Klare Linien – von Anfang an. Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe. * Die Tochtergesellschaften der Volkswagen Financial Services AG erbringen unter der gemeinsamen Geschäftsbezeichnung „Volkswagen Financial Services“ Bankleistungen (durch Volkswagen Bank GmbH), Leasingleistungen (durch Volkswagen Leasing GmbH), Versicherungsleistungen (durch Volkswagen Versicherung AG, Volkswagen Autoversicherung AG) und Mobilitätsleistungen (u. a. durch Volkswagen Leasing GmbH). Zusätzlich werden Versicherungsprodukte anderer Anbieter vermittelt. Fairness von Anfang an Faires Leasing wird bei uns großgeschrieben. Damit die Fahrzeugrückgabe für Sie so einfach und unkompliziert wie möglich ist, definiert die Volkswagen Leasing GmbH klare Regeln in Bezug auf den akzeptierten Rückgabezustand der Fahrzeuge. Grundsätzlich müssen nach Ablauf des Leasing-Vertrages die Fahrzeuge mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (beispielsweise Zulassungsbescheinigung Teil I, Serviceheft etc.) beim ausliefernden Händlerpartner oder einer vorher definierten Rückgabestelle zurückgegeben werden. Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. 2 Zustandsbewertung Beschädigungen, die anteilig berechnet werden, können im Einzelfall – bei schwerwiegenden Schäden – mit bis zu 100 % berechnet werden. Folgeschäden, z. B. Schäden am Lenkgetriebe durch Anstoß der Felge, werden berechnet. Schäden, die mittels Smart Repair instand gesetzt werden können, werden zu 100 % berechnet. Zustandsbewertung 3 Fahrzeugrückgabe – schnell und unkompliziert Für eine schnelle und unkomplizierte Fahrzeugrückgabe bitten wir Sie, folgende Punkte vor der Abgabe zu beachten: Die Fahrzeuge müssen eine äußerliche Grundreinigung mit anschließender Trocknung erfahren haben und innen gesäubert sein. Nicht zum Fahrzeug gehörende Teile müssen entfernt sein (sog. „Entrümpelung“). Für Einbauteile, die nicht im werksseitigen Lieferumfang enthalten waren, erfolgt keine Verrechnung oder Rücksendung. Im Leasing-Umfang zusätzlich enthaltene Reifen/Räder sind zur Vermeidung von Schäden geeignet verpackt im Fahrzeug abzugeben. Der Rücknahmeprozess ist in den Leasing-Bedingungen reglementiert und wird dokumentiert. Die Schadenabrechnung erfolgt aufgrund eines durch den Händler erstellten Rückgabeprotokolls bzw. einer geeigneten Zustandsbewertung, z. B. durch einen unabhängigen Sachverständigen. 4 Zustandsbewertung Zustandsbewertung 5 Objektivität bis zum Schluss Bei Rückgabe wird unterschieden zwischen laufleistungsbedingten Gebrauchsspuren (akzeptierter Zustand) und Schäden (nicht akzeptierter Zustand). Schäden, die aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs oder überdurchschnittlicher Beanspruchung von Fahrzeugen entstehen, gehen zulasten des Leasing-Nehmers. Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand Das Fahrzeug weist Spuren des üblichen Das Fahrzeug weist Schäden auf, die durch Gebrauchs auf, die den optischen Gesamt- überdurchschnittlichen Verschleiß entste- eindruck des Fahrzeuges nicht negativ hen, den optischen Gesamteindruck des beeinflussen. Fahrzeuges negativ beeinflussen und/oder technische Auswirkungen haben. Dazu gehören auch Unfallschäden, d. h. Schäden, die durch plötzliche und unmittelbare äußere Krafteinwirkung entstanden sind, z. B. Deformationen an Karosserie und an Stoßfängern sowie Achs- und Aggregatschäden etc. Bei der Berechnung des überdurchschnittlichen Verschleißes werden das Alter des Fahrzeuges und die Laufleistung berücksichtigt (siehe nächste Seite). 