Erste Hilfe Neuerungen November 2015

Prävention
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Die Unfallkasse Hessen informiert:
Erste Hilfe – Grundsätze und Neuerungen
(Stand: November 2015)
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Die Erste Hilfe-Aus- und Fortbildungen (für betriebliche Ersthelfer) sowie die Erste HilfeFortbildung Schulen (für Lehrkräfte an allgemein- und berufsbildenden Schulen) und die
Erste Hilfe-Aus- und Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
(für Personal in Kindertagesstätten) umfassen einheitlich neun Unterrichtseinheiten
(UE).
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Es werden nur die Kosten für Lehrgänge übernommen, die von ermächtigten Stellen
durchgeführt werden. Mit den ermächtigten Stellen sind pauschale Lehrgangsgebühren
vereinbart. Die Höhe der aktuellen Lehrgangsgebühren entnehmen Sie bitte unserer
Homepage www.ukh.de, Webcode U264.
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Die UKH übernimmt die Kosten für Erste Hilfe-Lehrgänge gemäß DGUV Vorschrift 1 für
Mitgliedsbetriebe. Basis für die Zwei-Jahres-Kontingente sind die Versichertenzahlen:
- 5 % für Verwaltungs-/ Bürobetriebe
- 10 % für andere Betriebe
- 10 % für Hochschulen
- mehr nur bei nachgewiesenem Bedarf (Entscheidung der UKH-Selbstverwaltung)
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Für Einrichtungen zur Kinderbetreuung übernimmt die UKH die Kosten für 1 Ersthelfer/in
pro Gruppe. Besondere Regelungen und Ausnahmen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt zu Nummer 3 des Antrags (Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen).
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Für Schulen übernimmt die UKH die Kosten für 15 % der Lehrkräfte in zwei Jahren.
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Neue Curricula, die auf den speziellen Bedarf eingehen, gibt es für Erste HilfeFortbildungen für
- Schulen (für Hessen)
- Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (bundesweit)
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Die Gutscheine für Schulen gelten unabhängig von ihrem Aufdruck bis 31.12.2015 für
die neuen Lehrgänge.
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Die Antragsinhalte sind gegenüber den bisherigen deutlich reduziert.
Für Mitgliedsbetriebe sind sie nach Kontingenten gegliedert.
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Die angemessene Qualifizierung der Ersthelfer und deren Verteilung im Betrieb werden
vom Betrieb selbst erwartet.
Was gibt es seit 1. April 2015 nicht mehr?
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Kosten für die Erste Hilfe-Ausbildung über 16 UE und die Fortbildung über 8 UE werden
nicht mehr übernommen.
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Die UKH überprüft mit dem Antrag nicht mehr, ob Aus- oder Fortbildungen für die
Ersthelfer erforderlich sind.
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Die Kosten für „Erste Hilfe am Kind“ werden nicht mehr übernommen.
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Schulen erhalten keine neuen Gutscheine mehr.