MEDIADATEN 2016
Nr. 02 | Gültig ab 01.10.2015
06/2015 Juli/August ▌
D, A, CH: 9,50 Euro_weitere EU-Länder: 11,70 Euro
Eine Publikation der WIN-Verlag GmbH & Co. KG
Matthias Wahl ist seit Juni Präsident des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW), daneben ist er aber noch
in weiteren Gremien aktiv, etwa im Online-Vermarkter-Kreis (OVK) wie auch im Deutschen Datenschutzrat Online-Werbung
(DDOW). Im Interview erklärt er, wie sich mit diesem geballten Engagement der Onlinehandel weiter stärken lässt.
Das Ende des Pure Play –
die Zukunft heißt Multichannel
Marketing & Sales „SEO muss man als
Prozess begreifen“
Logistik & Fulfillment E-Mobility und die
Chancen für den Handel
Payment & Risikomanagement Alternative
Payment-Varianten im Praxis-Check
Handel EXTRA Beacons: Vom Piloten zum
Erfolgsprojekt – mit diesen Schritten klappt es
WIN-Verlag GmbH & Co. KG
Vorwort
Ansprechpartner
Summary & Rubriken
Anzeigenpreisliste
Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Online-Werbung & -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
INHALT
INHALT
VORWORT............................................................................................3
IHRE ANSPRECHPARTNER..................................................................4
SUMMARY............................................................................................5
RUBRIKEN............................................................................................6
ANZEIGEN-PREISLISTE.................................................................. 7
TERMIN- & THEMENPLAN............................................................... 12
TITELPORTRAIT................................................................................ 14
VERTRIEB/AUFLAGE........................................................................ 16
ONLINE-PREISLISTE..................................................................... 17
VERLAGSPROGRAMM..................................................................... 22
AGB.................................................................................................... 23
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 2
Vorwort
Ansprechpartner
Summary & Rubriken
Anzeigenpreisliste
Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Online-Werbung & -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
LIEBE INTERESSENTEN, LIEBE KUNDEN,
die digitale Transformation schreitet unaufhaltsam und
schneller, als ursprünglich angenommen, voran.
der Druck aus der Industrie, die ihre Produktartikel
veröffentlicht haben möchte.
Themen wie Industrie 4.0 gehören nun schon zu
unserem Alltag und nutzen sich fast wieder ab, bevor
die Umsetzung beim Mittelstand Gestalt angenommen
hat. Die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungskette eines Unternehmens verspricht einerseits
viele Vorteile im Sinne von Kostenreduzierung und
Effizienzsteigerung.
Die andere Seite der Medaille sind die Automatisierung
von qualifizierten Arbeitsplätzen, die Auslagerung von
Daten via Cloud in Rechenzentren, der Einsatz von BigData-Lösungen, in denen das gesamte Prozess-Knowhow des Unternehmens steckt. Kein Wunder, dass in
diesem Kontext der Begriff Sicherheit auf allen Ebenen
eine große Rolle spielt.
Helfen Sie mit, die Fachzeitschrift und deren Qualität
zu erhalten, ja, wenn möglich, sogar zu verbessern.
Der Weg dazu ist, in Werbung dort zu investieren, auch
wenn sie nicht gleich Leads bringt. Werbung in unseren Fachzeitschriften bedeutet für Sie eine Investition
in einen wichtigen Informations- und Kommunikationskanal und den Erhalt der Pressefreiheit in diesem
kleinen, aber nicht weniger wichtigen Bereich unserer
Medienlandschaft. Nur wer frei von finanziellem Druck
journalistisch arbeiten kann, wird qualitativ gute
Ergebnisse veröffentlichen können.
Sicherheit fängt bereits früher an, als man denkt, nämlich bei der Informationsbeschaffung. Welche Informationen sind objektiv und daher die richtigen, wenn ich
mich über die Digitalisierung meiner Geschäfts- und
Produktionsprozesse informiere? Welche Quellen nutze
ich dafür? Google ich nur noch meine Informationen?
Hier spielt, wie wir meinen, die Fachzeitschrift eine
immer wichtigere Rolle, denn nur hier bekommen
Sie objektive Information, ohne dass wir Ihnen gleich
etwas verkaufen wollen. Gleichwohl auch hier wächst
Bernd Heilmeier
Verlagsleiter
Bei allen Ihren Mediaentscheidungen sollte das aus unserer Sicht auch immer ein Kriterium sein, denn nicht
alles lässt sich mit einem ROI bewerten.
In diesem Sinne freuen wir uns, wenn wir Sie auch
in 2016 wieder als einen unserer Kunden begrüßen
dürfen.
Ihr WIN-Verlag
Bernd Heilmeier
Verlagsleiter
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 3
Vorwort
Ansprechpartner
Summary & Rubriken
Anzeigenpreisliste
Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Online-Werbung & -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
IHRE ANSPRECHPARTNER
ANZEIGENVERKAUFSLEITUNG:
Heike Beikirch
Telefon: 08231/6078395
E-Mail: [email protected]
ANZEIGENDISPOSITION:
Chris Kerler
Telefon: 08106/350-220
Telefax: 08106/350-190
E-Mail: [email protected]
VERLAGSLEITUNG:
Bernd Heilmeier
(anzeigenverantwortlich)
Telefon: 08106/350-251
E-Mail: [email protected]
CHEFREDAKTION:
Dunja Koelwel
Telefon: 08106/350-150
E-Mail: [email protected]
VERLAG:
WIN-Verlag GmbH & Co. KG
Johann-Sebastian-Bach-Str. 5
85591 Vaterstetten
Telefon: 08106/350-0
Telefax: 08106/350-190
E-Mail: [email protected]
Internet: www.win-verlag.de
MEDIA CONSULTANT:
Christina Blanz
Telefon: 08106/350-224
E-Mail: [email protected]
VERTRIEB:
Sabine Immerfall
Telefon: 08106/350-131
Telefax: 08106/350-190
E-Mail: [email protected]
Helga Wrobel
Telefon 08106/350-132
E-Mail: [email protected]
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 4
Vorwort
Ansprechpartner
Summary & Rubriken
Anzeigenpreisliste
Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Online-Werbung & -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
SUMMARY
AUSZUG TITELPORTRAIT
Das e-commerce Magazin ist die Pflichtlektüre aller
Onlinehändler.
Das Thema E-Commerce hat mit der Zeit sehr an Funktionalität und Komplexität gewonnen und sich zu
einem der Kerngeschäftsmodelle im Handel entwickelt.
Das Businessmodell des E-Commerce umfasst heute ein
breites Spektrum von Produkten und Lösungen in seiner gesamten Wertschöpfungskette: Beginnend bei der
richtigen Internetadresse, dem Webhosting von Webseiten und Onlineshops über das „Gefunden werden“
in Suchmaschinen via SEO/SEM/SEA-Lösungen, Shop-,
WebAnalyse- und Trackinglösungen. Auch das durch
CRM-Systeme angestoßene Permission-Marketing,
Bestellbestätigungen, sichere Bezahlvorgänge mittels
E- oder mobile Payment- und Risikomanagementsystemen sowie die Abwicklung des gesamten Auslieferungsprozesses bis hin zum Retourenmanagement sind
Teil der E-Commerce-Wertschöpfungskette. Aber auch
rechtliche Aspekte wie Onlinerecht, Datensicherheit
und Datenschutz sind Kernthemen des E-Commerce.
Das e-commerce Magazin bildet in seinen Rubriken
diese komplette Wertschöpfungskette im Onlinehandel
ab.
Technologiethemen werden vom e-commerce Magazin
auf verständlichem und wirtschaftlich-strategischem
Level behandelt und dienen dazu, die Kommunikation
und das Verständnis zwischen IT-Abteilung, ob intern
oder extern, und Business-Entscheidern zu fördern.
Das e-commerce Magazin bietet als modernes Fachmedium für Unternehmer und Unternehmen konkreten
Nutzwert.
