Auflagen von Simplex

Auflagen von Simplex
Wirkstoffe:
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Fluroxypyr ; Aminopyralid
Keine Schnittnutzung im selben Jahr
Beweidung möglich oder Anwendung nach
dem letzten Schnitt
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Futter von behandelten Flächen und Gülle/Mist von Tieren, die das behandelte Futter
gefressen haben, müssen im selben Betrieb verbleiben
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Gülle, Mist, Jauche von Tieren, deren Futter von Simplex behandelten Flächen stammt
dürfen nur auf Grünland, zu Getreide und Mais ausgebracht werden, sonst
Schädigungen möglich!!
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auch Gärreste, die mit Simplex behandelten Grünschnitt oder Gülle/Mist von Tieren, die
Simplex-behandeltes Futter gefressen haben sind nur auf Grünland, Getreide und
Mais zu fahren
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Beim Umbruch einer mit Simplex behandelten Fläche innerhalb der nächsten 18
Monate nur Getreide, Futtergräser, oder Mais nachbauen. Beim Nachbau von
Kartoffeln, Tomaten, Leguminosen oder Feldgemüse sind Schäden möglich
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Beweidung / Schnittnutzung nach einer Simplex-Behandlung erst nach vollständigen
Absterben der behandelten Pflanzen
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auf Pferdeweiden nur Horstbehandlung oder Streichverfahren anwenden