L i e d e r b ac h AmtsblAt t der Gemei nd e li ed er bAch A m tAunus internet: www.liederbach-taunus.de www.liederbach.eu KW 41 · 44. Jahrgang Samstag, 10. Oktober 2015 Amtliche Bekanntmachungen Informationen Flüchtlingshilfe (2) … Sprachunterricht Für die Asylbewerber in Liederbach werden derzeit acht Sprachkurse durch ehrenamtliche Kräfte angeboten, fünf weitere Kurse sind in Planung. Da es unter den Asylbewerbern eine kleine Gruppe von Analphabeten gibt, suchen wir erfahrenen Pädagogen/ Pädagoginnen, am liebsten Grundschullehrerinnen/ Grundschullehrer, die bereit wäre, ehrenamtlich einen Alphabetisierungskurs zu leiten. Diese Aufgabe kann von „Laien“ nicht geleistet werden. Daher mein Appell an alle Pädagogen, die eine entsprechende Qualifikation mitbringen oder schnell erwerben könnten: Bitte melden Sie sich doch bei Herrn Walter Löhr im Rathaus unter der Telefonnummer: 069 30098-40. Vielen Dank! Kleiderkammer Die Kleiderkammer im Übergangswohnheim ist derzeit – wie bereits mitgeteilt – gut gefüllt. Es können derzeit keine Spenden entgegengenommen werden! Im Namen der Flüchtlinge danken wir dennoch sehr für Ihre Hilfsbereitschaft und Ihre Kooperation! Die Betreuung der Asylbewerber liegt hauptsächlich in Händen ehrenamtlicher Kräfte, die eine hervorragende Arbeit leisten. DANKE! Ab diesem Monat wird definitiv ein Sozialarbeiter des MainTaunus-Kreises täglich im Übergangswohnheim tätig sein sowie ein eigener Hausmeister. 65835 Liederbach am Taunus, 10. Oktober 2015 Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin SPRECHSTUNDE DER VERWALTUNG Tel. 069 30098-0 L i e d e r b ac h A m tsb lAtt d e r G e m e i n d e li e d e r b Ac h A m tAu n u s internet: www.liederbach-taunus.de BEKANNT MA CHUNG www.liederbach.eu Am Donnerstag, dem 15. Oktober 2015 findet um 19.30 Uhr im Mehrzweckraum in der Liederbachhalle, Liederbach am Taunus eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt. Zum Besuch der öffentlichen Sitzung wird eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung 2. Mitteilungen der Bürgermeisterin 3. Bericht aus den Ausschüssen 4. Beratung der I. Nachtragshaushaltssatzung und des I. Nachtragshaushaltsplanes 2015 sowie Feststellungsbeschluss 5.Bauleitplanung der Gemeinde Liederbach am Taunus Bebauungsplan „Altkönigstraße / Am Wiesengrund“ Gemarkung Niederhofheim, Flur 4 teilweise 1.Behandlung der Anregungen nach Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1, Satz 2 BauGB und der Offenlegung nach §3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss nach §10 Abs. 1 BauGB 6. Anordnung der Baulandumlegung gemäß §46 BauGB 7. Förderung U3 im Zeitraum 01 - 09/2015 8.Änderung Flächennutzungsplan - Neue Perspektiven für die Gewerbeansiedlung in Liederbach – Antrag der CDU-Fraktion – 9. Vermarktungskonzept für die Tagungsräume der Liederbachhalle – Antrag der SPD-Fraktion – 10.Kommunale Freizeitfläche in Liederbach - Ein Platz zum Feiern – Antrag der CDU-Fraktion – 11. Entwurf Lärmaktionsplan Straße 2015 – Anfrage der SPD-Fraktion – 12.Verschiedenes 65835 Liederbach am Taunus, 6. Oktober 2015 gez.Joachim Lehner – stellv. Vorsitzender IMPRESSUM: Herausgeber: Der Gemeindevorstand der Gemeinde Liederbach am Taunus Villebon-Platz 9-11, 65835 Liederbach am Ts. Telefon 069 300980, Telefax 069 3009835 Zustellung wöchentlich samstags – kostenlos an alle Haushalte Sprechstunden der Verwaltung (Telefon 069 300980) Montag 8.00 bis 12.00 Uhr (ab 7.00 Uhr nur Einwohnermeldeamt) Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 und 15.00 bis 19.00 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Auch außerhalb der genannten Zeiten nach Terminvereinbarung! Sprechstunden des Standesamtes Kelkheim Sprechstunde des Schiedsamtes (im Rathaus) Anmeldung nur nach Vereinbarung unter der Mobil-Nr. 0160 96017808 (Klaus Walter) Sprechstunde des Ortsgerichtes (im Rathaus) Mittwoch 18.00 bis 19.00 Uhr Bürgermeistersprechstunde nach Anmeldung Mittwoch 15.00 bis 19.00 Uhr Kinder- und Jugendsprechstunde Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr jeden ersten Mittwoch im Monat von 15.