Downloads - Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes

Rahmenbedingungen
für den Übergang aus
Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen (WfbM) auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt
Untersuchung der Beschäftigungssituation
in WfbM im Land Brandenburg
Endbericht
Impressum
Herausgeber:
Landesamt für Soziales und Versorgung
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus
Telefon: 0355 28 93-0
E-Mail: [email protected]
www.lasv.brandenburg.de
Bilder | Grafiken:
LASV: Umschlag Bildleiste, 1.,3.,4. Bild
Fotolia: Umschlag Bildleiste 2. Bild
Gesamtherstellung
dprint GmbH, Cottbus
Auflage: 300
Stand: Juni 2015
Zertifikat seit 2009
audit berufundfamilie
Studie im Auftrag des
Ministeriums für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie
des Landes Brandenburg und des
Landesamtes für Soziales
und Versorgung
Land Brandenburg
Autoren
Jörn Sommer
Thomas Gericke
Bastian Fischer
Miguel del Estal
Projektmitarbeit
Diana Petleva
Daniel Schmidt
Adina Küchler
Dominik Kessler
INTERVAL GmbH
Habersaathstr. 58
10115 Berlin
www.interval-berlin.de
Vorwort
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen
mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft wird durch eine Vielzahl von Maßnahmen in Bund und Land weiterentwickelt und
ist derzeit wieder verstärkt in der Diskussion.
Hierzu haben die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die die Bunderepublik
Deutschland 2009 ratifizierte, und nicht zuletzt das Verfahren zur Staatenprüfung der
Bundesrepublik vieles beigetragen. Gesellschaftliche Teilhabe bedeutet auch den
gleichberechtigten Zugang zu Arbeit und Beschäftigung und die Öffnung des Arbeitsmarktes für alle Menschen mit Behinderung. Artikel
27 der UN-BRK postuliert dies. Der Eintritt in
den allgemeinen Arbeitsmarkt ist für viele
Menschen mit Behinderung nach wie vor
keine Selbstverständlichkeit – das lässt sich
auch bei den Übergängen aus der Schule
sowie der Werkstatt für behinderte Menschen
beobachten.
Für behinderte Menschen mit besonderem
Unterstützungsbedarf ist die Beschäftigung
in Betrieben und Dienststellen erheblich erschwert. Sind sie aufgrund einer Behinderung
als voll erwerbsgemindert eingestuft, können
sie als berufliches Teilhabeangebot in Werkstätten für behinderte Menschen tätig werden. Die dort geleistete Arbeit ist gesellschaftlich notwendig, anerkannt und wird geschätzt.
In den letzten Jahren sind jedoch die Beschäftigtenzahlen in Werkstätten für behinderte Menschen bundesweit – so auch in
Brandenburg – erheblich gestiegen. Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten, die einerseits eine Wahlmöglichkeit für Menschen mit
Behinderung schaffen und andererseits die
Durchlässigkeit aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt befördern, sind noch
ausbaufähig.
Ausgehend von der gesellschaftlichen Herausforderung einer inklusiven Arbeitswelt
und den bereits praktizierten Verfahren zum
Übergang Schule-Beruf und ersten Ansätzen
für den Übergang aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gaben das Sozialministerium und das
Integrationsamt beim Landesamt für Soziales
und Versorgung das vorliegende Forschungsvorhaben in Auftrag. Im Mittelpunkt stehen
folgende Fragen: Wie hat sich die Beschäftigungssituation in Brandenburger Werkstätten
für behinderte Menschen in den letzten Jahren verändert und wie wird sie sich entwickeln? Welche beruflichen Perspektiven
sehen Beschäftigte aus Werkstätten und welche Erfahrungen machen ehemalige Beschäftigte aus Werkstätten, die in Ausbildung
oder Arbeit in Betrieben und Dienststellen gewechselt sind? Welche alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es für behinderte
Menschen aus Werkstätten und welche sollten entwickelt werden? Was sind Hemmnisse
für die Durchlässigkeit von Werkstätten und
welche förderlichen Bedingungen können geschaffen werden?
Sie halten nun den Abschlussbericht der wissenschaftlichen Untersuchung in der Hand,
über dessen Realisierung wir uns sehr freuen
und der keine Selbstverständlichkeit ist. Die
Rahmenbedingungen für den Übergang aus
Werkstätten für behinderte Menschen auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt in Brandenburg
werden bestimmt durch verschiedene überwiegend bundesrechtliche Regelungen und
gestaltet durch viele unterschiedliche Akteurinnen und Akteuren im Land. Letztere haben
das gemeinsame Anliegen formuliert, die
Durchlässigkeit von Werkstätten zu verbessern und Beschäftigungsalternativen für
behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu befördern. Auf Initiative
des Sozialministeriums und des Landesam-
Vorwort
3
tes für Soziales und Versorgung wurde eine
Landesarbeitsgruppe für die Planung und Begleitung der Untersuchung gegründet, an der
Vertreterinnen und Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Brandenburg e.V., der
Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte
Brandenburg e.V., des Landesbehindertenbeirates, der Kommunalen Spitzenverbände,
der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der
Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen
Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, der
LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Brandenburg, des Sozialministeriums, des Integrationsamtes sowie des
Fachdienstes beim Landesamt für Soziales
und Versorgung aktiv mitarbeiteten. Der engagierten Zusammenarbeit der Institutionen
ist es zu verdanken, dass mit der Studie ein
umfassendes Bild der Beschäftigungssituation in Brandenburger Werkstätten für behinderte Menschen und den Voraussetzungen
sowie Potentialen für alternative Beschäftigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
gezeichnet werden konnte. Ein besonderer
Dank geht an die Landesarbeitsgemeinschaft
der Werkstätten, die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte sowie die Werkstätten im Land, die das Forschungsvorhaben mit
großer Initiative und Aufwand unterstützen.
Die Erhebung bei Werkstätten sowie die bundesweit einmalige Befragung von Beschäftigten mit Behinderungen aus Werkstätten
wären ohne diesen Einsatz nicht realisierbar
gewesen.
Die wissenschaftliche Untersuchung wurde
seit Juni 2014 durch InterVal GmbH in Kooperation mit der Universität Magdeburg – Lehrstuhl für Soziale und Berufliche Rehabilitation
umgesetzt. Am Gelingen des Forschungsvorhabens haben Dr. Jörn Sommer und Prof. Dr.
Thomas Gericke sowie ihre Teams den entscheidenden Anteil. Ihnen gilt unser gemeinsamer Dank für ihre gewissenhafte Arbeit und
wertvollen Überlegungen.
Wir hoffen, dass die mit dem Forschungsvorhaben aufgezeigten Möglichkeiten intensiv
erörtert und von den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren konkrete Schritte ergriffen
werden, um bestehende Hemmnisse zu überwinden und verlässliche Übergangswege zu
ebnen. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
ist eine unter vielen Gesichtspunkten überaus
lohnende gesellschaftliche Herausforderung,
auf die wir weiterhin unser Augenmerk legen
werden.
Potsdam und Cottbus im Juni 2015
4
Diana Golze
Liane Klocek
Ministerin für Arbeit, Soziales
Präsidentin des Landesamtes für
Gesundheit, Frauen und Familie
Soziales und Versorgung
des Landes Brandenburg
Land Brandenburg
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
1 Kontext der Studie ..............................................................................................................13
1.1 Hintergrund des Auftrags ................................................................................................13
1.2 Problemaufriss ................................................................................................................13
2 Methodischer Hintergrund ................................................................................................17
2.1 Eckpunkte der Untersuchung ..........................................................................................17
2.2 Umsetzung der Befragung von WfbM ............................................................................17
2.3 Umsetzung der Befragung von (ehemalig) in WfbM Beschäftigten ................................18
2.4 Umsetzung der regionalen Fallstudien............................................................................19
3 Deskriptive Ergebnisse der WfbM-Befragung ..................................................................21
3.1 Kapazitäten der WfbM ....................................................................................................21
3.2 Art der Übergangsorganisation ......................................................................................21
3.3 Angebotslandschaft, zur WfbM alternative Beschäftigungsmöglichkeiten
und Berufsvorbereitung im jeweiligen Einzugsgebiet......................................................24
3.4 Hemmnisse für eine höhere Zahl von Übergängen aus der WfbM ................................27
3.5 Einschätzungen der WfbM zu zielgruppenspezifischen Herausforderungen..................30
3.6 Entwicklung von Beschäftigtenzahlen in WfbM ..............................................................31
3.6.1 Veränderungen des Personenkreises ......................................................................32
3.6.2 Aufnahmen in das Eingangsverfahren ......................................................................33
3.6.3 Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich ................................................................35
3.6.4 Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich – nach Zugang und Art der
vorrangigen Behinderung ..........................................................................................36
3.6.5 Aufnahmen in den Arbeitsbereich ............................................................................37
3.6.6 Aufnahmen in den Arbeitsbereich – nach Zugang und Art der Behinderung ............38
3.6.7 Bestand der Personen in der WfbM ..........................................................................39
3.6.8 Abgänge aus der WfbM ............................................................................................41
3.6.9 Zusammenfassung zentraler Entwicklungen ............................................................42
3.7 Individuelle Dokumentation von Übergängen ................................................................42
4 Befragung von (ehem.) in WfbM Beschäftigten ..............................................................45
4.1 Befragung von aktuell Beschäftigten der WfbM ..............................................................46
4.2 Befragung von ehemalig Beschäftigten der WfbM..........................................................52
4.3 Zwischenfazit aus der Befragung ehemaliger und aktueller Beschäftigter ....................54
5 Ergebnisse regionaler Fallstudien ....................................................................................56
5.1 Kurzporträts der fünf Regionen ......................................................................................56
5.1.1 Prignitz ......................................................................................................................59
5.1.2 Potsdam ....................................................................................................................59
5.1.3 Oberhavel..................................................................................................................60
5.1.4 Cottbus ......................................................................................................................61
5.1.5 Elbe-Elster ................................................................................................................62
5.2 Unternehmen als aufnehmendes System ......................................................................63
5.2.1 Grundlegende Handlungslogiken der Unternehmen ................................................63
5.2.2 Praxis der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Unternehmen ............64
InhaltsVerzeIchnIs
5
Inhaltsverzeichnis
5.2.3 Beschäftigungsfelder für WfbM-Beschäftigte in Unternehmen..................................68
5.3 Zuweisungspraxis, veränderte Behinderungsformen und
Beschäftigungsmöglichkeiten..........................................................................................68
5.3.1 Praxis der Zuweisung in die WfbM............................................................................70
5.3.2 Veränderte Behinderungsformen WfbM-Beschäftigter..............................................71
5.3.3 Wechselwirkungen zwischen der Zusammensetzung der Beschäftigten
in WfbM und dem Vorhandensein/Nichtvorhandensein von
Beschäftigungsangeboten ........................................................................................72
5.4 Praxis der WfbM zur Gestaltung und Förderung von Übergängen
auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ..................................................................................72
5.5 Akteure im institutionellen Umfeld der WfbM ..................................................................77
5.5.1 Agentur für Arbeit ......................................................................................................77
5.5.2 Jobcenter ..................................................................................................................79
5.5.3 Kammern ..................................................................................................................80
5.5.4 Örtlicher Sozialhilfeträger ..........................................................................................81
6 Handlungsbedarfe und Handlungsoptionen aus der Sicht befragter Akteure..............82
6.1 Angebotsformen, die den WfbM im Sinne des personenzentrierten Ansatzes des
Rehabilitationsrechts und der UN-BRK geboten und realisierbar erscheinen ................82
6.2 Weiterentwicklung der (internen) Förderprozesse in der WfbM ......................................83
6.3 Förderpolitische und gesellschaftspolitische Herausforderungen ..................................86
7 Prognosen über Zugänge und Bestand der WfbM 2013 bis 2023 ..................................92
7.1 Entwicklung des Bestands an Beschäftigten ..................................................................92
7.2 Von der beobachteten Entwicklung des Bestands zur Prognose....................................96
7.3 Prognose unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen ................................97
7.3.1 Zugänge junger Menschen in die WfbM direkt aus der Schule ................................97
7.3.2 Quereinsteiger bzw. „Arbeitsmarktnahe“ Zugänge in die WfbM................................98
7.3.3 Altersbedingte Abgänge Beschäftigter aus der WfbM ............................................101
7.3.4 Fazit und Grenzen der Ableitung aus demografischen Faktoren ............................101
8 Zusammenfassende Befunde und übergreifende Schlussfolgerungen
aus den unterschiedlichen Untersuchungsmodulen ....................................................105
9 Literatur- und Quellenverzeichnis ..................................................................................117
10 Anhang..............................................................................................................................122
10.1 Tabellenanhang ..........................................................................................................122
10.2 Erhebungsinstrumente ................................................................................................155
6
InhaltsVerzeIchnIs
Abbildungsverzeichnis
Verzeichnis der Textboxen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Abbildung 3:
Abbildung 4:
Abbildung 5:
Abbildung 6:
Abbildung 7:
Abbildung 8:
Überblick über Untersuchungsebenen ..............................................................17
Alterspyramide im Arbeits- und Berufsbildungsbereich – Bestand 2013 ..........40
Jährliche Zugänge und Abgänge im Bestand der WfbM....................................42
Berufliche Qualifizierung aktuell und ehemalig Beschäftigter (in %)..................46
Art und Bereich der Beschäftigung (in WfbM)....................................................47
Vorbereitungen und Versuche von Übergängen ................................................49
Fragen zur Übergangsvorbereitung ..................................................................50
Kommunikation über möglichen Wechsel auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt ..................................................................................51
Abbildung 9: Eigenes Zutrauen und Bewertung beruflicher Perspektiven..............................52
Abbildung 10: Aktuelle Arbeitsverhältnisse ehemalig WfbM-Beschäftigter ..............................53
Abbildung 11: Bewertung der Hilfestellungen beim Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt ....54
Abbildung 12: Überblick über ausgewählte Fallregionen..........................................................56
Abbildung 13: Entwicklung der Beschäftigtenzahlen von 2001 bis 2013..................................93
Abbildung 14: Gegenüberstellung von Primärerhebung und Sekundärdaten der Träger ........95
Abbildung 15: Differenzierte Darstellung der Entwicklung anhand der
Sekundärdaten der Träger ................................................................................95
Abbildung 16: Entwicklung der Beschäftigtenzahlen zwischen 2001 und 2023 ....................104
Verzeichnis der Textboxen
Textbox 1:
Textbox 2:
Textbox 3:
Textbox 4:
Textbox 5:
Textbox 6:
Textbox 7:
Textbox 8:
Textbox 9:
Textbox 10:
Textbox 11:
Textbox 12:
Textbox 13:
Zusammenfassung zu alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten ....................25
Zusammenfassung zur Förderung von Übergängen ........................................27
Anmerkungen zur Datenbasis............................................................................32
Fallbeispiel: Bedingungen zu einer geplanten Übernahme in ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aus der
Sicht eines Unternehmens ................................................................................69
Fallbeispiel: Vermittlung eines Menschen mit Behinderung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch den AGS ..................78
Zusammenfassung zu gebotenen und realisierbaren Angebotsformen ............82
Zusammenfassung von Ergebnissen zu wesentlichen
Rahmenbedingungen ......................................................................................106
Zusammenfassung zu Zahlen und Strukturen der in WfbM Beschäftigten......108
Zusammenfassung zur Zahl und Struktur von Übergängen ............................109
Zusammenfassung zum Übergangsbezogenen Aufgabenverständnis
der WfbM und ihren Kooperationsbeziehungen ..............................................111
Zusammenfassung der Prognose bis 2023 auf der Basis der Zahlen
von 2013 ..........................................................................................................112
Zusammenfassung von Ergebnissen der Befragung von (ehemalig)
in WfbM Beschäftigten ....................................................................................113
Zusammenfassung von Ergebnissen zum Matching zwischen Betrieben
und am Übergang aus der WfbM interessierten in WfbM Beschäftigten ........114
abbIldungs- und textboxVerzeIchnIs
7
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Tabelle 2:
Tabelle 3:
Tabelle 4:
Tabelle 5:
Tabelle 6:
Tabelle 7:
Tabelle 8:
Tabelle 9:
Tabelle 10:
Tabelle 11:
Tabelle 12:
Tabelle 13:
Tabelle 14:
Tabelle 15:
Tabelle 16:
Tabelle 17:
Tabelle 18:
Tabelle 19:
Tabelle 20:
Tabelle 21:
Tabelle 22:
Tabelle 23:
Tabelle 24:
Tabelle 25:
Tabelle 26:
Tabelle 27:
Tabelle 28:
Tabelle 29:
Tabelle 30:
Tabelle 31:
Tabelle 32:
Tabelle 33:
Tabelle 34:
Tabelle 35:
8
Durchschnittliche Zahl genehmigter Werkstattplätze ............................................21
Form in welcher die Werkstatt ihre Beschäftigten über Alternativen
zur WfbM informiert (Inhalt, Umfang, Häufigkeit) ..................................................22
Beschäftigte, die jeweils Betriebspraktika zur Förderung des Übergangs
auf den allgemeinen Arbeitsmarkt begonnen haben ............................................23
Wie schätzen WfbM dieses Angebot für die Gruppen ein? ..................................27
Aufnahmen ins Eingangsverfahren – Altersstruktur ..............................................34
Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich – Altersstruktur ..................................35
Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich –
nach Art des Zugangs und Art der Behinderung ..................................................36
Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich –
Entwicklung der Art der Behinderung nach Art des Zugangs................................37
Aufnahmen in den Arbeitsbereich – Altersstruktur ................................................38
Aufnahmen in den Arbeitsbereich –
nach Art des Zugangs und der Behinderung ........................................................39
Aufnahmen in den Arbeitsbereich nach Zugang aus dem
Berufsbildungsbereich – nach Art der Behinderung und Jahr ..............................39
Bestand der Beschäftigten in Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich
nach Jahren (Stichtag jeweils 31.12.) ..................................................................40
Abgänge aus der WfbM ........................................................................................41
Zahl der Übergänge aus 23 WfbM ........................................................................43
Strukturmerkmale befragter (ehemaliger) Beschäftigter der WfbM ......................45
Wünsche aktuell Beschäftigter hinsichtlich Weiterqualifizierung und
Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ........................................................48
Eckdaten der fünf Fallregionen ............................................................................57
In WfbM Beschäftigte im Verhältnis zu Eckdaten der Fallregionen ......................58
Erwartete Zugänge aus Förderschulen bis 2013 (Gemäß historischem Mittel) ....98
Entwicklung geistig-seelisch Schwerbehinderter (Gemäß historischem Mittel) ....99
Erwartete arbeitsmarktnahe und sonstige Zugänge bis 2023 ............................100
Erwartete Abgänge..............................................................................................101
Mittelwert-Prognose der Beschäftigenzahlen bis 2023 ......................................102
Prognose-Szenario „viele Zugänge, wenig Abgänge“ ........................................102
Prognose-Szenario „wenig Zugänge, wachsende Minderung“ ..........................102
Aufnahmen in das Eingangsverfahren – gesamt ................................................122
Aufnahmen in das Eingangsverfahren – weiblich ..............................................124
Aufnahmen in das Eingangsverfahren – männlich..............................................127
Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich – gesamt ..........................................129
Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich – weiblich..........................................132
Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich – männlich ........................................136
Aufnahmen in den Arbeitsbereich – gesamt ......................................................139
Aufnahmen in den Arbeitsbereich – weiblich ......................................................142
Aufnahmen in den Arbeitsbereich – männlich ....................................................145
Aufnahmen in den Arbeitsbereich nach Zugang aus dem
Berufsbildungsbereich – nach Art der Behinderung und Jahr – weiblich ............148
tabellenVerzeIchnIs
Tabelle 36: Aufnahmen in den Arbeitsbereich nach Zugang aus dem
Berufsbildungsbereich – nach Art der Behinderung und Jahr – männlich ..........148
Tabelle 37: Bestand der Beschäftigten 2013 ........................................................................149
Tabelle 38: Abgänge aus der WfbM - weiblich ......................................................................152
Tabelle 39: Abgänge aus der WfbM - männlich ....................................................................152
Tabelle 40: Abgänge aus der WfbM - gesamt ......................................................................153
tabellenVerzeIchnIs
9
Abkürzungsverzeichnis
ADHS
AGS
BA
BAG
BBW
BMAS
bzw.
d. h.
DIA-AM
ESF
EU-Rente
GdB
HWK
i d. R.
IFD
IHK
LAG
LASV
MASGF
SGB
s. o.
UN-BRK
vgl.
VZÄ
WfbM
WVO
z. B.
Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung
Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit
Bundesarbeitsgemeinschaft
Berufsbildungswerk
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
beziehungsweise
das heißt
Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit
Europäischer Sozialfonds
veraltet für „Erwerbsunfähigkeitsrente“ – eigentlich Erwerbsminderungsrente
Grad der Behinderung
Handwerkskammer
in der Regel
Integrationsfachdienst
Industrie- und Handelskammer
Landesarbeitsgemeinschaft
Landesamt für Soziales und Versorgung
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des
Landes Brandenburg
Sozialgesetzbuch
siehe oben
Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit
Behinderungen
vergleiche
Vollzeit-Äquivalent
Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
Werkstättenverordnung
zum Beispiel
Anmerkung zur Wahl geschlechtsneutraler Sprache
I. d. R. verwenden die Autoren im Bericht eine geschlechtsneutrale Sprache. Lediglich wurden
die Zitate von Befragten hier nicht geändert, auch wenn deren Äußerungen entsprechenden
Standards widersprechen. Die verwendeten Begriffe „Akteur“ und (Kooperations-/Ansprech-)
„Partner“ beziehen sich nicht auf Personen, sondern Institutionen und sind damit geschlechtsneutral, so soll auch der Begriff „Arbeitgeber“ verstanden werden. Ansonsten sind geschlechtsspezifisch formulierte Aussagen auch geschlechtsspezifisch gemeint.
10
abkürzungsVerzeIchnIs
Kontext der Studie
1.1 Hintergrund des Auftrags
Die Aufgaben, welche die WfbM leisten, sind
wichtig, notwendig und gesellschaftlich anerkannt. Vor dem Hintergrund der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit
Behinderungen der Vereinten Nationen (UNBRK) Artikel 27 ist dennoch für das Land
Brandenburg von Interesse, welche Beschäftigungsalternativen entstehen könnten und
wie die Durchlässigkeit von Angeboten (z. B.
über personenzentrierte Ansätze) gefördert
und weiterentwickelt werden kann. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie des Landes Brandenburg
(MASGF) hat somit im Jahr 2014 eine wissenschaftliche Untersuchung über die Rahmenbedingungen für den Übergang aus der WfbM
auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter besonderer Berücksichtigung der bisherigen Beschäftigungssituation in WfbM im Land Brandenburg ausgeschrieben und die InterVal
GmbH in Kooperation mit dem Lehrstuhl für
soziale und berufliche Rehabilitation an der
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg mit
deren Durchführung beauftragt.
Diese Studie wurde durch eine Landesarbeitsgruppe begleitet, in der Vertreterinnen und Vertreter des MASGF, des Integrationsamtes
sowie des Fachdienstes beim Landesamt für
Soziales und Versorgung, der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte
Menschen Brandenburg e. V., der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte, des Landesbehindertenbeirates, der Kommunalen Spitzenverbände, der Regionaldirektion BerlinBrandenburg der Bundesagentur für Arbeit, der
Deutschen Rentenversicherungsträger BerlinBrandenburg und der LIGA der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege mitarbeiteten.
Inhaltliche und methodische Schwerpunktsetzungen der Studie ebenso wie Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen wurden in der
Landesarbeitsgruppe erörtert. Erhebungsin-
1
strumente wurden zum Teil in der Landesarbeitsgruppe insgesamt diskutiert, teils in bilateraler Abstimmung mit den Beteiligten entwickelt.
In Abstimmung zwischen dem MASGF, der
Landesarbeitsgruppe und dem Team der Untersuchung wurde das auf die ursprüngliche
Leistungsbeschreibung zugeschnittene Studiendesign angepasst und dabei die standardisierten Untersuchungsmodule um ein
primär qualitatives Element ergänzt. Das resultierende Untersuchungskonzept gründet
die Analysen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen empirisch überwiegend auf drei unterschiedlichen Primärerhebungen: Eine
Befragung der 28 Brandenburger WfbM, eine
Befragung (ehemaliger) in WfbM Beschäftigter sowie fünf regionale, qualitativ ausgerichtete Fallstudien, in welche unterschiedliche
beteiligte Akteure (WfbM, Betriebe, Kammern, Agenturen, Jobcenter und Sozialämter)
einbezogen wurden. Das methodische Vorgehen wird in Abschnitt 2 dargelegt.
1. 2 Problemaufriss
Die Werkstätten für behinderte Menschen
(WfbM) sind eine wichtige institutionelle Säule
im System der beruflichen Rehabilitation. Ihre
Aufgaben sind durch das SGB IX, §136, fixiert:
„(1) Die Werkstatt für behinderte MenschenisteineEinrichtungzurTeilhabebehinderterMenschenamArbeitslebenim
SinnedesKapitels5desTeils1undzur
EingliederungindasArbeitsleben.Siehat
denjenigen behinderten Menschen, die
wegenArtoderSchwerederBehinderung
nicht,nochnichtodernochnichtwieder
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigtwerdenkönnen,
1.eine angemessene berufliche Bildung
undeineBeschäftigungzueinemihrer
LeistungangemessenenArbeitsentgelt
ausdemArbeitsergebnisanzubietenund
2.zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder
kontext der studIe
13
Erwerbsfähigkeitzuerhalten,zuentwickeln,zuerhöhenoderwiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit
weiterzuentwickeln.
SiefördertdenÜberganggeeigneterPersonenaufdenallgemeinenArbeitsmarkt
durchgeeigneteMaßnahmen.“
Nach Angaben der BAG WfbM (2013) waren
per 01.01.2013 bundesweit an 2 600 (Haupt-)
Standorten ca. 300 000 Menschen mit Behinderung in den Mitgliedseinrichtungen der
BAG beschäftigt, in den Einrichtungen des
Landes Brandenburg ca. 11 000. Die Entwicklung der in WfbM Beschäftigten hat sich deutlich schneller entwickelt, als prognostiziert.1
Das ist auf die gestiegene Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in
Förder- und Regelschulen (vor dem Untersuchungszeitraum der Studie) und ein Anwachsen der psychischen Erkrankungen
zurückzuführen.2 Das stellt sowohl die Leistungsträger als auch die WfbM als Leistungserbringer vor große Herausforderungen. In
allen förderpolitischen und reha-pädagogischen Dokumenten wird die Notwendigkeit
der WfbM betont. Aber sowohl die Leistungsträger als auch die Leistungserbringer führen
einen angeregten Diskurs zur Weiterentwicklung der Arbeit in den WfbM. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte ist in
diesen Diskurs auf Landesebene eingebunden. Zur Kommunikationsgüte in den jeweiligen WfbM zwischen Leitung und Werkstattrat
liegen keine Informationen vor. Allerdings wird
1
2
3
4
14
hier noch Potential gesehen. Nachfolgend
soll auf einzelne Aspekte dieses Diskurses
eingegangen werden.
Die Zahl der in WfbM Beschäftigten hat im
Trend der letzten Jahren stärker zugenommen als prognostiziert. Obwohl es in den letzten zwei Jahren eine Plateauphase gibt, ist
die weitere Entwicklung der Zugangszahlen
in WfbM unsicher.3 Gleichzeitig sind demographisch begründete Entlastungen im Zugang zu den Maßnahmen der beruflichen
Rehabilitation, auch in den WfbM, nicht so
eingetreten, wie prognostiziert. Insgesamt
stellen die gestiegenen Zugangszahlen in
den WfbM alle Beteiligten, insbesondere die
Leistungsträger, vor große finanzielle Herausforderungen. Die Aufforderung an die WfbM,
mit eigenen Leistungsangeboten am Markt
einen Eigenanteil zu erwirtschaften, ist also
nicht nur Ausdruck der angestrebten Lernortkooperation, sondern zielt auch auf die gesicherte Finanzierung der WfbM.
Die qualitative Zusammensetzung der in den
WfbM Beschäftigten, insbesondere der starke
Zuwachs im Bereich der seelischen / psychischen Behinderungen und das Auftreten
bzw. die Diagnostizierung von Mehrfachbehinderungen, stellt die WfbM als Leistungserbringer, aber auch die Leistungsträger vor
neue Anforderungen.4 Das Konzept der beruflichen Teilhabe impliziert viel stärker als
bisher die Idee der WfbM (auch!) als ein befristetes Moratorium, als eine förderpädago-
vgl. Con_sens (2003), ISB (2008)
Dabei führen Fachleute die Wachstumszahlen nicht allein darauf zurück, dass Menschen auf private und berufliche
Belastungen zunehmend mit psychischer Erkrankung reagieren, sondern auch auf eine sensiblere Wahrnehmung
von psychischen Krankheiten, bei Betroffenen wie Ärztinnen und Ärzten. vgl. BKK Bundesverband (2011) S. 9ff.
sowie Autorengruppe (2014): S. 167ff.
Das hängt auch damit zusammen, dass es ganz offensichtlich zwischen der Anzahl Anspruchsberechtigter, den verfügbaren Plätzen und dem demographischen Wandel und der konjunkturellen Entwicklung Wechselwirkungen gibt,
welche die Prognosen erschweren. Laufende Untersuchungen des Untersuchungsteams in Bayern deuten darauf
hin, dass positive konjunkturelle Entwicklungen und die damit verbundene Nachfrage nach Fachkräften einzelne
Förderkategorien der beruflichen Rehabilitation geradezu „austrocknen“ können (vgl. Sommer/Gericke/Fischer, 2014,
unveröffentlicht).
Als Aufgaben formuliert sind diese im SGB IX schon immer (vgl. SGB IX, §136).
kontext der studIe
gische „Durchgangsstation“. Viel stärker als
bisher geht es deshalb darum, die Instrumente der Förderpraxis in den WfbM so
auszurichten, dass sie die Potenziale des
Einzelnen nachhaltig ausschöpfen und so
einen Übergang in anschließende Integrationsprojekte, Angebote des zweiten bzw. öffentlichen Arbeitsmarktes oder Betriebe des
allgemeinen Arbeitsmarktes ins Auge fassen.
Dazu sind zwangsläufig auch neue Formen
der Kooperation zwischen den WfbM und anderen Trägern oder Integrationsprojekten, vor
allem aber auch Kooperationen mit Betrieben
des allgemeinen Arbeitsmarktes zu entwickeln. Die Existenz der WfbM wird mit diesen
Anstrengungen nicht infrage gestellt.
Der gestiegene Zugang von Menschen mit
einer psychischen Behinderung in die WfbM
ist auch Ausdruck für strukturelle Defizite im
System der beruflichen Rehabilitation. Die
WfbM (eigentlich die Fachausschüsse) stehen
immer mehr unter dem Druck, sich in der Zuweisungspraxis nach „unten“ und „oben“ nachvollziehbar abzugrenzen. Das heißt: Im Vorfeld
diejenigen zu identifizieren, für die die WfbM
ein zu anspruchsvoller Lern- bzw. Arbeitsort
ist, genauso wie diejenigen, denen in der
WfbM keine adäquate Förderung zuteilwerden
kann. Letzteres trifft insbesondere Menschen
mit einer psychischen Behinderung, deren
Zahl in den letzten Jahren, aus verschiedenen
Gründen stark zugenommen hat.5
Einfluss auf die zahlenmäßige Entwicklung der
in den WfbM Beschäftigten hat auch die Zahl
5
6
7
8
von Absolventinnen und Absolventen der
Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernbehinderung“, die nicht selten mit der Diagnose geistiger Behinderung und sozialer
Beeinträchtigung einhergeht.6 In der Vergangenheit gelang es den Förderschulen bei vielen ihrer Schülerinnen und Schüler aus
unterschiedlichen Gründen nicht, die Voraussetzungen für einen Übergang in eine allgemeine berufsvorbereitende oder berufsbildende Maßnahme zu schaffen. Das Ergebnis war
deren häufige Einmündung in die WfbM. An
dieser Zielgruppe wird deutlich, dass das System der beruflichen Rehabilitation wie ein
„System verbundener Einheiten“ funktioniert.
Der Zugang oder Nicht-Zugang bestimmter
Gruppen von Klientinnen und Klienten zu bestimmten Angeboten hat immer Auswirkungen
auf die anderen Systembereiche und ist insofern ein wichtiger Aspekt der Rahmenbedingungen für den Übergang von den WfbM auf
den allgemeinen Arbeitsmarkt. In den Förderschulen werden mittlerweile zunehmend neue
Ansätze für eine arbeitsmarktorientierte Berufsorientierung umgesetzt, die erkennbar machen, dass hier ein Umdenken stattfindet.7
Der Übergang von in WfbM Beschäftigten
bzw. deren Vorbereitung für eine Vermittlung
auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist eine in
der Werkstattverordnung (WVO) formulierte
Aufgabe der Werkstätten (vgl. Werkstattverordnung, §5 Abs. 2 und 4).8 Dafür sind die Bedingungen in den Werkstätten unter Berücksichtigung der Voraussetzungen der in WfbM
Beschäftigten entsprechend zu gestalten.
vgl. BMAS (2013): S. 21-26
Bundesweit ist der Schüleranteil in Förderschulen zwischen den Schuljahren 2000/2001 und 2012/2013 gestiegen,
im Land Brandenburg sank er hingegen von 5,3 % auf 4,9 %. Autorengruppe (2014): S 179.
Über die bundesweite „Initiative Inklusion“, die das Land Brandenburg mit einem Landesprogramm ergänzt, wird
seit 2011 ein Berufsorientierungsverfahren für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf: geistige Entwicklung,
körperlich-motorische Entwicklung, Hören und Sehen flächendeckend umgesetzt. Seit Schuljahr 2014/2015 handelt
es sich um ein 3-jähriges Verfahren. Zwischen 2011 und 2013 wurde überdies in drei von sechs Schulamtsbezirken
das Modellprojekt ZEBRA-Plus erprobt (2-jährige vertiefte Berufsorientierung an Förderschulen „Lernen“). Ab dem
Schuljahr 2015/16 ist vertiefte Berufsorientierungs-Förderung über das ESF-Programm „Initiative Sekundarstufe I“
flächendeckend möglich. Zu den möglichen Auswirkungen dieser Ansätze, vgl. Abschnitt 7.
Werkstättenverordnung vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1365), Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2959)
kontext der studIe
15
Und insbesondere der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist durch geeignete
Maßnahmen zu unterstützen.
Aus systemischer Perspektive ist der Übergang von den WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt komplex determiniert: Primär
hängen die Übergangsmöglichkeiten von der
Verfasstheit des regionalen Arbeitsmarktes
und seiner Aufnahmemöglichkeiten ab. Hier
gibt es momentan gravierende Unterschiede
zwischen den Regionen mit entsprechenden
Auswirkungen für die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (s. o.). Wenn der allgemeine Arbeitsmarkt aufnahmefähig ist, dann
ist der gelingende Übergang von der WfbM in
Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes vor
allem eine Frage der fachlichen Passfähigkeit bzw. ob die Förderpraxis in den WfbM
den Bedarfen des Arbeitsmarktes entspricht
bzw. entsprechen kann.
Untersuchungen von Möhle9 zeigten, dass erfolgreiche Übergänge neben dem Fachlichen
auch von der Motivation und den Einstellungen der in den WfbM Beschäftigten
abhängig sind. In anderen Untersuchungskontexten10 finden sich Hinweise, dass Fragen
der Teilhabe in der Arbeit der WfbM zum Teil
ungenügend berücksichtigt werden, dass die
Selbstermächtigung der in den WfbM Beschäftigten im Sinne des Empowermentkonzeptes und damit die Überzeugung und das
Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit in
der Förderpraxis der WfbM unzureichend umgesetzt werden. Dieses Defizit benennt auch
die BAG WfbM als eine zukünftig besser zu
lösende Aufgabe.11 Dabei muss berücksichtigt
werden, dass die WfbM sich häufig in einem
Spannungsfeld zwischen Ermächtigung ihrer
Beschäftigten als Voraussetzung für gelin-
9 vgl. Möhle (2012)
10 vgl. Habermann (2015)
11 vgl. BAG WfbM (2014)
16
kontext der studIe
gende Übergänge und dem wirtschaftlichen
Agieren der WfbM bewegen. In den WfbM Beschäftigte mit dem Potenzial des erfolgreichen
Überganges auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sind eben auch immer sog. „Leistungsträgerinnen / Leistungsträger“ und Grundlage
für erfolgreiches und zuverlässiges Agieren
der WfbM am Markt. Von ihrer primären Aufgabe her muss das Ziel der WfbM immer darin
bestehen, Beschäftigte, deren Fähigkeiten
und Fertigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt
verwertbar sind – ggf. mit Unterstützung –
beim Übergang dorthin aktiv zu fördern. Dafür
sind auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu entwickeln.
Quantitativ ist die Zahl gelingender Übergänge aus den WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kaum relevant. Schon seit Langem
werden deshalb im Kontext der WfbM die nur
sehr selten zu beobachtenden Übergänge von
der WfbM in Betriebe des ersten Arbeitsmarktes (darunter auch in Integrationsprojekte) diskutiert. In der Literatur finden sich Angaben
von zwei bis 27 % der in den WfbM Beschäftigten, denen der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt gelingen könnte.12 Die tatsächlichen Übergangsquoten sind mit 0,1 bis
0,2 % 13 fast zu vernachlässigen und deshalb immer wieder Grund zu (selbst)kritischer
Auseinandersetzung. Die WfbM selbst versuchen durch Kooperationsmodelle (z. B. Außenarbeitsplätze) den Übergang in Betriebe
oder betriebsförmige Einrichtungen zu forcieren. Gleichzeitig gibt es aber auch modernisierungsbedingt immer weniger bzw. nicht
genügend Möglichkeiten der Beschäftigung
von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ganz offensichtlich
sind hier langfristig Entwicklungen hin zu
einem inklusiven Arbeitsmarkt einzuleiten.
12 Markowetz (2000) zit. nach Bieker (2008): S. 323
13 vgl. ISB (2008)
Methodischer Hintergrund
2.1 Eckpunkte der Untersuchung
Entsprechend der Leistungsbeschreibung
wurde das Untersuchungsdesign auf das
übergreifende Interesse des Landes Brandenburg ausgerichtet, praxisrelevante Erkenntnisse über Beschäftigungsalternativen
zu den WfbM im Kontext der UN-BRK (Artikel
27) zu erhalten, die sich wiederum aus Erkenntnissen über die Durchlässigkeit von Angeboten sowie über Anreize und Barrieren
ableiten lassen (vgl. Abbildung 1).
2
Auch die Methoden der Datengewinnung
waren zu einem Teil vorgegeben. Das MASGF
wünschte sich z. B. in Abstimmung mit der
Landesarbeitsgruppe eine Erhebung durch
Befragung der 28 Brandenburger WfbM, die
sich inhaltlich und in der Struktur an der älteren bundesweiten Studie zum Thema14 orientieren sollte (vgl. Abschnitt 2.2).
Für die Umsetzung der Studie stand eine Dauer
von knapp zwölf Monaten (nach einem ersten
Auftakttreffen im Mai 2014) zur Verfügung.
Abbildung1-ÜberblicküberUntersuchungsebenen
Die Leistungsbeschreibung spezifizierte dabei einen großen Teil der Daten, die erhoben
werden sollten. Hierzu zählen insbesondere
Daten der Untersuchungsbereiche:
Beschäftigungssituation in WfbM,
Angebote zur Integration in den Arbeitsmarkt sowie
Organisation und Ergebnisse der Förderung von Übergängen in den allgemeinen
Arbeitsmarkt und alternative Beschäftigungsverhältnisse.
2.2 Umsetzung der Befragung von WfbM
Die Befragung der 28 WfbM diente zur Erhebung sehr unterschiedlich strukturierter
Daten:
Ein erster Teil der Erhebung bezog sich
auf nummerische Angaben zur Zahl der jeweils Beschäftigten, differenziert jeweils
nach stichtagsbezogenen bestands- und
periodenbezogenen Flussgrößen (d. h.
Zu- und Abgänge), nach Kalenderjahren,
nach individuellen Merkmalen sowie nach
Bereichen (Eingangs-, Berufsbildungs-
14 ISB (2008)
MethodIscher hIntergrund
17
und Arbeitsbereich) und Rehabilitationsträgern.
Ein zweiter Teil der Daten zielte darauf,
qualitative Unterschiede zwischen den
WfbM abzubilden, z. B. hinsichtlich der regionalen Vernetzung und der Organisation
von Übergängen. Zudem wurde der finanzielle Aufwand der WfbM erfragt.15
Und drittens waren auch „weiche“ Informationen zu ermitteln, z. B. Einschätzungen
der WfbM über die möglichen Ursachen
für Veränderungen im Personenkreis,
Prognosen zum Bedarf, geplante Anpassungen im Angebot, ggf. Unterstützungsbedarfe für die Förderung der strukturellen
Weiterentwicklung, Bewertungen der Begutachtungspraxis der Arbeitsagenturen
etc.
Die Empfehlung des MASGF sich bei der Erhebung (speziell zum ersten Teil) an der Studie von Detmar et al.16 zu orientieren, implizierte eine Erhebung über komplexe Tabellenblätter, in denen durch die WfbM die Fallzahl zu Beschäftigten differenziert nach den
unterschiedlichen Merkmalsdimensionen jeweils einzutragen war. Für die WfbM war dies
ein aufwendiger Prozess, der ein sehr hohes
Maß an Mitwirkungsbereitschaft voraussetzte. Trotz des hohen Differenzierungsgrades der Daten handelt es sich um die
Erhebung aggregierter Daten (d. h. nicht um
Individualdaten), dies impliziert, dass die
Möglichkeiten zur vertiefenden Auswertung
dieser Daten limitiert sind.
Diese Erhebung startete Ende Juni 2014 und
wurde im Oktober 2014 ein erstes Mal ausgewertet, Daten einiger weniger WfbM wurden bis Januar 2015 nacherhoben. Der
Rücklauf lag bei 23 WfbM (bzw. 82,1 %).
2.3 Umsetzung der Befragung von (ehemalig) in WfbM Beschäftigten
Im Fokus der Befragung Beschäftigter und
ehemaliger Beschäftigter in den WfbM stand
die Erhebung des sozialen Settings, unter der
Hypothese, dass dieses die Chance eines
Übergangs aus der WfbM in relevantem Umfang beeinflusst.
Die Befragung ehemals Beschäftigter erfolgte mithilfe eines halbstandardisierten
Fragebogens im Rahmen einer schriftlichen
Befragung, der den Befragten im September 2014 unterstützt durch die WfbM und
das Integrationsamt Brandenburg17 postalisch zugesendet wurde. Befragt wurden
ehemalig Beschäftigte, die zwischen 2007
und 2013 aus einer WfbM abgegangen
sind, um ein Arbeitsverhältnis auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt18, ein Ausbildungsverhältnis oder andere berufliche
Bildungsmaßnahmen anzutreten. Der Fragebogen umfasste 25 Fragen zu Person
und Schulbildung, Berufsausbildung, der
aktuellen Beschäftigung sowie eine retrospektive Bewertung der Rolle der WfbM
beim Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt (siehe Anhang). Die Grundgesamtheit der entsprechenden Zielgruppe ist nicht
15 Zur Frage, welchen finanziellen Umfang die Beschäftigung in der jeweiligen WfbM (Kosten für die Reha-Träger) in
den Untersuchungsjahren hatte, machten weniger als die Hälfte der Werkstätten Angaben. Repräsentativität ist damit
nicht gegeben. Ein im August 2014 veröffentlichter Bericht (Con_sens, 2014), der vom BMAS in Auftrag gegeben
wurde, ermöglicht Aussagen zur Kostenstruktur im Arbeitsbereich der WfbM nach Ländern. Demnach hat Brandenburg eine vergleichsweise hohe Quote an WfbM-Beschäftigten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung bei gleichzeitig
durchschnittlich sehr niedrigem Kostensatz. Die Beschäftigtenzahlen als auch die Ausgabenentwicklung ist von 20052012 insbesondere im Kanon der neuen Bundesländer erheblich angestiegen.
16 ISB (2008)
17 Bei ehemalig in WfbM Beschäftigten, die im Rahmen der begleitenden Hilfe am Arbeitsleben unterstützt wurden.
18 inkl. geförderte Integrationsprojekte
18
MethodIscher hIntergrund
eindeutig eingrenzbar aufgrund sich widersprechender Angaben der WfbM. Hochgerechnet beträgt sie gemäß Angaben der
WfbM zwischen 112 und 127 Personen19.
Antworten erhielt das Forschungsteam von
24 Personen, die Rücklaufquote beträgt
damit zwischen 18,9 und 21,4 %.
Die Befragung aktuell in WfbM Beschäftigter erfolgte zeitgleich ebenfalls mithilfe
eines schriftlichen halbstandardisierten
Fragebogens, der den Befragten durch die
anleitenden Mitarbeitenden vorgelegt
wurde. Der Fragebogen umfasste 30 Fragen zu den oben genannten Themenblöcken sowie einen zusätzlichen Themenblock zu Motivation und Zukunftsaussichten hinsichtlich einer Beschäftigung auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt (siehe Anhang).
Die Befragung war nicht (!) als repräsentative Erhebung der Gesamtzahl der in WfbM
Beschäftigten angelegt, sondern zielte auf
jene, die innerhalb der WfbM die größten
Chancen auf einen Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt aufweisen. Diese
Auswahl hing letztlich von den subjektiven
Einschätzungen der anleitenden Mitarbeitenden ab, die in den WfbM die Befragungen organisierten. Insgesamt gingen von
466 Personen Antwort-Fragebögen ein.
Unter der Schätzung, dass die Teilnahmebereitschaft bei rund 50 % liegen könnte,20
bildet diese Stichprobe ungefähr die
„obersten bzw. arbeitsmarktnächsten“ zehn
Prozent aller in WfbM Beschäftigten ab.
2.4 Umsetzung der regionalen Fallstudien
Die fünf regionalen Fallstudien zielten darauf,
die unterschiedlichen Rahmenbedingungen
für Übergänge aus WfbM aus den Perspektiven verschiedener Akteure herausarbeiten.
Als Querschnittsfragen sollten darüber hinaus
mit behandelt werden:
wie sich prognostisch die Zugangszahlen
in den nächsten zehn Jahren auf der
Grundlage der gegenwärtigen Rahmenbedingungen entwickeln (qualitative Unterstützung der quantitativen Analysen durch
Hintergrundinformationen),
welche Wechselwirkung zwischen der Zusammensetzung der in WfbM Beschäftigten und Vorhandensein/Nichtvorhandensein von Beschäftigungsangeboten besteht
(hier waren Ergebnisse aufgrund der nur
geringen Varianz bescheiden) und
welche konkrete Handlungsoptionen zur
Förderung der Durchlässigkeit von Teilhabeformen gesehen werden.
Die Auswahl der fünf Fallstudien erfolgte
unter Einbeziehung der Landesarbeitsgruppe sowie unterstützt durch die kommunalen Spitzenverbände. Sie zielte auf eine
möglichst große Vielfalt der Rahmenbedingungen. Insgesamt wurden zwischen
Dezember 2014 und Februar 2015 29 vorOrt-Interviews und fünf Telefoninterviews
umgesetzt,21 die sich wie folgendermaßen
ausdifferenzieren:
19 Da nicht alle Einrichtungen an der WfbM Befragung teilgenommen haben, wurde die Anzahl der Personen wie folgt
hochgerechnet: Anzahl der Personen/Rückläufer der WfbM * 28 zugelassene WfbM. Wenn WfbM nur für einzelne
Jahre keine Angaben machten, wurde angenommen, dass dies jeweils „keine Übergänge“ bedeutet. Es ist somit nicht
auszuschließen, dass die Grundgesamtheit etwas höher und die Rücklaufquote entsprechend etwas niedriger ist.
20 Diese Zahl beruht auf Aussagen einzelner WfbM, zur Gesamtzahl „angesprochener Beschäftigter“ liegen keine Daten
vor. Die Teilnahmebereitschaft insgesamt ist als hoch einzuschätzen, da die Beschäftigten durch Anleitende direkt
angesprochen und beim Ausfüllen der Fragebögen unterstützt wurden.
21 Einige weitere Interviews waren geplant, wurden aber trotz mehrmaliger Terminvereinbarungen teils wiederholt teils
kurzfristig von Befragten abgesagt (teils ohne weitere Angabe von Gründen, teils aufgrund von Krankheit, fehlender
Zeitfenster oder fehlender Erlaubnis durch die Geschäftsführung).
MethodIscher hIntergrund
19
Mit Betrieben:22 Mit (stellvertretenden) Geschäftsführungen, Betriebsinhabern und
Bereichsleitungen fünf Interviews vor Ort
und vier Telefoninterviews,
Mit WfbM: Insgesamt acht Interviews vor
Ort (unter anderem mit Geschäftsführungen, Leitungen/Vertretungen des begleitenden Dienstes, Leitungen für Ausbildung
und Soziales, Inklusionsbeauftragten und
einer Prokuristin der WfbM),
Mit der Agentur für Arbeit: fünf Interviews
vor Ort mit Fachkräften des AGS. In vier
der fünf Interviews wurden ebenso RehaBeraterinnen und -Berater befragt,
Mit Jobcentern: fünf Interviews vor Ort,
unter anderem mit (stellvertretenden Bereichs-) Leitungen und Arbeitsvermittlungen,
Mit Kammern: drei Interviews vor Ort und
ein Telefoninterview. Es wurden eine Abteilungsleitung (Berufsbildung), eine stellvertretende Leitung (Aus- und Weiterbildung),
ein Inklusionsbeauftragter und eine Vertretung23 der IHK befragt.
Mit den Sozialhilfeträgern: drei vor-OrtInterviews mit Arbeitsgruppenleitungen und
einer Gesundheits- und Sozialplanerin.
Zudem erfolgte eine schriftliche Beantwortung zentraler Fragestellungen durch eine
Fachbereichsleitung Soziales.
22 Von diesen Betrieben hatten fünf unter und vier mehr als 20 Mitarbeitende (darunter einmal mehr als 500) Erfahrung
mit der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Fünf hatten Erfahrung mit der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, teils auf Außenarbeitsplätzen der WfbM, drei hatten zumindest schon Erfahrung mit Praktika.
Die Branchen umfassten pharmazeutische Industrie, Kfz, eine Siedlungsgenossenschaft, Verkehr, Einzelhandel,
Hotel und Gastronomie, Gesundheit und soziale Arbeit.
23 Die Interviewpartnerin wurde durch die Geschäftsbereichsleitung Aus- und Weiterbildung der IHK als Vertretung der
Kammer für das Interview ausgewählt. Sie leitet ein BBW und ist im Berufsbildungsausschuss der IHK vertreten.
20
MethodIscher hIntergrund
Deskriptive Ergebnisse der WfbM-Befragung
3.1 Kapazitäten der WfbM
Zur Gesamtzahl genehmigter Werkstattplätze (einschließlich ausgelagerter Plätze im
Rahmen des Anerkennungsverfahrens § 142
SGB IX) machten je nach Jahr zwischen 19
und 22 WfbM Angaben, um die Entwicklung
zu veranschaulichen werden aus diesem
Grund Durchschnittswerte dargestellt. Die
durchschnittliche Zahl der genehmigten
Plätze im Berufsbildungsbereich hat mit 52,7
ihren Höhepunkt 2008 erreicht und sinkt seither fast kontinuierlich auf 46,8 im Jahr 2013.
Demgegenüber steigt die Kapazität im Arbeitsbereich immer noch an, auf durchschnittlich 347,3 Plätze pro WfbM. Im Schnitt haben
die WfbM 2013 etwa fünf Einzelarbeitsplätze
und knapp 18 Gruppenarbeitsplätze dauerhaft ausgelagert.
3
Die Frage zum finanziellen Umfang der Beschäftigung in der jeweiligen WfbM wurde von
knapp der Hälfte der WfbM nicht beantwortet
oder nur fragmentarisch, sodass hier auf eine
Dokumentation verzichtet werden muss.
3.2 Art der Übergangsorganisation
Neun WfbM geben an, sich zwischen 2007
und 2013 an besonderen Projekten zur
Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beteiligt zu haben, i. d. R.
mit je einem Projekt (in einem Fall auch mit
zweien). Der Beginn dieser Projekte streut
breit (ein bis zwei dieser Projekte pro Jahr).
Der kleine Teil ist überjährig. Die Beschreibungen dieser Projekte im Rahmen der Abfrage sind nicht in jedem Fall selbsterklärend,
bzw. sie beschreiben teils die Zielstellung,
teils die Förderrahmen oder Kooperations-
Tabelle1-DurchschnittlicheZahlgenehmigterWerkstattplätze
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
19
19
19
20
20
20
21
48,9
52,7
49,2
50,3
49,6
47,2
46,8
20
20
20
21
21
21
22
308,8
312,9
327,1
324,9
327,8
337,9
347,3
Anzahl der WfbM mit Angaben
(Einzelarbeitsplätze)
12
11
11
13
13
16
17
auf Dauer ausgelagerte
Einzelarbeitsplätze
3,1
3,4
3,0
4,0
4,6
4,3
5,2
Anzahl der WfbM mit Angaben
(Gruppenarbeitsplätze)
11
10
10
10
11
12
13
15,4
16,9
16,9
16,9
18,8
17,0
17,7
Anzahl der WfbM mit Angaben
(Berufsbildungsbereich)
Plätze im Berufsbildungsbereich
Anzahl der WfbM mit Angaben
(Arbeitsbereich)
Plätze im Arbeitsbereich
darin Plätze in
Betriebsstätten Dritter:
auf Dauer ausgelagerte
Gruppenarbeitsplätze
Quelle: Befragung WfbM 2013, Durchschnitt je WfbM mit Angaben
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
21
partner. Mehrfach wird speziell auf psychisch
Behinderte Bezug genommen.24
Acht WfbM beschäftigen besonderes Personal zur Förderung des Übergangs, die ausdrücklich zur Förderung des Übergangs
eingesetzt sind. Eine dieser Stellen existiert
seit 1995, vier kamen zwischen 2005 und
2008 hinzu, drei sind jüngeren Datums. In
fünf der WfbM haben diese Stellen einen
Umfang von bis zu einer halben Stelle (teils
auf Honorarbasis), in den restlichen Fällen
einmal eine volle bis eineinhalb Stellen
(VZÄ).
Die häufigste Form, Beschäftigte über Alternativen zur WfbM zu informieren, ist bedarfsbezogen, wenn sie Informations- und Beratungsbedarf signalisieren. Auch die Organisation von Schnupperpraktika erfüllt bei allen
WfbM mehr oder weniger diese Funktion. In
jeder zweiten WfbM dienen langfristige, individuelle Vorbereitungen von Übergängen mit
individuellen Förderplänen diesem Ziel voll –
seltener auch Trainingsmaßnahmen und zielgerichtete Qualifizierungsangebote (z. B. zur
Motivationssteigerung). Hierauf ausgerichtete regelmäßige Informationsveranstaltungen
nutzt knapp jede dritte WfbM (voll zutreffend).
Tabelle2-Form,inwelcherdieWerkstattihreBeschäftigtenüberAlternativenzurWfbMinformiert
(Inhalt,Umfang,Häufigkeit)
trifft nicht trifft eher trifft eher trifft voll
zu
nicht zu
zu
zu
durch regelmäßige Informationen/
Informationsveranstaltungen
13,6
31,8
22,7
31,8
durch die Organisation von betrieblichen
Schnupperpraktika
0,0
0,0
31,8
68,2
Bedarfsbezogen, wenn die in WfbM Beschäftigten
Informations- und Beratungsbedarf signalisieren
0,0
0,0
4,6
95,5
durch das Wirken eines Fachteams für
berufliche Integration
40,9
18,2
27,3
13,6
durch den Einsatz bzw. die Ausbildung einer Fachkraft
für berufliche Integration
63,6
4,6
9,1
22,7
durch Trainingsmaßnahmen und zielgerichtete
Qualifizierungsangebote, auch zur Motivationssteigerung
18,2
13,6
27,3
40,9
durch die Bildung von Übergangsgruppen mit
besonderen Förderangeboten
59,1
31,8
4,6
4,6
durch die Kooperation mit Zeitarbeitsfirma für
Menschen mit Behinderung
100,0
0,0
0,0
0,0
0,0
4,6
45,5
50,0
durch langfristige, individuelle Vorbereitungen von Übergängen (individuelle Förderpläne)
Quelle: Befragung WfbM 2013, n = 22, Angaben in %
24 Genannt wurden: „Eingliederung psychisch behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“, „Eröffnung eines
Cafés mit Beschäftigung von drei Klientinnen unter Bedingungen des ersten Arbeitsmarktes“, „Installation eines eigenen
Integrationsfachdienstes mit einem speziellen Konzept, welches auf den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt
vorbereitet und qualifiziert (Stellwerk), zweimal „Integrationsprojekt“, dreimal „Job Budget“, „Kooperation mit dem Bumerang e.V. Fürstenwalde / Beeskow - Bereich Begleit- und Integrationsservice (IBIS) Projekt: betriebsintegrierter Berufsbildungsbereich, Überleitung von Beschäftigten mit insbesondere psychischen Beeinträchtigungen auf den ersten
Arbeitsmarkt“, „Eingliederung psychisch behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“, „Einzelintegrationsmaßnahmen in einem Bistro mit dem Ergebnis der Festeinstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“
22
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
Tabelle3-Beschäftigte,diejeweilsBetriebspraktikazurFörderungdesÜbergangsaufdenallgemeinenArbeitsmarktbegonnenhaben
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Angabe von WfbM
16
16
17
19
22
22
22
Summe
31
60
71
65
92
91
141
Durchschnitt
2,1
3,9
4,3
3,7
4,4
4,5
6,9
Quelle: Befragung WfbM 2013
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten,
die jeweils Betriebspraktika zur Förderung des
Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
begonnen haben, hat sich dabei in den vergangenen Jahren verdreifacht. Im Jahr 2013
gab es keine WfbM, die dies Instrument nicht
nutzte – 2007 waren es noch sechs der 22.
Elf der 21 WfbM geben an, dass es Arbeitskontakte zum IFD gebe oder der IFD die
Werkstatt bei der Förderung des Übergangs
unterstütze. Die Initiative geht in diesen WfbM
dafür immer (auch) von der WfbM aus, häufig
auch vom IFD (neun Fälle), seltener auch von
den Beschäftigten (vier Fälle). Eine WfbM
gab an, den IFD schon immer in Anspruch genommen zu haben, in anderen Fällen war
dies erst zwischen 2004 und 2013 der Fall.
Dennoch ist der IFD in vier dieser elf WfbM
nicht an Sitzungen des Fachausschusses beteiligt, in knapp der Hälfte der Fälle nur in Einzelfällen und nur in zwei WfbM regelmäßig.25
Drei der 22 Träger der Werkstatt sind auch
Träger eines Integrationsprojektes gemäß
§ 132 SGB IX, in einem Fall seit 1994, einmal
seit 2010 und einmal erst seit 2013. In allen
drei Fällen handelt es sich um Integrationsunternehmen. In Summe haben diese 30 Arbeitsplätze. 13 davon sind mit besonders
betroffenen schwerbehinderten Menschen besetzt (gemäß § 132 Abs. 2 SGB IX) – fünf von
diesen sind mit ehemaligen WfbM-Beschäftigten besetzt. Zwei weitere WfbM planen
noch Integrationsprojekte. In einem Fall für
20 Arbeitsplätze (sieben davon für besonders
betroffene schwerbehinderte Menschen, davon zwei für ehemalige Beschäftigte).
Im Hinblick auf die Einbeziehung der BA bei
Maßnahmen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. § 5 Abs. 4 Satz 3
WVO) führt der Großteil der WfbM (14 von
22) an, dass dieser innerhalb von regelmäßigen Fachausschusssitzungen erfolge. Um in
Fachausschusssitzungen unter anderem arbeitsbegleitende und übergangsfördernde
Maßnahmen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu planen und durchzuführen, wird beispielsweise die Umsetzung von jährlichen
Betriebspraktika des Eingangsverfahrens /
Berufsbildungsbereichs besprochen sowie
ggf. vereinbart, sowie den Einsatz in Außenarbeitsplätzen oder die Förderung von berufs-
25 IFD werden gemäß Kap. 7 SGB IX im Auftrag Dritter (Integrationsamt und berufliche Rehabilitationsträger) tätig. Der
Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist keine gesetzliche Aufgabe des Integrationsamtes.
Nach den vorliegenden Informationen hat kein Rehabilitationsträger einen einzelfallbezogenen Auftrag an einen IFD
im Land erteilt. Die Beteiligung der IFD erfolgte demnach zusätzlich und auf freiwilliger Basis. Die Kosten hat das Integrationsamt getragen.
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
23
vorbereitenden Bildungsmaßnahmen mit dem
Ziel einer Arbeitsaufnahme. Darüber hinaus
werde z. B. über die weitere berufliche Förderplanung von WfbM-Beschäftigten informiert.26
Einzelne Nennungen zur Kooperation mit der
BA beziehen sich auf:
Maßnahmen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt,
bedarfsgebundene Gespräche mit RehaBeraterinnen und -Beratern,
die einzelfallbezogene Teilnahme der Agentur für Arbeit an Helferkonferenzen,
das Hinzuziehen, wenn eine Anpassung
der Arbeitsplatzausstattung notwendig ist
sowie bei einer Arbeitgeberförderung in
Form eines Lohnkostenzuschusses.
