Vergütung der Leistungen der häuslichen Pflege nach § 36 und § 37 Abs. 3 SGB XI in Bremen Leistungskomplexe Leistungskomplex 1 Leistungsart 12 13 Kleine Morgen-/Abendtoilette (An-/Auskleiden, Teilwaschen, Mund-/Zahnpflege, Kämmen, Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes) Kleine Morgen-/Abendtoilette (An-/Auskleiden, Teilwaschen, Mund-/Zahnpflege, Kämmen) Große Morgen-/Abendtoilette (An-/Auskleiden, W aschung/Duschen/Baden, Rasieren, Mund-/Zahnpflege, Kämmen, Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes) Große Morgen-/Abentoilette (An-/Auskleiden, W aschung/Duschen/Baden, Rasieren, Mund-/Zahnpflege, Kämmen) Lagern/Betten (Bett machen/richten, Lagern) Transfer Innerhalb der Wohnung für mobile Pflegebedürftige Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG) Darm-/Blasenentleerung Hilfestellung bei Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen/Wiederaufsuchen der W ohnung, Treppensteigen Hilfestellung bei Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Begleitung bei Aktivitäten (keine Spaziergäng, usw.) Beheizen der Wohnung Reinigung der Wohnung 14 Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung 15 Einkaufen 16 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht bei Essen auf Rädern) Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen bei Essen auf Rädern 2 3 4 5 5a 6 7 8 9 10 11 17 Punkte 250 200 450 400 100 40 100 250 100 100 70 600 90 90 tägl. max. 630 wtl. 50 tägl. max. 350 wtl. 50 tägl. max. 300 wtl. 270 60 2x tägl. 3x tägl. Leistungskomplex Leistungsart 18 Pflegeeinsatz gem. § 37 Abs. 3 SGB XI (max. 21/31 Euro) 19 30 Erstbesuch Folgebesuch nach Krankenhausaufenthalt bzw. Höherstufung Wegepauschale Bei häuslicher Gemeinschaft je Betreuungsleistungen bei gemeinschaftlicher Inanspruchnahme (Begleitung, Beaufsichtigung, Beschäftigung) 20 25 26 27 Beschäftigung/Beaufsichtigung des Hilfe- oder Pflegebedürftigen in seinem Wohnumfeld kann nur in Verbindung mit einer allgemeinen grundpflegerischen und/oder hauswirtschaftlichen Versorgung gewählt und abgerechnet werden Beschäftigung/Beaufsichtigung des Hilfe- oder Pflegebedürftigen in seinem Wohnumfeld kann sowohl in Verbindung mit Leistungen der allgemeinen grundpflegerischen und/oder hauswirtschaftlichen Versorgung als auch als alleinige Leistung gewählt und abgerechnet werden – bis zu einer Stunde. Punkte 1000 450 68 34 80 Je 15 Min. Je Person 100 600
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