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag keine Sprechstunde Anmeldung zur Eheschließung nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 06195 803812 ÄRZTLICHER NOTDIENST für alle Krankenkassen und Privatpatienten in dringenden Fällen am Wochenende Ärztlicher Bereitschaftsdienst Main-Taunus-West Lindenstraße 10 · 65719 Hofheim am Taunus – Wegen der Bauphase des Klinikums Hofheim ist der Zugang zur Bereitschaftsdienstzentrale nur noch über die Friedensstraße möglich. Dieser Zugang ist (leider nur mit unbeleuchteten Schildern) über den Zugang des Kuratoriums für Heimdialyse möglich. Folgen Sie dem Weg nach oben und man erkennt neben dem alten Klinikgebäude zur linken Hand in ca. 120 Metern das Nebengebäude der Klinik (grünes Gebäude), im Erdgeschoss (Seiteneingang) finden Sie die Bereitschaftsdienstzentrale. Telefon Montag bis Donnerstag 116117 · Telefon Wochenende 06192 19292 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 19.00 bis 23.00 Uhr · Mittwoch von 14.00 bis 23.00 Uhr Am Wochenende ab Freitag von 14.00 bis Montag 7.00 Uhr. An Feiertagen ab dem Vorabend 19.00 Uhr bis zum darauffolgenden Morgen 7.00 Uhr. – bitte möglichst telefonische Voranmeldung – Krankentransport Leitstelle Telefon 06192 5095* Krankentransport und Rettungsdienst *Auskunft über ärztlichen Mittwochsdienst, Zahn-, Augen- und HNO-Ärztliche Notdienste Bundesmeldegesetz (BMG) – Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers Ab dem 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Mit dem neuen Gesetz ergeben sich Veränderungen, die vor allem auch für Vermieter von Bedeutung sind. Für den Wohnungsgeber (Vermieter) heißt das, dass er lt. § 19 BMG verpflichtet ist, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Der Wohnungsgeber muss der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen bestätigen, damit die meldepflichtige Person diese Bestätigung bei der Anmeldung vorlegen kann. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist für jeden Wohnungsgeber gesetzlich bindend und kann bei Pflichtverletzung mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € geahndet werden. Die Muster für die Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 Abs. 3 (BMG) gem. der Vorlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes Anlage 2 können bei der zuständigen Meldebehörde abgeholt werden bzw. auf der Homepage der Gemeinde Liederbach am Taunus heruntergeladen werden. 65835 Liederbach am Taunus, 6. Oktober 2015 Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin Beratungszeiten der Deutschen Rentenversicherung Bund im Rathaus Am Mittwoch, dem 4. November 2015 in der Zeit von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr wird Herr Reinhard Lippert (Versichertenberater Deutsche Rentenversicherung Bund) Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung beantworten. Wir weisen darauf hin, dass in dieser Beratungszeit keine Rentenanträge und keine Anträge auf Kontenklärungen gestellt werden können, da hierfür die gegebene Zeit nicht ausreicht. Regelmäßige Beratungstermine sind nicht möglich, deshalb werden die jeweiligen Termine im Amtsblatt der Gemeinde Liederbach am Taunus veröffentlicht. Liederbacher Amtsblatt KW 41 – 10. 10. 2015 – Seite 2 Da die Nachfrage an Beratung größer ist als der Zeitrahmen, der zur Verfügung steht, ist es notwendig, einen Termin unter folgender Telefonnummer 069 30098-21 zu vereinbaren. 