Namen der Opfer von Hexenverfolgung in Marsberg Eresburg und Marsberg um 1670 https://de.wikipedia.org/wiki/Marsberg Es hat im Gebiet der heutigen Stadt Marsberg zwischen 1588 und 1686 mindestens 36 Hexenprozesse gegeben. Für den Höhepunkt der Verfolgungen zwischen 1628 und 1630 im Herzogtum Westfalen lassen sich Vorgänge in Marsberg nachweisen, nicht aber die genaue Anzahl. Marsberg 5 Prozesse 1598-1630 Padberg 13 Anklagen 1588-1602 Essentho 1 Prozess 1648-1650 Canstein 7 Todesurteile, weitere 10 Prozesse mit unbekanntem Ausgang 1656-1686. Opfer von Hexenverfolgung in Marsberg - Essentho: 1648-1650 Cunne Cordes, Frau von Fiesel Cordes. Die Einwohner des Dorfers beschwerten sich im September bei den Herren von Westphalen, dass „[…] etliche Pferde urplötzlich hinfielen und wann sie durch den Wasenmeister dieselbigen aufschneiden ließen, befinden sich darin allerlei giftige Formen von Schlangen, Kröten, ja Gößel […]“. Die Einwohner forderten einen „Inquisitions Prozess“ gegen Cunne Cordes und eine weitere Person, geschehe dies nicht, so „[…] müssten sie sonst einer den anderen zu todt schlagen“. Eine Voruntersuchung wurde aufgenommen, sie flüchtete aus Angst vor Verhaftung nach Volkmarsen, nach sechs Wochen kehrte sie zurück, weil hessische Truppen erneut in Paderborn eingerückt waren. Im Herbst 1649 wurden neu Untersuchungen vorgenommen, im Frühjahr 1650 kam es zu Zeugenbefragungen. Dann bricht die Akte ab. Ende unbekannt Quelle: Decker, Rainer: Die Hexenverfolgungen im Hochstift Paderborn, in: Westfälische Zeitschrift, Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde, 128. Band, Münster 1978, S. 315-356. Opfer von Hexenverfolgung aus Marsberg - Padberg: Jahr Name Schicksal „[…] aus Padberg sind für den Zeitraum von 1588 bis 1590 neun und von 1593 bis 1602 vier Anklagen belegt.“ 1. 1588-1590 N.N. unbekannt 2. 1588-1590 N.N. unbekannt 3. 1588-1590 N.N. unbekannt 4. 1588-1590 N.N. unbekannt 5. 1588-1590 N.N. unbekannt 6. 1588-1590 N.N. unbekannt 7. 1588-1590 N.N. unbekannt 8. 1588-1590 N.N. unbekannt 9. 1588-1590 N.N. unbekannt 10. 1593-1602 N.N. unbekannt 11. 1593-1602 N.N. unbekannt 12. 1593-1602 N.N. unbekannt 13. 1593-1602 N.N. unbekannt Quelle: Gawlich, Tanja: Der Hexenkommissar Heinrich von Schultheiß und die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen (Das kurkölnische Herzogtum Westfalen von den Anfängen der kölnischen Herrschaft), Münster, Aschendorf 2009, S. 308 Opfer von Hexenverfolgung aus Marsberg (Stadtberge): 1 1629 Tochter des Hammerschmidts Curt Pickhard. „Der absonderliche Aberglaube führte, wie überall, so auch hierzulande, zu den traurigsten Verirrungen. Im Anfang dieses Jahres (1629) hat man zu Stadt- berge auch angefangen, zwei Weibspersonen wegen Zauberei in Haften (Haft) zu ziehen. Alle beide torquieret (gefoltert), daß die eine gestorben, die andere, welche Curt Pickhards von der Orpe, Hammerschmidts Tochter, hat man in grausamer Tortur nicht, sondern hernach bekannt und ist am 11. Januar geköpft und verbrannt worden.“ (Hagemann, S. 270) enthauptet, dann verbrannt am 11. Januar 1629. 2. 1629 N.N., eine Frau ist am 11. Januar geköpft und verbrannt worden.“ (Hagemann, S. 270) Tod nach der Folter 3. 1630 Reiniken Johann, „Am 3. November 1630 ist Reiniken Johann zum Stadtberge gestorben und postridie (am folgenden Tage) auf dem Kirchhof begraben. Welcher eine Zeitlang gefangen gewesen und wegen Zauberei hart torquieret (gefoltert) aber nichts bekannt.“ Folter, kein Geständnis,freigelassen Quelle: Hagemann, Ludwig: Aus der Geschichte der katholischen Pfarrgemeinden Marsbergs, 1937, S. 270) ‚Dass die Gerichte im Namen des Rates von Stadtberge (Obermarsberg) einige Missetäter wegen Zauberei verbrennen ließen, können sie im Gewissen verantworten, da sie gestanden haben oder überführt werden konnten’, so heißt es in einer Rechtfertigung betreffs der Ausübung der Kriminaljustiz gegenüber dem Kurfürsten in Köln. Quelle: http://www.fv-obermarsberg.de/geschichte-und-kultur/klammheimlich-nachts-den-halsumgedreht/ Im Protokoll der Urgicht (Geständnis) der Tilen Aenne aus Leitmar, Actum Canstein, den 7 September ano. 1656: "ein Metchen benannt von Stadtberghe, so bei Matzen gedienet". Eintrag bei Zacharias Wahl im Index rerum memorabilium in einer Abschrift von Reinhard Brand vom 15.10. 