Schadenkatalog Volkswagen 2015

Klare Linien – von Anfang an.
Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe.
* Die Tochtergesellschaften der Volkswagen Financial Services AG erbringen unter der gemeinsamen Geschäftsbezeichnung
„Volkswagen Financial Services“ Bankleistungen (durch Volkswagen Bank GmbH), Leasingleistungen (durch Volkswagen Leasing GmbH), Versicherungsleistungen (durch Volkswagen Versicherung AG, Volkswagen Auto­versicherung AG) und Mobilitätsleistungen (u. a. durch Volkswagen Leasing GmbH). Zusätzlich werden Versicherungsprodukte anderer Anbieter vermittelt.
Fairness von Anfang an
Faires Leasing wird bei uns großgeschrieben. Damit die Fahrzeugrückgabe für Sie so einfach und unkompliziert wie möglich ist, definiert die Volkswagen Leasing GmbH klare Regeln in
Bezug auf den akzeptierten Rückgabezustand der Fahrzeuge.
Grundsätzlich müssen nach Ablauf des Leasing-Vertrages die Fahrzeuge mit Schlüsseln
und allen überlassenen Unterlagen (beispielsweise Zulassungsbescheinigung Teil I,
Serviceheft etc.) beim ausliefernden Händlerpartner oder einer vorher definierten
Rückgabestelle zurückgegeben werden. Bei
Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem
Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung
entsprechenden Erhaltungszustand, frei von
Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher
sein.
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Zustandsbewertung
Beschädigungen, die anteilig berechnet werden, können im Einzelfall – bei schwerwiegenden Schäden – mit bis zu 100 % berechnet werden. Folgeschäden, z. B. Schäden am
Lenkgetriebe durch Anstoß der Felge, werden berechnet. Schäden, die mittels Smart
Repair instand gesetzt werden können, werden zu 100 % berechnet.
Zustandsbewertung
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Fahrzeugrückgabe – schnell und
unkompliziert
Für eine schnelle und unkomplizierte Fahrzeugrückgabe bitten wir Sie, folgende
Punkte vor der Abgabe zu beachten: Die
Fahrzeuge müssen eine äußerliche Grundreinigung mit anschließender Trocknung erfahren haben und innen gesäubert sein.
Nicht zum Fahrzeug gehörende Teile müssen
entfernt sein (sog. „Entrümpelung“). Für Einbauteile, die nicht im werksseitigen Lieferumfang enthalten waren, erfolgt keine Verrechnung oder Rücksendung.
Im Leasing-Umfang zusätzlich enthaltene
Reifen/Räder sind zur Vermeidung von
Schäden geeignet verpackt im Fahrzeug abzugeben. Der Rücknahmeprozess ist in den
Leasing-Bedingungen reglementiert und
wird dokumentiert. Die Schadenabrechnung
erfolgt aufgrund eines durch den Händler
erstellten Rückgabeprotokolls bzw. einer geeigneten Zustandsbewertung, z. B. durch einen unabhängigen Sachverständigen.
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Zustandsbewertung
Zustandsbewertung
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Objektivität bis zum Schluss
Bei Rückgabe wird unterschieden zwischen laufleistungsbedingten Gebrauchsspuren (akzeptierter Zustand) und Schäden
(nicht akzeptierter Zustand). Schäden, die aufgrund eines
unsachgemäßen Gebrauchs oder überdurchschnittlicher Beanspruchung von Fahrzeugen entstehen, gehen zulasten des
Leasing-Nehmers.
Akzeptierter Gebrauchszustand
Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
Das Fahrzeug weist Spuren des üblichen
Das Fahrzeug weist Schäden auf, die durch
Gebrauchs auf, die den optischen Gesamt-
überdurchschnittlichen Verschleiß entste-
eindruck des Fahrzeuges nicht negativ
hen, den optischen Gesamteindruck des
beeinflussen.
