Französisches Energiewendegesetz in Kraft getreten

Kernthemen
Französisches Energiewendegesetz in Kraft getreten
von Hartmut Lauer
Etwa 14 Monate, nachdem die französische Regierung den Entwurf für ein "Energiewendegesetz für grünes Wachstum" (loi de transition energetique pour Ia croissance verte) auf dem
Weg hatte, wurde das Gesetz am 18. August 2015 offiziell im Amtsblatt (Journal Officiel)
verkündet.
Vorlaufend war das 215 Artikel umfassende Gesetz mit 970 Änderungen im Vergleich zum
Ursprungstext am 22. Juli 2015 im Plenum der französischen Nationalversammlung in dritter
Lesung endgültig verabschiedet worden. Der französische Verfassungsrat (Conseil
Constitutionnel), der von der Senatsfraktion (Oberhaus) der Partei des ehemaligen
Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy "Les Republicains" angerufen worden war, hatte das
Gesetz mit geringfügigen Änderungen am 13. August 2015 gebilligt. Hauptstreitpunkte waren
die Festlegung einer Frist (bis 2025) für die Absenkung des Anteils der Kernenergie am
französischen Strommix auf 50% und die Begrenzung der installierten Leistung des
französischen Kernenergieparks auf aktuell installierte 63,2 GW. Der Verfassungsrat erklärt
diese Festlegungen aber für verfassungskonform.
Fast 150 Durchführungsbestimmungen bzw. Verordnungen (decrets d' application,
ordonnances) werden das Gesetz flankieren, etwa die Hälfte davon sollen laut der für
Energie zuständigen Ministerin Ségolène Royal bis Ende 2015 publiziert werden.
Die wichtigsten übergeordneten Ziele blieben gegenüber dem ersten Gesetzesentwurf vom
Juni 2014 weitestgehend unverändert:
1) Senkung der Treibhausgasemissionen um 40% bis 2030 (im Vergleich zu 1990) sowie bis
2050 auf ein Viertel der Emissionen von 1990 (Faktor 4)
2) Reduzierung des fossilen Energieverbrauchs um 30% bis 2030 (im Vergleich zu 2012)
3) Senkung des Endenergieverbrauchs um 50% bis 2050 (im Vergleich zu 2012) mit einem
Zwischenziel von 20% Absenkung bis 2030 (im Vergleich zu 2012)
4) Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf 23% bis
2020 (27% an der Stromerzeugung) und auf 32% bis 2030 (40% an der Stromerzeugung).
5) Reduzierung des Kernenergieanteils an der Stromerzeugung auf 50% bis 2025 (heute ca.
75%) und Begrenzung der installierten Leistung des französischen Kernkraftwerkparks auf
63,2 GW, was dem heutigen Stand entspricht.
Rein rechnerisch müsste EDF nach Inbetriebnahme des EPR in Flamanville (1650 MW) zur
Einhaltung der Leistungsobergrenze anderweitig Kernkraftwerke in gleichem
Leistungsumfang vom Netz nehmen. Die vom französischen Staatspräsidenten François
Hollande im Wahlkampf 2012 angekündigte Stilllegung des KKW Fessenheim bis Ende 2016
ist im Energiewendegesetz jedoch nicht explizit festgeschrieben.
Völlig offen ist, wie die Reduzierung des Nuklearstromanteils am französischen Strommix auf
50% bis 2025 erreicht werden soll.
Gemäß einer Studie vom September 2014 im Auftrag der französischen Finanzkommission
(Commission des finances de l'Assemblee nationale) würde die Reduzierung des
Kernenergieanteils auf 50% die Stilllegung von etwa 20 Kernkraftwerken bedeuten.
Insgesamt würden sich die Kosten zur Erreichung der 50% am Strommix bis 2025 auf rund
40 Mrd. € belaufen.
Nach Verlautbarungen des französischen Verfassungsrats vom 13.8.2015 könne EDF für die
vorzeitige Stilllegung von Kernkraftwerken vom Staat eine Entschädigung verlangen. Der
Anteil der Kernenergie am Stromerzeugungsmix in Frankreich wird also auch in Zukunft heiß
debattiert werden. Die nächsten Wahlen des Staatspräsidenten und des Parlaments finden
2017 statt. Je nach Wahlausgang ist eine Anpassung des Energiewendegesetzes nicht
ausgeschlossen.