Wer hat den ältesten Kühlschrank im Landkreis Freising? Wir schenken Ihnen einen Neuen! Die große Kühlgeräte-Tauschaktion! Preise: Zuschuss für A+++ Geräte 1. max. 650 € 2. max. 400 € 3. max. 250 € 4. Abwrackprämie: 100 € für weitere 10 Einsendungen Aktion nur gültig bis: 31.10.15 Sparen Sie schon oder zahlen Sie noch? Zuverlässig brummt und summt der Kühlschrank in der Küche oder die Gefriertruhe im Keller vor sich hin – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Ein Kühlschrank verursacht über zehn Prozent des gesamten Strombedarfs im Haushalt. Da lohnt sich ein Blick auf den Stromverbrauch ganz genau, denn ein 20 Jahre alter Kühlschrank verbraucht oft das 3-4 fache an Strom wie ein modernes Kühlgerät der Energieeffizienzklasse A+++. Schon nach 4-5 Jahren rentiert sich die Anschaffung eines neuen Gerätes. Überprüfen Sie jetzt die Effizienz Ihres Kühlgerätes mithilfe der Datenbank der Deutschen Energie Agentur unter www.stromeffizienz.de Beispielrechnung bei einem Strompreis von 26,5 Cent/kWh: Kühlschrank A+++ A 15 Jahre alt Verbrauch/Jahr Ca. 166 kWh Ca. 270 kWh Ca. 600 kWh Kosten/Jahr 44 € 72 € 160 € Bei einem A+++ Gerät kann der Besitzer also gegenüber einem alten Gerät über 70 % bzw. über 100 € durch die Effizienzsteigerung pro Jahr an Stromkosten einsparen. Auch aus ökologischer Sicht lohnt sich der Austausch. Durch den laufenden Stromverbrauch älterer Kühlgeräte erfolgt eine höhere Umweltbelastung. Daher schenkt der Landkreis Freising den BesitzerInnen der ältesten Kühlschränke ein neues Modell im Austausch gegen die alten Stromfresser. Machen Sie was für das Klima, für die Umwelt und für Sie selber! Senken Sie den Strombedarf, Ihre Kosten und die CO2-Emissionen! Und so funktioniert die Teilnahme: Teilen Sie uns das Alter des Kühlschrankes sowie Ihre Kontaktdaten mit. Die Gewinner erhalten dann den Wertgutschein.* Postweg: Landratsamt Freising, Energiebeauftragter des Landkreises Johannes Hofmann, „Stichwort Kühlschrank“, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, Per Mail: [email protected] * Einsendeschluss ist der 31.10.15. Als Nachweis für das Alter können eine Kaufquittung, Betriebsanleitung oder die Angaben auf dem Typenschild (Hersteller, Baujahr, Typ) eingereicht werden. Die Teilnehmer an dem Wettbewerb erklären sich bereit, dass ein unabhängiger Fachmann die Altersangabe gegebenfalls kontrolliert. Im Falle des Gewinns erklären die Teilnehmer sich bereit, dass Ihr Name und Ihr Wohnort öffentlich bekannt gemacht werden. Zugelassen sind nur funktionstüchtige, in Betrieb befindliche Serienmodelle, also keine Selbstbauten o. ä. reine Gefrierschränkeund –truhen sind ebenfalls nicht zugelassen. Entscheidend für die Bewertung ist das Herstellungsjahr. Bei mehreren gleich alten Kühlschränken entscheidet das Los. Die Teilnehmenden verpflichten sich im Falle eines Gewinns, das alte Gerät fachgerecht bis zum 31.03.16 zu entsorgen. Der Gewinner wird schriftlich benachrichtigt. Nicht teilnahmeberichtigt sind Mitarbeiter des Landratsamtes. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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