als

Ausbildung für Chorleiter/innen
Weiterbildung für Stimmführer/innen und Sänger/innen
Ziele und Anliegen
Voraussetzungen
Zielgruppen
Referenten und Leitung
Unsere Kursangebote
Unterrichtsinhalte und Stundenpläne
Allgemeine Richtlinien
Unterrichtsmodus
Musikkunde und Gehörbildung
Prüfungsmodalitäten
Allgemeines und Prüfungsmodalitäten
Ziele und Anliegen:
Die Chorakademie bietet eine fundierte Aus- und Weiterbildung im chorischen Bereich mit
den Schwerpunkten Chorleitung und Chorgesang sowie dem Anspruch einer qualitativen
Förderung des Nachwuchses und all jener, die sich auf dem Gebiet des Chorgesanges
fortbilden möchten.
Es werden 5 Module pro Jahr für Chorleiter/innen und Sänger/Innen durchgeführt.
Das modulare Kurssystem wird an Wochenenden angeboten, drei Module pro Jahr sind für
die Ausbildung zum/zur Chorleiter/in verpflichtend. Es ist vorgesehen, dass die Ausbildung in
2 Jahren abgeschlossen wird, zumindest aber innerhalb von maximal 3 Jahren beendet werden
muss.
Voraussetzungen:
· gute Kenntnisse des Notenlesens und der Tonarten
· Aufgeschlossenheit gegenüber innovativer Ansätze und neuer Literatur
· Interesse sich weiterzubilden
Zielgruppen:
· angehende und aktive Chorleiter/innen von Gesangsgruppen, Singvereinen und
Schulchören
· Stimmführer/innen und Sänger/innen
· Lehrer/innen, Musikpädagogen/innen, Leiter/innen von Kinder- und Jugendgruppen
· Kindergartenpädagogen/innen
· Animateure/innen des Tourismusbereichs
Das musikalische (a-capella) Repertoire umfasst klassische, moderne und geistliche
Chorliteratur sowie Kärntner- und Volkslieder.
Die Literatur sollte ausgewogen sein, d.h. eine sinnvolle Kombination von geistlichen und
weltlichen sowie Popularmusik und klassischen Liedern (von der Polyphonie bis zur
Gegenwart) bieten. Ausmaß pro Modul: 6 bis 10 Stücke.
Referenten
Es unterrichten
Musikuniversitäten
renommierte Dozenten/innen
und
Pädagogen/Innen
von
und
Experten/innen
unterschiedlicher
Fachbereiche.
Künstlerische Leitung/Kollegium:
Mag. Gerd Kenda, Mag. Manfred Länger, Dr. Christian Liebhauser-Karl
Unsere Kursangebote:
Ausbildung für Chorleiter/innen
Zweijähriger Lehrgang mit jeweils 5 Modulen pro Jahr, eingeteilt in je 5 Module innerhalb
der Basis- und 5 Module in der Fortgeschrittenen-Gruppe. Es sind 2 Prüfungen vorgesehen
(siehe Prüfungsmodalitäten)
Unterrichtsfächer:
· Chorische- und Einzelstimmbildung, Stimmanalyse
· Sprech- und Atemtechnik
· Didaktik und Methodik der Chorleitung
· Dirigiertechnik
· Erarbeiten von Chorliteratur
· Musikkunde und Gehörbildung
· Körpersprache und Bühnenpräsentation
· Rhythmusschulung
Weiterbildung für Stimmführer/innen und Sänger/innen
Effiziente Schulung in diversen Bereichen des Chorgesangs, 5 Module pro Jahr werden
angeboten; keine Prüfungen vorgesehen.
