Hinweise zum Management von Aufbrucharbeiten im Straßenraum Bernd Mende Geschäftsführer Ge-Komm GmbH Neues Kommunales Finanzmanagement Die Straße wird zum Asset B. Mende NKF- Folgeinventur § 28 Inventur, Inventar (1) In der Inventur zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres sind die im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig aufzunehmen. Dabei ist der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben (Inventar). Die Vermögensgegenstände sind mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. (2) Forderungen und Verbindlichkeiten sind gesondert zu erfassen. (3) Das Verfahren und die Ergebnisse der Inventur sind so zu dokumentieren, dass diese für sachverständige Dritte nachvollziehbar sind. (4) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister regelt das Nähere über die Durchführung der Inventur. Die örtlichen Vorschriften müssen mindestens Bestimmungen in Ausführung der Absätze 1 bis 3 und der §§ 29 und 58 enthalten. § 31 Absatz 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung. B. Mende Quelle: FGSV B. Mende B. Mende B. Mende B. Mende B. Mende B. Mende B. Mende B. Mende Aufbruchmanagement Aufbruchanzeige / Aufbruchmeldung Kontrolle der Aufbruchmeldung- und Aufbruchdaten Genehmigung des Aufbruchs Durchführung der Aufbrucharbeiten Gewährleistungsabnahme B. Mende Umsetzung Aufbruchanzeige / Aufbruchmeldung Vorgabe der Verfahrensart durch den Straßenbaulastträger Einheitlicher Vordruck, bzw. digitale Eingabemaske Anlage exakter Dokumentationen (GPS-Daten, Fotos, Lagepläne…) B. Mende Umsetzung Kontrolle der Aufbruchmeldung- und Aufbruchdaten Bearbeitung der Aufbruchanzeigen durch Straßenbaulastträger selbst oder durch einen von ihm Beauftragten Evtl. gemeinschaftlicher Termin mit dem Antragsteller (z.B. bei Längsverlegungen oder größeren Aufbrüchen) Anfertigen einer Dokumentation des Ist- bzw. AusgangsZustandes (insbesondere Fotos) B. Mende Umsetzung Genehmigung des Aufbruchs Klare Verfassung der Erteilung der Genehmigung (evtl. mit Auflagen, z.B. aus dem Ortstermin) Einheitlicher Vordruck Anlage exakter Dokumentationen (Trassenlage) B. Mende Umsetzung Durchführung der Aufbrucharbeiten Schriftliche Vorlage einer Baubeginnanzeige unter Nennung der ausführenden Firma und deren Ansprechpartner mit Ausführungszeitraum mit einer Frist von mindestens einer Woche Dem Straßenbaulastträger sind alle Bauphasen zu melden, damit eine örtliche Kontrolle erfolgen kann Alternativ denkbar ist auch die Vorlage von Fotos zu jeder Bauphase B. Mende Umsetzung Durchführung der Aufbrucharbeiten Es ist sicherzustellen, dass folgende Punkte korrekt beachtet werden: Verwendung von einbaufähigem Boden Korrekter Aufbau von Schotter- und Frostschutzschicht Nachweis durchgeführter Verdichtungskontrollen Fachgerechte Einbauhöhe für Asphalt Korrekter Rückschnitt Abnahme des Aufbruchs / Förmliche Abnahme der Bauleistung B. Mende Umsetzung Durchführung der Aufbrucharbeiten Abnahme der Aufbruchstelle Gemeinsamer Termin mit allen Beteiligten in der Örtlichkeit Komplette und lückenlose Vorlage der Abnahmedokumentation Über den Termin und das Ergebnis ist eine Niederschrift (Vordruck) anzufertigen Bei festgestellten Mängeln sind diese zu beseitigen (Kontrolle im Rahmen einer Nachabnahme) B. Mende Umsetzung Durchführung der Aufbrucharbeiten Kontrollprüfung mit einem leichten Fallgewichtsgerät B. Mende Umsetzung Durchführung der Aufbrucharbeiten Abnahme der Aufbruchstelle Im Zuge der routinemäßigen Streckenkontrollen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sollte während der Verjährungsfrist der Aufbruch visuell kontrolliert werden Festgestellte Mängel sind schriftlich anzuzeigen B. Mende Umsetzung Gewährleistungsabnahme Durchführung bei Erreichen der Verjährungsfrist Anfertigung einer Niederschrift (Vordruck) über den Termin, bzw. das Ergebnis Sollten berechtigte Zweifel an der Qualität bestehen, sind Kernbohrungen und deren Analysen in Betracht zu ziehen. (Ausnahmefälle, keine Regel) B. Mende Straßenerhaltungsmanagement infrastruktur asset management B. Mende Straßenerhaltungsmanagement B. Mende Fazit Auch bei sachgerechter Wiederherstellung von Aufgrabungsbereichen bleibt die ursprünglich vorhandene Gefügestruktur der Fahrbahnkonstruktion gestört, so dass eine erhöhte Gefahr von Folgeschäden besteht. Es ist daher enorm wichtig, Aufgrabungen im Straßenbereich auf das unumgänglich notwendige Maß zu reduzieren und deren Qualität zu überwachen. B. Mende Quelle: Deutscher Asphaltverband (DAV) e.V. B. Mende Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung ! Bernd Mende Geschäftsführer Ge-Komm GmbH Krameramtsstraße 18 49324 Melle www.ge-komm.de [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc