Wahl der Schwerbehindertenvertretung Bei der Wahl zur Vertrauensperson konnte ein Achtungserfolg erzielt werden, bei der Wahl der Stellvertreter wurde Klaus Fuchs zum 2. Stellvertreter gewählt. Dies ist aus unserer Sicht ein großer Erfolg, da Klaus Fuchs bisher nicht in der Schwerbehindertenvertretung gearbeitet hat und somit deutlich weniger Kontakte zu den Wahlberechtigten hatte als die Wettbewerberinnen. Leider wird Klaus Fuchs bisher nicht herangezogen und das obwohl die Vertrauensfrau über einen län- geren Zeitraum nicht im Haus war. Liegt das daran weil er kein IGM‘ler ist? – Das wäre nicht in Ordnung, hier würde der Wählerwille und die Demokratie mit Füßen getreten. • Ralf Reinert Umsetzung des neuen Tarifvertrags zur Altersteilzeit Wir haben mit Spannung die Tarifrunde beobachtet und waren froh über den erreichten Kompromiss. Insbesondere bei der Altersteilzeit (ATZ) gelang den Tarifvertragsparteien eine Annäherung an die aus Sicht der MA erwünschten Anpassungen. Da ist zum einen der Wunsch, die ATZ zeitlich so zu legen, dass ein Übergang in die Rente nach 45 rentenfähigen Beitragsjah- ren möglich ist. Ein weiterer Wunsch der MA – hauptsächlich bei uns im Nichtproduktionsumfeld – wurde in den TV aufgenommen, dass nämlich ein ATZ-Modell für Angestellte beginnend mit dem Alter 61 und einer Vertragslaufzeit bis 65 (2 + 2) möglich ist. Die Herausforderung für die Daimler MA Interessenvertreter besteht nun darin, die aktuell bis Ende 2015 geltende Regelung so anzupassen, dass sowohl das ATZ-Vergütungsniveau erhalten bleibt, als auch die neuen zeitlichen Varianten umgesetzt werden. Die Unabhängigen + UAG´78 werden die Forderung zur Umsetzung dieser Punkte an allen geeigneten Stellen forcieren. • Eberhard Götz Kündigung Betriebsvereinbarung (BV) zum DLTV Nachdem die GL der Zentrale förmlich die BV zur Anwendung des DLTV gekündigt hat, haben zwischen BR und GL die Gespräche zum Auslauf des DLTV begonnen. Stand heute plant CBS dies mit einem Shift von MA in andere Abteilungen, wo Aufgaben da sind und einer „natürlichen Fluktuation“ sowohl kurzfristig, als auch mittelfristig umzusetzen. Der vorgesehene Aufgabenentfall/Fremdvergabe (z.B. Tele- fonzentrale, Poststelle), soll nach dem Willen der GL noch in diesem Jahr erfolgen. Wir BR haben vor der Umsetzung gefordert, für die Absicherung der MA eine Vereinbarung zu treffen, die sich an den Interessenausgleichen für Accounting/ Controlling orientiert. Über diese und weitere Ansatzpunkte hinaus wurde von uns ein Konzept eingefordert, das Arbeitsplätze für Mitarbeiter mit Einsatzeinschränkungen, sowie für Menschen mit Behinderung enthält und ausbaut. Wir finden, dass Daimler hier eine ganz besondere soziale Verpflichtung hat und sich nicht mit „Geld“ aus dieser Verantwortung schleichend herauskaufen darf. Wir halten Sie auf dem Laufenden über den weiteren Fortgang der Gespräche. • Eberhard Götz Die Unabhängigen + UAG´78 Die Unabhängigen Ralf Reinert Eberhard Götz Petra Lünstedt Sara Seessle Tansel Gündüz Tel. 55076 Betriebsrat Tel. 26630 Betriebsrat Tel. 26405 Betriebsrat Tel. 58557 Betriebsrat Tel. 36993 Betriebsrat Impressum Herausgeber: Die Unabhängigen + UAG‘78 Redaktion: Ralf Reinert (V.i.S.d.P.), Eberhard Götz, Sara Seessle, HPC: E603, 70546 Stuttgart Dieser Newsletter wird ausschließlich durch die obigen Betriebsräte finanziert. Sibylle WirglerScheidt Tel. 91371 