Nr. 13/2015 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde OberhausenRheinhausen in der Schulsporthalle der Gemeinschaftsschule in Oberhausen am 14.12.2015 um 18.30 Uhr 1. Vorsitzender: 2. Gemeinderäte: 3. Beamte, Beschäftigte usw.: Bürgermeister Martin Büchner Andreas Aumüller, Pascal Bechtel, Daniel Born, Hajo Böser, Martina Börzel, Peter Brand, Katharina Egenberger, Florian Häfele, Margareta Hartkorn, Norbert Horn, Katharina Korrmann, Tatjana Lindemann, Werner Most, Heinz Nagel, Peter Prestel, Karl Riegel, Hans Strubel, Peter vom Brocke, Matthias Werner, Margita Zieger,Thomas Zieger Dominic Sievert als Protokollführer Jennifer Perino, Anne Wicke Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass zu der Verhandlung durch Ladung vom 07.12.2015 ordnungsgemäß eingeladen worden ist; Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 11.12.2015 ortsüblich bekannt gegeben worden sind; Das Kollegium beschlussfähig ist, weil 22 Mitglieder anwesend sind. Es fehlten als beurlaubt: Peter Hoffmann nicht beurlaubt oder aus anderen Gründen: -als Urkundspersonen wurden ernannt: Peter Brand, Peter Prestel Hierauf wurde in die Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Punkte eingetreten und folgendes beschlossen: -1- Nr. 13/2015 Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Gremium: Gemeinderat TOP Nr.: 1 Sitzungstag: 14.12.2015 öffentlich DS-Nr. GR115/2015 Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung Bebauung Grundstück, Weiherweg 35, FlST.Nr. 1309/17 (ehemalige Fensterfabrik Ripplinger) - Errichtung einer Notunterkunft für Flüchtlinge - Errichtung von Wohngebäuden für Flüchtlinge - sonstige alternative Planungen für eine Bebauung des Grundstücks Beratung: Bürgermeister Büchner geht sehr ausführlich auf den Sachverhalt und die Sitzungsvorlage ein. Er merkt an, dass im Verlauf der Sitzung der zuständige Dezernatsleiter des Landratsamtes Karlsruhe, Herr Ragnar Watteroth hinzukommen wird. Der Gemeinderat hat sich bereits mehrfach mit der Bebauung des Grundstücks, Weiherweg 35 (ehemalige Fensterfabrik Ripplinger) befasst. Parallel dazu führte die Gemeindeverwaltung Gespräche mit möglichen Investoren im Hinblick auf die von diesen geplanten und gewünschten Bebauungen. Parallel dazu wurde in der Sitzung vom 24. September 2012, TOP Nr. 5, DS-Nr. GR73/2012 der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans „Weiherweg“ gefasst. Zwischenzeitlich wurden die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Satzungsbeschluss wurde bisher zurückgestellt, da auf einen Investor gewartet wurde, der die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen zur Realisierung des Bebauungsplans durchführt. Am 17. November 2015 wurde die Gemeindeverwaltung vom Landratsamt Karlsruhe dahingehend informiert, dass das Grundstück von der Hermann und Christoph Laier GbR, Forst erworben wurde, um dort zunächst ein Winterquartier und anschließend Unterkünfte für Flüchtlinge zu errichten. Hiervon wurde der Gemeinderat umgehend informiert. Parallel hierzu hat die Gemeindeverwaltung mit einem der bisherigen Interessenten Kontakt aufgenommen, um noch einmal dessen konkrete Vorstellungen für eine Bebauung des Grundstücks zu erfahren. Hintergrund war die Frage der Ausübung eines möglicherweise vorhandenen Vorkaufsrechts zu Gunsten dieses Unternehmens. Die beiden nachstehenden Planungen unterscheiden sich wesentlich und werden von Bürgermeister Büchner dem Gremium und den Anwesenden in der Sitzung vorgestellt. -2- Nr. 13/2015 Planungen der Firma WIMA GmbH & Co KG, Waghäusel -3- Nr. 13/2015 -4- Nr. 13/2015 -5- Nr. 13/2015 Die Firma WIMA GmbH & Co KG würde