Vorgehen bei sexueller Belästigung

Vorgehen bei sexueller Belästigung
Phase
Was passiert?
Weiteres Vorgehen / Tipps
Phase 1
Belästigung
Belästigte Person fühlt sich
diskriminiert.
• Klar markieren, dass Belästigung aufhören muss.
• Rasch handeln!
Belästigte Person ist
verunsichert.
• Schuld nicht bei sich selber suchen.
• Mit Kollegen/Kolleginnen reden.
• Beratung aufsuchen.
Belästigte Person hilft sich
selbst.
• Sofort und bestimmt reagieren.
• Klare Grenzen setzen (evtl. schriftlich).
Phase 2
Reaktion
Reagieren ist manchmal
Belästigte Person wendet
schwierig. Es gilt jedoch zu
sich an vorgesetzte Person.
bedenken, dass keine Reaktion,
d.h. Schweigen oder Passivität,
von der belästigenden Person als
Einverständnis mit ihrem
Verhalten interpretiert werden
kann.
Belästigte Person sucht
Beratung auf.
Phase 3
Beratung
Unterstützung der
belästigten Person:
• Anhörung
• Fragen klären
• Weitere Schritte
aufzeigen
Phase 4
Entscheid
Belästigte Person
entscheidet, ob etwas
unternommen wird.
Vorgesetzte sind verpflichtet für ein
diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen.
Darum beachten:
In schweren Fällen muss die vorgesetzte Person
rasch und in Absprache mit der Personalberatung
handeln (im Gegensatz zu Vertrauenspersonen).
Vertrauenspersonen (siehe Anlaufstellen) sind
speziell geschult. Sie hören zu und zeigen
mögliche Schritte auf. Die Vertrauenspersonen
behandeln jede Anfrage vertraulich. Sie müssen
nicht handeln (im Unterschied zu Vorgesetzten).
Ja: Verfahren wird eingeleitet. Anonymität der
belästigten Person wird aufgegeben.
Nein: Keine weiteren Schritte. Anonymität der
belästigten Person bleibt gewahrt.
Beratungsstellen berichten jährlich in
anonymisierter Form über Vorfälle, sind in
gegenseitigem Kontakt und können von sich aus
generelle Massnahmen einleiten, z.B. Kampagnen,
Informationen von Personengruppen.
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Vorgehen bei sexueller Belästigung
Phase 5
Verfahren
Anonymität muss
aufgegeben werden.
Die Personalabteilung wird eingeschaltet:
Klärung des Vorfalls
Belästiger/Belästigerin wird
mit Vorwurf konfrontiert.
Was ist passiert?
Wer ist involviert?
Gibt es Zeugen?
Die Personalabteilung sucht – wenn immer
möglich – rasch und informell nach einer Lösung
des Vorfalls. Sie trifft je nach Schwere des Falls die
nötigen Sanktionen (vom Verweis bis zur
Entlassung).
Belästigte Person und Belästiger/Belästigerin
können sich in Gesprächen durch eine Person ihres
Vertrauens begleiten lassen.
Personen, die sich wegen sexueller Belästigung
beschweren, sowie Zeugen sind gegen Kündigung
geschützt.
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