinalveranstaltungen wird in der Sportart Volleyball mit
den offiziellen Bällen des Sponsors Molten gespielt. Meldetermin: 15. Oktober 2015.
WETTKAMPFKLASSEN: II, III/1, III/2 und IV (Jungen und Mädchen) Mannschaftsstärke
Schüler:
WK II: maximal 10 Schüler/innen von einer Schule. Es spielen 6 Feldspieler/innen und höchstens 4 Ersatzspieler/innen.
WK III: maximal 8 Spieler/innen von einer Schule. Es spielen 4 Feldspieler/innen und 4 Ersatzspieler/innen (ohne Libera/Libero).
WK IV: maximal 10 von einer Schule. Beim WK IV umfasst jede Schulmannschaft 10 Schüler/ innen, die 2 Teilmannschaften bilden.
Die Teilmannschaft besteht aus 3 Spieler/innen und höchstens 2 Auswechselspieler/innen.
Lehrkraft: 1
Im WK IV können pro Schulmannschaft (aus 2 Teilmannschaften bestehend) 2 Betreuer eingesetzt werden, wenn die schulischen
Voraussetzungen dafür gegeben sind.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Die folgenden Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei
den Finalwettkämpfen auf Stadt­ bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen.
Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Volleyball nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des
Deutschen Volleyball­Verbandes (DVV) Verbandes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung
durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Für den WK II gelten die Wettkampfbestimmungen der U18, für den WK III die Wettkampfbestimmungen der U14 der Jugendspielordnung
der Deutschen Volleyball­Jugend (DVJ). Im WK III wird 4 gegen 4 bei einer Feldgröße von 7m x 7m gespielt.
Regelwerk und Spielordnung können gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Bayerischen Volleyball­Verbandes, Georg­Brauchle­Ring 93, 80992 München,
Telefon (0 89) 15 70 23 05, bezogen werden.
Netzhöhen
Jungen
Mädchen
WK II 2,35 m
WK II 2,24 m
WK III/1 2,20 m WK III/1 2,15 m
WK III/2 2,20 m
WK III/2 2,15 m
WK IV 2,10 m
WK IV 2,10
In der WK II kann für jedes Spiel ein Libero­Spieler/eine Libero­Spielerin neu benannt werden. Im Laufe des Turniers können dies somit auch unterschiedliche
Spieler/Spielerinnen sein. In der WK III ist der Einsatz eines Libero­Spielers/Libero­Spielerin nicht erlaubt!
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Spieler/Spielerinnen sein. In der WK III ist der Einsatz eines Libero­Spielers/Libero­Spielerin nicht erlaubt!
Turnierspiele
Alle Spiele werden durch 2 Gewinnsätze entschieden. Der dritte Satz wird bis 15 gespielt.
Bei den Schulsportwettkämpfen werden alle Turniere in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen. Bei mehr als 4 beteiligten Mannschaften müssen 2
Gruppen gebildet werden.
Für die Festlegung des Endstandes gelten die folgenden Kriterien:
­ Punktverhältnis
­ Satzdifferenz
­ Anzahl der gewonnenen Sätze
­ Balldifferenz
­ Anzahl der gewonnenen Bälle
­ Direktvergleich
Sind zwei Mannschaften absolut gleich, entscheidet das direkte Spiel. Sind mehr als zwei Mannschaften absolut gleich, ist die Mannschaft am
besten platziert, die die meisten Punkte erzielt hat.
Zieht eine Mannschaft in einem 3er­ oder 4er­Turnier nach dem ersten Spiel wegen Verletzung von Spielern zurück, so wird das Ergebnis
annulliert.
Zweierbegegnungen
Jede Begegnung zweier Schulmannschaften – wenn nur ein Spiel an dem betreffenden Tag durchgeführt wird – entscheidet in der Wettkampfklasse II der
Gewinn von 3 Sätzen.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur
Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
WETTKAMPFKLASSE III (QUATTRO 4:4)
In den Wettkampfklassen Jungen und Mädchen III wird statt der Spielform 6:6 die Spielform QUATTRO 4:4 bei einer Feldgröße von 7m x 7m als Wettkampf
durchgeführt.
a) Netzhöhe
Jungen: 2,20 m Mädchen: 2,15 m
b) Spielfeldmaße
7 m x 7 m
Ein Spielfeld wird durch die Angriffslinie (3m­Linie) in eine Vorder­ und Hinterzone geteilt.
c) Aufstellung/Positionswechsel
Je Satz sind einer Mannschaft bis zu sechs Auswechslungen erlaubt.
Es wird in 3 Vorderspieler (Position II, III und IV) und einen Hinterfeldspieler (Position H) unterschieden. Es ist kein Libero erlaubt!
IV III II
H
Um eine Spezialisierung zu vermeiden, gibt es keinen taktischen Positionswechsel. Während der Spielzüge dürfen die Spielpositionen nicht getauscht werden.
d) Ablauf
Der Aufgabespieler ist der Hinterspieler (Position I). Ein Hinterspielerangriff oberhalb der oberen Netzkante ist ein Fehler.
Das Zuspiel hat während des ganzen Spieles durch den Spieler auf der Position III (Mitte) zu erfolgen. Bei offensichtlicher Nichtbeachtung wird vom
Schiedsgericht auf Fehler entschieden. Ein Zuspiel durch einen anderen Spieler bzw. von einer anderen Position bei missglückter Annahme/ Abwehr bleibt davon
unberührt.
Die Rotationsrichtung entspricht der Form 6:6. Die Rotationsordnung ist einzuhalten. Erzielt eine Mannschaft bei eigener Aufgabe zwei Punkte in Folge, so rotiert
die aufschlagende Mannschaft um eine Position und behält das Aufschlagsrecht.
e) Ballberührung
Direktes Rückspiel ist erlaubt
WETTKAMPFKLASSE IV (3:3 mit 2 Teilmannschaften)
Wettkampfbestimmungen
Gespielt wird – soweit hier nichts anderes festgelegt ist – nach den Wettkampfbestimmungen des Bayerischen Volleyball Verbandes (BVV).
a) Netzhöhe
Jungen und Mädchen: 2,10m
b) Spielfeldmaße
12 m x 6m
Die Länge kann je nach Hallengegebenheiten bis auf 10 m verkürzt werden. Das Spielfeld hat keine Angriffslinie.
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
c) Schiedsrichter
Jedes Spiel wird von einem Schiedsrichter geleitet, der auch das Spielprotokoll führt, wenn kein Anschreiber zur Verfügung steht.
d) Aufstellung
Netz
III
IV II
Es gibt keine Position I. Der Spieler auf der rechten Feldfläche ist der Aufschläger (Position II). Er darf die Position nicht mit einem anderen Spieler wechseln.
Das Zuspiel hat während des ganzen Spieles durch den Spieler auf der Position III zu erfolgen.
Bei offensichtlicher Nichtbeachtung wird vom Schiedsrichter auf Fehler entschieden. Ein Zuspiel durch einen anderen Spieler bzw. von einer anderen Position bei
missglückter Annahme/Feldabwehr bleibt davon unberührt.
Ein taktischer Positionswechsel und damit Fehler liegt vor, wenn der Zuspieler auf der Position III (Mitte) mit einem der beiden anderen Spieler die Position
wechselt. Die Positionen II und IV dürfen auch nicht getauscht werden. Bei der gegnerischen Aufgabe übernehmen die Spieler auf den Positionen II (rechts)
und IV (links) die Annahme.
e) Aufschlag
Wenn hinter der Grundlinie nicht ein Freiraum von mindestens 1,50 m vorhanden ist, darf der Spieler beim Aufschlag das Spielfeld mit einem Bein betreten.
f) Positionswechsel
Bei Erhalt des Aufschlagrechts wechseln die Spieler dieser Mannschaft die Aufstellung durch Rotation um eine Position im Uhrzeigersinn. Die Rotationsordnung
ist einzuhalten. Erzielt eine Mannschaft bei eigener Aufgabe zwei Punkte in Folge, so rotiert die aufschlagende Mannschaft um eine Position und behält das
Aufschlagrecht.
g) Auswechseln
Vor Spielbeginn werden die Spieler jeder Teilmannschaft festgelegt und im Spielprotokoll eingetragen. Die Auswechselspieler können beliebig oft eingesetzt und
gegen jeden anderen Spieler der Teilmannschaft ausgewechselt werden. Ausnahme: Der Spieler, der zum Aufschlag kommt, kann nicht ausgewechselt
werden!
HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG VON TURNIEREN
a) Turnier mit 2 Schulmannschaften
Austragungsmodus
Bei der Begegnung von 2 Schulmannschaften ergibt sich die nachstehende Spielefolge (4 Begegnungen), wobei der gastgebenden Schulmannschaft der
Buchstabe A und der anreisenden Schulmannschaft der Buchstabe B zugeordnet wird:
1. Begegnung: A1–B1
2. Begegnung: A2–B2
3. Begegnung: A1–B2
4. Begegnung: A2–B1
Spieldauer
Jeweils 2 Sätze pro Teilmannschaft bei Zweierbegegnungen; ab 3 teilnehmenden Mannschaften 1 Satz.
Wertung
Jede Teilmannschaft erhält für jeden gewonnenen Satz einen Punkt. Die Punkte der beiden Teilmannschaften werden addiert. Sieger ist die Schulmannschaft
mit den meisten Punkten. Bei Punktgleichheit entscheidet die Ballpunktedifferenz. Liegt auch hier Gleichstand vor, so spielen die Mannschaften A1 gegen B1
einen weiteren Kurzsatz bis 15 Punkte.
b) Turnier mit 3 bzw. 4 Schulmannschaften
Austragungsmodus
Vor Beginn der Veranstaltung werden den teilnehmenden Schulmannschaften die Buchstaben A bis C (bzw. D) zugelost.
Spielfolge
3er­Turnier:
Auf zwei Feldern:
A1–B1
C1–A2
A1–C1
B2–C2
A2–B2 B1–C2
A1–B2
C1–B1
A2–C2
C1–B2
A1–C2
A2–B1
4er­Turnier:
Entweder auf 4 Feldern:
A1–B1
A2–B2
C1–D1
C2–D2
A1–B2 A2–B1 C1–D2 C2–D1
A1–C1
A2–C2
B1–D1
B2–D2
A1–C2
A2–C1
B1–D2
B2–D1
A1–D1
A2–D2
B1–C1
B2–C2
A1–D2
A2–D1
B1–C2
B2–C1
oder auf 2 Feldern:
A1–B1 C1–D1 A1–D1 B1–C1
A2–D2
B2–C2
A2–B2
C2–D2 A1–D2
B1–C2
A1–B2
C1–D2
A2–D1
B2–C1
A2–B1
C2–D1
A1–C1
B1–D2
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
59/169
2.9.2015
A2–C2
A1–C2
A2–C1
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
B2–D2
B1–D2
B2–D1
Spieldauer
Jede Teilmannschaft einer Schule spielt jeweils einen Satz (bis 25 Punkte) gegen jede Teilmannschaft der anderen Schulen.
Wertung
Jede Teilmannschaft erhält für jeden gewonnenen Satz einen Punkt. Die Punkte der beiden Teilmannschaften werden addiert. Sieger ist die Schulmannschaft
mit den meisten Punkten. Bei Punktgleichheit entscheidet der direkte Vergleich (Sätze, Differenz der Ballpunkte). Liegt weiterhin Gleichstand vor, so spielen die
ersten Teilmannschaften der gleichliegenden Schulen einen Kurzsatz (bis 15 Punkte).
AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen
Qualifikationsturnieren teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere.
Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten Bezirken ausgerichtet:
Wettkampfklasse
Wettkampfklasse II – Jungen
Wettkampfklasse III/1 – Jungen
Wettkampfklasse III/2 – Jungen
Wettkampfklasse IV – Jungen Wettkampfklasse II – Mädchen
Wettkampfklasse III/1 – Mädchen
Wettkampfklasse III/2 – Mädchen
Wettkampfklasse IV – Mädchen
Südbayern Nordbayern
München
Oberpfalz
Oberbayern Oberfranken
Niederbayern Mittelfranken
Schwaben
Unterfranken
München
Oberpfalz
Oberbayern Oberfranken
Niederbayern Mittelfranken
Schwaben
Unterfranken
Ausrichter der Qualifikationswettkämpfe ist die Schule, die sich in dem Bezirk qualifiziert hat, der zur Austragung ansteht (s. o.). Hat die ausrichtende Schule
keine wettkampfgerechten Sportstätten, sorgt die jeweilige Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Adresspool) für die
Bereitstellung einer geeigneten Sportstätte.
Die ausrichtende Schule bemüht sich in Abstimmung mit
­ der jeweiligen Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Teil 4: Anschriften >>
Bezirksausschüsse des jeweiligen Regierungsbezirkes)
­ dem Bezirksschulobmann für Volleyball (siehe Teil 4: Anschriften >> Bezirksausschüsse des jeweiligen
Regierungsbezirkes)
­ dem Kreis­ bzw. Stadtschulobmann für Volleyball
­ dem Bezirksschiedsrichterobmann des Bayerischen Volleyball­Verbandes (siehe Teil 4: Anschriften)
um geprüfte Schiedsrichter, die nicht von einer beteiligten Schule sein dürfen!
Sie sendet unverzüglich nach dem Bezirksfinale das hierfür vorgesehene Formblatt (es wird bei der Siegerehrung übergeben!) „Organisationsplan“ für das
jeweilige Turnier direkt an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport – Sachgebiet Schulsportliche Wettbewerbe. Die rasche telefonische Kontaktaufnahme
mit der Landesstelle für den
Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische Maßnahmen erheblich!
­ Organisationsplan als Word­Dokument
­ Organisationsplan als pdf­Datei
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Internationaler Bodenseeschulcup
Sportarten: Handball und Leichtathletik
Wettkampfklassen und Wettkampfausschreibung finden Sie auf den Folgeseiten.
Zweitägiger Finalwettkampf mit Teilnehmern aus der Schweiz (St.Gallen und Thurgau), Österreich (Vorarlberg) und Deutschland (Baden­Württemberg,
Bayern und Rheinland­Pfalz).
Handball
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Internationalen Bodenseeschulcups für Mittelschulen statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf
alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2015.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
WETTKAMPFKLASSE: III/2 (Jungen und Mädchen)
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler: maximal 11 Schüler/innen von einer Schule (auch bei Turnieren); gespielt wird mit 1 Torwart/Torfrau, 6 Feldspieler/innen und maximal 4
Auswechselspieler/innen
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage
werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Handball nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Handballbundes (DHB) in der zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem
Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Sie können gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Bayerischen Handball­Verbandes, Haus des Sports, GeorgBrauchle­Ring 93, 80992 München, Telefon (0
89) 15 702­308, bezogen oder unter www.bhv­online.de heruntergeladen werden.
BALLUMFANG
III/2 Jungen und Mädchen: 54–56 cm (IHF­Größe 2)
III/2 Mädchen: 50­52 cm (IHF­Größe 1)
TURNIERSPIELE
Die Spielzeit beträgt in allen Wettkampfklassen 2 x 10 Minuten mit einer Halbzeitpause von 2 Minuten.
Turniere mit 3 beteiligten Schulmannschaften werden in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen.
Bei Turnieren mit 4 beteiligten Mannschaften kann in Turnierform „Jeder gegen Jeden“ gespielt werden oder 2 Spielpaarungen ausgelost werden. Wenn
2 Spielpaarungen ausgelost werden, bestreiten die Sieger beider Begegnungen das Endspiel, die Verlierer spielen um Platz 3 und 4.
Spieler, die während eines Turniers wegen grober Unsportlichkeit oder Schiedsrichterbeleidigung des Feldes verwiesen werden, sind während dieses
Turniers nicht mehr spielberechtigt.
Spiele mit unentschiedenem Ausgang sind möglich.
Für die Festlegung des Endstandes gelten die folgenden Kriterien:
­ Punktverhältnis
­ Ergebnis aus Direktvergleich der punktgleichen Mannschaften
­ bei Entscheidung um Platz 1 Siebenmeterwerfen nach den Bestimmungen des DHB.
SPIELE MIT VOLLER SPIELZEIT
Spiele mit voller Spielzeit können z. B. sein
jede Begegnung zweier Schulmannschaften – wenn nur ein Spiel an dem betreffenden Tag durchgeführt wird,
das Endspiel bei den Wettkämpfen auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte (wenn nicht in Turnierform gespielt wurde),
das Landesfinale in den einzelnen Wettkampfklassen.
Jungen und Mädchen – Wettkampfklasse III/2: 2 x 25 Minuten
Endspiele mit unentschiedenem Ausgang werden nach Ablauf der regulären Spielzeit nach einer Pause von 5 Minuten um 2 x 5 Minuten verlängert. Ist dann
noch keine Entscheidung gefallen, wird die Siegermannschaft durch ein Siebenmeterwerfen nach den Bestimmungen des DHB ermittelt.
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
QUALIFIKATION
Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene (siehe oben) sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.
Mittelschulen, die sich an der Qualifikation für den Bundeswettbewerb beteiligen wollen, steht die Wettkampfklasse III/1 offen.
AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
Die Infos dazu finden Sie hier.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf
Stadt­ bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
Bitte beachten Sie auch die Sport­nach­1­Sonderaktion Handball.
Leichtathletik
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Internationalen Bodenseeschulcups für Mittelschulen statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf
alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2015.
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WETTKAMPFKLASSEN: III/2, IV/2 (Jungen und Mädchen)
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler: 10 von einer Schule (mind. 8)
Lehrkräfte: 2
WERTUNG
Es sind jeweils 10 Schüler/innen startberechtigt, die einen Dreikampf absolvieren. Aus dem Kreis dieser Schüler werden auch die beiden Staffeln und die vier
Mittelstreckenläufer/innen ausgewählt.
Teilnehmer des Jahrganges 2005 und jünger dürfen nicht in der Mittelstrecke eingesetzt werden.
Die acht besten Dreikampfergebnisse und die drei schnellsten Mittelstreckenläufer/innen jeder Mannschaft sowie die schnellere Staffel werden gewertet. Die
Punkte der Staffel und der Mittelstreckenläufer/innen werden verdoppelt. Bei Wurf, Stoß und Weitsprung (Absprung aus der Zone) sind jeweils 3 Versuche
erlaubt.
QUALIFIKATION
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich in jeder Wettkampfklasse die 3 punktbesten Kreis­/Stadtsieger aller Kreis­/Stadtfinalwettkämpfe im jeweiligen Bezirk bei
mehr als 3 beteiligten Arbeitskreisen. Bei 3 oder weniger beteiligten Arbeitskreisen qualifizieren sich die 2 punktbesten Kreis­/Stadtsieger.
Zusätzlich können sich pro Wettkampfklasse noch bis zu 2 Mannschaften qualifizieren, die ein besseres Punkteergebnis als der Kreis­/Stadtsieger mit der
dritthöchsten Punktezahl aufweisen. Fehlerhafte Ergebnisse können nur berichtigt werden, wenn dies innerhalb von 2 Tagen nach dem Kreisentscheid durch ein
neutrales Mitglied des jeweiligen Schiedsgerichts unter Vorlage der Originalwettkampflisten beim Bezirksausschuss (Obmann) beantragt wird. Für das
Landesfinale qualifizieren sich grundsätzlich die Bezirkssieger.
Für das internationale Finale des Bodenseeschulcups qualifizieren sich in jeder Wettkampfklasse (Jungen und Mädchen) jeweils die Mannschaften auf Platz 1
und 2 des Landesfinales.
Erzielen im Bezirks­ oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Punktzahl, so ist die Mannschaft für die nächsthöhere Ebene qualifiziert,
welche die Mehrzahl der besseren Dreikampfergebnisse und gegebenenfalls die besseren Mittelstreckenergebnisse vorweisen kann.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN Die Infos dazu finden Sie hier.
BETREUUNG
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
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Rhein­Main­Donau­Schulcup
Sportarten: Gerätturnen und Schwimmen
Wettkampfklassen und Wettkampfausschreibung finden Sie auf den Folgeseiten.
Zweitägiger Finalwettkampf mit Teilnehmern aus Baden­Württemberg, Bayern und Rheinland­Pfalz.
Gerätturnen
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Rhein­Main­Donau­Schulcups statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige
Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2015.
WETTKAMPFKLASSEN:
WK II (Jungen und Mädchen) und III/1 (Jungen)
WK III/2 (Jungen und Mädchen)
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler: WK II, III/1, III/2: max. 5 Schüler von einer Schule
Lehrkraft: 1
ÜBUNGSANGEBOT
In der Wettkampfklasse WK III/2 werden mehrere Schwierigkeitsstufen angeboten:
HINWEIS: Die Ausschreibung wird in Kürze auf der Grundlage des DTB­Aufgabenbuches 2015 modifiziert
BETREUUNG (alle WK)
Beachten Sie bitte die Regelungen zur Betreuung.
QUALIFIKATION
Für das Finale des Rhein­Main­Donau­Schulcups qualifiziert sich in der Wettkampfklasse II (Jungen und Mädchen), III/1 (Jungen) und III/2 (Jungen und
Mädchen) jeweils die Landessiegermannschaft (dies gilt auch für Mittelschulverbundsmannschaften).
Aufgrund der veränderten Schullandschaft in Baden­Württemberg und Rheinland­Pfalz sind beim Finale in der WK III/2 folgende Schularten startberechtigt:
Baden­Württemberg (HS, RS und WerkRS), Bayern (MS) und Rheinland­Pfalz (RS Plus).
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Übungen, die nicht in den Lehrplänen der jeweiligen Jahrgangsstufen enthalten sind, dürfen keinesfalls im Basissportunterricht mit
Verbindlichkeit für alle Schüler geübt werden. Dies kann im Rahmen von Interessengruppen des Differenzierten Sportunterrichts oder in
freiwilligen Arbeitsgemeinschaften geschehen. Hierfür ist jedoch unbedingte Voraussetzung, dass die den Unterricht führende Lehrkraft die
Übungen in fachlich einwandfreier Form und unter Beachtung aller Sicherheitsmaßnahmen vermittelt.
Schwimmen
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Rhein­Main­Donau­Schulcups statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige
Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2015.
WETTKAMPFKLASSEN:
WK II (Jungen und Mädchen) und WK III/2 (Jungen und Mädchen)
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler: WK II: maximal 10 von einer Schule, WK III/2: maximal 9 von einer Schule
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN FÜR A­ und B­PROGRAMM
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage
werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Schwimmen nach den offiziellen Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes in der zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem
Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Die aktuell gültigen Wettkampfbestimmungen können auf den Internetseiten des
Deutschen Schwimmverbandes (www.dsv.de) nachgelesen werden oder gegen Gebühr beim Schwimmsport­Verlag Fahnemann, Postfach 127, 31167
Bockenem, bezogen werden.
WERTUNG
Die Informationen zur Wertung finden Sie hier.
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
QUALIFIKATION
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich in jeder Wettkampfklasse die 3 zeitschnellsten Kreis­/ Stadtsieger aller Kreis­/Stadtfinalwettkämpfe im Bezirk bei mehr als
3 beteiligten Arbeitskreisen. Bei 3 oder weniger beteiligten Arbeitskreisen qualifizieren sich die 2 zeitschnellsten Kreis­/Stadtsieger. Zusätzlich können sich pro
Wettkampfklasse noch bis zu 2 Mannschaften qualifizieren, die eine bessere Gesamtzeit als der Kreis­/ Stadtsieger mit der drittbesten Gesamtzeit aufweisen. Für
das Landesfinale qualifizieren sich grundsätzlich die Bezirkssieger. Mittelschulen, die sich an der Qualifikation für den Bundeswettbewerb beteiligen wollen, steht
die Wettkampfklasse III/1 offen.
Erzielen im Bezirks­ oder Landesfinale eine oder mehrere Mannschaften die gleiche Gesamtzeit, so ist die Mannschaft für die nächsthöhere Ebene qualifiziert, die
die bessere Zeit in der 8 x 50­m­Freistilstaffel erzielt hat. Besteht auch hier Gleichstand, entscheidet das Los.
Für das Finale des Rhein­Main­Donau­Schulcups qualifiziert sich in der Wettkampfklasse II (Jungen und Mädchen) und III/2 (Jungen und Mädchen) die
Landessiegermannschaft (dies gilt auch für Mittelschulverbundsmannschaften).
Aufgrund der veränderten Schullandschaft in Baden­Württemberg und Rheinland­Pfalz sind beim Finale in der WK III/2 folgende Schularten startberechtigt:
Baden­Württemberg (HS, RS und WerkRS), Bayern (MS) und Rheinland­Pfalz (RS Plus).
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Sonstige Mannschaftswettbewerbe in Bayern
Wettkämpfe bis zum Landesfinale in folgenden Sportarten:
Eisschnelllauf/Short­Track Rhythmische Sportgymnastik Ringen Rodeln Sportklettern
Tanz
Eisschnelllauf/Short­Track
Meldetermin: 15. Oktober 2015. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“.
WETTKAMPFKLASSEN: III und IV (Jungen und Mädchen)
MANNSCHAFTSSTÄRKE:
Schüler:
maximal 5 von einer Schule (WK III)
maximal 5 von einer Schule (WK IV)
Lehrkraft: 1 (Bei mehr als 2 Mannschaften aus einer Schule: 2)
WERTUNG
WK III: Das Mannschaftsergebnis wird durch die Addition der 4 schnellsten Gesamtzeiten (jeweils Summe aus 100 m und 300 m) ermittelt.
WK IV: Das Mannschaftsergebnis wird durch Addition der 4 schnellsten Gesamtzeiten (jeweils Summe aus Lauf A und B) ermittelt.
AUSRÜSTUNG
Auf allen Wettkampfebenen sind die Teilnehmer nur startberechtigt, wenn sie Helm und Handschuhe tragen.
Auf Eissportanlagen mit Bandenschutz starten die Teilnehmer mit beliebigen Schlittschuhen.
Auf Eissportanlagen ohne Bandenschutz dürfen keine Eisschnellauf­ / Short­Track­Kufen eingesetzt werden.
Auf dem Eishockeyfeld dürfen nur Schlittschuhe eingesetzt werden, deren Kufen fest montiert sind. Entsprechend den Short ­Track­Regeln sind hier
Klappschlittschuhe nicht zugelassen, auch wenn ein Bandenschutz vorhanden ist.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
WK III: Der Wettkampf kann auf einer Eisschnelllaufbahn oder in einem Eishockeyfeld/ Short­Track­Feld durchgeführt werden.
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Eisschnelllaufbahn: Jeder Teilnehmer absolviert einen Lauf über 100 m und 300 m. Es starten jeweils 2 Läufer. Innen­ und Außenbahn werden ausgelost. Ein
Bahnwechsel ist nicht mehr nötig!
Die Zeiten beider Läufe werden addiert.
Eishockeyfeld/Short­Track­Feld: Jeder Teilnehmer absolviert einen Lauf über eine und über drei Runden (eine Runde = 111,12 m). Es starten jeweils zwei
Läufer, die sich auf der Mittellinie gegenüberstehen (Startlinie = Ziellinie).
WK IV: Der Wettkampf wird auf dem Eishockey­/Short­Track­Feld durchgeführt. Er besteht aus zwei Läufen:
Lauf A: Geschicklichkeitslauf
Lauf B: Short­Track­Lauf über 2 Runden (1 Runde = 111,12 m)
Jeder Teilnehmer absolviert beide Läufe. Die Zeiten beider Läufe werden addiert.
QUALIFIKATION
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich die jeweiligen Kreissieger jeder Wettkampfklasse. Sind beim Kreisfinale in einer Wettkampfklasse mehr als sechs
Mannschaften gestartet oder ist der Abstand des Zweitplazierten eines leistungsstarken Kreises sehr gering, kann zum Bezirksfinale in der betreffenden
Wettkampfklasse eine weitere Mannschaft zugelassen werden. Die Entscheidung hierüber fällt der zuständige Bezirksausschuss.
Dabei darf beim Bezirksfinale die Anzahl der Mannschaften pro Wettkampfklasse die Anzahl der Kreise im Bezirk nicht überschreiten. Erzielen im Bezirksfinale
zwei oder mehrere Mannschaften das gleiche Mannschaftsergebnis, so entscheidet die Addition der 3 schnellsten Gesamtzeiten über die Platzierung.
Für das Landesfinale qualifizieren sich in den zwei Wettkampfklassen aus dem Regierungsbezirk Oberbayern die Mannschaften auf Platz 1 und Platz 2 des
Bezirksfinales.
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Hinweise auf Schnelllaufwettbewerb/Short­Track (Maße einer Standardbahn auf einem Eishockeyfeld) und auf den Geschicklichkeitslauf
(Wertung, Beschreibung, Geräte) aus der Broschüre „Schulsportwettbewerbe in Bayern, Schuljahr 2001/02“ (Seite 140) finden Sie hier.
Rhythmische Sportgymnastik
Meldetermin: 15. Oktober 2015. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“.
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler/innen:
WK II: 4 Schüler/innen von einer Schule + 1 Ersatzschülerin
WK III–IV: maximal 5 Schüler/innen von einer Schule pro Mannschaft
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFKLASSEN UND HANDGERÄTE: (Jungen und/oder Mädchen)
Wettkampfklasse II 1999 bis 2002: Gruppenübung mit dem Band
(Die ausführliche Ausschreibung für die Gruppenübung finden Sie hier)
Wettkampfklasse III 2001 bis 2004: Dreikampf mit Band, Seil, Ball
Wettkampfklasse IV 2003 und jünger: Zweikampf mit Seil, Ball
WK II
Schwierigkeitsstufen P 6 P 5
Höchstwertung
18 16
WK III
Schwierigkeitsstufen
P 5 P 4
Höchstwertung
5
4
WK IV
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Schwierigkeitsstufen
Höchstwertung
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
P 4
4
P 3
3
Der gewählte Schwierigkeitsgrad an den einzelnen Handgeräten kann für jede/n Schüler/in unterschiedlich sein.
ÜBUNGSANGEBOT FÜR WK II
Allgemeines
>> Der Wettkampf wird als Gruppenübung zu viert geturnt. Das fünfte Mädchen ist Ersatz.
>> Jede Gruppe turnt zwei Durchgänge. Die Summe der Bewertungen liefert das Gesamtergebnis.
>> Die Mannschaft wählt als Grundlage für ihre Übung die Pflichtübung P5 oder P6.
>> Die Basis der Gruppenübung ist die zweimal aneinander gehängte Pflichtübung auf eine selbst gewählte Musik. Bei der Wiederholung ist eine Änderung der
Choreographie nicht zwingend, aber gewünscht.
>> Die Übung darf eine Zeit von 3:00 Minuten nicht überschreiten.
>> Beachten Sie die ausführliche Ausschreibung
ÜBUNGSANGEBOT FÜR WK III–IV
Das Übungsangebot entspricht den Lerninhalten der gültigen Lehrpläne für das Fach Sport in Bayern.
Wertung:
Die Summe der 4 höchsten Wertungen je Handgerät zählt für das Mannschaftsergebnis. Gewertet wird – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes
festgelegt ist – nach den Wertungsrichtlinien des Deutschen Turner­Bundes.
Wettkampfbestimmungen:
Die Wettkämpfe werden – soweit in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach der Wettkampfordnung des Deutschen Turner­Bundes ausgetragen.
Musik:
Alternativ zu den Pflichtmusiken kann jede Übung mit einer selbst gewählten Kürmusik geturnt werden (Dauer +/­ 5 Sekunden). Zu den Wettbewerben sind nur
CDs, aber keine Musikkassetten zugelassen.
Die Pflichtmusiken Gymnastik sind als CD erhältlich zu 10,– € unter der Bestellnummer 15 32 220 bei:
DTB­Shop, Industriestraße 4–8, 54662 Speicher; Telefon (0 65 62) 61 55, E­Mail: info@dtb­shop.de
Raumweg:
Raumwege dürfen geändert werden unter der Bedingung, dass die Drehungen nicht reduziert, sondern nur erhöht werden dürfen, d.h. z.B. statt einer 1/1­
Drehung eine 1 1/4­Drehung. Es gibt keine Begrenzungsfläche (innerhalb eines Hallendrittels).
Gerätenormen:
In den Wettkampfklassen III und IV kann die Bandlänge auch 5 m (statt 6 m) betragen, die Bälle können auch 300 g (statt 400 g) Gewicht und 15–18 cm (statt
18–20 cm) Durchmesser haben.
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
QUALIFIKATION
Für die Bezirksfinale qualifizieren sich die gemeldeten Mannschaften. Sollte ein so hohes Meldeergebnis erzielt werden, dass eine Bezirksveranstaltung nicht
mehr durchführbar ist, müssen regionale Vorentscheide ausgerichtet werden.
Für das Landesfinale qualifizieren sich die Bezirkssieger.
Erzielen im Bezirks­ oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Gesamtpunktzahl, so gelten für die Platzierung gegebenenfalls für die
Qualifikation für die nächst höhere Ebene folgende Bestimmungen: Es entscheidet die Addition der 2 besten Handgeräte. Bei nochmaliger Gleichheit entscheidet
das Mannschaftsergebnis des besten Handgerätes. In der WK IV entscheidet direkt das Mannschaftsergebnis des besseren Handgerätes.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Ringen
Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2015.
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
WETTKAMPFKLASSEN: II und III (Jungen)
MANNSCHAFTSSTÄRKE:
Schüler: pro Mannschaft maximal 5 Schüler von einer Schule + 3 Ersatzleute
Es müssen mindestens 3 Gewichtsklassen besetzt sein. In allen Gewichtsklassen kann zusätzlich ein Ersatzmann gestellt und abgewogen werden, jedoch nicht
mehr als insgesamt 3. Jeder Schüler kann höchstens eine Gewichtsklasse höher eingesetzt werden.
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage
werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Ringen nach den offiziellen Wettkampfbestimmungen für Mannschaftswettbewerbe des Deutschen Ringer­
Bundes für den Bereich Jugend C in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden
Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die gültigen Regeln sind auch in der Broschüre A. Margraf/J. Neudorfer: „Ringen im Differenzierten Sportunterricht“ aufgeführt und können beim Bayerischen
Ringer­Verband, Georg­Brauchle­Ring 93, 80992 München, Telefon (0 89) 1 57 02­3 70, bezogen werden.
Die Wettkampfbestimmungen können bei Wettkämpfen auf Kreis­ und Stadtebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
GEWICHTS­ UND ALTERSKLASSEN
Aufgrund des erhöhten Längenwachstums und der damit verbundenen Gewichtszunahme wurden die Alters­ und Gewichtsklassen wie folgt angepasst:
Wettkampfklasse II
(Jahrgänge 1998 ­ 2002)
– bis 55 kg
– bis 60 kg
– bis 66 kg
– bis 73 kg
– 73 + (max. 90 kg)
Wettkampfklasse III
(Jahrgänge 2001 ­ 2005)
– bis 43 kg
– bis 48kg
– bis 54 kg
– bis 60 kg
– 60 + (max. 80 kg)
STILART: Freistil.
KAMPFZEIT:
Wettkampfklasse II: 3 Minuten ohne Pause.
Wettkampfklasse III: 2 Minuten ohne Pause.
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Rodeln
Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort". Meldetermin: 15. Oktober 2015.
WETTKAMPFKLASSEN: II, III und IV (Jungen und Mädchen)
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler: maximal 4 von einer Schule
Lehrkraft: 1 (Bei mehr als 2 Mannschaften aus einer Schule: 2)
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage
werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Rodeln nach der offiziellen Rennrodel­Ordnung des Bob­ und Schlitten­Verbandes für Deutschland (BSD) in
der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung,
dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Rennrodel­Ordnung ist gegen Gebühr beim BSD, An der Schießstätte 6, 83471 Berchtesgaden, Tel. (0 86 52) 9 58 80, zu beziehen.
Das Rodeln ist nicht an Kunst­ bzw. Kunsteisbahnen gebunden, sondern kann auch auf Holzziehwegen, Wanderwegen, Wiesen usw. durchgeführt werden.
Einige Kurven (auf Pisten durch Pflichttore abgesteckt) sollen vorhanden sein. Einteilige Anzüge sind nicht erlaubt.
AUSRÜSTUNG
>> Stadt­ bzw. Kreisfinale und Bezirksfinale
In der Einladung, welche die gemeldeten Schulen erhalten, ist festgelegt, mit welchen Schlitten gestartet werden darf (z.B. „für alle werden
Davoser/Jugendrennrodel zur Verfügung gestellt“ oder „es kann auf selbst mitgebrachten Schlitten gestartet werden“).
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
WERTUNG
Das Mannschaftsergebnis wird auf allen Wettkampfebenen durch die Addition der Summe der Zeiten der 3 besten Schüler jeden Wertungslaufs ermittelt. Ist auf
einer Wettkampfebene ein Training am Tag des Wettkampfes nicht möglich, so wird von den beiden Durchgängen nur der schnellere herangezogen. Diese
Regelung trifft nicht zu bei Wettkämpfen, die an 2 Tagen ausgetragen werden.
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf
Stadt­ bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden. In allen Wettkampfklassen werden auf allen
Wettkampfebenen zwei Durchgänge gefahren.
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
QUALIFIKATION
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich in den 3 Wettkampfklassen die jeweils erst­ und zweitplazierten Mannschaften der durchgeführten Stadt­ bzw.
Kreisfinalwettkämpfe.
Erzielen im Bezirksfinale zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Gesamtzeit, so entscheidet die Addition der Zeiten der 2 schnellsten Schüler/innen jeden
Wertungslaufs über die Platzierung.
Für das Landesfinale qualifizieren sich in den zwei Wettkampfklassen aus dem Regierungsbezirk Oberbayern die Mannschaften auf Platz 1 und Platz 2 des
Bezirksfinales.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Sportklettern
Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2015.
WETTKAMPFKLASSEN
Wettkampfklasse II: 1999–2002
Wettkampfklasse III: 2002 und jünger
Voraussetzung für alle Schüler/innen ist das Beherrschen der Grundlagen der Kletter­ und Sicherungstechniken des Sportkletterns!
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Eine Mannschaft besteht aus 4 Schüler/innen + 2 Ersatzleuten (auch gemischt).
AUSTRAGUNGSMODUS 1. Runde
Gewonnen hat diejenige Mannschaft, welche die längste Kletterstrecke zurückgelegt hat (Addition der zurückgelegten Kletterstrecken aller Schüler/innen vom
Boden bis zum letzten berührten Griff).
ab 2. Runde 1/2 Schwierigkeitsgrad strenger
Route 1 Route 2 Route 3
WK II 5+
6+ 7+
WK III
4+
5+
6+
1. Die Routen werden „flash“ geklettert, d. h. die Schüler/innen bekommen die Routen vorgeklettert und dürfen sich gegenseitig beim Klettern zusehen.