das Grundstück für eine gewisse Zeit von ca. 9 Monaten dem Landkreis für eine Notunterkunft für Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Planungen der Firma Hermann und Christoph Laier GbR, Forst -6- Nr. 13/2015 -7- Nr. 13/2015 -8- Nr. 13/2015 -9- Nr. 13/2015 -10- Nr. 13/2015 -11- Nr. 13/2015 -12- Nr. 13/2015 -13- Nr. 13/2015 Bürgermeister Büchner führt weiter aus, dass die von der Firma Laier GbR vorgesehene Bebauung, wie oben dargestellt, mit bis zu 432 Personen belegt werden kann. Bei einem Rückgang der Flüchtlingszahlen oder bei der Unterbringung von Familien in der Anschlussunterbringung können je Gebäude ca. 16 Wohneinheiten entstehen. Es würde sich dabei um sozialen Wohnungsbau handeln, der der gesamten Bevölkerung bei Bedarf zur Verfügung steht. Die einzelnen geplanten Wohnblöcke sind bauordnungsrechtlich zweigeschossig, wobei der längere Teil des Gebäudes dreigeschossig mit Pultdach ausgebildet wird. Desweiteren merkt er an, dass derzeit Flüchtlingsunterkünfte in Gewerbegebieten (um ein solches handelt es sich derzeit bei ca. 2/3 der Fläche) als Ausnahme in Gewerbegebieten zulässig sind. Diese Regelung ist zeitlich bis zum Jahre 2019 befristet. Bezahlbarer Wohnraum für sozial schwächere Menschen darf in Gewerbegebieten nicht geschaffen werden. Für die Zukunft war vorgesehen, die Gesamtfläche als Mischgebiet im bauplanungsrechtlichen Sinn auszuweisen. Mischgebiete dienen vorwiegend dem Wohnen und der Unterbringung von nichtstörenden Gewerbebetrieben. Nach der neuesten Rechtsprechung hierzu ist es erforderlich, dass auf der Fläche auch eine Durchmischung möglich und gewünscht ist. Ausgeschlossen ist es, im Bebauungsplanverfahren bereits Planungen vorzusehen, die auf eine reine Wohnbebauung hinauslaufen. Die von der Firma WIMA GmbH & Co KG, Waghäusel vorgesehene Bebauung wäre in dieser Form in einem Mischgebiet zulässig. -14- Nr. 13/2015 In Bezug auf ein mögliches Vorkaufsrecht stellt Bürgermeister Büchner fest, dass die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem von ihr beauftragten Rechtsanwaltsbüro geprüft hat, inwieweit der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zusteht. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Voraussetzungen für eine Geltendmachung nicht vorliegen. Sollte dennoch ein Vorkaufsrecht geltend gemacht werden, so könnte sowohl der Verkäufer als auch die Käuferin gegen dieses Widerspruch einlegen mit der Folge, dass ein solches nicht ausgeübt werden kann. Im Gegenzug ist es jedoch auch so, dass das Vorkaufsrecht auch bei rechtlicher Fehlerhaftigkeit seine Wirksamkeit entfaltet, wenn niemand Widerspruch dagegen einlegt. Abschließend merkt Bürgermeister Büchner an, dass die Gemeindeverwaltung in den zurückliegenden Sitzungen immer wieder darauf hingewiesen hat, dass die Anschlussunterbringung soweit und solange wie möglich dezentral erfolgen soll. Im Hinblick auf die Integration in der Gesellschaft ist dies der bessere Weg. Es wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass möglicherweise Situationen eintreten können, die eine zentrale Unterbringung erfordern. Dabei war vor allem daran gedacht, dass keine ausreichenden Aufnahmekapazitäten auf dem Wohnungsmarkt mehr vorhanden sind. Die Gemeindeverwaltung würde gerne diesen Weg weiter beschreiten, hat jedoch auch Verständnis dafür, wenn das Gremium im Hinblick auf die mitgeteilten Aufnahmezahlen in der Bebauung des Grundstücks, Weiherweg 35 eine effektive Möglichkeit sieht, um die Menschen in der Gemeinde zu versorgen. Mit der Bebauung wäre es sicherlich in den kommenden drei bis fünf Jahren ausgeschlossen, dass Sporthallen für die