04112015 Praesentation endgültig

Agenda
• Allgemeine Informationen
• Landesnotunterkünfte
• Zahlen, Daten, Fakten zu den der Stadt
zugewiesenen Flüchtlinge
• Derzeit genutzte sowie geplante neue
Unterkünfte
04.11.2015
-2-
Agenda
• Beschulung der Flüchtlingskinder mit
Auswirkungen auf die einzelnen Schulen
• Auswirkungen auf den Schul- und
Vereinssport
• Wie hoch sind die Kosten und wieviel
erstattet das Land NRW?
• Ihre Fragen
04.11.2015
-3-
Allgemeine
Informationen
04.11.2015
-4-
Allgemeine Informationen
(Stand: September 2015, Quelle: BAMF)
• 2015 wurden bis September 275.000
Erstaufnahmeanträge vom Bundesamt
bundesweit entgegengenommen
• Vorjahreszeitraum: 117.000 Anträge (+135,7 %)
• TOP 3 der Herkunftsländer: Syrien 70.500
Erstanträge (+199 %), Albanien 44.400 (+704%)
und Kosovo 31.400 (+891%)
04.11.2015
-5-
Allgemeine Informationen
• Geschätzte Zahl der nach Deutschland
eingereisten Flüchtlinge bis September 2015:
577.000 Personen (laut BAMF)
• Offizielle Schätzungen für 2015 gibt es nicht!
• Flüchtlinge in NRW: 222.059
(Stand: 31.10.2015, Quelle: Bezirksregierung Arnsberg)
04.11.2015
-6-
Landesnotunterkünfte
04.11.2015
-7-
Landesnotunterkünfte
• Sporthalle Waldschlößchen im Stadtbezirk
Neviges (seit Ende Juli): 179 Flüchtlinge
• Ehemaliges Verwaltungsgebäude Am
Lindenkamp (seit Mitte Oktober): 180 Flüchtlinge
• Ende der Nutzungen ist offen
• Maximal 180 Plätze im Waldschlößchen und 250
Plätze Am Lindenkamp
• Betreuung durch DRK und S.O.S-Team bzw.
European homecare
04.11.2015
-8-
Zahlen, Daten, Fakten
zu den der
Stadt zugewiesenen
Flüchtlingen
04.11.2015
-9-
Der Stadt Velbert zugewiesene
Flüchtlinge:
Januar 2014
Januar 2015
27.10.2015
200 Personen
452 Personen
1.099 Personen
Achtung:
Hinzuzurechnen sind 359 Flüchtlinge in den zwei
Notunterkünften des Landes.
04.11.2015
-10-
Der Stadt Velbert zugewiesene
Flüchtlinge (Stand: 02.11.2015)
•
•
•
•
•
•
•
in Übergangswohnheimen: 319
in Gästehäusern, Hotels, Jugendherbergen: 96
im Sporthallen, Verwaltungsgebäude: 237
von Stadt angemietete Wohnungen: 258
Privat angemietete Wohnungen: 151
Sonstige: 20
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: 18
04.11.2015
-11-
Der Stadt Velbert zugewiesene
Flüchtlinge
w eiblich
48,1%
män n lich ;
51,9%
Quelle: AKDN Stand des Rechenlaufes 11/2015 vom 25.10.2015
04.11.2015
-12-
Altersstruktur (in Jahren)
45,0%
40,0%
35,0%
30,0%
25,0%
20,0%
15,0%
10,0%
5,0%
0,0%
38,9%
28,0%
24,6%
7,8%
0,6%
0 bis 12
12 bis 18
18 bis 27
Quelle: AKDN Stand des Rechenlaufes 11/2015 vom 25.10.2015
04.11.2015
-13-
27 bis 65
älter als 65
Familienstand der
zugewiesenen Flüchtlinge
(Fälle insgesamt: 521)
•Alleinstehend:
60,3 %
•Alleinerziehend:
18,8 %
•Familie mit Kind:
13,2 %
•Familie ohne Kind:
4,2 %
•Unbegleiteter minderjähriger
Flüchtling:
3,5 %
Quelle: AKDN Stand des Rechenlaufes 11/2015 vom 25.10.2015
04.11.2015
-14-
Unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge
• Im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der
Unterbringung, Versorgung und Betreuung
ausländischer Kinder und Jugendlicher ist jede
nicht deutsche Person, die noch nicht 18 Jahre
alt ist und die
• ohne Personensorge- oder
Erziehungsberechtigten nach Deutschland
einreist, ein unbegleiteter minderjähriger
Flüchtling (kurz: umF)
04.11.2015
-15-
Unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge
• Aktuell werden 18 umF in Velbert vom
