Newsletter der DU / UAG´78 vom Juni 2015

Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Bei der Wahl zur Vertrauensperson konnte
ein Achtungserfolg erzielt werden, bei der
Wahl der Stellvertreter wurde Klaus Fuchs
zum 2. Stellvertreter gewählt.
Dies ist aus unserer Sicht ein großer Erfolg, da Klaus Fuchs bisher nicht in der
Schwerbehindertenvertretung gearbeitet
hat und somit deutlich weniger Kontakte zu den Wahlberechtigten hatte als die
Wettbewerberinnen. Leider wird Klaus
Fuchs bisher nicht herangezogen und das
obwohl die Vertrauensfrau über einen län-
geren Zeitraum nicht im Haus war. Liegt
das daran weil er kein IGM‘ler ist? – Das
wäre nicht in Ordnung, hier würde der
Wählerwille und die Demokratie mit Füßen
getreten.
•
Ralf Reinert
Umsetzung des neuen Tarifvertrags zur Altersteilzeit
Wir haben mit Spannung die Tarifrunde
beobachtet und waren froh über den erreichten Kompromiss.
Insbesondere bei der Altersteilzeit (ATZ)
gelang den Tarifvertragsparteien eine
Annäherung an die aus Sicht der MA erwünschten Anpassungen.
Da ist zum einen der Wunsch, die ATZ zeitlich so zu legen, dass ein Übergang in die
Rente nach 45 rentenfähigen Beitragsjah-
ren möglich ist. Ein weiterer Wunsch der
MA – hauptsächlich bei uns im Nichtproduktionsumfeld – wurde in den TV aufgenommen, dass nämlich ein ATZ-Modell für
Angestellte beginnend mit dem Alter 61
und einer Vertragslaufzeit bis 65 (2 + 2)
möglich ist.
Die Herausforderung für die Daimler MA
Interessenvertreter besteht nun darin, die
aktuell bis Ende 2015 geltende Regelung
so anzupassen, dass sowohl das ATZ-Vergütungsniveau erhalten bleibt, als auch
die neuen zeitlichen Varianten umgesetzt
werden.
Die Unabhängigen + UAG´78 werden
die Forderung zur Umsetzung dieser Punkte an allen geeigneten Stellen forcieren. •
Eberhard Götz
Kündigung Betriebsvereinbarung (BV) zum DLTV
Nachdem die GL der Zentrale förmlich die
BV zur Anwendung des DLTV gekündigt
hat, haben zwischen BR und GL die Gespräche zum Auslauf des DLTV begonnen.
Stand heute plant CBS dies mit einem
Shift von MA in andere Abteilungen, wo
Aufgaben da sind und einer „natürlichen
Fluktuation“ sowohl kurzfristig, als auch
mittelfristig umzusetzen. Der vorgesehene
Aufgabenentfall/Fremdvergabe (z.B. Tele-
fonzentrale, Poststelle), soll nach dem Willen der GL noch in diesem Jahr erfolgen.
Wir BR haben vor der Umsetzung gefordert, für die Absicherung der MA eine
Vereinbarung zu treffen, die sich an den
Interessenausgleichen für Accounting/
Controlling orientiert.
Über diese und weitere Ansatzpunkte hinaus wurde von uns ein Konzept eingefordert, das Arbeitsplätze für Mitarbeiter
mit Einsatzeinschränkungen, sowie für
Menschen mit Behinderung enthält und
ausbaut. Wir finden, dass Daimler hier
eine ganz besondere soziale Verpflichtung
hat und sich nicht mit „Geld“ aus dieser
Verantwortung schleichend herauskaufen
darf.
Wir halten Sie auf dem Laufenden über
den weiteren Fortgang der Gespräche. •
Eberhard Götz
Die
Unabhängigen + UAG´78
Die Unabhängigen
Ralf Reinert
Eberhard Götz
Petra Lünstedt
Sara Seessle
Tansel Gündüz
Tel. 55076
Betriebsrat
Tel. 26630
Betriebsrat
Tel. 26405
Betriebsrat
Tel. 58557
Betriebsrat
Tel. 36993
Betriebsrat
Impressum
Herausgeber: Die Unabhängigen + UAG‘78
Redaktion: Ralf Reinert (V.i.S.d.P.), Eberhard Götz, Sara Seessle, HPC: E603, 70546 Stuttgart
Dieser Newsletter wird ausschließlich durch die obigen Betriebsräte finanziert.
