Öffentliche Beleuchtung mit Anschluss auf Nieder - spannung

TA R I F B L AT T
Öffentliche Beleuchtung
mit Anschluss auf Nieder­­spannung (gemessen)
BKW Energie AG
Viktoriaplatz 2
3013 Bern
www.bkw.ch
Gültig ab: 1. Januar 2016
Das Produkt «NS OeB gemessen» gilt für alle Gemeinden und Kantone mit einer
öffentlichen Beleuchtung im Versorgungsgebiet der BKW Energie AG (BKW).
Anwendung der Netz­nutzungspreise
–– Der Grundpreis wird pro Messstelle und Jahr erhoben.
–– Die Arbeit wird basierend auf der
Nettoenergie (gemessene Energie in
kWh) in Rechnung gestellt.
Systemdienstleitungen (SDL)
der Swissgrid
–– Die BKW erhebt bei den Endkunden
die von Swissgrid in Rechnung
gestellten Kosten der allgemeinen
Systemdienstleistungen für das
Übertragungsnetz. Siehe Preisblatt
unter www.Swissgrid.ch > Fachportal
> Themensuche > Netznutzung und
Tarife.
Abgaben
–– Die angegebenen gesetzlichen
Förderabgaben gelten unter Vorbehalt
allfälliger Änderungen durch den
Gesetzgeber.
–– Abgaben werden separat in Rechnung
gestellt.
–– Zurzeit sind dies die gesetzliche
Förderabgabe KEV (kostendeckende
Einspeisevergütung) sowie die
Gewässerschutzabgabe (zum Schutz
der Gewässer und Fische) und die
Abgaben und Leistungen an die
Gemeinde.
–– Der Preisansatz der gesetzlichen
Förderabgabe wird vom Bundesamt
für Energie (BFE) jährlich im Sommer
festgelegt.
–– Die Erhebung von Abgaben und
Leistungen an die Gemeinde ist von
der jeweiligen Gemeinde abhängig
und pro Monat und Messstelle auf
25 CHF begrenzt (Deckelung).
Preisinformation
exkl. MwSt.
inkl. MwSt.
78.00
84.24
7.80
8.42
exkl. MwSt.
inkl. MwSt.
Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid
0.45
0.49
Gesetzliche Förderabgaben
1.30
1.40
Abgabe an die Gemeinde
1.50
1.62
Nutzung der Netzinfrastruktur
Grundpreis (CHF / a / Messstelle)
Arbeitspreis (Rp. / kWh)
Abgaben und Leistungen (Rp. / kWh)
Die Netznutzungstarife werden regelmässig durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom)­­
überprüft. Bei den Preisen inkl. 8 % MWSt. handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.
Messstandard
–– Die Messstelle ist der Ort, an dem der
Energiefluss des Kunden gemessen
wird. Dieser umfasst alle angeschlossenen Einrichtungen zur Erfassung
und Bereitstellung der Messdaten.
–– Die Messstelle der NS OeB-Kunden
wird mit einer Einfachtarifmessung
ausgerüstet.
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ÖFFENTLICHE BELEUCHTUNG NS OEB GEMESSEN
–– Durch die BKW genehmigter Netzzugang: die Messstelle wird mit einer
Lastgang­messung (4 Quadranten) mit
Fernauslesung ausgerüstet. In diesem
Fall entfällt der Grundpreis und es
wird ein Preis für Messung und
Abrechnung in Rechnung gestellt.
aktuelle und der vergangene Energieverbrauch des Kunden inkl. der Nutzungszeit angezeigt werden. Sie
ermöglichen zudem die Fernauslesung,
so dass der Energiezähler zu jedem
beliebigen Zeitpunkt ausgelesen werden
kann, ohne dass jemand physisch vor
Ort sein muss.
Notversorgung
–– Endkunden mit Netzzugang jedoch
ohne gültigen Energie­liefervertrag
werden notversorgt.
–– Die Kosten für die Notversorgung
werden dem Kunden verursacher­
gerecht in Rechnung gestellt.
Elektronische Zähler mit
Fernauslesung – Datenschutz
Die BKW hat die Möglichkeit, bei den
Kunden elektronische Zähler (Smart
Meter) einzusetzen.
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Mit elektronischen Zählern kann der
Energieverbrauch in verschiedenen
Intervallen erhoben werden (Lastprofile). Dabei kann der gesamte sowie der
Der Kunde ist damit einverstanden, dass
die BKW die mit den elektronischen
Zählern erfassten Daten sowie ergänzende Daten, die bei der BKW vorhanden sind oder von Dritten stammen,
speichert, auswertet und für das
Erbringen und die Weiterentwicklung
der Leistungen der BKW, für die
Abwicklung des Vertrages (z. B. Rechnungsstellung, Kundenkontakte etc.)
sowie für die Erstellung von Angeboten
verwendet.
Die von den elektronischen Zählern
erfassten Verbrauchsdaten werden mit
einer dem Zähler zugeordneten Nummer
an einen Server der BKW übermittelt
und dort gespeichert. Die Übertragung
der Daten an die BKW erfolgt verschlüs-
selt. Es haben nur diejenigen Mitarbeitenden der BKW Zugang zu den Messdaten, soweit dies für die Erfüllung ihrer
Aufgaben erforderlich ist. Aus gesetzlichen Gründen müssen die mit Smart
Meter erhobenen Daten während
mindestens fünf Jahren aufbewahrt
werden. Anschliessend werden sie
gelöscht, sofern sie die BKW für die
Erfüllung der Aufgaben nicht mehr
benötigt.
Für die Weitergabe der Daten an Dritte
und die Übermittlung ins Ausland gelten
die Bestimmungen der AGB der BKW
Energie AG für den Netzanschluss und
die Netznutzung (vgl. Art. 7).
Ergänzende Bestimmungen
–– Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) der BKW Energie AG für den
Netzanschluss und die Netznutzung
–– Werkvorschriften (WV BE / JU / SO)