6 Zustandsbewertung Zustandsbewertung 7 Verhältnismäßigkeit Berechnung gemäß Alter und Laufleistung Bewertungsbereich Akzeptiert ohne Berechnung Berechnung gemäß Alter/Laufleistung – Sommerreifen ≥ 2 mm – Winterreifen ≥ 4 mm – Allwetterreifen ≥ 4 mm – Sommerreifen < 2 mm – Winterreifen < 4 mm – Allwetterreifen < 4 mm – Beschädigung, falsche Reifen A, falls keine Reifen-Dienstleistung vereinbart – leichte Korrosionsmerkmale – leichte Kratzer – Beschädigungen – Verformungen 100 % – leichte Kratzer – laufleistungsbedingte Steinschläge ≤ 2 mm – Lackschäden bis zur Grundierung – Lackschäden durch Beseitigung von Beklebungen – Korrosionsschäden A – leichte Dellen und Beulen < 1 mm Eindringtiefe sowie < 20 mm Durchmesser – Beulen und Dellen > 1 mm Eindringtiefe sowie > 20 mm Durchmesser – nicht behobene Unfallschäden – Hagelschäden – unfachmännische, nicht nach Herstellervorgaben durchgeführte Reparaturarbeiten oder Instandsetzungen – nicht rückstandsfrei entfernte Beklebungen A – Beschädigungen – Deformationen – fehlende Anbauteile A – Schäden, die die Verkehrssicherheit nicht beeinflussen – kleine und leichte Kratzer sowie Steinschläge < 2 mm außerhalb des Fahrerfernsichtfeldes – Schäden wie Risse oder Sprünge – Beschädigung der Beleuchtungsanlage – nicht zulässige Ersatzteile 100 % – leichte Abnutzungen – leichte Abschürfungen – Verschmutzungen – Beschädigungen – Brandlöcher A, falls Reinigung möglich 100 % – kleine Bohrlöcher, außerhalb des Sichtfeldes – Bohrlöcher im Sichtfeld – Ursprungszustand nicht mehr herstellbar 100 % Motorraum (Seite 26) – normale, der Laufleistung entsprechende Verschmutzungen – beschädigte oder fehlende Anbauteile – Beschädigung an Fahrzeugteilen durch Nagetiere 100 % Unterboden (Seite 28) – leichte Kratzer und/oder Abschürfungen an der Unterbodenverkleidung – beschädigte, stark zerkratzte oder fehlende Verkleidungsteile 100 % – normaler Verschleiß ohne Beeinträchtigung zusätzlicher Faktoren – leichte Ölfeuchtigkeiten – Undichtigkeiten – Schäden an Teilen des Antriebsstranges 100 % Antriebsstrang (Seite 30) – durchgeführte Wartung gemäß Serviceheft/ Wartungsintervallanzeige – keine fälligen Abnahmen am Rückgabetag – fällige Wartungen lt. Serviceheft/Wartungsintervall anzeige – Überschreitung der Fälligkeiten von AU/HU zum Rückgabetag 100 %, falls kein W&V-Service vereinbart – keine Fehlteile – Fehlteile gemäß Checkliste 100 % (Reifen: A/Felgen: 100 %) Bereifung (Seite 10) Felgen (Seite 12) Lackierung (Seite 14) Karosserie (Seite 16) Stoßfänger und Rammschutzleisten (Seite 18) Scheiben und Beleuchtung (Seite 20) Innen- und Kofferraum (Seite 22) Innen- und Kofferraum (Seite 24) Wartung sowie HU/AU (Seite 32) Checkliste zur Fahrzeugrückgabe (Seite 36) 8 Nicht akzeptiert Zustandsbewertung – leichter Gummiabrieb – leichter Lackabrieb 100 % 100 % 100 % A = anteilig, 100 % = vollständig, Schäden, die mit Smart Repair instand gesetzt werden können = 100 % Zustandsbewertung 9 Bereifung – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand – Mindestprofiltiefe bei Sommerreifen: ≥ 2 mm – Profiltiefe unter 2 mm bei Sommerreifen – Mindestprofiltiefe* bei Winter- und Allwetter- (gemessen zwischen den Hauptprofilrillen reifen: ≥ 4 mm im Profilumlauf) – Die Profiltiefe wird zwischen den Hauptprofil- – Profiltiefe unter 4 mm bei Winter- und Allwetter- rillen im Profilumlauf gemessen reifen (gemessen zwischen den Hauptprofilrillen – Geringe Kontaktspuren an den Reifenflanken im Profilumlauf), wenn es sich um werkseitig in ohne Beschädigung des Reifenmaterials den Leasing-Vertrag