Fahrzeuges negativ beeinflussen und/oder
technische Auswirkungen haben. Dazu gehören auch Unfallschäden, d. h. Schäden, die
durch plötzliche und unmittelbare äußere
Krafteinwirkung entstanden sind, z. B. Deformationen an Karosserie und an Stoßfängern
sowie Achs- und Aggregatschäden etc.
Bei der Berechnung des überdurchschnittlichen Verschleißes werden das Alter des
Fahrzeuges und die Laufleistung berücksichtigt (siehe nächste Seite).
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Zustandsbewertung
Zustandsbewertung
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Verhältnismäßigkeit
Berechnung gemäß Alter und Laufleistung
Bewertungsbereich
Akzeptiert ohne Berechnung
Berechnung gemäß Alter/Laufleistung
– Sommerreifen ≥ 2 mm
– Winterreifen ≥ 4 mm
– Allwetterreifen ≥ 4 mm
– Sommerreifen < 2 mm
– Winterreifen < 4 mm
– Allwetterreifen < 4 mm
– Beschädigung, falsche Reifen
A, falls keine Reifen-Dienstleistung vereinbart
– leichte Korrosionsmerkmale
– leichte Kratzer
– Beschädigungen
– Verformungen
100 %
– leichte Kratzer
– laufleistungsbedingte Steinschläge ≤ 2 mm
– Lackschäden bis zur Grundierung
– Lackschäden durch Beseitigung von Beklebungen
– Korrosionsschäden
A
– leichte Dellen und Beulen < 1 mm Eindringtiefe
sowie < 20 mm Durchmesser
– Beulen und Dellen > 1 mm Eindringtiefe
sowie > 20 mm Durchmesser
– nicht behobene Unfallschäden
– Hagelschäden
– unfachmännische, nicht nach Herstellervorgaben
durchgeführte Reparaturarbeiten oder Instand­setzungen
– nicht rückstandsfrei entfernte Beklebungen
A
– Beschädigungen
– Deformationen
– fehlende Anbauteile
A
– Schäden, die die Verkehrssicherheit nicht
beeinflussen
– kleine und leichte Kratzer sowie Steinschläge
< 2 mm außerhalb des Fahrerfernsichtfeldes
– Schäden wie Risse oder Sprünge
– Beschädigung der Beleuchtungsanlage
– nicht zulässige Ersatzteile
100 %
– leichte Abnutzungen
– leichte Abschürfungen
– Verschmutzungen
– Beschädigungen
– Brandlöcher
A, falls Reinigung möglich
100 %
– kleine Bohrlöcher, außerhalb des Sichtfeldes
– Bohrlöcher im Sichtfeld
– Ursprungszustand nicht mehr herstellbar
100 %
Motorraum (Seite 26)
– normale, der Laufleistung entsprechende
Verschmutzungen
– beschädigte oder fehlende Anbauteile
– Beschädigung an Fahrzeugteilen durch Nagetiere
100 %
Unterboden (Seite 28)
– leichte Kratzer und/oder Abschürfungen an der
Unterbodenverkleidung
– beschädigte, stark zerkratzte oder fehlende
Verkleidungsteile
100 %
– normaler Verschleiß ohne Beeinträchtigung
zusätzlicher Faktoren
– leichte Ölfeuchtigkeiten
– Undichtigkeiten
– Schäden an Teilen des Antriebsstranges
100 %
Antriebsstrang (Seite 30)
– durchgeführte Wartung gemäß Serviceheft/
Wartungsintervallanzeige
– keine fälligen Abnahmen am Rückgabetag
– fällige Wartungen lt. Serviceheft/Wartungsintervall­
anzeige
– Überschreitung der Fälligkeiten von AU/HU zum
Rückgabetag
100 %, falls kein W&V-Service vereinbart
– keine Fehlteile
– Fehlteile gemäß Checkliste
100 % (Reifen: A/Felgen: 100 %)
Bereifung (Seite 10)
Felgen (Seite 12)
Lackierung (Seite 14)
Karosserie (Seite 16)
