Vortrag vom 19.10.15 - Ambulanter Pflegedienst Peter Kneiske

Informationen zur
Pflegeversicherung
Peter Kneiske
Pflegestufe I
(Erhebliche Pflegebedürftigkeit)



Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung
oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen
aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1 x
tgl. der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der
Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
benötigen.
Der Zeitkorridor beträgt bei der Pflege 46-119
Minuten täglich.
Zusätzlich muss im Bereich der Hauswirtschaft ein
Hilfebedarf von 45 Minuten täglich vorhanden sein.
Pflegestufe II
(Schwerpflegebedürftigkeit)



Personen, die bei der Körperpflege, der
Ernährung oder der Mobilität mindestens 3 x tgl.
zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen
und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei
der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Der Zeitkorridor beträgt bei der Pflege 120-239
Minuten täglich.
Zusätzlich muss im Bereich der Hauswirtschaft
ein Hilfebedarf von 60 Minuten täglich vorhanden
sein.
Pflegestufe III
(Schwerstpflegebedürftigkeit)



Personen, die bei der Körperpflege, der
Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die
Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und
zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Der Zeitkorridor der Pflege beginnt ab 240
Minuten täglich.
Zusätzlich muss im Bereich der Hauswirtschaft
ein Hilfebedarf von 60 Minuten täglich vorhanden
sein.
In welchen Bereichen habe ich
einen Hilfebedarf?

Sie erhalten Leistungen der
Pflegeversicherung, wenn Sie in folgenden
Bereichen eine Unterstützung brauchen:




Körperpflege: Waschen, Baden, Duschen, Kämmen,
Zahnpflege, Rasieren, Toilettengänge
Ernährung: mundgerechte Zubereitung,
Nahrungsaufnahme
Mobilität: Aufstehen/zu-Bett gehen, Umlagern, An- und
Ausziehen, Stehen, Gehen
Hauswirtschaftliche Versorgung: Kochen, Saubermachen,
Spülen, Einkaufen
Zeiterfassung bei der Körperpflege
(alle Zeiten bei voller Übernahme)









Ganzkörperwäsche: 20-25 Minuten
Teilwäsche Oberkörperpflege: 8-10 Minuten
Teilwäsche Unterkörper: 12-15 Minuten
Teilwäsche Hände/Gesicht: 1-2 Minuten
Duschen: 15-20 Minuten
Baden: 20-25 Minuten
Zahnpflege: 5 Minuten
Kämmen: 1-3 Minuten
Rasieren: 5-10 Minuten
Definition Pflegegeld


Der Pflegebedürftige bekommt Pflegegeld,
wenn die Pflege von einem Angehörigen
oder anderen privaten Pflegepersonen
ehrenamtlich übernommen wird.
Dabei werden folgende Beiträge bezahlt:



Pflegestufe I: 244 €
Pflegestufe II: 458 €
Pflegestufe III: 728 €
Definition Pflegesachleistung


Die Pflege wird nach Vereinbarung von
Fachkräften eines ambulanten Pflegedienstes
durchgeführt.
Die Kosten für die Pflegesachleistung können
von den Pflegekassen in:


Pflegestufe I bis zu 468 €
Pflegestufe II bis zu 1.144 €
Pflegestufe III bis zu 1.612 €
übernommen werden.

Definition Kombinationsleistung

Der Pflegebedürftige hat die Möglichkeit, eine
Kombination von Geld- und Sachleistung in
Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass
sowohl ein ambulanter Pflegedienst als auch
ein Angehöriger die Pflege durchführt. Bei der
Kombinationspflege kann der Versicherte
individuell wählen und den evtl. bestehenden
restlichen Anspruch der Pflegestufe in
Geldleistung ausbezahlt bekommen.
Definition Verhinderungspflege
(Urlaubspflege/Entlastung)


