Informationen für Schriftdolmetschende zum Koordinationsangebot Seit 2010 setzt das Studentenwerk Berlin im Rahmen der Vergabe der Integrationshilfen studentische Hilfskräfte als Koordinatorinnen für die Organisation von Gebärdenspracheinsätzen für taube Studierende der Berliner Hochschulen ein. Mit Beginn des Wintersemesters 2015/2016 bietet das Studentenwerk Berlin zusätzlich eine Koordination von Schriftdolmetscheinsätzen für taube und schwerhörige Studierende an. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und auch in diesem Bereich die Studierenden organisatorisch zu entlasten, indem vor allem die Suche nach Schriftdolmetschenden sowie die Abstimmung mit dem individuellen Stundenplan durch die Koordination übernommen werden. Dolmetscheinsätze für taube und schwerhörige Studierende an Berliner Hochschulen werden im Rahmen ihres Studiums über die Integrationshilfe gemäß § 9 Abs. 2 BerlHG in Verbindung mit § 4 Abs. 7 BerlHG finanziert. Die Vergabe der Integrationshilfen hat das Studentenwerk Berlin im Auftrag der Hochschulen des Landes Berlin übernommen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Dolmetscheinsätzen im Rahmen des Studiums an einer Hochschule des Landes Berlin ist die Beantragung und Bewilligung dieser Leistung. Die Verantwortung für eine rechtzeitige Antragstellung obliegt den Studierenden. Wer übernimmt die Koordination? Die Dolmetschkoordination wird von studentischen Hilfskräften übernommen, die gebärdensprachkompetent sind. Die Koordinatorinnen arbeiten in der Regel mobil von zuhause und sind per E-Mail und Telefon zu erreichen. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende des Informationsblattes. Ablauf der Koordination: Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Koordinatorinnen und den Schriftdolmetschenden sowie Transparenz in den Abläufen sind wesentliche Grundlagen der Arbeit. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Arbeitsabläufe: 1. Der_die Student_in nimmt per E-Mail Kontakt zur Koordination auf und teilt mit, für welche Veranstaltungen Schriftdolmetschende benötigt werden. Voraussetzung ist die Antragsstellung auf Schriftdolmetschende durch die_den Studierenden beim Studentenwerk Berlin. Die Koordination versendet Anfragen nur, wenn bereits ein Antrag gestellt wurde. 2. In einem Fragebogen, der den Studierenden zu Semesterbeginn gemailt wird, teilen diese ihre Kontaktdaten, sowie ihre bevorzugten Schriftdolmetschenden mit. 3. Sobald alle benötigten Informationen vorliegen, wird zunächst an die von der_dem Studierenden bevorzugten Dolmetschenden eine entsprechende Anfrage per Mail gestellt. Im Anhang der Mail befindet sich eine Liste, aus der die genauen Termine und Uhrzeiten ersichtlich sind. Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, 21.08.2015 1 In dieser Liste können die Dolmetschenden die Einsätze vermerken, die sie übernehmen können. Ideal ist, wenn ein Seminar komplett übernommen werden kann, um einen Wechsel der Dolmetschenden möglichst zu vermeiden. Können die Dolmetschenden den Auftrag ausführen, erhalten diese eine Auftragsbestätigung. Können sie den Auftrag nicht (oder nicht komplett) ausführen, wird nochmals eine entsprechende Anfrage über den Gesamtverteiler gestellt. Im Anhang wird wieder eine Liste mitgeschickt, in die sich die Schriftdolmetschenden eintragen können. Hatten sich schon Dolmetschende für Termine zurückgemeldet, sind diese in der Tabelle bereits vermerkt. 4. Melden sich mehrere Schriftdolmetschende zurück, bleibt die Entscheidung der_dem Studierenden überlassen. 5. Nachdem die Besetzung der Dolmetscheinsätze feststeht und die Aufträge bestätigt sind, nimmt die Koordination Kontakt mit den Dozierenden auf und bitten sie vorhandenes Vorbereitungsmaterial direkt an die Dolmetschenden zu schicken. Hierzu wird den Dozierenden die E-Mail-Adresse der_des Schriftdolmetschenden mitgeteilt. Außerdem erhalten die Dozierenden ein Informationsblatt, welches ihnen die Zusammenarbeit mit den Schriftdolmetschenden und den tauben oder schwerhörigen Studierenden erleichtern soll. 6. Alle Stundenplanänderungen sowie Stornierungen sollen umgehend der Koordination mitgeteilt werden. 7. Für den Fall, dass die Dolmetschenden den Einsatz aus zwingenden Gründen nicht wahrnehmen können, melden sie dies der Koordination und der_dem betreffenden Studierenden und bemühen sich um adäquaten Ersatz. Bei Problemen, Kritik oder Hinweisen möchten wir Sie bitten, dies jederzeit mitzuteilen. In diesem Sinne freuen wir uns auf eine gute Zusammenarbeit! Das Team der Dolmetschkoordination Studentenwerk Berlin Koordination für Schriftdolmetscheinsätze Kontakt: [email protected] Mobil: 0151/19000 195 Mobil: 0151/19000 193 Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, 21.08.2015 2
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