Gemeinde Harztor Bau- und Grundstücksausschuss Protokoll über die Sitzung des Bau- und Grundstücksausschusses der Gemeinde Harztor am: um: im: 11.06.2015 19.00 Uhr Sitzungszimmer Harztor-Niedersachswerfen, Kirchplatz 2 __________________________________________________________________________ anwesend waren: es fehlte: Herr Klante, Bürgermeister Herr Sauermann Herr Bednarzik, Vorsitzender BGA Herr Wilke, Mitgl. BGA Herr Flagmeyer, Mitgl. BGA Herr Clauß, Mitgl. BGA Herr Kurzius, Mitgl. BGA Herr Baumann, stellv. f. Herrn Fiebig BGA Herr Dressler, beruf. Bürger Herr Blau, beruf. Bürger Herr Schmidt, beruf. Bürger Herr Gerecke, beruf. Bürger Herr Meister, beruf. Bürger Herr Bankewitz, VG-BOA __________________________________________________________________________ Tagesordnung: I. öffentlicher Teil 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung 2. Anträge/Anfragen gem. Geschäftsordnung 3. Protokollkontrolle (Protokoll vom 24.03.2015) 4. Beratung zur Errichtung eines 2. Rettungsweges in der Kindertagesstätte „Wirbelwind“ 2016 und Vorberatung zur Schaffung weiterer Kinderbetreuungsplätze 5. Sonstiges II. nichtöffentlicher Teil 1. Bauvoranfragen, Bauanträge, Grundstücks-/Liegenschaftsangelegenheiten, Umweltfragen 2. Auswertung der Begehung der Ortsteile vom 18./25.04.2015 3. Sonstiges __________________________________________________________________________ I. zu TOP 1: Herr Bednarzik eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Mit sieben anwesenden BGA-Mitgliedern ist die Beschlussfähigkeit gegeben. __________________________________________________________________________ zu TOP 2: keine __________________________________________________________________________ -2zu TOP 3: Die Richtigkeit des Protokolls der BGA-Sitzung vom 24.03.2015 wird beschlossen Abstimmung: gesetzliche Anzahl der Bau- und Grundstücksausschussmitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja – Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 Mitwirkungsverbot gem. § 36 ThürKO: 0 __________________________________________________________________________ zu TOP 4: Zur Errichtung des 2. Rettungsweges wurde von der Familie Gogsch eine neuwertige Treppenanlage angeboten. Die erzielten Kosten sollten der Kita zur Verfügung gestellt werden. Diese Anlage hat eine lichte Weite (Treppe u. Podest) von 1,00 m. Gefordert werden gemäß UVV jedoch 1,25 m. Herr Clauß hat im Kiga Krimderode gesehen, dass dort eine Rutsche installiert wurde. Dies wäre vielleicht eine kostengünstigere Variante, welche den Kindern auch noch Spaß macht. Herr Wilke erklärt, er habe in einem Pflegeheim in Hattorf gesehen, dass der 2. Rettungsweg über eine Schlauchrutsche realisiert wurde. Mit dem Bauordnungsamt des Landkreises muss geklärt werden, was möglich ist. Herr Flagmeyer erklärt, dass der Bau der Gebäudeklasse 3 = „Sonderbau“ zuzuordnen ist. Dies bedeutet, dass für ein Baugenehmigungsverfahren ein Brandschutzgutachten für die Kita erstellt werden muss. Herr Klante weist darauf hin, dass im Jahre 2016 die Prüfung zur Betriebszulassung erfolgen wird. Bis dahin muss zumindest geklärt sein, wie der 2. Rettungsweg normgerecht beschaffen sein soll. Die Gemeinde Harztor benötigt zur Erfüllung der gesetzlichen Regeln weitere Kinderbetreuungsplätze. Dies trifft sowohl für Ilfeld als auch für Niedersachswerfen zu. Er sieht eine Möglichkeit im Erwerb des dahinterliegenden Grundstückes Schiek (zwischen Kita und Riewenhaupt) als Erweiterungsfläche mit der Option, wie auch immer darauf Möglichkeiten zu schaffen. Mit dem Landkreis/Schulamt wurde vereinbart, dass ab September 2015 die Vorschuljahrgänge der Kita NSW und ab 2016 die der Kita Ilfeld in die Schulgebäude