Berufliche Grundqualifizierung zum/zur Assistent/in im Gastgewerbe

Beratung
Perspektive
Ansprechpartner
Anhand der beruflichen Grundqualifizierung
zum/zur »Assistenten/in im Gastgewerbe«
werden wesentliche Voraussetzungen für eine
qualifizierte Beschäftigung in Unternehmen
der Gastronomie sowie optional der Eintritt in
schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge der Berufsbilder in der Gastronomie geschaffen. Diese beinhaltet neben der
beruflichen Grundbildung einen Ausbildungsbaustein aus dem Lehrberuf »Fachkraft im
Gastgewerbe (IHK)«, welcher (bei Erfüllen der
sonstigen individuellen Voraussetzungen) zeitlich und inhaltlich auf möglich folgende Ausbildungs- und Umschulungszeiten angerechnet
werden kann. Die berufliche Grundqualifizierung gemäß vorliegendem Konzept führt zu
einer zertifizierten und berufsanschlussfähigen
Teilqualifikation im Sinne der Geschäftsanweisungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung gem. der einschlägigen Paragrafen
SGB III der Bundesagentur für Arbeit. Neben
rechtlichen und einhergehenden fachlichen Aspekten für rechtssicheres Handeln, wird diese
berufliche Grundqualifizierung durch weitere
funktionsbezogene Schulungsinhalte (gem. umseitiger Auflistung) qualitativ aufgewertet.
Gunnar Blös
Personal
Geschäftsführender Gesellschafter
Pascal Mair
Geschäftsführer
Eike Rosentreter
Projektleiter
Berufliche
Grundqualifizierung
Assistent/in
im Gastgewerbe
Zentrale
Börsenstraße 7
26382 Wilhelmshaven
Telefon: 0 44 21 – 500 498 70
Telefax: 0 44 21 – 500 498 88
Niederlassung Oldenburg
Staugraben 1a
26122 Oldenburg
Telefon: 04 41 – 21 76 08 40
ße
Montsstr.
Virchowstra
Marktstraß
e
Parkstr.
Peterstraße
Börsenstr.
www.arvaport.de
Bildung
[email protected]
www.arvaport.de
Inhalte
Dauer und Zeiten
Förderung
Lehrgangsziel
Gesamtumfang
Die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Gastronomie mit dem Schwerpunkt des Arbeitens
im Service und in der Küche. Die berufliche
Grundqualifizierung zum/zur »Assistenten/in
im Gastgewerbe« bietet die Möglichkeit der
Aufnahme einer qualifizierten, sozialversicherungspflichtigen beruflichen Tätigkeit in Unternehmen der Gastronomie im unmittelbaren
Anschluss an die Bildungsmaßnahme.
Vollzeit: 6 Monate (1100 Unterrichtsstunden)
Beginn: auf Anfrage
Zielgruppe und
Zugangsvoraussetzungen
Fachspezifische Inhalte
Zertifikate
• Grundsätze des Qualitätsmanagements in
repräsentativen Tätigkeitsfeldern der
Gastronomie
• Hygiene-Anforderungen beim Herstellen,
Behandeln und Inverkehrbringen von
Lebensmitteln
• Arbeiten im Service
• Arbeiten in der Küche
• »Berufliche Grundqualifizierung zum/zur
Assistenten/in im Gastgewerbe«
(Trägerzertifikat)
• Sicherheitszertifikat nach SCC-Dok. 16
• Erste-Hilfe-Zertifikat des DRK
• Qualifizierungspass zur Dokumentation der
Absolvierung eines Ausbildungsbausteins des
zugrundeliegenden Berufsbilds
Fachübergreifend
Unterrichtsorte
• Sicherheitszertifikat für Kontraktoren
(SCCDok. 16)
• Erste-Hilfe-Ausbildung DRK
auf Anfrage
Beratung · Bildung · Personal
Zusammensetzung
Fachtheoretische und -praktische Schulung
sowie ein betriebliches Praktikum
Unterrichtszeiten
Theorie: Mo. bis Fr. tägl. 8 Unterrichtsstunden
Praxis: wöchentlich 40 Arbeitsstunden
ALG-I-, ALG-II-Empfänger und Beschäftigte,
die auf Grundlage einer fundierten Qualifizierung langfristig in der Gastronomie arbeiten
möchten.
Diese berufliche Grundqualifizierung ist gemäß
der Richtlinien AZAV zertifiziert und somit
förderfähig durch die Agentur für Arbeit bzw.
das Job-Center. Zu Voraussetzungen und Möglichkeiten der individuellen Förderung in Ihrem
konkreten Fall beraten wir Sie gerne.
Zugangsvoraussetzungen
• Körperliche Belastbarkeit
• Leistungsbereitschaft
Es gelten keine formellen Zugangsvoraussetzungen, eine abgeschlossene Berufsausbildung
ist nicht notwendig.
Klassengröße
15 Teilnehmer
Weitere Kursangebote: www.arvaport.de
www.arvaport.de