BJV Aktuell BJV-TIPP ZUR UNFALLVERHÜTUNG Um die Einrichtung nutzen zu können, benötigen Sie natürlich eine sichere Aufstiegsmöglichkeit mit Aufstiegshilfe. Hochsitze richtig aufstellen In der letzten Ausgabe haben wir auf die Vorschriften für den Bau von Hochsitzen hingewiesen. Haben Sie im Revier schon den richtigen Platz gefunden, kann es jetzt ans Aufstellen der Ansitzeinrichtung gehen. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten: Unterkonstruktion: Eckpfosten dürfen keinen direkten Bodenkontakt haben. Sollten die Eckpfosten an einbetonierten Winkeleisen oder eingegrabenen Fundamentpfählen angebracht sein, muss ein ausreichender Abstand zum Erdboden eingehalten werden. Alle anderen Hölzer stellen Sie am besten auf Betonplatten und entfernen regelmäßig den Bewuchs, um sie vor der Bodenfeuchtigkeit zu schützen. 18 3/2016 Leitern: 65 bis 75 Grad-Winkel mit dauerhafter Befestigung am Überstieg Bei Befestigung an mehreren Stellen, wie beispielsweise an Drückjagdböcken, kann der Winkel individuell angepasst werden. Handlauf ist nicht zwingend notwendig. Sollte aber einer angebaut werden, muss dieser im Falle eines Sturzes Ihr Gewicht tragen können. Der Abstand zwischen den Leiterholmen muss mindestens 35 Zentimeter betragen. Bei einem Abstand zwischen den Leiterholmen von über 100 Zentimetern muss zusätzlich ein Mittelholm eingezogen werden. Damit Nägel oder Schrauben sich nicht zu schnell abnutzen, müssen Sprossen von unten her abgestützt werden. Bei direktem Einstieg von der Leiter aus muss darauf geachtet werden, dass sich die Türe nicht weiter als 180 Grad öffnen lässt. Ansitzleitern: Bei Ansitzleitern ist auf Höhe der obersten Sprosse auf der Holmrückseite eine zusätzliche Sprosse zu befestigen, um die Trittsicherheit beim Aufstehen und Umdrehen zu verbessern. Die Gewehrauflage dient gleichzeitig als Absturzsicherheit, deshalb muss sie fest mit den Armlehnen verbunden sein. Kanzel mit Vorbau: Die Kanzeltüre darf nicht direkt gegenüber dem Aufstieg sein. Der Vorbau muss mit einem Geländer gesichert werden. Die Brustwehr muss in einer Höhe von 100 Zentimetern, die Kniewehr in 50 Zentimetern und die Fußleiste in 5 Zentimetern Höhe angebracht werden. Wird das Geländer angenagelt, ist es auf der Innenseite mit Eckstangen zu befestigen. Die Durchgangsbreite am Überstieg darf maximal 80 Zentimeter betragen. Bodenbretter sind gegen Ausrutschen auf sich bildenden Algen oder ähnlichem zu sichern, zum Beispiel durch Aufnageln von Maschendraht. Kanzel mit Bodeneinstieg: Kanzeln mit Bodeneinstieg sind nur zulässig, wenn durch zwei Seitenwände und die hochkant stehende Bodenluke sichergestellt ist, dass die Leiter nur von einer Seite her zugänglich ist. An der Kanzelinnenwand muss zusätzlich eine Haltestange angebracht werden. Der Freiraum vor der Luke muss mindestens 40 Zentimeter betragen, die Luke darf maximal 80 mal 80 Zentimeter groß sein. Allgemein gilt, dass alle jagdlichen Einrichtungen vor jeder Benutzung, jedoch mindestens einmal pro Jahr zu prüfen sind. Eine schriftliche Dokumentation ist empfehlenswert. M. Sedlmair
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