Protokoll - Oberhausen

Nr. 13/2015
Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde OberhausenRheinhausen in der Schulsporthalle der Gemeinschaftsschule in Oberhausen
am 14.12.2015 um 18.30 Uhr
1. Vorsitzender:
2. Gemeinderäte:
3. Beamte, Beschäftigte
usw.:
Bürgermeister Martin Büchner
Andreas Aumüller, Pascal Bechtel, Daniel Born,
Hajo Böser, Martina Börzel, Peter Brand, Katharina
Egenberger, Florian Häfele, Margareta Hartkorn,
Norbert Horn, Katharina Korrmann, Tatjana
Lindemann, Werner Most, Heinz Nagel, Peter
Prestel, Karl Riegel, Hans Strubel, Peter vom
Brocke, Matthias Werner, Margita Zieger,Thomas
Zieger
Dominic Sievert als Protokollführer
Jennifer Perino, Anne Wicke
Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass zu der
Verhandlung durch Ladung vom 07.12.2015 ordnungsgemäß eingeladen
worden ist;
Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am
11.12.2015 ortsüblich bekannt gegeben worden sind;
Das Kollegium beschlussfähig ist, weil 22 Mitglieder anwesend sind.
Es fehlten als beurlaubt:
Peter Hoffmann
nicht beurlaubt oder aus anderen Gründen:
-als Urkundspersonen wurden ernannt:
Peter Brand, Peter Prestel
Hierauf wurde in die Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Punkte
eingetreten und folgendes beschlossen:
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Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
Gremium: Gemeinderat
TOP Nr.: 1
Sitzungstag: 14.12.2015
öffentlich
DS-Nr. GR115/2015
Fachamt: Büro des Bürgermeisters
zur Beschlussfassung
Bebauung Grundstück, Weiherweg 35, FlST.Nr. 1309/17 (ehemalige
Fensterfabrik Ripplinger)
- Errichtung einer Notunterkunft für Flüchtlinge
- Errichtung von Wohngebäuden für Flüchtlinge
- sonstige alternative Planungen für eine Bebauung des Grundstücks
Beratung:
Bürgermeister Büchner geht sehr ausführlich auf den Sachverhalt und die
Sitzungsvorlage ein. Er merkt an, dass im Verlauf der Sitzung der zuständige
Dezernatsleiter des Landratsamtes Karlsruhe, Herr Ragnar Watteroth hinzukommen
wird.
Der Gemeinderat hat sich bereits mehrfach mit der Bebauung des Grundstücks,
Weiherweg 35 (ehemalige Fensterfabrik Ripplinger) befasst. Parallel dazu führte die
Gemeindeverwaltung Gespräche mit möglichen Investoren im Hinblick auf die von
diesen geplanten und gewünschten Bebauungen. Parallel dazu wurde in der Sitzung
vom 24. September 2012, TOP Nr. 5, DS-Nr. GR73/2012 der Beschluss zur
Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans „Weiherweg“ gefasst.
Zwischenzeitlich wurden die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange durchgeführt. Der Satzungsbeschluss wurde bisher zurückgestellt, da auf
einen Investor gewartet wurde, der die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen zur
Realisierung des Bebauungsplans durchführt.
Am 17. November 2015 wurde die Gemeindeverwaltung vom Landratsamt Karlsruhe
dahingehend informiert, dass das Grundstück von der Hermann und Christoph Laier
GbR, Forst erworben wurde, um dort zunächst ein Winterquartier und anschließend
Unterkünfte für Flüchtlinge zu errichten. Hiervon wurde der Gemeinderat umgehend
informiert.
Parallel hierzu hat die Gemeindeverwaltung mit einem der bisherigen Interessenten
Kontakt aufgenommen, um noch einmal dessen konkrete Vorstellungen für eine
Bebauung des Grundstücks zu erfahren. Hintergrund war die Frage der Ausübung
eines möglicherweise vorhandenen Vorkaufsrechts zu Gunsten dieses
Unternehmens.
Die beiden nachstehenden Planungen unterscheiden sich wesentlich und werden
von Bürgermeister Büchner dem Gremium und den Anwesenden in der Sitzung
vorgestellt.
