Öffentliche Beleuchtung mit Anschluss auf Nieder- spannung

TA R I F B L AT T
Öffentliche Beleuchtung
mit Anschluss auf Niederspannung (pauschal)
BKW Energie AG
Viktoriaplatz 2
3013 Bern
www.bkw.ch
Gültig ab 1. Januar 2016
Das Produkt «NS OeB pauschal» gilt für alle Gemeinden und Kantone mit einer
öffentlichen Beleuchtung im Versorgungsgebiet der BKW Energie AG (BKW).
Es unterscheidet zwischen der Versorgung eines reinen Nachtbetriebes und
eines 24-h-Betriebes.
Preisinformation
Anwendung der Netznutzungspreise
exkl. MwSt.
inkl. MwSt.
Nachtbetrieb
Nutzung der Netzinfrastruktur
Grundpreis (CHF / a / Geschäftspartner)
72.00
77.76
243.00
262.44
Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid
13.55
14.63
Gesetzliche Förderabgaben
39.13
42.26
Abgaben und Leistungen an die Gemeinde
45.15
48.76
exkl. MwSt.
inkl. MwSt.
72.00
77.76
699.00
754.92
Leistungspreis (CHF / kVA / a)
Abgaben und Leistungen (CHF / kVA / a)
24-H-Betrieb
Nutzung der Netzinfrastruktur
Grundpreis (CHF / a / Geschäftspartner)
Leistungspreis (CHF / kVA / a)
Abgaben und Leistungen (CHF / kVA / a)
Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid
27.59
29.80
Gesetzliche Förderabgaben
79.72
86.10
Abgaben und Leistungen an die Gemeinde
91.98
99.34
Die Netznutzungstarife werden regelmässig durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom)­­
überprüft. Bei den Preisen inkl. 8 % MWSt. handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.
–– Der Grundpreis wird pro Geschäftspartner und Jahr erhoben.
–– Der Leistungspreis wird aufgrund
der Lampenleistung(en) und pro Jahr
erhoben.
–– Zusätzlich wird auf die Leistungspreise ein Zuschlag von 15 % für Netzverluste und Zusatz­geräte erhoben und
in Rechnung gestellt.
Systemdienstleitungen (SDL)
der Swissgrid
–– Die BKW erhebt bei den Endkunden
die von Swissgrid in Rechnung
gestellten Kosten der allgemeinen
Systemdienstleistungen für das Übertragungsnetz. Siehe Preisblatt unter
www.Swissgrid.ch > Fachportal > Themensuche > Netznutzung und Tarife.
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TA R I F B L AT T
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Ö F F E N T L I C H E B E L E U C H T U N G N S O E B PAU S C H A L
Abgaben
N15D4049
–– Die angegebenen, gesetzlichen Förderabgaben gelten unter Vorbehalt
allfälliger Änderungen durch den Gesetzgeber.
–– Abgaben werden separat in Rechnung
gestellt.
–– Zurzeit sind dies die gesetzliche Förderabgabe KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) sowie die Gewässerschutzabgabe (zum Schutz der
Gewässer und Fische) und die Abgaben und Leistungen an die Gemeinde.
–– Der Preisansatz der gesetzlichen Förderabgabe wird vom Bundesamt für
Energie (BFE) jährlich im Sommer
festgelegt.
–– Die Erhebung von Abgaben und Leistungen an die Gemeinde
ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig und pro Monat und Geschäftspartner auf 25 CHF begrenzt
(Deckelung).
Ergänzende Bestimmungen
–– Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) der BKW Energie AG für den
Netzanschluss und die Netznutzung
–– Werkvorschriften (WV BE / JU / SO)