Die Beiträge des e-commerce Magazins analysieren
Markttrends und unterstützen die Leser durch die
verständliche Darstellung von komplexen Zusammenhängen und praxisgerechten Anwendungsbeispielen.
Online:
Billboard, Wallpaper, Maxi Ad, Leaderboardbanner,
Skyscraper, Rectangle, Videorectangle, Einträge,
Whitepaper
BRANCHEN
Newsletter:
Leaderboard, Textanzeigen uvm.
Das e-commerce Magazin richtet sich an den Onlinehandel.
ZIELGRUPPE
Verantwortliche aus den Bereichen Geschäftsleitung,
Marketing & Werbung, Verkauf & Vertrieb, Einkauf,
Kundenservice sowie Warenmanagement bzw.
Fulfillment etc. im (Online)Handel und im entsprechenden Dienstleistungsbereich müssen sich mit Trends
und praxisnahen Umsetzungsmöglichkeiten intensiv
beschäftigen, wenn das Unternehmen in Zukunft auch
Online erfolgreich sein will. Das Spektrum der Interessenten reicht dabei von Kleinunternehmen über den
Mittelstand bis hin zum konzernmässigen Mittelstand
– Das e-commerce Magazin wendet sich vor allem an
Entscheider und Führungskräfte aber auch an entscheidungsbeteiligte umsetzende Mitarbeiter im Handel,
sowie an Studierende an Hochschulen und Universitäten und Unternehmensberater, die einen umfassenden
und aktuellen Überblick über Themen und Trends im
Onlinehandel erhalten möchten.
WERBEMÖGLICHKEITEN
Print:
Anzeigen, Advertorials, Titelportraits, Beilagen, Einhefter, Beikleber, Banderolen, Sonderwerbeformen
THEMENSPEKTRUM VON A BIS Z
Affiliate Marketing, ASP, B2B-Marktplätze, Content-Management-Systeme (CMS), Cross Channel Management,
Customer Relationship Management (CRM), Callcenter,
Collaboration, Conversion-Optimierung, Domainhandel,
Domainrecht, Dialog-Marketing, E-Learning, E-Mail-Marketing, E-Marketing, E-Payment, E-Procurement,
E-Commerce, E-Invoicing, E-Shopping, E-Shops, E-Billing,
Geo-Marketing, Inkasso, Kommunikation, Kundenbindung, Logistik & Fulfillment, Lead-Generierung,
Lead-Management, M-Commerce, Monitoring, Mobile
Business, Mobile Commerce, Messaging-Lösungen,
Mobile Payment, Multi-Channel-Management, NFC, On
Demand, One-to-One-Marketing, Onlinedienste, Online-Kooperationen, Open Source, Payment, Paid Content,
Performance Marketing, Permission Marketing, Portale,
rechtliche Fragen, Risikomanagement, Rich Media, Social
Media, Social Media Marketing, Suchmaschinen-Marketing, Suchmaschinen-Optimierung, Shop-Systeme,
Social Commerce, Targeting, Tele-Selling, Tele-Shopping,
Usability, Versandhandel, VoIP, Web-Hoster, Web-Services, Webseiten-Gestaltung, Web 2.0, Web-Analyse,
Web-Controlling, Zielgruppen & Konsumentenverhalten,
Zahlungssysteme, Zahlungsverfahren
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 5
Vorwort
Ansprechpartner
Summary & Rubriken
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Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Online-Werbung & -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
RUBRIKEN
SZENE
LOGISTIK & FULFILLMENT
Innovative neue Geschäftsmodelle im Onlinehandel, Gründerportrait im E-Commerce,
E-Commerce – what happens next?, Titelinterview
SPECIAL
Fulfillment, Grüne Logistik, Kommissionierung,
Lagerhaltung, Lieferketten, Logistik, Retouren,
Supply Chain Management, Verpackungsmaterialien, Zustellung
INFRASTRUKTUR & DATENSICHERHEIT
Trendthemen rund um den Onlinehandel
MARKETING & SALES
Beschwerdemanagement, Conversion Optimierung, Cross Channel, Dialog Marketing, E-Commerce, E-Mail-Marketing, Lead Generierung,
Nachhaltigkeit bei Onlineshops, NFC, Mobile
Business, M-Commerce, Permission Marketing,
Preisvergleichsportale, (Re)Targeting, Rich
Media, Social Commerce, Shop Systeme, SEO,
SEM/SEA, Social Media Marketing, Multichannel,
Marktplätze, Usability, Versandhandel, Web-Analyse, Youtube Marketing
Big Data, Content Management, CRM-Systeme,
Domains, Hardware, Hoster, PIM-Lösungen,
Sicherheit, Webseiten-Gestaltung, Web-Controlling, Web-Monitoring,
MANAGEMENT & RECHT
Compliance, rechtliche Beiträge, Zielgruppen &
Konsumentenverhalten
PAYMENT & RISIKOMANAGEMENT
Bonitätsprüfung, E-Invoicing, E-Payment,
Forderungsmanagement, Inkasso, Mobile Payment, Risikomanagement, Kauf auf Rechnung,
Payment-Lösungen, Payment Service Provider,
Ratenkauf
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 6
Vorwort
Ansprechpartner
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Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Online-Werbung & -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
P
ANZEIGEN-PREISLISTE GÜLTIG AB 01.10.2015
1AUFLAGE:
Druckauflage 2016: 12.000 Exemplare
6ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Datenübertragung:
E-Mail an [email protected]
verbreitete Auflage: 9.784 Exemplare
verkaufte Auflage: 4.312 Exemplare
(IVW Q1/2015 inkl. früherer Berichtszeiträume)
Satzkosten sowie die Anfertigung der druckfertigen Daten werden zum Selbstkostenpreis
berechnet.
siehe Schema 2
Weitere Informationen zur Datenübergabe auf
Anforderung über die Anzeigendisposition.
2ZEITSCHRIFTENFORMAT:
Heftformat
Satzspiegel:
Beschnitt:
210 mm x 297 mm
180 mm x 266 mm
3 mm an allen Seiten
3DRUCK- UND BINDEVERFAHREN,
DRUCKUNTERLAGEN:
4TERMINE:
Erscheinungsweise:
8x jährlich
Erscheinungstermine: siehe Termin
und Themenplan
5VERLAG:
Hausanschrift:
WIN-Verlag GmbH & Co. KG
Johann-Sebastian-Bach-Straße 5
85591 Vaterstetten
Internet:
www.e-commerce-magazin.de
Offsetdruck, Rückenstichheftung
Druckunterlagen:
Daten im PDF/X3-Format,
andere Datenformate auf Anfrage.
Farbprofil: ISO Coated v2 300% des ECI
(www.eci.org)
Alle Farbelemente müssen in 4c nach Euroskala
(CMYK) angelegt sein, Sonderfarben, z.B. HKS
oder Pantone, sind nicht möglich und müssen
nach Euroskala angelegt sein. Tonwertabweichungen sind im Toleranzbereich des Offsetverfahrens ­begründet.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich
geltenden Mehrwertsteuer. Rechnungen sind
spätestens acht Tage nach Erstverkaufstag (EVT)
der Ausgabe fällig. Bei Zahlungseingang vor
EVT: 2 % Skonto. Allen Aufträgen liegen unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
UST-ID-Nr. DE813744143.
Bei Auslandskunden:
Überweisung spesenfrei für den Begünstigten.
Vorauskasse.
Bankverbindung:
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg,
Konto-Nr. : 496 208, BLZ: 702 501 50
IBAN: DE86 7025 0150 0000 4962 08
Swift-BIC: BYLADEM1KMS
Verlagsleitung:
Bernd Heilmeier (verantw.)