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Planungen der Firma WIMA GmbH & Co KG, Waghäusel
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Die Firma WIMA GmbH & Co KG würde das Grundstück für eine gewisse Zeit von
ca. 9 Monaten dem Landkreis für eine Notunterkunft für Flüchtlinge zur Verfügung
stellen.
Planungen der Firma Hermann und Christoph Laier GbR, Forst
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Bürgermeister Büchner führt weiter aus, dass die von der Firma Laier GbR
vorgesehene Bebauung, wie oben dargestellt, mit bis zu 432 Personen belegt
werden kann. Bei einem Rückgang der Flüchtlingszahlen oder bei der Unterbringung
von Familien in der Anschlussunterbringung können je Gebäude ca. 16
Wohneinheiten entstehen. Es würde sich dabei um sozialen Wohnungsbau handeln,
der der gesamten Bevölkerung bei Bedarf zur Verfügung steht. Die einzelnen
geplanten Wohnblöcke sind bauordnungsrechtlich zweigeschossig, wobei der
längere Teil des Gebäudes dreigeschossig mit Pultdach ausgebildet wird.
Desweiteren merkt er an, dass derzeit Flüchtlingsunterkünfte in Gewerbegebieten
(um ein solches handelt es sich derzeit bei ca. 2/3 der Fläche) als Ausnahme in
Gewerbegebieten zulässig sind. Diese Regelung ist zeitlich bis zum Jahre 2019
befristet. Bezahlbarer Wohnraum für sozial schwächere Menschen darf in
Gewerbegebieten nicht geschaffen werden. Für die Zukunft war vorgesehen, die
Gesamtfläche als Mischgebiet im bauplanungsrechtlichen Sinn auszuweisen.
Mischgebiete dienen vorwiegend dem Wohnen und der Unterbringung von
nichtstörenden Gewerbebetrieben. Nach der neuesten Rechtsprechung hierzu ist es
erforderlich, dass auf der Fläche auch eine Durchmischung möglich und gewünscht
ist. Ausgeschlossen ist es, im Bebauungsplanverfahren bereits Planungen
vorzusehen, die auf eine reine Wohnbebauung hinauslaufen.
Die von der Firma WIMA GmbH & Co KG, Waghäusel vorgesehene Bebauung wäre
in dieser Form in einem Mischgebiet zulässig.
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In Bezug auf ein mögliches Vorkaufsrecht stellt Bürgermeister Büchner fest, dass
die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem von ihr beauftragten
Rechtsanwaltsbüro geprüft hat, inwieweit der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zusteht.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Voraussetzungen für eine Geltendmachung
nicht vorliegen.
Sollte dennoch ein Vorkaufsrecht geltend gemacht werden, so könnte sowohl der
Verkäufer als auch die Käuferin gegen dieses Widerspruch einlegen mit der Folge,
dass ein solches nicht ausgeübt werden kann. Im Gegenzug ist es jedoch auch so,
dass das Vorkaufsrecht auch bei rechtlicher Fehlerhaftigkeit seine Wirksamkeit
entfaltet, wenn niemand Widerspruch dagegen einlegt.
Abschließend merkt Bürgermeister Büchner an, dass die Gemeindeverwaltung in
den zurückliegenden Sitzungen immer wieder darauf hingewiesen hat, dass die
Anschlussunterbringung soweit und solange wie möglich dezentral erfolgen soll. Im
Hinblick auf die Integration in der Gesellschaft ist dies der bessere Weg. Es wurde
jedoch auch darauf hingewiesen, dass möglicherweise Situationen eintreten können,
die eine zentrale Unterbringung erfordern. Dabei war vor allem daran gedacht, dass
keine ausreichenden Aufnahmekapazitäten auf dem Wohnungsmarkt mehr
vorhanden sind.
Die Gemeindeverwaltung würde gerne diesen Weg weiter beschreiten, hat jedoch
auch Verständnis dafür, wenn das Gremium im Hinblick auf die mitgeteilten
Aufnahmezahlen in der Bebauung des Grundstücks, Weiherweg 35 eine effektive
Möglichkeit sieht, um die Menschen in der Gemeinde zu versorgen. Mit der
Bebauung wäre es sicherlich in den kommenden drei bis fünf Jahren
ausgeschlossen, dass Sporthallen für die Unterbringung genutzt werden müssen.
