DIES und DAS • Plattendruckversuch wie dicht am Rand? • Der Bohrkern spiegelt nicht den Zustand des Bestandes wider, sondern eher die Bohrlochwandung. • Bericht über Nachmessungen der K51 mit dem FWD. • Bedenken nach VOB-B. • Ergänzende Inhalte Asphalt überarbeitet. Plattendruckversuch: Wie dicht am Fahrbahnrand? • TB BF-StB Teil 1, Seite 19 über der Skizze: „Liegt ein Prüfpunkt genau auf dem Rand des Prüfloses, so ist dieser um 0,5 m senkrecht zur Prüflosgrenze in das Prüflos hinein zu verlegen.“ • ZTV A: Der Plattendruckversuch ist nur bei einer Grabenbreite von mindestens 1,50 m durchzuführen. • Im Asphaltstraßenbau gibt es in den TP den Hinweis, dass Bohrkerne für Kontrollprüfungen mindestens einen halben Meter vom Rand weg genommen werden sollen. Man kann auch den Bohrkern am Rand nehmen, dann sind die BK aber nicht mehr stellvertretend für die Eigenschaften in der Fläche. • Das spiegelt die physikalische Tatsache wider, dass man Haufwerke - gebunden oder ungebunden - an ihrem freien Rand nicht verdichten kann, weil das seitliche Widerlager fehlt. • Aus der Geometrie der Druckspannungen (Druckzwiebel) kann ebenfalls abgeleitet werden, dass die Plattenmitte maximal bis 50 cm am Rand des Fahrbahnaufbaus vorhanden sein darf (30 cm Plattendurchmesser, mindestens 60 cm Einwirkungstiefe bei 0,5 MPa maximale Belastungsspannung und Lastausbreitungswinkel der vertikalen Spannungen ca. 45° - die Promotionen von Dr.-Ing. habil. Bernd Grätz und Univ. Prof. Dr.-Ing. habil. Frohmut Wellner haben das bestätigt; obwohl der Ingenieur ja der Mensch der Zeichnung ist, er aber meiner Meinung nach auch Gedanken „innerlich“ visualisieren kann, habe ich keine Skizze gemacht). Der Bohrkern spiegelt nicht den Zustand einer Straße wider, sondern eher die Bohrlochwandung KB 0600 L 0,8 cm 4,0 cm 1,0 cm 6,0 cm 5,0 cm ~ 17 cm OB 8 Asphaltdeckschicht AC 11 D Asphaltdeckschicht AC 5 D Asphalttragschicht AC 22 T Splitt-Bitumen-Gemisch Asphaltoberbau darunter: Großpflaster (18 cm) ohne Geruch untypischer Geruch Verdacht auf Teer/Pech! Bericht über FWD-Nachmessungen auf K51 Lk Peine: Verfestigte PAK-haltige Unterlagen mit DTS überbaut Bericht über FWD-Nachmessungen auf K51 Lk Peine: Verfestigte PAK-haltige Unterlagen mit DTS überbaut Bericht über FWD-Nachmessungen auf K51 Lk Peine: Verfestigte PAK-haltige Unterlagen mit DTS überbaut Bericht über FWD-Nachmessungen auf K51 Lk Peine: Verfestigte PAK-haltige Unterlagen mit DTS überbaut Bericht über FWD-Nachmessungen auf K51 Lk Peine: Verfestigte PAK-haltige Unterlagen mit DTS überbaut Bedenken nach VOB-B Herr Bremser-Bleifuß geht zu einem Autohaus und sucht sich schließlich ein Auto aus, das er nach seinem Gusto zusammenstellt. Der Verkäufer, Herr Schlitten-Karre, und der Käufer, Herr Bremser-Bleifuß, schließen einen Vertrag, der das Autohaus verpflichtet, das detailliert beschriebene Fahrzeug zu liefern und den Herrn Bremser-Bleifuß, das besagte gute Stück bei Lieferung zu bezahlen. Als das vertragsgerechte Auto zum Liefertermin vor dem Herrn Bremser-Bleifuß steht und er es sich besieht und sich reinsetzt, sagt er: „Die Farbe ist nicht in Ordnung, die Felgen finde ich nicht gut und die Sitze geben keinen Seitenhalt. Ich melde „Bedenken“ an!“ Was macht Herr Schlitten-Karre? Der Vertrag über eine Baumaßnahme ist zwischen dem AG und dem AN geschlossen, d.h., unterzeichnet. Damit verpflichtet sich der AN, die vom AG beschriebene Leistung auszuführen und der AG verpflichtet sich, diese vom AN gemäß LV ausgeführte Leistung zu bezahlen. Und was hat sich auf unseren Baustellen etabliert? Die höchste mir bekannte Stufe: Schriftlicher Nachtrag und schriftliche Bedenken der Baufirma bei der Bauanlaufbesprechung… Was macht der AG?
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