Marsberg OT Padberg

Namen der Opfer von Hexenverfolgung in Marsberg
Eresburg und Marsberg um 1670
https://de.wikipedia.org/wiki/Marsberg
Es hat im Gebiet der heutigen Stadt Marsberg zwischen 1588 und 1686 mindestens 36
Hexenprozesse gegeben. Für den Höhepunkt der Verfolgungen zwischen 1628 und 1630 im
Herzogtum Westfalen lassen sich Vorgänge in Marsberg nachweisen, nicht aber die genaue
Anzahl.
Marsberg
5 Prozesse 1598-1630 Padberg
13 Anklagen 1588-1602
Essentho
1 Prozess 1648-1650
Canstein
7 Todesurteile, weitere
10 Prozesse mit unbekanntem Ausgang 1656-1686.
Opfer von Hexenverfolgung in Marsberg - Essentho:
1648-1650 Cunne Cordes, Frau von Fiesel Cordes. Die Einwohner des Dorfers beschwerten sich
im September bei den Herren von Westphalen, dass „[…] etliche Pferde urplötzlich hinfielen und
wann sie durch den Wasenmeister dieselbigen aufschneiden ließen, befinden sich darin allerlei
giftige Formen von Schlangen, Kröten, ja Gößel […]“.
Die Einwohner forderten einen „Inquisitions Prozess“ gegen Cunne Cordes und eine weitere
Person, geschehe dies nicht, so „[…] müssten sie sonst einer den anderen zu todt schlagen“. Eine
Voruntersuchung wurde aufgenommen, sie flüchtete aus Angst vor Verhaftung nach Volkmarsen,
nach sechs Wochen kehrte sie zurück, weil hessische Truppen erneut in Paderborn eingerückt
waren. Im Herbst 1649 wurden neu Untersuchungen vorgenommen, im Frühjahr 1650 kam es zu
Zeugenbefragungen. Dann bricht die Akte ab. Ende unbekannt
Quelle: Decker, Rainer: Die Hexenverfolgungen im Hochstift Paderborn, in: Westfälische
Zeitschrift, Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde, 128. Band, Münster
1978, S. 315-356.
Opfer von Hexenverfolgung aus Marsberg - Padberg:
Jahr
Name Schicksal
„[…] aus Padberg sind für den Zeitraum von 1588 bis 1590 neun und von 1593 bis 1602 vier
Anklagen belegt.“
1.
1588-1590
N.N. unbekannt
2.
1588-1590
N.N. unbekannt
3.
1588-1590
N.N. unbekannt
4.
1588-1590
N.N. unbekannt
5.
1588-1590
N.N. unbekannt
6.
1588-1590
N.N. unbekannt
7.
1588-1590
N.N. unbekannt
8.
1588-1590
N.N. unbekannt
9.
1588-1590
N.N. unbekannt
10.
1593-1602
N.N. unbekannt
11.
1593-1602
N.N. unbekannt
12.
1593-1602
N.N. unbekannt
13.
1593-1602
N.N. unbekannt
Quelle: Gawlich, Tanja: Der Hexenkommissar Heinrich von Schultheiß und die
Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen (Das kurkölnische Herzogtum Westfalen von den
Anfängen der kölnischen Herrschaft), Münster, Aschendorf 2009, S. 308
Opfer von Hexenverfolgung aus Marsberg (Stadtberge):
1
1629 Tochter des Hammerschmidts Curt Pickhard. „Der absonderliche Aberglaube führte,
wie überall, so auch hierzulande, zu den traurigsten Verirrungen. Im Anfang dieses Jahres (1629)
hat man zu Stadt- berge auch angefangen, zwei Weibspersonen wegen Zauberei in Haften (Haft)
zu ziehen. Alle beide torquieret (gefoltert), daß die eine gestorben, die andere, welche Curt
Pickhards von der Orpe, Hammerschmidts Tochter, hat man in grausamer Tortur nicht, sondern
hernach bekannt und ist am 11. Januar geköpft und verbrannt worden.“ (Hagemann, S. 270)
enthauptet, dann verbrannt am 11. Januar 1629.
2.
1629
N.N., eine Frau ist am 11. Januar geköpft und verbrannt worden.“
(Hagemann, S. 270)
Tod nach der Folter
3.
1630
Reiniken Johann, „Am 3. November 1630 ist Reiniken Johann zum
Stadtberge gestorben und postridie (am folgenden Tage) auf dem Kirchhof begraben. Welcher
eine Zeitlang gefangen gewesen und wegen Zauberei hart torquieret (gefoltert) aber nichts
bekannt.“ Folter, kein Geständnis,freigelassen
Quelle: Hagemann, Ludwig: Aus der Geschichte der katholischen Pfarrgemeinden Marsbergs,
1937, S. 270)
‚Dass die Gerichte im Namen des Rates von Stadtberge (Obermarsberg) einige Missetäter wegen
Zauberei verbrennen ließen, können sie im Gewissen verantworten, da sie gestanden haben oder
überführt werden konnten’, so heißt es in einer Rechtfertigung betreffs der Ausübung der
Kriminaljustiz gegenüber dem Kurfürsten in Köln.
Quelle: http://www.fv-obermarsberg.de/geschichte-und-kultur/klammheimlich-nachts-den-halsumgedreht/
Im Protokoll der Urgicht (Geständnis) der Tilen Aenne aus Leitmar, Actum Canstein, den 7
September ano. 1656:
"ein Metchen benannt von Stadtberghe, so bei Matzen gedienet".
