Rahmenbedingungen für den Übergang aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Untersuchung der Beschäftigungssituation in WfbM im Land Brandenburg Endbericht Impressum Herausgeber: Landesamt für Soziales und Versorgung Lipezker Straße 45 03048 Cottbus Telefon: 0355 28 93-0 E-Mail: [email protected] www.lasv.brandenburg.de Bilder | Grafiken: LASV: Umschlag Bildleiste, 1.,3.,4. Bild Fotolia: Umschlag Bildleiste 2. Bild Gesamtherstellung dprint GmbH, Cottbus Auflage: 300 Stand: Juni 2015 Zertifikat seit 2009 audit berufundfamilie Studie im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg und des Landesamtes für Soziales und Versorgung Land Brandenburg Autoren Jörn Sommer Thomas Gericke Bastian Fischer Miguel del Estal Projektmitarbeit Diana Petleva Daniel Schmidt Adina Küchler Dominik Kessler INTERVAL GmbH Habersaathstr. 58 10115 Berlin www.interval-berlin.de Vorwort Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft wird durch eine Vielzahl von Maßnahmen in Bund und Land weiterentwickelt und ist derzeit wieder verstärkt in der Diskussion. Hierzu haben die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die die Bunderepublik Deutschland 2009 ratifizierte, und nicht zuletzt das Verfahren zur Staatenprüfung der Bundesrepublik vieles beigetragen. Gesellschaftliche Teilhabe bedeutet auch den gleichberechtigten Zugang zu Arbeit und Beschäftigung und die Öffnung des Arbeitsmarktes für alle Menschen mit Behinderung. Artikel 27 der UN-BRK postuliert dies. Der Eintritt in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist für viele Menschen mit Behinderung nach wie vor keine Selbstverständlichkeit – das lässt sich auch bei den Übergängen aus der Schule sowie der Werkstatt für behinderte Menschen beobachten. Für behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf ist die Beschäftigung in Betrieben und Dienststellen erheblich erschwert. Sind sie aufgrund einer Behinderung als voll erwerbsgemindert eingestuft, können sie als berufliches Teilhabeangebot in Werkstätten für behinderte Menschen tätig werden. Die dort geleistete Arbeit ist gesellschaftlich notwendig, anerkannt und wird geschätzt. In den letzten Jahren sind jedoch die Beschäftigtenzahlen in Werkstätten für behinderte Menschen bundesweit – so auch in Brandenburg – erheblich gestiegen. Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten, die einerseits eine Wahlmöglichkeit für Menschen mit Behinderung schaffen und andererseits die Durchlässigkeit aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt befördern, sind noch ausbaufähig. Ausgehend von der gesellschaftlichen Herausforderung einer inklusiven Arbeitswelt und den bereits praktizierten Verfahren zum Übergang Schule-Beruf und ersten Ansätzen für den Übergang aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gaben das Sozialministerium und das Integrationsamt beim Landesamt für Soziales und Versorgung das vorliegende Forschungsvorhaben in Auftrag. Im Mittelpunkt stehen folgende Fragen: Wie hat sich die Beschäftigungssituation in Brandenburger Werkstätten für behinderte Menschen in den letzten Jahren verändert und wie wird sie sich entwickeln? Welche beruflichen Perspektiven sehen Beschäftigte aus Werkstätten und welche Erfahrungen machen ehemalige Beschäftigte aus Werkstätten, die in Ausbildung oder Arbeit in Betrieben und Dienststellen gewechselt sind? Welche alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es für behinderte Menschen aus Werkstätten und welche sollten entwickelt werden? Was sind Hemmnisse für die Durchlässigkeit von Werkstätten und welche förderlichen Bedingungen können geschaffen werden? Sie halten nun den Abschlussbericht der wissenschaftlichen Untersuchung in der Hand, über dessen Realisierung wir uns sehr freuen und der keine Selbstverständlichkeit ist. Die Rahmenbedingungen für den Übergang aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Brandenburg werden bestimmt durch verschiedene überwiegend bundesrechtliche Regelungen und gestaltet durch viele unterschiedliche Akteurinnen und Akteuren im Land. Letztere haben das gemeinsame Anliegen formuliert, die Durchlässigkeit von Werkstätten zu verbessern und Beschäftigungsalternativen für behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu befördern. Auf Initiative des Sozialministeriums und des Landesam- Vorwort 3 tes für Soziales und Versorgung wurde eine Landesarbeitsgruppe für die Planung und Begleitung der Untersuchung gegründet, an der Vertreterinnen und Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Brandenburg e.V., der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte Brandenburg e.V., des Landesbehindertenbeirates, der Kommunalen Spitzenverbände, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Brandenburg, des Sozialministeriums, des Integrationsamtes sowie des Fachdienstes beim Landesamt für Soziales und Versorgung aktiv mitarbeiteten. Der engagierten Zusammenarbeit der Institutionen ist es zu verdanken, dass mit der Studie ein umfassendes Bild der Beschäftigungssituation in Brandenburger Werkstätten für behinderte Menschen und den Voraussetzungen sowie Potentialen für alternative Beschäftigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gezeichnet werden konnte. Ein besonderer Dank geht an die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten, die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte sowie die Werkstätten im Land, die das Forschungsvorhaben mit großer Initiative und Aufwand unterstützen. Die Erhebung bei Werkstätten sowie die bundesweit einmalige Befragung von Beschäftigten mit Behinderungen aus Werkstätten wären ohne diesen Einsatz nicht realisierbar gewesen. Die wissenschaftliche Untersuchung wurde seit Juni 2014 durch InterVal GmbH in Kooperation mit der Universität Magdeburg – Lehrstuhl für Soziale und Berufliche Rehabilitation umgesetzt. Am Gelingen des Forschungsvorhabens haben Dr. Jörn Sommer und Prof. Dr. Thomas Gericke sowie ihre Teams den entscheidenden Anteil. Ihnen gilt unser gemeinsamer Dank für ihre gewissenhafte Arbeit und wertvollen Überlegungen. Wir hoffen, dass die mit dem Forschungsvorhaben aufgezeigten Möglichkeiten intensiv erörtert und von den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren konkrete Schritte ergriffen werden, um bestehende Hemmnisse zu überwinden und verlässliche Übergangswege zu ebnen. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist eine unter vielen Gesichtspunkten überaus lohnende gesellschaftliche Herausforderung, auf die wir weiterhin unser Augenmerk legen werden. Potsdam und Cottbus im Juni 2015 4 Diana Golze Liane Klocek Ministerin für Arbeit, Soziales Präsidentin des Landesamtes für Gesundheit, Frauen und Familie Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Land Brandenburg Vorwort Inhaltsverzeichnis 1 Kontext der Studie ..............................................................................................................13 1.1 Hintergrund des Auftrags ................................................................................................13 1.2 Problemaufriss ................................................................................................................13 2 Methodischer Hintergrund ................................................................................................17 2.1 Eckpunkte der Untersuchung ..........................................................................................17 2.2 Umsetzung der Befragung von WfbM ............................................................................17 2.3 Umsetzung der Befragung von (ehemalig) in WfbM Beschäftigten ................................18 2.4 Umsetzung der regionalen Fallstudien............................................................................19 3 Deskriptive Ergebnisse der WfbM-Befragung ..................................................................21 3.1 Kapazitäten der WfbM ....................................................................................................21 3.2 Art der Übergangsorganisation ......................................................................................21 3.3 Angebotslandschaft, zur WfbM alternative Beschäftigungsmöglichkeiten und Berufsvorbereitung im jeweiligen Einzugsgebiet......................................................24 3.4 Hemmnisse für eine höhere Zahl von Übergängen aus der WfbM ................................27 3.5 Einschätzungen der WfbM zu zielgruppenspezifischen Herausforderungen..................30 3.6 Entwicklung von Beschäftigtenzahlen in WfbM ..............................................................31 3.6.1 Veränderungen des Personenkreises ......................................................................32 3.6.2 Aufnahmen in das Eingangsverfahren ......................................................................33 3.6.3 Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich ................................................................35 3.6.4 Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich – nach Zugang und Art der vorrangigen Behinderung ..........................................................................................36 3.6.5 Aufnahmen in den Arbeitsbereich ............................................................................37 3.6.6 Aufnahmen in den Arbeitsbereich – nach Zugang und Art der Behinderung ............38 3.6.7 Bestand der Personen in der WfbM ..........................................................................39 3.6.8 Abgänge aus der WfbM ............................................................................................41 3.6.9 Zusammenfassung zentraler Entwicklungen ............................................................42 3.7 Individuelle Dokumentation von Übergängen ................................................................42 4 Befragung von (ehem.) in WfbM Beschäftigten ..............................................................45 4.1 Befragung von aktuell Beschäftigten der WfbM ..............................................................46 4.2 Befragung von ehemalig Beschäftigten der WfbM..........................................................52 4.3 Zwischenfazit aus der Befragung ehemaliger und aktueller Beschäftigter ....................54 5 Ergebnisse regionaler Fallstudien ....................................................................................56 5.1 Kurzporträts der fünf Regionen ......................................................................................56 5.1.1 Prignitz ......................................................................................................................59 5.1.2 Potsdam ....................................................................................................................59 5.1.3 Oberhavel..................................................................................................................60 5.1.4 Cottbus ......................................................................................................................61 5.1.5 Elbe-Elster ................................................................................................................62 5.2 Unternehmen als aufnehmendes System ......................................................................63 5.2.1 Grundlegende Handlungslogiken der Unternehmen ................................................63 5.2.2 Praxis der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Unternehmen ............64 InhaltsVerzeIchnIs 5 Inhaltsverzeichnis 5.2.3 Beschäftigungsfelder für WfbM-Beschäftigte in Unternehmen..................................68 5.3 Zuweisungspraxis, veränderte Behinderungsformen und Beschäftigungsmöglichkeiten..........................................................................................68 5.3.1 Praxis der Zuweisung in die WfbM............................................................................70 5.3.2 Veränderte Behinderungsformen WfbM-Beschäftigter..............................................71 5.3.3 Wechselwirkungen zwischen der Zusammensetzung der Beschäftigten in WfbM und dem Vorhandensein/Nichtvorhandensein von Beschäftigungsangeboten ........................................................................................72 5.4 Praxis der WfbM zur Gestaltung und Förderung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ..................................................................................72 5.5 Akteure im institutionellen Umfeld der WfbM ..................................................................77 5.5.1 Agentur für Arbeit ......................................................................................................77 5.5.2 Jobcenter ..................................................................................................................79 5.5.3 Kammern ..................................................................................................................80 5.5.4 Örtlicher Sozialhilfeträger ..........................................................................................81 6 Handlungsbedarfe und Handlungsoptionen aus der Sicht befragter Akteure..............82 6.1 Angebotsformen, die den WfbM im Sinne des personenzentrierten Ansatzes des Rehabilitationsrechts und der UN-BRK geboten und realisierbar erscheinen ................82 6.2 Weiterentwicklung der (internen) Förderprozesse in der WfbM ......................................83 6.3 Förderpolitische und gesellschaftspolitische Herausforderungen ..................................86 7 Prognosen über Zugänge und Bestand der WfbM 2013 bis 2023 ..................................92 7.1 Entwicklung des Bestands an Beschäftigten ..................................................................92 7.2 Von der beobachteten Entwicklung des Bestands zur Prognose....................................96 7.3 Prognose unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen ................................97 7.3.1 Zugänge junger Menschen in die WfbM direkt aus der Schule ................................97 7.3.2 Quereinsteiger bzw. „Arbeitsmarktnahe“ Zugänge in die WfbM................................98 7.3.3 Altersbedingte Abgänge Beschäftigter aus der WfbM ............................................101 7.3.4 Fazit und Grenzen der Ableitung aus demografischen Faktoren ............................101 8 Zusammenfassende Befunde und übergreifende Schlussfolgerungen aus den unterschiedlichen Untersuchungsmodulen ....................................................105 9 Literatur- und Quellenverzeichnis ..................................................................................117 10 Anhang..............................................................................................................................122 10.1 Tabellenanhang ..........................................................................................................122 10.2 Erhebungsinstrumente ................................................................................................155 6 InhaltsVerzeIchnIs Abbildungsverzeichnis Verzeichnis der Textboxen Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Abbildung 7: Abbildung 8: Überblick über Untersuchungsebenen ..............................................................17 Alterspyramide im Arbeits- und Berufsbildungsbereich – Bestand 2013 ..........40 Jährliche Zugänge und Abgänge im Bestand der WfbM....................................42 Berufliche Qualifizierung aktuell und ehemalig Beschäftigter (in %)..................46 Art und Bereich der Beschäftigung (in WfbM)....................................................47 Vorbereitungen und Versuche von Übergängen ................................................49 Fragen zur Übergangsvorbereitung ..................................................................50 Kommunikation über möglichen Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ..................................................................................51 Abbildung 9: Eigenes Zutrauen und Bewertung beruflicher Perspektiven..............................52 Abbildung 10: Aktuelle Arbeitsverhältnisse ehemalig WfbM-Beschäftigter ..............................53 Abbildung 11: Bewertung der Hilfestellungen beim Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt ....54 Abbildung 12: Überblick über ausgewählte Fallregionen..........................................................56 Abbildung 13: Entwicklung der Beschäftigtenzahlen von 2001 bis 2013..................................93 Abbildung 14: Gegenüberstellung von Primärerhebung und Sekundärdaten der Träger ........95 Abbildung 15: Differenzierte Darstellung der Entwicklung anhand der Sekundärdaten der Träger ................................................................................95 Abbildung 16: Entwicklung der Beschäftigtenzahlen zwischen 2001 und 2023 ....................104 Verzeichnis der Textboxen Textbox 1: Textbox 2: Textbox 3: Textbox 4: Textbox 5: Textbox 6: Textbox 7: Textbox 8: Textbox 9: Textbox 10: Textbox 11: Textbox 12: Textbox 13: Zusammenfassung zu alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten ....................25 Zusammenfassung zur Förderung von Übergängen ........................................27 Anmerkungen zur Datenbasis............................................................................32 Fallbeispiel: Bedingungen zu einer geplanten Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aus der Sicht eines Unternehmens ................................................................................69 Fallbeispiel: Vermittlung eines Menschen mit Behinderung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch den AGS ..................78 Zusammenfassung zu gebotenen und realisierbaren Angebotsformen ............82 Zusammenfassung von Ergebnissen zu wesentlichen Rahmenbedingungen ......................................................................................106 Zusammenfassung zu Zahlen und Strukturen der in WfbM Beschäftigten......108 Zusammenfassung zur Zahl und Struktur von Übergängen ............................109 Zusammenfassung zum Übergangsbezogenen Aufgabenverständnis der WfbM und ihren Kooperationsbeziehungen ..............................................111 Zusammenfassung der Prognose bis 2023 auf der Basis der Zahlen von 2013 ..........................................................................................................112 Zusammenfassung von Ergebnissen der Befragung von (ehemalig) in WfbM Beschäftigten ....................................................................................113 Zusammenfassung von Ergebnissen zum Matching zwischen Betrieben und am Übergang aus der WfbM interessierten in WfbM Beschäftigten ........114 abbIldungs- und textboxVerzeIchnIs 7 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Tabelle 14: Tabelle 15: Tabelle 16: Tabelle 17: Tabelle 18: Tabelle 19: Tabelle 20: Tabelle 21: Tabelle 22: Tabelle 23: Tabelle 24: Tabelle 25: Tabelle 26: Tabelle 27: Tabelle 28: Tabelle 29: Tabelle 30: Tabelle 31: Tabelle 32: Tabelle 33: Tabelle 34: Tabelle 35: 8 Durchschnittliche Zahl genehmigter Werkstattplätze ............................................21 Form in welcher die Werkstatt ihre Beschäftigten über Alternativen zur WfbM informiert (Inhalt, Umfang, Häufigkeit) ..................................................22 Beschäftigte, die jeweils Betriebspraktika zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt begonnen haben ............................................23 Wie schätzen WfbM dieses Angebot für die Gruppen ein? ..................................27 Aufnahmen ins Eingangsverfahren – Altersstruktur ..............................................34 Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich – Altersstruktur ..................................35 Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich – nach Art des Zugangs und Art der Behinderung ..................................................36 Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich – Entwicklung der Art der Behinderung nach Art des Zugangs................................37 Aufnahmen in den Arbeitsbereich – Altersstruktur ................................................38 Aufnahmen in den Arbeitsbereich – nach Art des Zugangs und der Behinderung ........................................................39 Aufnahmen in den Arbeitsbereich nach Zugang aus dem Berufsbildungsbereich – nach Art der Behinderung und Jahr ..............................39 Bestand der Beschäftigten in Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich nach Jahren (Stichtag jeweils 31.12.) ..................................................................40 Abgänge aus der WfbM ........................................................................................41 Zahl der Übergänge aus 23 WfbM ........................................................................43 Strukturmerkmale befragter (ehemaliger) Beschäftigter der WfbM ......................45 Wünsche aktuell Beschäftigter hinsichtlich Weiterqualifizierung und Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ........................................................48 Eckdaten der fünf Fallregionen ............................................................................57 In WfbM Beschäftigte im Verhältnis zu Eckdaten der Fallregionen ......................58 Erwartete Zugänge aus Förderschulen bis 2013 (Gemäß historischem Mittel) ....98 Entwicklung geistig-seelisch Schwerbehinderter (Gemäß historischem Mittel) ....99 Erwartete arbeitsmarktnahe und sonstige Zugänge bis 2023 ............................100 Erwartete Abgänge..............................................................................................101 Mittelwert-Prognose der Beschäftigenzahlen bis 2023 ......................................102 Prognose-Szenario „viele Zugänge, wenig Abgänge“ ........................................102 Prognose-Szenario „wenig Zugänge, wachsende Minderung“ ..........................102 Aufnahmen in das Eingangsverfahren – gesamt ................................................122 Aufnahmen in das Eingangsverfahren – weiblich ..............................................124 Aufnahmen in das Eingangsverfahren – männlich..............................................127 Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich – gesamt ..........................................129 Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich – weiblich..........................................132 Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich – männlich ........................................136 Aufnahmen in den Arbeitsbereich – gesamt ......................................................139 Aufnahmen in den Arbeitsbereich – weiblich ......................................................142 Aufnahmen in den Arbeitsbereich – männlich ....................................................145 Aufnahmen in den Arbeitsbereich nach Zugang aus dem Berufsbildungsbereich – nach Art der Behinderung und Jahr – weiblich ............148 tabellenVerzeIchnIs Tabelle 36: Aufnahmen in den Arbeitsbereich nach Zugang aus dem Berufsbildungsbereich – nach Art der Behinderung und Jahr – männlich ..........148 Tabelle 37: Bestand der Beschäftigten 2013 ........................................................................149 Tabelle 38: Abgänge aus der WfbM - weiblich ......................................................................152 Tabelle 39: Abgänge aus der WfbM - männlich ....................................................................152 Tabelle 40: Abgänge aus der WfbM - gesamt ......................................................................153 tabellenVerzeIchnIs 9 Abkürzungsverzeichnis ADHS AGS BA BAG BBW BMAS bzw. d. h. DIA-AM ESF EU-Rente GdB HWK i d. R. IFD IHK LAG LASV MASGF SGB s. o. UN-BRK vgl. VZÄ WfbM WVO z. B. Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit Bundesagentur für Arbeit Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerk Bundesministerium für Arbeit und Soziales beziehungsweise das heißt Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit Europäischer Sozialfonds veraltet für „Erwerbsunfähigkeitsrente“ – eigentlich Erwerbsminderungsrente Grad der Behinderung Handwerkskammer in der Regel Integrationsfachdienst Industrie- und Handelskammer Landesarbeitsgemeinschaft Landesamt für Soziales und Versorgung Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg Sozialgesetzbuch siehe oben Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen vergleiche Vollzeit-Äquivalent Werkstatt für Menschen mit Behinderungen Werkstättenverordnung zum Beispiel Anmerkung zur Wahl geschlechtsneutraler Sprache I. d. R. verwenden die Autoren im Bericht eine geschlechtsneutrale Sprache. Lediglich wurden die Zitate von Befragten hier nicht geändert, auch wenn deren Äußerungen entsprechenden Standards widersprechen. Die verwendeten Begriffe „Akteur“ und (Kooperations-/Ansprech-) „Partner“ beziehen sich nicht auf Personen, sondern Institutionen und sind damit geschlechtsneutral, so soll auch der Begriff „Arbeitgeber“ verstanden werden. Ansonsten sind geschlechtsspezifisch formulierte Aussagen auch geschlechtsspezifisch gemeint. 10 abkürzungsVerzeIchnIs Kontext der Studie 1.1 Hintergrund des Auftrags Die Aufgaben, welche die WfbM leisten, sind wichtig, notwendig und gesellschaftlich anerkannt. Vor dem Hintergrund der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UNBRK) Artikel 27 ist dennoch für das Land Brandenburg von Interesse, welche Beschäftigungsalternativen entstehen könnten und wie die Durchlässigkeit von Angeboten (z. B. über personenzentrierte Ansätze) gefördert und weiterentwickelt werden kann. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (MASGF) hat somit im Jahr 2014 eine wissenschaftliche Untersuchung über die Rahmenbedingungen für den Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter besonderer Berücksichtigung der bisherigen Beschäftigungssituation in WfbM im Land Brandenburg ausgeschrieben und die InterVal GmbH in Kooperation mit dem Lehrstuhl für soziale und berufliche Rehabilitation an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg mit deren Durchführung beauftragt. Diese Studie wurde durch eine Landesarbeitsgruppe begleitet, in der Vertreterinnen und Vertreter des MASGF, des Integrationsamtes sowie des Fachdienstes beim Landesamt für Soziales und Versorgung, der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Brandenburg e. V., der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte, des Landesbehindertenbeirates, der Kommunalen Spitzenverbände, der Regionaldirektion BerlinBrandenburg der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherungsträger BerlinBrandenburg und der LIGA der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege mitarbeiteten. Inhaltliche und methodische Schwerpunktsetzungen der Studie ebenso wie Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen wurden in der Landesarbeitsgruppe erörtert. Erhebungsin- 1 strumente wurden zum Teil in der Landesarbeitsgruppe insgesamt diskutiert, teils in bilateraler Abstimmung mit den Beteiligten entwickelt. In Abstimmung zwischen dem MASGF, der Landesarbeitsgruppe und dem Team der Untersuchung wurde das auf die ursprüngliche Leistungsbeschreibung zugeschnittene Studiendesign angepasst und dabei die standardisierten Untersuchungsmodule um ein primär qualitatives Element ergänzt. Das resultierende Untersuchungskonzept gründet die Analysen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen empirisch überwiegend auf drei unterschiedlichen Primärerhebungen: Eine Befragung der 28 Brandenburger WfbM, eine Befragung (ehemaliger) in WfbM Beschäftigter sowie fünf regionale, qualitativ ausgerichtete Fallstudien, in welche unterschiedliche beteiligte Akteure (WfbM, Betriebe, Kammern, Agenturen, Jobcenter und Sozialämter) einbezogen wurden. Das methodische Vorgehen wird in Abschnitt 2 dargelegt. 1. 2 Problemaufriss Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind eine wichtige institutionelle Säule im System der beruflichen Rehabilitation. Ihre Aufgaben sind durch das SGB IX, §136, fixiert: „(1) Die Werkstatt für behinderte MenschenisteineEinrichtungzurTeilhabebehinderterMenschenamArbeitslebenim SinnedesKapitels5desTeils1undzur EingliederungindasArbeitsleben.Siehat denjenigen behinderten Menschen, die wegenArtoderSchwerederBehinderung nicht,nochnichtodernochnichtwieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigtwerdenkönnen, 1.eine angemessene berufliche Bildung undeineBeschäftigungzueinemihrer LeistungangemessenenArbeitsentgelt ausdemArbeitsergebnisanzubietenund 2.zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder kontext der studIe 13 Erwerbsfähigkeitzuerhalten,zuentwickeln,zuerhöhenoderwiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. SiefördertdenÜberganggeeigneterPersonenaufdenallgemeinenArbeitsmarkt durchgeeigneteMaßnahmen.“ Nach Angaben der BAG WfbM (2013) waren per 01.01.2013 bundesweit an 2 600 (Haupt-) Standorten ca. 300 000 Menschen mit Behinderung in den Mitgliedseinrichtungen der BAG beschäftigt, in den Einrichtungen des Landes Brandenburg ca. 11 000. Die Entwicklung der in WfbM Beschäftigten hat sich deutlich schneller entwickelt, als prognostiziert.1 Das ist auf die gestiegene Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in Förder- und Regelschulen (vor dem Untersuchungszeitraum der Studie) und ein Anwachsen der psychischen Erkrankungen zurückzuführen.2 Das stellt sowohl die Leistungsträger als auch die WfbM als Leistungserbringer vor große Herausforderungen. In allen förderpolitischen und reha-pädagogischen Dokumenten wird die Notwendigkeit der WfbM betont. Aber sowohl die Leistungsträger als auch die Leistungserbringer führen einen angeregten Diskurs zur Weiterentwicklung der Arbeit in den WfbM. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte ist in diesen Diskurs auf Landesebene eingebunden. Zur Kommunikationsgüte in den jeweiligen WfbM zwischen Leitung und Werkstattrat liegen keine Informationen vor. Allerdings wird 1 2 3 4 14 hier noch Potential gesehen. Nachfolgend soll auf einzelne Aspekte dieses Diskurses eingegangen werden. Die Zahl der in WfbM Beschäftigten hat im Trend der letzten Jahren stärker zugenommen als prognostiziert. Obwohl es in den letzten zwei Jahren eine Plateauphase gibt, ist die weitere Entwicklung der Zugangszahlen in WfbM unsicher.3 Gleichzeitig sind demographisch begründete Entlastungen im Zugang zu den Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation, auch in den WfbM, nicht so eingetreten, wie prognostiziert. Insgesamt stellen die gestiegenen Zugangszahlen in den WfbM alle Beteiligten, insbesondere die Leistungsträger, vor große finanzielle Herausforderungen. Die Aufforderung an die WfbM, mit eigenen Leistungsangeboten am Markt einen Eigenanteil zu erwirtschaften, ist also nicht nur Ausdruck der angestrebten Lernortkooperation, sondern zielt auch auf die gesicherte Finanzierung der WfbM. Die qualitative Zusammensetzung der in den WfbM Beschäftigten, insbesondere der starke Zuwachs im Bereich der seelischen / psychischen Behinderungen und das Auftreten bzw. die Diagnostizierung von Mehrfachbehinderungen, stellt die WfbM als Leistungserbringer, aber auch die Leistungsträger vor neue Anforderungen.4 Das Konzept der beruflichen Teilhabe impliziert viel stärker als bisher die Idee der WfbM (auch!) als ein befristetes Moratorium, als eine förderpädago- vgl. Con_sens (2003), ISB (2008) Dabei führen Fachleute die Wachstumszahlen nicht allein darauf zurück, dass Menschen auf private und berufliche Belastungen zunehmend mit psychischer Erkrankung reagieren, sondern auch auf eine sensiblere Wahrnehmung von psychischen Krankheiten, bei Betroffenen wie Ärztinnen und Ärzten. vgl. BKK Bundesverband (2011) S. 9ff. sowie Autorengruppe (2014): S. 167ff. Das hängt auch damit zusammen, dass es ganz offensichtlich zwischen der Anzahl Anspruchsberechtigter, den verfügbaren Plätzen und dem demographischen Wandel und der konjunkturellen Entwicklung Wechselwirkungen gibt, welche die Prognosen erschweren. Laufende Untersuchungen des Untersuchungsteams in Bayern deuten darauf hin, dass positive konjunkturelle Entwicklungen und die damit verbundene Nachfrage nach Fachkräften einzelne Förderkategorien der beruflichen Rehabilitation geradezu „austrocknen“ können (vgl. Sommer/Gericke/Fischer, 2014, unveröffentlicht). Als Aufgaben formuliert sind diese im SGB IX schon immer (vgl. SGB IX, §136). kontext der studIe gische „Durchgangsstation“. Viel stärker als bisher geht es deshalb darum, die Instrumente der Förderpraxis in den WfbM so auszurichten, dass sie die Potenziale des Einzelnen nachhaltig ausschöpfen und so einen Übergang in anschließende Integrationsprojekte, Angebote des zweiten bzw. öffentlichen Arbeitsmarktes oder Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes ins Auge fassen. Dazu sind zwangsläufig auch neue Formen der Kooperation zwischen den WfbM und anderen Trägern oder Integrationsprojekten, vor allem aber auch Kooperationen mit Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes zu entwickeln. Die Existenz der WfbM wird mit diesen Anstrengungen nicht infrage gestellt. Der gestiegene Zugang von Menschen mit einer psychischen Behinderung in die WfbM ist auch Ausdruck für strukturelle Defizite im System der beruflichen Rehabilitation. Die WfbM (eigentlich die Fachausschüsse) stehen immer mehr unter dem Druck, sich in der Zuweisungspraxis nach „unten“ und „oben“ nachvollziehbar abzugrenzen. Das heißt: Im Vorfeld diejenigen zu identifizieren, für die die WfbM ein zu anspruchsvoller Lern- bzw. Arbeitsort ist, genauso wie diejenigen, denen in der WfbM keine adäquate Förderung zuteilwerden kann. Letzteres trifft insbesondere Menschen mit einer psychischen Behinderung, deren Zahl in den letzten Jahren, aus verschiedenen Gründen stark zugenommen hat.5 Einfluss auf die zahlenmäßige Entwicklung der in den WfbM Beschäftigten hat auch die Zahl 5 6 7 8 von Absolventinnen und Absolventen der Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernbehinderung“, die nicht selten mit der Diagnose geistiger Behinderung und sozialer Beeinträchtigung einhergeht.6 In der Vergangenheit gelang es den Förderschulen bei vielen ihrer Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Gründen nicht, die Voraussetzungen für einen Übergang in eine allgemeine berufsvorbereitende oder berufsbildende Maßnahme zu schaffen. Das Ergebnis war deren häufige Einmündung in die WfbM. An dieser Zielgruppe wird deutlich, dass das System der beruflichen Rehabilitation wie ein „System verbundener Einheiten“ funktioniert. Der Zugang oder Nicht-Zugang bestimmter Gruppen von Klientinnen und Klienten zu bestimmten Angeboten hat immer Auswirkungen auf die anderen Systembereiche und ist insofern ein wichtiger Aspekt der Rahmenbedingungen für den Übergang von den WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. In den Förderschulen werden mittlerweile zunehmend neue Ansätze für eine arbeitsmarktorientierte Berufsorientierung umgesetzt, die erkennbar machen, dass hier ein Umdenken stattfindet.7 Der Übergang von in WfbM Beschäftigten bzw. deren Vorbereitung für eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist eine in der Werkstattverordnung (WVO) formulierte Aufgabe der Werkstätten (vgl. Werkstattverordnung, §5 Abs. 2 und 4).8 Dafür sind die Bedingungen in den Werkstätten unter Berücksichtigung der Voraussetzungen der in WfbM Beschäftigten entsprechend zu gestalten. vgl. BMAS (2013): S. 21-26 Bundesweit ist der Schüleranteil in Förderschulen zwischen den Schuljahren 2000/2001 und 2012/2013 gestiegen, im Land Brandenburg sank er hingegen von 5,3 % auf 4,9 %. Autorengruppe (2014): S 179. Über die bundesweite „Initiative Inklusion“, die das Land Brandenburg mit einem Landesprogramm ergänzt, wird seit 2011 ein Berufsorientierungsverfahren für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf: geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören und Sehen flächendeckend umgesetzt. Seit Schuljahr 2014/2015 handelt es sich um ein 3-jähriges Verfahren. Zwischen 2011 und 2013 wurde überdies in drei von sechs Schulamtsbezirken das Modellprojekt ZEBRA-Plus erprobt (2-jährige vertiefte Berufsorientierung an Förderschulen „Lernen“). Ab dem Schuljahr 2015/16 ist vertiefte Berufsorientierungs-Förderung über das ESF-Programm „Initiative Sekundarstufe I“ flächendeckend möglich. Zu den möglichen Auswirkungen dieser Ansätze, vgl. Abschnitt 7. Werkstättenverordnung vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1365), Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2959) kontext der studIe 15 Und insbesondere der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. Aus systemischer Perspektive ist der Übergang von den WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt komplex determiniert: Primär hängen die Übergangsmöglichkeiten von der Verfasstheit des regionalen Arbeitsmarktes und seiner Aufnahmemöglichkeiten ab. Hier gibt es momentan gravierende Unterschiede zwischen den Regionen mit entsprechenden Auswirkungen für die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (s. o.). Wenn der allgemeine Arbeitsmarkt aufnahmefähig ist, dann ist der gelingende Übergang von der WfbM in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes vor allem eine Frage der fachlichen Passfähigkeit bzw. ob die Förderpraxis in den WfbM den Bedarfen des Arbeitsmarktes entspricht bzw. entsprechen kann. Untersuchungen von Möhle9 zeigten, dass erfolgreiche Übergänge neben dem Fachlichen auch von der Motivation und den Einstellungen der in den WfbM Beschäftigten abhängig sind. In anderen Untersuchungskontexten10 finden sich Hinweise, dass Fragen der Teilhabe in der Arbeit der WfbM zum Teil ungenügend berücksichtigt werden, dass die Selbstermächtigung der in den WfbM Beschäftigten im Sinne des Empowermentkonzeptes und damit die Überzeugung und das Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit in der Förderpraxis der WfbM unzureichend umgesetzt werden. Dieses Defizit benennt auch die BAG WfbM als eine zukünftig besser zu lösende Aufgabe.11 Dabei muss berücksichtigt werden, dass die WfbM sich häufig in einem Spannungsfeld zwischen Ermächtigung ihrer Beschäftigten als Voraussetzung für gelin- 9 vgl. Möhle (2012) 10 vgl. Habermann (2015) 11 vgl. BAG WfbM (2014) 16 kontext der studIe gende Übergänge und dem wirtschaftlichen Agieren der WfbM bewegen. In den WfbM Beschäftigte mit dem Potenzial des erfolgreichen Überganges auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sind eben auch immer sog. „Leistungsträgerinnen / Leistungsträger“ und Grundlage für erfolgreiches und zuverlässiges Agieren der WfbM am Markt. Von ihrer primären Aufgabe her muss das Ziel der WfbM immer darin bestehen, Beschäftigte, deren Fähigkeiten und Fertigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind – ggf. mit Unterstützung – beim Übergang dorthin aktiv zu fördern. Dafür sind auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu entwickeln. Quantitativ ist die Zahl gelingender Übergänge aus den WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kaum relevant. Schon seit Langem werden deshalb im Kontext der WfbM die nur sehr selten zu beobachtenden Übergänge von der WfbM in Betriebe des ersten Arbeitsmarktes (darunter auch in Integrationsprojekte) diskutiert. In der Literatur finden sich Angaben von zwei bis 27 % der in den WfbM Beschäftigten, denen der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt gelingen könnte.12 Die tatsächlichen Übergangsquoten sind mit 0,1 bis 0,2 % 13 fast zu vernachlässigen und deshalb immer wieder Grund zu (selbst)kritischer Auseinandersetzung. Die WfbM selbst versuchen durch Kooperationsmodelle (z. B. Außenarbeitsplätze) den Übergang in Betriebe oder betriebsförmige Einrichtungen zu forcieren. Gleichzeitig gibt es aber auch modernisierungsbedingt immer weniger bzw. nicht genügend Möglichkeiten der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ganz offensichtlich sind hier langfristig Entwicklungen hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt einzuleiten. 12 Markowetz (2000) zit. nach Bieker (2008): S. 323 13 vgl. ISB (2008) Methodischer Hintergrund 2.1 Eckpunkte der Untersuchung Entsprechend der Leistungsbeschreibung wurde das Untersuchungsdesign auf das übergreifende Interesse des Landes Brandenburg ausgerichtet, praxisrelevante Erkenntnisse über Beschäftigungsalternativen zu den WfbM im Kontext der UN-BRK (Artikel 27) zu erhalten, die sich wiederum aus Erkenntnissen über die Durchlässigkeit von Angeboten sowie über Anreize und Barrieren ableiten lassen (vgl. Abbildung 1). 2 Auch die Methoden der Datengewinnung waren zu einem Teil vorgegeben. Das MASGF wünschte sich z. B. in Abstimmung mit der Landesarbeitsgruppe eine Erhebung durch Befragung der 28 Brandenburger WfbM, die sich inhaltlich und in der Struktur an der älteren bundesweiten Studie zum Thema14 orientieren sollte (vgl. Abschnitt 2.2). Für die Umsetzung der Studie stand eine Dauer von knapp zwölf Monaten (nach einem ersten Auftakttreffen im Mai 2014) zur Verfügung. Abbildung1-ÜberblicküberUntersuchungsebenen Die Leistungsbeschreibung spezifizierte dabei einen großen Teil der Daten, die erhoben werden sollten. Hierzu zählen insbesondere Daten der Untersuchungsbereiche: Beschäftigungssituation in WfbM, Angebote zur Integration in den Arbeitsmarkt sowie Organisation und Ergebnisse der Förderung von Übergängen in den allgemeinen Arbeitsmarkt und alternative Beschäftigungsverhältnisse. 2.2 Umsetzung der Befragung von WfbM Die Befragung der 28 WfbM diente zur Erhebung sehr unterschiedlich strukturierter Daten: Ein erster Teil der Erhebung bezog sich auf nummerische Angaben zur Zahl der jeweils Beschäftigten, differenziert jeweils nach stichtagsbezogenen bestands- und periodenbezogenen Flussgrößen (d. h. Zu- und Abgänge), nach Kalenderjahren, nach individuellen Merkmalen sowie nach Bereichen (Eingangs-, Berufsbildungs- 14 ISB (2008) MethodIscher hIntergrund 17 und Arbeitsbereich) und Rehabilitationsträgern. Ein zweiter Teil der Daten zielte darauf, qualitative Unterschiede zwischen den WfbM abzubilden, z. B. hinsichtlich der regionalen Vernetzung und der Organisation von Übergängen. Zudem wurde der finanzielle Aufwand der WfbM erfragt.15 Und drittens waren auch „weiche“ Informationen zu ermitteln, z. B. Einschätzungen der WfbM über die möglichen Ursachen für Veränderungen im Personenkreis, Prognosen zum Bedarf, geplante Anpassungen im Angebot, ggf. Unterstützungsbedarfe für die Förderung der strukturellen Weiterentwicklung, Bewertungen der Begutachtungspraxis der Arbeitsagenturen etc. Die Empfehlung des MASGF sich bei der Erhebung (speziell zum ersten Teil) an der Studie von Detmar et al.16 zu orientieren, implizierte eine Erhebung über komplexe Tabellenblätter, in denen durch die WfbM die Fallzahl zu Beschäftigten differenziert nach den unterschiedlichen Merkmalsdimensionen jeweils einzutragen war. Für die WfbM war dies ein aufwendiger Prozess, der ein sehr hohes Maß an Mitwirkungsbereitschaft voraussetzte. Trotz des hohen Differenzierungsgrades der Daten handelt es sich um die Erhebung aggregierter Daten (d. h. nicht um Individualdaten), dies impliziert, dass die Möglichkeiten zur vertiefenden Auswertung dieser Daten limitiert sind. Diese Erhebung startete Ende Juni 2014 und wurde im Oktober 2014 ein erstes Mal ausgewertet, Daten einiger weniger WfbM wurden bis Januar 2015 nacherhoben. Der Rücklauf lag bei 23 WfbM (bzw. 82,1 %). 2.3 Umsetzung der Befragung von (ehemalig) in WfbM Beschäftigten Im Fokus der Befragung Beschäftigter und ehemaliger Beschäftigter in den WfbM stand die Erhebung des sozialen Settings, unter der Hypothese, dass dieses die Chance eines Übergangs aus der WfbM in relevantem Umfang beeinflusst. Die Befragung ehemals Beschäftigter erfolgte mithilfe eines halbstandardisierten Fragebogens im Rahmen einer schriftlichen Befragung, der den Befragten im September 2014 unterstützt durch die WfbM und das Integrationsamt Brandenburg17 postalisch zugesendet wurde. Befragt wurden ehemalig Beschäftigte, die zwischen 2007 und 2013 aus einer WfbM abgegangen sind, um ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt18, ein Ausbildungsverhältnis oder andere berufliche Bildungsmaßnahmen anzutreten. Der Fragebogen umfasste 25 Fragen zu Person und Schulbildung, Berufsausbildung, der aktuellen Beschäftigung sowie eine retrospektive Bewertung der Rolle der WfbM beim Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt (siehe Anhang). Die Grundgesamtheit der entsprechenden Zielgruppe ist nicht 15 Zur Frage, welchen finanziellen Umfang die Beschäftigung in der jeweiligen WfbM (Kosten für die Reha-Träger) in den Untersuchungsjahren hatte, machten weniger als die Hälfte der Werkstätten Angaben. Repräsentativität ist damit nicht gegeben. Ein im August 2014 veröffentlichter Bericht (Con_sens, 2014), der vom BMAS in Auftrag gegeben wurde, ermöglicht Aussagen zur Kostenstruktur im Arbeitsbereich der WfbM nach Ländern. Demnach hat Brandenburg eine vergleichsweise hohe Quote an WfbM-Beschäftigten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung bei gleichzeitig durchschnittlich sehr niedrigem Kostensatz. Die Beschäftigtenzahlen als auch die Ausgabenentwicklung ist von 20052012 insbesondere im Kanon der neuen Bundesländer erheblich angestiegen. 16 ISB (2008) 17 Bei ehemalig in WfbM Beschäftigten, die im Rahmen der begleitenden Hilfe am Arbeitsleben unterstützt wurden. 18 inkl. geförderte Integrationsprojekte 18 MethodIscher hIntergrund eindeutig eingrenzbar aufgrund sich widersprechender Angaben der WfbM. Hochgerechnet beträgt sie gemäß Angaben der WfbM zwischen 112 und 127 Personen19. Antworten erhielt das Forschungsteam von 24 Personen, die Rücklaufquote beträgt damit zwischen 18,9 und 21,4 %. Die Befragung aktuell in WfbM Beschäftigter erfolgte zeitgleich ebenfalls mithilfe eines schriftlichen halbstandardisierten Fragebogens, der den Befragten durch die anleitenden Mitarbeitenden vorgelegt wurde. Der Fragebogen umfasste 30 Fragen zu den oben genannten Themenblöcken sowie einen zusätzlichen Themenblock zu Motivation und Zukunftsaussichten hinsichtlich einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (siehe Anhang). Die Befragung war nicht (!) als repräsentative Erhebung der Gesamtzahl der in WfbM Beschäftigten angelegt, sondern zielte auf jene, die innerhalb der WfbM die größten Chancen auf einen Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt aufweisen. Diese Auswahl hing letztlich von den subjektiven Einschätzungen der anleitenden Mitarbeitenden ab, die in den WfbM die Befragungen organisierten. Insgesamt gingen von 466 Personen Antwort-Fragebögen ein. Unter der Schätzung, dass die Teilnahmebereitschaft bei rund 50 % liegen könnte,20 bildet diese Stichprobe ungefähr die „obersten bzw. arbeitsmarktnächsten“ zehn Prozent aller in WfbM Beschäftigten ab. 2.4 Umsetzung der regionalen Fallstudien Die fünf regionalen Fallstudien zielten darauf, die unterschiedlichen Rahmenbedingungen für Übergänge aus WfbM aus den Perspektiven verschiedener Akteure herausarbeiten. Als Querschnittsfragen sollten darüber hinaus mit behandelt werden: wie sich prognostisch die Zugangszahlen in den nächsten zehn Jahren auf der Grundlage der gegenwärtigen Rahmenbedingungen entwickeln (qualitative Unterstützung der quantitativen Analysen durch Hintergrundinformationen), welche Wechselwirkung zwischen der Zusammensetzung der in WfbM Beschäftigten und Vorhandensein/Nichtvorhandensein von Beschäftigungsangeboten besteht (hier waren Ergebnisse aufgrund der nur geringen Varianz bescheiden) und welche konkrete Handlungsoptionen zur Förderung der Durchlässigkeit von Teilhabeformen gesehen werden. Die Auswahl der fünf Fallstudien erfolgte unter Einbeziehung der Landesarbeitsgruppe sowie unterstützt durch die kommunalen Spitzenverbände. Sie zielte auf eine möglichst große Vielfalt der Rahmenbedingungen. Insgesamt wurden zwischen Dezember 2014 und Februar 2015 29 vorOrt-Interviews und fünf Telefoninterviews umgesetzt,21 die sich wie folgendermaßen ausdifferenzieren: 19 Da nicht alle Einrichtungen an der WfbM Befragung teilgenommen haben, wurde die Anzahl der Personen wie folgt hochgerechnet: Anzahl der Personen/Rückläufer der WfbM * 28 zugelassene WfbM. Wenn WfbM nur für einzelne Jahre keine Angaben machten, wurde angenommen, dass dies jeweils „keine Übergänge“ bedeutet. Es ist somit nicht auszuschließen, dass die Grundgesamtheit etwas höher und die Rücklaufquote entsprechend etwas niedriger ist. 20 Diese Zahl beruht auf Aussagen einzelner WfbM, zur Gesamtzahl „angesprochener Beschäftigter“ liegen keine Daten vor. Die Teilnahmebereitschaft insgesamt ist als hoch einzuschätzen, da die Beschäftigten durch Anleitende direkt angesprochen und beim Ausfüllen der Fragebögen unterstützt wurden. 21 Einige weitere Interviews waren geplant, wurden aber trotz mehrmaliger Terminvereinbarungen teils wiederholt teils kurzfristig von Befragten abgesagt (teils ohne weitere Angabe von Gründen, teils aufgrund von Krankheit, fehlender Zeitfenster oder fehlender Erlaubnis durch die Geschäftsführung). MethodIscher hIntergrund 19 Mit Betrieben:22 Mit (stellvertretenden) Geschäftsführungen, Betriebsinhabern und Bereichsleitungen fünf Interviews vor Ort und vier Telefoninterviews, Mit WfbM: Insgesamt acht Interviews vor Ort (unter anderem mit Geschäftsführungen, Leitungen/Vertretungen des begleitenden Dienstes, Leitungen für Ausbildung und Soziales, Inklusionsbeauftragten und einer Prokuristin der WfbM), Mit der Agentur für Arbeit: fünf Interviews vor Ort mit Fachkräften des AGS. In vier der fünf Interviews wurden ebenso RehaBeraterinnen und -Berater befragt, Mit Jobcentern: fünf Interviews vor Ort, unter anderem mit (stellvertretenden Bereichs-) Leitungen und Arbeitsvermittlungen, Mit Kammern: drei Interviews vor Ort und ein Telefoninterview. Es wurden eine Abteilungsleitung (Berufsbildung), eine stellvertretende Leitung (Aus- und Weiterbildung), ein Inklusionsbeauftragter und eine Vertretung23 der IHK befragt. Mit den Sozialhilfeträgern: drei vor-OrtInterviews mit Arbeitsgruppenleitungen und einer Gesundheits- und Sozialplanerin. Zudem erfolgte eine schriftliche Beantwortung zentraler Fragestellungen durch eine Fachbereichsleitung Soziales. 22 Von diesen Betrieben hatten fünf unter und vier mehr als 20 Mitarbeitende (darunter einmal mehr als 500) Erfahrung mit der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Fünf hatten Erfahrung mit der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, teils auf Außenarbeitsplätzen der WfbM, drei hatten zumindest schon Erfahrung mit Praktika. Die Branchen umfassten pharmazeutische Industrie, Kfz, eine Siedlungsgenossenschaft, Verkehr, Einzelhandel, Hotel und Gastronomie, Gesundheit und soziale Arbeit. 23 Die Interviewpartnerin wurde durch die Geschäftsbereichsleitung Aus- und Weiterbildung der IHK als Vertretung der Kammer für das Interview ausgewählt. Sie leitet ein BBW und ist im Berufsbildungsausschuss der IHK vertreten. 20 MethodIscher hIntergrund Deskriptive Ergebnisse der WfbM-Befragung 3.1 Kapazitäten der WfbM Zur Gesamtzahl genehmigter Werkstattplätze (einschließlich ausgelagerter Plätze im Rahmen des Anerkennungsverfahrens § 142 SGB IX) machten je nach Jahr zwischen 19 und 22 WfbM Angaben, um die Entwicklung zu veranschaulichen werden aus diesem Grund Durchschnittswerte dargestellt. Die durchschnittliche Zahl der genehmigten Plätze im Berufsbildungsbereich hat mit 52,7 ihren Höhepunkt 2008 erreicht und sinkt seither fast kontinuierlich auf 46,8 im Jahr 2013. Demgegenüber steigt die Kapazität im Arbeitsbereich immer noch an, auf durchschnittlich 347,3 Plätze pro WfbM. Im Schnitt haben die WfbM 2013 etwa fünf Einzelarbeitsplätze und knapp 18 Gruppenarbeitsplätze dauerhaft ausgelagert. 