Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Zentrale Ausgleichsstelle ZAS Schweizerische Ausgleichskasse SAK Zahlung der AHV- und IV-Renten 2016 Rente für den Monat Datum des Zahlungsauftrags durch die Schweizerische Ausgleichskasse Gutschrift auf dem Konto der versicherten Person Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 08.01.20161) 05.02.2016 07.03.2016 07.04.2016 09.05.20162) 07.06.2016 07.07.2016 08.08.20163) 07.09.2016 07.10.2016 07.11.2016 07.12.2016 Die Gutschrift der Rente auf dem Konto der versicherten Person kann einige Tage nach dem Datum des Zahlungsauftrags erfolgen, abhängig von der Zahlungsart (Banküberweisung, Scheck), dem Bestimmungsland und und den beteiligten Zwischenbanken. Sie erfolgt jedoch spätestens am 20. Tag des Monats (Art. 72 AHVV). 1) Im Januar wird der Zahlungstermin wegen der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage verschoben. 2) Im Mai wird der Zahlungstermin wegen der Auffahrt verschoben. 3) Im August wird der Zahlungstermin wegen dem Nationalfeiertag verschoben. Wichtige Anmerkungen : Schriftliche Beanstandungen von versicherten Personen bei Nichterhalt der Rentenzahlung werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist, d.h. ab dem 20. Tag des Monats, berücksichtigt. Die Auszahlung der Rente erfolgt für den laufenden Monat. Mit der Auszahlung vom 05.02.2016 erhalten Sie somit beispielsweise die Rente für den Monat Februar 2016.
© Copyright 2024 ExpyDoc