Voraussetzungen für eine Verhinderungspflege:
 Der Versicherte muss in einer Pflegestufe eingestuft
sein
 Der Versicherte muss vor der ersten
Inanspruchnahme mindestens 6 Monate in der
häuslichen Umgebung gepflegt worden sein
 Der Versicherte wird von einer privaten Pflegeperson
gepflegt (Geldleistung) oder es besteht eine
Kombinationsleistung von Pflegedienst und
Pflegeperson.
Der Versicherte hat im Rahmen der
Verhinderungspflege einen Anspruch auf 28 Tage bzw.
einen Jahreshöchstsatz von 1612 €
Wichtig zu wissen:



Verhinderungspflege kann aus jedem erdenklichem
Grund in Anspruch genommen werden z.B. bei
Krankheit der Pflegeperson, bei Urlaub der
Pflegeperson, bei einem Arzttermin der Pflegeperson
etc..
Verhinderungspflege kann auch kurzfristig und/oder
stundenweise in Anspruch genommen werden.
Bei einer Verhinderung der Pflegeperson unter 8 Std.
am Tag (z.B. Arzttermin der Pflegeperson) wird das
Pflegegeld nicht eingekürzt.
Wer hat Anspruch auf eine
Pflegestufe?

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird
von dem Pflegeversicherungsgesetz sehr
eng gefasst. Demnach sind Menschen
pflegebedürftig, wenn folgende drei
Vorraussetzungen vorliegen:
1.
2.
3.
Der Hilfebedarf liegt aufgrund einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Krankheit oder
Behinderung vor.
Für regelmäßige und gewöhnliche alltägliche
„Verrichtungen“ besteht ein Hilfebedarf.
Der Hilfebedarf besteht auf Dauer, d.h.
mindestens voraussichtlich für 6 Monate.
Definition zusätzliche
Betreuungsleistungen


Seit dem 01.01.2015 stehen jedem Pflegebedürftigen
ein Grundbetrag von 104 € im Monat für Betreuungsund Entlastungsleistungen zu. Diese Leistungen
beinhalten z.B. Betreuungsfahrten,
hauswirtschaftliche Hilfestellungen oder eine
Betreuung/Beschäftigung zu Hause.
Für Pflegebedürftige mit einem festgestellten
erhöhtem Betreuungsbedarf (bei dementiellen
Erkrankungen o.ä.) stehen 208 € im Monat zur
Verfügung.
Was sind die so genannten Zeitkorridore?
Was haben diese mit der Begutachtung zu
tun?

Die Gutachter des Medizinischen Dienstes
(MDK) haben Orientierungswerte, mit denen
sie den täglichen Hilfebedarf ermitteln. Diese
zeitlichen Orientierungen sind gesetzlich in
den Richtlinien zur Begutachtung festgelegt.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass diese
Zeiten bei einer vollständigen Übernahme der
Pflegeperson angegeben sind.
Zeiterfassung bei der Darm- und
Blasenentleerung (alles bei VÜ)







Wasserlassen (Intimhygiene,Toilettenspülung): 2-3
Minuten
Stuhlgang (Intimhygiene, Toilettenspülung): 3-6
Minuten
Richten der Bekleidung: insgesamt 2 Minuten
Wechsel von Windeln (Intimhygiene, Entsorgung)
nach..
Wasserlassen: 4-6 Minuten


Stuhlgang: 7-10 Minuten
Wechsel kleiner Vorlagen: 1-2 Minuten
Wechsel/Entleeren des Urinbeutels: 2-3 Minuten
Wechseln/Entleeren des Stomabeutels: 3-4 Minuten
Zeiterfassung bei der Ernährung
(alles bei voller Übernahme)



Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
für die Hauptmahlzeiten: je 2-3 Minuten
Essen von Hauptmahlzeiten
einschließlich Trinken (max. 3
Hauptmahlzeiten): je 15-20 Minuten
Verabreichen von Sondenkost (inkl.
Reinigung des Gerätes: 15-20 Minuten
tgl.)
Zeiterfassung bei der Mobilität ( alles bei
voller Übernahme)






