Stadtteilschule Bahrenfeld Integrative Schule für kooperatives Lernen in Hamburg Fürsorgepflicht für nicht volljährige Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler Liebe Eltern, während der Unterrichtstage unterliegt Ihre Tochter / Ihr Sohn der Fürsorgepflicht der Schule und darf das Schulgelände nicht unerlaubt verlassen (Hamburgisches Schulgesetz, §31,1). Eine Ausnahmeregelung bedarf der Erlaubnis durch die Sorgeberechtigten. Um mit der spezifischen Situation in der Oberstufe (die SchülerInnen werden nach und nach volljährig) altersgruppen- und schulstufengerecht umzugehen, gilt für alle SchülerInnen der Oberstufe eine einheitliche Regelung: Sie dürfen während der Pausen und ggf. während ihrer Freistunden das Schulgelände verlassen. Dazu benötigen wir Ihr Einverständnis, welches ich Sie durch Ihre Unterschrift zu geben bitte. Mit freundlichen Grüßen Sabine Daskiewitsch Abteilungsleiterin Sek. II . ERLAUBNIS Ich/Wir erlaube/n meiner/unserer Tochter//meinem/unserem Sohn ........................................., im Verlauf des Unterrichtstages während der Pausen und eventuell anfallender Freistunden eigenständig das Schulgelände zu verlassen. _________________ Datum _________________________________________ Unterschrift der Sorgeberechtigten Bitte geben Sie diese Einverständniserklärung mit den Anmeldeunterlagen ab. Stadtteilschule Bahrenfeld, Regerstraße 21-25, 22761 Hamburg Tel 040 4288872-0, Fax 040 428887230, Leitzahl 147/5081 E-Mail [email protected], http://www.stadtteilschule-bahrenfeld.de
© Copyright 2024 ExpyDoc