Agenda • Allgemeine Informationen • Landesnotunterkünfte • Zahlen, Daten, Fakten zu den der Stadt zugewiesenen Flüchtlinge • Derzeit genutzte sowie geplante neue Unterkünfte 04.11.2015 -2- Agenda • Beschulung der Flüchtlingskinder mit Auswirkungen auf die einzelnen Schulen • Auswirkungen auf den Schul- und Vereinssport • Wie hoch sind die Kosten und wieviel erstattet das Land NRW? • Ihre Fragen 04.11.2015 -3- Allgemeine Informationen 04.11.2015 -4- Allgemeine Informationen (Stand: September 2015, Quelle: BAMF) • 2015 wurden bis September 275.000 Erstaufnahmeanträge vom Bundesamt bundesweit entgegengenommen • Vorjahreszeitraum: 117.000 Anträge (+135,7 %) • TOP 3 der Herkunftsländer: Syrien 70.500 Erstanträge (+199 %), Albanien 44.400 (+704%) und Kosovo 31.400 (+891%) 04.11.2015 -5- Allgemeine Informationen • Geschätzte Zahl der nach Deutschland eingereisten Flüchtlinge bis September 2015: 577.000 Personen (laut BAMF) • Offizielle Schätzungen für 2015 gibt es nicht! • Flüchtlinge in NRW: 222.059 (Stand: 31.10.2015, Quelle: Bezirksregierung Arnsberg) 04.11.2015 -6- Landesnotunterkünfte 04.11.2015 -7- Landesnotunterkünfte • Sporthalle Waldschlößchen im Stadtbezirk Neviges (seit Ende Juli): 179 Flüchtlinge • Ehemaliges Verwaltungsgebäude Am Lindenkamp (seit Mitte Oktober): 180 Flüchtlinge • Ende der Nutzungen ist offen • Maximal 180 Plätze im Waldschlößchen und 250 Plätze Am Lindenkamp • Betreuung durch DRK und S.O.S-Team bzw. European homecare 04.11.2015 -8- Zahlen, Daten, Fakten zu den der Stadt zugewiesenen Flüchtlingen 04.11.2015 -9- Der Stadt Velbert zugewiesene Flüchtlinge: Januar 2014 Januar 2015 27.10.2015 200 Personen 452 Personen 1.099 Personen Achtung: Hinzuzurechnen sind 359 Flüchtlinge in den zwei Notunterkünften des Landes. 04.11.2015 -10- Der Stadt Velbert zugewiesene Flüchtlinge (Stand: 02.11.2015) • • • • • • • in Übergangswohnheimen: 319 in Gästehäusern, Hotels, Jugendherbergen: 96 im Sporthallen, Verwaltungsgebäude: 237 von Stadt angemietete Wohnungen: 258 Privat angemietete Wohnungen: 151 Sonstige: 20 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: 18 04.11.2015 -11- Der Stadt Velbert zugewiesene Flüchtlinge w eiblich 48,1% män n lich ; 51,9% Quelle: AKDN Stand des Rechenlaufes 11/2015 vom 25.10.2015 04.11.2015 -12- Altersstruktur (in Jahren) 45,0% 40,0% 35,0% 30,0% 25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% 38,9% 28,0% 24,6% 7,8% 0,6% 0 bis 12 12 bis 18 18 bis 27 Quelle: AKDN Stand des Rechenlaufes 11/2015 vom 25.10.2015 04.11.2015 -13- 27 bis 65 älter als 65 Familienstand der zugewiesenen Flüchtlinge (Fälle insgesamt: 521) •Alleinstehend: 60,3 % •Alleinerziehend: 18,8 % •Familie mit Kind: 13,2 % •Familie ohne Kind: 4,2 % •Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling: 3,5 % Quelle: AKDN Stand des Rechenlaufes 11/2015 vom 25.10.2015 04.11.2015 -14- Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge • Im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher ist jede nicht deutsche Person, die noch nicht 18 Jahre alt ist und die • ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigten nach Deutschland einreist, ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (kurz: umF) 04.11.2015 -15- Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge • Aktuell werden 18 umF in Velbert vom städtischen Jugendhilfedienst betreut • Alter: 12-15 Jahre: 3 15-18 Jahre: 15 (1 weiblich, 17 männlich) 04.11.2015 -16- Der Stadt Velbert zugewiesene Flüchtlinge (36 Nationen) Quelle: AKDN Stand des Rechenlaufes 11/2015 vom 25.10.2015 1. Syrien………………. 16,8 % 2. Serbien…………….. 11,7 % 3. Irak …………………. 8,3 % 4. Albanien ……………. 8,2 % 5. Afghanistan ………… 6,6 % 6. Nigeria………..