Beratung Perspektive Ansprechpartner Anhand der beruflichen Grundqualifizierung zum/zur »Assistenten/in im Gastgewerbe« werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung in Unternehmen der Gastronomie sowie optional der Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge der Berufsbilder in der Gastronomie geschaffen. Diese beinhaltet neben der beruflichen Grundbildung einen Ausbildungsbaustein aus dem Lehrberuf »Fachkraft im Gastgewerbe (IHK)«, welcher (bei Erfüllen der sonstigen individuellen Voraussetzungen) zeitlich und inhaltlich auf möglich folgende Ausbildungs- und Umschulungszeiten angerechnet werden kann. Die berufliche Grundqualifizierung gemäß vorliegendem Konzept führt zu einer zertifizierten und berufsanschlussfähigen Teilqualifikation im Sinne der Geschäftsanweisungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung gem. der einschlägigen Paragrafen SGB III der Bundesagentur für Arbeit. Neben rechtlichen und einhergehenden fachlichen Aspekten für rechtssicheres Handeln, wird diese berufliche Grundqualifizierung durch weitere funktionsbezogene Schulungsinhalte (gem. umseitiger Auflistung) qualitativ aufgewertet. Gunnar Blös Personal Geschäftsführender Gesellschafter Pascal Mair Geschäftsführer Eike Rosentreter Projektleiter Berufliche Grundqualifizierung Assistent/in im Gastgewerbe Zentrale Börsenstraße 7 26382 Wilhelmshaven Telefon: 0 44 21 – 500 498 70 Telefax: 0 44 21 – 500 498 88 Niederlassung Oldenburg Staugraben 1a 26122 Oldenburg Telefon: 04 41 – 21 76 08 40 ße Montsstr. Virchowstra Marktstraß e Parkstr. Peterstraße Börsenstr. www.arvaport.de Bildung [email protected] www.arvaport.de Inhalte Dauer und Zeiten Förderung Lehrgangsziel Gesamtumfang Die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Gastronomie mit dem Schwerpunkt des Arbeitens im Service und in der Küche. Die berufliche Grundqualifizierung zum/zur »Assistenten/in im Gastgewerbe« bietet die Möglichkeit der Aufnahme einer qualifizierten, sozialversicherungspflichtigen beruflichen Tätigkeit in Unternehmen der Gastronomie im unmittelbaren Anschluss an die Bildungsmaßnahme. Vollzeit: 6 Monate (1100 Unterrichtsstunden) Beginn: auf Anfrage Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen Fachspezifische Inhalte Zertifikate • Grundsätze des Qualitätsmanagements in repräsentativen Tätigkeitsfeldern der Gastronomie • Hygiene-Anforderungen beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln • Arbeiten im Service • Arbeiten in der Küche • »Berufliche Grundqualifizierung zum/zur Assistenten/in im Gastgewerbe« (Trägerzertifikat) • Sicherheitszertifikat nach SCC-Dok. 16 • Erste-Hilfe-Zertifikat des DRK • Qualifizierungspass zur Dokumentation der Absolvierung eines Ausbildungsbausteins des zugrundeliegenden Berufsbilds Fachübergreifend Unterrichtsorte • Sicherheitszertifikat für Kontraktoren (SCCDok. 16) • Erste-Hilfe-Ausbildung DRK auf Anfrage Beratung · Bildung · Personal Zusammensetzung Fachtheoretische und -praktische Schulung sowie ein betriebliches Praktikum Unterrichtszeiten Theorie: Mo. bis Fr. tägl. 8 Unterrichtsstunden Praxis: wöchentlich 40 Arbeitsstunden ALG-I-, ALG-II-Empfänger und Beschäftigte, die auf Grundlage einer fundierten Qualifizierung langfristig in der Gastronomie arbeiten möchten. Diese berufliche Grundqualifizierung ist gemäß der Richtlinien AZAV zertifiziert und somit förderfähig durch die Agentur für Arbeit bzw. das Job-Center. Zu Voraussetzungen und Möglichkeiten der individuellen Förderung in Ihrem konkreten Fall beraten wir Sie gerne. Zugangsvoraussetzungen • Körperliche Belastbarkeit • Leistungsbereitschaft Es gelten keine formellen Zugangsvoraussetzungen, eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht notwendig. Klassengröße 15 Teilnehmer Weitere Kursangebote: www.arvaport.de www.arvaport.de
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