TA R I F B L AT T Öffentliche Beleuchtung mit Anschluss auf Niederspannung (pauschal) BKW Energie AG Viktoriaplatz 2 3013 Bern www.bkw.ch Gültig ab 1. Januar 2016 Das Produkt «NS OeB pauschal» gilt für alle Gemeinden und Kantone mit einer öffentlichen Beleuchtung im Versorgungsgebiet der BKW Energie AG (BKW). Es unterscheidet zwischen der Versorgung eines reinen Nachtbetriebes und eines 24-h-Betriebes. Preisinformation Anwendung der Netznutzungspreise exkl. MwSt. inkl. MwSt. Nachtbetrieb Nutzung der Netzinfrastruktur Grundpreis (CHF / a / Geschäftspartner) 72.00 77.76 243.00 262.44 Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid 13.55 14.63 Gesetzliche Förderabgaben 39.13 42.26 Abgaben und Leistungen an die Gemeinde 45.15 48.76 exkl. MwSt. inkl. MwSt. 72.00 77.76 699.00 754.92 Leistungspreis (CHF / kVA / a) Abgaben und Leistungen (CHF / kVA / a) 24-H-Betrieb Nutzung der Netzinfrastruktur Grundpreis (CHF / a / Geschäftspartner) Leistungspreis (CHF / kVA / a) Abgaben und Leistungen (CHF / kVA / a) Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid 27.59 29.80 Gesetzliche Förderabgaben 79.72 86.10 Abgaben und Leistungen an die Gemeinde 91.98 99.34 Die Netznutzungstarife werden regelmässig durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) überprüft. Bei den Preisen inkl. 8 % MWSt. handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben. –– Der Grundpreis wird pro Geschäftspartner und Jahr erhoben. –– Der Leistungspreis wird aufgrund der Lampenleistung(en) und pro Jahr erhoben. –– Zusätzlich wird auf die Leistungspreise ein Zuschlag von 15 % für Netzverluste und Zusatzgeräte erhoben und in Rechnung gestellt. Systemdienstleitungen (SDL) der Swissgrid –– Die BKW erhebt bei den Endkunden die von Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen Systemdienstleistungen für das Übertragungsnetz. Siehe Preisblatt unter www.Swissgrid.ch > Fachportal > Themensuche > Netznutzung und Tarife. 2 TA R I F B L AT T | Ö F F E N T L I C H E B E L E U C H T U N G N S O E B PAU S C H A L Abgaben N15D4049 –– Die angegebenen, gesetzlichen Förderabgaben gelten unter Vorbehalt allfälliger Änderungen durch den Gesetzgeber. –– Abgaben werden separat in Rechnung gestellt. –– Zurzeit sind dies die gesetzliche Förderabgabe KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) sowie die Gewässerschutzabgabe (zum Schutz der Gewässer und Fische) und die Abgaben und Leistungen an die Gemeinde. –– Der Preisansatz der gesetzlichen Förderabgabe wird vom Bundesamt für Energie (BFE) jährlich im Sommer festgelegt. –– Die Erhebung von Abgaben und Leistungen an die Gemeinde ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig und pro Monat und Geschäftspartner auf 25 CHF begrenzt (Deckelung). Ergänzende Bestimmungen –– Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BKW Energie AG für den Netzanschluss und die Netznutzung –– Werkvorschriften (WV BE / JU / SO)
© Copyright 2024 ExpyDoc