……….5,7 % 7. Kosovo………………..4,6 % Sonstige ……………….48,4 % 04.11.2015 -17- Derzeit genutzte, sowie geplante neue Unterkünfte 04.11.2015 -18- Planungsannahmen: • bis Ende 2015: ca. 1.700 Personen • bis Ende 2016: ca. 3.500 Personen Ziele: • Weiterhin vorrangig: Anmietung von Wohnraum durch die Stadt Velbert oder durch Flüchtlinge • Bau von Flüchtlingsunterkünften in Reihenhausbauweise oder Geschosswohnungsbau durch Wohnungsbaugesellschaften • Bestehende Unterkünfte reaktivieren • Übergangslösungen schaffen, ohne Sporthallen zu nutzen 04.11.2015 -19- Anmietung von Wohnungen • seit März 2015 werden Wohnungen durch die Stadt Velbert angemietet • Bisher wurden 96 Wohnungen von der Stadt Velbert angemietet, die teilweise noch nicht bezugsfertig sind • Dadurch gibt es Unterkunftsmöglichkeiten für rund 300 Personen • Weitere Anmietungen sind in Vorbereitung 04.11.2015 -20- Bau von Unterkünften in Reihenhausbauweise • Unterkunft von 16 Personen pro Haus • pro Person: 9 qm Fläche • Einsatz von Fördermitteln möglich • Massivbauweise, kurze Bauzeit • Umnutzung möglich, sobald die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft nicht mehr vorgesehen ist 04.11.2015 -21- Bau von Unterkünften in Reihenhausbauweise: Elberfelder Straße: 4 Häuser / 64 Personen Gewerbestraße: 8 Häuser / 128 Personen Siebeneicker Straße: 4 Häuser / 64 Personen vom-Bruck-Straße: 2 Häuser / 32 Personen 04.11.2015 -22- Untersuchung von Standorten (ehemalige oder neue) Bewertet nach • Planungs- und Baurecht • technische Erschließung • Eigentumsverhältnisse • Größe • Vorhandensein sozialer Infrastrukturen • ÖPNV-Anbindung 04.11.2015 -23- Vorhandene Unterkünfte: • • • • Haus des Sports Jugendherberge Turnhalle Grünstraße Sporthalle Waldschlößchen als Landesnotunterkunft • Sporthalle Panner Straße • Unterkunft Talstraße und einige weitere kleinere städtische Unterkünfte 04.11.2015 -24- Vorhandene Unterkünfte: • Nutzung des ehemaligen Krankenhauses in Neviges für zunächst 200 Flüchtlinge und später für bis zu 400 Personen • Nutzung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes Am Lindenkamp für bis zu 250 Personen als Landesnotunterkunft 04.11.2015 -25- Wiederinbetriebnahme eines früheren Standortes • Sanierung des Wohnhauses Hixholzer Weg für bis zu 50 Personen (Fertigstellung Mitte 2016) 04.11.2015 -26- Neue Standorte (in Planung): • Umbau und Nutzung der Lagerhalle III Am Lindenkamp für bis zu 400 Personen als Erweiterung der Landesnotunterkunft, geplante Fertigstellung Ende 2015 • Anmietung eines weiteren Gebäudes Hixholzer Weg 6-10, nach Sanierung: 100 Personen ab Mitte 2016 04.11.2015 -27- Neue Standorte (in Planung, aber noch nicht beschlossen) • Ehemalige oder derzeitige Schulgebäude • Anfrage vom Land: Gesucht werden Flächen für Leichtbauhallen als Landes-Erstaufnahmeeinrichtung, Platz: ca. 1.000 Personen, zeitlich befristet, 20 ha. Hier kommt insbesondere die für das Sportzentrum (zweiter Bauabschnitt) vorgesehene Fläche auf der ehemaligen Deponie Industriestraße in Frage. 04.11.2015 -28- Neue Standorte (in Planung, noch nicht beschlossen) • Erschließung des Sportplatzes Uferstraße für eine Bebauung in Reihenhausbauweise, Unterkünfte für bis zu 500 Personen (ab Ende 2016) 04.11.2015 -29- Geprüfte, aber als ungeeignet eingestufte Standorte (unter anderem) Velbert-Mitte • Freifläche Am Lindenkamp • Freifläche Bartelskamp • Bolzplatz Schulzentrum Birth 04.11.2015 -30- Geprüfte, aber als ungeeignet eingestufte Standorte (unter anderem) Velbert-Mitte • Parkplatz auf der Fläche der ehemaligen Pestalozzischule • Bolzplatz Lindenstraße • Kastanienallee Sportplatz • Langenberger Straße/Heimstättenweg 04.11.2015 -31- Geprüfte, aber als ungeeignet eingestufte Standorte (unter anderem) Velbert-Mitte •Röttgenstraße •Freifläche