BJV-Tipps

BJV Aktuell
BJV-TIPP ZUR UNFALLVERHÜTUNG
Um die Einrichtung nutzen zu können,
benötigen Sie natürlich eine sichere
Aufstiegsmöglichkeit mit Aufstiegshilfe.
Hochsitze richtig
aufstellen
In der letzten Ausgabe haben wir
auf die Vorschriften für den Bau von
Hochsitzen hingewiesen. Haben Sie
im Revier schon den richtigen Platz
gefunden, kann es jetzt ans Aufstellen der Ansitzeinrichtung gehen.
Dabei sind folgende Vorschriften zu
beachten:
Unterkonstruktion:
 Eckpfosten dürfen keinen direkten
Bodenkontakt haben.
 Sollten die Eckpfosten an einbetonierten Winkeleisen oder
eingegrabenen Fundamentpfählen
angebracht sein, muss ein ausreichender Abstand zum Erdboden
eingehalten werden.
 Alle anderen Hölzer stellen Sie am
besten auf Betonplatten und entfernen regelmäßig den Bewuchs,
um sie vor der Bodenfeuchtigkeit
zu schützen.
18
3/2016
Leitern:
 65 bis 75 Grad-Winkel mit dauerhafter Befestigung am Überstieg
 Bei Befestigung an mehreren
Stellen, wie beispielsweise an
Drückjagdböcken, kann der Winkel
individuell angepasst werden.
 Handlauf ist nicht zwingend notwendig. Sollte aber einer angebaut
werden, muss dieser im Falle eines
Sturzes Ihr Gewicht tragen können.
 Der Abstand zwischen den Leiterholmen muss mindestens 35
Zentimeter betragen.
 Bei einem Abstand zwischen
den Leiterholmen von über 100
Zentimetern muss zusätzlich ein
Mittelholm eingezogen werden.
 Damit Nägel oder Schrauben sich
nicht zu schnell abnutzen, müssen
Sprossen von unten her abgestützt
werden.
 Bei direktem Einstieg von der
Leiter aus muss darauf geachtet
werden, dass sich die Türe nicht
weiter als 180 Grad öffnen lässt.
Ansitzleitern:
 Bei Ansitzleitern ist auf Höhe der
obersten Sprosse auf der Holmrückseite eine zusätzliche Sprosse
zu befestigen, um die Trittsicherheit beim Aufstehen und Umdrehen zu verbessern.
 Die Gewehrauflage dient gleichzeitig als Absturzsicherheit, deshalb
muss sie fest mit den Armlehnen
verbunden sein.
Kanzel mit Vorbau:
 Die Kanzeltüre darf nicht direkt
gegenüber dem Aufstieg sein.
 Der Vorbau muss mit einem Geländer gesichert werden.
 Die Brustwehr muss in einer Höhe
von 100 Zentimetern, die Kniewehr
in 50 Zentimetern und die Fußleiste in 5 Zentimetern Höhe angebracht werden.
 Wird das Geländer angenagelt, ist
es auf der Innenseite mit Eckstangen zu befestigen.
 Die Durchgangsbreite am Überstieg darf maximal 80 Zentimeter
betragen.
 Bodenbretter sind gegen Ausrutschen auf sich bildenden Algen
oder ähnlichem zu sichern, zum
Beispiel durch Aufnageln von Maschendraht.
Kanzel mit Bodeneinstieg:
 Kanzeln mit Bodeneinstieg sind
nur zulässig, wenn durch zwei
Seitenwände und die hochkant
stehende Bodenluke sichergestellt
ist, dass die Leiter nur von einer
Seite her zugänglich ist.
 An der Kanzelinnenwand muss
zusätzlich eine Haltestange angebracht werden.
 Der Freiraum vor der Luke muss
mindestens 40 Zentimeter betragen, die Luke darf maximal 80 mal
80 Zentimeter groß sein.
Allgemein gilt, dass alle jagdlichen
Einrichtungen vor jeder Benutzung,
jedoch mindestens einmal pro Jahr zu
prüfen sind. Eine schriftliche Dokumentation ist empfehlenswert.
M. Sedlmair