städtischen Jugendhilfedienst betreut
• Alter:
12-15 Jahre:
3
15-18 Jahre:
15
(1 weiblich, 17 männlich)
04.11.2015
-16-
Der Stadt Velbert zugewiesene
Flüchtlinge (36 Nationen)
Quelle: AKDN Stand des Rechenlaufes 11/2015 vom 25.10.2015
1. Syrien………………. 16,8 %
2. Serbien…………….. 11,7 %
3. Irak …………………. 8,3 %
4. Albanien ……………. 8,2 %
5. Afghanistan ………… 6,6 %
6. Nigeria………..……….5,7 %
7. Kosovo………………..4,6 %
Sonstige ……………….48,4 %
04.11.2015
-17-
Derzeit genutzte,
sowie geplante
neue Unterkünfte
04.11.2015
-18-
Planungsannahmen:
• bis Ende 2015: ca. 1.700 Personen
• bis Ende 2016: ca. 3.500 Personen
Ziele:
• Weiterhin vorrangig: Anmietung von Wohnraum
durch die Stadt Velbert oder durch Flüchtlinge
• Bau von Flüchtlingsunterkünften in Reihenhausbauweise oder Geschosswohnungsbau
durch Wohnungsbaugesellschaften
• Bestehende Unterkünfte reaktivieren
• Übergangslösungen schaffen, ohne Sporthallen
zu nutzen
04.11.2015
-19-
Anmietung von Wohnungen
• seit März 2015 werden Wohnungen durch
die Stadt Velbert angemietet
• Bisher wurden 96 Wohnungen von der Stadt
Velbert angemietet, die teilweise noch nicht
bezugsfertig sind
• Dadurch gibt es Unterkunftsmöglichkeiten für
rund 300 Personen
• Weitere Anmietungen sind in Vorbereitung
04.11.2015
-20-
Bau von Unterkünften in
Reihenhausbauweise
• Unterkunft von 16 Personen pro Haus
• pro Person: 9 qm Fläche
• Einsatz von Fördermitteln möglich
• Massivbauweise, kurze Bauzeit
• Umnutzung möglich, sobald die Nutzung als
Flüchtlingsunterkunft nicht mehr vorgesehen ist
04.11.2015
-21-
Bau von Unterkünften in
Reihenhausbauweise:
Elberfelder Straße: 4 Häuser / 64 Personen
Gewerbestraße: 8 Häuser / 128 Personen
Siebeneicker Straße: 4 Häuser / 64 Personen
vom-Bruck-Straße: 2 Häuser / 32 Personen
04.11.2015
-22-
Untersuchung von Standorten
(ehemalige oder neue)
Bewertet nach
• Planungs- und Baurecht
• technische Erschließung
• Eigentumsverhältnisse
• Größe
• Vorhandensein sozialer Infrastrukturen
• ÖPNV-Anbindung
04.11.2015
-23-
Vorhandene Unterkünfte:
•
•
•
•
Haus des Sports
Jugendherberge
Turnhalle Grünstraße
Sporthalle Waldschlößchen als
Landesnotunterkunft
• Sporthalle Panner Straße
• Unterkunft Talstraße und einige weitere
kleinere städtische Unterkünfte
04.11.2015
-24-
Vorhandene Unterkünfte:
• Nutzung des ehemaligen Krankenhauses
in Neviges für zunächst 200 Flüchtlinge und
später für bis zu 400 Personen
• Nutzung des ehemaligen
Verwaltungsgebäudes Am Lindenkamp
für bis zu 250 Personen als
Landesnotunterkunft
04.11.2015
-25-
Wiederinbetriebnahme eines
früheren Standortes
• Sanierung des Wohnhauses Hixholzer
Weg für bis zu 50 Personen (Fertigstellung
Mitte 2016)
04.11.2015
-26-
Neue Standorte (in Planung):
• Umbau und Nutzung der Lagerhalle III Am
Lindenkamp für bis zu 400 Personen als
Erweiterung der Landesnotunterkunft,
geplante Fertigstellung Ende 2015
• Anmietung eines weiteren Gebäudes
Hixholzer Weg 6-10, nach Sanierung:
100 Personen ab Mitte 2016
04.11.2015
-27-
Neue Standorte (in Planung,
aber noch nicht beschlossen)
• Ehemalige oder derzeitige Schulgebäude
• Anfrage vom Land: Gesucht werden Flächen
für Leichtbauhallen als Landes-Erstaufnahmeeinrichtung, Platz: ca. 1.000 Personen,
zeitlich befristet, 20 ha. Hier kommt insbesondere die für das Sportzentrum (zweiter
Bauabschnitt) vorgesehene Fläche auf der
ehemaligen Deponie Industriestraße in Frage.
04.11.2015
-28-
Neue Standorte (in Planung,
noch nicht beschlossen)
• Erschließung des Sportplatzes Uferstraße
für eine Bebauung in Reihenhausbauweise,
Unterkünfte für bis zu 500 Personen (ab
Ende 2016)
04.11.2015
-29-
Geprüfte, aber als ungeeignet
eingestufte Standorte (unter
anderem)
Velbert-Mitte
• Freifläche Am Lindenkamp
• Freifläche Bartelskamp
• Bolzplatz Schulzentrum Birth
04.11.2015
-30-
Geprüfte, aber als ungeeignet
eingestufte Standorte (unter
anderem)
Velbert-Mitte
• Parkplatz auf der Fläche der
ehemaligen Pestalozzischule
• Bolzplatz Lindenstraße
• Kastanienallee Sportplatz
• Langenberger Straße/Heimstättenweg
04.11.2015
-31-
Geprüfte, aber als ungeeignet
eingestufte Standorte (unter
anderem)
Velbert-Mitte
•Röttgenstraße
•Freifläche Stadtwerke
•Freifläche Talstraße
•Einmündung Werdener Straße /
Verlängerung Kettwiger Straße
04.11.2015
-32-
Geprüfte, aber als ungeeignet
eingestufte Standorte (unter
anderem)
Velbert-Neviges
• Ansembourgallee
• Domparkplatz
• Sportplatz Hohenbruchstraße
• Jahnsportplatz
Velbert-Langenberg
• Nizzabad Liegewiese
04.11.2015
-33-
Beschulung der
Flüchtlingskinder mit
Auswirkungen auf die
einzelnen Schulen
04.11.2015
-34-
Beschulung von
Flüchtlingskindern
04.11.2015
-35-
Jeder junge Mensch
hat ein Recht auf…
• Schulische Bildung
• Erziehung
• Individuelle Förderung
§ 1 Schulgesetz
04.11.2015
-36-
Recht und Verpflichtung zum
Schulbesuch
Die Schulpflicht umfasst die:
• Primarstufe (Grundschulen)
• Sekundarstufe (weiterführenden Schulen)
Die Schulpflicht umfasst auch die einer Stadt
zugewiesenen Flüchtlinge
§ 34 Schulgesetz
04.11.2015
-37-
In den Grundschulen
wird der Unterricht in den
Regelklassen erteilt
Unterrichtsorganisation:
• Einschulung in den
altersentsprechenden Jahrgang
• Teilnahme am gesamten Unterricht
• Zusätzlicher Förderunterricht in Deutsch
04.11.2015
-38-
In den weiterführenden Schulen
werden Vorbereitungsklasse
eingerichtet.