3 Die Frage zum finanziellen Umfang der Beschäftigung in der jeweiligen WfbM wurde von knapp der Hälfte der WfbM nicht beantwortet oder nur fragmentarisch, sodass hier auf eine Dokumentation verzichtet werden muss. 3.2 Art der Übergangsorganisation Neun WfbM geben an, sich zwischen 2007 und 2013 an besonderen Projekten zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beteiligt zu haben, i. d. R. mit je einem Projekt (in einem Fall auch mit zweien). Der Beginn dieser Projekte streut breit (ein bis zwei dieser Projekte pro Jahr). Der kleine Teil ist überjährig. Die Beschreibungen dieser Projekte im Rahmen der Abfrage sind nicht in jedem Fall selbsterklärend, bzw. sie beschreiben teils die Zielstellung, teils die Förderrahmen oder Kooperations- Tabelle1-DurchschnittlicheZahlgenehmigterWerkstattplätze 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 19 19 19 20 20 20 21 48,9 52,7 49,2 50,3 49,6 47,2 46,8 20 20 20 21 21 21 22 308,8 312,9 327,1 324,9 327,8 337,9 347,3 Anzahl der WfbM mit Angaben (Einzelarbeitsplätze) 12 11 11 13 13 16 17 auf Dauer ausgelagerte Einzelarbeitsplätze 3,1 3,4 3,0 4,0 4,6 4,3 5,2 Anzahl der WfbM mit Angaben (Gruppenarbeitsplätze) 11 10 10 10 11 12 13 15,4 16,9 16,9 16,9 18,8 17,0 17,7 Anzahl der WfbM mit Angaben (Berufsbildungsbereich) Plätze im Berufsbildungsbereich Anzahl der WfbM mit Angaben (Arbeitsbereich) Plätze im Arbeitsbereich darin Plätze in Betriebsstätten Dritter: auf Dauer ausgelagerte Gruppenarbeitsplätze Quelle: Befragung WfbM 2013, Durchschnitt je WfbM mit Angaben deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung 21 partner. Mehrfach wird speziell auf psychisch Behinderte Bezug genommen.24 Acht WfbM beschäftigen besonderes Personal zur Förderung des Übergangs, die ausdrücklich zur Förderung des Übergangs eingesetzt sind. Eine dieser Stellen existiert seit 1995, vier kamen zwischen 2005 und 2008 hinzu, drei sind jüngeren Datums. In fünf der WfbM haben diese Stellen einen Umfang von bis zu einer halben Stelle (teils auf Honorarbasis), in den restlichen Fällen einmal eine volle bis eineinhalb Stellen (VZÄ). Die häufigste Form, Beschäftigte über Alternativen zur WfbM zu informieren, ist bedarfsbezogen, wenn sie Informations- und Beratungsbedarf signalisieren. Auch die Organisation von Schnupperpraktika erfüllt bei allen WfbM mehr oder weniger diese Funktion. In jeder zweiten WfbM dienen langfristige, individuelle Vorbereitungen von Übergängen mit individuellen Förderplänen diesem Ziel voll – seltener auch Trainingsmaßnahmen und zielgerichtete Qualifizierungsangebote (z. B. zur Motivationssteigerung). Hierauf ausgerichtete regelmäßige Informationsveranstaltungen nutzt knapp jede dritte WfbM (voll zutreffend). Tabelle2-Form,inwelcherdieWerkstattihreBeschäftigtenüberAlternativenzurWfbMinformiert (Inhalt,Umfang,Häufigkeit) trifft nicht trifft eher trifft eher trifft voll zu nicht zu zu zu durch regelmäßige Informationen/ Informationsveranstaltungen 13,6 31,8 22,7 31,8 durch die Organisation von betrieblichen Schnupperpraktika 0,0 0,0 31,8 68,2 Bedarfsbezogen, wenn die in WfbM Beschäftigten Informations- und Beratungsbedarf signalisieren 0,0 0,0 4,6 95,5 durch das Wirken eines Fachteams für berufliche Integration 40,9 18,2 27,3 13,6 durch den Einsatz bzw. die Ausbildung einer Fachkraft für berufliche Integration 63,6 4,6 9,1 22,7 durch Trainingsmaßnahmen und zielgerichtete Qualifizierungsangebote, auch zur Motivationssteigerung 18,2 13,6 27,3 40,9 durch die Bildung von Übergangsgruppen mit besonderen Förderangeboten 59,1 31,8 4,6 4,6 durch die Kooperation mit Zeitarbeitsfirma für Menschen mit Behinderung 100,0 0,0 0,0 0,0 0,0 4,6 45,5 50,0 durch langfristige, individuelle Vorbereitungen von Übergängen (individuelle Förderpläne) Quelle: Befragung WfbM 2013, n = 22, Angaben in % 24 Genannt wurden: „Eingliederung psychisch behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“, „Eröffnung eines Cafés mit Beschäftigung von drei Klientinnen unter Bedingungen des ersten Arbeitsmarktes“, „Installation eines eigenen Integrationsfachdienstes mit einem speziellen Konzept, welches auf den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet und qualifiziert (Stellwerk), zweimal „Integrationsprojekt“, dreimal „Job Budget“, „Kooperation mit dem Bumerang e.V. Fürstenwalde / Beeskow - Bereich Begleit- und Integrationsservice (IBIS) Projekt: betriebsintegrierter Berufsbildungsbereich, Überleitung von Beschäftigten mit insbesondere psychischen Beeinträchtigungen auf den ersten Arbeitsmarkt“, „Eingliederung psychisch behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“, „Einzelintegrationsmaßnahmen in einem Bistro mit dem Ergebnis der Festeinstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ 22 deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung Tabelle3-Beschäftigte,diejeweilsBetriebspraktikazurFörderungdesÜbergangsaufdenallgemeinenArbeitsmarktbegonnenhaben 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Angabe von WfbM 16 16 17 19 22 22 22 Summe 31 60 71 65 92 91 141 Durchschnitt 2,1 3,9 4,3 3,7 4,4 4,5 6,9 Quelle: Befragung WfbM 2013 Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten, die jeweils Betriebspraktika zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt begonnen haben, hat sich dabei in den vergangenen Jahren verdreifacht. Im Jahr 2013 gab es keine WfbM, die dies Instrument nicht nutzte – 2007 waren es noch sechs der 22. Elf der 21 WfbM geben an, dass es Arbeitskontakte zum IFD gebe oder der IFD die Werkstatt bei der Förderung des Übergangs unterstütze. Die Initiative geht in diesen WfbM dafür immer (auch) von der WfbM aus, häufig auch vom IFD (neun Fälle), seltener auch von den Beschäftigten (vier Fälle). Eine WfbM gab an, den IFD schon immer in Anspruch genommen zu haben, in anderen Fällen war dies erst zwischen 2004 und 2013 der Fall. Dennoch ist der IFD in vier dieser elf WfbM nicht an Sitzungen des Fachausschusses beteiligt, in knapp der Hälfte der Fälle nur in Einzelfällen und nur in zwei WfbM regelmäßig.25 Drei der 22 Träger der Werkstatt sind auch Träger eines Integrationsprojektes gemäß § 132 SGB IX, in einem Fall seit 1994, einmal seit 2010 und einmal erst seit 2013. In allen drei Fällen handelt es sich um Integrationsunternehmen. In Summe haben diese 30 Arbeitsplätze. 13 davon sind mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen besetzt (gemäß § 132 Abs. 2 SGB IX) – fünf von diesen sind mit ehemaligen WfbM-Beschäftigten besetzt. Zwei weitere WfbM planen noch Integrationsprojekte. In einem Fall für 20 Arbeitsplätze (sieben davon für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen, davon zwei für ehemalige Beschäftigte). Im Hinblick auf die Einbeziehung der BA bei Maßnahmen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. § 5 Abs. 4 Satz 3 WVO) führt der Großteil der WfbM (14 von 22) an, dass dieser innerhalb von regelmäßigen Fachausschusssitzungen erfolge. Um in Fachausschusssitzungen unter anderem arbeitsbegleitende und übergangsfördernde Maßnahmen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu planen und durchzuführen, wird beispielsweise die Umsetzung von jährlichen Betriebspraktika des Eingangsverfahrens / Berufsbildungsbereichs besprochen sowie ggf. vereinbart, sowie den Einsatz in Außenarbeitsplätzen oder die Förderung von berufs- 25 IFD werden gemäß Kap. 7 SGB IX im Auftrag Dritter (Integrationsamt und berufliche Rehabilitationsträger) tätig. Der Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist keine gesetzliche Aufgabe des Integrationsamtes. Nach den vorliegenden Informationen hat kein Rehabilitationsträger einen einzelfallbezogenen Auftrag an einen IFD im Land erteilt. Die Beteiligung der IFD erfolgte demnach zusätzlich und auf freiwilliger Basis. Die Kosten hat das Integrationsamt getragen. deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung 23 vorbereitenden Bildungsmaßnahmen mit dem Ziel einer Arbeitsaufnahme. Darüber hinaus werde z. B. über die weitere berufliche Förderplanung von WfbM-Beschäftigten informiert.26 Einzelne Nennungen zur Kooperation mit der BA beziehen sich auf: Maßnahmen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, bedarfsgebundene Gespräche mit RehaBeraterinnen und -Beratern, die einzelfallbezogene Teilnahme der Agentur für Arbeit an Helferkonferenzen, das Hinzuziehen, wenn eine Anpassung der Arbeitsplatzausstattung notwendig ist sowie bei einer Arbeitgeberförderung in Form eines Lohnkostenzuschusses. In zwei Fällen sei (noch) kein Einbezug der Agentur für Arbeit erfolgt. Zur Begutachtungspraxis der Agenturen für Arbeit werden in Bezug auf eine optimale Förderung der betroffenen Personen unterschiedliche, in der Tendenz aber kritische Angaben gemacht. Lediglich drei WfbM sind gegenüber der Begutachtungspraxis ihrer Agentur für Arbeit positiv eingestellt. Diese sei nach ihrer Einschätzung „zumeistdifferenziert und zutreffend“ bzw. „realitätsgerecht“ und qualitativ hoch. Sieben von 22 WfbM, die sich zu dieser Thematik explizit äußerten, nehmen die Begutachtungspraxis hingegen eher negativ wahr. Wiederholt wird angeführt, dass die Gutachtenerstellung nach Aktenlage erfolge. Dem- entsprechend sei der inhaltliche Aussagewert gering. Eine Intransparenz der Ergebnisse, eine fehlende Nachvollziehbarkeit der Empfehlungen, eine falsche Einschätzung von Grenzfällen sowie fehlende Informationen hinsichtlich Leistungsfähigkeit oder zentralen (berufs-)biografischen Gesichtspunkten werden von unterschiedlichen WfbM genannt.27 Darüber hinaus wird geäußert, dass die Begutachtungspraxis häufig ohne persönlichen Kontakt durchgeführt und die WfbM nicht als gleichwertiger Partner wahrgenommen werde. Von mehreren WfbM (acht von 22) werden zu diesem Themenfeld keine Angaben gemacht bzw. angeführt, dass die Begutachtungspraxis nicht (objektiv) beurteilbar sei. 3.3 Angebotslandschaft, zur WfbM alternative Beschäftigungsmöglichkeiten und Berufsvorbereitung im jeweiligen Einzugsgebiet Nachfolgend wird aus den Perspektiven der einzelnen WfbM die Angebotslandschaft in deren Einzugsgebiet hinsichtlich alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflicher Vorbereitung zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt dargestellt. Fokussiert werden die Gruppen: 1. „junge Menschen mit Lernbehinderung oder seelischer Behinderung ohne beruflichen Abschluss“, 2. „Langzeitarbeitslose mit Behinderung“ sowie 3. „Menschen mit einer Behinderung, die eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten“. 26 In diesem Zusammenhang wird von einer WfbM formuliert: „Über den Fachausschuss wird die Agentur für Arbeit zum Stand der Maßnahmen in Bezug auf einen Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt informiert, um ggf. weitere Vermittlungsbemühungen im Anschluss von Betriebspraktika und zeitweiser Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen anzubieten.“ 27 Eine WfbM formuliert: „Es werden immer noch Entscheidungen getroffen, ohne eine Begutachtung durchgeführt zu haben. Die Inhalte / Ausrichtungen der Angebote in der Praxis sind den Gutachtern augenscheinlich nicht bekannt. Sie wirken praxisfern und sind inhaltlich noch genauso aufgestellt, wie vor 10 Jahren, z. B. wird noch die Abkürzung WfB benutzt. Inhalte und Ergebnisse vorgeschalteter Maßnahmen werden nicht an den nachfolgenden Träger weiter gegeben.“ 24 deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung Textbox1-ZusammenfassungzualternativenBeschäftigungsmöglichkeiten Die WfbM verweisen auf sehr unterschiedliche Instrumente, Ansätze, Programme und Akteure, die ihnen als alternative Beschäftigungsmöglichkeiten bekannt seien oder den Zugang zu solchen unterstützten. Fast ein Drittel der WfbM hat dazu keinerlei Angaben gemacht, sodass sich auch keine belastbaren thematischen Schwerpunkte erkennen lassen. Neben der unkommentierten Nennung einzelner Programme des Bundes und des Landes Brandenburg wird auf Integrationsprojekte als alternative Beschäftigungsmöglichkeit verwiesen. Das Instrument der Unterstützten Beschäftigung wird am häufigsten genannt und auch berufsvorbereitende Maßnahmen der BBW und anderer (privater) Bildungsträger stellten eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit dar. Wenn auch mit unterschiedlichen Formaten benannt, führen Werkstätten betriebliche Praktika bzw. Praxisphasen außerhalb der WfbM als alternative Beschäftigungsformen auf. Als Form der Unterstützung, in eine alternative Beschäftigung zu wechseln, nennen die Werkstätten die Leistungen oder das Mitwirken (Coaching) des IFD. In Abhängigkeit von verschiedenen Adressatengruppen ist die Varianz bei den genannten alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten nur gering. Eine zusammenfassende Darstellung ist der Textbox 1 zu entnehmen. Junge Menschen mit Lernbehinderung oder seelischer Behinderung Für die Gruppe „junge Menschen mit Lernbehinderung oder seelischer Behinderung ohne beruflichen Abschluss“ nennen die WfbM eine Vielzahl spezifischer (Maßnahme-) Angebote in ihrem Einzugsgebiet. Die Unterstützte Beschäftigung wird von den WfbM am häufigsten im Rahmen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten genannt (sechs von 22 WfbM). In diesem Zusammenhang ist auch das Persönliche Budget zu erwähnen, welches zwei WfbM als Möglichkeit anführen. Darüber hinaus wird vereinzelt auf „diverse Integrationsfirmen“, „Integrationsprojekte“, „Einzelarbeitsplätze in Handwerksbetrieben“, „externe Betriebspraktika“ sowie auf ein Sozialunternehmen und ein kommunales Eingliederungsprojekt verwiesen. Verallgemeinernd werden Maßnahmen des IFD, Angebote des Jobcenters oder „die gängigen Maßnahmen der Agentur für Arbeit“ angegeben. Die genannten Angebote zur beruflichen Vorbereitung beziehen sich am häufigsten auf Maßnahmen von BBW in Form berufsvorbe- reitender Bildungsmaßnahmen (fünf von 22 WfbM). Ferner seien Angebote zur beruflichen Vorbereitung bei überbetrieblichen sowie privaten Bildungsträgern, bei Berufsbildungsstätten und bei einem Dienstleistungsunternehmen bekannt. Zwei WfbM geben Berufsorientierung als Angebot an. Auch Programme des Bundes und der Länder werden von drei WfbM angeführt. Im Kontext beruflicher Vorbereitung wird „Zebra plus“, „Perspektive U25“ und „Initiative Inklusion“ sowie hinsichtlich der Ermöglichung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten „Job 4000“ genannt. Wiederholt wurde im Zusammenhang mit alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten das Produkt der BA „Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen (DIA-AM)“ von den WfbM genannt. Auf eine Differenzierung von Lernbehinderung und seelischer Behinderung verweist lediglich eine WfbM. In diesem Zusammenhang wird auf das Berufliche Trainingszentrum Brandenburg verwiesen, welches explizit für Menschen mit einer seelischen Behinderung auf die (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt abziele. deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung 25 Langzeitarbeitslose mit Behinderung Auch für die Gruppe „Langzeitarbeitslose mit Behinderung“ nennen die WfbM eine Vielzahl an (Maßnahme-) Angeboten in ihrem Einzugsgebiet.28 Vermehrt werden Angebote angegeben, die von Bildungseinrichtungen umgesetzt werden (fünf von 22). Dazu zählen beispielsweise Trainingsmaßnahmen bei der Deutschen Angestellten Akademie oder Berufsvorbereitungsmaßnahmen bei der Fortbildungsakademie der Wirtschaft. Außerdem werden nicht weiter spezifizierte Angebote bei regionalen Bildungsträgern oder Berufsförderungswerken angeführt. Zwei WfbM benennen konkret ein Dienstleistungsunternehmen und Tochtergesellschaften. Daneben werden jeweils von einzelnen WfbM nicht näher beschriebene Maßnahmen wie Angebote des Jobcenters, Integrationsprojekte, Unterstützte Beschäftigung (über das LASV), Maßnahmen des IFD oder Kurzmaßnahmen für Langzeitarbeitslose genannt. Ferner gibt eine WfbM die arbeitsmarktpolitische Maßnahme „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“ an. Auch Bürgerarbeit und Ehrenamt wird von einer WfbM als Möglichkeit zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen mit Behinderung aufgeführt. Ebenso werden „berufliche Fortbildung und Umschulung“ und „behindertenpolitische Maßnahmepakete der Landesregierung« aufgelistet. Zu erwähnen ist auch das von einer WfbM angegebene Förderprogramm „PeP – Perspektive Arbeit“ des MASF Brandenburg.29 Sieben WfbM machen keine Angaben. Menschen mit einer Behinderung, die eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Für die Gruppe „Menschen mit einer Behinderung, die eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten“ werden von den befragten WfbM sehr wenige Angebote aufgeführt. Zwölf von 22 WfbM geben an, keine solche Maßnahme zu kennen bzw. dass es solche nicht gebe. Eine WfbM führt an, dass diese Gruppe deshalb keine Angebote erhalte, da „durch die EU-Rente die Personen aus allen Maßnahmen heraus sind“. Trotz fehlender Kenntnis über solche Angebote rechne eine WfbM damit, „dassmanwohlvoneinerUnterversorgunginderRegionausgehen[muss]“. Eine WfbM nennt die Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme „Havelland pro Job“. Darüber hinaus wird von zwei WfbM erneut das Angebot der Unterstützten Beschäftigung genannt. Einzelne WfbM führen die Punkte „Bildungsträger regional“, „behindertenpolitische Maßnahmepakete der Landesregierung« und „Lebenshilfe e. V.“ auf. Bewertung der Angebotslandschaft durch die WfbM Für Langzeitarbeitslose mit Behinderung und für Menschen mit einer Behinderung, die eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, geben im Saldo mehr WfbM an, dass das Angebot unter dem Bedarf liege, als dass es den Bedarf decke (oder sogar über ihn hinausgehe). Für junge Menschen mit Lernbehinderung oder seelischer Behinderung ohne beruflichen Abschluss halten sich positive und negative Einschätzungen hinsichtlich des vorhandenen Angebotes die Waage. Dieses Ergebnis überrascht, da in qualitativen Angaben 28 Lediglich eine WfbM differenziert zwischen alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten und Angeboten zur beruflichen Vorbereitung. 29 Das Projekt „Perspektive Arbeit PeP“ wird im Rahmen des Programms „Perspektive Arbeit“ im Havelland umgesetzt. Das Projekt richtet sich an langzeitarbeitslose Menschen – mit und ohne Behinderung. 26 deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung Tabelle4-WieschätzenWfbMdiesesAngebotfürdieGruppenein? k. A. Nicht vorhanden Unter Bedarf Dem Bedarf entsprechend Über Bedarf für junge Menschen mit Lernbehinderung oder seelischer Behinderung ohne beruflichen Abschluss 27,3 0,0 36,4 22,7 13,6 für Langzeitarbeitslose mit Behinderung 27,3 4,6 40,9 22,7 4,6 für Menschen mit einer Behinderung, die eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten 27,3 9,1 36,4 22,7 4,6 Quelle: Befragung WfbM 2013, n = 22, Angaben in % gerade für Menschen mit seelischer Behinderung Weiterentwicklungsbedarf der Maßnahmen genannt wurde (siehe oben). In den Fallstudien wurde vertieft, ob andere Sichtweisen oder eher regionale Unterschiede für die voneinander abweichenden Einschätzungen ausschlaggebend sind (vgl. Abschnitt 5). 3.4 Hemmnisse für eine höhere Zahl von Übergängen aus der WfbM Textbox2-ZusammenfassungzurFörderungvonÜbergängen Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden aus Sicht der WfbM vor allem dadurch erschwert, dass der allgemeine Arbeitsmarkt keine adäquaten Beschäftigungsmöglichkeiten biete bzw. die in den WfbM Beschäftigten den Anforderungen nicht gewachsen seien, dass der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt häufig gesetzliche Regelungen entgegenstünden und dass die Gestaltung von Förderprozessen sich noch nicht stark genug am Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt orientiere. Die Hinweise auf noch entwicklungsfähige, werkstattinterne Ressourcen sind dabei eher selten. Mehrfach und wiederholt verweisen die WfbM auf einen Bedarf an zusätzlichen Personalressourcen, die sich der Gestaltung von Übergängen widmeten. Die WfbM verweisen zudem darauf, dass es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch an Akzeptanz von Arbeitskräften mit einer Behinderung fehle und die Melange aus sozialer Eingebundenheit in den WfbM und einer antizipierten, sozialen Desintegration in Betrieben Übergänge erschwere. Die Besonderheiten eines überwiegend ländlich strukturierten Bundeslandes mit verschiedenen Herausforderungen bei der flächendeckenden Realisierung der Barrierefreiheit erschwerten individuelle Mobilität und begrenzten damit auch die Möglichkeiten des Übergangs auf den ersten Arbeitsmarkt. Auch für den Übergang in alternative Beschäftigungsmöglichkeiten nennen die WfbM vor allem strukturelle Hindernisse. Verwiesen wird insbesondere auf gesetzlichen Regelungen zur Einführung des Mindestlohns und Zuverdienstmöglichkeiten. Aus förderpädagogischer Sicht sei die Dauer der Berufsbildungsphase in den WfbM zu kurz und solle auf drei Jahre verlängert werden, um mehr Übergänge in alternative Beschäftigung schaffen zu können. Einzelne WfbM sehen auch in einer Gleichstellung mit Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes und in einer Weiterentwicklung des Konzeptes der Integrationsprojekte mehr Möglichkeiten, alternative Beschäftigungsmodelle zu entwickeln und umzusetzen. deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung 27 Hemmnisse bezogen auf Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse etc. klären zu können. Andererseits müssten „besondere Kündigungsregelungen der behindertenMitarbeiterabgeschafftwerden.“ 14 von 22 WfbM führten Hindernisse und Barrieren für Übergänge an. Am häufigsten genannt (fünf von 22) wurde der ökonomische Leistungsdruck des allgemeinen Arbeitsmarktes.30 Dieser böte „nur ungenügende Integrationschancen“. Auch spielte hier eine fehlende Eignung der in WfbM Beschäftigten selbst hinein, wie über Arbeitsproben und Leistungsfeststellungen ermittelt werde. Zielgruppeneigene Hemmnisse verhinderten eine Rückkehr bzw. einen Zugang auf den ersten Arbeitsmarkt. Es fehle die „Arbeitsmarktfähigkeit“, die aufgrund einer dauerhaften Behinderung nicht hergestellt werden könne (zwei Nennungen). Oft bestehe aber auch trotz des Wunsch- und Wahlrechts der in WfbM Beschäftigten kein Interesse an einem Übergang (drei Nennungen). Hintergrund sei aus der Perspektive der Menschen mit Behinderung häufig eine fehlende „Konkurrenzfähigkeit“. Eine weitere Barriere liege an der regionalen Arbeitsmarktsituation (vier Nennungen). Zum einen seien allgemein zu wenig Arbeitsplätze vorhanden, was sich auch in allgemein hohe Arbeitslosigkeit zeige und letztlich zu einer Bevorzugung von nichtbehinderten Arbeitssuchenden gerade in ländlichen Gebieten führe. Auch die Wirtschaftsstruktur, die durch eine „geringe Anzahl an mittelständischen Unternehmen“ geprägt sei, stehe damit im Zusammenhang. Diese Einschätzungen variieren jedoch. Angeführt wird auch, dass es „nursehrseltenan denArbeitstugenden,sondernmeistander fehlenden sozialen Einbindung [fehle, d. Verf.]. Der Mensch mit Behinderung steht nachkurzerZeitamEndeder‚’sozialenRangordnung’imUnternehmen,istalleinundwird entsprechend geringschätzig behandelt.“ Folglich sei eine „individuelleAufklärungerforderlich“ sowie konkrete Ansprechpartner, wenn der Betrieb bzw. das Unternehmen „Unterstützung,BeratungoderHilfebenötigt“, um zum einen Ängste und Vorbehalte gegenüber Menschen mit Behinderung abzubauen und um zum anderen Fragen zu organisatorischen Beschäftigungsmodalitäten, wie z. B. Kündigungsschutz, Rückkehr in die WfbM Hemmend wirke zudem, dass es an barrierefreier Infrastruktur mangele, dies würde als „Hauptproblem im ländlichen Raum“ gesehen. Auch bestünden administrative Hürden („komplizierte Beantragung von finanziellen Mitteln, aufwendige strukturelle Planung im Betrieb“). Es fehle außerdem an günstigen Rahmenbedingungen gerade in ländlichen Regionen, Gebieten, wie z. B. Assistenzen für die Menschen mit Behinderung und diese einstellende Betriebe. Dem könne man durch Sensibilisierung der Unternehmen begegnen sowie Ausbau und Unterstützung des Ehrenamts. Es zeige sich jedoch bisher „mangelnde gesellschaftliche Bereitschaft, den erforderlichen Mehraufwand an Betreuung, Begleitung und Fürsorge ehrenamtlich zu erbringen“. Insgesamt sehen trotz allem drei WfbM hierin Möglichkeiten, Hemmnisse für Übergänge abzubauen. Von einer WfbM wird angeführt, dass die Möglichkeit abgeschafft werden müsse, die Ausgleichsabgabe zu zahlen, statt Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Vielmehr 30 Dazu wird beispielsweise formuliert, dass „die gesundheitliche Tagesform des behinderten Menschen (Belastbarkeit) in der Wirtschaft kaum toleriert wird und dem wirtschaftlichen Zeit-Leistungsdruck unterliegt“. 28 deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung sei jedes Unternehmen bzw. jeder Betrieb dazu zu verpflichten, die gesetzlich vorgeschriebene Quote im Hinblick auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu erfüllen. Hemmnisse bezogen auf Übergänge in alternative Beschäftigungsverhältnisse Die größten Hemmnisse für Übergänge in alternative Beschäftigungsverhältnisse werden weniger innerhalb der Förderprozesse der einzelnen WfbM gesehen, sondern vielmehr in externen Rahmenbedingungen (zwölf von 22 WfbM). Dazu wird von neun WfbM direkt und indirekt auf die genannten Rahmenbedingungen für Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verwiesen: strukturelle Hemmnisse, höhere finanzielle Anreize für Unternehmen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung (steuerliche Vergünstigungen, dauerhafte Lohnaufstockung), fehlende Qualifizierungsmaßnahmen für Übergänge und zu wenig Fachpersonal für die Begleitung von Übergängen, aber auch eine unzureichende Bereitschaft der Firmen, Menschen mit Behinderung einzustellen. Es bestehe eine „Scheu,selbstbeigutemVerlauf,nachEinsatzphaseneineÜbernahmeineinSV-Beschäftigungsverhältnis“ zu realisieren (zwei Nennungen). Die soziale Einbindung in den Betrieben für die Menschen mit Behinderung sei nicht abgesichert aber notwendige Voraussetzung für gelingende Arbeitsverhältnisse. Bei Momenten des Scheiterns muss es nach Ansicht einer WfbM ein Rückkehrrecht in die WfbM geben, womit die soziale Absicherung des Menschen mit Behinderung gewährleistet werden könne. Auch im Kontext alternativer Beschäftigungsverhältnisse wird es als sinnvoll erachtet, zum einen Betriebe zur Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderung zu verpflichten und zum anderen „Markteintrittsbarrieren“ (z. B. Kündigungsschutz, Mindestlohn etc.) wegfallen zu lassen. Eine „freieEntlohnungsstruktur (ohneMindestlohnregelung)“ wird von zwei WfbM gewünscht. Auch die Etablierung von „Zuverdienstmöglichkeiten“ für beispielsweise Menschen mit einer psychischen Erkrankung wird von einer WfbM als Verbesserung der externen Rahmenbedingungen genannt. Des Weiteren wird das Vorhandensein einer „regionale(n) Infrastruktur“ von Diensten und Einrichtungen als wichtiger Fakt für die Umsetzung des „Teilhaberechts“ angeführt. Die förderpolitische Unterstützung bei der Gründung und dem Fortbestand von Integrationsfirmen wird als ein wichtiger Aspekt eingestuft.31 Auch die Gründung eigener Integrationsfirmen in der WfbM wird als eine Möglichkeit erachtet, Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. In den hauseigenen Integrationsfirmen könnten „die MitarbeiterInnenmitBehinderungimArbeitsbereichundBerufsbildungsbereichPraktika machen[…].SokanndieLeistungsfähigkeit getestetundtrainiertwerden.“Mit Überlegungen zu Umstrukturierungen in der WfbM sind auch die beiden nachfolgenden Aspekte verbunden, die von jeweils einer WfbM skizziert wurden. Zum einen kann, wie bereits oben von einer anderen WfbM in ähnlicher Weise angeführt, „durch die Möglichkeit, die WfbM dem Arbeitsmarkt gleichzusetzen (gemischte Teams aus Facharbeitern, Spezialisten, Menschen mit Behinderung, Azubis)“ Übergänge verbessert und erhöht werden. Dies sei zum anderen auch dadurch zu erreichen, indem 31 Dazu führt eine WfbM aus: „[Integrationsunternehmen, d. Verf.] könnten das Angebot zum Übergang von Werkstattbeschäftigten als "Brückenfunktion" qualitativ und quantitativ erweitern. Zu beachten sind jedoch die Auswirkungen auf Integrationsunternehmen durch den Einsatz des "Mindestlohnes". Hier sollten geeignete Maßnahmen entwickelt werden, um den Bestand nicht zusätzlich zu gefährden.“ deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung 29 die Möglichkeiten der WfbM in Richtung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Unterstütze Beschäftigung, erweitert werden. Darüber hinaus wird von zwei WfbM die Thematik Qualifizierungsprozesse skizziert. Sie führen an, dass innerhalb der WfbM die Berufsbildungsdauer verlängert werden müsse, was wiederum mit einer besseren finanziellen Ausstattung der WfbM verbunden sei. Zudem „fehlen Vorgaben für Qualifizierungsmaßnahmen sowie Bildungsträger, die eine Ausbildung für diesen Personenkreis anbieten (und es) gibt keine Bildungsmaterialien in der Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderung“. 3.5 Einschätzungen der WfbM zu zielgruppenspezifischen Herausforderungen Nach Einschätzung der befragten WfbM stehen sie insbesondere vor vier zielgruppenspezifische Herausforderungen: Die fehlende Arbeitsleistung der in WfbM Beschäftigten: Fähigkeiten und Kompetenzen der Beschäftigten für den ersten Arbeitsmarkt seien nicht ausreichend, eine kontinuierliche Leistungsfähigkeit (insbesondere bei Menschen mit psychischer Erkrankung) sei nicht gegeben. Eine hohe Heterogenität der in WfbM Beschäftigten: Diese erschwere eine zielgruppenspezifische Gestaltung von Übergängen auf den ersten Arbeitsmarkt. Ein zu oft fehlendes Interesse der in WfbM Beschäftigten an Übergängen: Hintergrund sei das „Zugehörigkeitsgefühl“ bzw. „soziale Klima“ in der Werkstatt: „Wir ticken völlig anders als die Produktionsbetriebe. Bei uns sind primär die Beschäftigten“ (Leitung begleitender Dienst). vgl. hierzu auch Abschnitt 4. 30 deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung Sowie ein veränderter Fokus der pädagogisch-therapeutischen Arbeit: Bei den in WfbM Beschäftigten mit psychischen Problemstellungen stehe ihrer Einschätzung nach nicht die Gestaltung von Übergängen, sondern die Stabilisierung der Persönlichkeitsstruktur im Vordergrund. Darüber hinaus sehen die WfbM unterschiedlichste Zielgruppen, bei denen ein Bedarf an spezifischen gesonderten Angeboten bestehe. Dazu sind sieben (erworbene) Behinderungsformen bzw. Beeinträchtigungen zu subsumieren: Menschen mit psychischen Erkrankungen / Beeinträchtigungen respektive seelischer Behinderung (Nennungen von 14 der 22 WfbM), Menschen mit sozial-emotionalen Problemstellungen (sechs von 22 der WfbM), Menschen mit Lernbehinderung (fünf von 22 WfbM), Menschen mit geistiger Behinderung (zwei von 22 WfbM), Menschen mit körperlichen Einschränkungen (zwei von 22 WfbM), Menschen mit erworbener Hirnschädigung (zwei von 22 WfbM), ältere Menschen mit Behinderungen (eine von 22 WfbM). Die Gruppe der Menschen mit psychischer Erkrankung wird von einigen WfbM noch weiter differenziert. Diese Gruppe nehme zu, verfüge dabei oft über nötige soziale Kompetenzen, sei allerdings physisch und psychisch nicht ausreichend belastbar und müsse daher über gesonderte Angebote gefördert werden. Eine WfbM führt dazu an, dass individualisierte Angebote für Menschen mit psychischen Pathologien geschaffen werden müssten, die bereits über einen akademischen Abschluss bzw. Beruf verfügen. Eine andere WfbM benennt zudem die besondere Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen mit psychischen Beeinträchtigungen, die ebenfalls adressatenorientierter (Förder-)Angebote bedürfe.32 Auch die Gruppe sozial-emotional belasteter Menschen wird weiter differenziert. Diese Gruppe brauche spezifische Angebote für „Junge Wilde“, „junge Menschen mit Bindungsstörungen“, „sozial benachteiligte Menschen“, „Menschen mit sozialer Vernachlässigung“, „Menschen mit sozialen Anpassungsstörungen“ sowie „Menschen mit ADHS“. Die Zielgruppe der Menschen mit Lernbehinderung wird von den WfbM kaum näher unterschieden. Abstufungen finden sich hinsichtlich „Menschen mit Lernbehinderung, die in der Lage sind Hilfstätigkeiten auszuführen“ und „lernbehinderte Menschen mit Berufsabschluss“. Die Präferenz „Hilfstätigkeiten auszuführen“ wird ebenso bei Menschen mit geistiger Behinderung genannt, zusätzlich werden Menschen mit „einer leichten geistigen Behinderung“ hervorgehoben. Bezugnehmend auf Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Menschen mit erworbener Hirnschädigung und älteren Menschen mit Behinderungen treffen die WfbM, die diese Gruppen anführen, keine weitergehenden Unterscheidungen. Drei WfbM machen zu diesem Themenblock keine Angaben, zwei führten die Gründe hierfür aus. Für eine WfbM waren die Zielgruppen nicht klar eingrenzbar, für eine weitere WfbM müssten spezifische Angebote prinzipiell „für alle in einer inklusiven Gesellschaft“ zur Verfügung stehen. 3.6 Entwicklung von Beschäftigtenzahlen in WfbM Entsprechend der Leistungsbeschreibung erfolgte die Erhebung von Beschäftigtenzahlen in WfbM in hoher Detaildichte. Unterschiedliche Merkmale der Beschäftigten wurden für die Konstruktion komplexer Tabellen übereinandergelegt, darunter entlang der Dimensionen: Zugangs-, Abgangs- und Bestandszahlen, Jahr (2007 bis 2013), Geschlecht, Alter, Art des Bereichs, Rehabilitationsträger, Behinderungsart, Grad der Behinderung, Wohnform, Verhaltensauffälligkeiten, Zugangswege, Erwerbsminderungsrenten, Beschäftigung auf ausgelagerten Plätzen, Beschäftigungsumfang und Art der Abgänge. Von jeder WfbM waren somit über 5 000 Einzelangaben zu machen. Um die Dokumentation der Ergebnisse sachdienlich aufzubereiten, wird die Ergebnisdokumentation summarisch und überwiegend tabellarisch erfolgen. Die Ausführungen der Abschnitte 3.6.1 bis 3.6.7 beschränken sich auf zusammenfassende Darstellungen zentraler Ergebnisse sowie Anmerkungen zur Datenstruktur. Details sind den Tabellen im Anhang zu entnehmen. 32 Hierzu führt sie aus: „Bevor Langzeitarbeitslose, nach mehrjährig erfolglosen Vermittlungsbemühungen, zusätzlich psychisch so stark erkranken, dass sie zur Teilhabe am Arbeitsleben einen Werkstattplatz benötigen, sollten sie besser frühzeitig passgenaue Bildungs- und Beschäftigungschancen mit sozialpädagogischer Begleitung angeboten bekommen. Der Zugang zu Angeboten der Berufsschulen für ggf. modulare Bildungsangebote mit Teilqualifikationen, sollte für die Zielgruppe nicht länger verschlossen bleiben.“ deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung 31 Textbox3-AnmerkungenzurDatenbasis Die meisten der in diesem Abschnitt dokumentierten Angaben beziehen sich auf 23 der 28 WfbM. Nach Gegenüberstellungen mit Daten der BA und DRV lassen sich keine systematischen Verzerrungen erkennen und es wird von einer Repräsentativität der Erhebung ausgegangen. Allerdings variiert das Antwortverhalten der WfbM nach Detailtiefe, Thematik und Betrachtungsjahr. Rücksprachen und Plausibilitätsüberprüfungen machten offenbar, dass dies insbesondere auf unterschiedlich aufgestellte Betriebsstatistiken in den WfbM zurückzuführen ist. Manche WfbM halten mehr Informationen länger fest als andere. Wo es möglich war, wurden Ergänzungen durch die WfbM eingeholt und Datenbereinigungen durchgeführt. Eine einfache Hochrechnung der Daten auf die WfbM wurde vorgenommen: Angabe / Anzahl Antworten * 28 WfbM. Statistische Messfehler und Unsicherheiten bleiben jedoch in gewöhnlichem Maße bestehen. 3.6.1 Veränderungen des Personenkreises Der Anteil der Beschäftigten mit herausforderndem Verhalten gemessen an allen Beschäftigten ist grundsätzlich gestiegen. Für 14 der befragten WfbM sei der Anteil der Beschäftigten mit herausforderndem Verhalten „leicht gestiegen“, für fünf der WfbM sei der Anteil „stark gestiegen“ und drei der WfbM geben an, dass er „gleich geblieben“ sei. Bezüglich des Anteils anderer relevanter Merkmale hinsichtlich der Veränderungen des Personenkreises der WfbM, wird von den Werkstätten ein differenziertes Bild gezeichnet, wobei zwei WfbM keine Angaben gemacht haben. Die häufigsten Angaben (14 von 22) werden zu der Gruppe der Menschen mit psychischen Erkrankungen / seelischen Behinderungen gemacht. Zehn WfbM geben einen „leichten“ und drei WfbM einen „starken Anstieg“ an. Für eine WfbM sei der Anteil der psychisch erkrankten Beschäftigten gleich geblieben. Vier WfbM äußern sich zu Menschen mit einer (angeborenen) geistigen Behinderung. Der Anteil dieser Gruppe sei laut drei WfbM „gesunken“ bzw. „nimmt ab“. Eine WfbM führt an, dass dieser „gleich geblieben“ sei. 32 deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung Ebenfalls vier WfbM machen Angaben zur Gruppe der Menschen mit Suchterkrankungen. Von drei WfbM wird beschrieben, dass diese „leicht angestiegen“ und von einer WfbM wird angeführt, dass diese „stark angestiegen“ sei. Dreimal wird sich zu Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen geäußert, deren Anteil „leicht gestiegen“ sei. Der Anteil der Menschen mit Lernbehinderungen sei nach Angaben von drei WfbM ebenfalls „leicht gestiegen“. Hinsichtlich der Beschäftigten mit sozialemotionalen Problemstellungen („ambivalente Motivation und geringes Durchhaltevermögen“, „soziale Anpassungsschwierigkeiten“, „soziale Behinderungen“) machen drei WfbM einen „leichten Anstieg“ fest. In Bezug auf Beschäftigte, die aus Förderschulen direkt an die WfbM überwiesen werden, kommt es zu zwei unterschiedlichen Angaben (einmal „leichter Anstieg“, einmal „starke Abnahme“). Zu Menschen mit forensischem Hintergrund wird von einer WfbM angeführt, dass diese Gruppe „stark gestiegen“ sei. Schließlich wird noch die Gruppe der Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen einmal genannt, deren Anteil „leicht gestiegen“ sei sowie die Gruppe der Beschäftigten mit Doppeldiagnosen, mit ebenso einer Nennung, die „gleich geblieben“ sei. Für die ursächlichen Veränderungen des Personenkreises der WfbM-Beschäftigten sind abschließend noch einige der zentralen Angaben der WfbM zu skizzieren. Vornehmlich werden gesellschaftliche Gründe angeführt. Diese beziehen häufig auf den Aspekt der Leistungsgesellschaft und eine damit verbundene wahrgenommene Überlastung vieler (psychisch erkrankter und behinderter) Menschen auf dem Arbeitsmarkt, die zur (erhöhten) Ausbildung von Pathologien und Behinderungen führen könnten. Des Weiteren verweisen die WfbM auf gesellschaftliche Wert- und Normvorstellungen, die dazu führen könnten, dass Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten oder psychischen Erkrankungen „ausgegrenztwerden[…]undkeine MöglichkeitderIntegrationimgesellschaftlichenLeben[haben]“. Es werden auch verallgemeinert Ursachen in „demografischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen“ sowie in der „Pluralisierung der Lebensverhältnisse“ und / oder in „zu wenig präventiver Förderung“ für die Veränderung des Personenkreises in der WfbM ausgemacht. Auch konkrete regionale Aspekte werden als ursächlich angeführt, wie z. B. „die soziale Zusammensetzung in der Bevölkerungsstruktur der Region“ oder die regional bedingte „Grenznähe mit leichter Beschaffung von Suchtmitteln“. Schließlich werden noch medizinische Aspekte als Ursachen für den sich veränderten Personenkreis genannt. Beispielsweise wird der medizinische Fortschritt, aber auch „ein WandelinderDiagnostizierung[…]durchdie behandelndenÄrzte“ angeführt. 3.6.2 Aufnahmen in das Eingangsverfahren Im Zuge der Befragung der WfbM erfolgte auch eine Abfrage der numerischen Entwicklungen zwischen 2007 und 2013 von Beschäftigtenbeständen, -zugängen und -abgängen, teilweise unter Angabe verschiedener struktureller Differenzierungen beispielsweise nach Geschlecht, Grad der Behinderung und des Alters. Das Antwortverhalten der WfbM unterschied sich je nach Betrachtungsjahr und Beobachtungsgegenstand deutlich. Bestandszahlen wurden von bis zu 23 der 28 in Brandenburg anerkannten WfbM beziffert. Die folgenden Darstellungen geben jeweils die hochgerechneten Werte der Beobachtungsgegenstände auf die Gesamtzahl von 28 Brandenburger WfbM wieder.33 Angaben zur Zahl der Aufnahmen ins Eingangsverfahren wurden von bis zu 22 WfbM gemacht.34 Die Zahl der Aufnahmen ist bis auf einen geringfügen Anstieg im Jahr 2013 kontinuierlich zurückgegangen. Sie lag im Jahr 2007 noch bei 986 Personen, im Jahr 2013 nur noch bei 640. Der Anteil der Frauen unter den Aufnahmen liegt relativ konstant zwischen 38 % und 42 %. Lediglich im Jahr 2010 sank ihr Anteil auf nur 33 %. Der Anteil der Bundesagentur für Arbeit unter den Rehabilitationsträgern ist von 71 % im Jahr 2007 leicht auf 64 % im Jahr 2013 gesunken. Dem gegenüber stieg der Anteil der Rentenversicherung von 28 % auf 34 %. Hierbei ist zu beachten, dass auch bei der Rentenversicherung die abso- 33 Die Hochrechnung erfolgt unter Annahme der Repräsentativität der Erhebung. 34 Eine WfbM teilte mit, dass diese von ihr nicht gesondert erfasst würden, sondern in den Angaben zum Berufsbildungsbereich enthalten seien. Drei WfbM machten nur Angaben ab dem Jahr 2010 bzw. 2011. deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung 33 luten Zahlen der Aufnahmen zurückgingen – allerdings weniger stark als bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Zahlen der von anderen Rehabilitationsträgern in das Eingangsverfahren Aufgenommenen sind gering und liegen in jedem Jahr unter zehn Personen. Im Zeitraum 2007 bis 2013 haben sich die Behinderungsarten der in das Eingangsverfahren aufgenommenen Personen deutlich verschoben. Der Anteil von Personen mit geistiger Behinderung sank von 67 % auf 55 %, demgegenüber stieg der Anteil seelischer Behinderungen von 20 % auf 32 %. Die Anteile körperlicher Behinderungen und Sinnesbehinderungen blieben hingegen annähernd konstant. Lernbehinderungen sanken geringfügig von 9 % auf 7 %. Schwerst-Mehrfachbehinderungen soweit erfasst - stiegen geringfügig von 1 % auf 2 %. Der Anteil von Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und höher lag im betrachteten Zeitraum lange konstant bei etwa 78 % bis ins Jahr 2012. Mit dem Jahr 2013 scheint dieser Anteil auf 71 % abgefallen zu sein, wobei für dieses Jahr eher die Aussage getroffen wird, dass die Personen ohne festgestellten GdB aufgenommen wurden. Die Wohnformen der ins Eingangsverfahren Aufgenommenen schwankten in den vergangenen Jahren teils deutlich. Zwischen 12 % (2013) und einem Höchststand von 22 % (2011) wohnten vollstationär, eher konstant etwa 10 % wurden ambulant betreut. Der Anteil in der Häuslichkeit Wohnender stieg von 75 % im Jahr 2007 auf 79 % im Jahr 2013 an. Der Anteil von Personen mit herausforderndem Verhalten stieg überaus deutlich in den letzten Jahren von 12 % (in 2007) auf 18 % (in 2013) an – allerdings sei auf die hohe Zahl fehlender Angaben für die Jahre 2007 bis 2010 (7 von 23) hingewiesen, sodass die Hochrechnungen an dieser Stelle mit Vorsicht zu interpretieren sind. Schließlich lässt sich den Angaben zu unterschiedlichen Jahren entnehmen, dass sich die Altersstruktur der ins Eingangsverfahren Aufgenommenen deutlich verschoben hat. Im Jahr 2007 waren noch 71 % von ihnen bei Aufnahme unter 31 Jahre alt35, dieser Anteil lag im Jahr 2013 nur noch bei 57 %. (vgl. Tabelle 5). Tabelle5-AufnahmeninsEingangsverfahren–Altersstruktur Alter bei Aufnahme 2007 2013 51 bis zu 60 Jahren alt 6,3 11,9 41 bis zu 50 Jahren alt 13,8 16,2 31 bis zu 40 Jahren alt 9,3 14,2 21 bis zu 30 Jahren alt 27,5 25,0 Bis zu 20 Jahren alt 43,0 32,5 36 Quelle: Befragung WfbM 2013, n = 19 – 21, Angaben in % 35 „Alter bei Aufnahme“ wurde hier aus den Kalenderjahren berechnet, da Daten zu den exakten Geburtstagen und zum Tag der Aufnahmen fehlen. 36 Die Abfrage erlaubte nur Angaben bis zum Jahrgang 1995 (d. h. 18 Jahre im Jahr 2013). Die Verteilung der Personen ohne Altersangaben über die Kohorten macht es sehr plausibel, diese als „unter 18“ einzustufen. 34 deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung 3.6.3 Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich stieg der Anteil von Personen, die im Alter zwischen 31 und 60 Jahren aufgenommen werden (vgl. Tabelle 6). Für die Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich gelten eine Reihe von Beobachtungen, die zuvor auch für die Aufnahmen in den Eingangsbereich beschrieben wurden. Zwischen den Jahren 2007 bis 2013: Darüber hinaus wurden für die Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich weitere Differenzierungsmerkmale erhoben, die eine deutliche Tendenz der Jahre 2007 bis 2013 zeigen. gingen die Zahlen der Aufnahmen fast kontinuierlich zurück (939 im Jahr 2007, 628 im Jahr 2013), blieb der Anteil von weiblichen Personen annähernd gleich (39 % in 2007, 40 % in 2013), nahm der Anteil von Personen mit einem Grad der Behinderung ab 50 von 86 % auf 74 % ab,37 gab es Verlagerungen in der Art der Behinderung mit einer abnehmenden Zahl geistiger Behinderungen (von 68 % auf 53 %) und einer Zunahme der seelischen (von 22 % auf 33 %), sank der Anteil der Bundesagentur für Arbeit (von 71 % auf 62 %), aber der Anteil der Rentenversicherung stieg (von 29 % auf 37 %), Im Jahr 2007 lag der Anteil von Personen, die mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in den Berufsbildungsbereich aufgenommen wurden, noch bei 19 %, bis zum Jahr 2013 war dieser Anteil auf 27 % gestiegen.39 Mit der Veränderung der Altersstruktur korrespondierend haben sich auch die Zugangswege der in den Berufsbildungsbereich Aufgenommenen verändert. Im Jahr 2007 kamen noch 50 % unmittelbar im Anschluss an die Förderschule, im Jahr 2013 nur noch 35 % (der Anteil unmittelbar aus der Regelschule Kommender lag bei knapp 3 % bzw. 1 %)40. Demgegenüber (mehr als) verdoppelte sich der Anteil mit einem Zu- Tabelle6-AufnahmenindenBerufsbildungsbereich–Altersstruktur Alter bei Aufnahme 2007 2013 51 bis zu 60 Jahren alt 6,1 14,6 41 bis zu 50 Jahren alt 14,8 17,0 31 bis zu 40 Jahren alt 9,4 14,4 21 bis zu 30 Jahren alt 29,2 27,0 Bis zu 20 Jahren alt 40,5 31,2 38 Quelle: Befragung WfbM 2013, n = 20 bis 21, Angaben in % 37 Ob es Veränderungen in der Wohnform gibt, oder ob sich der Anteil mit herausforderndem Verhalten erhöhte, lässt sich aufgrund der Zahl fehlender Angaben hierzu an den Daten schwerlich ablesen. 38 Die Abfrage erlaubte nur Angaben bis zum Jahrgang 1995 (d. h. 18 Jahre im Jahr 2013). Die Verteilung der Personen ohne Altersangaben über die Kohorten macht es sehr plausibel, diese als „unter 18“ einzustufen. 39 Einschränkend ist auf einen hohen Anteil von Personen insbesondere für die ersten Betrachtungsjahre hinzuweisen, der hierzu keine Angaben machte oder dem der Status der Beschäftigten hierzu unbekannt war (2007 bis 2009: 6 von 23 haben keine Angabe gemacht). 40 Dieser Rückgang ist überwiegend auf den demografischen Wandel zurückzuführen. Allerdings wird diese Tendenz durch inklusive Förderkonzepte unterstützt, speziell durch einen leicht sinkenden Anteil der Förderschüler an allen Schülern sowie durch Berufsorientierung in Förderschulen. (vgl. hierzu Abschnitte 1.2 und 7) deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung 35 gang aus Arbeitslosigkeit mit vorheriger Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von zuvor 8 % auf 17 %.41 Andere Zugänge, z. B. aus berufsvorbereitenden Maßnahmen von Agenturen oder Jobcentern (knapp über 10 %) oder aus Arbeitslosigkeit ohne vorherige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (zwischen 5 % und 6 %) blieben annähernd konstant. in ihrer Struktur seit 2007 verändert. Die dort genannten Veränderungen hinsichtlich der Zugänge und der Art der Behinderung sind nicht voneinander unabhängig, wie die vertiefende Analyse zeigt. Je nachdem über welchen Zugang die Personen in den Berufsbildungsbereich aufgenommen wurden, weisen sie eine deutlich andere Struktur der Behinderungen auf (vgl. Tabelle 7). 3.6.4 Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich – nach Zugang und Art der vorrangigen Behinderung So hatten z. B. in der größten Gruppe, den Personen, die unmittelbar aus Förderschulen in den Berufsbildungsbereich aufgenommen wurden, (in Summe aller Jahre) 87 % eine geistige Behinderung. In der zweitgrößten Gruppe, den Personen mit einem Zugang aus Wie in Abschnitt 3.6.3 dargestellt, haben sich in den Berufsbildungsbereich Aufgenommene Tabelle7-AufnahmenindenBerufsbildungsbereich–nachArtdesZugangsundArtderBehinderung 2007 bis 2013 Zugang Art der Behinderung in % Gesamt (Hoch- Geistig Körper rechnung) Seelisch Sinne Lernen Schw.Mehrf. Regelschule 63 27,6 2,0 63,5 0,0 2,2 4,7 Förderschule 1983 87,0 1,1 3,7 0,3 5,5 2,4 berufsvorbereitende Maßnahme 350 55,0 2,9 19,3 1,5 20,8 0,4 berufsbildende Maßnahme von Agentur/Jobcenter 202 37,1 4,1 39,0 1,3 17,1 1,5 Arbeitslosigkeit ohne vorherige Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt 272 26,8 5,1 60,6 0,0 7,5 0,0 Arbeitslosigkeit mit vorheriger Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt 651 16,9 4,9 72,6 0,6 4,7 0,2 Integrationsprojekt nach § 132 SGB IX 6 0,0 0,0 50,0 25,0 25,0 0,0 Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt (ohne Integrationsprojekte) 29 28,8 4,8 61,6 0,0 4,8 0,0 andere Werkstatt 108 55,7 5,1 22,5 0,0 15,4 1,4 Unterstützte Beschäftigung nach § 38 a SGB IX 9 56,4 0,0 28,8 0,0 14,8 0,0 Förder- / Beschäftigungsbereich in der WfbM, §136 Abs. 3 SGB IX 46 72,9 0,0 0,0 0,0 3,0 24,1 1090 34,7 3,2 49,7 0,1 8,0 4,3 Sonstiges / nicht bekannt Quelle: Befragung WfbM 2013, n = 19 bis 22 41 Der Anteil von „sonstigen oder nicht bekannten“ Zugängen liegt zwischen 10 % (2007) und 17 % (2013). 36 deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung Arbeitslosigkeit mit vorheriger Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, hatten hingegen 73 % eine seelische Behinderung. Und die häufigste Behinderungsart in der drittgrößten Gruppe, den Personen, die aus berufsvorbereitenden Maßnahmen der Agenturen oder Jobcenter kamen, ist mit 55 % eine geistige Behinderung – gefolgt von Lernbehinderungen mit 21 % der Fälle. Mit veränderten Zugängen in die WfbM kommen somit andere Personengruppen mit anderen Arten der Behinderung. Der durchschnittlich deutlich andere Anteil einer Behinderungsart unter Personen eines bestimmten Zugangs zum Berufsbildungsbereich schwankt über die untersuchten Jahre teils deutlich, allerdings ungerichtet bzw. voraussichtlich zufällig um den Mittelwert. Für ausgewählte Kombinationen von Zugang und Behinderungsart stellt dies Tabelle 8 dar. 3.6.5 Aufnahmen in den Arbeitsbereich Hinsichtlich der Aufnahmen in den Arbeitsbereich entwickelten sich die Zugänge unterschiedlich. Während im Jahr 2007 hochgerechnet 770 Aufnahmen erfolgten (n=20 WfbM) stieg diese Zahl auf 843 Personen im Jahr 2010 an (n=22 WfbM), bevor sie bis zum Jahr 2013 auf 640 Personen sank (n=23 WfbM). Ihre Struktur und Entwicklung lässt sich wie folgt beschreiben: Der Anteil der Frauen liegt annähernd konstant etwa bei 40 %. Die Sozialhilfeträger sind i. d. R. auch die Rehabilitationsträger (nach Angaben der WfbM 97 % in 2007, 94 % in 2013, wobei für einen kleinen Teil der Beschäftigten auch die Bundesagentur für Arbeit und die Rentenversicherung als Träger angegeben werden – was voraussichtlich auf Fehlangaben der WfbM beruht. Tabelle8-AufnahmenindenBerufsbildungsbereich–EntwicklungderArtderBehinderungnach ArtdesZugangs Anteil in % 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 19 19 19 21 20 20 22 Anteil geistiger Behinderung bei Zugang Förderschule 89,0 91,8 80,5 83,8 89,5 86,1 87,5 Anteil seelischer Behinderung bei Zugang aus Arbeitslosigkeit mit vorheriger Beschäftigung auf allgemeinem Arbeitsmarkt 63,0 78,1 63,6 73,1 84,8 66,1 75,0 Anteil geistiger Behinderung bei Zugang aus berufsvorbereitenden Maßnahmen 68,1 54,5 55,2 57,1 43,2 51,5 50,0 Anteil Lernbehinderung bei Zugang aus berufsvorbereitenden Maßnahmen 23,4 22,7 3,4 7,1 18,9 27,3 40,0 Anteil seelischer Behinderungen bei Zugang aus berufsvorbereitenden Maßnahmen 2,1 18,2 34,5 32,1 32,4 18,2 6,7 n Quelle: Befragung WfbM 2013 deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung 37 Unter den Arten vorrangiger Behinderung hat sich der Anteil mit seelischen Behinderungen von 18 % auf 35 % beinahe verdoppelt. Entsprechend ging der Anteil der häufigsten geistigen Behinderungen von 70 % auf 55 % zurück. 87 % der 2013 Aufgenommenen haben einen festgestellten Grad der Behinderung von 50 und höher, wobei der Anteil gegenüber 2007 (94 %) gesunken ist. Die Wohnformen sind im betrachteten Zeitraum annähernd konstant. 68 % lebten 2013 in der Häuslichkeit, 20 % vollstationär und 12 % im ambulant betreuten Wohnen. Der Anteil von Personen, die im Alter zwischen 41 und 60 Jahren aufgenommen wurden, ist zwischen 2007 und 2013 deutlich gestiegen (vgl. Tabelle 9). eine genaue Tendenz aufgrund der Zahl fehlender Angaben nicht bestimmen. Während 2007 für etwa jede zehnte Person herausforderndes Verhalten angegeben wurde, sind es 2013 etwa doppelt so viele. 