ab Fonds für qualifizierte Anleger Die individuelle kollektive Anlagelösung Das Schweizerische Kollektivanlagengesetz (KAG) ermöglicht es, u.a. professionellen Marktteilnehmern wie z.B. Vorsorgeeinrichtungen, qualifizierten vermögenden Privatpersonen oder Unternehmen mit professioneller Tresorerie, durch eine Fondsleitung eigene Private Label Fonds für qualifizierte Anleger zu lancieren und zu vertreiben. Diese individuelle Fondslösung bietet verschiedene Vorteile in Bereichen wie Corporate Governance, Compliance, Risk Management sowie Buchhaltung und optimiert zugleich die Vermögensverwaltungskosten. Gesetzliche Voraussetzungen Mittels massgeschneiderter Kollektivanlagen können qualifi zierte Anleger ihre erstklassige Vermögensverwaltung auch an Dritte vertreiben. Sofern eine Anlegergruppe aus mindestens zwei qualifizierten Anlegern (im Sinne des Art. 10 KAG) besteht, darf ein Schweizer Private Label Fonds der Art «Fonds für qualifizierte Anleger» durch die FINMA genehmigt und entsprechend durch die UBS Fondsleitung lanciert werden. Diese Fondslösung wird individuell gemäss kundenspezifischen Bedürfnissen strukturiert und aufgesetzt. Dabei kann das Portfoliomanagement an einen regulierten Vermögensverwalter nach Wahl delegiert werden. Des Weiteren können die Kunden, als Anleger des Fonds (z.B. Vorsorgeeinrichtungen, Unternehmen, Family Offices etc.), ihre Vermögenswerte in einem gemeinsamen Vermögensverwaltungskonzept zusammenführen (Pooling), wodurch beträchtliche Skaleneffekte realisiert werden können. Mehrwert einer Fondslösung Eine Fondslösung für qualifizierte Anleger gemäss KAG bietet die Möglichkeit Anlageklassen zu bündeln, um ein steuereffizientes Anlagekonzept für die Anleger umzusetzen. Weiter ergeben sich zusätzliche Vorteile in den Bereichen Corporate Governance, Compliance, Risk Management und Buchhaltung. Anleger / Kunde 1 Anleger / Kunde 2 Anleger / Kunde 3 Zeichnung Zeichnung Zeichnung Anteile Anteile Anteile Private Label Fonds für qualifizierte Anleger Kategorienfonds nach KAG mit täglicher NAV Berechnung und täglicher Zeichnung / Rücknahme Anlagelösung Mit einer Sach- oder Geldeinlage liefert der qualifizierte Anleger den gewünschten Betrag oder bestehende Wertschriften in den individuell auf Sie zugeschnittenen Private Label Fonds und erhält im Gegenwert Anteilsscheine zurück. Der Fonds kann gemäss Vorgaben des Kunden in verschiedene Portfolios unterteilt werden, welche sich nach den gewünschten Anlagekategorien richten und individuell von unterschiedlichen Portfolio Managern verwaltet werden können. Fonds 1 Fonds 2 Fonds 3 Obligationen Aktien Schweiz Aktien Welt PM: X PM: Y PM: Z UBS Fondsleitung & Institutional Custody Hauptdienstleistungen – Strukturierung – FINMA-Gesuch zur Genehmigung – Anlagebewertung – Fonds-Buchhaltung – NAV Berechnung – NAV Reporting – Jahresbericht – Registration (intern / extern mit ISIN Code) – Berechnung und Belastung der Fees – Investment Compliance Governance – Fonds-Aufsicht – A sset Management Aufsicht – J uristische Hülle – Multi-Manager / -Portfolio – Multi-Share / Währungsklasse – Prüfung FINMA FINMA oder gleichwertige Aufsicht im Ausland Schweizer Anlagefonds / SICAV Möglich Möglich Notwendig Added Value Dienstleistungen – Factsheet – Investment Reporting – Online Reporting System – Online Investment Compliance System – Online Portfolio Management System Dienstleistungserbringer – Fondsleitung – Vermögensverwalter – P rüfgesellschaft – Depotbank – Custodian der Fondsanteile