In zwei Fällen sei (noch) kein Einbezug der
Agentur für Arbeit erfolgt.
Zur Begutachtungspraxis der Agenturen
für Arbeit werden in Bezug auf eine optimale
Förderung der betroffenen Personen unterschiedliche, in der Tendenz aber kritische Angaben gemacht. Lediglich drei WfbM sind
gegenüber der Begutachtungspraxis ihrer
Agentur für Arbeit positiv eingestellt. Diese sei
nach ihrer Einschätzung „zumeistdifferenziert
und zutreffend“ bzw. „realitätsgerecht“ und
qualitativ hoch.
Sieben von 22 WfbM, die sich zu dieser Thematik explizit äußerten, nehmen die Begutachtungspraxis hingegen eher negativ wahr.
Wiederholt wird angeführt, dass die Gutachtenerstellung nach Aktenlage erfolge. Dem-
entsprechend sei der inhaltliche Aussagewert
gering. Eine Intransparenz der Ergebnisse,
eine fehlende Nachvollziehbarkeit der Empfehlungen, eine falsche Einschätzung von
Grenzfällen sowie fehlende Informationen
hinsichtlich Leistungsfähigkeit oder zentralen
(berufs-)biografischen Gesichtspunkten werden von unterschiedlichen WfbM genannt.27
Darüber hinaus wird geäußert, dass die Begutachtungspraxis häufig ohne persönlichen
Kontakt durchgeführt und die WfbM nicht als
gleichwertiger Partner wahrgenommen werde.
Von mehreren WfbM (acht von 22) werden zu
diesem Themenfeld keine Angaben gemacht
bzw. angeführt, dass die Begutachtungspraxis nicht (objektiv) beurteilbar sei.
3.3 Angebotslandschaft, zur WfbM
alternative Beschäftigungsmöglichkeiten
und Berufsvorbereitung im jeweiligen
Einzugsgebiet
Nachfolgend wird aus den Perspektiven der
einzelnen WfbM die Angebotslandschaft in
deren Einzugsgebiet hinsichtlich alternativer
Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflicher
Vorbereitung zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt dargestellt. Fokussiert werden die
Gruppen:
1. „junge Menschen mit Lernbehinderung
oder seelischer Behinderung ohne beruflichen Abschluss“,
2. „Langzeitarbeitslose mit Behinderung“
sowie
3. „Menschen mit einer Behinderung, die eine
volle Erwerbsminderungsrente erhalten“.
26 In diesem Zusammenhang wird von einer WfbM formuliert: „Über den Fachausschuss wird die Agentur für Arbeit
zum Stand der Maßnahmen in Bezug auf einen Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt informiert, um ggf. weitere
Vermittlungsbemühungen im Anschluss von Betriebspraktika und zeitweiser Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen anzubieten.“
27 Eine WfbM formuliert: „Es werden immer noch Entscheidungen getroffen, ohne eine Begutachtung durchgeführt zu haben.
Die Inhalte / Ausrichtungen der Angebote in der Praxis sind den Gutachtern augenscheinlich nicht bekannt. Sie wirken
praxisfern und sind inhaltlich noch genauso aufgestellt, wie vor 10 Jahren, z. B. wird noch die Abkürzung WfB benutzt. Inhalte und Ergebnisse vorgeschalteter Maßnahmen werden nicht an den nachfolgenden Träger weiter gegeben.“
24
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
Textbox1-ZusammenfassungzualternativenBeschäftigungsmöglichkeiten
Die WfbM verweisen auf sehr unterschiedliche Instrumente, Ansätze, Programme und Akteure, die ihnen
als alternative Beschäftigungsmöglichkeiten bekannt seien oder den Zugang zu solchen unterstützten.
Fast ein Drittel der WfbM hat dazu keinerlei Angaben gemacht, sodass sich auch keine belastbaren thematischen Schwerpunkte erkennen lassen. Neben der unkommentierten Nennung einzelner Programme
des Bundes und des Landes Brandenburg wird auf Integrationsprojekte als alternative Beschäftigungsmöglichkeit verwiesen. Das Instrument der Unterstützten Beschäftigung wird am häufigsten genannt und
auch berufsvorbereitende Maßnahmen der BBW und anderer (privater) Bildungsträger stellten eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit dar. Wenn auch mit unterschiedlichen Formaten benannt, führen Werkstätten betriebliche Praktika bzw. Praxisphasen außerhalb der WfbM als alternative Beschäftigungsformen
auf. Als Form der Unterstützung, in eine alternative Beschäftigung zu wechseln, nennen die Werkstätten
die Leistungen oder das Mitwirken (Coaching) des IFD. In Abhängigkeit von verschiedenen Adressatengruppen ist die Varianz bei den genannten alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten nur gering.
Eine zusammenfassende Darstellung ist der
Textbox 1 zu entnehmen.
Junge Menschen mit Lernbehinderung
oder seelischer Behinderung
Für die Gruppe „junge Menschen mit Lernbehinderung oder seelischer Behinderung ohne
beruflichen Abschluss“ nennen die WfbM eine
Vielzahl spezifischer (Maßnahme-) Angebote
in ihrem Einzugsgebiet. Die Unterstützte Beschäftigung wird von den WfbM am häufigsten
im Rahmen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten genannt (sechs von 22 WfbM). In
diesem Zusammenhang ist auch das Persönliche Budget zu erwähnen, welches zwei
WfbM als Möglichkeit anführen. Darüber hinaus wird vereinzelt auf „diverse Integrationsfirmen“, „Integrationsprojekte“, „Einzelarbeitsplätze in Handwerksbetrieben“, „externe Betriebspraktika“ sowie auf ein Sozialunternehmen und ein kommunales Eingliederungsprojekt verwiesen. Verallgemeinernd werden
Maßnahmen des IFD, Angebote des Jobcenters oder „die gängigen Maßnahmen der
Agentur für Arbeit“ angegeben.
Die genannten Angebote zur beruflichen Vorbereitung beziehen sich am häufigsten auf
Maßnahmen von BBW in Form berufsvorbe-
reitender Bildungsmaßnahmen (fünf von 22
WfbM). Ferner seien Angebote zur beruflichen Vorbereitung bei überbetrieblichen
sowie privaten Bildungsträgern, bei Berufsbildungsstätten und bei einem Dienstleistungsunternehmen bekannt. Zwei WfbM geben
Berufsorientierung als Angebot an.
Auch Programme des Bundes und der Länder werden von drei WfbM angeführt. Im Kontext beruflicher Vorbereitung wird „Zebra
plus“, „Perspektive U25“ und „Initiative Inklusion“ sowie hinsichtlich der Ermöglichung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten „Job
4000“ genannt. Wiederholt wurde im Zusammenhang mit alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten das Produkt der BA „Diagnose
der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen (DIA-AM)“ von den
WfbM genannt.
Auf eine Differenzierung von Lernbehinderung und seelischer Behinderung verweist lediglich eine WfbM. In diesem Zusammenhang
wird auf das Berufliche Trainingszentrum
Brandenburg verwiesen, welches explizit für
Menschen mit einer seelischen Behinderung
auf die (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt abziele.
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
25
Langzeitarbeitslose mit Behinderung
Auch für die Gruppe „Langzeitarbeitslose mit
Behinderung“ nennen die WfbM eine Vielzahl
an (Maßnahme-) Angeboten in ihrem Einzugsgebiet.28 Vermehrt werden Angebote angegeben, die von Bildungseinrichtungen
umgesetzt werden (fünf von 22). Dazu zählen
beispielsweise Trainingsmaßnahmen bei der
Deutschen Angestellten Akademie oder Berufsvorbereitungsmaßnahmen bei der Fortbildungsakademie der Wirtschaft. Außerdem
werden nicht weiter spezifizierte Angebote bei
regionalen Bildungsträgern oder Berufsförderungswerken angeführt. Zwei WfbM benennen konkret ein Dienstleistungsunternehmen
und Tochtergesellschaften.
Daneben werden jeweils von einzelnen
WfbM nicht näher beschriebene Maßnahmen
wie Angebote des Jobcenters, Integrationsprojekte, Unterstützte Beschäftigung (über
das LASV), Maßnahmen des IFD oder Kurzmaßnahmen für Langzeitarbeitslose genannt. Ferner gibt eine WfbM die arbeitsmarktpolitische Maßnahme „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“ an.
Auch Bürgerarbeit und Ehrenamt wird von
einer WfbM als Möglichkeit zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen mit Behinderung aufgeführt. Ebenso werden „berufliche
Fortbildung und Umschulung“ und „behindertenpolitische Maßnahmepakete der Landesregierung« aufgelistet. Zu erwähnen ist auch
das von einer WfbM angegebene Förderprogramm „PeP – Perspektive Arbeit“ des MASF
Brandenburg.29 Sieben WfbM machen keine
Angaben.
Menschen mit einer Behinderung, die eine
volle Erwerbsminderungsrente erhalten
Für die Gruppe „Menschen mit einer Behinderung, die eine volle Erwerbsminderungsrente
erhalten“ werden von den befragten WfbM
sehr wenige Angebote aufgeführt. Zwölf von
22 WfbM geben an, keine solche Maßnahme
zu kennen bzw. dass es solche nicht gebe.
Eine WfbM führt an, dass diese Gruppe deshalb keine Angebote erhalte, da „durch die
EU-Rente die Personen aus allen Maßnahmen heraus sind“. Trotz fehlender Kenntnis
über solche Angebote rechne eine WfbM
damit, „dassmanwohlvoneinerUnterversorgunginderRegionausgehen[muss]“.
Eine WfbM nennt die Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme „Havelland pro Job“. Darüber hinaus wird von zwei WfbM erneut das
Angebot der Unterstützten Beschäftigung genannt. Einzelne WfbM führen die Punkte „Bildungsträger regional“, „behindertenpolitische
Maßnahmepakete der Landesregierung« und
„Lebenshilfe e. V.“ auf.
Bewertung der Angebotslandschaft durch
die WfbM
Für Langzeitarbeitslose mit Behinderung und
für Menschen mit einer Behinderung, die eine
volle Erwerbsminderungsrente erhalten,
geben im Saldo mehr WfbM an, dass das Angebot unter dem Bedarf liege, als dass es den
Bedarf decke (oder sogar über ihn hinausgehe). Für junge Menschen mit Lernbehinderung oder seelischer Behinderung ohne
beruflichen Abschluss halten sich positive und
negative Einschätzungen hinsichtlich des vorhandenen Angebotes die Waage. Dieses Ergebnis überrascht, da in qualitativen Angaben
28 Lediglich eine WfbM differenziert zwischen alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten und Angeboten zur beruflichen
Vorbereitung.
29 Das Projekt „Perspektive Arbeit PeP“ wird im Rahmen des Programms „Perspektive Arbeit“ im Havelland umgesetzt.
Das Projekt richtet sich an langzeitarbeitslose Menschen – mit und ohne Behinderung.
26
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
Tabelle4-WieschätzenWfbMdiesesAngebotfürdieGruppenein?
k. A.
Nicht
vorhanden
Unter
Bedarf
Dem Bedarf entsprechend
Über
Bedarf
für junge Menschen mit Lernbehinderung
oder seelischer Behinderung ohne
beruflichen Abschluss
27,3
0,0
36,4
22,7
13,6
für Langzeitarbeitslose mit Behinderung
27,3
4,6
40,9
22,7
4,6
für Menschen mit einer Behinderung,
die eine volle Erwerbsminderungsrente
erhalten
27,3
9,1
36,4
22,7
4,6
Quelle: Befragung WfbM 2013, n = 22, Angaben in %
gerade für Menschen mit seelischer Behinderung Weiterentwicklungsbedarf der Maßnahmen genannt wurde (siehe oben). In den
Fallstudien wurde vertieft, ob andere Sichtweisen oder eher regionale Unterschiede für
die voneinander abweichenden Einschätzungen ausschlaggebend sind (vgl. Abschnitt 5).
3.4 Hemmnisse für eine höhere Zahl von
Übergängen aus der WfbM
Textbox2-ZusammenfassungzurFörderungvonÜbergängen
Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden aus Sicht der WfbM vor allem dadurch
erschwert, dass der allgemeine Arbeitsmarkt keine adäquaten Beschäftigungsmöglichkeiten biete bzw.
die in den WfbM Beschäftigten den Anforderungen nicht gewachsen seien, dass der Beschäftigung auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt häufig gesetzliche Regelungen entgegenstünden und dass die Gestaltung
von Förderprozessen sich noch nicht stark genug am Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt orientiere. Die Hinweise auf noch entwicklungsfähige, werkstattinterne Ressourcen sind dabei eher selten.
Mehrfach und wiederholt verweisen die WfbM auf einen Bedarf an zusätzlichen Personalressourcen,
die sich der Gestaltung von Übergängen widmeten. Die WfbM verweisen zudem darauf, dass es auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch an Akzeptanz von Arbeitskräften mit einer Behinderung fehle und
die Melange aus sozialer Eingebundenheit in den WfbM und einer antizipierten, sozialen Desintegration
in Betrieben Übergänge erschwere. Die Besonderheiten eines überwiegend ländlich strukturierten Bundeslandes mit verschiedenen Herausforderungen bei der flächendeckenden Realisierung der Barrierefreiheit erschwerten individuelle Mobilität und begrenzten damit auch die Möglichkeiten des Übergangs
auf den ersten Arbeitsmarkt.
Auch für den Übergang in alternative Beschäftigungsmöglichkeiten nennen die WfbM vor allem strukturelle Hindernisse. Verwiesen wird insbesondere auf gesetzlichen Regelungen zur Einführung des Mindestlohns und Zuverdienstmöglichkeiten. Aus förderpädagogischer Sicht sei die Dauer der
Berufsbildungsphase in den WfbM zu kurz und solle auf drei Jahre verlängert werden, um mehr Übergänge in alternative Beschäftigung schaffen zu können. Einzelne WfbM sehen auch in einer Gleichstellung mit Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes und in einer Weiterentwicklung des Konzeptes der
Integrationsprojekte mehr Möglichkeiten, alternative Beschäftigungsmodelle zu entwickeln und umzusetzen.
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
27
Hemmnisse bezogen auf Übergänge in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
etc. klären zu können. Andererseits müssten
„besondere Kündigungsregelungen der behindertenMitarbeiterabgeschafftwerden.“
14 von 22 WfbM führten Hindernisse und Barrieren für Übergänge an. Am häufigsten genannt (fünf von 22) wurde der ökonomische
Leistungsdruck des allgemeinen Arbeitsmarktes.30 Dieser böte „nur ungenügende
Integrationschancen“. Auch spielte hier eine
fehlende Eignung der in WfbM Beschäftigten
selbst hinein, wie über Arbeitsproben und
Leistungsfeststellungen ermittelt werde. Zielgruppeneigene Hemmnisse verhinderten eine
Rückkehr bzw. einen Zugang auf den ersten
Arbeitsmarkt. Es fehle die „Arbeitsmarktfähigkeit“, die aufgrund einer dauerhaften Behinderung nicht hergestellt werden könne (zwei
Nennungen). Oft bestehe aber auch trotz des
Wunsch- und Wahlrechts der in WfbM Beschäftigten kein Interesse an einem Übergang
(drei Nennungen). Hintergrund sei aus der
Perspektive der Menschen mit Behinderung
häufig eine fehlende „Konkurrenzfähigkeit“.
Eine weitere Barriere liege an der regionalen
Arbeitsmarktsituation (vier Nennungen). Zum
einen seien allgemein zu wenig Arbeitsplätze
vorhanden, was sich auch in allgemein hohe
Arbeitslosigkeit zeige und letztlich zu einer
Bevorzugung von nichtbehinderten Arbeitssuchenden gerade in ländlichen Gebieten führe.
Auch die Wirtschaftsstruktur, die durch eine
„geringe Anzahl an mittelständischen Unternehmen“ geprägt sei, stehe damit im Zusammenhang.
Diese Einschätzungen variieren jedoch. Angeführt wird auch, dass es „nursehrseltenan
denArbeitstugenden,sondernmeistander
fehlenden sozialen Einbindung [fehle, d.
Verf.]. Der Mensch mit Behinderung steht
nachkurzerZeitamEndeder‚’sozialenRangordnung’imUnternehmen,istalleinundwird
entsprechend geringschätzig behandelt.“
Folglich sei eine „individuelleAufklärungerforderlich“ sowie konkrete Ansprechpartner,
wenn der Betrieb bzw. das Unternehmen „Unterstützung,BeratungoderHilfebenötigt“, um
zum einen Ängste und Vorbehalte gegenüber
Menschen mit Behinderung abzubauen und
um zum anderen Fragen zu organisatorischen Beschäftigungsmodalitäten, wie z. B.
Kündigungsschutz, Rückkehr in die WfbM
Hemmend wirke zudem, dass es an barrierefreier Infrastruktur mangele, dies würde als
„Hauptproblem im ländlichen Raum“ gesehen. Auch bestünden administrative Hürden
(„komplizierte Beantragung von finanziellen
Mitteln, aufwendige strukturelle Planung im
Betrieb“). Es fehle außerdem an günstigen
Rahmenbedingungen gerade in ländlichen
Regionen, Gebieten, wie z. B. Assistenzen für
die Menschen mit Behinderung und diese einstellende Betriebe.
Dem könne man durch Sensibilisierung der
Unternehmen begegnen sowie Ausbau und
Unterstützung des Ehrenamts. Es zeige sich
jedoch bisher „mangelnde gesellschaftliche
Bereitschaft, den erforderlichen Mehraufwand
an Betreuung, Begleitung und Fürsorge ehrenamtlich zu erbringen“. Insgesamt sehen
trotz allem drei WfbM hierin Möglichkeiten,
Hemmnisse für Übergänge abzubauen.
Von einer WfbM wird angeführt, dass die
Möglichkeit abgeschafft werden müsse, die
Ausgleichsabgabe zu zahlen, statt Menschen
mit Behinderung zu beschäftigen. Vielmehr
30 Dazu wird beispielsweise formuliert, dass „die gesundheitliche Tagesform des behinderten Menschen (Belastbarkeit)
in der Wirtschaft kaum toleriert wird und dem wirtschaftlichen Zeit-Leistungsdruck unterliegt“.
28
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
sei jedes Unternehmen bzw. jeder Betrieb
dazu zu verpflichten, die gesetzlich vorgeschriebene Quote im Hinblick auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
zu erfüllen.
Hemmnisse bezogen auf Übergänge in alternative Beschäftigungsverhältnisse
Die größten Hemmnisse für Übergänge in alternative Beschäftigungsverhältnisse werden
weniger innerhalb der Förderprozesse der
einzelnen WfbM gesehen, sondern vielmehr
in externen Rahmenbedingungen (zwölf von
22 WfbM). Dazu wird von neun WfbM direkt
und indirekt auf die genannten Rahmenbedingungen für Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verwiesen:
strukturelle Hemmnisse, höhere finanzielle
Anreize für Unternehmen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
(steuerliche Vergünstigungen, dauerhafte
Lohnaufstockung), fehlende Qualifizierungsmaßnahmen für Übergänge und zu wenig
Fachpersonal für die Begleitung von Übergängen, aber auch eine unzureichende Bereitschaft der Firmen, Menschen mit Behinderung einzustellen. Es bestehe eine
„Scheu,selbstbeigutemVerlauf,nachEinsatzphaseneineÜbernahmeineinSV-Beschäftigungsverhältnis“ zu realisieren (zwei
Nennungen). Die soziale Einbindung in den
Betrieben für die Menschen mit Behinderung
sei nicht abgesichert aber notwendige Voraussetzung für gelingende Arbeitsverhältnisse. Bei Momenten des Scheiterns muss es
nach Ansicht einer WfbM ein Rückkehrrecht
in die WfbM geben, womit die soziale Absicherung des Menschen mit Behinderung gewährleistet werden könne.
Auch im Kontext alternativer Beschäftigungsverhältnisse wird es als sinnvoll erachtet, zum
einen Betriebe zur Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderung zu verpflichten und
zum anderen „Markteintrittsbarrieren“ (z. B.
Kündigungsschutz, Mindestlohn etc.) wegfallen zu lassen. Eine „freieEntlohnungsstruktur
(ohneMindestlohnregelung)“ wird von zwei
WfbM gewünscht. Auch die Etablierung von
„Zuverdienstmöglichkeiten“ für beispielsweise
Menschen mit einer psychischen Erkrankung
wird von einer WfbM als Verbesserung der
externen Rahmenbedingungen genannt. Des
Weiteren wird das Vorhandensein einer „regionale(n) Infrastruktur“ von Diensten und
Einrichtungen als wichtiger Fakt für die Umsetzung des „Teilhaberechts“ angeführt.
Die förderpolitische Unterstützung bei der
Gründung und dem Fortbestand von Integrationsfirmen wird als ein wichtiger Aspekt eingestuft.31 Auch die Gründung eigener Integrationsfirmen in der WfbM wird als eine Möglichkeit erachtet, Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. In den
hauseigenen Integrationsfirmen könnten „die
MitarbeiterInnenmitBehinderungimArbeitsbereichundBerufsbildungsbereichPraktika
machen[…].SokanndieLeistungsfähigkeit
getestetundtrainiertwerden.“Mit Überlegungen zu Umstrukturierungen in der WfbM sind
auch die beiden nachfolgenden Aspekte verbunden, die von jeweils einer WfbM skizziert
wurden. Zum einen kann, wie bereits oben
von einer anderen WfbM in ähnlicher Weise
angeführt, „durch die Möglichkeit, die WfbM
dem Arbeitsmarkt gleichzusetzen (gemischte
Teams aus Facharbeitern, Spezialisten, Menschen mit Behinderung, Azubis)“ Übergänge
verbessert und erhöht werden. Dies sei zum
anderen auch dadurch zu erreichen, indem
31 Dazu führt eine WfbM aus: „[Integrationsunternehmen, d. Verf.] könnten das Angebot zum Übergang von Werkstattbeschäftigten als "Brückenfunktion" qualitativ und quantitativ erweitern. Zu beachten sind jedoch die Auswirkungen
auf Integrationsunternehmen durch den Einsatz des "Mindestlohnes". Hier sollten geeignete Maßnahmen entwickelt
werden, um den Bestand nicht zusätzlich zu gefährden.“
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
29
die Möglichkeiten der WfbM in Richtung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Unterstütze Beschäftigung, erweitert werden.
Darüber hinaus wird von zwei WfbM die Thematik Qualifizierungsprozesse skizziert. Sie
führen an, dass innerhalb der WfbM die Berufsbildungsdauer verlängert werden müsse,
was wiederum mit einer besseren finanziellen
Ausstattung der WfbM verbunden sei. Zudem
„fehlen Vorgaben für Qualifizierungsmaßnahmen sowie Bildungsträger, die eine Ausbildung für diesen Personenkreis anbieten (und
es) gibt keine Bildungsmaterialien in der Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderung“.
3.5 Einschätzungen der WfbM zu zielgruppenspezifischen Herausforderungen
Nach Einschätzung der befragten WfbM stehen sie insbesondere vor vier zielgruppenspezifische Herausforderungen:
Die fehlende Arbeitsleistung der in WfbM
Beschäftigten: Fähigkeiten und Kompetenzen der Beschäftigten für den ersten Arbeitsmarkt seien nicht ausreichend, eine
kontinuierliche Leistungsfähigkeit (insbesondere bei Menschen mit psychischer Erkrankung) sei nicht gegeben.
Eine hohe Heterogenität der in WfbM
Beschäftigten: Diese erschwere eine zielgruppenspezifische Gestaltung von Übergängen auf den ersten Arbeitsmarkt.
Ein zu oft fehlendes Interesse der in
WfbM Beschäftigten an Übergängen: Hintergrund sei das „Zugehörigkeitsgefühl“
bzw. „soziale Klima“ in der Werkstatt: „Wir
ticken völlig anders als die Produktionsbetriebe. Bei uns sind primär die Beschäftigten“ (Leitung begleitender Dienst). vgl.
hierzu auch Abschnitt 4.
30
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
Sowie ein veränderter Fokus der pädagogisch-therapeutischen Arbeit: Bei den in
WfbM Beschäftigten mit psychischen Problemstellungen stehe ihrer Einschätzung
nach nicht die Gestaltung von Übergängen,
sondern die Stabilisierung der Persönlichkeitsstruktur im Vordergrund.
Darüber hinaus sehen die WfbM unterschiedlichste Zielgruppen, bei denen ein Bedarf an
spezifischen gesonderten Angeboten bestehe. Dazu sind sieben (erworbene) Behinderungsformen bzw. Beeinträchtigungen zu
subsumieren:
Menschen mit psychischen Erkrankungen /
Beeinträchtigungen respektive seelischer
Behinderung (Nennungen von 14 der 22
WfbM),
Menschen mit sozial-emotionalen Problemstellungen (sechs von 22 der WfbM),
Menschen mit Lernbehinderung (fünf von
22 WfbM),
Menschen mit geistiger Behinderung (zwei
von 22 WfbM),
Menschen mit körperlichen Einschränkungen (zwei von 22 WfbM),
Menschen mit erworbener Hirnschädigung
(zwei von 22 WfbM),
ältere Menschen mit Behinderungen (eine
von 22 WfbM).
Die Gruppe der Menschen mit psychischer
Erkrankung wird von einigen WfbM noch weiter differenziert. Diese Gruppe nehme zu,
verfüge dabei oft über nötige soziale Kompetenzen, sei allerdings physisch und psychisch
nicht ausreichend belastbar und müsse daher
über gesonderte Angebote gefördert werden.
Eine WfbM führt dazu an, dass individualisierte Angebote für Menschen mit psychischen Pathologien geschaffen werden
müssten, die bereits über einen akademischen Abschluss bzw. Beruf verfügen.
Eine andere WfbM benennt zudem die besondere Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen
mit psychischen Beeinträchtigungen, die
ebenfalls adressatenorientierter (Förder-)Angebote bedürfe.32
Auch die Gruppe sozial-emotional belasteter
Menschen wird weiter differenziert. Diese
Gruppe brauche spezifische Angebote für
„Junge Wilde“, „junge Menschen mit Bindungsstörungen“, „sozial benachteiligte Menschen“, „Menschen mit sozialer Vernachlässigung“, „Menschen mit sozialen Anpassungsstörungen“ sowie „Menschen mit ADHS“.
Die Zielgruppe der Menschen mit Lernbehinderung wird von den WfbM kaum näher
unterschieden. Abstufungen finden sich hinsichtlich „Menschen mit Lernbehinderung, die
in der Lage sind Hilfstätigkeiten auszuführen“
und „lernbehinderte Menschen mit Berufsabschluss“.
Die Präferenz „Hilfstätigkeiten auszuführen“
wird ebenso bei Menschen mit geistiger Behinderung genannt, zusätzlich werden Menschen mit „einer leichten geistigen Behinderung“ hervorgehoben.
Bezugnehmend auf Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Menschen mit erworbener Hirnschädigung und älteren Menschen
mit Behinderungen treffen die WfbM, die
diese Gruppen anführen, keine weitergehenden Unterscheidungen.
Drei WfbM machen zu diesem Themenblock
keine Angaben, zwei führten die Gründe hierfür aus. Für eine WfbM waren die Zielgruppen
nicht klar eingrenzbar, für eine weitere WfbM
müssten spezifische Angebote prinzipiell „für
alle in einer inklusiven Gesellschaft“ zur Verfügung stehen.
3.6 Entwicklung von Beschäftigtenzahlen
in WfbM
Entsprechend der Leistungsbeschreibung erfolgte die Erhebung von Beschäftigtenzahlen
in WfbM in hoher Detaildichte. Unterschiedliche
Merkmale der Beschäftigten wurden für die
Konstruktion komplexer Tabellen übereinandergelegt, darunter entlang der Dimensionen:
Zugangs-, Abgangs- und Bestandszahlen,
Jahr (2007 bis 2013),
Geschlecht,
Alter,
Art des Bereichs,
Rehabilitationsträger,
Behinderungsart,
Grad der Behinderung,
Wohnform,
Verhaltensauffälligkeiten,
Zugangswege,
Erwerbsminderungsrenten,
Beschäftigung auf ausgelagerten Plätzen,
Beschäftigungsumfang und
Art der Abgänge.
Von jeder WfbM waren somit über 5 000 Einzelangaben zu machen. Um die Dokumentation der Ergebnisse sachdienlich aufzubereiten, wird die Ergebnisdokumentation
summarisch und überwiegend tabellarisch erfolgen. Die Ausführungen der Abschnitte 3.6.1
bis 3.6.7 beschränken sich auf zusammenfassende Darstellungen zentraler Ergebnisse
sowie Anmerkungen zur Datenstruktur. Details
sind den Tabellen im Anhang zu entnehmen.
32 Hierzu führt sie aus: „Bevor Langzeitarbeitslose, nach mehrjährig erfolglosen Vermittlungsbemühungen, zusätzlich
psychisch so stark erkranken, dass sie zur Teilhabe am Arbeitsleben einen Werkstattplatz benötigen, sollten sie besser frühzeitig passgenaue Bildungs- und Beschäftigungschancen mit sozialpädagogischer Begleitung angeboten
bekommen. Der Zugang zu Angeboten der Berufsschulen für ggf. modulare Bildungsangebote mit Teilqualifikationen,
sollte für die Zielgruppe nicht länger verschlossen bleiben.“
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
31
Textbox3-AnmerkungenzurDatenbasis
Die meisten der in diesem Abschnitt dokumentierten Angaben beziehen sich auf 23 der 28 WfbM.
Nach Gegenüberstellungen mit Daten der BA und DRV lassen sich keine systematischen Verzerrungen erkennen und es wird von einer Repräsentativität der Erhebung ausgegangen. Allerdings variiert das Antwortverhalten der WfbM nach Detailtiefe, Thematik und Betrachtungsjahr.
Rücksprachen und Plausibilitätsüberprüfungen machten offenbar, dass dies insbesondere auf
unterschiedlich aufgestellte Betriebsstatistiken in den WfbM zurückzuführen ist. Manche WfbM
halten mehr Informationen länger fest als andere. Wo es möglich war, wurden Ergänzungen
durch die WfbM eingeholt und Datenbereinigungen durchgeführt. Eine einfache Hochrechnung
der Daten auf die WfbM wurde vorgenommen: Angabe / Anzahl Antworten * 28 WfbM. Statistische Messfehler und Unsicherheiten bleiben jedoch in gewöhnlichem Maße bestehen.
3.6.1 Veränderungen des Personenkreises
Der Anteil der Beschäftigten mit herausforderndem Verhalten gemessen an allen Beschäftigten ist grundsätzlich gestiegen. Für 14
der befragten WfbM sei der Anteil der Beschäftigten mit herausforderndem Verhalten
„leicht gestiegen“, für fünf der WfbM sei der
Anteil „stark gestiegen“ und drei der WfbM
geben an, dass er „gleich geblieben“ sei.
Bezüglich des Anteils anderer relevanter
Merkmale hinsichtlich der Veränderungen des
Personenkreises der WfbM, wird von den
Werkstätten ein differenziertes Bild gezeichnet, wobei zwei WfbM keine Angaben gemacht haben.
Die häufigsten Angaben (14 von 22) werden zu der Gruppe der Menschen mit
psychischen Erkrankungen / seelischen
Behinderungen gemacht. Zehn WfbM
geben einen „leichten“ und drei WfbM
einen „starken Anstieg“ an. Für eine WfbM
sei der Anteil der psychisch erkrankten Beschäftigten gleich geblieben.
Vier WfbM äußern sich zu Menschen mit
einer (angeborenen) geistigen Behinderung. Der Anteil dieser Gruppe sei laut drei
WfbM „gesunken“ bzw. „nimmt ab“. Eine
WfbM führt an, dass dieser „gleich geblieben“ sei.
32
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
Ebenfalls vier WfbM machen Angaben zur
Gruppe der Menschen mit Suchterkrankungen. Von drei WfbM wird beschrieben,
dass diese „leicht angestiegen“ und von
einer WfbM wird angeführt, dass diese
„stark angestiegen“ sei.
Dreimal wird sich zu Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen geäußert,
deren Anteil „leicht gestiegen“ sei.
Der Anteil der Menschen mit Lernbehinderungen sei nach Angaben von drei WfbM
ebenfalls „leicht gestiegen“.
Hinsichtlich der Beschäftigten mit sozialemotionalen Problemstellungen („ambivalente Motivation und geringes Durchhaltevermögen“, „soziale Anpassungsschwierigkeiten“, „soziale Behinderungen“) machen
drei WfbM einen „leichten Anstieg“ fest.
In Bezug auf Beschäftigte, die aus Förderschulen direkt an die WfbM überwiesen
werden, kommt es zu zwei unterschiedlichen Angaben (einmal „leichter Anstieg“,
einmal „starke Abnahme“).
Zu Menschen mit forensischem Hintergrund wird von einer WfbM angeführt,
dass diese Gruppe „stark gestiegen“ sei.
Schließlich wird noch die Gruppe der Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen einmal genannt, deren Anteil „leicht gestiegen“ sei sowie die Gruppe der Beschäftigten mit Doppeldiagnosen, mit ebenso
einer Nennung, die „gleich geblieben“ sei.
Für die ursächlichen Veränderungen des Personenkreises der WfbM-Beschäftigten sind
abschließend noch einige der zentralen Angaben der WfbM zu skizzieren. Vornehmlich
werden gesellschaftliche Gründe angeführt.
Diese beziehen häufig auf den Aspekt der
Leistungsgesellschaft und eine damit verbundene wahrgenommene Überlastung vieler
(psychisch erkrankter und behinderter) Menschen auf dem Arbeitsmarkt, die zur (erhöhten) Ausbildung von Pathologien und
Behinderungen führen könnten. Des Weiteren verweisen die WfbM auf gesellschaftliche
Wert- und Normvorstellungen, die dazu
führen könnten, dass Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten oder psychischen Erkrankungen „ausgegrenztwerden[…]undkeine
MöglichkeitderIntegrationimgesellschaftlichenLeben[haben]“.
Es werden auch verallgemeinert Ursachen in
„demografischen, gesellschaftlichen und
rechtlichen Veränderungen“ sowie in der „Pluralisierung der Lebensverhältnisse“ und / oder
in „zu wenig präventiver Förderung“ für die
Veränderung des Personenkreises in der
WfbM ausgemacht. Auch konkrete regionale
Aspekte werden als ursächlich angeführt, wie
z. B. „die soziale Zusammensetzung in der
Bevölkerungsstruktur der Region“ oder die regional bedingte „Grenznähe mit leichter Beschaffung von Suchtmitteln“.
Schließlich werden noch medizinische Aspekte als Ursachen für den sich veränderten
Personenkreis genannt. Beispielsweise wird
der medizinische Fortschritt, aber auch „ein
WandelinderDiagnostizierung[…]durchdie
behandelndenÄrzte“ angeführt.
3.6.2 Aufnahmen in das Eingangsverfahren
Im Zuge der Befragung der WfbM erfolgte
auch eine Abfrage der numerischen Entwicklungen zwischen 2007 und 2013 von
Beschäftigtenbeständen, -zugängen und
-abgängen, teilweise unter Angabe verschiedener struktureller Differenzierungen beispielsweise nach Geschlecht, Grad der
Behinderung und des Alters. Das Antwortverhalten der WfbM unterschied sich je nach Betrachtungsjahr und Beobachtungsgegenstand
deutlich. Bestandszahlen wurden von bis zu
23 der 28 in Brandenburg anerkannten WfbM
beziffert.
Die folgenden Darstellungen geben jeweils
die hochgerechneten Werte der Beobachtungsgegenstände auf die Gesamtzahl von
28 Brandenburger WfbM wieder.33
Angaben zur Zahl der Aufnahmen ins Eingangsverfahren wurden von bis zu 22 WfbM
gemacht.34
Die Zahl der Aufnahmen ist bis auf einen
geringfügen Anstieg im Jahr 2013 kontinuierlich zurückgegangen. Sie lag im Jahr
2007 noch bei 986 Personen, im Jahr 2013
nur noch bei 640.
Der Anteil der Frauen unter den Aufnahmen liegt relativ konstant zwischen 38 %
und 42 %. Lediglich im Jahr 2010 sank ihr
Anteil auf nur 33 %.
Der Anteil der Bundesagentur für Arbeit
unter den Rehabilitationsträgern ist von
71 % im Jahr 2007 leicht auf 64 % im Jahr
2013 gesunken. Dem gegenüber stieg der
Anteil der Rentenversicherung von 28 %
auf 34 %. Hierbei ist zu beachten, dass
auch bei der Rentenversicherung die abso-
33 Die Hochrechnung erfolgt unter Annahme der Repräsentativität der Erhebung.
34 Eine WfbM teilte mit, dass diese von ihr nicht gesondert erfasst würden, sondern in den Angaben zum Berufsbildungsbereich enthalten seien. Drei WfbM machten nur Angaben ab dem Jahr 2010 bzw. 2011.
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
33
luten Zahlen der Aufnahmen zurückgingen
– allerdings weniger stark als bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Zahlen der von
anderen Rehabilitationsträgern in das Eingangsverfahren Aufgenommenen sind gering und liegen in jedem Jahr unter zehn
Personen.
Im Zeitraum 2007 bis 2013 haben sich die
Behinderungsarten der in das Eingangsverfahren aufgenommenen Personen deutlich verschoben. Der Anteil von Personen
mit geistiger Behinderung sank von 67 %
auf 55 %, demgegenüber stieg der Anteil
seelischer Behinderungen von 20 % auf
32 %. Die Anteile körperlicher Behinderungen und Sinnesbehinderungen blieben hingegen annähernd konstant. Lernbehinderungen sanken geringfügig von 9 % auf
7 %. Schwerst-Mehrfachbehinderungen soweit erfasst - stiegen geringfügig von 1 %
auf 2 %.
Der Anteil von Personen mit einem Grad
der Behinderung (GdB) von 50 und höher
lag im betrachteten Zeitraum lange konstant bei etwa 78 % bis ins Jahr 2012. Mit
dem Jahr 2013 scheint dieser Anteil auf
71 % abgefallen zu sein, wobei für dieses
Jahr eher die Aussage getroffen wird, dass
die Personen ohne festgestellten GdB aufgenommen wurden.
Die Wohnformen der ins Eingangsverfahren Aufgenommenen schwankten in den
vergangenen Jahren teils deutlich. Zwischen 12 % (2013) und einem Höchststand
von 22 % (2011) wohnten vollstationär,
eher konstant etwa 10 % wurden ambulant
betreut. Der Anteil in der Häuslichkeit Wohnender stieg von 75 % im Jahr 2007 auf
79 % im Jahr 2013 an.
Der Anteil von Personen mit herausforderndem Verhalten stieg überaus deutlich
in den letzten Jahren von 12 % (in 2007)
auf 18 % (in 2013) an – allerdings sei auf
die hohe Zahl fehlender Angaben für die
Jahre 2007 bis 2010 (7 von 23) hingewiesen, sodass die Hochrechnungen an dieser
Stelle mit Vorsicht zu interpretieren sind.
Schließlich lässt sich den Angaben zu unterschiedlichen Jahren entnehmen, dass
sich die Altersstruktur der ins Eingangsverfahren Aufgenommenen deutlich verschoben hat. Im Jahr 2007 waren noch 71 %
von ihnen bei Aufnahme unter 31 Jahre
alt35, dieser Anteil lag im Jahr 2013 nur
noch bei 57 %. (vgl. Tabelle 5).
Tabelle5-AufnahmeninsEingangsverfahren–Altersstruktur
Alter bei Aufnahme
2007
2013
51 bis zu 60 Jahren alt
6,3
11,9
41 bis zu 50 Jahren alt
13,8
16,2
31 bis zu 40 Jahren alt
9,3
14,2
21 bis zu 30 Jahren alt
27,5
25,0
Bis zu 20 Jahren alt
43,0
32,5
36
Quelle: Befragung WfbM 2013, n = 19 – 21, Angaben in %
35 „Alter bei Aufnahme“ wurde hier aus den Kalenderjahren berechnet, da Daten zu den exakten Geburtstagen und
zum Tag der Aufnahmen fehlen.
36 Die Abfrage erlaubte nur Angaben bis zum Jahrgang 1995 (d. h. 18 Jahre im Jahr 2013). Die Verteilung der Personen
ohne Altersangaben über die Kohorten macht es sehr plausibel, diese als „unter 18“ einzustufen.
34
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
3.6.3 Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich
stieg der Anteil von Personen, die im Alter
zwischen 31 und 60 Jahren aufgenommen
werden (vgl. Tabelle 6).
Für die Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich gelten eine Reihe von Beobachtungen,
die zuvor auch für die Aufnahmen in den Eingangsbereich beschrieben wurden. Zwischen
den Jahren 2007 bis 2013:
Darüber hinaus wurden für die Aufnahmen in
den Berufsbildungsbereich weitere Differenzierungsmerkmale erhoben, die eine deutliche Tendenz der Jahre 2007 bis 2013 zeigen.
gingen die Zahlen der Aufnahmen fast kontinuierlich zurück (939 im Jahr 2007, 628 im
Jahr 2013),
blieb der Anteil von weiblichen Personen annähernd gleich (39 % in 2007, 40 % in 2013),
nahm der Anteil von Personen mit einem
Grad der Behinderung ab 50 von 86 % auf
74 % ab,37
gab es Verlagerungen in der Art der Behinderung mit einer abnehmenden Zahl geistiger Behinderungen (von 68 % auf 53 %)
und einer Zunahme der seelischen (von
22 % auf 33 %),
sank der Anteil der Bundesagentur für Arbeit
(von 71 % auf 62 %), aber der Anteil der Rentenversicherung stieg (von 29 % auf 37 %),
Im Jahr 2007 lag der Anteil von Personen,
die mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in den Berufsbildungsbereich
aufgenommen wurden, noch bei 19 %, bis
zum Jahr 2013 war dieser Anteil auf 27 %
gestiegen.39
Mit der Veränderung der Altersstruktur korrespondierend haben sich auch die Zugangswege der in den Berufsbildungsbereich Aufgenommenen verändert. Im Jahr
2007 kamen noch 50 % unmittelbar im Anschluss an die Förderschule, im Jahr 2013
nur noch 35 % (der Anteil unmittelbar aus
der Regelschule Kommender lag bei knapp
3 % bzw. 1 %)40. Demgegenüber (mehr als)
verdoppelte sich der Anteil mit einem Zu-
Tabelle6-AufnahmenindenBerufsbildungsbereich–Altersstruktur
Alter bei Aufnahme
2007
2013
51 bis zu 60 Jahren alt
6,1
14,6
41 bis zu 50 Jahren alt
14,8
17,0
31 bis zu 40 Jahren alt
9,4
14,4
21 bis zu 30 Jahren alt
29,2
27,0
Bis zu 20 Jahren alt
40,5
31,2
38
Quelle: Befragung WfbM 2013, n = 20 bis 21, Angaben in %
37 Ob es Veränderungen in der Wohnform gibt, oder ob sich der Anteil mit herausforderndem Verhalten erhöhte, lässt
sich aufgrund der Zahl fehlender Angaben hierzu an den Daten schwerlich ablesen.
38 Die Abfrage erlaubte nur Angaben bis zum Jahrgang 1995 (d. h. 18 Jahre im Jahr 2013). Die Verteilung der Personen
ohne Altersangaben über die Kohorten macht es sehr plausibel, diese als „unter 18“ einzustufen.
39 Einschränkend ist auf einen hohen Anteil von Personen insbesondere für die ersten Betrachtungsjahre hinzuweisen,
der hierzu keine Angaben machte oder dem der Status der Beschäftigten hierzu unbekannt war (2007 bis 2009: 6
von 23 haben keine Angabe gemacht).
40 Dieser Rückgang ist überwiegend auf den demografischen Wandel zurückzuführen. Allerdings wird diese Tendenz
durch inklusive Förderkonzepte unterstützt, speziell durch einen leicht sinkenden Anteil der Förderschüler an allen
Schülern sowie durch Berufsorientierung in Förderschulen. (vgl. hierzu Abschnitte 1.2 und 7)
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
35
gang aus Arbeitslosigkeit mit vorheriger Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von zuvor 8 % auf 17 %.41 Andere
Zugänge, z. B. aus berufsvorbereitenden
Maßnahmen von Agenturen oder Jobcentern (knapp über 10 %) oder aus Arbeitslosigkeit ohne vorherige Beschäftigung auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt (zwischen
5 % und 6 %) blieben annähernd konstant.
in ihrer Struktur seit 2007 verändert. Die dort
genannten Veränderungen hinsichtlich der
Zugänge und der Art der Behinderung sind
nicht voneinander unabhängig, wie die vertiefende Analyse zeigt. Je nachdem über welchen Zugang die Personen in den
Berufsbildungsbereich aufgenommen wurden, weisen sie eine deutlich andere Struktur
der Behinderungen auf (vgl. Tabelle 7).
3.6.4 Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich – nach Zugang und Art der vorrangigen Behinderung
So hatten z. B. in der größten Gruppe, den
Personen, die unmittelbar aus Förderschulen
in den Berufsbildungsbereich aufgenommen
wurden, (in Summe aller Jahre) 87 % eine
geistige Behinderung. In der zweitgrößten
Gruppe, den Personen mit einem Zugang aus
Wie in Abschnitt 3.6.3 dargestellt, haben sich
in den Berufsbildungsbereich Aufgenommene
Tabelle7-AufnahmenindenBerufsbildungsbereich–nachArtdesZugangsundArtderBehinderung
2007 bis 2013
Zugang
Art der Behinderung in %
Gesamt
(Hoch- Geistig Körper
rechnung)
Seelisch
Sinne
Lernen
Schw.Mehrf.
Regelschule
63
27,6
2,0
63,5
0,0
2,2
4,7
Förderschule
1983
87,0
1,1
3,7
0,3
5,5
2,4
berufsvorbereitende Maßnahme
350
55,0
2,9
19,3
1,5
20,8
0,4
berufsbildende Maßnahme von
Agentur/Jobcenter
202
37,1
4,1
39,0
1,3
17,1
1,5
Arbeitslosigkeit ohne vorherige
Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt
272
26,8
5,1
60,6
0,0
7,5
0,0
Arbeitslosigkeit mit vorheriger
Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt
651
16,9
4,9
72,6
0,6
4,7
0,2
Integrationsprojekt nach § 132 SGB IX
6
0,0
0,0
50,0
25,0
25,0
0,0
Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt
(ohne Integrationsprojekte)
29
28,8
4,8
61,6
0,0
4,8
0,0
andere Werkstatt
108
55,7
5,1
22,5
0,0
15,4
1,4
Unterstützte Beschäftigung
nach § 38 a SGB IX
9
56,4
0,0
28,8
0,0
14,8
0,0
Förder- / Beschäftigungsbereich in
der WfbM, §136 Abs. 3 SGB IX
46
72,9
0,0
0,0
0,0
3,0
24,1
1090
34,7
3,2
49,7
0,1
8,0
4,3
Sonstiges / nicht bekannt
Quelle: Befragung WfbM 2013, n = 19 bis 22
41 Der Anteil von „sonstigen oder nicht bekannten“ Zugängen liegt zwischen 10 % (2007) und 17 % (2013).
36
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
Arbeitslosigkeit mit vorheriger Beschäftigung
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, hatten
hingegen 73 % eine seelische Behinderung.
Und die häufigste Behinderungsart in der
drittgrößten Gruppe, den Personen, die aus
berufsvorbereitenden Maßnahmen der Agenturen oder Jobcenter kamen, ist mit 55 % eine
geistige Behinderung – gefolgt von Lernbehinderungen mit 21 % der Fälle. Mit veränderten Zugängen in die WfbM kommen somit
andere Personengruppen mit anderen Arten
der Behinderung.
Der durchschnittlich deutlich andere Anteil
einer Behinderungsart unter Personen eines
bestimmten Zugangs zum Berufsbildungsbereich schwankt über die untersuchten
Jahre teils deutlich, allerdings ungerichtet
bzw. voraussichtlich zufällig um den Mittelwert. Für ausgewählte Kombinationen von
Zugang und Behinderungsart stellt dies Tabelle 8 dar.
3.6.5 Aufnahmen in den Arbeitsbereich
Hinsichtlich der Aufnahmen in den Arbeitsbereich entwickelten sich die Zugänge unterschiedlich. Während im Jahr 2007 hochgerechnet 770 Aufnahmen erfolgten (n=20
WfbM) stieg diese Zahl auf 843 Personen im
Jahr 2010 an (n=22 WfbM), bevor sie bis zum
Jahr 2013 auf 640 Personen sank (n=23
WfbM). Ihre Struktur und Entwicklung lässt
sich wie folgt beschreiben:
Der Anteil der Frauen liegt annähernd konstant etwa bei 40 %.
Die Sozialhilfeträger sind i. d. R. auch die
Rehabilitationsträger (nach Angaben der
WfbM 97 % in 2007, 94 % in 2013, wobei
für einen kleinen Teil der Beschäftigten
auch die Bundesagentur für Arbeit und die
Rentenversicherung als Träger angegeben
werden – was voraussichtlich auf Fehlangaben der WfbM beruht.
Tabelle8-AufnahmenindenBerufsbildungsbereich–EntwicklungderArtderBehinderungnach
ArtdesZugangs
Anteil in %
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
19
19
19
21
20
20
22
Anteil geistiger Behinderung
bei Zugang Förderschule
89,0
91,8
80,5
83,8
89,5
86,1
87,5
Anteil seelischer Behinderung
bei Zugang aus Arbeitslosigkeit
mit vorheriger Beschäftigung
auf allgemeinem Arbeitsmarkt
63,0
78,1
63,6
73,1
84,8
66,1
75,0
Anteil geistiger Behinderung
bei Zugang aus berufsvorbereitenden Maßnahmen
68,1
54,5
55,2
57,1
43,2
51,5
50,0
Anteil Lernbehinderung
bei Zugang aus berufsvorbereitenden Maßnahmen
23,4
22,7
3,4
7,1
18,9
27,3
40,0
Anteil seelischer Behinderungen bei Zugang aus berufsvorbereitenden Maßnahmen
2,1
18,2
34,5
32,1
32,4
18,2
6,7
n
Quelle: Befragung WfbM 2013
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
37
Unter den Arten vorrangiger Behinderung
hat sich der Anteil mit seelischen Behinderungen von 18 % auf 35 % beinahe verdoppelt. Entsprechend ging der Anteil der
häufigsten geistigen Behinderungen von
70 % auf 55 % zurück.
87 % der 2013 Aufgenommenen haben
einen festgestellten Grad der Behinderung
von 50 und höher, wobei der Anteil gegenüber 2007 (94 %) gesunken ist.
Die Wohnformen sind im betrachteten Zeitraum annähernd konstant. 68 % lebten 2013
in der Häuslichkeit, 20 % vollstationär und
12 % im ambulant betreuten Wohnen.
Der Anteil von Personen, die im Alter zwischen 41 und 60 Jahren aufgenommen
wurden, ist zwischen 2007 und 2013 deutlich gestiegen (vgl. Tabelle 9).
eine genaue Tendenz aufgrund der Zahl
fehlender Angaben nicht bestimmen.
Während 2007 für etwa jede zehnte Person
herausforderndes Verhalten angegeben
wurde, sind es 2013 etwa doppelt so viele.
3.6.6 Aufnahmen in den Arbeitsbereich –
nach Zugang und Art der Behinderung
Die von den WfbM gemachten Angaben dazu,
wie sich die Arten der Behinderungen je nach
Art des Zugangs über die Jahre veränderten,
weichen leicht von den Angaben in Abschnitt
3.6.5 ab. Während sich aus den Angaben dort
(ohne nach Art der Behinderung zu differenzieren) ergab, dass im Jahr 2013 72 % der Aufnahmen unmittelbar aus bzw. im Anschluss an
den Berufsbildungsbereich erfolgten, ergeben
Tabelle9-AufnahmenindenArbeitsbereich–Altersstruktur
Alter bei Aufnahme
2007
2013
51 bis zu 60 Jahren alt
6,7
14,0
41 bis zu 50 Jahren alt
15,5
18,0
31 bis zu 40 Jahren alt
12,4
13,3
21 bis zu 30 Jahren alt
46,8
41,0
Bis zu 20 Jahren alt
18,4
12,0
42
Quelle: Befragung WfbM 2013, n = 20 - 22, Angaben in %
Der Anteil von Personen, für die angegeben wurde, mit einer Rente wegen voller
Erwerbsminderung aufgenommen worden
zu sein, stieg auf 38 %, wobei eine genaue
Tendenz aufgrund der Zahl fehlender Angaben nicht zu bestimmen ist
Im Jahr 2013 wurden 72 % unmittelbar aus
dem Berufsbildungsbereich aufgenommen,
zzgl. 15 %, deren Zugang aus einer anderen WfbM erfolgte.43 Auch hier lässt sich
die nach Behinderungsart differenzierenden
Ergebnisse hierfür einen Anteil von 69 %. Die
Abweichungen ergeben sich aus fehlenden
oder unplausiblen Angaben der WfbM, die
nicht im Zuge der Nacherhebungen bei den
WfbM geklärt werden konnten. Wie auch bei
den Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich
variieren die Arten der Behinderungen deutlich je nach Art des Zugangs (vgl. Tabelle 10).
42 Die Abfrage erlaubte nur Angaben bis zum Jahrgang 1995 (d. h. 18 Jahre im Jahr 2013). Die Verteilung der Personen
ohne Altersangaben über die Kohorten macht es sehr plausibel, diese als „unter 18“ einzustufen.
43 vgl. hierzu abweichende Angaben aus Abschnitt 3.5.6
38
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
Tabelle10-AufnahmenindenArbeitsbereich–nachArtdesZugangsundderBehinderung
2007 bis 2013
Art der Behinderung in %
Gesamt
(Hoch- Geistig Körper
rechnung)
Zugang
Berufsbildungsbereich der WfbM
Seelisch
Sinne
Lernen
Schw.Mehrf.
4117
63,1
2,2
24,0
0,8
7,6
2,2
Wiedereingliederung nach beendeter
Beschäftigung auf allg. Arbeitsmarkt
22
24,8
0,0
56,7
0,0
18,5
0,0
andere Werkstatt
501
64,8
3,1
22,6
0,3
9,0
0,3
Förder- / Beschäftigungsbereich in der
WfbM, §136 Abs. 3 SGB IX
31
82,4
0,0
13,5
0,0
0,0
4,1
Sonstiges / nicht bekannt
360
51,3
1,5
32,6
0,0
9,9
4,8
Quelle: Befragung WfbM 2013, n = 19 bis 22
Tabelle11-AufnahmenindenArbeitsbereichnachZugangausdemBerufsbildungsbereich–
nachArtderBehinderungundJahr
Gesamt
(Hochrechnung)
Geistige
Behinderung
Körperliche Behinderung
Seelische
Behinderung
2007
632
69,2
2,1
17,0
0,7
7,7
3,3
2008
622
65,9
2,4
20,6
0,0
7,8
3,3
2009
644
67,7
1,6
19,2
0,2
9,8
1,4
2010
652
67,2
1,9
21,7
0,4
7,1
1,7
2011
612
58,1
1,6
29,5
0,7
8,2
1,8
2012
503
57,7
3,0
27,1
3,5
6,3
2,3
2013
452
51,0
3,7
37,7
0,3
5,6
1,7
SinnesbeLernbeSchwersthinderung hinderung Mehrfach
Quelle: Befragung WfbM 2013, n = 19 bis 22, Angaben in %
Durch den hohen Anteil von Zugängen aus
dem Berufsbildungsbereich überrascht es
nicht, dass sich die Art der Behinderungen
dieser Zugänge – wie bereits im Abschnitt
3.6.2 beschrieben – zwischen 2007 und 2013
verschoben hat. Der Anteil geistiger Behinderungen nahm ab, der Anteil seelischer Behinderungen stieg deutlich an (vgl. Tabelle 11).
3.6.7 Bestand der Personen in der WfbM
Alle 23 antwortenden WfbM haben auch Angaben zum Bestand der in der WfbM Beschäftigten gemacht, allerdings in zwei Fällen ohne
Differenzierung des Geschlechts der Beschäftigten.44 Deutlich ist in der Tabelle 12 zu erkennen, dass der Bestand der Beschäftigten im
Berufsbildungsbereich zwischen 2007 und
2013 abnahm, insgesamt um etwa 30 %.
44 In diesen beiden Fällen wurde eine hälftige Verteilung zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten angenommen.
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
39
Tabelle12-BestandderBeschäftigteninBerufsbildungsbereichundArbeitsbereichnachJahren
(Stichtagjeweils31.12.)
Berufsbildungsbereich
Arbeitsbereich
Bestand der Personen in der
WfbM (Hochrechnung)
n
weiblich
männlich
gesamt
weiblich
männlich
gesamt
2007 (Stichtag 31. Dezember)
22
686
953
1638
3428
4996
8424
2008 (Stichtag 31. Dezember)
22
683
949
1633
3609
5283
8893
2009 (Stichtag 31. Dezember)
23
599
897
1497
3812
5503
9315
2010 (Stichtag 31. Dezember)
23
508
765
1272
3923
5620
9543
2011 (Stichtag 31. Dezember)
23
449
687
1137
4082
5797
9879
2012 (Stichtag 31. Dezember)
23
457
663
1120
4122
6021
10143
2013 (Stichtag 31. Dezember)
23
472
664
1136
4203
6095
10298
Quelle: Befragung WfbM 2013
Abbildung2-AlterspyramideimArbeits-undBerufsbildungsbereich–Bestand2013
Demgegenüber stieg der Bestand im Arbeitsbereich um etwa 22 %. Insgesamt nahm die
Zahl der Beschäftigten (Gesamtbestand) zwischen 2007 und 2013 um knapp 14 % zu.
Die Struktur der Beschäftigten im Berufsbil-
40
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
dungsbereich und Arbeitsbereich wird weitgehend durch die Zugänge bestimmt, die im Vorangegangenen bereits beschrieben wurden.
So soll an dieser Stelle auf Ausführungen im
Detail verzichtet werden.
Die Altersstruktur des Bestands von Beschäftigten des Arbeits- und Berufsbildungsbereichs ist in Abbildung 2 dargestellt. Die
Ursachen für die auffällige Sanduhr-Form im
Arbeitsbereich konnten auch über Experteninterviews nicht abschließend geklärt werden.
Eine Hypothese war, dass es sich um ein
Kohortenphänomen handelt, in dem die
schwach vertretenen Geburtenjahrgänge (um
1973 herum) in der Wendezeit besondere Integrationschancen hatten. Hier besteht weiterer Forschungsbedarf, für den letztlich die
Altersstruktur der Zu- und Abgänge über
sämtliche Jahre erhoben werden müsste. Der
hohe Anteil von jungen Menschen im Berufsbildungsbereich folgt den Prozessen der
Ersteingliederung.
3.6.8 Abgänge aus der WfbM
Angaben zu Abgängen aus der WfbM über
die Jahre 2007 bis 2013 wurden abhängig
vom Beobachtungsjahr von bis zu 19 WfbM
gemacht. Abgänge erfolgen insbesondere
durch Ausstieg aus dem Arbeitsleben (z. B.
durch Alter, Krankheit oder Tod – diese
Tabelle13-AbgängeausderWfbM
Hochrechnung
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
n
17
(20)
17
(20)
17
(20)
18
(20)
19
(20)
19
(20)
19
(20)
Anzahl Abgänge aus der WfbM
insgesamt
512
557
600
630
632
597
585
Anzahl der Übergänge in den
allgemeinen Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt insgesamt
17
(14*)
16
(13)
11
(8)
25
(24)
21
(29)
5
(14)
17
(22*)
in Arbeitsverhältnis auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt
(einschließlich Integrationsprojekt nach § 132 SGB IX)
7
2
2
14
3
0
6
in Ausbildungsverhältnis
2
2
2
0
1
0
0
in andere berufliche
Bildungsmaßnahme
0
0
2
0
1
3
1
in Arbeitsverhältnis auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt
(einschließlich Integrationsprojekt nach § 132 SGB IX)
8
5
3
9
15
1
10
in Ausbildungsverhältnis
0
7
2
0
1
1
0
in andere berufliche Bildungsmaßnahme
0
0
0
2
0
0
0
darunter Abgänge aus dem
Berufsbildungsbereich mit
Übergang ...
darunter Abgänge aus dem
Arbeitsbereich mit Übergang ...
Daten in Klammern stammen aus der einzelfallbezogenen Erhebung, Angaben ohne Klammern
aus der Erhebung aggregierter Daten
* zzgl. ein Fall mit Übergang aus dem Eingangsverfahren
Quelle: Befragung WfbM 2013
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
41
Gründe wurden nicht gesondert erhoben), zum
kleineren Teil aber auch durch Übergänge auf
den ersten Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt. Tabelle 13 zeigt die Entwicklung zunehmender
Abgangszahlen bis ins Jahr 2010, danach
sinkt die Zahl der Abgänge wieder leicht.
schen 2007 und 2013 sind in Abbildung 3 zusammengefasst. Wenngleich die Daten von
unterschiedlichen WfbM stammen und sich
aus diesem Grund nicht exakt saldieren lassen, ist doch zu sehen, dass sich der jährliche
Zuwachs des Bestandes verlangsamt hat.
Die Zahlen zu den Übergängen in den ersten
Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt wurden in
zwei Varianten erfasst, einmal in aggregierter
Form, einmal ergänzt durch zusätzliche Merkmale einzelfallbezogen (vgl. Abschnitt 3.5).
