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Informationsblatt
für die Teilnehmer des
4. ASORS-Jahreskongresses vom 27. – 28.03.2015 in München
Es handelt sich beim ASORS-Jahreskongress um eine durch Pharmafirmen gesponserte Veranstaltung.
Wir möchten mit diesem Informationsblatt nachdrücklich darauf hinweisen, dass die Übernahme der Kosten bei
einer Gesamtteilnahme und bei in Anspruch aller entstehenden gesponserten Leistungen (s. nachstehende
Auflistung) für Klinikärzte nur mit Vorlage einer Dienstherrengenehmigung gemäß § 331 Abs. 3 StGB
möglich ist.
Grundlage dieser Regelung sind die § 331 - 333 des Strafgesetzbuches zu „Vorteilsannahme, Bestechlichkeit und
Vorteilsgewährung“.
Als Gegenleistung werten wir Ihre aktive Teilnahme an den Workshops.
Für ASORS-Mitglieder / Referenten / Journalisten ist die Teilnahme am Kongress kostenfrei.
Für Nicht-ASORS-Mitglieder, die eine Registrierungspauschale (in Höhe von 80 € für Anmeldung bis zum
26.12.2014; 95 € für Anmeldung ab dem 27.12.2014; vor Ort: 110 €) zahlen müssen, ist die Vorlage einer
Dienstherrengenehmigung ebenfalls bindend, da die Teilnahmegebühr nicht die gesamten Kosten der
Kongressteilnahme deckt.
Die Registrierungspauschale berechtigt zur Teilnahme am Symposium und beinhaltet die Verpflegung während
des Kongresses. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist und die Anmeldungen nach Eingang
bearbeitet werden. Reisekosten (nur für Referenten max. 250 €) und Übernachtung werden für ASORS-Mitglieder
/ Referenten übernommen. Bitte beachten Sie, dass keine Flüge in der Business-Class erstattet werden.
Stornierungen müssen bis zum 17. März 2015 schriftlich an MCI erfolgen. Die Teilnahmegebühr wird nach Abzug
einer Bearbeitungsgebühr von 30 € zurückerstattet. Nach dem 17. März 2015 werden keine Stornierungen mehr
angenommen, Namensänderungen werden akzeptiert.
Nicht genutzte Hotelzimmer, die durch Sie verbindlich gebucht und durch uns bestätigt wurden, werden Ihnen
kostenpflichtig in Rechnung gestellt. Schriftliche Stornierungen (per Fax oder E-Mail an MCI) werden bis bei
ASORS-Mitgliedern / Referenten zwei Tage vor Kongressbeginn kostenfrei akzeptiert. Nicht-Mitglieder können
nach Buchung des Hotelzimmers nicht mehr kostenfrei stornieren.
Kosten die durch die Sponsoren übernommen werden
Tagungskosten (anteilige Kosten für wissenschaftliches Programm, Raummiete,
Technik, Verpflegung, Personalkosten, Organisation etc.)
Kosten
ca. 350 € pro Tag
60 €
Arbeitsessen am 27.03.2015
164 €
Übernachtungskosten, pro Nacht, inkl. Frühstück
(werden nur für ASORS-Mitglieder und Referenten übernommen; Nicht-ASORSMitglieder tragen ihre Übernachtungskosten selbst)
Reisekosten (werden nur für Referenten erstattet; alle anderen Teilnehmer tragen
ihre Reisekosten selbst)
max. 250 € (Referenten)
Ein Hinweis gilt hier auch den Referenten des Kongresses, die wir ebenfalls bitten, die Genehmigung ihres
Dienstherren gemäß § 331 Abs. 3 StGB, sofern es sich um Klinikärzte handelt, zur Teilnahme an diesem
Kongress vorzulegen.
Sollten Sie am Veranstaltungstag Ihre Dienstherrengenehmigung nicht vorlegen können, bestätigen Sie mit
Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular, diese bis 08.04.2015 nachzureichen. Anderenfalls würden wir Ihnen
die Kosten in Rechnung stellen. Alternativ besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die tatsächlich in Anspruch
genommenen Leistungen, ohne Vorlage der Dienstherrengenehmigung, vor Ort zu bezahlen.
Dieses Informationsblatt ist Bestandteil Ihrer Anmeldung zum 4. ASORS-Jahreskongress vom
27. – 28.03.2015 in München