Auflagen von Simplex Wirkstoffe: - Fluroxypyr ; Aminopyralid Keine Schnittnutzung im selben Jahr Beweidung möglich oder Anwendung nach dem letzten Schnitt - Futter von behandelten Flächen und Gülle/Mist von Tieren, die das behandelte Futter gefressen haben, müssen im selben Betrieb verbleiben - Gülle, Mist, Jauche von Tieren, deren Futter von Simplex behandelten Flächen stammt dürfen nur auf Grünland, zu Getreide und Mais ausgebracht werden, sonst Schädigungen möglich!! - auch Gärreste, die mit Simplex behandelten Grünschnitt oder Gülle/Mist von Tieren, die Simplex-behandeltes Futter gefressen haben sind nur auf Grünland, Getreide und Mais zu fahren - Beim Umbruch einer mit Simplex behandelten Fläche innerhalb der nächsten 18 Monate nur Getreide, Futtergräser, oder Mais nachbauen. Beim Nachbau von Kartoffeln, Tomaten, Leguminosen oder Feldgemüse sind Schäden möglich - Beweidung / Schnittnutzung nach einer Simplex-Behandlung erst nach vollständigen Absterben der behandelten Pflanzen - auf Pferdeweiden nur Horstbehandlung oder Streichverfahren anwenden
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