Unterrichtsfächer:
· Chorische- und Einzelstimmbildung, Stimmanalyse
· Sprech- und Atemtechnik
· Vokal- und Ensemblepraxis, Blattsingen, Phrasierung
· Erarbeiten von Chorliteratur
· Musikkunde und Gehörbildung
· Körpersprache und Bühnenpräsentation
· Rhythmusschulung
· Chorische- und Einzelstimmbildung
· Erarbeiten altersspezifischer Chorliteratur
· Didaktik und Methodik der Chorleitung
· Dirigiertechnik
· Rhythmusschulung und Bodypercussion
· Körpersprache und Bühnenpräsentation
Stundenplan und Unterrichtsinhalte/Ausbildung für Chorleiter/innen:
· Stücke erarbeiten, Dirigiertechnik- und Didaktik, Basis/Fortgeschritten getrennt: 6
Stunden
· Stücke erarbeiten, Dirigiertechnik- und Didaktik Plenum: 5,5 – 6 Stunden
· Schlagtechnik/Üben mit der Stimmgabel: 2 Stunden
· Musikkunde und Gehörbildung: 2 Stunden
· Vertiefungsgebiet, wie Stimme, Körper, Atem, etc.: 3 Stunden
· Chorisches warm up: 1,5 Stunden
· Einzelstimmbildung: 30 Minuten (je nach zeitlicher Verfügbarkeit weitere 30 Minuten
nach Absprache möglich)
· Optional: Einzelunterricht Klavier/Korrepetition: 30 Minuten
Gesamtstundenanzahl: 20 bis 22 Stunden pro Modul
Stundenplan und Unterrichtsinhalte/Weiterbildung für Stimmführer/innen und Sänger/innen:
· Stücke erarbeiten, Basis/Fortgeschritten getrennt: 6 Stunden
Die Sänger/innen können selbst entscheiden welcher Gruppe sie beiwohnen
möchten (außer wenn eine Gruppe viel weniger Teilnehmer hat)
· Stücke erarbeiten Plenum: 5,5 – 6 Stunden
· Vokalpraxis, Blattsingen: 2 Stunden
· Musikkunde und Gehörbildung: 2 Stunden
· Vertiefungsgebiet, wie Stimme, Körper, Atem, etc.: 3 Stunden
· Chorisches warm up: 1,5 Stunden
· Einzelstimmbildung: zweimal 30 Minuten
Gesamtstundenanzahl: 20 bis 22 Stunden
Es ist ratsam sich auf die zwei Stunden, die die Sänger/innen getrennt von den
Chorleiter/innen besuchen, vorzubereiten und den Unterricht abwechslungsreich zu gestalten.
Es sollten nicht nur Übungen des Blattlesens praktiziert werden, sondern es kann durchaus
auf unterschiedliche Aspekte der „Vokalpraxis“ wie z.B. spezielle Übungen der
Stimmbildung, Gehörbildung, evtl. Improvisationen, „freies Singen“ ohne Noten (chantingAnsatz) eingegangen werden.
Allgemeine Richtlinien:
Es handelt sich um eine vom Land Kärnten geförderte Ausbildung und es wird darauf
hingewiesen, dass für die Teilnehmer/innen die folgenden Punkte verbindlich sind:
Diesbezüglich obliegt es der organisatorischen Leitung wie gleichermaßen auch den
anwesenden Referenten/Referentinnen für die Einhaltung der Rahmenbedingungen zu sorgen:
· Pünktlichkeit und Einhaltung des Stundenplanes bzw. der Pausenzeiten.
· Die Teilnahme an allen Unterrichtseinheiten ist generell verpflichtend. Der Erhalt
einer Teilnahmebestätigung bestätigt die Anrechnung des jeweiligen Moduls. Der
Erhalt der Bestätigung ist an die komplette Stundenteilnahme gebunden.
· Den Referenten werden von der organisatorischen Leitung Angaben zu den
Teilnehmer/innen ihrer Gruppe ausgehändigt. Es wird darum gebeten, Bemerkungen
und Beurteilungen zu den TeilnehmerInnen, besonders wenn diese vor der Gruppe
dirigieren, auf den Blättern handschriftlich zu vermerken und am Ende des Moduls
der org. Leitung auszuhändigen, die die Kommentare digital überträgt.