3.6.6 Aufnahmen in den Arbeitsbereich – nach Zugang und Art der Behinderung Die von den WfbM gemachten Angaben dazu, wie sich die Arten der Behinderungen je nach Art des Zugangs über die Jahre veränderten, weichen leicht von den Angaben in Abschnitt 3.6.5 ab. Während sich aus den Angaben dort (ohne nach Art der Behinderung zu differenzieren) ergab, dass im Jahr 2013 72 % der Aufnahmen unmittelbar aus bzw. im Anschluss an den Berufsbildungsbereich erfolgten, ergeben Tabelle9-AufnahmenindenArbeitsbereich–Altersstruktur Alter bei Aufnahme 2007 2013 51 bis zu 60 Jahren alt 6,7 14,0 41 bis zu 50 Jahren alt 15,5 18,0 31 bis zu 40 Jahren alt 12,4 13,3 21 bis zu 30 Jahren alt 46,8 41,0 Bis zu 20 Jahren alt 18,4 12,0 42 Quelle: Befragung WfbM 2013, n = 20 - 22, Angaben in % Der Anteil von Personen, für die angegeben wurde, mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgenommen worden zu sein, stieg auf 38 %, wobei eine genaue Tendenz aufgrund der Zahl fehlender Angaben nicht zu bestimmen ist Im Jahr 2013 wurden 72 % unmittelbar aus dem Berufsbildungsbereich aufgenommen, zzgl. 15 %, deren Zugang aus einer anderen WfbM erfolgte.43 Auch hier lässt sich die nach Behinderungsart differenzierenden Ergebnisse hierfür einen Anteil von 69 %. Die Abweichungen ergeben sich aus fehlenden oder unplausiblen Angaben der WfbM, die nicht im Zuge der Nacherhebungen bei den WfbM geklärt werden konnten. Wie auch bei den Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich variieren die Arten der Behinderungen deutlich je nach Art des Zugangs (vgl. Tabelle 10). 42 Die Abfrage erlaubte nur Angaben bis zum Jahrgang 1995 (d. h. 18 Jahre im Jahr 2013). Die Verteilung der Personen ohne Altersangaben über die Kohorten macht es sehr plausibel, diese als „unter 18“ einzustufen. 43 vgl. hierzu abweichende Angaben aus Abschnitt 3.5.6 38 deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung Tabelle10-AufnahmenindenArbeitsbereich–nachArtdesZugangsundderBehinderung 2007 bis 2013 Art der Behinderung in % Gesamt (Hoch- Geistig Körper rechnung) Zugang Berufsbildungsbereich der WfbM Seelisch Sinne Lernen Schw.Mehrf. 4117 63,1 2,2 24,0 0,8 7,6 2,2 Wiedereingliederung nach beendeter Beschäftigung auf allg. Arbeitsmarkt 22 24,8 0,0 56,7 0,0 18,5 0,0 andere Werkstatt 501 64,8 3,1 22,6 0,3 9,0 0,3 Förder- / Beschäftigungsbereich in der WfbM, §136 Abs. 3 SGB IX 31 82,4 0,0 13,5 0,0 0,0 4,1 Sonstiges / nicht bekannt 360 51,3 1,5 32,6 0,0 9,9 4,8 Quelle: Befragung WfbM 2013, n = 19 bis 22 Tabelle11-AufnahmenindenArbeitsbereichnachZugangausdemBerufsbildungsbereich– nachArtderBehinderungundJahr Gesamt (Hochrechnung) Geistige Behinderung Körperliche Behinderung Seelische Behinderung 2007 632 69,2 2,1 17,0 0,7 7,7 3,3 2008 622 65,9 2,4 20,6 0,0 7,8 3,3 2009 644 67,7 1,6 19,2 0,2 9,8 1,4 2010 652 67,2 1,9 21,7 0,4 7,1 1,7 2011 612 58,1 1,6 29,5 0,7 8,2 1,8 2012 503 57,7 3,0 27,1 3,5 6,3 2,3 2013 452 51,0 3,7 37,7 0,3 5,6 1,7 SinnesbeLernbeSchwersthinderung hinderung Mehrfach Quelle: Befragung WfbM 2013, n = 19 bis 22, Angaben in % Durch den hohen Anteil von Zugängen aus dem Berufsbildungsbereich überrascht es nicht, dass sich die Art der Behinderungen dieser Zugänge – wie bereits im Abschnitt 3.6.2 beschrieben – zwischen 2007 und 2013 verschoben hat. Der Anteil geistiger Behinderungen nahm ab, der Anteil seelischer Behinderungen stieg deutlich an (vgl. Tabelle 11). 3.6.7 Bestand der Personen in der WfbM Alle 23 antwortenden WfbM haben auch Angaben zum Bestand der in der WfbM Beschäftigten gemacht, allerdings in zwei Fällen ohne Differenzierung des Geschlechts der Beschäftigten.44 Deutlich ist in der Tabelle 12 zu erkennen, dass der Bestand der Beschäftigten im Berufsbildungsbereich zwischen 2007 und 2013 abnahm, insgesamt um etwa 30 %. 44 In diesen beiden Fällen wurde eine hälftige Verteilung zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten angenommen. deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung 39 Tabelle12-BestandderBeschäftigteninBerufsbildungsbereichundArbeitsbereichnachJahren (Stichtagjeweils31.12.) Berufsbildungsbereich Arbeitsbereich Bestand der Personen in der WfbM (Hochrechnung) n weiblich männlich gesamt weiblich männlich gesamt 2007 (Stichtag 31. Dezember) 22 686 953 1638 3428 4996 8424 2008 (Stichtag 31. Dezember) 22 683 949 1633 3609 5283 8893 2009 (Stichtag 31. Dezember) 23 599 897 1497 3812 5503 9315 2010 (Stichtag 31. Dezember) 23 508 765 1272 3923 5620 9543 2011 (Stichtag 31. Dezember) 23 449 687 1137 4082 5797 9879 2012 (Stichtag 31. Dezember) 23 457 663 1120 4122 6021 10143 2013 (Stichtag 31. Dezember) 23 472 664 1136 4203 6095 10298 Quelle: Befragung WfbM 2013 Abbildung2-AlterspyramideimArbeits-undBerufsbildungsbereich–Bestand2013 Demgegenüber stieg der Bestand im Arbeitsbereich um etwa 22 %. Insgesamt nahm die Zahl der Beschäftigten (Gesamtbestand) zwischen 2007 und 2013 um knapp 14 % zu. Die Struktur der Beschäftigten im Berufsbil- 40 deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung dungsbereich und Arbeitsbereich wird weitgehend durch die Zugänge bestimmt, die im Vorangegangenen bereits beschrieben wurden. So soll an dieser Stelle auf Ausführungen im Detail verzichtet werden. Die Altersstruktur des Bestands von Beschäftigten des Arbeits- und Berufsbildungsbereichs ist in Abbildung 2 dargestellt. Die Ursachen für die auffällige Sanduhr-Form im Arbeitsbereich konnten auch über Experteninterviews nicht abschließend geklärt werden. Eine Hypothese war, dass es sich um ein Kohortenphänomen handelt, in dem die schwach vertretenen Geburtenjahrgänge (um 1973 herum) in der Wendezeit besondere Integrationschancen hatten. Hier besteht weiterer Forschungsbedarf, für den letztlich die Altersstruktur der Zu- und Abgänge über sämtliche Jahre erhoben werden müsste. Der hohe Anteil von jungen Menschen im Berufsbildungsbereich folgt den Prozessen der Ersteingliederung. 3.6.8 Abgänge aus der WfbM Angaben zu Abgängen aus der WfbM über die Jahre 2007 bis 2013 wurden abhängig vom Beobachtungsjahr von bis zu 19 WfbM gemacht. Abgänge erfolgen insbesondere durch Ausstieg aus dem Arbeitsleben (z. B. durch Alter, Krankheit oder Tod – diese Tabelle13-AbgängeausderWfbM Hochrechnung 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 n 17 (20) 17 (20) 17 (20) 18 (20) 19 (20) 19 (20) 19 (20) Anzahl Abgänge aus der WfbM insgesamt 512 557 600 630 632 597 585 Anzahl der Übergänge in den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt insgesamt 17 (14*) 16 (13) 11 (8) 25 (24) 21 (29) 5 (14) 17 (22*) in Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (einschließlich Integrationsprojekt nach § 132 SGB IX) 7 2 2 14 3 0 6 in Ausbildungsverhältnis 2 2 2 0 1 0 0 in andere berufliche Bildungsmaßnahme 0 0 2 0 1 3 1 in Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (einschließlich Integrationsprojekt nach § 132 SGB IX) 8 5 3 9 15 1 10 in Ausbildungsverhältnis 0 7 2 0 1 1 0 in andere berufliche Bildungsmaßnahme 0 0 0 2 0 0 0 darunter Abgänge aus dem Berufsbildungsbereich mit Übergang ... darunter Abgänge aus dem Arbeitsbereich mit Übergang ... Daten in Klammern stammen aus der einzelfallbezogenen Erhebung, Angaben ohne Klammern aus der Erhebung aggregierter Daten * zzgl. ein Fall mit Übergang aus dem Eingangsverfahren Quelle: Befragung WfbM 2013 deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung 41 Gründe wurden nicht gesondert erhoben), zum kleineren Teil aber auch durch Übergänge auf den ersten Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt. Tabelle 13 zeigt die Entwicklung zunehmender Abgangszahlen bis ins Jahr 2010, danach sinkt die Zahl der Abgänge wieder leicht. schen 2007 und 2013 sind in Abbildung 3 zusammengefasst. Wenngleich die Daten von unterschiedlichen WfbM stammen und sich aus diesem Grund nicht exakt saldieren lassen, ist doch zu sehen, dass sich der jährliche Zuwachs des Bestandes verlangsamt hat. Die Zahlen zu den Übergängen in den ersten Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt wurden in zwei Varianten erfasst, einmal in aggregierter Form, einmal ergänzt durch zusätzliche Merkmale einzelfallbezogen (vgl. Abschnitt 3.5). Da die Angaben der WfbM in beiden Erhebungsformen voneinander abweichen, werden sie in Tabelle 13 nebeneinander dargestellt – in Klammern jeweils die Angaben aus der einzelfallbezogenen Erhebung. Bei den jährlich deutlich schwankenden Übergangszahlen ist keine Tendenz erkennbar. Auf die quantitativen Entwicklungen auch in Hinblick auf Prognosen wird in Abschnitt 7 noch weiter eingegangen. 3.6.9 Zusammenfassung zentraler Entwicklungen Die in den Abschnitten 3.6.1 bis 3.6.8 beschriebenen quantitativen Entwicklungen zwi- 3.7 Individuelle Dokumentation von Übergängen Für Beschäftigte, die zwischen 2007 und 2013 in ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (einschließlich Integrationsprojekt nach § 132 SGB IX), ein Ausbildungsverhältnis oder eine andere berufliche Bildungsmaßnahme mündeten, wurden von den WfbM Einzelfallangaben erhoben. Von den 23 insgesamt antwortenden WfbM haben 20 Angaben zu Abgängen gemacht. 16 nannten in diesem Zeitraum entspre- Abbildung3-jährlicheZugängeundAbgängeimBestandderWfbM 42 deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung Tabelle14-ZahlderÜbergängeaus23WfbM Kalenderjahr Zahl der Übergänge 2007 11 2008 9 2009 6 2010 17 2011 21 2012 10 2013 17 Quelle: Befragung WfbM 2013, n = 20 chende Fälle individueller Übergänge und vier WfbM gaben an, keine Übergänge gehabt zu haben. Die 16 nannten in Summe 91 Fälle. So ergeben sich im Durchschnitt über die 20 WfbM 4,55 Fälle, verteilt auf sieben Jahre und hochgerechnet auf alle WfbM 127 Fälle. Bezogen auf die durchschnittliche Beschäftigtenzahl in WfbM entspricht dies einer jährlichen Übergangsquote von 0,166 %.45 Die höchste Nennung für eine WfbM waren 14 Fälle. Die 91 Fälle verteilen sich wie in Tabelle 14 dargestellt auf die Kalenderjahre 2007 bis 2013. Diese 91 Fälle lassen sich anhand folgender Randverteilungen charakterisieren: Geschlecht: 38,5 % der Personen waren weiblich, 61,5 % männlich, Alter: 9,8 % der Personen waren bei Übergang unter 21 Jahre alt, 26,1 % zwischen 21 und 25 Jahren, 21,7 % zwischen 26 und 30 Jahren, 19,6 % zwischen 31 und 40 Jahren, 22,8 % zwischen 41 und 58 Jahren. D. h., die Übergänge finden insbesondere in jungen Jahren statt. Art der Behinderungen: Die vorrangigen Behinderungen dieser Personen waren seelische Behinderungen (47,3 %) und geistige Behinderungen (33,0 %) mit Abstand ge- folgt von Lernbehinderungen (18,7 %), körperlichen Behinderungen (4,4 %) und Sinnesbehinderung (1,1 %)46. Grad der Behinderung: In 23,1 % der Fälle war keine Angabe zum Grad der Behinderung gegeben worden. 7,7 % gaben an, dass kein Grad der Behinderung festgestellt wurde, dieser also bei 0 lag. Behinderungen unter dem Grad von 50 lagen bei 5,5 % vor. Schwerbehinderungen, also ein GdB von 50 lagen bei 63,7 % vor. Art des Übergangs: In 41,8 % der Fälle erfolgte der Übergang aus oder unmittelbar nach dem Berufsbildungsbereich, in 43,0 % aus dem Arbeitsbereich der Werkstatt – darin näher bestimmt in 6,6 % aus der Außengruppe der WfbM (Dienstleistungsgruppe) und jeweils 2,2 % aus einem ausgelagerten Einzelarbeitsplatz in Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes oder aus einem Praktikum in Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes. Externe Unterstützung: I. d. R. erfolgte der Übergang ohne Unterstützung eines externen Dienstes oder Projektes (82,4 %), selten mithilfe des IFD (3,3 %), in 13 Fällen „auf andere Weise“. Diese „andere Weise“ wurde nicht immer oder nicht immer nachvollziehbar beschrieben, wenn, dann aber häufig unter Nennung der Agentur für Arbeit oder mit näherer Spezifizierung als Einzel- 45 vgl. Abschnitt 2.3 sowie zu einer abweichenden Zählung mit nur 112 Fällen Abschnitt 3.6.8, Tabelle 13. 46 Aufgrund von Mehrfachangaben von Behinderungsarten bei einzelnen Übergängen ergibt die Summe der Anteile >100 %. deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung 43 integrationsmaßnahme (Integrationsamt und Bundesagentur für Arbeit) oder Unterstützte Beschäftigung. Richtung des Übergangs: 63,7 % der Personen gingen in ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über, 36,3 % in eine Ausbildung bzw. in andere berufliche Bildungsmaßnahmen. In den 60 Fällen (100 %), in denen ein Übergang in ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stattfand, erfolgte der Übergang i. d. R. zu einem privaten oder öffentlichen Arbeitsgeber (71,7 %) gefolgt von Integrationsprojekten nach § 132 SGB IX (16,7 %) oder den WfbM selbst (5,0 %). Die Branchen wurden in 43 Fällen benannt: Gehäuft erfolgten die Übergänge in den die Branchen Garten- und Landschaftspflege (7 Nennungen), Gastronomie und Hotellerie (5 Nennungen), Reinigung, Lieferdienste und Verkauf / Einzelhandel (je 3 Nennungen). Neben Bau, Landwirtschaft und nicht näher bezeichneten Dienstleistungen (je 2 Nennungen) wurden 16 weitere genannt.47 Größe der Betriebe: Die Mehrheit der Übergänge erfolgte in Betriebe mit unter 50 Mitarbeitenden.48 Region: Für 78,3 % der Übergänge wurde Brandenburg angegeben, für nur 5,0 % in andere Regionen (Rest: fehlende Angaben) Dauerhaftigkeit des Übergangs: In 18,4 % der Fälle (absolut = 11) wurde das Arbeitsverhältnis wieder abgebrochen (i. d. R. innerhalb der ersten sechs Monate), für 35 % der Fälle bestand das Arbeitsverhältnis länger als 12 Monate oder besteht schon länger. Oftmals liegen den WfbM jedoch keine Informationen über die Dauerhaftigkeit vor (36,7 % unbekannt) oder die Arbeitsverhältnisse bestehen noch, aber 12 Monate sind noch nicht erreicht (1,7 %). Eine Wiederaufnahme in die WfbM erfolgte in fünf Fällen. In den 33 Fällen (100 %), in denen ein Übergang in Ausbildung bzw. andere berufliche Bildungsmaßnahmen erfolgte, fehlen bedauerlicherweise oftmals alle weiteren Ausführungen (13 Fälle, 39,4 %), sodass die Angaben zu prozentualen Verteilungen mit Vorsicht zu interpretieren sind: Art der beruflichen Bildungsmaßnahme: Am häufigsten werden berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen genannt (24,2 %), gefolgt von außerbetrieblichen Ausbildungen nach § 66 BBiG / § 42m HwO (12,1 %), außerbetrieblichen Ausbildungen nach § 4 BBiG / § 25 HwO (9,1 %) und betrieblichen Ausbildungen nach § 4 BBiG / § 25 HwO (3,0 %)49. Die Ergebnisse der Maßnahmen sind den WfbM zum großen Teil unbekannt (54,5 %). Keine Angaben wurden zudem zu 39,4 % der Fälle gemacht. Dass die Maßnahme mit Abschluss beendet wurde, war knapp in jedem zehnten Fall bekannt (9,1 %), abgebrochen wurde sie in 3,0 % der Fälle. Auch der Verbleib nach Ende der Maßnahme ist den WfbM überwiegend unbekannt (63,6 %) oder es werden hierzu keine Angaben gemacht (39,4 %). 47 zum Beispiel Facharztpraxis (Sprechstundenhilfe), Holzverarbeitung, Kfz-Zulieferung, Metall, öffentliche Verwaltung, produzierendes Gewerbe, Soz. Unternehmen, Tierpflege, Umzug und Logistik, Wachschutz, Werbetechnik 48 Unter 10 Mitarbeitenden (23,3 %), 10 bis 49 Mitarbeitenden (31,7 %), 50 bis 249 Mitarbeitende (15,0 %), 250 und mehr Mitarbeitende (11,7 %), fehlende Angaben 6,7 %. Die Erhebung folgte diesen Betriebsgrößenklassen der Europäischen Kommission, eine Differenzierung speziell unter der Perspektive der Beschäftigungspflicht nach § 71 Abs. 1 SGB IX (der bei 20 Arbeitsplätzen trennt) ist aus diesem Grund nicht möglich. 49 Rest: andere oder nicht interpretierbare Angaben. 44 deskrIptIVe ergebnIsse der wfbM-befragung Befragung von (ehem.) in WfbM Beschäftigten 4 Anfang 30 liegt. Die Spannweite ist auch aufgrund der unterschiedlichen Stichprobengröße jedoch sehr unterschiedlich. Während sie sich bei der Gruppe der aktuell Beschäftigten zwischen 18 und 63 Jahren spreizt, liegt sie bei den ehemaligen Beschäftigten zwischen 24 bis 48 Jahren. Bei diesem Vergleich ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Abgänge der Ehemaligen teils einige Jahre zurück liegen, d. h., beim Abgang waren sie in der Tendenz jünger als diejenigen Beschäftigten, für die die WfbM heute die größten Chancen sehen, Zugang auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Bevor eine gesonderte Auseinandersetzung mit den Befragungsergebnissen aktuell oder ehemalig in der WfbM Beschäftigten erfolgt, können einige strukturelle Merkmale der Befragten gegenübergestellt werden. Hierzu zählen neben Geschlecht, Altersstruktur, Wohnsituation und Familienstand (vgl. Tabelle 15) auch Informationen zum berufsbildungsbezogenen Hintergrund (vgl. Abbildung 4). Hinsichtlich der soziodemographischen Merkmale zeigen sich einige Gemeinsamkeiten, aber auch teils deutliche Unterschiede. Bei beiden Gruppen ist zu beobachten, dass der Anteil männlicher Befragter überwiegt. Bei der Befragtengruppe der aktuell Beschäftigten entspricht dieser Anteil in etwa jener Verteilung aller Beschäftigten in den WfbM. Bei den ehemalig Beschäftigten ist er doch deutlich höher. Die Wohnsituation der Befragten zeigt auf, dass zwar ein Viertel beider Gruppen bei den Eltern wohnhaft ist. Die Situation der restlichen Beschäftigten unterscheidet sich jedoch deutlich. Während aktuell Beschäftigte zu knapp 40 % ambulante Betreuung erhalten, trifft dies auf nur etwa 13 % der ehemaligen zu. Gegenteilig verhält es sich hinsichtlich Die Verteilung der Altersstruktur zeigt auf, dass in beiden Gruppen das mittlere Alter bei Tabelle15-Strukturmerkmalebefragter(ehemaliger)BeschäftigterderWfbM Geschlecht männlich weiblich Aktuell Beschäftigte (n = 466) 56,9 % 42,5 % Ehemalig Beschäftigte (n = 24) 62,5 % 37,5 % Minimum Maximum Median Aktuell Beschäftigte (n = 466) 18 J. 63 J. 33 J. Ehemalig Beschäftigte (n = 24) 24 J. 48 J. 32 J. ambulant betreut Eltern eigene Wohnung (ohne Betreuung) Aktuell Beschäftigte (n = 466) 38,4 % 24,9 % 21,0 % Ehemalig Beschäftigte (n = 24) 12,5 % 25,0 % 50,0% ledig Kinder Aktuell Beschäftigte (n = 466) 77,5 % 23,8 % Ehemalig Beschäftigte (n = 24) 83,3 % 8,3 % Altersstruktur Wohnsituation Familienstand, Kinder Quelle: Befragung (ehemalig) Beschäftigter 2014 50 Die Differenz auf 100 % umfasst sonstige Wohnformen, wie z. B. Wohnen mit den Eltern oder anderen Familienangehörigen, in der eigenen Wohnung der Befragten, oder gemeinschaftliche Wohnformen wie Wohngruppen oder Wohngemeinschaften sowie Wohnheime und Wohnstätten. befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten 45 gänzlich eigenständiger Wohnformen. Ist es bei ehemaligen Beschäftigten etwa die Hälfte der Befragten, die in einer eigenen Wohnung ohne Betreuung leben, liegt der Anteil der aktuell Beschäftigten bei etwa einem Fünftel.50 arbeiter-Ausbildung ist hier deutlich höher (41,7 % zu 27,0 %). Hinsichtlich fachschulischer Ausbildungen unterscheiden sich die Gruppen kaum. Hochschulschulausbildungen spielen insgesamt keine tragende Rolle. Auffällig ist zudem, dass knapp ein Viertel der aktuell Beschäftigten eigene Kinder hat und damit deutlich häufiger als die Gruppe der ehemaligen, deren Anteil unter 10 % beträgt. Geringer sind die Unterschiede hinsichtlich des Familienstandes. In beiden Gruppen sind ca. 80 % ledig. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Arbeitsmarktchancen der auf den allgemeinen Arbeitsmarkt übergegangenen ehemalig Beschäftigten hinsichtlich der soziodemografischen Merkmale und des Qualifikationsniveaus größer sind. Nachdem nun die beiden Befragtengruppen hinsichtlich soziodemographischer Merkmale gegenübergestellt wurden, zeigen die kommenden Abschnitte zunächst die Ergebnisse der Befragung aktuell Beschäftigter und darauffolgend jene ehemalig Beschäftigter auf. Auch im Vergleich beruflicher Qualifizierung zeigen sich Unterschiede zwischen beiden Gruppen. Fast drei Viertel der ehemalig Beschäftigten haben an berufsfördernden Maßnahmen teilgenommen, während der Anteil bei den aktuell Beschäftigten bei rund einem Drittel liegt. Etwa ein Viertel der aktuell Beschäftigten gibt an, an berufsbildenden Maßnahmen teilgenommen zu haben. Der Anteil bei ehemalig Beschäftigten ist knapp doppelt so hoch und auch der Anteil mit einer Fach- 4.1 Befragung von aktuell Beschäftigten der WfbM Die Betrachtung, wo aktuell Beschäftigte der WfbM derzeit tätig sind, lässt festhalten, dass die überwiegende Mehrheit der Befragten Abbildung4-BeruflicheQualifizierungaktuellundehemaligBeschäftigter(in%) 46 befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten Abbildung5-ArtundBereichderBeschäftigung(inWfbM) (ca. 83 %) fünf Tage die Woche in einer Arbeitsgruppe der WfbM arbeitet (vgl. Abbildung 5). Weitere insgesamt knapp 10 % arbeiteten in Außenarbeitsstellen der WfbM oder wechselnd zwischen WfbM und Außenarbeitsstellen im Einsatz. In auf den Übergang vorbereitende bzw. diesen einleitende Beschäftigungsformen (Übergangsgruppen, Praktika, Unterstützte Beschäftigung) werden nur von einer sehr kleinen Anzahl von Beschäftigten wahrgenommen. Auf Vorschlag der WfbM wurden die Beschäftigten zudem danach befragt, in welchen Bereichen die Beschäftigten arbeiten. Es zeigte sich dabei eine sehr große Diversität der Einsatzgebiete, sodass sich beinahe die Hälfte der Befragten selbst unter „sonstige Arbeitsbereiche“ verortete. Dort wo entsprechende Ausführungen vorgenommen wurden, finden sich verschiedene Arbeitsbereiche, die bei- spielsweise Töpferei, Tierpflege oder auch Gärtnerei umfassen. Mehr als ein Fünftel der Beschäftigten ordnen die eigene Tätigkeit hauswirtschaftlichen Arbeitsbereichen wie der Wäscherei zu. Jeweils knapp 12 % der Befragten sind in den Bereichen Gartenbau bzw. Metallverarbeitung beschäftigt, knapp 8 % in der Holzverarbeitung. Beinahe alle Befragten sind mit der Hilfe und Unterstützung ihrer Betreuer und den anleitenden Mitarbeitenden in den WfbM zufrieden (93 %). Diese erreichen sogar noch höher Zufriedenheitswerte als die eigenen Angehörigen und Freunde (87 %). 51 Hinweise darauf, dass die Anwesenheit der Bezugspersonen in den WfbM jedoch nicht (alleinig) ausschlaggebend für die hohen Zufriedenheitswerte sein dürften, geben die offenen Angaben zu weiterführenden Unterstützungswünschen der Beschäftigten. Knapp drei Viertel der Befragten machten zu dieser Frage keine Angaben. Wei- 51 Einschränkend wird angemerkt, dass vielfach Fragebögen durch die Beschäftigten im Beisein der Betreuer und anleitenden Mitarbeiter ausgefüllt wurden. Die Befragung der aktuell Beschäftigen wäre anders nicht umsetzbar gewesen. befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten 47 tere 7 % äußerten sich explizit positiv, genannt wurden beispielsweise folgende Aussagen: „keine“[weiterenWünsche],„mirfälltnichts ein“,„allesbestens“,„binzufrieden“,„binmit meinemBetreuerzufrieden“,u.ä. Nur selten geben die Befragten an, sich noch mehr Unterstützung in Bezug auf Qualifizierungen oder explizit für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wünschen (3 %). Solche Wünsche lauten z. B. „[ich wünsche mir], dass ich auf den ArbeitsmarktkommeundnichtineinerWfbM arbeitenmuss“oder„MehrUnterstützung beiderSuchenacheinemausgelagerten Arbeitsplatz.“ Ihre in diesen Bereich fallenden Wünsche sind vollständig in Tabelle 16 aufgeführt. Unter den restlichen Angaben fanden sich eine Reihe verschiedener Wünsche hinsichtlich weiterer Hilfe- oder Unterstützungsangebote. Etwa 25 Nennungen richteten sich auf unspezifische Aspekte (z. B. „Hilfe in jeder Hinsicht!“, „mehr Gespräche“), 19 nahmen auf die Situation in den WfbM Bezug (z. B. „kleinereGruppen“,„anspruchsvollereAufgaben“) und 13 Nennungen umfassten das allgemeine Lebensumfeld der Befragten (z. B. „bei der Wohnungssuche“). Mehrere Angaben betrafen den Wunsch nach „mehr Geld“ oder erlaubten keine weitere Systematisierung, teils waren sie unverständlich. Insgesamt waren die Ausführungen der Befragten zu diesem Punkt immer sehr kurz. Knapp 60 % der Befragten hatten vor ihrer Beschäftigung in der WfbM bereits ein Praktikum oder eine Arbeitsstelle in einem Betrieb inne. Knapp 40 % haben bereits darüber nachge- Tabelle 16 - Wünsche aktuell Beschäftigter hinsichtlich Weiterqualifizierung und Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Wünsche aktuell Beschäftigter im O-Ton „AndererArbeitsplatzinderWfbM(z.B.Außenarbeitsplatz),ArbeitmitMaschinen,Praktikumauf 1.Arbeitsmarkt(4Wochenmind.),ArbeitfürFeingefühlmitHänden“ „Auf1.Arbeitsmarktkommen,mehrGeldverdienen“ „BeratungzurSelbständigkeitmiteigenemGewerbe“ „DassichaufdemArbeitsmarktkommeundnichtineinerWfbMarbeitenmuss“ „EnglischalsFremdspracheanVolkshochschulelernenfürKundengespräche“ „Fähigkeitenverbessern->Schweißenlernen,drehenlernen“ „HilfeundUnterstützungbeiderSuchedeszukünftigenArbeitsplatzes.“ „IchwürdegerneHilfebekommen,selbstständigerzuwerden. IchwürdemirgerneselbstZielesetzenkönnen.“ „MehrFirmenauswahl“ „MehrUnterstützungbeiderSuchenacheinemausgelagertenArbeitsplatz.“ „MehrZeitumneueDinge,Arbeitenzuüben“ „OrganisationeinesPraktikumsineinemBetrieb“ „OrganisationvoninternenPraktikaineinemStandortderWfbModerexternerPraktikumineinemBetrieb“ „PraktikumineinemBetrieb“ „UnterstützungbeiF-Schein“ „UnterstützungzumFührerscheinfürunsBeschäftigtenundderNutzungvonFahrenvonFahrzeugdie mitderArbeit.“ 48 befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten Abbildung6-VorbereitungenundVersuchevonÜbergängen dacht, sich um eine Stelle außerhalb der WfbM zu bemühen und von diesen hat nur knapp die Hälfte sich übend oder anderweitig auf einen solchen Übergang vorbereitet. Etwas mehr als ein Fünftel hat sich bereits bei einem Betrieb beworben und ist dann überwiegend auch bis zum Vorstellungsgespräch gekommen. Jede / jeder Neunte hatte schon einmal in einem Betrieb gearbeitet, ging dann aber in die WfbM zurück (vgl. Abbildung 6). Es lässt sich somit festhalten, dass deutlich weniger als die Hälfte derjenigen, die aus Sicht der anleitenden Mitarbeitenden in den WfbM zu den Beschäftigten mit den höchsten Chancen auf den Übergang zählen, sich mit dem Gedanken zu einer alternativen Arbeitsstelle außerhalb der WfbM beschäftigt haben.52 In den Fällen, in denen sich die in WfbM Beschäftigten auf einen Übergang vorbereitet haben, zählen insbesondere Betriebspraktika zum Mittel der Wahl (vgl. Abbildung 7). Es wurde von beinahe allen in dieser Gruppe ge- nutzt. Ähnlich viele Beschäftigte wechselten innerhalb der WfbM die eigene Arbeitsgruppe. Knapp 5 % der Befragten übten den Übergang auf einem Außenarbeitsplatz der WfbM (4,3 %) davon in der Mehrzahl bei einem Betrieb. Die Befragung gab den aktuell Beschäftigten die Möglichkeit, in einer offenen Erläuterung darzustellen, weshalb aus ihrer Perspektive eine längerfristige Beschäftigung in einem Betrieb außerhalb der WfbM noch nicht geklappt hat bzw. weshalb sie eine solche gar nicht erst anstreben. Zwei Drittel der Befragten (66,3 %) machten hierzu keine Angaben. In 157 Nennungen wurden von den Befragten 165 Gründe aufgeführt. 56 Nennungen machen Ausführungen der Einschränkungen bzw. der eigenen Behinderung. Sie betonen insbesondere die eigenen physischen und auch psychischen Einschränkungen, die einer Tätigkeit in einem Betrieb, der sich im Wettbewerb des allgemeinen Marktes beweisen muss, ent- 52 Gleichsam ist aus Gesprächen mit den WfbM-Verantwortlichen bekannt, dass diese oft erst unterstützend aktiv würden, wenn die Beschäftigten mit einem entsprechenden Wunsch auf sie zukämen. befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten 49 Abbildung7-FragenzurÜbergangsvorbereitung gegenstünden. Neben allgemeinen gesundheitlichen Gründen wurde mehrfach die Arbeitsbelastung, insbesondere der gesteigerte Zeitdruck, benannt, dem man aufgrund der eigenen Einschränkungen nicht gewachsen sei. Ängste davor, den Aufgaben und Anforderungen nicht zu genügen, werden ebenfalls mehrfach angebracht. Seltener wird aufgeführt, dass die anzutreffenden Aufgabenstellungen zu komplex oder schwierig seien. Die Formulierungen lauteten z. B. „dieBelastungwarzuhoch“, „Angst vor Überforderung, Rückfall in schwere Erkrankung“, „Angstzustände“, „ausgesundheitlichenGründen“,„denkörperl. Anforderungen nicht gerecht geworden“oder„WegenKrankheit,krankeSeele“. Zehn Nennungen thematisieren unzureichende Qualifizierung (inkl. der Mobilitätsfrage) oder Ausbildungen als Grund für den erfolglosen Übergang. Hierzu zählen z. B. Aussagen wie: „Ichkannnichtlesenund schreiben“,„KeineAusbildung“,„Weilich aufdemDorfwohneunddortohneFahrdienstnichtwegkomme“oder„ichhabekei- 50 befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten nenBerufsabschluss“. Sieben Nennungen machen auf schlechte Erfahrungen auf dem ersten Arbeitsmarkt, zum Beispiel wegen Mobbings durch dortige Kollegen, aufmerksam: „das Umfeld hat nicht funktioniert (Kollegen)“,„dieKollegenhabenmichschlecht behandelt, schlechtes Arbeitsverhältnis“, „Die[unleserlich]habenmichnurgeärgert“, „Mobbing,Kritisierung,Ausgrenzung,Aufstachelung“ oder „Angst vor Ablehnung wegendervorhandenenBehinderung“. Vier weitere Nennungen melden konkreten Bedarf an der Unterstützung durch die WfbM im Alltag an, z. B. „IchbraucheHilfe u.AnleitungbeiderArbeit.Diebekomme ichinderWfbM.“,„IchbrauchedieWerkstatt“oder„HilfedesGL[Gruppenleiters?, d.Verf.]mussgegebenwerden,VerständigungdurchGL,Dolmetscher“. Davon abgesehen gibt es mehr Nennungen, die auf eine fehlende Motivation zum Übergang schließen lassen als Angaben, die sich auf die Situation des Arbeitsmarktes beziehen: Beinahe ein Drittel dieser Begründungen lassen sich fehlendem Interesse der Beschäftigten an einer Tätigkeit außerhalb der WfbM zuordnen, z. B. „KeineLust“,„Esgefällt mir in der WfbM“, „Die Arbeit in der WerkstattmachtmirmehrSpaß“,„Ichhabe vieleFreundedort“,„InderWerkstattsind allenetter“,„DasPraktikumwarmirzuanstrengend“, „Draußen finde ich es doof“ oder ausführlicher „Ich genieße noch die Vorzüge der WfbM mit ihrer Sicherheit, RegelmäßigkeitenimTagesablauf.Ichbin außerdemnichtsohintermateriellerVergütungher,eherschätzeichdasfreundliche MiteinanderinderWfbM“. 33 Nennungen beschreiben Probleme, demnach der Zugang in den allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund betrieblicher Hürden verschlossen bleibe. Äußerungen zu den betrieblichen Hürden beziehen sich häufig auf fehlende Bereitschaft der Unternehmen, sich auf das Arbeitstempo der Befragten einzulassen oder eine entsprechende Entlohnung für ihre Leistungen aufzuwen- den, z. B. „Der neue Chef vom Betrieb wolltemichnicht“. Fehlendes Verständnis oder fehlende Rücksichtnahme spielen ebenfalls eine Rolle. Darüber hinaus werden aber auch Fälle aufgeführt, in denen die betrieblichen Umstände der (Weiter-)Beschäftigung zuwiderlaufen, wie Insolvenzen, fehlende Aufträge oder mangelnde Kapazitäten für weitere Mitarbeitende. Vor diesem Hintergrund ist es wenig verwunderlich, dass knapp die Hälfte der Befragten mit niemandem über einen möglichen Wechsel oder Wunsch eines Wechsels gesprochen hat (vgl. Abbildung 8). Wenn eine solche Gesprächssituation zustande kam, wurde das Bestreben jedoch im Regelfall nicht nur mit einer, sondern mit mehreren Personen besprochen. Zuoberst steht hier der Austausch mit der eigenen Familie, aber auch mit Betreuenden, dem Sozialdienst der WfbM oder auch Kolleginnen und Kollegen. Abbildung8-KommunikationübermöglichenWechselaufdenallgemeinenArbeitsmarkt befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten 51 Abschließend wurden die aktuell Beschäftigten dazu befragt, was sie sich zutrauen und wie sie ihre eigenen zukünftigen Perspektiven bewerten (vgl. Abbildung 9). sollte lediglich Unterstützung durch den Betrieb selbst gewährleistet sein, also eine Hilfestellung durch Fachpersonal wegfallen. Abbildung9-EigenesZutrauenundBewertungberuflicherPerspektiven Auffällig ist, dass knapp 60 % der Befragten angeben, auch zukünftig am liebsten immer in der WfbM zu arbeiten. Dies sind deutlich mehr als jene, die angeben, auch immer eine entsprechende Hilfestellung zu benötigen (43 %). Knapp ein Drittel der Beschäftigten traut sich einen Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu, sollten Unterstützungsangebote durch Betreuer weiterhin bestehen und eine Rückkehr in die WfbM möglich sein. Ebenso viele trauen sich den Wechsel auf einen ausgelagerten Arbeitsplatz in einem Betrieb zu. Dies ist mehr als die Anzahl der Befragten, die dies als „liebstes“ Szenario einordnen. Jeweils ein Viertel gibt an, am liebsten in einem Betrieb im allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten, dabei aber auch weiterhin Unterstützung zu erhalten, oder aber in einem ausgelagerten Arbeitsplatz. Nur jeder Zehnte traut sich einen Übergang zu, 52 befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten 4.2 Befragung von ehemalig Beschäftigten der WfbM Die befragten ehemalig Beschäftigten arbeiten in verschiedenen Branchen (Abbildung 10), wobei jeweils eine Person wieder in die WfbM zurückgegangen ist bzw. eine nicht mehr am Erwerbsleben teilnimmt. Deren Angaben fallen in der Folge in die Kategorie „keine Angaben“. Knapp zwei Drittel der ehemals in den WfbM Beschäftigten arbeiten zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche. Drei Viertel der Befragten gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die überwiegende Mehrheit von ihnen im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Knapp 90 % der Befragten gibt an, mehr (79,2 %) oder mindestens gleich viel (8,3 %) Verantwortung inne zu haben als im Rahmen der Beschäftigung in einer WfbM. Abbildung10-AktuelleArbeitsverhältnisseehemaligWfbM-Beschäftigter Auf die Frage, auf wessen Initiative sich die Befragten um eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt bemüht haben, gibt beinahe die Hälfte an, dass sie der Vorschlag der anleitenden Mitarbeitenden der WfbM auf die Idee gebracht hätte (vgl. Abbildung 11). Ein Drittel hätte die Idee selbst gefasst, aber auch Freunde und Familie spielten eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung (über 20 %). Teils waren es mehrere Faktoren, die die Befragten zur Initiative bewegt hätten. Dass weniger als die Hälfte der ehemalig Beschäftigten die WfbM als Initiator für den Entschluss nennen, sich um eine Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bemühen, bedeutet jedoch nicht, dass sie von dort keine Unterstützung erfahren hätten: Über 70 % geben an, das Personal der WfbM hätte ihnen beim Übergang geholfen. Die WfbM sind wichtigster Akteur, bzw. sie werden hier am häufigsten genannt. Beinahe die Hälfte der Befragten sei (darüber hinaus) von der ei- genen Familie oder Freunden unterstützt worden, je ein Drittel nennen den übernehmenden Betrieb oder auch die Integrationsfachdienste als wichtige Hilfestellung. Dennoch kann in Hinblick auf diese Zahlen auch auf ungenutzte Potenziale innerhalb der WfbM hingewiesen werden. Zu fragen ist, warum es 30 % der ehemalig Beschäftigten gibt, die sich nicht von der WfbM unterstützt fühlten. Ein Einzelfall der Befragten äußert sich diesbezüglich explizit auch negative zur Rolle seiner ehemaligen WfbM: Obwohl er sich schließlich von der WfbM im Übergang unterstützt fühlte, beklagte er, wie lange es dauerte, bis ihn das WfbM-Personal bei seinen Anstrengungen unterstützt hätte.53 Insgesamt drei Viertel der Befragten bewerten ihre neue Arbeitssituation positiv und fühlen sich bei den Kolleginnen und Kollegen anerkannt bzw. im neuen Arbeitsfeld gut aufgehoben. 53 Seine Angaben finden sich unter denen, die eine „Unterstützung durch die WfbM“ angeben. befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten 53 Abbildung11-BewertungderHilfestellungenbeimÜbergangaufdenerstenArbeitsmarkt 4.3 Zwischenfazit aus der Befragung ehemaliger und aktueller Beschäftigter Deutlich weniger als die Hälfte derjenigen, die aus Sicht der anleitenden Mitarbeitenden in den WfbM zu den Beschäftigten mit den höchsten Chancen auf den Übergang zählen, haben sich mit dem Gedanken zu einer alternativen Arbeitsstelle außerhalb der WfbM beschäftigt.54 Ein relevanter Teil von ihnen ist explizit nicht motiviert, es (erneut) auf dem ersten Arbeitsmarkt zu versuchen und nur eine Minderheit hat sich explizit auf einen solchen Wechsel vorbereitet. Es sei darauf hingewiesen, dass die zwischen der Motivation und den Chancen auf dem Arbeitsmarkt eine wechselseitige Beziehung angenommen wer- den kann. Würden all diese Beschäftigten stark motiviert sein, hieße dies noch nicht automatisch, dass sie unmittelbar auch auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung fänden. Die gemachten Erfahrungen oder die Antizipation dieser machen es zumindest verständlich, dass ein großer Teil von ihnen nun eine dauerhafte Beschäftigung in der WfbM wünscht (adaptive Präferenzen). Umgekehrt bedeutet dies jedoch, dass WfbM, die Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt fördern wollen, gleichzeitig an adressatengerechten Lösungsansätzen für zwei Herausforderungen arbeiten müssen – erstens die Förderung der diesbezüglichen Motivation ihrer (dafür geeigneten) Beschäftigten, andererseits der Aufnahmebereitschaft seitens der Wirtschaft. 54 Gleichsam ist aus Gesprächen mit den WfbM-Verantwortlichen bekannt, dass diese oft erst unterstützend aktiv würden, wenn die Beschäftigten mit einem entsprechenden Wunsch auf sie zukämen. 54 befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten Ob man diesen Anteil55 als hoch oder niedrig bewertet, hängt davon ab, wie passgenau der Zugang in die WfbM erfolgte. Falls man davon ausgeht, dass Zugänge in die WfbM nur dann erfolgen, nachdem alle anderen Fördermöglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden und nachdem sich die Personen umfassend mit ihren Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt befasst haben (oft mit frustrierenden Erfahrungen), kann man diesen Anteil auch als hoch bewerten. Hier liegen ggf. un- genutzte Potenziale für eine Steigerung von Übergängen. Die Befragung der ehemalig Beschäftigten, die den Übergang aus der WfbM schafften, sind mit diesem Wechsel ganz überwiegend zufrieden. Auch wenn sie überwiegend von der WfbM beim Übergang unterstützt wurden (mehr als von allen anderen Akteuren), hat nicht jeder der Befragten diese Unterstützung gefunden. Teils kam die Unterstützung erst zu einem späteren Zeitpunkt. 55 Unter der Annahme, dass die WfbM unter denen, die die Kriterien erfüllte (zu jenen mit relativ besseren Übergangschancen zu gehören), rund jeden Zweiten für die Mitwirkung am Fragebogen gewinnen konnten, hätten sich rund fünf Prozent aller in WfbM Beschäftigten (nicht der Stichprobe) mit dieser Frage befasst. Die Annahme von einer Mitwirkungsbereitschaft von rund 50 % ist jedoch nur eine grobe Schätzung. befragung Von (eheM.) In wfbM beschäftIgten 55 5 Ergebnisse regionaler Fallstudien Wie in Abschnitt 2.4 beschrieben, wurden fünf Regionen in Brandenburg ausgewählt und in diesen leitfadengestützten Interviews mit unterschiedlichen Akteuren geführt. Die Interviews zielten einerseits darauf, die Angaben aus den standardisierten Befragungen zu vertiefen, andererseits sollten Einschätzungen der WfbM durch die Einschätzungen anderer beteiligter Akteure gespiegelt bzw. ergänzt werden. Eckpunkte der ausgewählten Regionen werden zunächst kurz vorgestellt (Abschnitt 5.1), bevor auf die inhaltlichen Ausführungen der befragten Akteure näher eingegangen wird (Abschnitte 5.2 bis 5.5) 5.1 Kurzporträts der fünf Regionen Ausgewählt wurden die Landkreise Prignitz, Oberhavel, Elbe-Elster sowie die kreisfreien Städte Potsdam und Cottbus (siehe Abbildung 12). Die unterschiedliche Wirtschaftsstruktur der ausgewählten Regionen lässt sich exemplarisch an der Arbeitslosenquote und der Bevölkerungsdichte veranschaulichen. Potsdam hatte auch durch seine Nähe zu Berlin im Dezember 2014 eine Arbeitslosenquote von nur 6,7 %, in der strukturschwachen überwiegend ländlichen Prignitz lag die Quote hingegen bei 11,5 %. Die Einwohnerdichte in den kreisfreien Städten ist zumindest annähernd gleichgroß, doch in den drei ausgewählten Landkreisen hat sie eine Spannweite von 112 Einwohnern/km2 (Oberhavel) bis zu nur 36 Einwohnern/km2 (Prignitz). Angaben zu den in WfbM Beschäftigten wurden überwiegend im Rahmen der Befragung von WfbM erhoben. Bei der Gegenüberstellung von Befragungsdaten der WfbM zu regional bezogenen Daten ist zu beachten, dass sich die regionalen Abgrenzungen diesbezüglich trotz Anerkennungsverfahren nicht decken: Abbildung12-ÜberblicküberausgewählteFallregionen 56 ergebnIsse regIonaler fallstudIen Tabelle17-EckdatenderfünfFallregionen Potsdam Oberhavel Cottbus Elbe-Elster Prignitz 6,7 % 8,0 % 10,4 % 10,9 % 11,5 % Einwohner/km (12.2013) 858 112 603 56 36 Einwohner im Altern zwischen 18 und U25 Jahren in Tausend (12.2013) 11,5 10,2 7,7 4,8 3,8 Erwerbstätige in Tausend (12.2012) 113,4 73,7 61,7 44,2 34,7 Anzahl WfbM mit Einzugsbereich dieser Region (juristischer Einzugsbereich im Rahmen des Anerkennungsverfahrens) 2 3 1 1 1 Anzahl WfbM, die nach eigenen Angaben auch Beschäftigte aus dieser Region haben 3 3 1 1 2 Arbeitslosenquote (12.2014) 2 Quelle: Befragungs- und öffentliche Sekundärdaten Die Einzugsbereiche einzelner WfbM können die Kreisgrenzen deutlich überschreiten (z. B. zählt der nördliche Teil des Landkreises Spree-Neiße mit zum Einzugsbereich der Cottbuser WfbM). Zusätzlich zu den WfbM, denen Regionen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens übertragen wurden, geben in der Befragung weitere WfbM an, schwerbehinderte Personen (auch) dieser Regionen zu beschäftigen.56 Dies führte dazu, dass die WfbM, die z. B. „auch“ aus Potsdam schwerbehinderte Menschen beschäftigen, in der Befragung insgesamt einen höheren Bestand angeben, als (nach Trägerangaben) „in“ Potsdam beschäftigt sind (vgl. Tabelle 18). Regionenscharfe Angaben zu in WfbM Beschäftigten wurden jedoch zusätzlich bei der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung erhoben. Diese Angaben wurden genutzt, die Angaben der WfbM entsprechend zu gewichten, eine gewisse Unschärfe der Zuordnung bleibt dabei unvermeidlich – überdies konnte sich die Gewichtung aufgrund der Sekundärdaten nur auf das Jahr 2010 beziehen. Setzt man die (regional gewichteten) Angaben der WfbM zu den Bevölkerungszahlen der Fallregionen in Beziehung, ist ein deutlicher Zusammenhang zum Zustand des Arbeitsmarktes erkennbar. Eine steigende Arbeitslosenquote geht mit einem auf die Bevölkerung bezogenen deutlich höheren Anteil von jungen Menschen einher, welcher in den Berufsbildungsbereich der WfbM einmündet. Auf 1 000 Einwohner im Alter zwischen 18 und unter 25 Jahren kommen in Potsdam 4,9 im Berufsbildungsbereich der WfbM (bei einer Arbeitslosenquote von 6,7 %), in der Prignitz mit 19,6 viermal so viele (bei einer Arbeitslosenquote von 11,5 %). Ein ähnlicher Zusammenhang ist für die Zahl der im Arbeitsbereich Beschäftigten im Verhältnis zur Zahl der Erwerbstätigen festzustellen. Ob der deutliche Zusammenhang daher stammt, dass sich die Bevölkerungsstruktur z. B mobilitätsbedingt so stark unterscheidet, oder primär durch den geringeren Druck, in eine WfbM zu gehen, 56 Gemäß § 137 SGB IX müssen WfbM sicherstellen, dass sie Menschen mit Behinderungen aus ihrem Einzugsgebiet aufnehmen können. Das Wunsch- und Wahlrecht ermöglicht Menschen mit Behinderung auch in einer anderen WfbM außerhalb des Einzugsbereiches beschäftigt zu werden, wenn damit keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen. ergebnIsse regIonaler fallstudIen 57 Tabelle18-InWfbMBeschäftigteimVerhältniszuEckdatenderFallregionen Potsdam Oberhavel Cottbus Elbe-Elster Prignitz 6,7 % 8,0 % 10,4 % 10,9 % 11,5 % Bestand Berufsbildungsbereich 2010 nach Angaben der BA und DRV 57 125 62 63 75 Bestand Berufsbildungsbereich 2010 nach Angaben aller WfbM mit faktischem Einzugsbereich - ungewichtet (80)* (129)* (104)* (70)* (159)* Bestand Berufsbildungsbereich auf 1 000 Einwohner im Altern zwischen 18 und U25 Jahren 4,9 12,3 8,1 13,1 19,6 Bestand Arbeitsbereich 2010 nach Angaben aller WfbM mit faktischem Einzugsbereich - gewichtet 441 790 374 671 542 Bestand Arbeitsbereich 2010 (gewichtet) auf 1 000 Erwerbstätige 3,9 10,7 6,1 15,2 15,6 Anteil mit seelischen Behinderungen am Bestand Arbeitsbereich 2013 (gewichtet) 17,2 % 22,5 % 17,9 % 9,1 % 14,2 % 9 18 9 0 k.A. Arbeitslosenquote (12.2014) Übergänge in allgemeinen Arbeitsmarkt (Summe 2007 bis 2013, gewichtet) * siehe Erläuterung im Text wenn der lokale Arbeitsmarkt besser ist, können die Daten nicht beantworten. Weniger eindeutig ist der Zusammenhang zwischen der Wirtschaftsstruktur und der Zahl der Übergänge aus WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dies liegt – neben der Unschärfe in der regionalen Abgrenzung – voraussichtlich an drei Gründen: Die Fallzahlen sind insgesamt gering und damit stark von zufälligen Schwankungen abhängig. Der Zusammenhang dürfte insbesondere bewirken, dass bei günstiger wirtschaftlicher Lage die Übergänge „in“ die WfbM geringer werden – sodass die individuellen Kompe- tenzen der in WfbM Beschäftigten möglicherweise regional unvergleichbar sind. Auch darüber hinaus sind Strukturunterschiede der in den WfbM Beschäftigten festzustellen. Die höchsten Übergangszahlen sind z. B. im Landkreis Oberhavel festzustellen, wo der Anteil Beschäftigter mit seelischen Behinderungen überproportional hoch ist. Zum Teil kann dies auf bestimmte Profile von WfbM zurückgehen, die für diese Zielgruppe mehr oder weniger passendere Angebote macht und entsprechend attraktiv im Zugang ist.57 Die qualitativen Interviews konnten die Unterschiede jedoch letztlich nicht erklären. Hier besteht weiterer Forschungsbedarf. 57 Obgleich ein Teil der zum Landkreis Oberhavel zählenden WfbM in unmittelbarer Nähe zu Berlin liegt, erfolgten die erhobenen Übergänge bis auf einen Fall innerhalb des Landes Brandenburg. Eine WfbM, deren Einzugsgebiet zu einem großen Teil auch in Berlin liegt, nannte einen Übergang innerhalb des Landes Brandenburg und machte darüber hinaus keine Angaben zu (weiteren) Übergängen. 58 ergebnIsse regIonaler fallstudIen 5.1.1 Prignitz Aufgrund des sehr ländlich geprägten Landkreises mit erheblichen Strukturdefiziten im Bereich von Wirtschaft und Arbeitsmarkt sind Übergänge aus der WfbM erschwert. Der Landkreis und die WfbM haben bereits frühzeitig begonnen, die Thematik Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gemeinsam zu erörtern. Die Erkenntnis, dass einzelne Maßnahmen und auch ein abgestimmtes Vorgehen zwischen der WfbM und dem Sozialhilfeträger allein nicht grundlegende Veränderungen herbeiführen können, hat im Ergebnis dazu geführt, dass ab 2012 das Modellprojekt „Wege in Arbeit“ mit dem Ziel der Entwicklung eines übertragbaren Verfahrens für den Übergang von Beschäftigten der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gestartet wurde. Ergänzt wurde dieses Modellprojekt ab 2014 durch ein zweites Modellprojekt „Wege in Beschäftigung“, insbesondere für Menschen mit einer vollen dauerhaften Erwerbsminderungsrente, die einen Arbeitsplatz im Hinzuverdienst suchen. Das sind in der Regel Menschen mit einer psychischen Behinderung. Beide Modellprojekte wurden aufeinander abgestimmt und vernetzt. Grundlage ist ein zwischen den Akteuren abgestimmter Ablaufplan als verbindliche Handlungsgrundlage mit fünf Modulen58 in Analogie zur individuellen betrieblichen Qualifizierung der Unterstützten Beschäftigung nach § 38 a SGB IX. Kernelement ist die Berufswegekonferenz, die unter Beteiligung des Arbeitgebers und des Menschen mit Behinderung durchgeführt werden. Grundsatz bei der Umsetzung dieser Projekte ist, dass sich die Menschen mit Behinderung für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bewerben und nicht von Bezugspersonen ausgewählt werden. Beide Projekte werden durch einen Träger der Region in enger Zusammenarbeit mit der WfbM und dem Sozialhilfeträger unter Einbeziehung der Agentur für Arbeit sowie dem Integrationsamt umgesetzt. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Projekte die Grundlagen für eine künftige adressatengerechte Förderung zur Schaffung und Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse von schwerbehinderten Menschen entwickelt und zwischen den Akteuren, insbesondere zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt abgestimmt werden, damit ein Wechsel aus der WfbM auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch nachhaltig gelingen kann. Die Steuerung und Begleitung dieses Modellprojektes erfolgt durch einen Projektbeirat bestehend aus WfbM, Projektträger, Landkreis Prignitz, Agentur für Arbeit Neuruppin, LASV Fachdienst und Integrationsamt, BA Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und MASGF (Federführung).59 5.1.2 Potsdam Auffallend für diese Region ist, dass die beiden befragten Werkstätten die Potenziale ihrer in WfbM Beschäftigten in Bezug auf Übergange sehr unterschiedlich einschätzen. 58 Vorbereitungsphase (Dauer 4 Wochen), Orientierungsphase (Dauer 1 Woche), Einarbeitungsphase (Dauer 5 Wochen), Qualifizierungsphase (Dauer bis zu 11 Monaten), Stabilisierungsphase (Dauer max. 12 Monate) 59 Bereits jetzt zeichnen sich erste Erfolge ab, die seitens des Projektbeirates als Bestätigung der gewählten Herangehensweise und der intensiven Kooperations- und Abstimmungsbemühungen der beteiligten Akteure gewertet werden. Gegenwärtigen erfolgen erste Abstimmungen zu den grundsätzlichen Übergangsmodalitäten zwischen Jobcenter, AA und Integrationsamt für notwendige Leistungen zur Sicherung der sich abzeichnenden Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. ergebnIsse regIonaler fallstudIen 59 Aufgrund fehlender Fähigkeiten und Kompetenzen der in WfbM Beschäftigten konstatiert Werkstatt A kaum Möglichkeiten für Übergänge in Richtung des ersten Arbeitsmarkts und sieht vor diesem Hintergrund keine besonderen Notwendigkeiten diese zu fördern. Werkstatt B führt demgegenüber an, dass eine grundsätzliche Eignung ihrer in WfbM Beschäftigten vorhanden sei, allerdings unterschiedliche Hürden eine Realisierung von Übergängen in Richtung des ersten Arbeitsmarktes erschweren. Obwohl der Standort sich durch eine stärkere Wirtschaftskraft bzw. niedrigere Arbeitslosigkeit auszeichnet und damit die Zahl potenzieller Betriebe, die für einen Übergang aus der WfbM infrage kommen, deutlich größer sein müsste, stellt WfbM B fest, dass kaum eine Bereitschaft zu erkennen ist, Menschen mit Behinderung (probeweise) einzustellen. Es fehle darüber hinaus an Nischenarbeitsplätzen und Engagement der (Mitarbeitenden in) Unternehmen, WfbM-Beschäftigte bei auftretenden Problemstellungen zu begleiten. Ebenso fehle es an einer WfbM-internen Stelle zur Förderung und Begleitung von Übergängen in Richtung des allgemeinen Arbeitsmarktes. Umfassende Kooperationsnetzwerke der Beteiligten konnten an diesem Standort nicht identifiziert werden. Hervorzuheben ist das besondere Engagement einer Vermittlerin des AGS, die sich insbesondere für die Öffnung von Betrieben aktiv einsetzt und eine engmaschige Begleitung von Menschen mit Behinderung forciert. 5.1.3 Oberhavel Die unterschiedlichen Förderansätze der drei in diesem Landkreis agierenden WfbM sind spezifisch für diese Region. 60 ergebnIsse regIonaler fallstudIen Werkstatt C hat ein Angebot zur Förderung von Übergängen mit einer eigens dafür beschäftigten Fachkraft institutionell implementiert. Die Begleitung und Unterstützung erfolgt durch einen Coach der WfbM in Teams von bis zu sechs Teilnehmern, die sich in eine Orientierungs-, Lern- und Qualifizierungs- sowie betriebliche Phase unterteilt. Ziel ist dabei das Herstellen einer optimalen Passung zwischen den Bedarfen der Betriebe und den Fähigkeiten und Kompetenzen des Menschen mit Behinderung. In diesem Rahmen ist ebenso eine aktive Akquise von Betrieben notwendig, um den ersten Arbeitsmarkt für die Zielgruppe zu öffnen und zu sensibilisieren. Werkstatt D verfügt über zwei „Fachkräfte für berufliche Integration“ in der Haupt- und Zweigwerkstatt, die neben ihrer Tätigkeit im begleitenden Dienst als Ansprechpartner für Betriebe und Menschen mit Behinderung hinsichtlich der Vermittlung und Beschäftigung auf den ersten Arbeitsmarkt fungieren. Auch hier ist die zentrale Aufgabe individuelle und passgenaue Lösungen für Arbeitgeber und WfbM-Beschäftigten zu eruieren. Die Fachkräfte arbeiten dabei nicht nach einem bestimmten Phasenmodell oder Konzept, sondern nach dem individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderung bzw. der Arbeitgeber. Die berufliche Integration der WfbMBeschäftigten wird als ein peripher laufender Prozess beschrieben, der zwar immer mitgedacht werde, aktuell aber nicht den Fokus der werkstattinternen Bestrebungen darstelle. Perspektivisch soll aber die Ausarbeitung eines konkreten Förderprozesses (i. S. eines Konzepts) hinsichtlich der beruflichen Integration in Richtung des ersten Arbeitsmarktes verfolgt werden. Für Werkstatt E lässt sich des Weiteren erkennen, dass die Gestaltung von Übergängen zwar als Auftrag wahrgenommen, aber nicht als explizite Aufgabe realisiert wird. Des Weiteren agiert die Werkstatt eher vorsichtig hinsichtlich der Förderung und zeigt keine konkrete Strategie, Konzept oder Instrument zur Förderung von Übergängen. Dies lässt sich auf den sicherheitsorientierten, fürsorglich-fördernden Ansatz dieser WfbM bei der Gestaltung von Übergängen in Richtung des ersten Arbeitsmarktes zurückführen. Besondere Kooperationsbeziehungen zwischen relevanten, am Übergang beteiligten Akteuren sind nicht vorhanden. Vermittlungsbemühungen seitens des AGS sind als passiv-reaktiv zu bezeichnen. 