Bevorzugen würde die Gemeindeverwaltung die Planungen der Firma WIMA GmbH
& Co KG. Dies liegt jedoch nicht in den Händen der Gemeindeverwaltung sondern
bei der Käuferin und dem Verkäufer.
Nach den Ausführungen durch Bürgermeister Büchner trifft Herr Watteroth vom
Landratsamt Karlsruhe ein und präsentiert dem Gremium und den Anwesenden
den nachstehenden Vortrag.
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Nach den Ausführungen von Herrn Wattheroth bittet Bürgermeister Büchner die
Fraktionen um deren Stellungnahmen zu den Beschlussvorschlägen der
Gemeindeverwaltung.
Gemeinderätin Lindemann (CDU) merkt an, dass die Fraktion der CDU nach dem
derzeitigen Sachstand den Beschlussvorschlägen 1 und 4 nicht zustimmen kann.
Der Einrichtung einer Notunterkunft auf dem Grundstück Weiherweg 35 kann die
Fraktion der CDU zustimmen.
Gemeinderat Zieger (FÖDL) stellt nochmals ausdrücklich fest, dass man sich, nach
wie vor, seitens der Fraktion der FÖDL für eine dezentrale Unterbringung ausspricht.
Sollte eine Gemeinschaftsunterkunft auf dem Grundstück Weiherweg 35 nicht
vermeidbar sein, so spricht man sich für die Errichtung von lediglich einem
Gebäudekomplex für maximal 144 Personen aus. Darüber hinaus spricht sich die
Fraktion gegen die Geltendmachung eines Vorkaufsrechts zu Gunsten der Firma
WIMA GmbH & Co KG aus, da hier nach derzeitigem Kenntnisstand keine
Erfolgsaussicht besteht. Der Einrichtung einer Notunterkunft auf dem Grundstück
Weiherweg 35 könnte man seitens der Fraktion der FÖDL zustimmen.
Gemeinderat Brand (SPD) führt ebenfalls aus, dass die SPD-Fraktion schon immer
für eine dezentrale Unterbringung plädiert hat und dies auch weiterhin macht. In
Bezug auf das Vorkaufsrecht würde die Fraktion der SPD dieses gerne ausüben und
es auf einen möglichen Widerspruch des Käufers oder der Verkäuferin ankommen
lassen. Der Einrichtung einer Notunterkunft auf dem Grundstück Weiherweg 35
könnte die Fraktion der SPD zustimmen. In Bezug auf die Bebauung des
Grundstücks mit einer Gemeinschaftsunterkunft schließt sich die Fraktion der SPD
den Ausführungen der Fraktion der FÖDL an und möchte folglich lediglich einer
Bebauung mit einem einzigen Gebäudekomplex zustimmen.
Gemeinderat Strubel (FW) könnte der Einrichtung einer Notunterkunft auf dem
Grundstück Weiherweg 35 zustimmen. In Bezug auf die Bebauung des Grundstücks
mit Gemeinschaftsunterkünften favorisiert die FW-Fraktion die Bebauung des
Grundstücks Weiherweg 35 mit lediglich einem Gebäudekomplex.
Nach den Stellungnahmen der Fraktionen lässt Bürgermeister Büchner einzeln
abstimmen und formuliert die Beschlussvorschläge entsprechend den
Stellungnahmen der Fraktionen um.
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat stimmt der Geltendmachung eines Vorkaufsrechts zu
Gunsten der Firma WIMA GmbH & Co KG zu.
einstimmig
Zustimmung
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2.
Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung einer Notunterkunft auf dem
Grundstück Weiherweg 35 zu.
einstimmig
Zustimmung
3.
Der Gemeinderat stimmt der Bebauung des Grundstücks mit einem Gebäude
für 141 Personen als Gemeinschaftsunterkunft zu.
einstimmig
Zustimmung
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Hinweis:
Die Audio-Aufnahmen der Sitzung sind Bestandteil des Protokolls.
Der Protokollführer:
Der Bürgermeister:
Der Gemeinderat:
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