1961: Zum Stattberg ist ein Hüttmacher gewesen, mit welchem es sich verhalten, als ob er vom Satan leiblich besessen, welchen die Sacrificuli (Opferpriester?) daselbst in die Kirche gefüret und ihre Kunst versucht, selbigen zu bannen, der Satan den Menschen aber also gequelet, dass er gleichsam von ihm erwürget ihnen unter den henden gestorben, in den pfingsttagen newen Calenders. Namen der Opfer der Hexenprozesse Herrschaft Canstein (Marsberg-Canstein) Quelle: Alexander von Elverfeldt: Vom schändlichen Laster der Zauberey. Hexenprozesse im Patrimonialgericht der Herrschaft Canstein in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, 2006 Zaubereianklagen und Hexenprozesse in der Herrschaft Canstein 1656-1705 Die Herrschaft Canstein umfasste die fünf Dörfer Canstein, Udorf, Heddinghausen, Leitmar und Borntosten. In den Archivalien der Herrschaft Canstein befindet sich eine umfangreiche Akte No. 1296, in der die Unterlagen über Hexenprozesse gesammelt sind. Die Canstein-Spiegelische Rechtsvertretung, „fiscalis“ genannt, beantragte bei Hexenprozessen eine Untersuchung des Falles beim Gericht entsprechend der von Kaiser Karl V. erlassenen „Peinlichen Gerichtsordnung“. Als Gefängnis diente das heute noch vorhandene Verließ auf dem „Dicken Stein“, ein fensterloser Kellerraum von 3 mal 4 Meter mit einer Gewölbedecke. „Deterrimum carcerem subterraneum”: unterirdischer Karzer auf dem „Dicken Stein“ auf Schloss Canstein. Beteiligte Institutionen außerhalb des Patrimonialgerichts Vor der endgültigen Verurteilung waren in den meisten Fällen zwei Institutionen außerhalb des Patrimonialgerichts hinzuzuziehen. Der „commissarius“, ein vom Landesherrn, dem Kurfürsten von Köln, für hochnotpeinliche Anklagen zuständiger Kommissar, der einige der Dokumente unterzeichnet hat. Außerdem war seitens des Landesherrn vorgeschrieben, ein Gutachten eines „unpartheiischen Rechtsgelehrten“ zu dem Urteil einzuholen. Da Kurköln keine Universität mit Juristenfakultät besaß, wurden die Akten an „Decanus und doctores der Kurhessischen Juristen Fakultät zu Gießen“ zur Stellungnahme gesandt. Der Ort, an dem die Urteile vollstreckt wurden, geht aus den Unterlagen nicht hervor. In anderen Akten des Archivs, in denen von der Wiedererrichtung des Galgens die Rede ist, wird der Galgenberg, heute auch Hakenberg genannte Hügel südlich der Straße von Canstein nach Leitmar 1 km hinter Canstein als Standort benannt. Auf dem Burgberg im „Alten Schloss“ existiert in einem heute als Kapelle eingerichteten großen Raum ein sehr alter Fußboden aus Sandsteinplatten. Hier soll in alten Zeiten das Gericht getagt haben. Es hat im siebzehnten Jahrhundert nachweislich 7 Frauen wegen „Zauberey“ zum Tode verurteilt. Nach den vorliegenden Restakten von Prozessen zu urteilen, dürften es wohl noch einige mehr gewesen sein. Namen der Opfer der Hexenprozesse Herrschaft Canstein gemäß der in No. 1296 enthaltenen Akten: 7 Todesurteile: 1656 Edeling Gronen, Todesurteil 8. Januar 1656. 1656 Friedrich Rehlings Frau Trine, Urgicht 10. Juni 1656 Thielen Anna aus Leitmar, 18. Sept. Todesurteil 1656 Jutten Grete, Jurgen Starkes (Georg Noecken) Frau aus Udorf, Todesurteil 18. Okt. 1656 1656 Anna Möllers, 23. Dez. Folterbefehl, wann/wo Todesurteil? 1658 8. Januar Curdt Schulten Frau Anna, die Schultische 1658 Elisabeth Hempelmann, 1. März 1658 Erwähnt in der Klageschrift der Boltinnen als Hingerichtet: Eva Bohlen Verurteilungen zur hochnotpeinlichen Befragung (Folter): 1656 Steinische Clara, 16. Febr., am selben Tag Urgicht, lt. späterer Akte 1656 hinger. 1656 Gertrude Volmars, 16. Febr. 1656 Berndt Hempelmann, 7. Sept. 1657 Die Schultische Annen Curdt Schultens Frau, 19. Okt. 1657 Urgicht s.o. 1658 1658 Elisabeth Hempelmann die Curdtische, s.o. Ohne Dat. 17. Jahrh. (1656): Friderichs Rehlings Frau Trina, s.o. Ohne Datum 17. Jahrhundert: Adelheid Hempelmanns Ohne Datum 17. Jahrhundert: Catharina Joppen oder Hoppen? Unter Zauberei Anklage gestellt.: 1656/57 Christian Todt 1656 Tilen Anne aus Leitmar 1677 Ursula Oßen (Gutachten Uni Gießen) Im Gefängnis verstorben ohne Urteil: 1685 Tönnies Todt Auf Grund des Gutachtens der Uni Gießen nach Verurteilung freigesprochen: 1686 Henricus Todt Gedenkstätte für alle Opfer der Hexenprozesse Das Heimatmuseum der Stadt Marsberg will auf der Grundlage der vorliegenden furchtbaren Geschehnisse in Stadtberge im Museum eine Gedenkstätte für alle Opfer der Hexenprozesse einrichten. Quelle: (Abruf 2.4.2016) http://www.fv-obermarsberg.de/geschichte-und-kultur/klammheimlich-nachts-den-halsumgedreht/
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