05.08.2015 An die Beschäftigten im ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V. Verantwortlich: Ralf Franke, ver.di-Bezirk Cottbus, 03048 Cottbus, Calauer Straße 70, Tel.: 0355-47858-0; Fax: 0355-47858-24; Email: [email protected], Internet: www.cottbus.verdi.de 1/2015 ver.di-Mitglieder fordern Tarifverhandlung und Entgelterhöhung Die Mitglieder der Gewerkschaft ver.di, die beim ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V. beschäftigt sind, haben in zwei getrennten Mitgliederversammlungen (am 13.07. in Lübbenau und am 14.07. in Vetschau) einstimmig die Aufnahme von Tarifverhandlungen gefordert und eine 17köpfige ver.diTarifkommission sowie Ersatzmitglieder gewählt. Die Mitgliederversammlungen haben jeweils einstimmig gefordert, dass das Tarifniveau des ver.di-Tarifvertrages mit der Seniorenzentrum Albert-Schweitzer gGmbH (mit den Pflegeheimen und Sozialstationen in Finsterwalde, Doberlug-Kirchhain und Herzberg) mindestens erreicht werden soll. Mit Schreiben vom 17. Juli 2015 hat die Gewerkschaft ver.di den ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V. zu Tarifverhandlungen aufgefordert und 5 Terminvorschläge für die Aufnahme der Tarifverhandlungen für die Zeit vom 25.08. bis 01.09.2015 unterbreitet. Nach zwei umfangreichen Beratungen hat die ver.di-Tarifkommission am 30.07.2015 eine Tarifforderung erarbeitet, die sich an dem ver.di-Tarifvertrag mit der Seniorenzentrum Albert-Schweitzer gGmbH orientiert. Mit Schreiben vom 05.08.2015 wurden die Tarifforderung und die Tariftexte dem ASB übermittelt. Für die Beschäftigten des Rettungsdienstes wurde ein Entgeltniveau gefordert, welches durch den aktuellen ver.di-Tarifvertrag für den Rettungsdienst im benachbarten Landkreis Spree-Neiße geregelt ist. Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst wurden Entgeltregelungen mit einem Niveau von 95% der Entgelttabellen für den Sozial- und Erziehungsdienst im öffentlichen Dienst (nach Schlichterspruch) gefordert. Hier der Auszug aus der Entgelttabelle für die Beschäftigten in der Pflege: Entgeltgruppe Grundentgelt Stufe 1 Jahr 1 Entwicklungsstufen Stufe 2 2-3 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 4-6 7 - 10 11 - 15 ab 16 KR 7a 1.924,00 € 2.080,00 € 2.215,20 € 2.423,20 € 2.527,20 € 2.634,32 € KR 4a 1.718,08 € 1.851,20 € 1.976,00 € 2.241,20 € 2.308,80 € 2.433,60 € KR 3a 1.638,00 € 1.820,00 € 1.872,00 € 1.955,20 € 2.017,60 € 2.164,24 € ver.di-Tarifinfo Nr. 1 – ASB OV Lübbenau/Vetschau KR 7a (Fachkraft), KR 4a (Hilfskraft mit 1jähriger Ausbildung) und KR 3a (Hilfskraft und Betreuungshelfer/Alltagsbegleiter ohne 1jährige Ausbildung): Auszug aus der Entgelttabelle für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (S 8 = Erzieher/in): Entgeltgruppe Jahr S8a Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 1 2-4 5-8 9 - 12 2.300,90 € 2.491,85 € 2.682,80 € 2.907,00 € Stufe 5 13 - 17 3.097,00 € Stufe 6 ab 18 3.277,50 € Entgelt für die Beschäftigten im Rettungsdienst: Rettungssanitäter sind in der Entgeltgruppe R 6 und Rettungsassistenten sowie Notfallsanitäter in der Entgeltgruppe R 7 eingruppiert. Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Jahr 1-3 4-6 7-9 10 - 12 13 - 15 ab 16 R7 2.229,11 € 2.464,41 € 2.574,36 € 2.673,32 € 2.783,29 € 2.852,55 € R6 2.090,56 € 2.310,47 € 2.453,41 € 2.563,36 € 2.645,84 € 2.722,81 € Diese Entgelte sollen sich ebenfalls zum 01.01.2016 um 2,5% erhöhen. In einem gesonderten Tarifvertrag für eine Entgeltordnung soll die Eingruppierung geregelt werden. Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, im Rettungsdienst und in der Pflege gelten jeweils eigenständige Tätigkeitsmerkmale sowie spezielle Entgelttabellen. Für den Verwaltungsbereich gelten die „normalen“ Entgelttabellen und die Eingruppierungsvorschriften für den Verwaltungsdienst. Für die handwerklich geprägten Tätigkeiten, für den Fahrdienst und für die Tätigkeiten in der Hauswirtschaft gelten die „normalen“ Entgelttabellen und speziellen Eingruppierungsvorschriften der Entgeltordnung. Auszug aus der Entgelttabelle für Verwaltung, Hauswirtschaft, Küche, Fahrdienst, Hausmeister: Entgeltgruppe Grundentgelt Stufe 1 Jahr 1 Entwicklungsstufen Stufe 2 2-3 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 4-6 7 - 10 11 - 15 ab 16 EG 6 1.834,56 € 2.038,40 € 2.142,40 € 2.241,20 € 2.308,80 € 2.376,40 € EG 5 1.755,52 € 1.950,00 € 2.048,80 € 2.147,60 € 2.220,40 € 2.272,40 € EG 4 1.666,08 € 1.851,20 € 1.976,00 € 2.048,80 € 2.121,60 € 2.164,24 € EG 3 1.638,00 € 1.820,00 € 1.872,00 € 1.955,20 € 2.017,60 € 2.074,80 € EG 2 1.564,00 € 1.736,80 € 1.799,20 € 1.882,40 € 1.939,60 € 2.012,40 € EG 1 EG 1 beginnt in Stufe 5 1.564,00 € 1.674,40 € Zum 01.01.2016 sollen sich alle Entgelttabellen analog dem Tarifvertrag mit der Seniorenzentrum Albert-Schweitzer gGmbH um 2,5% erhöhen. 2 ver.di-Tarifinfo Nr. 1 – ASB OV Lübbenau/Vetschau Eingruppierung (Auszug, Beispiele): EG 6 – Verwaltung mit gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen, Fahrer von Omnibussen mit mindestens 14 Plätzen EG 5 – Koch/Köchin (keine Küchenleiterin), Hausmeister mit einschlägigem Berufsabschluss EG 4 – Kraftwagenfahrer mit Personenbeförderungsschein, Hausmeister ohne einschlägigem Berufsabschluss EG 3 - Küchenhilfe, Wohnbereichshelfer EG 2 - Beschäftigte in der Innenreinigung, Beschäftigte in der Wäscherei, Betreuungsassistenten und Alltagsbegleiter ohne pflegerische Tätigkeiten EG 1 - Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten (zum Beispiel Außenreinigung). Die Überleitung in die Stufen der Entgelttabellen des neuen Tarifvertrages soll unter Berücksichtigung der bislang anerkannten und zurückgelegten Beschäftigungszeiten erfolgen. Weitere Eckpunkte der Tarifforderung (Auszug aus dem Tarifvertrag): (Die §§ in der Klammer beschreiben die Stelle im Entwurf des Tarifvertrages) Regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit (Vollzeit): 40 Stunden (§ 6) 24.12. und 31.12. grundsätzlich bezahlt arbeitsfrei, wenn die Tage auf einen Werktag fallen. Wer arbeiten muss erhält bezahlten Freizeitausgleich (§ 6). Feiertag ist immer bezahlt arbeitsfrei – bei Arbeit bezahlter Freizeitausgleich, wenn Feiertag auf einen Werktag fällt (§ 6) Zeitzuschläge (§ 9): o Überstunden 30% o Nacht (20 Uhr bis 6 Uhr) 20% o Sonntag 25% o Feiertag ohne Freizeitausgleich 135% o Feiertag mit Freizeitausgleich 35% o 24. und 31.12. ab 6 Uhr 35% (Berechnungsgrundlage nach Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe) o o Monatliche Wechselschichtzulage Monatliche Schichtzulage 100 EUR 40 EUR Jahressonderzahlung in Höhe von 67,5% (§ 18) 250 Euro Urlaubsgeld (§ 18a) Krankengeldzuschuss (§ 20 Abs. 2 und 3) Sterbegeld (§ 21 Abs. 1) Jubiläumsgeld für 25jähriges und 40jähriges Jubiläum (§ 21 Abs. 2) Monatliche Funktionszulagen (§ 21a): o Praxisanleiter und Wundexperte 75 EUR o Fachkraft für Palliativpflege 75 EUR o Qualitätsbeauftragte 100 EUR o Dauernachtwachen 75 EUR Betriebliche Altersversorgung – 3,1% Arbeitgeberbeitrag (§ 23) 30 Tage Erholungsurlaub, ab 50. Lebensjahr 31 Tage (§ 24) Zusatzurlaub für Wechselschicht – und Schichtarbeit (§ 25) 3 ver.di-Tarifinfo Nr. 1 – ASB OV Lübbenau/Vetschau Arbeitsbefreiungen (§ 27) Gesundheitsförderung für ver.di-Mitglieder: 1 Tag bezahlte Freistellung pro Halbjahr (§ 31) Überleitungs- und Besitzstandsregelung (§ 34) Entsprechend dem Tarifabschluss mit der Seniorenzentrum Albert-Schweitzer gGmbH fordert die ver.di-Tarifkommission 1000 EUR Einmalzahlung (für Teilzeitbeschäftigte anteilig). Diese Forderung orientiert sich an der Einmalzahlung von 900 EUR nach dem Tarifvertrag mit der Seniorenzentrum Albert-Schweitzer gGmbH. Auszubildende Die Tarifverhandlungen sollen auch für die Auszubildenden geführt werden. Bis zum ersten Verhandlungstermin wird die Gewerkschaft ver.di einen entsprechenden Tarifvorschlag für die Auszubildenden unterbreiten. Jetzt Mitglied in ver.di werden. Tarifverträge gelten nach § 4 Tarifvertragsgesetz zwingend nur für die Mitglieder der Gewerkschaft!! www.mitgliedwerden.verdi.de Die Beitrittserklärung schicken an: ver.di Cottbus, Calauer Str. 70, 03048 Cottbus 4
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