Sibylle WirglerScheidt
Tel. 91371
Betriebsrat
Thomas Lehmann Uwe King
Christina Schmidt
Tel. 40507
Betriebsrat
Tel. 95334
Ersatz-BR
Tel. 92816
Ersatz-BR
Die
Unabhängigen + UAG´78
Die Unabhängigen
Info für die Beschäftigten der Daimler AG in der Zentrale
sowie Trucks und Vans in Stuttgart
Familienplanung versus persönliche Entwicklung bei Daimler
Was hat die sehr private Angelegenheit
der Familienplanung mit der persönlichen
Entwicklung im Berufsleben in der Daimler
AG zu tun? Für alle, die sich damit auseinandersetzen müssen, doch erstaunlich
viel. – Warum? Sowohl unsere individuelle
Entgeltentwicklung (Einstufung) als auch
unsere Leistungsentwicklung unterliegen
im Hause Daimler gewissen Prozessen,
das ist grundsätzlich sinnvoll.
Wo also ist der Haken bei der Sache? Nehmen wir mal die Leistungsentgeltentwicklung: Wer z.B. durch Elternzeit oder Partnermonate eine bestimmte Anzahl an
Monaten im laufenden Jahr nicht am Arbeitsplatz ist, riskiert seine Beurteilung.
Das sieht der vom Unternehmen vorgesehene Prozess einseitig so vor.
Diese nicht gerade familienfreundliche
Vorgehensweise wurde von den Damen
und Herren der Vergütung inzwischen
auch erkannt und der Prozess „gelockert“.
Der Vorgesetzte darf – wenn er will und
der/die MA eine ausreichende Anzahl an
Monaten im Jahr im Haus war – eine Leistungsbeurteilung durchführen.
Was wenn er nicht will? Wenn sich jetzt,
wie in einem realen Fall passiert, nach der
Geburt des ersten Kindes mit Elternzeit
nach einer verhältnismäßig kurzen Arbeitsphase das nächste Kind anmeldet, ist
das mit der Entwicklung des Leistungsentgelts bei der geltenden Prozesslage für
eine lange Zeit passé!
Ganz ähnlich verhält es sich auch bei der
Entwicklung des Grundentgelts: Auch hier
schreiben die „ehernen“ Grundsätze von
Daimler immer gewisse Fristen vor, in wel■ Familienplanung versus persönliche Entwicklung
bei Daimler
1
■ Informationen zum neuen Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
2
■ Betriebliche Altersversorgung der Daimler AG 2
■ Werksärzte werden knapp 2
■ 30 weitere Schränke (Spinde) für Fahrradfahrer
erhalten
2
Editorial
cher sich das Grundentgelt entwickeln
kann (z.B. wird von HR gerne als „unverbindliche Frist“ für eine Entgeltgruppe ein
Jahr angegeben). Wenn nun wie oben erwähnt die Elternzeit oder beim „Papa“ die
Partnermonate diese Jahresfrist erheblich
kürzen, dann wirds mit der nächsten Entgeltgruppe wieder nichts in dem betreffenden Jahr.
Die Krönung des Ganzen liegt aber in der
bescheidenen Weitsicht gewisser Daimler
Führungskräfte: Eine Frau hat sich vor dem
Beginn der Familienplanung sowohl bei
Grundentgelt als auch bei der Leistung bestens entwickelt und möchte dann nach Geburt des Kindes (und evtl. Elternzeit) z.B.
wieder in Teilzeit arbeiten (also auf höchst
anerkennende Weise Familie und Beruf unter einen Hut bekommen!), dann finden vereinzelt Daimler E3, dass die MA ja in Teilzeit
nicht mehr auf dem Niveau von vor der Geburt eines Kindes und mit derselben Leistung arbeiten können und fordern die Mamas auf, doch auf eine Stelle zu gehen, die
in der Wertigkeit deutlich unter der bisherigen liegt. Da fehlen uns die Worte!
Unsere Forderung ist: Die Entgeltentwicklung darf durch Elternzeit oder auch andere Fehlzeiten nicht beliebig verschoben
bzw. verlängert werden. Jeder hat Anspruch auf eine Leistungsbewertung für
die Zeit in welcher er gearbeitet hat, unabhängig von der Lage der Arbeitszeit im laufenden NAVI-Beurteilungszeitraum!