UBS Fund Management (Switzerland) AG UBS AM oder Dritte Ernst & Young AG, Basel UBS Switzerland AG oder Dritte UBS Switzerland AG oder Dritte1 1 mit UBS Switzerland AG als Sub-Custodian Entlastung, Strukturierung & Optimierung Erhöhte Governance, Transparenz und Sicherheit Nebst der Optimierung der Anlageinfrastruktur bietet eine Fondslösung den Anlegern eine erhöhte Transparenz durch den von der FINMA bewilligten Fondsvertrag, der ausführliche Informationen über Anlageausrichtung, Kostenstruktur und Risikoprofil der Fonds liefert. Durch die täglich, mittels spezifischen IT-Applikationen, vorgenommenen Kontrollen der Anlagerichtlinien sowie der gesetzlichen Vorschriften, gewährleistet die Fondsleitung deren Einhaltung. Sie ist darüber hinaus Garant für eine unabhängige Corporate Governance durch Überwachung der Vermögensverwalter und der Wahrnehmung von Stimmrechten. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung der Fondsleitung, stets im Interesse der Anleger zu handeln und ihre Entscheide im Sinne der Treuepflicht zu treffen. Indem sie ausserdem auf Anfrage eine Übersicht der Stimmrechtswahrnehmung pro Fonds anbietet, kann zudem allfälligen Offenlegungspflichten in dieser Hinsicht nachgekommen werden. Effiziente Umsetzung unterschiedlicher Anlage- und Risikoprofile Kunden, die für verschiedene Rechtsträger oder Familienmitglieder jeweils unterschiedliche Anlagestrategien umsetzten möchten, können beispielsweise mittels einer Fondslösung durch das Zusammenführen der jeweiligen Vermögen beträchtliche Skaleneffekte realisieren. Daraus ergeben sich substan tielle Vereinfachungen im Tagesgeschäft sowie Kostenreduktionen für die Verwahrung und die Verwaltung. Mit einer Fondslösung lässt sich die individuelle Asset Allocation sowie eine Über- oder Untergewichtung einer Anlageklasse pro Rechtsträger oder Familienmitglied durch Zeichnen von Anteilen des jeweiligen Fonds umsetzen. Somit muss dies nicht mehr über den aufwändigen Kauf und Verkauf von einzelnen Wertschriften erfolgen. Der Vermögensverwalter muss Käufe und Verkäufe folglich nur einmal auf Ebene des Fonds durchführen, anstatt diese für verschiedene Depots zu duplizieren. Zudem besteht für qualifizierte Anleger die Möglichkeit, die Ein- und Auszahlung von Fondsanteilen in Effekten (Sacheinbzw. auslage) anstatt in bar durchzuführen. Somit erfolgt eine Übertragung der bisher gehaltenen Wertschriften ohne Be lastung durch Umsatzabgabe und Transaktionskosten. Administrativer Minderaufwand Der Einsatz einer eigenen Fondspalette führt zu einer substantiellen Vereinfachung der bestehenden Buchhaltung, da pro Anlageklasse nur noch ein Valor anstatt mehrerer Einzeltitel verbucht werden muss. Die Fondsleitung und die Depotbank können nach Vereinbarung mit dem Kunden die Rückforderung der Verrechnungs- und Quellensteuer sowie die Verbuchung von Dividendenzahlungen übernehmen. Einmal im Jahr werden dann dem Anleger alle aufgelaufenen Erträge und zurückgeforderten Steuern einmalig ausgeschüttet oder thesauriert. Da die Fondsleitung zudem für die periodische Berechnung eines Nettoinventarwertes pro Fonds besorgt ist, resultiert hieraus eine Vereinfachung der bestehenden Wertschriftenbuchhaltung. Kosteneffizienz Schweizerische Anlegefonds sind für die Wertschriftentransaktionen (sowie für Sachein- bzw. -auslagen) von der Umsatz abgabe bzw. Stempelsteuer befreit. Zusätzlich entfällt die Mehrwertsteuer auf viele direkte Dienstleistungen im Rahmen eines Anlagefonds (z.B. Vermögensverwaltungsmandate, Depotbanktätigkeit etc). Mit einem Private Label Fonds für qualifizierte Anleger profitieren Sie im Detail von folgenden Vorteilen: Auf taktischer Ebene: – Vertrieb einer einzigartigen Vermögensverwaltungslösung an einen geschlossenen oder offenen Anlegerkreis – Die ausgewählte Fondsleitung ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Interessen der Anleger jederzeit zu wahren – Der Anleger zeichnet massgeschneiderte FINMA-regulierte Anlagefonds mit jährlich revidierten Berichten und einer transparenten Buchhaltung – Steueroptimierte Lösung (Stempel- und Mehrwertsteuer entfallen) Auf strategischer Ebene: – Die Flexibilität bei der Auswahl regulierter Vermögens verwalter sowie bei der Abbildung taktischer Anlage strategien sind durch die Lancierung eines Fonds für qualifizierte Anleger gewährleistet – Die volle Transparenz der Kosten und Erträge innerhalb der Fondsbuchhaltung ist sichergestellt – Eine integrierte Wertpapierleihe (Securities Lending) mit Sicherheiten (Collateral) kann nach KAG angeboten werden – Durch die Zusammenlegung der Vermögenswerte (Pooling), können zusätzliche Skaleneffekte auf allen Ebenen der Vermögensverwaltung erzielt werden Voraussetzungen für Fonds für qualifizierte Anleger Folgende Kriterien müssen erfüllt werden: – Mindestens zwei qualifizierte Anleger – Qualifizierte Anleger gemäss Art. 10 KAG sind: – beaufsichtigte Lebensversicherungseinrichtungen – Ö ffentlich-rechtliche Körperschaften und Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie – P rivate Personen mit Vermögensverwaltungsmandaten – P rivate Personen mit mind. CHF 5 Mio. Vermögen (CHF 500 000 bei Kenntnissen / Erfahrungen im Finanzbereich) welche sich als qualifizierte Anleger deklarieren – Mindestvolumen: CHF 100 Mio. – UBS Booking Center Schweiz Kontakt UBS Fund Management (Switzerland) AG Aeschenplatz 6 Postfach CH–4002 Basel Hubert Zeller: +41 61 288 18 90 Eugène Del Cioppo: +41 61 288 91 91 ubs.com/fundservices Für Marketing- und Informationszwecke von UBS Fund Management (Switzerland) AG. Nur für qualifizierte Anleger. Herausgeberin des vorliegenden Dokumentes ist die unter schweizerischem Recht registrierte UBS Fund Management (Switzerland) AG, eine hundertprozentige Konzerngesellschaft der UBS Group AG. Das vorliegende Dokument wurde unabhängig von spezifischen oder künftigen Anlagezielen, einer besonderen finanziellen oder steuerlichen Situation oder individuellen Bedürfnissen eines bestimmten Empfängers erstellt. Das Dokument dient reinen Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung noch eine Einladung zur Offertstellung, zum Vertragsabschluss, Kauf oder Verkauf von irgendwelchen Wertpapieren oder verwandten Finanzinstrumenten dar. Die im vorliegenden Dokument beschriebenen Produkte bzw. Wertpapiere können in verschiedenen Gerichtsbarkeiten oder für gewisse Anlegergruppen für den Verkauf ungeeignet oder unzulässig sein. Die im vorliegenden Dokument zusammengetragenen Informationen und erlangten Meinungen basieren auf vertrauenswürdigen Angaben aus verlässlichen Quellen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit hinsichtlich der im Dokument erwähnten Wertpapiere, Märkte und Entwicklungen. Die Angaben in diesem Dokument werden ohne jegliche Garantie oder Zusicherung zur Verfügung gestellt, dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und sind lediglich zum persönlichen Gebrauch des Empfängers bestimmt. © UBS 2016. 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