einziehen. Die Zulassung dafür läuft aber nur für 2-3 Jahre. Bis dahin muss Klarheit für die Zukunft geschaffen sein. Möglichkeiten bestünden in der Übernahme der Regelschule vom Landkreis (mit hohem Sanierungsbedarf). Weiterhin könnte man das ehemals geplante Gipskarstmuseum mit Kinderbetreuungsplätzen und 2 Wohnungen belegen. Herr Flagmeyer sieht im Erwerb des Hinterliegergrundstückes und der Möglichkeit, dieses den Freiflächen anzugliedern, die optimalsten Bedingungen für die Kinder. Man könnte dann ohne Probleme zur Schulstraße hin einen Baukörper mit 2 Gruppenräumen, Umkleide u. WC anfügen. Durch ein separates Treppenhaus könnte auch der 2. Rettungsweg realisiert werden. Somit würden auch keine Fenster durch eine Fluchttreppe beschattet. Der innere Brandschutz muss ohnehin auch im Bestand angepasst werden. Für die Unterbringung 1 – 3 jähriger kann gemäß Kinderbetreuungsgesetz eine bis zu 90%ige Förderung gewährt werden. In Betracht ziehen kann man auch das ehemalige Wirtschaftsgebäude der alten Schule am Kirchplatz. Die Rohbausubstanz ist in Ordnung und nutzungsfähig. Für die Kinderbetreuung allein wäre das Objekt zu groß, Eine gemischte Nutzung Kita u. Wohnungen wäre machbar aber hinsichtlich erforderlicher separater Zugänge umständlich. Des Weiteren wäre die Infrastruktur um das Gebäude neu zu ordnen, damit sowohl Kita-, als auch Privatnutzung ermöglicht würden. Herr Clauß würde die Nutzung des Schulgebäudes favorisieren, ein neuer Anbau an den Be- -3stand der Kita wäre recht teuer. Steigende Kinderzahlen für die Zukunft sind nicht sicher. Herr Klante verweist auf den laufenden Schulbetrieb, welcher zu Problemen führen könnte. Zum Anderen sind derzeit die Einwohner und Geburtenzahlen in Harztor ansteigend. Herr Bednarzik würde im Sinne der Kinder den Anbau an die Kita Albertstraße favorisieren Herr Wilke meint, dass der Erwerb des hinterliegenden Grundstückes erschließungstechnisch vorteilhaft wäre. Das ergäbe eine zusätzliche Fläche von ca. 2.600 m². Da mittelfristig eine Lösung gefunden werden muss, plädiert er für den Kauf. Auf Grund dessen, dass es sich hier um ein „gefangenes“ Grundstück handelt, wäre ein Kaufpreis von 5 €/m² angemessen. Herr Klante hat mit dem Eigentümer telefoniert. Dieser stellt sich einen Verkauf für den Bodenrichtwert (20 €/m²) vor. Dies ist für die Gemeinde unrealistisch. Herr Kurzius sieht eine, wahrscheinlich kostengünstigere Möglichkeit im Mieten oder Kaufen und Aufstellen von Containern. Diese könnten, wenn kein Bedarf mehr besteht, wieder veräußert werden. Herr Flagmeyer erklärt, dass ein Anbau an die bestehende Kita kostengünstiger pro Betreuungsplatz wäre, als der Ausbau des „Gipskarstmuseums“. Die Schließbedingungen im Bestand müssen ohnehin brandschutztechnisch den Erfordernissen angepasst werden. Herr Bednarzik schlägt vor, darüber abzustimmen, ob der Bürgermeister beauftragt werden soll, Kaufverhandlungen für das Grundstück Schiek zu führen. Der Kaufpreis sollte maximal 5 €/m² betragen. Abstimmung: gesetzliche Anzahl der Bau- und Grundstücksausschussmitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja – Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Mitwirkungsverbot gem. § 36 ThürKO: 0 Herr Klante informiert, dass am 12.06.15 ein Termin in der Weidenstraße 1 bezüglich eventueller Kita-Nutzung stattfinden soll. Herr Wilke schlägt vor, Planungsleistungen für die Kita Albertstraße zunächst für die Leistungsphasen 1 – 3 zu beauftragen. Nach Klärung der Finanzierung kann die Weiterbeauftragung erfolgen. Frau Flagmeyer soll um Abgabe eines neuen Angebotes, entsprechend der erforderlichen anrechenbaren Kosten gebeten werden. Abstimmung: gesetzliche Anzahl der Bau- und Grundstücksausschussmitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja – Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 Mitwirkungsverbot gem. § 36 ThürKO: 0 __________________________________________________________________________ zu TOP 5: Herr Klante beschreibt das Angebot der Firma MFH Nordhausen zum Kauf einer Wildkrautbürste. Durch den örtlichen Bauhof sind unter anderem viele Pflasterflächen zu pflegen. Bisher geschah dies meist manuell und mit Einsatz von teuren chemischen Mitteln. Das Gerät wurde auf einer Strecke im Gewerbegebiet NSW vorgeführt. Das Ergebnis wurde durch Herrn Klante und Herrn Windolf als sehr gut bewertet. Mit dem Gerät könnte wesendlich effektiver und umweltschonender, insbesondere auch auf den vielen Natursteinpflasterflächen gearbeitet werden. Der Bruttoangebotspreis liegt bei 2.515,66 €, Alternativen sind nicht bekannt. Die Mitglieder des Bau- und Grundstücksausschusses beschließen die Zustimmung zum Erwerb des Gerätes. -4Abstimmung: gesetzliche Anzahl der Bau- und Grundstücksausschussmitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja – Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Mitwirkungsverbot gem. § 36 ThürKO: 0 ………………………………………………………………………………………………………….. Herr Klante informiert zum Stand der beabsichtigten Baumaßnahmen in der Northeimer Straße, OT NSW. Gegenwärtig gibt es Schwierigkeiten bei den Ver- und Entsorgern hinsichtlich der erforderlichen Ausschreibungen. Da noch kein Landeshaushalt verabschiedet wurde, gibt es noch keine Fördermittelbescheide, somit ist rechtlich keine Ausschreibung der Leistungen möglich. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass seitens des Nordthüringer Straßenbauamtes geplant ist, die Landesstraße L1037 von Niedersachswerfen bis Woffleben zu sanieren. Dies soll unter Vollsperrung geschehen. Die Überlegungen sind im Moment dahingehend, abzuklären ob in diesem Zusammenhang auch die Gemeinschaftsmaßnahme Northeimer Straße mit Beteiligung des SBA erfolgen könnte. Dazu soll am 30.06.2015 eine Beratung mit den Vertretern des Straßenbauamtes stattfinden. Vielleicht gibt es die Möglichkeit des grundhaften Ausbaus, dann könnte die Straße mit Nebenanlagen komplett saniert werden. Herr Meister gibt zu bedenken, dass die Zufahrt Kupferhammer für die Feuerwehr zu beachten ist. …………………………………………………………………………………………………………. Zur Sanierung des Eichberges sind entsprechende Anträge im Rahmen des Hochwasserschutzes gestellt. An deren Ergebnissen hängt die weitere Vorgehensweise. …………………………………………………………………………………………………………… Herr Kurzius möchte zum Thema Erschließung der Grundstücke Neue Marktstraße geklärt haben: - die Firma Kirchner Bau erstellt Querungen für die neuen Grundstücke - warum muss das sein, bisher erfolgte die Befahrung auch über den Bestand - die erforderlichen Mittel sind nicht Bestandteil des Haushaltsplanes, wie geht das? - wie erfolgte die Vergabe der Leistungen? Herr Wilke erklärt, dass das Thema Gewässerquerung bereits Beratungsgegenstand im BGA während des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan war. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes und der erfolgenden Bebauung ergibt sich entsprechend der Forderungen der zuständigen Behörden ein neuer Rechtsstand. Dieser ist zu befolgen. Klärung des Sachstandes im Bauamt der VG: HHST 6100.9400, Haushaltsansatz 2014 mit Bildung Haushaltsrest 2015 Nach beschränkter Ausschreibung (7 Firmen wurden angeschrieben, 3 Angebote gingen ein) erhielt der günstigste Bieter, die Firma Kirchner Bau GmbH den Zuschlag. Das Ergebnis, 12.496,67 €, liegt im Rahmen des beschlossenen Haushaltes. …………………………………………………………………………………………………………… Die Bauanlaufberatung