Vergütung der Leistungen der häuslichen Pflege nach § 36 und

Vergütung der Leistungen der häuslichen Pflege
nach § 36 und § 37 Abs. 3 SGB XI in Bremen
Leistungskomplexe
Leistungskomplex
1
Leistungsart
12
13
Kleine Morgen-/Abendtoilette
(An-/Auskleiden, Teilwaschen, Mund-/Zahnpflege,
Kämmen, Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes)
Kleine Morgen-/Abendtoilette
(An-/Auskleiden, Teilwaschen, Mund-/Zahnpflege,
Kämmen)
Große Morgen-/Abendtoilette
(An-/Auskleiden, W aschung/Duschen/Baden,
Rasieren, Mund-/Zahnpflege, Kämmen, Hilfe beim
Aufsuchen oder Verlassen des Bettes)
Große Morgen-/Abentoilette
(An-/Auskleiden, W aschung/Duschen/Baden,
Rasieren, Mund-/Zahnpflege, Kämmen)
Lagern/Betten
(Bett machen/richten, Lagern)
Transfer
Innerhalb der Wohnung für mobile Pflegebedürftige
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
Darm-/Blasenentleerung
Hilfestellung bei Verlassen und Wiederaufsuchen
der Wohnung
(An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem
Verlassen/Wiederaufsuchen der W ohnung,
Treppensteigen
Hilfestellung bei Verlassen und Wiederaufsuchen
der Wohnung
Begleitung bei Aktivitäten (keine Spaziergäng, usw.)
Beheizen der Wohnung
Reinigung der Wohnung
14
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
15
Einkaufen
16
Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der
Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
(nicht bei Essen auf Rädern)
Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der
Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
bei Essen auf Rädern
2
3
4
5
5a
6
7
8
9
10
11
17
Punkte
250
200
450
400
100
40
100
250
100
100
70
600
90
90 tägl.
max.
630 wtl.
50 tägl.
max.
350 wtl.
50 tägl.
max.
300 wtl.
270
60
2x tägl.
3x tägl.
Leistungskomplex
Leistungsart
18
Pflegeeinsatz gem. § 37 Abs. 3 SGB XI (max. 21/31 Euro)
19
30
Erstbesuch
Folgebesuch nach Krankenhausaufenthalt bzw.
Höherstufung
Wegepauschale
Bei häuslicher Gemeinschaft je
Betreuungsleistungen bei gemeinschaftlicher
Inanspruchnahme
(Begleitung, Beaufsichtigung, Beschäftigung)
20
25
26
27
Beschäftigung/Beaufsichtigung des Hilfe- oder
Pflegebedürftigen in seinem Wohnumfeld kann nur in
Verbindung mit einer allgemeinen grundpflegerischen
und/oder hauswirtschaftlichen Versorgung gewählt und
abgerechnet werden
Beschäftigung/Beaufsichtigung des Hilfe- oder
Pflegebedürftigen in seinem Wohnumfeld kann sowohl in
Verbindung mit Leistungen der allgemeinen
grundpflegerischen und/oder hauswirtschaftlichen Versorgung
als auch als alleinige Leistung gewählt und abgerechnet
werden – bis zu einer Stunde.
Punkte
1000
450
68
34
80
Je 15 Min.
Je Person
100
600