Da die Angaben der WfbM in beiden Erhebungsformen voneinander abweichen, werden sie in Tabelle 13 nebeneinander dargestellt
– in Klammern jeweils die Angaben aus der
einzelfallbezogenen Erhebung. Bei den jährlich deutlich schwankenden Übergangszahlen ist keine Tendenz erkennbar.
Auf die quantitativen Entwicklungen auch in
Hinblick auf Prognosen wird in Abschnitt 7
noch weiter eingegangen.
3.6.9 Zusammenfassung zentraler Entwicklungen
Die in den Abschnitten 3.6.1 bis 3.6.8 beschriebenen quantitativen Entwicklungen zwi-
3.7 Individuelle Dokumentation von Übergängen
Für Beschäftigte, die zwischen 2007 und
2013 in ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (einschließlich Integrationsprojekt nach § 132 SGB IX), ein Ausbildungsverhältnis oder eine andere berufliche Bildungsmaßnahme mündeten, wurden
von den WfbM Einzelfallangaben erhoben.
Von den 23 insgesamt antwortenden WfbM
haben 20 Angaben zu Abgängen gemacht.
16 nannten in diesem Zeitraum entspre-
Abbildung3-jährlicheZugängeundAbgängeimBestandderWfbM
42
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
Tabelle14-ZahlderÜbergängeaus23WfbM
Kalenderjahr
Zahl der Übergänge
2007
11
2008
9
2009
6
2010
17
2011
21
2012
10
2013
17
Quelle: Befragung WfbM 2013, n = 20
chende Fälle individueller Übergänge und
vier WfbM gaben an, keine Übergänge gehabt zu haben. Die 16 nannten in Summe
91 Fälle. So ergeben sich im Durchschnitt
über die 20 WfbM 4,55 Fälle, verteilt auf
sieben Jahre und hochgerechnet auf alle
WfbM 127 Fälle. Bezogen auf die durchschnittliche Beschäftigtenzahl in WfbM entspricht dies einer jährlichen Übergangsquote
von 0,166 %.45 Die höchste Nennung für eine
WfbM waren 14 Fälle. Die 91 Fälle verteilen
sich wie in Tabelle 14 dargestellt auf die Kalenderjahre 2007 bis 2013.
Diese 91 Fälle lassen sich anhand folgender
Randverteilungen charakterisieren:
Geschlecht: 38,5 % der Personen waren
weiblich, 61,5 % männlich,
Alter: 9,8 % der Personen waren bei Übergang unter 21 Jahre alt, 26,1 % zwischen
21 und 25 Jahren, 21,7 % zwischen 26 und
30 Jahren, 19,6 % zwischen 31 und 40 Jahren, 22,8 % zwischen 41 und 58 Jahren.
D. h., die Übergänge finden insbesondere
in jungen Jahren statt.
Art der Behinderungen: Die vorrangigen
Behinderungen dieser Personen waren seelische Behinderungen (47,3 %) und geistige
Behinderungen (33,0 %) mit Abstand ge-
folgt von Lernbehinderungen (18,7 %), körperlichen Behinderungen (4,4 %) und Sinnesbehinderung (1,1 %)46.
Grad der Behinderung: In 23,1 % der
Fälle war keine Angabe zum Grad der Behinderung gegeben worden. 7,7 % gaben
an, dass kein Grad der Behinderung festgestellt wurde, dieser also bei 0 lag. Behinderungen unter dem Grad von 50 lagen bei
5,5 % vor. Schwerbehinderungen, also ein
GdB von 50 lagen bei 63,7 % vor.
Art des Übergangs: In 41,8 % der Fälle erfolgte der Übergang aus oder unmittelbar
nach dem Berufsbildungsbereich, in 43,0 %
aus dem Arbeitsbereich der Werkstatt – darin
näher bestimmt in 6,6 % aus der Außengruppe der WfbM (Dienstleistungsgruppe)
und jeweils 2,2 % aus einem ausgelagerten
Einzelarbeitsplatz in Betrieb des allgemeinen
Arbeitsmarktes oder aus einem Praktikum in
Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Externe Unterstützung: I. d. R. erfolgte
der Übergang ohne Unterstützung eines
externen Dienstes oder Projektes (82,4 %),
selten mithilfe des IFD (3,3 %), in 13 Fällen
„auf andere Weise“. Diese „andere Weise“
wurde nicht immer oder nicht immer nachvollziehbar beschrieben, wenn, dann aber
häufig unter Nennung der Agentur für Arbeit
oder mit näherer Spezifizierung als Einzel-
45 vgl. Abschnitt 2.3 sowie zu einer abweichenden Zählung mit nur 112 Fällen Abschnitt 3.6.8, Tabelle 13.
46 Aufgrund von Mehrfachangaben von Behinderungsarten bei einzelnen Übergängen ergibt die Summe der Anteile >100 %.
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
43
integrationsmaßnahme (Integrationsamt
und Bundesagentur für Arbeit) oder Unterstützte Beschäftigung.
Richtung des Übergangs: 63,7 % der
Personen gingen in ein Arbeitsverhältnis
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über,
36,3 % in eine Ausbildung bzw. in andere
berufliche Bildungsmaßnahmen.
In den 60 Fällen (100 %), in denen ein Übergang in ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stattfand,
erfolgte der Übergang i. d. R. zu einem privaten oder öffentlichen Arbeitsgeber
(71,7 %) gefolgt von Integrationsprojekten
nach § 132 SGB IX (16,7 %) oder den
WfbM selbst (5,0 %).
Die Branchen wurden in 43 Fällen benannt: Gehäuft erfolgten die Übergänge in
den die Branchen Garten- und Landschaftspflege (7 Nennungen), Gastronomie
und Hotellerie (5 Nennungen), Reinigung,
Lieferdienste und Verkauf / Einzelhandel (je
3 Nennungen). Neben Bau, Landwirtschaft
und nicht näher bezeichneten Dienstleistungen (je 2 Nennungen) wurden 16 weitere genannt.47
Größe der Betriebe: Die Mehrheit der
Übergänge erfolgte in Betriebe mit unter
50 Mitarbeitenden.48
Region: Für 78,3 % der Übergänge wurde
Brandenburg angegeben, für nur 5,0 % in
andere Regionen (Rest: fehlende Angaben)
Dauerhaftigkeit des Übergangs: In 18,4 %
der Fälle (absolut = 11) wurde das Arbeitsverhältnis wieder abgebrochen (i. d. R. innerhalb der ersten sechs Monate), für 35 %
der Fälle bestand das Arbeitsverhältnis länger als 12 Monate oder besteht schon länger. Oftmals liegen den WfbM jedoch keine
Informationen über die Dauerhaftigkeit vor
(36,7 % unbekannt) oder die Arbeitsverhältnisse bestehen noch, aber 12 Monate sind
noch nicht erreicht (1,7 %). Eine Wiederaufnahme in die WfbM erfolgte in fünf Fällen.
In den 33 Fällen (100 %), in denen ein Übergang in Ausbildung bzw. andere berufliche
Bildungsmaßnahmen erfolgte, fehlen bedauerlicherweise oftmals alle weiteren Ausführungen (13 Fälle, 39,4 %), sodass die Angaben zu prozentualen Verteilungen mit Vorsicht zu interpretieren sind:
Art der beruflichen Bildungsmaßnahme:
Am häufigsten werden berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen genannt (24,2 %),
gefolgt von außerbetrieblichen Ausbildungen nach § 66 BBiG / § 42m HwO (12,1 %),
außerbetrieblichen Ausbildungen nach § 4
BBiG / § 25 HwO (9,1 %) und betrieblichen
Ausbildungen nach § 4 BBiG / § 25 HwO
(3,0 %)49.
Die Ergebnisse der Maßnahmen sind den
WfbM zum großen Teil unbekannt (54,5 %).
Keine Angaben wurden zudem zu 39,4 %
der Fälle gemacht. Dass die Maßnahme
mit Abschluss beendet wurde, war knapp in
jedem zehnten Fall bekannt (9,1 %), abgebrochen wurde sie in 3,0 % der Fälle.
Auch der Verbleib nach Ende der Maßnahme ist den WfbM überwiegend unbekannt (63,6 %) oder es werden hierzu keine
Angaben gemacht (39,4 %).
47 zum Beispiel Facharztpraxis (Sprechstundenhilfe), Holzverarbeitung, Kfz-Zulieferung, Metall, öffentliche Verwaltung,
produzierendes Gewerbe, Soz. Unternehmen, Tierpflege, Umzug und Logistik, Wachschutz, Werbetechnik
48 Unter 10 Mitarbeitenden (23,3 %), 10 bis 49 Mitarbeitenden (31,7 %), 50 bis 249 Mitarbeitende (15,0 %), 250 und
mehr Mitarbeitende (11,7 %), fehlende Angaben 6,7 %. Die Erhebung folgte diesen Betriebsgrößenklassen der Europäischen Kommission, eine Differenzierung speziell unter der Perspektive der Beschäftigungspflicht nach § 71
Abs. 1 SGB IX (der bei 20 Arbeitsplätzen trennt) ist aus diesem Grund nicht möglich.
49 Rest: andere oder nicht interpretierbare Angaben.
44
deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung
Befragung von (ehem.) in WfbM Beschäftigten
4
Anfang 30 liegt. Die Spannweite ist auch aufgrund der unterschiedlichen Stichprobengröße jedoch sehr unterschiedlich. Während
sie sich bei der Gruppe der aktuell Beschäftigten zwischen 18 und 63 Jahren spreizt,
liegt sie bei den ehemaligen Beschäftigten
zwischen 24 bis 48 Jahren. Bei diesem Vergleich ist jedoch zu berücksichtigen, dass die
Abgänge der Ehemaligen teils einige Jahre
zurück liegen, d. h., beim Abgang waren sie
in der Tendenz jünger als diejenigen Beschäftigten, für die die WfbM heute die größten
Chancen sehen, Zugang auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.
Bevor eine gesonderte Auseinandersetzung
mit den Befragungsergebnissen aktuell oder
ehemalig in der WfbM Beschäftigten erfolgt,
können einige strukturelle Merkmale der Befragten gegenübergestellt werden. Hierzu
zählen neben Geschlecht, Altersstruktur,
Wohnsituation und Familienstand (vgl. Tabelle
15) auch Informationen zum berufsbildungsbezogenen Hintergrund (vgl. Abbildung 4).
Hinsichtlich der soziodemographischen Merkmale zeigen sich einige Gemeinsamkeiten,
aber auch teils deutliche Unterschiede. Bei
beiden Gruppen ist zu beobachten, dass der
Anteil männlicher Befragter überwiegt. Bei
der Befragtengruppe der aktuell Beschäftigten entspricht dieser Anteil in etwa jener Verteilung aller Beschäftigten in den WfbM. Bei
den ehemalig Beschäftigten ist er doch deutlich höher.
Die Wohnsituation der Befragten zeigt auf,
dass zwar ein Viertel beider Gruppen bei den
Eltern wohnhaft ist. Die Situation der restlichen Beschäftigten unterscheidet sich jedoch
deutlich. Während aktuell Beschäftigte zu
knapp 40 % ambulante Betreuung erhalten,
trifft dies auf nur etwa 13 % der ehemaligen
zu. Gegenteilig verhält es sich hinsichtlich
Die Verteilung der Altersstruktur zeigt auf,
dass in beiden Gruppen das mittlere Alter bei
Tabelle15-Strukturmerkmalebefragter(ehemaliger)BeschäftigterderWfbM
Geschlecht
männlich
weiblich
Aktuell Beschäftigte (n = 466)
56,9 %
42,5 %
Ehemalig Beschäftigte (n = 24)
62,5 %
37,5 %
Minimum
Maximum
Median
Aktuell Beschäftigte (n = 466)
18 J.
63 J.
33 J.
Ehemalig Beschäftigte (n = 24)
24 J.
48 J.
32 J.
ambulant betreut
Eltern
eigene Wohnung
(ohne Betreuung)
Aktuell Beschäftigte (n = 466)
38,4 %
24,9 %
21,0 %
Ehemalig Beschäftigte (n = 24)
12,5 %
25,0 %
50,0%
ledig
Kinder
Aktuell Beschäftigte (n = 466)
77,5 %
23,8 %
Ehemalig Beschäftigte (n = 24)
83,3 %
8,3 %
Altersstruktur
Wohnsituation
Familienstand, Kinder
Quelle: Befragung (ehemalig) Beschäftigter 2014
50 Die Differenz auf 100 % umfasst sonstige Wohnformen, wie z. B. Wohnen mit den Eltern oder anderen Familienangehörigen, in der eigenen Wohnung der Befragten, oder gemeinschaftliche Wohnformen wie Wohngruppen oder
Wohngemeinschaften sowie Wohnheime und Wohnstätten.
befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten
45
gänzlich eigenständiger Wohnformen. Ist es
bei ehemaligen Beschäftigten etwa die Hälfte
der Befragten, die in einer eigenen Wohnung
ohne Betreuung leben, liegt der Anteil der aktuell Beschäftigten bei etwa einem Fünftel.50
arbeiter-Ausbildung ist hier deutlich höher
(41,7 % zu 27,0 %). Hinsichtlich fachschulischer Ausbildungen unterscheiden sich die
Gruppen kaum. Hochschulschulausbildungen
spielen insgesamt keine tragende Rolle.
Auffällig ist zudem, dass knapp ein Viertel der
aktuell Beschäftigten eigene Kinder hat und
damit deutlich häufiger als die Gruppe der
ehemaligen, deren Anteil unter 10 % beträgt.
Geringer sind die Unterschiede hinsichtlich
des Familienstandes. In beiden Gruppen sind
ca. 80 % ledig.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die
Arbeitsmarktchancen der auf den allgemeinen Arbeitsmarkt übergegangenen ehemalig
Beschäftigten hinsichtlich der soziodemografischen Merkmale und des Qualifikationsniveaus größer sind. Nachdem nun die beiden
Befragtengruppen hinsichtlich soziodemographischer Merkmale gegenübergestellt wurden, zeigen die kommenden Abschnitte
zunächst die Ergebnisse der Befragung aktuell Beschäftigter und darauffolgend jene ehemalig Beschäftigter auf.
Auch im Vergleich beruflicher Qualifizierung
zeigen sich Unterschiede zwischen beiden
Gruppen. Fast drei Viertel der ehemalig Beschäftigten haben an berufsfördernden Maßnahmen teilgenommen, während der Anteil
bei den aktuell Beschäftigten bei rund einem
Drittel liegt. Etwa ein Viertel der aktuell Beschäftigten gibt an, an berufsbildenden Maßnahmen teilgenommen zu haben. Der Anteil
bei ehemalig Beschäftigten ist knapp doppelt
so hoch und auch der Anteil mit einer Fach-
4.1 Befragung von aktuell Beschäftigten
der WfbM
Die Betrachtung, wo aktuell Beschäftigte der
WfbM derzeit tätig sind, lässt festhalten, dass
die überwiegende Mehrheit der Befragten
Abbildung4-BeruflicheQualifizierungaktuellundehemaligBeschäftigter(in%)
46
befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten
Abbildung5-ArtundBereichderBeschäftigung(inWfbM)
(ca. 83 %) fünf Tage die Woche in einer Arbeitsgruppe der WfbM arbeitet (vgl. Abbildung
5). Weitere insgesamt knapp 10 % arbeiteten
in Außenarbeitsstellen der WfbM oder wechselnd zwischen WfbM und Außenarbeitsstellen im Einsatz.
In auf den Übergang vorbereitende bzw. diesen
einleitende Beschäftigungsformen (Übergangsgruppen, Praktika, Unterstützte Beschäftigung) werden nur von einer sehr kleinen
Anzahl von Beschäftigten wahrgenommen.
Auf Vorschlag der WfbM wurden die Beschäftigten zudem danach befragt, in welchen Bereichen die Beschäftigten arbeiten. Es zeigte
sich dabei eine sehr große Diversität der Einsatzgebiete, sodass sich beinahe die Hälfte
der Befragten selbst unter „sonstige Arbeitsbereiche“ verortete. Dort wo entsprechende
Ausführungen vorgenommen wurden, finden
sich verschiedene Arbeitsbereiche, die bei-
spielsweise Töpferei, Tierpflege oder auch
Gärtnerei umfassen. Mehr als ein Fünftel der
Beschäftigten ordnen die eigene Tätigkeit
hauswirtschaftlichen Arbeitsbereichen wie der
Wäscherei zu. Jeweils knapp 12 % der Befragten sind in den Bereichen Gartenbau bzw.
Metallverarbeitung beschäftigt, knapp 8 % in
der Holzverarbeitung.
Beinahe alle Befragten sind mit der Hilfe und
Unterstützung ihrer Betreuer und den anleitenden Mitarbeitenden in den WfbM zufrieden
(93 %). Diese erreichen sogar noch höher Zufriedenheitswerte als die eigenen Angehörigen
und Freunde (87 %). 51 Hinweise darauf, dass
die Anwesenheit der Bezugspersonen in den
WfbM jedoch nicht (alleinig) ausschlaggebend
für die hohen Zufriedenheitswerte sein dürften, geben die offenen Angaben zu weiterführenden Unterstützungswünschen der Beschäftigten. Knapp drei Viertel der Befragten
machten zu dieser Frage keine Angaben. Wei-
51 Einschränkend wird angemerkt, dass vielfach Fragebögen durch die Beschäftigten im Beisein der Betreuer und anleitenden Mitarbeiter ausgefüllt wurden. Die Befragung der aktuell Beschäftigen wäre anders nicht umsetzbar gewesen.
befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten
47
tere 7 % äußerten sich explizit positiv, genannt
wurden beispielsweise folgende Aussagen:
„keine“[weiterenWünsche],„mirfälltnichts
ein“,„allesbestens“,„binzufrieden“,„binmit
meinemBetreuerzufrieden“,u.ä.
Nur selten geben die Befragten an, sich noch
mehr Unterstützung in Bezug auf Qualifizierungen oder explizit für den Übergang auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt zu wünschen (3 %).
Solche Wünsche lauten z. B.
„[ich wünsche mir], dass ich auf den ArbeitsmarktkommeundnichtineinerWfbM
arbeitenmuss“oder„MehrUnterstützung
beiderSuchenacheinemausgelagerten
Arbeitsplatz.“
Ihre in diesen Bereich fallenden Wünsche
sind vollständig in Tabelle 16 aufgeführt.
Unter den restlichen Angaben fanden sich
eine Reihe verschiedener Wünsche hinsichtlich weiterer Hilfe- oder Unterstützungsangebote. Etwa 25 Nennungen richteten sich auf
unspezifische Aspekte (z. B. „Hilfe in jeder
Hinsicht!“, „mehr Gespräche“), 19 nahmen
auf die Situation in den WfbM Bezug (z. B.
„kleinereGruppen“,„anspruchsvollereAufgaben“) und 13 Nennungen umfassten das allgemeine Lebensumfeld der Befragten (z. B.
„bei der Wohnungssuche“). Mehrere Angaben betrafen den Wunsch nach „mehr Geld“
oder erlaubten keine weitere Systematisierung, teils waren sie unverständlich. Insgesamt waren die Ausführungen der Befragten
zu diesem Punkt immer sehr kurz.
Knapp 60 % der Befragten hatten vor ihrer Beschäftigung in der WfbM bereits ein Praktikum
oder eine Arbeitsstelle in einem Betrieb inne.
Knapp 40 % haben bereits darüber nachge-
Tabelle 16 - Wünsche aktuell Beschäftigter hinsichtlich Weiterqualifizierung und Übergang auf
den allgemeinen Arbeitsmarkt
Wünsche aktuell Beschäftigter im O-Ton
„AndererArbeitsplatzinderWfbM(z.B.Außenarbeitsplatz),ArbeitmitMaschinen,Praktikumauf
1.Arbeitsmarkt(4Wochenmind.),ArbeitfürFeingefühlmitHänden“
„Auf1.Arbeitsmarktkommen,mehrGeldverdienen“
„BeratungzurSelbständigkeitmiteigenemGewerbe“
„DassichaufdemArbeitsmarktkommeundnichtineinerWfbMarbeitenmuss“
„EnglischalsFremdspracheanVolkshochschulelernenfürKundengespräche“
„Fähigkeitenverbessern->Schweißenlernen,drehenlernen“
„HilfeundUnterstützungbeiderSuchedeszukünftigenArbeitsplatzes.“
„IchwürdegerneHilfebekommen,selbstständigerzuwerden.
IchwürdemirgerneselbstZielesetzenkönnen.“
„MehrFirmenauswahl“
„MehrUnterstützungbeiderSuchenacheinemausgelagertenArbeitsplatz.“
„MehrZeitumneueDinge,Arbeitenzuüben“
„OrganisationeinesPraktikumsineinemBetrieb“
„OrganisationvoninternenPraktikaineinemStandortderWfbModerexternerPraktikumineinemBetrieb“
„PraktikumineinemBetrieb“
„UnterstützungbeiF-Schein“
„UnterstützungzumFührerscheinfürunsBeschäftigtenundderNutzungvonFahrenvonFahrzeugdie
mitderArbeit.“
48
befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten
Abbildung6-VorbereitungenundVersuchevonÜbergängen
dacht, sich um eine Stelle außerhalb der
WfbM zu bemühen und von diesen hat nur
knapp die Hälfte sich übend oder anderweitig
auf einen solchen Übergang vorbereitet.
Etwas mehr als ein Fünftel hat sich bereits bei
einem Betrieb beworben und ist dann überwiegend auch bis zum Vorstellungsgespräch
gekommen. Jede / jeder Neunte hatte schon
einmal in einem Betrieb gearbeitet, ging dann
aber in die WfbM zurück (vgl. Abbildung 6).
Es lässt sich somit festhalten, dass deutlich
weniger als die Hälfte derjenigen, die aus
Sicht der anleitenden Mitarbeitenden in den
WfbM zu den Beschäftigten mit den höchsten
Chancen auf den Übergang zählen, sich mit
dem Gedanken zu einer alternativen Arbeitsstelle außerhalb der WfbM beschäftigt
haben.52
In den Fällen, in denen sich die in WfbM Beschäftigten auf einen Übergang vorbereitet
haben, zählen insbesondere Betriebspraktika
zum Mittel der Wahl (vgl. Abbildung 7). Es
wurde von beinahe allen in dieser Gruppe ge-
nutzt. Ähnlich viele Beschäftigte wechselten
innerhalb der WfbM die eigene Arbeitsgruppe. Knapp 5 % der Befragten übten den
Übergang auf einem Außenarbeitsplatz der
WfbM (4,3 %) davon in der Mehrzahl bei
einem Betrieb.
Die Befragung gab den aktuell Beschäftigten
die Möglichkeit, in einer offenen Erläuterung
darzustellen, weshalb aus ihrer Perspektive
eine längerfristige Beschäftigung in einem
Betrieb außerhalb der WfbM noch nicht geklappt hat bzw. weshalb sie eine solche gar
nicht erst anstreben. Zwei Drittel der Befragten (66,3 %) machten hierzu keine Angaben.
In 157 Nennungen wurden von den Befragten
165 Gründe aufgeführt.
56 Nennungen machen Ausführungen der
Einschränkungen bzw. der eigenen Behinderung. Sie betonen insbesondere die eigenen physischen und auch psychischen
Einschränkungen, die einer Tätigkeit in
einem Betrieb, der sich im Wettbewerb des
allgemeinen Marktes beweisen muss, ent-
52 Gleichsam ist aus Gesprächen mit den WfbM-Verantwortlichen bekannt, dass diese oft erst unterstützend aktiv würden,
wenn die Beschäftigten mit einem entsprechenden Wunsch auf sie zukämen.
befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten
49
Abbildung7-FragenzurÜbergangsvorbereitung
gegenstünden. Neben allgemeinen gesundheitlichen Gründen wurde mehrfach
die Arbeitsbelastung, insbesondere der gesteigerte Zeitdruck, benannt, dem man aufgrund der eigenen Einschränkungen nicht
gewachsen sei. Ängste davor, den Aufgaben und Anforderungen nicht zu genügen,
werden ebenfalls mehrfach angebracht.
Seltener wird aufgeführt, dass die anzutreffenden Aufgabenstellungen zu komplex
oder schwierig seien. Die Formulierungen
lauteten z. B. „dieBelastungwarzuhoch“,
„Angst vor Überforderung, Rückfall in
schwere Erkrankung“, „Angstzustände“,
„ausgesundheitlichenGründen“,„denkörperl. Anforderungen nicht gerecht geworden“oder„WegenKrankheit,krankeSeele“.
Zehn Nennungen thematisieren unzureichende Qualifizierung (inkl. der Mobilitätsfrage) oder Ausbildungen als Grund für den
erfolglosen Übergang. Hierzu zählen z. B.
Aussagen wie: „Ichkannnichtlesenund
schreiben“,„KeineAusbildung“,„Weilich
aufdemDorfwohneunddortohneFahrdienstnichtwegkomme“oder„ichhabekei-
50
befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten
nenBerufsabschluss“.
Sieben Nennungen machen auf schlechte
Erfahrungen auf dem ersten Arbeitsmarkt,
zum Beispiel wegen Mobbings durch dortige Kollegen, aufmerksam:
„das Umfeld hat nicht funktioniert (Kollegen)“,„dieKollegenhabenmichschlecht
behandelt, schlechtes Arbeitsverhältnis“,
„Die[unleserlich]habenmichnurgeärgert“,
„Mobbing,Kritisierung,Ausgrenzung,Aufstachelung“ oder „Angst vor Ablehnung
wegendervorhandenenBehinderung“.
Vier weitere Nennungen melden konkreten
Bedarf an der Unterstützung durch die
WfbM im Alltag an, z. B. „IchbraucheHilfe
u.AnleitungbeiderArbeit.Diebekomme
ichinderWfbM.“,„IchbrauchedieWerkstatt“oder„HilfedesGL[Gruppenleiters?,
d.Verf.]mussgegebenwerden,VerständigungdurchGL,Dolmetscher“.
Davon abgesehen gibt es mehr Nennungen,
die auf eine fehlende Motivation zum Übergang schließen lassen als Angaben, die sich
auf die Situation des Arbeitsmarktes beziehen:
Beinahe ein Drittel dieser Begründungen
lassen sich fehlendem Interesse der Beschäftigten an einer Tätigkeit außerhalb der
WfbM zuordnen, z. B. „KeineLust“,„Esgefällt mir in der WfbM“, „Die Arbeit in der
WerkstattmachtmirmehrSpaß“,„Ichhabe
vieleFreundedort“,„InderWerkstattsind
allenetter“,„DasPraktikumwarmirzuanstrengend“, „Draußen finde ich es doof“
oder ausführlicher „Ich genieße noch die
Vorzüge der WfbM mit ihrer Sicherheit,
RegelmäßigkeitenimTagesablauf.Ichbin
außerdemnichtsohintermateriellerVergütungher,eherschätzeichdasfreundliche
MiteinanderinderWfbM“.
33 Nennungen beschreiben Probleme,
demnach der Zugang in den allgemeinen
Arbeitsmarkt aufgrund betrieblicher Hürden
verschlossen bleibe. Äußerungen zu den
betrieblichen Hürden beziehen sich häufig
auf fehlende Bereitschaft der Unternehmen, sich auf das Arbeitstempo der Befragten einzulassen oder eine entsprechende
Entlohnung für ihre Leistungen aufzuwen-
den, z. B. „Der neue Chef vom Betrieb
wolltemichnicht“.
Fehlendes Verständnis oder fehlende
Rücksichtnahme spielen ebenfalls eine
Rolle. Darüber hinaus werden aber auch
Fälle aufgeführt, in denen die betrieblichen
Umstände der (Weiter-)Beschäftigung zuwiderlaufen, wie Insolvenzen, fehlende Aufträge oder mangelnde Kapazitäten für
weitere Mitarbeitende.
Vor diesem Hintergrund ist es wenig verwunderlich, dass knapp die Hälfte der Befragten
mit niemandem über einen möglichen Wechsel oder Wunsch eines Wechsels gesprochen
hat (vgl. Abbildung 8). Wenn eine solche Gesprächssituation zustande kam, wurde das
Bestreben jedoch im Regelfall nicht nur mit
einer, sondern mit mehreren Personen besprochen. Zuoberst steht hier der Austausch
mit der eigenen Familie, aber auch mit Betreuenden, dem Sozialdienst der WfbM oder
auch Kolleginnen und Kollegen.
Abbildung8-KommunikationübermöglichenWechselaufdenallgemeinenArbeitsmarkt
befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten
51
Abschließend wurden die aktuell Beschäftigten dazu befragt, was sie sich zutrauen und
wie sie ihre eigenen zukünftigen Perspektiven
bewerten (vgl. Abbildung 9).
sollte lediglich Unterstützung durch den Betrieb selbst gewährleistet sein, also eine Hilfestellung durch Fachpersonal wegfallen.
Abbildung9-EigenesZutrauenundBewertungberuflicherPerspektiven
Auffällig ist, dass knapp 60 % der Befragten
angeben, auch zukünftig am liebsten immer
in der WfbM zu arbeiten. Dies sind deutlich
mehr als jene, die angeben, auch immer eine
entsprechende Hilfestellung zu benötigen
(43 %). Knapp ein Drittel der Beschäftigten
traut sich einen Wechsel auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt zu, sollten Unterstützungsangebote durch Betreuer weiterhin bestehen und
eine Rückkehr in die WfbM möglich sein.
Ebenso viele trauen sich den Wechsel auf
einen ausgelagerten Arbeitsplatz in einem
Betrieb zu. Dies ist mehr als die Anzahl der
Befragten, die dies als „liebstes“ Szenario einordnen. Jeweils ein Viertel gibt an, am liebsten in einem Betrieb im allgemeinen
Arbeitsmarkt zu arbeiten, dabei aber auch
weiterhin Unterstützung zu erhalten, oder
aber in einem ausgelagerten Arbeitsplatz. Nur
jeder Zehnte traut sich einen Übergang zu,
52
befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten
4.2 Befragung von ehemalig Beschäftigten
der WfbM
Die befragten ehemalig Beschäftigten arbeiten in verschiedenen Branchen (Abbildung
10), wobei jeweils eine Person wieder in die
WfbM zurückgegangen ist bzw. eine nicht
mehr am Erwerbsleben teilnimmt. Deren Angaben fallen in der Folge in die Kategorie
„keine Angaben“. Knapp zwei Drittel der ehemals in den WfbM Beschäftigten arbeiten zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche. Drei
Viertel der Befragten gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die
überwiegende Mehrheit von ihnen im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.
Knapp 90 % der Befragten gibt an, mehr
(79,2 %) oder mindestens gleich viel (8,3 %)
Verantwortung inne zu haben als im Rahmen
der Beschäftigung in einer WfbM.
Abbildung10-AktuelleArbeitsverhältnisseehemaligWfbM-Beschäftigter
Auf die Frage, auf wessen Initiative sich die
Befragten um eine Tätigkeit auf dem ersten
Arbeitsmarkt bemüht haben, gibt beinahe die
Hälfte an, dass sie der Vorschlag der anleitenden Mitarbeitenden der WfbM auf die Idee
gebracht hätte (vgl. Abbildung 11). Ein Drittel
hätte die Idee selbst gefasst, aber auch
Freunde und Familie spielten eine wichtige
Rolle bei der Entscheidungsfindung (über
20 %). Teils waren es mehrere Faktoren, die
die Befragten zur Initiative bewegt hätten.
Dass weniger als die Hälfte der ehemalig Beschäftigten die WfbM als Initiator für den Entschluss nennen, sich um eine Stelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt zu bemühen, bedeutet jedoch nicht, dass sie von dort keine
Unterstützung erfahren hätten: Über 70 %
geben an, das Personal der WfbM hätte
ihnen beim Übergang geholfen. Die WfbM
sind wichtigster Akteur, bzw. sie werden hier
am häufigsten genannt. Beinahe die Hälfte
der Befragten sei (darüber hinaus) von der ei-
genen Familie oder Freunden unterstützt worden, je ein Drittel nennen den übernehmenden Betrieb oder auch die Integrationsfachdienste als wichtige Hilfestellung.
Dennoch kann in Hinblick auf diese Zahlen
auch auf ungenutzte Potenziale innerhalb der
WfbM hingewiesen werden. Zu fragen ist,
warum es 30 % der ehemalig Beschäftigten
gibt, die sich nicht von der WfbM unterstützt
fühlten. Ein Einzelfall der Befragten äußert
sich diesbezüglich explizit auch negative zur
Rolle seiner ehemaligen WfbM: Obwohl er
sich schließlich von der WfbM im Übergang
unterstützt fühlte, beklagte er, wie lange es
dauerte, bis ihn das WfbM-Personal bei seinen Anstrengungen unterstützt hätte.53
Insgesamt drei Viertel der Befragten bewerten ihre neue Arbeitssituation positiv und fühlen sich bei den Kolleginnen und Kollegen
anerkannt bzw. im neuen Arbeitsfeld gut aufgehoben.
53 Seine Angaben finden sich unter denen, die eine „Unterstützung durch die WfbM“ angeben.
befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten
53
Abbildung11-BewertungderHilfestellungenbeimÜbergangaufdenerstenArbeitsmarkt
4.3 Zwischenfazit aus der Befragung ehemaliger und aktueller Beschäftigter
Deutlich weniger als die Hälfte derjenigen, die
aus Sicht der anleitenden Mitarbeitenden in
den WfbM zu den Beschäftigten mit den
höchsten Chancen auf den Übergang zählen,
haben sich mit dem Gedanken zu einer alternativen Arbeitsstelle außerhalb der WfbM beschäftigt.54 Ein relevanter Teil von ihnen ist
explizit nicht motiviert, es (erneut) auf dem
ersten Arbeitsmarkt zu versuchen und nur
eine Minderheit hat sich explizit auf einen solchen Wechsel vorbereitet. Es sei darauf hingewiesen, dass die zwischen der Motivation
und den Chancen auf dem Arbeitsmarkt eine
wechselseitige Beziehung angenommen wer-
den kann. Würden all diese Beschäftigten
stark motiviert sein, hieße dies noch nicht automatisch, dass sie unmittelbar auch auf dem
ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung fänden. Die gemachten Erfahrungen oder die
Antizipation dieser machen es zumindest verständlich, dass ein großer Teil von ihnen nun
eine dauerhafte Beschäftigung in der WfbM
wünscht (adaptive Präferenzen). Umgekehrt
bedeutet dies jedoch, dass WfbM, die Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt fördern wollen, gleichzeitig an adressatengerechten
Lösungsansätzen für zwei Herausforderungen arbeiten müssen – erstens die Förderung
der diesbezüglichen Motivation ihrer (dafür
geeigneten) Beschäftigten, andererseits der
Aufnahmebereitschaft seitens der Wirtschaft.
54 Gleichsam ist aus Gesprächen mit den WfbM-Verantwortlichen bekannt, dass diese oft erst unterstützend aktiv würden, wenn die Beschäftigten mit einem entsprechenden Wunsch auf sie zukämen.
54
befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten
Ob man diesen Anteil55 als hoch oder niedrig
bewertet, hängt davon ab, wie passgenau der
Zugang in die WfbM erfolgte. Falls man
davon ausgeht, dass Zugänge in die WfbM
nur dann erfolgen, nachdem alle anderen
Fördermöglichkeiten bereits ausgeschöpft
wurden und nachdem sich die Personen umfassend mit ihren Chancen auf dem ersten
Arbeitsmarkt befasst haben (oft mit frustrierenden Erfahrungen), kann man diesen Anteil
auch als hoch bewerten. Hier liegen ggf. un-
genutzte Potenziale für eine Steigerung von
Übergängen. Die Befragung der ehemalig
Beschäftigten, die den Übergang aus der
WfbM schafften, sind mit diesem Wechsel
ganz überwiegend zufrieden. Auch wenn sie
überwiegend von der WfbM beim Übergang
unterstützt wurden (mehr als von allen anderen Akteuren), hat nicht jeder der Befragten
diese Unterstützung gefunden. Teils kam die
Unterstützung erst zu einem späteren Zeitpunkt.
55 Unter der Annahme, dass die WfbM unter denen, die die Kriterien erfüllte (zu jenen mit relativ besseren Übergangschancen zu gehören), rund jeden Zweiten für die Mitwirkung am Fragebogen gewinnen konnten, hätten sich rund
fünf Prozent aller in WfbM Beschäftigten (nicht der Stichprobe) mit dieser Frage befasst. Die Annahme von einer
Mitwirkungsbereitschaft von rund 50 % ist jedoch nur eine grobe Schätzung.
befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten
55
5
Ergebnisse regionaler Fallstudien
Wie in Abschnitt 2.4 beschrieben, wurden fünf
Regionen in Brandenburg ausgewählt und in
diesen leitfadengestützten Interviews mit unterschiedlichen Akteuren geführt. Die Interviews zielten einerseits darauf, die Angaben
aus den standardisierten Befragungen zu vertiefen, andererseits sollten Einschätzungen
der WfbM durch die Einschätzungen anderer
beteiligter Akteure gespiegelt bzw. ergänzt
werden. Eckpunkte der ausgewählten Regionen werden zunächst kurz vorgestellt (Abschnitt 5.1), bevor auf die inhaltlichen
Ausführungen der befragten Akteure näher
eingegangen wird (Abschnitte 5.2 bis 5.5)
5.1 Kurzporträts der fünf Regionen
Ausgewählt wurden die Landkreise Prignitz,
Oberhavel, Elbe-Elster sowie die kreisfreien
Städte Potsdam und Cottbus (siehe Abbildung 12).
Die unterschiedliche Wirtschaftsstruktur der
ausgewählten Regionen lässt sich exemplarisch an der Arbeitslosenquote und der Bevölkerungsdichte veranschaulichen. Potsdam hatte auch durch seine Nähe zu Berlin im Dezember 2014 eine Arbeitslosenquote von nur 6,7 %,
in der strukturschwachen überwiegend ländlichen Prignitz lag die Quote hingegen bei 11,5 %.
Die Einwohnerdichte in den kreisfreien Städten
ist zumindest annähernd gleichgroß, doch in
den drei ausgewählten Landkreisen hat sie eine
Spannweite von 112 Einwohnern/km2 (Oberhavel) bis zu nur 36 Einwohnern/km2 (Prignitz).
Angaben zu den in WfbM Beschäftigten wurden überwiegend im Rahmen der Befragung
von WfbM erhoben. Bei der Gegenüberstellung
von Befragungsdaten der WfbM zu regional
bezogenen Daten ist zu beachten, dass sich
die regionalen Abgrenzungen diesbezüglich
trotz Anerkennungsverfahren nicht decken:
Abbildung12-ÜberblicküberausgewählteFallregionen
56
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
Tabelle17-EckdatenderfünfFallregionen
Potsdam
Oberhavel
Cottbus
Elbe-Elster
Prignitz
6,7 %
8,0 %
10,4 %
10,9 %
11,5 %
Einwohner/km (12.2013)
858
112
603
56
36
Einwohner im Altern zwischen 18 und
U25 Jahren in Tausend (12.2013)
11,5
10,2
7,7
4,8
3,8
Erwerbstätige in Tausend (12.2012)
113,4
73,7
61,7
44,2
34,7
Anzahl WfbM mit Einzugsbereich dieser
Region (juristischer Einzugsbereich im
Rahmen des Anerkennungsverfahrens)
2
3
1
1
1
Anzahl WfbM, die nach eigenen
Angaben auch Beschäftigte aus
dieser Region haben
3
3
1
1
2
Arbeitslosenquote (12.2014)
2
Quelle: Befragungs- und öffentliche Sekundärdaten
Die Einzugsbereiche einzelner WfbM können die Kreisgrenzen deutlich überschreiten (z. B. zählt der nördliche Teil des
Landkreises Spree-Neiße mit zum Einzugsbereich der Cottbuser WfbM).
Zusätzlich zu den WfbM, denen Regionen
im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
übertragen wurden, geben in der Befragung weitere WfbM an, schwerbehinderte
Personen (auch) dieser Regionen zu beschäftigen.56
Dies führte dazu, dass die WfbM, die z. B.
„auch“ aus Potsdam schwerbehinderte Menschen beschäftigen, in der Befragung insgesamt einen höheren Bestand angeben, als
(nach Trägerangaben) „in“ Potsdam beschäftigt sind (vgl. Tabelle 18). Regionenscharfe
Angaben zu in WfbM Beschäftigten wurden
jedoch zusätzlich bei der Bundesagentur für
Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung erhoben. Diese Angaben wurden genutzt, die Angaben der WfbM entsprechend
zu gewichten, eine gewisse Unschärfe der Zuordnung bleibt dabei unvermeidlich – überdies
konnte sich die Gewichtung aufgrund der Sekundärdaten nur auf das Jahr 2010 beziehen.
Setzt man die (regional gewichteten) Angaben der WfbM zu den Bevölkerungszahlen
der Fallregionen in Beziehung, ist ein deutlicher Zusammenhang zum Zustand des Arbeitsmarktes erkennbar. Eine steigende
Arbeitslosenquote geht mit einem auf die Bevölkerung bezogenen deutlich höheren Anteil
von jungen Menschen einher, welcher in den
Berufsbildungsbereich der WfbM einmündet.
Auf 1 000 Einwohner im Alter zwischen 18
und unter 25 Jahren kommen in Potsdam 4,9
im Berufsbildungsbereich der WfbM (bei einer
Arbeitslosenquote von 6,7 %), in der Prignitz
mit 19,6 viermal so viele (bei einer Arbeitslosenquote von 11,5 %). Ein ähnlicher Zusammenhang ist für die Zahl der im Arbeitsbereich
Beschäftigten im Verhältnis zur Zahl der Erwerbstätigen festzustellen. Ob der deutliche
Zusammenhang daher stammt, dass sich die
Bevölkerungsstruktur z. B mobilitätsbedingt
so stark unterscheidet, oder primär durch den
geringeren Druck, in eine WfbM zu gehen,
56 Gemäß § 137 SGB IX müssen WfbM sicherstellen, dass sie Menschen mit Behinderungen aus ihrem Einzugsgebiet
aufnehmen können. Das Wunsch- und Wahlrecht ermöglicht Menschen mit Behinderung auch in einer anderen WfbM
außerhalb des Einzugsbereiches beschäftigt zu werden, wenn damit keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen.
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
57
Tabelle18-InWfbMBeschäftigteimVerhältniszuEckdatenderFallregionen
Potsdam
Oberhavel
Cottbus
Elbe-Elster
Prignitz
6,7 %
8,0 %
10,4 %
10,9 %
11,5 %
Bestand Berufsbildungsbereich 2010
nach Angaben der BA und DRV
57
125
62
63
75
Bestand Berufsbildungsbereich 2010
nach Angaben aller WfbM mit faktischem Einzugsbereich - ungewichtet
(80)*
(129)*
(104)*
(70)*
(159)*
Bestand Berufsbildungsbereich auf
1 000 Einwohner im Altern zwischen
18 und U25 Jahren
4,9
12,3
8,1
13,1
19,6
Bestand Arbeitsbereich 2010
nach Angaben aller WfbM mit faktischem Einzugsbereich - gewichtet
441
790
374
671
542
Bestand Arbeitsbereich 2010
(gewichtet) auf 1 000 Erwerbstätige
3,9
10,7
6,1
15,2
15,6
Anteil mit seelischen Behinderungen
am Bestand Arbeitsbereich 2013
(gewichtet)
17,2 %
22,5 %
17,9 %
9,1 %
14,2 %
9
18
9
0
k.A.
Arbeitslosenquote (12.2014)
Übergänge in allgemeinen Arbeitsmarkt
(Summe 2007 bis 2013, gewichtet)
* siehe Erläuterung im Text
wenn der lokale Arbeitsmarkt besser ist, können die Daten nicht beantworten.
Weniger eindeutig ist der Zusammenhang
zwischen der Wirtschaftsstruktur und der Zahl
der Übergänge aus WfbM in den allgemeinen
Arbeitsmarkt. Dies liegt – neben der Unschärfe in der regionalen Abgrenzung – voraussichtlich an drei Gründen:
Die Fallzahlen sind insgesamt gering und
damit stark von zufälligen Schwankungen
abhängig.
Der Zusammenhang dürfte insbesondere
bewirken, dass bei günstiger wirtschaftlicher
Lage die Übergänge „in“ die WfbM geringer
werden – sodass die individuellen Kompe-
tenzen der in WfbM Beschäftigten möglicherweise regional unvergleichbar sind.
Auch darüber hinaus sind Strukturunterschiede der in den WfbM Beschäftigten
festzustellen. Die höchsten Übergangszahlen sind z. B. im Landkreis Oberhavel festzustellen, wo der Anteil Beschäftigter mit
seelischen Behinderungen überproportional hoch ist. Zum Teil kann dies auf bestimmte Profile von WfbM zurückgehen, die
für diese Zielgruppe mehr oder weniger
passendere Angebote macht und entsprechend attraktiv im Zugang ist.57
Die qualitativen Interviews konnten die Unterschiede jedoch letztlich nicht erklären. Hier
besteht weiterer Forschungsbedarf.
57 Obgleich ein Teil der zum Landkreis Oberhavel zählenden WfbM in unmittelbarer Nähe zu Berlin liegt, erfolgten die erhobenen Übergänge bis auf einen Fall innerhalb des Landes Brandenburg. Eine WfbM, deren Einzugsgebiet zu einem
großen Teil auch in Berlin liegt, nannte einen Übergang innerhalb des Landes Brandenburg und machte darüber hinaus
keine Angaben zu (weiteren) Übergängen.
58
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
5.1.1 Prignitz
Aufgrund des sehr ländlich geprägten Landkreises mit erheblichen Strukturdefiziten im
Bereich von Wirtschaft und Arbeitsmarkt sind
Übergänge aus der WfbM erschwert.
Der Landkreis und die WfbM haben bereits
frühzeitig begonnen, die Thematik Übergang
aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gemeinsam zu erörtern. Die Erkenntnis, dass einzelne Maßnahmen und auch ein
abgestimmtes Vorgehen zwischen der WfbM
und dem Sozialhilfeträger allein nicht grundlegende Veränderungen herbeiführen können, hat im Ergebnis dazu geführt, dass ab
2012 das Modellprojekt „Wege in Arbeit“ mit
dem Ziel der Entwicklung eines übertragbaren Verfahrens für den Übergang von Beschäftigten der WfbM auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt gestartet wurde. Ergänzt wurde
dieses Modellprojekt ab 2014 durch ein zweites Modellprojekt „Wege in Beschäftigung“,
insbesondere für Menschen mit einer vollen
dauerhaften Erwerbsminderungsrente, die
einen Arbeitsplatz im Hinzuverdienst suchen.
Das sind in der Regel Menschen mit einer
psychischen Behinderung. Beide Modellprojekte wurden aufeinander abgestimmt und
vernetzt.
Grundlage ist ein zwischen den Akteuren abgestimmter Ablaufplan als verbindliche Handlungsgrundlage mit fünf Modulen58 in
Analogie zur individuellen betrieblichen Qualifizierung der Unterstützten Beschäftigung
nach § 38 a SGB IX. Kernelement ist die Berufswegekonferenz, die unter Beteiligung des
Arbeitgebers und des Menschen mit Behinderung durchgeführt werden. Grundsatz bei
der Umsetzung dieser Projekte ist, dass sich
die Menschen mit Behinderung für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bewerben und nicht von Bezugspersonen ausgewählt werden. Beide Projekte werden durch
einen Träger der Region in enger Zusammenarbeit mit der WfbM und dem Sozialhilfeträger
unter Einbeziehung der Agentur für Arbeit
sowie dem Integrationsamt umgesetzt.
Darüber hinaus sollen im Rahmen der Projekte die Grundlagen für eine künftige adressatengerechte Förderung zur Schaffung und
Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse
von schwerbehinderten Menschen entwickelt
und zwischen den Akteuren, insbesondere
zwischen der Bundesagentur für Arbeit und
dem Integrationsamt abgestimmt werden,
damit ein Wechsel aus der WfbM auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch nachhaltig gelingen kann.
Die Steuerung und Begleitung dieses Modellprojektes erfolgt durch einen Projektbeirat bestehend aus WfbM, Projektträger, Landkreis
Prignitz, Agentur für Arbeit Neuruppin, LASV
Fachdienst und Integrationsamt, BA Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und MASGF
(Federführung).59
5.1.2 Potsdam
Auffallend für diese Region ist, dass die beiden befragten Werkstätten die Potenziale
ihrer in WfbM Beschäftigten in Bezug auf
Übergange sehr unterschiedlich einschätzen.
58 Vorbereitungsphase (Dauer 4 Wochen), Orientierungsphase (Dauer 1 Woche), Einarbeitungsphase (Dauer 5 Wochen),
Qualifizierungsphase (Dauer bis zu 11 Monaten), Stabilisierungsphase (Dauer max. 12 Monate)
59 Bereits jetzt zeichnen sich erste Erfolge ab, die seitens des Projektbeirates als Bestätigung der gewählten Herangehensweise und der intensiven Kooperations- und Abstimmungsbemühungen der beteiligten Akteure gewertet werden.
Gegenwärtigen erfolgen erste Abstimmungen zu den grundsätzlichen Übergangsmodalitäten zwischen Jobcenter, AA
und Integrationsamt für notwendige Leistungen zur Sicherung der sich abzeichnenden Beschäftigungsverhältnisse auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
59
Aufgrund fehlender Fähigkeiten und Kompetenzen der in WfbM Beschäftigten konstatiert
Werkstatt A kaum Möglichkeiten für Übergänge in Richtung des ersten Arbeitsmarkts
und sieht vor diesem Hintergrund keine besonderen Notwendigkeiten diese zu fördern.
Werkstatt B führt demgegenüber an, dass
eine grundsätzliche Eignung ihrer in WfbM
Beschäftigten vorhanden sei, allerdings unterschiedliche Hürden eine Realisierung von
Übergängen in Richtung des ersten Arbeitsmarktes erschweren.
Obwohl der Standort sich durch eine stärkere
Wirtschaftskraft bzw. niedrigere Arbeitslosigkeit auszeichnet und damit die Zahl potenzieller Betriebe, die für einen Übergang aus der
WfbM infrage kommen, deutlich größer sein
müsste, stellt WfbM B fest, dass kaum eine
Bereitschaft zu erkennen ist, Menschen mit
Behinderung (probeweise) einzustellen. Es
fehle darüber hinaus an Nischenarbeitsplätzen und Engagement der (Mitarbeitenden in)
Unternehmen, WfbM-Beschäftigte bei auftretenden Problemstellungen zu begleiten.
Ebenso fehle es an einer WfbM-internen
Stelle zur Förderung und Begleitung von
Übergängen in Richtung des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Umfassende Kooperationsnetzwerke der Beteiligten konnten an diesem Standort nicht
identifiziert werden. Hervorzuheben ist das
besondere Engagement einer Vermittlerin
des AGS, die sich insbesondere für die Öffnung von Betrieben aktiv einsetzt und eine
engmaschige Begleitung von Menschen mit
Behinderung forciert.
5.1.3 Oberhavel
Die unterschiedlichen Förderansätze der drei
in diesem Landkreis agierenden WfbM sind
spezifisch für diese Region.
60
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
Werkstatt C hat ein Angebot zur Förderung
von Übergängen mit einer eigens dafür beschäftigten Fachkraft institutionell implementiert. Die Begleitung und Unterstützung erfolgt
durch einen Coach der WfbM in Teams von
bis zu sechs Teilnehmern, die sich in eine Orientierungs-, Lern- und Qualifizierungs- sowie
betriebliche Phase unterteilt. Ziel ist dabei das
Herstellen einer optimalen Passung zwischen
den Bedarfen der Betriebe und den Fähigkeiten und Kompetenzen des Menschen mit Behinderung. In diesem Rahmen ist ebenso
eine aktive Akquise von Betrieben notwendig,
um den ersten Arbeitsmarkt für die Zielgruppe
zu öffnen und zu sensibilisieren.
Werkstatt D verfügt über zwei „Fachkräfte für
berufliche Integration“ in der Haupt- und
Zweigwerkstatt, die neben ihrer Tätigkeit im
begleitenden Dienst als Ansprechpartner für
Betriebe und Menschen mit Behinderung hinsichtlich der Vermittlung und Beschäftigung
auf den ersten Arbeitsmarkt fungieren. Auch
hier ist die zentrale Aufgabe individuelle und
passgenaue Lösungen für Arbeitgeber und
WfbM-Beschäftigten zu eruieren. Die Fachkräfte arbeiten dabei nicht nach einem bestimmten Phasenmodell oder Konzept,
sondern nach dem individuellen Bedarf der
Menschen mit Behinderung bzw. der Arbeitgeber. Die berufliche Integration der WfbMBeschäftigten wird als ein peripher laufender
Prozess beschrieben, der zwar immer mitgedacht werde, aktuell aber nicht den Fokus der
werkstattinternen Bestrebungen darstelle.
Perspektivisch soll aber die Ausarbeitung
eines konkreten Förderprozesses (i. S. eines
Konzepts) hinsichtlich der beruflichen Integration in Richtung des ersten Arbeitsmarktes
verfolgt werden.
Für Werkstatt E lässt sich des Weiteren erkennen, dass die Gestaltung von Übergängen zwar als Auftrag wahrgenommen, aber
nicht als explizite Aufgabe realisiert wird. Des
Weiteren agiert die Werkstatt eher vorsichtig
hinsichtlich der Förderung und zeigt keine
konkrete Strategie, Konzept oder Instrument
zur Förderung von Übergängen. Dies lässt
sich auf den sicherheitsorientierten, fürsorglich-fördernden Ansatz dieser WfbM bei der
Gestaltung von Übergängen in Richtung des
ersten Arbeitsmarktes zurückführen.
Besondere Kooperationsbeziehungen zwischen relevanten, am Übergang beteiligten
Akteuren sind nicht vorhanden. Vermittlungsbemühungen seitens des AGS sind als passiv-reaktiv zu bezeichnen.
5.1.4 Cottbus
Im Vergleich zu den anderen Regionen lässt
sich in dieser kreisfreien Stadt ein verstärktes
Bemühen der Akteure konstatieren, Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
in Richtung des ersten Arbeitsmarktes durch
gezielte Maßnahmen zu verbessern:
ein Kooperationsnetzwerk zur Förderung
von Übergängen ist erkennbar,
eine integrationsorientierte Förderpraxis in
der WfbM ist vorhanden und
bei der HWK und bei der IHK wurden Stellen
für Inklusionsberatungen geschaffen (Fokus
allerdings auf Ausbildung von Menschen mit
Behinderung, nicht auf Übergänge).
Cottbus war Modellregion bei der Umsetzung
der Initiative Inklusion Handlungsfeld 360, bei
der eine vernetzte Zusammenarbeit der Agentur, des Jobcenters und des Integrationsamtes
erprobt wurde. Diese wird mit dem Förderprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ des
Integrationsamtes weiterentwickelt. Auch hier
zeigt sich, dass eine vernetzte und abgestimmte Zusammenarbeit ein wesentliches
Element bei der Teilhabe behinderter Men-
schen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist.
Die enge Kooperation zwischen AGS, RehaBeratung, dem Jobcenter und der WfbM gründet sich auf einen Arbeitskreis im Kontext
Ausbildung und Beschäftigung. Dieser hat
sich im Rahmen eines von der Aktion Mensch
geförderten Projekts „Eine Region für alle –
Aufbau eines Netzwerkes zur Sicherung der
Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens“ gegründet. Neben der
Ausbildung junger Menschen mit Behinderung, die im Fokus der Aktivitäten des Arbeitskreises stehen, werden auch Möglichkeiten
der Förderung des Übergangs von WfbM-Beschäftigten in den ersten Arbeitsmarkt forciert.
Insbesondere zwischen AGS und WfbM wird
die Öffnung von Betrieben und die Möglichkeit
einer passgenauen Vermittlung fokussiert,
indem Arbeitgeber gemeinsam aufgesucht
und über Möglichkeiten der Beschäftigung informiert und aufgeklärt werden.
Auch bei jungen WfbM-Beschäftigten im Berufsbildungsbereich der Werkstatt, die im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters liegen,
wird versucht, über eine enge Kooperation
zwischen Jobcenter, WfbM und dem Bereich
für Rehabilitation der Agentur für Arbeit eine
Ausbildung anzustreben. Intention ist dabei,
Übergänge in den Arbeitsbereich der WfbM
zu vermeiden. bzw. in der Kooperation aus
Reha-Beratung und Schule, Zuweisungen in
die WfbM zu verringern.
Möglichkeiten der Eingliederung WfbM-Beschäftigter auf den ersten Arbeitsmarkt zu
eruieren, wird grundlegend von allen Angestellten der Werkstatt getragen: „Wirwollen
es [Übergänge in Richtung des ersten Arbeitsmarktes,d.Verf.]theoretischjedemMitarbeiterermöglichen“, so die Inklusionsbeauftragte der WfbM. Das Aufgabenfeld dieser
60 Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ab einem Alter von 50 Jahren
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
61
Stelle beinhaltet, neben der Akquise von Betrieben, die Beratung von Arbeitgebern und
WfbM-Beschäftigten. Darüber hinaus wird
durch die Ermittlung der Bedarfe des Betriebs /
Unternehmens und des Fähigkeitspotenzials
des Menschen mit Behinderung eine möglichst optimale Passung hergestellt. Außerdem ergänzt die Inklusionsbeauftragte den
integrativ-fördernden Ansatz zur Realisierung
von Übergängen in Richtung des ersten Arbeitsmarktes. Dieser differenziert sich in folgende Phasen aus: Personalentwicklungsgespräch, bei Wunsch und Eignung Betriebspraktika, ggf. Verlängerung des Praktikums,
ggf. ausgelagerter Arbeitsplatz, ggf. Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die offensive
Orientierung der WfbM bei der Gestaltung
von Übergängen in den ersten Arbeitsmarkt
verdeutlicht sich ebenso in der Unterstützung
eines Integrationsbetriebs (Supermarkt) als
Gesellschafter.
Des Weiteren zeichnet sich dieser Standort
durch das Projekt „Implementierung von Inklusionskompetenz bei Kammern“ aus. Die
HWK Cottbus ist seit 2013 Erfahrungsträger.61 Im Rahmen dieses Projektes wird die
Stelle einer Inklusionsberatung finanziert. Obgleich die Konzeption dieser Stelle keine direkte Zuständigkeit für Übergänge von
WfbM-Beschäftigten in Richtung des ersten
Arbeitsmarktes vorsieht, ist doch zumindest
eine Vernetzung der HWK Cottbus im Rahmen der Initiative Inklusion im Handlungsfeld
Berufsorientierung ab dem Schuljahr 2014/
2015 vereinbart. Laut dem Inklusionsbeauftragten der HWK sehe sich die Kammer so
oder so in der Verantwortung, potentielle Arbeitsplätze auch für WfbM-Beschäftigte zu
finden.
5.1.5 Elbe-Elster
Diese Region verzeichnete in den letzten sieben Jahren keine Übergänge aus der WfbM
in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dennoch
charakterisiert diesen Fall die hohe Motivation
sowie die differenzierte Förderpraxis der
WfbM, Übergänge in Richtung des ersten Arbeitsmarktes zu erhöhen – trotz der regional
schwierigen Lage im Bereich Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Infrastruktur. Zudem sollen
durch ein Integrationsprojekt des Trägers der
WfbM Übergänge vermehrt umgesetzt werden.
Um Vermittlungen in Richtung des ersten Arbeitsmarktes zu realisieren, verfügt die Werkstatt über ein „Stufenkonzept“, welches sich
im Idealfall eines Übergangs folgendermaßen
ausdifferenziert: (1) Berufswegekonferenz,
(2) bei Interesse Exkursionen mit WfbM-Beschäftigten in Betrieben / Unternehmen, (3)
Betriebspraktika umsetzen, (4) Möglichkeiten
von Außenarbeitsplätzen eruieren und realisieren, (5) sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze besetzen. Ergänzt wird diese
Strategie durch bedarfs- und interessensorientierte Weiterbildungsangebote. Diese
finden in den Räumen der Werkstatt statt,
teilweise in Kooperation mit der Volkshochschule und der IHK, um eine optimale Passung zwischen den Bedarfen der regionalen
Wirtschaft und den Fähigkeiten und Kompetenzen des Menschen mit Behinderung herzustellen.
Im Jahr 2014 eröffnete der Träger der WfbM
ein Integrationsprojekt bzw. eine barrierefreie
Bildungs- und Erlebnisstätte, die im Bereich
Gastronomie und Service Außenarbeitsplätze
für WfbM-Beschäftigte bereithält und auch
besetzt. Perspektivisch sollen zudem Ni-
61 Das Projekt wurde vom MASGF und dem Integrationsamt seit 2012 begleitet und unterstützt. Auch die Handwerkskammer Frankfurt/Oder und die IHK Cottbus haben mit dem Projekt in 2015 begonnen.
62
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
schenarbeitsplätze für eine nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt entstehen.
Durch die enge Vernetzung zwischen der Bildungs- und Begegnungsstätte und dem Trainieren der Herausforderungen auf dem ersten
Arbeitsmarkt durch ausgelagerte Arbeitsplätze
sollen Übergänge erleichtert werden.
Auch für diesen Standort sind keine umfassenden Kooperationsnetzwerke zur Forcierung von Übergängen zu konstatieren.