für den Neubau der Brücke Schmiedestraße ist erfolgt. Am 22.06.15 beginnen die Bauarbeiten. Bis dahin werden letzte Hürden zur Ausführung erledigt sein. …………………………………………………………………………………………………………… Herr Wilke berichtet zu Einwohneranfragen: - Fam. Pappenberg, Steinstraße 22 bemängelt Bordabsenkung im Zuge der TEN-BauMaßnahme - bisher erfolgte noch keine Abnahme - die Mieter der Harzstraße 2 möchten das Außenareal des Grundstückes einfrieden -5die Möglichkeiten werden geprüft Herr Blau hinterfragt den Stand zum Bau des Radweges Niedersachswerfen – Neustadt. Es gibt bisher keinen Landeshaushalt. Demzufolge können auch keine Ausschreibungen erfolgen. Nach Aussage der zuständigen Ministerin sollen die Arbeiten nach Klärung der Modalitäten (Gemeindeanteile!) noch in diesem Jahr erfolgen. Herr Gerecke erklärt, dass der Bau des Harzrundweges im Bereich Landesgrenze Niedersachsen nach Ellrich bereits erfolgt. Herr Klante berichtet, dass aufgrund des günstigen Ausschreibungsergebnisses noch zusätzliche Wegstrecken für den bituminösen Ausbau gesucht werden. Seinerseits wurde der Ausbau des Wirtschaftsweges von der Kreisstraße Ilfeld – Appenrode bis zum Braunsteinhaus zur Sprache gebracht. Die Möglichkeiten werden derzeitig geprüft. __________________________________________________________________________ II. zu TOP 1: a. Bauvoranfrage: Anbau an Wochenendhaus Antragsteller: Alexander & Andreas Thume für Siedlung 12 (Bungalowsiedlung), Harztor-Ilfeld, Sophienhof gemäß § 35 BauGB im Außenbereich, möglich als „sonstiges Vorhaben im Einzelfall“ § 35(2) BauGB Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmung: gesetzliche Anzahl der Bau- und Grundstücksausschussmitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja – Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 Mitwirkungsverbot gem. § 36 ThürKO: 0 …………………………………………………………………………………………………………… b. Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses hier: 1. Nachtrag zur Baugenehmigung v. 19.03.15 Verschieben des Baukörpers nördl. Antragsteller: Thomas Rösgen für Steinstraße 1 Harztor-NSW gemäß § 34 unbeplanter Innenbereich, fügt sich in den Bestand ein, keine Versagungsgründe Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmung: gesetzliche Anzahl der Bau- und Grundstücksausschussmitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja – Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Mitwirkungsverbot gem. § 36 ThürKO: 0 …………………………………………………………………………………………………………… c. Bauvoranfrage: Errichtung einer Zeltbauhalle (befristet auf 12 Monate) Antragsteller: Austin Powder Germany GmbH für Kohnstein (ehem. Gemüsestollen), Harztor-NSW -6gemäß § 35 BauGB Außenbereich, möglich als „sonstiges Vorhaben im Einzelfall“ § 35(2) BauGB Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmung: gesetzliche Anzahl der Bau- und Grundstücksausschussmitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja – Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Mitwirkungsverbot gem. § 36 ThürKO: 0 …………………………………………………………………………………………………………… d. Bauantrag: Neubau eines Carports Antragsteller: Lothar Westphal für Eichberg 11, Harztor-Ilfeld gemäß § 34 BauGB unbeplanter Innenbereich, Erschließung gesichert, keine Versagungsgründe Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmung: gesetzliche Anzahl der Bau- und Grundstücksausschussmitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja – Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Mitwirkungsverbot gem. § 36 ThürKO: 0 …………………………………………………………………………………………………………… e. Bauantrag: Umbau Hinterhaus (ehem. Hotel „Zur Krone“) zum Wohnhaus mit 2 WE Antragsteller: Grit Sauermann, Ilgerstraße 36 Harztor-Ilfeld für W.