Telefon: 08106/350-251
E-Mail: [email protected]
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 7
Vorwort
Ansprechpartner
Summary & Rubriken
Anzeigenpreisliste
Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Online-Werbung & -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
ANZEIGEN-PREISLISTE
P
7 ANZEIGENFORMATE UND PREISE:
Format
Satzspiegel
Anschnitt
Grundpreis s/w
2C
3C
4C
2/1 Seiten
390 x 266
420 x 297
10.980,–
11.810,–
13.000,–
13.650,–
1/1 Seite
180 x 266
210 x 297
5.620,–
6.050,–
6.500,–
6.990,–
118 x 266
180 x 175
135 x 297
210 x 195
4.180,–
4.500,–
4.840,–
5.200,–
2/3 Seite
hoch
quer
Juniorpage
132 x 187
150 x 212
3.520,–
3.780,–
4.060,–
4.370,–
1/2 Seite
hoch
quer
90 x 266
180 x 130
105 x 297
210 x 147
3.110,–
3.340,–
3.590,–
3.860,–
1/3 Seite
hoch
quer
58 x 266
180 x 86
75 x 297
210 x 105
2.130,–
2.290,–
2.470,–
2.650,–
1/4 Seite
hoch
quer
90 x 130
180 x 65
----------210 x 73
1.650,–
1.770,–
1.910,–
2.050,–
1/8 Seite
hoch
quer
42 x 130
90 x 60
---------------------
1.170,–
1.250,–
1.350,–
1.450,–
Advertorials sind im Format 2/1-, 1/1- und 1/2-seitig zum halben Anzeigenpreis möglich.
8RABATTE:
Malstaffel: ab 2 Anzeigen 3% ab 4 Anzeigen 6% ab 6 Anzeigen 10% ab 8 Anzeigen 15%
Mengenstaffel: ab 2 Seiten 5%
ab 4 Seiten 10%
ab 6 Seiten 15%
ab 8 Seiten 20%
bei Abnahme innerhalb eines Insertionsjahres (Beginn mit dem Erscheinen der ersten Anzeige)
Auf alle Schaltungen, die über eine Werbe- oder Mediaagentur erfolgen, gewähren wir bis zu 15% AE. Ausgenommen davon sind Aufträge im Rahmen
der Kooperation mit StepStone.
9KOMBINATIONEN:
Bei Schaltaufträgen in mehreren Magazinen der WIN-Verlag GmbH & Co. KG erhält der Auftraggeber zusätzlich 5 % Kombirabatt.
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 8
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Online-Werbung & -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
ANZEIGEN-PREISLISTE
P
MUSTERFORMATE
(alle Maße in mm, Breite x Höhe), Anschnittformate zuzüglich 3 mm Beschnitt an allen Seiten
1/1: 180 x 266
1/3 hoch: 58 x 266
1/1:
im Anschnitt 210 x 297
1/2 hoch: 90 x 266
1/2 hoch:
im Anschnitt 105 x 297
1/2 quer: 180 x 130
1/2 quer:
im Anschnitt 210 x 147
1/3 hoch:
im Anschnitt 75 x 297
1/3 quer: 180 x 86
1/3 quer:
im Anschnitt 210 x 105
1/4 quer: 180 x 65
1/4 hoch:
90 x 130
Juniorpage: 132 x 187
Juniorpage:
im Anschnitt 150 x 212
1/8 quer: 90 x 60
1/8 hoch:
42 x 130
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 9
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AGB
ANZEIGEN-PREISLISTE
10ZUSCHLÄGE:
10.1 PLATZIERUNG:
10.2 FORMATE:
Anzeigen im Anschnitt/über Bund ohne zusätzliche Kosten.
11RUBRIKANZEIGEN:
11.2 E-COMMERCE-STELLENMARKT:
Printanzeigen (inkl. Textanzeige auf unserer Magazin-Webseite):
15 % Zuschlag für 4. Umschlagseite (Rücktitel)
10 % Zuschlag für 2. und 3. Umschlagseite
10 % Zuschlag für Platzierungswunsch
P
11.1 ANZEIGEN IM E-COMMERCE-ANBIETER- UND
DIENSTLEISTER-MARKT:
Premium:
Grundeintrag in 8 Ausgaben Print + online (ein Jahr)
in einer der nachstehenden Rubriken
€ 790,-
jede weitere Rubrik
€ 140,-
Standard:
Grundeintrag in 4 Ausgaben Print + online (½ Jahr)
in einer der nachstehenden Rubriken
€ 450,-
jede weitere Rubrik
€ 140,
Rubriken:
Affiliate Marketing, Cloud Computing, CMS-Systeme, Domainhandel,
eCommerce, eLogistic/Fulfilment, ePayment, Hosting, Mobile Marketing,
Online-Agenturen, Performance Marketing, Suchmaschinen-Marketing,
Security, Shoplösungen, Social Media, Usability, VoIP, Webanalyse/Webstatistik. Aufnahme neuer Rubriken auf Anfrage möglich.
Ein Eintrag besteht aus dem Firmensignet, der Adresse und einer Kurzbeschreibung (max. 750 Zeichen inkl. Leerzeichen).
Breite x Höhe in mm
Format
Hoch
Quer
Preise 4c in Euro
1/1 Seite
180 x 266
---------
4.160,–
1/2 Seite
90 x 266
180 x 130
2.700,–
1/4 Seite
90 x 130
180 x 65
1.450,–
WIN-Verlag und StepStone
Ergänzend zu Ihrer Printanzeige bieten wir Ihnen in Kooperation mit StepStone die Möglichkeit, direkt bei uns Ihre Stellenanzeige bzw. Ihr Anzeigenkontingent bei StepStone zu buchen.
StepStone – Deutschlands Jobbörse Nr. 1
StepStone ist die führende Online-Jobbörse in Deutschland und verschafft
rekrutierenden Unternehmen Zugang zu Millionen Kandidaten unterschiedlichster Berufsgruppen. Das Angebot von StepStone ist das reichweitenstärkste im deutschen Wettbewerbsumfeld (Quelle: IVW) mit im Schnitt
10 Millionen Besuchen monatlich.
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bei StepStone, darunter zwei Drittel der Dax-30-Unternehmen.
StepStone-Stellenanzeigen – Die effiziente Lösung für Ihre Rekrutierung
Basierend auf dem StepStone-Know-how wurden für Sie Stellenanzeigen
und Zusatzleistungen kombiniert, mit denen Sie StepStone optimal für
Ihren Personalbedarf nutzen können.
Ihre Basisleistungen bei jeder Anzeigenschaltung:
• Unternehmensporträt auf stepstone.de
• StepStone-Qualitätsprüfung
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 10
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Anzeigenpreisliste
Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Online-Werbung & -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
ANZEIGEN-PREISLISTE
• E-Mail-Benachrichtigung von mehr als 4,5 Mio. Kandidaten mit passenden
Jobangeboten
• Mehrfachveröffentlichung der Stellenanzeige auf bis zu 300 Partnerseiten
• Re-Targeting im StepStone-Werbenetzwerk mit über 2.000 Internetseiten
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Die Einstiegslösung
• Anzeigenlaufzeit: 30 Tage
• Textanzeige
• Refesh
Preis Einzelanzeige: 920,00 €
12SONDERWERBEFORMEN:
Advertorials, Titel- und Umschlagkombinationen, Sonstiges*
Umschlag mit
eingeklappter Vorderseite
Die nach links
ausklappbare Seite
ist mit der Titelseite
verbunden. 4-seitig.
Die Produktion erfolgt
durch den Verlag.
Stellenanzeige Professional
Die individuelle Anzeige mit Zusatzleistungen
• Anzeigenlaufzeit: 30 Tage
• Individuelles Anzeigenlayout
• Refresh
• Boost
Preis Einzelanzeige: 1.195,00 €
Paket mit 3 Anzeigen: 3.355,68 €
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Nutzen Sie dieses Angebot unter
www.e-commerce-magazin.de/stellenmarkt.html
HINWEIS: Für die Online-Anzeigen gelten die AGBs der StepStone Deutschland AG.
