Kaufen oder Leasen?

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Steuern & Praxis
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Foto: ©iStockphoto.com/Deklofenak
Investitionen in der Zahnarztpraxis
Kaufen oder Leasen?
Für die Einrichtung, Erweiterung oder Modernisierung seiner Praxis muss der Zahnarzt tief in die Tasche
greifen. Besonders bei der Anschaffung von hochwertigen Wirtschaftsgütern, sei es ein Digitaler Volumentomograph, eine neue Behandlungseinheit oder Ähnliches, steht er vor der Frage: Kaufen oder leasen?
D
och wie so oft im Leben gibt es nicht nur
„schwarz“ oder „weiß“. Die Zeiten, in denen
das Leasing pauschal als steuerlicher Geheimtipp galt und der Kauf als liquiditätstechnisch
unsinnig abgestempelt wurde, liegen eindeutig
in der Vergangenheit. Denn je nach individuellen
Gegebenheiten des einzelnen Zahnarztes kann
die Entscheidung durchaus unterschiedlich ausfallen. Doch worin bestehen Unterschiede und
Gemeinsamkeiten?
Eigentumsverhältnisse: Wem gehört was?
Beim Kauf erwirbt der Unternehmer immer das
zivilrechtliche Eigentum am Gegenstand. Dadurch kann er mit dem Gegenstand tun und lassen, was er möchte. Ein Leasingvertrag hingegen ist mit einem Mietvertrag vergleichbar, bei
dem der Gegenstand im Eigentum des Leasinggebers bleibt. Damit sind die Rechte des Leasingnehmers eingeschränkt, was bedeutet, dass
er sich damit dem Willen des Leasinggebers,
beispielsweise hinsichtlich von Reparaturen und
Wartungen, unterordnen muss.
Finanzielle und steuerliche Gesichtspunkte
Beim Kauf wird der Anschaffungspreis sofort
und in einer Summe fällig. Wenn die liquiden
Mittel nicht vorhanden sind, muss der Kauf mit-
tels Kredit finanziert werden. Die Höhe der monatlichen Belastung hängt hier von der Laufzeit
des Kredits und den Zinsen ab.
Im Vergleich zur monatlichen Kreditrate ist die
Leasingrate hier meist günstiger, da der Leasinggegenstand nicht voll finanziert werden
muss. Steuerlich stellt die Leasingrate eine monatliche Betriebsausgabe dar, die in voller Höhe
den Gewinn des Zahnarztes mindert. Im Gegensatz dazu ist die monatliche Kreditrate bei einem
Kauf mit Finanzierung nur in Höhe des Zinsanteils gewinnmindernd zu berücksichtigen. Neben den Zinsen wirken sich bei einem Kauf die
Anschaffungskosten über die übliche Nutzungsdauer als Abschreibung gewinnmindernd aus.
Durch die Bildung eines steuerlichen Investitionsabzugsbetrages in Höhe von bis zu 40 %
der geplanten Anschaffungskosten kann im Vorfeld der Anschaffung die Steuerlast des Unternehmens gemindert und somit freie finanzielle
Mittel geschaffen werden. Dieser Investitionsabzugsbetrag kann schon drei Jahre vor dem Jahr
der Anschaffung gebildet werden. Bei einem
Mietleasing besteht diese Möglichkeit nicht.
Aus rein steuerlicher Sicht ist daher zunächst
weder Kauf noch Leasing deutlich vorteilhafter.
Dies ist jedoch auch dem aktuell niedrigen Zinsniveau geschuldet. Eine individuelle Berechnung
anhand konkreter Zahlen sollte Ihr steuerlicher
Berater daher in jedem Fall vornehmen.
Pro & Contra
Neben steuerlichen Gesichtspunkten gibt es
jedoch auch Entscheidungskriterien, die sich
nicht in Zahlen und Steuerersparnis ausdrücken
lassen. So ist die Frage des technischen Fortschritts gerade im medizinischen Bereich von
immenser Wichtigkeit. Hier kann es von erheblichem Vorteil sein, wenn der Zahnarzt regelmäßig moderne Geräte einsetzen kann, die stets
auf dem neuesten Stand sind. Aber auch beim
Fahrzeugleasing ist es bequem, wenn man den
PKW nach vier Jahren zurückgeben und gegen
ein neues, gegebenenfalls auf mittlerweile geänderte Bedürfnisse angepasstes, Fahrzeug austauschen kann.
Daneben ist es bei Abschluss eines Leasingvertrages sehr wichtig, das eigene Nutzungsverhalten möglichst realistisch einzuschätzen, da
sich der Restwert des Leasinggegenstandes danach berechnet. Wird dieser Restwert am Ende
der Leasingzeit nicht erreicht, so ist die Differenz zuzuzahlen. Auch die Frage, welche Reparatur- und Wartungsarbeiten während der Leasingzeit durchgeführt werden müssen, sollte im
Vorfeld geklärt werden. Denn auch hier kommt
es schnell zu Streitigkeiten, insbesondere was
eine normale Abnutzung ist und was nicht. Am
Ende zahlt in aller Regel der Leasingnehmer.
FAZIT
Für die unternehmerische Entscheidung
„kaufen oder leasen“ gibt es nicht nur steuerliche, sondern auch betriebswirtschaftliche Gründe, die gemeinsam mit dem steuerlichen Berater abgeklärt werden sollten.
i Weitere Infos
Dr. Jürgen Karsten
Steuerberater im
ETL ADVISION-Verbund,
spezialisiert auf die
Beratung von Zahnärzten
ETL ADVISION
Steuerberatungsgruppe
Tel.: +49 (0) 30 / 22641215
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