2. Die Schüler/innen klettern „toprope“ und im Vorstieg und werden von neutralen Betreuern bzw. Mitschülern gesichert.
3. Jede/r Schüler/in klettert in Route 1 so weit wie möglich, dann in Route 2. Um die Route 3 probieren zu dürfen, muss die Route 2 „top“ geklettert
worden sein, also bis zum letzten Griff bzw. Klippen.
4. Die 2. und 3. Route werden im Vorstieg geklettert.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
QUALIFIKATION
Für das Landesfinale qualifizieren sich die Bezirkssieger. Aus dem Regierungsbezirk Oberbayern nehmen in jeder Wettkampfklasse 2 Mannschaften teil (hohe
Teilnehmerzahl s. Alpiner Skilauf und Skilanglauf).
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
BETREUUNG
Die betreuende Lehrkraft muss über eine fachliche Qualifikation in der Sportart Sportklettern verfügen. Diese ist im Vorfeld auf dem Meldebogen zu bestätigen.
Die Qualifikation muss eine der folgenden sein:
Qualifikation im Rahmen des Studiums des Faches Sport (laufbahngemäß ausgebildete Sportlehrkräfte)
Weiterbildung Sportklettern im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht (laufbahngemäß ausgebildete Sportlehrkräfte)
gültige Verbandsqualifikation: Trainer­C­Breitensport „Sportklettern“ oder höherwertig; „Kletterbetreuer“ des DAV bzw. Nachweis „Ausbildung künstlicher
Kletteranlagen“ der Naturfreunde Deutschlands; Staatlich geprüfter Berg­ und Skiführer
Beachten Sie bitte auch die Regelung zur Betreuung.
Tanz
Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2015. Nachmeldungen: siehe unten.
Altersklassen: 3 (vgl. Grafik)
Größe der Tanzgruppe:
mindestens 10 Schüler, höchstens 30 Schüler (Jungen und/oder Mädchen) einer Schule.
Startrecht:
Ein Schüler kann nur in einer Altersklasse und in einem Tanzbereich starten (vergleiche Wechselbestimmungen).
Lehrkraft: 1 pro Gruppe
Der Gruppenwettbewerb Tanz wird in diesem Schuljahr in 3 Altersklassen durchgeführt und umfasst folgende Tanzbereiche:
>> Tanzbereich Gesellschaftstanz
>> Tanzbereich Künstlerischer Tanz
>> Tanzbereich Folkloretanz/Ethnischer Tanz
Altersklasse 1 und Altersklasse 2
Startmöglichkeiten in
– Gesellschaftstanz (bis Landesfinale)
– Künstlerischer Tanz (bis Landesfinale)
– Folkloretanz/Ethnischer Tanz (bis Bezirksfinale)
Altersklasse 3
Keine Festlegung auf bestimmte Tanzbereiche. Dieser Wettbewerb ist als Einstiegswettbewerb in den Tanz gedacht und erfordert daher keine besonderen
tänzerischen Schwierigkeiten.
WETTBEWERBSBESTIMMUNGEN
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Tanzfläche: maximal 15 x 15 m
Musik:
Sofern Musik benötigt wird, besteht freie Musikauswahl. Jede Gruppe liefert vor Wettkampfbeginn einen Tonträger (MC/CD/Mini Disc) ab, der nur mit
der Wettkampfmusik bespielt ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Live­Musik nur dann erlaubt ist, wenn die Begleitung durch einen Solisten erfolgt und damit
keinerlei technischer Aufwand (z.B. Installierung elektrischer Geräte) und keine zeitlichen Verzögerungen im organisatorischen Ablauf des Wettbewerbs
verbunden sind.
Dauer: 2 bis 4 Minuten
Die Wertung beginnt mit der 1. Aktion (Schallereignis bzw. Bewegungsaktion) und endet mit der letzten Aktion.
Bei Überschreiten der Zeit erfolgt Punktabzug.
REQUISITEN
Requisiten (z. B. Regenschirme, Hüte etc.) sind nur zulässig, wenn sie in der eigentlichen Tanzdarbietung Verwendung finden. Bühnenbilder und Kulissen sind
nicht zugelassen.
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
QUALIFIKATION
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich die gemeldeten Gruppen.
Sollte ein so hohes Meldeergebnis erzielt werden, dass eine Bezirksveranstaltung organisatorisch nicht mehr durchführbar ist, müssen regionale Vorentscheide
ausgerichtet werden.
Bezirksfinale
Sollten im Tanzbereich Folkloretanz/Ethnischer Tanz in den Altersklassen (AK) 1 und 2 nicht mindestens 4 Mannschaften je AK an den Start gehen, wird das
Finale in einem gemeinsamen Wettbewerb durchgeführt.
Landesfinale
Zum Landesfinale qualifizieren sich in den Altersklassen 1 und 2 die Bezirkssieger der Tanzbereiche Gesellschaftstanz und Künstlerischer Tanz.
Meldung
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Hinweis zu den Wertungsrichtlinien Tanz
Für die o.g. 3 Tanzbereiche liegen Wertungsrichtlinien vor, die Sie hier als PDF­Datei herunterladen können:
Tanzbereich Gesellschaftstanz
Tanzbereich Künstlerischer Tanz
Tanzbereich Folkloretanz/Ethnischer Tanz
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Bundeswettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS
Der Bundeswettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS ist ein Schulmannschaftswettbewerb, an dem sich alle 16 Länder der
Bundesrepublik Deutschland beteiligen können.
Im Schuljahr 2015/16 finden Bundesfinalveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten
Körperliche und motorische Entwicklung (Körperbehinderte),
Sehen (Blinde und Sehbehinderte) und
Geistige Entwicklung (Geistigbehinderte)
statt.
Teilnahmeberechtigt sind Mannschaften aus Förderschulen mit diesen Förderschwerpunkten und Mannschaften, die sich aus mehreren Schulen bilden, wenn sie
nach den jeweiligen Landesvorgaben z. B. als Integrationsschulen oder im Rahmen des Inklusionsgedankens arbeiten und die Voraussetzungen für eine
Teilnahme erfüllen.
In folgenden Sportarten können sich bayerische Schulen bzw. Förderzentren für Bundesfinalwettbewerbe qualifizieren (jeweils Jahrgänge 1998 und jünger):
Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung"
Leichtathletik
Schwimmen
Rollstuhlbasketball
Die bayerischen Teilnehmer werden im Rahmen des Landesschulsportfestes für Körperbehinderte ermittelt.
Förderschwerpunkt „Sehen"
Skilanglauf
Goalball
Sofern sich mehr als eine Schule bzw. ein Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ anmeldet, wird der bayerische Teilnehmer am Bundesfinale im
Rahmen des Landesfinales in der Sportart Skilanglauf ermittelt. Der bayerische Vertreter in der Sportart Goalball wird 2015/16 im Rahmen
eines Qualifikationsturniers ermittelt. Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung"
Fußball
Skilanglauf
Die bayerischen Teilnehmer am jeweiligen Bundesfinalwettbewerb werden im Rahmen des Landesfinales Fußball bzw. Skilanglauf ermittelt. Im Fußball nehmen
die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München am südbayerischen Qualifikationsturnier teil. Die
Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten das nordbayerische Qualifikationsturnier. Die
Siegermannschaften der Bezirksfinals legen nach Zustimmung der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport den Ausrichtungsort für die Qualifikationsturniere
fest.
MELDUNG:
Die Meldung dieser Sportarten, die bis zum Bundesfinale führen, erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de → neue
Meldung aufnehmen→ (Rubrik) JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
Fußball (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)
WETTKAMPFKLASSE
Schuljahr 2015/16: Jahrgang 1998 und jünger (gemischt ­ keine Startmöglichkeit für Grundschüler)
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage
werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Fußball für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ nach den
offiziellen FIFA­Regeln in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen
in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Gespielt wird auf einem Rasen­ oder Kunstrasenfeld mit den Abmessungen 50­70m x 35­50m.
Torgröße etwa 2 x 5m. Spielball­Größe 5.
Mannschaftsstärke:
Das Spiel wird zwischen zwei Mannschaften mit je 7 Schülerinnen/Schülern ausgetragen, von denen einer der Torwart ist. Eine Mindestanzahl von drei
Schülerinnen/Schülern sollte zu jeder Zeit auf dem Feld sein. Die Spielerliste darf nicht mehr als 11 Schülerinnen/Schüler beinhalten.
Spieldauer: 2 x 15 Minuten.
Auswechslungen können in Spielunterbrechungen beliebig oft vorgenommen werden (mit Rückwechsel der Schülerinnen bzw. Schüler), sofern der
Schiedsrichter informiert ist. Der Auswechselspieler darf das Spielfeld erst betreten, wenn sein Wechselpartner dasselbe verlassen hat.
Ist der Ball außerhalb der Seitenlinie, kann er entweder mit dem Fuß eingestoßen oder eingeworfen werden.
QUALIFIKATION
Die Sieger der Bezirksausscheidungen, die in der Regel im Rahmen der Sport­ und Spielfeste für Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“
ermittelt werden, nehmen am nord­ bzw. südbayerischen Qualifikationsturnier teil. Die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der
Landeshauptstadt München bestreiten das südbayerische Qualifikationsturnier, die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der
Oberpfalz bestreiten das nordbayerische Qualifikationsturnier. Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert. HINWEISE
Spielberechtigt sind Schülerinnen und Schüler mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die die Altersvoraussetzungen erfüllen, unabhängig von der Art oder
des Grades der Behinderung.
Die geistige Behinderung muss von offiziell anerkannter Stelle bestätigt sein (vgl. offizielle SO­Sportregeln, Art. 1).
Menschen mit psychischer Behinderung können an dem Wettbewerb nicht teilnehmen.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Diese Hinweise gelten verbindlich für das Landesfinale, das im Sinne der Inklusion gemeinsam mit dem Landesfinale Fußball im Rahmen des
Bundeswettbewerbs JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA durchgeführt wird. In den darunter liegenden Qualifikationsebenen kann davon entsprechend
den organisatorischen Bedingungen vor Ort abgewichen werden.
BETREUUNG
Es wird empfohlen, ab 10 Schüler einen Betreuer und einen weiteren Helfer einzusetzen.
MELDUNG
Die Fußballmeldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ (Rubrik) JUGEND
TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale. Nähere Hinweise finden Sie hier.
Skilanglauf (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)
WETTKAMPFKLASSEN
Schuljahr 2015/16: Jahrgang 1998 und jünger (gemischte Teams, keine Startmöglichkeit für Grundschüler)
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage
werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ nach den
offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Skiverbandes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt,
soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
1. Eine Mannschaft besteht aus mindestens 4, aber nicht mehr als 6 Schülern/Schülerinnen, die einer Schule mit Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung"
angehören müssen und jeweils in einem Einzel­ und einem Staffelwettbewerb starten.
2. Gelaufen wird in der Klassischen Technik. Die Streckenlänge beträgt mindestens 1 und höchstens 2 km. Eine Staffel besteht aus drei
Schülern/Schülerinnen. Jede Mannschaft kann zwei Staffeln stellen, wobei nur die schnellste Staffel in die Wertung eingeht.
3. Die Startgruppen werden nach den Ergebnissen der Klassifizierung eingeteilt.
4. Schüler/innen mit geistiger Behinderung starten alleine und werden von ihren Begleitlehrer/innen vor bzw. nach dem Wettkampf betreut
(Betreuungsschlüssel 1:3).
5. Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Personen­ und Streckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet sein.
6. Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden.
7. Es müssen alle Elemente des Technikparcours durchlaufen werden. An jeder Station entscheidet ein Kampfrichter/eine Kampfrichterin über die korrekte
Absolvierung der Station. Bei nicht korrekter Ausführung weist der Kampfrichter/die Kampfrichterin die Wiederholung dieser Station an. Wird diese
Anweisung ignoriert, behält sich das Schiedsgericht die Möglichkeit einer Disqualifikation vor.
WERTUNG
Die individuellen Zeiten der besten vier Mannschaftsmitglieder im Einzelwettbewerb werden für die Teamwertung addiert. Zu dieser Mannschaftszeit aus dem
Einzelwettbewerb wird die bessere Staffelzeit zu einer Gesamtzeit addiert.
HINWEISE
Startberechtigt sind Schülerinnen und Schüler mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die die Altersvoraussetzungen erfüllen und Erfahrungen im Skilanglauf
haben, unabhängig von der Art oder des Grades der Behinderung.
Die geistige Behinderung muss von offiziell anerkannter Stelle bestätigt sein (vgl. offizielle SO­Sportregeln, Art. 1).
Alle Schüler/innen sollten in einem guten Trainingszustand sein.
Menschen mit psychischer Behinderung können an dem Wettbewerb nicht teilnehmen.
Die Wettkampfbestimmungen und Hinweise gelten verbindlich für das Landesfinale, das im Sinne der Inklusion gemeinsam mit dem
Landesfinale Skilanglauf im Rahmen des Bundeswettbewerbs JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA durchgeführt wird. In möglichen
Bezirksausscheidungen kann davon entsprechend den organisatorischen Bedingungen vor Ort abgewichen werden.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ Zeile (Rubrik) JUGEND
TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Skilanglauf (Förderschwerpunkt Sehen)
WETTKAMPFKLASSEN
Schuljahr 2015/16: Jahrgang 1998 und jünger (gemischt ­ keine Startmöglichkeit für Grundschüler)
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage
werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ nach den offiziellen Regeln
und Ordnungen des Deutschen Skiverbandes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine
abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
1. Eine Mannschaft besteht aus mindestens 4, aber nicht mehr als 6 Schülern/Schülerinnen, die einer Schule mit Förderschwerpunkt „Sehen" angehören
müssen und jeweils in einem Einzel­ und einem Staffelwettbewerb starten.
2. Gelaufen wird in der Klassischen Technik. Die Streckenlänge beträgt mindestens 1 km, maximal 2 km. Die Staffel besteht aus drei
Schülern/Schülerinnen.
3. Zwischen den Startklassen blind und sehbehindert wird unterschieden.
4. Die Schüler/innen, die als blinde Läufer/innen gewertet werden, müssen eine vollständig abgedunkelte Brille tragen. Die Brillen werden vor
Wettkampfbeginn kontrolliert. Die blinden Schüler/innen müssen mit einer/m Begleitläufer/in starten.
5. Die sehbehinderten Schüler/innen können wahlweise mit oder ohne Begleitläufer/innen starten. Die Begleitläufer/innen sind von den Schulen selbständig
mitzubringen.
6. Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Personen­ und Streckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet sein.
7. Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden.
WERTUNG
Die individuelle Zeit jedes Mannschaftsmitglieds in Abhängigkeit ihrer/seiner Startklasse (nach Prozentzeit) im Einzelwettbewerb wird für die Teamwertung
addiert. Zu dieser Mannschaftszeit aus dem Einzelwettbewerb wird die im Staffelwettbewerb erzielte Zeit zu einer Gesamtzeit addiert.
HINWEISE
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Startberechtigt sind blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, die die Altersvoraussetzungen erfüllen und Erfahrungen im Skilanglauf haben.
Der Grad der Sehbehinderung muss von offiziell anerkannter Stelle bestätigt sein (vgl. offizielle SO­Sportregeln, Art. 1).
Alle Schüler/innen sollten in einem guten Trainingszustand sein.
Die Wettkampfbestimmungen und Hinweise gelten verbindlich für das Landesfinale, das im Sinne der Inklusion gemeinsam mit dem
Landesfinale Skilanglauf des Bundeswettbewerbs JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA durchgeführt wird. In möglichen Bezirksausscheidungen
kann davon entsprechend den organisatorischen Bedingungen vor Ort abgewichen werden.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ Zeile (Rubrik) JUGEND
TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Goalball (Förderschwerpunkt Sehen)
Im Schuljahr 2015/16 findet kein gemeinsames Landesschulsportfest für Blinde und Sehbehinderte der Länder Bayern und Baden­Württemberg statt. Die
Teilnehmer am Bundesfinale JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS im Goalball (Frühjahrsfinale in Berlin) werden bei einem separaten Landesfinale Goalball
ermittelt. Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ (Rubrik) JUGEND
TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale. GOALBALLTURNIER für blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler
Das Goalballturnier soll in Anlehnung an die Bundesausschreibung Goalball im Rahmen von JUGEND TRAINERT FÜR PARALYMPICS durchgeführt werden
(Jahrgänge 1998 und jünger). Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten kann von den dort genannten Regeln und Wettkampfbestimmungen abgewichen
werden.
TEILNAHMEMÖGLICHKEIT
Vom Meldeergebnis hängt es ab, ob vor dem Landesfinale Goalball bzw. den Sport­ und Spielfesten auf Bezirksebene noch schulinterne
Ausscheidungswettbewerbe durchgeführt werden müssen.
STARTBESCHRÄNKUNG
Beschränkungen, die einem Schüler durch einen Arzt auferlegt wurden, gelten für sämtliche Veranstaltungen im Rahmen der Wettkämpfe für behinderte
Schüler.
MELDETERMIN
15. Oktober 2015
MELDUNG
Die Meldung zum Landesfinale Goalball erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
AUSSCHREIBUNG
Gruppeneinteilung
Gruppe B/Hs
B – blind, wer beidseitig kein Lichtempfinden ohne Erkennen von Gegenständen/Umrissen in jeder Richtung und Entfernung hat, oder auf dem besseren Auge
eine Sehschärfe von 1/50 oder bei besserer Sehschärfe eine entsprechende Gesichtsfeldeinschränkung hat.
Hs – hochgradig sehbehindert, wer eine Sehschärfe von 1/20 oder bei besserer Sehschärfe eine entsprechende Gesichtsfeldeinschränkung hat.
Die beste bayerische Mannschaft qualifiziert sich für das Bundesfinale Goalball im Rahmen des Bundeswettbewerbs JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS, das
im Frühjahr des darauffolgenden Schuljahres stattfinden wird.
Mehrkampf für Körperbehinderte
Im Schuljahr 2015/16 findet wieder ein Bundesfinale JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS in den Sportarten Leichtathletik,
Schwimmen und Rollstuhlbasketball statt.
GRUPPENEINTEILUNG
Im Bereich der Förderzentren körperliche und motorische Entwicklung werden die Teilnehmer in sieben Funktionsgruppen mit entsprechenden Profilen
eingeteilt. Die Funktionsgruppen (FG) dienen bei den Wettkämpfen als Gruppeneinteilung.
Funktionsgruppe I – Sportlerinnen und Sportler mit leichten Beeinträchtigungen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, deren motorische Funktionsfähigkeit nicht bzw. gering eingeschränkt ist (z.B. Blasen­ und Darminkontinenz, minimale
cerebrale Dysfunktionen, einseitige Hand­, Unterarm­ oder Oberarmamputationen, Dysmelien im Bereich der oberen Gliedmaßen oder sonstige
Armbehinderungen usw.) Laufen, Springen und Werfen sind ohne Einschränkungen möglich.
Funktionsgruppe II – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen in den Beinen (Fußgänger)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, deren Arm­ und Rumpffunktionen nicht bzw. gering eingeschränkt sind, bei denen aber auch durch die
Beinbehinderung erhebliche Einschränkungen für das Schnelllaufen und das Springen bestehen (u.a. Schülerinnen und Schüler mit spastischer Diparese,
inkompletter Paraplegie, Beinverkürzungen, Knieversteifungen, Hüftversteifungen, Poliomyelitis, Amputationen an den unteren Extremitäten, Dysmelien etc.).
Funktionsgruppe III – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen in den Beinen (Rollstuhlfahrer/­innen)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, bei welchen zumindest die Arme und der Schultergürtel nicht beeinträchtigt sind (Spina bifida, Querschnittslähmung,
Beinamputation, spastische Diparese, Poliomyelitis, Glasknochen, Hämophilie mit entsprechender Gelenkbeteiligung, Dysmelien u.a.). Für die Ausführung der
Wettkämpfe muss ein Rollstuhl benutzt werden.
Funktionsgruppe IV – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen an einer Körperlängshälfte (Halbseitenlähmung/Hemiparese)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, bei welchen die Funktionsfähigkeit eines Beines oder Armes nicht beeinträchtigt und eine selbständige Fortbewegung
mit den unteren Extremitäten (ggf. mit Prothesen, Schienen, Manschetten o.ä.) möglich ist (z.B. Hemiparesen, Poliomyelitis, Amputationen u.a.).
Funktionsgruppe V – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen aller vier Gliedmaßen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die an allen vier Extremitäten beeinträchtigt sind, jedoch die Möglichkeit haben mindestens selbständige und gezielte
Bewegungen im Stand durchzuführen (z.B. Tetraparese, Athetose, Ataxie, Poliomyelitis u.a.). Die Teilnehmer der FG V haben in den oberen Gliedmaßen mehr
Kontrollprobleme als jene der FG II.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Funktionsgruppe VI ­ Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen an allen vier Gliedmaßen Rollstuhlfahrer/ ­innen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die an allen vier Extremitäten beeinträchtigt sind, jedoch die Möglichkeit haben mindestens selbständige und gezielte
Bewegungen vom Rollstuhl aus und mit dem Rollstuhl durchzuführen (z.B. spastische Tetraparese, Dysmelien, neuromuskuläre Erkrankungen, wie
Muskeldystrophie, Athetose, Poliomyelitis). Diese Schülerinnen und Schüler sind gewöhnlich auf einen Rollstuhl angewiesen.
VI a: Diese Schülerinnen und Schüler haben eine gute Funktionskraft und minimale Kontrollprobleme der oberen Gliedmaßen und des Rumpfes.
VI b: Diese Schülerinnen und Schüler haben geringe Funktionskraft und schwere Kontrollprobleme der oberen Gliedmaßen und des Rumpfes.
VI c: Ausschließlich für Teilnehmer mit Rollstühlen mit einem E­Motion Antrieb.
Funktionsgruppe VII – Sportlerinnen und Sportler mit sehr starken Beeinträchtigungen an allen vier Gliedmaßen (Elektro­Rollstuhlfahrer)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die insgesamt nur sehr geringe motorische Funktionen besitzen und zur Fortbewegung auf einen Elektro­Rollstuhl
angewiesen sind. Diese Teilnehmer können im Alltag einen Aktivrollstuhl weder mit den Armen noch mit den Beinen fortbewegen.
VII a: Teilnehmer mit einer Cerebralparese oder einer in den Auswirkungen entsprechenden anderen Behinderung
VII b: Teilnehmer mit einer Muskelerkrankung
WETTKAMPFKLASSEN (WK)
WK 1 Jahrgänge 1995 – 1999
WK 2 Jahrgänge 2000 – 2001
WK 3 Jahrgänge 2002 – 2003
WK 4 Jahrgänge 2004 – 2005
WETTKAMPFANGEBOT
In den angegebenen Funktionsgruppen und Wettkampfklassen werden verschiedene Disziplinen aus dem Bereich der Leichtathletik und des Schwimmens
angeboten. Dabei werden in der Leichtathletik die Wettbewerbe in Form eines Dreikampfes durchgeführt. Im Schwimmen werden Einzelwettbewerbe
ausgetragen, wobei jeder Teilnehmer aus den angebotenen Möglichkeiten (Stilart, Streckenlänge) eine Disziplin auswählen kann.
Verbindliches Regelwerk ist die jeweils letzte Ausgabe der Regelsammlung des Landesschulobmanns, welche jedes Jahr von den Ausrichtern des LSSF an die
gemeldeten Schulen verschickt wird. Dieses Regelwerk wird gegebenenfalls auf gemeinsamen Beschluss der Bezirksschulobleute (regelmäßige Sitzungen)
verändert und vom Landesschulobmann auf dem jeweils aktuellen Stand fortgeführt.
FG I
LEICHTATHLETIK
WK 1, 2
100 m Lauf
Weitsprung (80 cm Zone) 200 g Ballwurf
600 m Ausdauerlauf
WK 3, 4
75 m Lauf
Weitsprung (80 cm Zone)
80 g Ballwurf
600 m Ausdauerlauf
SCHWIMMEN
WK 1 – 4
50 m Freistil
50 m Rücken
FG II
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 50 m Lauf Hindernislauf 80 g Ballwurf 600 m Ausdauerlauf SCHWIMMEN
WK 1 – 4
50 m Freistil
50 m Rücken
FG III
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 75 m Rollstuhlfahren 80 m Hindernisparcours 80 g Ballwurf 600 m Ausdauerlauf SCHWIMMEN
WK 1 – 4
50 m Freistil
50 m Rücken
FG IV
LEICHTATHLETIK
WK 1, 2
WK 3, 4
100 m Lauf
50 m Lauf
Weitsprung (80 cm Zone) Weitsprung (80 cm Zone)
200 g Ballwurf
80 g Ballwurf
600 m Ausdauerlauf
600 m Ausdauerlau
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
SCHWIMMEN
WK 1 – 4
50 m Freistil
50 m Rücken
FG V
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 50 m Lauf Hindernislauf 6 m Zielwerfen 600 m Ausdauerlauf SCHWIMMEN
WK 1 – 4
25 m Freistil
25 m Rücken
FG VIa
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 75 m Rollstuhlfahren 40 m Rollstuhlslalom 6 m Zielwerfen 600 m Ausdauerlauf SCHWIMMEN
WK 1 – 4
25 m Freistil
25 m Rücken
FG VIb
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 50 m Rollstuhlfahren 20 m Slalom 4 m Zielwerfen mit einem Bocciaball (Rinne nicht als Hilfsmittel erlaubt!) kein Ausdauerwettkampf
SCHWIMMEN
WK 1 – 4
25 m Freistil
25 m Rücken
FG VIc
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 50 m Rollstuhlfahren 20 m Slalom 4 m Zielwerfen mit einem Bocciaball (Rinne nicht als Hilfsmittel erlaubt!) kein Ausdauerwettkampf
SCHWIMMEN
WK 1 – 4
25 m Freistil
25 m Rücken
FG VIIa
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 Ritterspiel Keulen umfahren 80 m Parcours kein Ausdauerwettkampf
kein Schwimmwettkampf
FG VIIb
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 Ritterspiel Keulen umfahren 80 m Parcours kein Ausdauerwettkampf
kein Schwimmwettkampf
WERTUNG
Bei jedem Wettkampf werden aufgrund der erzielten Leistungen Platzziffern vergeben. Sieger im Dreikampf ist der Teilnehmer mit der niedrigsten Summe der
Platzziffern aus den drei durchgeführten Disziplinen.
Im Schwimmen wird die Reihenfolge durch die erzielten Zeiten festgelegt.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
MANNSCHAFTSSPIELE
Jede Schule darf pro Mannschaftswettbewerb (z. B. E­Hockey) nur eine Mannschaft melden.
– Elektrorollstuhlhockey mit fixen T­Schlägern (Funktionsgruppe FG VIIa und VIIb, Elektrorollstuhlfahrer)
– Boccia (Funktionsgruppe FG VIb, VIIa und VIIb E­Fahrer, Rollstuhlfahrer)
– Rollstuhlbasketball (FG III und VIa/VIb, in jeder Mannschaft sind bis zu 2 Spieler der FG I, II, IV und V erlaubt, Rollstuhlfahrer)
– Wasserball (FG II, III, V „Fußgänger“ mit Arm­ und Beinbehinderungen)
– Fußball (FG I, II, IV, V)
Es sind keine Gehhilfen (Krücken, Stöcke etc.) erlaubt; Schienen oder Prothesen dürfen keine Unfallgefahr darstellen (z.B. notfalls abpolstern); im
Zweifelsfall entscheiden der vom Veranstalter benannte Wettkampfleiter und der Landesschulobmann über die Teilnahme des Sportlers.
Die Mannschaften können aus Jungen und Mädchen und aus unterschiedlichen Wettkampfklassen zusammengesetzt sein.
KURZFASSUNG DER EINZELNEN MANNSCHAFTSSPIELE
Der Veranstalter des Landesschulsportfestes 2016 verschickt die gültigen Spielregeln mit dem 1. Anschreiben an die teilnehmenden Schulen.
QUALIFIKATION FÜR JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS
Die bayerischen Teilnehmer am Bundesfinale JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS in den Sportarten Leichtathletik, Schwimmen und Rollstuhlbasketball
(jeweils Jahrgänge 1998 und jünger ­ keine Startmöglichkeit für Grundschüler) werden nach dem folgenden Modus bestimmt:
Leichtathletik: Die 10 bestplatzierten Teilnehmer einer Schule erhalten für die Plätze 1 – 5 in ihrem Dreikampfwettbewerb 5, 4, 3, 2 oder 1 Punkt. Sieger ist
die Schule mit den meisten Punkten.
Schwimmen: Die 8 bestplatzierten Teilnehmer einer Schule erhalten für die Plätze 1 – 5 in ihrem Schwimmwettkampf 5, 4, 3, 2 oder 1 Punkt. Sieger ist die
Schule mit den meisten Punkten.
Rollstuhlbasketball: Der Sieger des Landesentscheides ist für das Bundesfinale qualifiziert. Aufgrund des frühen Termins des Bundesfinales gilt die
Qualifikation für das jeweils folgende Jahr (also der Sieger 2015 darf 2016 starten usw.).
Weitere Erläuterungen:
Sieger ist immer eine Schulmannschaft. Dabei kann eine Schule natürlich auch 2 oder alle 3 Landessieger stellen. Allerdings ist die individuelle
Teilnahme eines Sportlers beim Bundesfinale nur in einer der drei Sportarten im selben Jahr möglich (Beispiel: Schüler x gewinnt mit seiner Schule in
Bayern in der Leichtathletik und beim Basketball. Beim Bundesfinale müsste er sich für eine der beiden Sportarten entscheiden.)
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
TERMIN UND AUSTRAGUNGSORT
Das nächste Landesschulsportfest findet am 13./14. Juli 2016 in Coburg statt.
Mehrkampf für Körperbehinderte
Im Schuljahr 2015/16 findet wieder ein Bundesfinale JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS in den Sportarten Leichtathletik,
Schwimmen und Rollstuhlbasketball statt.
GRUPPENEINTEILUNG
Im Bereich der Förderzentren körperliche und motorische Entwicklung werden die Teilnehmer in sieben Funktionsgruppen mit entsprechenden Profilen
eingeteilt. Die Funktionsgruppen (FG) dienen bei den Wettkämpfen als Gruppeneinteilung.
Funktionsgruppe I – Sportlerinnen und Sportler mit leichten Beeinträchtigungen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, deren motorische Funktionsfähigkeit nicht bzw. gering eingeschränkt ist (z.B. Blasen­ und Darminkontinenz, minimale
cerebrale Dysfunktionen, einseitige Hand­, Unterarm­ oder Oberarmamputationen, Dysmelien im Bereich der oberen Gliedmaßen oder sonstige
Armbehinderungen usw.) Laufen, Springen und Werfen sind ohne Einschränkungen möglich.
Funktionsgruppe II – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen in den Beinen (Fußgänger)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, deren Arm­ und Rumpffunktionen nicht bzw. gering eingeschränkt sind, bei denen aber auch durch die
Beinbehinderung erhebliche Einschränkungen für das Schnelllaufen und das Springen bestehen (u.a. Schülerinnen und Schüler mit spastischer Diparese,
inkompletter Paraplegie, Beinverkürzungen, Knieversteifungen, Hüftversteifungen, Poliomyelitis, Amputationen an den unteren Extremitäten, Dysmelien etc.).
Funktionsgruppe III – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen in den Beinen (Rollstuhlfahrer/­innen)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, bei welchen zumindest die Arme und der Schultergürtel nicht beeinträchtigt sind (Spina bifida, Querschnittslähmung,
Beinamputation, spastische Diparese, Poliomyelitis, Glasknochen, Hämophilie mit entsprechender Gelenkbeteiligung, Dysmelien u.a.). Für die Ausführung der
Wettkämpfe muss ein Rollstuhl benutzt werden.
Funktionsgruppe IV – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen an einer Körperlängshälfte (Halbseitenlähmung/Hemiparese)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, bei welchen die Funktionsfähigkeit eines Beines oder Armes nicht beeinträchtigt und eine selbständige Fortbewegung
mit den unteren Extremitäten (ggf. mit Prothesen, Schienen, Manschetten o.ä.) möglich ist (z.B. Hemiparesen, Poliomyelitis, Amputationen u.a.).
Funktionsgruppe V – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen aller vier Gliedmaßen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die an allen vier Extremitäten beeinträchtigt sind, jedoch die Möglichkeit haben mindestens selbständige und gezielte
Bewegungen im Stand durchzuführen (z.B. Tetraparese, Athetose, Ataxie, Poliomyelitis u.a.). Die Teilnehmer der FG V haben in den oberen Gliedmaßen mehr
Kontrollprobleme als jene der FG II.
Funktionsgruppe VI ­ Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen an allen vier Gliedmaßen Rollstuhlfahrer/ ­innen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die an allen vier Extremitäten beeinträchtigt sind, jedoch die Möglichkeit haben mindestens selbständige und gezielte
Bewegungen vom Rollstuhl aus und mit dem Rollstuhl durchzuführen (z.B. spastische Tetraparese, Dysmelien, neuromuskuläre Erkrankungen, wie
Muskeldystrophie, Athetose, Poliomyelitis). Diese Schülerinnen und Schüler sind gewöhnlich auf einen Rollstuhl angewiesen.
VI a: Diese Schülerinnen und Schüler haben eine gute Funktionskraft und minimale Kontrollprobleme der oberen Gliedmaßen und des Rumpfes.
VI b: Diese Schülerinnen und Schüler haben geringe Funktionskraft und schwere Kontrollprobleme der oberen Gliedmaßen und des Rumpfes.
VI c: Ausschließlich für Teilnehmer mit Rollstühlen mit einem E­Motion Antrieb.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Funktionsgruppe VII – Sportlerinnen und Sportler mit sehr starken Beeinträchtigungen an allen vier Gliedmaßen (Elektro­Rollstuhlfahrer)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die insgesamt nur sehr geringe motorische Funktionen besitzen und zur Fortbewegung auf einen Elektro­Rollstuhl
angewiesen sind. Diese Teilnehmer können im Alltag einen Aktivrollstuhl weder mit den Armen noch mit den Beinen fortbewegen.
VII a: Teilnehmer mit einer Cerebralparese oder einer in den Auswirkungen entsprechenden anderen Behinderung
VII b: Teilnehmer mit einer Muskelerkrankung
WETTKAMPFKLASSEN (WK)
WK 1 Jahrgänge 1995 – 1999
WK 2 Jahrgänge 2000 – 2001
WK 3 Jahrgänge 2002 – 2003
WK 4 Jahrgänge 2004 – 2005
WETTKAMPFANGEBOT
In den angegebenen Funktionsgruppen und Wettkampfklassen werden verschiedene Disziplinen aus dem Bereich der Leichtathletik und des Schwimmens
angeboten. Dabei werden in der Leichtathletik die Wettbewerbe in Form eines Dreikampfes durchgeführt. Im Schwimmen werden Einzelwettbewerbe
ausgetragen, wobei jeder Teilnehmer aus den angebotenen Möglichkeiten (Stilart, Streckenlänge) eine Disziplin auswählen kann.
Verbindliches Regelwerk ist die jeweils letzte Ausgabe der Regelsammlung des Landesschulobmanns, welche jedes Jahr von den Ausrichtern des LSSF an die
gemeldeten Schulen verschickt wird. Dieses Regelwerk wird gegebenenfalls auf gemeinsamen Beschluss der Bezirksschulobleute (regelmäßige Sitzungen)
verändert und vom Landesschulobmann auf dem jeweils aktuellen Stand fortgeführt.
FG I
LEICHTATHLETIK
WK 1, 2
100 m Lauf
Weitsprung (80 cm Zone) 200 g Ballwurf
600 m Ausdauerlauf
WK 3, 4
75 m Lauf
Weitsprung (80 cm Zone)
80 g Ballwurf
600 m Ausdauerlauf
SCHWIMMEN
WK 1 – 4
50 m Freistil
50 m Rücken
FG II
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 50 m Lauf Hindernislauf 80 g Ballwurf 600 m Ausdauerlauf SCHWIMMEN
WK 1 – 4
50 m Freistil
50 m Rücken
FG III
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 75 m Rollstuhlfahren 80 m Hindernisparcours 80 g Ballwurf 600 m Ausdauerlauf SCHWIMMEN
WK 1 – 4
50 m Freistil
50 m Rücken
FG IV
LEICHTATHLETIK
WK 1, 2
WK 3, 4
100 m Lauf
50 m Lauf
Weitsprung (80 cm Zone) Weitsprung (80 cm Zone)
200 g Ballwurf
80 g Ballwurf
600 m Ausdauerlauf
600 m Ausdauerlau
SCHWIMMEN
WK 1 – 4
50 m Freistil
50 m Rücken
FG V
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 50 m Lauf Hindernislauf http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
6 m Zielwerfen 600 m Ausdauerlauf SCHWIMMEN
WK 1 – 4
25 m Freistil
25 m Rücken
FG VIa
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 75 m Rollstuhlfahren 40 m Rollstuhlslalom 6 m Zielwerfen 600 m Ausdauerlauf SCHWIMMEN
WK 1 – 4
25 m Freistil
25 m Rücken
FG VIb
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 50 m Rollstuhlfahren 20 m Slalom 4 m Zielwerfen mit einem Bocciaball (Rinne nicht als Hilfsmittel erlaubt!) kein Ausdauerwettkampf
SCHWIMMEN
WK 1 – 4
25 m Freistil
25 m Rücken
FG VIc
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 50 m Rollstuhlfahren 20 m Slalom 4 m Zielwerfen mit einem Bocciaball (Rinne nicht als Hilfsmittel erlaubt!) kein Ausdauerwettkampf
SCHWIMMEN
WK 1 – 4
25 m Freistil
25 m Rücken
FG VIIa
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 Ritterspiel Keulen umfahren 80 m Parcours kein Ausdauerwettkampf
kein Schwimmwettkampf
FG VIIb
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 Ritterspiel Keulen umfahren 80 m Parcours kein Ausdauerwettkampf
kein Schwimmwettkampf
WERTUNG
Bei jedem Wettkampf werden aufgrund der erzielten Leistungen Platzziffern vergeben. Sieger im Dreikampf ist der Teilnehmer mit der niedrigsten Summe der
Platzziffern aus den drei durchgeführten Disziplinen.
Im Schwimmen wird die Reihenfolge durch die erzielten Zeiten festgelegt.