65835 Liederbach am Taunus, 6. Oktober 2015 Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin Hausabholung von Gartenabfällen Die Gartenabfälle werden am Freitag, dem 16. Oktober 2015 abgeholt. Bei den Haussammlungen werden Reisig und Äste (max. 1,5 m lang und 8 cm dick) nur in handlich gebündelter Form und Laub, Gras, Blumen, Stauden usw. nur in kompostierfähigen Materialien (Papiersäcke) mitgenommen. Es muss so gebündelt sein, dass trotz Verzweigungen der Transport noch relativ leicht vom Gewicht her zu gewährleisten ist. Gartenabfälle in Plastiksäcken werden weder entleert noch mitgenommen. Wurzelstöcke und Stammholz gehören nicht zur Haussammlung, können aber auf der Wertstoffsammelstelle, Sindlinger Weg 10 (Öffnungszeiten montags von 16.00-18.00 Uhr, mittwochs von 16.00-18.00 Uhr und samstags von 9.00-13.00 Uhr) bis zu 8 cm Stärke und 150 cm Länge abgegeben werden. Papiersäcke für Gartenabfälle sind zum Preis von 0,77 €/ Stück im Rathaus am Empfang erhältlich. Die Bereitstellung am Straßenrand (nicht auf dem Privatgrundstück) ist selbstverständlich ohne Behinderungen für den Fußgänger- und Straßenverkehr vorzunehmen, Geh- und Straßenwege sind nach der Hausabholung bitte in einen sauberen Zustand zu bringen. 65835 Liederbach am Taunus, 6. Oktober 2015 Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin GEMEINDE LIEDERBACH AM TAUNUS Liederbacher Amtsblatt KW 41 – 10. 10. 2015 – Seite 3 Liederbacher Amtsblatt KW 41 – 10. 10. 2015 – Seite 4 Amtliche Bekanntmachungen Gartenstraße – Kanalsanierung 2015 Die Erneuerung des öffentlichen Entwässerungskanals in der Gartenstraße zwischen Haus Nr. 3 und Haus Nr. 29, wurde am vergangenen Dienstag mit nur 2 Tagen Bauzeitüberschreitung abgeschlossen. Der neue Entwässerungskanal besteht aus PE-HD – Rohren (Kunststoffrohre aus Polyethylen mit hoher Dichte) in den Dimensionen (lichter Rohrdurchmesser in mm) DN400 und DN 300. Insgesamt ist eine Strecke von 180m Länge erneuert worden. 5 Kontrollschächte wurden ebenfalls in dem Werkstoff PE-HD erneuert. Die Auftragssumme in Höhe von rund 276.000,- € wurde nicht überschritten. Wir danken den Anwohnern, die 10 Wochen mit den Beeinträchtigungen durch Sperrungen, Staub und Lärm der Baustelle leben mussten, für ihr Verständnis und ihre Geduld. Der Bauunternehmung Albert Weil AG, Limburg / Lahn, ganz besonders der Mannschaft vor Ort, danken wir für die hervorragende Arbeitsleistung. 65835 Liederbach am Taunus, 6. Oktober 2015 Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin Pressemeldung der MTV (Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH) Bahnsteigsanierungen in Frankfurt-Höchst: Bahnen fahren nach Sonderfahrplan Aufgrund von Bahnsteigsanierungen an Gleis 12/13 in Frankfurt-Höchst gilt vom 5. Oktober bis 12. Dezember ein Sonderfahrplan für die Linie RB12 (Königstein-Frankfurt). Ein Teil der Zugleistungen endet bzw. beginnt im Baustellenzeitraum montags bis freitags in Frankfurt-Höchst, der Bahnhof Frankfurt Hauptbahnhof kann nicht bedient werden. Ersatzweise können zwischen Frankfurt-Höchst und Frankfurt Hauptbahnhof die Züge der S-Bahn-Linien S1 und S2 sowie die Züge des Regionalverkehrs (Linien SE10, RE/RB20) genutzt werden. Im Kohlruß 2, 65835 Liederbach am Ts. Telefon: 06196 651238-0 Telefax: 06196 651238-5 [email protected] Verbrechern auf der Spur das Detektiv-Seminar mit Alex für Kinder von 9 bis 13 Jahren am Freitag, 13. November 2015 von 19.30 – 22.30 Uhr in der Bücherei Liederbach Das Team der Bücherei Liederbach sucht mal wieder (wie eigentlich jedes Jahr) Jungen und Mädchen zwischen 9 und 13 Jahren, die Spaß an kniffligen Kriminalfällen haben und mehr über Detektive und deren Arbeit erfahren wollen ... denn am Freitag, dem 