Umsetzung

Hinweise zum Management von
Aufbrucharbeiten im
Straßenraum
Bernd Mende
Geschäftsführer
Ge-Komm GmbH
Neues Kommunales Finanzmanagement
Die Straße wird zum Asset
B. Mende
NKF- Folgeinventur
§ 28 Inventur, Inventar
(1) In der Inventur zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres sind die im
wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, die Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Inventur vollständig aufzunehmen. Dabei ist der Wert der
einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben (Inventar).
Die Vermögensgegenstände sind mindestens alle fünf Jahre durch
eine körperliche Inventur aufzunehmen.
(2) Forderungen und Verbindlichkeiten sind gesondert zu erfassen.
(3) Das Verfahren und die Ergebnisse der Inventur sind so zu dokumentieren,
dass diese für sachverständige Dritte nachvollziehbar sind.
(4) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister regelt das Nähere über die
Durchführung der Inventur. Die örtlichen Vorschriften müssen mindestens
Bestimmungen in Ausführung der Absätze 1 bis 3 und der §§ 29 und 58
enthalten. § 31 Absatz 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.
B. Mende
Quelle: FGSV
B. Mende
B. Mende
B. Mende
B. Mende
B. Mende
B. Mende
B. Mende
B. Mende
Aufbruchmanagement
Aufbruchanzeige / Aufbruchmeldung
Kontrolle der Aufbruchmeldung- und Aufbruchdaten
Genehmigung des Aufbruchs
Durchführung der Aufbrucharbeiten
Gewährleistungsabnahme
B. Mende
Umsetzung
Aufbruchanzeige / Aufbruchmeldung
Vorgabe der Verfahrensart durch den Straßenbaulastträger
Einheitlicher Vordruck, bzw. digitale Eingabemaske
Anlage exakter Dokumentationen (GPS-Daten, Fotos,
Lagepläne…)
B. Mende
Umsetzung
Kontrolle der Aufbruchmeldung- und Aufbruchdaten
Bearbeitung der Aufbruchanzeigen durch Straßenbaulastträger
selbst oder durch einen von ihm Beauftragten
Evtl. gemeinschaftlicher Termin mit dem Antragsteller (z.B. bei
Längsverlegungen oder größeren Aufbrüchen)
Anfertigen einer Dokumentation des Ist- bzw. AusgangsZustandes (insbesondere Fotos)
B. Mende
Umsetzung
Genehmigung des Aufbruchs
Klare Verfassung der Erteilung der Genehmigung (evtl. mit
Auflagen, z.B. aus dem Ortstermin)
Einheitlicher Vordruck
Anlage exakter Dokumentationen (Trassenlage)
B. Mende
Umsetzung
Durchführung der Aufbrucharbeiten
Schriftliche Vorlage einer Baubeginnanzeige unter Nennung der
ausführenden Firma und deren Ansprechpartner mit
Ausführungszeitraum mit einer Frist von mindestens einer
Woche
Dem Straßenbaulastträger sind alle Bauphasen zu melden,
damit eine örtliche Kontrolle erfolgen kann
Alternativ denkbar ist auch die Vorlage von Fotos zu jeder
Bauphase
B. Mende
Umsetzung
Durchführung der Aufbrucharbeiten
Es ist sicherzustellen, dass folgende Punkte korrekt beachtet werden:
Verwendung von einbaufähigem Boden
Korrekter Aufbau von Schotter- und Frostschutzschicht
Nachweis durchgeführter Verdichtungskontrollen
Fachgerechte Einbauhöhe für Asphalt
Korrekter Rückschnitt
Abnahme des Aufbruchs / Förmliche Abnahme der Bauleistung
B. Mende
Umsetzung
Durchführung der Aufbrucharbeiten
Abnahme der Aufbruchstelle
Gemeinsamer Termin mit allen Beteiligten in der Örtlichkeit
Komplette und lückenlose Vorlage der Abnahmedokumentation
Über den Termin und das Ergebnis ist eine Niederschrift (Vordruck)
anzufertigen
Bei festgestellten Mängeln sind diese zu beseitigen
(Kontrolle im Rahmen einer Nachabnahme)
B. Mende
Umsetzung
Durchführung der Aufbrucharbeiten
Kontrollprüfung mit einem leichten Fallgewichtsgerät
B. Mende
Umsetzung
Durchführung der Aufbrucharbeiten
Abnahme der Aufbruchstelle
Im Zuge der routinemäßigen Streckenkontrollen zur Erfüllung der
Verkehrssicherungspflicht sollte während der Verjährungsfrist der
Aufbruch visuell kontrolliert werden
Festgestellte Mängel sind schriftlich anzuzeigen
B. Mende
Umsetzung
Gewährleistungsabnahme
Durchführung bei Erreichen der Verjährungsfrist
Anfertigung einer Niederschrift (Vordruck) über den Termin, bzw.
das Ergebnis
Sollten berechtigte Zweifel an der Qualität bestehen, sind
Kernbohrungen und deren Analysen in Betracht zu ziehen.
(Ausnahmefälle, keine Regel)
B. Mende
Straßenerhaltungsmanagement
infrastruktur asset management
B. Mende
Straßenerhaltungsmanagement
B. Mende
Fazit
Auch bei sachgerechter Wiederherstellung von
Aufgrabungsbereichen bleibt die ursprünglich
vorhandene Gefügestruktur der
Fahrbahnkonstruktion gestört, so dass eine
erhöhte Gefahr von Folgeschäden besteht.
Es ist daher enorm wichtig, Aufgrabungen im
Straßenbereich auf das unumgänglich notwendige
Maß zu reduzieren und deren Qualität zu
überwachen.
B. Mende
Quelle: Deutscher Asphaltverband (DAV) e.V.
B. Mende
Für Fragen stehe ich gern zur
Verfügung !
Bernd Mende
Geschäftsführer
Ge-Komm GmbH
Krameramtsstraße 18
49324 Melle
www.ge-komm.de
[email protected]