Stoßfänger und Rammschutzleisten (Seite 18)
Scheiben und Beleuchtung (Seite 20)
Innen- und Kofferraum (Seite 22)
Innen- und Kofferraum (Seite 24)
Wartung sowie HU/AU (Seite 32)
Checkliste zur Fahrzeugrückgabe (Seite 36)
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Nicht akzeptiert
Zustandsbewertung
– leichter Gummiabrieb
– leichter Lackabrieb
100 %
100 %
100 %
A = anteilig, 100 % = vollständig, Schäden, die mit Smart Repair instand gesetzt werden können = 100 %
Zustandsbewertung
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Bereifung –
Bewertungskriterien
Akzeptierter Gebrauchszustand
Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
– Mindestprofiltiefe bei Sommerreifen: ≥ 2 mm
– Profiltiefe unter 2 mm bei Sommerreifen
– Mindestprofiltiefe* bei Winter- und Allwetter-
(gemessen zwischen den Hauptprofilrillen
reifen: ≥ 4 mm
im Profilumlauf)
– Die Profiltiefe wird zwischen den Hauptprofil-
– Profiltiefe unter 4 mm bei Winter- und Allwetter-
rillen im Profilumlauf gemessen
reifen (gemessen zwischen den Hauptprofilrillen
– Geringe Kontaktspuren an den Reifenflanken
im Profilumlauf), wenn es sich um werkseitig in
ohne Beschädigung des Reifenmaterials
den Leasing-Vertrag eingeschlossene oder
– Der Reifentyp und das Reifenfabrikat müssen
serienmäßig ausgelieferte Räder handelt
achsweise übereinstimmen und vom Fahrzeug-
– Beschädigungen der Reifen, z. B. Ausbrüche oder
hersteller für das Fahrzeug zugelassen sein
Einschnitte, die über den Profilgrund hinausSommerreifen > 2 mm
Winterreifen < 4 mm
gehen
– Reifen mit Dimensionen und/oder Geschwindigkeitskennbuchstaben und/oder Traglastkennziffern, die nicht für das Fahrzeug zugelassen sind
– Einseitig abgefahrene Bereifung bzw. ungleichmäßiger Profilverschleiß (hat ggf. eine Achsvermessung zur Folge, deren Kosten mitkalkuliert
werden müssen)
– Bremsplatten, Sägezähne
– Jegliche Abweichungen von der Fahrzeugherstellervorgabe
– Mischbereifung aus Sommer-/Winterreifen oder
* Bei Einschluss von Reifen-Dienstleistungen der Volkswagen
runderneuerte Reifen, die nicht zum Lieferum-
Leasing GmbH werden auch Profiltiefen bei Winter- und All-
fang gehörten
wetterreifen unter 4 mm akzeptiert, sofern noch freie Reifenkontingente vorhanden sind.
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Zustandsbewertung
Leichte Materialabtragung an der Scheuerleiste
Reifenflanke beschädigt
Zustandsbewertung
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Felgen –
Bewertungskriterien
Akzeptierter Gebrauchszustand
Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
– Leichte Korrosionsmerkmale oder durch Streu-
– Verformungen am Felgenhorn
salz beschädigte Lackoberflächen mit einer
– Beschädigungen von Felgen und Radkappen,
Ausdehnung von weniger als 20 mm
z. B. durch Bordsteinkontakte
– Leichte Kratzer und/oder Schrammen < 20 mm
– Korrosionsschäden und/oder Abschürfungen
an der Felge ohne Materialabtragung
mit einer Ausdehnung von mehr als 20 mm
– Schrammen und Kratzer an Radkappen von
– Materialabtragungen an Leichtmetallfelgen
weniger als 100 mm Länge