Ziele:
• Intensive Deutschförderung
• Schnellstmögliche Eingliederung in
Regelklassen
• Verweildauer im Regelfall nicht länger als
zwei Jahre (ein vorzeitiger Übergang ist
anzustreben)
04.11.2015
-39-
Derzeitige Situation
Primarstufe
Aufgenommene
Schüler
• 78 Velbert-Mitte
•
7 Velbert-Langenberg
• 11 Velbert-Neviges
Sekundarstufe I
Vorbereitungsklassen
• 2 Klassen HS MLKS
• 1 Klasse RS Kastanienallee
• 1 Klasse RS HeinrichKölver-Schule
• 1 Klasse GY NEG
• 1 Klasse GY GSG
• 1 Klasse GY Langenberg
Rund 140 Schüler insgesamt
04.11.2015
-40-
Auswirkungen auf den
(Schul)Sportbetrieb
04.11.2015
-41-
Sporthalle Grünstraße
geschlossen seit 08.06.2015
Sportunterricht und -betrieb wurden verlegt:
Martin-Luther-King-Schule: komplett ins
Sportzentrum
VSG:
viel selbst umorganisiert
SC Velbert: zeitgleich keine Alternative, ohne
Halle
NTV:
zunächst in Halle Nizzatal, nun in
andere Hallen (Verweis auf Halle
Nizzatal)
SV Union: Halle Nikolaus-Ehlen-Gymnasium
FC Offers: Tischtennis: Turnhalle In den Birken
04.11.2015
-42-
Sporthalle Waldschlößchen
geschlossen seit 23.07.2015
Sportunterricht und -betrieb wurden verlegt
• Hardenbergschule: Sporthalle Tönisheider Str.
• NTV:
eigene Verlegung in verschiedene
Hallen, in Halle Poststraße nur bis
30.09.2015
• LSG mit NTV-Handball:
Hallen Birth, Langenberger Straße
und NEG
04.11.2015
-43-
Sporthalle Waldschlößchen
Sportunterricht und -betrieb wurden verlegt
• Absprachen mit anderen Vereinen (VSG)
• Ligaspiele: zunächst in Halle Nizzatal, aber auch
Sportzentrum und Halle Langenberger Str.
• ASV(Badminton): Vermittlung an BV 69 und Post
SV für Trainingsgemeinschaft, Hallen Langenberger Str, NEG und Birth
• ASV (Ballsport): Halle Poststraße
• FC Offers (Ballsport): zurzeit ohne Halle
04.11.2015
-44-
Sporthalle Nizzatal
geschlossen seit 21.09.2015
Sportunterricht und -betrieb wurden verlegt:
Gymnasium Langenberg: Halle Pannerstraße und
ins Nizzabad
LSG: (Zusammenlegung mit MTV): Halle
Pannerstr. und Verlegung von Gruppen
MTV: Zusammenlegung mit LSG und
Verlegung von Gruppen
NTV: Zusammenlegung mit VSG, Verlegungen in
andere Hallen (SpZ, BSZ, Birth , Pannerstr.)
04.11.2015
-45-
Sporthalle Tönisheider Straße
• endgültige Freigabe für alle Sportarten am
04.11.2015, Info an Schule u. Vereine am
30.10.2015
• teilweise Freigabe am 21.10.2015 für den
Ballsport; Info an Schule und Vereine am
selben Tag
• geschlossen seit 21.09.2015
04.11.2015
-46-
Sporthalle Tönisheider Straße
Sportunterricht und –betrieb wurden verlegt:
Ev. Grundschule Neviges: keine Verlegung
Hardenbergschule: keine Verlegung
SV Union: Zusammenlegung mit TTC SchwarzWeiß: von-Böttinger Halle und Vergung v. Gruppen in Halle Burgfeld
NTV:
Zusammenlegung mit VSG: Verlegung in andere Hallen (Sportzentrum, Birth usw.)
SV Nordrath: keine Alternative
04.11.2015
-47-
Sportraum im Haus des Sports
Tanzraum: geschlossen seit 22.05.2015
Betroffene Nutzer:
Musik u. Kunstschule (MKS) – Tanzgruppen
VHS – Kurse
Angebote wurden verlegt:
in das Sportzentrum (MKS und VHS)
04.11.2015
-48-
Wie hoch sind die Kosten
und wieviel erstattet
das Land NRW?
04.11.2015
-49-
Flüchtlingsaufnahmegesetz
(FlüAG):
aktueller Stand der
Verhandlungen mit dem Land
NRW
04.11.2015
-50-
FlüAG
Wichtig!