-Rathenau-Str. 9c, Harztor-Ilfeld gemäß § 34 BauGB unbeplanter Innenbereich, keine Versagungsgründe Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt: Abstimmung: gesetzliche Anzahl der Bau- und Grundstücksausschussmitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja – Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Mitwirkungsverbot gem. § 36 ThürKO: 0 __________________________________________________________________________ zu TOP 2: Herr Bednarzik bemängelt die geringe Teilnahme bei den Ortsbegehungen in beiden Ortschaften. Mittels Beamer werden die bestehenden Beanstandungen dargestellt. OT Ilfeld: - A.-Menge-Straße: Instandhaltung notwendig - Mühlberg: „ -„ - Neue Marktstraße: Fläche vor dem Friedhof – wird von BI betreut, freiwillige Aufgabe, kommunal derzeit nicht machbar - Eichberg: Sanierung dringend notwendig - Brücke Ilfelder Tal – Bad: dringend Bewuchs entfernen und Fugen reinigen -7OT Niedersachswerfen - Str.d. Einheit/Teichstraße: - Sanierung dringend notwendig Vorschlag DB Brücke Bere/Str. d. Einheit für Fußgängerverkehr erweitern: bei DB keine Chance für Brückenneubau wurde die Vermessung beauftragt Appenröder Siedlung gesamt: Instandhaltung notwendig Kleine Gartenstraße: Instandhaltung, dringend Fußgängerbrücke reparieren Mühlbergsweg: Entwässerungsanlagen reinigen und sanieren Hoheitsstraße: Gehwegreinigung Allgemein ist festzustellen, dass der vorhandene Bestand gepflegt und erhalten werden muss, damit großen Schäden vorgebeugt wird. __________________________________________________________________________ zu TOP 3: Herr Klante erklärt, die komplette Wert- und Instandhaltung ist logistisch und finanziell kaum zu schaffen. Es müssen andere Lösungen gesucht und gefunden werden, um Bauhof und Haushalt zu entlasten. Herr Bednarzik ist der Meinung, dass, wenn der Bauhof die Leistungen nicht schafft, diese ausgeschrieben werden müssen (Finanzierung?). Herr Gerecke schlägt vor, das Rentnerpotenzial zu nutzen und diese eventuell über die Harztorzeitung zu animieren, freiwillige Pflegeleistungen zu übernehmen und so der Gemeinde zu helfen. Herr Kurzius meint, man sollte einen Fond für solche Dinge schaffen. Herr Klante verweist auf die kommunale Pflicht zur Vorhaltung der Kindertagesstätten. Die weitere Entwicklung ist derzeit nicht absehbar. Dagegen sind die Reinigungsarbeiten freiwillige kommunale Aufgaben. Hier müssen Prioritäten gesetzt werden. Es wird nicht möglich sein, die Gemeinde bis in jede Ecke zu pflegen. Herr Bednarzik ist dafür, dass sich in diesen Prozess auch die Mitglieder des Gemeinderates einbringen müssen. „Wir müssen mitmachen, wir müssen die Möglichkeiten finden.“ Herr Clauß möchte, dass eine Liste der zu pflegenden Objekte erstellt wird. Herr Klante verweist darauf, dass beide Ortschaften je 6.500,00 € jährlich zur freien Verfügung erhalten. Die Weitergabe an Vereine sollte in Abstimmung mit den Ortschaftsräten und den Vereinsvorsitzenden an Bedingungen geknüpft werden – Mittel für Leistung. Herr Clauß hinterfragt den derzeitigen Stand zum Grundstück Vorderstraße 5 NSW. Gemäß Auskunft des Bauordnungsamtes des Landkreises wird eine baupolizeiliche Nutzungsuntersagung des Hauses zu Wohnzwecken erfolgen. Herr Kurzius möchte wissen, ob es für den „Eberthof“ Planungen für die künftige NutzunggGibt. Herr Klante erklärt, dass versucht werden soll über ein Leader-Programm den Abriss der maroden Substanz zu realisieren. Über die weitere Nutzung muss dann entschieden werden, möglichst so, dass die Gemeinde zukünftig Einnahmen generieren kann. Ende der Sitzung H.-J. Bednarzik Vorsitzender des Bau- u. Grundstücksausschusses H. Bankewitz Protokoll
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