eingeschlossene oder – Der Reifentyp und das Reifenfabrikat müssen serienmäßig ausgelieferte Räder handelt achsweise übereinstimmen und vom Fahrzeug- – Beschädigungen der Reifen, z. B. Ausbrüche oder hersteller für das Fahrzeug zugelassen sein Einschnitte, die über den Profilgrund hinausSommerreifen > 2 mm Winterreifen < 4 mm gehen – Reifen mit Dimensionen und/oder Geschwindigkeitskennbuchstaben und/oder Traglastkennziffern, die nicht für das Fahrzeug zugelassen sind – Einseitig abgefahrene Bereifung bzw. ungleichmäßiger Profilverschleiß (hat ggf. eine Achsvermessung zur Folge, deren Kosten mitkalkuliert werden müssen) – Bremsplatten, Sägezähne – Jegliche Abweichungen von der Fahrzeugherstellervorgabe – Mischbereifung aus Sommer-/Winterreifen oder * Bei Einschluss von Reifen-Dienstleistungen der Volkswagen runderneuerte Reifen, die nicht zum Lieferum- Leasing GmbH werden auch Profiltiefen bei Winter- und All- fang gehörten wetterreifen unter 4 mm akzeptiert, sofern noch freie Reifenkontingente vorhanden sind. 10 Zustandsbewertung Leichte Materialabtragung an der Scheuerleiste Reifenflanke beschädigt Zustandsbewertung 11 Felgen – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand – Leichte Korrosionsmerkmale oder durch Streu- – Verformungen am Felgenhorn salz beschädigte Lackoberflächen mit einer – Beschädigungen von Felgen und Radkappen, Ausdehnung von weniger als 20 mm z. B. durch Bordsteinkontakte – Leichte Kratzer und/oder Schrammen < 20 mm – Korrosionsschäden und/oder Abschürfungen an der Felge ohne Materialabtragung mit einer Ausdehnung von mehr als 20 mm – Schrammen und Kratzer an Radkappen von – Materialabtragungen an Leichtmetallfelgen weniger als 100 mm Länge – Brüche von Felgen – Brüche und/oder Risse an Radkappen, fehlende oder nicht originale Radkappen – Abweichung vom Auslieferungszustand Leichte Kratzer ohne Materialabtragung Beschädigung Felgenhorn – Felgenschäden (inkl. Schäden an Radzierblenden) bei Winterrädern aus Reifen-Dienstleis tungen der Volkswagen Leasing GmbH sind von einer Nachbelastung ausgenommen Leichte Kratzer an Radkappe 12 Zustandsbewertung Beschädigung Radkappe Zustandsbewertung 13 Lackierung – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand – Kratzer auf den Lackoberflächen, die durch – Vorausgegangene unfachmännische Reparatur- Schleif - und Polierarbeiten zu beseitigen sind lackierungen (z. B. auffällige Farbunterschiede) (Fingernagel bleibt nicht in der Beschädigung – Angegriffene Lackoberflächen durch Industrie-/ hängen), z. B. leichte Kratzer im Bereich der Chemieniederschlag oder andere Formen der Türgriffe Oberflächenbeschädigung, wie z. B. Vogelkot- – Streusalzeinwirkungen an Radausschnitten, anätzungen Teerspritzer und durch den funktionsgerechten – Lackbeschädigungen, die bis auf die Grundie- Gebrauch von Waschanlagen entstehende rung/den Basislack bzw. das Blech durchge- Lackmerkmale gangen sind und Lackierungen unterschied- – Leichte Kratzer, die nicht bis auf die Grundierung hindurchgehen; bei Zweischichtlackierung licher Stufen erfordern Steinschlag ≤ 2 mm Mehr als fünf Steinschläge pro 10 × 10 cm ohne Beschädigung des Basislacks – Lackschäden, bei denen durch Korrosionsschäden eine Ausbesserung nicht mehr möglich ist – Laufleistungsbedingte Steinschlagschäden bis – Durch Beschriftungsfolien und Aufkleber zu einer maximalen Größe der einzelnen entstandene Lackschäden oder Farbunter- Einschläge von 2 mm im Durchmesser schiede bzw. Lackablösung durch Folienentfer- – Leichte Kratzer und Lackspuren an der nung Dachreling im