Stadtwerke •Freifläche Talstraße •Einmündung Werdener Straße / Verlängerung Kettwiger Straße 04.11.2015 -32- Geprüfte, aber als ungeeignet eingestufte Standorte (unter anderem) Velbert-Neviges • Ansembourgallee • Domparkplatz • Sportplatz Hohenbruchstraße • Jahnsportplatz Velbert-Langenberg • Nizzabad Liegewiese 04.11.2015 -33- Beschulung der Flüchtlingskinder mit Auswirkungen auf die einzelnen Schulen 04.11.2015 -34- Beschulung von Flüchtlingskindern 04.11.2015 -35- Jeder junge Mensch hat ein Recht auf… • Schulische Bildung • Erziehung • Individuelle Förderung § 1 Schulgesetz 04.11.2015 -36- Recht und Verpflichtung zum Schulbesuch Die Schulpflicht umfasst die: • Primarstufe (Grundschulen) • Sekundarstufe (weiterführenden Schulen) Die Schulpflicht umfasst auch die einer Stadt zugewiesenen Flüchtlinge § 34 Schulgesetz 04.11.2015 -37- In den Grundschulen wird der Unterricht in den Regelklassen erteilt Unterrichtsorganisation: • Einschulung in den altersentsprechenden Jahrgang • Teilnahme am gesamten Unterricht • Zusätzlicher Förderunterricht in Deutsch 04.11.2015 -38- In den weiterführenden Schulen werden Vorbereitungsklasse eingerichtet. Ziele: • Intensive Deutschförderung • Schnellstmögliche Eingliederung in Regelklassen • Verweildauer im Regelfall nicht länger als zwei Jahre (ein vorzeitiger Übergang ist anzustreben) 04.11.2015 -39- Derzeitige Situation Primarstufe Aufgenommene Schüler • 78 Velbert-Mitte • 7 Velbert-Langenberg • 11 Velbert-Neviges Sekundarstufe I Vorbereitungsklassen • 2 Klassen HS MLKS • 1 Klasse RS Kastanienallee • 1 Klasse RS HeinrichKölver-Schule • 1 Klasse GY NEG • 1 Klasse GY GSG • 1 Klasse GY Langenberg Rund 140 Schüler insgesamt 04.11.2015 -40- Auswirkungen auf den (Schul)Sportbetrieb 04.11.2015 -41- Sporthalle Grünstraße geschlossen seit 08.06.2015 Sportunterricht und -betrieb wurden verlegt: Martin-Luther-King-Schule: komplett ins Sportzentrum VSG: viel selbst umorganisiert SC Velbert: zeitgleich keine Alternative, ohne Halle NTV: zunächst in Halle Nizzatal, nun in andere Hallen (Verweis auf Halle Nizzatal) SV Union: Halle Nikolaus-Ehlen-Gymnasium FC Offers: Tischtennis: Turnhalle In den Birken 04.11.2015 -42- Sporthalle Waldschlößchen geschlossen seit 23.07.2015 Sportunterricht und -betrieb wurden verlegt • Hardenbergschule: Sporthalle Tönisheider Str. • NTV: eigene Verlegung in verschiedene Hallen, in Halle Poststraße nur bis 30.09.2015 • LSG mit NTV-Handball: Hallen Birth, Langenberger Straße und NEG 04.11.2015 -43- Sporthalle Waldschlößchen Sportunterricht und -betrieb wurden verlegt • Absprachen mit anderen Vereinen (VSG) • Ligaspiele: zunächst in Halle Nizzatal, aber auch Sportzentrum und Halle Langenberger Str. • ASV(Badminton): Vermittlung an BV 69 und Post SV für Trainingsgemeinschaft, Hallen Langenberger Str, NEG und Birth • ASV (Ballsport): Halle Poststraße • FC Offers (Ballsport): zurzeit ohne Halle 04.11.2015 -44- Sporthalle Nizzatal geschlossen seit 21.09.2015 Sportunterricht und -betrieb wurden verlegt: Gymnasium Langenberg: Halle Pannerstraße und ins Nizzabad LSG: (Zusammenlegung mit MTV): Halle Pannerstr. und Verlegung von Gruppen MTV: Zusammenlegung mit LSG und Verlegung von Gruppen NTV: Zusammenlegung mit VSG, Verlegungen in andere Hallen (SpZ, BSZ, Birth , Pannerstr.) 