P
Umschlag mit
eingeklappter
Rückseite
Die nach rechts
ausklappbare Seite ist
mit der hinteren Umschlagseite verbunden.
4-seitig. Die Produktion
erfolgt durch den Verlag.
Titel-Flappe
1/1 Seite wird zur einen Hälfte über den
Titel und zur anderen
Hälfte über die hintere Umschlagseite
gelegt. Die Produktion erfolgt durch den
Verlag.
*Außer den genannten Werbemöglichkeiten bieten wir auch individuelle
Kommunikationslösungen für unsere Kunden. Von individuellen Sonderheften über zielgruppengenaue Branchensupplements bis hin zu herstellerspezifischen Lösungskatalogen, in denen die wichtigsten Parameter der
Vertriebspartner dargestellt werden. Unser Slogan „Wir kümmern uns um
die Integration von Lösungen“ ist keine leere Worthülse. Sprechen Sie bitte
mit uns über Ihre Ideen!
Technische Daten und Preise zu allen Sonderwerbeformen auf Anfrage.
Sprechen Sie mit unserer Produktion ab, wie Ihre Sonderwerbeformen
in der Weiterverarbeitung zu realisieren sind. Bitte klären Sie dies vor der
Herstellung Ihrer Werbeform.
13EINHEFTER, BEILAGEN, AUFGEKLEBTE WERBEMITTEL,
BANDEROLEN:
auf Anfrage. Wir unterbreiten Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 11
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Online-Werbung & -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
T
TERMINE UND KERNTHEMEN
Termine
Themenschwerpunkte
Messen
Ausgabe 1/2016
• Beacons
• Alles rund um Analyse
• Die beliebtesten Payment Methoden
• Verpackung als Visitenkarte im Onlineshop
• Internet World Special
16. - 17.02.2016
16. - 17.02.2016
16. - 20.02.2016
23. - 25.02.2016
01. - 02.03.2016
08. - 10.03.2016
08. - 10.03.2016
German CRMforum, München
DSAG Technologietage, Hamburg
didacta, Köln
EuroCIS, Düsseldorf
Internet World, München
etail Deutschland, Berlin
Logimat & TradeWorld, Stuttgart
• YouTube-Marketing & Bewegtbild
• Lead Generierung & Conversion Optimierung
• One-Click-Shopping und die Konsequenzen
fürs Payment
• Zustellungsprobleme & Retourenmanagement
14. - 18.03.2016
15. - 17.03.2016
14. - 15.04.2016
19. - 21.04.2016
21. - 22.04.2016
CeBIT, Hannover
World Hosting Days, Europa-Park, Rust
tekom Frühjahrstagung, Berlin
conhIT, Berlin
Digital Commerce Day, Hamburg
• Google & AdWords-Fehler
• Mobile Shops & M-Commerce
• Payment Special
• Logistikoptionen für Onlinehändler
24.04.2016
Tactixx, München
26. - 27.04.2016 EHI Kartenkongress, Bonn 29.04.2016
e-commerce day, Köln
• Amazon & Marktplätze
• Social Media im E-Commerce
• Payment: PSPs raten Händlern
• Green Logistics
31.5. - 3.6.2016 CeMAT, Hannover
01. - 02.06.2016 DMX Austria, Wien (A)
14. - 15.06.2016 EHI Omnichannel days, Köln
14. - 16.06.2016 Aachener ERP-Tage, Aachen
29. - 30.06.2016Co-Reach, Nürnberg
04. - 05.07.2016 Meet magento, Leipzig
Erscheinungstermin: 15.02.16
Redaktionsschluss:22.01.16
Anzeigenschluss:26.01.16
Druckunterlagen: 26.01.16
Ausgabe 2/2016
Erscheinungstermin: 10.03.16
Redaktionsschluss:19.02.16
Anzeigenschluss:23.02.16
Druckunterlagen: 23.02.16
Ausgabe 3/2016
Erscheinungstermin: 21.04.16
Redaktionsschluss:01.04.16
Anzeigenschluss:05.04.16
Druckunterlagen: 05.04.16
Ausgabe 4/2016
Erscheinungstermin: 24.05.16
Redaktionsschluss:29.04.16
Anzeigenschluss:03.05.16
Druckunterlagen: 03.05.16
In jeder Ausgabe des e-commerce Magazins finden Sie folgende Kernthemen:
Konversion Optimierung, E-Commerce, Mobile Business, M-Commerce, Permission Marketing, Targeting, Shop Systeme, SEO, SEM/SEA, Social Media
Marketing, Multichannel, Affiliate, Usability, Versandhandel, Web-Analyse, Mobile Payment, Risikomanagement, Payment-Lösungen, Fulfillment, Logistik,
Archivierungslösungen, Content Management, CRM-Systeme, Domains, Hoster, Sicherheit, Webseiten-Gestaltung, Compliance, rechtliche Beiträge.
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 12
Vorwort
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Themenschwerpunkte
Messen
Ausgabe 5/2016
• Facebook & Social Commerce
• E-Mail-Marketing & Native Advertising
• Payment: Bonitätsprüfung, Risikomanagement & Inkasso
• Bessere Einbindung der Logistik in Unternehmensabläufe
30. - 31.08.2016SuisseEMEX, Zürich (CH)
• Instagram & Pinterest
• Multichannel
• Payment & Wearables
• Logistik & Fulfillment international
14. - 15.09.2016 dmexco, Köln
04. - 06.10.2016 IT & Business, Stuttgart
• VC Geber und Kapital für Onlinehändler
• Mobile Marketing
• Alternative Paymentmethoden
• Retourenprävention vorm Weihnachtsgeschäft
08. - 10.11.2016tcworld conference / tekom Jahrestagung,
Stuttgart
Erscheinungstermin: 30.06.16
Redaktionsschluss:10.06.16
Anzeigenschluss:14.06.16
Druckunterlagen: 14.06.16
Ausgabe 6/2016
Erscheinungstermin: 05.09.16
Redaktionsschluss:16.08.16
Anzeigenschluss:18.08.16
Druckunterlagen: 18.08.16
P
mit dmexco Pocket
Ausgabe 7/2016
Erscheinungstermin: 20.10.16
Redaktionsschluss:29.09.16
Anzeigenschluss:04.10.16
Druckunterlagen: 04.10.16
Ausgabe 8/2016
Erscheinungstermin: 08.12.16
Redaktionsschluss:18.11.16
Anzeigenschluss:22.11.16
Druckunterlagen: 22.11.16
• Smart Data, Big Data: Know-how für die
Analyse
• Marketingtrends 2017
• Paymenttrends 2017
• Bessere Verpackstationen bei Händlern
In jeder Ausgabe des e-commerce Magazins finden Sie folgende Kernthemen:
Konversion Optimierung, E-Commerce, Mobile Business, M-Commerce, Permission Marketing, Targeting, Shop Systeme, SEO, SEM/SEA, Social Media
Marketing, Multichannel, Affiliate, Usability, Versandhandel, Web-Analyse, Mobile Payment, Risikomanagement, Payment-Lösungen, Fulfillment, Logistik,
Archivierungslösungen, Content Management, CRM-Systeme, Domains, Hoster, Sicherheit, Webseiten-Gestaltung, Compliance, rechtliche Beiträge.
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 13
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1
TITELPORTRAIT
1KURZCHARAKTERISTIK:
Das e-commerce Magazin ist die Pflichtlektüre
aller Onlinehändler.
Das Thema E-Commerce hat mit der Zeit sehr
an Funktionalität und Komplexität gewonnen
und sich zu einem der Kerngeschäftsmodelle im
Handel entwickelt.
Das Businessmodell des E-Commerce umfasst
heute ein breites Spektrum von Produkten und
Lösungen in seiner gesamten Wertschöpfungskette: Beginnend bei der richtigen Internetadresse, dem Webhosting von Webseiten und
Onlineshops, über das „Gefunden werden“ in
Suchmaschinen via SEO/SEM/SEA-Lösungen,
Shop-, WebAnalyse- und Trackinglösungen.