Bereich der Fix- und Haltepunkte – Kleine Steinschläge in großer Dichte (Ausnahme durch Auf- und Abbau von Dachgepäckträgern Frontverkleidung), mehr als fünf Stück pro (z. B. für Fahrräder) 10 × 10 cm – Lackabschürfungen ≤ 20 mm an Türkanten – Lackbeschädigungen und Kratzer an der Dachreling von mehr als 50 mm im gesamten Bereich Leichter Lackschaden an Türkante 14 Zustandsbewertung Beschädigung des Basislacks Zustandsbewertung 15 Karosserie – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand – Es dürfen im Rahmen der üblichen Nutzung – Sonstige Deformationen und Beschädigungen entstandene leichte Dellen und Beulen, die – Beschädigungen durch Hagelschlag keine Lackinstandsetzung erfordern, vorliegen, – Vorausgegangene unfachmännische, nicht nach wobei Hagelschäden hiervon ausgenommen Herstellervorgaben durchgeführte Instandset- sind zungen unter Zuhilfenahme von Spachtel- bzw. – Als noch akzeptiert gilt eine Eindringtiefe von Schwemmmaterial oder durch den Austausch ca. 1 mm bei einem Durchmesser von maximal von Karosserieteilen, bei denen keine für das 20 mm ohne Lackbeschädigungen (bis maximal Modell zulässigen Ersatzteile verwendet wurden zwei Dellen oder Beulen pro Bauteil) – Nicht oder nicht fachmännisch beseitigte Alt- und Unfallschäden jeglicher Art Einzelne Delle Drei Dellen an einem Karosserieteil – Mehr als zwei Dellen an einem Karosserieteil – Nicht rückstandsfrei entfernte Beklebungen Delle < 20 mm 16 Zustandsbewertung Deformation > 20 mm Zustandsbewertung 17 Stoßfänger und Rammschutzleisten – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand – Leichter Gummiabrieb auf oder an unlackierten – Schäden, die ein Ersetzen, eine Instandsetzung Zierleisten und Stoßfängern, der keine sicht- oder ein Lackieren erfordern wie z. B. Risse, baren und bleibenden Verformungen zur Folge Schrammen, Lackabplatzungen, Druckstellen, hat Stauchungen und Deformationen sowie nicht – Leichter Lackabrieb oder Kratzer (meist im sach- und fachgerechte Instandsetzungen Rundungsbereich), jedoch nicht bis auf den – Beschädigungen an den oder am Einbaubereich Grundstoffbereich eindringend und weniger als der integrierten Abstandssensoren 20 mm (100 mm bei Ladekante) Länge – Fehlende Anbauteile – Leichter Materialantrag (z. B. Lack eines – Lackbeschädigungen, die bis auf das Grund- anderen Fahrzeugs), der durch Polierarbeiten beseitigt werden kann 18 Zustandsbewertung material eindringen Kratzer in der Lackoberfläche Lackschäden am Stoßfänger Leichter Lackabrieb Beschädigungen und Brüche – Kratzer > 20 mm (> 100 mm Ladekante) Länge Zustandsbewertung 19 Scheiben und Beleuchtung – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand – Leichte oberflächliche Kratzer auf der Front- – Sonstige Schäden an der Frontscheibe und scheibe, die die Fahrersicht nicht behindern, Beleuchtungsanlage (z. B. Risse, Sprünge, sowie Steinschläge ohne Rissbildung Erblindungen oder Steinschläge mit Rissbil- – Kleine Steinschläge bis 2 mm, die sich nicht im dung) gesamten Sichtfeld des Fahrers befinden – Steinschläge > 2 mm, die sich im Sichtfeld des – Leichte Kratzer an Seiten- und Heckscheibe Fahrers befinden – Sonstige Schäden, die nicht die Betriebs- oder – Steinschläge, die durch Reparaturmaßnahmen Verkehrssicherheit beeinflussen nicht zu beseitigen sind (z. B. innerhalb einer 100-mm-Zone vom Randbereich der Scheibe oder im Fahrerfernsichtfeld) Steinschlag < 2 mm Steinschlag > 2 mm – Deutliche Kratzer oder Steinschläge an Seitenund Heckscheibe – Glasbruch von Spiegeln – Schäden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen Leichter Kratzer 20 Zustandsbewertung Kratzer > 10 mm Zustandsbewertung 21 Innen- und Kofferraum – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand – Farbverblassungen der Polster und Innenver- – Verschmutzungen der Polster und Innen kleidungen, leichte Abnutzung der verkleidungen, die eine professionelle Polster an den Kontaktstellen sowie leichte Aufarbeitung erfordern Verschmutzungen, die durch normale – Keine Grundreinigung, Müll und/oder Reinigung zu entfernen sind starke Verschmutzungen – Leichte Kratzer und/oder Abschürfungen – Brandlöcher in Sitzen oder Innenverkleidungen; < 20 mm (z. B. Rückwand von umklappbaren alle Beschädigungen, deren Beseitigung nur Rücksitzen) durch eine Reparatur durchzuführen ist – Verschleißbedingter Abrieb an Polster und – Fehlende Innen- und Kofferraumverkleidungen, Verkleidung Kopfstützen, Sitze Leichte Verschmutzung Starke Verschmutzung der Polsterung Kofferraum – Beschädigung von Sicherheitsgurten oder Sicherheitsschlössern – Kratzer < 100 mm Länge – Schimmel oder anormale Geruchsentwicklung – Mehrere Kratzer und/oder Abschürfungen, – Risse oder Ablösungen von Tür- und Klappen- die eine Fläche von 10 × 10 cm nicht übersteigen dichtungen – Beschädigungen an Funktions- und Anbauteilen, die die Funktionsfähigkeit einschränken – Risse, Beschädigungen am Dachhimmel oder an Bodenbelägen (keine Fußmatten) – Beschädigung an Fahrzeugteilen durch Fremdeinwirkung (z. B. Tierkratz-/bissspuren) Kofferraum – Kratzer > 100 mm Länge – Mehrere Kratzer und/oder Abschürfungen, Leichte Abschürfungen 22 Zustandsbewertung Brandloch im Sitzbezug die eine Fläche von 10 × 10 cm übersteigen Zustandsbewertung 23 Innen- und Kofferraum – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand – Kleine, nicht im Sichtfeld des Fahrzeugnutzers – Nicht mehr in den Ursprungszustand zurückzu- bzw. der Fahrzeuginsassen liegende Bohrlöcher versetzende Veränderungen (z. B. Bohrlöcher an (z. B. an der Armaturenbrettunterseite) Karosserieteilen, die nicht verschlossen sind) – Geringfügige Beschädigungen der – Bohrlöcher im Sichtfeld des Fahrzeug- Kunststoffverkleidungen nutzers bzw. der Fahrzeuginsassen, z. B. im Armaturenbrett, in der Mittelkonsole, in Türverkleidungen etc. (z. B. durch nachträglichen Einbau von mobilen Navigationssystemen) – Verkleidungsteile, die stark zerkratzt sind, Brüche Leichte Kratzer am Lenkrad Bohrlöcher im Verkleidungsteil oder Verformungen aufweisen – Beklebungen der Innenraumverkleidungen (z. B. Münze auf der Mittelkonsole) – Nicht entfernte Zusatzausstattungen, die nicht Teil des Leasing-Umfanges sind Geringfügige Beschädigung der Kunststoffverkleidung 24 Zustandsbewertung Starke Kratzer und Abschürfungen Zustandsbewertung 25 Motorraum – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand – Normale laufleistungsbedingte Verschmut- – Abdeckungen (z. B. Motor- oder Batterieab- zungen/Gebrauchsspuren deckung) fehlen oder sind beschädigt – Beschädigte Dämmmatte – Beschädigung an Fahrzeugteilen durch Nagetiere 26 Zustandsbewertung Normale Verschmutzungen Dämmmatte beschädigt Normale Verschmutzungen Beschädigung durch Nagetiere Zustandsbewertung 27 Unterboden – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand – Leichte Kratzer und/oder Abschürfungen an der – Brüche, starke Kratzer, Deformationen, fehlende Unterbodenverkleidung oder lose Teile der Unterboden-verkleidung – Normale Gebrauchsspuren (z. B. leichte – Defekte Abschirmbleche (z. B. gebrochene Verschmutzungen und Ablagerungen, Flugrost oder