Fonds für qualifizierte Anleger

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Fonds für qualifizierte Anleger
Die individuelle kollektive Anlagelösung
Das Schweizerische Kollektivanlagengesetz (KAG) ermöglicht es, u.a. professionellen Marktteilnehmern
wie z.B. Vorsorgeeinrichtungen, qualifizierten vermögenden Privatpersonen oder Unternehmen mit
professioneller Tresorerie, durch eine Fondsleitung eigene Private Label Fonds für qualifizierte Anleger
zu lancieren und zu vertreiben. Diese individuelle Fondslösung bietet verschiedene Vorteile in Bereichen
wie Corporate Governance, Compliance, Risk Management sowie Buchhaltung und optimiert zugleich
die Vermögensverwaltungskosten.
Gesetzliche Voraussetzungen
Mittels massgeschneiderter Kollektivanlagen können qualifi­
zierte Anleger ihre erstklassige Vermögensverwaltung auch
an Dritte vertreiben. Sofern eine Anlegergruppe aus mindestens zwei qualifizierten Anlegern (im Sinne des Art. 10 KAG)
besteht, darf ein Schweizer Private Label Fonds der Art «Fonds
für qualifizierte Anleger» durch die FINMA genehmigt und
entsprechend durch die UBS Fondsleitung lanciert werden. Diese
Fondslösung wird individuell gemäss kundenspezifischen
Bedürfnissen strukturiert und aufgesetzt. Dabei kann das Portfoliomanagement an einen regulierten Vermögensverwalter
nach Wahl delegiert werden.
Des Weiteren können die Kunden, als Anleger des Fonds
(z.B. Vorsorgeeinrichtungen, Unternehmen, Family Offices etc.),
ihre Vermögenswerte in einem gemeinsamen Vermögensverwaltungskonzept zusammenführen (Pooling), wodurch
beträchtliche Skaleneffekte realisiert werden können.
Mehrwert einer Fondslösung
Eine Fondslösung für qualifizierte Anleger gemäss KAG bietet
die Möglichkeit Anlageklassen zu bündeln, um ein steuereffi­zientes Anlagekonzept für die Anleger umzusetzen. Weiter
ergeben sich zusätzliche Vorteile in den Bereichen Corporate
Governance, Compliance, Risk Management und Buchhaltung.
Anleger / Kunde 1
Anleger / Kunde 2
Anleger / Kunde 3
Zeichnung
Zeichnung
Zeichnung
Anteile
Anteile
Anteile
Private Label Fonds für qualifizierte Anleger
Kategorienfonds nach KAG mit täglicher NAV Berechnung
und täglicher Zeichnung / Rücknahme
Anlagelösung
Mit einer Sach- oder Geldeinlage liefert der qualifizierte Anleger den gewünschten Betrag oder bestehende Wertschriften
in den individuell auf Sie zugeschnittenen Private Label Fonds
und erhält im Gegenwert Anteilsscheine zurück. Der Fonds
kann gemäss Vorgaben des Kunden in verschiedene Portfolios
unterteilt werden, welche sich nach den gewünschten Anlagekategorien richten und individuell von unterschiedlichen
Portfolio Managern verwaltet werden können.
Fonds 1
Fonds 2
Fonds 3
Obligationen
Aktien Schweiz
Aktien Welt
PM: X
PM: Y
PM: Z
UBS Fondsleitung & Institutional Custody
Hauptdienstleistungen
– Strukturierung
– FINMA-Gesuch zur Genehmigung
– Anlagebewertung
– Fonds-Buchhaltung
– NAV Berechnung
– NAV Reporting
– Jahresbericht
– Registration (intern / extern mit ISIN Code)
– Berechnung und Belastung der Fees
– Investment Compliance
Governance
– Fonds-Aufsicht
– A sset Management Aufsicht
– J uristische Hülle – Multi-Manager / -Portfolio
– Multi-Share / Währungsklasse
– Prüfung
FINMA
FINMA oder gleichwertige
Aufsicht im Ausland
Schweizer Anlagefonds / SICAV
Möglich
Möglich
Notwendig
Added Value Dienstleistungen
– Factsheet
– Investment Reporting
– Online Reporting System
– Online Investment Compliance System
– Online Portfolio Management System
Dienstleistungserbringer
– Fondsleitung – Vermögensverwalter – P rüfgesellschaft – Depotbank – Custodian der Fondsanteile
UBS Fund Management
(Switzerland) AG
UBS AM oder Dritte
Ernst & Young AG, Basel
UBS Switzerland AG
oder Dritte
UBS Switzerland AG oder
Dritte1
1
mit UBS Switzerland AG als Sub-Custodian
Entlastung, Strukturierung & Optimierung
Erhöhte Governance, Transparenz und Sicherheit
Nebst der Optimierung der Anlageinfrastruktur bietet eine
Fondslösung den Anlegern eine erhöhte Transparenz durch den
von der FINMA bewilligten Fondsvertrag, der ausführliche
Informationen über Anlageausrichtung, Kostenstruktur und
Risikoprofil der Fonds liefert. Durch die täglich, mittels spezifischen IT-Applikationen, vorgenommenen Kontrollen der
Anlagerichtlinien sowie der gesetzlichen Vorschriften, gewährleistet die Fondsleitung deren Einhaltung. Sie ist darüber
hinaus Garant für eine unabhängige Corporate Governance
durch Überwachung der Vermögensverwalter und der Wahrnehmung von Stimmrechten. Dies geschieht im Rahmen der
gesetzlichen Verpflichtung der Fondsleitung, stets im Interesse der Anleger zu handeln und ihre Entscheide im Sinne der
Treuepflicht zu treffen. Indem sie ausserdem auf Anfrage eine
Übersicht der Stimmrechtswahrnehmung pro Fonds anbietet, kann zudem allfälligen Offenlegungspflichten in dieser
Hinsicht nachgekommen werden.
