DIES und DAS

DIES und DAS
• Plattendruckversuch wie dicht am Rand?
• Der Bohrkern spiegelt nicht den Zustand des Bestandes
wider, sondern eher die Bohrlochwandung.
• Bericht über Nachmessungen der K51 mit dem FWD.
• Bedenken nach VOB-B.
• Ergänzende Inhalte Asphalt überarbeitet.
Plattendruckversuch: Wie dicht am Fahrbahnrand?
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TB BF-StB Teil 1, Seite 19 über der Skizze: „Liegt ein Prüfpunkt genau auf dem Rand des Prüfloses, so
ist dieser um 0,5 m senkrecht zur Prüflosgrenze in das Prüflos hinein zu verlegen.“
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ZTV A: Der Plattendruckversuch ist nur bei einer Grabenbreite von mindestens 1,50 m durchzuführen.
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Im Asphaltstraßenbau gibt es in den TP den Hinweis, dass Bohrkerne für Kontrollprüfungen
mindestens einen halben Meter vom Rand weg genommen werden sollen. Man kann auch den
Bohrkern am Rand nehmen, dann sind die BK aber nicht mehr stellvertretend für die
Eigenschaften in der Fläche.
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Das spiegelt die physikalische Tatsache wider, dass man Haufwerke - gebunden oder ungebunden - an
ihrem freien Rand nicht verdichten kann, weil das seitliche Widerlager fehlt.
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Aus der Geometrie der Druckspannungen (Druckzwiebel) kann ebenfalls abgeleitet werden, dass die
Plattenmitte maximal bis 50 cm am Rand des Fahrbahnaufbaus vorhanden sein darf (30 cm
Plattendurchmesser, mindestens 60 cm Einwirkungstiefe bei 0,5 MPa maximale Belastungsspannung
und Lastausbreitungswinkel der vertikalen Spannungen ca. 45° - die Promotionen von Dr.-Ing. habil.
Bernd Grätz und Univ. Prof. Dr.-Ing. habil. Frohmut Wellner haben das bestätigt; obwohl der Ingenieur
ja der Mensch der Zeichnung ist, er aber meiner Meinung nach auch Gedanken „innerlich“
visualisieren kann, habe ich keine Skizze gemacht).
Der Bohrkern spiegelt nicht den Zustand einer Straße
wider, sondern eher die Bohrlochwandung
KB 0600 L
0,8 cm
4,0 cm
1,0 cm
6,0 cm
5,0 cm
~ 17 cm
OB 8
Asphaltdeckschicht AC 11 D
Asphaltdeckschicht AC 5 D
Asphalttragschicht AC 22 T
Splitt-Bitumen-Gemisch
Asphaltoberbau
darunter: Großpflaster (18 cm)
ohne Geruch
untypischer Geruch
Verdacht auf Teer/Pech!
Bericht über FWD-Nachmessungen auf K51 Lk Peine:
Verfestigte PAK-haltige Unterlagen mit DTS überbaut
Bericht über FWD-Nachmessungen auf K51 Lk Peine:
Verfestigte PAK-haltige Unterlagen mit DTS überbaut
Bericht über FWD-Nachmessungen auf K51 Lk Peine:
Verfestigte PAK-haltige Unterlagen mit DTS überbaut
Bericht über FWD-Nachmessungen auf K51 Lk Peine:
Verfestigte PAK-haltige Unterlagen mit DTS überbaut
Bericht über FWD-Nachmessungen auf K51 Lk Peine:
Verfestigte PAK-haltige Unterlagen mit DTS überbaut
Bedenken nach VOB-B
Herr Bremser-Bleifuß geht zu einem Autohaus und sucht sich schließlich ein Auto aus, das er nach seinem
Gusto zusammenstellt. Der Verkäufer, Herr Schlitten-Karre, und der Käufer, Herr Bremser-Bleifuß, schließen
einen Vertrag, der das Autohaus verpflichtet, das detailliert beschriebene Fahrzeug zu liefern und den Herrn
Bremser-Bleifuß, das besagte gute Stück bei Lieferung zu bezahlen.
Als das vertragsgerechte Auto zum Liefertermin vor dem Herrn Bremser-Bleifuß steht und er es sich besieht
und sich reinsetzt, sagt er: „Die Farbe ist nicht in Ordnung, die Felgen finde ich nicht gut und die Sitze geben
keinen Seitenhalt. Ich melde „Bedenken“ an!“
Was macht Herr Schlitten-Karre?
Der Vertrag über eine Baumaßnahme ist zwischen dem AG und dem AN geschlossen, d.h., unterzeichnet.
Damit verpflichtet sich der AN, die vom AG beschriebene Leistung auszuführen und der AG verpflichtet sich,
diese vom AN gemäß LV ausgeführte Leistung zu bezahlen.
Und was hat sich auf unseren Baustellen etabliert? Die höchste mir bekannte Stufe: Schriftlicher Nachtrag
und schriftliche Bedenken der Baufirma bei der Bauanlaufbesprechung…
Was macht der AG?