41 KW 2015 - Gemeinde Liederbach am Taunus

L i e d e r b ac h
AmtsblAt t der Gemei nd e li ed er bAch A m tAunus
internet: www.liederbach-taunus.de
www.liederbach.eu
KW 41 · 44. Jahrgang
Samstag, 10. Oktober 2015
Amtliche Bekanntmachungen
Informationen Flüchtlingshilfe (2) …
Sprachunterricht
Für die Asylbewerber in Liederbach werden derzeit acht
Sprachkurse durch ehrenamtliche Kräfte angeboten, fünf
weitere Kurse sind in Planung.
Da es unter den Asylbewerbern eine kleine Gruppe von Analphabeten gibt, suchen wir erfahrenen Pädagogen/ Pädagoginnen, am liebsten Grundschullehrerinnen/ Grundschullehrer, die bereit wäre, ehrenamtlich einen Alphabetisierungskurs zu leiten. Diese Aufgabe kann von „Laien“ nicht geleistet
werden.
Daher mein Appell an alle Pädagogen, die eine entsprechende Qualifikation mitbringen oder schnell erwerben könnten:
Bitte melden Sie sich doch bei Herrn Walter Löhr im Rathaus
unter der Telefonnummer: 069 30098-40.
Vielen Dank!
Kleiderkammer
Die Kleiderkammer im Übergangswohnheim ist derzeit – wie
bereits mitgeteilt – gut gefüllt.
Es können derzeit keine Spenden entgegengenommen werden!
Im Namen der Flüchtlinge danken wir dennoch sehr für Ihre
Hilfsbereitschaft und Ihre Kooperation!
Die Betreuung der Asylbewerber liegt hauptsächlich in Händen ehrenamtlicher Kräfte, die eine hervorragende Arbeit
leisten.
DANKE!
Ab diesem Monat wird definitiv ein Sozialarbeiter des MainTaunus-Kreises täglich im Übergangswohnheim tätig sein sowie ein eigener Hausmeister.
65835 Liederbach am Taunus, 10. Oktober 2015
Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin
SPRECHSTUNDE
DER VERWALTUNG
Tel. 069
30098-0
L i e d e r b ac h
A m tsb lAtt d e r G e m e i n d e li e d e r b Ac h A m tAu n u s
internet:
www.liederbach-taunus.de
BEKANNT
MA
CHUNG
www.liederbach.eu
Am Donnerstag, dem 15. Oktober 2015 findet um 19.30
Uhr im Mehrzweckraum in der Liederbachhalle, Liederbach am Taunus eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt.
Zum Besuch der öffentlichen Sitzung wird eingeladen.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung
2. Mitteilungen der Bürgermeisterin
3. Bericht aus den Ausschüssen
4.
Beratung der I. Nachtragshaushaltssatzung und des I.
Nachtragshaushaltsplanes 2015 sowie Feststellungsbeschluss
5.Bauleitplanung der Gemeinde Liederbach am Taunus
Bebauungsplan „Altkönigstraße / Am Wiesengrund“ Gemarkung Niederhofheim, Flur 4 teilweise
1.Behandlung der Anregungen nach Anhörung der Träger
öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1, Satz 2 BauGB und
der Offenlegung nach §3 Abs. 2 BauGB
2. Satzungsbeschluss nach §10 Abs. 1 BauGB
6. Anordnung der Baulandumlegung gemäß §46 BauGB
7. Förderung U3 im Zeitraum 01 - 09/2015
8.Änderung Flächennutzungsplan - Neue Perspektiven für die
Gewerbeansiedlung in Liederbach
– Antrag der CDU-Fraktion –
9.
Vermarktungskonzept für die Tagungsräume der Liederbachhalle
– Antrag der SPD-Fraktion –
10.Kommunale Freizeitfläche in Liederbach - Ein Platz zum
Feiern
– Antrag der CDU-Fraktion –
11. Entwurf Lärmaktionsplan Straße 2015
– Anfrage der SPD-Fraktion –
12.Verschiedenes
65835 Liederbach am Taunus, 6. Oktober 2015
gez.Joachim Lehner – stellv. Vorsitzender
IMPRESSUM:
Herausgeber:
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Liederbach am Taunus
Villebon-Platz 9-11, 65835 Liederbach am Ts.