Betriebsrat Thomas Lehmann Uwe King Christina Schmidt Tel. 40507 Betriebsrat Tel. 95334 Ersatz-BR Tel. 92816 Ersatz-BR Die Unabhängigen + UAG´78 Die Unabhängigen Info für die Beschäftigten der Daimler AG in der Zentrale sowie Trucks und Vans in Stuttgart Familienplanung versus persönliche Entwicklung bei Daimler Was hat die sehr private Angelegenheit der Familienplanung mit der persönlichen Entwicklung im Berufsleben in der Daimler AG zu tun? Für alle, die sich damit auseinandersetzen müssen, doch erstaunlich viel. – Warum? Sowohl unsere individuelle Entgeltentwicklung (Einstufung) als auch unsere Leistungsentwicklung unterliegen im Hause Daimler gewissen Prozessen, das ist grundsätzlich sinnvoll. Wo also ist der Haken bei der Sache? Nehmen wir mal die Leistungsentgeltentwicklung: Wer z.B. durch Elternzeit oder Partnermonate eine bestimmte Anzahl an Monaten im laufenden Jahr nicht am Arbeitsplatz ist, riskiert seine Beurteilung. Das sieht der vom Unternehmen vorgesehene Prozess einseitig so vor. Diese nicht gerade familienfreundliche Vorgehensweise wurde von den Damen und Herren der Vergütung inzwischen auch erkannt und der Prozess „gelockert“. Der Vorgesetzte darf – wenn er will und der/die MA eine ausreichende Anzahl an Monaten im Jahr im Haus war – eine Leistungsbeurteilung durchführen. Was wenn er nicht will? Wenn sich jetzt, wie in einem realen Fall passiert, nach der Geburt des ersten Kindes mit Elternzeit nach einer verhältnismäßig kurzen Arbeitsphase das nächste Kind anmeldet, ist das mit der Entwicklung des Leistungsentgelts bei der geltenden Prozesslage für eine lange Zeit passé! Ganz ähnlich verhält es sich auch bei der Entwicklung des Grundentgelts: Auch hier schreiben die „ehernen“ Grundsätze von Daimler immer gewisse Fristen vor, in wel■ Familienplanung versus persönliche Entwicklung bei Daimler 1 ■ Informationen zum neuen Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz 2 ■ Betriebliche Altersversorgung der Daimler AG 2 ■ Werksärzte werden knapp 2 ■ 30 weitere Schränke (Spinde) für Fahrradfahrer erhalten 2 Editorial cher sich das Grundentgelt entwickeln kann (z.B. wird von HR gerne als „unverbindliche Frist“ für eine Entgeltgruppe ein Jahr angegeben). Wenn nun wie oben erwähnt die Elternzeit oder beim „Papa“ die Partnermonate diese Jahresfrist erheblich kürzen, dann wirds mit der nächsten Entgeltgruppe wieder nichts in dem betreffenden Jahr. Die Krönung des Ganzen liegt aber in der bescheidenen Weitsicht gewisser Daimler Führungskräfte: Eine Frau hat sich vor dem Beginn der Familienplanung sowohl bei Grundentgelt als auch bei der Leistung bestens entwickelt und möchte dann nach Geburt des Kindes (und evtl. Elternzeit) z.B. wieder in Teilzeit arbeiten (also auf höchst anerkennende Weise Familie und Beruf unter einen Hut bekommen!), dann finden vereinzelt Daimler E3, dass die MA ja in Teilzeit nicht mehr auf dem Niveau von vor der Geburt eines Kindes und mit derselben Leistung arbeiten können und fordern die Mamas auf, doch auf eine Stelle zu gehen, die in der Wertigkeit deutlich unter der bisherigen liegt. Da fehlen uns die Worte! Unsere Forderung ist: Die Entgeltentwicklung darf durch Elternzeit oder auch andere Fehlzeiten nicht beliebig verschoben bzw. verlängert werden. Jeder hat Anspruch auf eine Leistungsbewertung für die Zeit in welcher er gearbeitet hat, unabhängig von der Lage der