Merkblatt Arbeitszeugnis Zusammenfassung einiger wichtiger

Merkblatt Arbeitszeugnis
Zusammenfassung einiger wichtiger Punkte rund um das Thema Arbeitszeugnis:
Grundsätze
Ein Arbeitszeugnis soll:
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Der Wahrheit entsprechen, klar formuliert und vollständig sein.
Wohlwollend geschrieben sein. Der Inhalt darf das berufliche Fortkommen des
Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren.
Aussagekräftig und persönlich sein, was bedeutet, dass von Standardformulierungen
abzusehen ist. Das Zeugnis muss für die Person und ihre Tätigkeit charakteristisch
sein.
Aussagen machen über die gesamte Arbeitsdauer und nicht nur über die letzten
Monate.
keine verbotenen Geheimcodes, Floskeln oder verschlüsselte Botschaften enthalten.
Inhalt eines Arbeitszeugnisses
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Name und Adresse des Arbeitgebers (offizieller Briefkopf)
Personalien des Arbeitnehmers, der Arbeitnehmerin
Beginn und Ende der Anstellung
Bei Teilzeitbeschäftigung, oder besser in jedem Fall, das Arbeitspensum
Vollständige Beschreibung der Aufgaben und Pflichten (Stufe, Klassenlehreramt,
Zusatzaufgaben, Schulleitung)
Absolvierte Weiterbildungen, die für die betreffende Tätigkeit von Bedeutung sind
Beurteilung der Leistung
Beurteilung des Verhaltens, respektive die Beziehung gegenüber Schülerinnen und
Schülern, Schulleitung, Kollegium und Eltern
Grund des Austrittes
Schlussformel und Dank
Datum der Ausstellung und Unterschriften
Was darf nicht in einem Arbeitszeugnis stehen
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Details aus dem Privatleben, politische oder religiöse Zugehörigkeit
Urlaubs-, Krankheits-und Fehltage (um der Wahrheitspflicht zu genügen sind jedoch
Aussagen im Zusammenhang mit Krankheitsabwesenheiten in Ausnahmefällen
zulässig, wenn die Abwesenheitsdauer einen wesentlichen Teil der gesamten
Anstellungsdauer betrifft. In diesem Fall muss ein Hinweis gemacht werden auf die
beschränkte Beurteilungszeit)
Inhalte der Personalakte, wie zum Beispiel erfolgter Verweis (ein solcher kann jedoch
im Rahmen der Beurteilung des Verhaltens Ausdruck finden)
Gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Der Kündigungsgrund, sofern er für das weitere Berufsleben von Nachteil ist