Ausbildung für Chorleiter/innen Weiterbildung für Stimmführer/innen und Sänger/innen Ziele und Anliegen Voraussetzungen Zielgruppen Referenten und Leitung Unsere Kursangebote Unterrichtsinhalte und Stundenpläne Allgemeine Richtlinien Unterrichtsmodus Musikkunde und Gehörbildung Prüfungsmodalitäten Allgemeines und Prüfungsmodalitäten Ziele und Anliegen: Die Chorakademie bietet eine fundierte Aus- und Weiterbildung im chorischen Bereich mit den Schwerpunkten Chorleitung und Chorgesang sowie dem Anspruch einer qualitativen Förderung des Nachwuchses und all jener, die sich auf dem Gebiet des Chorgesanges fortbilden möchten. Es werden 5 Module pro Jahr für Chorleiter/innen und Sänger/Innen durchgeführt. Das modulare Kurssystem wird an Wochenenden angeboten, drei Module pro Jahr sind für die Ausbildung zum/zur Chorleiter/in verpflichtend. Es ist vorgesehen, dass die Ausbildung in 2 Jahren abgeschlossen wird, zumindest aber innerhalb von maximal 3 Jahren beendet werden muss. Voraussetzungen: · gute Kenntnisse des Notenlesens und der Tonarten · Aufgeschlossenheit gegenüber innovativer Ansätze und neuer Literatur · Interesse sich weiterzubilden Zielgruppen: · angehende und aktive Chorleiter/innen von Gesangsgruppen, Singvereinen und Schulchören · Stimmführer/innen und Sänger/innen · Lehrer/innen, Musikpädagogen/innen, Leiter/innen von Kinder- und Jugendgruppen · Kindergartenpädagogen/innen · Animateure/innen des Tourismusbereichs Das musikalische (a-capella) Repertoire umfasst klassische, moderne und geistliche Chorliteratur sowie Kärntner- und Volkslieder. Die Literatur sollte ausgewogen sein, d.h. eine sinnvolle Kombination von geistlichen und weltlichen sowie Popularmusik und klassischen Liedern (von der Polyphonie bis zur Gegenwart) bieten. Ausmaß pro Modul: 6 bis 10 Stücke. Referenten Es unterrichten Musikuniversitäten renommierte Dozenten/innen und Pädagogen/Innen von und Experten/innen unterschiedlicher Fachbereiche. Künstlerische Leitung/Kollegium: Mag. Gerd Kenda, Mag. Manfred Länger, Dr. Christian Liebhauser-Karl Unsere Kursangebote: Ausbildung für Chorleiter/innen Zweijähriger Lehrgang mit jeweils 5 Modulen pro Jahr, eingeteilt in je 5 Module innerhalb der Basis- und 5 Module in der Fortgeschrittenen-Gruppe. Es sind 2 Prüfungen vorgesehen (siehe Prüfungsmodalitäten) Unterrichtsfächer: · Chorische- und Einzelstimmbildung, Stimmanalyse · Sprech- und Atemtechnik · Didaktik und Methodik der Chorleitung · Dirigiertechnik · Erarbeiten von Chorliteratur · Musikkunde und Gehörbildung · Körpersprache und Bühnenpräsentation · Rhythmusschulung Weiterbildung für Stimmführer/innen und Sänger/innen Effiziente Schulung in diversen Bereichen des Chorgesangs, 5 Module pro Jahr werden angeboten; keine Prüfungen vorgesehen. Unterrichtsfächer: · Chorische- und Einzelstimmbildung, Stimmanalyse · Sprech- und Atemtechnik · Vokal- und Ensemblepraxis, Blattsingen, Phrasierung · Erarbeiten von Chorliteratur · Musikkunde und Gehörbildung · Körpersprache und Bühnenpräsentation · Rhythmusschulung · Chorische- und Einzelstimmbildung · Erarbeiten altersspezifischer Chorliteratur · Didaktik und Methodik der Chorleitung · Dirigiertechnik · Rhythmusschulung und Bodypercussion · Körpersprache und Bühnenpräsentation Stundenplan und Unterrichtsinhalte/Ausbildung für Chorleiter/innen: · Stücke erarbeiten, Dirigiertechnik- und Didaktik, Basis/Fortgeschritten getrennt: 6 Stunden · Stücke erarbeiten, Dirigiertechnik- und Didaktik Plenum: 5,5 – 6 Stunden · Schlagtechnik/Üben mit der Stimmgabel: 2 Stunden · Musikkunde und Gehörbildung: 2 Stunden · Vertiefungsgebiet, wie Stimme, Körper, Atem, etc.: 3 Stunden · Chorisches warm up: 1,5 Stunden · Einzelstimmbildung: 30 Minuten (je nach zeitlicher Verfügbarkeit weitere 30 Minuten nach Absprache möglich) · Optional: Einzelunterricht Klavier/Korrepetition: 30 Minuten Gesamtstundenanzahl: 20 bis 22 Stunden pro Modul Stundenplan und Unterrichtsinhalte/Weiterbildung für Stimmführer/innen und Sänger/innen: · Stücke erarbeiten, Basis/Fortgeschritten getrennt: 6 Stunden Die Sänger/innen können selbst entscheiden welcher Gruppe sie beiwohnen möchten (außer wenn eine Gruppe viel weniger Teilnehmer hat) · Stücke erarbeiten Plenum: 5,5 – 6 Stunden · Vokalpraxis, Blattsingen: 2 Stunden · Musikkunde und Gehörbildung: 2 Stunden · Vertiefungsgebiet, wie Stimme, Körper, Atem, etc.: 3 Stunden · Chorisches warm up: 1,5 Stunden · Einzelstimmbildung: zweimal 30 Minuten Gesamtstundenanzahl: 20 bis 22 Stunden Es ist ratsam sich auf die zwei Stunden, die die Sänger/innen getrennt von den Chorleiter/innen besuchen, vorzubereiten und den Unterricht abwechslungsreich zu gestalten. Es sollten nicht nur Übungen des Blattlesens praktiziert werden, sondern es kann durchaus auf unterschiedliche Aspekte der „Vokalpraxis“ wie z.B. spezielle Übungen der Stimmbildung, Gehörbildung, evtl. Improvisationen, „freies Singen“ ohne Noten (chantingAnsatz) eingegangen werden. Allgemeine Richtlinien: Es handelt sich um eine vom Land Kärnten geförderte Ausbildung und es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnehmer/innen die folgenden Punkte verbindlich sind: Diesbezüglich obliegt es der organisatorischen Leitung wie gleichermaßen auch den anwesenden Referenten/Referentinnen für die Einhaltung der Rahmenbedingungen zu sorgen: · Pünktlichkeit und Einhaltung des Stundenplanes bzw. der Pausenzeiten. · Die Teilnahme an allen Unterrichtseinheiten ist generell verpflichtend. Der Erhalt einer Teilnahmebestätigung bestätigt die Anrechnung des jeweiligen Moduls. Der Erhalt der Bestätigung ist an die komplette Stundenteilnahme gebunden. · Den Referenten werden von der organisatorischen Leitung Angaben zu den Teilnehmer/innen ihrer Gruppe ausgehändigt. Es wird darum gebeten, Bemerkungen und Beurteilungen zu den TeilnehmerInnen, besonders wenn diese vor der Gruppe dirigieren, auf den Blättern handschriftlich zu vermerken und am Ende des Moduls der org. Leitung auszuhändigen, die die Kommentare digital überträgt. · Hausaufgaben: es steht den Referenten frei, Arbeitsaufträge wie etwa das Erarbeiten von Probenkonzepten, div. Vorbereitungen zu Liedern, Kanons etc. zu erteilen (trotz wechselnder Referenten). Zu Beginn des nächsten Moduls wird nach etwaigen Hausübungen gefragt und selbige, soweit wie möglich, in den Unterricht eingebracht. Unterrichtsmodus: Der Unterricht ist prinzipiell praxisbezogen ausgerichtet und die Teilnehmer/innen werden zum Dirigieren ermutigt. In der Gruppe und mit Hilfe der Referenten werden Hemmschwellen (erste Versuche des Dirigierens), die zu Beginn normal und verständlich sind, überwunden. Wir legen Wert auf direkten Austausch mit den Referenten und Rückmeldungen während der Module, genauso wie auf eine wertschätzende, angenehme Atmosphäre. Die organisatorische Leitung ist während der Kurse weitgehend vor Ort und Anregungen bzw. etwaige Problematiken können sofort angesprochen werden. Ferner gibt es am Ende des Moduls die Möglichkeit eines anonymen Bewertungs- bzw. Rückmeldesystems, das von der künstlerischen und organisatorischen Leitung analysiert und besprochen und worauf, soweit möglich, reagiert wird. Musikkunde und Gehörbildung: Das Unterrichtsfach wird parallel zum Spezialgebiet eines Moduls (Vertiefungsfächer Stimme, Körper, Rhythmus etc.) angeboten, eingeteilt in eine Basis- und FortgeschrittenenGruppe. Der Stundenplan ist so aufgebaut, dass jede/r Teilnehmer/in beide Materien besuchen kann, dh. Musikkunde zwei Stunden und das Vertiefungsgebiet ebenfalls für zwei Stunden. Es wird darauf hingewiesen, dass Musikkunde/Gehörbildung verpflichtend ist. Wir stellen ab Mitte Jänner 2014 ein Skriptum zur Verfügung, das den Stoff aller zehn Module und das zu erlangende Wissen zusammenfasst. Ausgehend von der Beherrschung des Quintenzirkels und der Intervalle, sollte schließlich das schriftliche Transponieren eines vierstimmigen Satzes beherrscht werden können. Vom jeweiligen Referenten des Faches kann innerhalb der Basis-Gruppe vorab geklärt werden, wo die Teilnehmer hinsichtlich ihrer Vorkenntnisse stehen, dh. innerhalb der Stufe 15 (Module). Der Anfangsstoff kann kurz erklärend rekapituliert werden, damit zumindest ein Fundament für eigenes Erlernen möglich wird, ansonsten kann aber innerhalb der für die Basis vorgesehenen Unterrichtinhalte vorgegangen werden. Prüfungsmodalitäten – Ausbildung zum/zur Chorleiter/in Die Ausbildung sieht zwei Prüfungen voraus: Eine Übertrittsprüfung, die ab dem 