Arbeitszeit im laufenden NAVI-Beurteilungszeitraum! Ansonsten sind die vom Unternehmen propagierten „Familie und Beruf“ Ziele reine Makulatur. • Eberhard Götz ■ Neubau Gebäude 128: Bezug im 3. Quartal ■ Neugestaltung der Arbeitsplätze im Gebäude 128 ■ Wahl der Schwerbehindertenvertretung ■ Organspendeausweis jetzt anfordern ■ Umsetzung des neuen Tarifvertrags zur ATZ Ausgabe Nr. 29 Juni 2015 Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Erinnerung: am 14.11.2014 wurden die betroffenen Nfz-Kolleginnen und -Kollegen sowie der BR über die geplanten Veränderungen „DCAA“ erstmalig informiert. Unter der Überschrift „Spartenorientierung“ und Kundennähe durch „Regionalcenter“ wurde aufgezeigt, wo zukünftig die Arbeitsplätze sein werden. Die ca. 172 Betroffenen wurden aufgefordert weiterhin einen guten Job zu machen und bei der teilweisen Transformation ihrer Arbeit auch nach Ulm und Mannheim sowie ins Ausland, zu helfen. Warum das Erfolgsmodell DCAA mit jährlichen Steigerungsraten und einer gelungenen Umsetzung bezüglich Compliance (18a, kritische Länder, …) zerschlagen statt ggf. verbessert wird, bleibt ein Rätsel. Auch weitere Funktionen aus TE/S sollen – lt. Herrn Bastert – in den „Verlagerungsfokus“ kommen. Der BR hat zur Bearbeitung dieser Thematik eine Arbeitsgruppe gegründet, für Die Unabhängigen + UAG´78 bin ich mit dabei. Der im Betriebsrat verabschiedete Interessenausgleich (IA) ist inhaltlich stark am IA „Shared Service Accounting und Controlling“ orientiert. • Ausschluss betriebsbedingter Beendi gungskündigungen bis 30.06.2019 • Abgruppierungsschutz im Rahmen der Umsetzung • Vorrangige Weiterbeschäftigung im Be trieb Zentrale • Rahmensozialplan aktiv (Frühpensionie rung, ATZ, Mobilitätspauschale, …) 3 3 4 4 4 Ralf Reinert inFormationEn zum nEuEn pFlEgEzEitgEsEtz und FamiliEnpFlEgEzEitgEsEtz ab Januar 2015 Neu ab 01.01.2015: Gesetzliche Pflegezeit/Sterbebegleitung Gesetzlicher Anspruch auf bis zu 3/ bis zu 6 Monate. Pflegezeit: Beschäftigte können max. 6 Monate unbezahlt freigestellt werden oder die Arbeitszeit reduzieren, um sich um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu kümmern. Die Beschäftigten können für diese Zeit ein zinsloses Darlehen bei dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Sterbebegleitung: Beschäftigte haben Anspruch, bis zu 3 Monate unbezahlt freigestellt zu werden oder die Arbeitszeit zu reduzieren. Gesetzliche Familienpflegezeit Bis zu 24 Monate können Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche reduzieren. Auch hierfür kann ein zinsloses Darlehen bei dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. Kurzzeitige PflegeZG Arbeitsverhinderung §2 Gesetzlicher Anspruch auf bis zu 10 Tage unbezahlte Freistellung pro pflegebedürftige, nahe Angehörige. • Akut aufgetretene Pflegesituation eines nahen Angehörigen • Telefonische, formlose Ankündigung • Zustimmung des Arbeitsgebers ist nicht erforderlich • Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung Ein Pflegeunterstützungsgeld wird auf Antrag der Pflegekasse des zu pflegenden Angehörigen anteilig gewährt. • sara sEEsslE bEtriEblichE altErsvErsorgung dEr daimlEr ag – bEstimmung dEr bEzugsbErEchtigung im todEsFall Es gibt ein Formular für Lebensgefährten/ Lebensgefährtinnen. Mit diesem Formular können Sie, sofern Sie nicht verheiratet sind und keinen eingetragenen Lebenspartner nach den LPartG