MANNSCHAFTSSPIELE
Jede Schule darf pro Mannschaftswettbewerb (z. B. E­Hockey) nur eine Mannschaft melden.
– Elektrorollstuhlhockey mit fixen T­Schlägern (Funktionsgruppe FG VIIa und VIIb, Elektrorollstuhlfahrer)
– Boccia (Funktionsgruppe FG VIb, VIIa und VIIb E­Fahrer, Rollstuhlfahrer)
– Rollstuhlbasketball (FG III und VIa/VIb, in jeder Mannschaft sind bis zu 2 Spieler der FG I, II, IV und V erlaubt, Rollstuhlfahrer)
– Wasserball (FG II, III, V „Fußgänger“ mit Arm­ und Beinbehinderungen)
– Fußball (FG I, II, IV, V)
Es sind keine Gehhilfen (Krücken, Stöcke etc.) erlaubt; Schienen oder Prothesen dürfen keine Unfallgefahr darstellen (z.B. notfalls abpolstern); im
Zweifelsfall entscheiden der vom Veranstalter benannte Wettkampfleiter und der Landesschulobmann über die Teilnahme des Sportlers.
Die Mannschaften können aus Jungen und Mädchen und aus unterschiedlichen Wettkampfklassen zusammengesetzt sein.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
KURZFASSUNG DER EINZELNEN MANNSCHAFTSSPIELE
Der Veranstalter des Landesschulsportfestes 2016 verschickt die gültigen Spielregeln mit dem 1. Anschreiben an die teilnehmenden Schulen.
QUALIFIKATION FÜR JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS
Die bayerischen Teilnehmer am Bundesfinale JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS in den Sportarten Leichtathletik, Schwimmen und Rollstuhlbasketball
(jeweils Jahrgänge 1998 und jünger ­ keine Startmöglichkeit für Grundschüler) werden nach dem folgenden Modus bestimmt:
Leichtathletik: Die 10 bestplatzierten Teilnehmer einer Schule erhalten für die Plätze 1 – 5 in ihrem Dreikampfwettbewerb 5, 4, 3, 2 oder 1 Punkt. Sieger ist
die Schule mit den meisten Punkten.
Schwimmen: Die 8 bestplatzierten Teilnehmer einer Schule erhalten für die Plätze 1 – 5 in ihrem Schwimmwettkampf 5, 4, 3, 2 oder 1 Punkt. Sieger ist die
Schule mit den meisten Punkten.
Rollstuhlbasketball: Der Sieger des Landesentscheides ist für das Bundesfinale qualifiziert. Aufgrund des frühen Termins des Bundesfinales gilt die
Qualifikation für das jeweils folgende Jahr (also der Sieger 2015 darf 2016 starten usw.).
Weitere Erläuterungen:
Sieger ist immer eine Schulmannschaft. Dabei kann eine Schule natürlich auch 2 oder alle 3 Landessieger stellen. Allerdings ist die individuelle
Teilnahme eines Sportlers beim Bundesfinale nur in einer der drei Sportarten im selben Jahr möglich (Beispiel: Schüler x gewinnt mit seiner Schule in
Bayern in der Leichtathletik und beim Basketball. Beim Bundesfinale müsste er sich für eine der beiden Sportarten entscheiden.)
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
TERMIN UND AUSTRAGUNGSORT
Das nächste Landesschulsportfest findet am 13./14. Juli 2016 in Coburg statt.
Mehrkampf für Körperbehinderte
Im Schuljahr 2015/16 findet wieder ein Bundesfinale JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS in den Sportarten Leichtathletik,
Schwimmen und Rollstuhlbasketball statt.
GRUPPENEINTEILUNG
Im Bereich der Förderzentren körperliche und motorische Entwicklung werden die Teilnehmer in sieben Funktionsgruppen mit entsprechenden Profilen
eingeteilt. Die Funktionsgruppen (FG) dienen bei den Wettkämpfen als Gruppeneinteilung.
Funktionsgruppe I – Sportlerinnen und Sportler mit leichten Beeinträchtigungen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, deren motorische Funktionsfähigkeit nicht bzw. gering eingeschränkt ist (z.B. Blasen­ und Darminkontinenz, minimale
cerebrale Dysfunktionen, einseitige Hand­, Unterarm­ oder Oberarmamputationen, Dysmelien im Bereich der oberen Gliedmaßen oder sonstige
Armbehinderungen usw.) Laufen, Springen und Werfen sind ohne Einschränkungen möglich.
Funktionsgruppe II – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen in den Beinen (Fußgänger)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, deren Arm­ und Rumpffunktionen nicht bzw. gering eingeschränkt sind, bei denen aber auch durch die
Beinbehinderung erhebliche Einschränkungen für das Schnelllaufen und das Springen bestehen (u.a. Schülerinnen und Schüler mit spastischer Diparese,
inkompletter Paraplegie, Beinverkürzungen, Knieversteifungen, Hüftversteifungen, Poliomyelitis, Amputationen an den unteren Extremitäten, Dysmelien etc.).
Funktionsgruppe III – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen in den Beinen (Rollstuhlfahrer/­innen)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, bei welchen zumindest die Arme und der Schultergürtel nicht beeinträchtigt sind (Spina bifida, Querschnittslähmung,
Beinamputation, spastische Diparese, Poliomyelitis, Glasknochen, Hämophilie mit entsprechender Gelenkbeteiligung, Dysmelien u.a.). Für die Ausführung der
Wettkämpfe muss ein Rollstuhl benutzt werden.
Funktionsgruppe IV – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen an einer Körperlängshälfte (Halbseitenlähmung/Hemiparese)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, bei welchen die Funktionsfähigkeit eines Beines oder Armes nicht beeinträchtigt und eine selbständige Fortbewegung
mit den unteren Extremitäten (ggf. mit Prothesen, Schienen, Manschetten o.ä.) möglich ist (z.B. Hemiparesen, Poliomyelitis, Amputationen u.a.).
Funktionsgruppe V – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen aller vier Gliedmaßen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die an allen vier Extremitäten beeinträchtigt sind, jedoch die Möglichkeit haben mindestens selbständige und gezielte
Bewegungen im Stand durchzuführen (z.B. Tetraparese, Athetose, Ataxie, Poliomyelitis u.a.). Die Teilnehmer der FG V haben in den oberen Gliedmaßen mehr
Kontrollprobleme als jene der FG II.
Funktionsgruppe VI ­ Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen an allen vier Gliedmaßen Rollstuhlfahrer/ ­innen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die an allen vier Extremitäten beeinträchtigt sind, jedoch die Möglichkeit haben mindestens selbständige und gezielte
Bewegungen vom Rollstuhl aus und mit dem Rollstuhl durchzuführen (z.B. spastische Tetraparese, Dysmelien, neuromuskuläre Erkrankungen, wie
Muskeldystrophie, Athetose, Poliomyelitis). Diese Schülerinnen und Schüler sind gewöhnlich auf einen Rollstuhl angewiesen.
VI a: Diese Schülerinnen und Schüler haben eine gute Funktionskraft und minimale Kontrollprobleme der oberen Gliedmaßen und des Rumpfes.
VI b: Diese Schülerinnen und Schüler haben geringe Funktionskraft und schwere Kontrollprobleme der oberen Gliedmaßen und des Rumpfes.
VI c: Ausschließlich für Teilnehmer mit Rollstühlen mit einem E­Motion Antrieb.
Funktionsgruppe VII – Sportlerinnen und Sportler mit sehr starken Beeinträchtigungen an allen vier Gliedmaßen (Elektro­Rollstuhlfahrer)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die insgesamt nur sehr geringe motorische Funktionen besitzen und zur Fortbewegung auf einen Elektro­Rollstuhl
angewiesen sind. Diese Teilnehmer können im Alltag einen Aktivrollstuhl weder mit den Armen noch mit den Beinen fortbewegen.
VII a: Teilnehmer mit einer Cerebralparese oder einer in den Auswirkungen entsprechenden anderen Behinderung
VII b: Teilnehmer mit einer Muskelerkrankung
WETTKAMPFKLASSEN (WK)
WK 1 Jahrgänge 1995 – 1999
WK 2 Jahrgänge 2000 – 2001
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
WK 3 Jahrgänge 2002 – 2003
WK 4 Jahrgänge 2004 – 2005
WETTKAMPFANGEBOT
In den angegebenen Funktionsgruppen und Wettkampfklassen werden verschiedene Disziplinen aus dem Bereich der Leichtathletik und des Schwimmens
angeboten. Dabei werden in der Leichtathletik die Wettbewerbe in Form eines Dreikampfes durchgeführt. Im Schwimmen werden Einzelwettbewerbe
ausgetragen, wobei jeder Teilnehmer aus den angebotenen Möglichkeiten (Stilart, Streckenlänge) eine Disziplin auswählen kann.
Verbindliches Regelwerk ist die jeweils letzte Ausgabe der Regelsammlung des Landesschulobmanns, welche jedes Jahr von den Ausrichtern des LSSF an die
gemeldeten Schulen verschickt wird. Dieses Regelwerk wird gegebenenfalls auf gemeinsamen Beschluss der Bezirksschulobleute (regelmäßige Sitzungen)
verändert und vom Landesschulobmann auf dem jeweils aktuellen Stand fortgeführt.
FG I
LEICHTATHLETIK
WK 1, 2
100 m Lauf
Weitsprung (80 cm Zone) 200 g Ballwurf
600 m Ausdauerlauf
WK 3, 4
75 m Lauf
Weitsprung (80 cm Zone)
80 g Ballwurf
600 m Ausdauerlauf
SCHWIMMEN
WK 1 – 4
50 m Freistil
50 m Rücken
FG II
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 50 m Lauf Hindernislauf 80 g Ballwurf 600 m Ausdauerlauf SCHWIMMEN
WK 1 – 4
50 m Freistil
50 m Rücken
FG III
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 75 m Rollstuhlfahren 80 m Hindernisparcours 80 g Ballwurf 600 m Ausdauerlauf SCHWIMMEN
WK 1 – 4
50 m Freistil
50 m Rücken
FG IV
LEICHTATHLETIK
WK 1, 2
WK 3, 4
100 m Lauf
50 m Lauf
Weitsprung (80 cm Zone) Weitsprung (80 cm Zone)
200 g Ballwurf
80 g Ballwurf
600 m Ausdauerlauf
600 m Ausdauerlau
SCHWIMMEN
WK 1 – 4
50 m Freistil
50 m Rücken
FG V
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 50 m Lauf Hindernislauf 6 m Zielwerfen 600 m Ausdauerlauf SCHWIMMEN
WK 1 – 4
25 m Freistil
25 m Rücken
FG VIa
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 75 m Rollstuhlfahren 40 m Rollstuhlslalom http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
6 m Zielwerfen 600 m Ausdauerlauf SCHWIMMEN
WK 1 – 4
25 m Freistil
25 m Rücken
FG VIb
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 50 m Rollstuhlfahren 20 m Slalom 4 m Zielwerfen mit einem Bocciaball (Rinne nicht als Hilfsmittel erlaubt!) kein Ausdauerwettkampf
SCHWIMMEN
WK 1 – 4
25 m Freistil
25 m Rücken
FG VIc
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 50 m Rollstuhlfahren 20 m Slalom 4 m Zielwerfen mit einem Bocciaball (Rinne nicht als Hilfsmittel erlaubt!) kein Ausdauerwettkampf
SCHWIMMEN
WK 1 – 4
25 m Freistil
25 m Rücken
FG VIIa
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 Ritterspiel Keulen umfahren 80 m Parcours kein Ausdauerwettkampf
kein Schwimmwettkampf
FG VIIb
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 Ritterspiel Keulen umfahren 80 m Parcours kein Ausdauerwettkampf
kein Schwimmwettkampf
WERTUNG
Bei jedem Wettkampf werden aufgrund der erzielten Leistungen Platzziffern vergeben. Sieger im Dreikampf ist der Teilnehmer mit der niedrigsten Summe der
Platzziffern aus den drei durchgeführten Disziplinen.
Im Schwimmen wird die Reihenfolge durch die erzielten Zeiten festgelegt.
MANNSCHAFTSSPIELE
Jede Schule darf pro Mannschaftswettbewerb (z. B. E­Hockey) nur eine Mannschaft melden.
– Elektrorollstuhlhockey mit fixen T­Schlägern (Funktionsgruppe FG VIIa und VIIb, Elektrorollstuhlfahrer)
– Boccia (Funktionsgruppe FG VIb, VIIa und VIIb E­Fahrer, Rollstuhlfahrer)
– Rollstuhlbasketball (FG III und VIa/VIb, in jeder Mannschaft sind bis zu 2 Spieler der FG I, II, IV und V erlaubt, Rollstuhlfahrer)
– Wasserball (FG II, III, V „Fußgänger“ mit Arm­ und Beinbehinderungen)
– Fußball (FG I, II, IV, V)
Es sind keine Gehhilfen (Krücken, Stöcke etc.) erlaubt; Schienen oder Prothesen dürfen keine Unfallgefahr darstellen (z.B. notfalls abpolstern); im
Zweifelsfall entscheiden der vom Veranstalter benannte Wettkampfleiter und der Landesschulobmann über die Teilnahme des Sportlers.
Die Mannschaften können aus Jungen und Mädchen und aus unterschiedlichen Wettkampfklassen zusammengesetzt sein.
KURZFASSUNG DER EINZELNEN MANNSCHAFTSSPIELE
Der Veranstalter des Landesschulsportfestes 2016 verschickt die gültigen Spielregeln mit dem 1. Anschreiben an die teilnehmenden Schulen.
QUALIFIKATION FÜR JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS
Die bayerischen Teilnehmer am Bundesfinale JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS in den Sportarten Leichtathletik, Schwimmen und Rollstuhlbasketball
(jeweils Jahrgänge 1998 und jünger ­ keine Startmöglichkeit für Grundschüler) werden nach dem folgenden Modus bestimmt:
Leichtathletik: Die 10 bestplatzierten Teilnehmer einer Schule erhalten für die Plätze 1 – 5 in ihrem Dreikampfwettbewerb 5, 4, 3, 2 oder 1 Punkt. Sieger ist
die Schule mit den meisten Punkten.
Schwimmen: Die 8 bestplatzierten Teilnehmer einer Schule erhalten für die Plätze 1 – 5 in ihrem Schwimmwettkampf 5, 4, 3, 2 oder 1 Punkt. Sieger ist die
Schule mit den meisten Punkten.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Rollstuhlbasketball: Der Sieger des Landesentscheides ist für das Bundesfinale qualifiziert. Aufgrund des frühen Termins des Bundesfinales gilt die
Qualifikation für das jeweils folgende Jahr (also der Sieger 2015 darf 2016 starten usw.).
Weitere Erläuterungen:
Sieger ist immer eine Schulmannschaft. Dabei kann eine Schule natürlich auch 2 oder alle 3 Landessieger stellen. Allerdings ist die individuelle
Teilnahme eines Sportlers beim Bundesfinale nur in einer der drei Sportarten im selben Jahr möglich (Beispiel: Schüler x gewinnt mit seiner Schule in
Bayern in der Leichtathletik und beim Basketball. Beim Bundesfinale müsste er sich für eine der beiden Sportarten entscheiden.)
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
TERMIN UND AUSTRAGUNGSORT
Das nächste Landesschulsportfest findet am 13./14. Juli 2016 in Coburg statt.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Sonstige Wettbewerbe für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bietet in diesem Schuljahr erneut für
sehbehinderte und blinde, hörgeschädigte sowie körperbehinderte Schüler aller Schulen behindertengerechte Mehrkämpfe für
verschiedene Altersstufen an. Sie werden im Rahmen der Landesschulsportfeste durchgeführt. Um der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit, die vorwiegend behinderungsbedingt ist, Rechnung zu tragen, sind die Mehrkämpfe für sehbehinderte und
blinde Schüler sowie für körperbehinderte Schüler soweit möglich in verschiedene Funktions­ und Altersgruppen eingeteilt. Bei der Bewertung der
Leistungen werden das Alter und die Behinderung berücksichtigt.
Für Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung werden
Mannschaftswettbewerbe in den Sportarten Basketball (Mädchen und Jungen) und Fußball (Jungen) durchgeführt. Neben dem Sport­ und Spielfest für geistig
behinderte Schüler können im jeweiligen Regierungsbezirk auch Fußball­ und Basketballturniere durchgeführt werden. Aus behinderungsspezifischen Gründen
kommen in diesem Bereich jedoch nur Einzelwettbewerbe in mehreren Altersstufen und ausgewählte Spiele zur Austragung.
Die detaillierten Ausschreibungen finden Sie auf den Folgeseiten.
Mehrkampf für Sehbehinderte und Blinde
Im Schuljahr 2015/16 findet kein gemeinsames Landesschulsportfest für Blinde und Sehbehinderte der Länder Bayern und Baden­Württemberg statt. Die
Teilnehmer am Bundesfinale JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS im Goalball (Frühjahrsfinale 2017 in Berlin) werden bei einem separaten Landesfinale
Goalball ermittelt. Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ (Rubrik)
JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale. GOALBALLTURNIER für die blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler
Das Goalballturnier soll in Anlehnung an die Bundesausschreibung Goalball im Rahmen von JUGEND TRAINERT FÜR PARALYMPICS durchgeführt werden
(Jahrgänge 1998 und jünger). Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten kann von den dort genannten Regeln und Wettkampfbestimmungen abgewichen
werden.
STARTBESCHRÄNKUNG
Beschränkungen, die einem Schüler durch einen Arzt auferlegt wurden, gelten für sämtliche Veranstaltungen im Rahmen der Wettkämpfe für behinderte
Schüler.
MELDETERMIN
15. Oktober 2015
MELDUNG
Die Meldung zum Landesfinale Goalball erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
AUSSCHREIBUNG
Gruppeneinteilung
Gruppe B/Hs
B – blind, wer beidseitig kein Lichtempfinden ohne Erkennen von Gegenständen/Umrissen in jeder Richtung und Entfernung hat, oder auf dem besseren Auge
eine Sehschärfe von 1/50 oder bei besserer Sehschärfe eine entsprechende Gesichtsfeldeinschränkung hat.
Hs – hochgradig sehbehindert, wer eine Sehschärfe von 1/20 oder bei besserer Sehschärfe eine entsprechende Gesichtsfeldeinschränkung hat.
Gruppe Sb
Sb – sehbehindert, wer auf dem besseren Auge höchstens eine Sehschärfe von 1/3 besitzt.
Die beste bayerische Mannschaft qualifiziert sich für das Bundesfinale Goalball im Rahmen des Bundeswettbewerbs JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS, das
im Frühjahr des darauffolgenden Schuljahres stattfinden wird.
Mehrkampf für Hörgeschädigte
AUSSCHREIBUNG
Teilnehmen können alle Schüler/innen mit Hörbehinderung und (vom Gutachter attestierter) zentralauditiver Wahrnehmungsstörung.
In der Wettkampfklasse I dürfen auch in diesem Schuljahr „integrativ“ beschulte Schüler/innen teilnehmen.
Höchstzahl der Starter für alle Schulen: 32 (16 Jungen + 16 Mädchen)
ÜBUNGSANGEBOT
1. TAG: LEICHTATHLETIK
Es werden leichtathletische Dreikämpfe angeboten. Dabei kann jeder Schüler aus den vier Übungsbereichen drei Übungen auswählen. Es ist nicht möglich, aus
einem Übungsbereich zwei Übungen zu wählen (z. B. Weitsprung und Hochsprung). Es gelten die Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik­Verbandes
(neueste Ausgabe), sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist.
Wettkampfklasse I (1996–1997)
Jungen Mädchen
100 m
100 m
Weitsprung oder Hochsprung Weitsprung oder Hochsprung Kugel 6,25 kg
Kugel 4 kg
800 m
800 m
Wettkampfklasse II (1998–1999)
Jungen Mädchen
100 m
100 m
Weitsprung oder Hochsprung Weitsprung oder Hochsprung Kugel 6,25 kg (Jg. 95)
Kugel 4 kg
oder Kugel 5 kg (Jg. 96)
800 m
800 m
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
86/169
2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Wettkampfklasse III (2000–2001)
Jungen
Mädchen
100 m
100 m
Weitsprung oder Hochsprung Weitsprung oder Hochsprung Kugel 5 kg (Jg. 97) oder
Kugel 4 kg (Jg. 97) oder
Kugel 4 kg (Jg. 98)
3 kg (Jg. 98)
800 m
800 m
Wettkampfklasse IV (2002–2003)
Jungen Mädchen
75 m
75 m
Weitsprung oder Hochsprung Weitsprung oder Hochsprung Ball (200 g) oder Ball 200 g (Jg. 998)
Kugel 4 kg (Jg. 99) oder oder 80 g (Jg. 2000)
Kugel 3 kg (Jg. 2000)
Kugel 3 kg
800 m
800 m
Wettkampfklasse V (2004­2005)
Jungen
Mädchen
50 m
50 m
Weitsprung oder Hochsprung Weitsprung oder Hochsprung Ball 200 g
Ball 80 g
800 m
800 m
2. TAG: MANNSCHAFTSSPIELE
(Teilnehmen können die Schüler/innen des Vortages)
Wettkampf I, II und III der Mädchen und Jungen:
Basketball (2015/16) im jährlichen Wechsel mit Volleyball
Wettkampf IV und V der Jungen:
Fußballturnier auf Kleinfeld (5 Spieler + 1 Tormann)
Wettkampf IV und V der Mädchen:
Brennball (2015/16) im jährlichen Wechsel mit Fußball
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
TERMIN UND AUSTRAGUNGSORT
Das nächste Landesschulsportfest findet am 5./6. Juli 2015 in München statt.
Der Termin und der Austragungsort für das Landesschulsportfest des darauf folgenden Jahres wird beim Landesschulsportfest von den anwesenden
Bezirksschulobleuten beraten.
AUSZEICHNUNGEN
Die siegreichen Schüler jedes Wettkampfes (Mehrkampf) werden mit den bayerischen Schulsport­Siegermedaillen in Gold, Silber und Bronze ausgezeichnet. Die
Siegerteams der Mannschaftsspiele erhalten je einen Pokal. Alle Teilnehmer bzw. Mannschaften erhalten eine Urkunde.
Mehrkampf für Körperbehinderte
Im Schuljahr 2015/16 findet wieder ein Bundesfinale JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS in den Sportarten Leichtathletik,
Schwimmen und Rollstuhlbasketball statt.
GRUPPENEINTEILUNG
Im Bereich der Förderzentren körperliche und motorische Entwicklung werden die Teilnehmer in sieben Funktionsgruppen mit entsprechenden Profilen
eingeteilt. Die Funktionsgruppen (FG) dienen bei den Wettkämpfen als Gruppeneinteilung.
Funktionsgruppe I – Sportlerinnen und Sportler mit leichten Beeinträchtigungen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, deren motorische Funktionsfähigkeit nicht bzw. gering eingeschränkt ist (z.B. Blasen­ und Darminkontinenz, minimale
cerebrale Dysfunktionen, einseitige Hand­, Unterarm­ oder Oberarmamputationen, Dysmelien im Bereich der oberen Gliedmaßen oder sonstige
Armbehinderungen usw.) Laufen, Springen und Werfen sind ohne Einschränkungen möglich.
Funktionsgruppe II – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen in den Beinen (Fußgänger)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, deren Arm­ und Rumpffunktionen nicht bzw. gering eingeschränkt sind, bei denen aber auch durch die
Beinbehinderung erhebliche Einschränkungen für das Schnelllaufen und das Springen bestehen (u.a. Schülerinnen und Schüler mit spastischer Diparese,
inkompletter Paraplegie, Beinverkürzungen, Knieversteifungen, Hüftversteifungen, Poliomyelitis, Amputationen an den unteren Extremitäten, Dysmelien etc.).
Funktionsgruppe III – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen in den Beinen (Rollstuhlfahrer/­innen)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, bei welchen zumindest die Arme und der Schultergürtel nicht beeinträchtigt sind (Spina bifida, Querschnittslähmung,
Beinamputation, spastische Diparese, Poliomyelitis, Glasknochen, Hämophilie mit entsprechender Gelenkbeteiligung, Dysmelien u.a.). Für die Ausführung der
Wettkämpfe muss ein Rollstuhl benutzt werden.
Funktionsgruppe IV – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen an einer Körperlängshälfte (Halbseitenlähmung/Hemiparese)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, bei welchen die Funktionsfähigkeit eines Beines oder Armes nicht beeinträchtigt und eine selbständige Fortbewegung
mit den unteren Extremitäten (ggf. mit Prothesen, Schienen, Manschetten o.ä.) möglich ist (z.B. Hemiparesen, Poliomyelitis, Amputationen u.a.).
Funktionsgruppe V – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen aller vier Gliedmaßen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die an allen vier Extremitäten beeinträchtigt sind, jedoch die Möglichkeit haben mindestens selbständige und gezielte
Bewegungen im Stand durchzuführen (z.B. Tetraparese, Athetose, Ataxie, Poliomyelitis u.a.). Die Teilnehmer der FG V haben in den oberen Gliedmaßen mehr
Kontrollprobleme als jene der FG II.
Funktionsgruppe VI ­ Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen an allen vier Gliedmaßen Rollstuhlfahrer/ ­innen
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die an allen vier Extremitäten beeinträchtigt sind, jedoch die Möglichkeit haben mindestens selbständige und gezielte
Bewegungen vom Rollstuhl aus und mit dem Rollstuhl durchzuführen (z.B. spastische Tetraparese, Dysmelien, neuromuskuläre Erkrankungen, wie
Muskeldystrophie, Athetose, Poliomyelitis). Diese Schülerinnen und Schüler sind gewöhnlich auf einen Rollstuhl angewiesen.
VI a: Diese Schülerinnen und Schüler haben eine gute Funktionskraft und minimale Kontrollprobleme der oberen Gliedmaßen und des Rumpfes.
VI b: Diese Schülerinnen und Schüler haben geringe Funktionskraft und schwere Kontrollprobleme der oberen Gliedmaßen und des Rumpfes.
VI c: Ausschließlich für Teilnehmer mit Rollstühlen mit einem E­Motion Antrieb.
Funktionsgruppe VII – Sportlerinnen und Sportler mit sehr starken Beeinträchtigungen an allen vier Gliedmaßen (Elektro­Rollstuhlfahrer)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die insgesamt nur sehr geringe motorische Funktionen besitzen und zur Fortbewegung auf einen Elektro­Rollstuhl
angewiesen sind. Diese Teilnehmer können im Alltag einen Aktivrollstuhl weder mit den Armen noch mit den Beinen fortbewegen.
VII a: Teilnehmer mit einer Cerebralparese oder einer in den Auswirkungen entsprechenden anderen Behinderung
VII b: Teilnehmer mit einer Muskelerkrankung
WETTKAMPFKLASSEN (WK)
WK 1 Jahrgänge 1995 – 1999
WK 2 Jahrgänge 2000 – 2001
WK 3 Jahrgänge 2002 – 2003
WK 4 Jahrgänge 2004 – 2005
WETTKAMPFANGEBOT
In den angegebenen Funktionsgruppen und Wettkampfklassen werden verschiedene Disziplinen aus dem Bereich der Leichtathletik und des Schwimmens
angeboten. Dabei werden in der Leichtathletik die Wettbewerbe in Form eines Dreikampfes durchgeführt. Im Schwimmen werden Einzelwettbewerbe
ausgetragen, wobei jeder Teilnehmer aus den angebotenen Möglichkeiten (Stilart, Streckenlänge) eine Disziplin auswählen kann.
Verbindliches Regelwerk ist die jeweils letzte Ausgabe der Regelsammlung des Landesschulobmanns, welche jedes Jahr von den Ausrichtern des LSSF an die
gemeldeten Schulen verschickt wird. Dieses Regelwerk wird gegebenenfalls auf gemeinsamen Beschluss der Bezirksschulobleute (regelmäßige Sitzungen)
verändert und vom Landesschulobmann auf dem jeweils aktuellen Stand fortgeführt.
FG I
LEICHTATHLETIK
WK 1, 2
100 m Lauf
Weitsprung (80 cm Zone) 200 g Ballwurf
600 m Ausdauerlauf
WK 3, 4
75 m Lauf
Weitsprung (80 cm Zone)
80 g Ballwurf
600 m Ausdauerlauf
SCHWIMMEN
WK 1 – 4
50 m Freistil
50 m Rücken
FG II
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 50 m Lauf Hindernislauf 80 g Ballwurf 600 m Ausdauerlauf SCHWIMMEN
WK 1 – 4
50 m Freistil
50 m Rücken
FG III
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 75 m Rollstuhlfahren 80 m Hindernisparcours 80 g Ballwurf 600 m Ausdauerlauf SCHWIMMEN
WK 1 – 4
50 m Freistil
50 m Rücken
FG IV
LEICHTATHLETIK
WK 1, 2
WK 3, 4
100 m Lauf
50 m Lauf
Weitsprung (80 cm Zone) Weitsprung (80 cm Zone)
200 g Ballwurf
80 g Ballwurf
600 m Ausdauerlauf
600 m Ausdauerlau
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
SCHWIMMEN
WK 1 – 4
50 m Freistil
50 m Rücken
FG V
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 50 m Lauf Hindernislauf 6 m Zielwerfen 600 m Ausdauerlauf SCHWIMMEN
WK 1 – 4
25 m Freistil
25 m Rücken
FG VIa
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 75 m Rollstuhlfahren 40 m Rollstuhlslalom 6 m Zielwerfen 600 m Ausdauerlauf SCHWIMMEN
WK 1 – 4
25 m Freistil
25 m Rücken
FG VIb
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 50 m Rollstuhlfahren 20 m Slalom 4 m Zielwerfen mit einem Bocciaball (Rinne nicht als Hilfsmittel erlaubt!) kein Ausdauerwettkampf
SCHWIMMEN
WK 1 – 4
25 m Freistil
25 m Rücken
FG VIc
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 50 m Rollstuhlfahren 20 m Slalom 4 m Zielwerfen mit einem Bocciaball (Rinne nicht als Hilfsmittel erlaubt!) kein Ausdauerwettkampf
SCHWIMMEN
WK 1 – 4
25 m Freistil
25 m Rücken
FG VIIa
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 Ritterspiel Keulen umfahren 80 m Parcours kein Ausdauerwettkampf
kein Schwimmwettkampf
FG VIIb
LEICHTATHLETIK
WK 1 ­ 4 Ritterspiel Keulen umfahren 80 m Parcours kein Ausdauerwettkampf
kein Schwimmwettkampf
WERTUNG
Bei jedem Wettkampf werden aufgrund der erzielten Leistungen Platzziffern vergeben. Sieger im Dreikampf ist der Teilnehmer mit der niedrigsten Summe der
Platzziffern aus den drei durchgeführten Disziplinen.
Im Schwimmen wird die Reihenfolge durch die erzielten Zeiten festgelegt.
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
MANNSCHAFTSSPIELE
Jede Schule darf pro Mannschaftswettbewerb (z. B. E­Hockey) nur eine Mannschaft melden.
– Elektrorollstuhlhockey mit fixen T­Schlägern (Funktionsgruppe FG VIIa und VIIb, Elektrorollstuhlfahrer)
– Boccia (Funktionsgruppe FG VIb, VIIa und VIIb E­Fahrer, Rollstuhlfahrer)
– Rollstuhlbasketball (FG III und VIa/VIb, in jeder Mannschaft sind bis zu 2 Spieler der FG I, II, IV und V erlaubt, Rollstuhlfahrer)
– Wasserball (FG II, III, V „Fußgänger“ mit Arm­ und Beinbehinderungen)
– Fußball (FG I, II, IV, V)
Es sind keine Gehhilfen (Krücken, Stöcke etc.) erlaubt; Schienen oder Prothesen dürfen keine Unfallgefahr darstellen (z.B. notfalls abpolstern); im
Zweifelsfall entscheiden der vom Veranstalter benannte Wettkampfleiter und der Landesschulobmann über die Teilnahme des Sportlers.
Die Mannschaften können aus Jungen und Mädchen und aus unterschiedlichen Wettkampfklassen zusammengesetzt sein.
KURZFASSUNG DER EINZELNEN MANNSCHAFTSSPIELE
Der Veranstalter des Landesschulsportfestes 2016 verschickt die gültigen Spielregeln mit dem 1. Anschreiben an die teilnehmenden Schulen.
QUALIFIKATION FÜR JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS
Die bayerischen Teilnehmer am Bundesfinale JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS in den Sportarten Leichtathletik, Schwimmen und Rollstuhlbasketball
(jeweils Jahrgänge 1998 und jünger ­ keine Startmöglichkeit für Grundschüler) werden nach dem folgenden Modus bestimmt:
Leichtathletik: Die 10 bestplatzierten Teilnehmer einer Schule erhalten für die Plätze 1 – 5 in ihrem Dreikampfwettbewerb 5, 4, 3, 2 oder 1 Punkt. Sieger ist
die Schule mit den meisten Punkten.
Schwimmen: Die 8 bestplatzierten Teilnehmer einer Schule erhalten für die Plätze 1 – 5 in ihrem Schwimmwettkampf 5, 4, 3, 2 oder 1 Punkt. Sieger ist die
Schule mit den meisten Punkten.
Rollstuhlbasketball: Der Sieger des Landesentscheides ist für das Bundesfinale qualifiziert. Aufgrund des frühen Termins des Bundesfinales gilt die
Qualifikation für das jeweils folgende Jahr (also der Sieger 2015 darf 2016 starten usw.).
Weitere Erläuterungen:
Sieger ist immer eine Schulmannschaft. Dabei kann eine Schule natürlich auch 2 oder alle 3 Landessieger stellen. Allerdings ist die individuelle
Teilnahme eines Sportlers beim Bundesfinale nur in einer der drei Sportarten im selben Jahr möglich (Beispiel: Schüler x gewinnt mit seiner Schule in
Bayern in der Leichtathletik und beim Basketball. Beim Bundesfinale müsste er sich für eine der beiden Sportarten entscheiden.)
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
TERMIN UND AUSTRAGUNGSORT
Das nächste Landesschulsportfest findet am 13./14. Juli 2016 in Coburg statt.
Sport­ und Spielfeste für Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bietet den Förderzentren mit dem
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung für dieses Schuljahr ein behindertengerecht angelegtes Konzept zur Durchführung von
Sport­ und Spielfesten, Schwimmfesten sowie Wettbewerbe in Basketball und Fußball an.
Die Sport­ und Spielfeste sowie die Schwimmfeste sollen lediglich auf Bezirksebene durchgeführt werden. Die Basketballwettbewerbe werden bis zum
Bezirksfinale ausgespielt (siehe gesonderte Ausschreibungen).
Die Fußballwettbewerbe führen seit dem Schuljahr 2013/14 für die Sieger der Spiel­ und Sportfeste in den Bezirken über ein nord­ bzw. südbayerisches
Qualifikationsturnier sowie ein Landesfinale bis zum Bundesfinale des Bundeswettbewerbs JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS.
Die nachfolgend aufgeführten Wettbewerbe in der Leichtathletik und im Schwimmen sind als Rahmen zu verstehen, d. h. der Bezirksschulobmann stellt in
Absprache mit den Schulsportbeauftragten der einzelnen Schulen die Programminhalte für den jeweiligen Regierungsbezirk zusammen.
Voraussetzung für die Teilnahme an Wettbewerben sind nicht bestimmte Qualifikationsleistungen, sondern die physische Leistungsvoraussetzung, das
motorische Fertigkeitsniveau zur Bewältigung der Aufgaben und vor allem das Verständnis des Wettbewerbsgedankens, die Äußerung von
Wetteifer, die Freude an der Wettbewerbsteilnahme und der Eigenleistung.
1. SPORT­ UND SPIELFESTE – SCHWIMMFESTE
Leichtathletik
>> 50­m­Lauf
>> Weitsprung
>> Standweitsprung
>> Ballwurf (80 g und 200 g)
>> Kugelstoß (3 kg und 4 kg)
>> Ausdauerlauf (800 m oder Geländelauf). Auf entsprechende Vorbereitung wird verwiesen!
>> Angebote für Rollstuhlfahrer (Kurzstrecke, Slalom, Ballwurf)
>> Mannschaftswettbewerb (Pendelstaffel)
Schwimmen
>> Brustschwimmen (25 m – 50 m)
>> Freistilschwimmen (25 m – 50 m)
>> 25 m Rückenschwimmen
>> 25 m Schwimmen mit Schwimmhilfen
>> 25 m Flossenschwimmen
>> Staffelschwimmen (4 x 25 m Freistil gemischt)
Durchführung der Leichtathletik­ und Schwimmwettbewerbe
Die Anmelderegularien werden vom Bezirksausschuss bzw. vom Bezirksschulobmann in Absprache mit den Sportbeauftragten der ILB­Schulen festgelegt.
Die Einteilung der Teilnehmer erfolgt – in Anlehnung an die internationalen Regeln von Special Olympics – getrennt in Mädchen und Jungen (Frauen und
Männer) und nach dem jeweiligen Könnensstand. Dies bedeutet, dass für alle Teilnehmer für jeden Wettbewerb eine Vorleistung zu melden ist. Auf Grund
dieser Vorleistungen werden leistungshomogene Wettkampfgruppen gebildet.
Gruppenstärke:
>> Leichtathletik: bis zu 8 Teilnehmer
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
>> Schwimmen: Anzahl der Bahnen = max. Gruppenstärke
Die Siegerehrungen erfolgen unmittelbar nach dem Wettbewerb einer Gruppe. Für jeden Teilnehmer ist eine Auszeichnung vorzusehen.
2. BASKETBALL UND FUSSBALL
Die Durchführungsregularien legt der Bezirksschulobmann in Absprache mit den Sportbeauftragten fest. Anregungen erhalten Sie nach Anforderung vom
Landesschulobmann (siehe Adresspool) zugesandt.
BETREUUNG
Es wird empfohlen, für 10 Schüler einen Betreuer und einen weiteren Helfer einzusetzen.
AUSZEICHNUNGEN
Alle teilnehmenden Schüler jedes Wettkampfes werden mit Medaillen ausgezeichnet. Jede Mannschaft erhält eine Urkunde.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Die Ergebnisse der Bezirksfinals im Basketball und Fußball bitte an den Landesschulobmann melden (siehe Adresspool).
Mannschaftswettbewerbe für Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale
Entwicklung
Basketball
WETTKAMPFKLASSE
Wettkampfklasse I – Jahrgänge 1999 bis 2003
Der Bezirksausschuss legt in Absprache mit den Sportbeauftragten fest, welche Spielvariante zur Austragung kommt. Regeln können den Fähigkeiten der
Schüler angepasst werden.