gerissene Hitzeschutzbleche) z. B. am Querlenker) – Sehr starke Verschmutzungen und Ablagerungen 28 Zustandsbewertung Leichte Kratzer Beschädigung der Unterbodenverkleidung Normale Gebrauchsspuren Hitzeschutzblech gerissen Zustandsbewertung 29 Antriebsstrang – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand – Normaler Verschleiß ohne Beeinträchtigung – Tropfenbildung und/oder Flüssigkeitsverlust zusätzlicher Faktoren (Mängel, die bei der HU (z. B. Undichtigkeiten am Motor) akzeptiert werden) – Defekte Antriebswellenmanschetten – Leichte Ölfeuchtigkeiten der Aggregate ohne – Defekte Fahrwerksteile (z. B. gebrochene Federn) Tropfenbildung – Ungewöhnliche Geräusche im Bereich von Motor, Getriebe, Turbolader, Fahrwerk – Defekte oder Schäden an Motor, Getriebe, Turbolader, Fahrwerk – Übermäßiger Verschleiß an der Bremsanlage (z. B. Verschleißmaß des Herstellers unterÖlfeuchtigkeiten Ölundichtigkeiten schritten, Riefenbildung > 0,3 mm Tiefe, Rissbildung der Bremsscheibe) – Nachträgliche Um- und Ausbauten (z. B. Sportfahrwerke, Chiptuning) – Unsachgemäße Reparaturen oder Einbauten Bremsscheibe in Ordnung 30 Zustandsbewertung Bremsscheibe verschlissen Zustandsbewertung 31 Wartung sowie HU/AU – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand – Durchgeführte Wartungen (Inspektionen) – Fälliger Ölservice sowie fällige Wartungen gemäß Serviceheft/Inspektionsvorgaben (Inspektionen) lt. Serviceheft oder Wartungs- des Herstellers intervallanzeige** – Inspektion im Rückgabemonat nicht fällig – Inspektion im Rückgabemonat fällig oder und Inspektion erst nach Kilometerintervall Inspektion nach Kilometerintervall < 1.000 km > 1.000 km fällig fällig – HU/AU-Abnahmen, die am Rückgabetermin – Überschreitung der Fälligkeit* von HU/AU zum noch nicht fällig* sind Rückgabetermin – Verschleiß ohne Beeinträchtigung der – Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit von Verkehrs- und Betriebssicherheit – Vollständiger und lückenloser Nachweis der Ausstattungsmerkmalen (z. B. Funktion der Service durchgeführt Service < 1.000 km/fällig Wartungs- und Servicearbeiten Klimaanlage) – Verschleiß und/oder Beschädigungen, die bei der HU als Mangel gelten – Fehlermeldungen der Bordelektronik * Fälligkeit: 1. des Monats laut Prüfplakette. (Wird das Fahrzeug im Monat laut Prüfplakette oder später zurückgegeben, sind HU und AU vom Leasing-Nehmer durchzuführen.) 32 Zustandsbewertung ** Falls kein Wartung und Verschleißreparaturen-Service der Service > 1.000 km Fehlermeldung Bordelektronik Volkswagen Leasing GmbH eingeschlossen ist. Zustandsbewertung 33 Checkliste zur Fahrzeugrückgabe Daran sollten Sie denken ... Reifen/Räder (Reifen und Felge) (Sommer- und Winterreifen) Radkappen Serviceheft Bordbuch Schlüssel und Ersatzschlüssel Handy Radio und Antennenstab Gepäckraumabdeckung Navigationsgerät Navigations-CD/-DVD Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) Reserverad oder Kompressor und Reifenfüllmittel Bordwerkzeug Anhängerkupplung mit Schlüssel Tankkarten Fernbedienung Standheizung Ausgebaute Sitze und Sitzbänke Kühlboxen Trennwand Verbandkasten/Warndreieck/Warnweste Werksseitig mitgelieferte lose Teile (z. B. Fußmatten) Hilfsmittel zur Bewertung – Dellen/Beulen Dellenreflektorblatt Auf der nachfolgenden Seite finden Sie ein Dellenreflektorblatt zur Erkennung und Darstellung von kleinen Dellen (z. B. Hagelschäden, Parkdellen). Briefadresse: Volkswagen Leasing GmbH Gifhorner Straße 57 38112 Braunschweig Stand: 01/2015 Art.-Nr.: 507.3011.16.00 Mat.-Nr.: 21113
© Copyright 2024 ExpyDoc