Ansonsten sind die vom Unternehmen
propagierten „Familie und Beruf“ Ziele reine Makulatur.
•
Eberhard Götz
■ Neubau Gebäude 128: Bezug im 3. Quartal
■ Neugestaltung der Arbeitsplätze im
Gebäude 128 ■ Wahl der Schwerbehindertenvertretung ■ Organspendeausweis jetzt anfordern ■ Umsetzung des neuen Tarifvertrags zur ATZ
Ausgabe Nr. 29
Juni 2015
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zur Erinnerung: am 14.11.2014 wurden die
betroffenen Nfz-Kolleginnen und -Kollegen
sowie der BR über die geplanten Veränderungen „DCAA“ erstmalig informiert. Unter
der Überschrift „Spartenorientierung“ und
Kundennähe durch „Regionalcenter“ wurde
aufgezeigt, wo zukünftig die Arbeitsplätze
sein werden. Die ca. 172 Betroffenen wurden aufgefordert weiterhin einen guten Job
zu machen und bei
der teilweisen Transformation ihrer Arbeit
auch nach Ulm und
Mannheim sowie ins
Ausland, zu helfen.
Warum das Erfolgsmodell DCAA mit jährlichen Steigerungsraten und einer gelungenen Umsetzung bezüglich Compliance
(18a, kritische Länder, …) zerschlagen statt
ggf. verbessert wird, bleibt ein Rätsel. Auch
weitere Funktionen aus TE/S sollen – lt.
Herrn Bastert – in den „Verlagerungsfokus“
kommen. Der BR hat zur Bearbeitung dieser Thematik eine Arbeitsgruppe gegründet, für Die Unabhängigen + UAG´78
bin ich mit dabei.
Der im Betriebsrat verabschiedete Interessenausgleich (IA) ist inhaltlich stark am IA
„Shared Service Accounting und Controlling“ orientiert.
• Ausschluss betriebsbedingter Beendi gungskündigungen bis 30.06.2019
• Abgruppierungsschutz im Rahmen der
Umsetzung
• Vorrangige Weiterbeschäftigung im Be trieb Zentrale
• Rahmensozialplan aktiv (Frühpensionie rung, ATZ, Mobilitätspauschale, …)
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Ralf Reinert
inFormationEn zum nEuEn pFlEgEzEitgEsEtz und FamiliEnpFlEgEzEitgEsEtz ab Januar 2015
Neu ab 01.01.2015:
Gesetzliche Pflegezeit/Sterbebegleitung
Gesetzlicher Anspruch auf bis zu 3/ bis zu
6 Monate.
Pflegezeit: Beschäftigte können max. 6
Monate unbezahlt freigestellt werden oder
die Arbeitszeit reduzieren, um sich um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen
zu kümmern.
Die Beschäftigten können für diese Zeit
ein zinsloses Darlehen bei dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben beantragen.
Sterbebegleitung: Beschäftigte haben
Anspruch, bis zu 3 Monate unbezahlt freigestellt zu werden oder die Arbeitszeit zu
reduzieren.
Gesetzliche Familienpflegezeit
Bis zu 24 Monate können Beschäftigte ihre
Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro
Woche reduzieren.
Auch hierfür kann ein zinsloses Darlehen
bei dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden.
Kurzzeitige
PflegeZG
Arbeitsverhinderung
§2
Gesetzlicher Anspruch auf bis zu 10 Tage
unbezahlte Freistellung pro pflegebedürftige, nahe Angehörige.
• Akut aufgetretene Pflegesituation eines
nahen Angehörigen
• Telefonische, formlose Ankündigung
• Zustimmung des Arbeitsgebers ist
nicht erforderlich
• Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung
Ein Pflegeunterstützungsgeld wird auf Antrag der Pflegekasse des zu pflegenden
Angehörigen anteilig gewährt.
•
sara sEEsslE
bEtriEblichE altErsvErsorgung dEr daimlEr ag – bEstimmung dEr bEzugsbErEchtigung im todEsFall
Es gibt ein Formular für Lebensgefährten/
Lebensgefährtinnen.