SPIELVARIANTEN
>> Basketball
>> Minibasketball
MANNSCHAFTSSTÄRKE UND REGELN
Basketball
Maximal 10 Schüler von einer Schule. Es spielen 5 Feldspieler/innen und maximal 5 Ersatzspieler/innen.
Mini­Basketball
Siehe Mini­Basketballregeln des Deutschen Basketball Bundes.
Lehrkraft: 1
Fußball
WETTKAMPFKLASSE
Wettkampfklasse I – Jahrgänge 1999 bis 2003
Der Bezirksausschuss legt in Absprache mit den Sportbeauftragten fest, welche Spielvariante zur Austragung kommt.
MÖGLICHKEITEN
>> Fußball auf Großfeld (11er­Mannschaften)
>> Kleinfeldfußballturniere (7er­Mannschaften)
MANNSCHAFTSSTÄRKE UND REGELN
Großfeld und Kleinfeld (siehe Ausschreibung Fußball)
TURNIERSPIELE
>> Die Halbzeitpause soll stets höchstens 5 Minuten dauern.
>> Es können bis zu 4 Spieler pro Spiel ausgewechselt werden. Rücktausch ausgewechselter Spieler ist zulässig.
>> Bei Turnieren (mehrere Spiele an einem Tag) darf die gesamte Spielzeit höchstens 100 Minuten betragen.
Lehrkraft: 1
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Die Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen Bezirksausschuss Sport in Schule und Verein bei den Bezirksfinalkämpfen
entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Zusätzliche Schulsportwettbewerbe in Kooperation mit den Fachverbänden
Mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst schreiben die bayerischen
Sportfachverbände Schulsportwettbewerbe in folgenden Sportarten aus:
Basketball in der Grundschule
Fußball in der Grundschule
Handball in der Grundschule
Skilauf in der Grundschule
Tischtennis in der Grundschule
Volleyball in der Grundschule
Bogenschießen
Einrad
Faustball
Fechten
Hallenhockey
Klassenschwimmwettbewerb
Korbball
Mountainbiken
Reiten/Voltigieren
Rope Skipping
Snowboard
Squash
Stocksport
Zweikampf im Schwimmen und Laufen
Die detaillierten Ausschreibungen finden Sie auf den Folgeseiten.
Bayerischer Basketball­Verband: Basketball in der Grundschule
Der Bayerische Basketball­Verband (BBV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst für dieses Schuljahr für die Grundschulen Basketballturniere auf Kreisebene aus.
WETTBEWERB
Mannschaftswettbewerb der 3. und 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen als Klassenwettbewerb. Eine Mannschaft kann aus Jungen und Mädchen (auch
gemischt) einer Klasse bestehen.
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Maximal 10 Schüler (5 Feldspieler und 5 Auswechselspieler).
HINWEISE ZUR ORGANISATION
Nehmen mehr als zwei Mannschaften teil, werden die Spiele in Turnierform durchgeführt. Volle Spielzeit: 4 mal 10 Minuten (10 Minuten Halbzeitpause), bei
Turnierspielen 2 mal 10 Minuten (2 Minuten Halbzeitpause).
Es spielt „Jeder gegen Jeden“, bei mehr als vier Mannschaften können zwei Gruppen gebildet werden.
Gespielt wird mit dem „Miniball“. Die Rückspielregel gibt es nicht. Die 3­Sekunden­Regel sollte nur dann angewandt werden, wenn sich ein großer Spieler mehr
als fünf Sekunden absichtlich in der Zone aufhält, um bei einem Zuspiel aus seiner Körperlänge Nutzen zu ziehen. Die Mann­Mann­Verteidigung ist verbindlich
vorgeschrieben.
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
MELDETERMIN
15. Oktober 2015
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
HINWEIS
Die Organisationskosten werden vom Fachverband getragen, die Fahrtkosten zu den Wettbewerben werden nicht übernommen.
BFV: Klassenmeister der Grundschulen werden
Anzeige
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Bayerischer Fußball­Verband: Fußball in der Grundschule
Der Bayerische Fußball­Verband (BFV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst für dieses Schuljahr für die Grundschulen Wettkämpfe im Fußball auf Kreisebene aus.
WETTBEWERB
Mannschaftswettbewerb der 3. und 4. Jahrgangsstufe der Grundschule als Klassenwettbewerb (teilnahmeberechtigt sind nur Mannschaften deren Spieler/innen
einer Klasse angehören). Eine Mannschaft besteht aus Jungen und Mädchen, wobei während des gesamten Turniers und bei jedem Spiel mindestens ein
Mädchen immer aktiv am Spielgeschehen teilnehmen muss.
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Eine Mannschaft besteht aus 7 Spielern (1 Torwart und 6 Feldspielern) sowie beliebig vielen Auswechselspielern aus der Klassengemeinschaft; alle
Auswechselspieler können bei Spielruhe eingesetzt werden; ausgewechselte Spieler können auch wieder eingewechselt werden.
HINWEISE ZUR ORGANISATION
Nehmen mehr als zwei Mannschaften teil, werden die Spiele in Turnierform auf dem Spielfeld durchgeführt.
SPIELZEIT
Die Normalspielzeit beträgt 2 x 25 Minuten; bei Turnierbegegnungen an einem Tag darf die Gesamtspielzeit von 80 Minuten nicht überschritten werden.
AUSZEICHNUNGEN
Die Kreissieger erhalten vom BFV einen Fußball überreicht.
NÄHERE WETTKAMPFBESTIMMUNGEN UND BETREUUNG DER MANNSCHAFTEN
>> siehe Mannschaftswettkämpfe Fußball
Die Richtlinien für den Kleinfeld­Fußball werden den Schulen nach der Meldung mit der Einladung zu den Wettkämpfen zugesandt.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
MELDETERMIN
Wird vom zuständigen Arbeitskreis festgelegt!
KONTAKTANSCHRIFTEN
Die Adressen der Bezirksschulobmänner Fußball sind in Teil 4: Anschriften in der Rubrik "Bezirksausschüsse Sport in Schule und Verein" zu finden.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
Die Organisationskosten (evtl. anfallende Schiedsrichterkosten) werden vom Bayerischen Fußball­Verband getragen, die Fahrtkosten zu den Wettkämpfen
werden nicht übernommen.
Wettbewerb Hallenfußball für Mädchen an Grundschulen in der 3./4. Jahrgangsstufe
Als zusätzliches Angebot können Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“ in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kreisverbänden des Bayerischen Fußball­
Verbandes bei Bedarf ein Hallenturnier für Mädchen an Grundschulen für die 3. und 4. Jahrgangsstufe durchführen. Die Ausschreibung wird vom Arbeitskreis
vorgenommen und orientiert sich in Mannschaftsstärke, Spielregeln und Organisation an den Hallenregeln des Bayerischen Fußballverbandes für Schüler­ und
Jugendturniere. Die Gesamtspielzeit einer Mannschaft darf 60 Minuten nicht übersteigen.
Bitte beachten Sie auch die "Sport­nach­1­Sonderaktion Fußball des BFV" und die "Sonderaktion Fußball des DFB".
Bayerischer Handball­Verband: Handball in der Grundschule
Der Bayerische Handball­Verband (BHV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst für dieses Schuljahr für die Grundschulen Handballturniere auf Kreisebene aus. Es wird empfohlen, die
Vergleichsspiele im Rahmen eines Spielfestes durchzuführen.
TEILNAHME
Die Mannschaftswettbewerbe stehen nur Schülerinnen und Schülern der 3. und 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen (auch Förderschulen) offen. Für die
Zulassung ist allerdings nicht der Geburtsjahrgang eines Schülers, sondern nur seine Zugehörigkeit zur 3. oder 4. Klasse entscheidend.
Eine Mannschaft kann aus Jungen und Mädchen bestehen.
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler: maximal 10 von einer Schule. Gleichzeitig sind auf dem Kleinspielfeld maximal 4 Feldspieler und 1 Torwart.
Lehrkraft: 1
Gemäß der Rahmentrainingskonzeption für den Kinder­ und Jugendhandball des Deutschen Handball­Bundes (DHB) soll in den Jahrgängen bis 10 Jahren
folgende verbindliche Spielweise gelten:
4+1 als freies Spiel oder Spiel mit Manndeckung
Freies Spiel
– Das Erkämpfen des Balles steht im Mittelpunkt („körperloses“ Spiel).
– Grundaufstellung mindestens in der eigenen Spielfeldhälfte außerhalb der Nahwurfzone.
– Angreifer, die in die Nahwurfzone laufen, können begleitet werden.
Manndeckung
– Klare Zuordnung: ein Verteidiger gegen einen Angreifer
Sanktion bei Nichteinhaltung
– Verwarnung durch den Wettkampfleiter
– Bei weiterem Nichteinhalten: Schiedsrichter darf Strafwurf verhängen.
Es wird grundsätzlich kein Einzelsieger ermittelt.
HINWEISE ZUR ORGANISATION
Nehmen mehr als zwei Mannschaften teil, werden die Spiele in Turnierform durchgeführt. Der Austragungsmodus wird von der Turnierleitung entsprechend den
Schülerbedürfnissen und den örtlichen Gegebenheiten festgelegt.
TURNIERSPIELE
Die Spiele sollen in Turnierform durchgeführt werden. Die Spielzeit beträgt 2 x 7 1/2 Minuten mit einer Halbzeitpause von 2 Minuten.
Die Turniere können in Verbindung mit einem Spielfest durchgeführt werden. Empfohlen wird der Minihandball mit Ballumfang 48–50 cm und einem Gewicht
von ca. 300 Gramm.
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
MELDETERMIN: 15. Oktober 2015
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
Die Organisationskosten werden vom Fachverband getragen, die Fahrtkosten zu den Wettbewerben werden nicht übernommen.
Alternativwettbewerb Kastentorball
Der Bayerische Handball­Verband (BHV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für dieses Schuljahr einen
Mannschaftswettbewerb (Kastentorball) der 3. und 4. Jahrgangsstufen der Grundschule als Klassenwettbewerb aus.
Eine Mannschaft besteht aus Jungen und Mädchen, wobei während des gesamten Turniers und bei jedem Spiel mindestens zwei Mädchen immer aktiv am
Spielgeschehen teilnehmen müssen.
Es können auch 2 Mannschaften aus einer Klasse am Turnier „Kastentorball“ teilnehmen.
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Eine Mannschaft besteht aus 5 Spielern (1 Kastenwärter und 4 Feldspieler) sowie beliebig vielen Auswechselspielern aus einer Klassengemeinschaft; alle
Auswechselspieler können bei Spielruhe eingesetzt werden; ausgewechselte Spieler/innen können auch wieder eingewechselt werden.
HINWEIS ZUR ORGANISATION
Nehmen mehr als zwei Mannschaften teil, werden die Spiele in Turnierform durchgeführt.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Empfohlen wird der Minihandball mit Ballumfang 48–50 cm und einem Gewicht von ca. 300 Gramm.
SPIELZEIT
Die Normalspielzeit beträgt 2 x 8 Minuten mit einer Halbzeitpause von 3 Minuten; bei Turnierbegegnungen an einem Tag darf die Gesamtspielzeit von 80
Minuten nicht überschritten werden.
NÄHERE WETTKAMPFBESTIMMUNGEN:
Anleitung Kastentorball
Es spielen zwei Teams (à fünf Spieler) gegeneinander. Die Kastenwärter stehen auf dem kleinen Kasten in der gegnerischen Hälfte. Die Mannschaften versuchen
durch dreimaliges (fünfmaliges) Zuspiel innerhalb ihres Teams die Berechtigung zu erhalten, den Kastenwärter anzuspielen. Dafür bekommt die Mannschaft
einen Punkt. Der Kastenwärter muss den Ball auf seinem Kasten ablegen, wird von seinem Zuspieler abgelöst und die gegnerische Mannschaft ist nun im
Angriff. Der „Torraum“ darf nur vom Kastenwärter und einem Spieler der gegnerischen Mannschaft betreten werden, um den Ball zu holen. Um die nötige
Sicherheit zu gewähren und das präzise Zuspiel zu fördern, können nur Punkte gesammelt werden, wenn der Kastenwärter mit beiden Beinen auf dem Kasten
steht und den Ball kontrolliert fangen und ablegen kann. So kann verhindert werden, dass ungenaue Zuspiele im Sprung oder ähnlichem angenommen werden.
Der Zuspieler wird Kastenwärter und der Kastenwärter wechselt mit dem Auswechselspieler die Bank.
Variationsmöglichkeiten:
– mind. drei/fünf Kontakte vor Torerfolg
– keine Rückpässe
– jedes Mannschaftsmitglied muss den Ball berührt haben vor Torerfolg
Die Variationsmöglichkeit wird vom Arbeitskreis Schulsport vor der Turnierausschreibung mit den teilnehmenden Schulen festgelegt.
MELDETERMIN: Wird vom Arbeitskreis festgelegt!
AUSZEICHNUNGEN: Die Kreissieger erhalten vom BHV einen Handball.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de.
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Neue DHB­Grundschulbroschüre
Der Deutsche Handballbund hat eine neue Grundschulbroschüre mit praxisorientierten Arbeitshilfen und Stundenablaufplänen herausgegeben. Die 32 Seiten
umfassende Arbeitshilfe für Lehrkräfte, die sich genauso zum Einsatz in Sportarbeitsgemeinschaften eignet, berücksichtigt in ihren Inhalten die besonderen
Bedingungen einer Sportstunde: die mögliche Heterogenität einer Lerngruppe, eine kleine Halle und den pädagogisch geprägten Bildungsauftrag unter dem
Motto: „Handball erzieht. Handball macht fit. Handball macht Spaß.“
Die DHB­Grundschulbroschüre kann direkt über die DHB­Geschäftsstelle in Dortmund zum Stückpreis von 4,20 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer und Versandkosten)
bezogen werden:
Deutscher Handballbund, Referat IV, Strobelallee 56, 44139 Dortmund, Fax 0231/124061 >> Bestellschein
Als Ansprechpartner für weitere Informationen rund um das Thema „Spielen mit Hand & Ball in der Grundschule“ steht der Landesschulobmann Handball,
Michael Werner, gerne zur Verfügung (Gymnasium Eschenbach, Telefon: 09645/601900, E­Mail: [email protected])
Bayerischer Skiverband: Skilauf in der Grundschule (Alpin, Nordisch und Skisprung)
Der Bayerische Skiverband (BSV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst für dieses Schuljahr Mannschaftswettbewerbe für Grundschulen auf Kreis­ bzw. Regionalebene aus. Die
Wettbewerbe unter dem Motto „Skilauf in der Grundschule“ umfassen die Bereiche „Alpiner Skilauf“, „Nordischer Skilauf“ und
„Skisprung“. Die Veranstaltungen sind Bestandteil des Projektes „Auf die Plätze, fertig, …Ski“ im Rahmen des
Nachwuchskonzeptes des Deutschen Skiverbandes.
1. ALPINER SKILAUF
BAUELEMENTE Für den Alpinen Wettbewerb werden folgende Bauelemente vorgeschlagen:
1. 2. 3. 4. Riesentorlauf (einfache offene Tore)
Sprung über eine Schanze (ohne Stöcke)
Slalomstaffel in leicht geneigtem Gelände
Gleitstrecke mit geringen Richtungsänderungen
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Alternativ auch weitere Stationen in Anlehnung an die Konzeption „Auf die Plätze, fertig, …Ski!“ (z. B. Tretorgel, Wellenbahn, Schlupftore etc.)
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN FÜR DEN ALPINEN WETTBEWERB
1. Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der 2.,3. und 4. Jahrgangsstufe. Der Einsatz von Schülern der ersten Jahrgangsstufe ist in
Ausnahmefällen möglich.
2. Eine Mannschaft besteht aus 6 Schülerinnen und Schüler, davon maximal 3 Buben.
3. Eine Schule kann bis zu 3 Mannschaften melden.
4. Für die Teilnehmer besteht Helmpflicht.
Hinweis: Bitte melden Sie ­ wenn möglich ­ mehrere Mannschaften ihrer Schule, so können auch Kinder ohne Vereinszugehörigkeit Wettkampferfahrung
sammeln.
WERTUNG
1. Jeder Teilnehmer absolviert alle angebotenen Stationen (Bauelemente).
2. Die jeweils 5 besten Ergebnisse pro Station kommen in die Wertung.
3. Die Wertung errechnet sich aus der Addition der erreichten Punkte an den jeweiligen Stationen: d. h. Rang 1 erhält einen Punkt, Rang 2 erhält zwei
Punkte, usw.
4. Sieger ist die Mannschaft, die insgesamt die niedrigste Punktzahl erreicht hat.
HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG
An allen Stationen wird gleichzeitig begonnen. Ein eigener Plan gibt die Reihenfolge des Durchlaufes der einzelnen Stationen an.
Unterlagen wie Einladung/Ausschreibung und Organisationshilfen sind beim Bayerischen Skiverband anzufordern. Der Bayerische Skiverband stellt für die
gemeldeten Arbeitskreise sämtliche Organisationsunterlagen (Einladung, Ausschreibung, Musterauswertungsbögen usw.) im Dateiformat zur Verfügung.
ZEITNAHME
Um dem Organisator die Durchführung zu erleichtern, kann auf die elektrische Zeitnahme zugunsten der Handzeitnahme verzichtet werden.
2. NORDISCHER SKILAUF
BAUELEMENTE
Für den Nordischen Wettbewerb werden folgende Bauelemente vorgeschlagen (Durchführung mit Langlauf Ausrüstung):
1. Alpine Fahrformen: (ca. 4–8 Riesenslalomtore mit Sprung über eine kleine Schanze, Bodenwellen, Bogentreten).
2. Koordinativer Dschungel: zwei Mannschaften treten gegeneinander an. (Anschubweg; Hindernisse, die zum Fahren in Hockposition zwingen, Wellen
oder Tretorgel, Achterlaufen, schnelle Richtungsänderungen, zurück zum Start). Dachübersteigung und Doppelstockstrecke (mehrmaliges Überlaufen
eines Schneedaches, Doppelstockschiebestrecke, zurück zum Start).
3. Staffel: Zwei Mannschaften treten gegeneinander an.
4. Biathlon (mit Wurfanlagen): Zwei Mannschaften treten gegeneinander an.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN FÜR NORDISCHEN WETTBEWERB
1. Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der 2.,3. und 4. Jahrgangsstufe. Der Einsatz von Schülern der ersten Jahrgangsstufe ist in
Ausnahmefällen möglich.
2. Eine Mannschaft besteht aus 6 Schülerinnen und Schüler, davon maximal 3 Buben.
3. Eine Schule kann bis zu 3 Mannschaften melden.
4. Für die Teilnehmer besteht Helmpflicht.
Hinweis: Bitte melden Sie ­ wenn möglich ­ mehrere Mannschaften ihrer Schule, so können auch Kinder ohne Vereinszugehörigkeit Wettkampferfahrung
sammeln.
WERTUNG
1. Jeder Teilnehmer absolviert alle angebotenen Stationen (Bauelemente).
2. Beim nordischen Wettkampf werden bei jeder Station alle Schüler gewertet (alle Wettkampfstationen werden in Staffelform durchgeführt). 3. Die Wertung errechnet sich aus der Addition der erreichten Punkte an den jeweiligen Stationen: d. h. Rang 1 erhält einen Punkt, Rang 2 erhält zwei
Punkte, usw.
4. Sieger ist die Mannschaft, die insgesamt die niedrigste Punktzahl erreicht hat.
HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG
An allen Stationen wird gleichzeitig begonnen. Ein eigener Plan gibt die Reihenfolge des Durchlaufes der einzelnen Stationen an.
Unterlagen wie Einladung/Ausschreibung und Organisationshilfen sind beim beim Bayerischen Skiverband anzufordern. Der Bayerische Skiverband stellt für die
gemeldeten Arbeitskreise sämtliche Organisationsunterlagen (Einladung, Ausschreibung, Musterauswertungsbögen usw.) im Dateiformat zur Verfügung.
ZEITNAHME
Um dem Organisator die Durchführung zu erleichtern, kann auf die elektrische Zeitnahme zugunsten der Handzeitnahme verzichtet werden.
3. SKISPRINGEN
An Standorten im Umfeld von Schanzenanlagen wird ausgewählten Grundschulen zusätzlich ein spezifischer, spielerisch gestalteter Wettbewerb unter dem Titel
„Grundschulwettbewerb Skispringen“ angeboten. Der Wettbewerb wird jeweils an einem Skilift bzw. Skizentrum durchgeführt.
Die Organisation und Durchführung des Wettbewerbes wird durch die Stützpunkt­ und Regionaltrainer des Bayerischen Skiverbandes vorgenommen. Die Kinder
werden von erfahrenen Trainern angeleitet und an die Minischanzen (Schneeschanzen) behutsam herangeführt. Auf Sicherheitsaspekte wird in
besonderem Maße geachtet.
BAUELEMENTE
1. 2. 3. 4. Allgemeines Erwärmen durch Spielformen auf Ski
Alpine Fahrformen
Ski Fun Parcours mit Steilkurven, Schlupftore, Wellenbahn, Tretorgel
Mini­Sprungschanzen in unterschiedlichen Größen (max. 8 Meter Sprungweite)
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TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Teilnahmeberechtigt sind nur Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Jahrgangsstufe. Skifahrerische Grundkenntnisse werden vorausgesetzt. Im Vorfeld der
Wettbewerbe erfolgt im Rahmen der Bauelemente „Allgemeinen Erwärmung auf Ski“ sowie „Alpinen Fahrformen“ jeweils eine Sichtung der teilnehmenden
Schülerinnen und Schüler. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten zu können, werden nur sichere Skifahrer mit entsprechend gezeigtem
Können zu den Sprüngen über die Mini­Schanzen zugelassen.
Die teilnehmenden Grundschulen werden im Vorfeld durch die Trainer von BSV und DSV kontaktiert und erhalten zudem eine detaillierte Ausschreibung mit
weiteren Informationen.
AUSRÜSTUNG
Funktionsfähige Alpin­ oder Langlaufski (keine Sprungski, Alpinski müssen mit einer modernen Sicherheitsbindung ausgestattet sein), Winterbekleidung,
Skihandschuhe, gegebenenfalls Skibrille und Wechselkleidung. Bei der Veranstaltung besteht Helmpflicht!
MANNSCHAFTSSTÄRKE
1. Eine Mannschaft besteht aus 6 Teilnehmern, darunter sollte mindestens ein Mädchen sein.
2. Eine Schule kann bis zu 3 Mannschaften melden.
Hinweis: Bitte melden Sie ­ wenn möglich ­ mehrere Mannschaften ihrer Schule, so können auch Kinder ohne Vereinszugehörigkeit Wettkampferfahrung
sammeln.
Angebot für Einzelstarter:
Da an vielen, v. a. kleineren Schulen keine Mannschaften zustande kommen, bleiben häufig einzelne Talente unentdeckt. Daher werden in diesem Schuljahr
neben gemeldeten Mannschaften zusätzliche Einzelstarter zugelassen. Die teilnehmenden Einzelstarter dürfen noch nicht beim Bayerischen Skiverband erfasst
sein (z.B. Teilnahme an Gau­ und Bayerischen Meisterschaften und zentralen Lehrgängen, Kadermitglieder). Das Wettkampfprogramm ist mit dem der
Mannschaftswettbewerbe identisch und wird gemeinsam durchgeführt.
Betreuung der Einzelstarter:
Die Betreuung der Einzelstarter (Anreise, Betreuung beim Wettbewerb) obliegt der Schule, die der Teilnehmer besucht.
WERTUNG:
Die Wertung erfolgt auf Grundlage der von den DSV­ und BSV­Trainern beobachteten koordinativen und skifahrerischen Fähigkeiten der Teilnehmer im „Ski­
Fun­Parcours“, deren sportlicher Vielseitigkeit und der Beherrschung des Materials. Die Sprungweite fließt nicht in die Bewertung ein.
BETREUUNG Die Betreuung der einzelnen Mannschaften ist von Lehrkräften der jeweiligen Schule wahrzunehmen.
MELDETERMIN
15. Oktober 2015
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
AUSZEICHNUNGEN
Urkunden für diesen Wettbewerb können kostenlos beim Bayerischen Skiverband bezogen werden.
KONTAKTADRESSE
Bayerischer Skiverband e.V.
Wolfgang Weißmüller
Georg­Brauchle­Ring 93
80993 München
wweissmueller@bsv­ski.de
HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
a) Für ausrichtende Vereine/Schulen:
Die Kostenübernahme ist seit dem Schuljahr 2011/2012 neu geregelt. Antragsformulare können beim Bayerischen Skiverband angefordert werden und sind bis
15.10.2015 einzureichen. Voraussetzung für die Übernahme von Organisationskosten ist ein Nachweis der Zusammenarbeit mit dem zuständigen regionalen
Skiverbandes / Skigaues des BSV bzw. mit einem oder mehreren Mitgliedsvereinen des BSV sowie ein Nachweis der tatsächlich entstandenen
Organisationskosten des Veranstalters. Antragssteller für die Kostenübernahme ist der Verein bzw. der regionale Skiverband. Über die Höhe des Zuschusses
befindet der BSV. Urkunden für die Wettbewerbe können kostenlos beim Bayerischen Skiverband bezogen werden.
b) Für teilnehmende Schülerinnen und Schüler:
Für die Schüler entstehen in den Wettbewerben Nordisch und Skispringen keine Kosten. Im Grundschulwettbewerb Alpin sind die Kosten für die Liftkarte zu
tragen.
Bayerischer Tischtennis­Verband: Tischtennis in der Grundschule
Der Bayerische Tischtennis­Verband (BTTV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst für dieses Schuljahr für die Grundschulen Wettkämpfe auf Schul­ und Kreisebene aus.
MANNSCHAFTSSTÄRKE
4er­Mannschaften, bestehend aus 2 Mädchen und 2 Jungen. Die Reihenfolge der Aufstellung Jungen/Mädchen ist beliebig.
Hinweis: Es können auch Mädchen gegen Jungen spielen, mehrere Mannschaften aus einer Klasse sind startberechtigt.
SPIELFOLGE
– 1 Mädchen­Doppel
– 1 Jungen­Doppel
– 4 Einzel (1–1, 2–2, 3–3, 4–4)
– 1 Gemischtes Doppel
AUSZEICHNUNGEN
Die zwei bestplatzierten Mannschaften erhalten eine Urkunde.
BETREUUNG
Die Betreuung muss von einer Lehrkraft der jeweiligen Schule wahrgenommen werden. Ansonsten gilt die Regelung zur Betreuung.
MELDETERMIN
1. März 2016
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
KONTAKTADRESSEN
Landesschulobmann Tischtennis
Studienrat Stefan Plattner Helene­Lange­Gymnasium Fürth
Tannenstr. 19
90762 Fürth
Tel: 0911/9742181
Fax: 0911/9742186
Handy: 0176­20157147
E­Mail: [email protected]
HINWEISE ZUR KOSTENREGELUNG
Da dieser Wettbewerb nur auf örtlicher Ebene stattfindet, sind keine Kosten zu erwarten.
Tischtennis im Grundschulalter: Regiebox Schnupperkurs
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Der Schnupperkurs Tischtennis wendet sich an alle Neueinsteiger und eignet sich besonders für Kinder und Jugendliche
zwischen 6 und 12 Jahren. Dieser enthält die Anleitung für 10 abwechslungsreiche und kurzweilige Trainingsstunden. Er
gibt einen Einblick in den Tischtennissport und dessen Trainingssystematik, von der Faszination Zelluloid über Beinarbeit
und moderne Schlagtechniken bis hin zum ersten Wettkampf. Er ist ein Sportangebot, das im Trend unserer
Freizeitgesellschaft liegt: unverbindlich, überschaubarer Zeitaufwand, enormer Fun­Faktor und moderne Methodik.
• Übungsanleitung
• Schnupperpässe
• Regel­ und Technikplakate
• Präsente für die Teilnehmenden
• Veranstaltungsplakat
• Spiel mit! ­ Broschüre
• Flyer
Die Regiebox Schnupperkurs bietet Schulen sehr gute Voraussetzungen, ein attraktives und abwechslungsreiches
Sportangebot anzubieten.
Anleitung und Tipps zum Schnupperkurs (ausgelegt für 12 Teilnehmer) sind in einer Regiebox zusammengestellt. Diese
enthält:
Bestellen Sie heute die Regiebox und begeistern Sie morgen die Kinder in Ihrer Schule für Tischtennis!
Die Regiebox kann für einen Kostenbeitrag von 15 Euro angefordert werden:
Deutscher Tischtennis­Bund
Referat Breitensport
Marita Bugenhagen
Otto­Fleck­Schneise 12
60528 Frankfurt/Main
Tel.: 0 69/ 69 50 19­0
Fax: 0 69/ 69 50 19­13
E­Mail: [email protected]
Den Flyer zu der Aktion "Schnupperkurs" können Sie hier herunterladen.
Volley spielen in der Grundschule (BVV­Volley­Grundschul­Cup)
Der Bayerische Volleyball­Verband (BVV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst für die Grundschulen einen BVV­Volley­Grundschul­Cup auf Kreis­/Bezirksebene aus.
TEILNAHME
Die Mannschaftswettbewerbe stehen nur Schülerinnen und Schülern der 3. und 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen (auch Förderschulen) offen. Für die
Zulassung ist allerdings nicht der Geburtsjahrgang eines Schülers / einer Schülerin, sondern nur seine Zugehörigkeit zur 3. oder 4. Klasse entscheidend.
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Mannschaftsstärke: Eine Mannschaft besteht aus mindestens 2 Spieler/innen (2 Jungen, 2 Mädchen oder Mixed). Dazu kommen beliebig viele
Auswechselspieler/innen. Spielerwechsel sind beliebig (viele) erlaubt.
Lehrkraft: 1 Betreuer
Teams pro Grundschule: Jede Grundschule kann bis zu 10 Mannschaften melden.
TERMINE/ORTE
Termine (Dezember 2015 ­ Juni 2016) und Orte werden nach Meldeschluss für die ausrichtenden Schulen ab 20. November 2015 vom Bayerischen Volleyball­
Verband bekanntgegeben. Jeder Arbeitskreis wird in Zusammenarbeit mit den Kreisobmännern/­frauen oder geeigneten Schulen gebeten, Ausrichterschulen zu
finden bzw. anzusprechen, welche weitere Grundschulen zu einem Turniervormittag einladen.
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
MELDETERMINE
­ Für ausrichtende Schulen: 15. November 2015 ­ Für teilnehmende Schulen: 30. November 2015
MELDUNG
Die Meldung von ausrichtenden bzw. teilnehmenden Schulen erfolgt ausschließlich per E­Mail an den Bayerischen Volleyball­Verband: [email protected] http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Ausrichtende Schulen erhalten pro Minispielfeld einen Grundschul­Volleyball für das Turnier.
HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
Die Organisationskosten werden vom Fachverband getragen, die Fahrtkosten zu den Wettbewerben werden nicht übernommen.
HINWEIS ZUR ORGANISATION
Spielball: empfohlen wird der MIKASA MVA 123 SL oder MIKASA SV­3
Spielfelder: Langnetz und abgetrennte Felder
Turnierdauer: ca. 3­4 Stunden
ANSPRECHPARTNER BEIM BVV
Andreas Singer (Schulsportbeauftragter BVV) – Tel. 09342­859 433 – E­Mail: [email protected] SPIELREGELN ­ WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Spielmodus
Vorschlag: Es wird ein Turnier mit Zweierteams im Modus jeder gegen jeden gespielt.
Das Turnier findet in 2 Spielrunden statt, die insgesamt ca. 3­4 Stunden dauern.
Ein Spiel dauert, je nach Anzahl der anwesenden Teams 4 – 6 Minuten.
Vor Beginn und nach Beendigung des Spieles klatschen sich die Teams immer ab.
Anschließend wird das Spielergebnis in eine Stempelkarte eingetragen, die jedes Team mit sich führt.
Die Sieger erhalten 2 Stempel. Bei einem Unentschieden bekommen alle Beteiligten Spieler einen Stempel.
Wird mit Pausenfeld gespielt, erhalten die Spieler auf dem Pausenfeld 2 Stempel.
Nach der 1. Spielrunde wird eine Pause zum Essen und Trinken gemacht.
Alternative: Je nach Anzahl der teilnehmenden Teams und zur Verfügung stehenden Felder kann das Turnier mit einem anderen bekannten System (z.B.
Gruppeneinteilung) durchgeführt werden. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass alle Teams möglichst viele Spiele haben und möglichst keine Teams
frühzeitig ausscheiden.
Aufschlag/Anspiel
Der Aufschlag erfolgt durch Anspielen von der rechten Seite hinter der Tabuzonenlinie.
Der Ball darf das Netz berühren, muss allerdings im gegnerischen Feld hinter der Tabuzone ankommen, bzw. die Tabulinie berühren (diagonales Anspiel).
Aufschlag/Anspiel hat immer das Team, das im vorhergehenden Spielzug den Fehler gemacht hat. Das aufschlagende Team rotiert vor jedem Anspiel. Es führt
also kein Spieler zwei Aufschläge hintereinander durch.
Sonderregeln
Das direkte Zurückspielen des Balles ist nicht erlaubt. Es gibt auf jeder Seite mindestens zwei, aber höchstens drei Ballberührungen. Beide Spieler müssen den
Ball berührt/gespielt haben.
Der annehmende Spieler darf zwei Ballberührungen hintereinander durchführen (Ballkontrolle ­ bei der ersten Berührung ist Fangen/Werfen erlaubt.)
Beim Zurückspielen des Balles ist die Berührung des Netzes durch den Ball ebenso erlaubt wie das Spielen des Balles in die Tabuzone.
Schiedsrichter
Die spielenden Teams zählen selbst laut mit. Der aufschlagende Spieler nennt vor seinem Aufschlag/Anspiel laut den aktuellen Spielstand. Die gegnerische
Mannschaft bestätigt diesen laut oder dementiert. Bei Bestätigung erfolgt der Aufschlag, bei Dementi wird erst über den Spielstand Einigung erzielt, bevor
angespielt werden darf.
Kann keine Einigung erzielt werden, wird der Spielzug wiederholt oder, im absoluten Ausnahmefall, ein Betreuer zu Rate gezogen.
Ein Aufschlag ohne vorherige Nennung des Spielstandes ist ungültig und muss wiederholt werden.
Trainer/Betreuer sind Beobachter und sollen die Kinder höchstens an Regeln erinnern.
Zählweise (Spiel nach Zeit)
Nach einer vorgegebenen Zeit (4­6 Minuten, je nach Anzahl der Teams) wird das erzielte Ergebnis in die Stempelkarte eingetragen und die Teams wechseln auf
das nächste Feld. Bei einem Sieg werden 2 Stempel auf der Karte eingetragen, bei einem Unentschieden 1 Stempel und bei einer Niederlage kein Stempel.
Spielfelder
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Bayerischer Sportschützenbund: Bogenschießen
Der Bayerische Sportschützenbund schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst für dieses Schuljahr die 18. Bayerischen Schulmeisterschaften im Bogensport für Einzelschützen und
Mannschaften aus (in Anlehnung an den bundesweiten Schulvergleich des DSB).
WETTKAMPFKLASSEN
WK I 1996–1998 (Junioren)
WK II 1999–2001 (Jugend)
WK III 2002­2003 (Schüler A)
WK IV 2004­2005 (Schüler B)
WK V 2006 und jünger (Schüler C)
WETTKAMPFAUSSCHREIBUNG
Gruppe A – Leistung
­ Zulässige Ausrüstung:
Wettkampfbogen Recurve, olympische Disziplin gemäß Sportordnung (SPO). Schütze muss Mitglied in einem Bogenverein sein
­ Wettkampfklasse und Auflagengröße entsprechen der SPO ab Schülerklasse C bis Junior, Schüler C entspricht 80­er Auflagegröße, Schüler A und B entspricht
60­er Auflagengröße ab Jugendklasse entspricht 40­er Auflagengröße (keine Spots)
­ Modus: alle Klassen schießen 1 x 30 Pfeile auf 18m am Vormittag und 1x30 Pfeile am Nachmittag. Es werden Passen mit je 3 Pfeilen in 2 Minuten geschossen.
Zum Beginn des Wettkampfes nennt der Mannschaftsführer die 3 jeweiligen Starter einer Schule aus allen Wettkampfklassen die die Schulmannschaften bilden.
Es können pro Schule auch mehrere Mannschaften gemeldet werden. Diese Starter werden für die Mannschaftswertung eingesetzt.
­ Wertung: Platz 1­3 Einzelwertung in allen Klassen auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse, eine Trennung nach m/w erfolgt nicht. Bayerischer Schulsieger
in der Leistungsklasse ist die Schule, deren Mannschaft nach den Passen am Vormittag und am Nachmittag die meisten Ringe erzielt hat. Bei Ringgleichheit gibt
es ein Stechen von je einem Schuss von jedem einzelnen Mannschaftsschützen.
Gruppe B – Einsteiger
­ Zulässige Ausrüstung:
Holz­ oder Kunststoffmittelstück, Button, Visier, Monostabilisator, Fingerschlinge
Nicht zulässig: Klicker oder Spiegel, V­Bar, Seitenstabilisatoren
­ Wettkampfklasse und Auflagengröße entsprechen der SPO ab Schülerklasse C bis Junior, Schüler C entspricht 80­er Auflagegröße, Schüler A und B entspricht
60­er Auflagengröße ab Jugendklasse entspricht 40­er Auflagengröße (keine Spots)
­ Modus ist gleich zur Leistungsgruppe A: alle Klassen schießen 1 x 30 Pfeile auf 18m am Vormittag und 1x30 Pfeile am Nachmittag. Es werden Passen mit je 3
Pfeilen in 2 Minuten geschossen.
Zum Beginn des Wettkampfes nennt der Mannschaftsführer die 3 jeweiligen Starter einer Schule aus allen Wettkampfklassen die die Schulmannschaften bilden.
Es können pro Schule auch mehrere Mannschaften gemeldet werden.
­ Wertung: Platz 1­3 Einzelwertung in allen Klassen auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse, eine Trennung nach m/w erfolgt nicht.
Bayerischer Einzelsieger in den Leistungsklassen ist die Schülerin/der Schüler, die/der nach den Passen am Vormittag und am Nachmittag die meisten Ringe
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
erzielt hat. Bei Ringgleichheit gibt es ein Stechen von je einem Schuss.
Bayerischer Schulsieger der Einsteigerklasse ist die Schule, deren Mannschaft nach den Passen am Vormittag und am Nachmittag die meisten Ringe erzielt hat.