Unterbringung genutzt werden müssen. Bevorzugen würde die Gemeindeverwaltung die Planungen der Firma WIMA GmbH & Co KG. Dies liegt jedoch nicht in den Händen der Gemeindeverwaltung sondern bei der Käuferin und dem Verkäufer. Nach den Ausführungen durch Bürgermeister Büchner trifft Herr Watteroth vom Landratsamt Karlsruhe ein und präsentiert dem Gremium und den Anwesenden den nachstehenden Vortrag. -15- Nr. 13/2015 -16- Nr. 13/2015 -17- Nr. 13/2015 -18- Nr. 13/2015 -19- Nr. 13/2015 -20- Nr. 13/2015 -21- Nr. 13/2015 -22- Nr. 13/2015 -23- Nr. 13/2015 -24- Nr. 13/2015 -25- Nr. 13/2015 -26- Nr. 13/2015 -27- Nr. 13/2015 -28- Nr. 13/2015 -29- Nr. 13/2015 -30- Nr. 13/2015 -31- Nr. 13/2015 -32- Nr. 13/2015 Nach den Ausführungen von Herrn Wattheroth bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren Stellungnahmen zu den Beschlussvorschlägen der Gemeindeverwaltung. Gemeinderätin Lindemann (CDU) merkt an, dass die Fraktion der CDU nach dem derzeitigen Sachstand den Beschlussvorschlägen 1 und 4 nicht zustimmen kann. Der Einrichtung einer Notunterkunft auf dem Grundstück Weiherweg 35 kann die Fraktion der CDU zustimmen. Gemeinderat Zieger (FÖDL) stellt nochmals ausdrücklich fest, dass man sich, nach wie vor, seitens der Fraktion der FÖDL für eine dezentrale Unterbringung ausspricht. Sollte eine Gemeinschaftsunterkunft auf dem Grundstück Weiherweg 35 nicht vermeidbar sein, so spricht man sich für die Errichtung von lediglich einem Gebäudekomplex für maximal 144 Personen aus. Darüber hinaus spricht sich die Fraktion gegen die Geltendmachung eines Vorkaufsrechts zu Gunsten der Firma WIMA GmbH & Co KG aus, da hier nach derzeitigem Kenntnisstand keine Erfolgsaussicht besteht. Der Einrichtung einer Notunterkunft auf dem Grundstück Weiherweg 35 könnte man seitens der Fraktion der FÖDL zustimmen. Gemeinderat Brand (SPD) führt ebenfalls aus, dass die SPD-Fraktion schon immer für eine dezentrale Unterbringung plädiert hat und dies auch weiterhin macht. In Bezug auf das Vorkaufsrecht würde die Fraktion der SPD dieses gerne ausüben und es auf einen möglichen Widerspruch des Käufers oder der Verkäuferin ankommen lassen. Der Einrichtung einer Notunterkunft auf dem Grundstück Weiherweg 35 könnte die Fraktion der SPD zustimmen. In Bezug auf die Bebauung des Grundstücks mit einer Gemeinschaftsunterkunft schließt sich die Fraktion der SPD den Ausführungen der Fraktion der FÖDL an und möchte folglich lediglich einer Bebauung mit einem einzigen Gebäudekomplex zustimmen. Gemeinderat Strubel (FW) könnte der Einrichtung einer Notunterkunft auf dem Grundstück Weiherweg 35 zustimmen. In Bezug auf die Bebauung des Grundstücks mit Gemeinschaftsunterkünften favorisiert die FW-Fraktion die Bebauung des Grundstücks Weiherweg 35 mit lediglich einem Gebäudekomplex. Nach den Stellungnahmen der Fraktionen lässt Bürgermeister Büchner einzeln abstimmen und formuliert die Beschlussvorschläge entsprechend den Stellungnahmen der Fraktionen um. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Geltendmachung eines Vorkaufsrechts zu Gunsten der Firma WIMA GmbH & Co KG zu. einstimmig Zustimmung -33- Nr. 13/2015 2. Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung einer Notunterkunft auf dem Grundstück Weiherweg 35 zu. einstimmig Zustimmung 3. Der Gemeinderat stimmt der Bebauung des Grundstücks mit einem Gebäude für 141 Personen als Gemeinschaftsunterkunft zu. einstimmig Zustimmung -34- Nr. 13/2015 Hinweis: Die Audio-Aufnahmen der Sitzung sind Bestandteil des Protokolls. Der Protokollführer: Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: -35-
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