Mit diesem Formular können Sie, sofern
Sie nicht verheiratet sind und keinen
eingetragenen Lebenspartner nach den
LPartG haben, einen Lebensgefährten
bzw. eine Lebensgefährtin benennen, der
oder die im Versorgungsfall eine Hinterbliebenenleistung aus Ihrer Anwartschaft
bzw. Ihren Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung der Daimler AG
erhalten soll.
Dies gilt auch für geschiedene Personen
mit Kindern.
Wenn sie beispielweise zum 2. Mal verheiratet sind und ein Kind aus erster Ehe haben, können Sie dieses ebenfalls benennen.
Rund um die Altersversorgung (rechts) >
Was kann ich selbst tun? anklicken >
Für Tarifmitarbeiter anklicken >
Standortspezifische Informationen >
Vorsorgekapital (ab 2007) anklicken >
DOWNLOADS & Formulare
Wie finde ich das Formular für Lebensgefährt/innen und Kinder?
Intranet >
Daimler & Ich >
Zeit & Geld >
• Bestimmung der Bezugsberechtigung
im Todesfall anklicken
• Berechtigte Kinder § 32 EStG
•
sara sEEsslE
wErksÄrztE wErdEn knapp
„Wenn Sie einen Arbeitsmediziner kennen, dann sagen Sie mir dies“, so Frau
Dr. Schüle, Leitende Werksärztin. Hintergrund: Durch die neue Berechnung der
Arztstunden in den Betrieben durch die
Berufsgenossenschaft, ist der „Markt“ für
Arbeitsmediziner quasi leer und diejenigen mit dieser Ausbildung überall begehrt.
So haben sich in den letzten Monaten viele unserer gut ausgebildeten Mediziner
wegbeworben und gute Stellen – teilweise sogar Leitungsfunktionen – antreten
können. Dies auch deshalb, weil den Medizinern bei uns keine Perspektive gegeben werden konnte. Dies gilt nicht nur für
Ärzte, die die Weiterbildung zum Arbeits-
mediziner abgeschlossen haben und nach
einer festen Stelle schauen, sondern auch
für diejenigen, die schon übernommen
wurden. Das Ergebnis: Wir kommen in die
Unterdeckung und das Heulen geht los.
Wir fordern eine verlässliche Personalplanung!
•
sibYllE WirGlEr-sChEidt
30 wEitErE schrÄnkE (spindE) Für FahrradFahrEr ErhaltEn
Durch unsere Aktivitäten konnten wir 30
weitere Spinde im Nfz-Bereich, Geb. 121
erhalten und an Radfahrer übergeben.
Dies ist ein toller Erfolg und war vor allem deshalb möglich, da alle Beteiligten
(BR, Radfahrer, P-Bereich, CFM und die
Schrankverwaltung) an einem „Strang“
zogen. Dafür allen Beteiligten recht herzlichen Dank!
Nun stehen insgesamt 73 Schränke zur
Verfügung, dies entspricht der aktuellen
Nachfrage. Vermutlich besteht auch Bedarf an anderen Standorten. Damit wir
darüber einen Überblick erhalten, bitte
2
ich betroffene Kolleginnen und Kollegen
um Info.
•
ralf rEinErt
nEubau gEbÄudE 128: bEzug im 3. Quartal und rÄumung gEbÄudE 120
Die behördliche Abnahme ist für Anfang
Juli geplant, dann startet die Möblierung
und Ende September der Bezug. Um das
Gebäude 120 für die anstehende Sanierung zu leeren, werden etwa 800 Personen aus Truck und Van in das Gebäude
128 umziehen. Insgesamt werden etwa
2.500 Umzüge nur in unserem Betrieb
notwendig sein, um alle Personen unterzubringen.
•
ralf rEinErt
nEugEstaltung dEr arbEitsplÄtzE im gEbÄudE 128
lagetisch mit Musterteilewagen, alternativ
Mittelmodule. Es stehen Think Tanks und
Multifunktionsmöbel zur Verfügung. Auch
die Anzahl der Besprechungsräume wird
sich deutlich verbessern.
In einem aufwendigen Prozess mit dem
Facility Management, dem Frauenhofer Institut, den Nutzern und dem BR ist es gelungen, das Gebäude und die Arbeitsplätze
attraktiv zu gestalten. So werden pro Abschnitt maximal 32 Personen in maximal
4er Blöcken arbeiten. Die Schreibtische
sind elektrisch höhenverstellbar und haben die Größe 1,80 m x 0,90 m. Zwischen
zwei Schreibtischen befindet sich ein Ab-
Die Kantine wird voraussichtlich im November ihren Betrieb aufnehmen.