Auch das durch CRM-Systeme angestoßene
Permission-Marketing, Bestellbestätigungen,
sichere Bezahlvorgänge mittels E- oder mobile
Payment- und Risikomanagementsystemen
sowie die Abwicklung des gesamten Auslieferungsprozesses bis hin zum Retourenmanagement sind Teil der E-Commerce-Wertschöpfungskette. Aber auch rechtliche Aspekte wie
Onlinerecht, Datensicherheit und Datenschutz
sind Kernthemen des E-Commerce.
Das e-commerce Magazin bildet in seinen Rubriken diese komplette Wertschöpfungskette im
Onlinehandel ab.
Technologiethemen werden vom e-commerce
Magazin auf verständlichem und wirtschaft-
lich-strategischem Level behandelt und dienen
dazu, die Kommunikation und das Verständnis
zwischen IT-Abteilung, ob intern oder extern,
und Business-Entscheidern zu fördern.
Das e-commerce Magazin bietet als modernes
Fachmedium für Unternehmer und Unternehmen konkreten Nutzwert.
Die Beiträge des e-commerce Magazins analysieren Markttrends und unterstützen die Leser
durch die verständliche Darstellung von komplexen Zusammenhängen und praxisgerechten
Anwendungsbeispielen.
Zielgruppe
Verantwortliche aus den Bereichen Geschäftsleitung, Marketing & Werbung, Verkauf & Vertrieb,
Einkauf, Kundenservice sowie Warenmanagement bzw. Fulfillment etc. im (Online)Handel
und im entsprechenden Dienstleistungsbereich
müssen sich mit Trends und praxisnahen Umsetzungsmöglichkeiten intensiv beschäftigen,
wenn das Unternehmen in Zukunft auch online
erfolgreich sein will. Das Spektrum der Interessenten reicht dabei von Kleinunternehmen über
den Mittelstand bis hin zum konzernmäßigen
Mittelstand – das e-commerce Magazin wendet
sich vor allem an Entscheider und Führungskräfte, aber auch an entscheidungsbeteiligte
umsetzende Mitarbeiter im Handel sowie an
Studierende an Hochschulen und Universitäten
und Unternehmensberater, die einen umfassen-
den und aktuellen Überblick über Themen und
Trends im Onlinehandel erhalten möchten.
2ERSCHEINUNGSWEISE:
8x jährlich
3JAHRGANG:
19. Jahrgang 2016
4WEB-ADRESSE:
www.e-commerce-magazin.de
5MITGLIEDSCHAFTEN:
Der Win Verlag arbeitet eng mit den vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Netzwerk eBusiness Lotsen
zusammen (ehemals Netzwerk Elektronischer
Geschäftsverkehr, NEG).
E-Commerce Center Handel in Köln
Bundesverband digitale Wirtschaft e.V. (BVDW)
6ORGAN:
–––
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 14
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TITELPORTRAIT
7HERAUSGEBER:
12BEZUGSPREIS:
Hans-J. Grohmann
Jahresabonnement Inland:€ 76,00 frei Haus (inkl. MwSt.)
- Ausland:
€ 76,00 zzgl. Versandkosten (ohne MwSt.)
Einzelverkaufspreis: € 9,50 (inkl. MwSt.)
8VERLAG:
WIN-Verlag GmbH & Co. KG
Johann-Sebastian-Bach-Straße 5, 85591 Vaterstetten
Telefon: 08106/350-0, Telefax: 08106/350-190
E-Mail: [email protected], Internet: www.win-verlag.de
13ISSN: 1436–8021
14UMFANGS-ANALYSE:
9REDAKTION:
Chefredaktion:
2014/2015 = 8 Ausgaben (08/2014 – 07/2015)
Format der Zeitschrift:
DIN A4
Gesamtumfang:
608 Seiten = 100,0%
Redaktioneller Teil:
302 Seiten = 49,7%
Anzeigenteil:
306 Seiten = 50,3%
Beilagen:
3 Stück
Beihefter:–
Dunja Koelwel
Telefon: 08106/350-150
E-Mail: [email protected]
10ANZEIGEN:
Verlagsleitung:
1
Bernd Heilmeier (verantw.)
Anzeigenverkaufsleitung: Heike Beikirch
Telefon: 08231/6078395
E-Mail: [email protected]
Media Consultant:
Christina Blanz
Telefon: 08106/350-224
E-Mail: [email protected]
Anzeigendisposition:
Chris Kerler
Telefon: 08106/350-220
E-Mail: [email protected]
15 INHALTS-ANALYSE REDAKTION:
Redaktionsseiten gesamt:
Marketing & Sales: Payment & Risikomanagement: Logistik & Fulfillment: Special: Szene: Edi/Inhalt/Vorschau: Management & Recht: Infrastruktur & Datensicherheit: Messevorbericht: 11VERTRIEB:
Sabine Immerfall
Telefon: 08106/350-131
E-Mail: [email protected]
Helga Wrobel
Telefon 08106/350-132
E-Mail: [email protected]
302 Seiten = 100,0%
62 Seiten = 20,5%
50 Seiten = 16,6%
44 Seiten = 14,6%
37 Seiten = 12,3%
26 Seiten = 8,6%
24 Seiten = 7,9%
21 Seiten = 7,0%
19 Seiten = 6,3%
11 Seiten = 3,6%
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 15
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2
VERTRIEB/AUFLAGE
HEFTVERTEILUNG
Experten und Multiplikatoren
In Zeiten eines immer härteren Wettbewerbs gewinnt für Werbekunden die
Qualität der Verbreitung einer Fachzeitschrift eine immer größere Bedeutung. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, distribuiert
der WIN-Verlag die Auflagen seiner Fachzeitschriften in einem in seiner Art
einmaligen Qualitätskonzept über die folgenden fünf Distributionskanäle:
> Abonnenten/Buchhandel
> Qualifizierter Wechselversand
> Messen und Veranstaltungen
> Top-Multiplikatoren
Unsere Redaktion ist mit den Multiplikatoren in der Branche sehr gut vernetzt und pflegt beste Kontakte. In persönlichen Gesprächen, Telefonaten
und Round-Tables geben die Experten ihren Input an die Redaktion. Das
garantiert interessante und informative Inhalte. Die topaktuellen Inhalte der
WIN-Verlag-Publikationen sind die Basis für die Empfehlungen und Verteilung der Zeitschriften an potentielle Interessierte durch die Multiplikatoren.
Der WIN-Verlag fördert die Beratung und Weiterbildung im thematischen
Umfeld seiner Zeitschriften und kooperiert mit mehr als 200 Verbänden,
Instituten, Beratungs- und Bildungseinrichtungen. Von jeder Heftausgabe
werden ca. 10% der Auflage über diese Einrichtungen an Entscheider mit
aktuellem Bedarf verteilt.
Abonnenten/Buchhandel
Unsere Abonnenten erhalten jede Ausgabe der Fachzeitschrift gegen das
entsprechende Entgelt direkt auf den Schreibtisch. Die Abonnements
werden in der Regel über viele Jahre bezogen. Selbstverständlich ist die
Abonnementlieferung auch über den Buchhandel möglich.
Qualifizierter Wechselversand
Der WIN-Verlag verfügt über mehr als 200.000 Adressen. Daraus wurde
über die Jahre eine Kerngruppe von über 35.500 qualifizierten Leseradressen herausgefiltert, die wir auf Messen und Veranstaltungen, über
Direktanfragen oder die Redaktion kennengelernt haben. Ein Teil der Auflage wird zu jeder Ausgabe im qualifizierten Wechselversand verschickt. Die
Adressdatei wird nach jedem Versand aktuell gepflegt.
Messen und Veranstaltungen
Entscheider besuchen Fachmessen und Veranstaltungen, um sich über
neue Trends zu informieren und Kontakte zu pflegen. Gerne nutzen
Besucher und Teilnehmer von Messen und Veranstaltungen bei dieser Gelegenheit auch die Möglichkeit, interessante Zeitschriften kennenzulernen.
Um den Kontakt zu dieser Entscheiderzielgruppe zu finden, vereinbart der
WIN-Verlag jährlich mit mehr als 600 Messen und Veranstaltungen Medienpartnerschaften mit einer Heftauslage.
5%
Top-Multiplikatoren
24%
Messen und
Veranstaltungen
44% Verkauf
(Abonnenten +
sonst. Verkauf)
27%
Qualifizierter
Wechselversand
So ist sichergestellt, dass Sie mit unseren Zeitschriften in einer Mischung
aus regelmäßigen und neuen Lesern stets hochkarätige Kontakte erzielen.
16AUFLAGE:
Druckauflage 2016: 12.000 Exemplare
verbreitete Auflage: 9.784 Exemplare
verkaufte Auflage: 4.312 Exemplare
(IVW Q1/2015 inkl. früherer Berichtszeiträume)
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 16
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O
ONLINE-PREISLISTE GÜLTIG AB 01.10.2015
1 WEB-ADRESSE (URL):
http://www.e-commerce-magazin.de
2KURZCHARAKTERISTIK:
Das e-commerce Magazin ist die Pflichtlektüre aller Onlinehändler. Das
Thema E-Commerce hat mit der Zeit sehr an Funktionalität und Komplexität gewonnen und sich zu einem der Kerngeschäftsmodelle im Handel
entwickelt. Das e-commerce Magazin bildet in seinen Rubriken die komplette Wertschöpfungskette im Onlinehandel ab.
Christina Blanz
Telefon: 08106/350-224
E-Mail: [email protected]
Anzeigendisposition:
Chris Kerler
Telefon: 08106/350-220
Telefax: 08106/350-190
E-Mail: [email protected]
6ZUGRIFFSKONTROLLE:
WiredMinds AG (LeadLab)
3ZIELGRUPPE:
Das e-commerce Magazin wendet sich vor allem an Entscheider und
Führungskräfte, aber auch an entscheidungsbeteiligte umsetzende Mitarbeiter im Handel, sowie an Studierende an Hochschulen und Universitäten
und Unternehmensberater, die einen umfassenden und aktuellen Überblick über Themen und Trends im Onlinehandel erhalten möchten.
4VERLAG:
7 ZUGRIFFE AUF BEIDEN WEBSEITEN:
Besuche:18.314
Seitenaufrufe:29.475
(Monatsdurchschnitt 09/2015)
Newsletter: ca. 11.228 Abonnenten/wöchentlich
8DATENANLIEFERUNG:
WIN-Verlag GmbH & Co. KG,
Johann-Sebastian-Bach-Straße 5, 85591 Vaterstetten
Telefon: 08106/350-0, Telefax: 08106/350-190
E-Mail: [email protected], Internet: www.win-verlag.de
Fünf Tage vor Kampagnenbeginn per E-Mail an: [email protected]
Dateiformate Banner:
GIF, PNG, Flash oder JPEG
Textanzeigen Newsletter:bis 1.000 Zeichen Text
inkl. Leerzeichen
Der Tag der Freischaltung ist jeweils Montag, der Buchungszeitraum muss
mindestens sieben Tage betragen.
5ANSPRECHPARTNER:
Verlagsleitung:
Media Consultant:
Bernd Heilmeier (verantw.)
9 EXTERNER ADSERVER-EINSATZ:
Anzeigenverkaufsleitung: Heike Beikirch
Telefon: 08231/6078395
E-Mail: [email protected]
Revive
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ONLINE-PREISLISTE
10 WERBEFORMEN UND PREISE:
Banner:
Alle Banner – außer dem Maxi Ad – werden auf den Unterseiten durchgeschaltet. Anzeigenpreise in Euro pro Schaltzeitraum 1 Woche
Billboard
Wallpaper Large, rotierend
Leaderboard Large + Skyscraper
Wallpaper, rotierend
Leaderboard + Skyscraper
Video Rectangle, rotierend
Medium Rectangle, rotierend
Maxi Ad, nur auf der Startseite
Leaderbord Large, rotierend
Leaderboard, rotierend
Wide Skyscraper, rotierend
Wide Skyscraper, rotierend
Skyscraper, rotierend
Skyscraper, rotierend
Fullsize Banner, rotierend
Größe/Pixel
Breite x Höhe
Preis in
Euro
1.100 x 285
1.120 x 120
+ 160 x 900
728 x 90 +
160 x 600
bis zu 300 x 250
300 x 250
732 x 400
1.100 x 120
728 x 90
160 x 900
160 x 600
120 x 900
120 x 600
468 x 60
1.314,–
1.210,–
Whitepaper:
Whitepaper für 3 Monate zum Download inkl. Leads
(Bild + Teasertext)
zusätzlich mit Bewerbung des Whitepapers durch
- vier Textanzeigen im Newsletter nach Wahl (Bild + Text)
zusätzlich mit Bewerbung des Whitepapers durch
- vier Textanzeigen im Newsletter nach Wahl (Bild + Text)
- einen Medium Rectangle-Banner für vier Wochen auf der
Website
1.106,–
899,–
761,–
761,–
1.037,–
830,–
830,–
622,–
761,–
553,–
415,–
1.400,–
1.850,–
Einträge:
Sponsored Post (Online Advertorial) pro Monat
Veranstaltungskalender pro Veranstaltung (Logo + Text)
Dienstleister für 12 Monate (Logo, Adressblock, max. 500
Zeichen Text)
Messebereich
Newsletter-Anzeigen:
Textanzeige mit Bild
1.000 Zeichen
inkl. LZ
600 x 95
Leaderboard
O
950,–
190,–
590,–
1.500,– p.a.
540,–
792,–
11RABATTE:
Mengenstaffel
ab 8x
ab 16x
ab 24x
ab 32x
ab 40x
Rabatte
5% 10%12%15%20%
Es werden keine Rabattsätze aus WIN-Printanzeigen übernommen.
12ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für Inhalte, Produktion, richtige Dateiformate, rechtzeitige Anlieferung
von Daten­unterlagen und Datenträgern ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
WIN-Verlag GmbH & Co. KG. Alle bisherigen Online-Anzeigen-Preislisten
sind hiermit ungültig.
Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt. UST-ID-Nr. DE813744143.
Bei Auslandskunden: Überweisung spesenfrei für den Begünstigten. Vorauskasse. Bankverbindung: Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg,
Konto-Nr. : 496 208, BLZ: 702 501 50, IBAN: DE86 7025 0150 0000 4962 08
Swift-BIC: BYLADEM1KMS
Bitte beachten Sie die Beispiele auf den folgenden Seiten.
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ONLINE-PREISLISTE
O
WERBEMÖGLICHKEITEN AUF UNSEREN WEBSITES:
BILLBOARD / MAXI AD
WALLPAPER / FULLSIZE BANNER
1
1
2
2
Maxi Ad
Startseite
Format: 732 x 400 Pixel
Preis: 761,- € pro Woche
WALLPAPER LARGE / MEDIUM RECTANGLE
1
2
1
Billboard
rotierend
Format: 1.100 x 285 Pixel
Preis: 1.314,- € pro Woche
Large
r
rboard
Leade Skyscrape
e
+ Wid
1
Wallpaper Large
rotierend
Format: 1.120 x 120 Pixel +
160 x 600 Pixel
Preis: 1.210,- € pro Woche
2
Medium Rectangle
rotierend
Format: 300 x 250 Pixel
Preis: 761,- € pro Woche
rboard
Leade yscraper
Sk
1
Wallpaper + Wide
rotierend
Format: 728 x 90 Pixel +
160 x 600 Pixel
Preis: 1.106,- € pro Woche
2
Fullsize Banner
rotierend
Format: 468 x 60 Pixel
Preis: 415,- € pro Woche
2
LEADERBOARD LARGE / VIDEO RECTANGLE
1
2
2
1
Leaderboard Large
rotierend
Format: 1.100 x 120 Pixel
Preis: 1.037,- € pro Woche
2
Video Rectangle
rotierend
Format: 300 Pixel Breite
Höhe je nach Videoformat
bis zu 250 Pixel
Preis: 899,- € pro Woche
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 19
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ONLINE-PREISLISTE
O
WERBEMÖGLICHKEITEN AUF UNSEREN WEBSITES:
LEADERBOARD / WIDE SKYSCRAPER
1
1
2
2
SKYSCRAPER
Leaderboard
rotierend
Format: 728 x 90 Pixel
Preis: 830,- € pro Woche
1
Skyscraper
rotierend
Format: 120 x 900 Pixel
Preis: 761,- € pro Woche
1
Skyscraper
rotierend
Format: 120 x 600 Pixel
Preis: 553,- € pro Woche
1
Wide Skyscraper
rotierend
Format: 160 x 900 Pixel
Preis: 830,- € pro Woche
1
WIDE SKYSCRAPER
SKYSCRAPER
1
1
Wide Skyscraper
rotierend
Format: 160 x 600 Pixel
Preis: 622,- € pro Woche
1
1
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 20
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Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Online-Werbung & -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
ONLINE-PREISLISTE
O
WERBEMÖGLICHKEITEN IN UNSEREM NEWSLETTER:
TEXTANZEIGE
LEADERBOARD
1
Textanzeige
mit Bild
Format: 1.000 Zeichen
inkl. LZ
Preis: 540,- €
1
1
Leaderboard
Format: 600 x 95 Pixel
Preis: 792,- €
1
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 21
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AGB
DAS SKALIERBARE VERLAGSPROGRAMM FÜR ALLE ENTSCHEIDER
Konstruktion, Mechanik, Anlagenbau, Architektur, Bau, GIS, Infrastruktur
Innovative Lösungen für Konstrukteure, Entwickler und Ingenieure
S
O
L
U
T
I
O
N
S
Aufbau und Optimierung IT-Gestützter
Produktionsprozesse
Lösungen für die
Fertigungsindustrie
Kaufmännische Entscheider
Alles für den Onlinehandel
Cloud – Security – Mobility
Industrie 4.0 – Internet der Dinge
Technische Entscheider
Vom Design über die Produktentwicklung bis zur Produktion
Onlinewelt – Infrastruktur – Backoffice – Sicherheit – Mobilität
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 22
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AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITUNGEN, ZEITSCHRIFTEN UND KATALOGEN
1.„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstiger Inserenten in einer Druckschrift
zum Zwecke der Verbreitung; Anzeigenaufträge durch eine
Agentur werden in deren Namen und auf deren Rechnung
angenommen.
2.Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen
eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen
eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit
Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste
Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen
und veröffentlicht wird.
3.Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb
der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch
über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4.Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag
nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet
etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im
Risikobereich des Verlages beruht.
5.Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten
Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag
eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss
mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise
nicht auszuführen ist.
6.Der Verlag behält sich vor, rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses
wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form
nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen
des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche
Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren
Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt
auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen oder Vertretern
aufgegeben wurden. Beilagenaufträge sind für den Verlag
erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung
beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift
erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht
angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem
Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
7.Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht
als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag
mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8.Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und der
einwandfreien Druckunterlagen oder der Beilagen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete
oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den
beigelegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch
die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9.Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem,
unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck
der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine
ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder
ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber das Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche
aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei
telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeiten der Leistung und
Verzug sind beschränkt auf das für die betreffende Anzeige
oder Beilage zu zahlende Entgelt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag auch bei grober Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts
beschränkt. Reklamationen müssen innerhalb von vier
Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend
gemacht werden.
10.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die
Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag
berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb
der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist
mitgeteilt werden.
11.Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so
wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
12.Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird
die Rechnung möglichst 14 Tage vor Veröffentlichung der
Anzeige übersandt. Die Rechnung ist bis acht Tage nach
Veröffentlichung rein netto zu bezahlen, bis zur Veröffentlichung werden 2 % Skontoabzug gewährt, sofern nicht im
einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung
vereinbart ist.
13.Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen laut
Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und
für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei
Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftrag-gebers ist der Verlag berechtigt, auch während der
Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von
dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14.Der Verlag liefert einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht
mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
15.Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen
sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter
Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
16.Aus einer Auflagenminderung kann bei Abschluss über
mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der
ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der
Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche
Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die
durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird.
Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage
bis zu 50 000 Exemplaren 40 v.H. ,bei einer Auflage bis zu
100 000 Exemplaren 25 v.H. ,bei einer Auflage bis zu 200
000 Exemplaren 15 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei
Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen,
wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der
Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor
Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
17.Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an
den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
18.Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz
des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im
Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich
der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt
der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber
nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt,
ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a)Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet,
sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit
den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu
halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf
an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
b)Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten sinngemäß auch für Aufträge über
Beikleber, Beihefter, Beilagen oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher
Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.
c)Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten
auch für laufende Aufträge.
d)Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den
Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion
zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch
wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen.
Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt
werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch dem
Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu.
e)Jeglicher Nachlass entfällt bei Konkursen und Zwangsvergleichen.
f)Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik usw. entbinden
den Verlag von den eingegangenen Verpflichtungen.
g)Der Verlag leistet keine Gewähr bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg.
h)Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen haftet
der Verlag nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
i)Platzierungsvorschriften sind nur gültig, wenn sie vom Verlag
schriftlich bestätigt worden sind.
j)Abbestellungen von Anzeigen- und Beilagenaufträgen müssen bis zum Anzeigenschluss erfolgen. Der Verlag kann die
entstandenen Satz- bzw. Produktionskosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
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AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN IM ONLINEBEREICH
Geltungsbereich, Definitionen
Für alle Vertragsverhältnisse zwischen der WIN-Verlag GmbH &
Co. KG (nachfolgend: „Verlag“), Johann-Sebastian-Bach-Straße
5, 85591 Vaterstetten und dem werbungtreibenden Vertragspartner (nachfolgend: „Auftraggeber“) über die Schaltung
von Online-Werbung gelten ausschließlich diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie die Preislisten („Mediadaten-Online“) des Verlags, die einen wesentlichen Bestandteil des
Vertrages bilden.
1. Werbeauftrag
1.1 Werbeauftrag im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel durch den Auftraggeber in elektronischen
Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere
dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung und öffentlichen
Zugänglichmachung des Werbemittels durch den Verlag.
2. Werbemittel
2.1 Im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen können Werbemittel aus einem oder mehreren der nachfolgend
genannten Elemente bestehen:
• aus einem Bild oder Text,
• aus Tonfolgen und/oder bewegten Bildern (unter anderem
Banner),
• aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber benannten Online-Adresse (z.B. URL) zu weiteren externen (d.h. nicht
im Bereich des Verlags liegenden) Daten herstellt, die im
Bereich des Auftraggebers oder eines Dritten liegt.
Dies kann neben klassischer Banner-Werbung insbesondere auch Produkt- und Firmeneinträge, Sponsoring oder
E-Mail-Kampagnen umfassen. Ferner umfasst sind sog.
„Download-Angebote“ des Auftraggebers wie Webcasts,
Web Video, Whitepaper oder sonstige Download- oder Streaming-Angebote, welche vom Verlag zum Abruf bereitgehalten
werden. „Whitepaper“ sind vom Auftraggeber erstellte Fachinformationen zu bestimmten Themen, die auch Produkt- und
Firmeninformationen enthalten können.
2.2 Der Verlag behält sich vor, Werbemittel, die aufgrund ihrer
Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, als Werbung kenntlich zu machen. Hierzu wird insbesondere der Zusatz „Anzeige“
verwendet.