Telefon 069 300980, Telefax 069 3009835
Zustellung wöchentlich samstags – kostenlos an alle Haushalte
Sprechstunden der Verwaltung (Telefon 069 300980)
Montag
8.00 bis 12.00 Uhr
(ab 7.00 Uhr nur Einwohnermeldeamt)
Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch
9.00 bis 12.00 und 15.00 bis 19.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Auch außerhalb der genannten Zeiten nach Terminvereinbarung!
Sprechstunden des Standesamtes Kelkheim
Sprechstunde des Schiedsamtes (im Rathaus)
Anmeldung nur nach Vereinbarung unter der Mobil-Nr.
0160 96017808 (Klaus Walter)
Sprechstunde des Ortsgerichtes (im Rathaus)
Mittwoch 18.00 bis 19.00 Uhr
Bürgermeistersprechstunde nach Anmeldung
Mittwoch 15.00 bis 19.00 Uhr
Kinder- und Jugendsprechstunde
Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr
jeden ersten Mittwoch im Monat von 15.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr Freitag keine Sprechstunde
Anmeldung zur Eheschließung nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 06195 803812
ÄRZTLICHER NOTDIENST für alle Krankenkassen und Privatpatienten in dringenden Fällen am Wochenende
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Main-Taunus-West
Lindenstraße 10 · 65719 Hofheim am Taunus – Wegen der Bauphase des Klinikums Hofheim ist der Zugang zur
Bereitschaftsdienstzentrale nur noch über die Friedensstraße möglich. Dieser Zugang ist (leider nur mit unbeleuchteten Schildern)
über den Zugang des Kuratoriums für Heimdialyse möglich. Folgen Sie dem Weg nach oben und man erkennt neben dem alten
Klinikgebäude zur linken Hand in ca. 120 Metern das Nebengebäude der Klinik (grünes Gebäude), im Erdgeschoss (Seiteneingang)
finden Sie die Bereitschaftsdienstzentrale.
Telefon Montag bis Donnerstag 116117 · Telefon Wochenende 06192 19292
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 19.00 bis 23.00 Uhr · Mittwoch von 14.00 bis 23.00 Uhr
Am Wochenende ab Freitag von 14.00 bis Montag 7.00 Uhr.
An Feiertagen ab dem Vorabend 19.00 Uhr bis zum darauffolgenden Morgen 7.00 Uhr.
– bitte möglichst telefonische Voranmeldung –
Krankentransport Leitstelle
Telefon 06192 5095*
Krankentransport und Rettungsdienst
*Auskunft über ärztlichen Mittwochsdienst, Zahn-, Augen- und HNO-Ärztliche Notdienste
Bundesmeldegesetz (BMG) –
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers
Ab dem 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz
(BMG) in Kraft. Mit dem neuen Gesetz ergeben sich Veränderungen, die vor allem auch für Vermieter von Bedeutung sind.
Für den Wohnungsgeber (Vermieter) heißt das, dass er lt. §
19 BMG verpflichtet ist, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
Der Wohnungsgeber muss der meldepflichtigen Person den
Einzug oder den Auszug schriftlich innerhalb der gesetzlichen
Frist von zwei Wochen bestätigen, damit die meldepflichtige
Person diese Bestätigung bei der Anmeldung vorlegen kann.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist für jeden Wohnungsgeber gesetzlich bindend und kann bei Pflichtverletzung mit
einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € geahndet werden.
Die Muster für die Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 Abs.
3 (BMG) gem. der Vorlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes Anlage 2
können bei der zuständigen Meldebehörde abgeholt werden
bzw. auf der Homepage der Gemeinde Liederbach am Taunus
heruntergeladen werden.
65835 Liederbach am Taunus, 6. Oktober 2015
Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin
Beratungszeiten der
Deutschen Rentenversicherung Bund im Rathaus
Am Mittwoch, dem 4. November 2015 in der Zeit von
17.00 Uhr bis 19.00 Uhr wird Herr Reinhard Lippert (Versichertenberater Deutsche Rentenversicherung Bund) Fragen
zur gesetzlichen Rentenversicherung beantworten. Wir weisen
darauf hin, dass in dieser Beratungszeit keine Rentenanträge
und keine Anträge auf Kontenklärungen gestellt werden können, da hierfür die gegebene Zeit nicht ausreicht.
Regelmäßige Beratungstermine sind nicht möglich, deshalb
werden die jeweiligen Termine im Amtsblatt der Gemeinde
Liederbach am Taunus veröffentlicht.
Liederbacher Amtsblatt KW 41 – 10. 10. 2015 – Seite 2
Da die Nachfrage an Beratung größer ist als der Zeitrahmen,
der zur Verfügung steht, ist es notwendig, einen Termin unter
folgender Telefonnummer 069 30098-21 zu vereinbaren.
65835 Liederbach am Taunus, 6. Oktober 2015
Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin
Hausabholung von Gartenabfällen
Die Gartenabfälle werden am Freitag, dem 16. Oktober
2015 abgeholt.
Bei den Haussammlungen werden Reisig und Äste (max. 1,5
m lang und 8 cm dick) nur in handlich gebündelter Form und
Laub, Gras, Blumen, Stauden usw. nur in kompostierfähigen
Materialien (Papiersäcke) mitgenommen.
Es muss so gebündelt sein, dass trotz Verzweigungen der
Transport noch relativ leicht vom Gewicht her zu gewährleisten ist. Gartenabfälle in Plastiksäcken werden weder entleert
noch mitgenommen. Wurzelstöcke und Stammholz gehören
nicht zur Haussammlung, können aber auf der Wertstoffsammelstelle, Sindlinger Weg 10 (Öffnungszeiten montags von
16.00-18.00 Uhr, mittwochs von 16.00-18.00 Uhr und samstags von 9.00-13.00 Uhr) bis zu 8 cm Stärke und 150 cm Länge abgegeben werden.
Papiersäcke für Gartenabfälle sind zum Preis von 0,77 €/
Stück im Rathaus am Empfang erhältlich.
Die Bereitstellung am Straßenrand (nicht auf dem Privatgrundstück) ist selbstverständlich ohne Behinderungen für
den Fußgänger- und Straßenverkehr vorzunehmen, Geh- und
Straßenwege sind nach der Hausabholung bitte in einen sauberen Zustand zu bringen.
65835 Liederbach am Taunus, 6. Oktober 2015
Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin
GEMEINDE
LIEDERBACH AM TAUNUS
Liederbacher Amtsblatt KW 41 – 10. 10. 2015 – Seite 3
Liederbacher Amtsblatt KW 41 – 10. 10. 2015 – Seite 4
Amtliche Bekanntmachungen
Gartenstraße – Kanalsanierung 2015
Die Erneuerung des öffentlichen Entwässerungskanals in der
Gartenstraße zwischen Haus Nr. 3 und Haus Nr. 29, wurde
am vergangenen Dienstag mit nur 2 Tagen Bauzeitüberschreitung abgeschlossen.
Der neue Entwässerungskanal besteht aus PE-HD – Rohren
(Kunststoffrohre aus Polyethylen mit hoher Dichte) in den
Dimensionen (lichter Rohrdurchmesser in mm) DN400 und
DN 300. Insgesamt ist eine Strecke von 180m Länge erneuert
worden. 5 Kontrollschächte wurden ebenfalls in dem Werkstoff PE-HD erneuert.
Die Auftragssumme in Höhe von rund 276.000,- € wurde
nicht überschritten.
Wir danken den Anwohnern, die 10 Wochen mit den Beeinträchtigungen durch Sperrungen, Staub und Lärm der Baustelle leben mussten, für ihr Verständnis und ihre Geduld.
Der Bauunternehmung Albert Weil AG, Limburg / Lahn, ganz
besonders der Mannschaft vor Ort, danken wir für die hervorragende Arbeitsleistung.
65835 Liederbach am Taunus, 6. Oktober 2015
Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin
Pressemeldung der MTV
(Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH)
Bahnsteigsanierungen in Frankfurt-Höchst:
Bahnen fahren nach Sonderfahrplan
Aufgrund von Bahnsteigsanierungen an Gleis 12/13 in Frankfurt-Höchst gilt vom 5. Oktober bis 12. Dezember ein Sonderfahrplan für die Linie RB12 (Königstein-Frankfurt).
Ein Teil der Zugleistungen endet bzw. beginnt im Baustellenzeitraum montags bis freitags in Frankfurt-Höchst, der Bahnhof Frankfurt Hauptbahnhof kann nicht bedient werden. Ersatzweise können zwischen Frankfurt-Höchst und Frankfurt
Hauptbahnhof die Züge der S-Bahn-Linien S1 und S2 sowie
die Züge des Regionalverkehrs (Linien SE10, RE/RB20) genutzt werden.
Im Kohlruß 2, 65835 Liederbach am Ts.