– Brüche von Felgen
– Brüche und/oder Risse an Radkappen, fehlende
oder nicht originale Radkappen
– Abweichung vom Auslieferungszustand
Leichte Kratzer ohne Materialabtragung
Beschädigung Felgenhorn
– Felgenschäden (inkl. Schäden an Radzierblenden) bei Winterrädern aus Reifen-Dienstleis­
tungen der Volkswagen Leasing GmbH sind von
einer Nachbelastung ausgenommen
Leichte Kratzer an Radkappe
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Zustandsbewertung
Beschädigung Radkappe
Zustandsbewertung
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Lackierung –
Bewertungskriterien
Akzeptierter Gebrauchszustand
Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
– Kratzer auf den Lackoberflächen, die durch
– Vorausgegangene unfachmännische Reparatur-
Schleif - und Polierarbeiten zu beseitigen sind
lackierungen (z. B. auffällige Farbunterschiede)
(Fingernagel bleibt nicht in der Beschädigung
– Angegriffene Lackoberflächen durch Industrie-/
hängen), z. B. leichte Kratzer im Bereich der
Chemieniederschlag oder andere Formen der
Türgriffe
Oberflächenbeschädigung, wie z. B. Vogelkot-
– Streusalzeinwirkungen an Radausschnitten,
anätzungen
Teerspritzer und durch den funktionsgerechten
– Lackbeschädigungen, die bis auf die Grundie-
Gebrauch von Waschanlagen entstehende
rung/den Basislack bzw. das Blech durchge-
Lackmerkmale
gangen sind und Lackierungen unterschied-
– Leichte Kratzer, die nicht bis auf die Grundierung hindurchgehen; bei Zweischichtlackierung
licher Stufen erfordern
Steinschlag ≤ 2 mm
Mehr als fünf Steinschläge pro 10 × 10 cm
ohne Beschädigung des Basislacks
– Lackschäden, bei denen durch Korrosionsschäden eine Ausbesserung nicht mehr möglich ist
– Laufleistungsbedingte Steinschlagschäden bis
– Durch Beschriftungsfolien und Aufkleber
zu einer maximalen Größe der einzelnen
entstandene Lackschäden oder Farbunter-
Einschläge von 2 mm im Durchmesser
schiede bzw. Lackablösung durch Folienentfer-
– Leichte Kratzer und Lackspuren an der
nung
Dachreling im Bereich der Fix- und Halte­punkte
– Kleine Steinschläge in großer Dichte (Ausnahme
durch Auf- und Abbau von Dachgepäckträgern
Frontverkleidung), mehr als fünf Stück pro
(z. B. für Fahrräder)
10 × 10 cm
– Lackabschürfungen ≤ 20 mm an Türkanten
– Lackbeschädigungen und Kratzer an der
Dachreling von mehr als 50 mm im gesamten
Bereich
Leichter Lackschaden an Türkante
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Zustandsbewertung
Beschädigung des Basislacks
Zustandsbewertung
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Karosserie –
Bewertungskriterien
Akzeptierter Gebrauchszustand
Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
– Es dürfen im Rahmen der üblichen Nutzung
– Sonstige Deformationen und Beschädigungen
entstandene leichte Dellen und Beulen, die
– Beschädigungen durch Hagelschlag
keine Lackinstandsetzung erfordern, vorliegen,
– Vorausgegangene unfachmännische, nicht nach
wobei Hagelschäden hiervon ausgenommen
Herstellervorgaben durchgeführte Instandset-
sind
zungen unter Zuhilfenahme von Spachtel- bzw.