5.2 Unternehmen als aufnehmendes System
Im Rahmen der Studie konnte keine große
quantitative Befragung von Unternehmen
durchgeführt werden, auch wenn systematisch in allen ausgewählten Fallregionen auch
Unternehmen interviewt wurden (vgl. Abschnitt 2.4). Anders als z. B. die WfbM, Agenturen oder Jobcenter, die Aussagen für eine
ganze Region verallgemeinern können, beziehen sich die Angaben der befragten Unternehmen zunächst nur auf ihren Einzelfall. Vor
diesem Hintergrund werden im Rahmen der
Studie die Aussagen über „Unternehmen als
aufnehmendes System“ nicht ausschließlich
auf der Basis von Unternehmensangaben getroffen, sondern zugleich auch aus der Perspektive anderer befragter Akteure bezogen
auf ihre Erfahrungen mit Unternehmen in der
Region sowie vor dem Hintergrund theoretischer Überlegungen bzw. Sekundärquellen.62
Den Interviews mit den ausgewählten Unternehmen kam somit primär die Rolle zu, die
Einschätzungen der anderen Akteure und
theoretischen Überlegungen zu überprüfen /
validieren oder zu vertiefen.
Einführend werden grundlegende Handlungslogiken von Unternehmen theoretisch skizziert und auf die Akteure der befragten
Unternehmen rückbezogen. Anschließend
wird die Praxis der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung aus der Perspektive
der befragten Akteure abgebildet. Das Kapitel
schließt mit der Darlegung von möglichen Beschäftigungsfeldern sowie einem Fallbeispiel
aus der Perspektive einer befragten Geschäftsführung zur Umsetzung eines Übergangs aus der WfbM in ein anstehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
5.2.1 Grundlegende Handlungslogiken der
Unternehmen
Betriebe und Unternehmen zeichnen sich
nach Gutenberg (1958) durch allgemeine
konstitutive Merkmale aus, die auch bei der
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gelten:
das Prinzip des Privateigentums,
die Selbstbestimmung des Wirtschaftsplans (Autonomieprinzip) und
das Streben nach Gewinn (erwerbswirtschaftliches Prinzip).
Im Mittelpunkt betrieblichen oder unternehmerischen Handelns steht damit eine Wertschöpfungskette unter dem Primat der
Wirtschaftlichkeit. Allerdings ist festzustellen,
dass sich in (einzelnen) Unternehmen eine
Kultur entwickelt, die auf die Verknüpfung
wirtschaftlichen Handelns und sozialen Engagements gerichtet ist, ohne das Primat der
Wirtschaftlichkeit aufzugeben. In diesem
Zusammenhang sind ausgehend von den befragten Akteuren zwei Formate zu beobachten:
1) Die Schaffung bzw. Identifizierung von
Arbeits- und Beschäftigungsmöglich-
62 vgl. Fietz / Gebauer / Hammer (2011) sowie Enggruber / Rützel (2014)
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
63
keiten im Kontext des wirtschaftlichen
Handelns der Unternehmen und dem
Ausgleich von Produktivitätsminderleistungen. Merkmal dieses Formats ist
eine bestehende Aufgabe in der Wertschöpfungskette. Eine nachhaltige Integration in den Betrieb ist möglich.
2) Die Beschäftigung von Menschen mit
Behinderung vor dem Hintergrund sozialen Engagements, welche nicht aus
der Notwendigkeit der Wertschöpfungskette abgeleitet ist und sich in Betriebspraktika realisiert. Merkmal dieses
Formats ist die meist additive Beschäftigung zur Wertschöpfungskette. Eine
nachhaltige Integration in den Betrieb
wird nicht angestrebt.
Damit kann geschlussfolgert werden, dass
nachhaltig gelingende Übergänge die Identifizierung und / oder Entwicklung von passgenauen Arbeitsplätzen voraussetzt.
5.2.2 Praxis der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Unternehmen
Nachfolgend werden sowohl förderliche Voraussetzungen als auch hemmende Faktoren
für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung aufgezeigt. Zudem werden aus
Unternehmerperspektive Kooperationsbeziehungen zu den WfbM sowie weiteren Akteuren in Bezug auf mögliche Übergänge verdeutlicht.
Förderliche Voraussetzungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Betrieben und Unternehmen
Förderliche Voraussetzungen für die Beschäftigung (über Praktika, Außenarbeitsplätze
oder ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis) von Menschen mit
Behinderung in Betrieben sind seitens der Arbeitgeber und weiterer befragter Akteure von
64
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
nachfolgenden Aspekten abhängig:
Einstellungen der Geschäftsführung und
der Mitarbeiter,
Reale Beschäftigungsmöglichkeit,
Die spezifische Leistungsfähigkeit des
WfbM-Beschäftigten,
Unterstützung des WfbM-Beschäftigten in
der betrieblichen Praxis (intern / extern),
Fördermöglichkeiten bzw. Unterstützung
des Betriebes, z. B. Ausgleich der Minderleistung.
„DieBeschäftigungvonMenschenmitBehinderungstehtundfälltmitderEinstellungdes
Betriebsinhabers.“ Diese Äußerung einer
HWK-Vertretung wird sinngemäß von vielen
befragten Akteuren bestätigt. Die Offenheit
des Geschäftsführers und seiner Mitarbeitenden gegenüber Menschen mit Behinderung
ist logische Grundvoraussetzung für deren
Beschäftigung.
Arbeitsbereiche / -felder für WfbM-Beschäftigte werden übereinstimmend im Rahmen
von Helfertätigkeiten oder Nischenarbeitsplätzen gesehen. Sind diese Stellen in einem
Betrieb vorhanden, können diese potenziell
besetzt werden. Einen Nischenarbeitsplatz
eigens zu schaffen, wird aus wirtschaftlichen
Gründen von den Betrieben übereinstimmend abgelehnt. Darüber hinaus wird in diesem Zusammenhang wiederholt die Aussage
geäußert, dass die mit Nischenarbeitsplätzen
in Zusammenhang stehenden Aufgaben von
nicht behinderten Mitarbeitenden zusätzlich
zu ihrer regulären Stelle ausgeführt werden
können. Aufgrund dessen gäbe es kein Interesse an der Schaffung von Nischenarbeitsplätzen.
Zentrales Kriterium für die Besetzung
eines (Nischen-) Arbeitsplatzes sei die
Leistungsfähigkeit des (noch) in WfbM Beschäftigten bzw. das „mitdenAufgabender
HelfertätigkeitverbundenePensumzuerfül-
len“– so ein Arbeitgeber.63 Grundsätzliche Erwartungen an die WfbM-Beschäftigten sind
nach einer ausgiebigen Einarbeitungszeit, in
welcher der Mensch mit Behinderung nicht
überfordert werden soll, ausreichende Sozialund Fachkompetenzen, physische und
gesundheitliche Grundvoraussetzungen
sowie eine stabile psychische Persönlichkeitsstruktur (insbesondere bei Menschen
mit psychischen Erkrankungen). Teamfähigkeit und ein damit verbundenes „sich leiten
und anleiten lassen“ (Seniormanager eines
Unternehmens) sowie eine für die spezifische
Stelle notwendige Qualifizierbarkeit werden
zudem angeführt. Darüber hinaus seien insbesondere für Stellen, die über Nischen- und
Helfertätigkeiten hinausgehen, die Schlüsselqualifikationen Flexibilität und antizipatives
Denken entscheidend. Grundsätzlich gilt, dass
die aufgeführten Fähigkeiten und Kompetenzen in Abhängigkeit von den Bedarfen des Betriebs zu denken sind, um schlussendlich eine
optimale Passung zwischen Organisation und
den (noch) in WfbM Beschäftigten bzw. den
zukünftigen Mitarbeitenden herstellen zu können. Damit wird ein stabiles Wirtschaften der
Mitarbeitenden verbunden, welches für eine
Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis grundlegend für
die Betriebe und Unternehmen ist.
In der Begleitung und Unterstützung des
WfbM-Beschäftigten durch betriebsinternes
Personal und externes Fachpersonal wird ein
zentraler Aspekt zur Herstellung einer optimalen Passung von Betrieb und WfbM-Beschäftigten gesehen. Die Mehrzahl der befragten
Betriebe könne eine Begleitung zwar leisten,
allerdings nur in einem begrenzten zeitlichen
und personellen Rahmen. Durch Fördermöglichkeiten, wie z. B. die Probebeschäftigung
und den Eingliederungszuschuss, sei es
einem befragten Betrieb, bei dem der Über-
gang realisiert werden konnte, möglich, dem
Menschen mit Behinderung einen „Paten“ zur
Seite zu stellen. Dieser unterstütze bei der
Einarbeitung und stelle einen festen Ansprechpartner bei möglichen Problemstellungen dar. Externes Fachpersonal aus der
WfbM wird als unterstützend wahrgenommen, um den Betrieb über Kompetenzen und
Fähigkeiten sowie Lebens- und Lernerschwernisse aufzuklären – darüber hinaus,
um beratend zu begleiten, gegebenenfalls
auch im Konfliktfall, um Weiterbildungsmöglichkeiten zu vermitteln und umzusetzen (z. B.
Staplerschein in der WfbM), aber auch um
über Fördermöglichkeiten zu informieren. Die
Kooperation von Fachpersonal, Mensch mit
Behinderung und Betrieb dürfe aber nicht zu
negativen Auswirkungen in der Wertschöpfungskette des Betriebs führen, sondern
müsse die Passung von WfbM-Beschäftigter
und Betrieb fokussieren, um schlussendlich
einen wirtschaftlichen Mehrwert zu erzielen.
Hemmnisse und Hürden für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in
Unternehmen
Hemmnisse und Hürden für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung aus
einer WfbM lassen sich von den befragten
Betrieben und Unternehmen sowie weiteren
Akteuren in nachfolgenden Punkten zusammenfassen:
regionale Wirtschaftsstruktur / wirtschaftliche Situation des Unternehmens,
fehlende Unterstützung und Aufklärung
durch Dienstleister, wie AGS, zu Fördermöglichkeiten bei Beschäftigung von Menschen mit Behinderung,
fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten von
WfbM-Beschäftigten für „gehobene“ Tätigkeiten,
63 Dies deckt sich mit Ergebnissen auch der Studie von Fietz / Gebauer / Hammer (2011).
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
65
Kündigungsschutz und Mindestlohn als „juristische“ Hürden,
fehlende Bereitschaft von Betrieben, Menschen mit Behinderung sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen.
In anderen Untersuchungen wurde zudem
herausgearbeitet, dass sich Betriebe hierbei
Beratungsangebote „aus einer Hand“ und
wenig Bürokratie wünschen.64
Überwiegend wird die regionale Wirtschaftsstruktur, die sich auf die wirtschaftliche Situation der Betriebe und Unternehmen auswirke,
als Hemmnis für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung aus der WfbM angeführt. Vor allem in kleineren Betrieben seien
die Bedarfe an Arbeit überwiegend temporär oder nur saisonal vorhanden, so die befragten Akteure. Zudem sei das Fehlen von
Nischenarbeitsplätzen und Helfertätigkeiten
und die ebenso durchgeführte Rationalisierung von Tätigkeitsfeldern im Helferbereich eine nicht zu unterschätzende Hürde.
Bei der Mehrzahl der Kleinunternehmen
würde keine Möglichkeit gesehen, einen Nischenarbeitsplatz für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Nach Einschätzung des
Integrationsamtes müsste hier eine komplexe
Beratung ansetzen, wenn im Betrieb grundsätzlich die Bereitschaft zur Beschäftigung
von aus der WfbM Übergehenden besteht.
Als weiteres Hemmnis wird von der Mehrzahl
der befragten Betriebe eine fehlende Unterstützung und Aufklärung durch den AGS zu
Fördermöglichkeiten bei Beschäftigung von
Menschen mit Behinderung konstatiert. Es ist
festzustellen, dass die meisten Betriebe, die
WfbM-Beschäftigte über Betriebspraktika
oder Außenarbeitsplätze beschäftigen, nur
sehr wenig über Möglichkeiten der Förderung
wissen. Eine stellvertretende Geschäftsführe-
rin äußert in diesem Zusammenhang Folgendes:
„Manmusssichselberinformieren,wenn
manetwasübersolcheMöglichkeitender
Beschäftigung(sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, d. Verf.) wissen
möchte.(...)EswirdauchinderÖffentlichkeit irgendwie nicht kommuniziert, finde
ichsehrschade.“
Bei zwei der befragten Betriebe war darüber
hinaus nicht bekannt, dass WfbM-Beschäftigte in den ersten Arbeitsmarkt wechseln
können. Seltenst seien überdies Arbeitsplätze
mit spezifischen Anforderungen (die z. B. eine
erhöhte Flexibilität, vorausschauendes und
kombinierendes Denken etc. im Aufgabenspektrum erfordern) von WfbM-Beschäftigten
besetzbar. Begründet wird dies mit fehlenden
Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen
mit Behinderung. Dazu führt eine Reha-Beratung aus:
„VielekönnenklarabgesteckteArbeitsbereichefürsichrealisierendurcheineintensiveAnleitungundauchBetreuunginder
WfbM–aberineinerFirma,wennesmehrere kombinierteArbeitsschritte sind, es
einfachnichthinbekommen.PraktikawerdenabgebrochenundauchdieTeilnehmersignalisierendies[Überforderung,d.
Verf.].“
Seitens einer Vertretung der HWK stelle der
Mindestlohn eine Hürde zur Beschäftigung
von Menschen mit Behinderung dar. Die Anstellung eines Menschen mit geistiger Behinderung im Rahmen von Helfertätigkeiten
scheiterte, da es dem Betrieb nicht möglich
war, den Mindestlohn zu zahlen. Darüber hinaus sind aufgrund der geringen Übergangsquote keine weiteren Erfahrungen zum
Mindestlohn vorhanden. Grundsätzlich sei
64 vgl. Fietz / Gebauer / Hammer (2011) sowie Enggruber / Rützel (2014)
66
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
der Mindestlohn für die Arbeitnehmenden
zwar ein positiver Aspekt, würde seitens der
Arbeitgeber aber kritisch wahrgenommen –
vor allem dann, wenn Menschen mit Behinderung nicht 100 % der Leistung von nicht behinderten Mitarbeitenden erbringen und doch
den identischen Lohn ausgezahlt bekommen.
Von der Minderzahl der befragten Betriebe
wird der besondere Kündigungsschutz bei
Menschen mit Behinderung als eine Hürde
angesehen. Bei den zwei befragten Betrieben, die (ehemals) WfbM-Beschäftigte sozialversicherungspflichtig beschäftigen bzw.
beschäftigen werden, ist es bekannt, dass es
einen besonderen Kündigungsschutz für
Menschen mit Behinderung gibt, wobei dieser
aber nicht als Hemmnis wahrgenommen wird.
Die Lockerung des Kündigungsschutzes sei
aus der Perspektive unterschiedlicher Akteure wie beispielsweise der Kammern, aber
auch der WfbM nicht notwendig, da Anträgen
zur Kündigung von Menschen mit Behinderung seitens des Integrationsamts in über
80 % der Fälle zugestimmt werde.65
Die genannten Aspekte werden von der
Mehrzahl der Betriebe in unterschiedlichem
Ausmaß als Begründungszusammenhang
angeführt, Menschen aus WfbM nicht sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen.66
Kooperationen zwischen Unternehmen
und WfbM sowie weiteren Akteuren in
Bezug auf Übergänge aus Unternehmerperspektive
Die Kooperationsbeziehungen zwischen Unternehmen und WfbM wurden aus unterneh-
merischer Perspektive als grundlegend positiv eingeschätzt. Die befragten Unternehmen
fühlen sich von den Fachkräften der Werkstätten gut bis sehr gut begleitet. Die Expertise durch einen Ansprechpartner der WfbM
wird von den befragten Unternehmen vor und
während einer Beschäftigung (Praktika, Außenarbeitsplatz) genutzt. Im Vorfeld werden
Unklarheiten, Unsicherheiten / Berührungsängste, aber auch professionelles Handeln in
möglichen Konfliktfällen und ggf. Möglichkeiten der (finanziellen) Förderung geklärt. Darüber hinaus wird versucht, eine optimale
Passgenauigkeit zwischen Anforderungen
der Stelle und den Fähigkeiten und Kompetenzen geeigneter WfbM-Beschäftigter herzustellen. Während einer Beschäftigung des
Menschen mit Behinderung ist es den Unternehmen wichtig, regelmäßigen Kontakt zur
Werkstatt zu haben. Insbesondere über einen
schnell und problemlos zu erreichenden Ansprechpartner seitens der WfbM zu verfügen,
wird von nahezu allen Unternehmen als
grundlegend betrachtet. Zusammenfassend
wird aus Unternehmerperspektive die Übergangsförderung der WfbM – bis auf zwei
Werkstätten – als aktiv eingeschätzt. Hervorzuheben ist die Kritik einer stellvertretenden
Geschäftsleitung am Träger einer WfbM, der
als „sehr großer Arbeitgeber der Region“ zu
wenig Öffentlichkeitsarbeit zur Beschäftigung
von Menschen mit Behinderung betreibe.
Weitere Kooperationsbeziehungen mit am
Übergangsprozess potenziell beteiligten Akteuren werden lediglich von einem Unternehmen genannt. Insofern werden Handlungsoptionen in einer stärkeren aktiv-aufsuchenden Vermittlungsstrategie aller am Über-
65 Es wurde in 86,8 % der Kündigungsverfahren seitens des Amtes die Zustimmung zur Kündigung erteilt, da kein
nachweislicher Zusammenhang zwischen der Behinderung des Beschäftigten und dem Kündigungsgrund bestand
(Integrationsamt im Landesamt für Soziales und Versorgung Land Brandenburg, 2014 S. 31).
66 Neben der besonderen Bedeutung der Leistungsfähigkeit als Einstellungsvoraussetzung ergab auch die Studie von
Fietz/Gebauer/Hammer (2011), wie stark der Kündigungsschutz von Arbeitsgebern als Einstellungshindernis gesehen
wird.
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
67
gangsmanagement beteiligten Akteure in abgestimmter Kooperation gesehen. Die genannte Kooperationsbeziehung betrifft die
Zusammenarbeit eines Unternehmens mit
dem AGS, die sich durch eine als sehr gut beschriebene Beratung zu Fördermöglichkeiten
auszeichne. Laut Geschäftsführung des Unternehmens könnten durch die Unterstützung,
die die Agentur für Arbeit in der Anfangsphase
der Beschäftigung leiste, die anfänglichen
Problemstellungen der Menschen mit Behinderung kompensiert werden. Damit könne
sich verstärkt um die Bedarfe des Arbeitnehmers gekümmert werden (z. B. verlängerte
Einarbeitungszeit), sodass dieser sukzessive
die Leistungsfähigkeit erbringen kann, die das
Unternehmen erwartet (vgl. 5.2.3, Textbox 4).
Grundvoraussetzung ist allerdings die Bereitschaft von Betrieben und Dienststellen Kooperationen zuzulassen und diese nicht als
Einmischung in unternehmerisches oder
staatliches Handeln aufzunehmen.
5.2.3 Beschäftigungsfelder für WfbM-Beschäftigte in Unternehmen
Im Zusammenhang mit den bisher dargestellten Aspekten ist festzustellen, dass WfbMBeschäftigte vornehmlich in Praktika und
Außenarbeitsplätzen beschäftigt und nur in
den wenigsten Fällen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
übernommen werden.
Darüber hinaus ist zu konstatieren, dass
überwiegend Helfertätigkeiten oder Nischenarbeitsplätze, wenn diese in den Betrieben
vorhanden sind, Beschäftigungsfelder für
WfbM-Beschäftigte bieten. Mit dem Personalbestand des Betriebes bzw. Unternehmens
wächst allerdings die Beschäftigungskonkurrenz, da nischenspezifische Arbeiten auch
von nichtbehinderten Mitarbeitenden zusätzlich zu ihrer regulären Stelle ausgeführt werden können. Die Spielräume dafür, Arbeitsprozesse gezielt so zu differenzieren, dass für
einen Menschen mit Behinderung ein Nischenarbeitsplatz entsteht, sind in größeren
Betrieben größer. Nach Einschätzung des Integrationsamtes ist jedoch absehbar, dass
Unternehmen wegen des Fachkräftemangels
ihre Fachkräfte mittel- und langfristig von einfachen Tätigkeiten entlasten müssen und
werden. Insofern kann hier möglicherweise
wieder ein Arbeitskräftebedarf für Routinetätigkeiten und einfach strukturierten Tätigkeiten entstehen. Diesen gilt es, für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu
nutzen.
Die Entwicklung von Beschäftigungsfeldern
für Menschen mit Behinderung, wie z. B. im
Gastronomie-, Service-, und Küchenbereich,
aber auch im Holz- oder Metallbereich (teilweise werde für Maschinenbedienung in den
WfbM qualifiziert) ist des Weiteren hervorzuheben. Dabei wird, durch eine passgenaue
Vorqualifizierung im Sinne einer Kopplung
von regionalen Bedarfen der Betriebe und Fähigkeiten des WfbM-Beschäftigten, versucht,
Stellen für Menschen mit Behinderung zu erschließen.
5.3 Zuweisungspraxis67, veränderte Behinderungsformen und Beschäftigungsmöglichkeiten
Die Interviews im Rahmen der regionalen
Fallstudien wurden genutzt, um Experteneinschätzungen der beteiligten Akteure dazu einzuholen, wie die Zuweisungspraxis in die
WfbM zu bewerten sei, welche Veränderungen in der Struktur von Behinderungen
67 Der Begriff ist für den Aushandlungsprozess zwischen dem mitwirkenden Rehabilitanden und den beteiligten professionellen Akteuren eingeführt, an dessen Ende die Aufnahme des Rehabilitanden in eine WfbM steht.
68
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
Textbox4-Fallbeispiel:BedingungenzueinergeplantenÜbernahmeineinsozialversicherungspflichtigesBeschäftigungsverhältnisausderSichteinesUnternehmens
Zwischen WfbM und dem Unternehmen existierte eine langjährige Kooperation von circa 15 Jahren in
Form einer Gartenbaugruppe, die bei Bedarf (saisonal 1x Woche) bei der Grünanlagenpflege des Unternehmens unterstützend tätig wurde. Die Führungsebene schätzte die Arbeit durch die WfbM-Beschäftigten als eine „sinnvolle Sache (ein), da auch gut ein Stück Arbeit geschafft wurde“. Aufgrund dessen
und des steigenden Bedarfs an der Pflege der Grünanlagen wurde die Zusammenarbeit intensiviert. In
diesem Zusammenhang wurde vonseiten der WfbM dem Unternehmen der Vorschlag unterbreitet, einen
WfbM-Beschäftigten über einen Außenarbeitsplatz fest anzustellen.
Die Unternehmensphilosophie zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und die wahrgenommene Förderpraxis der WfbM drücken sich aus der Perspektive der Unternehmensführung folgendermaßen aus: „Wir sehen es auch als unsere Aufgabe, Menschen mit Behinderung, wenn sie so
entwicklungsfähig sind, soweit zu bringen, dass sie wieder auf den ersten Arbeitsmarkt zurückkommen.
(...) Gerne gehen wir dieses Ziel mit, wir werden das begleiten, um zu sehen, ob sich das sozusagen für
den Mitarbeiter in seiner Entwicklung so darstellen lässt. Und es hat sich so bestätigt. Die Betreuung
und Schulung durch die Werkstatt und die dort Verantwortlichen ist so, dass man eben Leute mit Potential
durchaus dann zielgerichtet in den ersten Arbeitsmarkt bringen kann. Wenn es denn so funktioniert, ist
es für uns gut vorstellbar.“
In der Rückschau (nach eineinhalb Jahren Zusammenarbeit) wird konstatiert, dass der Mitarbeiter „so
gut von der WfbM entwickelt, so gut trainiert, geschult war, sodass er für den Beruf Gärtner und den vorhandenen Aufgaben im Bereich der Grünpflege tätig sein kann und qualifiziert war.“
Eine zeitintensive Einarbeitung erfolgte durch den unternehmensinternen Gärtner. Es stellte sich heraus,
dass der WfbM-Beschäftigte sehr gut mitarbeitete sowie selbstständiger und flexibler einsetzbar wurde.
Das Bestreben der Unternehmensführung sei es, „den Mitarbeiter vollständig zu übernehmen. Dass es
noch nicht passiert ist, liegt an dem etwas schwierigen Prozess der Genehmigung von Stellen innerhalb
des Konzerns.“ Die Stelle wurde bereits beantragt. Aussagen über die Dauer dieses Verfahrens konnten
nicht gemacht werden.
Eine „sehr gute und intensive Betreuung durch einen verantwortlichen Mitarbeiter der Werkstatt“ wird
als weitere Gelingensbedingung für die anstehende Übernahme genannt. Es komme zu regelmäßigen,
fast wöchentlichen Gesprächen zwischen begleitenden Dienst der WfbM und dem Gärtner des Unternehmens. Einmal monatlich finde ein Gespräch mit der Unternehmensführung statt. In diesem Zusammenhang wird vonseiten des Unternehmens geäußert: „Das ist der richtige Weg. Dass es eine enge
Verknüpfung gibt zwischen den Unternehmen. Aktuell gibt es keine Probleme, aber für den Fall, dass
eventuell Konflikte auftreten.“ Es werde sich auch sehr eng hinsichtlich notwendiger Zusatzqualifikationen
abgestimmt, wie z. B. Sägen-, Stapler-Schein etc. Dies wird als ein zentraler Aspekt für die Weiterentwicklung des zukünftigen Mitarbeiters in Richtung Teilhabe angesehen. Des Weiteren wird die Möglichkeit
einer Ausbildung zum Gärtner nicht ausgeschlossen: „Das ist vielleicht ein weiterer Weg dorthin, das
muss man sehen“ – so die Unternehmensführung.
Eine weitere Bedingung für einen gelingenden Übergang in Richtung des ersten Arbeitsmarktes ist die
Sicherheit, das Beschäftigungsverhältnis schnell und unkompliziert aufzulösen: „Wir hatten immer die
Option: Sollte es nicht funktionieren, dann beenden wir die Zusammenarbeit.“
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
69
welche Ursachen haben und inwieweit Zusammenhänge zwischen den regional vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeiten und
der Struktur der in WfbM Beschäftigten bestehen. Nur zur Frage der Zuweisungspraxis in
die WfbM konnten aussagekräftige Einschätzungen gewonnen werden (vor allem dahin
gehend, dass die Zuweisung i. d. R. nach belastbaren Kriterien erfolgt, Optimierungsbedarf aber in einer wiederkehrenden Überprüfung besteht). Die Einschätzungen zu den
Ursachen eines zunehmenden Anteils von in
WfbM Beschäftigten mit seelischen Behinderungen beruhen vor allem auf der Wiedergabe von Überlegungen im Fachdiskurs,
ohne dass sie durch eigene regionale Erfahrungen vertieft werden konnten. Hinsichtlich
der starken Zusammenhänge zwischen der
Arbeitslosenquote und der Zugänge / Bestände in WfbM (vgl. Abschnitt 5.1) sollte weiterhin davon ausgegangen werden, dass sich
die Arbeitsmarktlage auch auf die Struktur der
in WfbM Beschäftigten auswirkt – auch wenn
die befragten Akteure diesen Zusammenhang
mangels überregionaler Vergleichsmöglichkeiten nicht sehen.68
5.3.1 Praxis der Zuweisung in die WfbM
Die Platzierung / Zuweisung der Menschen
mit Behinderung in die WfbM, auf Grundlage
von medizinischen / psychologischen Fachgutachten, Maßnahmen (z. B. DIA-AM) und
schlussendlich Einschätzungen der RehaBeratung, wird von den befragten Akteuren
überwiegend als angemessen eingeschätzt.
Zentrales Kriterium für die Zuweisung in die
WfbM ist das Vorhandensein einer vollen Erwerbsunfähigkeit. Dabei ist zu differenzieren
zwischen der Erwerbsunfähigkeit auf Dauer
und der Erwerbsunfähigkeit länger als sechs
Monate, aber nicht auf Dauer. Nach Schilderung der meisten Akteure werde während der
Kurse im Berufsbildungsbereich regelmäßig
die Erwerbsfähigkeit für den Ausbildungsoder Arbeitsmarkt geprüft, die in aller Regel
in diesem Zeitraum noch nicht bzw. nicht wieder hergestellt sei. In diesem Zusammenhang
führt ein Sozialpädagoge des begleitenden
Dienstes zustimmend, aus der Perspektive
einer Reha-Beratung, Folgendes aus:
„Wenn bei euch [WfbM] deutlich wird,
dass der [Mensch mit Behinderung] vor
demÜbergangindenArbeitsbereichfitfür
denerstenArbeitsmarktist,dannhaben
wiralsReha-Beraterwasfalschgemacht.“
Demgegenüber äußern übereinstimmend
eine Reha-Beratung sowie eine Vertretung
des AGS und des örtlichen Sozialhilfeträgers,
dass nach dem ersten Jahr im Berufsbildungsbereich nahezu keine erneute Prüfung
einer möglichen verbesserten Leistungsfähigkeit (im Sinne einer Wiederherstellung der
möglichen Erwerbsfähigkeit) erfolge. Dies
würde nur auf Initiative des Menschen mit Behinderung oder durch die WfbM eintreten.
„UnddasistvielleichtauchdieStelle,wouns
die Leute, die vielleicht sogar wieder leistungsfähigwärenundalsLeistungsträgerin
derWerkstattverbleiben,durchdieLappen
gehen“, so eine Reha-Beratung.
Weitere kritische Stimmen zur Zuweisungspraxis sind seitens der WfbM und des örtlichen Sozialhilfeträgers zu entnehmen: Von
drei der acht befragten WfbM wird angeführt,
dass manche Menschen mit psychischer Erkrankung, aufgrund der Schwere ihrer Er-
68 Die theoretischen Überlegungen sprechen dafür, dass bei günstigeren Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes die
dann trotzdem noch in WfbM Einmündenden relativ stärkere Vermittlungshemmnisse haben als die in WfbM Beschäftigten einer anderen Region. Um diese These zu prüfen, müssten aber das Ausmaß der Vermittlungshemmnisse
anhand überregional gültiger Kriterien quantifiziert und überregional verglichen werden. Dies war im Rahmen der
Studie nicht möglich.
70
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
krankung, in der WfbM falsch platziert seien.
In den beschriebenen Fällen seien die personellen Kompetenzen und Möglichkeiten der
Begleitung in der WfbM zu gering. Von zwei
örtlichen Sozialhilfeträgern wird die sehr hohe
Vermittlungsquote vor allem junger Menschen
mit Behinderung in das Eingangsverfahren
bzw. den Berufsbildungsbereich der WfbM
kritisiert. Hintergrund sei, dass für junge Menschen mit Förderbedarf, vor allem im sozialemotionalen Bereich, keine Lehrstellen oder
Anstellungen in Betrieben gefunden werden
können.
Typische Verläufe von Fällen, die als Rehabilitanden in die WfbM eingehen, sind zum
einen Menschen, die sich bereits im „System
der Rehabilitation“ befinden, und damit in der
Regel aus der Förderschule kommen. Zum
anderen betrifft dies Menschen, die in das
„System der Rehabilitation“ einmünden, wie
z. B. Personen mit erworbenen psychischen
Erkrankungen oder Menschen mit erworbener Hirnschädigung (v. a. Schädelhirntrauma,
auch schwere Schädel-Hirn-Verletzung, Erkrankungen durch Schlaganfall oder Herzinfarkt).
Bezüglich der „Erfolgsfälle“, bei denen trotz
wahrscheinlichen Eingangs in die WfbM dieser vermieden werden kann, wird von Agentur- und WfbM-Vertretenden die Maßnahme
der DIA-AM genannt: Dabei werden bei Menschen mit Behinderung, mit Leistungspotenzial im Grenzbereich der Anforderungen des
allgemeinen Arbeitsmarktes und den Zugangsvoraussetzungen der WfbM, unterschiedliche Analysen, Testungen etc. durchgeführt, um deren Arbeitsfähigkeit festzustellen. Dazu führt eine Reha-Beratung aus:
„Da hatten wir in der Tat schon einige
Fälle,wofestgestelltwurde[...]unterentsprechendenBedingungenwiez. B.intensive Betreuung, festerAnsprechpartner,
ArbeitsnischewäredocheineLeistungsfähigkeit gegeben. So wie das kommt,
werden wir ihn niemals in die Werkstatt
eingliedern.“
In diesem Zusammenhang wird auch die Unterstützte Beschäftigung69 als weitere wichtige Maßnahme angeführt, Eingänge in die
WfbM zu verhindern bzw. auf den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren:
„ÜberdieUBhabenwirrelativguteErfahrungen.ÜbereinenBildungsträgerhaben
wirvonachtTeilnehmern[Schulabgänger,
Ausbildungsabbrechende,d.Verf.]fünfin
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungüberführenkönnen.Auchvor
BeendigungdermaximalenFörderungsdauer.“(Reha-Beratung)
5.3.2 Veränderte Behinderungsformen
WfbM-Beschäftigter
In der Rückschau der letzten fünf bis zehn
Jahre wurde nahezu übereinstimmend von
den Befragten festgestellt, dass die Menschen mit psychischen Erkrankungen und die
jungen Erwachsenen im Bereich der sozialemotionalen Entwicklung (die sogenannten
„jungen Wilden“) tendenziell zunehmen sowie
die Menschen mit einer „klassischen geistigen Behinderung“ tendenziell abnehmen. In
diesem Zusammenhang führt ein Sozialpädagoge des begleitenden Dienstes einer WfbM
folgendes Verhältnis an: „DieNeuaufnahmen
indenletztenJahrenwarenbeicirca2/5tel
69 Rechtlich ist zwischen „Unterstützte Beschäftigung in Maßnahmen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung
(InbeQ)“ und „Unterstützte Beschäftigung (Berufsbegleitung)“ zu unterscheiden. Theoretisch können alle RehaTräger unabhängig vom Alter eine „Unterstützte Beschäftigung (InbeQ)“ bewilligen, die „Berufsbegleitung)“ liegt in
der Hand des Integrationsamtes.
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
71
MenschenmitpsychischerErkrankung,2/5tel
jungeWildeund1/5telMenschenmiteiner
klassischengeistigenBehinderung.“
Annahmen für die Hintergründe dieser veränderten Zusammensetzung der Menschen mit
Behinderung in der WfbM werden von Befragten der WfbM in nachfolgenden Punkten
zusammenfassend skizziert. Die vermehrte
Aufnahme von Menschen mit psychischer Erkrankung wird vor allem mit erhöhten Anforderungen der Leistungsgesellschaft in
Verbindung gebracht. Durch fehlende Sicherheiten, fehlende familiäre oder soziale Netzwerke sowie fehlende Zukunftsperspektiven
entstünden bei vielen jungen Menschen Risikobiografien, die als zentrale Aspekte für die
Zunahme von Jugendlichen mit sozial-emotionalen Lebens- und Lernerschwernissen
angeführt werden. Des Weiteren wird in der
Weiterentwicklung der medizinischen Diagnostik (Pränataldiagnostik) die Ursache für
den Rückgang der Menschen mit klassischer
geistiger Behinderung vermutet. Prognostisch
würde sich diese Entwicklung im Sinne einer
in den letzten Jahren entstandenen hohen
Heterogenität der Menschen mit Behinderungen in der WfbM weiter festigen. Eine Leitung
des Sozialen Dienstes einer WfbM vergleicht
die Zusammensetzung der WfbM-Beschäftigten mit der Metapher: „Spiegel der Gesellschaft“. Diesen Annahmen zu den Ursachen
der Strukturveränderungen lagen jedoch
keine konkreten Erfahrungen der Befragten
zugrunde. Hier besteht weiter Forschungsbedarf.
5.3.3 Wechselwirkungen zwischen der
Zusammensetzung der Beschäftigten in
WfbM und dem Vorhandensein / Nichtvorhandensein von Beschäftigungsangeboten
Wenn Beschäftigungsangebote vorhanden
sind, ist dies letztendlich unabhängig von der
Behinderungsform. Die Passung zwischen
72
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
Betrieb und Mensch mit Behinderung muss
vorhanden sein. Die Befragten sehen keinen
entsprechenden Zusammenhang hinsichtlich
der Zusammensetzung der Beschäftigten in
den befragten WfbM in Abhängigkeit von sozialen Kompetenzen, kognitiven Fähigkeiten,
körperlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen oder psychischen Problemstellungen und einem Vorhandensein / Nichtvorhandensein von Beschäftigungsmöglichkeiten. Zudem ist zu erwähnen, dass in diesem Kontext der Individualitätsansatz gelte,
da die Behinderungsformen in sich eine
starke Heterogenität zeigen. Darüber hinaus
konnte in der Untersuchung festgestellt werden, dass in den unterschiedlichen Regionen die (alternativen) Beschäftigungsangebote in Richtung des ersten Arbeitsmarktes zu geringe Kapazitäten für Menschen mit Behinderung aus der WfbM
bereithalten, sodass die Zusammensetzung
der in WfbM Beschäftigten in der Werkstatt
dadurch nicht signifikant verändert werden
kann. Davon ungeachtet, verfügten die Befragten jedoch selten über die Möglichkeit,
die Struktur der in WfbM Beschäftigten in
Hinblick auf überregional gültige Vermittlungshemmnisse zu vergleichen.
5.4 Praxis der WfbM zur Gestaltung und
Förderung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die
im Rahmen der regionalen Fallstudien befragten acht WfbM die Förderung von Übergängen in Richtung des ersten Arbeitsmarktes als einen Auftrag wahrnehmen. Die
tatsächliche Förderpraxis wird aber, wie bereits oben skizziert, unterschiedlich umgesetzt und korrespondiert eng mit dem
jeweiligen Leitbild der Werkstatt bzw. der
Werkstattleitung. Es sind drei Ausrichtungen
bzw. „Typen“ zu unterscheiden70:
„WfbM mit starker Orientierung für den
Übergang“,
„WfbM mit bedingter Orientierung für den
Übergang“,
„WfbM mit Betonung des Sicherheitsaspektes“.
Behinderung, d. Verf.] in der Werkstatt
verbleibt.AuchvordemHintergrundder
sozial-emotionalenEntwicklung,diesich
nochstarkverändernkann.Dasistauch
für uns die Aufgabe.“ (Sozialpädagoge
desbegleitendenDiensteseinerWfbM)
Es ist kein Zusammenhang zwischen diesen
drei Ausrichtungen und der jeweils regionalen Arbeitsmarktstruktur zu erkennen. Unter
den WfbM mit einer starken Orientierung für
den Übergang liegt eine in einer der strukturschwächsten Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit. Eine der WfbM mit Betonung des
Sicherheitsaspektes findet regional bessere
Bedingungen vor als eine andere WfbM mit
bedingter Orientierung für den Übergang.
Und innerhalb der gleichen Region unterscheiden sich zum Teil die Orientierungen der
WfbM.
Eine grundlegende Prämisse ist in diesem
Zusammenhang: „Konzepte, die auf Individualität eingehen“, so eine WfbM-Leitung.
Dazu zählt vor allem eine optimale Passfähigkeit herzustellen – ausgehend von den Kompetenzen und Fähigkeiten des WfbMBeschäftigten in Abhängigkeit von den Bedarfen eines Betriebs und umgekehrt. Dies wird
durch die Schaffung interner kriteriengeleiteter Förder- bzw. Phasenkonzepte zur Vorbereitung von Übergängen in den WfbM forciert.
Übergreifend kann von Orientierungs-, Qualifizierungs- und betrieblichen Phasen gesprochen werden.
Neben den Förderpraxen der drei „Typen“ werden Herausforderungen der WfbM in Bezug
auf Übergänge übergreifend aufgezeigt.
WfbM mit starker Orientierung für den
Übergang
Vier der acht befragten WfbM zeichnen sich
durch eine starke Orientierung für den Übergang aus und sehen die Gestaltung von
Übergängen als eine zentrale Aufgabe ihres
professionellen Selbstverständnisses sowie
als ein Unternehmensziel an: „Die Werkstatt
soll ja keine Einbahnstraße sein. [...] Wir wollen die Möglichkeit von Übergängen beflügeln“, so eine Leitung des Bereichs
Ausbildung und Soziales einer WfbM.
„AlsjungerMenschmit19kanndieZielstellungnichtsein,dasser[Menschmit
Die Orientierungsphasen dienen vor allem
dazu, die Interessen des WfbM-Beschäftigten, wie z. B. über die berufliche Zukunftsplanung oder Tätigkeiten in den Arbeitsbereichen, zu kanalisieren. Auch dabei, v. a.
aber in der Qualifizierungsphase, sind Fähigkeitsprofile, die über Kompetenzanalysen
eruiert werden, von zentraler Bedeutung.
Dazu werden unterschiedliche diagnostische
Verfahren in den vier befragten WfbM eingesetzt. Ausgehend von den Fähigkeitsprofilen
erhalten die WfbM-Beschäftigten unterschiedliche Unterstützungsangebote, Trainings, Weiterbildungsmöglichkeiten etc., die
auf Betriebs- praktika, Außenarbeitsplätze
oder ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorbereiten. Je nach Verlauf
der betrieblichen Phase, die i. d. R. mit einem
vierwöchigen Betriebspraktikum beginnt, kön-
70 Diese Typen basieren auf den Selbstbeschreibungen der WfbM in Interviews, in denen unterschiedliche Akzente
gesetzt werden. Ob sie sich in gleicher Weise auch im Handeln unterscheiden, kann im Rahmen der Studie nicht
beantwortet werden. Dies würde begleitende Beobachtungen voraussetzen.
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
73
nen sich zum einen eine Verlängerung des
Praktikums oder ein ausgelagerter Arbeitsplatz – mit dem Ziel einer Übernahme – anschließen. Zum anderen sollen die
WfbM-Beschäftigten „sich ausprobieren“ und
selbst die Erfahrung machen, dass man gegebenenfalls mit den Bedingungen auf dem
ersten Arbeitsmarkt (noch) überfordert ist:
„WirwollenestheoretischjedemMitarbeiter
ermöglichen. [...] Das kann den Einzelnen
unwahrscheinlich weiterbringen – in seiner
Persönlichkeitsentwicklung.“, so die Inklusionsbeauftragte, die in einer der vier WfbM für
die Gestaltung von Übergängen im Rahmen
einer 50 % - Stelle beschäftigt ist. Das damit
verbundene Tätigkeitsfeld beinhaltet beispielsweise die Akquise von Betrieben, Organisation und Koordination von und Begleitung
bei Praktika und Außenarbeitsplätzen etc.
Dabei ist auch für die Inklusionsbeauftragte
die wesentliche Bezugsgröße eine optimale
Passung:
„ImPrinzipguckeichdanach,[...]washat
der Mitarbeiter für Kompetenzen, was
braucht, was möchte der Betrieb gerne
haben.[...]Beziehungsweisewaskönnen
wirvielleichtdemMitarbeiternochbeibringen,damitderdannzudemBetriebletztendlichpasst.DassindnatürlichSchritte
dann,dassindnichtdieersten.Praktikum
isteineErprobungaufdemerstenArbeitsmarkt.LetztesJahrhattenwir53Mitarbeiter im Praktikum. Hat rasant zugenommen,dadurch,dasssichdasrumsprichtin
derWfbM.Esistklar,dassnicht50inden
erstenArbeitsmarktgehen.“
Darüber hinaus ist die Sensibilisierung von
Betrieben und Unternehmen, Menschen mit
Behinderung zu beschäftigen, eine weitere
grundlegende Voraussetzung, um Übergänge
anzubahnen. Zentral sei dabei, die Arbeitgeber sowohl über Fähigkeiten und Kompetenzen als auch über Lebens- sowie Lerner-
74
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
schwernisse des WfbM-Beschäftigten aufzuklären. Zum anderen sei über Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Fachkräfte
der WfbM sowie über Fördermöglichkeiten
durch die Agentur oder IFD (Probebeschäftigung, Eingliederungszuschuss, Arbeitsplatzanpassung, UB etc.) zu informieren. Insgesamt solle den Betrieben und Unternehmen
vermittelt werden, dass Menschen mit Behinderung, unter entsprechenden Bedingungen
der Unterstützung und Begleitung, fähige Arbeitnehmer sein können: „DieBetriebesollen
merken,Menschenskinder,mankannauch
mitMenschenmitBehinderung,diekönnen
arbeiten,diekönneneineLeistungerbringen.
Dasisteinfachauchganzlangfristigangelegt.“, so eine Fachkraft einer WfbM.
Die skizzierte personenzentrierte und engmaschige Unterstützung sowie Begleitung von
der Orientierungs- über die Qualifizierungsbis zur betrieblichen Phase werde ebenso
durch Job-Coaches bei zwei weiteren der vier
WfbM geleistet. Hervorzuheben ist dabei,
dass die Job-Coaches bei einer WfbM über
ein hauseigenes Projekt zur beruflichen Integration und bei der zweiten WfbM im Rahmen
eines Modellprojektes extern-unterstützend
tätig sind. Dadurch sei eine sehr individualisierte Förderung von ausgewählten WfbMBeschäftigten gewährleistet. Zudem werde
über das Modellprojekt eine starke regionale
Vernetzung von Werkstatt, örtlichem Sozialhilfeträger, Agentur für Arbeit und Integrationsamt angestrebt.
Eine der vier befragten WfbM verfolgt die Integration ihrer Beschäftigten über einen durch
den Träger der WfbM unterstützten Integrationsbetrieb, um damit die wirtschaftlich und infrastrukturell schlechte Lage der Region zu
kompensieren. Dazu führt die Leitung für Ausbildung und Soziales Folgendes aus:
„[Die]Motivationbestanddarin,Möglich-
keiten auch für Übergänge zu schaffen,
diesonstdieWirtschaftzuwenigvorhält.
Möglichkeiten,auchindiesemgeschützteren Rahmen, in Richtung eines Übergangs mal anzubahnen. [...] Bei dem
Trägerwirdebensoversucht,Nischenfür
WfbM-Beschäftigtezusuchen.Dasman
guckt,welcheNischenkönnenwirrausfilternundpassfähigsogestalten[...],dass
das Werkstattklientel dort mitarbeiten
kann.“
Um Beschäftigungsfelder zu erschließen bzw.
zu entwickeln und damit vermehrt Übergänge
zu forcieren, vermittelt eine der vier befragten
WfbM berufliche Bildung auf verschiedenen
Niveaustufen in Form von Teilqualifizierungen
auf der Grundlage anerkannter Ausbildungsberufe. Insbesondere im Bereich Gastronomie, Hauswirtschaft und Service werden
anerkannte Module in Abstimmung mit der
IHK, inklusive attestierter Prüfung, angeboten. Orientierung bei den Teilqualifizierungen
seien dabei die Fähigkeiten des WfbM-Beschäftigten mit besonderem Fokus auf die regionalwirtschaftlichen Bedarfe: „Wirsuchen
dieBereicheaus,dieauchinderWirtschaft
nachgefragtwerden“(WfbM-Leitung).
Insgesamt wird bei den WfbM mit starker Orientierung für den Übergang ein an den Paradigmen der Selbstbestimmung und der
(beruflichen) Teilhabe orientiertes Denken
und Handeln deutlich, welches sich in einer
kriteriengeleiteten integrativ-fördernden Praxis realisiert.
WfbM mit bedingter Orientierung für den
Übergang
Zwei der befragten acht WfbM sehen die
Realisierung von Übergängen in Richtung
des ersten Arbeitsmarktes als eine mögliche
Aufgabe ihres professionellen Selbstverständnisses an. Zwar erfolge die Vorbe-
reitung auf den ersten Arbeitsmarkt über Betriebspraktika und Außenarbeitsplätze und für
die Werkstätten sei das Herstellen einer „optimalen Passung“ zwischen Person und Organisation
grundlegend
für
Übergangsprozesse, allerdings sind interne
kriteriengeleitete Förder- bzw. Phasenkonzepte zur Umsetzung dieser Gelingensbedingungen nicht zu erkennen. Zentrale Methode
sei eine Individualisierung der Förderung:
„UnsereStrategieheißtganzvielIndividualität,klargibtesnochkeinenrichtigenProzess
dafür,aberwirmachenes[FörderunginRichtungdeserstenArbeitsmarktes,d.Verf.]mit
jedemEinzeln.“, so ein Sozialpädagoge des
begleitenden Dienstes.
Obwohl keine festen internen Strukturen für
das Übergangsmanagement und dies eine
zusätzliche Aufgabe für Bildungsbegleitung
oder den sozialen Dienst darstellt, ist eine fallbezogene Organisation verschiedener Übergangsoptionen festzustellen. In einer der
beiden befragten Werkstätten gäbe es einmal
im Jahr eine Fähigkeitsanalyse im Rahmen
der Zuteilung der WfbM-Beschäftigten zu den
Lohngruppen. Diese werde mit jedem einzelnen Beschäftigten ausgewertet und dabei
über Möglichkeiten von Praktika und Außenarbeitsplätzen bei Bedarf bzw. Eignung und
Wunsch des Menschen mit Behinderung gesprochen. Des Weiteren werden WfbM-interne Weiterbildungen, wie z. B. Maschinenscheine (Stapler, Kettensägen, Schweißerschein etc.), für die Menschen mit Behinderung angeboten. Auch vor dem Hintergrund,
bei Firmen für eine mögliche Beschäftigung
zu werben. Derartige Qualifizierungen werden einmal im Jahr angeboten und „eswerden so viele Beschäftigte wie möglich
qualifiziert“, so eine Fachkraft des sozialen
Dienstes.
Im Rahmen der Kooperation mit Arbeitgebern
ist anzuführen, dass die beiden WfbM über
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
75
ein überschaubares und stabiles Netzwerk
von Praktikumsbetrieben verfügen. Eine Erweiterung wird zwar angestrebt, aber sei
noch nicht realisiert: „Ichhättegerneeinen
Unternehmenspool,abersoweitsindwirnoch
nicht“, formuliert in diesem Zusammenhang
ein Sozialpädagoge.
Zusammenfassend ist für diesen „FörderTypus“ mit Wortlaut einer Fachkraft des begleitenden Dienstes festzustellen: „BeruflicheIntegrationmussdaeinbisschenzurückstecken.
Wirbietendaskontinuierlichanabernichtauf
demNiveau,wiewirdasgernehätten.“
WfbM mit Betonung des Sicherheitsaspektes
Zwei der acht befragten Werkstätten betonen
stark die Sicherheitsaspekte. Eine dieser WfbM
liegt in einer strukturarmen Region, die andere
findet im Vergleich der Fallstudienregionen mit
die günstigsten Voraussetzungen. Denk- und
handlungsleitend sind in diesen WfbM ein ausgeprägtes Sicherheitsprinzip und ein hohes
Maß an persönlichem Verantwortungsgefühl,
auch bei einem möglichen Scheitern von
WfbM-Beschäftigten beim Übergang auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt, womit ein fürsorglich-fördernder Ansatz im Mittelpunkt der förderpädagogischen Praxis steht. Es ist möglich,
dass die Förderung von Übergängen in Richtung des ersten Arbeitsmarktes dadurch eingeschränkt wird, da die WfbM-Beschäftigten vor
den komplexen und auch risikobehafteten Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes
geschützt werden, als dass perspektivisch und
sukzessive eine Förderung des Menschen mit
Behinderung in Richtung des ersten Arbeitsmarktes (Betriebspraktika, Außenarbeitsplätzen, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse) forciert wird.
Darüber hinaus nehmen die Werkstätten die
Gestaltung von Übergängen zwar als Auftrag
76
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
wahr, realisieren bzw. erkennen dies aber infolge ihrer handlungsleitenden Prinzipien
nicht als primäre Aufgabe. Dementsprechend
finde laut Leitungen der zwei befragten Werkstätten eine Unterstützung und Begleitung
der WfbM-Beschäftigten in Richtung des ersten Arbeitsmarktes erst dann statt, wenn die
WfbM-Beschäftigten aktiv werden bzw. wenn
sie sich an anleitende Mitarbeitende der
WfbM wenden. Damit ist ein eher „vorsichtiges Handeln“ hinsichtlich der Förderung von
Übergängen zu konstatieren.
Bei diesen beiden WfbM ist keine konkrete
Strategie, kein spezielles Konzept oder Instrument zur Umsetzung von Übergängen
feststellbar. Vielmehr werden Möglichkeiten
des Übergangs in Richtung des allgemeinen
Arbeitsmarktes tendenziell eher als Risiko für
eine „gesunde“ Persönlichkeitsentwicklung
des Menschen mit Behinderung angesehen,
da dies insbesondere mit Situationen der
Überforderung verbunden sein kann. Durch
die Förderung innerhalb der Werkstatt seien
pathologische Entwicklungen der WfbMBeschäftigten, resultierend aus Hospitalisierungserfahrungen, wie z. B. in Großeinrichtungen der Behindertenhilfe, kompensiert
worden. Diese positiven individuellen Entwicklungen durch die Ermöglichung von „risikoreichen“ Teilhabeprozessen auf dem ersten
Arbeitsmarkt zu gefährden, gelte es, laut
einer Werkstattleitung, zu verhindern.
Weitere Gründe für ihr vorsichtiges Agieren
konnten im Rahmen der Interviews nicht gefunden werden, zumindest nicht in dem Sinn,
dass sie schlechtere Erfahrungen mit Übergängen als andere WfbM gemacht hätten oder
dass sich ihre Beschäftigten besonders zusammensetzten. Die Unterschiede zwischen
den WfbM schienen auch in Haltungen der
Leitungen und in Bewertungen unterschiedlicher Aspekte innerhalb der komplexen Förderung von in WfbM Beschäftigten zu liegen.
5.5 Akteure im institutionellen Umfeld der
WfbM
Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Kammern
und den Sozialämtern kommen zu den WfbM
komplementäre Aufgaben in der Förderung
von Übergängen oder in der Zuweisung in die
WfbM zu. In den regionalen Fallstudien zeigte
sich eine Varianz in Hinblick darauf, mit welchem Engagement sie inklusive Ziele aktiv
verfolgten und dabei ihre Handlungsmöglichkeiten voll ausschöpften. Trotz gewisser regionaler Unterschiede (auf die in Abschnitt
5.1 eingegangen wurde) ist diese Varianz
nicht vollständig regional begründet, d. h., die
einzelnen Institutionen oder Personen haben
Gestaltungsspielräume, die sie unterschiedlich wahrnehmen.
5.5.1 Agentur für Arbeit
Die formulierte Zielstellung der befragten Akteure der Agentur für Arbeit bei der Förderung
von Übergängen in Richtung des ersten Arbeitsmarktes kann mit der Aussage einer
Reha-Beratung wie folgt zusammengefasst
werden: „Zielist,soweitwiemöglichzukommen.“ Dieser Anspruch wird allerdings sehr
unterschiedlich umgesetzt.
Bei zwei der befragten Vermittler des AGS ist
eine aktiv-aufsuchende Förderung von Übergängen festzustellen. Aktive Aufklärungs- und
Überzeugungsarbeit für die Beschäftigung
von und Fördermöglichkeiten für WfbM-Beschäftigte bei Arbeitgebern wird telefonisch,
aber auch in Betrieben und Unternehmen vor
Ort geleistet. „Wirmüssendaranarbeitenzu
überzeugen,DingedenArbeitgebernrauszubringen,InformationenüberdieseInklusion“,
so eine Vermittlungsfachkraft des AGS.
Ebenso wirbt eine Vermittlungsfachkraft aktiv
bei Betrieben für Integrationsprojekte, da sie
darin viel Potenzial für den Übergang auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt sieht.
„DieÜberbrückungdurcheinIntegrationsprojektwärenatürlichideal.[...]Bewerber,
die zu schlecht für den allgemeinenArbeitsmarktsind,aberwiederzugutfürdie
Werkstattsind,sollendorterstmalwieder
mobilisiertwerden.WirsprechenaberArbeitgeberimmerwiederaktivan.[...]Wir
versuchendasnachaußenzutragen,um
Arbeitgeber zu gewinnen. [...] Wenn ich
Potentialsehe,z. B.beigroßenBetrieben,
vereinbareicheinenAußendiensttermin.“
(VermittlungsfachkraftAGS)
Demgegenüber ist bei drei Vermittlungsfachkräften des AGS ein passiv-reaktives Handeln zu konstatieren. Das heißt, nach Anfrage
eines Arbeitgebers werden diese telefonisch
über Fördermöglichkeiten zur Beschäftigung
von Menschen mit Behinderung aufgeklärt.
Nachfolgende Aussage fasst die passiv-reaktive Handlungslogik zusammen: „Dasistwirklich bloß das Angebot, was wir an die
Arbeitgebermachenkönnen,dieserProbebeschäftigung und Eingliederungszuschüsse“
(Vermittlungsfachkraft AGS).
Von zwei der befragten Rehabilitationsberatungen wird die Wichtigkeit eines präventiven
Ansatzes zur Vermeidung von Eingängen in
die WfbM herausgestellt. Dabei wird insbesondere auf eine frühzeitig ansetzende Berufsorientierung fokussiert, die durch die
Instrumente Berufswahlpass sowie Berufswegekonferenz / -planung gewährleistet sei,
aber auch weiter forciert werden müsse. Eine
weitere Reha-Beratung erachtet die Werbung
für Unterstützungsmöglichkeiten als einen
wichtigen Aspekt: Auf „Messen“, durch „Infoveranstaltungen“ und durch „Zeitungsartikel“
werde „Aufklärungsarbeit“ geleistet. Dabei
liege der „Fokus auf Beschäftigungsmöglichkeiten“ (Praktika, Außenarbeitsplätze, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung).
Übereinstimmend wird die Zusammenarbeit
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
77
von Agentur und WfbM als positiv beschrieben. Die kooperative Praxis gestaltet sich
ebenso aktiv, bei zwei der befragten Vermittler des AGS, und reaktiv bei drei Vermittlern.
des AGS. Des Weiteren wurden direkte Führungen mit dem AGS in der WfbM umgesetzt,
um die Arbeitsbereiche der Werkstatt kennenzulernen und damit bedarfsgerechter vermitteln zu können.
Aktive Kooperationsbeziehungen zeichnen
sich dadurch aus, dass beispielsweise eine
Vermittlungsfachkraft des AGS nach einem
positiv verlaufenen Praktikum mit Mitarbeitenden der WfbM gemeinsam den entsprechenden Betrieb aufsucht, um Möglichkeiten der
Förderung zu eruieren: „Alles,waswiranbietenkönnen,wirdgeprüft.“, so eine Vertretung
Reaktive Kooperationsbeziehungen lassen
sich dadurch skizzieren, dass z. B. die Vermittlungskräfte das AGS erst dann aktiv werden, wenn Anfragen seitens der WfbM
gestellt werden oder wenn sich WfbM-Beschäftigte bei einer Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit an die Agentur wenden.
Textbox5-Fallbeispiel: Vermittlung eines Menschen mit Behinderung in ein sozialversicherungspflichtigesBeschäftigungsverhältnisdurchdenAGS
Bevor die Frau X. in ihren aktuellen Arbeitsplatz vermittelt wurde, durchlief sie, laut den Schilderungen
einer Reha-Beratung und einer Vermittlungsfachkraft des AGS, verschiedene Beschäftigungsverhältnisse. Die ehemals WfbM-Beschäftigte wurde nach Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in
der WfbM auf einen Außenarbeitsplatz platziert. Aus nicht mehr klar rekonstruierbaren Gründen ist sie
aus der WfbM heraus in ein BBW gemündet. Dort hat sie eine Ausbildung zur Fachpraktikerin für Bürokommunikation absolviert. Im Anschluss erhielt sie eine Weiterbildung zur Fachkraft Betreuung durch
die Agentur für Arbeit und wurde danach durch die Vermittlungsfachkraft des AGS unterstützt und an
einen Betrieb vermittelt.
Für die Vermittlungsfachkraft des AGS sei eine sehr engmaschige Begleitung der Menschen mit Behinderung ausschlaggebend für das Gelingen der Vermittlung. Die Menschen mit Behinderung müssen aus
ihrer Perspektive „an die Hand genommen“ werden. Darüber hinaus habe sie durch 25 Jahre Berufserfahrung einen sehr großen Pool an Betrieben „an der Hand“ und es sei bekannt, dass sie als Vermittlungsfachkraft und Spezialistin in diesem Bereich eine grundlegende Passung zwischen Anforderungen
des Betriebs und den Kompetenzen des Menschen mit Behinderung herstellen kann.
Frau X. war 2 Wochen über eine „Maßnahme bei einem Arbeitgeber“ tätig (im Sinne eines Probepraktikums) und nach positiver Rückmeldung durch den Arbeitgeber sowie von Frau X. folgte als nächster
Schritt eine „Probebeschäftigung“. Momentan wird noch der „Eingliederungszuschuss“ gewährt.
Eine Kooperation mit der WfbM fand in diesem Fall allerdings nicht statt, da die Beschäftigte institutionell
nicht mehr mit der WfbM in Verbindung stand.
Die Leitung des Unternehmens bezeichnet die Kooperation mit dem AGS als eine „sehr, sehr gute Zusammenarbeit“. Aktuell bestehe ein zweiwöchiger Kontakt zwischen Unternehmen und AGS.
Abschließend sei beispielhaft erwähnt, dass Herausforderungen mit Frau X. in der täglichen Arbeit unternehmensintern sehr gut gelöst werden können. Beispielsweise habe die Beschäftigte Schwierigkeiten
im Bereich der Feinmotorik. Dies werde über das Personal kompensiert: „Wir sprechen das im Team ab.