Eintrag bei Zacharias Wahl im Index rerum memorabilium in einer Abschrift von Reinhard
Brand vom 15.10. 1961: Zum Stattberg ist ein Hüttmacher gewesen, mit welchem es sich
verhalten, als ob er vom Satan leiblich besessen, welchen die Sacrificuli (Opferpriester?) daselbst
in die Kirche gefüret und ihre Kunst versucht, selbigen zu bannen, der Satan den Menschen aber
also gequelet, dass er gleichsam von ihm erwürget ihnen unter den henden gestorben, in den
pfingsttagen newen Calenders.
Namen der Opfer der Hexenprozesse Herrschaft Canstein (Marsberg-Canstein)
Quelle:
Alexander von Elverfeldt: Vom schändlichen Laster der Zauberey. Hexenprozesse im
Patrimonialgericht der Herrschaft Canstein in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, 2006
Zaubereianklagen und Hexenprozesse in der Herrschaft Canstein 1656-1705
Die Herrschaft Canstein umfasste die fünf Dörfer Canstein, Udorf, Heddinghausen, Leitmar und
Borntosten. In den Archivalien der Herrschaft Canstein befindet sich eine umfangreiche Akte No.
1296, in der die Unterlagen über Hexenprozesse gesammelt sind.
Die Canstein-Spiegelische Rechtsvertretung, „fiscalis“ genannt, beantragte bei Hexenprozessen
eine Untersuchung des Falles beim Gericht entsprechend der von Kaiser Karl V. erlassenen
„Peinlichen Gerichtsordnung“.
Als Gefängnis diente das heute noch vorhandene Verließ auf dem „Dicken Stein“, ein
fensterloser Kellerraum von 3 mal 4 Meter mit einer Gewölbedecke. „Deterrimum carcerem
subterraneum”: unterirdischer Karzer auf dem „Dicken Stein“ auf Schloss Canstein.
Beteiligte Institutionen außerhalb des Patrimonialgerichts
Vor der endgültigen Verurteilung waren in den meisten Fällen zwei Institutionen außerhalb des
Patrimonialgerichts hinzuzuziehen. Der „commissarius“, ein vom Landesherrn, dem Kurfürsten
von Köln, für hochnotpeinliche Anklagen zuständiger Kommissar, der einige der Dokumente
unterzeichnet hat. Außerdem war seitens des Landesherrn vorgeschrieben, ein Gutachten eines
„unpartheiischen Rechtsgelehrten“ zu dem Urteil einzuholen. Da Kurköln keine Universität mit
Juristenfakultät besaß, wurden die Akten an „Decanus und doctores der Kurhessischen Juristen
Fakultät zu Gießen“ zur Stellungnahme gesandt.
Der Ort, an dem die Urteile vollstreckt wurden, geht aus den Unterlagen nicht hervor. In anderen
Akten des Archivs, in denen von der Wiedererrichtung des Galgens die Rede ist, wird der
Galgenberg, heute auch Hakenberg genannte Hügel südlich der Straße von Canstein nach Leitmar
1 km hinter Canstein als Standort benannt.
Auf dem Burgberg im „Alten Schloss“ existiert in einem heute als Kapelle eingerichteten großen
Raum ein sehr alter Fußboden aus Sandsteinplatten. Hier soll in alten Zeiten das Gericht getagt
haben. Es hat im siebzehnten Jahrhundert nachweislich 7 Frauen wegen „Zauberey“ zum Tode
verurteilt. Nach den vorliegenden Restakten von Prozessen zu urteilen, dürften es wohl noch
einige mehr gewesen sein.
Namen der Opfer der Hexenprozesse Herrschaft Canstein
gemäß der in No. 1296 enthaltenen Akten:
7 Todesurteile:
1656 Edeling Gronen, Todesurteil 8. Januar 1656.
1656 Friedrich Rehlings Frau Trine, Urgicht 10. Juni
1656 Thielen Anna aus Leitmar, 18. Sept. Todesurteil
1656 Jutten Grete, Jurgen Starkes (Georg Noecken) Frau aus Udorf, Todesurteil 18. Okt. 1656
1656 Anna Möllers, 23. Dez. Folterbefehl, wann/wo Todesurteil?
1658 8. Januar Curdt Schulten Frau Anna, die Schultische
1658 Elisabeth Hempelmann, 1. März 1658
Erwähnt in der Klageschrift der Boltinnen als Hingerichtet: Eva Bohlen
Verurteilungen zur hochnotpeinlichen Befragung (Folter):
1656 Steinische Clara, 16. Febr., am selben Tag Urgicht, lt. späterer Akte 1656 hinger.
1656 Gertrude Volmars, 16. Febr.
1656 Berndt Hempelmann, 7. Sept.
1657 Die Schultische Annen Curdt Schultens Frau, 19. Okt. 1657 Urgicht s.o. 1658
1658 Elisabeth Hempelmann die Curdtische, s.o.
Ohne Dat. 17. Jahrh. (1656): Friderichs Rehlings Frau Trina, s.o.
Ohne Datum 17. Jahrhundert: Adelheid Hempelmanns
Ohne Datum 17. Jahrhundert: Catharina Joppen oder Hoppen?
Unter Zauberei Anklage gestellt.:
1656/57 Christian Todt
1656 Tilen Anne aus Leitmar
1677 Ursula Oßen (Gutachten Uni Gießen)
Im Gefängnis verstorben ohne Urteil:
1685 Tönnies Todt
Auf Grund des Gutachtens der Uni Gießen nach Verurteilung freigesprochen:
1686 Henricus Todt
Gedenkstätte für alle Opfer der Hexenprozesse
Das Heimatmuseum der Stadt Marsberg will auf der Grundlage der vorliegenden furchtbaren
Geschehnisse in Stadtberge im Museum eine Gedenkstätte für alle Opfer der Hexenprozesse
einrichten.
Quelle: (Abruf 2.4.2016)
http://www.fv-obermarsberg.de/geschichte-und-kultur/klammheimlich-nachts-den-halsumgedreht/