Telefon: 06196 651238-0
Telefax: 06196 651238-5
[email protected]
Verbrechern auf der Spur
das Detektiv-Seminar mit Alex
für Kinder von 9 bis 13 Jahren
am Freitag, 13. November 2015
von 19.30 – 22.30 Uhr in der Bücherei Liederbach
Das Team der Bücherei Liederbach sucht mal wieder (wie eigentlich jedes Jahr) Jungen und Mädchen zwischen 9 und 13
Jahren, die Spaß an kniffligen Kriminalfällen haben und mehr
über Detektive und deren Arbeit erfahren wollen ... denn am
Freitag, dem 13. November 2015 ist es wieder so weit: der
bekannte Detektiv Alex von der Wiesbadener Detektei Adler
kommt nach Liederbach in die Bücherei und wird eines seiner beliebten Seminare für Nachwuchs-Detektive halten und
dabei in die Geheimnisse seiner Ermittlungstätigkeit einweihen.
Bei der Veranstaltung wird nicht nur ein Täter anhand seiner
Spuren überführt, die Kinder lernen auch, wie ein richtiger
Detektiv arbeitet, was er für Hilfsmittel braucht, wie man
überhaupt Detektiv wird, und was man als Detektiv für Rechte und Pflichten hat. Alexander Schrumpf, der an einer richtigen Detektivschule auch „große“ Detektive unterrichtet, bildet
die Kids zu Profischnüfflern aus.
Da die Anzahl der Teilnahmeplätze begrenzt ist, bitten wir um
verbindliche und persönliche Anmeldung in der Bücherei. Die
Kostenbeteiligung beträgt pro Kind 5,00 € und ist bei der Anmeldung zu entrichten. Damit jedes Kind nach bestandenem
Seminar einen Ausweis bekommt, brauchen wir außer Vorund Nachnamen auch ein Passbild.
An Samstagen und Sonntagen bleibt der Fahrplan im Baustellenzeitraum nahezu unverändert zum Regelfahrplan.
Weitere Informationen dazu sowie den Sonderfahrplan finden Sie unter www.mtv-web.de.
Für Sie Abfall – für andere wertvoll
Unter diesem Stichwort werden folgende gut erhaltene Gegenstände kostenlos abgegeben:
Materialschrank für Papier mit 10 Schubladen, teilbar, Größe
135 x 100 x 113 cm.
Interessierte erfahren Näheres unter der Tel.-Nr. 0171 1429445
Liederbach am Taunus, 6. Oktober 2015
Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin
GEMEINDE
LIEDERBACH AM TAUNUS
Im Kohlruß 2, 65835 Liederbach am Ts.
Telefon: 06196 651238-0
Telefax: 06196 651238-5
[email protected]
Wir spielen wieder!
…und laden Sie herzlich ein zum …
Spieleabend in der Bücherei Liederbach
am Freitag, 6. November 2015 um 20.00 Uhr
Frank Solnitzky ist Inhaber der Spieleberatung in Schlüchtern/Niederzell und bietet in seinem Laden über 2000 Gesellschaftsspiele zum Kaufen oder Leihen an. Seit seiner Jugend
spielt er leidenschaftlich gern Brett- und Kartenspiele und hat
sich über die letzten zehn Jahre zu einem Spielefachmann
entwickelt. Er wird an diesem Abend zahlreiche neue und aktuelle Spiele mitbringen, vorstellen und spielen lassen.
Die Teilnahme kostet 3,– €. Karten sind in der Bücherei erhältlich.
Weitere Informationen: Bücherei Liederbach, Im Kohlruß 2,
65835 Liederbach, Telefon 06196 6512380
Liederbacher Amtsblatt KW 41 – 10. 10. 2015 – Seite 5
Stadt Kelkheim (Taunus)
Der Magistrat
STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Kelkheim (Taunus) sucht zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter
für die Stadtkasse mit 19,50 Wochenstunden.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die Buchführung bei Einnahme- u. Auszahlungsanordnungen
einschließlich der Überweisungen und die kassenmäßige
Abwicklung der Löhne und Gehälter, Mahn- u. Vollstreckungswesen, Überwachung von Personenkonten für
Steuern und Abgaben sowie die Einnahme und Ausgabe
von Bargeld im Vertretungsfall.
Wir erwarten:
–eine abgeschlossene Verwaltungsausbildung oder
kaufmännische Ausbildung (Verwaltungserfahrung ist
wünschenswert)
–Kenntnisse in der kaufmännischen Buchführung bzw.