5.1.4 Cottbus Im Vergleich zu den anderen Regionen lässt sich in dieser kreisfreien Stadt ein verstärktes Bemühen der Akteure konstatieren, Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Richtung des ersten Arbeitsmarktes durch gezielte Maßnahmen zu verbessern: ein Kooperationsnetzwerk zur Förderung von Übergängen ist erkennbar, eine integrationsorientierte Förderpraxis in der WfbM ist vorhanden und bei der HWK und bei der IHK wurden Stellen für Inklusionsberatungen geschaffen (Fokus allerdings auf Ausbildung von Menschen mit Behinderung, nicht auf Übergänge). Cottbus war Modellregion bei der Umsetzung der Initiative Inklusion Handlungsfeld 360, bei der eine vernetzte Zusammenarbeit der Agentur, des Jobcenters und des Integrationsamtes erprobt wurde. Diese wird mit dem Förderprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ des Integrationsamtes weiterentwickelt. Auch hier zeigt sich, dass eine vernetzte und abgestimmte Zusammenarbeit ein wesentliches Element bei der Teilhabe behinderter Men- schen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist. Die enge Kooperation zwischen AGS, RehaBeratung, dem Jobcenter und der WfbM gründet sich auf einen Arbeitskreis im Kontext Ausbildung und Beschäftigung. Dieser hat sich im Rahmen eines von der Aktion Mensch geförderten Projekts „Eine Region für alle – Aufbau eines Netzwerkes zur Sicherung der Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens“ gegründet. Neben der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung, die im Fokus der Aktivitäten des Arbeitskreises stehen, werden auch Möglichkeiten der Förderung des Übergangs von WfbM-Beschäftigten in den ersten Arbeitsmarkt forciert. Insbesondere zwischen AGS und WfbM wird die Öffnung von Betrieben und die Möglichkeit einer passgenauen Vermittlung fokussiert, indem Arbeitgeber gemeinsam aufgesucht und über Möglichkeiten der Beschäftigung informiert und aufgeklärt werden. Auch bei jungen WfbM-Beschäftigten im Berufsbildungsbereich der Werkstatt, die im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters liegen, wird versucht, über eine enge Kooperation zwischen Jobcenter, WfbM und dem Bereich für Rehabilitation der Agentur für Arbeit eine Ausbildung anzustreben. Intention ist dabei, Übergänge in den Arbeitsbereich der WfbM zu vermeiden. bzw. in der Kooperation aus Reha-Beratung und Schule, Zuweisungen in die WfbM zu verringern. Möglichkeiten der Eingliederung WfbM-Beschäftigter auf den ersten Arbeitsmarkt zu eruieren, wird grundlegend von allen Angestellten der Werkstatt getragen: „Wirwollen es [Übergänge in Richtung des ersten Arbeitsmarktes,d.Verf.]theoretischjedemMitarbeiterermöglichen“, so die Inklusionsbeauftragte der WfbM. Das Aufgabenfeld dieser 60 Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ab einem Alter von 50 Jahren ergebnIsse regIonaler fallstudIen 61 Stelle beinhaltet, neben der Akquise von Betrieben, die Beratung von Arbeitgebern und WfbM-Beschäftigten. Darüber hinaus wird durch die Ermittlung der Bedarfe des Betriebs / Unternehmens und des Fähigkeitspotenzials des Menschen mit Behinderung eine möglichst optimale Passung hergestellt. Außerdem ergänzt die Inklusionsbeauftragte den integrativ-fördernden Ansatz zur Realisierung von Übergängen in Richtung des ersten Arbeitsmarktes. Dieser differenziert sich in folgende Phasen aus: Personalentwicklungsgespräch, bei Wunsch und Eignung Betriebspraktika, ggf. Verlängerung des Praktikums, ggf. ausgelagerter Arbeitsplatz, ggf. Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die offensive Orientierung der WfbM bei der Gestaltung von Übergängen in den ersten Arbeitsmarkt verdeutlicht sich ebenso in der Unterstützung eines Integrationsbetriebs (Supermarkt) als Gesellschafter. Des Weiteren zeichnet sich dieser Standort durch das Projekt „Implementierung von Inklusionskompetenz bei Kammern“ aus. Die HWK Cottbus ist seit 2013 Erfahrungsträger.61 Im Rahmen dieses Projektes wird die Stelle einer Inklusionsberatung finanziert. Obgleich die Konzeption dieser Stelle keine direkte Zuständigkeit für Übergänge von WfbM-Beschäftigten in Richtung des ersten Arbeitsmarktes vorsieht, ist doch zumindest eine Vernetzung der HWK Cottbus im Rahmen der Initiative Inklusion im Handlungsfeld Berufsorientierung ab dem Schuljahr 2014/ 2015 vereinbart. Laut dem Inklusionsbeauftragten der HWK sehe sich die Kammer so oder so in der Verantwortung, potentielle Arbeitsplätze auch für WfbM-Beschäftigte zu finden. 5.1.5 Elbe-Elster Diese Region verzeichnete in den letzten sieben Jahren keine Übergänge aus der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dennoch charakterisiert diesen Fall die hohe Motivation sowie die differenzierte Förderpraxis der WfbM, Übergänge in Richtung des ersten Arbeitsmarktes zu erhöhen – trotz der regional schwierigen Lage im Bereich Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Infrastruktur. Zudem sollen durch ein Integrationsprojekt des Trägers der WfbM Übergänge vermehrt umgesetzt werden. Um Vermittlungen in Richtung des ersten Arbeitsmarktes zu realisieren, verfügt die Werkstatt über ein „Stufenkonzept“, welches sich im Idealfall eines Übergangs folgendermaßen ausdifferenziert: (1) Berufswegekonferenz, (2) bei Interesse Exkursionen mit WfbM-Beschäftigten in Betrieben / Unternehmen, (3) Betriebspraktika umsetzen, (4) Möglichkeiten von Außenarbeitsplätzen eruieren und realisieren, (5) sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze besetzen. Ergänzt wird diese Strategie durch bedarfs- und interessensorientierte Weiterbildungsangebote. Diese finden in den Räumen der Werkstatt statt, teilweise in Kooperation mit der Volkshochschule und der IHK, um eine optimale Passung zwischen den Bedarfen der regionalen Wirtschaft und den Fähigkeiten und Kompetenzen des Menschen mit Behinderung herzustellen. Im Jahr 2014 eröffnete der Träger der WfbM ein Integrationsprojekt bzw. eine barrierefreie Bildungs- und Erlebnisstätte, die im Bereich Gastronomie und Service Außenarbeitsplätze für WfbM-Beschäftigte bereithält und auch besetzt. Perspektivisch sollen zudem Ni- 61 Das Projekt wurde vom MASGF und dem Integrationsamt seit 2012 begleitet und unterstützt. Auch die Handwerkskammer Frankfurt/Oder und die IHK Cottbus haben mit dem Projekt in 2015 begonnen. 62 ergebnIsse regIonaler fallstudIen schenarbeitsplätze für eine nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt entstehen. Durch die enge Vernetzung zwischen der Bildungs- und Begegnungsstätte und dem Trainieren der Herausforderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt durch ausgelagerte Arbeitsplätze sollen Übergänge erleichtert werden. Auch für diesen Standort sind keine umfassenden Kooperationsnetzwerke zur Forcierung von Übergängen zu konstatieren. 5.2 Unternehmen als aufnehmendes System Im Rahmen der Studie konnte keine große quantitative Befragung von Unternehmen durchgeführt werden, auch wenn systematisch in allen ausgewählten Fallregionen auch Unternehmen interviewt wurden (vgl. Abschnitt 2.4). Anders als z. B. die WfbM, Agenturen oder Jobcenter, die Aussagen für eine ganze Region verallgemeinern können, beziehen sich die Angaben der befragten Unternehmen zunächst nur auf ihren Einzelfall. Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen der Studie die Aussagen über „Unternehmen als aufnehmendes System“ nicht ausschließlich auf der Basis von Unternehmensangaben getroffen, sondern zugleich auch aus der Perspektive anderer befragter Akteure bezogen auf ihre Erfahrungen mit Unternehmen in der Region sowie vor dem Hintergrund theoretischer Überlegungen bzw. Sekundärquellen.62 Den Interviews mit den ausgewählten Unternehmen kam somit primär die Rolle zu, die Einschätzungen der anderen Akteure und theoretischen Überlegungen zu überprüfen / validieren oder zu vertiefen. Einführend werden grundlegende Handlungslogiken von Unternehmen theoretisch skizziert und auf die Akteure der befragten Unternehmen rückbezogen. Anschließend wird die Praxis der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung aus der Perspektive der befragten Akteure abgebildet. Das Kapitel schließt mit der Darlegung von möglichen Beschäftigungsfeldern sowie einem Fallbeispiel aus der Perspektive einer befragten Geschäftsführung zur Umsetzung eines Übergangs aus der WfbM in ein anstehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. 5.2.1 Grundlegende Handlungslogiken der Unternehmen Betriebe und Unternehmen zeichnen sich nach Gutenberg (1958) durch allgemeine konstitutive Merkmale aus, die auch bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gelten: das Prinzip des Privateigentums, die Selbstbestimmung des Wirtschaftsplans (Autonomieprinzip) und das Streben nach Gewinn (erwerbswirtschaftliches Prinzip). Im Mittelpunkt betrieblichen oder unternehmerischen Handelns steht damit eine Wertschöpfungskette unter dem Primat der Wirtschaftlichkeit. Allerdings ist festzustellen, dass sich in (einzelnen) Unternehmen eine Kultur entwickelt, die auf die Verknüpfung wirtschaftlichen Handelns und sozialen Engagements gerichtet ist, ohne das Primat der Wirtschaftlichkeit aufzugeben. In diesem Zusammenhang sind ausgehend von den befragten Akteuren zwei Formate zu beobachten: 1) Die Schaffung bzw. Identifizierung von Arbeits- und Beschäftigungsmöglich- 62 vgl. Fietz / Gebauer / Hammer (2011) sowie Enggruber / Rützel (2014) ergebnIsse regIonaler fallstudIen 63 keiten im Kontext des wirtschaftlichen Handelns der Unternehmen und dem Ausgleich von Produktivitätsminderleistungen. Merkmal dieses Formats ist eine bestehende Aufgabe in der Wertschöpfungskette. Eine nachhaltige Integration in den Betrieb ist möglich. 2) Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung vor dem Hintergrund sozialen Engagements, welche nicht aus der Notwendigkeit der Wertschöpfungskette abgeleitet ist und sich in Betriebspraktika realisiert. Merkmal dieses Formats ist die meist additive Beschäftigung zur Wertschöpfungskette. Eine nachhaltige Integration in den Betrieb wird nicht angestrebt. Damit kann geschlussfolgert werden, dass nachhaltig gelingende Übergänge die Identifizierung und / oder Entwicklung von passgenauen Arbeitsplätzen voraussetzt. 5.2.2 Praxis der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Unternehmen Nachfolgend werden sowohl förderliche Voraussetzungen als auch hemmende Faktoren für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung aufgezeigt. Zudem werden aus Unternehmerperspektive Kooperationsbeziehungen zu den WfbM sowie weiteren Akteuren in Bezug auf mögliche Übergänge verdeutlicht. Förderliche Voraussetzungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Betrieben und Unternehmen Förderliche Voraussetzungen für die Beschäftigung (über Praktika, Außenarbeitsplätze oder ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis) von Menschen mit Behinderung in Betrieben sind seitens der Arbeitgeber und weiterer befragter Akteure von 64 ergebnIsse regIonaler fallstudIen nachfolgenden Aspekten abhängig: Einstellungen der Geschäftsführung und der Mitarbeiter, Reale Beschäftigungsmöglichkeit, Die spezifische Leistungsfähigkeit des WfbM-Beschäftigten, Unterstützung des WfbM-Beschäftigten in der betrieblichen Praxis (intern / extern), Fördermöglichkeiten bzw. Unterstützung des Betriebes, z. B. Ausgleich der Minderleistung. „DieBeschäftigungvonMenschenmitBehinderungstehtundfälltmitderEinstellungdes Betriebsinhabers.“ Diese Äußerung einer HWK-Vertretung wird sinngemäß von vielen befragten Akteuren bestätigt. Die Offenheit des Geschäftsführers und seiner Mitarbeitenden gegenüber Menschen mit Behinderung ist logische Grundvoraussetzung für deren Beschäftigung. Arbeitsbereiche / -felder für WfbM-Beschäftigte werden übereinstimmend im Rahmen von Helfertätigkeiten oder Nischenarbeitsplätzen gesehen. Sind diese Stellen in einem Betrieb vorhanden, können diese potenziell besetzt werden. Einen Nischenarbeitsplatz eigens zu schaffen, wird aus wirtschaftlichen Gründen von den Betrieben übereinstimmend abgelehnt. Darüber hinaus wird in diesem Zusammenhang wiederholt die Aussage geäußert, dass die mit Nischenarbeitsplätzen in Zusammenhang stehenden Aufgaben von nicht behinderten Mitarbeitenden zusätzlich zu ihrer regulären Stelle ausgeführt werden können. Aufgrund dessen gäbe es kein Interesse an der Schaffung von Nischenarbeitsplätzen. Zentrales Kriterium für die Besetzung eines (Nischen-) Arbeitsplatzes sei die Leistungsfähigkeit des (noch) in WfbM Beschäftigten bzw. das „mitdenAufgabender HelfertätigkeitverbundenePensumzuerfül- len“– so ein Arbeitgeber.63 Grundsätzliche Erwartungen an die WfbM-Beschäftigten sind nach einer ausgiebigen Einarbeitungszeit, in welcher der Mensch mit Behinderung nicht überfordert werden soll, ausreichende Sozialund Fachkompetenzen, physische und gesundheitliche Grundvoraussetzungen sowie eine stabile psychische Persönlichkeitsstruktur (insbesondere bei Menschen mit psychischen Erkrankungen). Teamfähigkeit und ein damit verbundenes „sich leiten und anleiten lassen“ (Seniormanager eines Unternehmens) sowie eine für die spezifische Stelle notwendige Qualifizierbarkeit werden zudem angeführt. Darüber hinaus seien insbesondere für Stellen, die über Nischen- und Helfertätigkeiten hinausgehen, die Schlüsselqualifikationen Flexibilität und antizipatives Denken entscheidend. Grundsätzlich gilt, dass die aufgeführten Fähigkeiten und Kompetenzen in Abhängigkeit von den Bedarfen des Betriebs zu denken sind, um schlussendlich eine optimale Passung zwischen Organisation und den (noch) in WfbM Beschäftigten bzw. den zukünftigen Mitarbeitenden herstellen zu können. Damit wird ein stabiles Wirtschaften der Mitarbeitenden verbunden, welches für eine Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis grundlegend für die Betriebe und Unternehmen ist. In der Begleitung und Unterstützung des WfbM-Beschäftigten durch betriebsinternes Personal und externes Fachpersonal wird ein zentraler Aspekt zur Herstellung einer optimalen Passung von Betrieb und WfbM-Beschäftigten gesehen. Die Mehrzahl der befragten Betriebe könne eine Begleitung zwar leisten, allerdings nur in einem begrenzten zeitlichen und personellen Rahmen. Durch Fördermöglichkeiten, wie z. B. die Probebeschäftigung und den Eingliederungszuschuss, sei es einem befragten Betrieb, bei dem der Über- gang realisiert werden konnte, möglich, dem Menschen mit Behinderung einen „Paten“ zur Seite zu stellen. Dieser unterstütze bei der Einarbeitung und stelle einen festen Ansprechpartner bei möglichen Problemstellungen dar. Externes Fachpersonal aus der WfbM wird als unterstützend wahrgenommen, um den Betrieb über Kompetenzen und Fähigkeiten sowie Lebens- und Lernerschwernisse aufzuklären – darüber hinaus, um beratend zu begleiten, gegebenenfalls auch im Konfliktfall, um Weiterbildungsmöglichkeiten zu vermitteln und umzusetzen (z. B. Staplerschein in der WfbM), aber auch um über Fördermöglichkeiten zu informieren. Die Kooperation von Fachpersonal, Mensch mit Behinderung und Betrieb dürfe aber nicht zu negativen Auswirkungen in der Wertschöpfungskette des Betriebs führen, sondern müsse die Passung von WfbM-Beschäftigter und Betrieb fokussieren, um schlussendlich einen wirtschaftlichen Mehrwert zu erzielen. Hemmnisse und Hürden für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Unternehmen Hemmnisse und Hürden für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung aus einer WfbM lassen sich von den befragten Betrieben und Unternehmen sowie weiteren Akteuren in nachfolgenden Punkten zusammenfassen: regionale Wirtschaftsstruktur / wirtschaftliche Situation des Unternehmens, fehlende Unterstützung und Aufklärung durch Dienstleister, wie AGS, zu Fördermöglichkeiten bei Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten von WfbM-Beschäftigten für „gehobene“ Tätigkeiten, 63 Dies deckt sich mit Ergebnissen auch der Studie von Fietz / Gebauer / Hammer (2011). ergebnIsse regIonaler fallstudIen 65 Kündigungsschutz und Mindestlohn als „juristische“ Hürden, fehlende Bereitschaft von Betrieben, Menschen mit Behinderung sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. In anderen Untersuchungen wurde zudem herausgearbeitet, dass sich Betriebe hierbei Beratungsangebote „aus einer Hand“ und wenig Bürokratie wünschen.64 Überwiegend wird die regionale Wirtschaftsstruktur, die sich auf die wirtschaftliche Situation der Betriebe und Unternehmen auswirke, als Hemmnis für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung aus der WfbM angeführt. Vor allem in kleineren Betrieben seien die Bedarfe an Arbeit überwiegend temporär oder nur saisonal vorhanden, so die befragten Akteure. Zudem sei das Fehlen von Nischenarbeitsplätzen und Helfertätigkeiten und die ebenso durchgeführte Rationalisierung von Tätigkeitsfeldern im Helferbereich eine nicht zu unterschätzende Hürde. Bei der Mehrzahl der Kleinunternehmen würde keine Möglichkeit gesehen, einen Nischenarbeitsplatz für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Nach Einschätzung des Integrationsamtes müsste hier eine komplexe Beratung ansetzen, wenn im Betrieb grundsätzlich die Bereitschaft zur Beschäftigung von aus der WfbM Übergehenden besteht. Als weiteres Hemmnis wird von der Mehrzahl der befragten Betriebe eine fehlende Unterstützung und Aufklärung durch den AGS zu Fördermöglichkeiten bei Beschäftigung von Menschen mit Behinderung konstatiert. Es ist festzustellen, dass die meisten Betriebe, die WfbM-Beschäftigte über Betriebspraktika oder Außenarbeitsplätze beschäftigen, nur sehr wenig über Möglichkeiten der Förderung wissen. Eine stellvertretende Geschäftsführe- rin äußert in diesem Zusammenhang Folgendes: „Manmusssichselberinformieren,wenn manetwasübersolcheMöglichkeitender Beschäftigung(sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, d. Verf.) wissen möchte.(...)EswirdauchinderÖffentlichkeit irgendwie nicht kommuniziert, finde ichsehrschade.“ Bei zwei der befragten Betriebe war darüber hinaus nicht bekannt, dass WfbM-Beschäftigte in den ersten Arbeitsmarkt wechseln können. Seltenst seien überdies Arbeitsplätze mit spezifischen Anforderungen (die z. B. eine erhöhte Flexibilität, vorausschauendes und kombinierendes Denken etc. im Aufgabenspektrum erfordern) von WfbM-Beschäftigten besetzbar. Begründet wird dies mit fehlenden Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen mit Behinderung. Dazu führt eine Reha-Beratung aus: „VielekönnenklarabgesteckteArbeitsbereichefürsichrealisierendurcheineintensiveAnleitungundauchBetreuunginder WfbM–aberineinerFirma,wennesmehrere kombinierteArbeitsschritte sind, es einfachnichthinbekommen.PraktikawerdenabgebrochenundauchdieTeilnehmersignalisierendies[Überforderung,d. Verf.].“ Seitens einer Vertretung der HWK stelle der Mindestlohn eine Hürde zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung dar. Die Anstellung eines Menschen mit geistiger Behinderung im Rahmen von Helfertätigkeiten scheiterte, da es dem Betrieb nicht möglich war, den Mindestlohn zu zahlen. Darüber hinaus sind aufgrund der geringen Übergangsquote keine weiteren Erfahrungen zum Mindestlohn vorhanden. Grundsätzlich sei 64 vgl. Fietz / Gebauer / Hammer (2011) sowie Enggruber / Rützel (2014) 66 ergebnIsse regIonaler fallstudIen der Mindestlohn für die Arbeitnehmenden zwar ein positiver Aspekt, würde seitens der Arbeitgeber aber kritisch wahrgenommen – vor allem dann, wenn Menschen mit Behinderung nicht 100 % der Leistung von nicht behinderten Mitarbeitenden erbringen und doch den identischen Lohn ausgezahlt bekommen. Von der Minderzahl der befragten Betriebe wird der besondere Kündigungsschutz bei Menschen mit Behinderung als eine Hürde angesehen. Bei den zwei befragten Betrieben, die (ehemals) WfbM-Beschäftigte sozialversicherungspflichtig beschäftigen bzw. beschäftigen werden, ist es bekannt, dass es einen besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung gibt, wobei dieser aber nicht als Hemmnis wahrgenommen wird. Die Lockerung des Kündigungsschutzes sei aus der Perspektive unterschiedlicher Akteure wie beispielsweise der Kammern, aber auch der WfbM nicht notwendig, da Anträgen zur Kündigung von Menschen mit Behinderung seitens des Integrationsamts in über 80 % der Fälle zugestimmt werde.65 Die genannten Aspekte werden von der Mehrzahl der Betriebe in unterschiedlichem Ausmaß als Begründungszusammenhang angeführt, Menschen aus WfbM nicht sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen.66 Kooperationen zwischen Unternehmen und WfbM sowie weiteren Akteuren in Bezug auf Übergänge aus Unternehmerperspektive Die Kooperationsbeziehungen zwischen Unternehmen und WfbM wurden aus unterneh- merischer Perspektive als grundlegend positiv eingeschätzt. Die befragten Unternehmen fühlen sich von den Fachkräften der Werkstätten gut bis sehr gut begleitet. Die Expertise durch einen Ansprechpartner der WfbM wird von den befragten Unternehmen vor und während einer Beschäftigung (Praktika, Außenarbeitsplatz) genutzt. Im Vorfeld werden Unklarheiten, Unsicherheiten / Berührungsängste, aber auch professionelles Handeln in möglichen Konfliktfällen und ggf. Möglichkeiten der (finanziellen) Förderung geklärt. Darüber hinaus wird versucht, eine optimale Passgenauigkeit zwischen Anforderungen der Stelle und den Fähigkeiten und Kompetenzen geeigneter WfbM-Beschäftigter herzustellen. Während einer Beschäftigung des Menschen mit Behinderung ist es den Unternehmen wichtig, regelmäßigen Kontakt zur Werkstatt zu haben. Insbesondere über einen schnell und problemlos zu erreichenden Ansprechpartner seitens der WfbM zu verfügen, wird von nahezu allen Unternehmen als grundlegend betrachtet. Zusammenfassend wird aus Unternehmerperspektive die Übergangsförderung der WfbM – bis auf zwei Werkstätten – als aktiv eingeschätzt. Hervorzuheben ist die Kritik einer stellvertretenden Geschäftsleitung am Träger einer WfbM, der als „sehr großer Arbeitgeber der Region“ zu wenig Öffentlichkeitsarbeit zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung betreibe. Weitere Kooperationsbeziehungen mit am Übergangsprozess potenziell beteiligten Akteuren werden lediglich von einem Unternehmen genannt. Insofern werden Handlungsoptionen in einer stärkeren aktiv-aufsuchenden Vermittlungsstrategie aller am Über- 65 Es wurde in 86,8 % der Kündigungsverfahren seitens des Amtes die Zustimmung zur Kündigung erteilt, da kein nachweislicher Zusammenhang zwischen der Behinderung des Beschäftigten und dem Kündigungsgrund bestand (Integrationsamt im Landesamt für Soziales und Versorgung Land Brandenburg, 2014 S. 31). 66 Neben der besonderen Bedeutung der Leistungsfähigkeit als Einstellungsvoraussetzung ergab auch die Studie von Fietz/Gebauer/Hammer (2011), wie stark der Kündigungsschutz von Arbeitsgebern als Einstellungshindernis gesehen wird. ergebnIsse regIonaler fallstudIen 67 gangsmanagement beteiligten Akteure in abgestimmter Kooperation gesehen. Die genannte Kooperationsbeziehung betrifft die Zusammenarbeit eines Unternehmens mit dem AGS, die sich durch eine als sehr gut beschriebene Beratung zu Fördermöglichkeiten auszeichne. Laut Geschäftsführung des Unternehmens könnten durch die Unterstützung, die die Agentur für Arbeit in der Anfangsphase der Beschäftigung leiste, die anfänglichen Problemstellungen der Menschen mit Behinderung kompensiert werden. Damit könne sich verstärkt um die Bedarfe des Arbeitnehmers gekümmert werden (z. B. verlängerte Einarbeitungszeit), sodass dieser sukzessive die Leistungsfähigkeit erbringen kann, die das Unternehmen erwartet (vgl. 5.2.3, Textbox 4). Grundvoraussetzung ist allerdings die Bereitschaft von Betrieben und Dienststellen Kooperationen zuzulassen und diese nicht als Einmischung in unternehmerisches oder staatliches Handeln aufzunehmen. 5.2.3 Beschäftigungsfelder für WfbM-Beschäftigte in Unternehmen Im Zusammenhang mit den bisher dargestellten Aspekten ist festzustellen, dass WfbMBeschäftigte vornehmlich in Praktika und Außenarbeitsplätzen beschäftigt und nur in den wenigsten Fällen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Darüber hinaus ist zu konstatieren, dass überwiegend Helfertätigkeiten oder Nischenarbeitsplätze, wenn diese in den Betrieben vorhanden sind, Beschäftigungsfelder für WfbM-Beschäftigte bieten. Mit dem Personalbestand des Betriebes bzw. Unternehmens wächst allerdings die Beschäftigungskonkurrenz, da nischenspezifische Arbeiten auch von nichtbehinderten Mitarbeitenden zusätzlich zu ihrer regulären Stelle ausgeführt werden können. Die Spielräume dafür, Arbeitsprozesse gezielt so zu differenzieren, dass für einen Menschen mit Behinderung ein Nischenarbeitsplatz entsteht, sind in größeren Betrieben größer. Nach Einschätzung des Integrationsamtes ist jedoch absehbar, dass Unternehmen wegen des Fachkräftemangels ihre Fachkräfte mittel- und langfristig von einfachen Tätigkeiten entlasten müssen und werden. Insofern kann hier möglicherweise wieder ein Arbeitskräftebedarf für Routinetätigkeiten und einfach strukturierten Tätigkeiten entstehen. Diesen gilt es, für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu nutzen. Die Entwicklung von Beschäftigungsfeldern für Menschen mit Behinderung, wie z. B. im Gastronomie-, Service-, und Küchenbereich, aber auch im Holz- oder Metallbereich (teilweise werde für Maschinenbedienung in den WfbM qualifiziert) ist des Weiteren hervorzuheben. Dabei wird, durch eine passgenaue Vorqualifizierung im Sinne einer Kopplung von regionalen Bedarfen der Betriebe und Fähigkeiten des WfbM-Beschäftigten, versucht, Stellen für Menschen mit Behinderung zu erschließen. 5.3 Zuweisungspraxis67, veränderte Behinderungsformen und Beschäftigungsmöglichkeiten Die Interviews im Rahmen der regionalen Fallstudien wurden genutzt, um Experteneinschätzungen der beteiligten Akteure dazu einzuholen, wie die Zuweisungspraxis in die WfbM zu bewerten sei, welche Veränderungen in der Struktur von Behinderungen 67 Der Begriff ist für den Aushandlungsprozess zwischen dem mitwirkenden Rehabilitanden und den beteiligten professionellen Akteuren eingeführt, an dessen Ende die Aufnahme des Rehabilitanden in eine WfbM steht. 68 ergebnIsse regIonaler fallstudIen Textbox4-Fallbeispiel:BedingungenzueinergeplantenÜbernahmeineinsozialversicherungspflichtigesBeschäftigungsverhältnisausderSichteinesUnternehmens Zwischen WfbM und dem Unternehmen existierte eine langjährige Kooperation von circa 15 Jahren in Form einer Gartenbaugruppe, die bei Bedarf (saisonal 1x Woche) bei der Grünanlagenpflege des Unternehmens unterstützend tätig wurde. Die Führungsebene schätzte die Arbeit durch die WfbM-Beschäftigten als eine „sinnvolle Sache (ein), da auch gut ein Stück Arbeit geschafft wurde“. Aufgrund dessen und des steigenden Bedarfs an der Pflege der Grünanlagen wurde die Zusammenarbeit intensiviert. In diesem Zusammenhang wurde vonseiten der WfbM dem Unternehmen der Vorschlag unterbreitet, einen WfbM-Beschäftigten über einen Außenarbeitsplatz fest anzustellen. Die Unternehmensphilosophie zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und die wahrgenommene Förderpraxis der WfbM drücken sich aus der Perspektive der Unternehmensführung folgendermaßen aus: „Wir sehen es auch als unsere Aufgabe, Menschen mit Behinderung, wenn sie so entwicklungsfähig sind, soweit zu bringen, dass sie wieder auf den ersten Arbeitsmarkt zurückkommen. (...) Gerne gehen wir dieses Ziel mit, wir werden das begleiten, um zu sehen, ob sich das sozusagen für den Mitarbeiter in seiner Entwicklung so darstellen lässt. Und es hat sich so bestätigt. Die Betreuung und Schulung durch die Werkstatt und die dort Verantwortlichen ist so, dass man eben Leute mit Potential durchaus dann zielgerichtet in den ersten Arbeitsmarkt bringen kann. Wenn es denn so funktioniert, ist es für uns gut vorstellbar.“ In der Rückschau (nach eineinhalb Jahren Zusammenarbeit) wird konstatiert, dass der Mitarbeiter „so gut von der WfbM entwickelt, so gut trainiert, geschult war, sodass er für den Beruf Gärtner und den vorhandenen Aufgaben im Bereich der Grünpflege tätig sein kann und qualifiziert war.“ Eine zeitintensive Einarbeitung erfolgte durch den unternehmensinternen Gärtner. Es stellte sich heraus, dass der WfbM-Beschäftigte sehr gut mitarbeitete sowie selbstständiger und flexibler einsetzbar wurde. Das Bestreben der Unternehmensführung sei es, „den Mitarbeiter vollständig zu übernehmen. Dass es noch nicht passiert ist, liegt an dem etwas schwierigen Prozess der Genehmigung von Stellen innerhalb des Konzerns.“ Die Stelle wurde bereits beantragt. Aussagen über die Dauer dieses Verfahrens konnten nicht gemacht werden. Eine „sehr gute und intensive Betreuung durch einen verantwortlichen Mitarbeiter der Werkstatt“ wird als weitere Gelingensbedingung für die anstehende Übernahme genannt. Es komme zu regelmäßigen, fast wöchentlichen Gesprächen zwischen begleitenden Dienst der WfbM und dem Gärtner des Unternehmens. Einmal monatlich finde ein Gespräch mit der Unternehmensführung statt. In diesem Zusammenhang wird vonseiten des Unternehmens geäußert: „Das ist der richtige Weg. Dass es eine enge Verknüpfung gibt zwischen den Unternehmen. Aktuell gibt es keine Probleme, aber für den Fall, dass eventuell Konflikte auftreten.“ Es werde sich auch sehr eng hinsichtlich notwendiger Zusatzqualifikationen abgestimmt, wie z. B. Sägen-, Stapler-Schein etc. Dies wird als ein zentraler Aspekt für die Weiterentwicklung des zukünftigen Mitarbeiters in Richtung Teilhabe angesehen. Des Weiteren wird die Möglichkeit einer Ausbildung zum Gärtner nicht ausgeschlossen: „Das ist vielleicht ein weiterer Weg dorthin, das muss man sehen“ – so die Unternehmensführung. Eine weitere Bedingung für einen gelingenden Übergang in Richtung des ersten Arbeitsmarktes ist die Sicherheit, das Beschäftigungsverhältnis schnell und unkompliziert aufzulösen: „Wir hatten immer die Option: Sollte es nicht funktionieren, dann beenden wir die Zusammenarbeit.“ ergebnIsse regIonaler fallstudIen 69 welche Ursachen haben und inwieweit Zusammenhänge zwischen den regional vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeiten und der Struktur der in WfbM Beschäftigten bestehen. Nur zur Frage der Zuweisungspraxis in die WfbM konnten aussagekräftige Einschätzungen gewonnen werden (vor allem dahin gehend, dass die Zuweisung i. d. R. nach belastbaren Kriterien erfolgt, Optimierungsbedarf aber in einer wiederkehrenden Überprüfung besteht). Die Einschätzungen zu den Ursachen eines zunehmenden Anteils von in WfbM Beschäftigten mit seelischen Behinderungen beruhen vor allem auf der Wiedergabe von Überlegungen im Fachdiskurs, ohne dass sie durch eigene regionale Erfahrungen vertieft werden konnten. Hinsichtlich der starken Zusammenhänge zwischen der Arbeitslosenquote und der Zugänge / Bestände in WfbM (vgl. Abschnitt 5.1) sollte weiterhin davon ausgegangen werden, dass sich die Arbeitsmarktlage auch auf die Struktur der in WfbM Beschäftigten auswirkt – auch wenn die befragten Akteure diesen Zusammenhang mangels überregionaler Vergleichsmöglichkeiten nicht sehen.68 5.3.1 Praxis der Zuweisung in die WfbM Die Platzierung / Zuweisung der Menschen mit Behinderung in die WfbM, auf Grundlage von medizinischen / psychologischen Fachgutachten, Maßnahmen (z. B. DIA-AM) und schlussendlich Einschätzungen der RehaBeratung, wird von den befragten Akteuren überwiegend als angemessen eingeschätzt. Zentrales Kriterium für die Zuweisung in die WfbM ist das Vorhandensein einer vollen Erwerbsunfähigkeit. Dabei ist zu differenzieren zwischen der Erwerbsunfähigkeit auf Dauer und der Erwerbsunfähigkeit länger als sechs Monate, aber nicht auf Dauer. Nach Schilderung der meisten Akteure werde während der Kurse im Berufsbildungsbereich regelmäßig die Erwerbsfähigkeit für den Ausbildungsoder Arbeitsmarkt geprüft, die in aller Regel in diesem Zeitraum noch nicht bzw. nicht wieder hergestellt sei. In diesem Zusammenhang führt ein Sozialpädagoge des begleitenden Dienstes zustimmend, aus der Perspektive einer Reha-Beratung, Folgendes aus: „Wenn bei euch [WfbM] deutlich wird, dass der [Mensch mit Behinderung] vor demÜbergangindenArbeitsbereichfitfür denerstenArbeitsmarktist,dannhaben wiralsReha-Beraterwasfalschgemacht.“ Demgegenüber äußern übereinstimmend eine Reha-Beratung sowie eine Vertretung des AGS und des örtlichen Sozialhilfeträgers, dass nach dem ersten Jahr im Berufsbildungsbereich nahezu keine erneute Prüfung einer möglichen verbesserten Leistungsfähigkeit (im Sinne einer Wiederherstellung der möglichen Erwerbsfähigkeit) erfolge. Dies würde nur auf Initiative des Menschen mit Behinderung oder durch die WfbM eintreten. „UnddasistvielleichtauchdieStelle,wouns die Leute, die vielleicht sogar wieder leistungsfähigwärenundalsLeistungsträgerin derWerkstattverbleiben,durchdieLappen gehen“, so eine Reha-Beratung. Weitere kritische Stimmen zur Zuweisungspraxis sind seitens der WfbM und des örtlichen Sozialhilfeträgers zu entnehmen: Von drei der acht befragten WfbM wird angeführt, dass manche Menschen mit psychischer Erkrankung, aufgrund der Schwere ihrer Er- 68 Die theoretischen Überlegungen sprechen dafür, dass bei günstigeren Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes die dann trotzdem noch in WfbM Einmündenden relativ stärkere Vermittlungshemmnisse haben als die in WfbM Beschäftigten einer anderen Region. Um diese These zu prüfen, müssten aber das Ausmaß der Vermittlungshemmnisse anhand überregional gültiger Kriterien quantifiziert und überregional verglichen werden. Dies war im Rahmen der Studie nicht möglich. 70 ergebnIsse regIonaler fallstudIen krankung, in der WfbM falsch platziert seien. In den beschriebenen Fällen seien die personellen Kompetenzen und Möglichkeiten der Begleitung in der WfbM zu gering. Von zwei örtlichen Sozialhilfeträgern wird die sehr hohe Vermittlungsquote vor allem junger Menschen mit Behinderung in das Eingangsverfahren bzw. den Berufsbildungsbereich der WfbM kritisiert. Hintergrund sei, dass für junge Menschen mit Förderbedarf, vor allem im sozialemotionalen Bereich, keine Lehrstellen oder Anstellungen in Betrieben gefunden werden können. Typische Verläufe von Fällen, die als Rehabilitanden in die WfbM eingehen, sind zum einen Menschen, die sich bereits im „System der Rehabilitation“ befinden, und damit in der Regel aus der Förderschule kommen. Zum anderen betrifft dies Menschen, die in das „System der Rehabilitation“ einmünden, wie z. B. Personen mit erworbenen psychischen Erkrankungen oder Menschen mit erworbener Hirnschädigung (v. a. Schädelhirntrauma, auch schwere Schädel-Hirn-Verletzung, Erkrankungen durch Schlaganfall oder Herzinfarkt). Bezüglich der „Erfolgsfälle“, bei denen trotz wahrscheinlichen Eingangs in die WfbM dieser vermieden werden kann, wird von Agentur- und WfbM-Vertretenden die Maßnahme der DIA-AM genannt: Dabei werden bei Menschen mit Behinderung, mit Leistungspotenzial im Grenzbereich der Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes und den Zugangsvoraussetzungen der WfbM, unterschiedliche Analysen, Testungen etc. durchgeführt, um deren Arbeitsfähigkeit festzustellen. Dazu führt eine Reha-Beratung aus: „Da hatten wir in der Tat schon einige Fälle,wofestgestelltwurde[...]unterentsprechendenBedingungenwiez. B.intensive Betreuung, festerAnsprechpartner, ArbeitsnischewäredocheineLeistungsfähigkeit gegeben. So wie das kommt, werden wir ihn niemals in die Werkstatt eingliedern.“ In diesem Zusammenhang wird auch die Unterstützte Beschäftigung69 als weitere wichtige Maßnahme angeführt, Eingänge in die WfbM zu verhindern bzw. auf den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren: „ÜberdieUBhabenwirrelativguteErfahrungen.ÜbereinenBildungsträgerhaben wirvonachtTeilnehmern[Schulabgänger, Ausbildungsabbrechende,d.Verf.]fünfin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungüberführenkönnen.Auchvor BeendigungdermaximalenFörderungsdauer.“(Reha-Beratung) 5.3.2 Veränderte Behinderungsformen WfbM-Beschäftigter In der Rückschau der letzten fünf bis zehn Jahre wurde nahezu übereinstimmend von den Befragten festgestellt, dass die Menschen mit psychischen Erkrankungen und die jungen Erwachsenen im Bereich der sozialemotionalen Entwicklung (die sogenannten „jungen Wilden“) tendenziell zunehmen sowie die Menschen mit einer „klassischen geistigen Behinderung“ tendenziell abnehmen. In diesem Zusammenhang führt ein Sozialpädagoge des begleitenden Dienstes einer WfbM folgendes Verhältnis an: „DieNeuaufnahmen indenletztenJahrenwarenbeicirca2/5tel 69 Rechtlich ist zwischen „Unterstützte Beschäftigung in Maßnahmen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ)“ und „Unterstützte Beschäftigung (Berufsbegleitung)“ zu unterscheiden. Theoretisch können alle RehaTräger unabhängig vom Alter eine „Unterstützte Beschäftigung (InbeQ)“ bewilligen, die „Berufsbegleitung)“ liegt in der Hand des Integrationsamtes. ergebnIsse regIonaler fallstudIen 71 MenschenmitpsychischerErkrankung,2/5tel jungeWildeund1/5telMenschenmiteiner klassischengeistigenBehinderung.“ Annahmen für die Hintergründe dieser veränderten Zusammensetzung der Menschen mit Behinderung in der WfbM werden von Befragten der WfbM in nachfolgenden Punkten zusammenfassend skizziert. Die vermehrte Aufnahme von Menschen mit psychischer Erkrankung wird vor allem mit erhöhten Anforderungen der Leistungsgesellschaft in Verbindung gebracht. Durch fehlende Sicherheiten, fehlende familiäre oder soziale Netzwerke sowie fehlende Zukunftsperspektiven entstünden bei vielen jungen Menschen Risikobiografien, die als zentrale Aspekte für die Zunahme von Jugendlichen mit sozial-emotionalen Lebens- und Lernerschwernissen angeführt werden. Des Weiteren wird in der Weiterentwicklung der medizinischen Diagnostik (Pränataldiagnostik) die Ursache für den Rückgang der Menschen mit klassischer geistiger Behinderung vermutet. Prognostisch würde sich diese Entwicklung im Sinne einer in den letzten Jahren entstandenen hohen Heterogenität der Menschen mit Behinderungen in der WfbM weiter festigen. Eine Leitung des Sozialen Dienstes einer WfbM vergleicht die Zusammensetzung der WfbM-Beschäftigten mit der Metapher: „Spiegel der Gesellschaft“. Diesen Annahmen zu den Ursachen der Strukturveränderungen lagen jedoch keine konkreten Erfahrungen der Befragten zugrunde. Hier besteht weiter Forschungsbedarf. 5.3.3 Wechselwirkungen zwischen der Zusammensetzung der Beschäftigten in WfbM und dem Vorhandensein / Nichtvorhandensein von Beschäftigungsangeboten Wenn Beschäftigungsangebote vorhanden sind, ist dies letztendlich unabhängig von der Behinderungsform. Die Passung zwischen 72 ergebnIsse regIonaler fallstudIen Betrieb und Mensch mit Behinderung muss vorhanden sein. Die Befragten sehen keinen entsprechenden Zusammenhang hinsichtlich der Zusammensetzung der Beschäftigten in den befragten WfbM in Abhängigkeit von sozialen Kompetenzen, kognitiven Fähigkeiten, körperlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen oder psychischen Problemstellungen und einem Vorhandensein / Nichtvorhandensein von Beschäftigungsmöglichkeiten. Zudem ist zu erwähnen, dass in diesem Kontext der Individualitätsansatz gelte, da die Behinderungsformen in sich eine starke Heterogenität zeigen. Darüber hinaus konnte in der Untersuchung festgestellt werden, dass in den unterschiedlichen Regionen die (alternativen) Beschäftigungsangebote in Richtung des ersten Arbeitsmarktes zu geringe Kapazitäten für Menschen mit Behinderung aus der WfbM bereithalten, sodass die Zusammensetzung der in WfbM Beschäftigten in der Werkstatt dadurch nicht signifikant verändert werden kann. Davon ungeachtet, verfügten die Befragten jedoch selten über die Möglichkeit, die Struktur der in WfbM Beschäftigten in Hinblick auf überregional gültige Vermittlungshemmnisse zu vergleichen. 5.4 Praxis der WfbM zur Gestaltung und Förderung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Zusammenfassend ist festzustellen, dass die im Rahmen der regionalen Fallstudien befragten acht WfbM die Förderung von Übergängen in Richtung des ersten Arbeitsmarktes als einen Auftrag wahrnehmen. Die tatsächliche Förderpraxis wird aber, wie bereits oben skizziert, unterschiedlich umgesetzt und korrespondiert eng mit dem jeweiligen Leitbild der Werkstatt bzw. der Werkstattleitung. Es sind drei Ausrichtungen bzw. „Typen“ zu unterscheiden70: „WfbM mit starker Orientierung für den Übergang“, „WfbM mit bedingter Orientierung für den Übergang“, „WfbM mit Betonung des Sicherheitsaspektes“. Behinderung, d. Verf.] in der Werkstatt verbleibt.AuchvordemHintergrundder sozial-emotionalenEntwicklung,diesich nochstarkverändernkann.Dasistauch für uns die Aufgabe.“ (Sozialpädagoge desbegleitendenDiensteseinerWfbM) Es ist kein Zusammenhang zwischen diesen drei Ausrichtungen und der jeweils regionalen Arbeitsmarktstruktur zu erkennen. Unter den WfbM mit einer starken Orientierung für den Übergang liegt eine in einer der strukturschwächsten Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit. Eine der WfbM mit Betonung des Sicherheitsaspektes findet regional bessere Bedingungen vor als eine andere WfbM mit bedingter Orientierung für den Übergang. Und innerhalb der gleichen Region unterscheiden sich zum Teil die Orientierungen der WfbM. Eine grundlegende Prämisse ist in diesem Zusammenhang: „Konzepte, die auf Individualität eingehen“, so eine WfbM-Leitung. Dazu zählt vor allem eine optimale Passfähigkeit herzustellen – ausgehend von den Kompetenzen und Fähigkeiten des WfbMBeschäftigten in Abhängigkeit von den Bedarfen eines Betriebs und umgekehrt. Dies wird durch die Schaffung interner kriteriengeleiteter Förder- bzw. Phasenkonzepte zur Vorbereitung von Übergängen in den WfbM forciert. Übergreifend kann von Orientierungs-, Qualifizierungs- und betrieblichen Phasen gesprochen werden. Neben den Förderpraxen der drei „Typen“ werden Herausforderungen der WfbM in Bezug auf Übergänge übergreifend aufgezeigt. WfbM mit starker Orientierung für den Übergang Vier der acht befragten WfbM zeichnen sich durch eine starke Orientierung für den Übergang aus und sehen die Gestaltung von Übergängen als eine zentrale Aufgabe ihres professionellen Selbstverständnisses sowie als ein Unternehmensziel an: „Die Werkstatt soll ja keine Einbahnstraße sein. [...] Wir wollen die Möglichkeit von Übergängen beflügeln“, so eine Leitung des Bereichs Ausbildung und Soziales einer WfbM. „AlsjungerMenschmit19kanndieZielstellungnichtsein,dasser[Menschmit Die Orientierungsphasen dienen vor allem dazu, die Interessen des WfbM-Beschäftigten, wie z. B. über die berufliche Zukunftsplanung oder Tätigkeiten in den Arbeitsbereichen, zu kanalisieren. Auch dabei, v. a. aber in der Qualifizierungsphase, sind Fähigkeitsprofile, die über Kompetenzanalysen eruiert werden, von zentraler Bedeutung. Dazu werden unterschiedliche diagnostische Verfahren in den vier befragten WfbM eingesetzt. Ausgehend von den Fähigkeitsprofilen erhalten die WfbM-Beschäftigten unterschiedliche Unterstützungsangebote, Trainings, Weiterbildungsmöglichkeiten etc., die auf Betriebs- praktika, Außenarbeitsplätze oder ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorbereiten. Je nach Verlauf der betrieblichen Phase, die i. d. R. mit einem vierwöchigen Betriebspraktikum beginnt, kön- 70 Diese Typen basieren auf den Selbstbeschreibungen der WfbM in Interviews, in denen unterschiedliche Akzente gesetzt werden. Ob sie sich in gleicher Weise auch im Handeln unterscheiden, kann im Rahmen der Studie nicht beantwortet werden. Dies würde begleitende Beobachtungen voraussetzen. ergebnIsse regIonaler fallstudIen 73 nen sich zum einen eine Verlängerung des Praktikums oder ein ausgelagerter Arbeitsplatz – mit dem Ziel einer Übernahme – anschließen. Zum anderen sollen die WfbM-Beschäftigten „sich ausprobieren“ und selbst die Erfahrung machen, dass man gegebenenfalls mit den Bedingungen auf dem ersten Arbeitsmarkt (noch) überfordert ist: „WirwollenestheoretischjedemMitarbeiter ermöglichen. [...] Das kann den Einzelnen unwahrscheinlich weiterbringen – in seiner Persönlichkeitsentwicklung.“, so die Inklusionsbeauftragte, die in einer der vier WfbM für die Gestaltung von Übergängen im Rahmen einer 50 % - Stelle beschäftigt ist. Das damit verbundene Tätigkeitsfeld beinhaltet beispielsweise die Akquise von Betrieben, Organisation und Koordination von und Begleitung bei Praktika und Außenarbeitsplätzen etc. Dabei ist auch für die Inklusionsbeauftragte die wesentliche Bezugsgröße eine optimale Passung: „ImPrinzipguckeichdanach,[...]washat der Mitarbeiter für Kompetenzen, was braucht, was möchte der Betrieb gerne haben.[...]Beziehungsweisewaskönnen wirvielleichtdemMitarbeiternochbeibringen,damitderdannzudemBetriebletztendlichpasst.DassindnatürlichSchritte dann,dassindnichtdieersten.Praktikum isteineErprobungaufdemerstenArbeitsmarkt.LetztesJahrhattenwir53Mitarbeiter im Praktikum. Hat rasant zugenommen,dadurch,dasssichdasrumsprichtin derWfbM.Esistklar,dassnicht50inden erstenArbeitsmarktgehen.“ Darüber hinaus ist die Sensibilisierung von Betrieben und Unternehmen, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, eine weitere grundlegende Voraussetzung, um Übergänge anzubahnen. Zentral sei dabei, die Arbeitgeber sowohl über Fähigkeiten und Kompetenzen als auch über Lebens- sowie Lerner- 74 ergebnIsse regIonaler fallstudIen schwernisse des WfbM-Beschäftigten aufzuklären. Zum anderen sei über Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Fachkräfte der WfbM sowie über Fördermöglichkeiten durch die Agentur oder IFD (Probebeschäftigung, Eingliederungszuschuss, Arbeitsplatzanpassung, UB etc.) zu informieren. Insgesamt solle den Betrieben und Unternehmen vermittelt werden, dass Menschen mit Behinderung, unter entsprechenden Bedingungen der Unterstützung und Begleitung, fähige Arbeitnehmer sein können: „DieBetriebesollen merken,Menschenskinder,mankannauch mitMenschenmitBehinderung,diekönnen arbeiten,diekönneneineLeistungerbringen. Dasisteinfachauchganzlangfristigangelegt.“, so eine Fachkraft einer WfbM. Die skizzierte personenzentrierte und engmaschige Unterstützung sowie Begleitung von der Orientierungs- über die Qualifizierungsbis zur betrieblichen Phase werde ebenso durch Job-Coaches bei zwei weiteren der vier WfbM geleistet. Hervorzuheben ist dabei, dass die Job-Coaches bei einer WfbM über ein hauseigenes Projekt zur beruflichen Integration und bei der zweiten WfbM im Rahmen eines Modellprojektes extern-unterstützend tätig sind. Dadurch sei eine sehr individualisierte Förderung von ausgewählten WfbMBeschäftigten gewährleistet. Zudem werde über das Modellprojekt eine starke regionale Vernetzung von Werkstatt, örtlichem Sozialhilfeträger, Agentur für Arbeit und Integrationsamt angestrebt. Eine der vier befragten WfbM verfolgt die Integration ihrer Beschäftigten über einen durch den Träger der WfbM unterstützten Integrationsbetrieb, um damit die wirtschaftlich und infrastrukturell schlechte Lage der Region zu kompensieren. Dazu führt die Leitung für Ausbildung und Soziales Folgendes aus: „[Die]Motivationbestanddarin,Möglich- keiten auch für Übergänge zu schaffen, diesonstdieWirtschaftzuwenigvorhält. Möglichkeiten,auchindiesemgeschützteren Rahmen, in Richtung eines Übergangs mal anzubahnen. [...] Bei dem Trägerwirdebensoversucht,Nischenfür WfbM-Beschäftigtezusuchen.Dasman guckt,welcheNischenkönnenwirrausfilternundpassfähigsogestalten[...],dass das Werkstattklientel dort mitarbeiten kann.“ Um Beschäftigungsfelder zu erschließen bzw. zu entwickeln und damit vermehrt Übergänge zu forcieren, vermittelt eine der vier befragten WfbM berufliche Bildung auf verschiedenen Niveaustufen in Form von Teilqualifizierungen auf der Grundlage anerkannter Ausbildungsberufe. Insbesondere im Bereich Gastronomie, Hauswirtschaft und Service werden anerkannte Module in Abstimmung mit der IHK, inklusive attestierter Prüfung, angeboten. Orientierung bei den Teilqualifizierungen seien dabei die Fähigkeiten des WfbM-Beschäftigten mit besonderem Fokus auf die regionalwirtschaftlichen Bedarfe: „Wirsuchen dieBereicheaus,dieauchinderWirtschaft nachgefragtwerden“(WfbM-Leitung). Insgesamt wird bei den WfbM mit starker Orientierung für den Übergang ein an den Paradigmen der Selbstbestimmung und der (beruflichen) Teilhabe orientiertes Denken und Handeln deutlich, welches sich in einer kriteriengeleiteten integrativ-fördernden Praxis realisiert. WfbM mit bedingter Orientierung für den Übergang Zwei der befragten acht WfbM sehen die Realisierung von Übergängen in Richtung des ersten Arbeitsmarktes als eine mögliche Aufgabe ihres professionellen Selbstverständnisses an. Zwar erfolge die Vorbe- reitung auf den ersten Arbeitsmarkt über Betriebspraktika und Außenarbeitsplätze und für die Werkstätten sei das Herstellen einer „optimalen Passung“ zwischen Person und Organisation grundlegend für Übergangsprozesse, allerdings sind interne kriteriengeleitete Förder- bzw. Phasenkonzepte zur Umsetzung dieser Gelingensbedingungen nicht zu erkennen. Zentrale Methode sei eine Individualisierung der Förderung: „UnsereStrategieheißtganzvielIndividualität,klargibtesnochkeinenrichtigenProzess dafür,aberwirmachenes[FörderunginRichtungdeserstenArbeitsmarktes,d.Verf.]mit jedemEinzeln.“, so ein Sozialpädagoge des begleitenden Dienstes. Obwohl keine festen internen Strukturen für das Übergangsmanagement und dies eine zusätzliche Aufgabe für Bildungsbegleitung oder den sozialen Dienst darstellt, ist eine fallbezogene Organisation verschiedener Übergangsoptionen festzustellen. In einer der beiden befragten Werkstätten gäbe es einmal im Jahr eine Fähigkeitsanalyse im Rahmen der Zuteilung der WfbM-Beschäftigten zu den Lohngruppen. Diese werde mit jedem einzelnen Beschäftigten ausgewertet und dabei über Möglichkeiten von Praktika und Außenarbeitsplätzen bei Bedarf bzw. Eignung und Wunsch des Menschen mit Behinderung gesprochen. Des Weiteren werden WfbM-interne Weiterbildungen, wie z. B. Maschinenscheine (Stapler, Kettensägen, Schweißerschein etc.), für die Menschen mit Behinderung angeboten. Auch vor dem Hintergrund, bei Firmen für eine mögliche Beschäftigung zu werben. Derartige Qualifizierungen werden einmal im Jahr angeboten und „eswerden so viele Beschäftigte wie möglich qualifiziert“, so eine Fachkraft des sozialen Dienstes. Im Rahmen der Kooperation mit Arbeitgebern ist anzuführen, dass die beiden WfbM über ergebnIsse regIonaler fallstudIen 75 ein überschaubares und stabiles Netzwerk von Praktikumsbetrieben verfügen. Eine Erweiterung wird zwar angestrebt, aber sei noch nicht realisiert: „Ichhättegerneeinen Unternehmenspool,abersoweitsindwirnoch nicht“, formuliert in diesem Zusammenhang ein Sozialpädagoge. Zusammenfassend ist für diesen „FörderTypus“ mit Wortlaut einer Fachkraft des begleitenden Dienstes festzustellen: „BeruflicheIntegrationmussdaeinbisschenzurückstecken. Wirbietendaskontinuierlichanabernichtauf demNiveau,wiewirdasgernehätten.“ WfbM mit Betonung des Sicherheitsaspektes Zwei der acht befragten Werkstätten betonen stark die Sicherheitsaspekte. Eine dieser WfbM liegt in einer strukturarmen Region, die andere findet im Vergleich der Fallstudienregionen mit die günstigsten Voraussetzungen. Denk- und handlungsleitend sind in diesen WfbM ein ausgeprägtes Sicherheitsprinzip und ein hohes Maß an persönlichem Verantwortungsgefühl, auch bei einem möglichen Scheitern von WfbM-Beschäftigten beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, womit ein fürsorglich-fördernder Ansatz im Mittelpunkt der förderpädagogischen Praxis steht. Es ist möglich, dass die Förderung von Übergängen in Richtung des ersten Arbeitsmarktes dadurch eingeschränkt wird, da die WfbM-Beschäftigten vor den komplexen und auch risikobehafteten Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes geschützt werden, als dass perspektivisch und sukzessive eine Förderung des Menschen mit Behinderung in Richtung des ersten Arbeitsmarktes (Betriebspraktika, Außenarbeitsplätzen, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse) forciert wird. Darüber hinaus nehmen die Werkstätten die Gestaltung von Übergängen zwar als Auftrag 76 ergebnIsse regIonaler fallstudIen wahr, realisieren bzw. erkennen dies aber infolge ihrer handlungsleitenden Prinzipien nicht als primäre Aufgabe. Dementsprechend finde laut Leitungen der zwei befragten Werkstätten eine Unterstützung und Begleitung der WfbM-Beschäftigten in Richtung des ersten Arbeitsmarktes erst dann statt, wenn die WfbM-Beschäftigten aktiv werden bzw. wenn sie sich an anleitende Mitarbeitende der WfbM wenden. Damit ist ein eher „vorsichtiges Handeln“ hinsichtlich der Förderung von Übergängen zu konstatieren. Bei diesen beiden WfbM ist keine konkrete Strategie, kein spezielles Konzept oder Instrument zur Umsetzung von Übergängen feststellbar. Vielmehr werden Möglichkeiten des Übergangs in Richtung des allgemeinen Arbeitsmarktes tendenziell eher als Risiko für eine „gesunde“ Persönlichkeitsentwicklung des Menschen mit Behinderung angesehen, da dies insbesondere mit Situationen der Überforderung verbunden sein kann. Durch die Förderung innerhalb der Werkstatt seien pathologische Entwicklungen der WfbMBeschäftigten, resultierend aus Hospitalisierungserfahrungen, wie z. B. in Großeinrichtungen der Behindertenhilfe, kompensiert worden. Diese positiven individuellen Entwicklungen durch die Ermöglichung von „risikoreichen“ Teilhabeprozessen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu gefährden, gelte es, laut einer Werkstattleitung, zu verhindern. Weitere Gründe für ihr vorsichtiges Agieren konnten im Rahmen der Interviews nicht gefunden werden, zumindest nicht in dem Sinn, dass sie schlechtere Erfahrungen mit Übergängen als andere WfbM gemacht hätten oder dass sich ihre Beschäftigten besonders zusammensetzten. Die Unterschiede zwischen den WfbM schienen auch in Haltungen der Leitungen und in Bewertungen unterschiedlicher Aspekte innerhalb der komplexen Förderung von in WfbM Beschäftigten zu liegen. 