• Höhe der Erstattung richtet sich auf Basis des
Stichtages nach dem jeweiligen
Zuweisungsschlüssel
• Für Velbert gilt: rund 0,44 % der bereitgestellten
Landesmittel
• Es gibt keine keine Flüchtlingspauschale je
Flüchtling pro Jahr
04.11.2015
-51-
FlüAG
Ursprüngliche Regelung:
• Land zahlt an die Kommunen eine Pauschale
auf Basis der Flüchtlingszahlen des 01.01.
des Vorjahres (für 2015 somit auf Basis der
Flüchtlingszahlen zum 01.01.2014)
• Zum 01.01.2014 waren in NRW rd. 28.000
Flüchtlinge gemeldet => dies hätte eine
Pauschale von rund 7.500 € / Flüchtling und
Jahr bedeutet
• Tatsächlich waren zum 01.01.2015 aber
bereits rund 57.000 Flüchtlinge zu versorgen.
04.11.2015
-52-
FlüAG
• Folge:
deutlich höhere Zahl der Flüchtlinge zum
01.01.2015 führte zu einem erheblich
geringeren Pauschalbetrag / Flüchtling (rund
3.800 € / Flüchtling und Jahr)
04.11.2015
-53-
FlüAG
Veränderung Stichtagsregelung:
• Verbesserung der Flüchtlingskostenpau-schale
durch Anpassung der Stichtagsregelung
• Neue Regelung: Es gilt die Zahl der Flüchtlinge
zum 01.01. des jeweils laufenden Jahres
• Dadurch erhöhen sich die Landeszuweisungen
an die Kommunen um rund 217 Mio. € auf
insgesamt rund 432 Mio. €
• Ergebnis: Pauschale von rd. 7.500 €/Flüchtling
• Flüchtlingszahlen stagnieren nicht auf Stand
01.01.2015, sondern steigen stetig an
04.11.2015
-54-
FlüAG
• Folge:
Pauschale ist auf mehr Personen zu
verteilen, so dass sich der Pro-Kopf-Betrag
verringert
04.11.2015
-55-
FlüAG
Aktuelle Verhandlungen:
• Derzeit: Gespräche der kommunalen Spitzenverbände mit Landesregierung über Ausgestaltung des FlüAG in den nächsten Jahren
• Hintergrund: Bund und Länder haben auf
dem Flüchtlingsgipfel am 24. September
vereinbart, dass der Bund ab 1. Januar 2016
die Flüchtlingskosten für den Zeitraum
zwischen Registrierung bis Erteilung eines
Bescheides erstattet (670 € / Monat und
Flüchtling) teilweise erstattet.
04.11.2015
-56-
FlüAG
Aktuelle Verhandlungen:
• Für 2016 liegt das Angebot des Landes vor,
insgesamt (Mittel FlüAG + Bundeshilfe)
10.000 € pro Flüchtling und Jahr (833 € pro
Monat) zu bezahlen.
• Der Personenkreis soll ausgeweitet werden
in der Weise, dass auch für die geduldeten
Flüchtlinge diese Pauschale geleistet
werden soll.
04.11.2015
-57-
FlüAG
Aktuelle Verhandlungen:
• Als Flüchtlingszahl gilt die nach dem FlüAG
zugrunde zu legende Prognose der sich im
Lande aufhaltenden Flüchtlinge zum Stichtag
01.01.2016.
• Zum 30.06. soll hinsichtlich der Zahl der
Flüchtlinge eine Nachsteuerung erfolgen
• Für 2017 will das Land einen grundlegenden
Strukturwandel im Flüchtlingsaufnahmegesetz
erreichen. Ziel: Umstellung der Erstattung von
Jahresbetrag auf Monatspauschale. Mit einer
Einigung ist im Dezember 2015 zu rechnen.
04.11.2015
-58-
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
04.11.2015
-59-
Und nun:
Ihre Fragen!
04.11.2015
-60-
Koordinator für ehrenamtliche
Flüchtlingsarbeit :
Timo Schönmeyer
E-Mail:
[email protected]
Telefon: 02051/26-2258
04.11.2015
-61-