w w w. n w d . d e Steuern & Praxis 17 Foto: ©iStockphoto.com/Deklofenak Investitionen in der Zahnarztpraxis Kaufen oder Leasen? Für die Einrichtung, Erweiterung oder Modernisierung seiner Praxis muss der Zahnarzt tief in die Tasche greifen. Besonders bei der Anschaffung von hochwertigen Wirtschaftsgütern, sei es ein Digitaler Volumentomograph, eine neue Behandlungseinheit oder Ähnliches, steht er vor der Frage: Kaufen oder leasen? D och wie so oft im Leben gibt es nicht nur „schwarz“ oder „weiß“. Die Zeiten, in denen das Leasing pauschal als steuerlicher Geheimtipp galt und der Kauf als liquiditätstechnisch unsinnig abgestempelt wurde, liegen eindeutig in der Vergangenheit. Denn je nach individuellen Gegebenheiten des einzelnen Zahnarztes kann die Entscheidung durchaus unterschiedlich ausfallen. Doch worin bestehen Unterschiede und Gemeinsamkeiten? Eigentumsverhältnisse: Wem gehört was? Beim Kauf erwirbt der Unternehmer immer das zivilrechtliche Eigentum am Gegenstand. Dadurch kann er mit dem Gegenstand tun und lassen, was er möchte. Ein Leasingvertrag hingegen ist mit einem Mietvertrag vergleichbar, bei dem der Gegenstand im Eigentum des Leasinggebers bleibt. Damit sind die Rechte des Leasingnehmers eingeschränkt, was bedeutet, dass er sich damit dem Willen des Leasinggebers, beispielsweise hinsichtlich von Reparaturen und Wartungen, unterordnen muss. Finanzielle und steuerliche Gesichtspunkte Beim Kauf wird der Anschaffungspreis sofort und in einer Summe fällig. Wenn die liquiden Mittel nicht vorhanden sind, muss der Kauf mit- tels Kredit finanziert werden. Die Höhe der monatlichen Belastung hängt hier von der Laufzeit des Kredits und den Zinsen ab. Im Vergleich zur monatlichen Kreditrate ist die Leasingrate hier meist günstiger, da der Leasinggegenstand nicht voll finanziert werden muss. Steuerlich stellt die Leasingrate eine monatliche Betriebsausgabe dar, die in voller Höhe den Gewinn des Zahnarztes mindert. Im Gegensatz dazu ist die monatliche Kreditrate bei einem Kauf mit Finanzierung nur in Höhe des Zinsanteils gewinnmindernd zu berücksichtigen. Neben den Zinsen wirken sich bei einem Kauf die Anschaffungskosten über die übliche Nutzungsdauer als Abschreibung gewinnmindernd aus. Durch die Bildung eines steuerlichen Investitionsabzugsbetrages in Höhe von bis zu 40 % der geplanten Anschaffungskosten kann im Vorfeld der Anschaffung die Steuerlast des Unternehmens gemindert und somit freie finanzielle Mittel geschaffen werden. Dieser Investitionsabzugsbetrag kann schon drei Jahre vor dem Jahr der Anschaffung gebildet werden. Bei einem Mietleasing besteht diese Möglichkeit nicht. Aus rein steuerlicher Sicht ist daher zunächst weder Kauf noch Leasing deutlich vorteilhafter. Dies ist jedoch auch dem aktuell niedrigen Zinsniveau geschuldet. Eine individuelle Berechnung anhand konkreter Zahlen sollte Ihr steuerlicher Berater daher in jedem Fall vornehmen. Pro & Contra Neben steuerlichen Gesichtspunkten gibt es jedoch auch Entscheidungskriterien, die sich nicht in Zahlen und Steuerersparnis ausdrücken lassen. So ist die Frage des technischen Fortschritts gerade im medizinischen Bereich von immenser Wichtigkeit. Hier kann es von erheblichem Vorteil sein, wenn der Zahnarzt regelmäßig moderne Geräte einsetzen kann, die stets auf dem neuesten Stand sind. Aber auch beim Fahrzeugleasing ist es bequem, wenn man den PKW nach vier Jahren zurückgeben und gegen ein neues, gegebenenfalls auf mittlerweile geänderte Bedürfnisse angepasstes, Fahrzeug austauschen kann. Daneben ist es bei Abschluss eines Leasingvertrages sehr wichtig, das eigene Nutzungsverhalten möglichst realistisch einzuschätzen, da sich der Restwert des Leasinggegenstandes danach berechnet. Wird dieser Restwert am Ende der Leasingzeit nicht erreicht, so ist die Differenz zuzuzahlen. Auch die Frage, welche Reparatur- und Wartungsarbeiten während der Leasingzeit durchgeführt werden müssen, sollte im Vorfeld geklärt werden. Denn auch hier kommt es schnell zu Streitigkeiten, insbesondere was eine normale Abnutzung ist und was nicht. Am Ende zahlt in aller Regel der Leasingnehmer. FAZIT Für die unternehmerische Entscheidung „kaufen oder leasen“ gibt es nicht nur steuerliche, sondern auch betriebswirtschaftliche Gründe, die gemeinsam mit dem steuerlichen Berater abgeklärt werden sollten. i Weitere Infos Dr. Jürgen Karsten Steuerberater im ETL ADVISION-Verbund, spezialisiert auf die Beratung von Zahnärzten ETL ADVISION Steuerberatungsgruppe Tel.: +49 (0) 30 / 22641215 www.etl-advision.de [email protected] Anzeige Heute liegt der Fokus auf Ergonomie - ohne dabei die Effizienz zu verlieren. Das neue LM-ErgoSense Handinstrument erfüllt beide Bedürfnisse und ist wirklich eine einzigartige Kombination aus ergonomischem Design und integrierter neue RFID-Technologie. 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