13. November 2015 ist es wieder so weit: der bekannte Detektiv Alex von der Wiesbadener Detektei Adler kommt nach Liederbach in die Bücherei und wird eines seiner beliebten Seminare für Nachwuchs-Detektive halten und dabei in die Geheimnisse seiner Ermittlungstätigkeit einweihen. Bei der Veranstaltung wird nicht nur ein Täter anhand seiner Spuren überführt, die Kinder lernen auch, wie ein richtiger Detektiv arbeitet, was er für Hilfsmittel braucht, wie man überhaupt Detektiv wird, und was man als Detektiv für Rechte und Pflichten hat. Alexander Schrumpf, der an einer richtigen Detektivschule auch „große“ Detektive unterrichtet, bildet die Kids zu Profischnüfflern aus. Da die Anzahl der Teilnahmeplätze begrenzt ist, bitten wir um verbindliche und persönliche Anmeldung in der Bücherei. Die Kostenbeteiligung beträgt pro Kind 5,00 € und ist bei der Anmeldung zu entrichten. Damit jedes Kind nach bestandenem Seminar einen Ausweis bekommt, brauchen wir außer Vorund Nachnamen auch ein Passbild. An Samstagen und Sonntagen bleibt der Fahrplan im Baustellenzeitraum nahezu unverändert zum Regelfahrplan. Weitere Informationen dazu sowie den Sonderfahrplan finden Sie unter www.mtv-web.de. Für Sie Abfall – für andere wertvoll Unter diesem Stichwort werden folgende gut erhaltene Gegenstände kostenlos abgegeben: Materialschrank für Papier mit 10 Schubladen, teilbar, Größe 135 x 100 x 113 cm. Interessierte erfahren Näheres unter der Tel.-Nr. 0171 1429445 Liederbach am Taunus, 6. Oktober 2015 Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin GEMEINDE LIEDERBACH AM TAUNUS Im Kohlruß 2, 65835 Liederbach am Ts. Telefon: 06196 651238-0 Telefax: 06196 651238-5 [email protected] Wir spielen wieder! …und laden Sie herzlich ein zum … Spieleabend in der Bücherei Liederbach am Freitag, 6. November 2015 um 20.00 Uhr Frank Solnitzky ist Inhaber der Spieleberatung in Schlüchtern/Niederzell und bietet in seinem Laden über 2000 Gesellschaftsspiele zum Kaufen oder Leihen an. Seit seiner Jugend spielt er leidenschaftlich gern Brett- und Kartenspiele und hat sich über die letzten zehn Jahre zu einem Spielefachmann entwickelt. Er wird an diesem Abend zahlreiche neue und aktuelle Spiele mitbringen, vorstellen und spielen lassen. Die Teilnahme kostet 3,– €. Karten sind in der Bücherei erhältlich. Weitere Informationen: Bücherei Liederbach, Im Kohlruß 2, 65835 Liederbach, Telefon 06196 6512380 Liederbacher Amtsblatt KW 41 – 10. 10. 2015 – Seite 5 Stadt Kelkheim (Taunus) Der Magistrat STELLENAUSSCHREIBUNG Die Stadt Kelkheim (Taunus) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter für die Stadtkasse mit 19,50 Wochenstunden. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die Buchführung bei Einnahme- u. Auszahlungsanordnungen einschließlich der Überweisungen und die kassenmäßige Abwicklung der Löhne und Gehälter, Mahn- u. Vollstreckungswesen, Überwachung von Personenkonten für Steuern und Abgaben sowie die Einnahme und Ausgabe von Bargeld im Vertretungsfall. Wir erwarten: –eine abgeschlossene Verwaltungsausbildung oder kaufmännische Ausbildung (Verwaltungserfahrung ist wünschenswert) –Kenntnisse in der kaufmännischen Buchführung bzw. Doppik – gute EDV-Kenntnisse (MS-Office) –sicheres und höfliches Auftreten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern – Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität – selbstständiges Arbeiten Wir bieten: –einen modernen Arbeitsplatz mit aktueller Informationsund Kommunikationstechnik –die Mitarbeit in einem aufgeschlossenen Team –Fortbildungsmöglichkeiten –leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD (bis max. Entgeltgruppe 8) –alle im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen (u. a. Zusatzversorgung, Leistungsentgelt) Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind. Bei gleicher Eignung werden Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr bevorzugt. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann erwarten wir Ihre qualifizierte Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 23. Oktober 2015 an den Magistrat der Stadt Kelkheim (Taunus) Personal- und Organisationsamt Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus) Haben Sie noch Fragen? Der Leiter des Amtes für Finanzen, Herr Alisch, Telefon 06195 803-400 und der Leiter der Stadtkasse, Herr Bayer, Telefon 06195 803-450 geben Ihnen gerne Auskunft. Im Internet finden Sie uns unter: www.kelkheim.de KELKHEIM (TAUNUS), 30. SEPTEMBER 2015 DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER Liederbacher Amtsblatt KW 41 – 10. 10. 2015 – Seite 6 Stadt Kelkheim (Taunus) Der Magistrat STELLENAUSSCHREIBUNG Die Stadt Kelkheim (Taunus) sucht zum 1. November 2015 eine Reinigungskraft (m/w) auf Minijob-Basis für die Vertretung von bestehendem Reinigungspersonal der städtischen Außenstelle mit Jahresstundenkontingent. Wir erwarten: –Erfahrung in der Gebäude- und Büroreinigung – einen sorgfältigen Umgang mit Reinigungsmitteln – gute Deutschkenntnisse – hohe Flexibilität bezüglich der Vertretungszeiten – selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten Wir bieten: – die Mitarbeit in einem engagierten Team – leistungsgerechte Bezahlung nach TVöD Entgeltgruppe 2 –alle im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen (u.a. Zusatzversorgung, Leistungsentgelt) Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 16. Oktober 2015 an den Magistrat der Stadt Kelkheim (Taunus) Personal- und Organisationsamt Postfach 1560, 65779 Kelkheim (Taunus) Gerne können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an [email protected] senden. Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Jäckel, Telefon 06195 803-211 bzw. Frau Walter, Telefon 06195 803-210 gerne zur Verfügung. KELKHEIM (TAUNUS), 25. SEPTEMBER 2015 DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER Homepage und E-Mail-Adressen der Gemeinde Liederbach Homepage: www.liederbach-taunus.de ÄMTER UND E-MAIL-ADRESSEN Bürgermeisterin Eva Söllner [email protected] Bauamt [email protected] Bauhof [email protected] Bücherei [email protected] Hauptamt [email protected] Gemeindeverwaltung zentral [email protected] Gemeindekasse kasse@liederbach-taunus. de Gewerbeamt/Steueramt [email protected] Kämmerei [email protected] Kindertagesstätten [email protected] Sport- u. Kulturamt, Liederbachhalle [email protected] Ordnungsamt [email protected] Stellenausschreibung der vhs Volkshochschule Main-Taunus-Kreis Wir suchen: Lehrkräfte DaF/DaZ in Festanstellung an der vhs Main-Taunus-Kreis, mit 100 % der tariflichen Arbeitszeit nach Entgeltgruppe TVöD 11, zunächst befristet bis 31. Dezember 2017 Ihre Aufgabe: Durchführung des Sprachunterrichts in folgenden Kursangeboten: • Integrationskurse (nach den Förderrichtlinien des BAMF) • Berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF) • Deutschkurse für Asylbewerber • Alphabetisierung (Einarbeitung durch die vhs möglich) •Prüfungsvorbereitung •Orientierungskurse Durchführung von Einstufungstests und Sprachkompetenzfeststellungen Mitwirken bei der Verwaltung der Förderprogramme Wir erwarten: •Abgeschlossenes Hochschulstudium DaF/DaZ bzw. Germanistik/moderne Fremdsprachen mit 2. Staatsexamen und/oder • BAMF Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen (gemäß § 15 Absatz 1 und 2 IntV) • Alternativ: Hochschulabschluss Germanistik, Erwachsenenbildung, Pädagogik, Sozialpädagogik, •Psychologie mit Sprachlehrerfahrung und Bereitschaft die BAMF Zulassung anzustreben (bei