5. Modul absolviert werden kann und eine Abschlussprüfung ab dem 10. Modul (bzw. dem 5. Modul/Fortgeschritten). Wer zu einer Prüfung antreten möchte, deponiert das (gerne auch mündlich) zu Beginn des vorhergehenden Moduls (d.h. ein Modul VOR demjenigen der Prüfung). Der jeweilige Referent beurteilt dann während des Kurses ob die notwendigen Voraussetzungen für einen Antritt zur Prüfung bereits gegeben sind oder nicht. Übertrittsprüfung: Diese kurze Prüfung, die von den jeweiligen Chorleitungs-Referenten/Referentinnen abgenommen wird, befähigt zum Übertritt von der Basis- in die Fortgeschrittenen-Gruppe. Der/die Prüfungskandidatin deponiert via mail oder per Post spätestens 21 Tage vor dem Prüfungsdatum drei einfache drei- bis vierstimmige Lieder (a capella und mind. Sopran/Alt/Bass) bei der org. Leitung, die jedoch nicht so bekannt sein dürfen, dass eine Einstudierung nicht mehr notwendig wäre (z.B. gängige Kärntnerlieder). Das künstlerische Kollegium entscheidet, ob die Lieder geeignet sind. Zu Beginn des Moduls wird dem/der Prüfungskandidatin mitgeteilt, welches Prüfungslied vom künstlerischen Kollegium gewählt wurde. Dauer der Prüfung: ca. 15 Minuten Beurteilung der Prüfung: durch die jeweils anwesenden Referenten Chorleitung Basis und Fortgeschritten Prüfungsanforderungen für die Übertrittsprüfung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Eindeutiges Aviso Korrektes Angeben der Töne (Stimmgabel) Hilfreiches Schlagbild Adäquate Haltung der Arme und Hände Sinnvolle Probenabschnitte setzen Erkennen von etwaigen Fehlern und darauf reagieren/einfordern Akustischer Dirigent (d.h. auch wenn der Chor in den Noten haftet oder zu wenig reagiert, akustische Zeichen geben) 8. Erreichen des Chores Mehr als die Hälfte der oben genannten Kriterien müssen für ein positives Ergebnis (Erlaubnis zum Übertritt in die Fortgeschrittenen-Gruppe) erfüllt werden. Abschlussprüfung: Dasselbe Prozedere wie bei der oben beschriebenen Übertrittsprüfung, jedoch sollten die Lieder einen höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen. Zu Beginn des Moduls wird dem/der Prüfungskandidatin mitgeteilt, welche zwei Lieder einstudiert werden. Ferner können die Referenten auch ein Frage aus dem Bereich der Musikkunde stellen (Inhalt des Skriptums) Dauer der Prüfung: ca. 30 Minuten Beurteilung der Prüfung: jeweilige Referenten Chorleitung Basis und Fortgeschritten Der jeweilige Referent (Gruppe Basis- bzw. Fortgeschritten) sollte während des Kurses ein erhöhtes Augenmerk auf die Prüfungskandidaten/innen legen und am Ende zu einer Entscheidung kommen, die entweder eine Prüfung befürwortet (das gilt für Übertritt und Abschluss) oder von selbiger abrät. Der Entschluss ist in den Anmerkungen zu den Teilnehmer/innen schriftlich festzuhalten. Alle Prüfungen werden protokolliert, dh. beide Chorleitungs-Referenten (Basis und Fortgeschritten) notieren sich Anmerkungen zu den Prüfungen (positive wie negative Aspekte), beraten sich nach erfolgter Prüfung und besprechen das Ergebnis mit dem/der Prüfungskandidatin. Die organisatorische Leitung überträgt die Notizen und händigt sie dem/der Prüfungsabsolventin aus. Bei der Übertrittsprüfung geht es nur um die Entscheidung ob der/die Teilnehmer/in in die Fortgeschrittenen-Gruppe wechseln kann, bei der Abschlussprüfung ist eine Bewertung nach gutem/sehr gutem/ausgezeichnetem Erfolg möglich. Prüfungsanforderungen für die Abschlussprüfung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Eindeutiges Aviso Korrektes Angeben der Töne (Stimmgabel) Hilfreiches Schlagbild Adäquate Haltung der Arme und Hände Sinnvolle Probenabschnitte setzen Sinnvolle Stimmkombinationen beim Einstudieren Erkennen von etwaigen Fehlern und darauf reagieren/einfordern Akustischer Dirigent (d.h. auch wenn der Chor in den Noten haftet oder zu wenig reagiert, akustische Zeichen geben) 9. Eigene musikalische Vorstellungen/Ideen des Liedes umsetzen 10. Probenatmosphäre schaffen 11. Tempovorstellungen auf den Chor übertragen und Tempo halten bzw. einfordern 12. Kommunikation während des Dirigierens Die Prüfungsbeurteilung obliegt der Modulleitung, dh. dem Referenten für Chorleitung. Stand Oktober 2015
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