ver.di-Mitglieder fordern Tarifverhandlung und Entgelterhöhung

05.08.2015
An die Beschäftigten im
ASB Ortsverband
Lübbenau/Vetschau e.V.
Verantwortlich: Ralf Franke, ver.di-Bezirk Cottbus, 03048 Cottbus, Calauer Straße 70, Tel.: 0355-47858-0; Fax: 0355-47858-24; Email: [email protected], Internet: www.cottbus.verdi.de
1/2015
ver.di-Mitglieder fordern
Tarifverhandlung und
Entgelterhöhung
Die Mitglieder der Gewerkschaft ver.di, die beim ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V. beschäftigt
sind, haben in zwei getrennten Mitgliederversammlungen (am 13.07. in Lübbenau und am 14.07. in Vetschau) einstimmig die Aufnahme von Tarifverhandlungen gefordert und eine 17köpfige ver.diTarifkommission sowie Ersatzmitglieder gewählt. Die Mitgliederversammlungen haben jeweils einstimmig
gefordert, dass das Tarifniveau des ver.di-Tarifvertrages mit der Seniorenzentrum Albert-Schweitzer
gGmbH (mit den Pflegeheimen und Sozialstationen in Finsterwalde, Doberlug-Kirchhain und Herzberg)
mindestens erreicht werden soll.
Mit Schreiben vom 17. Juli 2015 hat die Gewerkschaft ver.di den ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau
e.V. zu Tarifverhandlungen aufgefordert und 5 Terminvorschläge für die Aufnahme der Tarifverhandlungen
für die Zeit vom 25.08. bis 01.09.2015 unterbreitet.
Nach zwei umfangreichen Beratungen hat die ver.di-Tarifkommission am 30.07.2015 eine Tarifforderung
erarbeitet, die sich an dem ver.di-Tarifvertrag mit der Seniorenzentrum Albert-Schweitzer gGmbH orientiert. Mit Schreiben vom 05.08.2015 wurden die Tarifforderung und die Tariftexte dem ASB übermittelt.
Für die Beschäftigten des Rettungsdienstes wurde ein Entgeltniveau gefordert, welches durch den aktuellen ver.di-Tarifvertrag für den Rettungsdienst im benachbarten Landkreis Spree-Neiße geregelt ist.
Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst wurden Entgeltregelungen mit einem Niveau von
95% der Entgelttabellen für den Sozial- und Erziehungsdienst im öffentlichen Dienst (nach Schlichterspruch) gefordert.
Hier der Auszug aus der Entgelttabelle für die Beschäftigten in der Pflege:
Entgeltgruppe
Grundentgelt
Stufe 1
Jahr
1
Entwicklungsstufen
Stufe 2
2-3
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
4-6
7 - 10
11 - 15
ab 16
KR 7a
1.924,00 €
2.080,00 €
2.215,20 €
2.423,20 €
2.527,20 €
2.634,32 €
KR 4a
1.718,08 €
1.851,20 €
1.976,00 €
2.241,20 €
2.308,80 €
2.433,60 €
KR 3a
1.638,00 €
1.820,00 €
1.872,00 €
1.955,20 €
2.017,60 €
2.164,24 €
ver.di-Tarifinfo Nr. 1 – ASB OV Lübbenau/Vetschau
KR 7a (Fachkraft), KR 4a (Hilfskraft mit 1jähriger Ausbildung) und KR 3a (Hilfskraft und Betreuungshelfer/Alltagsbegleiter ohne 1jährige Ausbildung):
Auszug aus der Entgelttabelle für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst
(S 8 = Erzieher/in):
Entgeltgruppe
Jahr
S8a
Grundentgelt
Entwicklungsstufen
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
1
2-4
5-8
9 - 12
2.300,90 € 2.491,85 € 2.682,80 €
2.907,00 €
Stufe 5
13 - 17
3.097,00 €
Stufe 6
ab 18
3.277,50 €
Entgelt für die Beschäftigten im Rettungsdienst:
Rettungssanitäter sind in der Entgeltgruppe R 6 und Rettungsassistenten sowie Notfallsanitäter in der
Entgeltgruppe R 7 eingruppiert.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Jahr
1-3
4-6
7-9
10 - 12
13 - 15
ab 16
R7
2.229,11 €
2.464,41 €
2.574,36 €
2.673,32 €
2.783,29 €
2.852,55 €
R6
2.090,56 €
2.310,47 €
2.453,41 €
2.563,36 €
2.645,84 €
2.722,81 €
Diese Entgelte sollen sich ebenfalls zum 01.01.2016 um 2,5% erhöhen.
In einem gesonderten Tarifvertrag für eine Entgeltordnung soll die Eingruppierung geregelt werden. Für
die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, im Rettungsdienst und in der Pflege gelten jeweils
eigenständige Tätigkeitsmerkmale sowie spezielle Entgelttabellen. Für den Verwaltungsbereich gelten die „normalen“ Entgelttabellen und die Eingruppierungsvorschriften für den Verwaltungsdienst.
Für die handwerklich geprägten Tätigkeiten, für den Fahrdienst und für die Tätigkeiten in der
Hauswirtschaft gelten die „normalen“ Entgelttabellen und speziellen Eingruppierungsvorschriften der
Entgeltordnung.
Auszug aus der Entgelttabelle für Verwaltung, Hauswirtschaft, Küche, Fahrdienst, Hausmeister:
Entgeltgruppe
Grundentgelt
Stufe 1
Jahr
1
Entwicklungsstufen
Stufe 2
2-3
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
4-6
7 - 10
11 - 15
ab 16
EG 6
1.834,56 €
2.038,40 €
2.142,40 €
2.241,20 €
2.308,80 €
2.376,40 €
EG 5
1.755,52 €
1.950,00 €
2.048,80 €
2.147,60 €
2.220,40 €
2.272,40 €
EG 4
1.666,08 €
1.851,20 €
1.976,00 €
2.048,80 €
2.121,60 €
2.164,24 €
EG 3
1.638,00 €
1.820,00 €
1.872,00 €
1.955,20 €
2.017,60 €
2.074,80 €
EG 2
1.564,00 €
1.736,80 €
1.799,20 €
1.882,40 €
1.939,60 €
2.012,40 €
EG 1
EG 1 beginnt in Stufe 5
1.564,00 €
1.674,40 €
Zum 01.01.2016 sollen sich alle Entgelttabellen analog dem Tarifvertrag mit der Seniorenzentrum Albert-Schweitzer gGmbH um 2,5% erhöhen.
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ver.di-Tarifinfo Nr. 1 – ASB OV Lübbenau/Vetschau
Eingruppierung (Auszug, Beispiele):
EG 6 – Verwaltung mit gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen, Fahrer von Omnibussen mit
mindestens 14 Plätzen
EG 5 – Koch/Köchin (keine Küchenleiterin), Hausmeister mit einschlägigem Berufsabschluss
EG 4 – Kraftwagenfahrer mit Personenbeförderungsschein, Hausmeister ohne einschlägigem Berufsabschluss
EG 3 - Küchenhilfe, Wohnbereichshelfer
EG 2 - Beschäftigte in der Innenreinigung, Beschäftigte in der Wäscherei, Betreuungsassistenten und
Alltagsbegleiter ohne pflegerische Tätigkeiten
EG 1 - Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten (zum Beispiel Außenreinigung).
Die Überleitung in die Stufen der Entgelttabellen des neuen Tarifvertrages soll unter Berücksichtigung
der bislang anerkannten und zurückgelegten Beschäftigungszeiten erfolgen.
Weitere Eckpunkte der Tarifforderung (Auszug aus dem Tarifvertrag):
(Die §§ in der Klammer beschreiben die Stelle im Entwurf des Tarifvertrages)

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

Regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit (Vollzeit): 40 Stunden (§ 6)
24.12. und 31.12. grundsätzlich bezahlt arbeitsfrei, wenn die Tage auf einen Werktag fallen.
Wer arbeiten muss erhält bezahlten Freizeitausgleich (§ 6).
Feiertag ist immer bezahlt arbeitsfrei – bei Arbeit bezahlter Freizeitausgleich, wenn Feiertag auf
einen Werktag fällt (§ 6)
Zeitzuschläge (§ 9):
o Überstunden
30%
o Nacht (20 Uhr bis 6 Uhr)
20%
o Sonntag
25%
o Feiertag ohne Freizeitausgleich
135%
o Feiertag mit Freizeitausgleich
35%
o 24. und 31.12. ab 6 Uhr
35%
(Berechnungsgrundlage nach Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe)
o
o
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







Monatliche Wechselschichtzulage
Monatliche Schichtzulage
100 EUR
40 EUR
Jahressonderzahlung in Höhe von 67,5% (§ 18)
250 Euro Urlaubsgeld (§ 18a)
Krankengeldzuschuss (§ 20 Abs. 2 und 3)
Sterbegeld (§ 21 Abs. 1)
Jubiläumsgeld für 25jähriges und 40jähriges Jubiläum (§ 21 Abs. 2)
Monatliche Funktionszulagen (§ 21a):
o Praxisanleiter und Wundexperte
75 EUR
o Fachkraft für Palliativpflege
75 EUR
o Qualitätsbeauftragte
100 EUR
o Dauernachtwachen
75 EUR
Betriebliche Altersversorgung – 3,1% Arbeitgeberbeitrag (§ 23)
30 Tage Erholungsurlaub, ab 50. Lebensjahr 31 Tage (§ 24)
Zusatzurlaub für Wechselschicht – und Schichtarbeit (§ 25)
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ver.di-Tarifinfo Nr. 1 – ASB OV Lübbenau/Vetschau
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Arbeitsbefreiungen (§ 27)
Gesundheitsförderung für ver.di-Mitglieder: 1 Tag bezahlte Freistellung pro Halbjahr (§ 31)
Überleitungs- und Besitzstandsregelung (§ 34)
Entsprechend dem Tarifabschluss mit der Seniorenzentrum Albert-Schweitzer gGmbH fordert die
ver.di-Tarifkommission 1000 EUR Einmalzahlung (für Teilzeitbeschäftigte anteilig). Diese Forderung orientiert sich an der Einmalzahlung von 900 EUR nach dem Tarifvertrag mit der Seniorenzentrum
Albert-Schweitzer gGmbH.
Auszubildende
Die Tarifverhandlungen sollen auch für die Auszubildenden geführt werden. Bis zum ersten Verhandlungstermin wird die Gewerkschaft ver.di einen entsprechenden Tarifvorschlag für die Auszubildenden
unterbreiten.
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Tarifverträge gelten nach § 4 Tarifvertragsgesetz zwingend
nur für die Mitglieder der Gewerkschaft!!
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