haben, einen Lebensgefährten bzw. eine Lebensgefährtin benennen, der oder die im Versorgungsfall eine Hinterbliebenenleistung aus Ihrer Anwartschaft bzw. Ihren Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung der Daimler AG erhalten soll. Dies gilt auch für geschiedene Personen mit Kindern. Wenn sie beispielweise zum 2. Mal verheiratet sind und ein Kind aus erster Ehe haben, können Sie dieses ebenfalls benennen. Rund um die Altersversorgung (rechts) > Was kann ich selbst tun? anklicken > Für Tarifmitarbeiter anklicken > Standortspezifische Informationen > Vorsorgekapital (ab 2007) anklicken > DOWNLOADS & Formulare Wie finde ich das Formular für Lebensgefährt/innen und Kinder? Intranet > Daimler & Ich > Zeit & Geld > • Bestimmung der Bezugsberechtigung im Todesfall anklicken • Berechtigte Kinder § 32 EStG • sara sEEsslE wErksÄrztE wErdEn knapp „Wenn Sie einen Arbeitsmediziner kennen, dann sagen Sie mir dies“, so Frau Dr. Schüle, Leitende Werksärztin. Hintergrund: Durch die neue Berechnung der Arztstunden in den Betrieben durch die Berufsgenossenschaft, ist der „Markt“ für Arbeitsmediziner quasi leer und diejenigen mit dieser Ausbildung überall begehrt. So haben sich in den letzten Monaten viele unserer gut ausgebildeten Mediziner wegbeworben und gute Stellen – teilweise sogar Leitungsfunktionen – antreten können. Dies auch deshalb, weil den Medizinern bei uns keine Perspektive gegeben werden konnte. Dies gilt nicht nur für Ärzte, die die Weiterbildung zum Arbeits- mediziner abgeschlossen haben und nach einer festen Stelle schauen, sondern auch für diejenigen, die schon übernommen wurden. Das Ergebnis: Wir kommen in die Unterdeckung und das Heulen geht los. Wir fordern eine verlässliche Personalplanung! • sibYllE WirGlEr-sChEidt 30 wEitErE schrÄnkE (spindE) Für FahrradFahrEr ErhaltEn Durch unsere Aktivitäten konnten wir 30 weitere Spinde im Nfz-Bereich, Geb. 121 erhalten und an Radfahrer übergeben. Dies ist ein toller Erfolg und war vor allem deshalb möglich, da alle Beteiligten (BR, Radfahrer, P-Bereich, CFM und die Schrankverwaltung) an einem „Strang“ zogen. Dafür allen Beteiligten recht herzlichen Dank! Nun stehen insgesamt 73 Schränke zur Verfügung, dies entspricht der aktuellen Nachfrage. Vermutlich besteht auch Bedarf an anderen Standorten. Damit wir darüber einen Überblick erhalten, bitte 2 ich betroffene Kolleginnen und Kollegen um Info. • ralf rEinErt nEubau gEbÄudE 128: bEzug im 3. Quartal und rÄumung gEbÄudE 120 Die behördliche Abnahme ist für Anfang Juli geplant, dann startet die Möblierung und Ende September der Bezug. Um das Gebäude 120 für die anstehende Sanierung zu leeren, werden etwa 800 Personen aus Truck und Van in das Gebäude 128 umziehen. Insgesamt werden etwa 2.500 Umzüge nur in unserem Betrieb notwendig sein, um alle Personen unterzubringen. • ralf rEinErt nEugEstaltung dEr arbEitsplÄtzE im gEbÄudE 128 lagetisch mit Musterteilewagen, alternativ Mittelmodule. Es stehen Think Tanks und Multifunktionsmöbel zur Verfügung. Auch die Anzahl der Besprechungsräume wird sich deutlich verbessern. In einem aufwendigen Prozess mit dem Facility Management, dem Frauenhofer Institut, den Nutzern und dem BR ist es gelungen, das Gebäude und die Arbeitsplätze attraktiv zu gestalten. So werden pro Abschnitt maximal 32 Personen in maximal 4er Blöcken arbeiten. Die Schreibtische sind elektrisch