Effiziente Umsetzung unterschiedlicher Anlage- und
Risikoprofile
Kunden, die für verschiedene Rechtsträger oder Familienmitglieder jeweils unterschiedliche Anlagestrategien umsetzten
möchten, können beispielsweise mittels einer Fondslösung
durch das Zusammenführen der jeweiligen Vermögen beträcht­liche Skaleneffekte realisieren. Daraus ergeben sich substan­
tielle Vereinfachungen im Tagesgeschäft sowie Kostenreduktionen für die Verwahrung und die Verwaltung. Mit einer
Fondslösung lässt sich die individuelle Asset Allocation sowie
eine Über- oder Untergewichtung einer Anlageklasse pro
Rechtsträger oder Familienmitglied durch Zeichnen von Anteilen des jeweiligen Fonds umsetzen. Somit muss dies nicht
mehr über den aufwändigen Kauf und Verkauf von einzelnen
Wertschriften erfolgen. Der Vermögensverwalter muss Käufe
und Verkäufe folglich nur einmal auf Ebene des Fonds durchführen, anstatt diese für verschiedene Depots zu duplizieren.
Zudem besteht für qualifizierte Anleger die Möglichkeit, die
Ein- und Auszahlung von Fondsanteilen in Effekten (Sacheinbzw. auslage) anstatt in bar durchzuführen. Somit erfolgt eine
Übertragung der bisher gehaltenen Wertschriften ohne Be­
lastung durch Umsatzabgabe und Transaktionskosten.
Administrativer Minderaufwand
Der Einsatz einer eigenen Fondspalette führt zu einer substantiellen Vereinfachung der bestehenden Buchhaltung, da pro
Anlageklasse nur noch ein Valor anstatt mehrerer Einzeltitel
verbucht werden muss. Die Fondsleitung und die Depotbank
können nach Vereinbarung mit dem Kunden die Rückforderung
der Verrechnungs- und Quellensteuer sowie die Verbuchung
von Dividendenzahlungen übernehmen. Einmal im Jahr werden
dann dem Anleger alle aufgelaufenen Erträge und zurückgeforderten Steuern einmalig ausgeschüttet oder thesauriert. Da
die Fondsleitung zudem für die periodische Berechnung eines
Nettoinventarwertes pro Fonds besorgt ist, resultiert hieraus eine
Vereinfachung der bestehenden Wertschriftenbuchhaltung.
Kosteneffizienz
Schweizerische Anlegefonds sind für die Wertschriftentransaktionen (sowie für Sachein- bzw. -auslagen) von der Umsatz­
abgabe bzw. Stempelsteuer befreit. Zusätzlich entfällt die
Mehrwertsteuer auf viele direkte Dienstleistungen im Rahmen
eines Anlagefonds (z.B. Vermögensverwaltungsmandate,
Depotbanktätigkeit etc).
Mit einem Private Label Fonds für qualifizierte Anleger profitieren Sie im Detail von folgenden Vorteilen:
Auf taktischer Ebene:
– Vertrieb einer einzigartigen Vermögensverwaltungslösung
an einen geschlossenen oder offenen Anlegerkreis
– Die ausgewählte Fondsleitung ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Interessen der Anleger jederzeit zu wahren
– Der Anleger zeichnet massgeschneiderte FINMA-regulierte Anlagefonds mit jährlich revidierten Berichten und
einer transparenten Buchhaltung
– Steueroptimierte Lösung (Stempel- und Mehrwertsteuer
entfallen)
Auf strategischer Ebene:
– Die Flexibilität bei der Auswahl regulierter Vermögens­
verwalter sowie bei der Abbildung taktischer Anlage­
strategien sind durch die Lancierung eines Fonds für
qualifizierte Anleger gewährleistet
– Die volle Transparenz der Kosten und Erträge innerhalb
der Fondsbuchhaltung ist sichergestellt
– Eine integrierte Wertpapierleihe (Securities Lending) mit
Sicherheiten (Collateral) kann nach KAG angeboten werden
– Durch die Zusammenlegung der Vermögenswerte (Pooling), können zusätzliche Skaleneffekte auf allen Ebenen
der Vermögensverwaltung erzielt werden
Voraussetzungen für Fonds für qualifizierte Anleger
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:
– Mindestens zwei qualifizierte Anleger
– Qualifizierte Anleger gemäss Art. 10 KAG sind:
– beaufsichtigte Lebensversicherungseinrichtungen
– Ö
ffentlich-rechtliche Körperschaften und
Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie
– P rivate Personen mit Vermögensverwaltungsmandaten
– P rivate Personen mit mind. CHF 5 Mio. Vermögen
(CHF 500 000 bei Kenntnissen / Erfahrungen im Finanzbereich) welche sich als qualifizierte Anleger deklarieren
– Mindestvolumen: CHF 100 Mio.
– UBS Booking Center Schweiz
Kontakt
UBS Fund Management (Switzerland) AG
Aeschenplatz 6
Postfach
CH–4002 Basel
Hubert Zeller:
+41 61 288 18 90
Eugène Del Cioppo: +41 61 288 91 91
ubs.com/fundservices
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