5.5 Akteure im institutionellen Umfeld der WfbM Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Kammern und den Sozialämtern kommen zu den WfbM komplementäre Aufgaben in der Förderung von Übergängen oder in der Zuweisung in die WfbM zu. In den regionalen Fallstudien zeigte sich eine Varianz in Hinblick darauf, mit welchem Engagement sie inklusive Ziele aktiv verfolgten und dabei ihre Handlungsmöglichkeiten voll ausschöpften. Trotz gewisser regionaler Unterschiede (auf die in Abschnitt 5.1 eingegangen wurde) ist diese Varianz nicht vollständig regional begründet, d. h., die einzelnen Institutionen oder Personen haben Gestaltungsspielräume, die sie unterschiedlich wahrnehmen. 5.5.1 Agentur für Arbeit Die formulierte Zielstellung der befragten Akteure der Agentur für Arbeit bei der Förderung von Übergängen in Richtung des ersten Arbeitsmarktes kann mit der Aussage einer Reha-Beratung wie folgt zusammengefasst werden: „Zielist,soweitwiemöglichzukommen.“ Dieser Anspruch wird allerdings sehr unterschiedlich umgesetzt. Bei zwei der befragten Vermittler des AGS ist eine aktiv-aufsuchende Förderung von Übergängen festzustellen. Aktive Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit für die Beschäftigung von und Fördermöglichkeiten für WfbM-Beschäftigte bei Arbeitgebern wird telefonisch, aber auch in Betrieben und Unternehmen vor Ort geleistet. „Wirmüssendaranarbeitenzu überzeugen,DingedenArbeitgebernrauszubringen,InformationenüberdieseInklusion“, so eine Vermittlungsfachkraft des AGS. Ebenso wirbt eine Vermittlungsfachkraft aktiv bei Betrieben für Integrationsprojekte, da sie darin viel Potenzial für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sieht. „DieÜberbrückungdurcheinIntegrationsprojektwärenatürlichideal.[...]Bewerber, die zu schlecht für den allgemeinenArbeitsmarktsind,aberwiederzugutfürdie Werkstattsind,sollendorterstmalwieder mobilisiertwerden.WirsprechenaberArbeitgeberimmerwiederaktivan.[...]Wir versuchendasnachaußenzutragen,um Arbeitgeber zu gewinnen. [...] Wenn ich Potentialsehe,z. B.beigroßenBetrieben, vereinbareicheinenAußendiensttermin.“ (VermittlungsfachkraftAGS) Demgegenüber ist bei drei Vermittlungsfachkräften des AGS ein passiv-reaktives Handeln zu konstatieren. Das heißt, nach Anfrage eines Arbeitgebers werden diese telefonisch über Fördermöglichkeiten zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung aufgeklärt. Nachfolgende Aussage fasst die passiv-reaktive Handlungslogik zusammen: „Dasistwirklich bloß das Angebot, was wir an die Arbeitgebermachenkönnen,dieserProbebeschäftigung und Eingliederungszuschüsse“ (Vermittlungsfachkraft AGS). Von zwei der befragten Rehabilitationsberatungen wird die Wichtigkeit eines präventiven Ansatzes zur Vermeidung von Eingängen in die WfbM herausgestellt. Dabei wird insbesondere auf eine frühzeitig ansetzende Berufsorientierung fokussiert, die durch die Instrumente Berufswahlpass sowie Berufswegekonferenz / -planung gewährleistet sei, aber auch weiter forciert werden müsse. Eine weitere Reha-Beratung erachtet die Werbung für Unterstützungsmöglichkeiten als einen wichtigen Aspekt: Auf „Messen“, durch „Infoveranstaltungen“ und durch „Zeitungsartikel“ werde „Aufklärungsarbeit“ geleistet. Dabei liege der „Fokus auf Beschäftigungsmöglichkeiten“ (Praktika, Außenarbeitsplätze, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung). Übereinstimmend wird die Zusammenarbeit ergebnIsse regIonaler fallstudIen 77 von Agentur und WfbM als positiv beschrieben. Die kooperative Praxis gestaltet sich ebenso aktiv, bei zwei der befragten Vermittler des AGS, und reaktiv bei drei Vermittlern. des AGS. Des Weiteren wurden direkte Führungen mit dem AGS in der WfbM umgesetzt, um die Arbeitsbereiche der Werkstatt kennenzulernen und damit bedarfsgerechter vermitteln zu können. Aktive Kooperationsbeziehungen zeichnen sich dadurch aus, dass beispielsweise eine Vermittlungsfachkraft des AGS nach einem positiv verlaufenen Praktikum mit Mitarbeitenden der WfbM gemeinsam den entsprechenden Betrieb aufsucht, um Möglichkeiten der Förderung zu eruieren: „Alles,waswiranbietenkönnen,wirdgeprüft.“, so eine Vertretung Reaktive Kooperationsbeziehungen lassen sich dadurch skizzieren, dass z. B. die Vermittlungskräfte das AGS erst dann aktiv werden, wenn Anfragen seitens der WfbM gestellt werden oder wenn sich WfbM-Beschäftigte bei einer Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit an die Agentur wenden. Textbox5-Fallbeispiel: Vermittlung eines Menschen mit Behinderung in ein sozialversicherungspflichtigesBeschäftigungsverhältnisdurchdenAGS Bevor die Frau X. in ihren aktuellen Arbeitsplatz vermittelt wurde, durchlief sie, laut den Schilderungen einer Reha-Beratung und einer Vermittlungsfachkraft des AGS, verschiedene Beschäftigungsverhältnisse. Die ehemals WfbM-Beschäftigte wurde nach Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in der WfbM auf einen Außenarbeitsplatz platziert. Aus nicht mehr klar rekonstruierbaren Gründen ist sie aus der WfbM heraus in ein BBW gemündet. Dort hat sie eine Ausbildung zur Fachpraktikerin für Bürokommunikation absolviert. Im Anschluss erhielt sie eine Weiterbildung zur Fachkraft Betreuung durch die Agentur für Arbeit und wurde danach durch die Vermittlungsfachkraft des AGS unterstützt und an einen Betrieb vermittelt. Für die Vermittlungsfachkraft des AGS sei eine sehr engmaschige Begleitung der Menschen mit Behinderung ausschlaggebend für das Gelingen der Vermittlung. Die Menschen mit Behinderung müssen aus ihrer Perspektive „an die Hand genommen“ werden. Darüber hinaus habe sie durch 25 Jahre Berufserfahrung einen sehr großen Pool an Betrieben „an der Hand“ und es sei bekannt, dass sie als Vermittlungsfachkraft und Spezialistin in diesem Bereich eine grundlegende Passung zwischen Anforderungen des Betriebs und den Kompetenzen des Menschen mit Behinderung herstellen kann. Frau X. war 2 Wochen über eine „Maßnahme bei einem Arbeitgeber“ tätig (im Sinne eines Probepraktikums) und nach positiver Rückmeldung durch den Arbeitgeber sowie von Frau X. folgte als nächster Schritt eine „Probebeschäftigung“. Momentan wird noch der „Eingliederungszuschuss“ gewährt. Eine Kooperation mit der WfbM fand in diesem Fall allerdings nicht statt, da die Beschäftigte institutionell nicht mehr mit der WfbM in Verbindung stand. Die Leitung des Unternehmens bezeichnet die Kooperation mit dem AGS als eine „sehr, sehr gute Zusammenarbeit“. Aktuell bestehe ein zweiwöchiger Kontakt zwischen Unternehmen und AGS. Abschließend sei beispielhaft erwähnt, dass Herausforderungen mit Frau X. in der täglichen Arbeit unternehmensintern sehr gut gelöst werden können. Beispielsweise habe die Beschäftigte Schwierigkeiten im Bereich der Feinmotorik. Dies werde über das Personal kompensiert: „Wir sprechen das im Team ab. Dann macht die Mitarbeiterin eben andere Aufgaben. Und die Sachen, die mit der Feinmotorik zusammenhängen, werden dann von anderen Mitarbeitern übernommen. Das wird dann im Team geteilt und dann läuft das auch“ – so die Geschäftsführung. 78 ergebnIsse regIonaler fallstudIen 5.5.2 Jobcenter Neben der Agentur für Arbeit haben auch die Arbeitsvermittlungen des Jobcenters eine Zuständigkeit für die Vermittlung von WfbM-Beschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt (§104 SGB IX). Diese ordnungspolitische Zuständigkeit wird aber in den Jobcentern unterschiedlich „angenommen“. So sehen z. B. die befragten Akteure zweier Jobcenter keinerlei Zuständigkeiten bei der Klientel der WfbM-Beschäftigten: „Wenn er (Mensch mit Behinderung, d. Verf.) nicht erwerbsfähig ist, dann fällt er bei uns aus dem System“, so eine Leitung eines Jobcenters. Demgegenüber gaben die weiteren interviewten Akteure der Jobcenter Zuständigkeiten für (potenzielle und ehemalige) WfbMBeschäftigte in spezifischen Konstellationen an. Wenn im Ergebnis ärztlicher oder psychologischer Gutachten eine Erwerbsunfähigkeit für eine Dauer von weniger als sechs Monaten vorliegt, kann die Zuständigkeit beim Jobcenter liegen. Wird das Beschäftigungsverhältnis zwischen WfbM und Beschäftigten aufgelöst und der Mensch mit Behinderung wendet sich an das Jobcenter, ist dieses verpflichtet, die Erwerbsfähigkeit prüfen zu lassen. Sollte sich diese bestätigen, wird durch das Jobcenter ein reguläres Beratungsgespräch geführt, mit regulären, nicht klientelspezifischen, Leistungen. Dabei wird ggf. eruiert, welche Weiterbildungen oder auch Ausbildungen notwendig sind, um auf dem ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden zu können oder ob sich der Mensch als Arbeitnehmer dem Markt zur Verfügung stellen möchte. Sollte in ärztlichen oder psychologischen Gutachten die Erwerbsunfähigkeit für mehr als sechs Monate diagnostiziert worden sein, entfällt die Zuständigkeit für das Jobcenter bzw. sind Träger der Rehabilitation oder Träger der Sozialhilfe für den jeweiligen Einzelfall zuständig. Eine weitere Zuständigkeit besteht, wenn der Mensch mit Behinderung im Eingangsverfahren bzw. Berufsbildungsbereich der WfbM beschäftigt ist und noch Leistungen über SGB II bezieht. Voraussetzung ist eine gutachterliche Stellungnahme, die Erwerbsunfähigkeit, aber nicht auf Dauer, diagnostiziert. Im Hinblick auf die genannten, vorzugsweise temporären Zuständigkeiten, ist eine Förderung von Menschen mit Behinderung, die ehemals, wahrscheinlich oder aktuell in der WfbM beschäftigt waren, werden oder sind, durch das Jobcenter nur bedingt spezifisch umsetzbar. Ein bereits genannter Aspekt betrifft die Durchführung eines regulären Beratungsgesprächs. Dabei kann es ggf. zur Kooperation mit der ehemaligen WfbM kommen, indem ein Abschlussbericht angefordert wird, um die Ressourcen und Potentiale des Kunden differenzierter bestimmen zu können. Eine weitere, als „sehr wichtige Kooperation“ bezeichnete, Zusammenarbeit erfolge mit dem AGS durch die Vermittlung von Stellenangeboten. Die Vermittlungskraft des AGS kläre ggf. ab, inwieweit der Arbeitgeber Menschen mit Behinderung einstellen würde. Darüber hinaus werde versucht eine Passung herzustellen: „DieVermittlerindesJobcenters kenntdenKundenundderAGSkenntdenArbeitgeber.ImDialogkönnenwirfeststellen, ob das passt oder nicht“, so eine Vermittlungskraft des Jobcenters. Des Weiteren wird hinsichtlich möglicher Förderungen mit dem AGS zusammengearbeitet. Eine Kooperation mit der WfbM verlaufe „nur über Dritte“, da die Jobcenter „keinReha-Träger sind. Wir haben den direkten Weg zur WfbMgarnicht.(...)WirhabenkeinengesetzlichenWeg.DasisteingroßesProblemfür dieBetroffenen,essindunheimlichvieleAn- ergebnIsse regIonaler fallstudIen 79 sprechpartner,dieuntereinandergekoppelt werden müssen.“ (Bereichsleitung Integration). Bezüglich weiterer Kooperationen wird von einer Vermittlungsfachkraft des Jobcenters eine „sehr gute Zusammenarbeit mit der Agentur“ angeführt. Dies betreffe die gemeinsame Auswertung von Gutachten und die gemeinsame Beratung von Rehabilitanden. 5.5.3 Kammern Die IHK und HWK zeigen nur rudimentäre Verantwortlichkeiten oder Zuständigkeiten bei der Förderung von Übergängen WfbMBeschäftigter in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Bei einer der IHK sind aktuell keine Verantwortlichkeiten bzw. Zuständigkeiten hinsichtlich der Förderung von Übergängen feststellbar: „Manistsehrzögerlich.Einerseitszum SchutzvonArbeitgebern,sodassdiesenicht überfordertwerden.[...]Undesistnichtso wirklichgewollt,habeichsodenEindruck“. Eine Möglichkeit diese Situation zu verbessern, wird im Einsatz einer Inklusionsfachkraft gesehen: „Wenn ich mal ganz ehrlich bin, würdeichmireinenInklusionsberaterbeider IHKwünschen“ (Vertretung der IHK). Eine der IHK hat im Gegensatz dazu Fördergelder für eine Inklusionsberatung beantragt. Die Auseinandersetzung und Arbeit mit Menschen mit Behinderung, insbesondere aus WfbM, befindet sich noch im Anfangsstadium. Auf Initiative der WfbM wurden mit der IHK erste Gespräche zu Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten der Menschen mit Behinderung aus der WfbM geführt. Konkrete Handlungsbedarfe hätten sich für die Kammer daraus noch nicht ergeben, allerdings sei ein weiteres Treffen geplant. 80 ergebnIsse regIonaler fallstudIen „Wirsindbereit.[...]Wirmüssenaberhalt überhaupt erst mal gucken, wie wir das realisieren.Dasistfürunsauchallesnoch einbisscheneineBlack-Box“(stellvertretendeGeschäftsbereichsleitungAus-und WeiterbildungderIHK). Eine Abteilungsleitung der Berufsbildung einer HWK sieht keine Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten bei der Förderung von Übergängen WfbM-Beschäftigter in Richtung des ersten Arbeitsmarktes. Die Aufgabe ihrer Kammer wird vielmehr in einer Vermittlerrolle gesehen, wie z. B. in der Weitervermittlung von Betrieben an den AGS bei auftretenden Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Aufklärungsarbeit bei Betrieben sei über die Vergabe von Flyern ausreichend realisiert. Durch das Projekt „Implementierung von Inklusionskompetenz bei Kammern“ verfügt die HWK eines Standorts über eine Inklusionsberatung, die Betriebe berät, in der Aus- und Fortbildung begleitet, Elternarbeit aktiv unterstützt und Netzwerkarbeit leistet. Allerdings findet hier keine Kooperation mit Betrieben und WfbM hinsichtlich der Beratung von Übergängen aus WfbM in Richtung des ersten Arbeitsmarktes statt. Der Fokus des Projektes liegt im Ausbildungsbereich. „Wir habenindiesemFall[FörderungvonÜbergängen,d.Verf.]kaumbisgarkeineBerührungspunkte“, so die Inklusionsberatung. Unterstützung durch die HWK kann geleistet werden, wenn ein jugendlicher oder erwachsener Mensch mit Behinderung einen Betrieb sucht. Beispielsweise könne sich die WfbM in einem derartigen Fall an die HWK wenden. „IndemFindungsprozesseinesArbeitsplatzesmitzuagierenunddieVerantwortungfürInklusionhataucheineKammer, wennjemandeinenAusbildungsplatzoder Arbeitsplatz sucht“ (Inklusionsberatung derHWK). 5.5.4 Örtlicher Sozialhilfeträger Die Teilhabeplanung wird von den befragten Akteuren der Sozialhilfeträger als wichtiges Instrument zur Förderung von Übergängen WfbM-Beschäftigter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt herausgestellt. Voraussetzung für eine wirksame und zielführende Teilhabeplanung stelle die Kooperation von Sozialhilfeträger, WfbM und des Menschen mit Behinderung dar. „Es geht nur miteinander“, so eine Fachkraft des Sozialhilfeträgers. Allerdings ist eine sehr seltene Beteiligung der WfbM-Beschäftigten bei Teilhabeplanungen festzustellen, „da oft aus der AktenlagekeineAussichtaufÜbergangauf denallgemeinenArbeitsmarktbesteht.[...]die Quote[derBeteiligungdesWfbM-Beschäftigten,d.Verf.]isthierca.1zu800“, so eine Fachbereichsleitung Soziales eines Sozialhilfeträgers. Laut einer Arbeitsgruppenleitung Eingliederungshilfe habe die Teilhabeplanung ohne eine Kooperation mit der WfbM keine praktische Relevanz. Zudem gäbe es darüber hinaus aus dessen Perspektive keine weiteren Möglichkeiten der Förderung. Des Weiteren äußern sich die befragten Mitarbeitenden des Sozialhilfeträgers übereinstimmend, dass zukünftig verstärkt mit der WfbM zusammengearbeitet werden müsse, sollen Übergänge vermehrt umgesetzt werden. Eine Ausnahme bildet in diesem Zusammenhang ein Sozialhilfeträger, der durch das Modellprojekt „Wege in Arbeit“ bzw. durch die damit finanzierten Fachkräfte eine direkte Kooperation mit der WfbM und den WfbM-Beschäftigten realisieren kann. Umgesetzt werden diese Förderung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch eine Fachkraft zur Prozesssteuerung (50 %-Stelle) und zwei Job-Coaches (100%-Stelle), die jeweils fünf WfbM-Beschäftigte unterstützen. Die Basis der Förderung bildet, laut einer Fachkraft des Sozialhilfeträgers, die Teilhabeplanung, die in Form einer „Zukunftsplanung“ und „immer mit der Werkstatt zusammen“ umgesetzt wird. „WirsuchendieNähezurWerkstattund über eine Hilfeplanung einfach auch zu schauen, was will der Einzelne wirklich, nichtnurüberihnzusprechen,sondern mitihmzusprechen.“ Daneben beläuft sich das Aufgabenspektrum der Job-Coaches auf die Akquirierung von Vor-Ort-Kooperationen mit Betrieben. Zudem werden mit den WfbM-Beschäftigten Bewerbungstrainings durchgeführt und sie werden bei Vorstellungsgesprächen und „Probetagen“ im Betrieb begleitet. Des Weiteren wird zur Verbesserung eines nachhaltigen Übergangs der WfbM-Beschäftigte durch den JobCoach im Betrieb ein- bis zweimal pro Woche besucht und entsprechend der individuellen Bedarfe unterstützt. Darüber hinaus erfolgt bei der Förderung von Übergängen eine Abstimmung mit der Förderung in anderen Lebensbereichen des Menschen mit Behinderung. ergebnIsse regIonaler fallstudIen 81 6 Handlungsbedarfe und Handlungsoptionen aus der Sicht befragter Akteure Sowohl in der halbstandardisierten Befragung der WfbM als auch in den Interviews mit beteiligten Akteuren der regionalen Fallstudien wurde erhoben, wo diese Handlungsbedarfe und Handlungsoptionen sahen. Sie sollen nachfolgend zunächst aus der Sicht befragter Akteure dokumentiert werden. Die Darstellung beschränkt sich dabei weitgehend auf die inhaltlich-thematische Bündelung von Einschätzungen der Befragten – d. h., die Autoren machen sich nicht alle Einschätzungen zu eigen. Die vor dem Hintergrund einer reflektierenden Bewertung und Einordnung im Kontext anderer Daten daraus gezogenen Schlussfolgerungen werden erst später in Abschnitt 8 dargelegt. 6.1 Angebotsformen, die den WfbM im Sinne des personenzentrierten Ansatzes des Rehabilitationsrechts und der UNBRK geboten und realisierbar erscheinen Nach den Angebotsformen gefragt, welche im Sinne des personenzentrierten Ansatzes des Rehabilitationsrechts und der UN-BRK geboten und realisierbar erscheinen, wurde von drei WfbM formuliert, dass die Leistungen der WfbM anzuerkennen seien und die WfbM in Diskussionsprozesse einbezogen werden müssten. Zudem wird der Weiterbestand der WfbM für alle Menschen als wichtig erachtet, die auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht konkurrenzfähig seien. Auch eine „zwanghafteAusgliederungaufdenallgemeinenArbeitsmarkt“ solle vermieden werden. Hinsichtlich der Verfahren der Agentur für Arbeit einzelfallbezogen Erwerbsunfähigkeit zu prüfen und, daraus folgend, berufliche Förderung anzuschließen, schätzt eine WfbM „als gebotenundgutrealisierbar“ ein. Im Zweifelsfall werde das Instrument DIA-AM eingesetzt und erst nach Ausschluss aller Möglichkeiten zur Eingliederung auf den ersten Arbeitsmarkt werden Möglichkeiten der WfbM zur Hilfe der Teilhabe am Arbeitsleben angefragt. Eine weitere WfbM führt an, dass bei einem gelungenen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt derzeit dieser nur dann nachhaltig sein könne, wenn das professionelle „Setting der WfbM auf Dauer“ sei und „höchstespersönliches(ehrenamtliches)Engagementdes Personals,Toleranzundhohewirtschaftliche StabilitätdesübernehmendenBetriebes“gegeben sei. Eine kontinuierliche Begleitung des Menschen mit Behinderung gelte auch maßnahmeübergreifend als geboten.71 Die Textbox6-ZusammenfassungzugebotenenundrealisierbarenAngebotsformen Mit Blick auf den personenzentrierten Ansatz des Rehabilitationsrechts und der UN-BRK verweisen die WfbM auf ihre eigene Relevanz und die damit einhergehende Notwendigkeit sie dauerhaft abzusichern. Begründet wird dies u.a. auch mit der Wahrung und Gewährleistung eines „garantierten Rückkehrrechts“ für Menschen, die nach einem Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder alternative Beschäftigung den jeweiligen Anforderungen nicht standhalten und die Rückkehroption nutzen wollten. Die WfbM verweisen darauf, dass jede Art von Übergang nur durch dafür abgestelltes Fachpersonal organisiert und gestaltet werden könne. Dazu gehörten auch ein schwellenübergreifendes, personenzentriertes Coaching. Notwendig seien entsprechende Personalressourcen. 71 Eine WfbM erläutert hierzu: „TeilnehmerInnen einer Maßnahme sollten nach deren erfolgloser Beendigung weitere passende Maßnahmen anderer Träger angeboten bekommen. So besteht z. B. zurzeit die Gefahr, dass TeilnehmerInnen nach Beendigung der UB, die nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten, eine dauerhafte berufliche Desintegration erfahren.“ 82 handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure Möglichkeit der „bedingungslosen Rückkehrgarantie“ in die WfbM für Personen, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gewechselt sind, wird als eine notwendige und wichtige Sicherheit für den Menschen mit Behinderung angesehen. Insgesamt machten acht der befragten WfbM zu dieser Thematik keine Angaben. Ein Teil der anderen WfbM betonte eher, warum an den Status quo angeknüpft werden solle, ein anderer Teil bezog sich mit seinen Ausführungen stärker auf die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, Betriebe einzubinden. Dabei werden von den WfbM folgende Aspekte fokussiert: betriebliche Ausbildung, Qualifizierungsangebote, externe Praktika, Einzelarbeitsplätze, individuelle Betreuungsformen und eine damit zusammenhängende Einführung von Job-Coaches, kontinuierliche, weiterführende aber auch personenzentrierte (Maßnahme-)Angebote, persönliches Engagement der Professionellen, Beibehaltung von einzelfallbezogenen Verfahren der Agentur für Arbeit, Möglichkeiten der bedingungslosen Rückkehr in die WfbM bei Misserfolgserlebnissen. Hinsichtlich der Qualifizierungsangebote gingen die Empfehlungen jedoch nicht alle in die gleiche Richtung. Einige erachteten es als wichtig, mehr Möglichkeiten in der betrieblichen Ausbildung mit theoriereduzierten Anteilen und mit individualisierten Angeboten zur Persönlichkeitsentwicklung zu offerieren. Andere sahen eher Bedarf, die „Sinnhaftigkeit der Qualifizierung in Helfer- und Werkerberufen“ zu überprüfen oder das Qualifizierungsangebot in verschiedenen Ausbildungsberufen zu erhöhen. Um diese Potenziale aber voll ausschöpfen zu können, verweisen die WfbM jedoch darauf, dass bestimmte Rahmenbedingungen gegeben sein müssten. So wird z. B. die Notwendigkeit von „Einzelarbeitsplätzen“, mit kontinuierlicher und personenzentrierter Begleitung durch vertrautes Fachpersonal betont und zwei WfbM schlagen den Einsatz von Job-Coaches vor. In diesem Kontext der Personenzentrierung und Individualisierung wird es von einer WfbM als wichtig erachtet, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einzelfallbezogen „durch sämtliche Sozialversicherungsträger“ zu planen, festzulegen und zu überprüfen. Auf die Einschätzungen der WfbM, wo die Rahmenbedingungen hierfür verbessert werden müssten, geht insbesondere Abschnitt 6.3 ein. 6.2 Weiterentwicklung der (internen) Förderprozesse in der WfbM Zur Frage, wie die Förderprozesse innerhalb der WfbM weiterentwickelt werden könnten, um die Übergangsquoten zu verbessern, machten acht von 22 WfbM Angaben. Mehrere von ihnen argumentierten jedoch stärker, dass eine solche Weiterentwicklung nicht möglich sei, da alle Fördermöglichkeiten unter den gegebenen Rahmenbedingungen „bereits ausgeschöpft“ seien bzw. dass auch die internen Förderprozesse bereits verbessert wurden. So formuliert eine WfbM: „Die Werkstatt ist durch verbesserte Rahmenbedingungen schon lange keine Einbahnstraße mehr, viele Wege stehen jedoch nur theoretisch offen.“ Es fehle an der „Finanzierung von Fachpersonal“, welches explizit für die „Vorbereitung und Begleitung“ von Übergängen fungieren könnte sowie an „Lobbyarbeit“. Hinsichtlich der Weiterentwicklung (interner) Förderprozesse wird ebenso von drei WfbM angegeben, dass diese bereits gut auf die handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure 83 „Durchlässigkeit“ zum ersten Arbeitsmarkt fokussiert seien. Beispielhaft werden (Förder-) Angebote wie „Kooperationsbeziehungen zu Unternehmen“, „ausgelagerte Arbeitsplätze“, „Betriebspraktika“, „Außenarbeitsplätze“ oder „betriebsintegrierte Arbeitsplätze“ genannt. „Das heißt, die BewerberInnen für die WfbM,diedasInteresseoderdieentsprechendenRessourcenfüreineBeschäftigungaufdemallgemeinenArbeitsmarkt mitbringen,sollensichnichterstandiegeschütztenArbeitsbedingungenderWfbM gewöhnen.SiewerdensofortvondemerfahrenenundmotiviertenSozialpädagogen auf dem Weg in den Arbeitsmarkt begleitetundunterstützt.AuchdieFachkräfteindenArbeitsbereichenderWfbM stellensichsomitnichtaufdieneuenund leistungsstarkenMitarbeiterInnenmitBehinderungein,sondernsinddarüberinformiert, dass diese die Werkstatt auch wiederverlassenwerden.FüreinensolchenProzessbrauchtmaneineamMenschenorientierteFührungspersönlichkeit in der Geschäftsführung der WfbM, die ggf.dieArbeitderIntegrationsbegleitung selbstundmithoherMotivationerlebtund durchgeführthat.“ Die Verbesserung der personenzentrierten und individualisierten Förderung der WfbMBeschäftigten: „Es muss auch eine Zwischenlösung, zwischen Werkstatt und allgemeinemArbeitsmarkt,geben.FürdiesengewissenPersonenkreis,wiemanihn auchimmernennenmöge,sozialauffällig, lernbehindert.InzwischenhabenwirBedarf beidiesenMenschen.“ Eine stärkere Orientierung auf Leistung in der Werkstatt nach einer grundlegenden psycho-sozialen Stabilisierung der WfbMBeschäftigten. Die Einführung verpflichtender Betriebspraktika für jeden in WfbM Beschäftigten im zweiten Jahr der Beschäftigung. Die bessere Vorbereitung der Beschäftigten auf Betriebspraktika mit stärkerer Orientierung an ihrer Leistungsfähigkeit und intensivere Vorbereitung der Arbeitgeber (und Kostenträger) durch eine „präziseund verständlicheBeschreibungdesUnterstützungsbedarfs und der Leistungsfähigkeit vonBeschäftigten“. Eine systematischere Akquise von Betrieben. Erwogen wurde diesbezüglich, in großer Zahl Arbeitgeber zu identifizieren, die sich eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zumindest vorstellen könnten. Diese Informationen können in Form einer digitalen Datenbank systematisiert und ausgetauscht werden, was auch für die „Unternehmen werbewirksam vermarktet werden“könne. Manche WfbM sahen ein Übergangsmanagement nicht als eine systemisch verankerte Aufgabe an, sondern eher als eine immer vom Einzelfall abhängige Option. Statt einer klaren Strategie, eines Konzepts oder Instruments zur Förderung von Übergängen betonten sie die Risiken des Übergangs. Komplementär zu diesen Handlungsoptionen wird von mehreren WfbM auf den Bedarf einer stärkeren Kooperation mit anderen Akteuren verwiesen. Bedarf an Erfahrungsaustausch und eine damit verbundene wechselseitige Beratung sowie Wissenstransfers melden sechs der 22 befragten WfbM an (al- Eine WfbM führt hierzu auch ihre Strategie im Umgang zwischen den in der WfbM Beschäftigten und ihren Professionellen aus. Sollten im Erstgespräch Interessen und Potenziale für eine Maßnahme gesehen werden, die auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet, würde sofort auf dieses Ziel hingearbeitet. 84 Aber mehrere WfbM nannten durchaus noch (weitere) Handlungsoptionen. Hierzu zählen: handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure lerdings nicht ausschließlich bezogen auf die internen Förderstrategien zur Erhöhung von Übergängen).72 Dieser müsse „regelmäßiger“, „intensiver“, „gezielter“ und „direkter“ stattfinden. Konkret betreffen die verstärkten Kooperationen nachfolgende Akteursgruppen: IFD / Integrationsamt (zwei Nennungen), Agentur für Arbeit (drei Nennungen), Träger von Angeboten für die Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (eine Nennung), Leistungsträger im Allgemeinen (zwei Nennungen), AG Sozialarbeiter (eine Nennung), Betriebe (zwei Nennungen), HWK, IHK (zwei Nennungen), Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (zwei Nennungen), Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (eine Nennung), Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (eine Nennung), Werkstättenverbund (zwei Nennungen). Mit dem Sozialhilfeträger sollte nach ihrer Einschätzung schon ab Beginn der Überlegungen zur Aufnahme in die WfbM stärker zusammengearbeitet werden. Die bessere Förderung von Übergängen sehen die WfbM jedoch stark von ihrer personellen Ausstattung abhängig – und damit im Zusammenhang von ihren finanziellen Ressourcen. Während einige WfbM dabei stärker betonen, dass es hierfür allgemein „mehr“ Personals bedürfe (Erhöhung des Personalschlüssels in Berufsbildungs- und Arbeitsbereich der WfbM), differenzierten an- dere Vorschläge die personalbezogenen Herausforderungen dahingehend, dass es teils auch an Flexibilität mangele oder dass für bestimmte Aufgaben Personal fehle. Ausführungen lauteten z. B.: fehlendes Fachpersonal zur Gestaltung von Übergängen verhindere eine gezielte Förderung, Unterstützung und Begleitung von WfbM-Beschäftigten: „Manmüsstejemandhaben,dersichstarkdamit(Übergänge Richtung erster Arbeitsmarkt, d. Verf.)beschäftigtunddiebehindertenMenschenvermehrtamArbeitsplatzbesucht.“, fehlendes Fachpersonal (Psychologen / Heilpädagogen) zur Erstellung von Fähigkeitsprofilen der WfbM-Beschäftigten - in Abhängigkeit von den Bedarfen potenzieller Betriebe, fehlende finanzielle Mittel für die Besetzung einer Fachkraft für berufliche Integration / Inklusionsbeauftragten, „DieWerkstättenmüssenohneneueKostensatzverhandlungenunbürokratischzusätzlichesPersonalbeschäftigenkönnen, umdiebetreffendePersonzubegleiten,bis siesichindenBetriebintegrierthat.“ Der Betreuungsschlüssel müsste „von 120:1 auf mindestens 60:1“ erhöht werden. „Flexibilisierung in der Vereinbarung des Betreuungsschlüssels mit Begründung“ (Mitarbeiter des begleitenden Dienstes einer WfbM). Es sei sinnvoll, zusätzlich ausgebildete Assistenten und Begleitpersonen einzustellen. Eine Fachkraft zur beruflichen Integration müsse innerhalb des begleitenden Dienstes der WfbM beschäftigt werden. Nicht in jedem Fall wird der zusätzliche personelle Aufwand jedoch zwingend in der 72 In diesem Zusammenhang führt eine WfbM an: „EingezielterWissenstransferdurchErfahrungsaustausch(II)innerhalbvonBrandenburgundgeeigneteMaterialienkanndiebisherigenErgebnissepräsentermachenundggf.als positiverVerstärkerwirken.DieUrsachenfürdennichtrealisiertenÜbergangeinzelnerWerkstattbeschäftigterzum allg.ArbeitsmarktliegennachvollziehbarundsehrdeutlichaußerhalbderWerkstättenbegründet.“ handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure 85 WfbM verortet. Während zwar eine WfbM einen „internen“ IFD der WfbM als notwendig erachtet (und dessen monetäre Unterstützung durch Förderpolitik), geht ein anderer Vorschlag in die Richtung, den schon (regulären) IFD zur Begleitung externer Praktika verpflichtend einzubeziehen. Und nicht jede personalbezogene Herausforderung reduziert sich auf die stärkere Finanzierung des anleitenden Personals. Bei Übergängen von Leistungsträgern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt besteht auch der Konflikt zwischen dem Ziel dieser Übergänge und den Voraussetzungen für die Wirtschaftlichkeit der WfbM. 6.3 Förderpolitische und gesellschaftspolitische Herausforderungen Zur Frage, wie förderpolitische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu verbessern seien, führten die befragten WfbM eine Vielzahl unterschiedlicher Vorschläge an, die häufigsten Nennungen (stark bei sechs WfbM) beziehen sich jedoch auf monetäre Aspekte. Allgemein wird dazu angeführt, dass das vorhandene Potenzial der WfbM – im Sinne der erfolgreichen Organisation von Förderung, Arbeit und Vermittlung von Menschen mit Behinderung und Langzeitarbeitslosen und ein damit verbundenes Netzwerk in die regionale Wirtschaft – nur wirksam werden könne, wenn es entsprechend finanziert würde. Teils beziehen sich die Ausführungen zum finanziellen Bedarf aber auch auf Finanzierungskonditionen oder den Finanzierungsbedarf für spezielle Angebote. Eine WfbM führt hierzu an, dass es einer monetären Unterstützung bedürfe, wenn durch die Vermittlung von Beschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt zeitweise eine Unterbelegung der WfbM entstanden sei. Auch die Zahlung von Prämien für Ver- 86 mittlungsleistungen sei hier als Anreiz möglich. Zudem wird in diesem Zusammenhang die alternative Beschäftigungsmöglichkeit in Integrationsfirmen angesprochen. „Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt könnenauchdurchIntegrationsfirmen,die ausdenWfbMherausgegründetwerden, gesichertwerden.DieseFirmenmüssenin Zukunft noch besser finanziert werden, damitdieMinderleistungderschwerbehindertenArbeitnehmerInnensowiedasdamit begründeteRisikobesserzukompensieren sind.“ Die Bezugnahme der WfbM auf monetäre Aspekte stand jedoch i. d. R. nicht für sich allein, sondern war eingebettet in Ausführungen zu einer Vielzahl struktureller Herausforderungen. In der Diagnose, dass die auf dem ersten Arbeitsmarkt geforderten Leistungen von den WfbM-Beschäftigten häufig nicht erfüllt werden können, sind sich die WfbM weitgehend einig. WfbM führen hierzu Beispiele aus: „[...] derArbeitgebersuchtsicheinenMitarbeiter auseinerLeiharbeitsfirma,derfüreinenMiniLohnnicht40,sondern45Stundenarbeitet unddasimvollenAkkord.Unddasschaffen die Menschen mit Behinderung nicht.“ Obgleich sich die Handlungsansätze nicht ausschließen und teils auch im Zusammenhang genannt werden, weichen die WfbM in den Akzentsetzungen ihrer Schlussfolgerungen voneinander ab: einige setzen eher auf eine stärkere „In-diePflichtnahme“ der Unternehmen, andere eher auf einen finanziellen Ausgleich für die geringere Leistungsfähigkeit, weitere eher auf die Sensibilisierung der Wirtschaft. Hinsichtlich förderpolitischer Aspekte wurde von drei WfbM gefordert, Betriebe und öffent- handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure liche Verwaltungen stärker zur Einstellung von Menschen mit Behinderung zu verpflichten. Zum Beispiel sollte das Angebot von Praktika für Menschen mit Behinderung für Betriebe verpflichtend sein oder „mindestens dieUnternehmen/Einrichtungen/Betriebeim BereichöffentlicherDiensteinerVerpflichtung unterliegenmüssten“. Andere fordern die verstärkte Verpflichtung von Betrieben, eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zumindest zu erproben. Die stärkere Verpflichtung könne durch eine wirksame Erhöhung der Ausgleichsabgabe untersetzt werden.73 Andere WfbM betonen eher, die Möglichkeit, sich der Beschäftigung durch die Ausgleichsabgabe zu entziehen, gehöre abgeschafft. Neben dem Gesichtspunkt der Verpflichtung führten mehrere WfbM (höhere) finanzielle Anreize für Unternehmen an. Die Anregungen der WfbM sind teils sehr allgemein, wie z. B. dass „die Arbeitsmarktpolitik generell erneut auf den Prüfstand und deutlich zugunsten von Personen mit dauerhaftem Hilfebedarf reformiert werden“ müsse. Gefordert wird die Etablierung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt bzw. von „einfach strukturierten Arbeitsangeboten“, ohne dass damit immer schon ein konkreter Vorschlag für Reformen verbunden wäre. Konkretere Vorschläge lauten: Den Nachteilsausgleich sowie damit verbundene Betreuungsleistung dauerhaft zu gewähren. „JederMenschmitBehinderung sollteunabhängigvomzuständigenSozialversicherungsträger einen individuellen Nachteilsausgleicherhalten,derdannden WirtschaftsunternehmenaufDauer(fürdie ZeitdesBedarfes)alsZuschusszumGe- haltgezahltwird.“74 Es beispielsweise in Form eines „auf Dauer angelegten Kombilohnmodels“ Menschen mit Behinderung rechtlich zu ermöglichen, ihren „Lebensunterhalt auf einem Außenarbeitsplatz aus dieser Tätigkeit zu verdienen“ – oder durch ein „Budget für Arbeit“ das vom Unternehmen gezahlte Gehalt vom Kostenträger zu bezuschussen (30 % zu 70 %) und gleichzeitig die Betreuungsleistungen für die Menschen mit Behinderung zu finanzieren. Oder je nach Bedarf eine dauerhafte Begleitung / Unterstützung durch „Job-Coaches“. Da schon die vorhandenen Fördermöglichkeiten nicht allen Unternehmen bekannt sind, müssen sie durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit bekannter gemacht werden. Vorurteile gegenüber Hemmnissen müssten abgebaut werden. Vorurteile bestehen z. B. gegenüber dem Kündigungsschutz (siehe dazu auch Kap. 5.2.2). Bedarf für Öffentlichkeitsarbeit wird jedoch auch allgemein zur Bewusstseinsbildung und „Sensibilisierung der Wirtschaft“ für Menschen mit Behinderung gesehen. Es gehe dabei um eine (allgemein-) gesellschaftliche Aufklärung, für die Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit notwendig seien, um ein „soziales,tolerantesDenkenundHandelnder Menschen(zu)erreichen.“ Die „Humanisierung der Arbeitswelt“ sei notwendig, um Übergänge auf den ersten Arbeitsmarkt zu realisieren. Sie sei Voraussetzung im Werben für Außenarbeitsgruppen und für ausgelagerte Einzelarbeitsplätze ebenso wie für einen reduzierten Leistungsdruck. WfbM führen hierzu aus: 73 Dies führen neben WfbM in den Fallstudien auch Befragte aus Agenturen an. 74 Eine weitere Ausführung zum Bedarf längerer Förderzeiträume: „WenndiemöglichenFörderzeiträumesichandem orientieren,wasimBetriebswirtschaftsplanerstelltwird,dannkönnendie(Betriebe,d.Verf.)dasaucheinplanen. (...)WennsoeineFördermaßnahmegreifensoll,wenndieaufzehnJahreabsehbarist,planbarist,dannergeben sichandereMöglichkeiten“ handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure 87 Viele Unternehmen hätten sich mit der Beschäftigung von WfbM-Beschäftigten noch nie auseinandergesetzt. „Man muss [bei derAkquise,d.Verf.]sehr,sehrüberzeugen“ Unternehmen hätten eine geringe Bereitschaft, sich mit den Potenzialen von Menschen mit Behinderung zu beschäftigen: „WennpersönlichesEngagement(derMitarbeitendendesBetriebs,d.Verf.)daist [...]undeineNische[...],würdesicherlich nochmehrmöglichsein“. Unternehmen fehlen eine Aufklärung über Potenziale von Menschen mit Behinderung sowie über Fördermöglichkeiten. Komplementär zur Öffentlichkeitsarbeit wurde Bedarf gesehen, die Matchingprozesse zu optimieren. Eine WfbM dachte dabei weniger an bestehende Angebote der Arbeitsvermittlung, sondern vielmehr an einen Vermittlungsdienst mit Jobbörsen im Internet, „sodassWirtschaftsunternehmenundMenschen mitHandicapentsprechendihremBedarfzusammengebrachtwerdenkönnen.“ Darüber hinaus sei aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage bzw. der schwachen regionalen Arbeitsmarktstrukturen neben der Förderung individueller Betriebe grundsätzlich die regionale Förderung des Mittelstandes und des allgemeinen Arbeitsmarktes eine wichtige Voraussetzung für Übergänge aus der WfbM: „Das beste Wirken nützt nichts,wennichnirgendswoeinenÜbergang ermöglichenkann“. Speziell in ländlichen Regionen sei überdies die fehlende Infrastruktur im Sinne öffentlicher Verkehrsnetze / Anbindungen und damit fehlende Mobilität der in WfbM Beschäftigten eine Herausforderung. Dass ein „öffentlicher Nahverkehr[...]flächendeckendundarbeitsmarktgerechtverfügbarist“,sei wesentliches Element einer barrierefreien Infrastruktur. 88 Möglichkeiten unter der Voraussetzung rechtlicher Reformen Da sich nicht alle Ansätze zur stärkeren Förderung von Übergängen unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen realisieren lassen, wurden die WfbM speziell danach gefragt, welche Angebotsformen ihnen unter den Voraussetzungen einer Reform des SGB IX / SGB XII / Bundesleistungsgesetzes und der ggf. damit verbundenen, für die einzelnen Rehabilitationsträger zuständigen Leistungsgesetze möglich erschienen und welche Handlungsempfehlungen daraus abzuleiten seien. Elf der 22 befragten WfbM machten dazu keine Angaben. Zwei WfbM schlugen vor, eine (unabhängige) Stelle als Ansprechpartner für die Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Zuständigkeiten seien bei einem Maßnahmeträger zu bündeln, bzw. es sei eine zentrale bundesweite Koordinationsstelle zur Förderung von Übergängen, unabhängig von unterschiedlichen Leistungsträgern zu etablieren. Eine weitere WfbM gab an, dass eine Verbindlichkeit hinsichtlich gemeinsamer Ziele und Instrumente für Rehabilitationsträger geschaffen werden müsse. In der Zusammenarbeit seien administrative Hürden abzubauen und Kooperation / Koordination netzwerkartig herzustellen. Eine Ausweitung der Zuständigkeit des IFD auf Beschäftigte in WfbM wurde ebenso erwünscht. Drei WfbM fordern auch in diesem Kontext ausreichend bezahlte, verstärkte und personenzentrierte Begleitung des Menschen mit Behinderung, ausgehend von seinem individuellen Unterstützungsbedarf. Die damit verbundenen adressatenorientierten Hilfen sollen eine langfristige und bedarfsgerechte Unterstützung beinhalten, die dem Menschen in seiner Ganzheitlichkeit Rechnung trage. Dabei solle die International Classification of handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure Functioning, Disability and Health (ICF) als Orientierung dienen. Durch die skizzierten Unterstützungsleistungen könne der Mensch mit Behinderung den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gerecht werden. Zu gewährleisten seien: „Hilfen zur Bewältigung des Arbeitswegs“, Hilfen zu „wechselnden arbeitsbezogenen Anforderungen“, „Hilfen zur Aufrechterhaltung der Konzentrationsfähigkeit“, aber auch „Hilfen bei der räumlichen oder zeitlichen Orientierung auf der Arbeitsstelle“, sowie „persönliche Hilfen beim Anund Auskleiden oder beim Toilettengang“. Mit Blick auf das Bundesteilhabegesetz werden nachfolgende budgetorientierte Angebotsforderungen, u. a. auch mit erneuter Bezugnahme auf Job-Coaches von einer befragten WfbM formuliert: „UnterdenVoraussetzungendesBundesteilhabegesetzes ist dem Menschen mit Behinderungnichtnureinausreichendes BudgetfürentsprechendeAngebotezur TeilhabeamArbeitslebenzurVerfügung zustellen,sondernaußerdemeinBudget fürLeistungeneinesJob-Coaches,derdie sämtlichenMaßnahmen/Angeboteplant, organisiertundüberprüft.DerMenschmit einerBehinderungsolltedabeialsExperte in eigener Sache betrachtet werden. Er solltezujederZeitdenPlanungsprozess bestimmenkönnen.“ Weitere Empfehlungen umfassen: „Die WfbM sollte von allen Menschen mit Behinderung frei gewählt werden können, auch wenn sie nicht im Einzugsgebiet liegt. Die Kostensätze für die Leistungen in den WfbM sollten bundesweit angeglichen werden. Die in WfbM Beschäftigten sollten auch dauerhaft in Integrationsfirmen arbeiten dürfen und ggf. übernommen werden. Gemeinden und Städte sowie deren Unternehmen sollten dazu verpflichtet werden, einen Anteil der Arbeitsplätze für in WfbM Beschäftigte als ausgelagerte Arbeitsplätze / -gruppe zur Verfügung zu stellen.“ Es sei notwendig, den Berufsbildungsbereich auf mindestens drei Jahre zu erweitern, um eine ausreichende Qualifizierung zu erreichen. Ein Rückkehrrecht in die WfbM sei zu etablieren bzw. die Rückkehr zu vereinfachen. Dem Verlust der Erwerbsminderungsrente (oder der Anrechnung) bei Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt sei entgegenzuwirken. Weitere förderpolitische Aspekte, die bereits oben skizziert wurden, betreffen die Mobilitätssicherung sowie Kündigungsschutzbestimmungen. Bezüglich des Kündigungsschutzes wird von zwei WfbM empfohlen diesen zu lockern, da er häufig ein Einstellungshemmnis für Betriebe darstelle. Weitere Markteintrittsbarrieren für behinderte Menschen seien, neben dem Kündigungsschutz, Mindestlöhne und / oder besondere Schutzrechte, wie z. B. behinderungsbedingter Zusatzurlaub. In Hinblick auf die Veränderungen rechtlicher und struktureller Rahmenbedingungen waren in der Befragung mehrerer WfbM größere Visionen erkennbar, z. B. eine alternative Verwendung der Sozialhilfe: „Mankönntejadie Sozialhilfe,diezurVerfügunggestelltwird,an dieWerkstattauszahlen[...]undwirzahlen einvernünftigesEinkommen“ (Mitarbeiter des begleitenden Dienstes). Oder die WfbM seien so umzustrukturieren, dass arbeitsmarktgleiche Bedingungen geschaffen und damit letztendlich Menschen mit Behinderung besser auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet würden. Arbeitsplätze in WfbM für Facharbeiter / -innen ohne Behinderung könnten hierfür geschaffen werden. Nicht alle dieser Ausführungen der WfbM waren jedoch selbsterklärend. handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure 89 Spiegelung und Ergänzung der Handlungsoptionen / -empfehlungen aus der Perspektive weiterer Akteure Durch die standardisierte Befragung der WfbM wurden rein quantitativ die meisten Handlungsoptionen / -empfehlungen aus der Perspektive der WfbM erhoben. Im Rahmen der Fallstudien wurden jedoch auch weitere Akteure zu ihren Einschätzungen befragt. Sie werden nachfolgend dargestellt. Zusammenfassend ist anzuführen, dass auch aus ihrer Sicht die Gestaltung von Übergängen mit verschiedenen Herausforderungen verbunden ist, die in unterschiedlicher Intensität und Ausprägung voneinander abhängen und sich damit multifaktoriell bedingen. Grundvoraussetzung diesen Herausforderungen adäquat begegnen zu können, sei auch in ihrer Wahrnehmung eine Finanzierung der entsprechenden inklusiven Praktiken. Hierfür fehle allerdings der dazu nötige politische Wille oder die verfügbaren Ressourcen. Eine Beratung für Rehabilitation formuliert in diesem Zusammenhang Folgendes: „AlleredenüberInklusion,aberHandeln istdasWichtigeundHandelnkostetGeld. Aberdiejenigen,diedasGeldflüssigmachenkönnten,machenesnicht.[...]Das sindDinge,damusseinfachwaspassieren.AnsonstenredenwirinfünfJahren immer noch von Inklusion, wir reden davon,wirhandelnnicht“. Akteursübergreifend75 sehen auch die in Fallstudien befragten Akteure Bedarf, Unternehmen aufzuklären und für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung durch politisch motivierte Öffentlichkeitskampagnen zu sensibilisieren. Darüber hinaus setzen die verschiedenen Akteure in ihren Handlungsempfehlungen unterschiedliche Akzente. Aus Sicht der Beratungen für Rehabilitation und des AGS wurde z. B. stark betont, mit welchen Angeboten einer Einmündung in WfbM vorgebeugt werden solle. Darunter: die gemeinsame frühkindliche Bildung und schulische Bildung von Menschen mit und ohne Behinderung als Prävention, die Überwindung „reduktionistischer“ Curricula / Lehrpläne in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“. „DieLehrplänederFörderschulemitdem Förderschwerpunkt„GeistigeEntwicklung“ bereitennichtaufdietheoretischeAusbildungimdualenSystemvor.“, eine frühzeitig ansetzende Berufsorientierung, oder die Verlängerung des BVJ, um Eingänge in die WfbM zu verhindern. Darüber hinaus führten Mitarbeitende der Agenturen für Arbeit folgende Förderansätze an: Erleichterung des Zugangs zu Fördergeldern für inklusive Projekte: „Die Hürden, die vorhanden sind, um diese finanziellen Mittel abzuschöpfen, sind einfach viel zu hoch“. Vermehrte Unterstützung von Menschen mit Behinderung bei der Einarbeitung in betriebliche Abläufe und Tätigkeiten durch Integrationsfachkraft / Job-Coach, Erhöhung der Anforderungen an den WfbM-Beschäftigten zur Mitwirkungspflicht bei der Gestaltung von Übergängen, Umkehrung des gängigen Rehabilitationsparadigmas von „erst qualifizieren und dann platzieren“ hin zu „erst platzieren, dann qualifizieren“, 75 Dies führten ebenso Vertretende der WfbM, der Agentur und der Kammern an. 90 handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure Förderung / Ausbau der Unterstützten Beschäftigung nach dem Vorbild der „Hamburger Arbeitsassistenz“, Fließende Gestaltung von Übergängen nach der Förderung durch Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung (z. B. bedarfsorientierte längere Begleitung durch Arbeitsassistenten oder Gewährung finanzieller Hilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen), Überdenken des rechtlichen Rahmens von Integrationsprojekten – vor allem hinsichtlich des Aspekts, dass sich das Projekt schlussendlich selbstständig wirtschaftlich tragen muss. Es müsse dazu eine längere Übergangsförderung geben. Die Handlungsoptionen und Empfehlungen der befragten Kammern liefen hingegen wesentlich stärker in Richtung von neuen Netzwerkstrukturen und Kooperationen. Hierzu zählen: Vernetzung von am Übergangsprozess beteiligten Akteuren durch Aktionen wie z. B. das „inklusive Frühstück“ (Zusammenführung von Arbeitgebern, Menschen mit Behinderung, Agentur für Arbeit, Sozialhilfeträger, Jobcenter, Kammern etc. im Rahmen eines gemeinsamen Frühstücks), Förderung eines Beratungsnetzwerks für Arbeitgeber, „AufklärungundBeratungvonMitgliedsbetriebenderIHK[...],umsichmehrgegenüberdieserKlientelzuöffnen.“, Schaffung eines Bundesgesetztes, um Zuständigkeiten für Unterstützungsbedarfe zentral und konkret zu regeln, Vermehrter Einsatz von Job-Coaches zur Beratung und Unterstützung der Betriebe sowie zur Verbesserung einer passgenauen Vermittlung sowie Analyse von Arbeits- und Tätigkeitsabläufen zur Schaffung von Nischenarbeitsplätzen: „WennmanInklusionweiterdenktundmehr inklusive Arbeitsplätze entstehen sollen, dann ist es genau der Punkt, um den es geht.DassmanineinemBetrieb,derbesteht,dieArbeitsaufgabenrausfiltertüber Experten,dieesmöglichmachen,jemandenzubeschäftigen.Woichdasgehörthab –alsobinichabsolutüberzeugtdavon.[...] daswärederWeg,derinklusiveWeg.“ Seitens der Sozialhilfeträger wurden insgesamt weniger Handlungsoptionen und Empfehlungen genannt. Sie beschränkten sich im wesentlichen auf die Verbesserung der Kooperation mit der Agentur für Arbeit (schon ab Beginn der Überlegungen zur Aufnahme in die WfbM) und die Verbesserung der Erhebungsinstrumente im Rahmen der Hilfeplanerhebung mit einer differenzierten und am Prinzip der ganzheitlichen Betrachtung des Menschen orientierten Erfassung der Bedarfe. handlungsbedarfe und handlungsoptIonen aus der sIcht befragter akteure 91 7 Prognosen über Zugänge und Bestand der WfbM 2013 bis 2023 Eine der Aufgabenstellungen der Studie war „zu ergründen [...], wie sich prognostisch die Zugangszahlen in den nächsten 10 Jahren auf der Grundlage der gegenwärtigen Rahmenbedingungen entwickeln werden.“ Da diese Fragestellung sich vor allem vor dem Hintergrund der Bedarfsplanung begründet und der Bestand neben den Zugängen auch von den Abgängen determiniert ist, werden nachfolgend sowohl Zugänge als auch Abgänge bzw. allgemein die Beschäftigtenentwicklung betrachtet. Hierfür wird im ersten Schritt (vgl. Abschnitt 7.1) die bisherige Entwicklung rekapituliert. Im zweiten Schritt (vgl. Abschnitt 7.2) werden verschiedene Einflussfaktoren dieser Entwicklung differenziert, um daraus abgeleitet im dritten Schritt die Zahlen bis 2023 zu prognostizieren (vgl. Abschnitt 7.3). 7.1 Entwicklung des Bestands an Beschäftigten Entwicklungen zwischen 2001 und 2013 Grundlage für eine Prognose der Beschäftigtenzahlen in den WfbM ist eine Betrachtung der bisherigen Entwicklung. Gemäß einer Studie der ISB (vgl. ISB 2008) zur bundesweiten Entwicklung der Zahlen von WfbM-Beschäftigten76 stieg deren Zahl Brandenburger WfbM zwischen den Jahren 2001 bis 2006 deutlich. Die Angaben von ISB zu den einzelnen Jahren variieren dabei abhängig von der herangezogenen Quelle (vgl. ISB 2008, S. 36-40). Gemäß ihrer Befragung von 25 der 28 zugelassenen Brandenburger WfbM stieg die Zahl der Beschäftigten um knapp ein Drittel innerhalb des Betrachtungszeitraums. Basierend auf Zahlen, die ISB beim Land Brandenburg einholte 77, beträgt der Anstieg knapp 25 % (vgl. Abbildung 13). In absoluten Werten schwanken die Angaben von ISB für das Jahr 2001 zwischen 7 195 (Länderangaben) und 7 454 (Hochrechnung auf Basis der WfbM Befragung78), für das Jahr 2006 zwischen 8 967 (Länderangaben) und 9 779 (Hochrechnung) Beschäftigten. Zur Ermittlung der jüngeren Entwicklung seit 2007 führte das Forschungsteam ähnlich der ISB-Studie eine Befragung der WfbM durch (vgl. Abschnitt 3). Die Zählung nimmt Bezug auf den Stand zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Gemäß der Hochrechnung79 der Ergebnisse der Befragung (vgl. Abbildung 13) zeigt sich, dass sich die Zunahme der Beschäftigtenzahlen zwischen 2007 und 2013 fortsetzte, jedoch bei einer deutlich geringeren Wachstumsrate als in den Vorjahren (knapp 14 % von 2007 bis 2013).80 76 Unter WfbM-Beschäftigten subsumiert die ISB-Studie Maßnahmeteilnehmende „im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich sowie im Arbeitsbereich sozialversicherungspflichtig beschäftigte WfbM-Mitarbeitende, nicht aber das Fachpersonal der WfbM im Sinne der §§ 9 und 10 der Werkstättenverordnung“. Ausgeklammert wurden „Personen in Tagesförderstätten bzw. auf Plätzen nach § 136 Abs. 3 SGB IX“. Die Zählung nimmt Bezug auf den Stand zum 31.12. des jeweiligen Jahres (ISB 2008, S. 36). 