Doppik
– gute EDV-Kenntnisse (MS-Office)
–sicheres und höfliches Auftreten gegenüber Bürgerinnen
und Bürgern
– Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität
– selbstständiges Arbeiten
Wir bieten:
–einen modernen Arbeitsplatz mit aktueller Informationsund Kommunikationstechnik
–die Mitarbeit in einem aufgeschlossenen Team
–Fortbildungsmöglichkeiten
–leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD (bis max.
Entgeltgruppe 8)
–alle im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen (u. a.
Zusatzversorgung, Leistungsentgelt)
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert.
Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den
Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene
Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im
Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene
Tätigkeit dienlich sind.
Bei gleicher Eignung werden Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr bevorzugt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann erwarten wir Ihre qualifizierte Bewerbung mit den
üblichen Unterlagen bis zum 23. Oktober 2015 an den
Magistrat der Stadt Kelkheim (Taunus)
Personal- und Organisationsamt
Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus)
Haben Sie noch Fragen? Der Leiter des Amtes für Finanzen, Herr Alisch, Telefon 06195 803-400 und der Leiter der
Stadtkasse, Herr Bayer, Telefon 06195 803-450 geben Ihnen
gerne Auskunft.
Im Internet finden Sie uns unter: www.kelkheim.de
KELKHEIM (TAUNUS), 30. SEPTEMBER 2015
DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER
Liederbacher Amtsblatt KW 41 – 10. 10. 2015 – Seite 6
Stadt Kelkheim (Taunus)
Der Magistrat
STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Kelkheim (Taunus) sucht zum 1. November 2015 eine
Reinigungskraft (m/w)
auf Minijob-Basis
für die Vertretung von bestehendem Reinigungspersonal
der städtischen Außenstelle mit Jahresstundenkontingent.
Wir erwarten:
–Erfahrung in der Gebäude- und Büroreinigung
– einen sorgfältigen Umgang mit Reinigungsmitteln
– gute Deutschkenntnisse
– hohe Flexibilität bezüglich der Vertretungszeiten
– selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
Wir bieten:
– die Mitarbeit in einem engagierten Team
– leistungsgerechte Bezahlung nach TVöD Entgeltgruppe 2
–alle im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen
(u.a. Zusatzversorgung, Leistungsentgelt)
Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 16.
Oktober 2015 an den
Magistrat der Stadt Kelkheim (Taunus)
Personal- und Organisationsamt
Postfach 1560, 65779 Kelkheim (Taunus)
Gerne können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an
[email protected] senden. Für Rückfragen stehen
Ihnen Herr Jäckel, Telefon 06195 803-211 bzw. Frau Walter,
Telefon 06195 803-210 gerne zur Verfügung.
KELKHEIM (TAUNUS), 25. SEPTEMBER 2015
DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER
Homepage und E-Mail-Adressen
der Gemeinde Liederbach
Homepage: www.liederbach-taunus.de
ÄMTER UND E-MAIL-ADRESSEN
Bürgermeisterin Eva Söllner [email protected]
Bauamt [email protected]
Bauhof [email protected]
Bücherei [email protected]
Hauptamt [email protected]
Gemeindeverwaltung zentral [email protected]
Gemeindekasse kasse@liederbach-taunus. de
Gewerbeamt/Steueramt [email protected]
Kämmerei [email protected]
Kindertagesstätten
[email protected]
Sport- u. Kulturamt, Liederbachhalle
[email protected]
Ordnungsamt
[email protected]
Stellenausschreibung der vhs Volkshochschule Main-Taunus-Kreis
Wir suchen: Lehrkräfte DaF/DaZ in Festanstellung
an der vhs Main-Taunus-Kreis, mit 100 % der tariflichen Arbeitszeit nach Entgeltgruppe TVöD 11,
zunächst befristet bis 31. Dezember 2017
Ihre Aufgabe:
Durchführung des Sprachunterrichts in folgenden Kursangeboten:
• Integrationskurse (nach den Förderrichtlinien des BAMF)
• Berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF)
• Deutschkurse für Asylbewerber
• Alphabetisierung (Einarbeitung durch die vhs möglich)
•Prüfungsvorbereitung
•Orientierungskurse
Durchführung von Einstufungstests und Sprachkompetenzfeststellungen
Mitwirken bei der Verwaltung der Förderprogramme
Wir erwarten:
•Abgeschlossenes Hochschulstudium DaF/DaZ bzw. Germanistik/moderne Fremdsprachen mit 2.