Dann macht die Mitarbeiterin eben andere Aufgaben. Und die Sachen, die mit der Feinmotorik zusammenhängen, werden dann von anderen Mitarbeitern übernommen. Das wird dann im Team geteilt und
dann läuft das auch“ – so die Geschäftsführung.
78
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
5.5.2 Jobcenter
Neben der Agentur für Arbeit haben auch die
Arbeitsvermittlungen des Jobcenters eine Zuständigkeit für die Vermittlung von WfbM-Beschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt
(§104 SGB IX). Diese ordnungspolitische Zuständigkeit wird aber in den Jobcentern unterschiedlich „angenommen“.
So sehen z. B. die befragten Akteure zweier
Jobcenter keinerlei Zuständigkeiten bei der
Klientel der WfbM-Beschäftigten: „Wenn er
(Mensch mit Behinderung, d. Verf.) nicht erwerbsfähig ist, dann fällt er bei uns aus dem
System“, so eine Leitung eines Jobcenters.
Demgegenüber gaben die weiteren interviewten Akteure der Jobcenter Zuständigkeiten für (potenzielle und ehemalige) WfbMBeschäftigte in spezifischen Konstellationen
an. Wenn im Ergebnis ärztlicher oder psychologischer Gutachten eine Erwerbsunfähigkeit
für eine Dauer von weniger als sechs Monaten vorliegt, kann die Zuständigkeit beim Jobcenter liegen.
Wird das Beschäftigungsverhältnis zwischen
WfbM und Beschäftigten aufgelöst und der
Mensch mit Behinderung wendet sich an das
Jobcenter, ist dieses verpflichtet, die Erwerbsfähigkeit prüfen zu lassen. Sollte sich diese
bestätigen, wird durch das Jobcenter ein reguläres Beratungsgespräch geführt, mit regulären, nicht klientelspezifischen, Leistungen.
Dabei wird ggf. eruiert, welche Weiterbildungen oder auch Ausbildungen notwendig sind,
um auf dem ersten Arbeitsmarkt eingegliedert
werden zu können oder ob sich der Mensch
als Arbeitnehmer dem Markt zur Verfügung
stellen möchte. Sollte in ärztlichen oder psychologischen Gutachten die Erwerbsunfähigkeit für mehr als sechs Monate diagnostiziert
worden sein, entfällt die Zuständigkeit für das
Jobcenter bzw. sind Träger der Rehabilitation
oder Träger der Sozialhilfe für den jeweiligen
Einzelfall zuständig.
Eine weitere Zuständigkeit besteht, wenn der
Mensch mit Behinderung im Eingangsverfahren bzw. Berufsbildungsbereich der WfbM beschäftigt ist und noch Leistungen über SGB II
bezieht. Voraussetzung ist eine gutachterliche Stellungnahme, die Erwerbsunfähigkeit,
aber nicht auf Dauer, diagnostiziert.
Im Hinblick auf die genannten, vorzugsweise
temporären Zuständigkeiten, ist eine Förderung von Menschen mit Behinderung, die
ehemals, wahrscheinlich oder aktuell in der
WfbM beschäftigt waren, werden oder sind,
durch das Jobcenter nur bedingt spezifisch
umsetzbar. Ein bereits genannter Aspekt betrifft die Durchführung eines regulären Beratungsgesprächs. Dabei kann es ggf. zur
Kooperation mit der ehemaligen WfbM kommen, indem ein Abschlussbericht angefordert
wird, um die Ressourcen und Potentiale des
Kunden differenzierter bestimmen zu können.
Eine weitere, als „sehr wichtige Kooperation“
bezeichnete, Zusammenarbeit erfolge mit
dem AGS durch die Vermittlung von Stellenangeboten. Die Vermittlungskraft des AGS
kläre ggf. ab, inwieweit der Arbeitgeber Menschen mit Behinderung einstellen würde. Darüber hinaus werde versucht eine Passung
herzustellen: „DieVermittlerindesJobcenters
kenntdenKundenundderAGSkenntdenArbeitgeber.ImDialogkönnenwirfeststellen,
ob das passt oder nicht“, so eine Vermittlungskraft des Jobcenters. Des Weiteren wird
hinsichtlich möglicher Förderungen mit dem
AGS zusammengearbeitet.
Eine Kooperation mit der WfbM verlaufe „nur
über Dritte“, da die Jobcenter „keinReha-Träger sind. Wir haben den direkten Weg zur
WfbMgarnicht.(...)WirhabenkeinengesetzlichenWeg.DasisteingroßesProblemfür
dieBetroffenen,essindunheimlichvieleAn-
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
79
sprechpartner,dieuntereinandergekoppelt
werden müssen.“ (Bereichsleitung Integration).
Bezüglich weiterer Kooperationen wird von
einer Vermittlungsfachkraft des Jobcenters
eine „sehr gute Zusammenarbeit mit der
Agentur“ angeführt. Dies betreffe die gemeinsame Auswertung von Gutachten und die gemeinsame Beratung von Rehabilitanden.
5.5.3 Kammern
Die IHK und HWK zeigen nur rudimentäre
Verantwortlichkeiten oder Zuständigkeiten
bei der Förderung von Übergängen WfbMBeschäftigter in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Bei einer der IHK sind aktuell keine Verantwortlichkeiten bzw. Zuständigkeiten hinsichtlich der Förderung von Übergängen feststellbar: „Manistsehrzögerlich.Einerseitszum
SchutzvonArbeitgebern,sodassdiesenicht
überfordertwerden.[...]Undesistnichtso
wirklichgewollt,habeichsodenEindruck“.
Eine Möglichkeit diese Situation zu verbessern, wird im Einsatz einer Inklusionsfachkraft
gesehen: „Wenn ich mal ganz ehrlich bin,
würdeichmireinenInklusionsberaterbeider
IHKwünschen“ (Vertretung der IHK).
Eine der IHK hat im Gegensatz dazu Fördergelder für eine Inklusionsberatung beantragt.
Die Auseinandersetzung und Arbeit mit Menschen mit Behinderung, insbesondere aus
WfbM, befindet sich noch im Anfangsstadium.
Auf Initiative der WfbM wurden mit der IHK
erste Gespräche zu Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten der Menschen mit
Behinderung aus der WfbM geführt. Konkrete
Handlungsbedarfe hätten sich für die Kammer daraus noch nicht ergeben, allerdings sei
ein weiteres Treffen geplant.
80
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
„Wirsindbereit.[...]Wirmüssenaberhalt
überhaupt erst mal gucken, wie wir das
realisieren.Dasistfürunsauchallesnoch
einbisscheneineBlack-Box“(stellvertretendeGeschäftsbereichsleitungAus-und
WeiterbildungderIHK).
Eine Abteilungsleitung der Berufsbildung einer
HWK sieht keine Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten bei der Förderung von Übergängen WfbM-Beschäftigter in Richtung des ersten
Arbeitsmarktes. Die Aufgabe ihrer Kammer
wird vielmehr in einer Vermittlerrolle gesehen,
wie z. B. in der Weitervermittlung von Betrieben
an den AGS bei auftretenden Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Aufklärungsarbeit bei Betrieben sei über die
Vergabe von Flyern ausreichend realisiert.
Durch das Projekt „Implementierung von Inklusionskompetenz bei Kammern“ verfügt die
HWK eines Standorts über eine Inklusionsberatung, die Betriebe berät, in der Aus- und
Fortbildung begleitet, Elternarbeit aktiv unterstützt und Netzwerkarbeit leistet. Allerdings
findet hier keine Kooperation mit Betrieben
und WfbM hinsichtlich der Beratung von
Übergängen aus WfbM in Richtung des ersten Arbeitsmarktes statt. Der Fokus des Projektes liegt im Ausbildungsbereich. „Wir
habenindiesemFall[FörderungvonÜbergängen,d.Verf.]kaumbisgarkeineBerührungspunkte“, so die Inklusionsberatung.
Unterstützung durch die HWK kann geleistet
werden, wenn ein jugendlicher oder erwachsener Mensch mit Behinderung einen Betrieb
sucht. Beispielsweise könne sich die WfbM in
einem derartigen Fall an die HWK wenden.
„IndemFindungsprozesseinesArbeitsplatzesmitzuagierenunddieVerantwortungfürInklusionhataucheineKammer,
wennjemandeinenAusbildungsplatzoder
Arbeitsplatz sucht“ (Inklusionsberatung
derHWK).
5.5.4 Örtlicher Sozialhilfeträger
Die Teilhabeplanung wird von den befragten
Akteuren der Sozialhilfeträger als wichtiges
Instrument zur Förderung von Übergängen
WfbM-Beschäftigter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt herausgestellt.
Voraussetzung für eine wirksame und zielführende Teilhabeplanung stelle die Kooperation
von Sozialhilfeträger, WfbM und des Menschen mit Behinderung dar. „Es geht nur miteinander“, so eine Fachkraft des Sozialhilfeträgers. Allerdings ist eine sehr seltene Beteiligung der WfbM-Beschäftigten bei Teilhabeplanungen festzustellen, „da oft aus der
AktenlagekeineAussichtaufÜbergangauf
denallgemeinenArbeitsmarktbesteht.[...]die
Quote[derBeteiligungdesWfbM-Beschäftigten,d.Verf.]isthierca.1zu800“, so eine
Fachbereichsleitung Soziales eines Sozialhilfeträgers. Laut einer Arbeitsgruppenleitung
Eingliederungshilfe habe die Teilhabeplanung
ohne eine Kooperation mit der WfbM keine
praktische Relevanz. Zudem gäbe es darüber
hinaus aus dessen Perspektive keine weiteren Möglichkeiten der Förderung. Des Weiteren äußern sich die befragten Mitarbeitenden
des Sozialhilfeträgers übereinstimmend, dass
zukünftig verstärkt mit der WfbM zusammengearbeitet werden müsse, sollen Übergänge
vermehrt umgesetzt werden.
Eine Ausnahme bildet in diesem Zusammenhang ein Sozialhilfeträger, der durch das Modellprojekt „Wege in Arbeit“ bzw. durch die
damit finanzierten Fachkräfte eine direkte Kooperation mit der WfbM und den WfbM-Beschäftigten realisieren kann. Umgesetzt
werden diese Förderung von Übergängen auf
den allgemeinen Arbeitsmarkt durch eine
Fachkraft zur Prozesssteuerung (50 %-Stelle)
und zwei Job-Coaches (100%-Stelle), die jeweils fünf WfbM-Beschäftigte unterstützen.
Die Basis der Förderung bildet, laut einer
Fachkraft des Sozialhilfeträgers, die Teilhabeplanung, die in Form einer „Zukunftsplanung“
und „immer mit der Werkstatt zusammen“
umgesetzt wird.
„WirsuchendieNähezurWerkstattund
über eine Hilfeplanung einfach auch zu
schauen, was will der Einzelne wirklich,
nichtnurüberihnzusprechen,sondern
mitihmzusprechen.“
Daneben beläuft sich das Aufgabenspektrum
der Job-Coaches auf die Akquirierung von
Vor-Ort-Kooperationen mit Betrieben. Zudem
werden mit den WfbM-Beschäftigten Bewerbungstrainings durchgeführt und sie werden
bei Vorstellungsgesprächen und „Probetagen“ im Betrieb begleitet. Des Weiteren wird
zur Verbesserung eines nachhaltigen Übergangs der WfbM-Beschäftigte durch den JobCoach im Betrieb ein- bis zweimal pro Woche
besucht und entsprechend der individuellen
Bedarfe unterstützt. Darüber hinaus erfolgt
bei der Förderung von Übergängen eine
Abstimmung mit der Förderung in anderen
Lebensbereichen des Menschen mit Behinderung.
ergebnIsse regIonaler fallstudIen
81
6
Handlungsbedarfe und Handlungsoptionen
aus der Sicht befragter Akteure
Sowohl in der halbstandardisierten Befragung
der WfbM als auch in den Interviews mit beteiligten Akteuren der regionalen Fallstudien
wurde erhoben, wo diese Handlungsbedarfe
und Handlungsoptionen sahen. Sie sollen
nachfolgend zunächst aus der Sicht befragter
Akteure dokumentiert werden. Die Darstellung beschränkt sich dabei weitgehend auf
die inhaltlich-thematische Bündelung von Einschätzungen der Befragten – d. h., die Autoren machen sich nicht alle Einschätzungen zu
eigen. Die vor dem Hintergrund einer reflektierenden Bewertung und Einordnung im Kontext anderer Daten daraus gezogenen
Schlussfolgerungen werden erst später in
Abschnitt 8 dargelegt.
6.1 Angebotsformen, die den WfbM im
Sinne des personenzentrierten Ansatzes
des Rehabilitationsrechts und der UNBRK geboten und realisierbar erscheinen
Nach den Angebotsformen gefragt, welche im
Sinne des personenzentrierten Ansatzes des
Rehabilitationsrechts und der UN-BRK geboten und realisierbar erscheinen, wurde von
drei WfbM formuliert, dass die Leistungen der
WfbM anzuerkennen seien und die WfbM in
Diskussionsprozesse einbezogen werden
müssten. Zudem wird der Weiterbestand der
WfbM für alle Menschen als wichtig erachtet,
die auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht konkurrenzfähig seien. Auch eine „zwanghafteAusgliederungaufdenallgemeinenArbeitsmarkt“
solle vermieden werden.
Hinsichtlich der Verfahren der Agentur für Arbeit einzelfallbezogen Erwerbsunfähigkeit zu
prüfen und, daraus folgend, berufliche Förderung anzuschließen, schätzt eine WfbM „als
gebotenundgutrealisierbar“ ein. Im Zweifelsfall werde das Instrument DIA-AM eingesetzt
und erst nach Ausschluss aller Möglichkeiten
zur Eingliederung auf den ersten Arbeitsmarkt
werden Möglichkeiten der WfbM zur Hilfe der
Teilhabe am Arbeitsleben angefragt. Eine
weitere WfbM führt an, dass bei einem gelungenen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt derzeit dieser nur dann nachhaltig
sein könne, wenn das professionelle „Setting
der WfbM auf Dauer“ sei und „höchstespersönliches(ehrenamtliches)Engagementdes
Personals,Toleranzundhohewirtschaftliche
StabilitätdesübernehmendenBetriebes“gegeben sei. Eine kontinuierliche Begleitung
des Menschen mit Behinderung gelte auch
maßnahmeübergreifend als geboten.71 Die
Textbox6-ZusammenfassungzugebotenenundrealisierbarenAngebotsformen
Mit Blick auf den personenzentrierten Ansatz des Rehabilitationsrechts und der UN-BRK verweisen die
WfbM auf ihre eigene Relevanz und die damit einhergehende Notwendigkeit sie dauerhaft abzusichern.
Begründet wird dies u.a. auch mit der Wahrung und Gewährleistung eines „garantierten Rückkehrrechts“
für Menschen, die nach einem Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder alternative Beschäftigung
den jeweiligen Anforderungen nicht standhalten und die Rückkehroption nutzen wollten. Die WfbM verweisen darauf, dass jede Art von Übergang nur durch dafür abgestelltes Fachpersonal organisiert und
gestaltet werden könne. Dazu gehörten auch ein schwellenübergreifendes, personenzentriertes
Coaching. Notwendig seien entsprechende Personalressourcen.
71 Eine WfbM erläutert hierzu: „TeilnehmerInnen einer Maßnahme sollten nach deren erfolgloser Beendigung weitere
passende Maßnahmen anderer Träger angeboten bekommen. So besteht z. B. zurzeit die Gefahr, dass TeilnehmerInnen nach Beendigung der UB, die nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten, eine dauerhafte
berufliche Desintegration erfahren.“
82
handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure
Möglichkeit der „bedingungslosen Rückkehrgarantie“ in die WfbM für Personen, die auf
den allgemeinen Arbeitsmarkt gewechselt
sind, wird als eine notwendige und wichtige
Sicherheit für den Menschen mit Behinderung
angesehen.
Insgesamt machten acht der befragten WfbM
zu dieser Thematik keine Angaben. Ein Teil
der anderen WfbM betonte eher, warum an
den Status quo angeknüpft werden solle, ein
anderer Teil bezog sich mit seinen Ausführungen stärker auf die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, Betriebe einzubinden. Dabei werden von den WfbM folgende Aspekte
fokussiert:
betriebliche Ausbildung,
Qualifizierungsangebote,
externe Praktika,
Einzelarbeitsplätze,
individuelle Betreuungsformen und eine
damit zusammenhängende Einführung von
Job-Coaches,
kontinuierliche, weiterführende aber auch
personenzentrierte (Maßnahme-)Angebote,
persönliches Engagement der Professionellen,
Beibehaltung von einzelfallbezogenen Verfahren der Agentur für Arbeit,
Möglichkeiten der bedingungslosen Rückkehr in die WfbM bei Misserfolgserlebnissen.
Hinsichtlich der Qualifizierungsangebote gingen die Empfehlungen jedoch nicht alle in die
gleiche Richtung. Einige erachteten es als
wichtig, mehr Möglichkeiten in der betrieblichen Ausbildung mit theoriereduzierten Anteilen und mit individualisierten Angeboten zur
Persönlichkeitsentwicklung zu offerieren. Andere sahen eher Bedarf, die „Sinnhaftigkeit
der Qualifizierung in Helfer- und Werkerberufen“ zu überprüfen oder das Qualifizierungsangebot in verschiedenen Ausbildungsberufen zu erhöhen.
Um diese Potenziale aber voll ausschöpfen
zu können, verweisen die WfbM jedoch darauf, dass bestimmte Rahmenbedingungen
gegeben sein müssten. So wird z. B. die Notwendigkeit von „Einzelarbeitsplätzen“, mit
kontinuierlicher und personenzentrierter Begleitung durch vertrautes Fachpersonal betont und zwei WfbM schlagen den Einsatz
von Job-Coaches vor. In diesem Kontext der
Personenzentrierung und Individualisierung
wird es von einer WfbM als wichtig erachtet,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einzelfallbezogen „durch sämtliche Sozialversicherungsträger“ zu planen, festzulegen und
zu überprüfen. Auf die Einschätzungen der
WfbM, wo die Rahmenbedingungen hierfür
verbessert werden müssten, geht insbesondere Abschnitt 6.3 ein.
6.2 Weiterentwicklung der (internen) Förderprozesse in der WfbM
Zur Frage, wie die Förderprozesse innerhalb
der WfbM weiterentwickelt werden könnten,
um die Übergangsquoten zu verbessern,
machten acht von 22 WfbM Angaben. Mehrere von ihnen argumentierten jedoch stärker,
dass eine solche Weiterentwicklung nicht
möglich sei, da alle Fördermöglichkeiten
unter den gegebenen Rahmenbedingungen „bereits ausgeschöpft“ seien bzw.
dass auch die internen Förderprozesse bereits verbessert wurden.
So formuliert eine WfbM: „Die Werkstatt ist
durch verbesserte Rahmenbedingungen
schon lange keine Einbahnstraße mehr, viele
Wege stehen jedoch nur theoretisch offen.“
Es fehle an der „Finanzierung von Fachpersonal“, welches explizit für die „Vorbereitung
und Begleitung“ von Übergängen fungieren
könnte sowie an „Lobbyarbeit“. Hinsichtlich
der Weiterentwicklung (interner) Förderprozesse wird ebenso von drei WfbM angegeben, dass diese bereits gut auf die
handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure
83
„Durchlässigkeit“ zum ersten Arbeitsmarkt fokussiert seien. Beispielhaft werden (Förder-)
Angebote wie „Kooperationsbeziehungen zu
Unternehmen“, „ausgelagerte Arbeitsplätze“,
„Betriebspraktika“, „Außenarbeitsplätze“ oder
„betriebsintegrierte Arbeitsplätze“ genannt.
„Das heißt, die BewerberInnen für die
WfbM,diedasInteresseoderdieentsprechendenRessourcenfüreineBeschäftigungaufdemallgemeinenArbeitsmarkt
mitbringen,sollensichnichterstandiegeschütztenArbeitsbedingungenderWfbM
gewöhnen.SiewerdensofortvondemerfahrenenundmotiviertenSozialpädagogen auf dem Weg in den Arbeitsmarkt
begleitetundunterstützt.AuchdieFachkräfteindenArbeitsbereichenderWfbM
stellensichsomitnichtaufdieneuenund
leistungsstarkenMitarbeiterInnenmitBehinderungein,sondernsinddarüberinformiert, dass diese die Werkstatt auch
wiederverlassenwerden.FüreinensolchenProzessbrauchtmaneineamMenschenorientierteFührungspersönlichkeit
in der Geschäftsführung der WfbM, die
ggf.dieArbeitderIntegrationsbegleitung
selbstundmithoherMotivationerlebtund
durchgeführthat.“
Die Verbesserung der personenzentrierten
und individualisierten Förderung der WfbMBeschäftigten: „Es muss auch eine Zwischenlösung, zwischen Werkstatt und
allgemeinemArbeitsmarkt,geben.FürdiesengewissenPersonenkreis,wiemanihn
auchimmernennenmöge,sozialauffällig,
lernbehindert.InzwischenhabenwirBedarf
beidiesenMenschen.“
Eine stärkere Orientierung auf Leistung in
der Werkstatt nach einer grundlegenden
psycho-sozialen Stabilisierung der WfbMBeschäftigten.
Die Einführung verpflichtender Betriebspraktika für jeden in WfbM Beschäftigten im
zweiten Jahr der Beschäftigung.
Die bessere Vorbereitung der Beschäftigten auf Betriebspraktika mit stärkerer Orientierung an ihrer Leistungsfähigkeit und
intensivere Vorbereitung der Arbeitgeber
(und Kostenträger) durch eine „präziseund
verständlicheBeschreibungdesUnterstützungsbedarfs und der Leistungsfähigkeit
vonBeschäftigten“.
Eine systematischere Akquise von Betrieben. Erwogen wurde diesbezüglich, in großer Zahl Arbeitgeber zu identifizieren, die
sich eine Beschäftigung von Menschen mit
Behinderung zumindest vorstellen könnten.
Diese Informationen können in Form einer
digitalen Datenbank systematisiert und
ausgetauscht werden, was auch für die
„Unternehmen werbewirksam vermarktet
werden“könne.
Manche WfbM sahen ein Übergangsmanagement nicht als eine systemisch verankerte
Aufgabe an, sondern eher als eine immer
vom Einzelfall abhängige Option. Statt
einer klaren Strategie, eines Konzepts oder
Instruments zur Förderung von Übergängen
betonten sie die Risiken des Übergangs.
Komplementär zu diesen Handlungsoptionen
wird von mehreren WfbM auf den Bedarf
einer stärkeren Kooperation mit anderen
Akteuren verwiesen. Bedarf an Erfahrungsaustausch und eine damit verbundene wechselseitige Beratung sowie Wissenstransfers
melden sechs der 22 befragten WfbM an (al-
Eine WfbM führt hierzu auch ihre Strategie im
Umgang zwischen den in der WfbM Beschäftigten und ihren Professionellen aus. Sollten
im Erstgespräch Interessen und Potenziale
für eine Maßnahme gesehen werden, die auf
den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet, würde
sofort auf dieses Ziel hingearbeitet.
84
Aber mehrere WfbM nannten durchaus noch
(weitere) Handlungsoptionen. Hierzu zählen:
handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure
lerdings nicht ausschließlich bezogen auf die
internen Förderstrategien zur Erhöhung von
Übergängen).72 Dieser müsse „regelmäßiger“, „intensiver“, „gezielter“ und „direkter“
stattfinden. Konkret betreffen die verstärkten
Kooperationen nachfolgende Akteursgruppen:
IFD / Integrationsamt (zwei Nennungen),
Agentur für Arbeit (drei Nennungen),
Träger von Angeboten für die Vorbereitung
auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (eine
Nennung),
Leistungsträger im Allgemeinen (zwei Nennungen),
AG Sozialarbeiter (eine Nennung),
Betriebe (zwei Nennungen),
HWK, IHK (zwei Nennungen),
Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (zwei Nennungen),
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten
für behinderte Menschen (eine Nennung),
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen
und Familie (eine Nennung),
Werkstättenverbund (zwei Nennungen).
Mit dem Sozialhilfeträger sollte nach ihrer Einschätzung schon ab Beginn der Überlegungen zur Aufnahme in die WfbM stärker
zusammengearbeitet werden.
Die bessere Förderung von Übergängen
sehen die WfbM jedoch stark von ihrer personellen Ausstattung abhängig – und damit
im Zusammenhang von ihren finanziellen
Ressourcen. Während einige WfbM dabei
stärker betonen, dass es hierfür allgemein
„mehr“ Personals bedürfe (Erhöhung des
Personalschlüssels in Berufsbildungs- und
Arbeitsbereich der WfbM), differenzierten an-
dere Vorschläge die personalbezogenen Herausforderungen dahingehend, dass es teils
auch an Flexibilität mangele oder dass für bestimmte Aufgaben Personal fehle. Ausführungen lauteten z. B.:
fehlendes Fachpersonal zur Gestaltung
von Übergängen verhindere eine gezielte
Förderung, Unterstützung und Begleitung
von WfbM-Beschäftigten: „Manmüsstejemandhaben,dersichstarkdamit(Übergänge Richtung erster Arbeitsmarkt, d.
Verf.)beschäftigtunddiebehindertenMenschenvermehrtamArbeitsplatzbesucht.“,
fehlendes Fachpersonal (Psychologen /
Heilpädagogen) zur Erstellung von Fähigkeitsprofilen der WfbM-Beschäftigten - in
Abhängigkeit von den Bedarfen potenzieller Betriebe,
fehlende finanzielle Mittel für die Besetzung
einer Fachkraft für berufliche Integration /
Inklusionsbeauftragten,
„DieWerkstättenmüssenohneneueKostensatzverhandlungenunbürokratischzusätzlichesPersonalbeschäftigenkönnen,
umdiebetreffendePersonzubegleiten,bis
siesichindenBetriebintegrierthat.“ Der
Betreuungsschlüssel müsste „von 120:1
auf mindestens 60:1“ erhöht werden.
„Flexibilisierung in der Vereinbarung des
Betreuungsschlüssels mit Begründung“
(Mitarbeiter des begleitenden Dienstes
einer WfbM).
Es sei sinnvoll, zusätzlich ausgebildete
Assistenten und Begleitpersonen einzustellen. Eine Fachkraft zur beruflichen Integration müsse innerhalb des begleitenden
Dienstes der WfbM beschäftigt werden.
Nicht in jedem Fall wird der zusätzliche personelle Aufwand jedoch zwingend in der
72 In diesem Zusammenhang führt eine WfbM an: „EingezielterWissenstransferdurchErfahrungsaustausch(II)innerhalbvonBrandenburgundgeeigneteMaterialienkanndiebisherigenErgebnissepräsentermachenundggf.als
positiverVerstärkerwirken.DieUrsachenfürdennichtrealisiertenÜbergangeinzelnerWerkstattbeschäftigterzum
allg.ArbeitsmarktliegennachvollziehbarundsehrdeutlichaußerhalbderWerkstättenbegründet.“
handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure
85
WfbM verortet. Während zwar eine WfbM
einen „internen“ IFD der WfbM als notwendig
erachtet (und dessen monetäre Unterstützung durch Förderpolitik), geht ein anderer
Vorschlag in die Richtung, den schon (regulären) IFD zur Begleitung externer Praktika
verpflichtend einzubeziehen.
Und nicht jede personalbezogene Herausforderung reduziert sich auf die stärkere Finanzierung des anleitenden Personals. Bei
Übergängen von Leistungsträgern auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt besteht auch der
Konflikt zwischen dem Ziel dieser Übergänge
und den Voraussetzungen für die Wirtschaftlichkeit der WfbM.
6.3 Förderpolitische und gesellschaftspolitische Herausforderungen
Zur Frage, wie förderpolitische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu verbessern
seien, führten die befragten WfbM eine Vielzahl unterschiedlicher Vorschläge an, die
häufigsten Nennungen (stark bei sechs
WfbM) beziehen sich jedoch auf monetäre
Aspekte. Allgemein wird dazu angeführt,
dass das vorhandene Potenzial der WfbM –
im Sinne der erfolgreichen Organisation von
Förderung, Arbeit und Vermittlung von Menschen mit Behinderung und Langzeitarbeitslosen und ein damit verbundenes Netzwerk
in die regionale Wirtschaft – nur wirksam werden könne, wenn es entsprechend finanziert
würde. Teils beziehen sich die Ausführungen
zum finanziellen Bedarf aber auch auf Finanzierungskonditionen oder den Finanzierungsbedarf für spezielle Angebote.
Eine WfbM führt hierzu an, dass es einer
monetären Unterstützung bedürfe, wenn
durch die Vermittlung von Beschäftigten in
den allgemeinen Arbeitsmarkt zeitweise
eine Unterbelegung der WfbM entstanden
sei. Auch die Zahlung von Prämien für Ver-
86
mittlungsleistungen sei hier als Anreiz möglich.
Zudem wird in diesem Zusammenhang die
alternative Beschäftigungsmöglichkeit in Integrationsfirmen angesprochen. „Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt
könnenauchdurchIntegrationsfirmen,die
ausdenWfbMherausgegründetwerden,
gesichertwerden.DieseFirmenmüssenin
Zukunft noch besser finanziert werden,
damitdieMinderleistungderschwerbehindertenArbeitnehmerInnensowiedasdamit
begründeteRisikobesserzukompensieren
sind.“
Die Bezugnahme der WfbM auf monetäre Aspekte stand jedoch i. d. R. nicht für sich allein,
sondern war eingebettet in Ausführungen zu
einer Vielzahl struktureller Herausforderungen.
In der Diagnose, dass die auf dem ersten Arbeitsmarkt geforderten Leistungen von den
WfbM-Beschäftigten häufig nicht erfüllt werden können, sind sich die WfbM weitgehend
einig. WfbM führen hierzu Beispiele aus: „[...]
derArbeitgebersuchtsicheinenMitarbeiter
auseinerLeiharbeitsfirma,derfüreinenMiniLohnnicht40,sondern45Stundenarbeitet
unddasimvollenAkkord.Unddasschaffen
die Menschen mit Behinderung nicht.“ Obgleich sich die Handlungsansätze nicht ausschließen und teils auch im Zusammenhang
genannt werden, weichen die WfbM in den
Akzentsetzungen ihrer Schlussfolgerungen
voneinander ab:
einige setzen eher auf eine stärkere „In-diePflichtnahme“ der Unternehmen,
andere eher auf einen finanziellen Ausgleich für die geringere Leistungsfähigkeit,
weitere eher auf die Sensibilisierung der
Wirtschaft.
Hinsichtlich förderpolitischer Aspekte wurde
von drei WfbM gefordert, Betriebe und öffent-
handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure
liche Verwaltungen stärker zur Einstellung
von Menschen mit Behinderung zu verpflichten. Zum Beispiel sollte das Angebot von
Praktika für Menschen mit Behinderung für
Betriebe verpflichtend sein oder „mindestens
dieUnternehmen/Einrichtungen/Betriebeim
BereichöffentlicherDiensteinerVerpflichtung
unterliegenmüssten“. Andere fordern die verstärkte Verpflichtung von Betrieben, eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
zumindest zu erproben. Die stärkere Verpflichtung könne durch eine wirksame Erhöhung
der Ausgleichsabgabe untersetzt werden.73
Andere WfbM betonen eher, die Möglichkeit,
sich der Beschäftigung durch die Ausgleichsabgabe zu entziehen, gehöre abgeschafft.
Neben dem Gesichtspunkt der Verpflichtung
führten mehrere WfbM (höhere) finanzielle
Anreize für Unternehmen an. Die Anregungen der WfbM sind teils sehr allgemein, wie
z. B. dass „die Arbeitsmarktpolitik generell erneut auf den Prüfstand und deutlich zugunsten von Personen mit dauerhaftem Hilfebedarf
reformiert werden“ müsse. Gefordert wird die
Etablierung von Arbeitsplätzen für Menschen
mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt
bzw. von „einfach strukturierten Arbeitsangeboten“, ohne dass damit immer schon ein konkreter Vorschlag für Reformen verbunden
wäre. Konkretere Vorschläge lauten:
Den Nachteilsausgleich sowie damit verbundene Betreuungsleistung dauerhaft zu
gewähren. „JederMenschmitBehinderung
sollteunabhängigvomzuständigenSozialversicherungsträger einen individuellen
Nachteilsausgleicherhalten,derdannden
WirtschaftsunternehmenaufDauer(fürdie
ZeitdesBedarfes)alsZuschusszumGe-
haltgezahltwird.“74
Es beispielsweise in Form eines „auf Dauer
angelegten Kombilohnmodels“ Menschen
mit Behinderung rechtlich zu ermöglichen,
ihren „Lebensunterhalt auf einem Außenarbeitsplatz aus dieser Tätigkeit zu verdienen“ – oder durch ein „Budget für Arbeit“
das vom Unternehmen gezahlte Gehalt
vom Kostenträger zu bezuschussen (30 %
zu 70 %) und gleichzeitig die Betreuungsleistungen für die Menschen mit Behinderung zu finanzieren.
Oder je nach Bedarf eine dauerhafte Begleitung / Unterstützung durch „Job-Coaches“.
Da schon die vorhandenen Fördermöglichkeiten nicht allen Unternehmen bekannt sind,
müssen sie durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit bekannter gemacht werden. Vorurteile gegenüber Hemmnissen müssten
abgebaut werden. Vorurteile bestehen z. B.
gegenüber dem Kündigungsschutz (siehe
dazu auch Kap. 5.2.2).
Bedarf für Öffentlichkeitsarbeit wird jedoch
auch allgemein zur Bewusstseinsbildung und
„Sensibilisierung der Wirtschaft“ für Menschen mit Behinderung gesehen. Es gehe
dabei um eine (allgemein-) gesellschaftliche
Aufklärung, für die Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit notwendig seien, um ein „soziales,tolerantesDenkenundHandelnder
Menschen(zu)erreichen.“ Die „Humanisierung der Arbeitswelt“ sei notwendig, um
Übergänge auf den ersten Arbeitsmarkt zu
realisieren. Sie sei Voraussetzung im Werben
für Außenarbeitsgruppen und für ausgelagerte Einzelarbeitsplätze ebenso wie für
einen reduzierten Leistungsdruck. WfbM führen hierzu aus:
73 Dies führen neben WfbM in den Fallstudien auch Befragte aus Agenturen an.
74 Eine weitere Ausführung zum Bedarf längerer Förderzeiträume: „WenndiemöglichenFörderzeiträumesichandem
orientieren,wasimBetriebswirtschaftsplanerstelltwird,dannkönnendie(Betriebe,d.Verf.)dasaucheinplanen.
(...)WennsoeineFördermaßnahmegreifensoll,wenndieaufzehnJahreabsehbarist,planbarist,dannergeben
sichandereMöglichkeiten“
handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure
87
Viele Unternehmen hätten sich mit der Beschäftigung von WfbM-Beschäftigten noch
nie auseinandergesetzt. „Man muss [bei
derAkquise,d.Verf.]sehr,sehrüberzeugen“
Unternehmen hätten eine geringe Bereitschaft, sich mit den Potenzialen von Menschen mit Behinderung zu beschäftigen:
„WennpersönlichesEngagement(derMitarbeitendendesBetriebs,d.Verf.)daist
[...]undeineNische[...],würdesicherlich
nochmehrmöglichsein“.
Unternehmen fehlen eine Aufklärung über
Potenziale von Menschen mit Behinderung
sowie über Fördermöglichkeiten.
Komplementär zur Öffentlichkeitsarbeit wurde
Bedarf gesehen, die Matchingprozesse zu
optimieren. Eine WfbM dachte dabei weniger
an bestehende Angebote der Arbeitsvermittlung, sondern vielmehr an einen Vermittlungsdienst mit Jobbörsen im Internet, „sodassWirtschaftsunternehmenundMenschen
mitHandicapentsprechendihremBedarfzusammengebrachtwerdenkönnen.“
Darüber hinaus sei aufgrund der schwierigen
wirtschaftlichen Lage bzw. der schwachen regionalen Arbeitsmarktstrukturen neben der
Förderung individueller Betriebe grundsätzlich die regionale Förderung des Mittelstandes und des allgemeinen Arbeitsmarktes
eine wichtige Voraussetzung für Übergänge
aus der WfbM: „Das beste Wirken nützt
nichts,wennichnirgendswoeinenÜbergang
ermöglichenkann“.
Speziell in ländlichen Regionen sei überdies
die fehlende Infrastruktur im Sinne öffentlicher Verkehrsnetze / Anbindungen und damit
fehlende Mobilität der in WfbM Beschäftigten
eine Herausforderung. Dass ein „öffentlicher
Nahverkehr[...]flächendeckendundarbeitsmarktgerechtverfügbarist“,sei wesentliches
Element einer barrierefreien Infrastruktur.
88
Möglichkeiten unter der Voraussetzung
rechtlicher Reformen
Da sich nicht alle Ansätze zur stärkeren Förderung von Übergängen unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen realisieren lassen, wurden die WfbM speziell danach gefragt, welche Angebotsformen ihnen
unter den Voraussetzungen einer Reform des
SGB IX / SGB XII / Bundesleistungsgesetzes
und der ggf. damit verbundenen, für die
einzelnen Rehabilitationsträger zuständigen
Leistungsgesetze möglich erschienen und
welche Handlungsempfehlungen daraus abzuleiten seien. Elf der 22 befragten WfbM
machten dazu keine Angaben.
Zwei WfbM schlugen vor, eine (unabhängige)
Stelle als Ansprechpartner für die Vermittlung
in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen.
Zuständigkeiten seien bei einem Maßnahmeträger zu bündeln, bzw. es sei eine zentrale
bundesweite Koordinationsstelle zur Förderung von Übergängen, unabhängig von unterschiedlichen Leistungsträgern zu etablieren. Eine weitere WfbM gab an, dass eine
Verbindlichkeit hinsichtlich gemeinsamer
Ziele und Instrumente für Rehabilitationsträger geschaffen werden müsse. In der Zusammenarbeit seien administrative Hürden
abzubauen und Kooperation / Koordination
netzwerkartig herzustellen. Eine Ausweitung
der Zuständigkeit des IFD auf Beschäftigte in
WfbM wurde ebenso erwünscht.
Drei WfbM fordern auch in diesem Kontext
ausreichend bezahlte, verstärkte und personenzentrierte Begleitung des Menschen mit
Behinderung, ausgehend von seinem individuellen Unterstützungsbedarf. Die damit
verbundenen adressatenorientierten Hilfen
sollen eine langfristige und bedarfsgerechte
Unterstützung beinhalten, die dem Menschen
in seiner Ganzheitlichkeit Rechnung trage.
Dabei solle die International Classification of
handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure
Functioning, Disability and Health (ICF) als
Orientierung dienen. Durch die skizzierten
Unterstützungsleistungen könne der Mensch
mit Behinderung den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gerecht werden. Zu
gewährleisten seien: „Hilfen zur Bewältigung
des Arbeitswegs“, Hilfen zu „wechselnden arbeitsbezogenen Anforderungen“, „Hilfen zur
Aufrechterhaltung der Konzentrationsfähigkeit“, aber auch „Hilfen bei der räumlichen
oder zeitlichen Orientierung auf der Arbeitsstelle“, sowie „persönliche Hilfen beim Anund Auskleiden oder beim Toilettengang“.
Mit Blick auf das Bundesteilhabegesetz werden nachfolgende budgetorientierte Angebotsforderungen, u. a. auch mit erneuter
Bezugnahme auf Job-Coaches von einer befragten WfbM formuliert:
„UnterdenVoraussetzungendesBundesteilhabegesetzes ist dem Menschen mit
Behinderungnichtnureinausreichendes
BudgetfürentsprechendeAngebotezur
TeilhabeamArbeitslebenzurVerfügung
zustellen,sondernaußerdemeinBudget
fürLeistungeneinesJob-Coaches,derdie
sämtlichenMaßnahmen/Angeboteplant,
organisiertundüberprüft.DerMenschmit
einerBehinderungsolltedabeialsExperte
in eigener Sache betrachtet werden. Er
solltezujederZeitdenPlanungsprozess
bestimmenkönnen.“
Weitere Empfehlungen umfassen:
„Die WfbM sollte von allen Menschen mit Behinderung frei gewählt werden können, auch
wenn sie nicht im Einzugsgebiet liegt.
Die Kostensätze für die Leistungen in den
WfbM sollten bundesweit angeglichen werden.
Die in WfbM Beschäftigten sollten auch
dauerhaft in Integrationsfirmen arbeiten
dürfen und ggf. übernommen werden.
Gemeinden und Städte sowie deren Unternehmen sollten dazu verpflichtet werden,
einen Anteil der Arbeitsplätze für in WfbM
Beschäftigte als ausgelagerte Arbeitsplätze / -gruppe zur Verfügung zu stellen.“
Es sei notwendig, den Berufsbildungsbereich auf mindestens drei Jahre zu erweitern, um eine ausreichende Qualifizierung
zu erreichen.
Ein Rückkehrrecht in die WfbM sei zu etablieren bzw. die Rückkehr zu vereinfachen.
Dem Verlust der Erwerbsminderungsrente
(oder der Anrechnung) bei Wechsel in den
ersten Arbeitsmarkt sei entgegenzuwirken.
Weitere förderpolitische Aspekte, die bereits
oben skizziert wurden, betreffen die Mobilitätssicherung sowie Kündigungsschutzbestimmungen. Bezüglich des Kündigungsschutzes
wird von zwei WfbM empfohlen diesen zu lockern, da er häufig ein Einstellungshemmnis
für Betriebe darstelle. Weitere Markteintrittsbarrieren für behinderte Menschen seien,
neben dem Kündigungsschutz, Mindestlöhne
und / oder besondere Schutzrechte, wie z. B.
behinderungsbedingter Zusatzurlaub.
In Hinblick auf die Veränderungen rechtlicher
und struktureller Rahmenbedingungen waren
in der Befragung mehrerer WfbM größere Visionen erkennbar, z. B. eine alternative Verwendung der Sozialhilfe: „Mankönntejadie
Sozialhilfe,diezurVerfügunggestelltwird,an
dieWerkstattauszahlen[...]undwirzahlen
einvernünftigesEinkommen“ (Mitarbeiter des
begleitenden Dienstes). Oder die WfbM seien
so umzustrukturieren, dass arbeitsmarktgleiche Bedingungen geschaffen und damit letztendlich Menschen mit Behinderung besser
auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet würden. Arbeitsplätze in WfbM für Facharbeiter /
-innen ohne Behinderung könnten hierfür geschaffen werden. Nicht alle dieser Ausführungen der WfbM waren jedoch selbsterklärend.
handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure
89
Spiegelung und Ergänzung der Handlungsoptionen / -empfehlungen aus der
Perspektive weiterer Akteure
Durch die standardisierte Befragung der
WfbM wurden rein quantitativ die meisten
Handlungsoptionen / -empfehlungen aus der
Perspektive der WfbM erhoben. Im Rahmen
der Fallstudien wurden jedoch auch weitere
Akteure zu ihren Einschätzungen befragt. Sie
werden nachfolgend dargestellt.
Zusammenfassend ist anzuführen, dass auch
aus ihrer Sicht die Gestaltung von Übergängen mit verschiedenen Herausforderungen
verbunden ist, die in unterschiedlicher Intensität und Ausprägung voneinander abhängen
und sich damit multifaktoriell bedingen.
Grundvoraussetzung diesen Herausforderungen adäquat begegnen zu können, sei auch
in ihrer Wahrnehmung eine Finanzierung der
entsprechenden inklusiven Praktiken. Hierfür
fehle allerdings der dazu nötige politische
Wille oder die verfügbaren Ressourcen. Eine
Beratung für Rehabilitation formuliert in diesem Zusammenhang Folgendes:
„AlleredenüberInklusion,aberHandeln
istdasWichtigeundHandelnkostetGeld.
Aberdiejenigen,diedasGeldflüssigmachenkönnten,machenesnicht.[...]Das
sindDinge,damusseinfachwaspassieren.AnsonstenredenwirinfünfJahren
immer noch von Inklusion, wir reden
davon,wirhandelnnicht“.
Akteursübergreifend75 sehen auch die in Fallstudien befragten Akteure Bedarf, Unternehmen aufzuklären und für die Beschäftigung
von Menschen mit Behinderung durch politisch motivierte Öffentlichkeitskampagnen zu
sensibilisieren. Darüber hinaus setzen die
verschiedenen Akteure in ihren Handlungsempfehlungen unterschiedliche Akzente.
Aus Sicht der Beratungen für Rehabilitation und des AGS wurde z. B. stark betont,
mit welchen Angeboten einer Einmündung
in WfbM vorgebeugt werden solle. Darunter:
die gemeinsame frühkindliche Bildung und
schulische Bildung von Menschen mit und
ohne Behinderung als Prävention,
die Überwindung „reduktionistischer“ Curricula / Lehrpläne in Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“.
„DieLehrplänederFörderschulemitdem
Förderschwerpunkt„GeistigeEntwicklung“
bereitennichtaufdietheoretischeAusbildungimdualenSystemvor.“,
eine frühzeitig ansetzende Berufsorientierung,
oder die Verlängerung des BVJ, um Eingänge in die WfbM zu verhindern.
Darüber hinaus führten Mitarbeitende der
Agenturen für Arbeit folgende Förderansätze an:
Erleichterung des Zugangs zu Fördergeldern für inklusive Projekte: „Die Hürden, die
vorhanden sind, um diese finanziellen Mittel
abzuschöpfen, sind einfach viel zu hoch“.
Vermehrte Unterstützung von Menschen
mit Behinderung bei der Einarbeitung in betriebliche Abläufe und Tätigkeiten durch Integrationsfachkraft / Job-Coach,
Erhöhung der Anforderungen an den
WfbM-Beschäftigten zur Mitwirkungspflicht
bei der Gestaltung von Übergängen,
Umkehrung des gängigen Rehabilitationsparadigmas von „erst qualifizieren und
dann platzieren“ hin zu „erst platzieren,
dann qualifizieren“,
75 Dies führten ebenso Vertretende der WfbM, der Agentur und der Kammern an.
90
handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure
Förderung / Ausbau der Unterstützten Beschäftigung nach dem Vorbild der „Hamburger Arbeitsassistenz“,
Fließende Gestaltung von Übergängen
nach der Förderung durch Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der
Unterstützten Beschäftigung (z. B. bedarfsorientierte längere Begleitung durch Arbeitsassistenten oder Gewährung finanzieller
Hilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen),
Überdenken des rechtlichen Rahmens von
Integrationsprojekten – vor allem hinsichtlich des Aspekts, dass sich das Projekt
schlussendlich selbstständig wirtschaftlich
tragen muss. Es müsse dazu eine längere
Übergangsförderung geben.
Die Handlungsoptionen und Empfehlungen der befragten Kammern liefen hingegen wesentlich stärker in Richtung von
neuen Netzwerkstrukturen und Kooperationen. Hierzu zählen:
Vernetzung von am Übergangsprozess beteiligten Akteuren durch Aktionen wie z. B.
das „inklusive Frühstück“ (Zusammenführung von Arbeitgebern, Menschen mit Behinderung, Agentur für Arbeit, Sozialhilfeträger, Jobcenter, Kammern etc. im Rahmen
eines gemeinsamen Frühstücks),
Förderung eines Beratungsnetzwerks für
Arbeitgeber,
„AufklärungundBeratungvonMitgliedsbetriebenderIHK[...],umsichmehrgegenüberdieserKlientelzuöffnen.“,
Schaffung eines Bundesgesetztes, um Zuständigkeiten für Unterstützungsbedarfe
zentral und konkret zu regeln,
Vermehrter Einsatz von Job-Coaches zur
Beratung und Unterstützung der Betriebe
sowie zur Verbesserung einer passgenauen Vermittlung sowie
Analyse von Arbeits- und Tätigkeitsabläufen
zur Schaffung von Nischenarbeitsplätzen:
„WennmanInklusionweiterdenktundmehr
inklusive Arbeitsplätze entstehen sollen,
dann ist es genau der Punkt, um den es
geht.DassmanineinemBetrieb,derbesteht,dieArbeitsaufgabenrausfiltertüber
Experten,dieesmöglichmachen,jemandenzubeschäftigen.Woichdasgehörthab
–alsobinichabsolutüberzeugtdavon.[...]
daswärederWeg,derinklusiveWeg.“
Seitens der Sozialhilfeträger wurden insgesamt weniger Handlungsoptionen und
Empfehlungen genannt. Sie beschränkten
sich im wesentlichen auf die Verbesserung
der Kooperation mit der Agentur für Arbeit
(schon ab Beginn der Überlegungen zur Aufnahme in die WfbM) und die Verbesserung
der Erhebungsinstrumente im Rahmen der
Hilfeplanerhebung mit einer differenzierten
und am Prinzip der ganzheitlichen Betrachtung des Menschen orientierten Erfassung
der Bedarfe.
handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure
91
7
Prognosen über Zugänge und Bestand
der WfbM 2013 bis 2023
Eine der Aufgabenstellungen der Studie war
„zu ergründen [...], wie sich prognostisch die
Zugangszahlen in den nächsten 10 Jahren auf
der Grundlage der gegenwärtigen Rahmenbedingungen entwickeln werden.“ Da diese Fragestellung sich vor allem vor dem Hintergrund
der Bedarfsplanung begründet und der Bestand neben den Zugängen auch von den Abgängen determiniert ist, werden nachfolgend
sowohl Zugänge als auch Abgänge bzw. allgemein die Beschäftigtenentwicklung betrachtet.
Hierfür wird im ersten Schritt (vgl. Abschnitt
7.1) die bisherige Entwicklung rekapituliert. Im
zweiten Schritt (vgl. Abschnitt 7.2) werden verschiedene Einflussfaktoren dieser Entwicklung
differenziert, um daraus abgeleitet im dritten
Schritt die Zahlen bis 2023 zu prognostizieren
(vgl. Abschnitt 7.3).
7.1 Entwicklung des Bestands an Beschäftigten
Entwicklungen zwischen 2001 und 2013
Grundlage für eine Prognose der Beschäftigtenzahlen in den WfbM ist eine Betrachtung
der bisherigen Entwicklung. Gemäß einer
Studie der ISB (vgl. ISB 2008) zur bundesweiten Entwicklung der Zahlen von WfbM-Beschäftigten76 stieg deren Zahl Brandenburger
WfbM zwischen den Jahren 2001 bis 2006
deutlich. Die Angaben von ISB zu den einzelnen Jahren variieren dabei abhängig von der
herangezogenen Quelle (vgl. ISB 2008, S.
36-40). Gemäß ihrer Befragung von 25 der 28
zugelassenen Brandenburger WfbM stieg die
Zahl der Beschäftigten um knapp ein Drittel
innerhalb des Betrachtungszeitraums. Basierend auf Zahlen, die ISB beim Land Brandenburg einholte 77, beträgt der Anstieg knapp
25 % (vgl. Abbildung 13). In absoluten Werten
schwanken die Angaben von ISB für das Jahr
2001 zwischen 7 195 (Länderangaben) und
7 454 (Hochrechnung auf Basis der WfbM
Befragung78), für das Jahr 2006 zwischen
8 967 (Länderangaben) und 9 779 (Hochrechnung) Beschäftigten.
Zur Ermittlung der jüngeren Entwicklung seit
2007 führte das Forschungsteam ähnlich der
ISB-Studie eine Befragung der WfbM durch
(vgl. Abschnitt 3). Die Zählung nimmt Bezug
auf den Stand zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Gemäß der Hochrechnung79 der Ergebnisse der Befragung (vgl. Abbildung 13) zeigt
sich, dass sich die Zunahme der Beschäftigtenzahlen zwischen 2007 und 2013 fortsetzte, jedoch bei einer deutlich geringeren
Wachstumsrate als in den Vorjahren (knapp
14 % von 2007 bis 2013).80
76 Unter WfbM-Beschäftigten subsumiert die ISB-Studie Maßnahmeteilnehmende „im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich sowie im Arbeitsbereich sozialversicherungspflichtig beschäftigte WfbM-Mitarbeitende, nicht aber
das Fachpersonal der WfbM im Sinne der §§ 9 und 10 der Werkstättenverordnung“. Ausgeklammert wurden „Personen in Tagesförderstätten bzw. auf Plätzen nach § 136 Abs. 3 SGB IX“. Die Zählung nimmt Bezug auf den Stand
zum 31.12. des jeweiligen Jahres (ISB 2008, S. 36).
77 Die Daten wurden über eine Befragung der zuständigen Ansprechpartner in den Länderministerien erhoben (vgl.
ISB 2008, S. 23). Unbekannt ist, welchen Quellen diese wiederum die Daten entnahmen.
78 Die ISB-Studie beschränkt sich bei der Berichtslegung auf die absoluten Zahlen der Befragung von 25 der 28 WfbM.
Diese wurden bei Annahme der Repräsentativität der Stichprobe hochgerechnet: x/25*28.
79 Für die Jahre 2007 bis 2009 liegen Angaben zum Bestand in Arbeitsbereich und Bildungsbereich von 22 der 28 anerkannten WfbM vor, für die Jahre 2010 bis 2013 von 23 WfbM. Die Hochrechnung erfolgte auf die Gesamtzahl der
anerkannten WfbM äquivalent zum Vorgehen mit den Ergebnissen der ISB-Studie. x/n*28
80 Es ist zum einen zu beachten, dass die Beschäftigtenzahlen der Primärerhebung explizit Personen umfassen, die an
ausgelagerten Arbeitsplätzen tätig sind. Zum anderen wurden Personen in Tagesförderstätten bzw. Plätzen nach § 136
Abs. 3 SGB IX in der Erhebung nicht explizit ausgeklammert. Es bleibt daher unklar, ob ein direkter Vergleich zur ISBErhebung möglich ist. Darüber hinaus liegen keine Informationen darüber vor, ob sich WfbM, die nicht an der Befragung
beteiligten, systematisch von den antwortenden WfbM unterscheiden. Nichtsdestoweniger zeigt sich sehr deutlich,
dass die Hochrechnung auf Basis der Befragung der WfbM beinahe nahtlos an den Trend der Ergebnisse der ISB-Studie (Hochrechnung) anschließt, was als Hinweis auf die Plausibilität der Ergebnisse bewertet werden kann.
92
prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023
Abbildung13-EntwicklungderBeschäftigtenzahlenvon2001bis2013
12000
10525
9779
10000
Zahl der Beschäftigten
10815
11016
11263
11434
10062
9206
8654
8739
+ 13,6 %
8967
7846
8000
10812
7454
8454
8049
7600
7195
6000
4000
2000
0
2001
2002
2003
2004
ISB Studie (Länderangaben)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
ISB Studie (Hochrechnung der WfbM Angaben)
2011
2012
2013
Hochrechnung InterVal
Quelle: ISB 2008, S. 36 – 40; WfbM Befragung InterVal 2014
Ausführungen zur Datenbasis für Beschäftigtenzahlen zwischen 2007 und 2013
Daten aus der Befragung der WfbM sind für
die Studie insbesondere von Bedeutung, weil
sie Differenzierungen z. B. nach Behinderungsarten oder Zugängen erlauben. Allerdings zeigte die Auswertung Auffälligkeiten
hinsichtlich der Vollständigkeit und Genauigkeit dieser Angaben (teils auch offensichtliche Fehlangaben), die auch nach gesonderter Nacherhebung bei den betroffenen
WfbM nicht in Gänze aufgeklärt werden
konnten.81 Aus diesem Grund wurden die
Daten der WfbM-Befragung (Primärdaten)
mit Daten der Träger (Sekundärdaten) abgeglichen.
Trotz der genannten Auffälligkeiten bei den
Angaben der WfbM stützt eine Gegenüberstellung zwischen Primärdatenergebnissen
und solchen von Sekundärdatenquellen der
Träger die Hinweise auf die Güte der Erhebung insbesondere im Hinblick auf die Bestandszahlen. Diese Sekundärdatenquellen
umfassen Daten der Träger von Stellen im
Eingangs- und Berufsbildungsbereich sowie
offizielle Statistiken der Eingliederungshilfe.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV)
stellte dem Forschungsteam anonymisierte
Individualdaten zu finanzierten Maßnahmen in den WfbM zur Verfügung. Diese beschränken sich auf das Eingangsverfahren
und den Berufsbildungsbereich. Ausgewer-
81 Einzelnen WfbM war es nicht möglich, Angaben zu den Jahren 2007 bis 2009 zu übermitteln, da die Dokumentation
nicht soweit zurückreiche. Vielfach zeigen sich widersprüchliche Angaben z. B. bei Geschlechterdifferenzierungen
oder in Hinblick auf Zu-, Über- und Abgänge (aber auch Ziele oder Ursprünge von Ab- bzw. Zugängen).
prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023
93
tet werden konnten die Daten bis zum Jahr
2010, da die Datenbasis ab dem Jahr 2011
einen ungewöhnlich starken Abfall der Förderzahlen aufweist, der jedoch gemäß Information aus der DRV im Zusammenhang
mit der Datenbereitstellung zu verstehen
sei und somit als Verzerrung gewertet
wurde.82 Gezählt werden Beschäftigte zum
Stichtag 31.12 des jeweiligen Jahres.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellte
auf Kreisebene aggregierte Daten zur Verfügung. Die Trägerschaft der BA beschränkt
sich ebenfalls auf das Eingangsverfahren
und den Berufsbildungsbereich. Da sich die
Bestandsangaben auf Jahresdurchschnittswerte beziehen, werden in der Folge Durchschnittswerte aus jeweils zwei Jahren
herangezogen, um Vergleichbarkeit mit
dem Stichtag 31.12 der DRV und Primärerhebung herzustellen.83
Der Sozialhilfestatistik des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg lassen sich
zudem Zahlen zu den im Arbeitsbereich beschäftigten Eingliederungshilfeempfängern
entnehmen. Der Stichtag der Zählung ist
ebenfalls der 31.12 des jeweiligen Jahres.
Angaben weiterer Träger (z. B. Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft, Kriegsopferhilfe) liegen nicht vor. Aus der Befragung der WfbM ist jedoch bekannt, dass
etwa 3,5 % der Gesamtzahl der Beschäftigten diesen weiteren Trägern zugeordnet
werden können. Bei der Kombination der
Sekundärdaten wurde eine entsprechende
Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Beschäftigten vorgenommen.
Bei einer Gegenüberstellung der Hochrechnung der Primärerhebung mit den Werten, die
den Trägerdaten84 entnommen werden konnten (vgl. Abbildung 14), zeigt sich, dass die
durchschnittliche Differenz von Primärdaten
und Sekundärdaten bei etwa einem Prozent
liegt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird
von einer hohen Güte der Erhebungsergebnisse für die Gesamtzahl der Beschäftigten
im gesamten Betrachtungszeitraum ausgegangen. Ferner lassen auch die Trägerdaten
darauf schließen, dass sich die ansteigende
Entwicklung der Beschäftigtenzahlen zwischen 2007 und 2013 fortgesetzt hat, wenngleich insbesondere ab dem Jahr 2010
deutlich langsamer als in den Vorjahren.
Differenzierungen nach Trägern und Werkstattbereichen
Eine Differenzierung der Trägerdaten spiegelt
die unterschiedlichen Entwicklungen der Beschäftigtenzahlen im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich. Die Träger sind unterschiedlich
von diesen Entwicklungen betroffen (vgl. Abbildung 15). Die Beschäftigtenzahlen mit Trägerschaft der Eingliederungshilfe (im Arbeitsbereich) wuchsen zwischen 2007 und 2013
weiterhin deutlich an um knapp 25 %. Allerdings ist der Anstieg seit 2010 deutlich abgeflacht. Die Entwicklung der Träger BA und
DRV (Förderung im Berufsbildungsbereich)
nahm einen markant anderen Verlauf. Hier
sanken die Zahlen seit 2007 um knapp 40 %
bis 2012 bei der BA bzw. um knapp 25 % bis
2010 bei der DRV.
82 Auf diese Auffälligkeit wurde beim Zuspielen der Daten durch die DRV hingewiesen.
83 Beispiel: Der Wert für das Jahr 2012 wird aus dem Durchschnitt der Angaben der BA für das Jahr 2012 und 2013
gebildet. In der Folge können jedoch für das Betrachtungsjahr 2013 keine BA-Daten berichtet werden, da dem Forschungsteam für das Jahr 2014 noch kein Datenpunkt vorlag.
84 Die Trägerdaten von DRV, BA und Sozialhilfestatistik wurden aufsummiert. Um die fehlenden Daten sonstiger Träger
berücksichtigen zu können, wurde ein mittlerer Aufschlag auf Basis der Erkenntnisse der Primärerhebung addiert,
der dem ca. 3,5-prozentigen Anteil an der Gesamtzahl der WfbM Beschäftigten entspricht. Es handelt sich demnach
um eine Hochrechnung.
94
prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023
Abbildung14-GegenüberstellungvonPrimärerhebungundSekundärdatenderTräger
Abbildung15-DifferenzierteDarstellungderEntwicklunganhandderSekundärdatenderTräger
prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023
95
Die insgesamt verlangsamte Zunahme der
Beschäftigtenzahlen scheint insbesondere
auf die in der Vergangenheit stark zurückgehenden Zahlen der „Neuzugänge“ aus dem
Berufsbildungsbereich zurückzuführen zu
sein.