Bei Ringgleichheit gibt es ein Stechen von je einem Schuss von jedem einzelnen Mannschaftsschützen.
Bei mehr als 20 teilnehmenden Schulen wird aus Platzgründen auf je 6 Schüler pro Schule sowohl in der Leistungsklasse als auch in der Einsteigerklasse
begrenzt werden müssen. Genaueres wird den teilnehmenden Schulen unverzüglich nach dem Meldetermin mitgeteilt.
Die Teilnehmer/innen müssen einen gültigen Schülerausweis oder die Bestätigung ihrer Schule, dass sie aktuell Schüler dieser Schule sind, vor Beginn des
Wettkampfes vorlegen.
WETTKAMPFTERMIN
Dienstag, 05. Juli 2016 (Zeit­/Startplan wird erst nach Meldeschluss erstellt)
AUSRICHTER/ORT
Bogenschützen Feucht
MELDUNG
Jürgen Sostmeier
Ref. Schule und Verein
Kindergartenstraße 3
92361 Berngau
Telefon: (0 91 81) 2 67 20
Telefax: (0 91 81) 26 72 18
E­Mail: sostmeier@t­online.de
MELDETERMIN
spätestens Dienstag, 14. Juni 2016
Bitte verwenden Sie die Anmeldeformulare unter bssb.de oder die untenstehenden.
MELDEBOGEN
­ als Word­Dokument
­ als pdf­Datei
BETREUUNG
Bitte beachten Sie die Anmerkungen für die Schulsportwettbewerbe in Bayern.
HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
Kosten für Tagegelder und Übernachtungskosten werden nicht vom BSSB übernommen. Fahrtkosten erstattet der BSSB bei Inanspruchnahme von regelmäßig
verkehrenden Beförderungsmitteln (bitte Sondertarife der Bahn beachten (Bestellschein) und die entsprechenden Anmerkungen für die Schulsportwettbewerbe
in Bayern). Zu 50% werden die Fahrtkosten erstattet bei Inanspruchnahme von privaten Busunternehmen. Bei Benutzung von eigenen Pkws ist vorab die
Genehmigung von Herrn Sostmeier einzuholen. Die anfallenden Kosten für den Ausrichter werden kostenmäßig wie in den Vorjahren geregelt.
Einrad
Der Einradverband Bayern e.V. (EVB) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst für dieses Schuljahr den Bayerischen Schulsportwettbewerb in Einrad aus.
WETTBEWERB
Mannschaftswettbewerb für Schülerinnen und Schüler aller Schulen und Jahrgangsstufen.
Jüngere Teilnehmer erhalten Zusatzpunkte als Altersausgleich, für jedes Jahr jünger als 2001 Jahre gibt es 200 Punkte (z.B. Jahrgang 2002: +200 Punkte,
Jahrgang 2003: +400 Punkte)
Eine Mannschaft kann aus Jungen oder Mädchen (auch gemischt) bestehen.
MANNSCHAFTSSTÄRKE UND WERTUNG
Maximal 8 Jungen oder Mädchen (beliebig gemischt).
Die besten 8 Jungen oder Mädchen (beliebig gemischt) einer Schule werden bei der Schulwertung berücksichtigt.
Zum Finale dürfen 2 Ersatzfahrer mitgebracht werden, die auch starten. Die besten 8 Ergebnisse des Teams gehen in die Wertung ein
WETTBEWERBSBESTIMMUNGEN
(Einrad­Schulwettbewerb­Übersichtsblatt abrufbar unter www.einradverband.de/sw)
Start: Gestartet wird immer aus dem Stillstand. Die Fahrer halten sich dabei an Hand, Haltestangen, Hochsprungständer, Kästen o.ä. fest.
Versuche: Bei den Fahrdisziplinen haben die Fahrer zwei Versuche, beim Springen 5 Versuche.
Zeitmessung: Mit Stoppuhr/Handy handgestoppt.
Rad: Bei allen Fahr­Disziplinen muß ein Teilnehmer das gleiche Rad verwenden, nur bei Sprung darf ein weiteres stabileres Rad verwendet werden.
Radgröße max. 20 Zoll, Kurbeln mind. 10 cm lang, bei 16 Zoll Radgröße mind. 8,9 cm Kurbellänge. Keine Metallpedale in der Halle.
Schutzausrüstung: Feste Sportschuhe, Helm, Knieschoner, Handschoner, bei Metallpedalen auch Schienbeinschoner.
Punkte: Maximal 2000 Punkte pro Disziplin. Altersausgleich 200 Punkte für jedes Jahr jünger als 2000.
Disziplinen: Der Wettbewerb besteht aus den folgenden 5 Disziplinen.
1.) 50 m­Rennen Strecke als gerade Strecke, Rundkurs oder Schleife. Aus Sicherheitsgründen keine scharfen Kurven.
An einer Hand Durchkommen = 50 Punkte,
Frei Durchkommen = 200 Punkte oder wenn weniger als 18 Sekunden: (2000 ­ Zeit in Hundertstel) Punkte
Beispiel: Eine gefahrene Zeit (handgestoppt) von 14,20 s ergibt 2000­1420= 580 Punkte.
2.) Slalom
Um vier Hütchen im Abstand von 2 Metern. Rechts von Hütchenreihe starten, Slalom vorwärts, nach dem letzten Hütchen wenden und als Slalom zurückfahren. Startlinie = Ziellinie. Punkte wie bei 50 m­Rennen
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
3.) Achter­Rennen
Erst das linke Hütchen gegen Uhrzeigersinn umrunden, dann das rechte Hütchen im Uhrzeigersinn ganz umrunden.
Startlinie = Ziellinie; sie darf zwischendurch nicht überfahren werden. Punkte wie bei 50 m­Rennen
4.) 10 m Langsam­Balance zwischen zwei Linien im Abstand von 30 cm.
Dabei muss jeder Teilnehmer:
Zwischen den Linien und auf dem Einrad bleiben
Immer vorwärts fahren (also nicht stehen bleiben, hüpfen, rückwärts fahren oder pendeln und nicht mehr als 45° von der Fahrtrichtung wegdrehen)
An einer Hand Durchkommen = 50 Punkte
Frei Durchkommen = 200 Punkte oder (Zeit in Hundertstel) Punkte : 2 (wenn mehr als 4 Sekunden; mehr als 40 Sek. bringt nichts)
Beispiel: Zeit von 14,20 s ergibt 710 Punkte
5.) Springen auf dem Einrad
Achtung: Das ist in der Tat leichter als Fahren! Kann deswegen auch schon vor dem Fahren trainiert werden.
Wichtiger Tipp: Beide Pedale müssen dabei auf gleicher Höhe sein und bleiben!
Punkte gibt es nur, wenn man nach dem Hüpfen auf dem Einrad bleibt, also nicht sofort absteigt.
a. je 20 Punkte für max. 20 Hüpfer in Folge mit Festhalten an Hand oder Sprossenwand (max. 400 Punkte) oder
b. je 40 Punkte für max. 20 Hüpfer in Folge ohne Festhalten (max. 800 Punkte) oder
c. je 20 Punkte pro cm Weitsprung für max. 100 cm (bringt ab 40 cm Weite mehr Punkte) ab Absprunglinie; seitlich oder mit 15 m Anlauf aus dem Fahren
springen;
vor und nach dem Sprung muss 3 Radumdrehungen frei gefahren werden,
Sprungweite in cm x 20 Punkte
Beispiel: 90 cm Weite ergeben 1800 Punkte
TERMINE UND WETTKAMPFORT
Vorrunde: Bis Montag 20.06.2016 können Ergebnisse pro Teilnehmer online gemeldet und immer wieder verbessert werden. Urkunde wird sofort automatisch
per E­mail an den Erfasser verschickt.
Am 21.06.2016 werden die Finalisten – die besten 3 Schulteams der sieben Bezirke – bekanntgegeben und zum Finale eingeladen.
Landesfinale: am 12.07.2016 in Lenting bei Ingolstadt (Dreifachturnhalle, Ernst­Rauwolfstraße)
MELDETERMIN
ab September 2015 bis Montag 20.06.2016 online unter www.einradverband.de/sw
WETTBEWERBSBOGEN
unter www.einradverband.de/sw
KAMPFRICHTER
Es müssen Pflichtkampfrichter gestellt werden: ein Kampfrichter pro Teilnehmer­Mannschaft beim Finale. Die Kampfrichter müssen namentlich gemeldet werden
und am 12.07.2016 für die gesamte Dauer der Wettkämpfe zur Verfügung stehen. Bei fehlendem Pflichtkampfrichter kein Start.
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
INFO­ADRESSE Petra Plininger, Vorsitzende Einradverband Bayern e.V.
Stadtplatz 20, 84453 Mühldorf/Inn
Telefon: (08631) 379 883
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
102/169
2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
E­Mail: info@einradverband­bayern.de
HINWEIS
Die Organisationskosten werden vom Einradverband Bayern (EVB) getragen, die Fahrtkosten zu dem Wettbewerb werden nicht übernommen. Zu diesem
Schulsportwettbewerb können Mannschaften aber mit DB­Tickets der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>> Bestellmodalitäten und Bestellschein). Ca. 4
Wochen nach dem Wettkampf schickt Ihnen die Bayerische Landesstelle für den Schulsport die entsprechende Rechnung zu.
Bayerischer Turnspiel­Verband e. V.: Faustball
Der Bayerische Turnspiel­Verband e. V. (BTSV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst für dieses Schuljahr Wettkämpfe im Faustball aus.
WETTKAMPFKLASSEN
(Jungen und Mädchen)
Wettkampfklasse I 1997 und jünger
Wettkampfklasse II 2000 und jünger
Wettkampfklasse III 2002 und jünger
Wettkampfklasse IV 2004 und jünger (gem.)
Nachdem eine Überlappung der Altersklassen besteht, muss die Gewähr gegeben sein, dass ein/e Spieler/in an einem Tag nur in einer Wettkampfklasse starten
kann. Hat ein/e Spieler/in beim Qualifikationsturnier an drei Spielen in den Wettkampfklassen II oder III teilgenommen, kann er/sie dann beim Landesfinale nur
noch in eine ältere Wettkampfklasse wechseln.
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler: maximal 7 von einer Schule
Lehrkraft: 1
REGELUNG FÜR ALLE SPIELE BEI DEN SCHULSPORTWETTKÄMPFEN IM FAUSTBALL
Leinenhöhe Spielfeldgröße
>> Jungen:
Wettkampfklasse I
Wettkampfklasse II
Wettkampfklasse III
Wettkampfklasse IV 2,00 m
2,00 m
1,80 m
1,60 m
50 x 20 m
50 x 20 m
40 x 20 m
30 x 15 m
>> Mädchen:
Wettkampfklasse I
Wettkampfklasse II
Wettkampfklasse III
Wettkampfklasse IV
1,90 m
1,90 m
1,80 m
1,60 m
50 x 20 m
50 x 20 m
40 x 20 m
30 x 15 m
Die Spielzeit beträgt in allen Wettkampfklassen 2 x 10 Minuten.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Faustball werden nach den Wettkampfbestimmungen des Internationalen Faustball­Verbandes durchgeführt. Die
gültigen Spielregeln können angefordert werden bei:
Doris Schwarz
Walter­Flex­Straße 17
90453 Nürnberg
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
MELDETERMIN
16. Mai 2016
WETTKAMPFTERMINE
Qualifikationsturniere Nord und Süd je nach Meldeergebnis für alle Wettkampfklassen bis 16. Mai 2016.
Termin Landesfinale: 14.07.2016 um 10 Uhr voraussichtlich in Eibach
MELDEADRESSE
Doris Schwarz
Walter­Flex­Straße 17
90453 Nürnberg
MELDUNG
Die Vordrucke für die Meldung zu den Wettbewerben (Meldebogen) finden Sie hier:
­ als Word­Dokument
­ als pdf­Datei
KONTAKTANSCHRIFTEN
Schulsportbeauftragte des BTSV:
Edeltraud Brandstetter
Sonnblickweg 4
84034 Landshut
Tel.: 08 71/6 24 03
Fax: 08 71/9 65 42 08
E­Mail: [email protected]
Schulsportbeauftragte Faustball:
Doris Schwarz
Walter­Flex­Straße 17
90453 Nürnberg
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
103/169
2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Tel.: 09 11/6 4278 79
Mobil: 0177/5466057
E­Mail: [email protected]
HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
Die Organisations­ und Fahrtkosten (Busse) trägt der Fachverband, auf Bildung von Sammelfahrten ist zu achten. Zu diesem Schulsportwettbewerb können
Mannschaften aber auch mit DB­Tickets der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>> Bestellmodalitäten und Bestellschein). Ca. 4 Wochen nach dem Wettkampf
schickt Ihnen die Bayerische Landesstelle für den Schulsport die entsprechende Rechnung zu. Der Fachverband wird gebeten, die Beteiligung (Teilnehmerzahl,
Mannschaften, Schulen) bis 31.7.2016 an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport zu melden.
Bayerischer Fechterverband: Fechten
Der Bayerische Fechterverband (BFV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst für dieses Schuljahr Wettkämpfe im Fechten aus.
WETTKAMPFKLASSEN
WK II 1996–2001 Degen, Florett und Säbel ­ jeweils Mädchen und Jungen
WK III 1999–2003 Degen, Florett und Säbel ­ jeweils Mädchen und Jungen
WK IV 2004–2006 Minidegen und Miniflorett (Jhrg. 2007 auf Nachfrage) ­ Miniwaffen, Jungen und Mädchen gemischt
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Drei Fechter/innen (+ 1 Ersatz, nicht verpflichtend) aus einer Schule.
Lehrkraft: 1 pro Mannschaft
BESONDERE REGELUNGEN FÜR DIE SCHULSPORTWETTKÄMPFE IM FECHTEN
Neuerungen:
Es können mehrere Mannschaften einer Schule in derselben Waffe und Wettkampfklasse starten. Die Mitglieder der Mannschaft müssen namentlich aufgeführt
werden.
Es erfolgt eine generelle Unterteilung in Mädchen­, Jungen­ und Mixed­Teams. Letztere fechten mit den Jungen und werden dort auch mit gewertet. Alle Teilnehmer benötigen ein Gesundheitszeugnis (nicht älter als ein Jahr) und einen Fechtpass oder die Bestätigung eines Vereins (Fechtabteilung), dass sie
die Wettkampfregeln beherrschen. Sicherheitskleidung nach den FIE­Vorschriften ist Pflicht. Es gelten die Regeln der FIE. Die Wettkämpfe werden nach dem
Stafettensystem ausgetragen. Im Stafettensystem wird in neun zeitlich begrenzten Einzelgefechten, jeder gegen jeden, auf 45 Treffer gefochten.
MELDETERMIN
03. Juni 2016
WETTKAMPFTERMINE UND ORTE
Das Landesfinale findet am Samstag, den 25.06.2016, bzw. am Sonntag, den 26.06.2016 statt.
Orte: Degen, Florett: TV Augsburg, Gabelsbergerstr. 64, 86199 Augsburg
Säbel: Uhlandstr. 46, 90408 Nürnberg (Beginn 10 Uhr)
Der Beginn der Wettkämpfe wird nach Eingang der Meldungen festgelegt und den Betreuern rechtzeitig mitgeteilt. Bitte unbedingt E­Mail­Adresse oder
Telefonnummer der Betreuer/Lehrkräfte mit der Anmeldung mitteilen.
KAMPFRICHTER
Es müssen Pflichtkampfrichter gestellt werden: ab der 1. Mannschaft einen Kampfrichter, ab der 3. Mannschaft zwei und ab der 5. Mannschaft drei
Kampfrichter. Maßgebend ist die Summe der gemeldeten Mannschaften für den Tag (alle Wettbewerbe). Die Kampfrichter müssen namentlich gemeldet werden
und für die gesamte Dauer der Wettkämpfe zur Verfügung stehen. Bei fehlenden Pflichtkampfrichtern kein Start.
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
HINWEISE ZUR KOSTENREGELUNG
Die Organisationskosten trägt der Verband, die Fahrtkosten werden nicht übernommen.
Zu diesem Schulsportwettbewerb können Mann schaften aber mit DB­Tickets der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>> Bestellmodalitäten und Bestellschein).
Ca. 4 Wochen nach dem Wettkampf schickt Ihnen die Bayerische Landesstelle für den Schulsport die entsprechende Rechnung zu.
MELDUNG
Die Vordrucke für die Meldung zu den Wettbewerben (Meldebogen) finden Sie hier:
­ Meldebogen als Word­Datei
­ Meldebogen als pdf­Datei
MELDE­ UND KONTAKTANSCHRIFT
Schulsportbeauftragte des Bayerischen Fechterverbandes
Stefanie Nicke
Hubertusweg 14
94034 Passau
Handy (01 76) 24 03 28 06
E­Mail: [email protected]
Der Fachverband wird gebeten, die Beteiligung (Teilnehmerzahl, Mannschaften, Schulen) bis 15.7.2016 an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport zu
melden.
Bayerischer Hockey­Verband: Hallenhockey
Der Bayerische Hockey­Verband (BHV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst für dieses Schuljahr Schulmannschaftswettkämpfe im Hallenhockey aus.
WETTKAMPFKLASSEN: I, II, III, IV
(Jungen und Mädchen)
Wettkampfklasse I 1996 – 1999
Wettkampfklasse II 1999 – 2002
Wettkampfklasse III 2001 – 2004
Wettkampfklasse IV 2003 – 2005
MANNSCHAFTSSTÄRKE
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
104/169
2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Schüler: maximal 9 von einer Schule
Lehrkraft: 1
AUSTRAGUNGSMODUS
Die Wettkämpfe werden in Turnierform durchgeführt, wobei die Spielzeit pro Spiel in der Regel in den Wettkampfklassen I und II 2 x 15 Minuten und in den
Wettkampfklassen III und IV 2 x 12,5 Minuten betragen sollte. Je nach Zahl der gemeldeten Mannschaften werden Kreis­, Regional­ und Bezirksentscheide
gespielt.
Die Bezirkssieger können jeweils den nord­ und südbayerischen Titelträger ausspielen.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Es gilt das Regelwerk des Deutschen Hockeyverbandes „Spielordnung Hockeyregeln für Feld und Halle“ (Ausgabe 1998). Es ist zu beziehen über den Deutschen
Hockeybund, Theresienhöhe, 50354 Hürth, Telefon (0 22 33) 94 24 40, Telefax (0 22 33) 94 24 44.
MELDETERMIN
15. Oktober 2015
MELDEADRESSE
In jedem Bezirk und in der Landeshauptstadt München der Bezirksschulobmann Hockey
(siehe Adresspool).
MELDUNG
Die Vordrucke für die Meldung zu den Wettbewerben (Meldebogen) finden Sie hier:
­ als Word­Datei
­ als pdf­Datei
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
Die Organisationskosten werden vom Fachverband getragen, die Fahrtkosten zu den Wettbewerben werden nicht übernommen.
Zu diesem Schulsportwettbewerb können Mannschaften aber mit DB­Tickets der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>> Bestellmodalitäten und Bestellschein).
Ca. 4 Wochen nach dem Wettkampf schickt Ihnen die Bayerische Landesstelle für den Schulsport die entsprechende Rechnung zu.
Der Fachverband wird gebeten, die Beteiligung (Teilnehmerzahl, Mannschaften, Schulen) bis 15.7.2016 an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport zu
melden.
BRK­Wasserwacht: Klassenschwimmwettbewerb
Die Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes führt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung
und Kultus, Wissenschaft und Kunst auch in diesem Schuljahr wieder für alle bayerischen Schulen einen Klassenwettbewerb im
Schwimmen und Rettungsschwimmen durch.
Durch diesen Wettbewerb soll die noch immer beträchtliche Zahl von Nichtschwimmern unter der Schuljugend verkleinert werden, außerdem sollen möglichst
viele Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an einer Ausbildung im Rettungsschwimmen motiviert werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ruft alle Schulen auf, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen. Dies gilt
besonders für die Schulen in den Großstädten und Landkreisen mit vorhandenen Frei­ und Hallenbädern.
WETTBEWERBE
Zur Teilnahme an dem Wettbewerb sind alle allgemeinbildenden Schulen in Bayern aufgerufen.
Bewertet werden:
Seepferdchen
Deutsche Jugendschwimmabzeichen
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
Der Klassenwettbewerb gelangt für die ersten bis neunten Klassen zur Durchführung. Es werden vier Wertungsgruppen gebildet.
Wertungsgruppen sind: Klassen 1 und 2, 3 und 4, 5 und 6, 7 bis 9.
Für die Klassen einer Wertungsgruppe wird auf Basis der erreichten Punkte eine Rangfolge ermittelt.
WERTUNG
Jede(r) Schüler(in) erhält für seine /ihre erworbenen Abzeichen Punkte gemäß Wertungstabelle. Es gelten auch Abzeichen, die in früheren Jahren erworben
wurden. Punkte mehrerer Schwimm­ und Rettungsschwimmabzeichen können nicht addiert werden. Es wird nur das Abzeichen mit der höchsten Punktzahl
gewertet.
Beispiel:
Wertungsgruppe Klasse 3 und 4: Der Schüler besitzt das Seepferdchen (7 P.), das Jugendschwimmabzeichen
Bronze (15 P.) sowie das Jugendschwimmabzeichen Silber (20 P.).
Wertung: Höchstpunktzahl Jugendschwimmabzeichen Silber: 20 Punkte
erreichte Punktzahl: 20 Punkte
Die Platzziffer einer Klasse ergibt sich, wenn man die Punktezahlen addiert, die von den Schülerinnen und Schülern erreicht wurden und diese Summe dann
durch die Zahl der teilnehmenden Schüler(innen) teilt.
Beispiel:
480 Punkte bei 28 Teilnehmern: 480 : 28 = 17,14 Punkte. Mädchen und Jungen werden gleich bewertet.
Sollte es zu einer Punktgleichheit kommen, rückt die Klasse mit der größeren Schülerzahl vor. Sieger ist die Klasse mit der höchsten Platzziffer.
Wertungstabelle
Klassen 1+2 Klassen 3+4 Klassen 5+6 Klassen 7­9
1. Seepferdchen
10
7
5
2 Punkte
2. Jugendschwimmabzeichen Bronze 20
15
10
5 Punkte
3. Jugendschwimmabzeichen Silber
–
18
15
10 Punkte
4. Jugendschwimmabzeichen Gold
–
20
20
15 Punkte
5. Deutsches Rettungsschwimmabzeichen
–
–
–
20 Punkte
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Am Wettbewerb sollen alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse bzw. Sportklasse (z. B. 5a/5b) teilnehmen.
Gruppen aus „Differenzierter Sportunterricht – Schwimmen“ können nicht als Sportklassen gewertet werden.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
105/169
2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Lediglich Schüler(innen), die ärztlicherseits vom Schwimmen befreit sind, werden nicht in die Wertung einbezogen.
HINWEISE UND ORGANISATION
Die Wasserwacht bietet für die Durchführung des Wettbewerbs gerne ihre Unterstützung an. Wenden Sie sich einfach an die örtliche Kreis­Wasserwacht bei
Ihrem Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes. Dort erhalten Sie auch die Broschüre „Schwimmen lernen ­ Anleitung für den Schwimmunterricht“ und das
„Lehrbuch Rettungsschwimmen“. Ebenso sind dort die Urkunden und Abzeichen erhältlich.
Die genaue Adresse der örtlichen Wasserwacht kann über nachfolgende BRK­Bezirksverbände erfragt werden.
Oberbayern:
Schumacherring 26, 81737 München
Telefon (0 89) 62 71 38­24
Postfachanschrift: Postfach 830 154
81701 München
Niederbayern/Oberpfalz:
Sedanstraße 8, 93055 Regensburg
Telefon (09 41) 7 96 03­25
Ober­/Mittelfranken:
Regensburger Str. 231, 90403 Nürnberg
Telefon (09 11) 58 680
Unterfranken:
Greisingstraße 10a, 97074 Würzburg
Telefon (09 31) 7 96 11­20
Schwaben:
Fabrikstraße 2, 86199 Augsburg
Telefon (08 21) 90 60 60
Postanschrift: Postfach 220 367
86183 Augsburg
MELDUNG DER ERGEBNISSE
Die Ergebnisse müssen bis spätestens 21. Juni des laufenden Schuljahres direkt an:
Bayerisches Rotes Kreuz
Landesgeschäftsstelle
Wasserwacht Bayern
Garmischer Straße 19–21
81373 München
Telefon: (0 89) 92 41­13 24
Telefax: (0 89) 92 41­13 62
E­Mail: info@wasserwacht­bayern.de
gemeldet werden. Dazu sind die Wertungslisten der Wasserwacht zu verwenden (>> Wertungsliste).
AUSZEICHNUNGEN
(durch die Wasserwacht Bayern)
Die drei besten Klassen jeder Klassengruppe auf Landesebene erhalten von der Wasserwacht­Bayern eine Auszeichnung Schulschwimmen mit einer Urkunde.
Zusätzlich bekommt jede(r) Schüler(in) dieser drei Klassen eine persönliche Auszeichnung. Von allen weiteren teilnehmenden Klassen werden zehn Klassen
ausgelost und jede(r) Schüler(in) wird besonders ausgezeichnet. Alle teilnehmenden Schulen bekommen eine Ergebnisliste, die teilnehmenden Klassen jeweils
eine Urkunde. Die Siegerehrung mit der Verteilung der Preise nehmen die einzelnen Wasserwachtbezirke vor.
Korbball
Der Bayerische Turnspiel­Verband e. V. (BTSV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst für dieses Schuljahr einen Schulwettbewerb in der Sportart Korbball aus.
WETTKAMPFKLASSEN
(Jungen und Mädchen)
Wettkampfklasse I 1997 und jünger
Wettkampfklasse II 2000 und jünger
Wettkampfklasse III 2002 und jünger
Wettkampfklasse IV 2004 und jünger (gem.)
Nachdem eine Überlappung der Altersklassen besteht, muss die Gewähr gegeben sein, dass ein/e Spieler/in an einem Tag nur in einer Wettkampfklasse starten
kann.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
106/169
2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler: maximal 8 von einer Schule
Lehrkraft: 1
REGELUNG FÜR ALLE SPIELE BEI DEN SCHULSPORTWETTKÄMPFEN IM KORBBALL
Kleinfeld/Halle 25­35 m x 10­25m
Die Spielzeit beträgt in allen Wettkampfklassen 2 x 10 Minuten.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Korbball werden nach den Wettkampfbestimmungen des DTB durchgeführt. Die gültigen Spielregeln können
angefordert werden bei:
Klaus Tropsch
Zehntstraße 46
97440 Zeuzleben
E­Mail: ktropsch@t­online.de
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
MELDETERMIN
18. Mai 2016
WETTKAMPFTERMINE
Qualifikationsturniere Nord und Süd je nach Meldeergebnis für alle Wettkampfklassen im Juni 2016. Die Wettkampforte werden noch bekannt gegeben.
Der Termin für das Landesfinale steht noch nicht fest, wird aber rechtzeitig mitgeteilt.
MELDEADRESSE
Bayerischer Turnspielverband e. V.
Georg­Brauchle­Ring 93
80992 München
MELDUNG
Die Vordrucke für die Meldung zu den Wettbewerben (Meldebogen) finden Sie hier:
­ Meldebogen als Word­Datei
­ Meldebogen als pdf­Datei
KONTAKTANSCHRIFTEN
Schulsportbeauftragte des BTSV:
Edeltraud Brandstetter
Sonnblickweg 4
84034 Landshut
Telefon: 08 71/6 24 03
Fax: 08 71/9 65 42 08
E­Mail: [email protected]
Schulsportbeauftragter Korbball:
Klaus Tropsch
Zehntstraße 46
97440 Zeuzleben
Telefon: 09722­940154
E­Mail: ktropsch@t­online.de
HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
Die Organisations­ und Fahrtkosten (Busse) trägt der Fachverband, auf Bildung von Sammelfahrten ist zu achten. Zu diesem Schulsportwettbewerb können
Mannschaften aber auch mit DB­Tickets der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>> Bestellmodalitäten und Bestellschein). Ca. 4 Wochen nach dem Wettkampf
schickt Ihnen die Bayerische Landesstelle für den Schulsport die entsprechende Rechnung zu.
Der Fachverband wird gebeten, die Beteiligung (Teilnehmerzahl, Mannschaften, Schulen) bis 31.7.2016 an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport zu
melden.
Bayerischer Radsport­Verband: Mountainbiken
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
107/169
2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Bayerischer Radsport­Verband: Mountainbiken
Der Bayerische Radsport­Verband schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst für dieses Schuljahr Mannschaftswettbewerbe im Mountainbiken aus.
WETTKAMPFKLASSEN: II, III und IV
Jungen und Mixed
Wettkampfklasse II: 1999–2001
Wettkampfklasse III: 2002–2003
Wettkampfklasse IV: 2004 und jünger
(keine Grundschüler)
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schüler/innen:
max. 5 von einer Schule
Lehrkraft: 1
AUSTRAGUNGSMODUS:
Die Wettbewerbe werden als Kombination aus Zeit­ und Geschicklichkeitswettbewerb (Rundstreckenrennen und Radtrial) durchgeführt.
Rundstreckenrennen: Zeitwettbewerb über eine einmal oder mehrmals zu durchfahrende Rundstrecke. Die erzielten Zeiten innerhalb einer Mannschaft werden
addiert.
Renndauer beim Zeitwettbewerb:
WK II: 25 Minuten
WK III: 20 Minuten
WK IV: 15 Minuten
(Die Streckenlänge wird entsprechend dem Streckenprofil und der Streckenbeschaffenheit festgelegt)
Radtrial:
Geschicklichkeitswettbewerb, bei dem „kontrollierte“ Zonen“ (Sektionen) entlang einer beschriebenen Rundstrecke mit einem Minimum an Fehlerpunkten (z. B.
Abstützen mit dem Fuß oder der Hand) zu durchfahren sind. Die Fehlerpunkte innerhalb der Mannschaft werden addiert. Die Fahrzeiten in den Sektionen und
über die Rundstrecke haben keine Bedeutung für die Wertung. Sie werden großzügig bemessen.
Wertung:
Rundstreckenrennen und Radtrial bilden zur Erzielung einer Endwertung eine Einheit. Fehlerpunkte werden in Strafzeiten umgerechnet, die zur Renndauer im
Rundstreckenrennen addiert werden. Die Leistungen der drei besten Starter (Addition der erzielten Zeiten) gehen in die Mannschaftswertung ein. Bei
gemischten Mannschaften kommen mindestens zwei Mädchen in die Wertung, bei Jungenmannschaften darf maximal ein Mädchen starten. Je nach Zahl der
Meldungen werden Regionalentscheide durchgeführt. Die Sieger der Regionalentscheide qualifizieren sich für das Landesfinale.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Den Sicherheitsaspekten wird bei der Planung und Durchführung der Wettbewerbe besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Grundlagen dazu sind die
Veröffentlichungen zur Sicherheit im Schulsport (KMBek vom 8. 4. 2003 in KWMBl Nr. 8/2003) und die Wettkampfbestimmungen des Bundes Deutscher
Radfahrer für den Mountainbikesport. Die Sicherheitsaspekte zu Streckenwahl, Material und Schutzkleidung können beim Schulsportbeauftragten des
Bayerischen Radsport­ Verbandes angefordert werden (siehe Meldeadresse).
Mittelschulen dürfen ihre Teilnehmer nicht aus dem Mittelschulverbund, sondern nur aus der eigenen Schule melden.
MELDETERMIN
15. Februar 2016
MELDEVERFAHREN
Die Mannschaftsmeldung erfolgt ausschließlich über www.bikepoolbayern.de >> Schulsportwettbewerbe Mountainbike >> Mannschaftsmeldung
1. Die eingehenden Mannschaftsmeldungen werden vom Schulsportbeauftragten auf die Regionalentscheide verteilt.
2. Die Mannschaftsbetreuer werden vom Schulsportbeauftragten zeitnah über den Veranstaltungsort, ­termin und Organisation des zugeordneten
Regionalentscheids (Veranstaltungszeitfenster: April – Anfang Juni) unterrichtet.
3. Die Mannschaftsbetreuer melden ihre Starter für die Wettbewerbe namentlich über www.bikepoolbayern.de an.
4. Die in den Regionalentscheiden qualifizierten Mannschaften werden zentral vom Schulsportbeauftragten für das Landesfinale eingeladen.
TERMIN LANDESFINALE
Freitag 08. Juli 2016 in Rappershausen
Schulsportbeauftragter des Bayerischen Radsport­Verbandes
Michael Kreil
Staatliche Realschule Bad Brückenau
Römershager Str.29
97769 Bad Brückenau
Telefon: (09741) 2574 (d)
Telefax: (09741) 6395 (d)
E­Mail: kreil.michael@t­online.de
BETREUUNG
Beachten sie die Regelung zur Betreuung.
HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
Die Organisationskosten werden vom Fachverband getragen. Die Fahrtkosten zu den Wettbewerben werden nicht übernommen.
Zu diesem Schulsportwettbewerb können Mannschaften aber mit DB­Tickets der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>> Bestellmodalitäten und Bestellschein).
Ca. 4 Wochen nach dem Wettkampf schickt Ihnen die Bayerische Landesstelle für den Schulsport die entsprechende Rechnung zu.
Bayerischer Reit­ und Fahrverband: Reiten/Voltigieren
Der Bayerische Reit­ und Fahrverband schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst für dieses Schuljahr Wettkämpfe in der Sportart Reiten/Voltigieren aus.
WETTKAMPFKLASSEN
Wettkampfklasse I: Fortgeschrittene (Schüler/innen, die seit 2 Jahren reiten/voltigieren)
Wettkampfklasse II: Anfänger (Schüler/innen, die im 1. oder 2. Jahr reiten/voltigieren)
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Die Mannschaften bestehen beim Voltigieren aus max. 7 Schülerinnen und/oder Schülern (auch gemischt)
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
108/169
2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Beim Reiten bestehen die Mannschaften aus jeweils 2 bzw. 4 Schülerinnen/Schülern (auch gemischt) für die einzelnen Wettkampfspiele.
AUSTRAGUNGSMODUS
1. Voltigieren
­ Gruppe I: eine selbstzusammengestellte Kür in Schritt und/oder Trab und/oder Galopp von max. 10 Minuten
2. Reiten
­ Spiele mit Ponys und/oder Pferden für Schülerinnen und Schüler aller Wettkampfklassen
­ Die Spiele und die Anforderungen gehen je nach Meldeergebnis den Schulen spätestens drei Wochen vor dem Landesentscheid zu.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Beim Voltigieren werden bewertet Originalität, Harmonie und Schwierigkeitsgrad mit einer Wertnote von 0–10.
Die Reiterspiele werden nach Punkten bewertet bzw. nach dem K.O.­System ausgetragen.
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
WETTKAMPFTERMINE
Je nach Meldeergebnis werden Ort und Termin des Landesentscheids den gemeldeten Schulen mit den Wettkampfbestimmungen im Reiten spätestens drei
Wochen vorher bekanntgegeben.
MELDUNG
Die Vordrucke für die Meldung zu den Wettbewerben (Meldebogen) finden Sie hier:
­ Meldebogen als Word­Datei
­ Meldebogen als pdf­Datei
MELDETERMIN
31. März 2016. Bei der Meldung ist anzugeben, ob die Teilnehmer auf Ponys oder Großpferden reiten/voltigieren.
MELDEADRESSE
Bayerischer Reit­ und Fahrverband
Landshamer Straße 11,
81929 München
Telefon (0 89) 9 26 96 72 50
Telefax (0 89) 9 26 96 72 99
E­Mail: [email protected]
KONTAKTANSCHRIFT
Schulsportbeauftragte:
Julia Fröhlich
Klosterstr. 11
96164 Kemmern
Telefon: 0172/1071480
E­Mail: [email protected]
HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
Die Organisationskosten und die Stellung der Pferde/Ponys übernimmt der Fachverband. Fahrt­ und Verpflegungskosten zu dem Wettbewerb können nicht
übernommen werden. Zu diesem Schulsportwettbewerb können Mannschaften aber mit DB­Tickets der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>>
Bestellmodalitäten und Bestellschein). Ca. 4 Wochen nach dem Wettkampf schickt Ihnen die Bayerische Landesstelle für den Schulsport die entsprechende
Rechnung zu.
Bayerischer Turnverband: Rope Skipping
Der Bayerische Turnverband (BTV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst für dieses Schuljahr den 13. Bayerischen Schulsportwettbewerb in Rope Skipping, genannt „Skipping
Schools“ aus.
WETTBEWERB
Mannschaftswettbewerb für Schülerinnen und Schüler
WK I: 5.– 6. Jahrgangsstufe
WK II: 7.– 9. Jahrgangsstufe
Eine Mannschaft kann aus Jungen oder Mädchen (auch gemischt) bestehen. Erst ab fünf Jungenmannschaften werden diese gesondert gewertet.
MANNSCHAFTSSTÄRKE
4–6 Springer/innen, von denen die besten 4 in die Wertung kommen.
WETTBEWERBSBESTIMMUNGEN
Der Wettbewerb besteht aus den folgenden 4 Disziplinen.
1. Speed (30 Sekunden)
Ziel der Disziplin ist es, so viele Sprünge wie möglich zu absolvieren. Der/die Springer/in muss im Laufschritt auf der Stelle, jeweils abwechselnd mit dem
rechten und dem linken Fuß über das Seil springen. Hierbei wird gezählt, wie
oft der rechte Fuß den Boden berührt.
2. Two in One (90 Sekunden)
Ziel ist es, so viele Sprünge wie möglich zu absolvieren. Jede/r Springer/in hält ein Seilende fest und beide Partner springen gleichzeitig über das Seil. Die
besten 2 Paare kommen in die Wertung.
3. Long Rope Switch (90 Sekunden) für WK I
Ziel ist es, so viele Schwingerwechsel wie möglich zu absolvieren. Eine Gruppe besteht aus 3 SchülerInnen. Die beste Gruppe einer Mannschaft kommt in die
Wertung. 2 SchülerInnen schwingen ein Long Rope und haben dabei einen Abstand von 3 Metern. Ein weiterer Schüler steht hinter Schwinger A, muss in das
schwingende Seil hineinlaufen und mindestens 3x über das Seil springen. Anschließend läuft er auf der anderen Seite wieder heraus und übernimmt das Seil des
Schwingers B, der nun zum Springer wird.
4. Compulsory für WK I
Der Pflichtteil ist in folgender Reihenfolge auszuführen:
– 4 x Side Straddle (8 Sprünge)
Der/die Springer/in muss abwechselnd die Beine öffnen und schließen (Hampelmann). Das Seil ist bei jedem Sprung unter den geschlossenen oder geöffneten
Füßen durchzuschlagen.