höhenverstellbar und haben die Größe 1,80 m x 0,90 m. Zwischen zwei Schreibtischen befindet sich ein Ab- Die Kantine wird voraussichtlich im November ihren Betrieb aufnehmen. • ralf rEinErt habEn siE EinE ziElvErEinbarung (zv) abgEschlossEn? Seit Einführung der ZV für E4 im Jahr 2000 und für SB im Jahr 2008 haben wir immer wieder das Problem, dass KollegInnen ohne ZV ausgestattet sind. Seit die nichtleitenden E3 zusätzlich in den Betreuungsbereich des BR gehören, schauen wir uns die Situation bzgl. ZV auch dort genau an. Denn vor allem bei den E3 und E4 hat das ggf. gravierende finanzielle Auswirkungen bei der Auszahlung der Tantieme. Bei den SB gibt es ja in Navi noch die Hürde „Karenz“ (zur Mitte des Jahres auszusprechen). Nachdem mir wieder viele Fälle im E4-Bereich Mitte des letzten Jahres aufgefallen und gemeldet worden sind, forderten Die Unabhängigen + UAG´78 eine Protokollnotiz zum Thema abzuschließen. Diese würde regeln, dass bei einer vom MA nicht zu verantwortenden fehlenden ZV für die Ebenen 3 und 4 die Meanpercentage (der Durchschnitt, der vom Board jedes Jahr neu festgelegt wird) zum Tragen kommt. D.h., dass bei SB mind. 12 Punkte (entspricht 15% Leistungszulage) für die Ziele im Navi anzurechnen sind, bzw. wenn der Vorjahreswert höher lag, der Vorjahreswert zu übernehmen ist. Unser Anliegen kam deshalb ins Stocken, weil die notwendige Transparenz fehlte (sowohl GL als auch BR-Kollegen waren der Meinung, dass es sich nur um ganz wenige Einzelfälle handeln könne). Der Kompromiss im BR-Gremium respektive im Entgeltausschuss war, von der GL eine Auswertung zu verlangen und das Thema wurde auch an den GBR adressiert, weil es sich hierbei ja um eine GBV handelt. Auch die anderen deutschen Daimler Werke haben danach entsprechende Auswertungen verlangt, um für ihre Standorte ein Bild zu bekommen. Die GL der Zentrale hat es nach ca. neun Monaten geschafft häppchenweise (leider immer noch nicht vollständig) einige Informationen „rauszurücken“. Großes Erstaunen ist die Folge, denn die Zahlen übertreffen selbst meine kühnsten Schätzungen. Im Jahr 2013 waren 383 E4 ohne ZV und 50 E3 sowie 16 SB. Im Jahr 2014 waren 496 E4 und 66 SB ohne ZV, die Zahlen für die E3 liegen uns noch nicht vor. Im Zuge dessen haben wir die Zielerreichungsgrade dieser KollegInnen ebenfalls angefordert. Natürlich sind da vielleicht Langzeiterkrankungen dabei, Versetzungen in andere Werke, o.ä. Gemäß unserer GBVen und Prozessvorgaben von HR müssen alle ZVen bis 31.03. eines Jahres abgeschlossen sein. Ich habe festgestellt, dass Kollegen ihre ZV z.B. erst im September oder später abgeschlossen haben und deshalb nicht auf der Liste stehen. Wir vertreten die Ansicht, wer die ZV später als 31.03. d. J. abschließt, hat defacto keine gültige ZV. Die GL vertritt die Meinung, dass es auch möglich ist, eine ZV außerhalb des Systems schriftlich zu fixieren. Der BR hat da eine andere Meinung dazu, würde dies aber im Sinne der Betroffenen akzeptieren. Wir fordern die GL der Zentrale erneut auf, die Fachbereiche entsprechend zu kontrollieren und sicherzustellen, dass die GBVen zur ZV für die verschiedenen Ebenen eingehalten werden und Sie, liebe KollegInnen, nicht benachteiligt werden. Die Unabhängigen + UAG´78 werden hier nicht locker lassen! Der Abschluss einer ZV ist Führungsaufgabe! • tansEl GÜndÜz 3
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