Infoblatt 1- Koordination

Informationen für Schriftdolmetschende zum Koordinationsangebot
Seit 2010 setzt das Studentenwerk Berlin im Rahmen der Vergabe der Integrationshilfen
studentische Hilfskräfte als Koordinatorinnen für die Organisation von Gebärdenspracheinsätzen für taube Studierende der Berliner Hochschulen ein.
Mit Beginn des Wintersemesters 2015/2016 bietet das Studentenwerk Berlin zusätzlich eine
Koordination von Schriftdolmetscheinsätzen für taube und schwerhörige Studierende an.
Ziel ist es, Barrieren abzubauen und auch in diesem Bereich die Studierenden organisatorisch zu entlasten, indem vor allem die Suche nach Schriftdolmetschenden sowie die
Abstimmung mit dem individuellen Stundenplan durch die Koordination übernommen
werden.
Dolmetscheinsätze für taube und schwerhörige Studierende an Berliner Hochschulen
werden im Rahmen ihres Studiums über die Integrationshilfe gemäß § 9 Abs. 2 BerlHG in
Verbindung mit § 4 Abs. 7 BerlHG finanziert. Die Vergabe der Integrationshilfen hat das
Studentenwerk Berlin im Auftrag der Hochschulen des Landes Berlin übernommen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Dolmetscheinsätzen im Rahmen des Studiums
an einer Hochschule des Landes Berlin ist die Beantragung und Bewilligung dieser Leistung.
Die Verantwortung für eine rechtzeitige Antragstellung obliegt den Studierenden.
Wer übernimmt die Koordination?
Die Dolmetschkoordination wird von studentischen Hilfskräften übernommen, die
gebärdensprachkompetent sind. Die Koordinatorinnen arbeiten in der Regel mobil von
zuhause und sind per E-Mail und Telefon zu erreichen. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende
des Informationsblattes.
Ablauf der Koordination:
Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Koordinatorinnen und den Schriftdolmetschenden
sowie Transparenz in den Abläufen sind wesentliche Grundlagen der Arbeit.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Arbeitsabläufe:
1. Der_die Student_in nimmt per E-Mail Kontakt zur Koordination auf und teilt mit, für
welche Veranstaltungen Schriftdolmetschende benötigt werden.
Voraussetzung ist die Antragsstellung auf Schriftdolmetschende durch die_den
Studierenden beim Studentenwerk Berlin. Die Koordination versendet Anfragen nur,
wenn bereits ein Antrag gestellt wurde.
2. In einem Fragebogen, der den Studierenden zu Semesterbeginn gemailt wird, teilen
diese ihre Kontaktdaten, sowie ihre bevorzugten Schriftdolmetschenden mit.
3. Sobald alle benötigten Informationen vorliegen, wird zunächst an die von der_dem
Studierenden bevorzugten Dolmetschenden eine entsprechende Anfrage per Mail
gestellt. Im Anhang der Mail befindet sich eine Liste, aus der die genauen Termine
und Uhrzeiten ersichtlich sind.
Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, 21.08.2015
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In dieser Liste können die Dolmetschenden die Einsätze vermerken, die sie übernehmen können. Ideal ist, wenn ein Seminar komplett übernommen werden kann,
um einen Wechsel der Dolmetschenden möglichst zu vermeiden.
 Können die Dolmetschenden den Auftrag ausführen, erhalten diese eine
Auftragsbestätigung.
 Können sie den Auftrag nicht (oder nicht komplett) ausführen, wird nochmals
eine entsprechende Anfrage über den Gesamtverteiler gestellt. Im Anhang
wird wieder eine Liste mitgeschickt, in die sich die Schriftdolmetschenden
eintragen können. Hatten sich schon Dolmetschende für Termine zurückgemeldet, sind diese in der Tabelle bereits vermerkt.
4. Melden sich mehrere Schriftdolmetschende zurück, bleibt die Entscheidung der_dem
Studierenden überlassen.
5. Nachdem die Besetzung der Dolmetscheinsätze feststeht und die Aufträge bestätigt
sind, nimmt die Koordination Kontakt mit den Dozierenden auf und bitten sie
vorhandenes Vorbereitungsmaterial direkt an die Dolmetschenden zu schicken.
Hierzu wird den Dozierenden die E-Mail-Adresse der_des Schriftdolmetschenden
mitgeteilt.
Außerdem erhalten die Dozierenden ein Informationsblatt, welches ihnen die
Zusammenarbeit mit den Schriftdolmetschenden und den tauben oder schwerhörigen Studierenden erleichtern soll.
6. Alle Stundenplanänderungen sowie Stornierungen sollen umgehend der Koordination mitgeteilt werden.
7. Für den Fall, dass die Dolmetschenden den Einsatz aus zwingenden Gründen nicht
wahrnehmen können, melden sie dies der Koordination und der_dem betreffenden
Studierenden und bemühen sich um adäquaten Ersatz.
Bei Problemen, Kritik oder Hinweisen möchten wir Sie bitten, dies jederzeit mitzuteilen.
In diesem Sinne freuen wir uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Das Team der Dolmetschkoordination
Studentenwerk Berlin
Koordination für Schriftdolmetscheinsätze
Kontakt: [email protected]
Mobil: 0151/19000 195
Mobil: 0151/19000 193
Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, 21.08.2015
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