ausl. Studienabschlüssen: Deutschkenntnisse auf C2 Niveau) • Erfahrung in der Erwachsenenbildung •Flexibilität, da der Unterricht in den Angebotsschienen 9.00-12.15 Uhr, 13.00-16.15 Uhr und 18.00-21.15 Uhr stattfindet. Ein Anspruch auf ausschließlichen Einsatz im Vormittags- und Nachmittagsunterricht besteht nicht. • Interkulturelle Kompetenz und Empathie für die Zielgruppe • Präsentations- und Moderationstechniken •Motivationsfähigkeit • Konflikt- und Kritikfähigkeit Wir bieten: Eine interessante und abwechslungsreiche Aufgabe mit einer Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TVöD Interesse?Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 25. Oktober 2015 an: Volkshochschule Main-Taunus-Kreis, Regina Seibel, Pfarrgasse 38, 65719 Hofheim, gerne auch per E-Mail: [email protected] Noch Fragen? Wenden Sie sich bitte an Frau Schöbel-Junghans, Telefon 06192 990-135 Die vhs Main-Taunus-Kreis sucht Kursleiter/-innen für Deutsch als Fremdsprache für folgende Einsatzbereiche: • • • • Deutschkurse für Asylbewerber Integrationskurse (BAMF) Alphabetisierungskurse (BAMF) ESF-BAMF-Maßnahmen für berufsbezogenes Deutsch Folgende Voraussetzungen sollten Sie je nach Einsatzwunsch mitbringen: •Qualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet (Studium Deutsch als Fremd-/Zweitsprache, Germanistik oder Linguistik) •Unterrichtserfahrung in Deutsch und/oder Deutsch als Fremdsprache mit unterschiedlichen Zielgruppen und Einzelpersonen • Zulassung als Kursleitung für Integrationskurse (BAMF) nur für den Einsatz in diesen Kursen •Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen (BAMF) nur für den Einsatz in diesen Kursen • Interesse an der Arbeit mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen • Zuverlässigkeit und Engagement •Teamfähigkeit Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: vhs Main-Taunus-Kreis, z. H. Frau Kerstin Rohlfs-Wachs Pfarrgasse 38, 65719 Hofheim Telefon: 06192 9901-27, Fax: 06192 9901-45 E-Mail: [email protected] Liederbacher Amtsblatt KW 41 – 10. 10. 2015 – Seite 7 Anmeldung zum 35.Weihnachtsmarkt 2015 2. Adventssonntag, 6. Dezember 2015 Aufbau Samstag, 5. Dezember 2015 ab 13.00 Uhr Verein: ________________________________________________________________________________ Ansprechpartner: _______________________________________________________________________ Adresse: _______________________________________________________________________________ Telefon/Fax/Mail: ______________________________________________________________________ Es wird angeboten: ____________________________________________________________________ Es wird benötigt (bitte Anzahl angeben): Hütte ______________________________________________________ Strom _____________________________________________________ Kraftstrom (inkl. Anschlusswert) ___________________________ Tische _____________________________________________________ Bänke _____________________________________________________ Sonstiges __________________________________________________ ___________________________________________________________ Anmeldeschluss: Sonntag, 25. Oktober 2015 Abschlussbesprechung: Mittwoch, 28. Oktober 2015, 19.00 Uhr Standgebühr:überweisen Sie die Standgebühr von 35,– € bis zum 30. November 2015 auf das Konto der Gemeinde Liederbach BIC: HELADEF1TSK IBAN: DE72 5125 0000 0057 0253 36 Der Erlös wird folgender Institution gespendet: _____________________________________________ Spendenübergabe am Montag, 18. Januar 2016, 19.30 Uhr in der Liederbachhalle Liederbach am Taunus, den ______________________________________________________________ (Unterschrift) Liederbacher Amtsblatt KW 41 – 10. 10. 2015 – Seite 8
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