7.2 Von der beobachteten Entwicklung des
Bestands zur Prognose
Die beobachtete Entwicklung oder Veränderungen des Trends lassen sich nicht direkt in
die Zukunft fortschreiben. Um möglichst präzise Prognosen erstellen zu können, müssen
die Ursachen für die Entwicklungen oder
mögliche Veränderungen erkannt und Annahmen berücksichtigt werden, inwieweit diese
zukünftig Bestand haben. Nach aktuellem
Forschungstand könne für folgende Entwicklung der Beschäftigtenzahlen insbesondere
vier Teilursachen differenziert werden:
1) Einen wichtigen Teil der Zugänge in die
WfbM stellen die nachrückenden Kohorten aus den Schulen dar. Ein relativ stabiler Teil junger Menschen ging bis zum
Erfassungsjahr 2013 nach Ende der
Schulzeit über den Eingangs- und Berufsbildungsbereich in die WfbM. Mit dem demografischen Wandel nahm die absolute
Zahl dieser so einmündenden Menschen
in den vergangenen Jahren deutlich ab.85
Für die nähere Zukunft lassen die amtli-
chen Prognosen erwarten, dass die Zahl
junger Menschen mittelfristig wieder leicht
ansteigen könnte.86
2) Da aus den WfbM kaum Übergänge in
den allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgen,
sind die Abgänge aus den WfbM stark
durch die Altersstruktur der Beschäftigten
bestimmt (Eintritt ins reguläre Rentenalter
oder mit durch das Alter bedingtem vorzeitigem Abschied aus dem Arbeitsleben), d. h. je älter die Beschäftigten der
WfbM im Durchschnitt werden, desto größer dürfte die Zahl der jährlich aus der
WfbM Ausscheidenden werden.
3) Zugänge in die WfbM erfolgen nicht ausschließlich seitens junger Menschen nach
Abgang aus der Schule, sondern auch
durch Personen, die aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausscheiden bzw. keinen Zugang in ihn gefunden haben.
Deren Zahl hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen insbesondere in den Alterskohorten der über
35-jährigen. Die Ursachen hierfür sind
nach dem Stand der Wissenschaft keineswegs eindeutig, werden aber vielfach
mit der Zunahme von Diagnosen psychischer Erkrankungen in Verbindung gebracht.87 Anzunehmen ist jedoch auch ein
Zusammenhang zur Struktur der Beschäftigten im allgemeinen Arbeitsmarkt.
Je älter die Beschäftigten des ersten Arbeitsmarktes im Durchschnitt werden,
85 Ob sich zukünftig voraussichtlich stärker verbreitete inklusive Formen der Beschulung zusätzlich zum demografischen
Wandel auf die Zugänge von Schule in die WfbM auswirken oder ob dann lediglich vermehrt Zugänge aus allgemeinbildenden Schulen in die WfbM resultieren, kann nicht vorhergesagt werden. Die Prognose gilt übergreifend
unter der Annahme struktureller Beständigkeit und gleichbleibender Rahmenbedingungen. Seit 2011 wird – initiiert
von MASGF, MBJS und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit – ein mehrjähriges
flächendeckendes Berufsorientierungsverfahren für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung umgesetzt.
Zahlenmäßige Auswirkungen für einen abgeschwächten Übergang in WfbM sind ab 2014 deutlich erkennbar. Der
Rückgang wird von verschiedenen WfbM bereits wahrgenommen – allerdings mischen sich in dieser Wahrnehmung
demografische Effekte und förderpolitische Erfolge. Bei kontinuierlicher Umsetzung des Verfahrens könnte der direkte
Zugang aus Schulen zukünftig spürbar weiter abnehmen. Aus Unsicherheit über den quantitativen Effekt wurden für
die Prognose verschiedene Szenarien modelliert (s. u.).
86 vgl. Amt für Statistik Berlin Brandenburg & Landesamt für Bauen und Verkehr (2011)
87 Angenommen wird eine höhere Belastung im Arbeitsalltag, was insbesondere zu einem Anstieg von Diagnosen psychischer Erkrankungen zu führen scheint. Inwieweit diese Entwicklung als Vorstufe seelischer Behinderung gelten
kann, wurde an anderer Stelle bereits vertieft diskutiert (vgl. ISB 2008).
96
prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023
desto größer wird der Anteil von Menschen mit Behinderungen unter ihnen.88
Dies korreliert voraussichtlich bis zu
einem gewissen Grad mit der Wahrscheinlichkeit eines Übergangs in die
WfbM (auch wenn der Zusammenhang
zwischen Grad der Behinderung und
einem Übergang in die WfbM nicht determinierend ist – und auch wenn ab einem
gewissen Alter voraussichtlich wieder der
Ausstieg aus dem Arbeitsleben als Alternative zur WfbM die näherliegende Option wird).89
4) Abschließend ist es nicht auszuschließen, dass Entwicklungen des allgemeinen Arbeitsmarktes oder arbeitsmarktpolitische Entscheidungen sowohl Zugänge als auch Abgänge in bzw. aus den
WfbM beeinflussen. Denkbar wäre, dass
günstige Entwicklungen der Wirtschaft
sich in eine erhöhte Arbeitskräftenachfrage übersetzen und damit auch für
Menschen mit Behinderung erhöhte Zugangschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt bereithalten. Insbesondere im
Zusammenspiel mit erfolgreichen Fördermaßnahmen würde dies dazu führen,
dass weniger Eintritte aber ggf. auch
mehr Austritte aus den WfbM resultierten.
Dieser Effekt lässt sich aber erstens nicht
verlässlich quantifizieren und zweitens im
Rahmen dieser Untersuchung nicht prognostizieren. Die Prognose geht daher entsprechend ihrer Aufgabenstellung von
gleichbleibenden Rahmenbedingungen
aus.
7.3 Prognose unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen
In diesem Abschnitt wird dargestellt, wie sich
die diskutierten Einflussgrößen – insbesondere vor dem Hintergrund demografischer
Entwicklungen – auf die zu erwartende Zahl
der Beschäftigten in den WfbM auswirken
wird.
7.3.1 Zugänge junger Menschen in die
WfbM direkt aus der Schule
Aus der WfbM-Befragung ist bekannt, dass
direkte Zugänge in die WfbM aus der Schule
im Regelfall aus den Förderschulen entstammen. Zugänge aus Regelschulen sind der
Ausnahmefall und quantitativ vernachlässigbar.90 Die Zahl der Schulabgänger von Förderschulen sank zwischen dem Schuljahr
2006/07 und 2012/13 von 1 860 auf 1 135 um
knapp 40 %, ihr relativer Anteil an der Gesamtzahl der Schulabgänger in Brandenburg
blieb trotz leichter Schwankungen weitgehend konstant (2006/07: 5,8 %; 2012/13:
6,0 %) (vgl. Amt für Statistik Berlin Brandenburg 2014). Aufgrund dieser Konstanz lässt
sich unter Annahme gleicher Bedingungen
mithilfe der amtlichen Bevölkerungsprognose
annähernd abschätzen, wie viele Abgänger
von Förderschulen in den kommenden Jahren in etwa zu erwarten sind.
Die amtliche Bevölkerungsprognose (vgl. Statistik Berlin Brandenburg 2011) erwartet für
die kommenden Jahre für die Altersgruppe
16- bis unter 18-Jähriger bis 2023 nach star-
88 Bekannt ist, dass der Anteil schwerbehinderter Menschen an der jeweiligen Altersgruppe mit zunehmendem Alter
steigt. So betrugen die mittleren Anteile schwerbehinderter Menschen an ihrer Alterskohorte in Brandenburg zwischen
den Jahren 2007 bis 2011 für die Altersgruppen unter 18 1,3 %, 18 bis 25 2,5 %, 25 bis 45 3,4 %, 45 bis 55 6,7 %,
55 bis 60 11,5 % und 60 bis 65 16,7 % (vgl. LASV 2014, S. 176).
89 Aufgrund fehlender wissenschaftlicher Untersuchungen hierzu ist der genaue Zusammenhang unbekannt.
90 Auswirkungen der vermehrt angestrebten inklusiven Beschulung können in dieser Prognose nicht berücksichtigt
werden. Eine Prognose kann nur anhand der gegenwärtigen Rahmenbedingungen erfolgen.
prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023
97
plementiert war. Ausgehend von diesen Entwicklungen sind in der folgenden Tabelle die
in etwa zu erwartenden Zugangszahlen aus
den Förderschulen an die WfbM dargestellt.
kem Rückgang in den vergangenen Jahren
bis 2023 einen Anstieg der relevanten Alterskohorte um knapp 14 %. Ausgehend von den
Erwartungen zur Entwicklung dieser Alterskohorte lassen sich die Zahlen der Schulabgehenden schätzen. Somit wird erwartet, dass
die Zahl der Förderschulabgehenden bis
2023 um etwa 22 % im Vergleich zu 2013 anwachsen wird (unter gleichbleibenden Voraussetzungen). Aus der WfbM Befragung
lässt sich ableiten, dass in den vergangenen
Jahren im Mittel etwa ein knappes Fünftel der
Förderschulabgehenden direkt in den Berufsbildungsbereich der WfbM zugegangen ist.
Allerdings wurde im Jahr 2011 ein mehrjähriges vertiefendes Berufsorientierungsverfahren implementiert, sodass die Prognose
primär auf „jüngere“ Daten des Zeitraums zurückgreift, in dem das Programm bereits im-
7.3.2 Quereinsteiger bzw. „Arbeitsmarktnahe“ Zugänge in die WfbM
Zwischen den arbeitsmarktnahen Zugängen92
in die WfbM und der Zahl der geistig oder
seelisch schwerbehinderten Erwachsenen im
erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und unter
60 Jahren in Brandenburg besteht ein Zusammenhang. Dieser kann für die Prognose
der Zugänge genutzt werden, da sich die zukünftige Zahl der auf diese Art schwerbehinderten Erwachsenen prognostizieren lässt.
Hierbei wird auf die spezielle Gruppe der Erwachsenen mit geistigen oder seelischen
Tabelle19-ErwarteteZugängeausFörderschulenbis2013(gemäßhistorischemMittel)91
Jahr
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Anzahl 16- bis unter
18-Jähriger
39000 40200 41500 41200 40500 41200 41800 41700 41600 42600
Anzahl Schulabgehende
22510 23203 23953 23780 23367 23780 24126 24068 24011 24588
Anzahl Förderschulabgehende
1275
1314
1356
1346
1324
1346
1366
1363
1359
1392
Zugänge aus
Förderschulen
226
233
240
238
234
238
242
241
241
247
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der amtlichen Bevölkerungsprognose und der Schulabgängerstatistiken des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg; WfbM Befragung durch INTERVAL 2014
91 Gerundete historische Quoten (vgl. Statistik Berlin Brandenburg 2007 bis 2014):
Anteil Schulabgänger an 16- bis unter 18-Jährigen: Mittelwert 57,7 %, Std. Abw. 7,5 % (2010 bis 2013; vor 2010
keine Vergleichbarkeit wegen des Zensus)
Anteil Förderschulabgänger an Gesamtzahl Schulabgängern: Mittelwert 5,7 %, Std. Abw. 0,4 % (2007 bis 2013)
Relation Förderschulabgänger zu Zugängen aus Förderschulen in WfbM: Mittelwert 20,5 % (2011 bis 2013);, Std.
Abw. 2,9 % (2007 bis 2013); Erste Ergebnisse des vertieften Berufsorientierungsverfahrens in Brandenburg zeigen
eine deutliche Abnahme der direkten Zugänge aus Förderschulen in WfbM, sodass für die Mittelwertberechnung lediglich auf die Jahre 2011 bis 2013 Bezug genommen wird, in der das Programm bereits durchgeführt wurde. Die
Standardabweichungen beziehen sich auf die Daten bis 2007 rückblickend, da natürliche Schwankungen nicht von
dem Programm beeinflusst werden dürften.
92 Der Begriff wird im Rahmen der Studie über den Zugang zur WfbM definiert. Er ist nicht mit jenem Begriff zu verwechseln, welche die Bundesagentur für Arbeit zur Kategorisierung Ihrer Kunden nutzt. Unter arbeitsmarktnah werden hier alle Zugänge in Berufsbildungs- und Arbeitsbereich gefasst, die nicht direkt aus Regel- oder Förderschulen,
dem Berufsbildungsbereich der WfbM selbst, einer Beschäftigung nach §136 Abs. 3 SGB IX sowie keine Wechsel
zwischen WfbM umfassten.
98
prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023
Schwerbehinderungen (nachfolgend immer
inkl. Lernbehinderungen und Schwerst-Mehrfachbehinderungen) fokussiert, da aus der
WfbM-Befragung bekannt ist, dass erstens
etwa 97,5 % der Beschäftigten eine solche
Behinderung haben (Bestand ebenso wie Zugänge), und dass zweitens etwa 90 % der
WfbM-Beschäftigten einen Behinderungsgrad
über 50 % aufweisen.
Alter zwischen 18 bis unter 60 gemäß der
amtlichen Bevölkerungsstatistik in Brandenburg von etwa 1,50 Millionen Menschen auf
etwa 1,39 Millionen zurück.93 Mithilfe der Behindertenstatistik des Landes Brandenburg
lässt sich ermitteln, dass der Anteil geistig
oder seelisch Schwerbehinderter an den verschiedenen Altersgruppen der Gesamtbevölkerung im Untersuchungszeitraum relativ
konstant geblieben ist. Diese altersgruppenspezifischen Quoten dienen in Kombination
mit der amtlichen Bevölkerungsprognose bis
In den Jahren zwischen 2007 und 2013 ging
die Zahl der Erwachsenen im erwerbsfähigen
Tabelle20-Entwicklunggeistig-seelischSchwerbehinderter(GemäßhistorischemMittel)94
Jahr
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Anzahl 18- bis unter
25-Jähriger in
1000 insgesamt
111,7
101,7
102,3
106,9
113,2
118,3
122,8
125,9
128,0
129,2
davon mit geistigseelischer Schwerbehinderung
1652
1504
1513
1581
1675
1750
1817
1862
1894
1911
Anzahl 25- bis unter
45-Jähriger in
1000 insgesamt
562,7
551,2
531,5
514,1
498,8
484,6
471,3
458,7
444,7
430,3
davon mit geistigseelischer Schwerbehinderung
8755
8576
8270
7999
7761
7540
7333
7137
6919
6695
Anzahl 45- bis unter
60-Jähriger in
1000 insgesamt
646,7
645,4
641,8
633,9
623,3
612,2
600,7
590,5
582,2
573,9
davon mit geistigseelischer Schwerbehinderung
12950 12923 12851 12693 12480 12258 12028 11824 11658 11492
geistig-seelisch
Schwerbehinderte
18- bis unter
60-Jährige
23357 23004 22634 22273 21915 21548 21177 20823 20471 20098
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der amtlichen Bevölkerungsprognose und der Schwerbehindertenstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg
93 Die Bevölkerungsentwicklung vor dem Jahr 2010 und ab dem Jahr 2010 ist nur begrenzt vergleichbar aufgrund der Korrekturen, die in Folge des deutschlandweiten Zensus an der Bevölkerungsstatistik vorgenom-men wurden.
94 Gerundete historische Quoten, (vgl. Statistik Berlin Brandenburg (2007 bis 2014):
Anteil geistig-seelisch Schwerbehinderter an 18 bis unter 25-Jährigen: Mittelwert 1,5 %, Std. Abw. 0,1 % (2007 bis 2013)
Anteil geistig-seelisch Schwerbehinderter an 25 bis unter 45-Jährigen: Mittelwert 1,6 %, Std. Abw. 0,1 % (2007 bis 2013)
Anteil geistig-seelisch Schwerbehinderter an 45 bis unter 60-Jährigen: Mittelwert 2,0 %, Std. Abw. <0,1 % (2007 bis
2013)
prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023
99
2023 dazu abzuschätzen, wie viele schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen
Alter zwischen 18 und unter 60 Jahren zukünftig in Brandenburg leben werden (vgl. Tabelle 20).
schwerbehinderter Erwachsener im Alter zwischen 18 und unter 60 Jahren95 zeigt sich
über die Jahre relativ konstant und liegt im
Mittel bei 1,0 %.96 Darüber hinaus ist bekannt,
dass im Mittel 0,6 %97 sonstiger Zugänge an
der Kohorte zu verzeichnen sind. Hieraus lassen sich in Kombination mit den prognostizierten Zahlen geistig-seelischer Schwerbehinderter zwischen 18 und unter 60 Jahren zu
erwartende Zugänge bis 2023 abschätzen98
(vgl. Tabelle 21).
Anhand der WfbM-Befragung lässt sich hochrechnen, wie viele Personen mit geistiger
oder seelischer Behinderung zwischen 2007
und 2013 aus arbeitsmarktnahen Zugängen
in die WfbM gekommen sind. Der Quotient
dieser Zahl und der Zahl geistig-seelisch
Tabelle21-ErwartetearbeitsmarktnaheundsonstigeZugängebis2023
Jahr
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
erwartete Zahl geistigseelisch Schwerbehin23357 23004 22634 22273 21915 21548 21177 20823 20471 20098
derte 18 - u60-Jährige
(vgl. Tabelle 19)
erwartete arbeitsmarktnahe Zugänge
(Annahmen: 1,0 % der
Kohorte als Zugänge
in WfbM, 97,5 % Anteil
an Zugängen, 90 %
Schwerbehinderte)
273
269
265
260
256
252
248
244
239
235
erwartete sonstige Zugänge (Annahmen:
0,6 % der Kohorte als
Zugänge in WfbM,
97,5 % Anteil an Zugängen, 90 %
Schwerbehinderte)
160
157
155
152
150
147
145
142
140
137
Summe erwarteter
Zugänge
433
426
419
413
406
399
392
386
379
372
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der amtlichen Bevölkerungsprognose und der Schwerbehindertenstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sowie eigener Erhebung
95 Es wurde angenommen, dass die Wahrscheinlichkeit noch Beschäftigung in einer WfbM aufzunehmen gegenüber
alternativer Frühverrentung mit dem Abschluss des sechzigsten Lebensjahres gegen null geht.
96 Für das Jahr 2007 liegt dieser Wert gerundet bei 1,1%, im Jahr 2011 bei 0,9% und 2013 bei 1,0%. Std. Abw. liegt
bei 0,1 %.
97 Für das Jahr 2007 liegt dieser Wert gerundet bei 0,5%, im Jahr 2011 bei 0,6% und 2013 bei 0,7%. Std. Abw. liegt
bei 0,1 %.
98 Diese Abschätzung gilt zugleich unter der Annahme gleicher Rahmenbedingungen, d. h., dass der relative Anteil
geistig-seelisch schwerbehinderter Menschen an den Gesamtzugängen und der Anteil von Schwerbehinderten in
den folgenden Jahren annähernd konstant bleibt.
100
prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023
7.3.3 Altersbedingte Abgänge Beschäftigter aus der WfbM
spielsweise krankheitsbezogene Abgänge.
Es ist jedoch plausibel anzunehmen, dass
auch die Wahrscheinlichkeit solcher Abgänge
mit zunehmenden Alter steigt. Da jedoch
keine Altersstrukturdaten zu den Abgängern
vorliegen, wird eine konstante Abgangsquote
angenommen. Die Ergebnisse der WfbM-Befragung zeigen auf, dass zwischen 2006 und
2013 die Abgangszahlen im Mittel etwa 5 %
des Gesamtbestands ausmachten.100 In der
Annahme, dass diese Quote in etwa konstant
bleibt, muss eine entsprechende Diskontierung sowohl bei den rentenaltersbedingten
Abgängen101 als auch bei den für die jeweiligen Folgejahre prognostizierten Beschäftigtenzahlen vorgenommen werden.
Aus der Befragung der WfbM ist bekannt, wie
sich die Altersstruktur der Beschäftigten im
Jahr 2013 zusammensetzte (vgl. Kapitel 3).
Es lassen sich zwei Formen altersbedingter
Abgänge identifizieren. Das altersbedingte
Ende der Finanzierung der Beschäftigung in
den WfbM orientiert sich einerseits am Renteneintrittsalter für Beschäftigte am allgemeinen Arbeitsmarkt. Spätestens bei Erreichen
des Renteneintrittsalters von Beschäftigten
kann mit deren sicherem Abgang aus der
WfbM gerechnet werden. Aufgrund der deutschen Historie stellt der anstehende Übergang von Menschen mit Behinderung in das
Rentenalter in dieser Größenordnung eine relativ neue Erscheinung dar. Anhand der Jahrgänge lassen sich auf Grundlage der
aktuellen Altersstruktur die rentenaltersbedingten Abgänge voraussehen.99
7.3.4 Fazit und Grenzen der Ableitung aus
demografischen Faktoren
Auf Grundlage der in den vorangegangenen
Abschnitten dargelegten Abschätzungen anhand historischer Mittelwerte lassen sich die
zu erwartenden Bestandszahlen bis 2023 im
Rahmen eines Mittelwertszenarios prognostizieren (vgl. Tabelle 23).
Darüberhinaus sind jährliche Abgänge aus
dem Bestand festzustellen, denen weitere
Faktoren zugrunde liegen. Dazu zählen beiTabelle22-ErwarteteAbgänge
Jahr
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Erwartete rentenbedingte Abgänge auf
Grundlage der aktuellen Altersstruktur
27
60
75
75
82
94
94
106
101
119
Sonstige Abgänge
620
620
619
617
615
612
608
605
600
596
erwartete Abgänge
647
680
694
692
698
706
702
710
701
714
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der amtlichen Bevölkerungsprognose und der Schwerbehindertenstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sowie WfbM Befragung durch InterVal 2014
99
Die Abschätzung der erwarteten altersbedingten Abgänge auf Grundlage der aktuellen Altersstruktur in den WfbM berücksichtigt nicht mögliche Zugänge in die jeweiligen Kohorten, für die Renteneintritte noch relevant werden könnten.
100 Die Schwankung beträgt dabei zwischen 5,1 % (2013) bis maximal 5,8% (2010). Std. Abw. 0,3 %.
101 Die Diskontierung muss hier unter der Annahme, dass die 5,4 % Minderung sich über alle WfbM Beschäftigten gleichermaßen erstrecken, exponentiell erfolgen (x*0,946^t+n)
prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023
101
Tabelle23-Mittelwert-PrognosederBeschäftigenzahlenbis2023
Jahr
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Zugänge
Förderschulen
226
233
240
238
234
238
242
241
241
247
arbeitsmarktnahe und
sonstige Zugänge
433
426
419
413
406
399
392
386
379
372
erwartete Abgänge
647
680
694
692
698
706
702
710
701
714
erwarteter Bestand
(Hochrechnung 2013: 11434)
11445 11424 11389 11348 11291 11223 11155 11072 10991 10896
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der amtlichen Bevölkerungsprognose und der Schulabgängerstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sowie eigener Erhebungen
Tabelle24-Prognose-Szenario„vieleZugänge,wenigAbgänge“
Jahr
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Zugänge
Förderschulen
317
327
338
335
329
335
340
339
338
347
arbeitsmarktnahe und
sonstige Zugänge
503
495
487
479
472
464
456
448
440
432
erwartete Abgänge
610
653
678
685
699
716
721
737
736
756
erwarteter Bestand
(Hochrechnung 2013: 11434)
11644 11814 11961 12090 12192 12274 12349 12399 12442 12465
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der amtlichen Bevölkerungsprognose und der Schulabgängerstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sowie eigener Erhebungen
Tabelle25-Prognose-Szenario„wenigZugänge,wachsendeMinderung“
Jahr
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Zugänge aus
Förderschulen
153
158
163
161
159
161
164
163
163
167
arbeitsmarktnahe und
sonstige Zugänge
366
361
355
350
344
338
332
327
321
316
erwartete Abgänge
618
654
671
671
677
687
684
693
684
697
9936
9721
erwarteter Bestand
(Hochrechnung 2013: 11434)
11335 11199 11047 10887 10713 10526 10338 10135
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der amtlichen Bevölkerungsprognose und der Schulabgängerstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sowie eigener Erhebungen
102
prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023
Hieraus ist erkennbar, dass bis etwa zum
Jahr 2014 weiterhin mit einem Zuwachs der
Beschäftigtenzahlen zu rechnen ist, der allerdings weit langsamer als in den Vorjahren
ausfallen dürfte. Ab dem Jahr 2015 dürften
die Zahlen zurückgehen und die demografische Entwicklung insbesondere die Altersstruktur der WfbM-Beschäftigten die Abgangszahlen erhöhen.
Das Szenario „viele Zugänge, wenig Abgänge“ legt verschiedene Annahmen zugrunde, die in erhöhten Zugängen und einem
geringeren Anteil altersbedingter Abgänge in
bzw. aus den WfbM resultieren. Dafür werden
für die Prognose der Zahl geistig-seelisch
Schwerbehinderter, Förderschulabgänger
sowie arbeitsmarktnahe und sonstige Zugänge jeweils Quoten angelegt, die der
Summe aus historischem Mittel und historischer Standardabweichung entsprechen.
Kehrseitig wird für die altersbedingten Abgänge eine Quote angesetzt, die das historische Minimum aus dem Jahr 2013 (4,95 %)
konstant über die nächsten Jahre ansetzt.
Folgende Ergebnisse ergeben sich aus dieser Konstellation (vgl. Tabelle 24):
Das Szenario „wenig Zugänge, wachsende
Abgangsquoten“ (vgl. Tabelle 25) legt kehrseitig Annahmen zugrunde, die in geringeren
Zugangszahlen und einem wachsenden Anteil altersbedingter Abgänge aus den WfbM
münden. Für die Prognose der Zahl geistigseelisch Schwerbehinderter, Förderschulabgänger sowie arbeitsmarktnaher und
sonstiger Zugänge werden hier Quoten angelegt, die der Differenz aus historischem Mittel
und historischer Standardabweichung entsprechen. Der Abgangsquotient wird so angesetzt, dass er bis zum Prognosejahr 2023
auf das historische Hoch aus dem Jahr 2009
(5,79 %) gleichmäßig anwächst. Die Ergebnisse dieser Konstellation sind in Tabelle 25
dargelegt.
In Abbildung 16 ist noch einmal die gesamte
vergangene und prognostizierte Entwicklung
der Beschäftigtenzahlen in den WfbM dargestellt. Deutlich wird dabei, dass sowohl bei
dem Mittelwert-Szenario als auch bei dem
Szenario „wenig Zugänge, wachsende Abgänge“ mit einem Rückgang der Beschäftigtenzahlen sowohl kurz- als auch längerfristig
zu rechnen ist, wenngleich in unterschiedlichem Ausmaß. Insbesondere die Altersstruktur der Beschäftigten in den WfbM und das
historisch wenig bekannte Erreichen höheren
Alters größerer Zahlen behinderter Menschen
schlägt hier zu Buche. Statistisch nicht ausgeschlossen ist eine weitere Zunahme des Bestands nicht, sie erfolgt jedoch nur unter den
eher unwahrscheinlichen Rahmenbedingungen, dass alle Einflussfaktoren die für eine Zunahme günstige Entwicklung annehmen.
Das nach der Hochrechnung wahrscheinlichste Szenario ist ein mittleres Szenario,
bei dem unter den gegebenen Rahmenbedingungen die Zahl der in WfbM Beschäftigten
auf einen Bestand von knapp 11.000 im Jahr
2023 zuläuft.
Abschließend ist abermals einschränkend für
diese Prognose festzuhalten, dass sie von
drei Gruppen von Annahmen abhängig ist:
Arbeitsmarktpolitische Entscheidungen und
wirtschaftliche Entwicklung lassen sich
kaum seriös vorauszeichnen, könnten aber
Einfluss gewinnen auf die Durchlässigkeit
des allgemeinen Arbeitsmarktes. Gleiches
gilt für die neueren Anstrengungen inklusiver Beschulung, die nicht nur verbesserte
Übergänge von jungen Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt denkbar machen, sondern auf eine
gesellschaftliche Sensibilisierung, die einen
zusätzlichen Effekt mit sich brächte. Diese
Prognose ist nur unter Annahme gleichbleibender Rahmenbedingungen sinnvoll.
prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023
103
Abbildung16-EntwicklungderBeschäftigtenzahlenzwischen2001und2023
Unsere Prognose ist davon abhängig, inwiefern die Prognosen der amtlichen Statistik für die zukünftige Entwicklung der
Brandenburger Bevölkerung eintreten werden.
In die Prognose sind verschiedene Annahmen zu mehr oder weniger konstanten statistischen Größen eingeflossen (z. B.
zwischen Strukturmerkmalen der Brandenburger Bevölkerung und arbeitsmarktnahen
Zugängen in WfbM), die auf der Grundlage
104
historischer Beobachtungen getroffenen
wurden. Ob die für die Prognose angelegten Quoten sich auch in die Zukunft fortschreiben lassen, ist aufgrund des
Forschungsstands unsicher. Die angesetzten Positiv- und Negativszenarien tragen
diesen Unsicherheiten gemäß statistischer
Wahrscheinlichkeiten Rechnung, beinhalten jedoch trotz allem stochastische Unsicherheiten, die nicht abzusehen sind.
prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023
Zusammenfassende Befunde und übergreifende
Schlussfolgerungen aus den unterschiedlichen
Untersuchungsmodulen
Die durchgeführte Untersuchung ordnet sich
strategisch in den Diskurs über gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein, wie er im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention geführt wird. Der erreichte Entwicklungsstand bei der Umsetzung
der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention wird dabei unterschiedlich eingeschätzt. Bezogen auf die WfbM wird vor allem
kontrovers diskutiert, welchen Beitrag die
WfbM zur gesellschaftlichen Teilhabe leisten
(können) bzw. wie die Entwicklung eines inklusiven Arbeitsmarktes mit dem Wirken von
WfbM vereinbar ist oder ggf. verknüpft werden kann. Ein Minimalkonsens besteht darin,
dass WfbM auch Angebote zur Teilhabe am
Arbeitsleben außerhalb der Werkstatt machen und Maßnahmen zur Förderung des
Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
ergreifen sollten.102 Zusätzlichen Zündstoff erhält die Diskussion durch die im April 2015
vom UN-Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen vorgelegten abschließenden Bemerkungen im Rahmen des
Staatenprüfungsverfahrens der Bundesrepublik.103
Das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2013 angekündigte Bundesteilhabegesetz wirft seine Schatten voraus. Gesetzliche
Veränderungen zur beruflichen Teilhabe und
WfbM-Leistungen sind in den kommenden
Jahren zu erwarten. Im Zuge des umfangreich angelegten Teilhabeverfahrens der Bundesregierung wurden verschiedene Reformideen vorgestellt und diskutiert,104 die für die
im Rahmen der vorliegenden Studie aufgeworfenen Fragestellungen von besonderer
Relevanz sind, u. a.:
8
die Steuerung des Zugangs zu Werkstattleistungen (Schule/Beruf),
die Weiterentwicklung des Werkstättenrechtes u. a. mit dem Ziel der Verbesserung
der Durchlässigkeit und der Ausdifferenzierung von Werkstattleistungen (virtuelle
Werkstatt),
zusätzliche Beschäftigungsanreize im
Recht der Arbeitsförderung und im Schwerbehindertenrecht zur Vermeidung von
Werkstattleistungen und
die Verbesserung der Zusammenarbeit
zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe, der Bundesagentur für Arbeit und der
Integrationsämter.
Die abzuwartenden gesetzlichen Veränderungen werden für das Land Brandenburg und
die Werkstättenlandschaft einen Handlungsrahmen setzen, der mit den Empfehlungen
dieser Studie verknüpft werden sollte.
Nachfolgend werden hierzu die wesentlichen
empirischen Ergebnisse der Studie zusammengefasst und die darauf basierenden übergreifenden Schlussfolgerungen ausgeführt.
Die empirischen Ergebnisse gründen sich primär auf den zwischen 2014 und 2015 durchgeführten halbstandardisierten Befragungen
der 28 WfbM im Brandenburg und (ehemalig)
in WfbM Beschäftigten, Sekundärdatenanalysen sowie qualitativen Interviews mit den unterschiedlichen beteiligten Akteuren in fünf
Regionen des Land Brandenburgs. Diese Zusammenfassungen empirischer Ergebnisse
werden den einzelnen Abschnitten in den
Textboxen 7 bis 13 jeweils vorangestellt.
102 vgl. Bundesregierung (2014) sowie Deutsches Institut für Menschenrechte (2015): S. 27.
103 Darin wird moniert, dass finanzielle Fehlanreize Menschen mit Behinderungen am Eintritt oder Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt hindern. Es wird zudem eine kritische Position des Ausschusses gegenüber WfbM bezüglich
mangelnder Übergangsförderung zum Ausdruck gebracht (vgl. Vereinte Nationen, 2015).
104 vgl. die unterschiedlichen Protokolle der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz. URL: http://www.gemeinsameinfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/bundesteilhabegesetz_node.html
zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen
105
Rahmenbedingungen für den Übergang
von in WfbM Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Textbox7-ZusammenfassungvonErgebnissenzuwesentlichenRahmenbedingungen
Die Untersuchung ist in sehr unterschiedlichen Kontexten auf Rahmenbedingungen gestoßen, die den
Übergang von Beschäftigten in WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beeinflussen.
Die Förderung von Menschen mit Behinderung, die Möglichkeiten ihrer gesellschaftlichen Teilhabe, werden in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit zwar politisch korrekt kommuniziert, sind aber – nach Einschätzung aller einbezogenen Expertinnen und Experten dieser Untersuchung – nicht wirksam im
Wertekodex der Gesellschaft verankert und damit nicht handlungsleitend. Nach ihrer Einschätzung werden alle Anstrengungen, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern,
nur gelingen, wenn die Grundwerte der UN-Behindertenrechtskonvention von den Mitgliedern der Gesellschaft auch gelebt werden. Durch eine an der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichteten Politik
könne dieser Wertewandel möglicherweise nachhaltig gefördert werden.105 Die Bemühungen der Landespolitik in Brandenburg wurden dabei von den meisten Akteuren gewürdigt.
In der durchgeführten Untersuchung gab es immer wieder Hinweise darauf, dass bestimmte rechtliche
Regelungen in der Sozialgesetzgebung den Übergang von Beschäftigten aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht fördern bzw. diesen hemmen. Das betrifft u. a. die Zuverdienstmöglichkeiten, das
Rentenrecht im Kontext der Erwerbsminderungsrente und die Rückkehrmöglichkeit bzw. den Bestand
der Anspruchsberechtigung bei (ehemals) in WfbM Beschäftigten nach Phasen betrieblicher Beschäftigung. Die formale Auseinandersetzung mit den rechtlichen Regelungen war im Rahmen der vorliegenden
Untersuchung nicht vorgesehen.106 Ein qualitativer Befund der Untersuchung ist allerdings, dass eine
Entwicklung der Übergangszahlen aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch eine Anpassung
der rechtlichen Regelungen positiv beeinflusst werden kann.
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, folgende rechtliche Regelungen so zu gestalten, dass sie den Übergang von Beschäftigten aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht erschweren:
Die Regelungen bei EU-Renten, insbesondere der drohende Wegfall nach Übergang
in eine betriebliche Beschäftigung.
Die sozialrechtliche Verschlechterung bei
misslingenden Übergängen in betriebliche
Beschäftigung (SGB II-Bezug) bzw. die erschwerte Rückkehr in den Reha-Status.
Die Befristung von Eingliederungszuschüssen an die Betriebe (Entfristung).
Zu den Merkmalen von Übergängen aus
WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gehört, dass sie in eher engen, überschaubaren
sozialräumlichen Kontexten erfolgen. Das
Gelingen von Übergängen ist damit auch mit
dem Gelingen einer sozialräumlichen Kooperation verknüpft. Förderlich für gelingende Übergänge aus WfbM ist eine
Kooperation, die über ordnungspolitische Zuständigkeiten hinausreicht und die verschiedenen Akteure des Sozialraums – den
105 Wobei dies eine kritische Auseinandersetzung mit den Hinweisen des UN-Ausschusses nicht ausschließt.
106 Eine ausführliche Untersuchung dazu liefert ein Forschungsprojekt des Integrationsamtes des Landschaftsverbandes Rheinland (vgl. Nebe / Waldenburger, 2014).
106
zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen
örtlichen Sozialhilfeträger, die Agenturen
für Arbeit, die Jobcenter, die zugelassenen
kommunalen Träger, das Integrationsamt,
Beratungsstrukturen (IFD), die regionale
Wirtschaft, die Träger von Angeboten der
Arbeitsmarktförderung bzw. der beruflichen Rehabilitation sowie die Kammern –
einbindet. Kontinuierliche und ergebnisorientierte Fallkonferenzen auch in Anbindung an
den Fachausschuss für am Übergang interessierte Beschäftigte können hierfür ein probates Mittel sein. Alle genannten regionalen
Partner tragen in Zusammenarbeit mit den
WfbM Verantwortung für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung bzw.
das Gelingen von Übergängen aus WfbM auf
den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei ist die
Mitwirkung von Kammern nicht zu unterschätzen. In der durchgeführten Untersuchung waren entwickelte Formen der lokalen
Kooperation zu beobachten. Häufiger allerdings waren weniger komplexe Kooperationsstrukturen mit unterschiedlichen Partnern,
deren Mitarbeit aus einem spezifischen Aufgabenverständnis resultierte. Zu empfehlen
wäre hier, die Zusammenarbeit der zuständigen behördlichen Akteure mit den Kammern
zu vertiefen. Kammern können ein wichtiger
Türöffner für die Akquise von Arbeitgebern
sein.
Entwicklung von Beschäftigungszahlen
und Strukturveränderungen der in WfbM
Beschäftigten
Im Rahmen der empirischen Erhebungen
konnten im Untersuchungsbereich keine zielgruppenspezifischen Angebote der WfbM
zum/am Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt identifiziert werden, obwohl die
WfbM die Zunahme einzelner Gruppen, insbesondere die der Menschen mit seelischen
oder psychischen Beeinträchtigungen, registrieren. Einzelne WfbM reagieren auf die
damit verbundenen Anforderungen mit einer
veränderten Organisation der Förderung,
indem sie in den WfbM separate Bereiche für
Menschen mit seelischen oder psychischen
Beeinträchtigungen einrichten. Das bestehende Förderkonzept der WfbM („Werkstätten in der Werkstatt“) wird in der Regel
weitergeführt. Auch die Zuweisung sogenannter „junger Wilder“, wie im Sprachgebrauch der WfbM Jugendliche und junge
Erwachsene mit herausforderndem Verhalten
bezeichnet werden, hat in den untersuchten
WfbM keine erkennbare Modifizierung des
Förderkonzeptes nach sich gezogen. Die
WfbM sehen unter den gegebenen Umständen keine Möglichkeit, zielgruppenspezifische Förderansätze zu erproben bzw. leiten
aus der Zuweisung die Bestätigung bzw. Eignung ihres Förderkonzeptes für unterschiedliche (Sub-)Zielgruppen ab. Sie registrieren
allerdings – wie auch die anderen Akteure
(Agentur für Arbeit, Jobcenter …) – die förderpädagogischen Herausforderungen, die sich
aus den Zugangszahlen von Menschen mit
seelischer oder psychischer Beeinträchtigung
oder herausforderndem Verhalten in die
WfbM ergeben. Innerbetriebliche Maßnahmen wie die Bildung spezieller Arbeitseinheiten unter räumlicher Abgrenzung sind zu
verzeichnen.
Vor diesem Hintergrund wird die Entwicklung und modellhafte Erprobung zielgruppenspezifischer Ansätze insbesondere für
Menschen mit psychischer Beeinträchtigung
und für junge Menschen mit herausforderndem Verhalten empfohlen. Dabei kann es sowohl um eigenständige und auch institutionell
anders verortete Ansätze gehen, als auch um
Ansätze, die an die Kompetenzen und Ressourcen der WfbM anschließen. Aus anderen
Handlungsfeldern der Förderung sind Verbundansätze bekannt, wobei hier „Verbund“
sowohl die Kooperation von verschiedenen
Lern- oder Förderorten bedeuten kann, als
auch die Förderung im Verbund verschiedener Professionen. Für die Zielgruppe der
Menschen mit herausforderndem Verhalten
zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen
107
könnte z. B. eine förderpädagogische Kooperation mit der Jugendsozialarbeit geprüft werden, die über langjährige Erfahrungen in der
Arbeit mit „individuell beeinträchtigten und sozial benachteiligten“ Jugendlichen und jungen
Erwachsenen verfügt.108 Zudem sind präventive Ansätze zu befördern, um gerade für
„junge Wilde“ eine Alternative zur WfbM anzubieten. Assistierte Ausbildung, theoriereduzierte betriebliche Ausbildung (Fachpraktiker-
Textbox8-ZusammenfassungzuZahlenundStrukturenderinWfbMBeschäftigten
An der Befragung von 28 WfbM zu ihren Werkstattplätzen und zur Zahl und Struktur der in ihnen Beschäftigten nahmen 23 WfbM teil (nicht immer mit vollständigen Daten). Ihre Angaben zu Entwicklungen
über die Jahre 2007 bis 2013 liefern folgendes Bild:
Die durchschnittliche Zahl der genehmigten Plätze im Berufsbildungsbereich hat ihren Höhepunkt
2008 erreicht und sinkt seither fast kontinuierlich, die Kapazitäten im Arbeitsbereich steigen noch an.
Die Zahl ausgelagerter Einzel- oder Gruppenarbeitsplätze stieg leicht, ausgehend von einem niedrigen
Niveau (2,8 % der Plätze).
Deutliche Veränderungen im Zugang zeigen sich daran, dass im Jahr 2007 noch 50 % unmittelbar im
Anschluss an die Förderschule in die WfbM kamen, im Jahr 2013 nur noch 35 %. Dem gegenüber
verdoppelte sich der Anteil mit einem Zugang aus Arbeitslosigkeit mit vorheriger Beschäftigung auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf 17 %.
Mit diesen Zugangsformen korrespondieren Veränderungen in der Art der Behinderungen. Unter den
Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich sank der Anteil geistiger (von 68 % auf 53 %) und stieg der
seelischer Behinderungen (von 22 % auf 33 %). Mit Verzögerungen sind diese Entwicklungen im Bestand des Arbeitsbereichs festzustellen. Auch der Anteil der Beschäftigten mit herausforderndem Verhalten stieg (im Eingangsbereich von 12 % auf 18 %).
Die Altersstruktur der Aufgenommenen ebenso wie des Bestands hat sich verschoben. Im Jahr 2007
waren 71 % der ins Eingangsverfahren aufgenommenen unter 31 Jahre alt, im Jahr 2013 nur noch
57 %. Unter den Beschäftigten waren im Jahr 2013 bereits 45 % 40 Jahre und älter (davon rund die
Hälfte 50 Jahre und älter).
Gestiegen ist darüber hinaus der Anteil von Personen, die mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgenommen wurden (im Berufsbildungsbereich von 19 % auf 27 %).
Die WfbM verweisen auf sehr unterschiedliche Instrumente, Ansätze, Programme und Akteure, die ihnen
als alternative Beschäftigungsmöglichkeiten bekannt seien oder den Zugang zu solchen unterstützten.
Neben der unkommentierten Nennung einzelner Programme des Bundes und des Landes Brandenburg
werden von ihnen insb. Integrationsprojekte oder das Instrument der Unterstützten Beschäftigung genannt. In der Tendenz sehen die WfbM das Angebot passender Maßnahmen für die drei speziellen Zielgruppen „junge Menschen mit Lernbehinderung oder seelischer Behinderung ohne beruflichen
Abschluss“, „Langzeitarbeitslose mit Behinderung“ und „Menschen mit einer Behinderung, die eine volle
Erwerbsminderungsrente erhalten“ eher kritisch. Es gibt jedoch auch mehrere WfbM, die von einer Bedarfsdeckung (oder sogar einem Überangebot, speziell für junge Menschen) ausgehen. Aussagen zur
Kostenentwicklung in WfbM konnten aufgrund fehlender Repräsentativität der Daten aus der WfbM-Befragung nicht verlässlich getroffen werden.107
107 Ein im August 2014 vorgelegter Bericht des BMAS (Con_sens 2014) stellt die Kostenstruktur im Arbeitsbereich der
WfbM nach Ländern dar.
108 vgl. Gericke et al. (2002) sowie Reißig / Gaupp / Lex (2008)
108
zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen
regelungen) oder die Anerkennung von Ausbildungsmodulen können hier richtungsweisend sein, wenn Schule, Agenturen für
Arbeit, Jugendhilfe und Sozialhilfe vernetzt
zusammenarbeiten. Auch nach einer Stabilisierung in der WfbM sollte der „Durchstieg“
in eine Ausbildung für diese Personengruppe
als förderpädagogisches Ziel verfolgt werden.
Für die Zielgruppe von Menschen mit einer
seelischen oder psychischen Beeinträchtigung werden (außerhalb der untersuchten
WfbM) in verschiedenen Kontexten der Förderung bereits neue Konzepte entwickelt und
modellhaft erprobt. Insbesondere bei Berufsförderungswerken sind Konzepte und darauf
aufbauende Maßnahmen zu finden, die auf
die Wiedereingliederung von seelisch oder
psychisch beeinträchtigten Menschen gerichtet sind. Kennzeichnend für viele dieser Ansätze ist eine Verknüpfung von „Stabilisierung“ und „Training“: Stabilisierung der Lebenslage und Stärkung der Alltagstauglichkeit
in Verbindung mit dem Training beruflicher
Anforderungs- und Belastungsszenarien.109
Übergänge aus der WfbM in den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Aus den Zahlen der Übergänge in den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt lassen
sich für sich genommen kaum belastbare
Schlussfolgerungen ziehen. Denn während
einerseits die absoluten Zahlen gering sind,
könnte andererseits argumentiert werden,
dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen das Potenzial damit auch schon ausgeschöpft sei – wobei zu diesen Rahmenbedingungen nicht nur die regionalen Beschäftigungschancen zählen, sondern auch die
Qualität von Maßnahmen und Beratung im
Vorfeld, die sicherstellen sollen, dass nur jene
in WfbM einmünden, für die dies die einzige
Chance auf Beschäftigung darstellt. Mit einer
durchschnittlichen jährlichen Übergangsquote
von 0,166 % bezogen auf alle WfbM-Beschäftigten, liegt Brandenburg im Bundes-
Textbox9-ZusammenfassungzurZahlundStrukturvonÜbergängen
Von den über 4.000 Abgängen aus der WfbM zwischen 2007 und 2013 waren hochgerechnet 127 in den
allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (einschließlich Integrationsprojekte nach § 132 SGB IX und
berufliche Bildungsmaßnahmen) übergegangen. Eine Tendenz steigender Übergangszahlen ließ sich
nicht feststellen, auch wenn sich die jährliche Zahl der Beschäftigten, die Betriebspraktika zur Förderung
des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt begonnen haben, im Zeitraum verdreifachte.
Die Übergegangenen waren überwiegend männlich (61,5 %) und jung (57,6 % bis zu 30 Jahren). Ihre
vorrangigen Behinderungen waren seelische Behinderungen (47,3 %) und geistige Behinderungen (33,0
%) mit Abstand gefolgt von Lernbehinderungen (18,7 %). Die Übergänge erfolgten zu annähernd gleichen
Teilen aus dem Berufsbildungs- und Arbeitsbereich und i. d. R. ohne Unterstützung eines externen Dienstes oder Projektes (82,4%). In 18,4 % der Fälle wurde das Arbeitsverhältnis wieder abgebrochen, eine
Wiederaufnahme in die WfbM erfolgte in fünf Fällen.
Zwischen der Zahl dieser Übergänge und dem regionalen Arbeitsmarkt ließ sich (statistisch) kein Zusammenhang feststellen – möglicherweise besteht der wichtigere Einfluss eines stärkeren regionalen
Arbeitsmarkts eher darin, dass weniger Menschen mit Behinderungen in die WfbM einmünden.
109 vgl. BFW Nürnberg (2015), BFW Goslar (2015) und BFW Dresden (2015). Im BFW Thüringen wurde beispielsweise
ein Kompetenzzentrum für psychisch Beeinträchtigte aufgebaut, in dem medizinisches, psychologisches, sozialpädagogisches und rehapädagogisches Fachpersonal den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt trainieren und
vorbereiten (vgl. BWF Thüringen, 2015).
zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen
109
schnitt. Es bleibt nicht nur für die beteiligten
Kosten- und Leistungsträger die Frage zu beantworten, wie durchschnittlich 18 Übergänge
pro Jahr in 28 Werkstätten bei im Mittelwert
10.867 WfbM-Beschäftigten bewertet werden.
Statistisch ließ sich kein Zusammenhang zwischen den Strategien der WfbM zur Förderung von Übergängen und den Übergangszahlen feststellen. Dies bedeutet jedoch nicht
im Umkehrschluss, dass ein höheres Engagement der WfbM wirkungslos ist – vielmehr befanden sich ihre Strategien teils noch in
Entwicklung, war ihr Engagement jung und die
Fallzahlen waren zu gering und damit entsprechend die Abhängigkeiten vom Einzelfall groß.
Inwieweit unter den gegebenen Rahmenbedingungen Potenziale bestehen, die Zahl der
Übergänge zu erhöhen, konnte die Studie
folglich nur im begrenztem Umfang über qualitative Analysen abschätzen (siehe unten).
Zur Frage von Rahmenbedingungen, wann
Übergänge gelingen bzw. Einmündungen in
die WfbM vermieden werden können, besteht
weiterhin Forschungsbedarf, speziell in
Hinblick auf quantitative Analysen zu erfolgreichen Fällen.
Übergangsbezogenes Aufgabenverständnis
der WfbM und Kooperationsbeziehungen
Eine Förderpraxis, die auf Übergänge auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt gerichtet ist, muss
Elemente der aufgaben- und handlungsbezogenen Kompetenzentwicklung und Ressourcenentfaltung stärken, orientiert an den
Anforderungen potenzieller Einsatzfelder auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Einzelnen
konnten in den WfbM sehr unterschiedliche
Ansätze und Verfahren beobachtet werden,
die auf einen Übergang auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt vorbereiten oder diesen Übergang förderpädagogisch begleiten. Dazu gehört die Arbeit mit den Eingliederungsver-
110
einbarungen, individuellen Förderplänen, geplante Arbeitsplatzwechsel innerhalb der
WfbM, Praktika in unterschiedlichen Formaten zur Kompetenzentwicklung und Vorbereitung auf Übergänge, betriebliche Beschäftigungsphasen auf ausgelagerten Arbeitsplätzen oder die Beschäftigung in Integrationsprojekten. Ziel ist immer die individuelle Kompetenzentwicklung, deren Rückwirkung auf
das Selbstvertrauen der Beschäftigten in
WfbM und die Stärkung der Bereitschaft, sich
der Herausforderung eines Übergangs auf
den allgemeinen Arbeitsmarkt zu stellen. Eine
so auf mögliche Übergänge ausgerichtete
Förderung trägt zur Identifizierung von Beschäftigten in den WfbM bei, die das Potenzial für einen Übergang auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt entwickeln können und schafft
auch gute Beispiele.
Damit entsteht in den WfbM an der Schnittstelle zum allgemeinen Arbeitsmarkt eine
spezielle Aufgabe mit einer eigenen Verantwortlichkeit. Auch wenn die wenigen vorliegenden Übergangszahlen das noch nicht
belegen, sollten Übergänge in den WfbM
wahrscheinlicher gelingen, in denen die Gestaltung von Übergängen nicht als eine von
mehreren Aufgaben bei Gruppenleitungen,
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
verortet ist, sondern dies als eine eigenständige Aufgabe der WfbM als Leistungserbringer und der Rehabilitationsträger als
Leistungsträger definiert wird.
Mit einer auf den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gerichteten Förderpraxis
schaffen die WfbM ein Angebot, das über sie
hinaus Bedeutung hat. Mit ihrer Förder-, Begleit- und Unterstützungskompetenz wirken
sie an der Entwicklung eines zukünftigen, inklusiven Arbeitsmarktes mit. Die WfbM könnten damit die Rolle eines Kompetenzträgers
dieser Entwicklung übernehmen und die häufig formulierte Sorge um den gesellschaftli-
zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen
Textbox10-ZusammenfassungzumübergangsbezogenenAufgabenverständnisderWfbMund
ihrenKooperationsbeziehungen
Die Akzeptanz der Aufgabe „Übergänge aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern“ hat
in den letzten zwei, drei Jahren bei allen Akteuren, insbesondere aber in den WfbM, deutlich zugenommen. Alle WfbM sehen in der Organisation und Gestaltung von Übergängen eine Aufgabe. In Abhängigkeit vom Leitbild, dem die WfbM folgen, hat die Gestaltung von Übergängen auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt im Förderprozess eine unterschiedliche Bedeutung im Handeln. Aber für die Mehrzahl der
untersuchten WfbM ist die Gestaltung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt eine Herausforderung, die sie engagiert annehmen.
WfbM, die sich stark mit der Aufgabe identifizieren, haben sich auch konzeptionell und strukturell mit der
Umsetzung dieser Aufgabe befasst. Dazu gehört, dass die Gestaltung von Übergängen intern mit
allen Professionellen als Aufgabe kommuniziert wird, Formen der Ansprache und der Mitwirkung der Beschäftigten in WfbM entwickelt werden, institutionelle Strukturen bzw. Verantwortlichkeiten für die Realisierung dieser Aufgabe etabliert werden und nach geeigneten Kooperationen gesucht wird, die
Übergänge aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen können. Eine geringere Verbreitung
der Aufgabe wird in den einzelnen WfbM beobachtet, die teils noch stark aus einer traditionellen „fürsorglich-fördernden Perspektive“ argumentieren. Sie stellen den Übergang aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt als unberechenbares Risiko heraus und betonen stärker ihre Schutz- und
Betreuungsfunktion („Obhutspflicht“). Damit einher geht meist der Verweis auf die Inkompatibilität der
Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit den individuellen Voraussetzungen der Beschäftigten
in WfbM, schwierige sozialräumliche Bedingungen, wie eine schlechte Infrastruktur (Erreichbarkeit, Mobilität) und ein wenig aufnahmebereiter und wenig diversifizierter Arbeitsmarkt. Aber auch WfbM, die mit
diesen Argumenten eine tendenziell schwächere Orientierung für Übergänge begründen, sehen im Ermöglichen von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt eine Aufgabe – neben vielen anderen.
Alle WfbM bestätigen, dass im Ergebnis der Förderung eine differenzierte Entfaltung individueller
Potenziale möglich und in der Praxis der WfbM auch zu beobachten ist. Damit ist grundsätzlich eine
wichtige Voraussetzung für die Gestaltung von Übergängen aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
gegeben. Sowohl bei der Entfaltung der unterschiedlichen Potenziale als auch dem Zeitraum, in dem
diese Entfaltung erfolgt, gibt es eine große Varianz und damit sehr differenzierte Voraussetzungen für
die Anbahnung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Aus den vertiefenden Interviews im Rahmen der Fallstudien mit Rehabilitationsträgern und Betrieben
zur Zusammenarbeit mit WfbM wurde das aktive Engagement der Werkstätten für die Übergangsförderung herausgestellt, wenngleich (von anderer Seite) zusätzliche Beratungs- und Coachingstrukturen
benötigt würden.
chen Bestand der WfbM konstruktiv und langfristig in ein neues gesellschaftliches Rollenverständnis wenden.
Mit Blick auf die Gesamtschau der Ergebnisse wird deutlich, dass – unabhängig von
der jeweiligen Konstruktion – die Organisation
und Gestaltung von Übergängen ein eigenständiges und komplexes Aufgabenfeld ist,
das in den WfbM und/oder bei Partnern auch
personell untersetzt sein muss.
zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen
111
Prognosen für die Zugangs- bzw. Bestandszahlen Beschäftigter in WfbM
Die Perspektive der (ehemalig) in WfbM
Beschäftigten auf Übergänge
Aus dieser Prognose ist zu entnehmen, dass
die Herausforderungen der WfbM für die
nächsten Jahre nicht in einer quantitativen
Ausweitung des Angebots im Status Quo bestehen. Dies bestätigt die Erwartung der beteiligten Akteure. Doch ebenso wenig muss in
den nächsten Jahren von einem massiven
Rückgang des Bestands ausgegangen werden. Ob diese relative quantitative Stabilität
eine eher günstige oder ungünstige Rahmenbedingung für die inhaltlich-qualitative Weiterentwicklung der WfbM bietet – sowohl in
Hinblick auf passende Angebote für eine vielfältigere Zielgruppe also auch in Hinblick auf
eine aktivere Förderung inklusiver Beschäftigungsformen – war nicht primärer Gegenstand der Studie. Dennoch kann davon
ausgegangen werden, dass die Aufmerksamkeit der WfbM in den nächsten Jahren
nicht durch Herausforderungen einer
quantitativen Ausweitung gebunden sein
wird. Diese Gelegenheit, neue Ansätze der
zielgruppengerechten und inklusiveren Förderung zu entwickeln und zu erproben, sollte
genutzt werden.
Die vorliegenden empirischen Befunde legen
den Schluss nahe, dass für die Mehrzahl der
Beschäftigten in WfbM der Übergang auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt eine unbekannte Option darstellt und damit als Entwicklungsziel unbestimmt ist. Im Gegenzug werden die soziale
Geborgenheit, das Vertrautsein mit Personen,
Bedingungen und Aufgaben sowie die finanzielle Absicherung betont. Die Annahme der
Aufgabe, Übergänge zu ermöglichen und zu
gestalten, verlangt von den WfbM auch die
angstfreie Kommunikation dieser Aufgabe als
einer Möglichkeit von Teilhabe gegenüber den
Beschäftigten in WfbM. Dies setzt allerdings
auch voraus, dass verlässliche Übergangsstrukturen und „sichere“ Übergangswege sowie eine kontinuierliche Beratung und Begleitung der Beschäftigten bestehen. Gute Beispiele sollten nach dem Motto „Mut machen
– es lohnt sich“ publik gemacht werden.
Zudem ist eine innerbetriebliche „Kultur
des Scheiterns“ anzuregen, die einen konstruktiven Umgang mit Beschäftigungsalternativen auch in Verbindung mit vermeintlichen
Rückschlägen oder Abbrüchen transportiert.
Textbox11-ZusammenfassungderPrognosebis2023aufderBasisderZahlenvon2013
Für die nächsten Jahre ist davon auszugehen, dass vor allem durch den demografischen Wandel bedingt, der Bestand der Beschäftigten in Brandenburger WfbM von 11 445 Beschäftigten im Jahr 2013
auf 10 896 im Jahr 2023 langsam wieder sinken wird. Unter der Erwartung günstigerer inklusiverer Rahmenbedingungen kann dieser Rückgang noch stärker ausfallen. Gleichwohl ist die Prognose zu Zugangs- bzw. Bestandszahlen Beschäftigter in WfbM mit Unsicherheit verbunden. Mit relativ hoher
Sicherheit lassen sich aus den aktuellen Geburtenzahlen über mittlere Zeiträume demografische Entwicklungen vorhersagen. Auch zwischen den Behinderungsanteilen und der Altersstruktur der Bevölkerung liegen Zusammenhänge vor, die für Prognosen genutzt werden können. Darüber hinaus sind aber
die Zugänge in WfbM in hohem Grad von unterstützenden Aktivitäten im Bereich der Förderschulen (Berufsorientierung), der Situation auf dem Arbeitsmarkt und der Umsetzung inklusiver Strategien in der
Förderung oder Beratung schwerbehinderter Menschen durch alle beteiligten Akteure bedingt. Vor diesem Hintergrund steht die im Rahmen der Studie entwickelte Prognose unter dem Vorbehalt, dass es
eine Annahme „unter den gegebenen Rahmenbedingungen“ ist – obwohl sich eine Änderung der Rahmenbedingungen bereits abzeichnet.
112
zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen
Textbox12-ZusammenfassungvonErgebnissenderBefragungvon(ehemalig)inWfbMBeschäftigten
Unterstützt durch die WfbM konnten 466 in WfbM Beschäftigte befragt werden, die nach Einschätzung
der WfbM relativ zu anderen Beschäftigten größere Chancen auf einen Übergang in den allgemeinen
Arbeitsmarkt haben. Ergänzt wurde die Befragung durch eine kleine Stichprobe von ehemalig Beschäftigten, denen der Übergang glückte (n = 24). Diejenigen, denen der Übergang gelang, hatten in der Tendenz die günstigeren individuellen Voraussetzungen. Dazu zählen die Teilnahme an berufsfördernden
Maßnahmen oder abgeschlossene Ausbildungen und sie waren z. B. jünger. Nur wenige (3 %) der Beschäftigten wünschten sich in Bezug auf Qualifizierungen oder explizit für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mehr Unterstützung. Knapp 60 % der Befragten hatten vor ihrer Beschäftigung
in der WfbM bereits ein Praktikum oder eine Arbeitsstelle in einem Betrieb inne. Knapp 40 % haben bereits darüber nachgedacht, sich um eine Stelle außerhalb der WfbM zu bemühen aber von diesen hat
sich nur knapp die Hälfte auf einen solchen Übergang vorbereitet (insbesondere durch Praktika oder
durch Wechsel der Arbeitsgruppen in der WfbM).