•
ralf rEinErt
habEn siE EinE ziElvErEinbarung (zv) abgEschlossEn?
Seit Einführung der ZV für E4 im Jahr 2000
und für SB im Jahr 2008 haben wir immer
wieder das Problem, dass KollegInnen
ohne ZV ausgestattet sind. Seit die nichtleitenden E3 zusätzlich in den Betreuungsbereich des BR gehören, schauen wir uns
die Situation bzgl. ZV auch dort genau an.
Denn vor allem bei den E3 und E4 hat das
ggf. gravierende finanzielle Auswirkungen bei der Auszahlung der Tantieme. Bei
den SB gibt es ja in Navi noch die Hürde
„Karenz“ (zur Mitte des Jahres auszusprechen).
Nachdem mir wieder viele Fälle im E4-Bereich Mitte des letzten Jahres aufgefallen
und gemeldet worden sind, forderten Die
Unabhängigen + UAG´78 eine Protokollnotiz zum Thema abzuschließen. Diese
würde regeln, dass bei einer vom MA nicht
zu verantwortenden fehlenden ZV für die
Ebenen 3 und 4 die Meanpercentage (der
Durchschnitt, der vom Board jedes Jahr
neu festgelegt wird) zum Tragen kommt.
D.h., dass bei SB mind. 12 Punkte (entspricht 15% Leistungszulage) für die Ziele
im Navi anzurechnen sind, bzw. wenn der
Vorjahreswert höher lag, der Vorjahreswert zu übernehmen ist.
Unser Anliegen kam deshalb ins Stocken,
weil die notwendige Transparenz fehlte
(sowohl GL als auch BR-Kollegen waren
der Meinung, dass es sich nur um ganz
wenige Einzelfälle handeln könne). Der
Kompromiss im BR-Gremium respektive
im Entgeltausschuss war, von der GL eine
Auswertung zu verlangen und das Thema
wurde auch an den GBR adressiert, weil
es sich hierbei ja um eine GBV handelt.
Auch die anderen deutschen Daimler Werke haben danach entsprechende Auswertungen verlangt, um für ihre Standorte ein
Bild zu bekommen.
Die GL der Zentrale hat es nach ca. neun
Monaten geschafft häppchenweise (leider immer noch nicht vollständig) einige
Informationen „rauszurücken“. Großes
Erstaunen ist die Folge, denn die Zahlen
übertreffen selbst meine kühnsten Schätzungen.
Im Jahr 2013 waren 383 E4 ohne ZV und
50 E3 sowie 16 SB. Im Jahr 2014 waren
496 E4 und 66 SB ohne ZV, die Zahlen für
die E3 liegen uns noch nicht vor. Im Zuge
dessen haben wir die Zielerreichungsgrade dieser KollegInnen ebenfalls angefordert. Natürlich sind da vielleicht Langzeiterkrankungen dabei, Versetzungen in
andere Werke, o.ä.
Gemäß unserer GBVen und Prozessvorgaben von HR müssen alle ZVen bis 31.03.
eines Jahres abgeschlossen sein. Ich habe
festgestellt, dass Kollegen ihre ZV z.B. erst
im September oder später abgeschlossen
haben und deshalb nicht auf der Liste stehen.
Wir vertreten die Ansicht, wer die ZV später als 31.03. d. J. abschließt, hat defacto
keine gültige ZV.
Die GL vertritt die Meinung, dass es auch
möglich ist, eine ZV außerhalb des Systems schriftlich zu fixieren. Der BR hat
da eine andere Meinung dazu, würde dies
aber im Sinne der Betroffenen akzeptieren.
Wir fordern die GL der Zentrale erneut
auf, die Fachbereiche entsprechend zu
kontrollieren und sicherzustellen, dass die
GBVen zur ZV für die verschiedenen Ebenen eingehalten werden und Sie, liebe KollegInnen, nicht benachteiligt werden. Die
Unabhängigen + UAG´78 werden hier
nicht locker lassen! Der Abschluss einer
ZV ist Führungsaufgabe!
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tansEl GÜndÜz
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