– Halbe Drehung (1 Sprung)
– 2 x Grundsprünge rückwärts (2 Sprünge)
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Das Seil muss hierbei rückwärts (von vorne nach hinten über den Kopf) geschlagen werden.
– Halbe Drehung in gleicher Richtung wie zuvor (1 Sprung)
– 2 x Criss Cross (4 Sprünge)
Der/die Springer/in muss abwechselnd die Arme vor dem Körper kreuzen und öffnen. Das Seil ist bei jedem Sprung mit den geschlossenen oder geöffneten
Armen durchzuschlagen.
– 4 x Heel to Heel (8 Sprünge)
Fersen abwechselnd vorne auftippen und Füße dazwischen immer wieder schließen. Das Seil muss bei jedem Sprung, durchgeschlagen werden.
– 1 x Double Under (1 Sprung)
Der/die Springer/in muss beim Sprung das Seil 2 x unter den Füßen durchschlagen.
Compulsory für WK II
Der Pflichtteil ist in folgender Reihenfolge auszuführen:
Kombination rechter Fuß: (3 Punkte)
Ferse vor – Fußspitze zur Seite – Knee up –
Fußspitze über Kreuz setzen – Knee up – Beine
schließen
Kombination linker Fuß: (3 Punkte)
Ferse vor – Fußspitze zur Seite – Knee up – Fußspitze über Kreuz setzen – Knee up – Beine schließen
2 x Side Straddle (1 Punkt)
1 x Easy Jump (optional)
Akrobatik: Rad (Endstellung mit Blick gegen die Bewegungsrichtung (1 Punkt)
4 x Easy Jump backwards (1 Punkt)
½ Drehung mit Seildurchschlag (1 Punkt) – 2 Easy Jumps (optional)
4 x Side Swing Cross (4 Punkte)
1 x Double Under (1 Punkt)
Es darf mit jeder Art von Seil gesprungen werden. Feste Sportschuhe sind Pflicht.
TERMINE UND WETTKAMPFORTE
Südbayern: Essenbach, Mittwoch 13.04.2016
Nordbayern: Stein, Donnerstag, 14.04.2016
Landesfinale: Ingolstadt, Donnerstag, 23.06.2016
MELDETERMIN
15. Februar 2016
MELDEBOGEN
Den Meldebogen finden Sie hier:
­ Meldebogen als Word­Datei
­ Meldebogen als pdf­Datei
MELDEADRESSE
Werner Forster
Am Golfplatz 18a
93077 Bad Abbach
Telefon: 0175 / 7127238
E­Mail: forster.werner@t­online.de
ZUSÄTZLICHE INFO­ADRESSE
Iris Scheithauer
Tel: 0911 / 70 41 363
Mobil: 0179 / 144 83 56
E­Mail: [email protected]
HINWEIS
Die Organisationskosten werden vom Bayerischen Turnverband (BTV) getragen, die Fahrtkosten zu dem Wettbewerb werden nicht übernommen. Zu diesem
Schulsportwettbewerb können Mannschaften aber mit DB­Tickets der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>> Bestellmodalitäten und Bestellschein). Ca. 4
Wochen nach dem Wettkampf schickt Ihnen die Bayerische Landesstelle für den Schulsport die entsprechende Rechnung zu.
Rope Skipping ­ Schule aktiv
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Sonderangebote für Schule und Verein:
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das original von skip & jump europe ­ quality guarantees success Sportabzeichen – Schulwettbewerb in den BLSV­Bezirken 2015/16
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und die Bezirke des Bayerischen Landes­
Sportverbandes (BLSV) führen den Sportabzeichen­Schulwettbewerb für alle Grundschulen (auch Förderschulen) in Bayern mit
ihren 3. und 4. Jahrgangsstufen und für alle weiterführenden Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe durch.
Beim Sportabzeichen­Schulwettbewerb handelt es sich um einen Wettbewerb in den BLSV­Bezirken. Eine Landesauswertung gibt
es nicht.
1. Teilnahmeberechtigung
Alle Grundschulen und weiterführenden Schulen Bayerns mit Schülerinnen und Schülern ab der 3. Jahrgangsstufe sind teilnahmeberechtigt.
2. Unterlagen
Die Abnahmeergebnisse der einzelnen Sportabzeichendisziplinen können mit aus Schülerdaten zu generierenden Sammellisten festgehalten werden. Die
Leistungstabelle, die Einverständniserklärung für die teilnehmenden Schüler und alle weiteren Informationen können unter www.sportabzeichen­bayern.de
herunter geladen werden.
Die Ergebnisse der Schüler und das Gesamtergebnis der Schule werden anschließend über www.sportabzeichen­bayern.de zur Auswertung an den BLSV
übermittelt.
3. Prüfungsbedingungen
Die Prüfungsbedingungen können unter www.sportabzeichen­bayern.de oder unter www.deutsches­sportabzeichen.de herunter geladen werden. Nach
erfolgreicher Ablegung des Sportabzeichens erhalten die Schülerinnen und Schüler die Sportabzeichenurkunde kostenlos! Maßgebend für die Bestimmung der
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Altersklasse ist das Kalenderjahr, in das der Geburtstag fällt. (Beispiel: Wird ein Schüler erst am 31. Dezember 11 Jahre alt, so gilt dieses Alter bereits ab dem 1.
Januar desselben Jahres!)
4. Wertung und Prämien für alle teilnehmenden Schulen
4.1 Voraussetzungen
Es werden nur Schulen gewertet, bei denen mindestens 10% der schulsportpflichtigen Schülerinnen und Schüler (Stichtag zur Festlegung der
Gesamtschülerzahl: 1. Juni 2016) das Sportabzeichen zwischen 1. Januar und 31. Juli 2016 erfolgreich abgelegt haben (Mindestanzahl an Sportabzeichen: 10).
Für Grundschulen gilt: Nur Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Jahrgangsstufe werden gewertet.
Für weiterführende Schulen gilt: Abiturienten werden bei der Schülerzahl mitgerechnet. Bei den beruflichen Schulen zählen alle Schülerinnen und Schüler, die
Sport als Pflichtfach besuchen.
Bei den erfolgreichen Sportabzeichenprüfungen dürfen auch von Lehrern abgelegte Sportabzeichen gezählt werden. Schülerinnen und Schüler, die das
Sportabzeichen im genannten Zeitraum bei Vereinen oder Sportämtern abgelegt haben, können gewertet werden. Jeder Schüler darf aber nur einmal in die
Wertung kommen.
4.2 Abnahmemodus
Es können alle erbrachten Leistungen gewertet werden, die im Sportunterricht, bei Bundesjugendspielen oder Schulsportfesten erzielt werden. Es können auch
Leistungen berücksichtigt werden, die in den Sportvereinen erbracht und bestätigt wurden (z.B. Schwimmen). Selbstverständlich können behinderte
Schülerinnen und Schüler das „Sportabzeichen unter Behindertenbedingungen“ erwerben. Auskunft erteilt der Behinderten­ und Rehabilitations–Sportverband
Bayern, Georg­Brauchle­Ring 93, 80992 München,
Telefon 089/54 41 89­99, Fax 089/54 41 89­99
4.3 Punktezahl
Die Zahl der im vorgeschriebenen Zeitraum erworbenen Deutschen Sportabzeichen Jugend zuzüglich der Deutschen Sportabzeichen der Lehrkräfte ergibt im
Verhältnis zur Gesamtzahl der Schüler (siehe 4.1) einen Quotienten. Der Quotient, multipliziert mit 100, ergibt den Punktewert.
Zahl der erfolgreichen Sportabzeichenprüfungen x 100 = Punktewert
Gesamtzahl der Schüler
4.4 Teilnahme Das Sportabzeichen wird kostenlos verliehen.
5. Prämierung der Bezirkssieger für Schulen mit Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 5
5.1 Kategorien zur Ermittlung der Bezirkssieger
Die Wertung zur Ermittlung der Bezirkssieger im Sportabzeichen­Schulwettbewerb ab der Jahrgangsstufe 5 erfolgt unabhängig von der Schulart in folgenden
Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit 50 bis 100 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 101 bis 200 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 201 bis 400 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 401 bis 800 Schülern
Kategorie E: Schulen über 800 Schüler
5.2 Prämien für die Bezirkssieger
Die besten drei Schulen auf Bezirksebene erhalten eine Siegerprämie.
Die Siegerprämie wird an das beim Online­Login (www.sportabzeichen­bayern.de) angegebene Konto überwiesen.
6. Einsendeschluss 1. Oktober 2016
Die Schule meldet ihre Einzelergebnisses und das Gesamtergebnis der Schule online bis spätestens 1. Oktober 2016.
7. Wichtiger Hinweis
Die Prüfungsrichtlinien für das Deutsche Sportabzeichen (unter www.sportabzeichen­bayern.de oder www.deutsches­sportabzeichen.de) sind zu beachten. Jeder
Lehrer, der die Berechtigung besitzt, Sport zu unterrichten, ist in diesem Wettbewerb prüfungsberechtigt.
Fragen zum Sportabzeichen?
Hier finden Sie die Adressen der BLSV ­ Bezirksgeschäftsstellen
BLSV­Geschäftsstelle Oberbayern
Georg­Brauchle­Ring 93/I
80992 München
Telefon (0 89) 1 57 02­2 10
Fax (0 89) 1 57 02­2 12
E­Mail: geschaeftsstelle@blsv­obb.de
Internet: www.blsv­obb.de
BLSV­Geschäftsstelle Niederbayern
Stadionstraße 50
84130 Dingolfing
Telefon (0 87 31) 52 01, Fax (0 87 31) 63 44
E­Mail: blsv­ndb@t­online.de
Internet: www.blsv­niederbayern.de
BLSV­Geschäftsstelle Oberpfalz
Dr.­Gessler­Str. 2
93051 Regensburg
Telefon (09 41) 2 97 26­0, Fax (09 41) 2 97 26­18
E­Mail: geschaeftsstelle@blsv­oberpfalz.de
Internet: www.blsv­oberpfalz.de
BLSV­Geschäftsstelle Oberfranken
Rosestraße 24
95448 Bayreuth
Telefon (09 21) 6 67 72
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Fax (09 21) 5 29 24
E­Mail: blsv­oberfranken@t­online.de
BLSV­Geschäftsstelle Mittelfranken
Dutzendteichstraße 24
90478 Nürnberg
Telefon (0911)810313­11
Fax (0911)810313­29
E­Mail: service@blsv­mfr.de
Internet: www.blsv­mfr.de
BLSV­Geschäftsstelle Unterfranken
Friedenstr. 5a
97072 Würzburg
Telefon (09 31) 88 07 46 33,
Fax (09 31) 88 07 46 39
E­Mail: geschaeftsstelle@blsv­ufr.de
BLSV­Geschäftsstelle Schwaben
Neuhäuserstraße 1
86154 Augsburg
Telefon (08 21) 42 66 11, Fax (08 21) 42 66 13
E­Mail: geschaeftsstelle@blsv­schwaben.de
Internet: www.blsv­schwaben.de
Die Kontaktdaten der BLSV­Kreisreferenten für das Sportabzeichen erhalten Sie über die jeweilige Bezirksgeschäftsstelle.
BLSV­Sportcamps: Abenteuer aktiv erleben
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Snowboard
Der Bayerische Skiverband schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst für dieses Schuljahr Mannschaftswettbewerbe im Snowboarden aus.
WETTKAMPFKLASSEN: II, III und IV Jungen, Mädchen und Mixed
Wettkampfklasse II: 1999 – 2002
Wettkampfklasse III: 2001 – 2004
Wettkampfklasse IV: 2003 und jünger (keine Grundschüler)
MANNSCHAFTSTÄRKE:
Schüler/innen: maximal 5 in einer Mannschaft
Lehrer: 1
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
AUSTRAGUNGSMODUS:
Je nach Schneelage gibt es entweder einen Snowboardcross­Parcours (viel Schnee) oder einen
Parallelslalom (wenig Schnee). Gegebenenfalls kann es auch zu einer Mischform aus beiden Disziplinen
kommen.
Kids­SnowboardCross (Hindernisparcours mit Steilkurven, Wellenbahn und kleinen Sprüngen)
Qualifikation: Zu Beginn des Wettkampfes absolvieren alle Teilnehmer jeweils zwei Fahrten
auf der Wettkampfstrecke auf Zeit. Die langsamste Laufzeit jedes Teilnehmers wird gestrichen.
Die schnellste Laufzeit geht in die Wertung ein. Dort werden die Teilnehmer anhand ihrer
schnellsten Laufzeiten sortiert und in einer Rangliste aufgeführt. Es dürfen alle Teilnehmer in
den Finalläufen starten.
Finale: In den Finalläufen treten jeweils zwei Teilnehmer der gleichen Altersklasse auf der
Wettkampfstrecke gegeneinander an. Der Gewinner eines Finallaufes zieht sofort in die nächste
Runde ein.
[Parallel Slalom: In den Finalläufen treten jeweils zwei Teilnehmer der gleichen Altersklasse auf der Wettkampfstrecke zweimal gegeneinander an. Nach
dem ersten Durchgang werden die Seiten gewechselt. Der Teilnehmer, der nach zwei Läufen einen Zeitvorsprung erreicht hat, zieht in die nächste
Runde ein.]
Nach diesem Prinzip werden je nach Teilnehmerzahl Viertel­, Halb­ und/oder nur das große Finale ausgefahren.
Anhand der Rangliste aus der Qualifikation werden die Paarungen der Finalläufe ermittelt. Bei mehr als acht Teilnehmern jeder Altersklasse, wird die „8er
Spinne“ zur Ermittlung der Paarungen verwendet, bei mehr als 16 Teilnehmern, die „16er Spinne“. Die restlichen Plätze werden auch ausgefahren.
Beispiel: Bei zehn Teilnehmern in einer Altersklasse wird die 8er Spinne zur Ermittlung der Paarungen verwendet. Es starten dann z.B. der Erstplatzierte der
Qualifikation gegen den Achtplatzierten, der Zweite gegen den Siebten, usw. Der Neunte und der Zehnte starten ebenfalls in einem Finallauf und ermitteln den
Sieger um Platz Neun im Endergebnis.
GESAMTWERTUNG:
Das Mannschaftsergebnis wird durch Addition der Plätze der 3 besten Läufer einer Mannschaft ermittelt (im Falle von Gleichständen werden die Qualizeiten
addiert).
Bei gemischten Mannschaften kommen mindestens zwei Mädchen in die Wertung, bei Jungenteams darf maximal ein Mädchen starten.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN:
Den Sicherheitsaspekten wird in der Planung und Durchführung der Wettbewerbe besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Grundlagen dazu sind die
Veröffentlichungen zur Sicherheit im Schulsport und die Wettkampfbestimmungen des deutschen Snowboard Verbandes (SVD).
Die Sicherheitsaspekte zu Streckenwahl, Material und Schutzkleidung sowie ein ausführlicher Wettkampfleitfaden können beim Beauftragten des Bayerischen
Skiverbands angefordert werden (siehe Meldeadresse).
WETTKAMPFORTE & ­TERMINE:
Qualifikationswettkämpfe je nach Meldeergebnis für alle Wettkampfklassen.
Januar 2016 am Götschen in Bischofswiesen
Februar 2016 am Oedberg in Ostin
Februar 2016 am Nebelhorn/Seealpe in Oberstdorf
Landesfinale: im März 2016 in Grasgehren Die genauen Termine werden über die Homepage des Bayerischen Skiverbandes (www.bsv­ski.de / www.bsv­snowboard.de) bekannt gegeben. MELDETERMIN:
15. Januar 2016
MELDEVERFAHREN:
1. Mannschaftsmeldung, falls möglich, als E­mail oder sonst Fax.
2. Die eingehenden Mannschaftsmeldungen werden vom Schulbeauftragten auf die beiden Wettkampforte verteilt.
3. Die Mannschaftsbetreuer werden per E­mail zeitnah über den genauen Veranstaltungsort, ­termin und die Organisation des zugeordneten Wettkampfes
unterrichtet.
4. Die Mannschaftsbetreuer melden ihre Starter für die Wettbewerbe namentlich bis 2 Tage vor dem Wettkampf beim Veranstalter per E­mail an.
5. Die in den Regionalwettkämpfen qualifizierten Mannschaften aus jeder Wettkampfklasse (Erster, evtl. auch Zweiter) werden zentral vom Schulbeauftragten
für das Landesfinale eingeladen.
MELDEADRESSE:
Beauftragter des Bayerischen Skiverbandes
Andreas Polke
Gabriel­von­Seidl Gymnasium
Hindenburgstr.26
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/ 7994880 (dienstlich)
Telefax: 08041/ 79948839 (dienstlich)
E­Mail: sekretariat@gvs­gymnasium­bad­toelz.de
Telefon: 08041/ 7937655 (privat)
E­Mail: [email protected]
MELDEBOGEN:
Den Meldebogen finden Sie hier:
­ als Word­Datei
­ als pdf­Datei
BETREUUNG:
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG:
Die Organisationskosten werden vom Fachverband getragen. Die Fahrtkosten zu den Wettkämpfen werden nicht übernommen.
Zu den Schulsportwettbewerben können Mannschaften mit DB­Ticket der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>> Bestellhinweise und Bestellschein). Ca. 4
Wochen nach dem Wettkampf schickt Ihnen die Bayerische Landesstelle für den Schulsport die entsprechende Rechnung zu.
Angebot für Einzelstarter in allen Wettkampfklassen
Da an manchen, v. a. kleineren Schulen keine Mannschaften zustande kommen, bleiben häufig einzelne Talente unentdeckt. Daher werden in allen
Wettkampfklassen zusätzliche Einzelstarter zugelassen. Die teilnehmenden Einzelstarter dürfen noch nicht beim Bayerischen Skiverband erfasst sein (z.B.
Teilnahme an Gau­ und Bayerischen Meisterschaften und zentralen Lehrgängen, Kadermitglieder). Das Wettkampfprogramm ist mit dem der
Mannschaftswettbewerbe identisch und wird gemeinsam durchgeführt.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Betreuung der Einzelstarter
Die Betreuung der Einzelstarter (Anreise, Betreuung beim Wettbewerb) obliegt der Schule, die der Teilnehmer besucht. Es empfiehlt sich, einzelne Schüler
Mannschaften anderer Schulen anzuschließen.
Fachverband Squash in Bayern: Squash
Der Fachverband Squash in Bayern e. V. schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst für dieses Schuljahr die 14. Bayerische Schulmeisterschaft in Squash aus.
WETTKAMPFKLASSEN
Wettkampfklasse I: 2000 und älter
Wettkampfklasse II: 2001–2004
Wettkampfklasse III: 2005 und jünger
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Eine Mannschaft besteht aus 3 Schülerinnen oder Schülern (auch gemischt) und Ersatzspieler/innen. Pro Altersklasse kann eine Schule auch mehrere
Mannschaften melden.
AUSTRAGUNGSMODUS
In den verschiedenen Wettkampfklassen werden Mannschaftsturniere gespielt. Bei der Meldung der Teilnehmer ist bereits eine Einteilung der Spielstärke der
Schüler/innen anzugeben. An Position 1 ist die beste Schülerin oder der beste Schüler zu setzen.
Je nach Zahl der gemeldeten Mannschaften werden Bezirks­ und/oder Landesentscheide durchgeführt.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Es gilt das Regelwerk des Deutschen Squash­Verbandes (Lehrbuch für die Schiedsrichterausbildung).
Download unter http://dsqv.de/downloads/doc_download/2­schiedsrichter­lehrbuch
KONTAKTANSCHRIFT
Squash in Bayern
Georg­Brauchle­Ring 93
80992 München
Telefon (0 89) 1571714
Telefax (0911) 3084488836
E­Mail: squash@squash­in­bayern.de
Homepage: www.squash­in­bayern.de
Schulsportbeauftragte von Squash in Bayern
Kathrin Hauck, Großholzstr. 51b, 83024 Rosenheim
Sämtlicher Briefverkehr bitte an die Geschäftsstelle von Squash in Bayern, Email: squash@squash­in­bayern.de
MELDETERMIN
Freitag, 29. Januar 2016
MELDUNG
Die Vordrucke für die Meldung zu den Wettbewerben (Meldebogen) finden Sie hier:
­ Meldebogen als Word­Datei
­ Meldebogen als pdf­Datei
AUSZEICHNUNGEN
Die Schulen erhalten für jede teilnehmende Mannschaft eine Urkunde.
WETTKAMPFTERMINE
Der Termin für die 14. Bayerische Schulmeisterschaft ist Mittwoch, der 09.03.2016 um 10.00 Uhr.
SPIELORT
Sportpark Nord, Andernacherstr. 15, 90411 Nürnberg
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
HINWEISE ZUR KOSTENREGELUNG
Squash in Bayern e. V. (SiBy) übernimmt die Organisationskosten und die Kosten für die Bälle.
Die Fahrtkosten zu den Wettbewerben werden nicht übernommen.
Zu diesem Schulsportwettbewerb können Mannschaften aber mit DB­Tickets der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>> Bestellmodalitäten und Bestellschein).
Ca. 4 Wochen nach dem Wettkampf schickt Ihnen die Bayerische Landesstelle für den Schulsport die entsprechende Rechnung zu.
C­Trainerlehrgänge ­ Informationen unter:
Squash in Bayern e. V.
oder bei
Telefon: (0 89) 1571714 (Mo. + Mi. von 8 bis 14 Uhr, Fr. von 8 bis 12 Uhr) Michael Schleinkofer Telefon 0179­7617406
Telefax: (0911) 3084488836
E­Mail: [email protected]
E­Mail: squash@squash­in­bayern.de
Bayerischer Eissport­Verband Stocksport
Der Bayerische Eissport­Verband (BEV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst für dieses Schuljahr Wettkämpfe in der Sportart Stocksport aus.
WETTKAMPFKLASSEN
Wettkampfklasse I 1995 und jünger
Wettkampfklasse II 2000 und jünger
Wettkampfklasse III 2004 und jünger
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Wettkampfklasse III 2004 und jünger
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
MANNSCHAFTSSTÄRKE
3 Spieler (Jungen/Mädchen/gemischt als TRIO)
1 Auswechselspieler
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Stocksport werden – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den
Wettkampfbestimmungen der IFE durch geführt.
BETREUUNG
Die Betreuung der Schulmannschaften ist nur von haupt­ oder nebenberuflichen bzw. haupt­ oder nebenamtlichen Lehrkräften der jeweiligen Schule
wahrzunehmen.
Die entsprechenden Bestimmungen der Schulordnungen über die Beaufsichtigung der Schüler (z. B. § 21 VSO, § 32 RSO, § 39 GSO) sind zu beachten.
Innerhalb der Wettkampfstätten kann nur die von der Schule benannte Lehrkraft Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Sie allein trägt Verantwortung. Andere
Personen (Vereinstrainer, Eltern usw.) dürfen die Wettkampfflächen nicht betreten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen führt zur Disqualifikation der
Mannschaft.
MELDETERMIN
Winter: 22. Januar 2016
Sommer: 30. Juni 2016
MELDEADRESSE
Die Meldungen sind auf dem vorgeschriebenen Meldebogen an den Schulsportbeauftragten des Bayerischen Eissport­Verbandes zu richten:
Winter: Anton Naegeli
Am Sonnenhügel 1
94259 Kirchberg
Telefon (0 99 27) 90 37 54
Telefax (0 99 27) 90 37 55
E­Mail: anton.naegeli@t­online.de
Sommer: Max Seebauer
Wulfing 22
93413 Cham
Telefon (0 94 61) 10 63 (p)
Telefax (0 94 61) 75 45
E­Mail: [email protected]
MELDUNG
Die Vordrucke für die Meldung zu den Wettbewerben (Meldebogen) finden Sie hier:
­ als Word­Datei
­ als pdf­Datei
SPIELORTE
Winter: Regen, 03.02.2016 (WK I bis III)
Sommer: Untertraubenbach, 12.07.2016 (WK I und III)
Untertraubenbach, 13.07.2016 (WK II)
AUSTRAGUNGSMODUS
Die Wettkämpfe werden in Turnierform durchgeführt. Je nach Zahl der gemeldeten Mannschaften werden Bezirks­ oder Landesentscheide ab April durchgeführt.
HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
Die Organisationskosten werden vom Fachverband getragen, zu den Fahrtkosten gewährt der Fachverband einen Zuschuss. Zu diesem Schulsportwettbewerb
können Mannschaften aber mit DB­Tickets der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>> Bestellmodalitäten und Bestellschein). Ca. 4 Wochen nach dem
Wettkampf schickt Ihnen die Bayerische Landesstelle für den Schulsport die entsprechende Rechnung zu.
KONTAKTANSCHRIFTEN
Bayerischer Eissport­Verband e. V.
Georg­Brauchle­Ring 93
80992 München
Telefon (0 89) 15 40 27
Schulsportbeauftragter des BEV
Max Seebauer
Wulfing 22
93413 Cham
Telefon (0 94 61) 10 63
Telefax (0 94 61) 75 45
E­Mail: [email protected]
Der Fachverband wird gebeten, die Beteiligung (Teilnehmerzahl, Mannschaften, Schulen) bis 15.7.2016 an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport zu
melden.
Bayerischer Landesverband für Modernen Fünfkampf: Zweikampf im Schwimmen und Laufen (Moderner Fünfkampf)
Der Bayerische Landesverband für Modernen Fünfkampf (BLMF) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst für dieses Schuljahr Zweikämpfe im Schwimmen und Laufen aus.
WETTBEWERBE
(getrennt für Jungen und Mädchen)
Wettkampfklasse II 2002 – 2003
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Wettkampfklasse II 2002 – 2003
100 m Schwimmen (Freistil)
1000 m Laufen (Bahn oder Gelände)
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Wettkampfklasse III 2004 – 2005
50 m Schwimmen (Freistil)
1000 m Laufen (Bahn oder Gelände)
HINWEISE FÜR SPORTLEHRER
Bei diesem Wettbewerb handelt es sich um einen Zweikampf, an dem sich einzelne Schüler als auch ganze Schulklassen beteiligen können. Interessierte Schulen
führen auf örtlicher Ebene diese Wettbewerbe selbständig durch und erfassen die Ergebnisse. Bei großer Teilnehmerzahl werden regionale
Ausscheidungswettkämpfe vom BLMF angeboten und organisiert.
MELDUNG DER ERGEBNISSE
Die Ergebnisse müssen bis spätestens 3. Juni 2016 an die Geschäftsstelle des BLMF, Georg­Brauchle­Ring 93, 80992 München, gemeldet werden. Die
Meldungen müssen vom Sportlehrer der Schule unterschrieben sein und folgende Angaben enthalten:
– Name und Anschrift der Schule
– Name und Geburtsdatum der teilnehmenden Schüler
– Ergebnisse im Schwimmen und Laufen (Bahn oder Gelände)
– Zusätzliche Disziplin siehe Landesfinale
>> Meldevordruck als Word­Datei und pdf­Datei.
LANDESFINALE
Die eingehenden Meldungen werden entsprechend der Tabelle der Jugendwettkampfordnung des BLMF ausgewertet und in Punkte umgerechnet. Nach einer
Rangliste werden die punktbesten Mädchen und Jungen zum Landesfinale vom 15. ­ 17. Juli 2016 (bzw. 8. ­ 10. Juli 2016) in die Sportschule
Oberhaching eingeladen.
Hier erhalten sie eine Einführung in die Disziplinen Fechten, Schießen und Reiten und können diese auch selbst ausprobieren. Ausrüstung und Geräte werden
vom BLMF gestellt, nur für das Reiten sind feste Schuhe und strapazierfähige Kleidung mitzubringen.
Alle Teilnehmer/innen erhalten Urkunden und ein Erinnerungsgeschenk.
Jeder Schüler/in kann nur einmal an einem Talentsuchefinale teilnehmen.
BESONDERE HINWEISE
Wünschen Sie Informationen über die Trainingsmöglichkeiten in den Vereinen, empfehlen wir, auf unserer Homepage unter www.blmf.de einen
Stützpunkt/Verein in Ihrer Nähe zu kontaktieren.
Der BLMF will mit diesem zusätzlichen Schulsportwettbewerb Interesse für den Modernen Fünfkampf wecken. Schwimmen und Laufen bilden die Grundlage
dieser wohl vielseitigsten Sportart, die es gibt. Neben diesen beiden schon sehr unterschiedlichen Disziplinen ist beim Schießen mit der Laserpistole das
Konzentrationsvermögen gefordert und beim Fechten die Reaktionsschnelligkeit. Beim Reiten schließlich erfordert der Umgang mit dem Pferd ein besonderes
Einfühlungsvermögen.
KONTAKTANSCHRIFTEN
Bayerischer Landesverband für Modernen Fünfkampf (BLMF)
Georg­Brauchle­Ring 93
80992 München
Telefon: (0 89) 1 57 02­3 29
E­Mail: [email protected]
ANSPRECHPARTNERIN
Monika Wimmer
Hubertusweg 11
94034 Passau
Telefon: (08 51) 5 83 98
E­Mail: mono­wimmer@t­online.de
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
117/169
2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Lehrermarathon
Beim Bayerischen Lehrermarathon können laufbegeisterte Lehrkräfte ihre eigene Fitness testen: In Viererteams gilt es, mit
Kolleginnen und Kollegen die Marathonstrecke von 42 km zu absolvieren. Gestartet wird in vier Kategorien:
1. Damen (4 Lehrerinnen einer Schule)
2. Herren (4 Lehrer einer Schule)
3. Mixed (2 Lehrerinnen / 2 Lehrer einer Schule)
4. Offene Klasse (z.B. schulübergreifende Teams, 3 Lehrerinnen / 1 Lehrer einer Schule)
Voraussichtlicher Termin: Samstag, 16. Juli 2016
Weitere Informationen (Ausschreibung, Meldebögen etc.) finden Sie hier. http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Teil 3: Auf alle Fragen die richtige Antwort
Anträge an den Landesauschuss
Anträge an den Landesausschuss „Sport in Schule und Verein“ sind bis zum 1. März eines Jahres in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle (Bayerische
Landesstelle für den Schulsport) zu richten. Hinsichtlich des Antragsverfahrens wird auf Folgendes hingewiesen:
Anträge von schulischer Seite: Alle Anträge bedürfen einer Zustimmung durch die jeweiligen Bezirks­ sowie Landesschulobleute. Nur so kann
sichergestellt werden, dass bereits vorab eine fachliche Bewertung des Antrags von den Experten der jeweiligen Sportart vorgenommen werden kann.
Formal können Anträge insofern nur von den jeweiligen Landesschulobleuten gestellt werden.
Anträge von Seiten der Sportfachverbänden: Alle Anträge sind über das Präsidium des jeweiligen Sportfachverbandes zu stellen.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Ausschreibung und Aufruf
Welche rechtlichen Grundlagen haben die Schulsportwettbewerbe?
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat mit Bekanntmachung über die Schulsport­Wettbewerbe vom 6. August
1987 Nr. VI/6–K 7440–3/62 195 (KWMBl I Nr. 15/1987, S. 193) die Wettkämpfe ausgeschrieben und alle Schulen zur Teilnahme aufgerufen.
Die ausgeschriebenen Wettbewerbe sind als Angebot zur Ergänzung des Sportunterrichts zu verstehen. Sie berücksichtigen die Vereinbarungen und Beschlüsse
der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Kommission JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA/JUGEND
TRAINIERT FÜR PARALYMPICS der Deutschen Schulsportstiftung, des Ausschusses für die Bundesjugendspiele beim Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend sowie die Anregungen und Wünsche des Landesausschusses „Sport in Schule und Verein“.
Alle in dieser Broschüre aufgeführten Veranstaltungen sind Schulveranstaltungen.
Auf die Beachtung der entsprechenden Bestimmungen der Schulordnungen über die Beaufsichtigung der Schüler wird besonders hingewiesen. Soweit Räume,
die der staatlichen oder kommunalen Verwaltung unterliegen, für die Durchführung der Wettbewerbe benötigt werden, sollen sie unentgeltlich zur Verfügung
gestellt werden.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Auftrag an die Schulen: Auswahl treffen
Wie ist mit dem umfangreichen Angebot der Schulsportwettbewerbe umzugehen?
Die Schulsportwettbewerbe sollen zur Aktivierung des „Schullebens“ beitragen und Begegnungsfelder für Schüler und Lehrer verschiedener Schularten schaffen.
Sie stellen ein Gemeinschaftswerk der Schulen und Schulaufsichtsbehörden, der Vereine und Fachverbände des Bayerischen Landes­Sportverbandes bzw. des
Bayerischen Sportschützenbundes sowie der Landkreise, Städte und Gemeinden dar. Neben den Schulsportfesten und Mehrkämpfen auf Schulebene – als dem
wichtigsten Bereich für die Mehrzahl unserer Schüler – ist aus pädagogischen Gründen insbesondere auf die Mannschaftswettbewerbe Wert zu legen. Es ist
Aufgabe der Schulen, aus der Fülle des Wettbewerbsangebots die entsprechenden Veranstaltungen in angemessenem Umfang auszuwählen
und zu beschicken.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Auszeichnungen
Welche Auszeichnungen können siegreiche Mannschaften erringen?
Siegreiche Mannschaften können bei den Schulsportwettkämpfen auf den verschiedenen Wettkampfebenen folgende Auszeichnungen erringen:
Stadt­ bzw. Kreisfinalwettkämpfe
Die Wahl der Auszeichnungen auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise obliegt dem ARBEITSKREIS „SPORT
IN SCHULE UND VEREIN“. In der Regel sind die Oberbürgermeister und Landräte bzw. Stadtrat und Kreisrat gerne
bereit, die Kosten für die Auszeichnungen zu übernehmen.
Es wird analog den Auszeichnungen (Schulsport­Siegermedaillen) auf Bezirks­ und Landesebene (vgl. Foto) empfohlen,
entsprechende Siegermedaillen mit dem Wappen des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt als Auszeichnungen für die
einzelnen Schüler vorzusehen.
Weitere Auszeichnungen (z. B. Urkunden, Ehrenpreise) für die Schule sind erwünscht.
Bezirksfinalwettkämpfe
Für alle beteiligten Schulmannschaften ist eine Urkunde vorgesehen; die Schüler auf den ersten drei Plätzen erhalten die
Schulsport­Siegermedaillen in Gold, Silber und Bronze mit dem Wappen des jeweiligen Regierungsbezirks.
Landesfinalwettkämpfe
Die beteiligten Schulen bekommen eine Urkunde; die Schüler der Mannschaften auf den ersten drei Plätzen erhalten die Schulsport­Siegermedaillen in Gold,
Silber und Bronze mit dem Wappen des Freistaates Bayern.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Onlineportal „Schulsport“
Neu in Bayern: Erstmals können Schulen über eine App oder eine Browserversion direkt online auf die wichtigsten Informationen zum Schulsport zugreifen.
Die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse haben zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst ein Onlineportal „Schulsport“ eingerichtet. Zugriff haben alle bayerischen Schulen über ein Registrierungspasswort, das den
Schulleitungen über das Kultusministerium zugesandt wurde. Das Schulsportportal umfasst alle wichtigen schulsportrelevanten Informationen, Rechtsgrundlagen und Sicherheitshinweise und erweitert das seit Jahren
etablierte und bekannte Angebot der „DVD Schulsport“. Damit erhalten alle bayerischen Schulen die Möglichkeit, jederzeit online auf die jeweiligen Inhalte
zuzugreifen, entweder über eine App oder über eine Browserversion für den PC.
Die Vorteile:
• Alle verfügbaren Sportbroschüren, Sicherheitsinformationen und Hinweise zu Vorschriften des Kultusministeriums können mobil oder am PC abgerufen werden.
• Über eine einfache Stichwortsuche können die Informationen schnell beschafft werden.
• Zahlreiche Querverweise mit Links führen mit einem Klick zu weiteren interessanten Informationen.
• Durch Videoclips und die Verknüpfung mit Bekanntmachungen des Bayerischen Kultusministeriums können einzelne Textpassagen interaktiv visualisiert
werden.
• Die Dokumente können in einen „Warenkorb“ gelegt und an eine beliebige E­Mail­Adresse versandt werden.
• Für Unterrichts­ und Vortragsvorbereitungen können Textbausteine in Arbeitsblätter oder Präsentationen eingebaut werden.
• Videosequenzen visualisieren Bewegungsaufgaben und können z.B. in der Schulsporthalle mit einem mobilen Endgerät in die Unterrichtsgestaltung einfach
eingebunden werden.
Registrierung:
Lehrkräfte können sich für die Onlineplattform über den entsprechenden Button auf der Internetseite
http://www.kuvb.de/ registrieren.
Das dafür notwendige Registrierungspasswort kann bei der jeweiligen Schulleitung erfragt werden. Außerdem können sich die Lehrkräfte auch in der Schulsport­
App registrieren. Dazu muss nur die Software in den entsprechenden App­Stores kostenlos heruntergeladen werden.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Onlineportal
Anzeige
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums
Bekanntmachungen und Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst aus dem
Bereich des Sportunterrichts:
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Rechtsgrundlagen & Links):
www.km.bayern.de/ministerium/sport/rechtsgrundlagen­und­links.html
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Benutzung von Verkehrsmitteln
Welche Verkehrsmittel sollen für die Anreise von Mannschaften zu Austragungsorten von Schulsportwettbewerben benützt
werden?
Stadt­ bzw. Kreisfinalwettkämpfe und Regionalausscheidungen
Die Wahl des Verkehrsmittels für die Anreise von Mannschaften zu Stadt­ bzw. Kreisfinalwettkämpfen und Regionalausscheidungen obliegt den Schulen
bzw. dem ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ selbst. Die Finanzierung muss von den Schulen selbst bzw. dem Arbeitskreis
übernommen werden. Tickets erwerben Sie direkt bei DB vor Ort.
Bezirksfinal­, Qualifikations­ und Landesfinalwettkämpfe
Grundsätzlich sind Fahrten zu Austragungsorten von Bezirksfinal­, Qualifikations­ und Landesfinalwettkämpfen mit regelmäßig verkehrenden
Beförderungsmitteln, insbesondere der Bahn, durchzuführen.
Einfache Bestellung bei der Bahn
Die Fahrscheine für die An­ und Abreise zu den Veranstaltungen werden durch den Lehrer/Betreuer bei der zentralen Buchungsstelle
DB Vertrieb GmbH
ReiseZentrum Stuttgart Hbf
Arnulf­Klett­Platz 2
70173 Stuttgart
Telefax (07 11) 20 92­52 00
Telefon (07 11) 20 92­25 54
z. Hd.: Hans­Werner Lutz
E­Mail: db­jtfo­[email protected]
per Fax mit Anmeldevordruck bestellt. Das Bestellformular finden Sie hier. Die Bestellung sollte bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
Wie gelangen die Schulen in den Besitz der Fahrscheine?
Die Fahrscheine werden mit einer Abholnummer am Fernverkehrsautomaten abgeholt bzw. in Ausnahmefällen den Lehrern per Post durch das ReiseZentrum
Stuttgart zugesandt.
Was muss der Lehrer/Betreuer über Fahrscheine, Züge und Reservierung wissen?
Es werden Einzelfahrscheine vom Schul­ zum Veranstaltungsort in der zweiten Klasse für Hin­ und Rückfahrt ausgegeben. Ein Übergang in die erste Klasse ist
nicht möglich. Nicht benutzte Fahrscheine sind nicht erstattungsfähig.
Die An­ und Abreise wird in fahrplanmäßigen Zügen durchgeführt (S­Bahn, RB, RE, SE, EC/IC, ICE – je nach DB­Fahrplanauskunft und Reservierung).
Für alle Teilnehmer werden Plätze in IC/EC/ICE im Rahmen der freien Platzkapazitäten reserviert.
Bei Zügen des Nahverkehrs ist eine Reservierung grundsätzlich nicht möglich (z. B. Triebwagen, S­Bahnen).
Was kosten die Fahrscheine und wie werden sie bezahlt?
Die Fahrscheine für DB werden den Lehrern/Betreuern kostenfrei zugesandt, die Abrechung erfolgt direkt zwischen Deutscher Schulsportstiftung und der
Bayerischen Landesstelle für den Schulsport.
Ausgeschlossen sind
– evtl. erforderliche Bustransfers zwischen den Wohn­ bzw. Veranstaltungsorten zu/von den Abgangs­ und Zielbahnhöfen
– die Benutzung örtlicher öffentlicher Verkehrsmittel an den Abgangs­ und Zielorten der Bahnreise (z. B. Straßenbahnen, Buslinien, U­Bahnen, MVV)
– die Benutzung von Strecken ,Nichtbundeseigener Eisenbahnen‘ (z. B. Strecken der Oberland­Bahn) und von Seestrecken (z. B. Chiemseeschifffahrt)
– Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden (Abgangs­ und Zielbahnhof innerhalb eines Verbundraumes, z. B. MVV)
Können im Ausnahmefall auch private Busunternehmen benützt werden?
Private Busunternehmen können nur auf Anordnung oder mit vorheriger Genehmigung durch die einladende Stelle benutzt werden.
Die Kosten bei unabdingbar notwendiger Benutzung werden gemäß KMBek Nr. VI/6­K 7440­3/62 vom 6. August 1987 abgerechnet.
Wer organisiert Sammelfahrten?
Sammelfahrten werden nur von der einladenden Stelle nach dem Grundsatz größtmöglicher Kostenersparnis organisiert. Wird eine Schule mit der
Durchführung einer Sammelfahrt beauftragt, so sind die Fahrtkosten rechtzeitig vor Antritt der Fahrt der einladenden Stelle mitzuteilen.
Schulmannschaften, die sich an vorgeschriebenen Sammelfahrten nicht beteiligen wollen, können zusätzlich entstehende Fahrtkosten nicht gewährt werden.
Im Zusammenhang mit der Ausrichtung und Durchführung von Schulsportwettbewerben, einschließlich Bezirks­ und Landesfinals wird an die
Ausführungsbestimmungen der Vergabe­ und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) vom 20.11.2009 erinnert.
Die Schulen werden darauf hingewiesen, dass bei Leistungsvergaben ab einem Auftragswert von 500,­­ € eine Vergabedokumentation zu erstellen ist, die
Aufschluss gibt über die Einhaltung der Vergabegrundsätze (z.B. Transparenz, Gleichbehandlung etc.). Die Dokumentations­ und Aufbewahrungspflicht der
entsprechenden Vergabe­ und Ausschreibungsunterlagen liegt bei der Schule. Den der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport zur Auszahlung vorgelegten Rechnungen für Leistungen im Zusammenhang mit den Wettbewerben sind
immer die entsprechenden Vergleichsangebote (mindestens drei) beizufügen. Ausführliche Informationen sind zu finden unter
www.vergabeinfo.bayern.de.
Können Schüler/innen auch mit privateigenen Pkws befördert werden?
Die Benutzung privater Kraftfahrzeuge durch Begleitpersonen sowie durch Schülerinnen und Schüler ist grundsätzlich nicht gestattet. Nur in begründeten
Ausnahmefällen kann der Schulleiter Begleitpersonen genehmigen, private Kraftfahrzeuge zu benutzen und auch Schülerinnen und Schüler mitzunehmen. Ein
begründeter Ausnahmefall liegt insbesondere vor, wenn eine Anreise mit der Bahn nicht möglich und die Zahl der Teilnehmer pro Schule so gering ist, dass die
Benutzung eines privaten Busses unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde und eine gemeinsame Bus­Anreise mehrerer Mannschaften nicht
organisiert werden kann. Die Benutzung privater Kraftfahrzeuge durch Begleitpersonen ggf. unter Mitnahme von Schülerinnen und Schülern ist dabei auf kürzere
Fahrten von in der Regel nicht mehr als 100 km einfache Wegstrecke beschränkt. Die Mitnahme von Schülern durch Schüler in privaten Kraftfahrzeugen ist nicht
zulässig.
Lehrkräfte, die gemäß dieser Bestimmungen Schülerinnen und Schüler mit ihren privaten Kraftfahrzeugen befördern, genießen für diese Fahrten
Dienstunfallschutz, wenn diese vorher schriftlich als Dienstreise genehmigt wurden. Bei Benutzung eines Mietwagens (z.B. von Kleingruppen) ist der Abschluss
einer Vollkaskoversicherung, möglichst ohne Selbstbeteiligung, verpflichtend.
Sonstige Begleitpersonen, die mit Wissen und Wollen der Schulleitung eine Schülergruppe zu einem Schulsport­Wettbewerb begleiten, sind im Rahmen der
gesetzlichen Unfallversicherung versichert, soweit sie in Ausübung ihrer Tätigkeit oder in wesentlichem inneren Zusammenhang damit einen Unfall erleiden.
Schülerinnen und Schüler sind bei Fahrten zu Schulsport­Wettbewerben im Rahmen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gegen körperliche Schäden
versichert.
Die Benutzung privater Kraftfahrzeuge im Rahmen von Schülerfahrten ist in der KMBek „Beförderung von Schülern zur Teilnahme an Veranstaltungen von
Schülerwettbewerben, Konzerten, Ausstellungen und Lesungen“ vom 21. Februar 2005 (KWMBl 2005 S. 113), geändert mit KMBek vom 9. Juli 2010 (KWMBl
2010 S. 213), geregelt.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Bestellscheine und Meldebögen
Wie meldet sich die Schule zu einem Schulsportwettbewerb an?
Die Meldungen erfolgen mit dem Online­Meldesystem unter www.laspo­meldungen.de (Hinweise finden Sie in Teil 1 ­ Online­Meldesystem).
Für Meldungen, die nicht an den Arbeitskreis gerichtet werden sollen, finden Sie die Meldebögen als Word­ und/oder pdf­Datei direkt in der Ausschreibung der
jeweiligen Sportart.
Bestellscheine für Unterlagen der Bundesjugendspiele und der Grundschulwettbewerbe 1./2. Jahrgangsstufe finden Sie ebenfalls direkt in der Ausschreibung.
Bevor Sie Meldungen absenden, sollten Sie die Ausführungen zu den gewählten Sportarten in Teil 1 und die Regelungen in Teil 2 aufmerksam durchlesen.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Betreuung von Schulmannschaften
Wer darf die Betreuung von Schulmannschaften übernehmen?
Hauptamtliche oder nebenamtliche sowie hauptberufliche oder nebenberufliche Lehrkräfte der jeweiligen Schule.
Übungsleiter, die eine Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) oder eine Schülergruppe im Rahmen eines Stützpunktes oder einer Partnerschule des
Leistungssportes leiten, sofern sie vom Schulleiter auf die Besonderheiten der Betreuung von Schulmannschaften hingewiesen worden sind.
Innerhalb der Wettkampfstätten kann nur die/der von der Schule benannte Lehrkraft/Übungsleiter Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Sie/er allein trägt
Verantwortung. Andere Personen (Vereinstrainer, Eltern usw.) dürfen die Wettkampfflächen nicht betreten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen führt zur
Disqualifikation der Mannschaft.
Auf allen Qualifikationsstufen haben die Betreuer dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Erste­Hilfe­Mittel (z. B. Eis­Sofortkompresse, Haftbandagen,
Heftpflaster) mitgeführt werden, um die entsprechenden Soforthilfemaßnahmen zur Verhinderung von Folgeschäden (Blutung, Flüssigkeitsansammlung im
Gelenk, Schwellung, Entzündung usw.) einzuleiten
AUFRUF AN DIE BETREUER!
Die Betreuer werden dringend gebeten, alle Zulassungsvorschriften zu befolgen. Zu achten ist besonders auf gültige Schülerlisten, Schülerausweise bzw.
amtliche Lichtbildausweise und ggf. Ranglisten. Schülerinnen und Schüler sollen durch Missachtung von Startvoraussetzungen nicht um ihren Wettkampf
gebracht werden – ebensowenig sollen die Organisatoren durch Nachlässigkeiten der Mannschaftsbetreuer zu korrekten, aber unpopulären Maßnahmen
gezwungen werden. Alle Pädagogen sind aufgerufen, „Fairplay“ zu vermitteln. Schülerinnen und Schüler sollten erfahren, dass nur Toleranz und Ehrlichkeit die
echte Freude am Sport erhalten können. Bei allen Sportarten, deren Wettbewerbe in der freien Natur durchgeführt werden, ist auf schonenden Umgang mit der
Natur und Einhaltung der Umweltschutzregelungen zu achten!
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Dienstliche Veranstaltungen für die Lehrer
Kann Lehrkräften Freistellung vom Unterricht gewährt werden?
Für Lehrkräfte sind die Schulsport­Wettbewerbe dienstliche Veranstaltungen. Die erforderlichen Dienstreisen gelten als angeordnet. Unfallversicherungsschutz ist
gegeben. Die Schulleiter werden gebeten, Lehrkräften, die Betreuungs­ und Organisations­ oder Kampfrichteraufgaben wahrnehmen, im erforderlichen Umfang
Freistellung vom Unterricht zu gewähren.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Einladungen
Wann finden die Wettbewerbe statt und wer lädt die Schulmannschaften zu den Wettkämpfen auf den verschiedenen Ebenen ein?
Im Vorspann zu den detaillierten Ausschreibungen der Sportarten sowie in den Treppen, die den "Weg nach oben" darstellen, finden Sie immer einen
Rahmenterminplan sowie die Meldetermine.
Sollten Schulmannschaften (Schulen) bis spätestens 10 Tage vor dem angesetzten Wettkampftermin auf Kreis­ und Bezirksebene keine Einladung erhalten,
wenden sie sich umgehend an die hierfür zuständige Stelle. Einladungen zu Qualifikationswettkämpfen und Landesfinalveranstaltungen sind bei
„Wettkampfunterlagen“ unter www.laspo.de herunterzuladen
(dort finden Sie jede Sportart mit Termin und Wettkampfklasse, Organisationsplan, Anfahrtsplan und Teilnehmerliste):
­ Informationen für Bezirkssieger: Qualifikationsturniere
­ Informationen für Bezirkssieger: Landesfinale Veranstaltung
einladende Stelle
Kreis­/Stadtfinale
Regionalausscheidungen
für das Bezirksfinale
ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“
(Geschäftsstelle: vgl. Adresspool)
Bezirksfinale
BEZIRKSAUSSCHUSS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“
(Geschäftsstelle bei der jeweiligen Regierung: vgl. Adresspool)
BAYERISCHE LANDESSTELLE FÜR DEN SCHULSPORT
Süd­ bzw. nordbayerische Qualifikationswettkämpfe
Sachgebiet Schulsportliche Wettbewerbe –
Landesfinale
Widenmayerstr. 46a, 80538 München
Hinweis für die Arbeitskreise und Bezirksausschüsse:
Bei Überschreitung der in der Broschüre bei den einzelnen Sportarten angegebenen Endtermine für die Feststellung von Kreis­, Regional­, Bezirks­ und
Qualifikationsturniersiegern verliert der entsprechende Kreis, die Region, der Bezirk den Anspruch auf Einladung des entsprechenden Vertreters zu
weiterführenden Wettkämpfen.
Bei rechtzeitiger Absprache mit der für die nächsthöhere Qualifikationsebene zuständigen Stelle kann eine Terminverschiebung nur erfolgen, wenn die
mitbetroffenen Schulen einverstanden sind und der Wettbewerb insgesamt keine Beeinträchtigung erleidet.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Termine
Ferien, unterrichtsfreie Samstage und Prüfungstermine
Ferienkalender Bayern 2015/16:
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Die Festlegung der schulfreien Samstage liegt in der Verantwortung der betroffenen Schulen.
Abitur: schriftlich 29.04.–06.05.2016; Kolloquiumsprüfung: 30.05.­03.06.2016 und 06.­10.06.2016; mündlich: bis spät. 17.06.2016; Entlassung: 24.06.2016
Realschulabschluss: schriftlich 21.06.­01.07.2016; Probeunterricht: Termine werden durch den jeweiligen Schulleiter festgelegt
Abschlussprüfung zum Mittleren Schulabschluss an der Mittelschule: schriftlich: 20.­22.06.2016
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule: 24.­30.06.2016
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Genehmigungspflicht
Welche sportlichen Wettbewerbe von Schulen bedürfen der Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung
und Kultus, Wissenschaft und Kunst?
Damit die Belastung durch Wettkampfprogramme in einem überschaubaren Rahmen gehalten werden kann, bedürfen alle in dieser Ausschreibung nicht
enthaltenen Schulsportwettbewerbe, die über die Ebene der einzelnen Schule hinausgehen, der Genehmigung durch das Staatsministerium.
Nach der „Vereinbarung über die Durchführung sportlicher Wettkämpfe für die Jugend durch Schule und Sportverbände“ zwischen der Ständigen
Konferenz der Kultusminister der Länder und dem Deutschen Sportbund (KMK­Beschluss vom 20. November 2003) verzichten die Sportfachverbände auf die
Ausschreibung von Schulmannschaftswettbewerben, die Schulbehörden und Schulen auf die Durchführung von Einzelmeisterschaften bzw. Bestenkämpfen in
einzelnen Sportdisziplinen, sofern sie über die Ebene der einzelnen Schulen hinausführen.
Welche sportlichen Wettbewerbe von Schulen bedürfen keiner Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst?
Neben allen im Ausschreibungsteil dieser Broschüre veröffentlichten Schulsportwettbewerben bleiben folgende Veranstaltungen weiterhin genehmigungsfrei:
– schulinterne Sportveranstaltungen (Sportfest, Tag des Schulsports, sonstige Sportwettbewerbe)
– sportliche Begegnungen einzelner Schulen im näheren Umfeld, wobei es grundsätzlich zu keinem Unterrichtsausfall kommen soll
– Bundesjugendspiele im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung mehrerer Schulen einer Stadt, einer oder mehrerer Gemeinden oder eines Landkreises
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Kampf­ und Schiedsrichter
Wo kann ich Schiedsrichter ab der Bezirksebene anfordern?
Schiedsrichter für die Spielsportarten Basketball, Fußball, Handball und Volleyball können bei den Bezirksschiedsrichterreferenten/­obleuten des jeweiligen
Fachverbandes angefordert werden (vgl. Teil 4: Anschriften).
Sind Kampf­ und Schiedsrichter von Sportverbänden, die bei Schulsportwettkämpfen eingesetzt werden, versichert?
Der Bayerische Landes­Sportverband teilt dazu mit:
Alle von den Verbänden delegierten Kampf­ und Schiedsrichter bei Schulsportwettkämpfen sind versichert im Rahmen des Sport­Versicherungsvertrags. Zu
beachten ist, dass die Abstellung schriftlich erfolgen muss.
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Kostenerstattung
Wer erstattet die Kosten für Fahrt und Verpflegung ggf. Übernachtung der Schulmannschaften (einschließlich Tagegelder der
Mannschaftsbetreuer)?
Die Kosten werden bei Vorlage der Belege abgerechnet.
bei Regionalausscheidungen (sofern die Kosten nicht durch andere Förderer abgedeckt werden können und nur nach Maßgabe der verfügbaren
Haushaltsmittel) und bei Bezirksfinalwettkämpfen von den Regierungen (Sportreferate) bzw. von der Landeshauptstadt München
bei süd­ bzw. nordbayerischen Qualifikationswettkämpfen und Landesfinalwettkämpfen sowie bei den Finalwettkämpfen des Bundeswettbewerbs der
Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (An­ und Rückreise zu und von den vorbestimmten
Treffpunkten) von der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport – Sachgebiet Schulsportliche Wettbewerbe.
Wie werden die Kosten für die Benutzung von Verkehrsmitteln erstattet?
(1) Benutzung der Deutschen Bahn AG
Bei Bezirksfinal­, Qualifikations­ und Landesfinalwettkämpfen:
Die Fahrten werden im Rahmen der Aktion „Schulsport + Bahn. Die Verbindung stimmt“ durchgeführt. Für Schulmannschaften und Schieds­ bzw. Kampfrichter
entstehen keine Vorauskosten, da die Fahrkarten zugeschickt werden und die Abrechnung direkt zwischen Deutscher Schulsportstiftung und der Bayerischen
Landesstelle für den Schulsport erfolgt.
(2) Benutzung privater Busunternehmer
Bei Benutzung nichtöffentlicher Verkehrsmittel werden die Kosten bis zur Höhe der Kosten der ermäßigten öffentlichen Verkehrsmittel
erstattet. In diesem Fall ist dem Erstattungsantrag eine Vergleichsberechnung beizufügen.
Die Fahrtkosten der öffentlichen Verkehrsmittel werden erstattet. Hierbei sind Fahrpreisermäßigungen für Schulsport­Gruppen („Schulsport + Bahn“) in
Anspruch zu nehmen.
Diese Bedingungen gelten für die Wettbewerbe auf Bezirks­, Qualifikations­ und Landesfinalebene.
In besonders gelagerten Fällen können unter Würdigung des Prinzips der Zumutbarkeit die Kosten für die Inanspruchnahme von privaten Busunternehmen nicht
nur bis maximal zur Höhe der verbilligten DB­Kosten, sondern im vollen Umfang erstattet werden.
Dies trifft z. B. dann zu, wenn eine Schule vor dem Wettkampf glaubhaft nachweisen kann, dass eine rechtzeitige Anreise bzw. Rückkehr am
gleichen Tag zum bzw. vom betreffenden Wettkampf mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist. Das entbindet aber eine Schule
nicht, das billigste Angebot zu wählen und eine Vergleichsberechnung anzustellen.
(3) Benutzung privater Pkws
Bei durch den Schulleiter genehmigten Fahrten mit privaten Pkws können maximal Kosten ersetzt werden, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
(ermäßigt!) entstünden.
Welche Angaben müssen Busrechnungen enthalten?
So sieht eine richtig erstellte Busrechnung aus:
BUSUNTERNEHMEN_______________________
An die
Mittelschule Hindelang
Alpgasse 10
87541 Hindelang
Rechnungs­Nr. 0000 Datum: _____
_________________________________________
Fahrt der MS Hindelang nach Krumbach:
Wettkampfebene: Bezirksfinale Schwaben
Sportart: Fußball
Wettkampfklasse: III/Jungen
Veranstaltungstag: 4. 7. 20…
Zahl der beförderten Personen: 16
Zahl der gefahrenen Kilometer: ... km
Gesamtbetrag: .... €
Im Zusammenhang mit der Ausrichtung und Durchführung von Schulsportwettbewerben, einschließlich Bezirks­ und Landesfinals wird an die
Ausführungsbestimmungen der Vergabe­ und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) vom 20.11.2009 erinnert.
Die Schulen werden darauf hingewiesen, dass bei Leistungsvergaben ab einem Auftragswert von 500,­­ € eine Vergabedokumentation zu erstellen ist, die
Aufschluss gibt über die Einhaltung der Vergabegrundsätze (z.B. Transparenz, Gleichbehandlung etc.). Die Dokumentations­ und Aufbewahrungspflicht der
entsprechenden Vergabe­ und Ausschreibungsunterlagen liegt bei der Schule. Den der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport zur Auszahlung vorgelegten Rechnungen für Leistungen im Zusammenhang mit den Wettbewerben sind
immer die entsprechenden Vergleichsangebote (mindestens drei) beizufügen. Ausführliche Informationen sind zu finden unter www.vergabeinfo.bayern.de.
Wie sind die Kosten für Verpflegung und Unterkunft für auswärtige Teilnehmer bei mehrtägigen Veranstaltungen der
Mannschaftswettkämpfe geregelt?
Bei mehrtägigen Veranstaltungen erhalten die auswärtigen Teilnehmer einen Zuschuss in Höhe von 3,50 € pro Mittag­ und pro Abendessen sowie bis zu 11,– €
für Übernachtung einschließlich Frühstück. Dies gilt nicht, soweit amtliche Unterkunft und/oder Verpflegung angeboten wird, deren Kosten jedoch die
Zuschusssätze nicht übersteigen dürfen.
Die Verpflegungszuschüsse werden auch für ansässige Schüler bezahlt, wenn z. B. gemeinsame Essen stattfinden.
Mit welchen Erstattungsbeiträgen können Mannschaftsbetreuer rechnen?
Mannschaftsbetreuer erhalten Tage­ und Übernachtungsgeld nach den Artikeln 8, 9 und 11 des Bayerischen Reisekostengesetzes.
Welche Organisationskosten können bei Bezirksfinal­, Qualifikations­ und Landesfinalwettkämpfen aus Mitteln des Bayerischen
Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst beglichen werden?
Die jeweils einladende Stelle überweist rechtzeitig vor der Veranstaltung bei Bezirksfinal­, Qualifikations­ und Landesfinalwettkämpfen, auf ein eigenes – durch
den Vorsitzenden des Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ – eröffnetes Konto, eine Abschlagszahlung für die Begleichung von Organisationskosten durch
den jeweiligen Arbeitskreis „Sport in Schule und Verein“ bzw. den Ausrichter (Schulen, Kreis­ bzw. Stadtschulobleute, Bezirksschulobleute).
Die nachfolgend aufgeführten Kostenarten können mit den überwiesenen Mitteln bezahlt werden:
Schiedsrichter­, Kampfrichter­ und Helfergebühren
Sachbedarf
Gerätemiete
Telefonkosten/Portokosten
Dienstleistungen
Die für die betreffende Sportart geltenden Gebührensätze und Detailpositionen sind Merkblättern zu entnehmen, welche den jeweiligen Arbeitskreisen „Sport in
Schule und Verein“ und den Ausrichtern (vgl. oben) zugesandt werden.
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Schule und Verein“ und den Ausrichtern (vgl. oben) zugesandt werden.
Im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Staatsmitteln geht das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst davon aus,
dass die für die Durchführung von Wettkämpfen in verschiedenen Sportarten (z. B. Alpiner Skilauf, Eisschnelllauf, Leichtathletik, Rodeln, Schwimmen,
Skilanglauf) notwendigen Geräte für die Schulsport­Wettbewerbe möglichst kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen
können Gerätemieten nach den vom Staatsministerium genehmigten Sätzen (vgl. o. a. Merkblätter!) beglichen werden.
Erstattungsverfahren
Alle Abrechnungen sind bis spätestens 10 Tage nach dem Wettkampf dem jeweiligen Wettkampfleiter zuzusenden. Sollten die Abrechnungen bis dahin nicht
eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass auf die Erstattung verzichtet wird.
Wie rechnen die Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“ die erhaltenen Abschlagszahlungen ab?
Damit die Verwalter von Abschlagszahlungen und die anweisenden Stellen jederzeit einen Überblick über die Abschlagszahlungen besitzen, wird vom Verwalter
der Abschlagszahlung eine „Kassenliste“ geführt, in der sämtliche Ein­ und Auszahlungen (bare und unbare) eingetragen werden.
Der Verwalter der Abschlagszahlung sendet
„Kassenliste“ (im Original!)
Belege
„Abrechnung der Abschlagszahlung“
spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung an die anweisende Stelle. Das ist bei
Bezirksfinalwettkämpfen: die (zuständige) Regierung bzw. die Landeshauptstadt München.
Qualifikations­ und Landesfinalwettkämpfen: Bayerische Landesstelle für den Schulsport.
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Kostenregelung für die Bundesfinalveranstaltungen
Wer trägt die Kosten von Schulmannschaften bei der Teilnahme an den Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbs der Schulen
JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS?
Die Kosten tragen das Land Berlin, das Bundesministerium des Innern, Sponsoren und die Kultusbehörden der Länder.
Für Mannschaften und deren Begleiter, die sich für die Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und
JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS in Schonach und Berlin qualifizieren, sind Fahrt, Unterkunft und ein Großteil der Verpflegung kostenlos. Nach einem
Beschluss der Deutschen Schulsportstiftung muss eine Schule, deren Mannschaft/en sich für eine Bundesfinalveranstaltung qualifiziert hat/haben, pro
Mannschaftsmitglied eine Eigenbeteiligung von derzeit 55,– € leisten.
Die Bezahlung erfolgt für die ganze Mannschaft in einer Summe per Überweisung.
Die Begleitpersonen erhalten gekürztes Tagegeld aus den Mitteln zur Förderung des Schulsports des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst.
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Melderegelungen für Schulen besonderer Art
Wer sind die Schulen besonderer Art?
Schulen besonderer Art (Staatl. Gesamtschule Hollfeld, Städt. Willy­Brandt­Gesamtschule München, Städt. Schulartunabhängige Orientierungsstufe München­
Neuperlach, Wilhelm­ Löhe­Schule Nürnberg, Senefelder­Schule Treuchtlingen, also den früheren Gesamtschulen) ist es freigestellt, ob sie
eine gemeinsame Mannschaft für die gesamte Schule oder
mehrere Mannschaften nach Schularten getrennt in der jeweiligen Sportart und dem Wettkampf melden.
Für alle übrigen Schulen gelten die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen.
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Meldung von Mittelschulverbünden
Was ist bei der Meldung von Mittelschulen und Mittelschulverbünden zu beachten?
Der Begriff Mittelschule (MS) steht in dieser Ausschreibung für Mittelschule und Mittelschulverbund.
Seit dem Schuljahr 2011/12 dürfen Mittelschulverbünde als Schulverbund melden. Das heißt, dass ein Mittelschulverbund, der z.B. aus 4 Schulen besteht, eine
Mannschaft melden kann, deren Teilnehmer Schüler/­innen aus allen 4 Schulen sind. Die Teilnehmer können aber auch nur aus drei, zwei oder einer Schule
sein. Zu beachten ist, dass pro Mittelschulverbund, wie bei allen anderen Schularten, pro Sportart und Wettkampfklasse maximal 2 Mannschaften gemeldet
werden dürfen.
Die Meldung im Online­Meldesystem nimmt der als hauptverantwortlicher Verbundkoordinator fungierende Schulleiter vor. Auf dem Online­Meldeformular für
Mittelschulen müssen die jeweiligen Schulen markiert werden, deren Teilnehmer die Mannschaften bilden. Mittelschulen und Mittelschulverbünde können in allen
Sportarten und Wettkampfklassen melden. Beachten Sie dabei aber die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze.
ACHTUNG: Sollte in Sportarten/Wettkampfklassen, die zum Bundesfinale des Wettbewerbs JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA führen, eine
Mittelschulverbundsmannschaft Landessieger werden, so ist die Teilnahme am Bundesfinale gemäß der bundesweit geltenden Regelungen nicht möglich. Die
Teilnahme am Finale des Rhein­Main­Donau­Schulcups in den Sportarten Schwimmen und Gerätturnen sowie am Finale des Internationalen Bodenseeschulcups
(Handball und Leichtathletik) ist gestattet.
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Schiedsgerichte
Wie setzen sich Schiedsgerichte bei den Mannschaftswettbewerben auf den verschiedenen Qualifikationsstufen zusammen?
>> Kreis­ bzw. Stadtfinalwettkämpfe und Regionalausscheidungen
– 1 Wettkampfleiter,
– 1 Vertreter der einladenden Stelle,
– evtl. 1 Vertreter des Sportfachverbandes (z.B. Schiedsrichter, Kampfrichter).
>> Bezirks­, Qualifikations­ und Landesfinalwettkämpfe
– 1 Wettkampfleiter,
– 1 Vertreter der einladenden Stelle,
– 1 Vertreter des Sportfachverbandes (z.B. Schiedsrichter, Kampfrichter).
Ab der Qualifikationsstufe der Bezirksfinalwettkämpfe ist es grundsätzlich nicht mehr zulässig, dass eine der ins Schiedsgericht berufenen Personen gleichzeitig
eine der am Wettkampf teilnehmenden Schulmannschaften betreut.
Der Vertreter der einladenden Stelle führt den Vorsitz im Schiedsgericht.
Welche Funktionen hat das Schiedsgericht?
Das Schiedsgericht entscheidet über alle Einsprüche. Hierbei gelten folgende Regeln:
Verstöße gegen Bestimmungen der Ausschreibung können jederzeit nach Prüfung vom Schiedsgericht ohne vorhergehenden schriftlichen Einspruch mit
dem Ausschluss der Mannschaft vom Wettkampf geahndet werden.
Während des Ablaufs der Wettkampfveranstaltung entscheidet das jeweilige Schiedsgericht über alle Einsprüche im Rahmen der Schulsportwettbewerbe.
Über jedes Schiedsgerichtsverfahren wird ein Protokoll gefertigt und den Wettkampfunterlagen beigefügt.
Ergeben sich nach Beendigung des jeweiligen Wettkampfes neue Aspekte für einen Einspruch, die dem Schiedsgericht während des Ablaufs der
Wettkampfveranstaltung noch nicht bekannt waren, ist ein schriftlicher Einspruch an den Vorsitzenden des Schiedsgerichts zu richten. Die Zahlung eines
Protestgelds entfällt. Das Schiedsgericht berät sich und legt der nächst höheren Ebene einen Vorschlag zur Entscheidung vor. Die nächst höhere Ebene
ist bei Kreis­/Stadt und Regionalentscheidungen der Vorsitzende des Bezirksausschusses, bei Bezirks­ und Qualifikationsturnieren die Bayerische
Landesstelle für den Schulsport und bei Landesfinalentscheidungen das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Die nächst höhere Ebene fällt die endgültige Entscheidung. Eine Berufung gegen diese Entscheidung ist nicht möglich.
Die Einspruchsfrist endet spätestens 7 Tage nach dem jeweiligen Wettkampf. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das Schiedsgericht in seiner Funktion
bestehen.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Startberechtigung und Identität
Entscheidend für die Startberechtigung einer Schulmannschaft ist die Zugehörigkeit aller Schülerinnen und Schüler zu der jeweiligen Schule und den
angegebenen Geburtsjahrgängen. Die Meldung zweier Mannschaften in einer Wettkampfklasse ist möglich, sofern die Ausschreibung keinen speziellen Hinweis
dazu enthält (vgl. Triathlon). Eine weitere Ausnahme stellt die „Wildcard“ dar.
Wie werden Startberechtigung und Identität bei Mannschaftswettkämpfen nachgewiesen?
Vor Veranstaltungsbeginn müssen dem Wettkampfleiter folgende Unterlagen zur Überprüfung vorgelegt werden:
1. Ausdruck der vollständigen Schülerliste mit Stempel der Schule und Unterschrift des Schulleiters + jeweils gültiger Schülerausweis mit Lichtbild (s.u.)
oder
2. Ausdruck der vollständigen Schülerliste mit Stempel der Schule und Unterschrift des Schulleiters + jeweils gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Kinderausweis,
Personalausweis, Reisepass).
Ausweise für Trainingsgruppen, Spielerpässe der Verbände, Fahrausweise von Verkehrsverbänden und der Deutschen Bahn oder ähnliches werden nicht
anerkannt.
Wann ist ein Schülerausweis „gültig“?
Ein Schülerausweis kann nur dann als „gültig“ bezeichnet werden, wenn er alle nachfolgend aufgeführten Bestandteile aufweist:
• Zu­ und Vorname des Schülers
• Geburtsdatum
• abgestempeltes Lichtbild des Schülers
• Unterschrift der Schulleitung
• Dienstsiegel
• Stempel für das laufende Schuljahr.
Wie wird das Melden nicht startberechtigter Schüler/innen geahndet?
Sollte sich bei der Überprüfung der Startberechtigung durch den Ausrichter vor dem Wettkampf ein Verstoß ergeben, führt dies zum Ausschluss
nichtstartberechtigter Schülerinnen bzw. Schüler. Verstöße, die während des Wettkampfes bekannt werden, führen zur Disqualifikation der gesamten
Mannschaft für den gesamten Wettbewerb. Verstöße, die erst nach Beendigung des Wettkampfes bekannt werden, ahndet die Bayerische Landesstelle für den
Schulsport. Bei schweren Verstößen behält sich das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vor, gegenüber der Schule
und dem verantwortlichen Mannschaftsbetreuer bzw. der verantwortlichen Mannschaftsbetreuerin weitere disziplinäre Maßnahmen zu ergreifen.
Bitte beachten Sie den Aufruf an die Betreuer!
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Startmöglichkeit von Schülern bei Verbandswettkämpfen
Können Schüler ohne Vereinszugehörigkeit bei Stadt­ bzw. Kreismeisterschaften oder Bestenkämpfen der Sportfachverbände oder
sonstiger Institutionen an den Start gehen?
Gemäß der zwischen Kultusministerkonferenz und dem Deutschen Sportbund beschlossenen „Vereinbarung über die Durchführung sportlicher Wettkämpfe für
die Jugend durch Schule und Sportverbände“ sollen alle hierfür qualifizierten Schüler, unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit, eine Teilnahmemöglichkeit bei
Kreismeisterschaften oder Bestenkämpfen, die von den Sportfachverbänden oder sonstigen Institutionen veranstaltet werden, erhalten.
Die Teilnahme soll diesen talentierten Schülern und Jugendlichen unter möglichst gleichen Bedingungen offenstehen. Dort, wo derartige offene Wettkämpfe
noch fehlen, werden sie angeregt, ihre Durchführung ist jedoch nicht Aufgabe der Schulen.
Schüler ohne Vereinszugehörigkeit sind entweder schülerunfallversichert, wenn der Schulleiter die Veranstaltung zur Schulveranstaltung für diese Schüler erklärt,
oder beim Sportverband versichert, soweit für diese Schüler dort eine für die Teilnahme am Wettkampf gültige Versicherung abgeschlossen wird.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Teilnahmemöglichkeiten für Berufsschüler (Teilzeit)
Können Berufsschüler an Schulsportwettbewerben teilnehmen?
Schüler von Teilzeitklassen beruflicher Schulen mit eintägiger Beschulung, die keinen verbindlichen Sportunterricht erhalten, können an den
Mannschaftswettbewerben als Schulmannschaft teilnehmen, wenn sie regelmäßig den von der Schule gegebenenfalls angebotenen Wahlunterricht im Fach Sport
besuchen und die Sportart aus dem Wahlunterricht erwächst.
Durch die Teilnahme an den Mannschaftswettbewerben darf die betriebliche Ausbildungs­ oder Arbeitszeit sowie Pflichtunterricht an der Berufsschule
grundsätzlich nicht verringert werden.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Teilnahmevoraussetzungen
Welche Schüler können an den Mannschaftswettkämpfen teilnehmen?
Zwei Gesichtspunkte sind hier besonders zu beachten:
(1) Schulzugehörigkeit
Bei allen Wettkämpfen sind nur Schüler startberechtigt, die zum Zeitpunkt des Wettkampfes der Schule angehören, die eine Mannschaft entsendet.
Ein Schüler darf nur für die Schule starten, an der er als Schüler gemeldet ist, jedoch nicht für eine Schule, an der er lediglich Kurse (überschulische Interessen­
oder Neigungsgruppen) belegt. Die Beendigung des Schulbesuches ist in Art. 55 BayEUG (KWMBl I Nr. 16/1994 S. 293) bzw. in den entsprechenden
Bestimmungen der Schulordnungen geregelt. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass bei Abiturienten der Schulbesuch durch Erteilung des
Abschlusszeugnisses, spätestens aber mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Abschlussprüfung bestanden wird, endet. Laut KWMBek vom 21. Juli 1993 Nr.
III/2–S 4405 – 8/92 096 ist für Schüler der Abschlussklassen an öffentlichen Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und sonstigen
Berufsfachschulen – auch im Falle einer Beurlaubung vom Unterricht nach Beendigung der Prüfungen – der letzte Schultag vor Beginn der Sommerferien
zugleich der Zeugnis­ und Entlassungstermin.
In den Sportarten und Wettkampfklassen, die zum Herbstfinale des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA bzw. zum
Internationalen Finale des Bodenseeschulcups führen, können Schüler, die sich mit ihren Schulmannschaften für das Bundesfinale bzw. für das Finale des
Bodenseeschulcups qualifiziert haben, jedoch einen Schulwechsel vornehmen, eine Starterlaubnis für ihre bisherige Schule erhalten. Die Starterlaubnis
wird auf Antrag der Schulleitung vom Staatsministerium erteilt. Dem Antrag ist eine Einverständniserklärung der Schule beizufügen (bei Berufsschulen auch die
Zustimmung des Lehrherrn), die der Schüler zum Zeitpunkt des Bundesfinales bzw. des Bodenseeschulcups besucht.
(2) Körperliche Leistungsfähigkeit
Die Schulen haben darauf zu achten, dass nur Schüler zu Schulsportwettkämpfen gemeldet werden, die für einen Wettkampf entsprechend geübt haben und
vorbereitet sind.
Sofern nicht eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat, ist den Eltern anzuraten, bei ihren Kindern eine Untersuchung durchführen zu
lassen, die deren Sporttauglichkeit überprüft.
Die Schulen sorgen dafür, dass die Eltern rechtzeitig über die Teilnahme ihrer Kinder an den Wettkämpfen der Schule informiert werden.
Nicht vergessen:
Benachrichtigen Sie bitte die Erziehungsberechtigten rechtzeitig von der beabsichtigten Teilnahme ihrer Kinder an den Schulsportwettbewerben!
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Träger der Kosten
Wer trägt die Kosten von Kreis­ bzw. Stadtfinalwettkämpfen?