04.11.2015 -45- Sporthalle Tönisheider Straße • endgültige Freigabe für alle Sportarten am 04.11.2015, Info an Schule u. Vereine am 30.10.2015 • teilweise Freigabe am 21.10.2015 für den Ballsport; Info an Schule und Vereine am selben Tag • geschlossen seit 21.09.2015 04.11.2015 -46- Sporthalle Tönisheider Straße Sportunterricht und –betrieb wurden verlegt: Ev. Grundschule Neviges: keine Verlegung Hardenbergschule: keine Verlegung SV Union: Zusammenlegung mit TTC SchwarzWeiß: von-Böttinger Halle und Vergung v. Gruppen in Halle Burgfeld NTV: Zusammenlegung mit VSG: Verlegung in andere Hallen (Sportzentrum, Birth usw.) SV Nordrath: keine Alternative 04.11.2015 -47- Sportraum im Haus des Sports Tanzraum: geschlossen seit 22.05.2015 Betroffene Nutzer: Musik u. Kunstschule (MKS) – Tanzgruppen VHS – Kurse Angebote wurden verlegt: in das Sportzentrum (MKS und VHS) 04.11.2015 -48- Wie hoch sind die Kosten und wieviel erstattet das Land NRW? 04.11.2015 -49- Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG): aktueller Stand der Verhandlungen mit dem Land NRW 04.11.2015 -50- FlüAG Wichtig! • Höhe der Erstattung richtet sich auf Basis des Stichtages nach dem jeweiligen Zuweisungsschlüssel • Für Velbert gilt: rund 0,44 % der bereitgestellten Landesmittel • Es gibt keine keine Flüchtlingspauschale je Flüchtling pro Jahr 04.11.2015 -51- FlüAG Ursprüngliche Regelung: • Land zahlt an die Kommunen eine Pauschale auf Basis der Flüchtlingszahlen des 01.01. des Vorjahres (für 2015 somit auf Basis der Flüchtlingszahlen zum 01.01.2014) • Zum 01.01.2014 waren in NRW rd. 28.000 Flüchtlinge gemeldet => dies hätte eine Pauschale von rund 7.500 € / Flüchtling und Jahr bedeutet • Tatsächlich waren zum 01.01.2015 aber bereits rund 57.000 Flüchtlinge zu versorgen. 04.11.2015 -52- FlüAG • Folge: deutlich höhere Zahl der Flüchtlinge zum 01.01.2015 führte zu einem erheblich geringeren Pauschalbetrag / Flüchtling (rund 3.800 € / Flüchtling und Jahr) 04.11.2015 -53- FlüAG Veränderung Stichtagsregelung: • Verbesserung der Flüchtlingskostenpau-schale durch Anpassung der Stichtagsregelung • Neue Regelung: Es gilt die Zahl der Flüchtlinge zum 01.01. des jeweils laufenden Jahres • Dadurch erhöhen sich die Landeszuweisungen an die Kommunen um rund 217 Mio. € auf insgesamt rund 432 Mio. € • Ergebnis: Pauschale von rd. 7.500 €/Flüchtling • Flüchtlingszahlen stagnieren nicht auf Stand 01.01.2015, sondern steigen stetig an 04.11.2015 -54- FlüAG • Folge: Pauschale ist auf mehr Personen zu verteilen, so dass sich der Pro-Kopf-Betrag verringert 04.11.2015 -55- FlüAG Aktuelle Verhandlungen: • Derzeit: Gespräche der kommunalen Spitzenverbände mit Landesregierung über Ausgestaltung des FlüAG in den nächsten Jahren • Hintergrund: Bund und Länder haben auf dem Flüchtlingsgipfel am 24. September vereinbart, dass der Bund ab 1. Januar 2016 die Flüchtlingskosten für den Zeitraum zwischen Registrierung bis Erteilung eines Bescheides erstattet (670 € / Monat und Flüchtling) teilweise erstattet. 04.11.2015 -56- FlüAG Aktuelle Verhandlungen: • Für 2016 liegt das Angebot des Landes vor, insgesamt (Mittel FlüAG + Bundeshilfe) 10.000 € pro Flüchtling und Jahr (833 € pro Monat) zu bezahlen. • Der Personenkreis soll ausgeweitet werden in der Weise, dass auch für die geduldeten Flüchtlinge diese Pauschale geleistet werden soll. 04.11.2015 -57- FlüAG Aktuelle Verhandlungen: • Als Flüchtlingszahl gilt die nach dem FlüAG zugrunde zu legende Prognose der sich im Lande aufhaltenden Flüchtlinge zum Stichtag 01.01.2016. • Zum 30.06. soll hinsichtlich der Zahl der Flüchtlinge eine Nachsteuerung erfolgen • Für 2017 will das Land einen grundlegenden Strukturwandel im Flüchtlingsaufnahmegesetz erreichen. Ziel: Umstellung der Erstattung von Jahresbetrag auf Monatspauschale. Mit einer Einigung ist im Dezember 2015 zu rechnen. 04.11.2015 -58- Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 04.11.2015 -59- Und nun: Ihre Fragen! 04.11.2015 -60- Koordinator für ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit : Timo Schönmeyer E-Mail: [email protected] Telefon: 02051/26-2258 04.11.2015 -61-
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