Danach gefragt, weshalb eine Beschäftigung in einem Betrieb außerhalb der WfbM noch nicht gelang
bzw. nicht angestrebt wurde, antworteten die in WfbM Beschäftigten vor allem unter Bezug auf die individuellen Einschränkungen. Aussagen, dass sie aufgrund des angenehmen Miteinanders in der WfbM
gar nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollten, waren jedoch häufiger als Aussagen, bei
denen versuchte Übergänge an Entscheidungen der Betriebe scheiterten.
Knapp 60 % der Befragten gaben an, auch zukünftig am liebsten immer in der WfbM zu arbeiten, obgleich
nur 43 % davon ausgingen, immer eine entsprechende Hilfestellung zu benötigen. Vor diesem Hintergrund hatte knapp die Hälfte der Befragten noch mit niemandem über einen möglichen Wechsel oder
Wunsch eines Wechsels gesprochen. Dennoch gibt es einen relevanten Anteil der Befragten (23,5 %),
die am liebsten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten würden – wenn sie hierfür
weitere Unterstützung erhielten.
Die in WfbM Beschäftigten antizipieren oder
erfahren beim Versuch eines Übergangs die
als gering empfundene gesellschaftliche Akzeptanz von Menschen mit Behinderung.110
Sie wird auch von allen WfbM als ein Erschwernis beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt betrachtet. Die hohe
gesellschaftliche Akzeptanz, welche die Arbeit der WfbM im Allgemeinen hat, verliert an
Bedeutung, sobald sich die WfbM gegenüber
dem allgemeinen Arbeitsmarkt öffnen wollen,
um verbesserte Teilhabemöglichkeiten zu
schaffen. Gleichwohl liegen auch wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich betrieblicher Ausbildungen von Jugendlichen mit
Behinderungen mit positivem Signal vor, die
hier vergleichend herangezogen werden können. Betriebe, die junge Menschen mit Behinderungen ausgebildet haben, berichten
überwiegend von guten bis sehr guten Erfahrungen.111
110 vgl. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. (2014), eine Studie über abnehmende Toleranz in der Bevölkerung für
Menschen mit geistigen Behinderungen in einer (vermeintlich) inklusiven Gesellschaft.
111 vgl. Enggruber / Rützel (2014)
zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen
113
Übergangsförderung als Matchingprozess
Textbox13-ZusammenfassungvonErgebnissenzumMatchingzwischenBetriebenundam
ÜbergangausderWfbMinteressierteninWfbMBeschäftigten
Der Übergang von Beschäftigten aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist vom Grundsatz her
ein Machtchingprozess, der die individuellen Voraussetzungen des Beschäftigten und die Erwartungen
und Anforderungen eines Betriebes aufeinander beziehen und abgleichen muss. Aus diesem Abgleich
ergeben sich gleichermaßen Anforderungen an die Gestaltung des individuellen Förderprozesses als
auch verbesserte Übergangschancen des Beschäftigten in WfbM in einen Betrieb.
In der durchgeführten Untersuchung wurden nur sehr vereinzelte Fälle der Lernortkooperation beobachtet, die über kurzfristige Praktika hinausgehen. Die WfbM begründen das mit der Festlegung des Betreuungsschlüssels, der solche „zusätzlichen und aufwendigen“ Arbeiten nur sehr bedingt zulässt.
In der Untersuchung gibt es ferner Hinweise darauf, dass durch die Kooperation der WfbM, bzw. der
dort für die Organisation von Übergängen Zuständigen, mit externen Partnern oder Dienstleistern der
Übergang von Beschäftigten aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Aufgabe der externen Partner, im konkreten Fall ein ortsansässiger Träger, ist es, im Einzugsgebiet der
WfbM betriebliche Praktikumsplätze oder Beschäftigungsmöglichkeiten zu identifizieren und in Form von
Ausschreibungen an die WfbM zu geben, wo Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen oder anderes Personal der WfbM, diese Ausschreibung bei den Beschäftigten der WfbM kommunizieren und so den Übergang von der WfbM in betriebliche Praktika oder (befristete) Beschäftigung anbahnen (Modellprojekt
Prignitz).
Neben der curricularen oder pädagogischen
Gestaltung von Förderprozessen, die auf den
Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
gerichtet sind, können unterschiedliche Formen der Lernortkooperation mit Betrieben
und Dienststellen und Integrationsprojekten den Übergang aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Integrationsprojekte als wirtschaftlich selbstständige
Unternehmen mit einem Beschäftigungsanteil
von min. 25 % besonders betroffener Menschen mit Schwerbehinderung bieten dabei
ein Setting, das stärker als in WfbM, Förderung und Beschäftigung miteinander verknüpft. Darüber hinaus haben Integrationsprojekte auch die Aufgabe Menschen mit
einer Schwerbehinderung in eine Beschäftigung in Betriebe und Dienststellen auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln und
können somit eine Brücke in betriebliche Beschäftigung außerhalb eines Integrationsprojektes sein. Die Entwicklung von Integra-
114
tionsprojekten durch WfbM-Träger kann hierfür ein sinnvoller Weg für WfbM-Träger sein,
sich als Anbieter inklusiver Beschäftigungsformen zu etablieren und den „Durchstieg“
von eigenen WfbM-Beschäftigten auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt zu forcieren. Etablierte Formen der Lernortkooperation zwischen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes und WfbM eröffnen Praktika, Außenarbeitsplätze und ausgelagerte Arbeitsplätze,
deren Verbreitung von den Zuständigen verfolgt werden sollte.
Für die nachhaltige Gestaltung von Übergängen aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sind die Erwartungen und Bedarfe
der Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes
die entscheidende Größe. Diese orientieren
sich primär an der notwendigen Gestaltung
betrieblicher Wertschöpfungsketten. Soziales
Engagement kann die Beschäftigung von
Menschen mit schweren Behinderungen in
zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen
Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes
flankieren oder temporär ermöglichen, Grundlage nachhaltiger Beschäftigung kann soziales Engagement allein (in der Regel) nicht
sein. Die im Rahmen der qualitativen Interviews thematisierten Übergänge in betriebliche Beschäftigung waren entweder das
Ergebnis identifizierter (Nischen-) Arbeitsplätze oder das Ergebnis gemeinsam von Betrieben und externer Unterstützung (IFD)
entwickelter Arbeitsplätze. Es wäre zu prüfen,
inwieweit durch die arbeitswissenschaftlich
abgeleitete Um- oder Neuorganisation von
Arbeitsabläufen, neue Arbeitsplätze entwickelt werden können, die schwerbehinderten
Menschen in der betrieblichen Wertschöpfungskette nachhaltige Beschäftigungsperspektiven eröffnen. Im Zuge des sich
zuspitzenden Fachkräftemangels könnten
sich zukünftig Tätigkeitsprofile wieder schärfer nach qualifizierten Fachtätigkeiten und
Nebentätigkeiten trennen lassen und dadurch
zusätzliche Übergangschancen für Beschäftigte aus WfbM bieten. Eine Beratungskooperation von Kammern und geeigneten regional
arbeitenden Fachberatungen ist in diesem
Zusammenhang zu überlegen.
Für Betriebe, die Menschen mit einer
(Schwer-)Behinderung Ausbildungs- oder Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, gibt es
vielfältige Förder- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten. Sie können hier in der Vielfalt nicht
dargestellt werden. Die Untersuchung hat allerdings ergeben, dass dieses Set an Förderinstrumenten in den Betrieben entweder noch
zu wenig bekannt ist oder in der Inanspruchnahme für die Betriebe meist so aufwendig,
dass die Betriebe davor zurückschrecken.
Bisher informieren der Arbeitgeberservice der
Agentur für Arbeit, aber auch die Integrationsämter und der Integrationsfachdienst fallbezogen über die Instrumente oder im Rahmen
ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Die Befunde der
vorliegenden Untersuchung legen eine sys-
tematischere umfassendere und intensivere Information der Betriebe über die vorhandenen Instrumente der Förderung,
verbunden mit einer Dienstleistung für die
Inanspruchnahme, nahe. Darüber hinaus
wäre zu prüfen, ob die Förderinstrumente
adressatengerecht weiter ausgestaltet werden können und die positiven Ansätze der
Kooperation zwischen der Bundesagentur für
Arbeit und dem Integrationsamt auf dem Gebiet der Teilhabe am Arbeitsleben unter Einbeziehung der Kammern weiter ausgebaut
werden können.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen
deutlich, dass allein durch punktuelle Initiativen der WfbM keine nachhaltigen flächendeckenden Erfolge für die Übergangsförderung
erzielt werden können. Erforderlich ist ein
verlässliches zwischen den Akteuren abgestimmten Übergangsmanagement mit
einem komplex ansetzendenden Coachingansatz für eine mehrjährige Übergangsphase
für interessierte WfbM-Beschäftigte. Um den
Gesamtprozess von Beginn an bis einschließlich der Sicherung der Beschäftigung
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt koordinieren zu können, bedarf es eines Prozess- und
Strukturverantwortlichen, der als Bindeglied zwischen der WfbM und dem allgemeinen Arbeitsmarkt fungiert. Die Analogie zum
Übergangsmanagement Schule-Beruf drängt
sich auf, zumal sich der Akteurs-übergreifende Ansatz in Brandenburg und auch in anderen Bundesländern bereits bewährt hat.
Insoweit stellt sich die Frage, ob diese beiden
Ansätze sinnvoll verknüpft werden können.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die
Ausdifferenzierung von Beschäftigungsangeboten für Beschäftigte aus WfbM und
die Förderung der Durchlässigkeit von
WfbM und allgemeinen Arbeitsmarkt kaskadenartig zu verstehen sind. Angebote von Beschäftigungsalternativen zum „klassischen“
zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen
115
WfbM-Angebot umfassen eine Bandbreite,
angefangen bei Außenarbeitsplätzen, betrieblichen Praktika, ausgelagerten Arbeitsplätzen
über konkrete Übergangsangebote („training
on the job“) bis zur Realisierung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Hierzu gehört auch die Entwicklung
von geeigneten Angeboten für WfbM-Beschäftigte insbesondere mit einer Erwerbsminderungsrente, die eine Beschäftigung in
sog. Hinzuverdienstbereich anstreben. Wesentliches Ziel bleibt die selbstbestimmte
116
Wahl- und Entscheidungsmöglichkeit von
Menschen mit Behinderung über ein geeignetes berufliches Teilhabeangebot in WfbM oder
in alternativen Beschäftigungsangeboten. Die
Durchlässigkeit der WfbM impliziert dabei
zweierlei: die Übergangsoption in geeignete
alternative Angebote auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, aber auch ein Rückkehrrecht in
die WfbM. Dies gilt es mit Unterstützung aller
gesellschaftlich und sozialrechtlich zuständigen Akteure zu befördern.
zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen
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lIteratur- und QuellenVerzeIchnIs
121
10
Anhang
10.1 Tabellenanhang
Nachfolgende Angaben der Tabellen 26 bis 40
stammen durchweg aus der Befragung von
WfbM. Sie stellen auf die Gesamtzahl von 28
WfbM hochgerechnete Werte dar – die Fallzahl
der jeweils hierzu antwortenden WfbM ist für
einzelne Datenblöcke gesondert angegeben.
Tabelle26-AufnahmenindasEingangsverfahren–gesamt
Aufnahmen in das Eingangsverfahren – gesamt
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Insgesamt
669
587
513
484
491
478
503
davon Frauen
280
238
190
158
200
188
191
Anzahl WfbM mit Angaben
19
19
19
21
22
22
22
1.1.1
Bundesagentur für Arbeit
471
415
334
287
294
297
321
1.1.2
Kriegsopferfürsorge
1.1.3
Rentenversicherungsträger
1.1.4
1
1.1
0
0
3
0
0
0
0
183
162
165
164
183
179
169
Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft
3
2
3
1
2
1
2
1.1.5
Sozialhilfeträger
3
7
7
3
11
1
10
1.1.6
andere Leistungsträger
2
1
1
5
1
0
1
ohne Angaben
7
0
0
24
0
0
0
1.2
Davon (1) nach vorrangiger Behinderungsart
Anzahl WfbM mit Angaben
19
19
19
21
22
22
22
1.2.1
Geistige Behinderung
446
360
287
277
245
253
275
1.2.2
Körperliche Behinderung
19
9
12
12
12
13
16
1.2.3
Seelische Behinderung
132
167
169
146
197
169
163
1.2.4
Sinnesbehinderung
7
0
5
16
2
1
4
1.2.5
Lernbehinderung
57
42
31
23
30
38
33
1.2.6
Schwerst-Mehrfachbehinderung*
8
9
9
10
5
4
12
ohne Angaben
0
0
0
0
0
0
0
1.3
Davon (1) nach Grad der Behinderung
Anzahl WfbM mit Angaben
17
17
17
19
20
21
21
1.3.1
ohne festgestellten GdB
64
44
50
48
51
65
78
1.3.2
mit GdB unter 50
66
49
57
46
51
35
63
1.3.3
mit GdB von 50 und höher
464
428
350
334
346
351
342
ohne Angaben
75
66
56
56
43
27
20
1.4
122
Davon (1) nach Rehabilitationsträgern
Davon (1) nach Wohnform
Anzahl WfbM mit Angaben
17
17
17
20
20
21
21
1.4.1
In der Häuslichkeit
464
398
355
323
321
334
382
1.4.2
ambulant betreutes Wohnen
65
56
44
53
35
49
46
1.4.3
(voll)stationäres Wohnen
89
86
67
71
101
82
57
ohne Angaben
51
47
47
37
34
13
18
anhang
Aufnahmen in das Eingangsverfahren – gesamt
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Anzahl WfbM mit Angaben
19
19
19
20
21
21
21
vor 1945
0
0
0
0
0
0
0
1.5.1945 1945
0
0
0
0
0
0
0
1.5.1946 1946
0
0
0
0
0
0
0
1.5.1947 1947
1
0
2
0
1
0
0
1.5.1948 1948
0
0
0
0
0
0
0
1.5.1949 1949
2
3
0
0
0
0
0
1.5.1950 1950
0
4
0
1
3
0
0
1.5.1951 1951
1
4
0
2
2
0
1
1.5.1952 1952
6
1
0
4
2
0
0
1.5.1953 1953
6
3
2
5
4
0
3
1.5.1954 1954
10
3
4
1
3
2
3
1.5.1955 1955
9
9
3
2
4
6
3
1.5.1956 1956
7
5
9
6
6
3
5
1.5.1957 1957
5
6
7
5
5
3
2
1.5.1958 1958
7
6
9
8
10
7
8
1.5.1959 1959
14
9
5
5
10
8
5
1.5.1960 1960
8
13
7
9
6
7
8
1.5.1961 1961
16
9
7
6
7
7
8
1.5.1962 1962
11
11
12
9
12
9
12
1.5.1963 1963
8
11
9
14
14
6
13
1.5.1964 1964
9
8
9
11
9
12
8
1.5.1965 1965
7
10
12
7
5
9
13
1.5.1966 1966
7
7
6
6
4
15
3
1.5.1967 1967
6
4
11
8
9
9
3
1.5.1968 1968
9
3
9
9
6
5
8
1.5.1969 1969
10
5
6
6
11
8
5
1.5.1970 1970
4
6
4
5
12
4
9
1.5.1971 1971
4
5
2
5
6
7
11
1.5.1972 1972
7
7
7
5
7
7
5
1.5.1973 1973
12
4
3
3
7
2
8
1.5.1974 1974
2
5
6
4
5
5
1
1.5.1975 1975
4
5
7
3
6
3
8
1.5.1976 1976
4
5
5
1
1
3
8
1.5.1977 1977
5
6
3
6
1
8
7
1.5.1978 1978
5
8
10
10
9
7
4
1.5.1979 1979
9
9
6
5
8
9
3
1.5.1980 1980
17
5
7
12
5
3
10
1.5.1981 1981
7
6
2
9
7
7
11
1.5.1982 1982
14
8
13
5
11
14
8
1.5.1983 1983
21
10
9
6
9
4
7
1.5
1.5.1
Davon (1) nach Geburtsjahr
anhang
123
Aufnahmen in das Eingangsverfahren – gesamt
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
1.5.1984 1984
17
14
13
9
12
10
6
1.5.1985 1985
35
16
13
8
13
10
8
1.5.1986 1986
54
32
10
11
16
12
8
1.5.1987 1987
64
60
18
13
13
10
14
1.5.1988 1988
106
70
38
17
18
11
10
1.5.1989 1989
91
85
63
38
16
11
13
1.5.1990 1990
21
71
80
51
21
19
8
1.5.1991 1991
2
13
47
57
44
27
18
1.5.1992 1992
4
2
15
48
46
42
28
1.5.1993 1993
0
0
3
5
28
56
47
1.5.1994 1994
0
0
0
1
12
35
53
1.5.1995 1995
0
1
0
0
1
8
56
1
0
0
5
24
28
23
19
19
19
21
22
22
22
Jünger (oder o.A.)
1.6
Davon (1) nach Verhalten
Anzahl WfbM mit Angaben
1.6.1
mit herausforderndem Verhalten
66
66
70
78
87
71
80
1.6.2
ohne herausforderndes Verhalten
465
405
352
314
327
351
367
ohne Angabe
138
116
91
92
77
56
56
Tabelle27-AufnahmenindasEingangsverfahren–weiblich
Aufnahmen in das Eingangsverfahren – weiblich
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
280
238
190
158
200
188
191
Anzahl WfbM mit Angaben
19
19
19
21
22
22
22
1.1.1
Bundesagentur für Arbeit
190
159
121
98
121
113
121
1.1.2
Kriegsopferfürsorge
0
0
1
0
0
0
0
1.1.3
Rentenversicherungsträger
89
77
63
52
74
75
67
1.1.4
Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft
1
1
2
0
0
0
0
1.1.5
Sozialhilfeträger
0
0
2
0
5
0
3
1.1.6
andere Leistungsträger
0
1
1
0
0
0
0
ohne Angaben
0
0
0
8
0
0
0
Anzahl WfbM mit Angaben
19
19
19
21
22
22
22
1.2.1
Geistige Behinderung
178
136
98
92
100
97
106
1.2.2
Körperliche Behinderung
7
3
3
3
6
4
7
1.2.3
Seelische Behinderung
64
80
75
50
84
69
65
1.2.4
Sinnesbehinderung
2
0
1
2
1
1
1
1.2.5
Lernbehinderung
24
15
8
5
9
16
10
1.2.6
Schwerst-Mehrfachbehinderung*
5
4
5
6
0
1
2
ohne Angaben
0
0
0
0
0
0
0
1
Insgesamt, weiblich
1.1
Davon (1) nach Rehabilitationsträgern
1.2
124
Davon (1) nach vorrangiger Behinderungsart
anhang
Aufnahmen in das Eingangsverfahren – weiblich
1.3
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Davon (1) nach Grad der Behinderung
Anzahl WfbM mit Angaben
17
17
17
19
20
21
21
1.3.1
ohne festgestellten GdB
28
18
17
17
20
30
29
1.3.2
mit GdB unter 50
34
20
25
10
18
15
22
1.3.3
mit GdB von 50 und höher
181
170
126
111
147
127
134
ohne Angaben
37
30
22
20
15
16
6
Anzahl WfbM mit Angaben
17
17
17
20
20
21
21
1.4.1
In der Häuslichkeit
202
160
143
113
129
132
147
1.4.2
ambulant betreutes Wohnen
23
23
12
13
16
22
17
1.4.3
(voll)stationäres Wohnen
35
34
21
25
43
26
17
ohne Angaben
20
21
14
7
12
8
10
Anzahl WfbM mit Angaben
19
19
19
20
21
21
21
vor 1945
1.4
1.5
1.5.1
Davon (1) nach Wohnform
Davon (1) nach Geburtsjahr
0
0
0
0
0
0
0
1.5.1945 1945
0
0
0
0
0
0
0
1.5.1946 1946
0
0
0
0
0
0
0
1.5.1947 1947
0
0
1
0
0
0
0
1.5.1948 1948
0
0
0
0
0
0
0
1.5.1949 1949
0
2
0
0
0
0
0
1.5.1950 1950
0
1
0
1
0
0
0
1.5.1951 1951
1
2
0
1
2
0
0
1.5.1952 1952
4
0
0
3
1
0
0
1.5.1953 1953
3
2
0
1
3
0
0
1.5.1954 1954
5
0
2
0
0
1
0
1.5.1955 1955
3
3
0
0
1
4
3
1.5.1956 1956
3
2
2
1
2
0
1
1.5.1957 1957
2
1
2
2
2
2
0
1.5.1958 1958
5
1
3
1
5
4
3
1.5.1959 1959
8
5
1
1
4
3
2
1.5.1960 1960
4
7
3
2
1
3
1
1.5.1961 1961
8
5
3
1
3
1
1
1.5.1962 1962
5
6
5
3
5
1
5
1.5.1963 1963
3
6
3
3
7
4
6
1.5.1964 1964
2
5
2
4
3
7
4
1.5.1965 1965
4
2
8
3
1
5
6
1.5.1966 1966
0
4
2
1
1
6
0
1.5.1967 1967
5
4
5
3
3
6
1
anhang
125
Aufnahmen in das Eingangsverfahren – weiblich
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
1.5.1968 1968
2
2
3
7
1
1
3
1.5.1969 1969
6
1
5
1
6
7
3
1.5.1970 1970
2
3
2
3
7
2
4
1.5.1971 1971
1
5
2
2
3
3
4
1.5.1972 1972
4
2
3
3
4
1
3
1.5.1973 1973
4
1
1
1
3
1
5
1.5.1974 1974
1
1
4
3
2
1
0
1.5.1975 1975
3
2
3
0
2
1
3
1.5.1976 1976
1
1
2
0
0
1
4
1.5.1977 1977
2
4
1
3
0
2
4
1.5.1978 1978
3
4
3
5
3
3
0
1.5.1979 1979
7
4
3
0
3
3
0
1.5.1980 1980
7
0
4
4
2
1
4
1.5.1981 1981
1
4
0
4
6
3
3
1.5.1982 1982
8
5
4
1
3
10
2
1.5.1983 1983
12
5
4
1
2
1
3
1.5.1984 1984
7
6
4
2
6
4
2
1.5.1985 1985
18
4
5
6
4
4
4
1.5.1986 1986
19
11
5
3
6
3
2
1.5.1987 1987
24
22
6
4
2
5
9
1.5.1988 1988
37
27
20
5
10
3
2
1.5.1989 1989
37
38
16
15
7
3
6
1.5.1990 1990
6
20
25
16
8
8
4
1.5.1991 1991
1
6
16
16
17
8
3
1.5.1992 1992
2
2
6
14
22
14
9
1.5.1993 1993
0
0
1
3
10
25
19
1.5.1994 1994
0
0
0
0
8
12
21
1.5.1995 1995
0
0
0
0
0
2
24
0
0
0
5
9
9
8
19
19
19
21
22
22
22
Jünger (oder o.A.)
1.6
Davon (1) nach Verhalten
Anzahl WfbM mit Angaben
126
1.6.1
mit herausforderndem Verhalten
23
22
21
24
29
22
23
1.6.2
ohne herausforderndes Verhalten
195
161
135
102
136
140
149
ohne Angabe
62
55
34
32
35
26
19
anhang
Tabelle28-AufnahmenindasEingangsverfahren–männlich
Aufnahmen in das Eingangsverfahren – männlich
1
Insgesamt, männlich
1.1
Davon (1) nach Rehabilitationsträgern
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
389
349
323
326
291
290
312
Anzahl WfbM mit Angaben
19
19
19
21
22
22
22
1.1.1
Bundesagentur für Arbeit
281
256
213
189
173
184
200
1.1.2
Kriegsopferfürsorge
0
0
2
0
0
0
0
1.1.3
Rentenversicherungsträger
94
85
102
112
109
104
102
1.1.4
Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft
2
1
1
1
2
1
2
1.1.5
Sozialhilfeträger
3
7
5
3
6
1
7
1.1.6
andere Leistungsträger
2
0
0
5
1
0
1
ohne Angaben
7
0
0
16
0
0
0
Anzahl WfbM mit Angaben
19
19
19
21
22
22
22
1.2.1
Geistige Behinderung
268
224
189
185
145
156
169
1.2.2
Körperliche Behinderung
12
6
9
9
6
9
9
1.2.3
Seelische Behinderung
68
87
94
96
113
100
98
1.2.4
Sinnesbehinderung
5
0
4
14
1
0
3
1.2.5
Lernbehinderung
33
27
23
18
21
22
23
1.2.6
Schwerst-Mehrfachbehinderung*
3
5
4
4
5
3
10
ohne Angaben
0
0
0
0
0
0
0
Anzahl WfbM mit Angaben
17
17
17
19
20
21
21
1.3.1
ohne festgestellten GdB
36
26
33
31
31
35
49
1.3.2
mit GdB unter 50
32
29
32
36
33
20
41
1.3.3
mit GdB von 50 und höher
283
258
224
223
199
224
208
ohne Angaben
38
36
34
36
28
11
14
1.2
1.3
1.4
Davon (1) nach vorrangiger
Behinderungsart
Davon (1) nach Grad der Behinderung
Davon (1) nach Wohnform
Anzahl WfbM mit Angaben
17
17
17
20
20
21
21
1.4.1
In der Häuslichkeit
262
238
212
210
192
202
235
1.4.2
ambulant betreutes Wohnen
42
33
32
40
19
27
29
1.4.3
(voll)stationäres Wohnen
54
52
46
46
58
56
40
ohne Angaben
31
26
33
30
22
5
8
Anzahl WfbM mit Angaben
19
19
19
20
21
21
21
vor 1945
0
0
0
0
0
0
0
1.5.1945 1945
0
0
0
0
0
0
0
1.5.1946 1946
0
0
0
0
0
0
0
1.5.1947 1947
1
0
1
0
1
0
0
1.5
1.5.1
anhang
Davon (1) nach Geburtsjahr
127
Aufnahmen in das Eingangsverfahren – männlich
128
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
1.5.1948 1948
0
0
0
0
0
0
0
1.5.1949 1949
2
1
0
0
0
0
0
1.5.1950 1950
0
3
0
0
3
0
0
1.5.1951 1951
0
2
0
1
0
0
1
1.5.1952 1952
2
1
0
1
1
0
0
1.5.1953 1953
3
1
2
4
1
0
3
1.5.1954 1954
5
3
2
1
3
1
3
1.5.1955 1955
6
6
3
2
3
2
0
1.5.1956 1956
4
3
7
5
4
3
4
1.5.1957 1957
3
5
5
3
3
1
2
1.5.1958 1958
2
5
6
7
5
3
5
1.5.1959 1959
6
4
4
4
6
5
3
1.5.1960 1960
4
6
4
7
5
4
7
1.5.1961 1961
8
4
4
5
4
6
7
1.5.1962 1962
6
5
7
6
7
8
7
1.5.1963 1963
5
5
6
11
7
2
7
1.5.1964 1964
7
3
7
7
6
5
4
1.5.1965 1965
3
8
4
4
4
4
7
1.5.1966 1966
7
3
4
5
3
9
3
1.5.1967 1967
1
0
6
5
6
3
2
1.5.1968 1968
7
1
6
2
5
4
5
1.5.1969 1969
4
4
1
5
5
1
2
1.5.1970 1970
2
3
2
2
5
2
5
1.5.1971 1971
3
0
0
3
3
4
7
1.5.1972 1972
3
5
4
2
3
6
2
1.5.1973 1973
8
3
2
2
4
1
3
1.5.1974 1974
1
4
2
1
3
4
1
1.5.1975 1975
1
3
4
3
4
2
5
1.5.1976 1976
3
4
3
1
1
2
4
1.5.1977 1977
3
2
2
3
1
6
3
1.5.1978 1978
2
4
7
5
6
4
4
1.5.1979 1979
2
5
3
5
5
6
3
1.5.1980 1980
10
5
3
8
3
2
6
1.5.1981 1981
6
2
2
5
1
4
8
1.5.1982 1982
6
3
9
4
8
4
6
1.5.1983 1983
9
5
5
5
7
3
4
1.5.1984 1984
10
8
9
7
6
6
4
1.5.1985 1985
17
12
8
2
9
6
4
1.5.1986 1986
35
21
5
8
10
9
6
1.5.1987 1987
40
38
12
9
11
5
5
1.5.1988 1988
69
43
18
12
8
8
8
anhang
Aufnahmen in das Eingangsverfahren – männlich
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
1.5.1989 1989
54
47
47
23
9
8
7
1.5.1990 1990
15
51
55
35
13
11
4
1.5.1991 1991
1
7
31
41
27
19
15
1.5.1992 1992
2
0
9
34
24
28
19
1.5.1993 1993
0
0
2
2
18
31
28
1.5.1994 1994
0
0
0
1
4
23
32
1.5.1995 1995
0
1
0
0
1
6
32
1
0
0
0
15
19
15
Anzahl WfbM mit Angaben
19
19
19
21
22
22
22
1.6.1
mit herausforderndem Verhalten
43
44
49
54
58
49
57
1.6.2
ohne herausforderndes Verhalten
270
244
217
212
191
211
218
ohne Angabe
76
61
57
60
42
30
37
Jünger (oder o.A.)
1.6
Davon (1) nach Verhalten
Tabelle29-AufnahmenindenBerufsbildungsbereich–gesamt
Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich –
gesamt
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Anzahl der Aufnahmen in den
Berufsbildungsbereich
671
604
542
529
493
466
516
Davon (2) Frauen
263
253
213
190
191
186
206
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
2.1.1
Bundesagentur für Arbeit
474
443
361
343
303
311
320
2.1.2
Kriegsopferfürsorge
0
0
0
0
0
0
0
2.1.3
Rentenversicherungsträger
193
159
172
178
185
152
190
2.1.4
Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft
2
1
7
6
4
2
5
2.1.5
Sozialhilfeträger
0
0
0
0
0
0
0
2.1.6
andere Leistungsträger
2
1
2
2
1
1
1
ohne Angaben
0
0
0
0
0
0
0
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
2.2.1
Geistige Behinderung
428
342
274
265
239
232
264
2.2.2
Körperliche Behinderung
16
12
12
13
15
8
16
2.2.3
Seelische Behinderung
137
163
180
171
184
152
165
2.2.4
Sinnesbehinderung
0
0
3
5
2
2
4
2.2.5
Lernbehinderung
43
43
42
32
32
44
36
2.2.6
Schwerst-Mehrfachbehinderung*
6
13
15
17
6
10
17
ohne Angaben
41
31
16
26
15
18
14
2
2.1
2.2
Davon (2) nach Rehabilitationsträgern
Davon (2) nach vorrangiger Behinderungsart
anhang
129
Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich –
gesamt
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Anzahl WfbM mit Angaben
18
18
18
20
20
21
22
2.3.1
ohne festgestellten GdB
62
45
54
43
50
61
86
2.3.2
mit GdB unter 50
31
31
42
33
30
21
45
2.3.3
mit GdB von 50 und höher
498
464
397
396
371
358
369
ohne Angaben
80
64
49
57
42
26
16
Anzahl WfbM mit Angaben
18
19
19
21
21
22
23
2.4.1
In der Häuslichkeit
474
420
393
361
338
353
380
2.4.2
ambulant betreutes Wohnen
63
65
56
60
38
47
61
2.4.3
(voll)stationäres Wohnen
75
94
66
86
100
66
75
ohne Angaben
59
25
27
22
17
0
0
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
21
21
21
21
vor 1945
0
0
0
0
0
0
0
2.5.1945 1945
0
0
0
0
0
0
0
2.5.1946 1946
0
0
0
0
0
0
0
2.5.1947 1947
1
0
2
0
0
1
0
2.5.1948 1948
0
0
0
0
0
0
0
2.5.1949 1949
2
1
0
0
0
0
0
2.5.1950 1950
1
5
1
1
3
0
0
2.5.1951 1951
1
4
0
3
2
0
1
2.5.1952 1952
6
1
0
4
1
0
0
2.5.1953 1953
4
5
2
3
6
0
2
2.5.1954 1954
10
3
4
5
3
3
1
2.5.1955 1955
10
6
3
1
4
1
7
2.5.1956 1956
6
7
10
6
6
3
7
2.5.1957 1957
4
4
7
6
8
4
2
2.5.1958 1958
14
4
10
9
11
7
12
2.5.1959 1959
13
8
7
4
6
7
7
2.5.1960 1960
9
10
7
13
9
6
9
2.5.1961 1961
15
6
8
11
8
7
7
2.3
2.4
2.5
2.5.1
130
Davon (2) nach Grad der Behinderung
Davon (2) nach Wohnform
Davon (2) nach Geburtsjahr
2.5.1962 1962
9
9
10
10
9
8
15
2.5.1963 1963
10
11
11
13
14
4
12
2.5.1964 1964
10
9
11
15
10
10
8
2.5.1965 1965
7
6
12
9
6
10
8
2.5.1966 1966
8
6
10
7
7
12
5
anhang
Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich –
gesamt
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2.5.1967 1967
7
3
10
9
9
6
4
2.5.1968 1968
10
6
11
8
8
2
9
2.5.1969 1969
11
3
8
4
10
8
8
2.5.1970 1970
4
4
2
4
8
4
8
2.5.1971 1971
6
8
5
6
7
7
12
2.5.1972 1972
5
8
5
4
8
5
6
2.5.1973 1973
9
5
3
5
4
2
6
2.5.1974 1974
3
11
9
4
5
5
5
2.5.1975 1975
4
5
8
3
4
4
8
2.5.1976 1976
4
3
7
3
4
2
6
2.5.1977 1977
5
6
7
6
2
6
9
2.5.1978 1978
5
7
9
9
9
5
5
2.5.1979 1979
12
13
7
7
7
9
5
2.5.1980 1980
16
6
11
13
6
4
7
2.5.1981 1981
7
7
7
9
6
7
5
2.5.1982 1982
15
9
10
10
6
10
12
2.5.1983 1983
21
14
11
9
6
6
6
2.5.1984 1984
19
20
11
11
14
12
9
2.5.1985 1985
32
25
11
13
12
11
12
2.5.1986 1986
64
31
16
10
17
10
12
2.5.1987 1987
71
62
18
16
11
13
10
2.5.1988 1988
91
78
34
18
16
12
9
2.5.1989 1989
85
88
64
35
18
11
16
2.5.1990 1990
21
62
78
58
26
20
9
2.5.1991 1991
2
13
48
68
41
31
19
2.5.1992 1992
2
2
15
38
58
38
25
2.5.1993 1993
0
0
2
5
29
57
50
2.5.1994 1994
0
0
0
2
6
40
57
2.5.1995 1995
0
0
0
0
0
9
40
0
0
0
22
23
27
24
Anzahl WfbM mit Angaben
17
17
17
18
18
19
19
2.6.1
Mit Rente wegen voller
Erwerbsminderung
111
104
128
111
108
92
126
2.6.2
Ohne Rente wegen voller
Erwerbsminderung
374
362
298
249
260
261
284
2.6.3
Unbekannt, ob Rente wegen voller
Erwerbsminderung
110
82
73
79
54
68
65
ohne Angaben
76
56
43
90
71
45
41
ohne Angaben
2.6
Davon (2) nach Erwerbsminderungsrente
anhang
131
Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich –
gesamt
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
2.7.1
Regelschule
16
5
7
1
2
6
6
2.7.2
Förderschule
277
243
194
163
126
141
153
2.7.3
berufsvorbereitende Maßnahme von
Agentur/Jobcenter
66
64
63
51
51
62
49
2.7.4
berufsbildende Maßnahme von
Agentur/Jobcenter
19
23
25
12
16
15
20
2.7.5
Arbeitslosigkeit ohne vorherige
Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt
33
21
25
22
19
18
28
2.7.6
Arbeitslosigkeit mit vorheriger
Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt
46
55
46
55
51
54
76
2.7.7
Integrationsprojekt nach § 132 SGB IX
15
16
14
12
21
11
8
2.7.8
Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt
(ohne Integrationsprojekte)
4
2
5
2
3
3
2
2.7.9
andere Werkstatt
11
9
9
7
15
13
14
2.7.10
Unterstützte Beschäftigung nach § 38 a
SGB IX
1
0
0
3
3
4
4
2.7.11
Förder-/Beschäftigungsbereich an der
WfbM, §136 Abs. 3 SGB IX
5
8
2
7
3
4
3
2.7.12
sonstiges / nicht bekannt
56
52
60
74
66
52
75
ohne Angaben
122
106
92
120
117
83
78
Davon (2) nach Zugang unmittelbar aus
bzw. im Anschluss an
2.7
2.8
Davon (2) nach Verhalten
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
2.8.1
mit herausforderndem Verhalten
65
56
69
73
87
63
74
2.8.2
ohne herausforderndes Verhalten
415
377
327
295
267
292
340
ohne Angaben
191
171
146
161
139
111
102
Tabelle30-AufnahmenindenBerufsbildungsbereich–weiblich
Aufnahmen in Berufsbildungsbereich – weiblich
132
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
263
253
213
190
191
186
206
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
2.1.1
Bundesagentur für Arbeit
183
170
139
124
122
116
130
2.1.2
Kriegsopferfürsorge
0
0
0
0
0
0
0
2.1.3
Rentenversicherungsträger
79
81
69
65
68
70
76
2.1.4
Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft
1
1
4
1
1
0
0
2.1.5
Sozialhilfeträger
0
0
0
0
0
0
0
2.1.6
andere Leistungsträger
0
1
1
0
0
0
0
ohne Angaben
0
0
0
0
0
0
0
2
Anzahl der Aufnahmen in den
Berufsbildungsbereich
2.1
Davon (2) nach Rehabilitationsträgern
anhang
Aufnahmen in Berufsbildungsbereich – weiblich
2.2
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Davon (2) nach vorrangiger
Behinderungsart
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
2.2.1
Geistige Behinderung
153
129
101
101
97
86
112
2.2.2
Körperliche Behinderung
7
4
4
4
5
4
7
2.2.3
Seelische Behinderung
62
82
74
55
76
58
63
2.2.4
Sinnesbehinderung
0
0
1
1
1
1
2
2.2.5
Lernbehinderung
17
16
17
10
8
21
15
2.2.6
Schwerst-Mehrfachbehinderung*
4
6
7
8
1
5
4
ohne Angaben
20
16
9
11
3
11
3
2.3
Davon (2) nach Grad der Behinderung
Anzahl WfbM mit Angaben
18
18
18
20
20
21
22
2.3.1
ohne festgestellten GdB
27
17
22
15
19
25
35
2.3.2
mit GdB unter 50
18
18
19
12
11
10
18
2.3.3
mit GdB von 50 und höher
183
188
153
140
147
135
148
ohne Angaben
35
30
19
23
14
16
5
Anzahl WfbM mit Angaben
18
19
19
21
21
22
23
2.4.1
In der Häuslichkeit
188
178
166
141
127
140
156
2.4.2
ambulant betreutes Wohnen
20
26
18
15
15
21
26
2.4.3
(voll)stationäres Wohnen
28
37
20
27
43
25
24
ohne Angaben
27
12
9
7
6
0
0
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
21
21
21
21
vor 1945
2.4
2.5
2.5.1
Davon (2) nach Wohnform
Davon (2) nach Geburtsjahr
0
0
0
0
0
0
0
2.5.1945 1945
0
0
0
0
0
0
0
2.5.1946 1946
0
0
0
0
0
0
0
2.5.1947 1947
0
0
1
0
0
0
0
2.5.1948 1948
0
0
0
0
0
0
0
2.5.1949 1949
0
1
0
0
0
0
0
2.5.1950 1950
0
2
1
1
0
0
0
2.5.1951 1951
1
2
0
1
2
0
0
2.5.1952 1952
4
0
0
3
1
0
0
2.5.1953 1953
2
4
0
1
4
0
0
2.5.1954 1954
6
0
2
2
0
1
0
2.5.1955 1955
3
2
0
0
1
1
4
2.5.1956 1956
2
3
2
1
2
0
2
2.5.1957 1957
2
2
3
3
2
2
0
2.5.1958 1958
5
2
3
2
3
5
5
2.5.1959 1959
8
5
2
1
2
3
3
anhang
133
Aufnahmen in Berufsbildungsbereich – weiblich
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2.5.1960 1960
4
6
3
4
2
2
4
2.5.1961 1961
8
4
2
2
1
1
1
2.5.1962 1962
4
5
4
3
4
2
5
2.5.1963 1963
4
4
4
2
9
3
5
2.5.1964 1964
2
5
5
4
4
6
4
2.5.1965 1965
4
2
8
5
2
5
2
2.5.1966 1966
1
3
3
2
2
4
1
2.5.1967 1967
6
3
5
5
4
5
3
2.5.1968 1968
4
1
5
8
3
0
3
2.5.1969 1969
5
1
4
1
4
7
5
2.5.1970 1970
2
2
1
2
5
3
3
2.5.1971 1971
0
5
1
2
2
3
6
2.5.1972 1972
2
4
3
1
5
1
3
2.5.1973 1973
3
1
1
2
1
2
4
2.5.1974 1974
1
9
6
3
2
1
0
2.5.1975 1975
3
1
5
1
2
2
6
2.5.1976 1976
1
0
3
1
1
0
2
2.5.1977 1977
2
4
3
3
0
1
7
2.5.1978 1978
2
2
2
5
4
2
1
2.5.1979 1979
7
6
3
1
1
5
0
2.5.1980 1980
6
1
6
4
1
1
3
2.5.1981 1981
1
3
1
3
5
2
1
2.5.1982 1982
8
3
5
3
1
7
3
2.5.1983 1983
10
8
6
3
2
2
4
2.5.1984 1984
7
7
3
2
5
6
2
2.5.1985 1985
14
6
4
6
2
6
5
2.5.1986 1986
21
14
7
3
7
3
4
2.5.1987 1987
24
23
7
7
1
6
8
2.5.1988 1988
27
31
17
5
6
5
1
2.5.1989 1989
39
42
20
16
8
1
7
2.5.1990 1990
7
16
29
20
13
12
4
2.5.1991 1991
1
6
16
26
16
8
8
2.5.1992 1992
0
2
6
10
28
11
8
2.5.1993 1993
0
0
1
3
9
25
21
2.5.1994 1994
0
0
0
2
3
12
22
2.5.1995 1995
0
0
0
0
0
4
17
0
0
0
5
9
8
9
ohne Angaben
134
anhang
Aufnahmen in Berufsbildungsbereich – weiblich
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Anzahl WfbM mit Angaben
17
17
17
18
18
19
19
2.6.1
Mit Rente wegen voller
Erwerbsminderung
45
47
52
43
43
47
51
2.6.2
Ohne Rente wegen voller
Erwerbsminderung
138
136
110
88
99
94
117
2.6.3
Unbekannt, ob Rente wegen voller
Erwerbsminderung
46
42
33
29
23
26
28
ohne Angaben
34
28
18
30
26
19
10
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
2.7.1
Regelschule
11
2
2
1
0
2
2
2.7.2
Förderschule
101
98
78
60
56
56
64
2.7.3
berufsvorbereitende Maßnahme von
Agentur / Jobcenter
24
16
20
20
18
25
24
2.7.4
berufsbildende Maßnahme von
Agentur / Jobcenter
5
10
10
6
8
5
13
2.7.5
Arbeitslosigkeit ohne vorherige
Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt
10
8
12
8
5
6
12
2.7.6
Arbeitslosigkeit mit vorheriger
Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt
18
27
18
19
25
17
24
2.7.7
Integrationsprojekt nach § 132 SGB IX
8
11
5
4
7
5
3
2.7.8
Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt
(ohne Integrationsprojekte)
2
1
4
2
2
2
2
2.7.9
andere Werkstatt
7
1
3
1
6
6
3
2.7.10
Unterstützte Beschäftigung nach § 38 a
SGB IX
1
0
0
2
1
2
2
2.7.11
Förder- / Beschäftigungsbereich an der
WfbM, §136 Abs. 3 SGB IX
4
1
1
3
1
2
1
2.7.12
sonstiges / nicht bekannt
20
23
24
22
21
25
22
ohne Angaben
52
55
36
42
41
33
34
2.6
2.7
2.8
Davon (2) nach Erwerbsminderungsrente
Davon (2) nach Zugang unmittelbar aus
bzw. im Anschluss an
Davon (2) nach Verhalten
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
2.8.1
mit herausforderndem Verhalten
21
20
24
22
25
19
19
2.8.2
ohne herausforderndes Verhalten
160
149
131
103
108
122
142
ohne Angaben
82
84
58
65
58
45
45
anhang
135
Tabelle31-AufnahmenindenBerufsbildungsbereich–männlich
Aufnahmen in Berufsbildungsbereich – männlich 2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
408
351
329
339
302
280
310
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
2.1.1
Bundesagentur für Arbeit
291
273
222
219
181
195
190
2.1.2
Kriegsopferfürsorge
2.1.3
Rentenversicherungsträger
2.1.4
2.1.5
2.1.6
2
Anzahl der Aufnahmen in den
Berufsbildungsbereich
2.1
Davon (2) nach Rehabilitationsträgern
2.2
0
0
0
0
0
0
78
103
113
117
82
114
Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft
1
0
3
5
3
2
5
Sozialhilfeträger
0
0
0
0
0
0
0
andere Leistungsträger
2
0
1
2
1
1
1
ohne Angaben
0
0
0
0
0
0
0
Davon (2) nach vorrangiger
Behinderungsart
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
2.2.1
Geistige Behinderung
275
213
173
164
142
146
152
2.2.2
Körperliche Behinderung
9
8
8
9
10
4
9
2.2.3
Seelische Behinderung
75
81
106
116
108
94
102
2.2.4
Sinnesbehinderung
0
0
2
4
1
1
2
2.2.5
Lernbehinderung
26
27
25
22
24
23
21
2.2.6
Schwerst-Mehrfachbehinderung*
2
7
8
9
5
5
13
ohne Angaben
21
15
7
15
12
7
11
2.3
Davon (2) nach Grad der Behinderung
Anzahl WfbM mit Angaben
18
18
18
20
20
21
22
2.3.1
ohne festgestellten GdB
35
28
32
28
31
36
51
2.3.2
mit GdB unter 50
13
13
23
21
19
11
27
2.3.3
mit GdB von 50 und höher
315
276
244
256
224
223
221
ohne Angaben
45
34
30
34
28
10
11
2.4
Davon (2) nach Wohnform
Anzahl WfbM mit Angaben
18
19
19
21
21
22
23
2.4.1
In der Häuslichkeit
286
242
227
220
211
213
224
2.4.2
ambulant betreutes Wohnen
43
39
38
45
23
26
35
2.4.3
(voll)stationäres Wohnen
47
57
46
59
57
41
51
ohne Angaben
32
13
18
15
11
0
0
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
21
21
21
21
vor 1945
0
0
0
0
0
0
0
2.5.1945 1945
0
0
0
0
0
0
0
2.5.1946 1946
0
0
0
0
0
0
0
2.5
2.5.1
136
0
114
anhang
Davon (2) nach Geburtsjahr
Aufnahmen in Berufsbildungsbereich – männlich 2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2.5.1947 1947
1
0
1
0
0
1
0
2.5.1948 1948
0
0
0
0
0
0
0
2.5.1949 1949
2
0
0
0
0
0
0
2.5.1950 1950
1
3
0
0
3
0
0
2.5.1951 1951
0
2
0
2
0
0
1
2.5.1952 1952
2
1
0
1
0
0
0
2.5.1953 1953
2
1
2
2
2
0
2
2.5.1954 1954
4
3
2
3
3
2
1
2.5.1955 1955
7
4
3
1
3
0
3
2.5.1956 1956
4
4
8
5
4
3
5
2.5.1957 1957
2
2
4
3
6
2
2
2.5.1958 1958
9
2
7
7
8
2
7
2.5.1959 1959
5
3
5
3
4
4
4
2.5.1960 1960
5
4
4
9
7
4
5
2.5.1961 1961
7
2
6
9
7
6
6
2.5.1962 1962
5
4
6
7
5
6
10
2.5.1963 1963
6
7
7
11
5
1
7
2.5.1964 1964
8
4
6
11
6
4
4
2.5.1965 1965
3
4
4
4
4
5
6
2.5.1966 1966
7
3
7
5
5
8
4
2.5.1967 1967
1
0
5
4
5
1
1
2.5.1968 1968
6
5
6
0
5
2
6
2.5.1969 1969
6
2
4
3
6
1
3
2.5.1970 1970
2
2
1
2
3
1
5
2.5.1971 1971
6
3
4
4
5
4
6
2.5.1972 1972
3
4
2
3
3
4
3
2.5.1973 1973
6
4
2
3
3
0
2
2.5.1974 1974
2
2
3
1
3
4
5
2.5.1975 1975
1
4
3
2
2
2
2
2.5.1976 1976
3
3
4
2
3
2
4
2.5.1977 1977
3
2
4
3
2
5
2
2.5.1978 1978
3
5
7
4
5
3
4
2.5.1979 1979
5
7
4
6
6
4
5
2.5.1980 1980
10
5
5
9
5
3
4
2.5.1981 1981
6
4
6
6
1
5
4
2.5.1982 1982
7
6
5
7
5
3
9
2.5.1983 1983
11
6
5
6
4
4
2
2.5.1984 1984
12
13
8
9
9
6
7
2.5.1985 1985
18
19
7
7
10
5
7
2.5.1986 1986
43
17
9
7
10
7
8
2.5.1987 1987
47
39
11
9
10
7
2
2.5.1988 1988
64
47
17
13
10
7
8
2.5.1989 1989
46
46
44
19
10
10
9
anhang
137
Aufnahmen in Berufsbildungsbereich – männlich 2007
2009
2010
2011
2012
2013
2.5.1990 1990
14
46
49
38
13
8
5
2.5.1991 1991
1
7
32
42
25
23
11
2.5.1992 1992
2
0
9
28
30
27
17
2.5.1993 1993
0
0
1
2
20
32
29
2.5.1994 1994
0
0
0
0
3
28
35
2.5.1995 1995
0
0
0
0
0
5
23
0
0
0
17
14
19
15
Anzahl WfbM mit Angaben
17
17
17
18
18
19
19
2.6.1
Mit Rente wegen voller
Erwerbsminderung
66
57
76
68
65
45
75
2.6.2
Ohne Rente wegen voller
Erwerbsminderung
236
226
188
161
161
167
167
2.6.3
Unbekannt, ob Rente wegen voller
Erwerbsminderung
64
40
40
50
31
42
37
ohne Angaben
42
28
25
60
45
26
31
20
20
20
22
22
22
23
ohne Angaben
2.6
2.7
Davon (2) nach Erwerbsminderungsrente
Davon (2) nach Zugang unmittelbar aus
bzw. im Anschluss an
Anzahl WfbM mit Angaben
2.7.1
Regelschule
5
3
5
0
2
4
4
2.7.2
Förderschule
176
145
116
103
70
85
89
2.7.3
berufsvorbereitende Maßnahme von
Agentur/Jobcenter
42
48
43
31
33
37
25
2.7.4
berufsbildende Maßnahme von
Agentur/Jobcenter
14
13
15
6
8
10
7
2.7.5
Arbeitslosigkeit ohne vorherige
Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt
23
13
13
14
14
12
16
2.7.6
Arbeitslosigkeit mit vorheriger
Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt
28
28
28
36
26
37
52
2.7.7
Integrationsprojekt nach § 132 SGB IX
7
5
9
8
14
6
5
2.7.8
Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt
(ohne Integrationsprojekte)
2
1
1
0
1
1
0
2.7.9
andere Werkstatt
4
8
6
6
9
7
11
2.7.10
Unterstützte Beschäftigung nach § 38 a
SGB IX
0
0
0
1
2
2
2
2.7.11
Förder-/Beschäftigungsbereich an der
WfbM, §136 Abs. 3 SGB IX
1
7
1
4
2
2
2
2.7.12
sonstiges / nicht bekannt
36
29
36
52
45
27
53
ohne Angaben
70
51
56
78
76
50
44
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
2.8.1
mit herausforderndem Verhalten
44
36
45
51
62
44
55
2.8.2
ohne herausforderndes Verhalten
255
228
196
192
159
170
198
ohne Angaben
109
87
88
96
81
66
57
2.8
138
2008
anhang
Davon (2) nach Verhalten
Tabelle32-AufnahmenindenArbeitsbereich–gesamt
Aufnahmen in den Arbeitsbereich – gesamt
4
Insgesamt
4.1
Davon (4) nach Rehabilitationsträgern
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
555
557
576
662
599
549
526
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
4.1.1
Bundesagentur für Arbeit
4
23
38
20
28
19
20
4.1.2
Kriegsopferfürsorge
0
0
0
1
1
0
1
4.1.3
Rentenversicherungsträger
8
8
9
7
4
10
9
4.1.4
Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft
5
0
1
2
2
1
1
4.1.5
Sozialhilfeträger
538
522
525
630
562
517
494
4.1.6
andere Leistungsträger
1
4
3
2
2
2
1
ohne Angaben
1
0
0
0
0
0
0
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
4.2.1
Geistige Behinderung
374
339
362
414
316
309
280
4.2.2
Körperliche Behinderung
10
12
12
10
8
13
17
4.2.3
Seelische Behinderung
99
126
116
136
166
145
179
4.2.4
Sinnesbehinderung
3
0
0
2
3
14
1
4.2.5
Lernbehinderung
36
38
51
42
51
33
31
4.2.6
Schwerst-Mehrfachbehinderung*
15
19
7
10
11
12
6
ohne Angaben
18
23
28
48
44
23
12
4.2
4.3
Davon (4) nach vorrangiger
Behinderungsartart
Davon (4) nach Grad der Behinderung
Anzahl WfbM mit Angaben
18
18
18
19
19
20
21
4.3.1
ohne festgestellten GdB
23
40
56
46
43
39
33
4.3.2
mit GdB unter 50
9
10
17
18
24
16
27
4.3.3
mit GdB von 50 und höher
459
444
423
509
409
428
407
ohne Angaben
64
63
80
89
123
66
59
4.4
Davon (4) nach Wohnform
Anzahl WfbM mit Angaben
19
19
19
20
20
21
22
4.4.1
In der Häuslichkeit
337
353
374
416
372
358
337
4.4.2
ambulant betreutes Wohnen
70
53
68
88
73
80
59
4.4.3
(voll)stationäres Wohnen
116
115
96
108
95
86
101
ohne Angaben
32
36
38
50
59
25
29
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
20
21
21
22
vor 1945
1
0
0
0
0
0
0
4.5.1945 1945
0
0
0
0
0
0
0
4.5.1946 1946
0
0
0
0
0
0
0
4.5.1947 1947
0
1
0
0
1
0
0
4.5
4.5.1
Davon (4) nach Geburtsjahr
anhang
139
Aufnahmen in den Arbeitsbereich – gesamt
140
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
4.5.1948 1948
1
1
1
0
0
0
0
4.5.1949 1949
1
2
2
0
0
0
0
4.5.1950 1950
5
4
0
1
2
2
3
4.5.1951 1951
6
3
1
6
3
2
6
4.5.1952 1952
7
5
4
2
2
1
2
4.5.1953 1953
5
1
5
2
4
1
8
4.5.1954 1954
4
10
8
4
4
9
2
4.5.1955 1955
3
6
7
8
1
1
3
4.5.1956 1956
5
5
6
2
9
6
4
4.5.1957 1957
6
7
5
8
6
7
7
4.5.1958 1958
4
9
7
8
10
7
10
4.5.1959 1959
9
10
11
10
9
8
6
4.5.1960 1960
6
8
9
11
7
11
9
4.5.1961 1961
9
11
11
10
8
11
13
4.5.1962 1962
9
6
9
12
8
9
10
4.5.1963 1963
12
7
8
8
8
11
11
4.5.1964 1964
12
13
8
9
12
11
11
4.5.1965 1965
11
10
4
12
11
10
12
4.5.1966 1966
8
9
9
6
10
5
6
4.5.1967 1967
5
9
7
4
10
6
8
4.5.1968 1968
7
6
8
9
7
7
8
4.5.1969 1969
10
5
8
12
11
8
9
4.5.1970 1970
10
8
9
6
5
7
12
4.5.1971 1971
7
6
6
10
8
5
9
4.5.1972 1972
5
5
2
6
7
8
10
4.5.1973 1973
4
6
4
8
3
9
5
4.5.1974 1974
4
5
4
5
5
5
1
4.5.1975 1975
7
3
6
10
8
5
7
4.5.1976 1976
10
2
5
4
13
3
3
4.5.1977 1977
10
8
4
8
7
7
7
4.5.1978 1978
13
7
8
5
5
10
8
4.5.1979 1979
7
13
8
12
12
10
10
4.5.1980 1980
11
16
9
12
7
8
10
4.5.1981 1981
17
21
6
12
9
10
9
4.5.1982 1982
17
12
16
16
14
13
7
4.5.1983 1983
22
19
21
19
17
13
15
4.5.1984 1984
52
32
18
25
15
12
14
4.5.1985 1985
50
50
35
29
12
15
10
4.5.1986 1986
61
40
51
29
15
15
10
4.5.1987 1987
77
74
58
51
20
18
22
4.5.1988 1988
20
63
76
67
43
20
16
4.5.1989 1989
5
19
67
87
59
34
21
anhang
Aufnahmen in den Arbeitsbereich – gesamt
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
4.5.1990 1990
0
0
21
65
78
49
24
4.5.1991 1991
0
0
3
9
44
62
39
4.5.1992 1992
0
0
0
2
16
41
45
4.5.1993 1993
0
0
0
0
3
5
32
4.5.1994 1994
0
0
0
0
0
3
2
4.5.1995 1995
0
0
1
1
0
0
1
0
0
0
20
31
29
29
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
4.6.1
Mit Rente wegen voller
Erwerbsminderung
161
154
147
157
172
166
172
4.6.2
Ohne Rente wegen voller
Erwerbsminderung
282
314
320
393
324
286
261
4.6.3
Unbekannt, ob Rente wegen voller
Erwerbsminderung
60
32
44
36
31
20
16
ohne Angaben
52
57
65
76
72
77
77
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
4.7.1
Berufsbildungsbereich der WfbM
465
453
466
494
453
384
341
4.7.2
Wiedereingliederung nach beendeter Beschäftigung auf allg. Arbeitsmarkt
2
2
2
11
1
3
5
4.7.3
andere Werkstatt
31
44
41
60
49
63
69
4.7.4
Förder-/Beschäftigungsbereich an der
WfbM, §136 Abs. 3 SGB IX
2
2
2
5
1
2
2
4.7.5
sonstiges / nicht bekannt
27
29
32
38
40
36
56
ohne Angaben
28
27
33
54
55
61
53
jünger oder ohne Angaben
4.6
4.7
4.8
Davon (4) nach Erwerbsminderungsrente
Davon (4) nach Zugang unmittelbar aus
bzw. im Anschluss an
Davon (4) nach Verhalten
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
4.8.1
mit herausforderndem Verhalten
48
51
71
80
69
76
94
4.8.2
ohne herausforderndes Verhalten
375
358
371
422
369
344
341
ohne Angaben
132
148
134
160
161
129
91
anhang
141
Tabelle33-AufnahmenindenArbeitsbereich–weiblich
Aufnahmen in den Arbeitsbereich – weiblich
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
224
209
220
250
236
205
217
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
4.1.1
Bundesagentur für Arbeit
0
4
14
9
6
4
9
4.1.2
Kriegsopferfürsorge
0
0
0
1
0
0
0
4.1.3
Rentenversicherungsträger
0
2
3
4
1
3
6
4.1.4
Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft
4.1.5
Sozialhilfeträger
4.1.6
4
Insgesamt - weiblich
4.1
Davon (4) nach Rehabilitationsträgern
4.2
0
0
1
1
0
0
201
202
235
227
198
201
andere Leistungsträger
0
2
1
0
1
0
1
ohne Angaben
0
0
0
0
0
0
0
Davon (4) nach vorrangiger
Behinderungsartart
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
4.2.1
Geistige Behinderung
154
126
135
143
119
115
117
4.2.2
Körperliche Behinderung
4
2
3
5
3
3
7
4.2.3
Seelische Behinderung
37
39
49
59
66
56
77
4.2.4
Sinnesbehinderung
1
0
0
0
2
3
0
4.2.5
Lernbehinderung
11
20
17
17
24
10
10
4.2.6
Schwerst-Mehrfachbehinderung*
7
13
3
5
6
8
4
ohne Angaben
10
9
13
21
16
10
2
4.3
Davon (4) nach Grad der Behinderung
Anzahl WfbM mit Angaben
18
18
18
19
19
20
21
4.3.1
ohne festgestellten GdB
7
15
26
16
19
8
13
4.3.2
mit GdB unter 50
2
5
5
9
11
10
12
4.3.3
mit GdB von 50 und höher
185
167
152
185
169
161
172
ohne Angaben
30
22
37
40
37
26
20
4.4
Davon (4) nach Wohnform
Anzahl WfbM mit Angaben
19
19
19
20
20
21
22
4.4.1
In der Häuslichkeit
143
135
151
162
151
136
147
4.4.2
ambulant betreutes Wohnen
27
23
24
31
23
27
25
4.4.3
(voll)stationäres Wohnen
41
39
28
39
40
30
36
ohne Angaben
13
12
17
18
22
12
9
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
20
21
21
22
vor 1945
0
0
0
0
0
0
0
4.5.1945 1945
0
0
0
0
0
0
0
4.5.1946 1946
0
0
0
0
0
0
0
4.5.1947 1947
0
0
0
0
0
0
0
4.5
4.5.1
142
2
222
anhang
Davon (4) nach Geburtsjahr
Aufnahmen in den Arbeitsbereich – weiblich
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
4.5.1948 1948
0
1
0
0
0
0
0
4.5.1949 1949
0
1
1
0
0
0
0
4.5.1950 1950
1
2
0
1
0
2
0
4.5.1951 1951
1
3
0
2
2
1
4
4.5.1952 1952
2
2
2
1
1
1
2
4.5.1953 1953
2
0
2
2
1
1
4
4.5.1954 1954
3
5
4
1
1
4
0
4.5.1955 1955
2
1
4
2
1
0
1
4.5.1956 1956
2
3
0
1
2
1
3
4.5.1957 1957
2
1
2
4
2
3
3
4.5.1958 1958
3
3
3
2
5
2
2
4.5.1959 1959
4
3
7
4
4
3
5
4.5.1960 1960
2
1
4
5
4
2
1
4.5.1961 1961
2
7
6
5
2
4
5
4.5.1962 1962
2
1
2
5
4
3
3
4.5.1963 1963
5
3
4
3
3
4
5
4.5.1964 1964
6
3
1
3
5
4
6
4.5.1965 1965
4
4
2
5
6
7
5
4.5.1966 1966
4
2
2
4
4
0
2
4.5.1967 1967
2
6
3
3
5
2
5
4.5.1968 1968
3
3
4
1
4
5
4
4.5.1969 1969
5
2
3
2
7
5
5
4.5.1970 1970
3
5
4
3
1
3
6
4.5.1971 1971
3
1
2
5
2
1
4
4.5.1972 1972
0
0
1
2
6
4
6
4.5.1973 1973
1
1
0
5
1
4
2
4.5.1974 1974
1
2
1
2
2
2
0
4.5.1975 1975
3
1
2
4
4
2
2
4.5.1976 1976
6
1
2
3
5
3
0
4.5.1977 1977
1
3
2
4
4
1
3
4.5.1978 1978
6
1
2
1
2
5
2
4.5.1979 1979
3
2
4
5
3
3
3
4.5.1980 1980
3
5
3
3
4
4
3
4.5.1981 1981
9
10
0
3
3
6
4
4.5.1982 1982
9
5
5
9
6
4
1
4.5.1983 1983
14
12
10
7
8
8
6
4.5.1984 1984
22
17
6
11
5
3
6
4.5.1985 1985
26
21
17
7
5
5
3
4.5.1986 1986
23
13
18
10
6
4
2
4.5.1987 1987
25
22
14
18
11
8
7
4.5.1988 1988
7
23
27
25
20
3
5
4.5.1989 1989
2
7
36
34
15
15
9
anhang
143
Aufnahmen in den Arbeitsbereich – gesamt
2007
2008
2009
2010
2011
2012
4.5.1990 1990
0
0
8
20
28
19
11
4.5.1991 1991
0
0
0
5
15
15
15
4.5.1992 1992
0
0
0
1
4
16
25
4.5.1993 1993
0
0
0
0
2
3
14
4.5.1994 1994
0
0
0
0
0
3
1
4.5.1995 1995
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
7
11
7
12
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
4.6.1
Mit Rente wegen voller
Erwerbsminderung
56
57
55
63
70
63
79
4.6.2
Ohne Rente wegen voller
Erwerbsminderung
116
116
115
138
123
104
111
4.6.3
Unbekannt, ob Rente wegen voller
Erwerbsminderung
29
16
20
17
16
9
4
ohne Angaben
23
20
30
32
27
29
23
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
4.7.1
Berufsbildungsbereich der WfbM
184
167
186
186
179
136
142
4.7.2
Wiedereingliederung nach beendeter Beschäftigung auf allg. Arbeitsmarkt
2
1
0
5
0
2
3
4.7.3
andere Werkstatt
15
17
9
24
18
30
30
4.7.4
Förder-/Beschäftigungsbereich an der
WfbM, §136 Abs. 3 SGB IX
1
1
0
0
1
2
1
4.7.5
sonstiges / nicht bekannt
8
14
11
11
16
14
23
ohne Angaben
14
9
14
24
22
21
18
jünger oder ohne Angaben
4.6
4.7
4.8
144
2013
Davon (4) nach Erwerbsminderungsrente
Davon (4) nach Zugang unmittelbar aus
bzw. im Anschluss an
Davon (4) nach Verhalten
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
4.8.1
mit herausforderndem Verhalten
12
13
22
24
27
24
29
4.8.2
ohne herausforderndes Verhalten
151
143
139
162
148
125
156
ohne Angaben
61
53
59
64
61
56
32
anhang
Tabelle34-AufnahmenindenArbeitsbereich–männlich
Aufnahmen in den Arbeitsbereich – männlich
4
Insgesamt männlich
4.1
Davon (4) nach Rehabilitationsträgern
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
331
348
356
412
363
344
309
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
4.1.1
Bundesagentur für Arbeit
4
19
24
11
22
15
11
4.1.2
Kriegsopferfürsorge
0
0
0
0
1
0
1
4.1.3
Rentenversicherungsträger
8
6
6
3
3
7
3
4.1.4
Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft
4.1.5
Sozialhilfeträger
4.1.6
4.2
3
0
1
1
1
1
1
316
321
323
395
335
319
293
andere Leistungsträger
1
2
2
2
1
2
0
ohne Angaben
1
0
0
0
0
0
0
Davon (4) nach vorrangiger
Behinderungsartart
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
4.2.1
Geistige Behinderung
220
213
227
271
197
194
163
4.2.2
Körperliche Behinderung
6
10
9
5
5
10
10
4.2.3
Seelische Behinderung
62
87
67
77
100
89
102
4.2.4
Sinnesbehinderung
2
0
0
2
1
11
1
4.2.5
Lernbehinderung
25
18
34
25
27
23
21
4.2.6
Schwerst-Mehrfachbehinderung*
8
6
4
5
5
4
2
ohne Angaben
8
14
15
27
28
13
10
4.3
Davon (4) nach Grad der Behinderung
Anzahl WfbM mit Angaben
18
18
18
19
19
20
21
4.3.1
ohne festgestellten GdB
16
25
30
30
24
31
20
4.3.2
mit GdB unter 50
7
5
12
9
13
6
15
4.3.3
mit GdB von 50 und höher
274
277
271
324
240
267
235
ohne Angaben
34
41
43
49
86
40
39
4.4
Davon (4) nach Wohnform
Anzahl WfbM mit Angaben
19
19
19
20
20
21
22
4.4.1
In der Häuslichkeit
194
218
223
254
221
222
190
4.4.2
ambulant betreutes Wohnen
43
30
44
57
50
53
34
4.4.3
(voll)stationäres Wohnen
75
76
68
69
55
56
65
ohne Angaben
19
24
21
32
37
13
20
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
20
21
21
22
vor 1945
1
0
0
0
0
0
0
4.5.1945 1945
0
0
0
0
0
0
0
4.5.1946 1946
0
0
0
0
0
0
0
4.5.1947 1947
0
1
0
0
1
0
0
4.5
4.5.1
Davon (4) nach Geburtsjahr
anhang
145
Aufnahmen in den Arbeitsbereich – männlich
146
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
4.5.1948 1948
1
0
1
0
0
0
0
4.5.1949 1949
1
1
1
0
0
0
0
4.5.1950 1950
4
2
0
0
2
0
3
4.5.1951 1951
5
0
1
4
1
1
2
4.5.1952 1952
5
3
2
1
1
0
0
4.5.1953 1953
3
1
3
0
3
0
4
4.5.1954 1954
1
5
4
3
3
5
2
4.5.1955 1955
1
5
3
6
0
1
2
4.5.1956 1956
3
2
6
1
7
5
1
4.5.1957 1957
4
6
3
4
4
4
4
4.5.1958 1958
1
6
4
6
5
5
8
4.5.1959 1959
5
7
4
6
5
5
1
4.5.1960 1960
4
7
5
6
3
9
8
4.5.1961 1961
7
4
5
5
6
7
8
4.5.1962 1962
7
5
7
7
4
6
7
4.5.1963 1963
7
4
4
5
5
7
6
4.5.1964 1964
6
10
7
6
7
7
5
4.5.1965 1965
7
6
2
7
5
3
7
4.5.1966 1966
4
7
7
2
6
5
4
4.5.1967 1967
3
3
4
1
5
4
3
4.5.1968 1968
4
3
4
8
3
2
4
4.5.1969 1969
5
3
5
10
4
3
4
4.5.1970 1970
7
3
5
3
4
4
6
4.5.1971 1971
4
5
4
5
6
4
5
4.5.1972 1972
5
5
1
4
1
4
4
4.5.1973 1973
4
6
4
8
3
9
5
4.5.1974 1974
3
3
3
3
3
3
1
4.5.1975 1975
4
2
4
6
4
3
5
4.5.1976 1976
4
1
3
1
8
0
3
4.5.1977 1977
9
5
2
4
3
6
4
4.5.1978 1978
7
6
6
4
3
5
6
4.5.1979 1979
4
11
4
7
9
7
7
4.5.1980 1980
8
11
6
9
3
4
7
4.5.1981 1981
8
11
6
9
6
4
5
4.5.1982 1982
8
7
11
7
8
9
6
4.5.1983 1983
8
7
11
12
9
5
9
4.5.1984 1984
30
15
12
14
10
9
8
4.5.1985 1985
24
29
18
22
7
10
7
4.5.1986 1986
38
27
33
19
9
11
8
4.5.1987 1987
52
52
44
33
9
10
15
4.5.1988 1988
13
40
49
42
23
17
11
4.5.1989 1989
3
12
31
53
44
19
12
anhang
Aufnahmen in den Arbeitsbereich – männlich
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
4.5.1990 1990
0
0
13
45
50
30
13
4.5.1991 1991
0
0
3
4
29
47
24
4.5.1992 1992
0
0
0
1
12
25
20
4.5.1993 1993
0
0
0
0
1
2
18
4.5.1994 1994
0
0
0
0
0
0
1
4.5.1995 1995
0
0
1
1
0
0
1
0
0
0
13
20
22
17
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
4.6.1
Mit Rente wegen voller
Erwerbsminderung
105
97
92
94
102
103
93
4.6.2
Ohne Rente wegen voller
Erwerbsminderung
166
198
205
255
201
182
150
4.6.3
Unbekannt, ob Rente wegen voller
Erwerbsminderung
31
16
24
19
15
11
12
ohne Angaben
29
37
35
44
45
48
54
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
4.7.1
Berufsbildungsbereich der WfbM
281
286
280
308
274
248
199
4.7.2
Wiedereingliederung nach beendeter Beschäftigung auf allg. Arbeitsmarkt
0
1
2
6
1
1
2
4.7.3
andere Werkstatt
16
27
32
36
31
33
39
4.7.4
Förder-/Beschäftigungsbereich an der
WfbM, §136 Abs. 3 SGB IX
1
1
2
5
0
0
1
4.7.5
sonstiges / nicht bekannt
19
15
21
27
24
22
33
ohne Angaben
14
18
19
30
33
40
35
jünger oder ohne Angaben
4.6
4.7
4.8
Davon (4) nach Erwerbsminderungsrente
Davon (4) nach Zugang unmittelbar aus
bzw. im Anschluss an
Davon (4) nach Verhalten
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
20
22
22
22
23
4.8.1
mit herausforderndem Verhalten
36
38
49
56
42
52
65
4.8.2
ohne herausforderndes Verhalten
224
215
232
260
221
219
185
ohne Angaben
71
95
75
96
100
73
59
anhang
147
Tabelle35-AufnahmenindenArbeitsbereichnachZugangausdemBerufsbildungsbereich–
nachArtderBehinderungundJahr–weiblich
n
Geistige
Behinderung
Körperliche
Behinderung
Seelische
Behinderung
Sinnesbehinderung
Lernbehinderung
SchwerstMehrfachbehinderung*
2007
176
72,2 %
2,3 %
15,9 %
2008
154
66,9 %
0,6 %
16,2 %
0,6 %
5,7 %
3,4 %
0,0 %
11,0 %
5,2 %
2009
171
67,3 %
1,2 %
20,5 %
0,0 %
9,4 %
1,8 %
2010
178
62,4 %
2011
173
56,6 %
2,2 %
25,3 %
0,0 %
8,4 %
1,7 %
1,2 %
29,5 %
1,2 %
9,8 %
1,7 %
2012
136
58,8 %
1,5 %
28,7 %
2,2 %
5,1 %
3,7 %
2013
148
51,4 %
3,4 %
37,8 %
0,0 %
4,7 %
2,7 %
Tabelle36-AufnahmenindenArbeitsbereichnachZugangausdemBerufsbildungsbereich–
nachArtderBehinderungundJahr–männlich
148
n
Geistige
Behinderung
Körperliche
Behinderung
Seelische
Behinderung
Sinnesbehinderung
Lernbehinderung
SchwerstMehrfachbehinderung*
2007
253
67,2 %
2,0 %
17,8 %
0,8 %
9,1 %
3,2 %
2008
268
65,3 %
3,4 %
23,1 %
0,0 %
6,0 %
2,2 %
2009
266
68,0 %
1,9 %
18,4 %
0,4 %
10,2 %
1,1 %
2010
288
70,1 %
1,7 %
19,4 %
0,7 %
6,3 %
1,7 %
2011
264
59,1 %
1,9 %
29,5 %
0,4 %
7,2 %
1,9 %
2012
259
57,1 %
3,9 %
26,3 %
4,2 %
6,9 %
1,5 %
2013
207
50,7 %
3,9 %
37,7 %
0,5 %
6,3 %
1,0 %
anhang
Tabelle37-BestandderBeschäftigten2013112
Bestand der Beschäftigten 2013
Berufsbildungsbereich
Arbeitsbereich
weiblich
männlich
gesamt
387,5
545,5
933
Anzahl WfbM mit Angaben
22
22
22
22
22
22
6.1.1
Bundesagentur für Arbeit
228
333
561
75
140
215
6.1.2
Kriegsopferfürsorge
0
0
0
1
3
4
6.1.3
Rentenversicherungsträger
134
178
312
42
86
128
6.1.4
Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft
0
6
6
6
20
26
6.1.5
Sozialhilfeträger
0
1
1
3015
4375
7390
6.1.6
andere Leistungsträger
6.2013
2013 (Stichtag 31. Dezember)
6.1
Davon (6.2013) nach
Rehabilitationsträgern
ohne Angaben
6.2
gesamt
3452,5 5006,5
8459
0
2
2
118
186
304
25,5
25,5
51
195,5
196,5
392
20
20
Davon (6.2013) nach
vorrangiger Behinderungsart
Anzahl WfbM mit Angaben
6.2.1
Geistige Behinderung
6.2.2
Körperliche Behinderung
6.2.3
Seelische Behinderung
6.2.4
Sinnesbehinderung
6.2.5
Lernbehinderung
6.2.6
Schwerst-Mehrfachbehinderung*
ohne Angaben
6.3
männlich
weiblich
21
21
21
191,5
283,5
488
21
2337,5 3408,5
5985
9
9
18
45
108
153
114
160
267
424
609
1112
5
4
9
32
35
67
23,5
33,5
57
120,5
219,5
340
4
9
13
59,5
55,5
134
40,5
46,5
81
434
571
668
Davon (6.2013) nach
Grad der Behinderung
Anzahl WfbM mit Angaben
19
19
19
19
19
19
6.3.1
ohne festgestellten GdB
65
63
128
164,5
220,5
385
6.3.2
mit GdB unter 50
28,5
32,5
61
109
130
239
6.3.3
mit GdB von 50 und höher
225,5
358,5
584
2641
3913
6554
ohne Angaben
68,5
91,5
160
538
743
1281
19
19
6.4
Davon (6.2013) nach Wohnform
Anzahl WfbM mit Angaben
20
20
21
256,5
347,5
604
1815,5 2503,5
54
82
367,5
597,5
965
67,5
114
748,5
1201,5
2042
133
521
704
1133
6.4.1
In der Häuslichkeit
6.4.2
ambulant betreutes Wohnen
28
6.4.3
(voll)stationäres Wohnen
43,5
ohne Angaben
59,5
76,5
20
4319
112 Aufgrund nach Geschlecht undifferenzierter Angaben eines Trägers wurden dessen Gesamtangaben jeweils hälftig
auf die Geschlechter verteilt, sodass es zu Beständen mit Dezimalzahlen kommen kann.