Staatsexamen und/oder
• BAMF Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen (gemäß § 15 Absatz 1 und 2 IntV)
• Alternativ: Hochschulabschluss Germanistik, Erwachsenenbildung, Pädagogik, Sozialpädagogik, •Psychologie mit Sprachlehrerfahrung und Bereitschaft die BAMF Zulassung anzustreben (bei ausl.
Studienabschlüssen: Deutschkenntnisse auf C2 Niveau)
• Erfahrung in der Erwachsenenbildung
•Flexibilität, da der Unterricht in den Angebotsschienen 9.00-12.15 Uhr, 13.00-16.15 Uhr und
18.00-21.15 Uhr stattfindet. Ein Anspruch auf ausschließlichen Einsatz im Vormittags- und
Nachmittagsunterricht besteht nicht.
• Interkulturelle Kompetenz und Empathie für die Zielgruppe
• Präsentations- und Moderationstechniken
•Motivationsfähigkeit
• Konflikt- und Kritikfähigkeit
Wir bieten:
Eine interessante und abwechslungsreiche Aufgabe mit einer Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TVöD
Interesse?Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 25. Oktober
2015 an: Volkshochschule Main-Taunus-Kreis, Regina Seibel, Pfarrgasse 38, 65719 Hofheim, gerne
auch per E-Mail: [email protected]
Noch Fragen?
Wenden Sie sich bitte an Frau Schöbel-Junghans, Telefon 06192 990-135
Die vhs Main-Taunus-Kreis sucht Kursleiter/-innen für Deutsch als Fremdsprache für
folgende Einsatzbereiche:
•
•
•
•
Deutschkurse für Asylbewerber
Integrationskurse (BAMF)
Alphabetisierungskurse (BAMF)
ESF-BAMF-Maßnahmen für berufsbezogenes Deutsch
Folgende Voraussetzungen sollten Sie je nach Einsatzwunsch mitbringen:
•Qualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet (Studium Deutsch als Fremd-/Zweitsprache,
Germanistik oder Linguistik)
•Unterrichtserfahrung in Deutsch und/oder Deutsch als Fremdsprache mit unterschiedlichen
Zielgruppen und Einzelpersonen
• Zulassung als Kursleitung für Integrationskurse (BAMF) nur für den Einsatz in diesen Kursen
•Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen (BAMF) nur für den Einsatz in
diesen Kursen
• Interesse an der Arbeit mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen
• Zuverlässigkeit und Engagement
•Teamfähigkeit
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
vhs Main-Taunus-Kreis, z. H. Frau Kerstin Rohlfs-Wachs
Pfarrgasse 38, 65719 Hofheim
Telefon: 06192 9901-27, Fax: 06192 9901-45
E-Mail: [email protected]
Liederbacher Amtsblatt KW 41 – 10. 10. 2015 – Seite 7
Anmeldung zum 35.Weihnachtsmarkt 2015
2. Adventssonntag, 6. Dezember 2015
Aufbau Samstag, 5. Dezember 2015 ab 13.00 Uhr
Verein: ________________________________________________________________________________
Ansprechpartner: _______________________________________________________________________
Adresse: _______________________________________________________________________________
Telefon/Fax/Mail: ______________________________________________________________________
Es wird angeboten: ____________________________________________________________________
Es wird benötigt (bitte Anzahl angeben):
Hütte ______________________________________________________
Strom _____________________________________________________
Kraftstrom (inkl. Anschlusswert) ___________________________
Tische _____________________________________________________
Bänke _____________________________________________________
Sonstiges __________________________________________________
___________________________________________________________
Anmeldeschluss:
Sonntag, 25. Oktober 2015
Abschlussbesprechung: Mittwoch, 28. Oktober 2015, 19.00 Uhr
Standgebühr:überweisen Sie die Standgebühr von 35,– € bis zum
30. November 2015 auf das Konto der Gemeinde Liederbach
BIC: HELADEF1TSK
IBAN: DE72 5125 0000 0057 0253 36
Der Erlös wird folgender Institution gespendet: _____________________________________________
Spendenübergabe am Montag, 18. Januar 2016, 19.30 Uhr in der Liederbachhalle
Liederbach am Taunus, den ______________________________________________________________
(Unterschrift)
Liederbacher Amtsblatt KW 41 – 10. 10. 2015 – Seite 8