– Als noch akzeptiert gilt eine Eindringtiefe von
Schwemmmaterial oder durch den Austausch
ca. 1 mm bei einem Durchmesser von maximal
von Karosserieteilen, bei denen keine für das
20 mm ohne Lackbeschädigungen (bis maximal
Modell zulässigen Ersatzteile verwendet wurden
zwei Dellen oder Beulen pro Bauteil)
– Nicht oder nicht fachmännisch beseitigte
Alt- und Unfallschäden jeglicher Art
Einzelne Delle
Drei Dellen an einem Karosserieteil
– Mehr als zwei Dellen an einem Karosserieteil
– Nicht rückstandsfrei entfernte Beklebungen
Delle < 20 mm
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Zustandsbewertung
Deformation > 20 mm
Zustandsbewertung
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Stoßfänger und Rammschutzleisten –
Bewertungskriterien
Akzeptierter Gebrauchszustand
Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
– Leichter Gummiabrieb auf oder an unlackierten
– Schäden, die ein Ersetzen, eine Instandsetzung
Zierleisten und Stoßfängern, der keine sicht-
oder ein Lackieren erfordern wie z. B. Risse,
baren und bleibenden Verformungen zur Folge
Schrammen, Lackabplatzungen, Druckstellen,
hat
Stauchungen und Deformationen sowie nicht
– Leichter Lackabrieb oder Kratzer (meist im
sach- und fachgerechte Instandsetzungen
Rundungsbereich), jedoch nicht bis auf den
– Beschädigungen an den oder am Einbaubereich
Grundstoffbereich eindringend und weniger als
der integrierten Abstandssensoren
20 mm (100 mm bei Ladekante) Länge
– Fehlende Anbauteile
– Leichter Materialantrag (z. B. Lack eines
– Lackbeschädigungen, die bis auf das Grund-
anderen Fahrzeugs), der durch Polierarbeiten
beseitigt werden kann
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Zustandsbewertung
material eindringen
Kratzer in der Lackoberfläche
Lackschäden am Stoßfänger
Leichter Lackabrieb
Beschädigungen und Brüche
– Kratzer > 20 mm (> 100 mm Ladekante) Länge
Zustandsbewertung
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Scheiben und Beleuchtung –
Bewertungskriterien
Akzeptierter Gebrauchszustand
Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
– Leichte oberflächliche Kratzer auf der Front-
– Sonstige Schäden an der Frontscheibe und
scheibe, die die Fahrersicht nicht behindern,
Beleuchtungsanlage (z. B. Risse, Sprünge,
sowie Steinschläge ohne Rissbildung
Erblindungen oder Steinschläge mit Rissbil-
– Kleine Steinschläge bis 2 mm, die sich nicht im
dung)
gesamten Sichtfeld des Fahrers befinden
– Steinschläge > 2 mm, die sich im Sichtfeld des
– Leichte Kratzer an Seiten- und Heckscheibe
Fahrers befinden
– Sonstige Schäden, die nicht die Betriebs- oder
– Steinschläge, die durch Reparaturmaßnahmen
Verkehrssicherheit beeinflussen
nicht zu beseitigen sind (z. B. innerhalb einer
100-mm-Zone vom Randbereich der Scheibe
oder im Fahrerfernsichtfeld)
Steinschlag < 2 mm
Steinschlag > 2 mm
– Deutliche Kratzer oder Steinschläge an Seitenund Heckscheibe
– Glasbruch von Spiegeln
– Schäden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen
Leichter Kratzer
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Zustandsbewertung
Kratzer > 10 mm
Zustandsbewertung
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Innen- und Kofferraum –
Bewertungskriterien
Akzeptierter Gebrauchszustand
Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
– Farbverblassungen der Polster und Innenver-
– Verschmutzungen der Polster und Innen­
kleidungen, leichte Abnutzung der
verkleidungen, die eine professionelle
Polster an den Kontaktstellen sowie leichte
Aufarbeitung erfordern
Verschmutzungen, die durch normale
– Keine Grundreinigung, Müll und/oder
Reinigung zu entfernen sind
starke Verschmutzungen
– Leichte Kratzer und/oder Abschürfungen
– Brandlöcher in Sitzen oder Innenverkleidungen;
< 20 mm (z. B. Rückwand von umklappbaren
alle Beschädigungen, deren Beseitigung nur
Rücksitzen)
durch eine Reparatur durchzuführen ist
– Verschleißbedingter Abrieb an Polster und
– Fehlende Innen- und Kofferraumverkleidungen,
Verkleidung
Kopfstützen, Sitze
Leichte Verschmutzung
Starke Verschmutzung der Polsterung
Kofferraum
– Beschädigung von Sicherheitsgurten oder
Sicherheitsschlössern
– Kratzer < 100 mm Länge