· Hausaufgaben: es steht den Referenten frei, Arbeitsaufträge wie etwa das Erarbeiten
von Probenkonzepten, div. Vorbereitungen zu Liedern, Kanons etc. zu erteilen (trotz
wechselnder Referenten). Zu Beginn des nächsten Moduls wird nach etwaigen
Hausübungen gefragt und selbige, soweit wie möglich, in den Unterricht eingebracht.
Unterrichtsmodus:
Der Unterricht ist prinzipiell praxisbezogen ausgerichtet und die Teilnehmer/innen werden
zum Dirigieren ermutigt. In der Gruppe und mit Hilfe der Referenten werden
Hemmschwellen (erste Versuche des Dirigierens), die zu Beginn normal und verständlich
sind, überwunden. Wir legen Wert auf direkten Austausch mit den Referenten und
Rückmeldungen während der Module, genauso wie auf eine wertschätzende, angenehme
Atmosphäre.
Die organisatorische Leitung ist während der Kurse weitgehend vor Ort und Anregungen
bzw. etwaige Problematiken können sofort angesprochen werden. Ferner gibt es am Ende des
Moduls die Möglichkeit eines anonymen Bewertungs- bzw. Rückmeldesystems, das von der
künstlerischen und organisatorischen Leitung analysiert und besprochen und worauf, soweit
möglich, reagiert wird.
Musikkunde und Gehörbildung:
Das Unterrichtsfach wird parallel zum Spezialgebiet eines Moduls (Vertiefungsfächer
Stimme, Körper, Rhythmus etc.) angeboten, eingeteilt in eine Basis- und FortgeschrittenenGruppe. Der Stundenplan ist so aufgebaut, dass jede/r Teilnehmer/in beide Materien besuchen
kann, dh. Musikkunde zwei Stunden und das Vertiefungsgebiet ebenfalls für zwei Stunden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Musikkunde/Gehörbildung verpflichtend ist. Wir stellen ab
Mitte Jänner 2014 ein Skriptum zur Verfügung, das den Stoff aller zehn Module und das zu
erlangende Wissen zusammenfasst. Ausgehend von der Beherrschung des Quintenzirkels und
der Intervalle, sollte schließlich das schriftliche Transponieren eines vierstimmigen Satzes
beherrscht werden können.
Vom jeweiligen Referenten des Faches kann innerhalb der Basis-Gruppe vorab geklärt
werden, wo die Teilnehmer hinsichtlich ihrer Vorkenntnisse stehen, dh. innerhalb der Stufe 15 (Module). Der Anfangsstoff kann kurz erklärend rekapituliert werden, damit zumindest ein
Fundament für eigenes Erlernen möglich wird, ansonsten kann aber innerhalb der für die
Basis vorgesehenen Unterrichtinhalte vorgegangen werden.
Prüfungsmodalitäten – Ausbildung zum/zur Chorleiter/in
Die Ausbildung sieht zwei Prüfungen voraus:
Eine Übertrittsprüfung, die ab dem 5. Modul absolviert werden kann und eine
Abschlussprüfung ab dem 10. Modul (bzw. dem 5. Modul/Fortgeschritten).
Wer zu einer Prüfung antreten möchte, deponiert das (gerne auch mündlich) zu Beginn des
vorhergehenden Moduls (d.h. ein Modul VOR demjenigen der Prüfung). Der jeweilige
Referent beurteilt dann während des Kurses ob die notwendigen Voraussetzungen für einen
Antritt zur Prüfung bereits gegeben sind oder nicht.
Übertrittsprüfung:
Diese kurze Prüfung, die von den jeweiligen Chorleitungs-Referenten/Referentinnen
abgenommen wird, befähigt zum Übertritt von der Basis- in die Fortgeschrittenen-Gruppe.
Der/die Prüfungskandidatin deponiert via mail oder per Post spätestens 21 Tage vor dem
Prüfungsdatum drei einfache drei- bis vierstimmige Lieder (a capella und mind.