77 Die Daten wurden über eine Befragung der zuständigen Ansprechpartner in den Länderministerien erhoben (vgl. ISB 2008, S. 23). Unbekannt ist, welchen Quellen diese wiederum die Daten entnahmen. 78 Die ISB-Studie beschränkt sich bei der Berichtslegung auf die absoluten Zahlen der Befragung von 25 der 28 WfbM. Diese wurden bei Annahme der Repräsentativität der Stichprobe hochgerechnet: x/25*28. 79 Für die Jahre 2007 bis 2009 liegen Angaben zum Bestand in Arbeitsbereich und Bildungsbereich von 22 der 28 anerkannten WfbM vor, für die Jahre 2010 bis 2013 von 23 WfbM. Die Hochrechnung erfolgte auf die Gesamtzahl der anerkannten WfbM äquivalent zum Vorgehen mit den Ergebnissen der ISB-Studie. x/n*28 80 Es ist zum einen zu beachten, dass die Beschäftigtenzahlen der Primärerhebung explizit Personen umfassen, die an ausgelagerten Arbeitsplätzen tätig sind. Zum anderen wurden Personen in Tagesförderstätten bzw. Plätzen nach § 136 Abs. 3 SGB IX in der Erhebung nicht explizit ausgeklammert. Es bleibt daher unklar, ob ein direkter Vergleich zur ISBErhebung möglich ist. Darüber hinaus liegen keine Informationen darüber vor, ob sich WfbM, die nicht an der Befragung beteiligten, systematisch von den antwortenden WfbM unterscheiden. Nichtsdestoweniger zeigt sich sehr deutlich, dass die Hochrechnung auf Basis der Befragung der WfbM beinahe nahtlos an den Trend der Ergebnisse der ISB-Studie (Hochrechnung) anschließt, was als Hinweis auf die Plausibilität der Ergebnisse bewertet werden kann. 92 prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023 Abbildung13-EntwicklungderBeschäftigtenzahlenvon2001bis2013 12000 10525 9779 10000 Zahl der Beschäftigten 10815 11016 11263 11434 10062 9206 8654 8739 + 13,6 % 8967 7846 8000 10812 7454 8454 8049 7600 7195 6000 4000 2000 0 2001 2002 2003 2004 ISB Studie (Länderangaben) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 ISB Studie (Hochrechnung der WfbM Angaben) 2011 2012 2013 Hochrechnung InterVal Quelle: ISB 2008, S. 36 – 40; WfbM Befragung InterVal 2014 Ausführungen zur Datenbasis für Beschäftigtenzahlen zwischen 2007 und 2013 Daten aus der Befragung der WfbM sind für die Studie insbesondere von Bedeutung, weil sie Differenzierungen z. B. nach Behinderungsarten oder Zugängen erlauben. Allerdings zeigte die Auswertung Auffälligkeiten hinsichtlich der Vollständigkeit und Genauigkeit dieser Angaben (teils auch offensichtliche Fehlangaben), die auch nach gesonderter Nacherhebung bei den betroffenen WfbM nicht in Gänze aufgeklärt werden konnten.81 Aus diesem Grund wurden die Daten der WfbM-Befragung (Primärdaten) mit Daten der Träger (Sekundärdaten) abgeglichen. Trotz der genannten Auffälligkeiten bei den Angaben der WfbM stützt eine Gegenüberstellung zwischen Primärdatenergebnissen und solchen von Sekundärdatenquellen der Träger die Hinweise auf die Güte der Erhebung insbesondere im Hinblick auf die Bestandszahlen. Diese Sekundärdatenquellen umfassen Daten der Träger von Stellen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich sowie offizielle Statistiken der Eingliederungshilfe. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellte dem Forschungsteam anonymisierte Individualdaten zu finanzierten Maßnahmen in den WfbM zur Verfügung. Diese beschränken sich auf das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich. Ausgewer- 81 Einzelnen WfbM war es nicht möglich, Angaben zu den Jahren 2007 bis 2009 zu übermitteln, da die Dokumentation nicht soweit zurückreiche. Vielfach zeigen sich widersprüchliche Angaben z. B. bei Geschlechterdifferenzierungen oder in Hinblick auf Zu-, Über- und Abgänge (aber auch Ziele oder Ursprünge von Ab- bzw. Zugängen). prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023 93 tet werden konnten die Daten bis zum Jahr 2010, da die Datenbasis ab dem Jahr 2011 einen ungewöhnlich starken Abfall der Förderzahlen aufweist, der jedoch gemäß Information aus der DRV im Zusammenhang mit der Datenbereitstellung zu verstehen sei und somit als Verzerrung gewertet wurde.82 Gezählt werden Beschäftigte zum Stichtag 31.12 des jeweiligen Jahres. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellte auf Kreisebene aggregierte Daten zur Verfügung. Die Trägerschaft der BA beschränkt sich ebenfalls auf das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich. Da sich die Bestandsangaben auf Jahresdurchschnittswerte beziehen, werden in der Folge Durchschnittswerte aus jeweils zwei Jahren herangezogen, um Vergleichbarkeit mit dem Stichtag 31.12 der DRV und Primärerhebung herzustellen.83 Der Sozialhilfestatistik des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg lassen sich zudem Zahlen zu den im Arbeitsbereich beschäftigten Eingliederungshilfeempfängern entnehmen. Der Stichtag der Zählung ist ebenfalls der 31.12 des jeweiligen Jahres. Angaben weiterer Träger (z. B. Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft, Kriegsopferhilfe) liegen nicht vor. Aus der Befragung der WfbM ist jedoch bekannt, dass etwa 3,5 % der Gesamtzahl der Beschäftigten diesen weiteren Trägern zugeordnet werden können. Bei der Kombination der Sekundärdaten wurde eine entsprechende Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Beschäftigten vorgenommen. Bei einer Gegenüberstellung der Hochrechnung der Primärerhebung mit den Werten, die den Trägerdaten84 entnommen werden konnten (vgl. Abbildung 14), zeigt sich, dass die durchschnittliche Differenz von Primärdaten und Sekundärdaten bei etwa einem Prozent liegt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird von einer hohen Güte der Erhebungsergebnisse für die Gesamtzahl der Beschäftigten im gesamten Betrachtungszeitraum ausgegangen. Ferner lassen auch die Trägerdaten darauf schließen, dass sich die ansteigende Entwicklung der Beschäftigtenzahlen zwischen 2007 und 2013 fortgesetzt hat, wenngleich insbesondere ab dem Jahr 2010 deutlich langsamer als in den Vorjahren. Differenzierungen nach Trägern und Werkstattbereichen Eine Differenzierung der Trägerdaten spiegelt die unterschiedlichen Entwicklungen der Beschäftigtenzahlen im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich. Die Träger sind unterschiedlich von diesen Entwicklungen betroffen (vgl. Abbildung 15). Die Beschäftigtenzahlen mit Trägerschaft der Eingliederungshilfe (im Arbeitsbereich) wuchsen zwischen 2007 und 2013 weiterhin deutlich an um knapp 25 %. Allerdings ist der Anstieg seit 2010 deutlich abgeflacht. Die Entwicklung der Träger BA und DRV (Förderung im Berufsbildungsbereich) nahm einen markant anderen Verlauf. Hier sanken die Zahlen seit 2007 um knapp 40 % bis 2012 bei der BA bzw. um knapp 25 % bis 2010 bei der DRV. 82 Auf diese Auffälligkeit wurde beim Zuspielen der Daten durch die DRV hingewiesen. 83 Beispiel: Der Wert für das Jahr 2012 wird aus dem Durchschnitt der Angaben der BA für das Jahr 2012 und 2013 gebildet. In der Folge können jedoch für das Betrachtungsjahr 2013 keine BA-Daten berichtet werden, da dem Forschungsteam für das Jahr 2014 noch kein Datenpunkt vorlag. 84 Die Trägerdaten von DRV, BA und Sozialhilfestatistik wurden aufsummiert. Um die fehlenden Daten sonstiger Träger berücksichtigen zu können, wurde ein mittlerer Aufschlag auf Basis der Erkenntnisse der Primärerhebung addiert, der dem ca. 3,5-prozentigen Anteil an der Gesamtzahl der WfbM Beschäftigten entspricht. Es handelt sich demnach um eine Hochrechnung. 94 prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023 Abbildung14-GegenüberstellungvonPrimärerhebungundSekundärdatenderTräger Abbildung15-DifferenzierteDarstellungderEntwicklunganhandderSekundärdatenderTräger prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023 95 Die insgesamt verlangsamte Zunahme der Beschäftigtenzahlen scheint insbesondere auf die in der Vergangenheit stark zurückgehenden Zahlen der „Neuzugänge“ aus dem Berufsbildungsbereich zurückzuführen zu sein. 7.2 Von der beobachteten Entwicklung des Bestands zur Prognose Die beobachtete Entwicklung oder Veränderungen des Trends lassen sich nicht direkt in die Zukunft fortschreiben. Um möglichst präzise Prognosen erstellen zu können, müssen die Ursachen für die Entwicklungen oder mögliche Veränderungen erkannt und Annahmen berücksichtigt werden, inwieweit diese zukünftig Bestand haben. Nach aktuellem Forschungstand könne für folgende Entwicklung der Beschäftigtenzahlen insbesondere vier Teilursachen differenziert werden: 1) Einen wichtigen Teil der Zugänge in die WfbM stellen die nachrückenden Kohorten aus den Schulen dar. Ein relativ stabiler Teil junger Menschen ging bis zum Erfassungsjahr 2013 nach Ende der Schulzeit über den Eingangs- und Berufsbildungsbereich in die WfbM. Mit dem demografischen Wandel nahm die absolute Zahl dieser so einmündenden Menschen in den vergangenen Jahren deutlich ab.85 Für die nähere Zukunft lassen die amtli- chen Prognosen erwarten, dass die Zahl junger Menschen mittelfristig wieder leicht ansteigen könnte.86 2) Da aus den WfbM kaum Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgen, sind die Abgänge aus den WfbM stark durch die Altersstruktur der Beschäftigten bestimmt (Eintritt ins reguläre Rentenalter oder mit durch das Alter bedingtem vorzeitigem Abschied aus dem Arbeitsleben), d. h. je älter die Beschäftigten der WfbM im Durchschnitt werden, desto größer dürfte die Zahl der jährlich aus der WfbM Ausscheidenden werden. 3) Zugänge in die WfbM erfolgen nicht ausschließlich seitens junger Menschen nach Abgang aus der Schule, sondern auch durch Personen, die aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausscheiden bzw. keinen Zugang in ihn gefunden haben. Deren Zahl hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen insbesondere in den Alterskohorten der über 35-jährigen. Die Ursachen hierfür sind nach dem Stand der Wissenschaft keineswegs eindeutig, werden aber vielfach mit der Zunahme von Diagnosen psychischer Erkrankungen in Verbindung gebracht.87 Anzunehmen ist jedoch auch ein Zusammenhang zur Struktur der Beschäftigten im allgemeinen Arbeitsmarkt. Je älter die Beschäftigten des ersten Arbeitsmarktes im Durchschnitt werden, 85 Ob sich zukünftig voraussichtlich stärker verbreitete inklusive Formen der Beschulung zusätzlich zum demografischen Wandel auf die Zugänge von Schule in die WfbM auswirken oder ob dann lediglich vermehrt Zugänge aus allgemeinbildenden Schulen in die WfbM resultieren, kann nicht vorhergesagt werden. Die Prognose gilt übergreifend unter der Annahme struktureller Beständigkeit und gleichbleibender Rahmenbedingungen. Seit 2011 wird – initiiert von MASGF, MBJS und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit – ein mehrjähriges flächendeckendes Berufsorientierungsverfahren für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung umgesetzt. Zahlenmäßige Auswirkungen für einen abgeschwächten Übergang in WfbM sind ab 2014 deutlich erkennbar. Der Rückgang wird von verschiedenen WfbM bereits wahrgenommen – allerdings mischen sich in dieser Wahrnehmung demografische Effekte und förderpolitische Erfolge. Bei kontinuierlicher Umsetzung des Verfahrens könnte der direkte Zugang aus Schulen zukünftig spürbar weiter abnehmen. Aus Unsicherheit über den quantitativen Effekt wurden für die Prognose verschiedene Szenarien modelliert (s. u.). 86 vgl. Amt für Statistik Berlin Brandenburg & Landesamt für Bauen und Verkehr (2011) 87 Angenommen wird eine höhere Belastung im Arbeitsalltag, was insbesondere zu einem Anstieg von Diagnosen psychischer Erkrankungen zu führen scheint. Inwieweit diese Entwicklung als Vorstufe seelischer Behinderung gelten kann, wurde an anderer Stelle bereits vertieft diskutiert (vgl. ISB 2008). 96 prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023 desto größer wird der Anteil von Menschen mit Behinderungen unter ihnen.88 Dies korreliert voraussichtlich bis zu einem gewissen Grad mit der Wahrscheinlichkeit eines Übergangs in die WfbM (auch wenn der Zusammenhang zwischen Grad der Behinderung und einem Übergang in die WfbM nicht determinierend ist – und auch wenn ab einem gewissen Alter voraussichtlich wieder der Ausstieg aus dem Arbeitsleben als Alternative zur WfbM die näherliegende Option wird).89 4) Abschließend ist es nicht auszuschließen, dass Entwicklungen des allgemeinen Arbeitsmarktes oder arbeitsmarktpolitische Entscheidungen sowohl Zugänge als auch Abgänge in bzw. aus den WfbM beeinflussen. Denkbar wäre, dass günstige Entwicklungen der Wirtschaft sich in eine erhöhte Arbeitskräftenachfrage übersetzen und damit auch für Menschen mit Behinderung erhöhte Zugangschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt bereithalten. Insbesondere im Zusammenspiel mit erfolgreichen Fördermaßnahmen würde dies dazu führen, dass weniger Eintritte aber ggf. auch mehr Austritte aus den WfbM resultierten. Dieser Effekt lässt sich aber erstens nicht verlässlich quantifizieren und zweitens im Rahmen dieser Untersuchung nicht prognostizieren. Die Prognose geht daher entsprechend ihrer Aufgabenstellung von gleichbleibenden Rahmenbedingungen aus. 7.3 Prognose unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen In diesem Abschnitt wird dargestellt, wie sich die diskutierten Einflussgrößen – insbesondere vor dem Hintergrund demografischer Entwicklungen – auf die zu erwartende Zahl der Beschäftigten in den WfbM auswirken wird. 7.3.1 Zugänge junger Menschen in die WfbM direkt aus der Schule Aus der WfbM-Befragung ist bekannt, dass direkte Zugänge in die WfbM aus der Schule im Regelfall aus den Förderschulen entstammen. Zugänge aus Regelschulen sind der Ausnahmefall und quantitativ vernachlässigbar.90 Die Zahl der Schulabgänger von Förderschulen sank zwischen dem Schuljahr 2006/07 und 2012/13 von 1 860 auf 1 135 um knapp 40 %, ihr relativer Anteil an der Gesamtzahl der Schulabgänger in Brandenburg blieb trotz leichter Schwankungen weitgehend konstant (2006/07: 5,8 %; 2012/13: 6,0 %) (vgl. Amt für Statistik Berlin Brandenburg 2014). Aufgrund dieser Konstanz lässt sich unter Annahme gleicher Bedingungen mithilfe der amtlichen Bevölkerungsprognose annähernd abschätzen, wie viele Abgänger von Förderschulen in den kommenden Jahren in etwa zu erwarten sind. Die amtliche Bevölkerungsprognose (vgl. Statistik Berlin Brandenburg 2011) erwartet für die kommenden Jahre für die Altersgruppe 16- bis unter 18-Jähriger bis 2023 nach star- 88 Bekannt ist, dass der Anteil schwerbehinderter Menschen an der jeweiligen Altersgruppe mit zunehmendem Alter steigt. So betrugen die mittleren Anteile schwerbehinderter Menschen an ihrer Alterskohorte in Brandenburg zwischen den Jahren 2007 bis 2011 für die Altersgruppen unter 18 1,3 %, 18 bis 25 2,5 %, 25 bis 45 3,4 %, 45 bis 55 6,7 %, 55 bis 60 11,5 % und 60 bis 65 16,7 % (vgl. LASV 2014, S. 176). 89 Aufgrund fehlender wissenschaftlicher Untersuchungen hierzu ist der genaue Zusammenhang unbekannt. 90 Auswirkungen der vermehrt angestrebten inklusiven Beschulung können in dieser Prognose nicht berücksichtigt werden. Eine Prognose kann nur anhand der gegenwärtigen Rahmenbedingungen erfolgen. prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023 97 plementiert war. Ausgehend von diesen Entwicklungen sind in der folgenden Tabelle die in etwa zu erwartenden Zugangszahlen aus den Förderschulen an die WfbM dargestellt. kem Rückgang in den vergangenen Jahren bis 2023 einen Anstieg der relevanten Alterskohorte um knapp 14 %. Ausgehend von den Erwartungen zur Entwicklung dieser Alterskohorte lassen sich die Zahlen der Schulabgehenden schätzen. Somit wird erwartet, dass die Zahl der Förderschulabgehenden bis 2023 um etwa 22 % im Vergleich zu 2013 anwachsen wird (unter gleichbleibenden Voraussetzungen). Aus der WfbM Befragung lässt sich ableiten, dass in den vergangenen Jahren im Mittel etwa ein knappes Fünftel der Förderschulabgehenden direkt in den Berufsbildungsbereich der WfbM zugegangen ist. Allerdings wurde im Jahr 2011 ein mehrjähriges vertiefendes Berufsorientierungsverfahren implementiert, sodass die Prognose primär auf „jüngere“ Daten des Zeitraums zurückgreift, in dem das Programm bereits im- 7.3.2 Quereinsteiger bzw. „Arbeitsmarktnahe“ Zugänge in die WfbM Zwischen den arbeitsmarktnahen Zugängen92 in die WfbM und der Zahl der geistig oder seelisch schwerbehinderten Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und unter 60 Jahren in Brandenburg besteht ein Zusammenhang. Dieser kann für die Prognose der Zugänge genutzt werden, da sich die zukünftige Zahl der auf diese Art schwerbehinderten Erwachsenen prognostizieren lässt. Hierbei wird auf die spezielle Gruppe der Erwachsenen mit geistigen oder seelischen Tabelle19-ErwarteteZugängeausFörderschulenbis2013(gemäßhistorischemMittel)91 Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Anzahl 16- bis unter 18-Jähriger 39000 40200 41500 41200 40500 41200 41800 41700 41600 42600 Anzahl Schulabgehende 22510 23203 23953 23780 23367 23780 24126 24068 24011 24588 Anzahl Förderschulabgehende 1275 1314 1356 1346 1324 1346 1366 1363 1359 1392 Zugänge aus Förderschulen 226 233 240 238 234 238 242 241 241 247 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der amtlichen Bevölkerungsprognose und der Schulabgängerstatistiken des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg; WfbM Befragung durch INTERVAL 2014 91 Gerundete historische Quoten (vgl. Statistik Berlin Brandenburg 2007 bis 2014): Anteil Schulabgänger an 16- bis unter 18-Jährigen: Mittelwert 57,7 %, Std. Abw. 7,5 % (2010 bis 2013; vor 2010 keine Vergleichbarkeit wegen des Zensus) Anteil Förderschulabgänger an Gesamtzahl Schulabgängern: Mittelwert 5,7 %, Std. Abw. 0,4 % (2007 bis 2013) Relation Förderschulabgänger zu Zugängen aus Förderschulen in WfbM: Mittelwert 20,5 % (2011 bis 2013);, Std. Abw. 2,9 % (2007 bis 2013); Erste Ergebnisse des vertieften Berufsorientierungsverfahrens in Brandenburg zeigen eine deutliche Abnahme der direkten Zugänge aus Förderschulen in WfbM, sodass für die Mittelwertberechnung lediglich auf die Jahre 2011 bis 2013 Bezug genommen wird, in der das Programm bereits durchgeführt wurde. Die Standardabweichungen beziehen sich auf die Daten bis 2007 rückblickend, da natürliche Schwankungen nicht von dem Programm beeinflusst werden dürften. 92 Der Begriff wird im Rahmen der Studie über den Zugang zur WfbM definiert. Er ist nicht mit jenem Begriff zu verwechseln, welche die Bundesagentur für Arbeit zur Kategorisierung Ihrer Kunden nutzt. Unter arbeitsmarktnah werden hier alle Zugänge in Berufsbildungs- und Arbeitsbereich gefasst, die nicht direkt aus Regel- oder Förderschulen, dem Berufsbildungsbereich der WfbM selbst, einer Beschäftigung nach §136 Abs. 3 SGB IX sowie keine Wechsel zwischen WfbM umfassten. 98 prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023 Schwerbehinderungen (nachfolgend immer inkl. Lernbehinderungen und Schwerst-Mehrfachbehinderungen) fokussiert, da aus der WfbM-Befragung bekannt ist, dass erstens etwa 97,5 % der Beschäftigten eine solche Behinderung haben (Bestand ebenso wie Zugänge), und dass zweitens etwa 90 % der WfbM-Beschäftigten einen Behinderungsgrad über 50 % aufweisen. Alter zwischen 18 bis unter 60 gemäß der amtlichen Bevölkerungsstatistik in Brandenburg von etwa 1,50 Millionen Menschen auf etwa 1,39 Millionen zurück.93 Mithilfe der Behindertenstatistik des Landes Brandenburg lässt sich ermitteln, dass der Anteil geistig oder seelisch Schwerbehinderter an den verschiedenen Altersgruppen der Gesamtbevölkerung im Untersuchungszeitraum relativ konstant geblieben ist. Diese altersgruppenspezifischen Quoten dienen in Kombination mit der amtlichen Bevölkerungsprognose bis In den Jahren zwischen 2007 und 2013 ging die Zahl der Erwachsenen im erwerbsfähigen Tabelle20-Entwicklunggeistig-seelischSchwerbehinderter(GemäßhistorischemMittel)94 Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Anzahl 18- bis unter 25-Jähriger in 1000 insgesamt 111,7 101,7 102,3 106,9 113,2 118,3 122,8 125,9 128,0 129,2 davon mit geistigseelischer Schwerbehinderung 1652 1504 1513 1581 1675 1750 1817 1862 1894 1911 Anzahl 25- bis unter 45-Jähriger in 1000 insgesamt 562,7 551,2 531,5 514,1 498,8 484,6 471,3 458,7 444,7 430,3 davon mit geistigseelischer Schwerbehinderung 8755 8576 8270 7999 7761 7540 7333 7137 6919 6695 Anzahl 45- bis unter 60-Jähriger in 1000 insgesamt 646,7 645,4 641,8 633,9 623,3 612,2 600,7 590,5 582,2 573,9 davon mit geistigseelischer Schwerbehinderung 12950 12923 12851 12693 12480 12258 12028 11824 11658 11492 geistig-seelisch Schwerbehinderte 18- bis unter 60-Jährige 23357 23004 22634 22273 21915 21548 21177 20823 20471 20098 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der amtlichen Bevölkerungsprognose und der Schwerbehindertenstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg 93 Die Bevölkerungsentwicklung vor dem Jahr 2010 und ab dem Jahr 2010 ist nur begrenzt vergleichbar aufgrund der Korrekturen, die in Folge des deutschlandweiten Zensus an der Bevölkerungsstatistik vorgenom-men wurden. 94 Gerundete historische Quoten, (vgl. Statistik Berlin Brandenburg (2007 bis 2014): Anteil geistig-seelisch Schwerbehinderter an 18 bis unter 25-Jährigen: Mittelwert 1,5 %, Std. Abw. 0,1 % (2007 bis 2013) Anteil geistig-seelisch Schwerbehinderter an 25 bis unter 45-Jährigen: Mittelwert 1,6 %, Std. Abw. 0,1 % (2007 bis 2013) Anteil geistig-seelisch Schwerbehinderter an 45 bis unter 60-Jährigen: Mittelwert 2,0 %, Std. Abw. <0,1 % (2007 bis 2013) prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023 99 2023 dazu abzuschätzen, wie viele schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und unter 60 Jahren zukünftig in Brandenburg leben werden (vgl. Tabelle 20). schwerbehinderter Erwachsener im Alter zwischen 18 und unter 60 Jahren95 zeigt sich über die Jahre relativ konstant und liegt im Mittel bei 1,0 %.96 Darüber hinaus ist bekannt, dass im Mittel 0,6 %97 sonstiger Zugänge an der Kohorte zu verzeichnen sind. Hieraus lassen sich in Kombination mit den prognostizierten Zahlen geistig-seelischer Schwerbehinderter zwischen 18 und unter 60 Jahren zu erwartende Zugänge bis 2023 abschätzen98 (vgl. Tabelle 21). Anhand der WfbM-Befragung lässt sich hochrechnen, wie viele Personen mit geistiger oder seelischer Behinderung zwischen 2007 und 2013 aus arbeitsmarktnahen Zugängen in die WfbM gekommen sind. Der Quotient dieser Zahl und der Zahl geistig-seelisch Tabelle21-ErwartetearbeitsmarktnaheundsonstigeZugängebis2023 Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 erwartete Zahl geistigseelisch Schwerbehin23357 23004 22634 22273 21915 21548 21177 20823 20471 20098 derte 18 - u60-Jährige (vgl. Tabelle 19) erwartete arbeitsmarktnahe Zugänge (Annahmen: 1,0 % der Kohorte als Zugänge in WfbM, 97,5 % Anteil an Zugängen, 90 % Schwerbehinderte) 273 269 265 260 256 252 248 244 239 235 erwartete sonstige Zugänge (Annahmen: 0,6 % der Kohorte als Zugänge in WfbM, 97,5 % Anteil an Zugängen, 90 % Schwerbehinderte) 160 157 155 152 150 147 145 142 140 137 Summe erwarteter Zugänge 433 426 419 413 406 399 392 386 379 372 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der amtlichen Bevölkerungsprognose und der Schwerbehindertenstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sowie eigener Erhebung 95 Es wurde angenommen, dass die Wahrscheinlichkeit noch Beschäftigung in einer WfbM aufzunehmen gegenüber alternativer Frühverrentung mit dem Abschluss des sechzigsten Lebensjahres gegen null geht. 96 Für das Jahr 2007 liegt dieser Wert gerundet bei 1,1%, im Jahr 2011 bei 0,9% und 2013 bei 1,0%. Std. Abw. liegt bei 0,1 %. 97 Für das Jahr 2007 liegt dieser Wert gerundet bei 0,5%, im Jahr 2011 bei 0,6% und 2013 bei 0,7%. Std. Abw. liegt bei 0,1 %. 98 Diese Abschätzung gilt zugleich unter der Annahme gleicher Rahmenbedingungen, d. h., dass der relative Anteil geistig-seelisch schwerbehinderter Menschen an den Gesamtzugängen und der Anteil von Schwerbehinderten in den folgenden Jahren annähernd konstant bleibt. 100 prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023 7.3.3 Altersbedingte Abgänge Beschäftigter aus der WfbM spielsweise krankheitsbezogene Abgänge. Es ist jedoch plausibel anzunehmen, dass auch die Wahrscheinlichkeit solcher Abgänge mit zunehmenden Alter steigt. Da jedoch keine Altersstrukturdaten zu den Abgängern vorliegen, wird eine konstante Abgangsquote angenommen. Die Ergebnisse der WfbM-Befragung zeigen auf, dass zwischen 2006 und 2013 die Abgangszahlen im Mittel etwa 5 % des Gesamtbestands ausmachten.100 In der Annahme, dass diese Quote in etwa konstant bleibt, muss eine entsprechende Diskontierung sowohl bei den rentenaltersbedingten Abgängen101 als auch bei den für die jeweiligen Folgejahre prognostizierten Beschäftigtenzahlen vorgenommen werden. Aus der Befragung der WfbM ist bekannt, wie sich die Altersstruktur der Beschäftigten im Jahr 2013 zusammensetzte (vgl. Kapitel 3). Es lassen sich zwei Formen altersbedingter Abgänge identifizieren. Das altersbedingte Ende der Finanzierung der Beschäftigung in den WfbM orientiert sich einerseits am Renteneintrittsalter für Beschäftigte am allgemeinen Arbeitsmarkt. Spätestens bei Erreichen des Renteneintrittsalters von Beschäftigten kann mit deren sicherem Abgang aus der WfbM gerechnet werden. Aufgrund der deutschen Historie stellt der anstehende Übergang von Menschen mit Behinderung in das Rentenalter in dieser Größenordnung eine relativ neue Erscheinung dar. Anhand der Jahrgänge lassen sich auf Grundlage der aktuellen Altersstruktur die rentenaltersbedingten Abgänge voraussehen.99 7.3.4 Fazit und Grenzen der Ableitung aus demografischen Faktoren Auf Grundlage der in den vorangegangenen Abschnitten dargelegten Abschätzungen anhand historischer Mittelwerte lassen sich die zu erwartenden Bestandszahlen bis 2023 im Rahmen eines Mittelwertszenarios prognostizieren (vgl. Tabelle 23). Darüberhinaus sind jährliche Abgänge aus dem Bestand festzustellen, denen weitere Faktoren zugrunde liegen. Dazu zählen beiTabelle22-ErwarteteAbgänge Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Erwartete rentenbedingte Abgänge auf Grundlage der aktuellen Altersstruktur 27 60 75 75 82 94 94 106 101 119 Sonstige Abgänge 620 620 619 617 615 612 608 605 600 596 erwartete Abgänge 647 680 694 692 698 706 702 710 701 714 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der amtlichen Bevölkerungsprognose und der Schwerbehindertenstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sowie WfbM Befragung durch InterVal 2014 99 Die Abschätzung der erwarteten altersbedingten Abgänge auf Grundlage der aktuellen Altersstruktur in den WfbM berücksichtigt nicht mögliche Zugänge in die jeweiligen Kohorten, für die Renteneintritte noch relevant werden könnten. 100 Die Schwankung beträgt dabei zwischen 5,1 % (2013) bis maximal 5,8% (2010). Std. Abw. 0,3 %. 101 Die Diskontierung muss hier unter der Annahme, dass die 5,4 % Minderung sich über alle WfbM Beschäftigten gleichermaßen erstrecken, exponentiell erfolgen (x*0,946^t+n) prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023 101 Tabelle23-Mittelwert-PrognosederBeschäftigenzahlenbis2023 Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zugänge Förderschulen 226 233 240 238 234 238 242 241 241 247 arbeitsmarktnahe und sonstige Zugänge 433 426 419 413 406 399 392 386 379 372 erwartete Abgänge 647 680 694 692 698 706 702 710 701 714 erwarteter Bestand (Hochrechnung 2013: 11434) 11445 11424 11389 11348 11291 11223 11155 11072 10991 10896 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der amtlichen Bevölkerungsprognose und der Schulabgängerstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sowie eigener Erhebungen Tabelle24-Prognose-Szenario„vieleZugänge,wenigAbgänge“ Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zugänge Förderschulen 317 327 338 335 329 335 340 339 338 347 arbeitsmarktnahe und sonstige Zugänge 503 495 487 479 472 464 456 448 440 432 erwartete Abgänge 610 653 678 685 699 716 721 737 736 756 erwarteter Bestand (Hochrechnung 2013: 11434) 11644 11814 11961 12090 12192 12274 12349 12399 12442 12465 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der amtlichen Bevölkerungsprognose und der Schulabgängerstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sowie eigener Erhebungen Tabelle25-Prognose-Szenario„wenigZugänge,wachsendeMinderung“ Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zugänge aus Förderschulen 153 158 163 161 159 161 164 163 163 167 arbeitsmarktnahe und sonstige Zugänge 366 361 355 350 344 338 332 327 321 316 erwartete Abgänge 618 654 671 671 677 687 684 693 684 697 9936 9721 erwarteter Bestand (Hochrechnung 2013: 11434) 11335 11199 11047 10887 10713 10526 10338 10135 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der amtlichen Bevölkerungsprognose und der Schulabgängerstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sowie eigener Erhebungen 102 prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023 Hieraus ist erkennbar, dass bis etwa zum Jahr 2014 weiterhin mit einem Zuwachs der Beschäftigtenzahlen zu rechnen ist, der allerdings weit langsamer als in den Vorjahren ausfallen dürfte. Ab dem Jahr 2015 dürften die Zahlen zurückgehen und die demografische Entwicklung insbesondere die Altersstruktur der WfbM-Beschäftigten die Abgangszahlen erhöhen. Das Szenario „viele Zugänge, wenig Abgänge“ legt verschiedene Annahmen zugrunde, die in erhöhten Zugängen und einem geringeren Anteil altersbedingter Abgänge in bzw. aus den WfbM resultieren. Dafür werden für die Prognose der Zahl geistig-seelisch Schwerbehinderter, Förderschulabgänger sowie arbeitsmarktnahe und sonstige Zugänge jeweils Quoten angelegt, die der Summe aus historischem Mittel und historischer Standardabweichung entsprechen. Kehrseitig wird für die altersbedingten Abgänge eine Quote angesetzt, die das historische Minimum aus dem Jahr 2013 (4,95 %) konstant über die nächsten Jahre ansetzt. Folgende Ergebnisse ergeben sich aus dieser Konstellation (vgl. Tabelle 24): Das Szenario „wenig Zugänge, wachsende Abgangsquoten“ (vgl. Tabelle 25) legt kehrseitig Annahmen zugrunde, die in geringeren Zugangszahlen und einem wachsenden Anteil altersbedingter Abgänge aus den WfbM münden. Für die Prognose der Zahl geistigseelisch Schwerbehinderter, Förderschulabgänger sowie arbeitsmarktnaher und sonstiger Zugänge werden hier Quoten angelegt, die der Differenz aus historischem Mittel und historischer Standardabweichung entsprechen. Der Abgangsquotient wird so angesetzt, dass er bis zum Prognosejahr 2023 auf das historische Hoch aus dem Jahr 2009 (5,79 %) gleichmäßig anwächst. Die Ergebnisse dieser Konstellation sind in Tabelle 25 dargelegt. In Abbildung 16 ist noch einmal die gesamte vergangene und prognostizierte Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in den WfbM dargestellt. Deutlich wird dabei, dass sowohl bei dem Mittelwert-Szenario als auch bei dem Szenario „wenig Zugänge, wachsende Abgänge“ mit einem Rückgang der Beschäftigtenzahlen sowohl kurz- als auch längerfristig zu rechnen ist, wenngleich in unterschiedlichem Ausmaß. Insbesondere die Altersstruktur der Beschäftigten in den WfbM und das historisch wenig bekannte Erreichen höheren Alters größerer Zahlen behinderter Menschen schlägt hier zu Buche. Statistisch nicht ausgeschlossen ist eine weitere Zunahme des Bestands nicht, sie erfolgt jedoch nur unter den eher unwahrscheinlichen Rahmenbedingungen, dass alle Einflussfaktoren die für eine Zunahme günstige Entwicklung annehmen. Das nach der Hochrechnung wahrscheinlichste Szenario ist ein mittleres Szenario, bei dem unter den gegebenen Rahmenbedingungen die Zahl der in WfbM Beschäftigten auf einen Bestand von knapp 11.000 im Jahr 2023 zuläuft. Abschließend ist abermals einschränkend für diese Prognose festzuhalten, dass sie von drei Gruppen von Annahmen abhängig ist: Arbeitsmarktpolitische Entscheidungen und wirtschaftliche Entwicklung lassen sich kaum seriös vorauszeichnen, könnten aber Einfluss gewinnen auf die Durchlässigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes. Gleiches gilt für die neueren Anstrengungen inklusiver Beschulung, die nicht nur verbesserte Übergänge von jungen Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt denkbar machen, sondern auf eine gesellschaftliche Sensibilisierung, die einen zusätzlichen Effekt mit sich brächte. Diese Prognose ist nur unter Annahme gleichbleibender Rahmenbedingungen sinnvoll. prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023 103 Abbildung16-EntwicklungderBeschäftigtenzahlenzwischen2001und2023 Unsere Prognose ist davon abhängig, inwiefern die Prognosen der amtlichen Statistik für die zukünftige Entwicklung der Brandenburger Bevölkerung eintreten werden. In die Prognose sind verschiedene Annahmen zu mehr oder weniger konstanten statistischen Größen eingeflossen (z. B. zwischen Strukturmerkmalen der Brandenburger Bevölkerung und arbeitsmarktnahen Zugängen in WfbM), die auf der Grundlage 104 historischer Beobachtungen getroffenen wurden. Ob die für die Prognose angelegten Quoten sich auch in die Zukunft fortschreiben lassen, ist aufgrund des Forschungsstands unsicher. Die angesetzten Positiv- und Negativszenarien tragen diesen Unsicherheiten gemäß statistischer Wahrscheinlichkeiten Rechnung, beinhalten jedoch trotz allem stochastische Unsicherheiten, die nicht abzusehen sind. prognosen über zugänge und bestand der wfbM 2013 bIs 2023 Zusammenfassende Befunde und übergreifende Schlussfolgerungen aus den unterschiedlichen Untersuchungsmodulen Die durchgeführte Untersuchung ordnet sich strategisch in den Diskurs über gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein, wie er im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention geführt wird. Der erreichte Entwicklungsstand bei der Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention wird dabei unterschiedlich eingeschätzt. Bezogen auf die WfbM wird vor allem kontrovers diskutiert, welchen Beitrag die WfbM zur gesellschaftlichen Teilhabe leisten (können) bzw. wie die Entwicklung eines inklusiven Arbeitsmarktes mit dem Wirken von WfbM vereinbar ist oder ggf. verknüpft werden kann. Ein Minimalkonsens besteht darin, dass WfbM auch Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb der Werkstatt machen und Maßnahmen zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ergreifen sollten.102 Zusätzlichen Zündstoff erhält die Diskussion durch die im April 2015 vom UN-Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen vorgelegten abschließenden Bemerkungen im Rahmen des Staatenprüfungsverfahrens der Bundesrepublik.103 Das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2013 angekündigte Bundesteilhabegesetz wirft seine Schatten voraus. Gesetzliche Veränderungen zur beruflichen Teilhabe und WfbM-Leistungen sind in den kommenden Jahren zu erwarten. Im Zuge des umfangreich angelegten Teilhabeverfahrens der Bundesregierung wurden verschiedene Reformideen vorgestellt und diskutiert,104 die für die im Rahmen der vorliegenden Studie aufgeworfenen Fragestellungen von besonderer Relevanz sind, u. a.: 8 die Steuerung des Zugangs zu Werkstattleistungen (Schule/Beruf), die Weiterentwicklung des Werkstättenrechtes u. a. mit dem Ziel der Verbesserung der Durchlässigkeit und der Ausdifferenzierung von Werkstattleistungen (virtuelle Werkstatt), zusätzliche Beschäftigungsanreize im Recht der Arbeitsförderung und im Schwerbehindertenrecht zur Vermeidung von Werkstattleistungen und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe, der Bundesagentur für Arbeit und der Integrationsämter. Die abzuwartenden gesetzlichen Veränderungen werden für das Land Brandenburg und die Werkstättenlandschaft einen Handlungsrahmen setzen, der mit den Empfehlungen dieser Studie verknüpft werden sollte. Nachfolgend werden hierzu die wesentlichen empirischen Ergebnisse der Studie zusammengefasst und die darauf basierenden übergreifenden Schlussfolgerungen ausgeführt. Die empirischen Ergebnisse gründen sich primär auf den zwischen 2014 und 2015 durchgeführten halbstandardisierten Befragungen der 28 WfbM im Brandenburg und (ehemalig) in WfbM Beschäftigten, Sekundärdatenanalysen sowie qualitativen Interviews mit den unterschiedlichen beteiligten Akteuren in fünf Regionen des Land Brandenburgs. Diese Zusammenfassungen empirischer Ergebnisse werden den einzelnen Abschnitten in den Textboxen 7 bis 13 jeweils vorangestellt. 102 vgl. Bundesregierung (2014) sowie Deutsches Institut für Menschenrechte (2015): S. 27. 103 Darin wird moniert, dass finanzielle Fehlanreize Menschen mit Behinderungen am Eintritt oder Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt hindern. Es wird zudem eine kritische Position des Ausschusses gegenüber WfbM bezüglich mangelnder Übergangsförderung zum Ausdruck gebracht (vgl. Vereinte Nationen, 2015). 104 vgl. die unterschiedlichen Protokolle der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz. URL: http://www.gemeinsameinfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/bundesteilhabegesetz_node.html zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen 105 Rahmenbedingungen für den Übergang von in WfbM Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Textbox7-ZusammenfassungvonErgebnissenzuwesentlichenRahmenbedingungen Die Untersuchung ist in sehr unterschiedlichen Kontexten auf Rahmenbedingungen gestoßen, die den Übergang von Beschäftigten in WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beeinflussen. Die Förderung von Menschen mit Behinderung, die Möglichkeiten ihrer gesellschaftlichen Teilhabe, werden in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit zwar politisch korrekt kommuniziert, sind aber – nach Einschätzung aller einbezogenen Expertinnen und Experten dieser Untersuchung – nicht wirksam im Wertekodex der Gesellschaft verankert und damit nicht handlungsleitend. Nach ihrer Einschätzung werden alle Anstrengungen, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, nur gelingen, wenn die Grundwerte der UN-Behindertenrechtskonvention von den Mitgliedern der Gesellschaft auch gelebt werden. Durch eine an der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichteten Politik könne dieser Wertewandel möglicherweise nachhaltig gefördert werden.105 Die Bemühungen der Landespolitik in Brandenburg wurden dabei von den meisten Akteuren gewürdigt. In der durchgeführten Untersuchung gab es immer wieder Hinweise darauf, dass bestimmte rechtliche Regelungen in der Sozialgesetzgebung den Übergang von Beschäftigten aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht fördern bzw. diesen hemmen. Das betrifft u. a. die Zuverdienstmöglichkeiten, das Rentenrecht im Kontext der Erwerbsminderungsrente und die Rückkehrmöglichkeit bzw. den Bestand der Anspruchsberechtigung bei (ehemals) in WfbM Beschäftigten nach Phasen betrieblicher Beschäftigung. Die formale Auseinandersetzung mit den rechtlichen Regelungen war im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht vorgesehen.106 Ein qualitativer Befund der Untersuchung ist allerdings, dass eine Entwicklung der Übergangszahlen aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch eine Anpassung der rechtlichen Regelungen positiv beeinflusst werden kann. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, folgende rechtliche Regelungen so zu gestalten, dass sie den Übergang von Beschäftigten aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht erschweren: Die Regelungen bei EU-Renten, insbesondere der drohende Wegfall nach Übergang in eine betriebliche Beschäftigung. Die sozialrechtliche Verschlechterung bei misslingenden Übergängen in betriebliche Beschäftigung (SGB II-Bezug) bzw. die erschwerte Rückkehr in den Reha-Status. Die Befristung von Eingliederungszuschüssen an die Betriebe (Entfristung). Zu den Merkmalen von Übergängen aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gehört, dass sie in eher engen, überschaubaren sozialräumlichen Kontexten erfolgen. Das Gelingen von Übergängen ist damit auch mit dem Gelingen einer sozialräumlichen Kooperation verknüpft. Förderlich für gelingende Übergänge aus WfbM ist eine Kooperation, die über ordnungspolitische Zuständigkeiten hinausreicht und die verschiedenen Akteure des Sozialraums – den 105 Wobei dies eine kritische Auseinandersetzung mit den Hinweisen des UN-Ausschusses nicht ausschließt. 106 Eine ausführliche Untersuchung dazu liefert ein Forschungsprojekt des Integrationsamtes des Landschaftsverbandes Rheinland (vgl. Nebe / Waldenburger, 2014). 106 zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen örtlichen Sozialhilfeträger, die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter, die zugelassenen kommunalen Träger, das Integrationsamt, Beratungsstrukturen (IFD), die regionale Wirtschaft, die Träger von Angeboten der Arbeitsmarktförderung bzw. der beruflichen Rehabilitation sowie die Kammern – einbindet. Kontinuierliche und ergebnisorientierte Fallkonferenzen auch in Anbindung an den Fachausschuss für am Übergang interessierte Beschäftigte können hierfür ein probates Mittel sein. Alle genannten regionalen Partner tragen in Zusammenarbeit mit den WfbM Verantwortung für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung bzw. das Gelingen von Übergängen aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei ist die Mitwirkung von Kammern nicht zu unterschätzen. In der durchgeführten Untersuchung waren entwickelte Formen der lokalen Kooperation zu beobachten. Häufiger allerdings waren weniger komplexe Kooperationsstrukturen mit unterschiedlichen Partnern, deren Mitarbeit aus einem spezifischen Aufgabenverständnis resultierte. Zu empfehlen wäre hier, die Zusammenarbeit der zuständigen behördlichen Akteure mit den Kammern zu vertiefen. Kammern können ein wichtiger Türöffner für die Akquise von Arbeitgebern sein. Entwicklung von Beschäftigungszahlen und Strukturveränderungen der in WfbM Beschäftigten Im Rahmen der empirischen Erhebungen konnten im Untersuchungsbereich keine zielgruppenspezifischen Angebote der WfbM zum/am Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt identifiziert werden, obwohl die WfbM die Zunahme einzelner Gruppen, insbesondere die der Menschen mit seelischen oder psychischen Beeinträchtigungen, registrieren. Einzelne WfbM reagieren auf die damit verbundenen Anforderungen mit einer veränderten Organisation der Förderung, indem sie in den WfbM separate Bereiche für Menschen mit seelischen oder psychischen Beeinträchtigungen einrichten. Das bestehende Förderkonzept der WfbM („Werkstätten in der Werkstatt“) wird in der Regel weitergeführt. Auch die Zuweisung sogenannter „junger Wilder“, wie im Sprachgebrauch der WfbM Jugendliche und junge Erwachsene mit herausforderndem Verhalten bezeichnet werden, hat in den untersuchten WfbM keine erkennbare Modifizierung des Förderkonzeptes nach sich gezogen. Die WfbM sehen unter den gegebenen Umständen keine Möglichkeit, zielgruppenspezifische Förderansätze zu erproben bzw. leiten aus der Zuweisung die Bestätigung bzw. Eignung ihres Förderkonzeptes für unterschiedliche (Sub-)Zielgruppen ab. Sie registrieren allerdings – wie auch die anderen Akteure (Agentur für Arbeit, Jobcenter …) – die förderpädagogischen Herausforderungen, die sich aus den Zugangszahlen von Menschen mit seelischer oder psychischer Beeinträchtigung oder herausforderndem Verhalten in die WfbM ergeben. Innerbetriebliche Maßnahmen wie die Bildung spezieller Arbeitseinheiten unter räumlicher Abgrenzung sind zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund wird die Entwicklung und modellhafte Erprobung zielgruppenspezifischer Ansätze insbesondere für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung und für junge Menschen mit herausforderndem Verhalten empfohlen. Dabei kann es sowohl um eigenständige und auch institutionell anders verortete Ansätze gehen, als auch um Ansätze, die an die Kompetenzen und Ressourcen der WfbM anschließen. Aus anderen Handlungsfeldern der Förderung sind Verbundansätze bekannt, wobei hier „Verbund“ sowohl die Kooperation von verschiedenen Lern- oder Förderorten bedeuten kann, als auch die Förderung im Verbund verschiedener Professionen. Für die Zielgruppe der Menschen mit herausforderndem Verhalten zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen 107 könnte z. B. eine förderpädagogische Kooperation mit der Jugendsozialarbeit geprüft werden, die über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit „individuell beeinträchtigten und sozial benachteiligten“ Jugendlichen und jungen Erwachsenen verfügt.108 Zudem sind präventive Ansätze zu befördern, um gerade für „junge Wilde“ eine Alternative zur WfbM anzubieten. Assistierte Ausbildung, theoriereduzierte betriebliche Ausbildung (Fachpraktiker- Textbox8-ZusammenfassungzuZahlenundStrukturenderinWfbMBeschäftigten An der Befragung von 28 WfbM zu ihren Werkstattplätzen und zur Zahl und Struktur der in ihnen Beschäftigten nahmen 23 WfbM teil (nicht immer mit vollständigen Daten). Ihre Angaben zu Entwicklungen über die Jahre 2007 bis 2013 liefern folgendes Bild: Die durchschnittliche Zahl der genehmigten Plätze im Berufsbildungsbereich hat ihren Höhepunkt 2008 erreicht und sinkt seither fast kontinuierlich, die Kapazitäten im Arbeitsbereich steigen noch an. Die Zahl ausgelagerter Einzel- oder Gruppenarbeitsplätze stieg leicht, ausgehend von einem niedrigen Niveau (2,8 % der Plätze). Deutliche Veränderungen im Zugang zeigen sich daran, dass im Jahr 2007 noch 50 % unmittelbar im Anschluss an die Förderschule in die WfbM kamen, im Jahr 2013 nur noch 35 %. Dem gegenüber verdoppelte sich der Anteil mit einem Zugang aus Arbeitslosigkeit mit vorheriger Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf 17 %. Mit diesen Zugangsformen korrespondieren Veränderungen in der Art der Behinderungen. Unter den Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich sank der Anteil geistiger (von 68 % auf 53 %) und stieg der seelischer Behinderungen (von 22 % auf 33 %). Mit Verzögerungen sind diese Entwicklungen im Bestand des Arbeitsbereichs festzustellen. Auch der Anteil der Beschäftigten mit herausforderndem Verhalten stieg (im Eingangsbereich von 12 % auf 18 %). Die Altersstruktur der Aufgenommenen ebenso wie des Bestands hat sich verschoben. Im Jahr 2007 waren 71 % der ins Eingangsverfahren aufgenommenen unter 31 Jahre alt, im Jahr 2013 nur noch 57 %. Unter den Beschäftigten waren im Jahr 2013 bereits 45 % 40 Jahre und älter (davon rund die Hälfte 50 Jahre und älter). Gestiegen ist darüber hinaus der Anteil von Personen, die mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgenommen wurden (im Berufsbildungsbereich von 19 % auf 27 %). Die WfbM verweisen auf sehr unterschiedliche Instrumente, Ansätze, Programme und Akteure, die ihnen als alternative Beschäftigungsmöglichkeiten bekannt seien oder den Zugang zu solchen unterstützten. Neben der unkommentierten Nennung einzelner Programme des Bundes und des Landes Brandenburg werden von ihnen insb. Integrationsprojekte oder das Instrument der Unterstützten Beschäftigung genannt. In der Tendenz sehen die WfbM das Angebot passender Maßnahmen für die drei speziellen Zielgruppen „junge Menschen mit Lernbehinderung oder seelischer Behinderung ohne beruflichen Abschluss“, „Langzeitarbeitslose mit Behinderung“ und „Menschen mit einer Behinderung, die eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten“ eher kritisch. Es gibt jedoch auch mehrere WfbM, die von einer Bedarfsdeckung (oder sogar einem Überangebot, speziell für junge Menschen) ausgehen. Aussagen zur Kostenentwicklung in WfbM konnten aufgrund fehlender Repräsentativität der Daten aus der WfbM-Befragung nicht verlässlich getroffen werden.107 107 Ein im August 2014 vorgelegter Bericht des BMAS (Con_sens 2014) stellt die Kostenstruktur im Arbeitsbereich der WfbM nach Ländern dar. 108 vgl. Gericke et al. (2002) sowie Reißig / Gaupp / Lex (2008) 108 zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen regelungen) oder die Anerkennung von Ausbildungsmodulen können hier richtungsweisend sein, wenn Schule, Agenturen für Arbeit, Jugendhilfe und Sozialhilfe vernetzt zusammenarbeiten. Auch nach einer Stabilisierung in der WfbM sollte der „Durchstieg“ in eine Ausbildung für diese Personengruppe als förderpädagogisches Ziel verfolgt werden. Für die Zielgruppe von Menschen mit einer seelischen oder psychischen Beeinträchtigung werden (außerhalb der untersuchten WfbM) in verschiedenen Kontexten der Förderung bereits neue Konzepte entwickelt und modellhaft erprobt. Insbesondere bei Berufsförderungswerken sind Konzepte und darauf aufbauende Maßnahmen zu finden, die auf die Wiedereingliederung von seelisch oder psychisch beeinträchtigten Menschen gerichtet sind. Kennzeichnend für viele dieser Ansätze ist eine Verknüpfung von „Stabilisierung“ und „Training“: Stabilisierung der Lebenslage und Stärkung der Alltagstauglichkeit in Verbindung mit dem Training beruflicher Anforderungs- und Belastungsszenarien.109 Übergänge aus der WfbM in den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Aus den Zahlen der Übergänge in den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt lassen sich für sich genommen kaum belastbare Schlussfolgerungen ziehen. Denn während einerseits die absoluten Zahlen gering sind, könnte andererseits argumentiert werden, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen das Potenzial damit auch schon ausgeschöpft sei – wobei zu diesen Rahmenbedingungen nicht nur die regionalen Beschäftigungschancen zählen, sondern auch die Qualität von Maßnahmen und Beratung im Vorfeld, die sicherstellen sollen, dass nur jene in WfbM einmünden, für die dies die einzige Chance auf Beschäftigung darstellt. Mit einer durchschnittlichen jährlichen Übergangsquote von 0,166 % bezogen auf alle WfbM-Beschäftigten, liegt Brandenburg im Bundes- Textbox9-ZusammenfassungzurZahlundStrukturvonÜbergängen Von den über 4.000 Abgängen aus der WfbM zwischen 2007 und 2013 waren hochgerechnet 127 in den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (einschließlich Integrationsprojekte nach § 132 SGB IX und berufliche Bildungsmaßnahmen) übergegangen. Eine Tendenz steigender Übergangszahlen ließ sich nicht feststellen, auch wenn sich die jährliche Zahl der Beschäftigten, die Betriebspraktika zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt begonnen haben, im Zeitraum verdreifachte. Die Übergegangenen waren überwiegend männlich (61,5 %) und jung (57,6 % bis zu 30 Jahren). Ihre vorrangigen Behinderungen waren seelische Behinderungen (47,3 %) und geistige Behinderungen (33,0 %) mit Abstand gefolgt von Lernbehinderungen (18,7 %). Die Übergänge erfolgten zu annähernd gleichen Teilen aus dem Berufsbildungs- und Arbeitsbereich und i. d. R. ohne Unterstützung eines externen Dienstes oder Projektes (82,4%). In 18,4 % der Fälle wurde das Arbeitsverhältnis wieder abgebrochen, eine Wiederaufnahme in die WfbM erfolgte in fünf Fällen. Zwischen der Zahl dieser Übergänge und dem regionalen Arbeitsmarkt ließ sich (statistisch) kein Zusammenhang feststellen – möglicherweise besteht der wichtigere Einfluss eines stärkeren regionalen Arbeitsmarkts eher darin, dass weniger Menschen mit Behinderungen in die WfbM einmünden. 