– Schimmel oder anormale Geruchs­entwicklung
– Mehrere Kratzer und/oder Abschürfungen,
– Risse oder Ablösungen von Tür- und Klappen-
die eine Fläche von 10 × 10 cm nicht übersteigen
dichtungen
– Beschädigungen an Funktions- und Anbauteilen, die die Funktionsfähigkeit einschränken
– Risse, Beschädigungen am Dachhimmel oder an
Bodenbelägen (keine Fußmatten)
– Beschädigung an Fahrzeugteilen durch
Fremdeinwirkung (z. B. Tierkratz-/bissspuren)
Kofferraum
– Kratzer > 100 mm Länge
– Mehrere Kratzer und/oder Abschürfungen,
Leichte Abschürfungen
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Zustandsbewertung
Brandloch im Sitzbezug
die eine Fläche von 10 × 10 cm übersteigen
Zustandsbewertung
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Innen- und Kofferraum –
Bewertungskriterien
Akzeptierter Gebrauchszustand
Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
– Kleine, nicht im Sichtfeld des Fahrzeugnutzers
– Nicht mehr in den Ursprungszustand zurückzu-
bzw. der Fahrzeuginsassen liegende Bohrlöcher
versetzende Veränderungen (z. B. Bohrlöcher an
(z. B. an der Armaturenbrettunterseite)
Karosserieteilen, die nicht verschlossen sind)
– Geringfügige Beschädigungen der
– Bohrlöcher im Sichtfeld des Fahrzeug-
Kunststoffverkleidungen
nutzers bzw. der Fahrzeuginsassen,
z. B. im Armaturenbrett, in der Mittelkonsole, in Türverkleidungen etc.
(z. B. durch nachträglichen Einbau von
mobilen Naviga­tionssystemen)
– Verkleidungsteile, die stark zerkratzt sind, Brüche
Leichte Kratzer am Lenkrad
Bohrlöcher im Verkleidungsteil
oder Verformungen aufweisen
– Beklebungen der Innenraumverkleidungen
(z. B. Münze auf der Mittelkonsole)
– Nicht entfernte Zusatzausstattungen, die nicht
Teil des Leasing-Umfanges sind
Geringfügige Beschädigung der Kunst­stoffverkleidung
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Zustandsbewertung
Starke Kratzer und Abschürfungen
Zustandsbewertung
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Motorraum –
Bewertungskriterien
Akzeptierter Gebrauchszustand
Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
– Normale laufleistungsbedingte Verschmut-
– Abdeckungen (z. B. Motor- oder Batterieab-
zungen/Gebrauchsspuren
deckung) fehlen oder sind beschädigt
– Beschädigte Dämmmatte
– Beschädigung an Fahrzeugteilen durch
Nagetiere
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Zustandsbewertung
Normale Verschmutzungen
Dämmmatte beschädigt
Normale Verschmutzungen
Beschädigung durch Nagetiere
Zustandsbewertung
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Unterboden –
Bewertungskriterien
Akzeptierter Gebrauchszustand
Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
– Leichte Kratzer und/oder Abschürfungen an der
– Brüche, starke Kratzer, Deformationen, fehlende
Unterbodenverkleidung
oder lose Teile der Unterboden-verkleidung
– Normale Gebrauchsspuren (z. B. leichte
– Defekte Abschirmbleche (z. B. gebrochene
Verschmutzungen und Ablagerungen, Flugrost
oder gerissene Hitzeschutzbleche)
z. B. am Querlenker)
– Sehr starke Verschmutzungen und
Ablagerungen
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Zustandsbewertung
Leichte Kratzer
Beschädigung der Unterbodenverkleidung
Normale Gebrauchsspuren
Hitzeschutzblech gerissen
Zustandsbewertung
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Antriebsstrang –
Bewertungskriterien
Akzeptierter Gebrauchszustand
Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
– Normaler Verschleiß ohne Beeinträchtigung
– Tropfenbildung und/oder Flüssigkeitsverlust
zusätzlicher Faktoren (Mängel, die bei der HU
(z. B. Undichtigkeiten am Motor)
akzeptiert werden)
– Defekte Antriebswellenmanschetten
– Leichte Ölfeuchtigkeiten der Aggregate ohne
– Defekte Fahrwerksteile (z. B. gebrochene Federn)
Tropfenbildung
– Ungewöhnliche Geräusche im Bereich von
Motor, Getriebe, Turbolader, Fahrwerk
– Defekte oder Schäden an Motor, Getriebe,
Turbolader, Fahrwerk
– Übermäßiger Verschleiß an der Bremsanlage
(z. B. Verschleißmaß des Herstellers unterÖlfeuchtigkeiten
Ölundichtigkeiten
schritten, Riefenbildung > 0,3 mm Tiefe,
Rissbildung der Bremsscheibe)
– Nachträgliche Um- und Ausbauten (z. B.
Sportfahrwerke, Chiptuning)
– Unsachgemäße Reparaturen oder Einbauten
Bremsscheibe in Ordnung
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Zustandsbewertung
Bremsscheibe verschlissen
Zustandsbewertung
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Wartung sowie HU/AU –
Bewertungskriterien
Akzeptierter Gebrauchszustand
Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
– Durchgeführte Wartungen (Inspektionen)
– Fälliger Ölservice sowie fällige Wartungen
gemäß Serviceheft/Inspektionsvorgaben
(Inspektionen) lt. Serviceheft oder Wartungs-
des Herstellers
intervallanzeige**
– Inspektion im Rückgabemonat nicht fällig
– Inspektion im Rückgabemonat fällig oder
und Inspektion erst nach Kilometerintervall
Inspektion nach Kilometerintervall < 1.000 km
> 1.000 km fällig
fällig
– HU/AU-Abnahmen, die am Rückgabetermin
– Überschreitung der Fälligkeit* von HU/AU zum
noch nicht fällig* sind
Rückgabetermin
– Verschleiß ohne Beeinträchtigung der
– Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit von
Verkehrs- und Betriebssicherheit
– Vollständiger und lückenloser Nachweis der
Ausstattungsmerkmalen (z. B. Funktion der
Service durchgeführt
Service < 1.000 km/fällig
Wartungs- und Servicearbeiten
Klimaanlage)
– Verschleiß und/oder Beschädigungen, die bei
der HU als Mangel gelten
– Fehlermeldungen der Bordelektronik
* Fälligkeit: 1. des Monats laut Prüfplakette. (Wird das Fahrzeug
im Monat laut Prüfplakette oder später zurückgegeben, sind
HU und AU vom Leasing-Nehmer durchzuführen.)
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Zustandsbewertung
** Falls kein Wartung und Verschleißreparaturen-Service der
Service > 1.000 km
Fehlermeldung Bordelektronik
Volkswagen Leasing GmbH eingeschlossen ist.
Zustandsbewertung
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Checkliste zur Fahrzeugrückgabe
Daran sollten Sie denken ...
Reifen/Räder (Reifen und Felge) (Sommer- und Winterreifen)
Radkappen
Serviceheft
Bordbuch
Schlüssel und Ersatzschlüssel
Handy
Radio und Antennenstab
Gepäckraumabdeckung
Navigationsgerät
Navigations-CD/-DVD
Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
Reserverad oder Kompressor und Reifenfüllmittel
Bordwerkzeug
Anhängerkupplung mit Schlüssel
Tankkarten
Fernbedienung Standheizung
Ausgebaute Sitze und Sitzbänke
Kühlboxen
Trennwand
Verbandkasten/Warndreieck/Warnweste
Werksseitig mitgelieferte lose Teile (z. B. Fußmatten)
Hilfsmittel zur Bewertung –
Dellen/Beulen
Dellenreflektorblatt
Auf der nachfolgenden Seite finden Sie ein Dellenreflektorblatt zur Erkennung und Darstellung von
kleinen Dellen (z. B. Hagelschäden, Parkdellen).
Briefadresse:
Volkswagen Leasing GmbH
Gifhorner Straße 57
38112 Braunschweig
Stand: 01/2015
Art.-Nr.: 507.3011.16.00
Mat.-Nr.: 21113