anhang
149
Bestand der Beschäftigten 2013
Arbeitsbereich
weiblich
männlich
gesamt
weiblich
männlich
gesamt
Anzahl WfbM mit Angaben
21
21
21
21
21
21
vor 1945
0
0
0
0
0
0
6.5.1945 1945
0
0
0
0
0
0
6.5.1946 1946
0
0
0
0
0
0
6.5.1947 1947
0
0
0
0
0
0
6.5.1948 1948
0
0
0
1
4
5
6.5.1949 1949
0
0
0
11
12
23
6.5.1950 1950
0
0
0
19
34
53
6.5.1951 1951
0
1
1
26
43
69
6.5.1952 1952
0
0
0
31
43
74
6.5.1953 1953
2
1
3
36
47
83
6.5.1954 1954
1
1
2
37
64
101
6.5.1955 1955
4
5
9
35
65
100
6.5.1956 1956
1
4
5
51
74
125
6.5.1957 1957
2
4
6
49
76
125
6.5.1958 1958
8
8
16
50
97
147
6.5.1959 1959
8
7
15
69
105
174
6.5.1960 1960
5
10
15
59
107
166
6.5.1961 1961
0
8
8
73
111
184
6.5.1962 1962
8
13
21
85
110
195
6.5.1963 1963
8
9
17
78
113
191
6.5.1964 1964
7
5
12
72
113
185
6.5.1965 1965
5
11
16
78
119
197
6.5.1966 1966
4
13
17
77
101
178
6.5.1967 1967
6
2
8
64
85
149
6.5.1968 1968
2
8
10
70
94
164
6.5.1969 1969
9
5
14
70
104
174
6.5.1970 1970
2
6
8
60
88
148
6.5.1971 1971
5
10
15
72
100
172
6.5.1972 1972
3
6
9
51
87
138
6.5.1973 1973
6
4
10
52
93
145
6.5.1974 1974
1
6
7
45
70
115
6.5.1975 1975
4
2
6
52
78
130
6.5.1976 1976
2
7
9
72
82
154
6.5.1977 1977
5
5
10
65
113
178
6.5.1978 1978
0
6
6
81
105
186
6.5.1979 1979
4
9
13
88
132
220
6.5.1980 1980
4
8
12
101
125
226
6.5.1981 1981
7
8
15
95
128
223
6.5.1982 1982
7
6
13
95
127
222
6.5
6.5.1
150
Berufsbildungsbereich
anhang
Davon (6.2013) nach Geburtsjahr
Bestand der Beschäftigten 2013
Berufsbildungsbereich
Arbeitsbereich
weiblich
männlich
gesamt
weiblich
männlich
gesamt
6.5.1983 1983
6
3
9
104
123
227
6.5.1984 1984
7
9
16
110
161
271
6.5.1985 1985
7
9
16
113
143
256
6.5.1986 1986
6
11
17
98
140
238
6.5.1987 1987
10
11
21
88
182
270
6.5.1988 1988
5
9
14
111
170
281
6.5.1989 1989
6
10
16
93
152
245
6.5.1990 1990
11
10
21
77
139
216
6.5.1991 1991
12
22
34
42
98
140
6.5.1992 1992
16
45
61
38
44
82
6.5.1993 1993
40
49
89
15
26
41
6.5.1994 1994
36
54
90
6
3
9
6.5.1995 1995
21
30
51
0
5
5
74,5
75,5
150
487,5
571,5
1059
19
19
19
18
18
18
100
135
235
1386
1976
3362
183
282
465
1166
1870
3036
30
40
70
228
248
476
74,5
88,5
163
672,5
912,5
1585
Anzahl WfbM mit Angaben
18
18
18
19
19
19
6.7.1
auf internen Plätzen
268
381
649
6.7.2
ausgelagert in Einzelarbeitsplätze
34
50
84
290
6.7.3
ausgelagert in Gruppenarbeitsplätze
ohne Angaben
6.6
Davon (6.2013) nach
Erwerbsminderungsrente
Anzahl WfbM mit Angaben
6.6.1
6.6.2
6.6.3
Mit Rente wegen voller
Erwerbsminderung
Ohne Rente wegen voller
Erwerbsminderung
Unbekannt, ob Rente wegen voller
Erwerbsminderung
ohne Angaben
6.7
Davon (6.2013) nach Auslagerung
2183,5 3239,5
447
5423
737
2
2
4
102
239
341
83,5
112,5
196
877
1081
1958
Anzahl WfbM mit Angaben
21
21
21
21
21
21
6.8.1
Vollzeit
301
439
740
2588
4004
6592
6.8.2
Teilzeit
46
60
106
509,5
582,5
1092
40,5
46,5
87
355
420
775
18
18
18
18
18
18
ohne Angaben
6.8
Davon (6.2013) nach Vollzeit/Teilzeit
ohne Angaben
6.9
Davon (6.2013) nach Verhalten
Anzahl WfbM mit Angaben
6.9.1
mit herausforderndem Verhalten
36,5
70,5
107
207,5
382,5
590
6.9.2
ohne herausforderndes Verhalten
230
315
545
2142
3235
5377
ohne Angaben
121
160
281
1103
1389
2492
anhang
151
Tabelle38-AbgängeausderWfbM-weiblich
Nr.
7
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Anzahl WfbM mit Angaben
17
17
17
18
19
19
19
Anzahl weiblicher Abgehender insgesamt
128
116
148
154
156
144
146
Darunter (7) Abgänge aus dem
Berufsbildungsbereich mit Übergang ...
7.1
in Arbeitsverhältnis auf dem allg. Arbeitsmarkt (einschließlich Integrationsprojekt)
0
1
1
5
0
0
1
7.2
in Ausbildungsverhältnis
1
0
0
0
0
0
0
7.3
in andere berufliche Bildungsmaßnahme
0
0
0
0
0
1
0
Darunter (7) Abgänge aus dem
Arbeitsbereich mit Übergang ...
7.4
in Arbeitsverhältnis auf dem allg. Arbeitsmarkt (einschließlich Integrationsprojekt)
1
2
1
2
1
0
1
7.5
in Ausbildungsverhältnis
0
3
1
0
1
0
0
7.6
in andere berufliche Bildungsmaßnahme
0
0
0
1
0
0
0
Tabelle39-AbgängeausderWfbM-männlich
Nr.
7
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Anzahl WfbM mit Angaben
17
17
17
18
19
19
19
Anzahl männlicher Abgehenden insgesamt
183
222
216
251
273
261
251
Darunter (7) Abgänge aus dem
Berufsbildungsbereich mit Übergang ...
7.1
in Arbeitsverhältnis auf dem allg. Arbeitsmarkt (einschließlich Integrationsprojekt)
4
0
0
4
2
0
3
7.2
in Ausbildungsverhältnis
0
1
1
0
1
0
0
7.3
in andere berufliche Bildungsmaßnahme
0
0
1
0
1
1
1
Darunter (7) Abgänge aus dem
Arbeitsbereich mit Übergang ...
152
7.4
in Arbeitsverhältnis auf dem allg. Arbeitsmarkt (einschließlich Integrationsprojekt)
4
1
1
4
9
1
6
7.5
in Ausbildungsverhältnis
0
1
0
0
0
1
0
7.6
in andere berufliche Bildungsmaßnahme
0
0
0
0
0
0
0
anhang
Tabelle40-AbgängeausderWfbM-gesamt
Nr.
7
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Anzahl WfbM mit Angaben
17
17
17
18
19
19
19
Anzahl Abgehenden insgesamt
311
338
364
405
429
405
397
Darunter (7) Abgänge aus dem
Berufsbildungsbereich mit Übergang ...
7.1
in Arbeitsverhältnis auf dem allg. Arbeitsmarkt (einschließlich Integrationsprojekt)
4
1
1
9
2
0
4
7.2
in Ausbildungsverhältnis
1
1
1
0
1
0
0
7.3
in andere berufliche Bildungsmaßnahme
0
0
1
0
1
2
1
Darunter (7) Abgänge aus dem
Arbeitsbereich mit Übergang ...
7.4
in Arbeitsverhältnis auf dem allg. Arbeitsmarkt (einschließlich Integrationsprojekt)
5
3
2
6
10
1
7
7.5
in Ausbildungsverhältnis
0
4
1
0
1
1
0
7.6
in andere berufliche Bildungsmaßnahme
0
0
0
1
0
0
0
kurs
153
10.2 Erhebungsinstrumente
!
Befragung von WfbM im Rahmen der Studie
„Rahmenbedingungen für den Übergang aus Werkstätten für Menschen
mit Behinderungen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – Untersuchung der Beschäftigungssituation in WfbM im Land Brandenburg“
im Auftrag des
Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
Durchführung des Forschungsvorhabens:
INTERVAL GmbH
Habersaathstr. 58
10115 Berlin
in Kooperation mit dem
Lehrstuhl für Soziale und Berufliche Rehabilitation an der Otto-Von-Guericke-Universität Magdeburg,
vertreten durch Prof. Dr. sc. phil. Thomas Gericke (Vertr. Prof.)
Zschokkestr. 32
39104 Magdeburg
Projektleitung und Ansprechpartner für übergreifende Fragen zum Vorhaben:
Dr. Jörn Sommer
E-Mail: [email protected]
Telefon: 030-3744337-0
Ansprechpartner für operative Fragen zur Befragung:
Bastian Fischer
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0391-6756466
anhang
155
Studie: Rahmenbedingungen für den Übergang aus WfbM
im Auftrag des MASF
Hintergrund der Studie:
Die Aufgaben, welche die WfbM leisten, sind wichtig, notwendig und gesellschaftlich anerkannt. Vor
dem Hintergrund der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen der Vereinten
Nationen (UN-BRK) Artikel 27, ist dennoch für das Land Brandenburg von Interesse, welche Beschäftigungsalternativen entstehen könnten und wie die Durchlässigkeit von Angeboten (z. B. über personenzentrierte Ansätze) gefördert und weiterentwickelt werden kann. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (MASF) hat somit eine wissenschaftliche Untersuchung über die Rahmenbedingungen für den Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter besonderer Berücksichtigung der bisherigen Beschäftigungssituation in WfbM im Land
Brandenburg ausgeschrieben und die INTERVAL GmbH in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Soziale
und Berufliche Rehabilitation an der Otto-Von-Guericke-Universität Magdeburg mit deren Durchführung beauftragt.
Im Rahmen dieser Untersuchung werden unter anderem alle WfbM in Brandenburg gebeten, an einer
Befragung teilzunehmen. Diese Befragung ist mit der Landesarbeitsgruppe abgestimmt, in der Vertreterinnen und Vertreter der LAG WfbM, der LAG Werkstatträte, des MASF, des Landesamtes für Soziales und Versorgung, der Kommunalen Spitzenverbände, des Landesbehindertenbeirates, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und der Deutschen Rentenversicherungsträger mitarbeiten.
Ferner sollen in diesem Zusammenhang zu einem späteren Zeitpunkt auch WfbM-Beschäftigte und
ehemalige WfbM-Beschäftigte zu ihrem sozialen Setting und wahrgenommenen Unterstützungen aus
dem Umkreis der Familie, Freundes-/Bekanntenkreis, Sozialraum in einem für sie zugänglichen Format stichprobenhaft befragt werden. Zur Erfassung sozialraumrelevanter Daten, der Prognose von
Bedarfsentwicklungen und von Möglichkeiten zur Förderung der Durchlässigkeit von Angebotsformen
werden auch Befragungen von Kommunen, Agenturen für Arbeit, zugelassenen kommunalen Trägern
und weiteren Akteuren vorgenommen.
Bei Interesse können die Ergebnisse der Studie im Rahmen eines Expertenworkshops Ende es Jahres
noch vor der Veröffentlichung mit allen Beteiligten kommuniziert und diskutiert werden.
Ihre Unterstützung der Studie:
Für aussagekräftige Ergebnisse und den Erfolg dieses Projekts sind wir auf Ihre aktive Mitarbeit angewiesen und bitten um Ihre Unterstützung. Speziell bitten wir Sie, sich für den vorliegenden Fragebogen
Zeit zu nehmen und ihn uns ausgefüllt
bis zum 01.09.2014
an die Adresse
[email protected] zurück zu senden. Bitte speichern Sie zunächst das ausgefüllte Dokument
lokal und fügen es anschließend als Anhang der zurückgehenden E-Mail an.
Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie
x den Namen Ihrer WfbM im Dateinamen mit speichern (z. B. „Fragebogen-WfbM_NAME.docx“),
x Anmerkungen zu Ihren Angaben bei der Rücksendung nicht in den E-Mail-Text schreiben, sondern direkt in den Fragebogen eintragen (Frage 26) und
x den Fragebogen im Word-Format zurücksenden, nicht als pdf-Dokument.
Die Befragung beinhaltet darüber hinaus – neben den vorliegenden Word-Fragebogen – einen zweiten
Fragebogen im Excel-Format. Auch diesen bitten wir Sie auszufüllen und uns zum 01.09.2014 an die
gleiche E-Mail-Adresse zurück zu senden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bedanken uns für Ihre Mitwirkung.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Thomas Gericke und Dr. Jörn Sommer
Berlin, 30. Juni 2014
156
anhang
Fragenblock A
1.
Name Ihrer WfbM:
Kontaktdaten für Rückfragen
2.
Ansprechpartner für Rückfragen des Forschungsteams:
a
Name
b
Telefon
c
E-Mail
Datenschutz:
Ihre Daten werden vertraulich ausgewertet. Dokumentationen erfolgen in einer Art und Weise, dass weder dem Ministerium noch Dritten
Rückschlüsse darauf möglich sind, welche WfbM welche Angaben gemacht hat, i.d.R. durch Aggregieren der Angaben von allen Brandenburger WfbM. Außer den Mitarbeitenden des Forschungsteams, die schriftlich zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet sind, erfährt
niemand, welche Angaben Sie für Ihre WfbM machen.
Fragenblock B
Hintergrundinformationen zu Ihrer WfbM
3.
Gesamtzahl genehmigter* Werkstattplätze,
einschl. ausgelagerter Plätze im Rahmen
Anerkennungsverfahren § 142 SGB IX (Kapazität):
a
Plätze im Berufsbildungsbereich
b
Plätze im Arbeitsbereich
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Darin (Summe aus 3a und 3b) Plätze in Betriebsstätten Dritter:
c
auf Dauer ausgelagerte Einzelarbeitsplätze
d
auf Dauer ausgelagerte Gruppenarbeitsplätze
* Jeweils zum Stichtag 31.12.
Für Angaben zu besetzten Werkstattplätzen vgl. den zweiten Teil des Fragebogens im Excel-Format
4.
Aus welchem Einzugsbereich (gemäß WfbM-Anerkennung) nehmen Sie
Menschen mit Behinderung auf? Und wie viel Prozent der Beschäftigten
stammen jeweils aus diesem Einzugsbereich bzw. von außerhalb?
Anteil Beschäftigter, ...
... aus diesem
Einzugsbereich
... von
außerhalb
(Zeilensumme = 100 %)
%
Einzugsbereich:
5.
Wie veränderte sich seit 2007 der Personenkreis der
WfbM-Beschäftigten?
a
Anteil von Beschäftigten mit herausforderndem
Verhalten an allen Beschäftigten
b
%
stark
leicht
gleich
leicht
stark
gesunken gesunken geblieben gestiegen gestiegen
Anteil anderer relevanter Merkmale (bitte ausführen)
txt
6.
Wenn sich der Personenkreis veränderte: Was sind die Ursachen hierfür?
anhang
157
Fragenblock C
7.
Art der Übergangsorganisation
a
Ja, von
(JJJJ)
bis
(JJJJ)
Art:
b
Ja, von
(JJJJ)
bis
(JJJJ)
Art:
c
Ja, von
(JJJJ)
bis
(JJJJ)
Art:
8.
Nein Î weiter bei Frage 9
Ja Î Seit wann und in welchem Umfang
(Stellenanteil / Vollzeitäquivalent)
Beschäftigt Ihre Werkstatt besonderes Personal zur
Förderung des Übergangs, die ausdrücklich zur
Förderung des Übergangs eingesetzt sind?
Ja, seit
Im Umfang von
(JJJJ)
9.
In welcher Form informiert Ihre Werkstatt ihre Beschäftigten über
Alternativen zur WfbM? (Inhalt, Umfang, Häufigkeit)
a
Durch regelmäßige Informationen/Informationsveranstaltungen
b
Durch die Organisation von betrieblichen Schnupperpraktika
c
Bedarfsbezogen, wenn Mitarbeiter/-innen Informations- und
Beratungsbedarf signalisieren
d
Durch das Wirken eines Fachteams für berufliche Integration
e
Durch den Einsatz bzw. die Ausbildung einer Fachkraft für berufliche
Integration
f
Durch Trainingsmaßnahmen und zielgerichtete Qualifizierungsangebote,
auch zur Motivationssteigerung
g
Durch die Bildung von Übergangsgruppen mit bes. Förderangeboten
h
Durch die Kooperation mit Zeitarbeitsfirma für Menschen mit Behinderung
i
Durch langfristige, individuelle Vorbereitungen von Übergängen
(individuelle Förderpläne)
j
Anderes:
10. Wie viele Beschäftigte haben jeweils Betriebspraktika
zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt begonnen?
158
Nein Î weiter bei Frage 8
Ja Î Bitte geben Sie an, wann und
welche Art von Projekt
Hat sich Ihre Werkstatt zwischen 2007 und 2013 an
besonderen Projekten zur Förderung des Übergangs auf
den allgemeinen Arbeitsmarkt beteiligt?
anhang
2007
2008
(VZÄ)
trifft trifft eher trifft
trifft voll
nicht zu nicht zu eher zu
zu
2009
2010
2011
2012
2013
11. Gibt es Arbeitskontakte oder unterstützt der IFD im Auftrag
eines Reha-Trägers die Werkstatt bei der Förderung des
Übergangs?
a
Von wem geht die Initiative aus?
b
Seit wann wird die Unterstützung des IFD in Anspruch genommen?
c
Wird der IFD an Sitzungen des Fachausschusses beteiligt ?
Nein, keine Kontakte oder
Unterstützung Î weiter bei Frage 12
Ja
Initiative geht vom Mitarbeiter / von der Mitarbeiterin aus
Initiative geht von der WfbM aus
Initiative geht vom IFD aus
(JJJJ)
Nein
In Einzelfällen
Regelmäßig
12. In welcher Form erfolgt die Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit bei Maßnahmen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. § 5 Abs. 4 Satz 3 WVO)?
13. Ist der Träger der Werkstatt auch Träger eines Integrationsprojektes
gemäß § 132 SGB IX?
Nein Î weiter bei Frage 14
Ja Î bitte ausführen
a
Seit wann?
b
Anzahl der Arbeitsplätze insgesamt?
c
Anzahl der Arbeitsplätze mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen
besetzt? (gemäß § 132 Abs. 2 SGB IX)
d
davon (13c) Anzahl der ehemaligen WfbM- Beschäftigten
e
In welcher Form?
(JJJJ)
Integrationsabteilung (eigen oder in Kooperation mit anderen Trägern)
Integrationsbetrieb (eigen oder in Kooperation mit anderen Trägern)
Integrationsunternehmen
14. Plant der Träger der Werkstatt (weitere) Integrationsprojekte?
Nein Î weiter bei Frage 15
Ja Î bitte ausführen
a
Anzahl der geplanten Arbeitsplätze insgesamt?
b
Anzahl der Arbeitsplätze mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen
besetzt? (gemäß § 132 Abs. 2 SGB IX)
c
davon (14b) Anzahl der ehemaligen WfbM- Beschäftigten?
anhang
159
Fragenblock D
Alternativen zur Beschäftigung in WfbM
Angebotslandschaft in Ihrem Einzugsgebiet
15. Welche Angebote alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten und Angebote zur beruflichen
Vorbereitung zur Integration in den Arbeitsmarkt sind Ihnen in Ihrem Einzugsbereich für die Gruppe
„junge Menschen mit Lernbehinderung oder seelischer Behinderung ohne beruflichen Abschluss“
bekannt?
16. Welche Angebote alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten und Angebote zur beruflichen
Vorbereitung zur Integration in den Arbeitsmarkt sind in Ihnen in Ihrem Einzugsbereich für die
Gruppe „Langzeitarbeitslose mit Behinderung“ bekannt?
17. Welche Angebote alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten und Angebote zur beruflichen
Vorbereitung zur Integration in den Arbeitsmarkt sind Ihnen in Ihrem Einzugsbereich für die Gruppe
„Menschen mit einer Behinderung, die eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten“ bekannt?
18. Wie schätzen Sie dieses Angebot für die Gruppen ein?
160
a
Für junge Menschen mit Lernbehinderung oder seelischer Behinderung
ohne beruflichen Abschluss
b
Für Langzeitarbeitslose mit Behinderung
c
Für Menschen mit einer Behinderung, die eine volle
Erwerbsminderungsrente erhalten
anhang
Nicht
vorhanden
Dem
Unter Bedarf
Über
Bedarf entspre- Bedarf
chend
Fragenblock E
Experten/-innen-Einschätzungen
19. Wie bewerten Sie die Begutachtungspraxis der
regionalen Arbeitsagenturen vor dem Hintergrund
einer optimalen Förderung der betroffenen Personen?
mangelhaft
ausreichend
befriedigend
gut
sehr
gut
(bitte ausführen)
20. Wo sehen Sie derzeit die größten Hemmnisse für eine höhere Zahl von Übergängen aus der WfbM
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ohne dauerhafte entgeltaufstockende
Leistungen nach SGB II)? Und wie könnten diese Ihrer Erfahrung nach reduziert werden, wo können
zusätzliche Anreize gesetzt werden?
a.: Wie könnten durch die Weiterentwicklung der (internen) Förderprozesse in der WfbM
Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt noch besser/häufiger gelingen?
b.: Wie könnte durch die Verbesserung der (externen) förderpolitischen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt noch besser/häufiger gelingen?
anhang
161
21. Wo sehen Sie derzeit die größten Hemmnisse für eine höhere Zahl von Übergängen aus der WfbM
in alternative Beschäftigungsverhältnisse? Und wie könnten diese Ihrer Erfahrung nach reduziert
werden, wo können zusätzliche Anreize gesetzt werden?
a.: Wie könnten durch die Weiterentwicklung der (internen) Förderprozesse in der WfbM
Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt noch besser/häufiger gelingen?
b.: Wie könnte durch die Verbesserung der (externen) förderpolitischen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt noch besser/häufiger gelingen?
22. Für welche Zielgruppen besteht ggf. Bedarf an spezifischen Angeboten, um Übergänge aus der
WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder in alternative Beschäftigungsverhältnisse zu fördern?
162
anhang
23. Welche Angebotsformen scheinen Ihnen im Sinne des personenzentrierten Ansatzes des
Rehabilitationsrechts und der UN-BRK geboten und realisierbar?
Welche Handlungsempfehlungen lassen sich daraus ableiten, speziell auch im Hinblick auf
Beschäftigungsalternativen und das behindertenpolitische Maßnahmenpaket der Landesregierung?
a.: unter den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen
b.: unter den Voraussetzungen einer Reform des SGB IX/ SGB XII/ Bundesleistungsgesetz und der
ggf. damit verbundenen für die einzelnen Rehabilitationsträger zuständigen Leistungsgesetze
24. Inwiefern besteht Unterstützungsbedarf der WfbM bei der Förderung von Übergängen?
(z. B. Förderung des Erfahrungsaustausch innerhalb von Brandenburg oder darüber hinaus,
Wissenstransfer durch Materialien, ...)
anhang
163
Fragenblock F
Finanzieller Aufwand WfbM
25. Welchen finanziellen Umfang hatte die
Beschäftigung in Ihrer WfbM jeweils
(Kosten für die Reha-Träger in 1.000 €)?
a
Berufsbildungsbereich
b
Arbeitsbereich
2007
2008
2009
2010
2011
Vielen Dank für die Unterstützung des Forschungsvorhabens
und das Ausfüllen des Fragebogens!
26. Bei Bedarf: Erläuterungen zu Ihren Angaben
164
anhang
2012
2013
Studie: Rahmenbedingungen für den Übergang aus WfbM
im Auftrag des MASF
!
Befragung von in WfbM Beschäftigten
Berlin, 24. September 2014
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstatt,
x
Im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung sollen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
mit Behinderungen aus den Werkstätten befragt werden. Die Teilnahme an der Befragung ist
freiwillig.
x
Ihre Werkstatt hat dieser Befragung und Ihrer Teilnahme zugestimmt.
x
Die Befragung ist anonym. Das heißt, wir erfahren Ihren Namen nicht.
x
Bitte beantworten Sie alle Fragen offen und ehrlich.
x
Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer oder Anleiter.
x
Bitte geben Sie den ausgefüllten Fragebogen bis zum 5. November im verschlossenen
Umschlag in Ihrer Werkstatt ab. Die Werkstatt leitet ihn ungelesen an uns weiter.
x
Weitere Informationen zur Befragung und zum Datenschutz haben wir in einem Informationsblatt
zusammengefasst, das Ihnen Ihre Werkstatt gerne aushändigt.
Prof. Dr. Thomas Gericke und
Dr. Jörn Sommer
Durchführung des Forschungsvorhabens:
INTERVAL GmbH
Lehrstuhl für Soziale Integration und Berufliche
Habersaathstr. 58
Rehabilitation – Benachteiligtenförderung
10115 Berlin
an der Otto-Von-Guericke-Universität Magdeburg,
vertreten durch Prof. Dr. sc. phil. Thomas Gericke
Zschokkestr. 32
39104 Magdeburg
Projektleitung:
Dr. Jörn Sommer
E-Mail: [email protected]
Telefon: 030-3744337-0
anhang
165
A
1.
Allgemeine Fragen zu Ihrer Person und Schule
Welches Geschlecht haben Sie?
Bitte kreuzen Sie an.
männlich
weiblich
2.
Wie alt sind Sie? _____________
Bitte tragen Sie Ihr Alter ein.
3.
Welche Schule haben Sie besucht?
Bitte kreuzen Sie an.
Oberschule/Polytechnische Oberschule (POS)
Hauptschule
Realschule/Gesamtschule
Förderschule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt:
Lernen
Emotional- /Sozialverhalten
geistige Entwicklung
körperlich-motorische Entwicklung
Hören
Sehen
Keine
Ich kann mich nicht erinnern.
4.
Wie ist Ihr Familienstand?
Bitte kreuzen Sie an.
Ich bin verheiratet.
Ich lebe in einer Lebensgemeinschaft mit Partner/Partnerin zusammen.
Ich bin ledig.
Ich bin geschieden.
5.
Haben Sie Kinder?
Bitte kreuzen Sie an.
Nein
Ja.
6.
7.
Was arbeiten Ihre Eltern oder was haben sie gearbeitet?
Bitte tragen Sie die jetzige oder die
letzte Tätigkeit ein.
Tätigkeit des Vaters ________________________________________
Ich weiß nicht
Tätigkeit der Mutter ________________________________________
Ich weiß nicht
Wo wohnen Sie?
Bitte kreuzen Sie an.
Im Wohnheim oder in einer Wohnstätte
In einer Außenwohngruppe
Ambulantes betreutes Wohnen
In einer eigenen Wohnung ohne Betreuung
Im Elternhaus
Sonstiges ______________________________________________
166
anhang
B
8.
Fragen zu Ihrer Berufsausbildung
Haben Sie an berufsfördernden Maßnahmen teilgenommen?
(Zum Beispiel: Berufsvorbereitendes Jahr, Unterstützte Beschäftigung)
Bitte kreuzen Sie an.
Habe ich nie begonnen
Habe ich begonnen und planmäßig abgeschlossen
Habe ich abgebrochen
9.
Haben Sie an berufsbildenden Maßnahmen teilgenommen?
(Zum Beispiel an einem Lehrgang mit einem Abschluss)
Bitte kreuzen Sie an.
Habe ich nie begonnen
Habe ich begonnen und mit Erfolg abgeschlossen
Habe ich abgebrochen
10. Haben Sie eine Facharbeiter-Ausbildung gemacht?
Bitte kreuzen Sie an.
Habe ich nie begonnen
Habe ich begonnen und mit Erfolg abgeschlossen
Habe ich abgebrochen
11. Haben Sie eine fachschulische Ausbildung gemacht?
Bitte kreuzen Sie an.
Habe ich nie begonnen
Habe ich begonnen und mit Erfolg abgeschlossen
Habe ich abgebrochen
12. Haben Sie an einer Hochschule oder Fachhochschule studiert?
Bitte kreuzen Sie an.
Habe ich nie begonnen
Habe ich begonnen und mit Erfolg abgeschlossen
Habe ich abgebrochen
C
Fragen zu Ihrer Beschäftigung
13. Erhalten Sie eine monatliche Rente wegen Erwerbsunfähigkeit?
Bitte kreuzen Sie an.
Nein
Ja.
14. Wo sind Sie derzeit beschäftigt?
Bitte kreuzen Sie an.
in einer Arbeitsgruppe der WfbM, 5 Tage in der Woche
in einer Arbeitsgruppe der WfbM, weniger als 5 Tage die Woche
teilweise in der WfbM, und teilweise in einem Außenarbeitsplatz
ausschließlich in einem Außenarbeitsplatz (ausgelagerte Arbeitsstelle der WfbM)
in einem Betriebspraktikum
in einer Übergangsgruppe, die auf einen Wechsel des momentanen Arbeitsbereichs vorbereitet
in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Unterstützung der WfbM
(mit Ziel in einen Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln ohne Unterstützung der WfbM)
anhang
167
15. In welchem Arbeitsbereich arbeiten Sie zur Zeit?
Bitte kreuzen Sie an.
Garten- und Landschaftsbau
Hauswirtschaft, Wäscherei
Holzverarbeitung
Metallverarbeitung
Sonstiges (zum Beispiel Töpferei, Tierpflege, Lackiererei)
16. In welchen Arbeitsbereichen haben Sie schon gearbeitet?
Sie können mehrere
Felder ankreuzen.
Garten- und Landschaftsbau
Hauswirtschaft, Wäscherei
Holzverarbeitung
Metallverarbeitung
Sonstiges (zum Beispiel Töpferei, Tierpflege, Lackiererei)
17. In welchem Arbeitsbereich haben Sie besonders gern gearbeitet?
Sie können mehrere
Felder ankreuzen.
Garten- und Landschaftsbau
Hauswirtschaft, Wäscherei
Holzverarbeitung
Metallverarbeitung
Sonstiges (zum Beispiel Töpferei, Tierpflege, Lackiererei)
18. Wie kommen Sie zur Arbeit?
Bitte kreuzen Sie an.
Mit dem Fahrdienst der WfbM
Mit Unterstützung von Familienangehörigen, Freunden oder Kollegen
Ohne Unterstützung, selbständig (zum Beispiel zu Fuß oder mit Bus, Bahn, Fahrrad, Moped oder Auto)
Sonstiges ______________________________________________
19. Mit wem sprechen Sie über Ihre Arbeit?
Mit keiner Person
Kollegen und Freunde
Betreuer aus der WfbM
Sozialdienst der WfbM
Betreuer aus Wohnbereich
Eltern, Geschwister und Verwandte
Partner
Eigene Kinder
Gesetzlicher Betreuer
Andere Personen: ______________________________________________
168
anhang
Sie können mehrere
Felder ankreuzen.
u
Ja 20. Sind Sie mit der Hilfe und Unterstützung von Familienangehörigen
und
u Freunden zufrieden?
Nein Hinweis: Auch, wenn Sie keine Unterstützung erhalten, geben Sie bitte an, ob Sie damit zufrieden sind oder nicht
z
Ja 21. Sind Sie mit der Hilfe und Unterstützung von Betreuern und Anleitern
zufrieden?
z
Nein Hinweis: Auch, wenn Sie keine Unterstützung erhalten, geben Sie bitte an, ob Sie damit zufrieden sind oder nicht
22. Welche Hilfe oder Unterstützung würden Sie sich noch wünschen?
Sie können Ihre Wünsche
hier aufschreiben.
D Fragen zu einerDmöglichen
Fragen
Fragen
zuArbeit
zu
einer
einer
möglichen
außerhalb
möglichen
der
Arbeit
Arbeit
Werkstatt
außerhalb
außerhalb
derder
Werkstatt
Werkstatt
23. Haben Sie in der Zeit vor der Werkstatt schon einmal in einem Betrieb
gearbeitet oder ein Praktikum gemacht?
Ja
Nein
24. Haben Sie schon einmal über einen Wechsel von der Werkstatt auf
einen
e anderen Arbeitsplatz außerhalb der Werkstatt nachgedacht?
Ja
Nein
e
25. Wenn Sie schon mal über einen Wechsel auf einen Arbeitsplatz
außerhalb
a
der Werkstatt nachgedacht haben:
Haben
H Sie für diesen Wechsel irgendwie geübt oder sich vorbereitet?
Ja
Nein
a
H
W
26. Wenn Sie sich vorbereitet oder den Wechsel geübt haben:
Was
W haben Sie gemacht?
F
Sie können mehrere
Felder
F ankreuzen.
Ich habe die Arbeitsgruppe in der WfbM gewechselt.
Ich habe in einer Außengruppe/Außenarbeitsplatz der WfbM für den Wechsel geübt.
Ich habe auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz der WfbM im Betrieb geübt.
Ich habe ein Praktikum in einem Betrieb gemacht.
Ich habe außerhalb der WfbM bei einem Bekannten für den Wechsel geübt.
Ich habe im Elternhaus für den Wechsel geübt.
Ich habe den Wechsel auf andere Weise geübt oder erprobt:
______________________________________________________________________________________
27. Wenn die folgenden Sätze stimmen, antworten Sie bitte mit „ja“,
Ja
Nein
wenn nicht, dann bitte mit „nein“
Ich habe mich schon mal in einem Betrieb beworben.
Ich hatte Vorstellungsgespräche in Betrieben.
Ich habe schon mal in einem Betrieb gearbeitet, ging dann aber zurück in die WfbM.
Es kam zu einer Beschäftigung in einem Betrieb auf einem ausgelagerten
Arbeitsplatz. Dort arbeite ich immer noch.
Wenn Sie dort noch arbeiten, lassen Sie bitte die Frage 28 aus und machen bei
Frage 29 weiter.
anhang
169
28. Warum hat die Beschäftigung in einem Betrieb nicht geklappt – zumindest keine längere?
Oder, wenn Sie nicht versucht haben, eine Beschäftigung in einem Betrieb zu finden: Warum nicht?
29. Wie stellen Sie sich Ihre berufliche Zukunft vor?
Bitte machen Sie in jeder Zeile ein Kreuz
Ja, das
stimmt
Teils
teils
Nein, das
stimmt nicht
Ich möchte am liebsten immer in der Werkstatt arbeiten.
Ich werde in der Arbeit immer Hilfe und Unterstützung benötigen.
Ich hätte gerne mehr Abwechslung in der Arbeit.
Ich möchte am liebsten in einer Außengruppe oder auf einem
ausgelagerten Arbeitsplatz der WfbM arbeiten.
Ich möchte am liebsten in einem Betrieb auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt arbeiten.
(Das heißt in einem Betrieb ohne Betreuer und Sozialpädagogen)
Ich möchte am liebsten in einem Betrieb auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt arbeiten, wünsche mir dann aber weiter Unterstützung.
Trauen Sie sich einen Wechsel auf einen ausgelagerten Arbeitsplatz
in einem Betrieb mit Unterstützung der WfbM zu?
Trauen Sie sich einen Wechsel in einen Betrieb auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt zu, wenn Sie von Betreuern unterstützt werden und bei
Bedarf in die Werkstatt zurück können?
Trauen Sie sich einen endgültigen Wechsel in einen Betrieb auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt zu, wenn Sie dort nur die Unterstützung des
Betriebes bekommen?
30. Mit welchen Personen haben Sie schon über einen möglichen
Wechsel auf einen Arbeitsplatz außerhalb der WfbM gesprochen?
Sie können mehrere
Felder ankreuzen.
Mit keiner Person
Kollegen und Freunde
Betreuer aus der WfbM
Sozialdienst der WfbM
Betreuer aus Wohnbereich
Eltern, Geschwister und Verwandte
Partner
Eigene Kinder
Gesetzlicher Betreuer
Andere Personen: ______________________________________________
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung! Sie haben uns sehr geholfen!
170
anhang
Studie: Rahmenbedingungen für den Übergang aus WfbM
im Auftrag des MASF
!
Befragung von ehemalig in WfbM Beschäftigten
im Rahmen einer Studie für das
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
Studie: „Rahmenbedingungen für den Übergang aus Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
– Untersuchung der Beschäftigungssituation in WfbM im Land Brandenburg“
Berlin, 24. September 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
x
Wir führen eine wissenschaftliche Studie zum Übergang aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch. Da Sie nach einer Zeit in der
WfbM auf einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gewechselt haben, sind wir sehr
an Ihren Erfahrungen interessiert.
x
Weitere Informationen zur Befragung und zum Datenschutz haben wir in einem Informationsblatt
zusammengefasst, das wir diesem Brief dazulegen.
x
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.
x
Die Werkstatt, in der Sie früher gearbeitet haben, hat dieser Befragung zugestimmt.
x
Entweder hat die Werkstatt diesen Fragebogen an Sie weitergeleitet oder der Integrationsfachdienst. Wenn sie deshalb zwei Fragebögen bekommen haben, brauchen Sie natürlich nur einen
auszufüllen.
x
Die Befragung ist anonym. Das heißt, wir erfahren Ihren Namen nicht.
x
Bitte beantworten Sie alle Fragen offen und ehrlich.
x
Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer oder Anleiter.
x
Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen bis zum 5. November im verschlossenen
Umschlag an uns zurück. Ein adressierter Umschlag liegt bei. Sie müssen keine Briefmarke
aufkleben, das Porto bezahlen wir.
Prof. Dr. Thomas Gericke und
Dr. Jörn Sommer
Durchführung des Forschungsvorhabens:
INTERVAL GmbH
Lehrstuhl für Soziale Integration und Berufliche
Habersaathstr. 58
Rehabilitation – Benachteiligtenförderung
10115 Berlin
an der Otto-Von-Guericke-Universität Magdeburg,
vertreten durch Prof. Dr. sc. phil. Thomas Gericke
Zschokkestr. 32
39104 Magdeburg
Projektleitung:
Dr. Jörn Sommer
E-Mail: [email protected]
Telefon: 030-3744337-0
anhang
171
A
1.
Allgemeine Fragen zu Ihrer Person und Schule
Welches Geschlecht haben Sie?
Bitte kreuzen Sie an.
männlich
weiblich
2.
Wie alt sind Sie? _____________
Bitte tragen Sie Ihr Alter ein.
3.
Welche Schule haben Sie besucht?
Bitte kreuzen Sie an.
Oberschule/Polytechnische Oberschule (POS)
Hauptschule
Realschule/Gesamtschule
Förderschule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt:
Lernen
Emotional- /Sozialverhalten
geistige Entwicklung
körperlich-motorische Entwicklung
Hören
Sehen
Keine
Ich kann mich nicht erinnern.
4.
Wie ist Ihr Familienstand?
Bitte kreuzen Sie an.
Ich bin verheiratet.
Ich lebe in einer Lebensgemeinschaft mit Partner/Partnerin zusammen.
Ich bin ledig.
Ich bin geschieden.
5.
Haben Sie Kinder?
Bitte kreuzen Sie an.
Nein
Ja.
6.
7.
Was arbeiten Ihre Eltern oder was haben sie gearbeitet?
Bitte tragen Sie die jetzige oder die
letzte Tätigkeit ein.
Tätigkeit des Vaters ________________________________________
Ich weiß nicht
Tätigkeit der Mutter ________________________________________
Ich weiß nicht
Wo wohnen Sie?
Bitte kreuzen Sie an.
Im Wohnheim oder in einer Wohnstätte
In einer Außenwohngruppe
Ambulantes betreutes Wohnen
In einer eigenen Wohnung ohne Betreuung
Im Elternhaus
Sonstiges ______________________________________________
172
anhang
B
8.
Fragen zu Ihrer Berufsausbildung
Haben Sie an berufsfördernden Maßnahmen teilgenommen?
(Zum Beispiel: Berufsvorbereitendes Jahr, Unterstützte Beschäftigung)
Bitte kreuzen Sie an.
Habe ich nie begonnen
Habe ich begonnen und planmäßig abgeschlossen
Habe ich abgebrochen
9.
Haben Sie an berufsbildenden Maßnahmen teilgenommen?
(Zum Beispiel an einem Lehrgang mit einem Abschluss)
Bitte kreuzen Sie an.
Habe ich nie begonnen
Habe ich begonnen und mit Erfolg abgeschlossen
Habe ich abgebrochen
10. Haben Sie eine Facharbeiter-Ausbildung gemacht?
Bitte kreuzen Sie an.
Habe ich nie begonnen
Habe ich begonnen und mit Erfolg abgeschlossen
Habe ich abgebrochen
11. Haben Sie eine Fachschulische Ausbildung gemacht?
Bitte kreuzen Sie an.
Habe ich nie begonnen
Habe ich begonnen und mit Erfolg abgeschlossen
Habe ich abgebrochen
12. Haben Sie an einer Hochschule oder Fachhochschule studiert?
Bitte kreuzen Sie an.
Habe ich nie begonnen
Habe ich begonnen und mit Erfolg abgeschlossen
Habe ich abgebrochen
C
Fragen zu Ihrer Beschäftigung
13. Erhalten Sie eine monatliche Rente wegen Erwerbsunfähigkeit?
Bitte kreuzen Sie an.
Nein
Ja.
14. In welcher Branche arbeiten Sie?
Bitte kreuzen Sie an.
Land- und Forstwirtschaft
Baugewerbe
Verarbeitendes Gewerbe
Bergbau/Steinen und Erden
Handel
Energie-/Wasserversorgung
Kredit-/Versicherung
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
Erziehung/Unterricht
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Fischerei und Fischzucht
Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung
Gastgewerbe
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen
Sonstige:
anhang
173
15. Welche Aufgaben übernehmen Sie?
(zum Beispiel „Hilfsarbeiten in der Küche“ oder „Abrechnungen im Büro“)
Sie können Ihre Arbeit
hier beschreiben.
16. Welche Art der Beschäftigung haben Sie?
Bitte kreuzen Sie an.
geringfügig beschäftigt
für eine bestimmte Zeitdauer (befristet) sozialversicherungspflichtig beschäftigt
unbefristet (dauerhaft) sozialversicherungspflichtig beschäftigt
17. Wie viele Stunden arbeiten Sie in der Woche? _____________
Bitte tragen Sie die
Zahl der Stunden ein.
18. Wie hat der Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stattgefunden?
Bitte kreuzen Sie an oder
beschreiben Sie anderes.
Es war meine Idee, in einen Betrieb zu wechseln
Meine Familie oder Freunde haben mich auf die Idee gebracht,
es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu versuchen
Die Werkstatt hat mich auf die Idee gebracht, es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu versuchen
Anderes (bitte nennen)
19. Wenn Sie sich vorher auf den Wechsel vorbereitet haben:
Was haben Sie dafür gemacht?
Sie können mehrere
Felder ankreuzen.
Ich habe mich vorher nicht auf den Wechsel vorbereitet.
Ich habe die Arbeitsgruppe in der WfbM gewechselt.
Ich habe in einer Außengruppe/Außenarbeitsplatz der WfbM für den Wechsel geübt.
Ich habe auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz der WfbM im Betrieb geübt.
Ich habe ein Praktikum in einem Betrieb gemacht.
Ich habe außerhalb der WfbM bei einem Bekannten für den Wechsel geübt.
Ich habe im Elternhaus für den Wechsel geübt.
Ich habe den Wechsel auf andere Weise geübt oder erprobt:
______________________________________________________________________________________
174
anhang
20. Wer hat Sie beim Wechsel unterstützt?
Sie können mehrere
Felder ankreuzen.
Niemand
Personal der WfbM
Bundesagentur für Arbeit
Übernehmender Betrieb
Gerichtlicher Betreuer
Integrationsfachdienst
Privatperson (z. B. Familie oder Freunde)
Sonstige:
21. Wer unterstützt Sie nach erfolgter Vermittlung auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt im Betrieb weiter?
Sie können mehrere
Felder ankreuzen.
Niemand
Personal der WfbM
Bundesagentur für Arbeit
Kollegen oder Betreuer aus dem Betrieb
Gerichtlicher Betreuer
Integrationsfachdienst
Privatperson (z. B. Familie oder Freunde)
Sonstige:
22. Fühlen Sie sich bei den Kollegen im Betrieb anerkannt?
Ja
23. Wie hat sich Ihr Verantwortungsbereich im Vergleich zu früher entwickelt?
teils/teils
Nein
Bitte kreuzen Sie an.
Ich habe mehr Verantwortung als in der WfbM
Ich habe gleich viel Verantwortung wie in der WfbM
Ich habe weniger Verantwortung als in der WfbM
24. Wie fühlen Sie sich in Ihrem neuen Arbeitsumfeld
aufgehoben?
Gut
25. Würden Sie anderen Beschäftigten mit Behinderung in der WfbM den
Wechsel in einen Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt empfehlen?
teils/teils
Nicht gut
Bitte kreuzen Sie an.
Ja
Nein
Das hängt von der Person ab
Dazu kann ich nichts sagen
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung! Sie haben uns sehr geholfen!
anhang
175
Landesamt für Soziales und Versorgung
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus
Telefon: 0355 2893-0
E-Mail: [email protected]
www.lasv.brandenburg.de