Sopran/Alt/Bass) bei der org. Leitung, die jedoch nicht so bekannt sein dürfen, dass eine
Einstudierung nicht mehr notwendig wäre (z.B. gängige Kärntnerlieder). Das künstlerische
Kollegium entscheidet, ob die Lieder geeignet sind. Zu Beginn des Moduls wird dem/der
Prüfungskandidatin mitgeteilt, welches Prüfungslied vom künstlerischen Kollegium gewählt
wurde.
Dauer der Prüfung: ca. 15 Minuten
Beurteilung der Prüfung: durch die jeweils anwesenden Referenten Chorleitung Basis und
Fortgeschritten
Prüfungsanforderungen für die Übertrittsprüfung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Eindeutiges Aviso
Korrektes Angeben der Töne (Stimmgabel)
Hilfreiches Schlagbild
Adäquate Haltung der Arme und Hände
Sinnvolle Probenabschnitte setzen
Erkennen von etwaigen Fehlern und darauf reagieren/einfordern
Akustischer Dirigent (d.h. auch wenn der Chor in den Noten haftet oder zu wenig
reagiert, akustische Zeichen geben)
8. Erreichen des Chores
Mehr als die Hälfte der oben genannten Kriterien müssen für ein positives Ergebnis
(Erlaubnis zum Übertritt in die Fortgeschrittenen-Gruppe) erfüllt werden.
Abschlussprüfung:
Dasselbe Prozedere wie bei der oben beschriebenen Übertrittsprüfung, jedoch sollten die
Lieder einen höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen. Zu Beginn des Moduls wird dem/der
Prüfungskandidatin
mitgeteilt,
welche
zwei
Lieder
einstudiert
werden.
Ferner können die Referenten auch ein Frage aus dem Bereich der Musikkunde stellen (Inhalt
des
Skriptums)
Dauer der Prüfung: ca. 30 Minuten
Beurteilung der Prüfung: jeweilige Referenten Chorleitung Basis und Fortgeschritten
Der jeweilige Referent (Gruppe Basis- bzw. Fortgeschritten) sollte während des Kurses ein
erhöhtes Augenmerk auf die Prüfungskandidaten/innen legen und am Ende zu einer
Entscheidung kommen, die entweder eine Prüfung befürwortet (das gilt für Übertritt und
Abschluss) oder von selbiger abrät. Der Entschluss ist in den Anmerkungen zu den
Teilnehmer/innen schriftlich festzuhalten. Alle Prüfungen werden protokolliert, dh. beide
Chorleitungs-Referenten (Basis und Fortgeschritten) notieren sich Anmerkungen zu den
Prüfungen (positive wie negative Aspekte), beraten sich nach erfolgter Prüfung und
besprechen das Ergebnis mit dem/der Prüfungskandidatin. Die organisatorische Leitung
überträgt die Notizen und händigt sie dem/der Prüfungsabsolventin aus.
Bei der Übertrittsprüfung geht es nur um die Entscheidung ob der/die Teilnehmer/in in die
Fortgeschrittenen-Gruppe wechseln kann, bei der Abschlussprüfung ist eine Bewertung nach
gutem/sehr gutem/ausgezeichnetem Erfolg möglich.
Prüfungsanforderungen für die Abschlussprüfung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Eindeutiges Aviso
Korrektes Angeben der Töne (Stimmgabel)
Hilfreiches Schlagbild
Adäquate Haltung der Arme und Hände
Sinnvolle Probenabschnitte setzen
Sinnvolle Stimmkombinationen beim Einstudieren
Erkennen von etwaigen Fehlern und darauf reagieren/einfordern
Akustischer Dirigent (d.h. auch wenn der Chor in den Noten haftet oder zu wenig
reagiert, akustische Zeichen geben)
9. Eigene musikalische Vorstellungen/Ideen des Liedes umsetzen
10. Probenatmosphäre schaffen
11. Tempovorstellungen auf den Chor übertragen und Tempo halten bzw. einfordern
12. Kommunikation während des Dirigierens
Die Prüfungsbeurteilung obliegt der Modulleitung, dh. dem Referenten für Chorleitung.
Stand Oktober 2015