109 vgl. BFW Nürnberg (2015), BFW Goslar (2015) und BFW Dresden (2015). Im BFW Thüringen wurde beispielsweise ein Kompetenzzentrum für psychisch Beeinträchtigte aufgebaut, in dem medizinisches, psychologisches, sozialpädagogisches und rehapädagogisches Fachpersonal den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt trainieren und vorbereiten (vgl. BWF Thüringen, 2015). zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen 109 schnitt. Es bleibt nicht nur für die beteiligten Kosten- und Leistungsträger die Frage zu beantworten, wie durchschnittlich 18 Übergänge pro Jahr in 28 Werkstätten bei im Mittelwert 10.867 WfbM-Beschäftigten bewertet werden. Statistisch ließ sich kein Zusammenhang zwischen den Strategien der WfbM zur Förderung von Übergängen und den Übergangszahlen feststellen. Dies bedeutet jedoch nicht im Umkehrschluss, dass ein höheres Engagement der WfbM wirkungslos ist – vielmehr befanden sich ihre Strategien teils noch in Entwicklung, war ihr Engagement jung und die Fallzahlen waren zu gering und damit entsprechend die Abhängigkeiten vom Einzelfall groß. Inwieweit unter den gegebenen Rahmenbedingungen Potenziale bestehen, die Zahl der Übergänge zu erhöhen, konnte die Studie folglich nur im begrenztem Umfang über qualitative Analysen abschätzen (siehe unten). Zur Frage von Rahmenbedingungen, wann Übergänge gelingen bzw. Einmündungen in die WfbM vermieden werden können, besteht weiterhin Forschungsbedarf, speziell in Hinblick auf quantitative Analysen zu erfolgreichen Fällen. Übergangsbezogenes Aufgabenverständnis der WfbM und Kooperationsbeziehungen Eine Förderpraxis, die auf Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gerichtet ist, muss Elemente der aufgaben- und handlungsbezogenen Kompetenzentwicklung und Ressourcenentfaltung stärken, orientiert an den Anforderungen potenzieller Einsatzfelder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Einzelnen konnten in den WfbM sehr unterschiedliche Ansätze und Verfahren beobachtet werden, die auf einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten oder diesen Übergang förderpädagogisch begleiten. Dazu gehört die Arbeit mit den Eingliederungsver- 110 einbarungen, individuellen Förderplänen, geplante Arbeitsplatzwechsel innerhalb der WfbM, Praktika in unterschiedlichen Formaten zur Kompetenzentwicklung und Vorbereitung auf Übergänge, betriebliche Beschäftigungsphasen auf ausgelagerten Arbeitsplätzen oder die Beschäftigung in Integrationsprojekten. Ziel ist immer die individuelle Kompetenzentwicklung, deren Rückwirkung auf das Selbstvertrauen der Beschäftigten in WfbM und die Stärkung der Bereitschaft, sich der Herausforderung eines Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu stellen. Eine so auf mögliche Übergänge ausgerichtete Förderung trägt zur Identifizierung von Beschäftigten in den WfbM bei, die das Potenzial für einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt entwickeln können und schafft auch gute Beispiele. Damit entsteht in den WfbM an der Schnittstelle zum allgemeinen Arbeitsmarkt eine spezielle Aufgabe mit einer eigenen Verantwortlichkeit. Auch wenn die wenigen vorliegenden Übergangszahlen das noch nicht belegen, sollten Übergänge in den WfbM wahrscheinlicher gelingen, in denen die Gestaltung von Übergängen nicht als eine von mehreren Aufgaben bei Gruppenleitungen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen verortet ist, sondern dies als eine eigenständige Aufgabe der WfbM als Leistungserbringer und der Rehabilitationsträger als Leistungsträger definiert wird. Mit einer auf den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gerichteten Förderpraxis schaffen die WfbM ein Angebot, das über sie hinaus Bedeutung hat. Mit ihrer Förder-, Begleit- und Unterstützungskompetenz wirken sie an der Entwicklung eines zukünftigen, inklusiven Arbeitsmarktes mit. Die WfbM könnten damit die Rolle eines Kompetenzträgers dieser Entwicklung übernehmen und die häufig formulierte Sorge um den gesellschaftli- zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen Textbox10-ZusammenfassungzumübergangsbezogenenAufgabenverständnisderWfbMund ihrenKooperationsbeziehungen Die Akzeptanz der Aufgabe „Übergänge aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern“ hat in den letzten zwei, drei Jahren bei allen Akteuren, insbesondere aber in den WfbM, deutlich zugenommen. Alle WfbM sehen in der Organisation und Gestaltung von Übergängen eine Aufgabe. In Abhängigkeit vom Leitbild, dem die WfbM folgen, hat die Gestaltung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Förderprozess eine unterschiedliche Bedeutung im Handeln. Aber für die Mehrzahl der untersuchten WfbM ist die Gestaltung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt eine Herausforderung, die sie engagiert annehmen. WfbM, die sich stark mit der Aufgabe identifizieren, haben sich auch konzeptionell und strukturell mit der Umsetzung dieser Aufgabe befasst. Dazu gehört, dass die Gestaltung von Übergängen intern mit allen Professionellen als Aufgabe kommuniziert wird, Formen der Ansprache und der Mitwirkung der Beschäftigten in WfbM entwickelt werden, institutionelle Strukturen bzw. Verantwortlichkeiten für die Realisierung dieser Aufgabe etabliert werden und nach geeigneten Kooperationen gesucht wird, die Übergänge aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen können. Eine geringere Verbreitung der Aufgabe wird in den einzelnen WfbM beobachtet, die teils noch stark aus einer traditionellen „fürsorglich-fördernden Perspektive“ argumentieren. Sie stellen den Übergang aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt als unberechenbares Risiko heraus und betonen stärker ihre Schutz- und Betreuungsfunktion („Obhutspflicht“). Damit einher geht meist der Verweis auf die Inkompatibilität der Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit den individuellen Voraussetzungen der Beschäftigten in WfbM, schwierige sozialräumliche Bedingungen, wie eine schlechte Infrastruktur (Erreichbarkeit, Mobilität) und ein wenig aufnahmebereiter und wenig diversifizierter Arbeitsmarkt. Aber auch WfbM, die mit diesen Argumenten eine tendenziell schwächere Orientierung für Übergänge begründen, sehen im Ermöglichen von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt eine Aufgabe – neben vielen anderen. Alle WfbM bestätigen, dass im Ergebnis der Förderung eine differenzierte Entfaltung individueller Potenziale möglich und in der Praxis der WfbM auch zu beobachten ist. Damit ist grundsätzlich eine wichtige Voraussetzung für die Gestaltung von Übergängen aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gegeben. Sowohl bei der Entfaltung der unterschiedlichen Potenziale als auch dem Zeitraum, in dem diese Entfaltung erfolgt, gibt es eine große Varianz und damit sehr differenzierte Voraussetzungen für die Anbahnung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Aus den vertiefenden Interviews im Rahmen der Fallstudien mit Rehabilitationsträgern und Betrieben zur Zusammenarbeit mit WfbM wurde das aktive Engagement der Werkstätten für die Übergangsförderung herausgestellt, wenngleich (von anderer Seite) zusätzliche Beratungs- und Coachingstrukturen benötigt würden. chen Bestand der WfbM konstruktiv und langfristig in ein neues gesellschaftliches Rollenverständnis wenden. Mit Blick auf die Gesamtschau der Ergebnisse wird deutlich, dass – unabhängig von der jeweiligen Konstruktion – die Organisation und Gestaltung von Übergängen ein eigenständiges und komplexes Aufgabenfeld ist, das in den WfbM und/oder bei Partnern auch personell untersetzt sein muss. zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen 111 Prognosen für die Zugangs- bzw. Bestandszahlen Beschäftigter in WfbM Die Perspektive der (ehemalig) in WfbM Beschäftigten auf Übergänge Aus dieser Prognose ist zu entnehmen, dass die Herausforderungen der WfbM für die nächsten Jahre nicht in einer quantitativen Ausweitung des Angebots im Status Quo bestehen. Dies bestätigt die Erwartung der beteiligten Akteure. Doch ebenso wenig muss in den nächsten Jahren von einem massiven Rückgang des Bestands ausgegangen werden. Ob diese relative quantitative Stabilität eine eher günstige oder ungünstige Rahmenbedingung für die inhaltlich-qualitative Weiterentwicklung der WfbM bietet – sowohl in Hinblick auf passende Angebote für eine vielfältigere Zielgruppe also auch in Hinblick auf eine aktivere Förderung inklusiver Beschäftigungsformen – war nicht primärer Gegenstand der Studie. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass die Aufmerksamkeit der WfbM in den nächsten Jahren nicht durch Herausforderungen einer quantitativen Ausweitung gebunden sein wird. Diese Gelegenheit, neue Ansätze der zielgruppengerechten und inklusiveren Förderung zu entwickeln und zu erproben, sollte genutzt werden. Die vorliegenden empirischen Befunde legen den Schluss nahe, dass für die Mehrzahl der Beschäftigten in WfbM der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt eine unbekannte Option darstellt und damit als Entwicklungsziel unbestimmt ist. Im Gegenzug werden die soziale Geborgenheit, das Vertrautsein mit Personen, Bedingungen und Aufgaben sowie die finanzielle Absicherung betont. Die Annahme der Aufgabe, Übergänge zu ermöglichen und zu gestalten, verlangt von den WfbM auch die angstfreie Kommunikation dieser Aufgabe als einer Möglichkeit von Teilhabe gegenüber den Beschäftigten in WfbM. Dies setzt allerdings auch voraus, dass verlässliche Übergangsstrukturen und „sichere“ Übergangswege sowie eine kontinuierliche Beratung und Begleitung der Beschäftigten bestehen. Gute Beispiele sollten nach dem Motto „Mut machen – es lohnt sich“ publik gemacht werden. Zudem ist eine innerbetriebliche „Kultur des Scheiterns“ anzuregen, die einen konstruktiven Umgang mit Beschäftigungsalternativen auch in Verbindung mit vermeintlichen Rückschlägen oder Abbrüchen transportiert. Textbox11-ZusammenfassungderPrognosebis2023aufderBasisderZahlenvon2013 Für die nächsten Jahre ist davon auszugehen, dass vor allem durch den demografischen Wandel bedingt, der Bestand der Beschäftigten in Brandenburger WfbM von 11 445 Beschäftigten im Jahr 2013 auf 10 896 im Jahr 2023 langsam wieder sinken wird. Unter der Erwartung günstigerer inklusiverer Rahmenbedingungen kann dieser Rückgang noch stärker ausfallen. Gleichwohl ist die Prognose zu Zugangs- bzw. Bestandszahlen Beschäftigter in WfbM mit Unsicherheit verbunden. Mit relativ hoher Sicherheit lassen sich aus den aktuellen Geburtenzahlen über mittlere Zeiträume demografische Entwicklungen vorhersagen. Auch zwischen den Behinderungsanteilen und der Altersstruktur der Bevölkerung liegen Zusammenhänge vor, die für Prognosen genutzt werden können. Darüber hinaus sind aber die Zugänge in WfbM in hohem Grad von unterstützenden Aktivitäten im Bereich der Förderschulen (Berufsorientierung), der Situation auf dem Arbeitsmarkt und der Umsetzung inklusiver Strategien in der Förderung oder Beratung schwerbehinderter Menschen durch alle beteiligten Akteure bedingt. Vor diesem Hintergrund steht die im Rahmen der Studie entwickelte Prognose unter dem Vorbehalt, dass es eine Annahme „unter den gegebenen Rahmenbedingungen“ ist – obwohl sich eine Änderung der Rahmenbedingungen bereits abzeichnet. 112 zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen Textbox12-ZusammenfassungvonErgebnissenderBefragungvon(ehemalig)inWfbMBeschäftigten Unterstützt durch die WfbM konnten 466 in WfbM Beschäftigte befragt werden, die nach Einschätzung der WfbM relativ zu anderen Beschäftigten größere Chancen auf einen Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Ergänzt wurde die Befragung durch eine kleine Stichprobe von ehemalig Beschäftigten, denen der Übergang glückte (n = 24). Diejenigen, denen der Übergang gelang, hatten in der Tendenz die günstigeren individuellen Voraussetzungen. Dazu zählen die Teilnahme an berufsfördernden Maßnahmen oder abgeschlossene Ausbildungen und sie waren z. B. jünger. Nur wenige (3 %) der Beschäftigten wünschten sich in Bezug auf Qualifizierungen oder explizit für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mehr Unterstützung. Knapp 60 % der Befragten hatten vor ihrer Beschäftigung in der WfbM bereits ein Praktikum oder eine Arbeitsstelle in einem Betrieb inne. Knapp 40 % haben bereits darüber nachgedacht, sich um eine Stelle außerhalb der WfbM zu bemühen aber von diesen hat sich nur knapp die Hälfte auf einen solchen Übergang vorbereitet (insbesondere durch Praktika oder durch Wechsel der Arbeitsgruppen in der WfbM). Danach gefragt, weshalb eine Beschäftigung in einem Betrieb außerhalb der WfbM noch nicht gelang bzw. nicht angestrebt wurde, antworteten die in WfbM Beschäftigten vor allem unter Bezug auf die individuellen Einschränkungen. Aussagen, dass sie aufgrund des angenehmen Miteinanders in der WfbM gar nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollten, waren jedoch häufiger als Aussagen, bei denen versuchte Übergänge an Entscheidungen der Betriebe scheiterten. Knapp 60 % der Befragten gaben an, auch zukünftig am liebsten immer in der WfbM zu arbeiten, obgleich nur 43 % davon ausgingen, immer eine entsprechende Hilfestellung zu benötigen. Vor diesem Hintergrund hatte knapp die Hälfte der Befragten noch mit niemandem über einen möglichen Wechsel oder Wunsch eines Wechsels gesprochen. Dennoch gibt es einen relevanten Anteil der Befragten (23,5 %), die am liebsten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten würden – wenn sie hierfür weitere Unterstützung erhielten. Die in WfbM Beschäftigten antizipieren oder erfahren beim Versuch eines Übergangs die als gering empfundene gesellschaftliche Akzeptanz von Menschen mit Behinderung.110 Sie wird auch von allen WfbM als ein Erschwernis beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt betrachtet. Die hohe gesellschaftliche Akzeptanz, welche die Arbeit der WfbM im Allgemeinen hat, verliert an Bedeutung, sobald sich die WfbM gegenüber dem allgemeinen Arbeitsmarkt öffnen wollen, um verbesserte Teilhabemöglichkeiten zu schaffen. Gleichwohl liegen auch wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich betrieblicher Ausbildungen von Jugendlichen mit Behinderungen mit positivem Signal vor, die hier vergleichend herangezogen werden können. Betriebe, die junge Menschen mit Behinderungen ausgebildet haben, berichten überwiegend von guten bis sehr guten Erfahrungen.111 110 vgl. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. (2014), eine Studie über abnehmende Toleranz in der Bevölkerung für Menschen mit geistigen Behinderungen in einer (vermeintlich) inklusiven Gesellschaft. 111 vgl. Enggruber / Rützel (2014) zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen 113 Übergangsförderung als Matchingprozess Textbox13-ZusammenfassungvonErgebnissenzumMatchingzwischenBetriebenundam ÜbergangausderWfbMinteressierteninWfbMBeschäftigten Der Übergang von Beschäftigten aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist vom Grundsatz her ein Machtchingprozess, der die individuellen Voraussetzungen des Beschäftigten und die Erwartungen und Anforderungen eines Betriebes aufeinander beziehen und abgleichen muss. Aus diesem Abgleich ergeben sich gleichermaßen Anforderungen an die Gestaltung des individuellen Förderprozesses als auch verbesserte Übergangschancen des Beschäftigten in WfbM in einen Betrieb. In der durchgeführten Untersuchung wurden nur sehr vereinzelte Fälle der Lernortkooperation beobachtet, die über kurzfristige Praktika hinausgehen. Die WfbM begründen das mit der Festlegung des Betreuungsschlüssels, der solche „zusätzlichen und aufwendigen“ Arbeiten nur sehr bedingt zulässt. In der Untersuchung gibt es ferner Hinweise darauf, dass durch die Kooperation der WfbM, bzw. der dort für die Organisation von Übergängen Zuständigen, mit externen Partnern oder Dienstleistern der Übergang von Beschäftigten aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Aufgabe der externen Partner, im konkreten Fall ein ortsansässiger Träger, ist es, im Einzugsgebiet der WfbM betriebliche Praktikumsplätze oder Beschäftigungsmöglichkeiten zu identifizieren und in Form von Ausschreibungen an die WfbM zu geben, wo Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen oder anderes Personal der WfbM, diese Ausschreibung bei den Beschäftigten der WfbM kommunizieren und so den Übergang von der WfbM in betriebliche Praktika oder (befristete) Beschäftigung anbahnen (Modellprojekt Prignitz). Neben der curricularen oder pädagogischen Gestaltung von Förderprozessen, die auf den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gerichtet sind, können unterschiedliche Formen der Lernortkooperation mit Betrieben und Dienststellen und Integrationsprojekten den Übergang aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Integrationsprojekte als wirtschaftlich selbstständige Unternehmen mit einem Beschäftigungsanteil von min. 25 % besonders betroffener Menschen mit Schwerbehinderung bieten dabei ein Setting, das stärker als in WfbM, Förderung und Beschäftigung miteinander verknüpft. Darüber hinaus haben Integrationsprojekte auch die Aufgabe Menschen mit einer Schwerbehinderung in eine Beschäftigung in Betriebe und Dienststellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln und können somit eine Brücke in betriebliche Beschäftigung außerhalb eines Integrationsprojektes sein. Die Entwicklung von Integra- 114 tionsprojekten durch WfbM-Träger kann hierfür ein sinnvoller Weg für WfbM-Träger sein, sich als Anbieter inklusiver Beschäftigungsformen zu etablieren und den „Durchstieg“ von eigenen WfbM-Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu forcieren. Etablierte Formen der Lernortkooperation zwischen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes und WfbM eröffnen Praktika, Außenarbeitsplätze und ausgelagerte Arbeitsplätze, deren Verbreitung von den Zuständigen verfolgt werden sollte. Für die nachhaltige Gestaltung von Übergängen aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sind die Erwartungen und Bedarfe der Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes die entscheidende Größe. Diese orientieren sich primär an der notwendigen Gestaltung betrieblicher Wertschöpfungsketten. Soziales Engagement kann die Beschäftigung von Menschen mit schweren Behinderungen in zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes flankieren oder temporär ermöglichen, Grundlage nachhaltiger Beschäftigung kann soziales Engagement allein (in der Regel) nicht sein. Die im Rahmen der qualitativen Interviews thematisierten Übergänge in betriebliche Beschäftigung waren entweder das Ergebnis identifizierter (Nischen-) Arbeitsplätze oder das Ergebnis gemeinsam von Betrieben und externer Unterstützung (IFD) entwickelter Arbeitsplätze. Es wäre zu prüfen, inwieweit durch die arbeitswissenschaftlich abgeleitete Um- oder Neuorganisation von Arbeitsabläufen, neue Arbeitsplätze entwickelt werden können, die schwerbehinderten Menschen in der betrieblichen Wertschöpfungskette nachhaltige Beschäftigungsperspektiven eröffnen. Im Zuge des sich zuspitzenden Fachkräftemangels könnten sich zukünftig Tätigkeitsprofile wieder schärfer nach qualifizierten Fachtätigkeiten und Nebentätigkeiten trennen lassen und dadurch zusätzliche Übergangschancen für Beschäftigte aus WfbM bieten. Eine Beratungskooperation von Kammern und geeigneten regional arbeitenden Fachberatungen ist in diesem Zusammenhang zu überlegen. Für Betriebe, die Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung Ausbildungs- oder Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, gibt es vielfältige Förder- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten. Sie können hier in der Vielfalt nicht dargestellt werden. Die Untersuchung hat allerdings ergeben, dass dieses Set an Förderinstrumenten in den Betrieben entweder noch zu wenig bekannt ist oder in der Inanspruchnahme für die Betriebe meist so aufwendig, dass die Betriebe davor zurückschrecken. Bisher informieren der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, aber auch die Integrationsämter und der Integrationsfachdienst fallbezogen über die Instrumente oder im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Die Befunde der vorliegenden Untersuchung legen eine sys- tematischere umfassendere und intensivere Information der Betriebe über die vorhandenen Instrumente der Förderung, verbunden mit einer Dienstleistung für die Inanspruchnahme, nahe. Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob die Förderinstrumente adressatengerecht weiter ausgestaltet werden können und die positiven Ansätze der Kooperation zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt auf dem Gebiet der Teilhabe am Arbeitsleben unter Einbeziehung der Kammern weiter ausgebaut werden können. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen deutlich, dass allein durch punktuelle Initiativen der WfbM keine nachhaltigen flächendeckenden Erfolge für die Übergangsförderung erzielt werden können. Erforderlich ist ein verlässliches zwischen den Akteuren abgestimmten Übergangsmanagement mit einem komplex ansetzendenden Coachingansatz für eine mehrjährige Übergangsphase für interessierte WfbM-Beschäftigte. Um den Gesamtprozess von Beginn an bis einschließlich der Sicherung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt koordinieren zu können, bedarf es eines Prozess- und Strukturverantwortlichen, der als Bindeglied zwischen der WfbM und dem allgemeinen Arbeitsmarkt fungiert. Die Analogie zum Übergangsmanagement Schule-Beruf drängt sich auf, zumal sich der Akteurs-übergreifende Ansatz in Brandenburg und auch in anderen Bundesländern bereits bewährt hat. Insoweit stellt sich die Frage, ob diese beiden Ansätze sinnvoll verknüpft werden können. Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Ausdifferenzierung von Beschäftigungsangeboten für Beschäftigte aus WfbM und die Förderung der Durchlässigkeit von WfbM und allgemeinen Arbeitsmarkt kaskadenartig zu verstehen sind. Angebote von Beschäftigungsalternativen zum „klassischen“ zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen 115 WfbM-Angebot umfassen eine Bandbreite, angefangen bei Außenarbeitsplätzen, betrieblichen Praktika, ausgelagerten Arbeitsplätzen über konkrete Übergangsangebote („training on the job“) bis zur Realisierung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Hierzu gehört auch die Entwicklung von geeigneten Angeboten für WfbM-Beschäftigte insbesondere mit einer Erwerbsminderungsrente, die eine Beschäftigung in sog. Hinzuverdienstbereich anstreben. Wesentliches Ziel bleibt die selbstbestimmte 116 Wahl- und Entscheidungsmöglichkeit von Menschen mit Behinderung über ein geeignetes berufliches Teilhabeangebot in WfbM oder in alternativen Beschäftigungsangeboten. Die Durchlässigkeit der WfbM impliziert dabei zweierlei: die Übergangsoption in geeignete alternative Angebote auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, aber auch ein Rückkehrrecht in die WfbM. Dies gilt es mit Unterstützung aller gesellschaftlich und sozialrechtlich zuständigen Akteure zu befördern. zusaMMenfassende befunde und übergreIfende schlussfolgerungen Literatur- und Quellenverzeichnis 9 Amt für Statistik Berlin Brandenburg & Landesamt für Bauen und Verkehr (2011): Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg 2011 – 2030. Korrigierte Fassung vom 28.01.2015. (AZ: A I 8 – 11). URL: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen/Stat_ Berichte/2012/SB_A01-08-00_2011u00_BB.pdf Amt für Statistik Berlin Brandenburg (2014): Absolventen/Abgänger der allgemeinbildenden Schulen im Land Brandenburg 2013. URL: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/ publikationen/stat_berichte/2014/SB_B01-05-00_2013j01_BB.xls Autorengruppe (2014): Bildung in Deutschland. Bertelsmann-Verlag Bielefeld 2014. 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Januar 2015: https://www.statistikberlin-brandenburg.de/publikationen/stat_berichte/2012/SB_B01-05-00_2011j01_BB.xls Amt für Statistik Berlin Brandenburg (2013): Absolventen/Abgänger der allgemeinbildenden Schulen im Land Brandenburg 2012. Letzter Zugriff 20. Januar 2015: https://www.statistikberlin-brandenburg.de/publikationen/stat_berichte/2013/SB_B01-05-00_2012j01_BB.xls Amt für Statistik Berlin Brandenburg (2014): Absolventen/Abgänger der allgemeinbildenden Schulen im Land Brandenburg 2013. Letzter Zugriff 20. April 2015: https://www.statistikberlin-brandenburg.de/publikationen/stat_berichte/2014/SB_B01-05-00_2013j01_BB.xls Sekundärdaten zu Menschen mit Behinderungen (nur alle zwei Jahre) Amt für Statistik Berlin Brandenburg (2008): Schwerbehinderte Menschen im Land Brandenburg 2007. Letzter Zugriff 20. Januar 2015: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/ publikationen/stat_berichte/2008/SB_K3-1_j-07_BB.xls Amt für Statistik Berlin Brandenburg (2010): Schwerbehinderte Menschen im Land Brandenburg 2009. Letzter Zugriff 20. Januar 2015: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/ publikationen/stat_berichte/2010/SB_K3-1_j02-09_BB.xls Amt für Statistik Berlin Brandenburg (2012): Schwerbehinderte Menschen im Land Brandenburg 2011. Letzter Zugriff 20. Januar 2015: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/ publikationen/stat_berichte/2012/SB_K03-01_00_2011j02_BB.xls Amt für Statistik Berlin Brandenburg (2014): Schwerbehinderte Menschen im Land Brandenburg 2013. Letzter Zugriff 20. Januar 2015: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/ publikationen/stat_berichte/2014/SB_K03-01-00_2013j02_BB.xls lIteratur- und QuellenVerzeIchnIs 121 10 Anhang 10.1 Tabellenanhang Nachfolgende Angaben der Tabellen 26 bis 40 stammen durchweg aus der Befragung von WfbM. Sie stellen auf die Gesamtzahl von 28 WfbM hochgerechnete Werte dar – die Fallzahl der jeweils hierzu antwortenden WfbM ist für einzelne Datenblöcke gesondert angegeben. Tabelle26-AufnahmenindasEingangsverfahren–gesamt Aufnahmen in das Eingangsverfahren – gesamt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Insgesamt 669 587 513 484 491 478 503 davon Frauen 280 238 190 158 200 188 191 Anzahl WfbM mit Angaben 19 19 19 21 22 22 22 1.1.1 Bundesagentur für Arbeit 471 415 334 287 294 297 321 1.1.2 Kriegsopferfürsorge 1.1.3 Rentenversicherungsträger 1.1.4 1 1.1 0 0 3 0 0 0 0 183 162 165 164 183 179 169 Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft 3 2 3 1 2 1 2 1.1.5 Sozialhilfeträger 3 7 7 3 11 1 10 1.1.6 andere Leistungsträger 2 1 1 5 1 0 1 ohne Angaben 7 0 0 24 0 0 0 1.2 Davon (1) nach vorrangiger Behinderungsart Anzahl WfbM mit Angaben 19 19 19 21 22 22 22 1.2.1 Geistige Behinderung 446 360 287 277 245 253 275 1.2.2 Körperliche Behinderung 19 9 12 12 12 13 16 1.2.3 Seelische Behinderung 132 167 169 146 197 169 163 1.2.4 Sinnesbehinderung 7 0 5 16 2 1 4 1.2.5 Lernbehinderung 57 42 31 23 30 38 33 1.2.6 Schwerst-Mehrfachbehinderung* 8 9 9 10 5 4 12 ohne Angaben 0 0 0 0 0 0 0 1.3 Davon (1) nach Grad der Behinderung Anzahl WfbM mit Angaben 17 17 17 19 20 21 21 1.3.1 ohne festgestellten GdB 64 44 50 48 51 65 78 1.3.2 mit GdB unter 50 66 49 57 46 51 35 63 1.3.3 mit GdB von 50 und höher 464 428 350 334 346 351 342 ohne Angaben 75 66 56 56 43 27 20 1.4 122 Davon (1) nach Rehabilitationsträgern Davon (1) nach Wohnform Anzahl WfbM mit Angaben 17 17 17 20 20 21 21 1.4.1 In der Häuslichkeit 464 398 355 323 321 334 382 1.4.2 ambulant betreutes Wohnen 65 56 44 53 35 49 46 1.4.3 (voll)stationäres Wohnen 89 86 67 71 101 82 57 ohne Angaben 51 47 47 37 34 13 18 anhang Aufnahmen in das Eingangsverfahren – gesamt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Anzahl WfbM mit Angaben 19 19 19 20 21 21 21 vor 1945 0 0 0 0 0 0 0 1.5.1945 1945 0 0 0 0 0 0 0 1.5.1946 1946 0 0 0 0 0 0 0 1.5.1947 1947 1 0 2 0 1 0 0 1.5.1948 1948 0 0 0 0 0 0 0 1.5.1949 1949 2 3 0 0 0 0 0 1.5.1950 1950 0 4 0 1 3 0 0 1.5.1951 1951 1 4 0 2 2 0 1 1.5.1952 1952 6 1 0 4 2 0 0 1.5.1953 1953 6 3 2 5 4 0 3 1.5.1954 1954 10 3 4 1 3 2 3 1.5.1955 1955 9 9 3 2 4 6 3 1.5.1956 1956 7 5 9 6 6 3 5 1.5.1957 1957 5 6 7 5 5 3 2 1.5.1958 1958 7 6 9 8 10 7 8 1.5.1959 1959 14 9 5 5 10 8 5 1.5.1960 1960 8 13 7 9 6 7 8 1.5.1961 1961 16 9 7 6 7 7 8 1.5.1962 1962 11 11 12 9 12 9 12 1.5.1963 1963 8 11 9 14 14 6 13 1.5.1964 1964 9 8 9 11 9 12 8 1.5.1965 1965 7 10 12 7 5 9 13 1.5.1966 1966 7 7 6 6 4 15 3 1.5.1967 1967 6 4 11 8 9 9 3 1.5.1968 1968 9 3 9 9 6 5 8 1.5.1969 1969 10 5 6 6 11 8 5 1.5.1970 1970 4 6 4 5 12 4 9 1.5.1971 1971 4 5 2 5 6 7 11 1.5.1972 1972 7 7 7 5 7 7 5 1.5.1973 1973 12 4 3 3 7 2 8 1.5.1974 1974 2 5 6 4 5 5 1 1.5.1975 1975 4 5 7 3 6 3 8 1.5.1976 1976 4 5 5 1 1 3 8 1.5.1977 1977 5 6 3 6 1 8 7 1.5.1978 1978 5 8 10 10 9 7 4 1.5.1979 1979 9 9 6 5 8 9 3 1.5.1980 1980 17 5 7 12 5 3 10 1.5.1981 1981 7 6 2 9 7 7 11 1.5.1982 1982 14 8 13 5 11 14 8 1.5.1983 1983 21 10 9 6 9 4 7 1.5 1.5.1 Davon (1) nach Geburtsjahr anhang 123 Aufnahmen in das Eingangsverfahren – gesamt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 1.5.1984 1984 17 14 13 9 12 10 6 1.5.1985 1985 35 16 13 8 13 10 8 1.5.1986 1986 54 32 10 11 16 12 8 1.5.1987 1987 64 60 18 13 13 10 14 1.5.1988 1988 106 70 38 17 18 11 10 1.5.1989 1989 91 85 63 38 16 11 13 1.5.1990 1990 21 71 80 51 21 19 8 1.5.1991 1991 2 13 47 57 44 27 18 1.5.1992 1992 4 2 15 48 46 42 28 1.5.1993 1993 0 0 3 5 28 56 47 1.5.1994 1994 0 0 0 1 12 35 53 1.5.1995 1995 0 1 0 0 1 8 56 1 0 0 5 24 28 23 19 19 19 21 22 22 22 Jünger (oder o.A.) 1.6 Davon (1) nach Verhalten Anzahl WfbM mit Angaben 1.6.1 mit herausforderndem Verhalten 66 66 70 78 87 71 80 1.6.2 ohne herausforderndes Verhalten 465 405 352 314 327 351 367 ohne Angabe 138 116 91 92 77 56 56 Tabelle27-AufnahmenindasEingangsverfahren–weiblich Aufnahmen in das Eingangsverfahren – weiblich 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 280 238 190 158 200 188 191 Anzahl WfbM mit Angaben 19 19 19 21 22 22 22 1.1.1 Bundesagentur für Arbeit 190 159 121 98 121 113 121 1.1.2 Kriegsopferfürsorge 0 0 1 0 0 0 0 1.1.3 Rentenversicherungsträger 89 77 63 52 74 75 67 1.1.4 Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft 1 1 2 0 0 0 0 1.1.5 Sozialhilfeträger 0 0 2 0 5 0 3 1.1.6 andere Leistungsträger 0 1 1 0 0 0 0 ohne Angaben 0 0 0 8 0 0 0 Anzahl WfbM mit Angaben 19 19 19 21 22 22 22 1.2.1 Geistige Behinderung 178 136 98 92 100 97 106 1.2.2 Körperliche Behinderung 7 3 3 3 6 4 7 1.2.3 Seelische Behinderung 64 80 75 50 84 69 65 1.2.4 Sinnesbehinderung 2 0 1 2 1 1 1 1.2.5 Lernbehinderung 24 15 8 5 9 16 10 1.2.6 Schwerst-Mehrfachbehinderung* 5 4 5 6 0 1 2 ohne Angaben 0 0 0 0 0 0 0 1 Insgesamt, weiblich 1.1 Davon (1) nach Rehabilitationsträgern 1.2 124 Davon (1) nach vorrangiger Behinderungsart anhang Aufnahmen in das Eingangsverfahren – weiblich 1.3 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Davon (1) nach Grad der Behinderung Anzahl WfbM mit Angaben 17 17 17 19 20 21 21 1.3.1 ohne festgestellten GdB 28 18 17 17 20 30 29 1.3.2 mit GdB unter 50 34 20 25 10 18 15 22 1.3.3 mit GdB von 50 und höher 181 170 126 111 147 127 134 ohne Angaben 37 30 22 20 15 16 6 Anzahl WfbM mit Angaben 17 17 17 20 20 21 21 1.4.1 In der Häuslichkeit 202 160 143 113 129 132 147 1.4.2 ambulant betreutes Wohnen 23 23 12 13 16 22 17 1.4.3 (voll)stationäres Wohnen 35 34 21 25 43 26 17 ohne Angaben 20 21 14 7 12 8 10 Anzahl WfbM mit Angaben 19 19 19 20 21 21 21 vor 1945 1.4 1.5 1.5.1 Davon (1) nach Wohnform Davon (1) nach Geburtsjahr 0 0 0 0 0 0 0 1.5.1945 1945 0 0 0 0 0 0 0 1.5.1946 1946 0 0 0 0 0 0 0 1.5.1947 1947 0 0 1 0 0 0 0 1.5.1948 1948 0 0 0 0 0 0 0 1.5.1949 1949 0 2 0 0 0 0 0 1.5.1950 1950 0 1 0 1 0 0 0 1.5.1951 1951 1 2 0 1 2 0 0 1.5.1952 1952 4 0 0 3 1 0 0 1.5.1953 1953 3 2 0 1 3 0 0 1.5.1954 1954 5 0 2 0 0 1 0 1.5.1955 1955 3 3 0 0 1 4 3 1.5.1956 1956 3 2 2 1 2 0 1 1.5.1957 1957 2 1 2 2 2 2 0 1.5.1958 1958 5 1 3 1 5 4 3 1.5.1959 1959 8 5 1 1 4 3 2 1.5.1960 1960 4 7 3 2 1 3 1 1.5.1961 1961 8 5 3 1 3 1 1 1.5.1962 1962 5 6 5 3 5 1 5 1.5.1963 1963 3 6 3 3 7 4 6 1.5.1964 1964 2 5 2 4 3 7 4 1.5.1965 1965 4 2 8 3 1 5 6 1.5.1966 1966 0 4 2 1 1 6 0 1.5.1967 1967 5 4 5 3 3 6 1 anhang 125 Aufnahmen in das Eingangsverfahren – weiblich 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 1.5.1968 1968 2 2 3 7 1 1 3 1.5.1969 1969 6 1 5 1 6 7 3 1.5.1970 1970 2 3 2 3 7 2 4 1.5.1971 1971 1 5 2 2 3 3 4 1.5.1972 1972 4 2 3 3 4 1 3 1.5.1973 1973 4 1 1 1 3 1 5 1.5.1974 1974 1 1 4 3 2 1 0 1.5.1975 1975 3 2 3 0 2 1 3 1.5.1976 1976 1 1 2 0 0 1 4 1.5.1977 1977 2 4 1 3 0 2 4 1.5.1978 1978 3 4 3 5 3 3 0 1.5.1979 1979 7 4 3 0 3 3 0 1.5.1980 1980 7 0 4 4 2 1 4 1.5.1981 1981 1 4 0 4 6 3 3 1.5.1982 1982 8 5 4 1 3 10 2 1.5.1983 1983 12 5 4 1 2 1 3 1.5.1984 1984 7 6 4 2 6 4 2 1.5.1985 1985 18 4 5 6 4 4 4 1.5.1986 1986 19 11 5 3 6 3 2 1.5.1987 1987 24 22 6 4 2 5 9 1.5.1988 1988 37 27 20 5 10 3 2 1.5.1989 1989 37 38 16 15 7 3 6 1.5.1990 1990 6 20 25 16 8 8 4 1.5.1991 1991 1 6 16 16 17 8 3 1.5.1992 1992 2 2 6 14 22 14 9 1.5.1993 1993 0 0 1 3 10 25 19 1.5.1994 1994 0 0 0 0 8 12 21 1.5.1995 1995 0 0 0 0 0 2 24 0 0 0 5 9 9 8 19 19 19 21 22 22 22 Jünger (oder o.A.) 1.6 Davon (1) nach Verhalten Anzahl WfbM mit Angaben 126 1.6.1 mit herausforderndem Verhalten 23 22 21 24 29 22 23 1.6.2 ohne herausforderndes Verhalten 195 161 135 102 136 140 149 ohne Angabe 62 55 34 32 35 26 19 anhang Tabelle28-AufnahmenindasEingangsverfahren–männlich Aufnahmen in das Eingangsverfahren – männlich 1 Insgesamt, männlich 1.1 Davon (1) nach Rehabilitationsträgern 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 389 349 323 326 291 290 312 Anzahl WfbM mit Angaben 19 19 19 21 22 22 22 1.1.1 Bundesagentur für Arbeit 281 256 213 189 173 184 200 1.1.2 Kriegsopferfürsorge 0 0 2 0 0 0 0 1.1.3 Rentenversicherungsträger 94 85 102 112 109 104 102 1.1.4 Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft 2 1 1 1 2 1 2 1.1.5 Sozialhilfeträger 3 7 5 3 6 1 7 1.1.6 andere Leistungsträger 2 0 0 5 1 0 1 ohne Angaben 7 0 0 16 0 0 0 Anzahl WfbM mit Angaben 19 19 19 21 22 22 22 1.2.1 Geistige Behinderung 268 224 189 185 145 156 169 1.2.2 Körperliche Behinderung 12 6 9 9 6 9 9 1.2.3 Seelische Behinderung 68 87 94 96 113 100 98 1.2.4 Sinnesbehinderung 5 0 4 14 1 0 3 1.2.5 Lernbehinderung 33 27 23 18 21 22 23 1.2.6 Schwerst-Mehrfachbehinderung* 3 5 4 4 5 3 10 ohne Angaben 0 0 0 0 0 0 0 Anzahl WfbM mit Angaben 17 17 17 19 20 21 21 1.3.1 ohne festgestellten GdB 36 26 33 31 31 35 49 1.3.2 mit GdB unter 50 32 29 32 36 33 20 41 1.3.3 mit GdB von 50 und höher 283 258 224 223 199 224 208 ohne Angaben 38 36 34 36 28 11 14 1.2 1.3 1.4 Davon (1) nach vorrangiger Behinderungsart Davon (1) nach Grad der Behinderung Davon (1) nach Wohnform Anzahl WfbM mit Angaben 17 17 17 20 20 21 21 1.4.1 In der Häuslichkeit 262 238 212 210 192 202 235 1.4.2 ambulant betreutes Wohnen 42 33 32 40 19 27 29 1.4.3 (voll)stationäres Wohnen 54 52 46 46 58 56 40 ohne Angaben 31 26 33 30 22 5 8 Anzahl WfbM mit Angaben 19 19 19 20 21 21 21 vor 1945 0 0 0 0 0 0 0 1.5.1945 1945 0 0 0 0 0 0 0 1.5.1946 1946 0 0 0 0 0 0 0 1.5.1947 1947 1 0 1 0 1 0 0 1.5 1.5.1 anhang Davon (1) nach Geburtsjahr 127 Aufnahmen in das Eingangsverfahren – männlich 128 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 1.5.1948 1948 0 0 0 0 0 0 0 1.5.1949 1949 2 1 0 0 0 0 0 1.5.1950 1950 0 3 0 0 3 0 0 1.5.1951 1951 0 2 0 1 0 0 1 1.5.1952 1952 2 1 0 1 1 0 0 1.5.1953 1953 3 1 2 4 1 0 3 1.5.1954 1954 5 3 2 1 3 1 3 1.5.1955 1955 6 6 3 2 3 2 0 1.5.1956 1956 4 3 7 5 4 3 4 1.5.1957 1957 3 5 5 3 3 1 2 1.5.1958 1958 2 5 6 7 5 3 5 1.5.1959 1959 6 4 4 4 6 5 3 1.5.1960 1960 4 6 4 7 5 4 7 1.5.1961 1961 8 4 4 5 4 6 7 1.5.1962 1962 6 5 7 6 7 8 7 1.5.1963 1963 5 5 6 11 7 2 7 1.5.1964 1964 7 3 7 7 6 5 4 1.5.1965 1965 3 8 4 4 4 4 7 1.5.1966 1966 7 3 4 5 3 9 3 1.5.1967 1967 1 0 6 5 6 3 2 1.5.1968 1968 7 1 6 2 5 4 5 1.5.1969 1969 4 4 1 5 5 1 2 1.5.1970 1970 2 3 2 2 5 2 5 1.5.1971 1971 3 0 0 3 3 4 7 1.5.1972 1972 3 5 4 2 3 6 2 1.5.1973 1973 8 3 2 2 4 1 3 1.5.1974 1974 1 4 2 1 3 4 1 1.5.1975 1975 1 3 4 3 4 2 5 1.5.1976 1976 3 4 3 1 1 2 4 1.5.1977 1977 3 2 2 3 1 6 3 1.5.1978 1978 2 4 7 5 6 4 4 1.5.1979 1979 2 5 3 5 5 6 3 1.5.1980 1980 10 5 3 8 3 2 6 1.5.1981 1981 6 2 2 5 1 4 8 1.5.1982 1982 6 3 9 4 8 4 6 1.5.1983 1983 9 5 5 5 7 3 4 1.5.1984 1984 10 8 9 7 6 6 4 1.5.1985 1985 17 12 8 2 9 6 4 1.5.1986 1986 35 21 5 8 10 9 6 1.5.1987 1987 40 38 12 9 11 5 5 1.5.1988 1988 69 43 18 12 8 8 8 anhang Aufnahmen in das Eingangsverfahren – männlich 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 1.5.1989 1989 54 47 47 23 9 8 7 1.5.1990 1990 15 51 55 35 13 11 4 1.5.1991 1991 1 7 31 41 27 19 15 1.5.1992 1992 2 0 9 34 24 28 19 1.5.1993 1993 0 0 2 2 18 31 28 1.5.1994 1994 0 0 0 1 4 23 32 1.5.1995 1995 0 1 0 0 1 6 32 1 0 0 0 15 19 15 Anzahl WfbM mit Angaben 19 19 19 21 22 22 22 1.6.1 mit herausforderndem Verhalten 43 44 49 54 58 49 57 1.6.2 ohne herausforderndes Verhalten 270 244 217 212 191 211 218 ohne Angabe 76 61 57 60 42 30 37 Jünger (oder o.A.) 1.6 Davon (1) nach Verhalten Tabelle29-AufnahmenindenBerufsbildungsbereich–gesamt Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich – gesamt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Anzahl der Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich 671 604 542 529 493 466 516 Davon (2) Frauen 263 253 213 190 191 186 206 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 2.1.1 Bundesagentur für Arbeit 474 443 361 343 303 311 320 2.1.2 Kriegsopferfürsorge 0 0 0 0 0 0 0 2.1.3 Rentenversicherungsträger 193 159 172 178 185 152 190 2.1.4 Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft 2 1 7 6 4 2 5 2.1.5 Sozialhilfeträger 0 0 0 0 0 0 0 2.1.6 andere Leistungsträger 2 1 2 2 1 1 1 ohne Angaben 0 0 0 0 0 0 0 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 2.2.1 Geistige Behinderung 428 342 274 265 239 232 264 2.2.2 Körperliche Behinderung 16 12 12 13 15 8 16 2.2.3 Seelische Behinderung 137 163 180 171 184 152 165 2.2.4 Sinnesbehinderung 0 0 3 5 2 2 4 2.2.5 Lernbehinderung 43 43 42 32 32 44 36 2.2.6 Schwerst-Mehrfachbehinderung* 6 13 15 17 6 10 17 ohne Angaben 41 31 16 26 15 18 14 2 2.1 2.2 Davon (2) nach Rehabilitationsträgern Davon (2) nach vorrangiger Behinderungsart anhang 129 Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich – gesamt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Anzahl WfbM mit Angaben 18 18 18 20 20 21 22 2.3.1 ohne festgestellten GdB 62 45 54 43 50 61 86 2.3.2 mit GdB unter 50 31 31 42 33 30 21 45 2.3.3 mit GdB von 50 und höher 498 464 397 396 371 358 369 ohne Angaben 80 64 49 57 42 26 16 Anzahl WfbM mit Angaben 18 19 19 21 21 22 23 2.4.1 In der Häuslichkeit 474 420 393 361 338 353 380 2.4.2 ambulant betreutes Wohnen 63 65 56 60 38 47 61 2.4.3 (voll)stationäres Wohnen 75 94 66 86 100 66 75 ohne Angaben 59 25 27 22 17 0 0 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 21 21 21 21 vor 1945 0 0 0 0 0 0 0 2.5.1945 1945 0 0 0 0 0 0 0 2.5.1946 1946 0 0 0 0 0 0 0 2.5.1947 1947 1 0 2 0 0 1 0 2.5.1948 1948 0 0 0 0 0 0 0 2.5.1949 1949 2 1 0 0 0 0 0 2.5.1950 1950 1 5 1 1 3 0 0 2.5.1951 1951 1 4 0 3 2 0 1 2.5.1952 1952 6 1 0 4 1 0 0 2.5.1953 1953 4 5 2 3 6 0 2 2.5.1954 1954 10 3 4 5 3 3 1 2.5.1955 1955 10 6 3 1 4 1 7 2.5.1956 1956 6 7 10 6 6 3 7 2.5.1957 1957 4 4 7 6 8 4 2 2.5.1958 1958 14 4 10 9 11 7 12 2.5.1959 1959 13 8 7 4 6 7 7 2.5.1960 1960 9 10 7 13 9 6 9 2.5.1961 1961 15 6 8 11 8 7 7 2.3 2.4 2.5 2.5.1 130 Davon (2) nach Grad der Behinderung Davon (2) nach Wohnform Davon (2) nach Geburtsjahr 2.5.1962 1962 9 9 10 10 9 8 15 2.5.1963 1963 10 11 11 13 14 4 12 2.5.1964 1964 10 9 11 15 10 10 8 2.5.1965 1965 7 6 12 9 6 10 8 2.5.1966 1966 8 6 10 7 7 12 5 anhang Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich – gesamt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2.5.1967 1967 7 3 10 9 9 6 4 2.5.1968 1968 10 6 11 8 8 2 9 2.5.1969 1969 11 3 8 4 10 8 8 2.5.1970 1970 4 4 2 4 8 4 8 2.5.1971 1971 6 8 5 6 7 7 12 2.5.1972 1972 5 8 5 4 8 5 6 2.5.1973 1973 9 5 3 5 4 2 6 2.5.1974 1974 3 11 9 4 5 5 5 2.5.1975 1975 4 5 8 3 4 4 8 2.5.1976 1976 4 3 7 3 4 2 6 2.5.1977 1977 5 6 7 6 2 6 9 2.5.1978 1978 5 7 9 9 9 5 5 2.5.1979 1979 12 13 7 7 7 9 5 2.5.1980 1980 16 6 11 13 6 4 7 2.5.1981 1981 7 7 7 9 6 7 5 2.5.1982 1982 15 9 10 10 6 10 12 2.5.1983 1983 21 14 11 9 6 6 6 2.5.1984 1984 19 20 11 11 14 12 9 2.5.1985 1985 32 25 11 13 12 11 12 2.5.1986 1986 64 31 16 10 17 10 12 2.5.1987 1987 71 62 18 16 11 13 10 2.5.1988 1988 91 78 34 18 16 12 9 2.5.1989 1989 85 88 64 35 18 11 16 2.5.1990 1990 21 62 78 58 26 20 9 2.5.1991 1991 2 13 48 68 41 31 19 2.5.1992 1992 2 2 15 38 58 38 25 2.5.1993 1993 0 0 2 5 29 57 50 2.5.1994 1994 0 0 0 2 6 40 57 2.5.1995 1995 0 0 0 0 0 9 40 0 0 0 22 23 27 24 Anzahl WfbM mit Angaben 17 17 17 18 18 19 19 2.6.1 Mit Rente wegen voller Erwerbsminderung 111 104 128 111 108 92 126 2.6.2 Ohne Rente wegen voller Erwerbsminderung 374 362 298 249 260 261 284 2.6.3 Unbekannt, ob Rente wegen voller Erwerbsminderung 110 82 73 79 54 68 65 ohne Angaben 76 56 43 90 71 45 41 ohne Angaben 2.6 Davon (2) nach Erwerbsminderungsrente anhang 131 Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich – gesamt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 2.7.1 Regelschule 16 5 7 1 2 6 6 2.7.2 Förderschule 277 243 194 163 126 141 153 2.7.3 berufsvorbereitende Maßnahme von Agentur/Jobcenter 66 64 63 51 51 62 49 2.7.4 berufsbildende Maßnahme von Agentur/Jobcenter 19 23 25 12 16 15 20 2.7.5 Arbeitslosigkeit ohne vorherige Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt 33 21 25 22 19 18 28 2.7.6 Arbeitslosigkeit mit vorheriger Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt 46 55 46 55 51 54 76 2.7.7 Integrationsprojekt nach § 132 SGB IX 15 16 14 12 21 11 8 2.7.8 Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt (ohne Integrationsprojekte) 4 2 5 2 3 3 2 2.7.9 andere Werkstatt 11 9 9 7 15 13 14 2.7.10 Unterstützte Beschäftigung nach § 38 a SGB IX 1 0 0 3 3 4 4 2.7.11 Förder-/Beschäftigungsbereich an der WfbM, §136 Abs. 3 SGB IX 5 8 2 7 3 4 3 2.7.12 sonstiges / nicht bekannt 56 52 60 74 66 52 75 ohne Angaben 122 106 92 120 117 83 78 Davon (2) nach Zugang unmittelbar aus bzw. im Anschluss an 2.7 2.8 Davon (2) nach Verhalten Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 2.8.1 mit herausforderndem Verhalten 65 56 69 73 87 63 74 2.8.2 ohne herausforderndes Verhalten 415 377 327 295 267 292 340 ohne Angaben 191 171 146 161 139 111 102 Tabelle30-AufnahmenindenBerufsbildungsbereich–weiblich Aufnahmen in Berufsbildungsbereich – weiblich 132 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 263 253 213 190 191 186 206 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 2.1.1 Bundesagentur für Arbeit 183 170 139 124 122 116 130 2.1.2 Kriegsopferfürsorge 0 0 0 0 0 0 0 2.1.3 Rentenversicherungsträger 79 81 69 65 68 70 76 2.1.4 Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft 1 1 4 1 1 0 0 2.1.5 Sozialhilfeträger 0 0 0 0 0 0 0 2.1.6 andere Leistungsträger 0 1 1 0 0 0 0 ohne Angaben 0 0 0 0 0 0 0 2 Anzahl der Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich 2.1 Davon (2) nach Rehabilitationsträgern anhang Aufnahmen in Berufsbildungsbereich – weiblich 2.2 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Davon (2) nach vorrangiger Behinderungsart Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 2.2.1 Geistige Behinderung 153 129 101 101 97 86 112 2.2.2 Körperliche Behinderung 7 4 4 4 5 4 7 2.2.3 Seelische Behinderung 62 82 74 55 76 58 63 2.2.4 Sinnesbehinderung 0 0 1 1 1 1 2 2.2.5 Lernbehinderung 17 16 17 10 8 21 15 2.2.6 Schwerst-Mehrfachbehinderung* 4 6 7 8 1 5 4 ohne Angaben 20 16 9 11 3 11 3 2.3 Davon (2) nach Grad der Behinderung Anzahl WfbM mit Angaben 18 18 18 20 20 21 22 2.3.1 ohne festgestellten GdB 27 17 22 15 19 25 35 2.3.2 mit GdB unter 50 18 18 19 12 11 10 18 2.3.3 mit GdB von 50 und höher 183 188 153 140 147 135 148 ohne Angaben 35 30 19 23 14 16 5 Anzahl WfbM mit Angaben 18 19 19 21 21 22 23 2.4.1 In der Häuslichkeit 188 178 166 141 127 140 156 2.4.2 ambulant betreutes Wohnen 20 26 18 15 15 21 26 2.4.3 (voll)stationäres Wohnen 28 37 20 27 43 25 24 ohne Angaben 27 12 9 7 6 0 0 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 21 21 21 21 vor 1945 2.4 2.5 2.5.1 Davon (2) nach Wohnform Davon (2) nach Geburtsjahr 0 0 0 0 0 0 0 2.5.1945 1945 0 0 0 0 0 0 0 2.5.1946 1946 0 0 0 0 0 0 0 2.5.1947 1947 0 0 1 0 0 0 0 2.5.1948 1948 0 0 0 0 0 0 0 2.5.1949 1949 0 1 0 0 0 0 0 2.5.1950 1950 0 2 1 1 0 0 0 2.5.1951 1951 1 2 0 1 2 0 0 2.5.1952 1952 4 0 0 3 1 0 0 2.5.1953 1953 2 4 0 1 4 0 0 2.5.1954 1954 6 0 2 2 0 1 0 2.5.1955 1955 3 2 0 0 1 1 4 2.5.1956 1956 2 3 2 1 2 0 2 2.5.1957 1957 2 2 3 3 2 2 0 2.5.1958 1958 5 2 3 2 3 5 5 2.5.1959 1959 8 5 2 1 2 3 3 anhang 133 Aufnahmen in Berufsbildungsbereich – weiblich 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2.5.1960 1960 4 6 3 4 2 2 4 2.5.1961 1961 8 4 2 2 1 1 1 2.5.1962 1962 4 5 4 3 4 2 5 2.5.1963 1963 4 4 4 2 9 3 5 2.5.1964 1964 2 5 5 4 4 6 4 2.5.1965 1965 4 2 8 5 2 5 2 2.5.1966 1966 1 3 3 2 2 4 1 2.5.1967 1967 6 3 5 5 4 5 3 2.5.1968 1968 4 1 5 8 3 0 3 2.5.1969 1969 5 1 4 1 4 7 5 2.5.1970 1970 2 2 1 2 5 3 3 2.5.1971 1971 0 5 1 2 2 3 6 2.5.1972 1972 2 4 3 1 5 1 3 2.5.1973 1973 3 1 1 2 1 2 4 2.5.1974 1974 1 9 6 3 2 1 0 2.5.1975 1975 3 1 5 1 2 2 6 2.5.1976 1976 1 0 3 1 1 0 2 2.5.1977 1977 2 4 3 3 0 1 7 2.5.1978 1978 2 2 2 5 4 2 1 2.5.1979 1979 7 6 3 1 1 5 0 2.5.1980 1980 6 1 6 4 1 1 3 2.5.1981 1981 1 3 1 3 5 2 1 2.5.1982 1982 8 3 5 3 1 7 3 2.5.1983 1983 10 8 6 3 2 2 4 2.5.1984 1984 7 7 3 2 5 6 2 2.5.1985 1985 14 6 4 6 2 6 5 2.5.1986 1986 21 14 7 3 7 3 4 2.5.1987 1987 24 23 7 7 1 6 8 2.5.1988 1988 27 31 17 5 6 5 1 2.5.1989 1989 39 42 20 16 8 1 7 2.5.1990 1990 7 16 29 20 13 12 4 2.5.1991 1991 1 6 16 26 16 8 8 2.5.1992 1992 0 2 6 10 28 11 8 2.5.1993 1993 0 0 1 3 9 25 21 2.5.1994 1994 0 0 0 2 3 12 22 2.5.1995 1995 0 0 0 0 0 4 17 0 0 0 5 9 8 9 ohne Angaben 134 anhang Aufnahmen in Berufsbildungsbereich – weiblich 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Anzahl WfbM mit Angaben 17 17 17 18 18 19 19 2.6.1 Mit Rente wegen voller Erwerbsminderung 45 47 52 43 43 47 51 2.6.2 Ohne Rente wegen voller Erwerbsminderung 138 136 110 88 99 94 117 2.6.3 Unbekannt, ob Rente wegen voller Erwerbsminderung 46 42 33 29 23 26 28 ohne Angaben 34 28 18 30 26 19 10 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 2.7.1 Regelschule 11 2 2 1 0 2 2 2.7.2 Förderschule 101 98 78 60 56 56 64 2.7.3 berufsvorbereitende Maßnahme von Agentur / Jobcenter 24 16 20 20 18 25 24 2.7.4 berufsbildende Maßnahme von Agentur / Jobcenter 5 10 10 6 8 5 13 2.7.5 Arbeitslosigkeit ohne vorherige Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt 10 8 12 8 5 6 12 2.7.6 Arbeitslosigkeit mit vorheriger Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt 18 27 18 19 25 17 24 2.7.7 Integrationsprojekt nach § 132 SGB IX 8 11 5 4 7 5 3 2.7.8 Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt (ohne Integrationsprojekte) 2 1 4 2 2 2 2 2.7.9 andere Werkstatt 7 1 3 1 6 6 3 2.7.10 Unterstützte Beschäftigung nach § 38 a SGB IX 1 0 0 2 1 2 2 2.7.11 Förder- / Beschäftigungsbereich an der WfbM, §136 Abs. 3 SGB IX 4 1 1 3 1 2 1 2.7.12 sonstiges / nicht bekannt 20 23 24 22 21 25 22 ohne Angaben 52 55 36 42 41 33 34 2.6 2.7 2.8 Davon (2) nach Erwerbsminderungsrente Davon (2) nach Zugang unmittelbar aus bzw. im Anschluss an Davon (2) nach Verhalten Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 2.8.1 mit herausforderndem Verhalten 21 20 24 22 25 19 19 2.8.2 ohne herausforderndes Verhalten 160 149 131 103 108 122 142 ohne Angaben 82 84 58 65 58 45 45 anhang 135 Tabelle31-AufnahmenindenBerufsbildungsbereich–männlich Aufnahmen in Berufsbildungsbereich – männlich 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 408 351 329 339 302 280 310 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 2.1.1 Bundesagentur für Arbeit 291 273 222 219 181 195 190 2.1.2 Kriegsopferfürsorge 2.1.3 Rentenversicherungsträger 2.1.4 2.1.5 2.1.6 2 Anzahl der Aufnahmen in den Berufsbildungsbereich 2.1 Davon (2) nach Rehabilitationsträgern 2.2 0 0 0 0 0 0 78 103 113 117 82 114 Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft 1 0 3 5 3 2 5 Sozialhilfeträger 0 0 0 0 0 0 0 andere Leistungsträger 2 0 1 2 1 1 1 ohne Angaben 0 0 0 0 0 0 0 Davon (2) nach vorrangiger Behinderungsart Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 2.2.1 Geistige Behinderung 275 213 173 164 142 146 152 2.2.2 Körperliche Behinderung 9 8 8 9 10 4 9 2.2.3 Seelische Behinderung 75 81 106 116 108 94 102 2.2.4 Sinnesbehinderung 0 0 2 4 1 1 2 2.2.5 Lernbehinderung 26 27 25 22 24 23 21 2.2.6 Schwerst-Mehrfachbehinderung* 2 7 8 9 5 5 13 ohne Angaben 21 15 7 15 12 7 11 2.3 Davon (2) nach Grad der Behinderung Anzahl WfbM mit Angaben 18 18 18 20 20 21 22 2.3.1 ohne festgestellten GdB 35 28 32 28 31 36 51 2.3.2 mit GdB unter 50 13 13 23 21 19 11 27 2.3.3 mit GdB von 50 und höher 315 276 244 256 224 223 221 ohne Angaben 45 34 30 34 28 10 11 2.4 Davon (2) nach Wohnform Anzahl WfbM mit Angaben 18 19 19 21 21 22 23 2.4.1 In der Häuslichkeit 286 242 227 220 211 213 224 2.4.2 ambulant betreutes Wohnen 43 39 38 45 23 26 35 2.4.3 (voll)stationäres Wohnen 47 57 46 59 57 41 51 ohne Angaben 32 13 18 15 11 0 0 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 21 21 21 21 vor 1945 0 0 0 0 0 0 0 2.5.1945 1945 0 0 0 0 0 0 0 2.5.1946 1946 0 0 0 0 0 0 0 2.5 2.5.1 136 0 114 anhang Davon (2) nach Geburtsjahr Aufnahmen in Berufsbildungsbereich – männlich 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2.5.1947 1947 1 0 1 0 0 1 0 2.5.1948 1948 0 0 0 0 0 0 0 2.5.1949 1949 2 0 0 0 0 0 0 2.5.1950 1950 1 3 0 0 3 0 0 2.5.1951 1951 0 2 0 2 0 0 1 2.5.1952 1952 2 1 0 1 0 0 0 2.5.1953 1953 2 1 2 2 2 0 2 2.5.1954 1954 4 3 2 3 3 2 1 2.5.1955 1955 7 4 3 1 3 0 3 2.5.1956 1956 4 4 8 5 4 3 5 2.5.1957 1957 2 2 4 3 6 2 2 2.5.1958 1958 9 2 7 7 8 2 7 2.5.1959 1959 5 3 5 3 4 4 4 2.5.1960 1960 5 4 4 9 7 4 5 2.5.1961 1961 7 2 6 9 7 6 6 2.5.1962 1962 5 4 6 7 5 6 10 2.5.1963 1963 6 7 7 11 5 1 7 2.5.1964 1964 8 4 6 11 6 4 4 2.5.1965 1965 3 4 4 4 4 5 6 2.5.1966 1966 7 3 7 5 5 8 4 2.5.1967 1967 1 0 5 4 5 1 1 2.5.1968 1968 6 5 6 0 5 2 6 2.5.1969 1969 6 2 4 3 6 1 3 2.5.1970 1970 2 2 1 2 3 1 5 2.5.1971 1971 6 3 4 4 5 4 6 2.5.1972 1972 3 4 2 3 3 4 3 2.5.1973 1973 6 4 2 3 3 0 2 2.5.1974 1974 2 2 3 1 3 4 5 2.5.1975 1975 1 4 3 2 2 2 2 2.5.1976 1976 3 3 4 2 3 2 4 2.5.1977 1977 3 2 4 3 2 5 2 2.5.1978 1978 3 5 7 4 5 3 4 2.5.1979 1979 5 7 4 6 6 4 5 2.5.1980 1980 10 5 5 9 5 3 4 2.5.1981 1981 6 4 6 6 1 5 4 2.5.1982 1982 7 6 5 7 5 3 9 2.5.1983 1983 11 6 5 6 4 4 2 2.5.1984 1984 12 13 8 9 9 6 7 2.5.1985 1985 18 19 7 7 10 5 7 2.5.1986 1986 43 17 9 7 10 7 8 2.5.1987 1987 47 39 11 9 10 7 2 2.5.1988 1988 64 47 17 13 10 7 8 2.5.1989 1989 46 46 44 19 10 10 9 anhang 137 Aufnahmen in Berufsbildungsbereich – männlich 2007 2009 2010 2011 2012 2013 2.5.1990 1990 14 46 49 38 13 8 5 2.5.1991 1991 1 7 32 42 25 23 11 2.5.1992 1992 2 0 9 28 30 27 17 2.5.1993 1993 0 0 1 2 20 32 29 2.5.1994 1994 0 0 0 0 3 28 35 2.5.1995 1995 0 0 0 0 0 5 23 0 0 0 17 14 19 15 Anzahl WfbM mit Angaben 17 17 17 18 18 19 19 2.6.1 Mit Rente wegen voller Erwerbsminderung 66 57 76 68 65 45 75 2.6.2 Ohne Rente wegen voller Erwerbsminderung 236 226 188 161 161 167 167 2.6.3 Unbekannt, ob Rente wegen voller Erwerbsminderung 64 40 40 50 31 42 37 ohne Angaben 42 28 25 60 45 26 31 20 20 20 22 22 22 23 ohne Angaben 2.6 2.7 Davon (2) nach Erwerbsminderungsrente Davon (2) nach Zugang unmittelbar aus bzw. im Anschluss an Anzahl WfbM mit Angaben 2.7.1 Regelschule 5 3 5 0 2 4 4 2.7.2 Förderschule 176 145 116 103 70 85 89 2.7.3 berufsvorbereitende Maßnahme von Agentur/Jobcenter 42 48 43 31 33 37 25 2.7.4 berufsbildende Maßnahme von Agentur/Jobcenter 14 13 15 6 8 10 7 2.7.5 Arbeitslosigkeit ohne vorherige Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt 23 13 13 14 14 12 16 2.7.6 Arbeitslosigkeit mit vorheriger Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt 28 28 28 36 26 37 52 2.7.7 Integrationsprojekt nach § 132 SGB IX 7 5 9 8 14 6 5 2.7.8 Beschäftigung auf. allg. Arbeitsmarkt (ohne Integrationsprojekte) 2 1 1 0 1 1 0 2.7.9 andere Werkstatt 4 8 6 6 9 7 11 2.7.10 Unterstützte Beschäftigung nach § 38 a SGB IX 0 0 0 1 2 2 2 2.7.11 Förder-/Beschäftigungsbereich an der WfbM, §136 Abs. 3 SGB IX 1 7 1 4 2 2 2 2.7.12 sonstiges / nicht bekannt 36 29 36 52 45 27 53 ohne Angaben 70 51 56 78 76 50 44 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 2.8.1 mit herausforderndem Verhalten 44 36 45 51 62 44 55 2.8.2 ohne herausforderndes Verhalten 255 228 196 192 159 170 198 ohne Angaben 109 87 88 96 81 66 57 2.8 138 2008 anhang Davon (2) nach Verhalten Tabelle32-AufnahmenindenArbeitsbereich–gesamt Aufnahmen in den Arbeitsbereich – gesamt 4 Insgesamt 4.1 Davon (4) nach Rehabilitationsträgern 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 555 557 576 662 599 549 526 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 4.1.1 Bundesagentur für Arbeit 4 23 38 20 28 19 20 4.1.2 Kriegsopferfürsorge 0 0 0 1 1 0 1 4.1.3 Rentenversicherungsträger 8 8 9 7 4 10 9 4.1.4 Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft 5 0 1 2 2 1 1 4.1.5 Sozialhilfeträger 538 522 525 630 562 517 494 4.1.6 andere Leistungsträger 1 4 3 2 2 2 1 ohne Angaben 1 0 0 0 0 0 0 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 4.2.1 Geistige Behinderung 374 339 362 414 316 309 280 4.2.2 Körperliche Behinderung 10 12 12 10 8 13 17 4.2.3 Seelische Behinderung 99 126 116 136 166 145 179 4.2.4 Sinnesbehinderung 3 0 0 2 3 14 1 4.2.5 Lernbehinderung 36 38 51 42 51 33 31 4.2.6 Schwerst-Mehrfachbehinderung* 15 19 7 10 11 12 6 ohne Angaben 18 23 28 48 44 23 12 4.2 4.3 Davon (4) nach vorrangiger Behinderungsartart Davon (4) nach Grad der Behinderung Anzahl WfbM mit Angaben 18 18 18 19 19 20 21 4.3.1 ohne festgestellten GdB 23 40 56 46 43 39 33 4.3.2 mit GdB unter 50 9 10 17 18 24 16 27 4.3.3 mit GdB von 50 und höher 459 444 423 509 409 428 407 ohne Angaben 64 63 80 89 123 66 59 4.4 Davon (4) nach Wohnform Anzahl WfbM mit Angaben 19 19 19 20 20 21 22 4.4.1 In der Häuslichkeit 337 353 374 416 372 358 337 4.4.2 ambulant betreutes Wohnen 70 53 68 88 73 80 59 4.4.3 (voll)stationäres Wohnen 116 115 96 108 95 86 101 ohne Angaben 32 36 38 50 59 25 29 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 20 21 21 22 vor 1945 1 0 0 0 0 0 0 4.5.1945 1945 0 0 0 0 0 0 0 4.5.1946 1946 0 0 0 0 0 0 0 4.5.1947 1947 0 1 0 0 1 0 0 4.5 4.5.1 Davon (4) nach Geburtsjahr anhang 139 Aufnahmen in den Arbeitsbereich – gesamt 140 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 4.5.1948 1948 1 1 1 0 0 0 0 4.5.1949 1949 1 2 2 0 0 0 0 4.5.1950 1950 5 4 0 1 2 2 3 4.5.1951 1951 6 3 1 6 3 2 6 4.5.1952 1952 7 5 4 2 2 1 2 4.5.1953 1953 5 1 5 2 4 1 8 4.5.1954 1954 4 10 8 4 4 9 2 4.5.1955 1955 3 6 7 8 1 1 3 4.5.1956 1956 5 5 6 2 9 6 4 4.5.1957 1957 6 7 5 8 6 7 7 4.5.1958 1958 4 9 7 8 10 7 10 4.5.1959 1959 9 10 11 10 9 8 6 4.5.1960 1960 6 8 9 11 7 11 9 4.5.1961 1961 9 11 11 10 8 11 13 4.5.1962 1962 9 6 9 12 8 9 10 4.5.1963 1963 12 7 8 8 8 11 11 4.5.1964 1964 12 13 8 9 12 11 11 4.5.1965 1965 11 10 4 12 11 10 12 4.5.1966 1966 8 9 9 6 10 5 6 4.5.1967 1967 5 9 7 4 10 6 8 4.5.1968 1968 7 6 8 9 7 7 8 4.5.1969 1969 10 5 8 12 11 8 9 4.5.1970 1970 10 8 9 6 5 7 12 4.5.1971 1971 7 6 6 10 8 5 9 4.5.1972 1972 5 5 2 6 7 8 10 4.5.1973 1973 4 6 4 8 3 9 5 4.5.1974 1974 4 5 4 5 5 5 1 4.5.1975 1975 7 3 6 10 8 5 7 4.5.1976 1976 10 2 5 4 13 3 3 4.5.1977 1977 10 8 4 8 7 7 7 4.5.1978 1978 13 7 8 5 5 10 8 4.5.1979 1979 7 13 8 12 12 10 10 4.5.1980 1980 11 16 9 12 7 8 10 4.5.1981 1981 17 21 6 12 9 10 9 4.5.1982 1982 17 12 16 16 14 13 7 4.5.1983 1983 22 19 21 19 17 13 15 4.5.1984 1984 52 32 18 25 15 12 14 4.5.1985 1985 50 50 35 29 12 15 10 4.5.1986 1986 61 40 51 29 15 15 10 4.5.1987 1987 77 74 58 51 20 18 22 4.5.1988 1988 20 63 76 67 43 20 16 4.5.1989 1989 5 19 67 87 59 34 21 anhang Aufnahmen in den Arbeitsbereich – gesamt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 4.5.1990 1990 0 0 21 65 78 49 24 4.5.1991 1991 0 0 3 9 44 62 39 4.5.1992 1992 0 0 0 2 16 41 45 4.5.1993 1993 0 0 0 0 3 5 32 4.5.1994 1994 0 0 0 0 0 3 2 4.5.1995 1995 0 0 1 1 0 0 1 0 0 0 20 31 29 29 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 4.6.1 Mit Rente wegen voller Erwerbsminderung 161 154 147 157 172 166 172 4.6.2 Ohne Rente wegen voller Erwerbsminderung 282 314 320 393 324 286 261 4.6.3 Unbekannt, ob Rente wegen voller Erwerbsminderung 60 32 44 36 31 20 16 ohne Angaben 52 57 65 76 72 77 77 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 4.7.1 Berufsbildungsbereich der WfbM 465 453 466 494 453 384 341 4.7.2 Wiedereingliederung nach beendeter Beschäftigung auf allg. Arbeitsmarkt 2 2 2 11 1 3 5 4.7.3 andere Werkstatt 31 44 41 60 49 63 69 4.7.4 Förder-/Beschäftigungsbereich an der WfbM, §136 Abs. 3 SGB IX 2 2 2 5 1 2 2 4.7.5 sonstiges / nicht bekannt 27 29 32 38 40 36 56 ohne Angaben 28 27 33 54 55 61 53 jünger oder ohne Angaben 4.6 4.7 4.8 Davon (4) nach Erwerbsminderungsrente Davon (4) nach Zugang unmittelbar aus bzw. im Anschluss an Davon (4) nach Verhalten Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 4.8.1 mit herausforderndem Verhalten 48 51 71 80 69 76 94 4.8.2 ohne herausforderndes Verhalten 375 358 371 422 369 344 341 ohne Angaben 132 148 134 160 161 129 91 anhang 141 Tabelle33-AufnahmenindenArbeitsbereich–weiblich Aufnahmen in den Arbeitsbereich – weiblich 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 224 209 220 250 236 205 217 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 4.1.1 Bundesagentur für Arbeit 0 4 14 9 6 4 9 4.1.2 Kriegsopferfürsorge 0 0 0 1 0 0 0 4.1.3 Rentenversicherungsträger 0 2 3 4 1 3 6 4.1.4 Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft 4.1.5 Sozialhilfeträger 4.1.6 4 Insgesamt - weiblich 4.1 Davon (4) nach Rehabilitationsträgern 4.2 0 0 1 1 0 0 201 202 235 227 198 201 andere Leistungsträger 0 2 1 0 1 0 1 ohne Angaben 0 0 0 0 0 0 0 Davon (4) nach vorrangiger Behinderungsartart Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 4.2.1 Geistige Behinderung 154 126 135 143 119 115 117 4.2.2 Körperliche Behinderung 4 2 3 5 3 3 7 4.2.3 Seelische Behinderung 37 39 49 59 66 56 77 4.2.4 Sinnesbehinderung 1 0 0 0 2 3 0 4.2.5 Lernbehinderung 11 20 17 17 24 10 10 4.2.6 Schwerst-Mehrfachbehinderung* 7 13 3 5 6 8 4 ohne Angaben 10 9 13 21 16 10 2 4.3 Davon (4) nach Grad der Behinderung Anzahl WfbM mit Angaben 18 18 18 19 19 20 21 4.3.1 ohne festgestellten GdB 7 15 26 16 19 8 13 4.3.2 mit GdB unter 50 2 5 5 9 11 10 12 4.3.3 mit GdB von 50 und höher 185 167 152 185 169 161 172 ohne Angaben 30 22 37 40 37 26 20 4.4 Davon (4) nach Wohnform Anzahl WfbM mit Angaben 19 19 19 20 20 21 22 4.4.1 In der Häuslichkeit 143 135 151 162 151 136 147 4.4.2 ambulant betreutes Wohnen 27 23 24 31 23 27 25 4.4.3 (voll)stationäres Wohnen 41 39 28 39 40 30 36 ohne Angaben 13 12 17 18 22 12 9 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 20 21 21 22 vor 1945 0 0 0 0 0 0 0 4.5.1945 1945 0 0 0 0 0 0 0 4.5.1946 1946 0 0 0 0 0 0 0 4.5.1947 1947 0 0 0 0 0 0 0 4.5 4.5.1 142 2 222 anhang Davon (4) nach Geburtsjahr Aufnahmen in den Arbeitsbereich – weiblich 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 4.5.1948 1948 0 1 0 0 0 0 0 4.5.1949 1949 0 1 1 0 0 0 0 4.5.1950 1950 1 2 0 1 0 2 0 4.5.1951 1951 1 3 0 2 2 1 4 4.5.1952 1952 2 2 2 1 1 1 2 4.5.1953 1953 2 0 2 2 1 1 4 4.5.1954 1954 3 5 4 1 1 4 0 4.5.1955 1955 2 1 4 2 1 0 1 4.5.1956 1956 2 3 0 1 2 1 3 4.5.1957 1957 2 1 2 4 2 3 3 4.5.1958 1958 3 3 3 2 5 2 2 4.5.1959 1959 4 3 7 4 4 3 5 4.5.1960 1960 2 1 4 5 4 2 1 4.5.1961 1961 2 7 6 5 2 4 5 4.5.1962 1962 2 1 2 5 4 3 3 4.5.1963 1963 5 3 4 3 3 4 5 4.5.1964 1964 6 3 1 3 5 4 6 4.5.1965 1965 4 4 2 5 6 7 5 4.5.1966 1966 4 2 2 4 4 0 2 4.5.1967 1967 2 6 3 3 5 2 5 4.5.1968 1968 3 3 4 1 4 5 4 4.5.1969 1969 5 2 3 2 7 5 5 4.5.1970 1970 3 5 4 3 1 3 6 4.5.1971 1971 3 1 2 5 2 1 4 4.5.1972 1972 0 0 1 2 6 4 6 4.5.1973 1973 1 1 0 5 1 4 2 4.5.1974 1974 1 2 1 2 2 2 0 4.5.1975 1975 3 1 2 4 4 2 2 4.5.1976 1976 6 1 2 3 5 3 0 4.5.1977 1977 1 3 2 4 4 1 3 4.5.1978 1978 6 1 2 1 2 5 2 4.5.1979 1979 3 2 4 5 3 3 3 4.5.1980 1980 3 5 3 3 4 4 3 4.5.1981 1981 9 10 0 3 3 6 4 4.5.1982 1982 9 5 5 9 6 4 1 4.5.1983 1983 14 12 10 7 8 8 6 4.5.1984 1984 22 17 6 11 5 3 6 4.5.1985 1985 26 21 17 7 5 5 3 4.5.1986 1986 23 13 18 10 6 4 2 4.5.1987 1987 25 22 14 18 11 8 7 4.5.1988 1988 7 23 27 25 20 3 5 4.5.1989 1989 2 7 36 34 15 15 9 anhang 143 Aufnahmen in den Arbeitsbereich – gesamt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 4.5.1990 1990 0 0 8 20 28 19 11 4.5.1991 1991 0 0 0 5 15 15 15 4.5.1992 1992 0 0 0 1 4 16 25 4.5.1993 1993 0 0 0 0 2 3 14 4.5.1994 1994 0 0 0 0 0 3 1 4.5.1995 1995 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 11 7 12 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 4.6.1 Mit Rente wegen voller Erwerbsminderung 56 57 55 63 70 63 79 4.6.2 Ohne Rente wegen voller Erwerbsminderung 116 116 115 138 123 104 111 4.6.3 Unbekannt, ob Rente wegen voller Erwerbsminderung 29 16 20 17 16 9 4 ohne Angaben 23 20 30 32 27 29 23 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 4.7.1 Berufsbildungsbereich der WfbM 184 167 186 186 179 136 142 4.7.2 Wiedereingliederung nach beendeter Beschäftigung auf allg. Arbeitsmarkt 2 1 0 5 0 2 3 4.7.3 andere Werkstatt 15 17 9 24 18 30 30 4.7.4 Förder-/Beschäftigungsbereich an der WfbM, §136 Abs. 3 SGB IX 1 1 0 0 1 2 1 4.7.5 sonstiges / nicht bekannt 8 14 11 11 16 14 23 ohne Angaben 14 9 14 24 22 21 18 jünger oder ohne Angaben 4.6 4.7 4.8 144 2013 Davon (4) nach Erwerbsminderungsrente Davon (4) nach Zugang unmittelbar aus bzw. im Anschluss an Davon (4) nach Verhalten Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 4.8.1 mit herausforderndem Verhalten 12 13 22 24 27 24 29 4.8.2 ohne herausforderndes Verhalten 151 143 139 162 148 125 156 ohne Angaben 61 53 59 64 61 56 32 anhang Tabelle34-AufnahmenindenArbeitsbereich–männlich Aufnahmen in den Arbeitsbereich – männlich 4 Insgesamt männlich 4.1 Davon (4) nach Rehabilitationsträgern 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 331 348 356 412 363 344 309 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 4.1.1 Bundesagentur für Arbeit 4 19 24 11 22 15 11 4.1.2 Kriegsopferfürsorge 0 0 0 0 1 0 1 4.1.3 Rentenversicherungsträger 8 6 6 3 3 7 3 4.1.4 Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft 4.1.5 Sozialhilfeträger 4.1.6 4.2 3 0 1 1 1 1 1 316 321 323 395 335 319 293 andere Leistungsträger 1 2 2 2 1 2 0 ohne Angaben 1 0 0 0 0 0 0 Davon (4) nach vorrangiger Behinderungsartart Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 4.2.1 Geistige Behinderung 220 213 227 271 197 194 163 4.2.2 Körperliche Behinderung 6 10 9 5 5 10 10 4.2.3 Seelische Behinderung 62 87 67 77 100 89 102 4.2.4 Sinnesbehinderung 2 0 0 2 1 11 1 4.2.5 Lernbehinderung 25 18 34 25 27 23 21 4.2.6 Schwerst-Mehrfachbehinderung* 8 6 4 5 5 4 2 ohne Angaben 8 14 15 27 28 13 10 4.3 Davon (4) nach Grad der Behinderung Anzahl WfbM mit Angaben 18 18 18 19 19 20 21 4.3.1 ohne festgestellten GdB 16 25 30 30 24 31 20 4.3.2 mit GdB unter 50 7 5 12 9 13 6 15 4.3.3 mit GdB von 50 und höher 274 277 271 324 240 267 235 ohne Angaben 34 41 43 49 86 40 39 4.4 Davon (4) nach Wohnform Anzahl WfbM mit Angaben 19 19 19 20 20 21 22 4.4.1 In der Häuslichkeit 194 218 223 254 221 222 190 4.4.2 ambulant betreutes Wohnen 43 30 44 57 50 53 34 4.4.3 (voll)stationäres Wohnen 75 76 68 69 55 56 65 ohne Angaben 19 24 21 32 37 13 20 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 20 21 21 22 vor 1945 1 0 0 0 0 0 0 4.5.1945 1945 0 0 0 0 0 0 0 4.5.1946 1946 0 0 0 0 0 0 0 4.5.1947 1947 0 1 0 0 1 0 0 4.5 4.5.1 Davon (4) nach Geburtsjahr anhang 145 Aufnahmen in den Arbeitsbereich – männlich 146 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 4.5.1948 1948 1 0 1 0 0 0 0 4.5.1949 1949 1 1 1 0 0 0 0 4.5.1950 1950 4 2 0 0 2 0 3 4.5.1951 1951 5 0 1 4 1 1 2 4.5.1952 1952 5 3 2 1 1 0 0 4.5.1953 1953 3 1 3 0 3 0 4 4.5.1954 1954 1 5 4 3 3 5 2 4.5.1955 1955 1 5 3 6 0 1 2 4.5.1956 1956 3 2 6 1 7 5 1 4.5.1957 1957 4 6 3 4 4 4 4 4.5.1958 1958 1 6 4 6 5 5 8 4.5.1959 1959 5 7 4 6 5 5 1 4.5.1960 1960 4 7 5 6 3 9 8 4.5.1961 1961 7 4 5 5 6 7 8 4.5.1962 1962 7 5 7 7 4 6 7 4.5.1963 1963 7 4 4 5 5 7 6 4.5.1964 1964 6 10 7 6 7 7 5 4.5.1965 1965 7 6 2 7 5 3 7 4.5.1966 1966 4 7 7 2 6 5 4 4.5.1967 1967 3 3 4 1 5 4 3 4.5.1968 1968 4 3 4 8 3 2 4 4.5.1969 1969 5 3 5 10 4 3 4 4.5.1970 1970 7 3 5 3 4 4 6 4.5.1971 1971 4 5 4 5 6 4 5 4.5.1972 1972 5 5 1 4 1 4 4 4.5.1973 1973 4 6 4 8 3 9 5 4.5.1974 1974 3 3 3 3 3 3 1 4.5.1975 1975 4 2 4 6 4 3 5 4.5.1976 1976 4 1 3 1 8 0 3 4.5.1977 1977 9 5 2 4 3 6 4 4.5.1978 1978 7 6 6 4 3 5 6 4.5.1979 1979 4 11 4 7 9 7 7 4.5.1980 1980 8 11 6 9 3 4 7 4.5.1981 1981 8 11 6 9 6 4 5 4.5.1982 1982 8 7 11 7 8 9 6 4.5.1983 1983 8 7 11 12 9 5 9 4.5.1984 1984 30 15 12 14 10 9 8 4.5.1985 1985 24 29 18 22 7 10 7 4.5.1986 1986 38 27 33 19 9 11 8 4.5.1987 1987 52 52 44 33 9 10 15 4.5.1988 1988 13 40 49 42 23 17 11 4.5.1989 1989 3 12 31 53 44 19 12 anhang Aufnahmen in den Arbeitsbereich – männlich 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 4.5.1990 1990 0 0 13 45 50 30 13 4.5.1991 1991 0 0 3 4 29 47 24 4.5.1992 1992 0 0 0 1 12 25 20 4.5.1993 1993 0 0 0 0 1 2 18 4.5.1994 1994 0 0 0 0 0 0 1 4.5.1995 1995 0 0 1 1 0 0 1 0 0 0 13 20 22 17 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 4.6.1 Mit Rente wegen voller Erwerbsminderung 105 97 92 94 102 103 93 4.6.2 Ohne Rente wegen voller Erwerbsminderung 166 198 205 255 201 182 150 4.6.3 Unbekannt, ob Rente wegen voller Erwerbsminderung 31 16 24 19 15 11 12 ohne Angaben 29 37 35 44 45 48 54 Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 4.7.1 Berufsbildungsbereich der WfbM 281 286 280 308 274 248 199 4.7.2 Wiedereingliederung nach beendeter Beschäftigung auf allg. Arbeitsmarkt 0 1 2 6 1 1 2 4.7.3 andere Werkstatt 16 27 32 36 31 33 39 4.7.4 Förder-/Beschäftigungsbereich an der WfbM, §136 Abs. 3 SGB IX 1 1 2 5 0 0 1 4.7.5 sonstiges / nicht bekannt 19 15 21 27 24 22 33 ohne Angaben 14 18 19 30 33 40 35 jünger oder ohne Angaben 4.6 4.7 4.8 Davon (4) nach Erwerbsminderungsrente Davon (4) nach Zugang unmittelbar aus bzw. im Anschluss an Davon (4) nach Verhalten Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 20 22 22 22 23 4.8.1 mit herausforderndem Verhalten 36 38 49 56 42 52 65 4.8.2 ohne herausforderndes Verhalten 224 215 232 260 221 219 185 ohne Angaben 71 95 75 96 100 73 59 anhang 147 Tabelle35-AufnahmenindenArbeitsbereichnachZugangausdemBerufsbildungsbereich– nachArtderBehinderungundJahr–weiblich n Geistige Behinderung Körperliche Behinderung Seelische Behinderung Sinnesbehinderung Lernbehinderung SchwerstMehrfachbehinderung* 2007 176 72,2 % 2,3 % 15,9 % 2008 154 66,9 % 0,6 % 16,2 % 0,6 % 5,7 % 3,4 % 0,0 % 11,0 % 5,2 % 2009 171 67,3 % 1,2 % 20,5 % 0,0 % 9,4 % 1,8 % 2010 178 62,4 % 2011 173 56,6 % 2,2 % 25,3 % 0,0 % 8,4 % 1,7 % 1,2 % 29,5 % 1,2 % 9,8 % 1,7 % 2012 136 58,8 % 1,5 % 28,7 % 2,2 % 5,1 % 3,7 % 2013 148 51,4 % 3,4 % 37,8 % 0,0 % 4,7 % 2,7 % Tabelle36-AufnahmenindenArbeitsbereichnachZugangausdemBerufsbildungsbereich– nachArtderBehinderungundJahr–männlich 148 n Geistige Behinderung Körperliche Behinderung Seelische Behinderung Sinnesbehinderung Lernbehinderung SchwerstMehrfachbehinderung* 2007 253 67,2 % 2,0 % 17,8 % 0,8 % 9,1 % 3,2 % 2008 268 65,3 % 3,4 % 23,1 % 0,0 % 6,0 % 2,2 % 2009 266 68,0 % 1,9 % 18,4 % 0,4 % 10,2 % 1,1 % 2010 288 70,1 % 1,7 % 19,4 % 0,7 % 6,3 % 1,7 % 2011 264 59,1 % 1,9 % 29,5 % 0,4 % 7,2 % 1,9 % 2012 259 57,1 % 3,9 % 26,3 % 4,2 % 6,9 % 1,5 % 2013 207 50,7 % 3,9 % 37,7 % 0,5 % 6,3 % 1,0 % anhang Tabelle37-BestandderBeschäftigten2013112 Bestand der Beschäftigten 2013 Berufsbildungsbereich Arbeitsbereich weiblich männlich gesamt 387,5 545,5 933 Anzahl WfbM mit Angaben 22 22 22 22 22 22 6.1.1 Bundesagentur für Arbeit 228 333 561 75 140 215 6.1.2 Kriegsopferfürsorge 0 0 0 1 3 4 6.1.3 Rentenversicherungsträger 134 178 312 42 86 128 6.1.4 Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft 0 6 6 6 20 26 6.1.5 Sozialhilfeträger 0 1 1 3015 4375 7390 6.1.6 andere Leistungsträger 6.2013 2013 (Stichtag 31. Dezember) 6.1 Davon (6.2013) nach Rehabilitationsträgern ohne Angaben 6.2 gesamt 3452,5 5006,5 8459 0 2 2 118 186 304 25,5 25,5 51 195,5 196,5 392 20 20 Davon (6.2013) nach vorrangiger Behinderungsart Anzahl WfbM mit Angaben 6.2.1 Geistige Behinderung 6.2.2 Körperliche Behinderung 6.2.3 Seelische Behinderung 6.2.4 Sinnesbehinderung 6.2.5 Lernbehinderung 6.2.6 Schwerst-Mehrfachbehinderung* ohne Angaben 6.3 männlich weiblich 21 21 21 191,5 283,5 488 21 2337,5 3408,5 5985 9 9 18 45 108 153 114 160 267 424 609 1112 5 4 9 32 35 67 23,5 33,5 57 120,5 219,5 340 4 9 13 59,5 55,5 134 40,5 46,5 81 434 571 668 Davon (6.2013) nach Grad der Behinderung Anzahl WfbM mit Angaben 19 19 19 19 19 19 6.3.1 ohne festgestellten GdB 65 63 128 164,5 220,5 385 6.3.2 mit GdB unter 50 28,5 32,5 61 109 130 239 6.3.3 mit GdB von 50 und höher 225,5 358,5 584 2641 3913 6554 ohne Angaben 68,5 91,5 160 538 743 1281 19 19 6.4 Davon (6.2013) nach Wohnform Anzahl WfbM mit Angaben 20 20 21 256,5 347,5 604 1815,5 2503,5 54 82 367,5 597,5 965 67,5 114 748,5 1201,5 2042 133 521 704 1133 6.4.1 In der Häuslichkeit 6.4.2 ambulant betreutes Wohnen 28 6.4.3 (voll)stationäres Wohnen 43,5 ohne Angaben 59,5 76,5 20 4319 112 Aufgrund nach Geschlecht undifferenzierter Angaben eines Trägers wurden dessen Gesamtangaben jeweils hälftig auf die Geschlechter verteilt, sodass es zu Beständen mit Dezimalzahlen kommen kann. anhang 149 Bestand der Beschäftigten 2013 Arbeitsbereich weiblich männlich gesamt weiblich männlich gesamt Anzahl WfbM mit Angaben 21 21 21 21 21 21 vor 1945 0 0 0 0 0 0 6.5.1945 1945 0 0 0 0 0 0 6.5.1946 1946 0 0 0 0 0 0 6.5.1947 1947 0 0 0 0 0 0 6.5.1948 1948 0 0 0 1 4 5 6.5.1949 1949 0 0 0 11 12 23 6.5.1950 1950 0 0 0 19 34 53 6.5.1951 1951 0 1 1 26 43 69 6.5.1952 1952 0 0 0 31 43 74 6.5.1953 1953 2 1 3 36 47 83 6.5.1954 1954 1 1 2 37 64 101 6.5.1955 1955 4 5 9 35 65 100 6.5.1956 1956 1 4 5 51 74 125 6.5.1957 1957 2 4 6 49 76 125 6.5.1958 1958 8 8 16 50 97 147 6.5.1959 1959 8 7 15 69 105 174 6.5.1960 1960 5 10 15 59 107 166 6.5.1961 1961 0 8 8 73 111 184 6.5.1962 1962 8 13 21 85 110 195 6.5.1963 1963 8 9 17 78 113 191 6.5.1964 1964 7 5 12 72 113 185 6.5.1965 1965 5 11 16 78 119 197 6.5.1966 1966 4 13 17 77 101 178 6.5.1967 1967 6 2 8 64 85 149 6.5.1968 1968 2 8 10 70 94 164 6.5.1969 1969 9 5 14 70 104 174 6.5.1970 1970 2 6 8 60 88 148 6.5.1971 1971 5 10 15 72 100 172 6.5.1972 1972 3 6 9 51 87 138 6.5.1973 1973 6 4 10 52 93 145 6.5.1974 1974 1 6 7 45 70 115 6.5.1975 1975 4 2 6 52 78 130 6.5.1976 1976 2 7 9 72 82 154 6.5.1977 1977 5 5 10 65 113 178 6.5.1978 1978 0 6 6 81 105 186 6.5.1979 1979 4 9 13 88 132 220 6.5.1980 1980 4 8 12 101 125 226 6.5.1981 1981 7 8 15 95 128 223 6.5.1982 1982 7 6 13 95 127 222 6.5 6.5.1 150 Berufsbildungsbereich anhang Davon (6.2013) nach Geburtsjahr Bestand der Beschäftigten 2013 Berufsbildungsbereich Arbeitsbereich weiblich männlich gesamt weiblich männlich gesamt 6.5.1983 1983 6 3 9 104 123 227 6.5.1984 1984 7 9 16 110 161 271 6.5.1985 1985 7 9 16 113 143 256 6.5.1986 1986 6 11 17 98 140 238 6.5.1987 1987 10 11 21 88 182 270 6.5.1988 1988 5 9 14 111 170 281 6.5.1989 1989 6 10 16 93 152 245 6.5.1990 1990 11 10 21 77 139 216 6.5.1991 1991 12 22 34 42 98 140 6.5.1992 1992 16 45 61 38 44 82 6.5.1993 1993 40 49 89 15 26 41 6.5.1994 1994 36 54 90 6 3 9 6.5.1995 1995 21 30 51 0 5 5 74,5 75,5 150 487,5 571,5 1059 19 19 19 18 18 18 100 135 235 1386 1976 3362 183 282 465 1166 1870 3036 30 40 70 228 248 476 74,5 88,5 163 672,5 912,5 1585 Anzahl WfbM mit Angaben 18 18 18 19 19 19 6.7.1 auf internen Plätzen 268 381 649 6.7.2 ausgelagert in Einzelarbeitsplätze 34 50 84 290 6.7.3 ausgelagert in Gruppenarbeitsplätze ohne Angaben 6.6 Davon (6.2013) nach Erwerbsminderungsrente Anzahl WfbM mit Angaben 6.6.1 6.6.2 6.6.3 Mit Rente wegen voller Erwerbsminderung Ohne Rente wegen voller Erwerbsminderung Unbekannt, ob Rente wegen voller Erwerbsminderung ohne Angaben 6.7 Davon (6.2013) nach Auslagerung 2183,5 3239,5 447 5423 737 2 2 4 102 239 341 83,5 112,5 196 877 1081 1958 Anzahl WfbM mit Angaben 21 21 21 21 21 21 6.8.1 Vollzeit 301 439 740 2588 4004 6592 6.8.2 Teilzeit 46 60 106 509,5 582,5 1092 40,5 46,5 87 355 420 775 18 18 18 18 18 18 ohne Angaben 6.8 Davon (6.2013) nach Vollzeit/Teilzeit ohne Angaben 6.9 Davon (6.2013) nach Verhalten Anzahl WfbM mit Angaben 6.9.1 mit herausforderndem Verhalten 36,5 70,5 107 207,5 382,5 590 6.9.2 ohne herausforderndes Verhalten 230 315 545 2142 3235 5377 ohne Angaben 121 160 281 1103 1389 2492 anhang 151 Tabelle38-AbgängeausderWfbM-weiblich Nr. 7 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Anzahl WfbM mit Angaben 17 17 17 18 19 19 19 Anzahl weiblicher Abgehender insgesamt 128 116 148 154 156 144 146 Darunter (7) Abgänge aus dem Berufsbildungsbereich mit Übergang ... 7.1 in Arbeitsverhältnis auf dem allg. Arbeitsmarkt (einschließlich Integrationsprojekt) 0 1 1 5 0 0 1 7.2 in Ausbildungsverhältnis 1 0 0 0 0 0 0 7.3 in andere berufliche Bildungsmaßnahme 0 0 0 0 0 1 0 Darunter (7) Abgänge aus dem Arbeitsbereich mit Übergang ... 7.4 in Arbeitsverhältnis auf dem allg. Arbeitsmarkt (einschließlich Integrationsprojekt) 1 2 1 2 1 0 1 7.5 in Ausbildungsverhältnis 0 3 1 0 1 0 0 7.6 in andere berufliche Bildungsmaßnahme 0 0 0 1 0 0 0 Tabelle39-AbgängeausderWfbM-männlich Nr. 7 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Anzahl WfbM mit Angaben 17 17 17 18 19 19 19 Anzahl männlicher Abgehenden insgesamt 183 222 216 251 273 261 251 Darunter (7) Abgänge aus dem Berufsbildungsbereich mit Übergang ... 7.1 in Arbeitsverhältnis auf dem allg. Arbeitsmarkt (einschließlich Integrationsprojekt) 4 0 0 4 2 0 3 7.2 in Ausbildungsverhältnis 0 1 1 0 1 0 0 7.3 in andere berufliche Bildungsmaßnahme 0 0 1 0 1 1 1 Darunter (7) Abgänge aus dem Arbeitsbereich mit Übergang ... 152 7.4 in Arbeitsverhältnis auf dem allg. Arbeitsmarkt (einschließlich Integrationsprojekt) 4 1 1 4 9 1 6 7.5 in Ausbildungsverhältnis 0 1 0 0 0 1 0 7.6 in andere berufliche Bildungsmaßnahme 0 0 0 0 0 0 0 anhang Tabelle40-AbgängeausderWfbM-gesamt Nr. 7 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Anzahl WfbM mit Angaben 17 17 17 18 19 19 19 Anzahl Abgehenden insgesamt 311 338 364 405 429 405 397 Darunter (7) Abgänge aus dem Berufsbildungsbereich mit Übergang ... 7.1 in Arbeitsverhältnis auf dem allg. Arbeitsmarkt (einschließlich Integrationsprojekt) 4 1 1 9 2 0 4 7.2 in Ausbildungsverhältnis 1 1 1 0 1 0 0 7.3 in andere berufliche Bildungsmaßnahme 0 0 1 0 1 2 1 Darunter (7) Abgänge aus dem Arbeitsbereich mit Übergang ... 7.4 in Arbeitsverhältnis auf dem allg. Arbeitsmarkt (einschließlich Integrationsprojekt) 5 3 2 6 10 1 7 7.5 in Ausbildungsverhältnis 0 4 1 0 1 1 0 7.6 in andere berufliche Bildungsmaßnahme 0 0 0 1 0 0 0 kurs 153 10.2 Erhebungsinstrumente ! Befragung von WfbM im Rahmen der Studie „Rahmenbedingungen für den Übergang aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – Untersuchung der Beschäftigungssituation in WfbM im Land Brandenburg“ im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg Durchführung des Forschungsvorhabens: INTERVAL GmbH Habersaathstr. 58 10115 Berlin in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Soziale und Berufliche Rehabilitation an der Otto-Von-Guericke-Universität Magdeburg, vertreten durch Prof. Dr. sc. phil. Thomas Gericke (Vertr. Prof.) Zschokkestr. 32 39104 Magdeburg Projektleitung und Ansprechpartner für übergreifende Fragen zum Vorhaben: Dr. Jörn Sommer E-Mail: [email protected] Telefon: 030-3744337-0 Ansprechpartner für operative Fragen zur Befragung: Bastian Fischer E-Mail: [email protected] Telefon: 0391-6756466 anhang 155 Studie: Rahmenbedingungen für den Übergang aus WfbM im Auftrag des MASF Hintergrund der Studie: Die Aufgaben, welche die WfbM leisten, sind wichtig, notwendig und gesellschaftlich anerkannt. Vor dem Hintergrund der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-BRK) Artikel 27, ist dennoch für das Land Brandenburg von Interesse, welche Beschäftigungsalternativen entstehen könnten und wie die Durchlässigkeit von Angeboten (z. B. über personenzentrierte Ansätze) gefördert und weiterentwickelt werden kann. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (MASF) hat somit eine wissenschaftliche Untersuchung über die Rahmenbedingungen für den Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter besonderer Berücksichtigung der bisherigen Beschäftigungssituation in WfbM im Land Brandenburg ausgeschrieben und die INTERVAL GmbH in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Soziale und Berufliche Rehabilitation an der Otto-Von-Guericke-Universität Magdeburg mit deren Durchführung beauftragt. Im Rahmen dieser Untersuchung werden unter anderem alle WfbM in Brandenburg gebeten, an einer Befragung teilzunehmen. Diese Befragung ist mit der Landesarbeitsgruppe abgestimmt, in der Vertreterinnen und Vertreter der LAG WfbM, der LAG Werkstatträte, des MASF, des Landesamtes für Soziales und Versorgung, der Kommunalen Spitzenverbände, des Landesbehindertenbeirates, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und der Deutschen Rentenversicherungsträger mitarbeiten. Ferner sollen in diesem Zusammenhang zu einem späteren Zeitpunkt auch WfbM-Beschäftigte und ehemalige WfbM-Beschäftigte zu ihrem sozialen Setting und wahrgenommenen Unterstützungen aus dem Umkreis der Familie, Freundes-/Bekanntenkreis, Sozialraum in einem für sie zugänglichen Format stichprobenhaft befragt werden. Zur Erfassung sozialraumrelevanter Daten, der Prognose von Bedarfsentwicklungen und von Möglichkeiten zur Förderung der Durchlässigkeit von Angebotsformen werden auch Befragungen von Kommunen, Agenturen für Arbeit, zugelassenen kommunalen Trägern und weiteren Akteuren vorgenommen. Bei Interesse können die Ergebnisse der Studie im Rahmen eines Expertenworkshops Ende es Jahres noch vor der Veröffentlichung mit allen Beteiligten kommuniziert und diskutiert werden. Ihre Unterstützung der Studie: Für aussagekräftige Ergebnisse und den Erfolg dieses Projekts sind wir auf Ihre aktive Mitarbeit angewiesen und bitten um Ihre Unterstützung. Speziell bitten wir Sie, sich für den vorliegenden Fragebogen Zeit zu nehmen und ihn uns ausgefüllt bis zum 01.09.2014 an die Adresse [email protected] zurück zu senden. Bitte speichern Sie zunächst das ausgefüllte Dokument lokal und fügen es anschließend als Anhang der zurückgehenden E-Mail an. Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie x den Namen Ihrer WfbM im Dateinamen mit speichern (z. B. „Fragebogen-WfbM_NAME.docx“), x Anmerkungen zu Ihren Angaben bei der Rücksendung nicht in den E-Mail-Text schreiben, sondern direkt in den Fragebogen eintragen (Frage 26) und x den Fragebogen im Word-Format zurücksenden, nicht als pdf-Dokument. Die Befragung beinhaltet darüber hinaus – neben den vorliegenden Word-Fragebogen – einen zweiten Fragebogen im Excel-Format. Auch diesen bitten wir Sie auszufüllen und uns zum 01.09.2014 an die gleiche E-Mail-Adresse zurück zu senden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bedanken uns für Ihre Mitwirkung. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Thomas Gericke und Dr. Jörn Sommer Berlin, 30. Juni 2014 156 anhang Fragenblock A 1. Name Ihrer WfbM: Kontaktdaten für Rückfragen 2. Ansprechpartner für Rückfragen des Forschungsteams: a Name b Telefon c E-Mail Datenschutz: Ihre Daten werden vertraulich ausgewertet. Dokumentationen erfolgen in einer Art und Weise, dass weder dem Ministerium noch Dritten Rückschlüsse darauf möglich sind, welche WfbM welche Angaben gemacht hat, i.d.R. durch Aggregieren der Angaben von allen Brandenburger WfbM. Außer den Mitarbeitenden des Forschungsteams, die schriftlich zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet sind, erfährt niemand, welche Angaben Sie für Ihre WfbM machen. Fragenblock B Hintergrundinformationen zu Ihrer WfbM 3. Gesamtzahl genehmigter* Werkstattplätze, einschl. ausgelagerter Plätze im Rahmen Anerkennungsverfahren § 142 SGB IX (Kapazität): a Plätze im Berufsbildungsbereich b Plätze im Arbeitsbereich 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Darin (Summe aus 3a und 3b) Plätze in Betriebsstätten Dritter: c auf Dauer ausgelagerte Einzelarbeitsplätze d auf Dauer ausgelagerte Gruppenarbeitsplätze * Jeweils zum Stichtag 31.12. Für Angaben zu besetzten Werkstattplätzen vgl. den zweiten Teil des Fragebogens im Excel-Format 4. Aus welchem Einzugsbereich (gemäß WfbM-Anerkennung) nehmen Sie Menschen mit Behinderung auf? Und wie viel Prozent der Beschäftigten stammen jeweils aus diesem Einzugsbereich bzw. von außerhalb? Anteil Beschäftigter, ... ... aus diesem Einzugsbereich ... von außerhalb (Zeilensumme = 100 %) % Einzugsbereich: 5. Wie veränderte sich seit 2007 der Personenkreis der WfbM-Beschäftigten? a Anteil von Beschäftigten mit herausforderndem Verhalten an allen Beschäftigten b % stark leicht gleich leicht stark gesunken gesunken geblieben gestiegen gestiegen Anteil anderer relevanter Merkmale (bitte ausführen) txt 6. Wenn sich der Personenkreis veränderte: Was sind die Ursachen hierfür? anhang 157 Fragenblock C 7. Art der Übergangsorganisation a Ja, von (JJJJ) bis (JJJJ) Art: b Ja, von (JJJJ) bis (JJJJ) Art: c Ja, von (JJJJ) bis (JJJJ) Art: 8. Nein Î weiter bei Frage 9 Ja Î Seit wann und in welchem Umfang (Stellenanteil / Vollzeitäquivalent) Beschäftigt Ihre Werkstatt besonderes Personal zur Förderung des Übergangs, die ausdrücklich zur Förderung des Übergangs eingesetzt sind? Ja, seit Im Umfang von (JJJJ) 9. In welcher Form informiert Ihre Werkstatt ihre Beschäftigten über Alternativen zur WfbM? (Inhalt, Umfang, Häufigkeit) a Durch regelmäßige Informationen/Informationsveranstaltungen b Durch die Organisation von betrieblichen Schnupperpraktika c Bedarfsbezogen, wenn Mitarbeiter/-innen Informations- und Beratungsbedarf signalisieren d Durch das Wirken eines Fachteams für berufliche Integration e Durch den Einsatz bzw. die Ausbildung einer Fachkraft für berufliche Integration f Durch Trainingsmaßnahmen und zielgerichtete Qualifizierungsangebote, auch zur Motivationssteigerung g Durch die Bildung von Übergangsgruppen mit bes. Förderangeboten h Durch die Kooperation mit Zeitarbeitsfirma für Menschen mit Behinderung i Durch langfristige, individuelle Vorbereitungen von Übergängen (individuelle Förderpläne) j Anderes: 10. Wie viele Beschäftigte haben jeweils Betriebspraktika zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt begonnen? 158 Nein Î weiter bei Frage 8 Ja Î Bitte geben Sie an, wann und welche Art von Projekt Hat sich Ihre Werkstatt zwischen 2007 und 2013 an besonderen Projekten zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beteiligt? anhang 2007 2008 (VZÄ) trifft trifft eher trifft trifft voll nicht zu nicht zu eher zu zu 2009 2010 2011 2012 2013 11. Gibt es Arbeitskontakte oder unterstützt der IFD im Auftrag eines Reha-Trägers die Werkstatt bei der Förderung des Übergangs? a Von wem geht die Initiative aus? b Seit wann wird die Unterstützung des IFD in Anspruch genommen? c Wird der IFD an Sitzungen des Fachausschusses beteiligt ? Nein, keine Kontakte oder Unterstützung Î weiter bei Frage 12 Ja Initiative geht vom Mitarbeiter / von der Mitarbeiterin aus Initiative geht von der WfbM aus Initiative geht vom IFD aus (JJJJ) Nein In Einzelfällen Regelmäßig 12. In welcher Form erfolgt die Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit bei Maßnahmen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. § 5 Abs. 4 Satz 3 WVO)? 13. Ist der Träger der Werkstatt auch Träger eines Integrationsprojektes gemäß § 132 SGB IX? Nein Î weiter bei Frage 14 Ja Î bitte ausführen a Seit wann? b Anzahl der Arbeitsplätze insgesamt? c Anzahl der Arbeitsplätze mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen besetzt? (gemäß § 132 Abs. 2 SGB IX) d davon (13c) Anzahl der ehemaligen WfbM- Beschäftigten e In welcher Form? (JJJJ) Integrationsabteilung (eigen oder in Kooperation mit anderen Trägern) Integrationsbetrieb (eigen oder in Kooperation mit anderen Trägern) Integrationsunternehmen 14. Plant der Träger der Werkstatt (weitere) Integrationsprojekte? Nein Î weiter bei Frage 15 Ja Î bitte ausführen a Anzahl der geplanten Arbeitsplätze insgesamt? b Anzahl der Arbeitsplätze mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen besetzt? (gemäß § 132 Abs. 2 SGB IX) c davon (14b) Anzahl der ehemaligen WfbM- Beschäftigten? anhang 159 Fragenblock D Alternativen zur Beschäftigung in WfbM Angebotslandschaft in Ihrem Einzugsgebiet 15. Welche Angebote alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten und Angebote zur beruflichen Vorbereitung zur Integration in den Arbeitsmarkt sind Ihnen in Ihrem Einzugsbereich für die Gruppe „junge Menschen mit Lernbehinderung oder seelischer Behinderung ohne beruflichen Abschluss“ bekannt? 16. Welche Angebote alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten und Angebote zur beruflichen Vorbereitung zur Integration in den Arbeitsmarkt sind in Ihnen in Ihrem Einzugsbereich für die Gruppe „Langzeitarbeitslose mit Behinderung“ bekannt? 17. Welche Angebote alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten und Angebote zur beruflichen Vorbereitung zur Integration in den Arbeitsmarkt sind Ihnen in Ihrem Einzugsbereich für die Gruppe „Menschen mit einer Behinderung, die eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten“ bekannt? 18. Wie schätzen Sie dieses Angebot für die Gruppen ein? 160 a Für junge Menschen mit Lernbehinderung oder seelischer Behinderung ohne beruflichen Abschluss b Für Langzeitarbeitslose mit Behinderung c Für Menschen mit einer Behinderung, die eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten anhang Nicht vorhanden Dem Unter Bedarf Über Bedarf entspre- Bedarf chend Fragenblock E Experten/-innen-Einschätzungen 19. Wie bewerten Sie die Begutachtungspraxis der regionalen Arbeitsagenturen vor dem Hintergrund einer optimalen Förderung der betroffenen Personen? mangelhaft ausreichend befriedigend gut sehr gut (bitte ausführen) 20. Wo sehen Sie derzeit die größten Hemmnisse für eine höhere Zahl von Übergängen aus der WfbM in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ohne dauerhafte entgeltaufstockende Leistungen nach SGB II)? Und wie könnten diese Ihrer Erfahrung nach reduziert werden, wo können zusätzliche Anreize gesetzt werden? a.: Wie könnten durch die Weiterentwicklung der (internen) Förderprozesse in der WfbM Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt noch besser/häufiger gelingen? b.: Wie könnte durch die Verbesserung der (externen) förderpolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt noch besser/häufiger gelingen? anhang 161 21. Wo sehen Sie derzeit die größten Hemmnisse für eine höhere Zahl von Übergängen aus der WfbM in alternative Beschäftigungsverhältnisse? Und wie könnten diese Ihrer Erfahrung nach reduziert werden, wo können zusätzliche Anreize gesetzt werden? a.: Wie könnten durch die Weiterentwicklung der (internen) Förderprozesse in der WfbM Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt noch besser/häufiger gelingen? b.: Wie könnte durch die Verbesserung der (externen) förderpolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt noch besser/häufiger gelingen? 22. Für welche Zielgruppen besteht ggf. Bedarf an spezifischen Angeboten, um Übergänge aus der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder in alternative Beschäftigungsverhältnisse zu fördern? 162 anhang 23. Welche Angebotsformen scheinen Ihnen im Sinne des personenzentrierten Ansatzes des Rehabilitationsrechts und der UN-BRK geboten und realisierbar? Welche Handlungsempfehlungen lassen sich daraus ableiten, speziell auch im Hinblick auf Beschäftigungsalternativen und das behindertenpolitische Maßnahmenpaket der Landesregierung? a.: unter den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen b.: unter den Voraussetzungen einer Reform des SGB IX/ SGB XII/ Bundesleistungsgesetz und der ggf. damit verbundenen für die einzelnen Rehabilitationsträger zuständigen Leistungsgesetze 24. Inwiefern besteht Unterstützungsbedarf der WfbM bei der Förderung von Übergängen? (z. B. Förderung des Erfahrungsaustausch innerhalb von Brandenburg oder darüber hinaus, Wissenstransfer durch Materialien, ...) anhang 163 Fragenblock F Finanzieller Aufwand WfbM 25. Welchen finanziellen Umfang hatte die Beschäftigung in Ihrer WfbM jeweils (Kosten für die Reha-Träger in 1.000 €)? a Berufsbildungsbereich b Arbeitsbereich 2007 2008 2009 2010 2011 Vielen Dank für die Unterstützung des Forschungsvorhabens und das Ausfüllen des Fragebogens! 26. Bei Bedarf: Erläuterungen zu Ihren Angaben 164 anhang 2012 2013 Studie: Rahmenbedingungen für den Übergang aus WfbM im Auftrag des MASF ! Befragung von in WfbM Beschäftigten Berlin, 24. September 2014 Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstatt, x Im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung sollen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen aus den Werkstätten befragt werden. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. x Ihre Werkstatt hat dieser Befragung und Ihrer Teilnahme zugestimmt. x Die Befragung ist anonym. Das heißt, wir erfahren Ihren Namen nicht. x Bitte beantworten Sie alle Fragen offen und ehrlich. x Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer oder Anleiter. x Bitte geben Sie den ausgefüllten Fragebogen bis zum 5. November im verschlossenen Umschlag in Ihrer Werkstatt ab. Die Werkstatt leitet ihn ungelesen an uns weiter. x Weitere Informationen zur Befragung und zum Datenschutz haben wir in einem Informationsblatt zusammengefasst, das Ihnen Ihre Werkstatt gerne aushändigt. Prof. Dr. Thomas Gericke und Dr. Jörn Sommer Durchführung des Forschungsvorhabens: INTERVAL GmbH Lehrstuhl für Soziale Integration und Berufliche Habersaathstr. 58 Rehabilitation – Benachteiligtenförderung 10115 Berlin an der Otto-Von-Guericke-Universität Magdeburg, vertreten durch Prof. Dr. sc. phil. Thomas Gericke Zschokkestr. 32 39104 Magdeburg Projektleitung: Dr. Jörn Sommer E-Mail: [email protected] Telefon: 030-3744337-0 anhang 165 A 1. Allgemeine Fragen zu Ihrer Person und Schule Welches Geschlecht haben Sie? Bitte kreuzen Sie an. männlich weiblich 2. Wie alt sind Sie? _____________ Bitte tragen Sie Ihr Alter ein. 3. Welche Schule haben Sie besucht? Bitte kreuzen Sie an. Oberschule/Polytechnische Oberschule (POS) Hauptschule Realschule/Gesamtschule Förderschule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt: Lernen Emotional- /Sozialverhalten geistige Entwicklung körperlich-motorische Entwicklung Hören Sehen Keine Ich kann mich nicht erinnern. 4. Wie ist Ihr Familienstand? Bitte kreuzen Sie an. Ich bin verheiratet. Ich lebe in einer Lebensgemeinschaft mit Partner/Partnerin zusammen. Ich bin ledig. Ich bin geschieden. 5. Haben Sie Kinder? Bitte kreuzen Sie an. Nein Ja. 6. 7. Was arbeiten Ihre Eltern oder was haben sie gearbeitet? Bitte tragen Sie die jetzige oder die letzte Tätigkeit ein. Tätigkeit des Vaters ________________________________________ Ich weiß nicht Tätigkeit der Mutter ________________________________________ Ich weiß nicht Wo wohnen Sie? Bitte kreuzen Sie an. Im Wohnheim oder in einer Wohnstätte In einer Außenwohngruppe Ambulantes betreutes Wohnen In einer eigenen Wohnung ohne Betreuung Im Elternhaus Sonstiges ______________________________________________ 166 anhang B 8. Fragen zu Ihrer Berufsausbildung Haben Sie an berufsfördernden Maßnahmen teilgenommen? (Zum Beispiel: Berufsvorbereitendes Jahr, Unterstützte Beschäftigung) Bitte kreuzen Sie an. Habe ich nie begonnen Habe ich begonnen und planmäßig abgeschlossen Habe ich abgebrochen 9. Haben Sie an berufsbildenden Maßnahmen teilgenommen? (Zum Beispiel an einem Lehrgang mit einem Abschluss) Bitte kreuzen Sie an. Habe ich nie begonnen Habe ich begonnen und mit Erfolg abgeschlossen Habe ich abgebrochen 10. Haben Sie eine Facharbeiter-Ausbildung gemacht? Bitte kreuzen Sie an. Habe ich nie begonnen Habe ich begonnen und mit Erfolg abgeschlossen Habe ich abgebrochen 11. Haben Sie eine fachschulische Ausbildung gemacht? Bitte kreuzen Sie an. Habe ich nie begonnen Habe ich begonnen und mit Erfolg abgeschlossen Habe ich abgebrochen 12. Haben Sie an einer Hochschule oder Fachhochschule studiert? Bitte kreuzen Sie an. Habe ich nie begonnen Habe ich begonnen und mit Erfolg abgeschlossen Habe ich abgebrochen C Fragen zu Ihrer Beschäftigung 13. Erhalten Sie eine monatliche Rente wegen Erwerbsunfähigkeit? Bitte kreuzen Sie an. Nein Ja. 14. Wo sind Sie derzeit beschäftigt? Bitte kreuzen Sie an. in einer Arbeitsgruppe der WfbM, 5 Tage in der Woche in einer Arbeitsgruppe der WfbM, weniger als 5 Tage die Woche teilweise in der WfbM, und teilweise in einem Außenarbeitsplatz ausschließlich in einem Außenarbeitsplatz (ausgelagerte Arbeitsstelle der WfbM) in einem Betriebspraktikum in einer Übergangsgruppe, die auf einen Wechsel des momentanen Arbeitsbereichs vorbereitet in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Unterstützung der WfbM (mit Ziel in einen Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln ohne Unterstützung der WfbM) anhang 167 15. In welchem Arbeitsbereich arbeiten Sie zur Zeit? Bitte kreuzen Sie an. Garten- und Landschaftsbau Hauswirtschaft, Wäscherei Holzverarbeitung Metallverarbeitung Sonstiges (zum Beispiel Töpferei, Tierpflege, Lackiererei) 16. In welchen Arbeitsbereichen haben Sie schon gearbeitet? Sie können mehrere Felder ankreuzen. Garten- und Landschaftsbau Hauswirtschaft, Wäscherei Holzverarbeitung Metallverarbeitung Sonstiges (zum Beispiel Töpferei, Tierpflege, Lackiererei) 17. In welchem Arbeitsbereich haben Sie besonders gern gearbeitet? Sie können mehrere Felder ankreuzen. Garten- und Landschaftsbau Hauswirtschaft, Wäscherei Holzverarbeitung Metallverarbeitung Sonstiges (zum Beispiel Töpferei, Tierpflege, Lackiererei) 18. Wie kommen Sie zur Arbeit? Bitte kreuzen Sie an. Mit dem Fahrdienst der WfbM Mit Unterstützung von Familienangehörigen, Freunden oder Kollegen Ohne Unterstützung, selbständig (zum Beispiel zu Fuß oder mit Bus, Bahn, Fahrrad, Moped oder Auto) Sonstiges ______________________________________________ 19. Mit wem sprechen Sie über Ihre Arbeit? Mit keiner Person Kollegen und Freunde Betreuer aus der WfbM Sozialdienst der WfbM Betreuer aus Wohnbereich Eltern, Geschwister und Verwandte Partner Eigene Kinder Gesetzlicher Betreuer Andere Personen: ______________________________________________ 168 anhang Sie können mehrere Felder ankreuzen. u Ja 20. Sind Sie mit der Hilfe und Unterstützung von Familienangehörigen und u Freunden zufrieden? Nein Hinweis: Auch, wenn Sie keine Unterstützung erhalten, geben Sie bitte an, ob Sie damit zufrieden sind oder nicht z Ja 21. Sind Sie mit der Hilfe und Unterstützung von Betreuern und Anleitern zufrieden? z Nein Hinweis: Auch, wenn Sie keine Unterstützung erhalten, geben Sie bitte an, ob Sie damit zufrieden sind oder nicht 22. Welche Hilfe oder Unterstützung würden Sie sich noch wünschen? Sie können Ihre Wünsche hier aufschreiben. D Fragen zu einerDmöglichen Fragen Fragen zuArbeit zu einer einer möglichen außerhalb möglichen der Arbeit Arbeit Werkstatt außerhalb außerhalb derder Werkstatt Werkstatt 23. Haben Sie in der Zeit vor der Werkstatt schon einmal in einem Betrieb gearbeitet oder ein Praktikum gemacht? Ja Nein 24. Haben Sie schon einmal über einen Wechsel von der Werkstatt auf einen e anderen Arbeitsplatz außerhalb der Werkstatt nachgedacht? Ja Nein e 25. Wenn Sie schon mal über einen Wechsel auf einen Arbeitsplatz außerhalb a der Werkstatt nachgedacht haben: Haben H Sie für diesen Wechsel irgendwie geübt oder sich vorbereitet? Ja Nein a H W 26. Wenn Sie sich vorbereitet oder den Wechsel geübt haben: Was W haben Sie gemacht? F Sie können mehrere Felder F ankreuzen. Ich habe die Arbeitsgruppe in der WfbM gewechselt. Ich habe in einer Außengruppe/Außenarbeitsplatz der WfbM für den Wechsel geübt. Ich habe auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz der WfbM im Betrieb geübt. Ich habe ein Praktikum in einem Betrieb gemacht. Ich habe außerhalb der WfbM bei einem Bekannten für den Wechsel geübt. Ich habe im Elternhaus für den Wechsel geübt. Ich habe den Wechsel auf andere Weise geübt oder erprobt: ______________________________________________________________________________________ 27. Wenn die folgenden Sätze stimmen, antworten Sie bitte mit „ja“, Ja Nein wenn nicht, dann bitte mit „nein“ Ich habe mich schon mal in einem Betrieb beworben. Ich hatte Vorstellungsgespräche in Betrieben. Ich habe schon mal in einem Betrieb gearbeitet, ging dann aber zurück in die WfbM. Es kam zu einer Beschäftigung in einem Betrieb auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz. Dort arbeite ich immer noch. Wenn Sie dort noch arbeiten, lassen Sie bitte die Frage 28 aus und machen bei Frage 29 weiter. anhang 169 28. Warum hat die Beschäftigung in einem Betrieb nicht geklappt – zumindest keine längere? Oder, wenn Sie nicht versucht haben, eine Beschäftigung in einem Betrieb zu finden: Warum nicht? 29. Wie stellen Sie sich Ihre berufliche Zukunft vor? Bitte machen Sie in jeder Zeile ein Kreuz Ja, das stimmt Teils teils Nein, das stimmt nicht Ich möchte am liebsten immer in der Werkstatt arbeiten. Ich werde in der Arbeit immer Hilfe und Unterstützung benötigen. Ich hätte gerne mehr Abwechslung in der Arbeit. Ich möchte am liebsten in einer Außengruppe oder auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz der WfbM arbeiten. Ich möchte am liebsten in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. (Das heißt in einem Betrieb ohne Betreuer und Sozialpädagogen) Ich möchte am liebsten in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten, wünsche mir dann aber weiter Unterstützung. Trauen Sie sich einen Wechsel auf einen ausgelagerten Arbeitsplatz in einem Betrieb mit Unterstützung der WfbM zu? Trauen Sie sich einen Wechsel in einen Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu, wenn Sie von Betreuern unterstützt werden und bei Bedarf in die Werkstatt zurück können? Trauen Sie sich einen endgültigen Wechsel in einen Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu, wenn Sie dort nur die Unterstützung des Betriebes bekommen? 30. Mit welchen Personen haben Sie schon über einen möglichen Wechsel auf einen Arbeitsplatz außerhalb der WfbM gesprochen? Sie können mehrere Felder ankreuzen. Mit keiner Person Kollegen und Freunde Betreuer aus der WfbM Sozialdienst der WfbM Betreuer aus Wohnbereich Eltern, Geschwister und Verwandte Partner Eigene Kinder Gesetzlicher Betreuer Andere Personen: ______________________________________________ Vielen Dank für Ihre Mitwirkung! Sie haben uns sehr geholfen! 170 anhang Studie: Rahmenbedingungen für den Übergang aus WfbM im Auftrag des MASF ! Befragung von ehemalig in WfbM Beschäftigten im Rahmen einer Studie für das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg Studie: „Rahmenbedingungen für den Übergang aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – Untersuchung der Beschäftigungssituation in WfbM im Land Brandenburg“ Berlin, 24. September 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, x Wir führen eine wissenschaftliche Studie zum Übergang aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch. Da Sie nach einer Zeit in der WfbM auf einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gewechselt haben, sind wir sehr an Ihren Erfahrungen interessiert. x Weitere Informationen zur Befragung und zum Datenschutz haben wir in einem Informationsblatt zusammengefasst, das wir diesem Brief dazulegen. x Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. x Die Werkstatt, in der Sie früher gearbeitet haben, hat dieser Befragung zugestimmt. x Entweder hat die Werkstatt diesen Fragebogen an Sie weitergeleitet oder der Integrationsfachdienst. Wenn sie deshalb zwei Fragebögen bekommen haben, brauchen Sie natürlich nur einen auszufüllen. x Die Befragung ist anonym. Das heißt, wir erfahren Ihren Namen nicht. x Bitte beantworten Sie alle Fragen offen und ehrlich. x Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer oder Anleiter. x Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen bis zum 5. November im verschlossenen Umschlag an uns zurück. Ein adressierter Umschlag liegt bei. Sie müssen keine Briefmarke aufkleben, das Porto bezahlen wir. Prof. Dr. Thomas Gericke und Dr. Jörn Sommer Durchführung des Forschungsvorhabens: INTERVAL GmbH Lehrstuhl für Soziale Integration und Berufliche Habersaathstr. 58 Rehabilitation – Benachteiligtenförderung 10115 Berlin an der Otto-Von-Guericke-Universität Magdeburg, vertreten durch Prof. Dr. sc. phil. Thomas Gericke Zschokkestr. 32 39104 Magdeburg Projektleitung: Dr. Jörn Sommer E-Mail: [email protected] Telefon: 030-3744337-0 anhang 171 A 1. Allgemeine Fragen zu Ihrer Person und Schule Welches Geschlecht haben Sie? Bitte kreuzen Sie an. männlich weiblich 2. Wie alt sind Sie? _____________ Bitte tragen Sie Ihr Alter ein. 3. Welche Schule haben Sie besucht? Bitte kreuzen Sie an. Oberschule/Polytechnische Oberschule (POS) Hauptschule Realschule/Gesamtschule Förderschule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt: Lernen Emotional- /Sozialverhalten geistige Entwicklung körperlich-motorische Entwicklung Hören Sehen Keine Ich kann mich nicht erinnern. 4. Wie ist Ihr Familienstand? Bitte kreuzen Sie an. Ich bin verheiratet. Ich lebe in einer Lebensgemeinschaft mit Partner/Partnerin zusammen. Ich bin ledig. Ich bin geschieden. 5. Haben Sie Kinder? Bitte kreuzen Sie an. Nein Ja. 6. 7. Was arbeiten Ihre Eltern oder was haben sie gearbeitet? Bitte tragen Sie die jetzige oder die letzte Tätigkeit ein. Tätigkeit des Vaters ________________________________________ Ich weiß nicht Tätigkeit der Mutter ________________________________________ Ich weiß nicht Wo wohnen Sie? Bitte kreuzen Sie an. Im Wohnheim oder in einer Wohnstätte In einer Außenwohngruppe Ambulantes betreutes Wohnen In einer eigenen Wohnung ohne Betreuung Im Elternhaus Sonstiges ______________________________________________ 172 anhang B 8. Fragen zu Ihrer Berufsausbildung Haben Sie an berufsfördernden Maßnahmen teilgenommen? (Zum Beispiel: Berufsvorbereitendes Jahr, Unterstützte Beschäftigung) Bitte kreuzen Sie an. Habe ich nie begonnen Habe ich begonnen und planmäßig abgeschlossen Habe ich abgebrochen 9. Haben Sie an berufsbildenden Maßnahmen teilgenommen? (Zum Beispiel an einem Lehrgang mit einem Abschluss) Bitte kreuzen Sie an. Habe ich nie begonnen Habe ich begonnen und mit Erfolg abgeschlossen Habe ich abgebrochen 10. Haben Sie eine Facharbeiter-Ausbildung gemacht? Bitte kreuzen Sie an. Habe ich nie begonnen Habe ich begonnen und mit Erfolg abgeschlossen Habe ich abgebrochen 11. Haben Sie eine Fachschulische Ausbildung gemacht? Bitte kreuzen Sie an. Habe ich nie begonnen Habe ich begonnen und mit Erfolg abgeschlossen Habe ich abgebrochen 12. Haben Sie an einer Hochschule oder Fachhochschule studiert? Bitte kreuzen Sie an. Habe ich nie begonnen Habe ich begonnen und mit Erfolg abgeschlossen Habe ich abgebrochen C Fragen zu Ihrer Beschäftigung 13. Erhalten Sie eine monatliche Rente wegen Erwerbsunfähigkeit? Bitte kreuzen Sie an. Nein Ja. 14. In welcher Branche arbeiten Sie? Bitte kreuzen Sie an. Land- und Forstwirtschaft Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Bergbau/Steinen und Erden Handel Energie-/Wasserversorgung Kredit-/Versicherung Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Erziehung/Unterricht Verkehr und Nachrichtenübermittlung Fischerei und Fischzucht Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung Gastgewerbe Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen Sonstige: anhang 173 15. Welche Aufgaben übernehmen Sie? (zum Beispiel „Hilfsarbeiten in der Küche“ oder „Abrechnungen im Büro“) Sie können Ihre Arbeit hier beschreiben. 16. Welche Art der Beschäftigung haben Sie? Bitte kreuzen Sie an. geringfügig beschäftigt für eine bestimmte Zeitdauer (befristet) sozialversicherungspflichtig beschäftigt unbefristet (dauerhaft) sozialversicherungspflichtig beschäftigt 17. Wie viele Stunden arbeiten Sie in der Woche? _____________ Bitte tragen Sie die Zahl der Stunden ein. 18. Wie hat der Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stattgefunden? Bitte kreuzen Sie an oder beschreiben Sie anderes. Es war meine Idee, in einen Betrieb zu wechseln Meine Familie oder Freunde haben mich auf die Idee gebracht, es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu versuchen Die Werkstatt hat mich auf die Idee gebracht, es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu versuchen Anderes (bitte nennen) 19. Wenn Sie sich vorher auf den Wechsel vorbereitet haben: Was haben Sie dafür gemacht? Sie können mehrere Felder ankreuzen. Ich habe mich vorher nicht auf den Wechsel vorbereitet. Ich habe die Arbeitsgruppe in der WfbM gewechselt. Ich habe in einer Außengruppe/Außenarbeitsplatz der WfbM für den Wechsel geübt. Ich habe auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz der WfbM im Betrieb geübt. Ich habe ein Praktikum in einem Betrieb gemacht. Ich habe außerhalb der WfbM bei einem Bekannten für den Wechsel geübt. Ich habe im Elternhaus für den Wechsel geübt. Ich habe den Wechsel auf andere Weise geübt oder erprobt: ______________________________________________________________________________________ 174 anhang 20. Wer hat Sie beim Wechsel unterstützt? Sie können mehrere Felder ankreuzen. Niemand Personal der WfbM Bundesagentur für Arbeit Übernehmender Betrieb Gerichtlicher Betreuer Integrationsfachdienst Privatperson (z. B. Familie oder Freunde) Sonstige: 21. Wer unterstützt Sie nach erfolgter Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Betrieb weiter? Sie können mehrere Felder ankreuzen. Niemand Personal der WfbM Bundesagentur für Arbeit Kollegen oder Betreuer aus dem Betrieb Gerichtlicher Betreuer Integrationsfachdienst Privatperson (z. B. Familie oder Freunde) Sonstige: 22. Fühlen Sie sich bei den Kollegen im Betrieb anerkannt? Ja 23. Wie hat sich Ihr Verantwortungsbereich im Vergleich zu früher entwickelt? teils/teils Nein Bitte kreuzen Sie an. Ich habe mehr Verantwortung als in der WfbM Ich habe gleich viel Verantwortung wie in der WfbM Ich habe weniger Verantwortung als in der WfbM 24. Wie fühlen Sie sich in Ihrem neuen Arbeitsumfeld aufgehoben? Gut 25. Würden Sie anderen Beschäftigten mit Behinderung in der WfbM den Wechsel in einen Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt empfehlen? teils/teils Nicht gut Bitte kreuzen Sie an. Ja Nein Das hängt von der Person ab Dazu kann ich nichts sagen Vielen Dank für Ihre Mitwirkung! Sie haben uns sehr geholfen! anhang 175 Landesamt für Soziales und Versorgung Lipezker Straße 45 03048 Cottbus Telefon: 0355 2893-0 E-Mail: [email protected] www.lasv.brandenburg.de
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