Für die Durchführung der Schulsport­Wettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt die Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von
Lehrkräften für die Organisation und Durchführung dieser Schulveranstaltungen dem Staat, wobei die von den Sportvereinen/Sportverbänden angebotene
personelle und sächliche Unterstützung gerne angenommen wird.
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst erstattet den in den Arbeitskreisen „Sport in Schule und Verein“
mitarbeitenden Lehrkräften die Reisekosten, die für die Teilnahme an Sitzungen dieser Gremien anfallen. Die Erstattung erfolgt über die Geschäftsstelle des
jeweiligen Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ durch die zutreffende Regierung.
Die Fahrtkosten, der an den Wettkämpfen auf den Qualifikationsstufen der Kreis­ bzw. Stadtfinalwettkämpfen teilnehmenden Schulmannschaften einschließlich
der Kosten der Mannschaftsbetreuer und der Organisationskosten, können hingegen vom Staatsministerium nicht übernommen werden. Das Staatsministerium
bittet die Landkreise und Städte, wie bisher und in allen Ländern der Bundesrepublik üblich, die Schulsportwettbewerbe auf den untersten Qualifikationsebenen
auch weiterhin zu fördern.
Den Vorsitzenden der Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“ wird empfohlen, frühzeitig den Kreistag/Stadtrat und die Verwaltung über ihre Arbeit zu
informieren und diese um Unterstützung zu bitten.
Sollten die von den Kommunen zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, können die Vorsitzenden des Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ mit
der Bitte um Unterstützung an Förderer herantreten. Hierbei haben die Sparkassen innerhalb der Geld­ und Kreditinstitute aufgrund einer Vereinbarung
zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und dem Sparkassenverband Bayern das „Ersteintrittsrecht“
erhalten.
Wer trägt die Kosten, die bei der Durchführung von Regionalausscheidungen anfallen?
Die bei der Durchführung von Regionalausscheidungen anfallenden Organisationskosten werden von den Regierungen aus Mitteln des Bayerischen
Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nach Vorlage der Belege erstattet.
Wer trägt die Kosten, die bei der Durchführung von Finalwettkämpfen der Regierungsbezirke und der Landeshauptstadt München, süd­ bzw.
nordbayerischen Qualifikations­ und Landesfinalwettkämpfen anfallen?
Die Kosten, die für die Organisation und Durchführung von Finalwettkämpfen auf der Ebene der Regierungsbezirke und der Landeshauptstadt München sowie
bei süd­ bzw. nordbayerischen Qualifikationswettkämpfen und Landesfinalwettkämpfen anfallen, werden aus Mitteln zur Förderung des Schulsports vom
Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst getragen.
Die Abrechnung erfolgt:
Bei Bezirksfinalwettkämpfen über die Regierungen bzw. die Landeshauptstadt München
Bei Qualifikations­ und Landesfinalwettkämpfen über die Bayerische Landesstelle für den Schulsport.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Verschiedene Programme
Welche unterschiedliche Zielsetzung haben A­ und B­Programme?
Auch in diesem Schuljahr werden den Schulen in den Sportarten Gerätturnen, Leichtathletik und Schwimmen verschieden schwierige Programme, nämlich B­
und A­Programm, angeboten:
Damit wird das Wettbewerbsangebot in diesen Sportarten den unterschiedlichen Schulgrößen, der Leistungsstärke und der Wettbewerbserfahrung der Schüler
besser gerecht. Die B­Programme enden mit dem Kreis­ bzw. Stadtfinale und enthalten einfache, vorwiegend auf den Basissportunterricht bezogene
Anforderungen.
Die A­Programme in diesen Sportarten finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA oder innerhalb der
eigenständigen Wettbewerbe Bodenseeschulcup und Rhein­Main­Donau­Schulcup statt und wenden sich an schulische Interessengruppen des Differenzierten
Sportunterrichts, Sportarbeitsgemeinschaften „Schule und Verein“ oder Sport­Arbeitsgruppen.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Versicherungsschutz
Die Schülerinnen und Schüler sind während der Schulsportwettbewerbe im Rahmen der Schülerunfallversicherung gegen körperliche Schäden versichert. Eine
zusätzliche Unfallversicherung ist deshalb nicht erforderlich.
Die Versicherung von Schadensfällen, die von Schülerinnen und Schülern verursacht werden, kann nur über eine Haftpflichtversicherung sichergestellt werden.
Hierzu schließt die Schule eine Gruppenhaftpflichtversicherung ab, soweit nicht sichergestellt ist, dass alle Schülerinnen und Schüler über eine private
Haftpflichtversicherung verfügen. Staatliche Mittel stehen hierfür nicht zur Verfügung.
Während den Bundesfinalveranstaltungen besteht keine gesonderte Diebstahlversicherung für die Sportgeräte und Wertgegenstände der Teilnehmer/innen. Es
wird empfohlen, für teure Sportgeräte gegebenenfalls eine eigene Versicherung abzuschließen.
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Wechsel
Wie ist der Wechsel eines Schülers zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften innerhalb einer Sportart geregelt?
Ein Schüler kann in einer Sportart zunächst nur in einer Wettkampfklasse und in einer Mannschaft starten.
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also
z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse
vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze.
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Werbung
Welche Unternehmen können die Schulsport­Wettbewerbe in Bayern nicht unterstützen?
Die Einbeziehung von Unternehmen in den Kreis der Förderer, die alkoholische Getränke oder Tabakwaren herstellen oder vertreiben, ist nicht möglich.
In welcher Weise ist es dem geeigneten Förderer gestattet, bei den Schulsport­Wettbewerben in Bayern für sein Unternehmen zu werben?
„Wird durch erhebliche Zuwendungen Dritter die Schule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt oder die Herstellung oder Anschaffung für Erziehung und
Unterricht förderlicher Gegenstände ermöglicht, so kann auf Antrag des Dritten hierauf in geeigneter Weise hingewiesen werden. Dieser Hinweis kann
insbesondere durch Anbringen eines Firmenzeichen des Dritten, durch einen Eindruck von höchstens einer halben Seite in einem Druckwerk oder mündlich bei
geeigneter Gelegenheit erfolgen. Unzulässig ist eine über die Nennung der zuwendenden Person oder Einrichtung, der Art und des Umfangs der Zuwendung
hinausgehende Produktwerbung. Die Entscheidung trifft der Schulleiter nach Anhörung des Schulforums.“
(Vgl. neuer Paragraph „Sammlungen und Spenden“ der Schulordnungen.)
Die Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“ können für mögliche geeignete Förderer Sympathiewerbung betreiben wie z. B. „Gefördert durch…“ oder „Die
Veranstaltung wird unterstützt von …“. Die Bestimmungen bezüglich Werbung auf der Wettkampfkleidung von Schülern/innen finden Sie hier. http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Wettkampfklassen
Welchen Sinn hat die Einteilung in Wettkampfklassen?
Die Mannschaftswettbewerbe werden in den angebotenen Sportarten in Wettkampfklassen durchgeführt. Mehrere Jahrgänge (je nach Sportart) bilden
jeweils eine Wettkampfklasse.
Zur Bezeichnung der Wettkampfklassen dienen römische Ziffern: I, II, III und IV (die Jüngsten). Bei Sportarten, in denen eine oder zwei Wettkampfklassen bis
zum Bundesfinale geführt werden, entscheidet über die Zuordnung der Jahrgänge zu den betreffenden Wettkampfklassen die Kommission JUGEND TRAINIERT
FÜR OLYMPIA/JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS der Deutschen Schulsportstiftung. Aus pädagogischen und sportfachlichen Gründen sind die Jahrgänge in
vielen Wettkampfklassen nach oben und unten begrenzt (Ausnahme bei den Wettkämpfen des Bodenseeschulcups und des Rhein­Main­Donau­Schulcups, da
eine Angleichung der Ausschreibung der verschiedenen Länder und Kantone sonst unmöglich geworden wäre sowie in WK III/2 und IV). Damit haben alle
Jahrgangsstufen eine zeitlich begrenzte Startmöglichkeit, d. h. ältere Schüler werden nicht durch jüngere leistungsstarke Schüler verdrängt und jüngere Schüler
können durch den Start in höheren Wettkampfklassen nicht mehr überfordert werden. Je nach Sportart wurde die Alterseinteilung der Wettkampfklassen so
gestaltet, dass die spezifischen Belange der einzelnen Sportarten berücksichtigt wurden. Mittelschulen und Förderschulen, die sich für das Bundesfinale
qualifizieren wollen, können in der Wettkampfklasse III/1 melden.
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Wettkampfkleidung
Die Schulmannschaften sollen möglichst in einheitlicher, wettkampfgerechter Sportkleidung (Trikots und Hosen, im Mädchenhockey auch Röcke) antreten.
Entsprechend den Bestimmungen der Schulordnungen über Werbung in Schulen ist das Tragen von Wettkampfkleidung mit Werbeaufdruck nicht zulässig. Um
zu verdeutlichen, dass es sich um eine Schulveranstaltung handelt, darf die Wettkampfkleidung nur den Schul­ bzw. Ortsnamen tragen (keine
Vereinskleidung). Entgegen weitergehenden Fachverbandsvorschriften gelten Rückennummern auf Trikots als ausreichend.
Bei Nichtbeachtung darf der Wettkampfleiter keine Spiel­ bzw. Starterlaubnis erteilen. Als Werbeaufdruck zählt nicht ein Firmenzeichen bis zur Größe von ca. 32
X 45 mm.
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Wildcardregelung / Startberechtigung für Partnerschulen des Leistungssports
Grundsätzlich gilt sportartunabhängig folgende Neuregelung:
Die Entscheidung über die Vergabe einer „Wildcard“ für das laufende Schuljahr und die damit einhergehende Erlaubnis für diese Schule, in einer
Wettkampfklasse einer Sportart auf höherer Ebene als der Kreis­ bzw. Stadtebene in einen Wettbewerb einzusteigen, wird ab dem Schuljahr 2015/16 wie folgt
getroffen:
­ Anträge bis Bezirksebene sind an die Bezirksregierungen zu richten und werden von diesen entschieden;
­ über Anträge ab Qualifikationsebene entscheidet die Bayerische Landesstelle für den Schulsport; die Anträge sind an die Sachgebietsleitung zu
richten.
­ Die Wildcard­Anträge sind durch die Schulen mit dem einheitlichen Antragsformular zu stellen (Download hier).
Folgende Kriterien werden der Entscheidung zugrunde gelegt:
• langjährige Dominanz einer Schule in einer bestimmten Sportart und Wettkampfklasse;
• signifikanter Rückgang der Anmeldezahlen in dieser Sportart und Wettkampfklasse im jeweiligen Kreis­, Regional­ bzw. Bezirksfinale als Folge dieser
Dominanz.
Die Landesstelle muss über jeden genehmigten bzw. abgelehnten Antrag informiert werden.
Im Regelfall darf eine Schule in einer Wettkampfklasse einer Sportart zwei Mannschaften melden (Ausnahme: Triathlon). Wird einer Schule nach Prüfung durch
die Bayerische Landesstelle für den Schulsport jedoch in einer Wettkampfklasse einer Sportart eine „Wildcard“ gewährt, darf sie in dieser Wettkampfklasse nur
mit einer Mannschaft am Wettkampf teilnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass „Wildcards“ bis zum 15. Oktober 2015 beantragt werden müssen. Bei einer Terminüberschreitung verfällt die Möglichkeit
eines „Wildcard“­Einsatzes.
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Teil 4: Anschriften
Der Adressteil wird als Personenpool geführt, in dem Änderungen auch im Schuljahresverlauf jederzeit aktuell vorgenommen
werden können. Deshalb ist dieser nur ONLINE abrufbar.
Teil 5: Rückschau auf das Schuljahr 2014/15
Rückschau auf das Schuljahr 2014/15
Grundschulwettbewerbe
Grundschulwettbewerb – 1./2. Jahrgangsstufe
Die Zahlen werden nachgeliefert.
Grundschul­Mannschaftswettbewerbe – 3./4. Jahrgangsstufe
Im Schuljahr 2014/15 beteiligten sich:
Gerätturnen: 56 Mannschaften
Leichtathletik: 509 Mannschaften
Schwimmen: 148 Mannschaften
Insgesamt nahmen an den drei Wettbewerben 713 Mannschaften teil.
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Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Bundesjugendspiele 2014
An den Bundesjugendspielen (Mehrkämpfe) beteiligten sich im Schuljahr 2014/15 über 413.000 Schüler/innen. Im Einzelnen
stellt sich die Beteiligung wie folgt dar:
Gerätturnen
Grund­/Mittel­/
Förderschulen
Realschulen
Jungen
Mädchen
Gesamt
Siegerurkunde
Ehrenurkunde
3005
3064
6069
2125
1659
0
286
286
176
54
Gymnasien
187
251
438
131
145
Wirtschaftsschulen
0
0
0
0
0
Berufsschulen
0
0
0
0
0
Sonstige Schulen
0
0
0
0
0
Gesamt
3203
3603
6806
2442
1864
Leichtathletik
Grund­/Mittel­/
Förderschulen
Realschulen
108650
100142
208792
83882
34746
8902
11128
20030
8564
3423
Gymnasien
10942
12770
23712
10069
4780
Wirtschaftsschulen
880
1019
1899
839
367
Berufsschulen
0
0
0
0
0
Sonstige Schulen
0
0
0
0
0
Gesamt
129374
125059
254433
103354
43316
Schwimmen
Grund­/Mittel­/
Förderschulen
Realschulen
2605
1373
3978
1593
736
240
61
301
134
64
Gymnasien
310
280
590
242
247
Wirtschaftsschulen
87
33
120
51
36
Berufsschulen
0
0
0
0
0
Sonstige Schulen
0
0
0
0
0
Gesamt
Gesamtübersicht
3242
1747
4989
2020
1083
Jungen
Mädchen
Gesamt
Siegerurkunde
Ehrenurkunde
Gerätturnen
3203
3603
6806
2442
1864
Leichtathletik
129374
125059
254433
103354
43316
Schwimmen
3242
1747
4989
2020
1083
Gesamt
135819
130409
266228
107816
46263
Von den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern erhielten 57,87% Urkunden, davon 40,5% Siegerurkunden und 17,4% Ehrenurkunden.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Beteiligung an den Mannschaftswettbewerben im Schuljahr 2014/15
Quelle: Online­Meldesystem Wegen möglicher Doppelzählung wird auf eine Summation der teilnehmenden Schulen verzichtet (*)
Sportart
Alpiner Skilauf Badminton Basketball Beachvolleyball Eisschnelllauf/Short­Track Fußball Gerätturnen Golf Handball Hockey Judo Leichtathletik Rhythmische Sportgymnastik Ringen Rodeln Rudern Schwimmen Skilanglauf Sportklettern Tanz Tennis Tischtennis Triathlon Volleyball ∑ Alle Sportarten
Teilnehmer
gesamt
1.832
1.020
5.490
608
565
31.162
2.387
655
5.203
882
432
18.275
285
390
552
645
6.061
1.310
755
2.020
2.835
1.547
384
4.390
89.685
Jungen
Mädchen
Mannschaften Schulen
996
561
3.880
304
315
23.117
462
491
3.058
441
304
8.831
0
390
292
440
2.662
607
506
48
1.582
1.281
128
1.690
52.387
836
459
1.610
304
250
8.045
1.925
164
2.145
441
128
9.444
285
0
260
205
3.399
523
249
1.972
1.253
266
104
2.700
36.966
360
170
549
76
113
2.483
341
131
473
98
38
1.746
57
39
138
129
551
216
151
101
405
221
96
439
9.137
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
117
61
313
73
41
1.081
215
74
248
40
16
522
21
20
35
30
256
66
79
72
199
123
47
242
*
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Rückschau auf die
Beteiligung an den "Zusätzlichen Schulsportwettbewerben" im Schuljahr 2014/15.
Basketball in der Grundschule
Teilnehmerzahl
Mannschaften/Klassen
Schulen
456
38
38
21.076
1.916
691
Handball in der Grundschule
310
31
31
Skilauf in der Grundschule
732
122
66
4
1
1
402
164
29
Fußball in der Grundschule
Tischtennis in der Grundschule
Volley spielen in der Grundschule
Bogenschießen
82
20
14
Einrad
302
51
51
Eishockey
196
14
13
Faustball
194
27
20
Fechten
138
k.A.
31
72
9
3
Hallenhockey
Klassenschwimmwettbewerb
2.822
141
26
Korbball
210
21
14
Mountainbiken
846
172
70
Reiten/Voltigieren
k.A.
k.A.
k.A.
Rope Skipping
216
36
11
Snowboard
142
35
21
46.270
k.A.
702
Sportabzeichen­Schulwettbewerb *
Squash
Stocksport
Zweikampf im Schwimmen und Laufen
Gesamt
30
7
4
228
57
36
22
13
7
74.750
2.875
**
* Die Zahlen sind – redaktionell bedingt – den Wettbewerben des Vorjahres entnommen.
** Wegen möglicher Doppelzählung wird auf eine Summation der teilnehmenden Schulen verzichtet.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Teil 6: Sport nach 1 / Voll in Form
Sport­nach­1 online
Seit dem Schuljahr 2007/08 kann für die Einrichtung von Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) ein Online­Meldesystem genutzt
werden. Die Eingabe kann damit von jedem PC mit Internetzugang aus erfolgen.
Über die Internetseite www.sportnach1.de gelangt man zum Online­Meldesystem mit folgenden Funktionen:
Vertrag für neue Sportarbeitsgemeinschaften (Neuvertrag)
Vertrag für weitergeführte Sportarbeitsgemeinschaften (Folgevertrag)
Antrag auf Auszahlung der SAG­Pauschale (Stichtag: 15. Oktober 2015)
Sonderaktionenantrag
Stützpunktantrag (Stichtag: 15. Februar 2016)
Statistik zum Kooperationsmodell
SAG­Service „Partnersuche“
Mentor Sport­nach­1 / T­Shirt­Bestellung
Bedeutung des Stichtages 15. Oktober
Die Einhaltung dieses Stichtages ist die wichtigste Voraussetzung, dass die Schule und der jeweilige Partnerverein weiterhin von den Vorteilen des Sport­nach­1­
Modells profitieren können. Zum Stichtag 15. Oktober 2015 müssen bei der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport folgende Meldungen eingegangen sein:
Neuvertrag für jede neue SAG
Folgevertrag für jede weiter geführte SAG
Antrag auf Auszahlung der SAG­Pauschale für jede einzelne SAG
Hinweis:
Kennwort und Benutzername sind nicht erforderlich. Nach der Vertragsausfertigung wird der Vertrag per E­Mail der Schule zur Bestätigung zugeleitet. Über das
System wird dem Verein die individuelle Vertragsnummer mitgeteilt. Mit dieser Vertragsnummer kann dann die SAG­Pauschale abgerufen werden.
Wichtig:
1. Übungsleiter können auch zwei oder mehr Gruppen an einer Schule betreuen.
2. Für jede Sportgruppe, die eingerichtet wird, kann ein eigener SAG­Vertrag gemeldet werden.
3. Für jeden SAG­Vertrag kann die SAG­Pauschale beantragt werden.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Sonderaktionen 2015/2016
Die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e. V. und die Fachverbände des BLSV zusammen mit den Sport­nach­1­Partnern rufen die
bayerischen Schulen und Vereine auf, neue Sportarbeitsgemeinschaften einzurichten.
Dabei sind die allgemeinen Bedingungen zur Einrichtung von Sportarbeitsgemeinschaften zu beachten.
Einmalige Aktion zu Beginn des Schuljahres 2015/16: Gerätebezuschussung für SAG­Neugründungen
Im Kontext der Ganztagsinitiative der Bayerischen Staatsregierung hat der Bayerische Landtag im Haushaltsjahr 2015 zusätzliche Mittel für das Sport­nach­1­
Modell bereitgestellt. Mit diesen zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln kann 180 Neugründungen von Sportarbeitsgemeinschaften des Schuljahres 2015/16
eine Anschubfinanzierung für die Gerätebeschaffung gewährt werden.
Die Förderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 500.­ Euro begrenzt. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Verein, der
für die neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaft zwei neue Tore zum Preis von 1.100 € anschaffen möchte, einen Zuschuss in Höhe von 500 € (= maximaler
Zuschuss) beantragen kann. Oder dass ein Verein für die Anschaffung neuer Bälle im Wert von 600 € eine Förderung in Höhe von 300 € (= 50% der
Anschaffungskosten) beantragen kann. Damit soll der Einstieg in das Sport­nach­1­Modell, z.B. auch im Rahmen von offenen Ganztagsangeboten erleichtert
werden. Die Antragstellung muss durch den Verein im Onlinesystem www.sportnach1.de erfolgen. Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren und
den Voraussetzungen gibt es hier.
Sport­nach­1­Sonderaktionen 2015/16
In den folgenden Sportarten erhalten jeweils die ersten 5 bzw. 10 neuen SAGs Materialpakete als "Starthilfe":
Badminton
Fußball (BFV)
Handball
Tischtennis
Volleyball
Bitte beachten: Der Sonderaktionenantrag muss online auf der Sport­nach­1­Internetseite gestellt werden; dies kann erst ab dem 16. September nach der
Einrichtung eines SAG­Neuvertrags erfolgen.
Sonderaktion Badminton
Badminton gehört zu den beliebtesten Rückschlagspielen im Schulsport und im Rahmen des Kooperationsmodells zwischen
Schule und Verein.
Als Starthilfe für die ersten 5 neu gegründeten SAGs stellt die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein
mit ihrem Sponsor, den Bayerischen Sparkassen, Materialpakete im Wert von jeweils 300 € zur Verfügung. Neben der
Grundausrüstung an Schlägern und Bällen enthält das Paket zahlreiche allgemeine Lehrmedien zum Thema Badminton und
die in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Badmintonverband entwickelte Broschüre "Badminton in der Schule".
16 Badmintonschläger,
2 Rollen Badmintonbälle,
1 Badminton Mini­Netz (Länge 3m, höhenverstellbar),
1 Aufbewahrungs­Sporttasche,
1 Informationsmappe BADMINTON IN DER
SCHULE, 1 Badminton Lehr­DVD,
1 Badminton Regelposter DIN A2
sowie 1 Badminton Schulungshandbuch.
Die Zusammenstellung der Materialpakete inklusive einer 3­jährigen Garantie und die Auslieferung erfolgt mit freundlicher
Unterstützung von Kübler Sport (www.kuebler­sport.de).
Der Sonderaktionenantrag muss online auf der Sport­nach­1­Internetseite gestellt werden; dies kann erst ab dem 16. September 2015 nach
der Einrichtung eines SAG­Neuvertrags erfolgen. >> zum Sonderaktionenantrag.
Sonderaktion Fußball (BFV)
Von Kooperationen zwischen Schule und Verein profitieren beide Seiten gleichermaßen:
Schulen können ihr Sportangebot aufwerten, Vereine haben die Chance, neue Mitglieder für ihren Klub zu gewinnen. Deshalb unterstützt der Bayerische Fußball­
Verband im Rahmen der Kampagne "PRO Amateurfußball" Kooperationen von bayerischen Schulen und Vereinen und fördert beispielsweise die Gründung von
Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) im Fußball mit folgenden Preisen:
So profitieren Grundschulen:
10 Pakete mit 10 adidas Bällen (5 Fußbälle, 5 Futsal) für die ersten zehn neu gegründeten Sportarbeitsgemeinschaften im Fußball.
10 Pakete mit 5 Futsalbällen für zehn weitere neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaften im Fußball.
20 Pakete mit je 5 adidas­Bällen (3 Fußbälle, 2 Futsalbälle) und 12 adidas­Leibchen wenn bei einer bestehenden Sportarbeitsgemeinschaft ein
Grundschulwettbewerb an der Schule angeboten wird. Die ersten 20 Anträge werden prämiert. Ausgenommen sind Schulen, die das Paket
bereits im Vorjahr erhalten haben.
So profitieren weiterführende Schulen:
10 Gerätegutscheine in Höhe von 500 Euro für eine neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaft (Beitrag je zur Hälfte für Schule und Verein).
Der Sonderaktionenantrag muss online auf der Sport­nach­1­Internetseite gestellt werden; dies kann erst ab dem 16. September 2015 nach
der Einrichtung eines SAG­Vertrags erfolgen >> zum Sonderaktionenantrag.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Bitte beachten Sie auch die Ausschreibung "Fußball in der Grundschule".
Sonderaktion Handball
Die ersten 10 neuen Sportarbeitsgemeinschaften erhalten ein umfangreiches Handball­Set im Wert von 500,– €. Diese
Handball­Sets wurden von Molten und Sport Nanka vorzugsweise für den Schulsport zusammengestellt und sind Teil
eines großzügigen Förderbetrags des Bayerischen Handball­Verbandes und der Bayerischen Fördergemeinschaft für
Sport in Schule und Verein e. V.
15 Molten Handbälle (in gewünschten Größen)
10 Goalcha Streethandbälle (aus weichem und extrem griffigen Material)
1 Molten Wettspiel­Handball (in gewünschter Größe)
1 Molten Taktikboard mit Klemmfunktion 1 Molten Anzeigetafel
Der Sonderaktionenantrag muss online auf der Sport­nach­1­Internetseite gestellt werden; dies kann
erst ab dem 16. September 2015 nach der Einrichtung eines SAG­Neuvertrags erfolgen >> zum Sonderaktionenantrag.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Sonderaktion Tischtennis
Mit der Kampagne TISCHTENNIS ­ Spiel mit! möchten der Deutsche Tischtennis­Bund (DTTB) und der Bayerische Tischtennis­Verband (BTTV) den Ausbau
von Kooperationen zwischen Schule + Verein fördern.
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen (Ganztagesschulen, demographischer Wandel, vermehrte Freizeitmöglichkeiten) müssen sich die Vereine zur
Mitgliedergewinnung neu orientieren und selbst noch aktiver werden. Eine immer wichtigere Bedeutung kommt dabei der Zusammenarbeit von Vereinen mit
Schulen im Rahmen des Sport­nach­1­Modells zu.
Als Starthilfe für die ersten 10 neu gegründeten SAGs stellen der Bayerische Tischtennis­Verband in Kooperation mit den Sponsoren der Bayerischen
Fördergemeinschaft Materialpakete im Wert von jeweils ca. 100 € zur Verfügung. Diese enthalten:
­ 14 Tischtennis­Schläger, wobei die Anzahl aus folgenden Angeboten individuell zusammengestellt werden kann:
Tischtennisschläger kindgerecht (schmaler, kurzer Griff – für das Grundschulalter geeignet)
Tischtennisschläger für fortgeschrittene Anfänger (normaler Griff)
Tischtennisschläger für Fortgeschrittene (für den Wettkampf geeignet)
­ 120 Tischtennis­Trainingsbälle
Der Sonderaktionenantrag muss online auf der Sport­nach­1­Internetseite gestellt werden; dies kann erst ab dem 16. September 2015 nach
der Einrichtung eines SAG­Vertrags erfolgen >> zum Sonderaktionenantrag.
Sonderaktion Volleyball
Die ersten 10 neuen Sportarbeitsgemeinschaften Volleyball erhalten ein umfangreiches Startpaket im Wert von jeweils 500
Euro. Diese Volleyballartikel wurden vom Bayerischen Volleyball­Verband und von Sport Nanka zusammengestellt und sind
Teil eines umfangreichen Projektes "Volley spielen in der Grundschule".
Paketinhalt:
­ 10 Kinderbälle Mikasa MVA 123SL
­ 2 Schnellmontage­Trainingsnetze (á 10m) ­ 1 Bodenmarkierungslinien­Set (24er Set)
­ 1 Ballsack
­ 1 Paar Volleyball­Netzantennen (1­teilig) mit Klettverschluss­Haltetaschen
­ 1 offizieller Wettkampfspielball Hallenvolleyball (MIKASA MVA 200) mit „DVV
Official“­ Logo
­ 1 offizieller Wettkampfspielball Beachvolleyball (MIKASA Beach Champ VLS 300) mit „DVV Official“­ Logo
Der Sonderaktionenantrag muss online auf der Sport­nach­1­Internetseite gestellt werden; dies kann erst ab dem 16. September 2015 nach
der Einrichtung eines SAG­Vertrags erfolgen >> zum Sonderaktionenantrag.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Bewegungs­ und Gesundheitsinitiative Voll in Form
täglich bewegen ­ gesund essen ­ leichter lernen
Bewegung und Gesundheit sind seit jeher unverzichtbare Bestandteile der
Bildungs­ und Erziehungsarbeit an allen Schulen in Bayern. Und dennoch hat
dieser Bereich in den vergangenen Jahren nochmals an Bedeutung und
Dringlichkeit gewonnen. Verantwortlich dafür ist unser moderner Lebensstil, in
dem Bewegung und Gesundheit häufig zu kurz kommen. In Anbetracht dieser
gesamtgesellschaftlichen Entwicklung muss Gesundheitsförderung früh einsetzen
und langfristig angelegt sein. Denn sie muss sich zum Ziel setzen, Einstellungen
und Wertehaltungen so zu vermitteln, dass sie Wurzeln schlagen und das
Verhalten der jungen Menschen nachhaltig prägen. Neben der Familie stehen
hierbei die Schulen ganz besonders in der Pflicht, allen voran die Grundschule,
denn sie allein erreicht alle Kinder.
Zielsetzung
Das heißt konkret: Die Schule ist heute vor die Aufgabe gestellt, die Aspekte
„Bewegung“ und „Ernährung“ noch stärker als bisher in ihre Bildungs­ und
Erziehungsarbeit einzubeziehen. Die Bewegungs­ und Gesundheitsinitiative „Voll
in Form: täglich bewegen – gesund essen – leichter lernen“ zielt deshalb darauf
ab, Bewegung und Ernährung systematisch und regelmäßig in den Schulalltag
einzubeziehen. Die Initiative hat zum Ziel, die Kinder – gemeinsam mit ihren
Eltern – für die Notwendigkeit guter, gesunder Ernährung und täglicher
Bewegung als Basis von Gesundheit, Wohlbefinden sowie Lern­ und Schulerfolg
nachhaltig zu sensibilisieren.
Die Grundschüler sollen
an jedem Unterrichtstag, an dem kein Sportunterricht stattfindet, an einer intensiven Bewegungsphase von mindestens 20 Minuten teilnehmen,
möglichst mehrmals in der Woche ein gesundes Frühstück bzw. Pausenbrot zu sich nehmen,
auf Grund körperlichen Wohlbefindens in der Lage sein, erfolgreich zu lernen.
Start an allen Grundschulen im Schuljahr 2008/09
Über einen Modellversuch wurde die bayernweite Einführung von „Voll in Form“ an allen Grundschulen ab dem Schuljahr 2008/09 vorbereitet. Die Ergebnisse
des Modellversuchs sind überaus ermutigend und bieten den Grundschulen vielfältige Anregungen, eigenverantwortlich ein auf die jeweilige Schule
zugeschnittenes Voll­in­Form­Konzept zu entwickeln.
Das Ergebnis des Modellversuchs lässt sich im Wesentlichen in drei Aussagen zusammenfassen:
1. Voll in Form ist umsetzbar, denn es baut auf der etablierten Rhythmisierung des Unterrichts an den Grundschulen sowie auf bewährten Initiativen wie der
„Bewegten Grundschule“ auf.
2. Voll in Form wirkt sich positiv sowohl auf das Sozial­ als auch auf das Lernverhalten der Kinder aus!
3. Voll in Form bringt zwar insbesondere durch die verbindliche Verankerung einer täglichen Bewegungszeit von 20 Minuten an Tagen ohne Sportunterricht
mitunter grundlegende Einschnitte in die Unterrichtsorganisation mit sich und setzt deshalb eine fundierte Planung, eine umfassende Information der
Schulfamilie und ein beherztes wie behutsames Vorgehen voraus, dennoch krempelt Voll in Form Schule nicht völlig um, sondern baut in großem Umfang auf
Bekanntem und in der Schulpraxis Bewährtem auf.
Bestellmöglichkeit Voll­in­Form­Karteikartenset
Das ViF­Karteikartenset kann direkt bei der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport bezogen werden:
>> Zum Bestellformular.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Teil 7: Sonstiges
Deutsches Sportabzeichen
Das Deutsche Sportabzeichen ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Es ist die höchste
Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports und wird als Leistungsabzeichen für überdurchschnittliche und vielseitige
körperliche Leistungsfähigkeit verliehen. Die zu erbringenden Leistungen orientieren sich an den motorischen Grundfähigkeiten
Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Aus jeder dieser Disziplingruppen muss eine Übung erfolgreich abgeschlossen
werden (Leistungsstufe Bronze). Die wichtigsten Neuerungen seit der Reform 2013 betreffen den Leistungskatalog und sind folgende:
1. Jede Einzelleistung im Leistungskatalog des neuen DSA ist nun in drei Stufen aufgeteilt, d.h. es muss nicht mehr nur eine festgelegte Leistung bestanden
werden, sondern es gibt jeweils eine Leistung in bronze, silber oder gold, die es je nach Leistungsvermögen bzw. Trainingszustand zu schaffen gilt. Schulen
haben aber nach wie vor die Möglichkeit, für alle Schüler „nur“ die Mindestanforderung (Bronze) anzubieten.
2. Die Leistungstabelle des neuen DSA wurde um die Jahrgangsstufen 6/7 Jahre erweitert. Der Sportabzeichen­Schulwettbewerb sieht allerdings nach wie
vor die Wertung erst ab der 3. Klasse vor.
3. „Schwimmen“ ist nicht mehr als eigene Gruppe im Leistungskatalog des neuen DSA aufgeführt, sondern wurde ausgelagert. Für das Sportabzeichen muss
lediglich ein Nachweis zur Schwimmfertigkeit vorgelegt werden.
Das Bayerische Sport­Leistungs­Abzeichen wird seit 2013 nicht mehr angeboten. Dies hat vor allem marketingrechtliche Gründe.
Alle Informationen zum Deutschen Sportabzeichen können unter www.deutsches­sportabzeichen.de eingesehen werden.
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Hinweise zur Lehrerfortbildung im Sport im Schuljahr 2015/16
Die jeweils aktuellen Angebote der staatlichen Lehrerfortbildung im Sport sind auf der Homepage www.laspo.de in der Rubrik
"Lehrerfortbildung >> Lehrgänge" zu finden.
Link zu den Lehrgangsangeboten im ersten Schulhalbjahr (Nr. 89 ­ 2/2015)
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Publikationen Schulsport
Broschüren
Zum Bestellen:
Wasserfeste Übungskarten für den Schwimmunterricht (Neu)
Wassergewöhnun: Schwimmen lernen, Technikschulung, Kondition­Koordination, Rettungsschwimmen, Spiele
Die optimalen Materialien für den direkten Einsatz in der Schwimmhalle: Farbige Kartei, 48 Wasserfeste Karten + 8 Seiten,
DIN A4. Alle Klassenstufen, Best.­Nr. 06857
Bestellung nur direkt über Auer­Verlag, Donauwörth unter www.auer­verlag.de
Orientierungslauf für die Schule Von einfachen Orientierungsaufgaben in der Sporthalle bis zum Orientierungslauf im Park — ausführliche
Unterrichtsvorschläge mit Sicherheitshinweisen und flexibel einsetzbaren, (auf CD) veränderbaren Hallenkarten von einem
Expertenteam der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport für alle Klassenstufen.
Best.­Nr. 06932
Bestellung nur direkt über Auer­Verlag, Donauwörth unter www.auer­verlag.de
Laufen, Springen und Werfen unterrichten Grundwissen und Praxisbausteine (2011)
Bestell­Nr. 06743
Bestellung nur direkt über Auer­Verlag, Donauwörth unter www.auer­verlag.de
Auf­ und Abwärmen... aber richtig!
ISBN 3­403­03529­8
Bestellung nur direkt über Auer­Verlag, Donauwörth unter www.auer­verlag.de
Fit für den Sportunterricht in der Grundschule
Grundwissen und Praxisbausteine (2004) ­ ISBN 3­403­04114­x
Bestellung nur direkt über Auer­Verlag, Donauwörth, Bestell­Nr. 4114 unter www.auer­
verlag.de
Schwimmen unterrichten
Grundwissen und Praxisbausteine
Bestellung nur direkt über Auer­Verlag, Donauwörth, Bestell­Nr. 4403­1 unter www.auer­verlag.de Sternstunden Sport 7­8
Besondere Ideen und Materialien für die Klassen 7 und 8
Bestellung nur direkt über Auer­Verlag, Donauwörth, Bestell­Nr. 06894 unter www.auer­verlag.de
Sternstunden Sport 5­6
Besondere Ideen und Materialien für die Klassen 5 und 6
Bestellung nur direkt über Auer­Verlag, Donauwörth, Bestell­Nr. 07352 unter www.auer­verlag.de
Rückenfitness für die Schule
Vom Rückenfitness­Check bis zur dynamischen Bewegungsschule ­ modernes Rückentraining mit Spaß!
Bestellung nur direkt über Auer­Verlag, Donauwörth, Bestell­Nr. 07458 unter www.auer­verlag.de
Voll in Form­Karteikartenset im praktischen Schuber
Bestellung über Laspo mit folgendem Bestellformular
Bitte beachten: Kinderleichtathletik Band I und Band II ist nicht mehr über die LASPO bestellbar, sondern über den DLV (Tel: 06151/7708­66).
Zum Download:
Basketball aktuell
basketball_aktuell.pdf
Erste­Hilfe­Management im Schulsport
Erste­Hilfe­Management (2012)
Onlineportal „Schulsport“
Die bayerischen Schulen können über eine App oder eine Browserversion direkt online auf die wichtigsten Informationen zum Schulsport zugreifen. Lehrkräfte
können sich für die Onlineplattform über den entsprechenden Button auf der Internetseite
http://www.kuvb.de/ registrieren.
DVDs zu Lehrgangsreihen
Zur Lehrgangsreihe "Spielen mit Fuß+Ball+Köpfchen in der Grundschule" wurde eine Begleit­DVD entwickelt, die zum Stückpreis von 10 € direkt bei der
Bayerischen Landesstelle für den Schulsport bezogen werden kann:
Spielen mit Fuß+Ball+Köpfchen in der Grundschule: DVD (Stückpreis 10 € ­ Lieferung solange der Vorrat reicht)
DVD­Bestellformular
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
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2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Kinder laufen für Kinder
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
167/169
2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Kinder laufen für Kinder ­ Anmeldung
http://laspo.de/broschuere_2015_2016/broschuere_drucken.asp?b_id=999999
168/169
2.9.2015
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
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