Einfache Hilfe beim Aufstehen/ zu Bett
gehen: je 1-2 Minuten
Umlagern: 2-3 Minuten
Ankleiden gesamt: 8-10 Minuten
Ankleiden Ober-/Unterkörper: 5-6 Minuten
Entkleiden gesamt: 4-6 Minuten
Entkleiden Ober-/Unterkörper: 2-3 Minuten
Zeiterfassung bei der Mobilität (alles bei
voller Übernahme)




Gehen: Wird je nach Wegstrecke nur zur Durchführung
der gesetzlich vorgegebenen Verrichtungen bewertet.
Dabei ist die häusliche Situation zu beachten. Je nach
Weglänge werden diese zeitlich bewertet.
Stehen (Transfer): Nur bei Verrichtungen zu bewerten.
Beim Transfer wird der reine Weg als Hilfebedarf
gewertet.
Treppensteigen: Je nach Wohnsituation zu
berücksichtigen.
Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung: Nur wenn
eine Begleitung und Betreuung während des Besuches
bei z.B. des Hausarztes unumgänglich ist, ist dieses
zeitlich zu berücksichtigen.
Wie beantrage ich eine Pflegestufe? Wie
ist der Ablauf des Verfahrens?





Der Antrag wird schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht. Bei
der Pflegekasse erhält man die notwendigen Formulare.
Die Unterlagen werden nach Prüfung dem MDK zugewiesen.
Der MDK meldet sich zu einem Hausbesuch bei dem
Versicherten an. (In der Regel 14 Tage vorher)
Der Versicherte wird generell in der häuslichen Umgebung
begutachtet. So kann sich der Gutachter ein Bild zur
pflegerischen Versorgung sowie dem notwendigen Hilfebedarf
machen.
Der MDK leitet das Gutachten an die Pflegekasse zurück und
diese entscheidet dann auf der Grundlage des Gutachtens, ob
eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welche Pflegestufe
anerkannt wird.
Was ist, wenn man mit der Pflegeeinstufung
bzw. mit einer evt. Ablehnung nicht
einverstanden ist?

Man kann innerhalb einer Frist von 4
Wochen nach Bescheid der Pflegekasse
einen formlosen Widerspruch bei der
zuständigen Pflegekasse einreichen. Es
empfiehlt sich eine Durchschrift des
Gutachtens anzufordern, um eine
notwendige Begründung mit einem
ausführlichen Widerspruch nachreichen
zu können.
Kostenaufstellung an dem Beispiel
Pflegestufe I
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag Freitag
Samstag
Sonntag
Grundpflege
15,59€
15,59€
15,59€
15,59€
15,59€
15,59€
15,59€
Kämmen/
Rasieren
3,03€
3,03€
3,03€
3,03€
3,03€
3,03€
3,03€
Wegep.
3,69€
3,69€
3,69€
3,69€
3,69€
7,38€
7,38€
Hilfestellung
aus dem Bett
Wegep.
erhöht
2,17€
24,48€
2,17€
24,48€
2,17€
24,48€
2,17€
24,48€
2,17€
24,48€
2,17€
28,17€
2,17€
28,17€
Kosten insgesamt für den Monat im Durchschnitt 763,92 € (Kasse übernimmt 468 €),
Restbetrag von 295,92 muss der Pflegekunde selber zahlen- jeden Monat.
Kostenaufstellung an dem
Beispiel Pflegestufe I
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag Freitag
Grundpflege
15,59€
15,59€
15,59€
Kämmen/
Rasieren
3,03€
3,03€
3,03€
Wegep.
3,69€
3,69€
3,69€
Hilfestellung
aus dem Bett
Wegep.
erhöht
2,17€
24,48€
2,17€
24,48€
Samstag
Sonntag
2,17€
24,48€
Kosten insgesamt für den Monat im Durchschnitt 318,24 € (Kasse übernimmt die
vollen Kosten), Restbetrag von 78,08€ wird von der Kasse an den Pflegekunden
ausgezahlt.
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit