Verlassen des Schulgelände - Stadtteilschule Bahrenfeld

Stadtteilschule Bahrenfeld
Integrative Schule für kooperatives Lernen in Hamburg
Fürsorgepflicht für nicht volljährige Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler
Liebe Eltern,
während der Unterrichtstage unterliegt Ihre Tochter / Ihr Sohn der Fürsorgepflicht der Schule
und darf das Schulgelände nicht unerlaubt verlassen (Hamburgisches Schulgesetz, §31,1).
Eine Ausnahmeregelung bedarf der Erlaubnis durch die Sorgeberechtigten.
Um mit der spezifischen Situation in der Oberstufe (die SchülerInnen werden nach und nach
volljährig) altersgruppen- und schulstufengerecht umzugehen, gilt für alle SchülerInnen der
Oberstufe eine einheitliche Regelung: Sie dürfen während der Pausen und ggf. während
ihrer Freistunden das Schulgelände verlassen.
Dazu benötigen wir Ihr Einverständnis, welches ich Sie durch Ihre Unterschrift zu geben
bitte.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Daskiewitsch
Abteilungsleiterin Sek. II
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ERLAUBNIS
Ich/Wir erlaube/n meiner/unserer Tochter//meinem/unserem Sohn .........................................,
im Verlauf des Unterrichtstages während der Pausen und eventuell anfallender Freistunden
eigenständig das Schulgelände zu verlassen.
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Datum
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Unterschrift der Sorgeberechtigten
Bitte geben Sie diese Einverständniserklärung mit den Anmeldeunterlagen ab.
Stadtteilschule Bahrenfeld, Regerstraße 21-25, 22761 Hamburg
Tel 040 4288872-0, Fax 040 428887230, Leitzahl 147/5081
E-Mail [email protected], http://www.stadtteilschule-bahrenfeld.de