TA R I F B L AT T Öffentliche Beleuchtung mit Anschluss auf Niederspannung (gemessen) BKW Energie AG Viktoriaplatz 2 3013 Bern www.bkw.ch Gültig ab: 1. Januar 2016 Das Produkt «NS OeB gemessen» gilt für alle Gemeinden und Kantone mit einer öffentlichen Beleuchtung im Versorgungsgebiet der BKW Energie AG (BKW). Anwendung der Netznutzungspreise –– Der Grundpreis wird pro Messstelle und Jahr erhoben. –– Die Arbeit wird basierend auf der Nettoenergie (gemessene Energie in kWh) in Rechnung gestellt. Systemdienstleitungen (SDL) der Swissgrid –– Die BKW erhebt bei den Endkunden die von Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen Systemdienstleistungen für das Übertragungsnetz. Siehe Preisblatt unter www.Swissgrid.ch > Fachportal > Themensuche > Netznutzung und Tarife. Abgaben –– Die angegebenen gesetzlichen Förderabgaben gelten unter Vorbehalt allfälliger Änderungen durch den Gesetzgeber. –– Abgaben werden separat in Rechnung gestellt. –– Zurzeit sind dies die gesetzliche Förderabgabe KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) sowie die Gewässerschutzabgabe (zum Schutz der Gewässer und Fische) und die Abgaben und Leistungen an die Gemeinde. –– Der Preisansatz der gesetzlichen Förderabgabe wird vom Bundesamt für Energie (BFE) jährlich im Sommer festgelegt. –– Die Erhebung von Abgaben und Leistungen an die Gemeinde ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig und pro Monat und Messstelle auf 25 CHF begrenzt (Deckelung). Preisinformation exkl. MwSt. inkl. MwSt. 78.00 84.24 7.80 8.42 exkl. MwSt. inkl. MwSt. Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid 0.45 0.49 Gesetzliche Förderabgaben 1.30 1.40 Abgabe an die Gemeinde 1.50 1.62 Nutzung der Netzinfrastruktur Grundpreis (CHF / a / Messstelle) Arbeitspreis (Rp. / kWh) Abgaben und Leistungen (Rp. / kWh) Die Netznutzungstarife werden regelmässig durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) überprüft. Bei den Preisen inkl. 8 % MWSt. handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben. Messstandard –– Die Messstelle ist der Ort, an dem der Energiefluss des Kunden gemessen wird. Dieser umfasst alle angeschlossenen Einrichtungen zur Erfassung und Bereitstellung der Messdaten. –– Die Messstelle der NS OeB-Kunden wird mit einer Einfachtarifmessung ausgerüstet. 2 TA R I F B L AT T | ÖFFENTLICHE BELEUCHTUNG NS OEB GEMESSEN –– Durch die BKW genehmigter Netzzugang: die Messstelle wird mit einer Lastgangmessung (4 Quadranten) mit Fernauslesung ausgerüstet. In diesem Fall entfällt der Grundpreis und es wird ein Preis für Messung und Abrechnung in Rechnung gestellt. aktuelle und der vergangene Energieverbrauch des Kunden inkl. der Nutzungszeit angezeigt werden. Sie ermöglichen zudem die Fernauslesung, so dass der Energiezähler zu jedem beliebigen Zeitpunkt ausgelesen werden kann, ohne dass jemand physisch vor Ort sein muss. Notversorgung –– Endkunden mit Netzzugang jedoch ohne gültigen Energieliefervertrag werden notversorgt. –– Die Kosten für die Notversorgung werden dem Kunden verursacher gerecht in Rechnung gestellt. Elektronische Zähler mit Fernauslesung – Datenschutz Die BKW hat die Möglichkeit, bei den Kunden elektronische Zähler (Smart Meter) einzusetzen. N15D4048 Mit elektronischen Zählern kann der Energieverbrauch in verschiedenen Intervallen erhoben werden (Lastprofile). Dabei kann der gesamte sowie der Der Kunde ist damit einverstanden, dass die BKW die mit den elektronischen Zählern erfassten Daten sowie ergänzende Daten, die bei der BKW vorhanden sind oder von Dritten stammen, speichert, auswertet und für das Erbringen und die Weiterentwicklung der Leistungen der BKW, für die Abwicklung des Vertrages (z. B. Rechnungsstellung, Kundenkontakte etc.) sowie für die Erstellung von Angeboten verwendet. Die von den elektronischen Zählern erfassten Verbrauchsdaten werden mit einer dem Zähler zugeordneten Nummer an einen Server der BKW übermittelt und dort gespeichert. Die Übertragung der Daten an die BKW erfolgt verschlüs- selt. Es haben nur diejenigen Mitarbeitenden der BKW Zugang zu den Messdaten, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Aus gesetzlichen Gründen müssen die mit Smart Meter erhobenen Daten während mindestens fünf Jahren aufbewahrt werden. Anschliessend werden sie gelöscht, sofern sie die BKW für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr benötigt. Für die Weitergabe der Daten an Dritte und die Übermittlung ins Ausland gelten die Bestimmungen der AGB der BKW Energie AG für den Netzanschluss und die Netznutzung (vgl. Art. 7). Ergänzende Bestimmungen –– Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BKW Energie AG für den Netzanschluss und die Netznutzung –– Werkvorschriften (WV BE / JU / SO)
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