2.3 Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich
nur die Formate in Frage, die in den jeweils gültigen Mediadaten des Verlags ausgewiesen sind. Sonderformate und Sonderwerbeformen sind nur nach Rücksprache und gesonderter
schriftlicher Vereinbarung mit dem Verlag möglich.
2.4 Redirects: Sofern die Agentur oder der Agentur- bzw.
Direktkunde Werbemittel über einen von ihm oder einem
Dritten betriebenen Server auf den vom Verlag vermarkteten
Informations- und Kommunikationsdiensten ausliefert, gelten
folgende Regelungen: Der Auftraggeber garantiert, dass das
von ihm verwendete System folgenden technischen Anforderungen entspricht:
Verwendung eines marktüblichen Adservers
Verwendung einer marktüblichen Load-Balancing-Methode
24/7-Support
Verfügbarkeit: Ausfallsicherheit von 99,0 % (monatliche Basis)
bei Cookies Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Für den Zeitraum geringerer Verfügbarkeit hat der Verlag das
Recht, die Kampagne zu stoppen. Bei Fortführung der Kampagne gelten die Vertragsbestimmungen unverändert weiter. Für
den Zeitraum geringerer Verfügbarkeit verringern sich die vom
Verlag zu liefernden Kennzahlen (z.B. Anzahl Ad Impressions)
entsprechend. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte
Vergütung steht dem Verlag auch dann im vollen Umfang zu.
Der Auftraggeber wird den Verlag unverzüglich nach Kenntnis
schriftlich darüber informieren, wenn während der Laufzeit
dieses Vertrages nachteilige Veränderungen bei einem oder
mehreren Ad-Servern eintreten oder einzutreten drohen, die es
dem Auftraggeber erschweren oder unmöglich machen könnten, die Werbemittel vertragsgemäß in den Kommunikationsund Informationsdiensten, die vom Verlag vermarktet werden,
einzublenden. Der oder die AdServer müssen vom Auftraggeber permanent überwacht und gewartet werden, um Ausfälle
gleich welcher Art so weit wie möglich auszuschließen bzw.
sofort zu beheben. Ein 24-Stunden-Support an sieben Tagen
der Woche muss seitens des Auftraggebers gewährleistet sein.
Der Verlag haftet nicht für Ausfälle des Adservers auf Seiten des
Auftraggebers; für hierauf beruhende Unterlieferungen während der Schaltperiode kann weder eine Ausgleichsbuchung
noch eine Gutschrift erfolgen. Es gelten alle im Arbeitskreis
AdTechnology des OVK verabschiedeten und jeweils gültigen
technischen Spezifikationen. Der Verlag hat das Recht, die
Einhaltung dieser Spezifikationen bei Einsatz eines externen
Adservers zu überprüfen. Der Verlag hat das Recht, bei Nichteinhaltung der Spezifikationen die Kampagne zu stoppen. Im
Übrigen verringern sich die vom Verlag zu liefernden Kennzahlen entsprechend. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte
Vergütung steht dem Verlag auch dann im vollen Umfang zu.
Alle Werbemittel, die zur Einblendung in den Kommunikations- und Informations-diensten, die vom Verlag vermarktet
werden, bestimmt sind, sind vorher zur Überprüfung an eine
dafür vom Verlag vorgesehene Adresse zu schicken. Sämtliche
Werbemittel sind vor ihrer Einblendung vom Verlag in Textform
zu genehmigen. Im Falle veränderter Werbemittel gelten die
vorstehenden Regelungen entsprechend. Durch die Einblendung der Werbemittel darf die Funktionalität der Kommunikations- und Informationsdienste, die vom Verlag vermarktet
werden, in keiner Weise behindert oder eingeschränkt werden.
Der Verlag ist berechtigt, Werbemittel jederzeit mit angemessener Ankündigungsfrist aus den Kommunikations- und
Informationsdiensten, die vom Verlag vermarktet werden, zu
entfernen. Die Verbindung zum externen Server kann hierfür
jederzeit unterbrochen werden. Einer Ankündigungsfrist bedarf es nicht, wenn
a) der Verlag durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung
verpflichtet wird, ein Werbemittel zu entfernen bzw. dessen
Einblendung zu unterlassen,
b) der Verlag hinreichende Anhaltspunkte dafür hat, dass das
eingeblendete Werbemittel rechtlich unzulässig ist oder
c) die Einblendung eines oder mehrerer Werbemittel zu schweren Funktionalitätsstörungen in den Kommunikations- und
Informationsdiensten, die vom Verlag vermarktet werden,
oder beim Betreiber führt oder geführt hat. Bei nicht fristgerechter, unvollständiger und/oder nicht den technischen
Spezifikation entsprechender Anlieferung der Werbemittel
ist Verlag berechtigt, die vorgesehenen
Platzierungen anderweitig zu besetzen bis die Lieferung einwandfrei erfolgt. Die Durchführung des Werbeauftrags wird
dann im Ermessen vom Verlag nachgeholt. Der Auftraggeber
ist gleichwohl verpflichtet, den vollen Schaltpreis zu bezahlen.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote des Verlags sind stets freibleibend. Der Vertrag
kommt grundsätzlich erst durch schriftliche oder per E-Mail
erfolgende Bestätigung des Auftrags seitens des Verlags zustande. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind
rechtlich nicht verbindlich. Der Verlag behält sich vor, Aufträge
zur Schaltung von Werbemitteln ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.
3.2 Soweit Aufträge durch Werbeagenturen erteilt werden,
kommt der Vertrag mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen mit dieser zustande. Sofern der Werbetreibende
selbst Auftraggeber werden soll, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Verlag ist berechtigt, aber
nicht verpflichtet, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
3.3 Der Auftragseingang muss spätestens 7 Werktage vor
Schaltungsbeginn erfolgen.
4. Abwicklung, Platzierung
4.1 Sämtliche Leistungen vom Verlag stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie der
Erfüllung und Vornahme der Pflichten und Mitwirkungshand-
lungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber benennt dem
Verlag einen Mitarbeiter als Ansprechpartner.
4.2 Ist in dem Werbeauftrag nur ein Gesamtumfang festgehalten, so wird der Verlag die Größe und Terminierung der einzelnen Werbemittelschaltungen abhängig von der Verfügbarkeit
im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, ansonsten nach
billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses des
Auftraggebers, vornehmen.
4.3 Ist dem Auftraggeber das Recht zum Abruf einzelner
Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines
Kalenderjahres seit Vertragsschluss abzuwickeln. Wird die
Einjahresfrist durch den Auftraggeber nicht eingehalten, so
verfällt der Anspruch auf Schaltung noch nicht abgerufener
Werbemittel. Der Vergütungsanspruch des Verlags wird hierdurch nicht gemindert.
4.4. In den Mediadaten werden PageImpressions pro Monat als
Anhaltspunkt ausgewiesen die den Ergebnissen der WebAnalyse zum Zeitpunkt der Erstellung der Mediadaten entsprechen.
Diese Zahlen bilden die Grundlage für unsere Wochenpreise auf
deren Basis wir Onlinewerbung verkaufen. Eine Abweichung
von den genannten Analysewerten (PageImpression, Visits,
Visitors, etc.) nach oben oder unten ist während der Gültigkeitsdauer der Mediadaten wahrscheinlich.
Es gelten daher als Auftragsgrundlage ausschließlich die Wochenpreise ohne Bezug zu den als Anhaltspunkt genannten
Leistungswerten (PageImpressions, Visits, Visitors etc).
Ein Anspruch auf die Nachlieferung von PageImpressions oder
auf eine Kaufpreisminderung im Falle einer Unterlieferung von
PIs ist daher ausgeschlossen. Der Verlag verzichtet parallel dazu
auf eine Nachberechnung im Falle einer Überlieferung von PIs.
4.5 Soweit eine bestimmte Platzierung nicht vertraglich vereinbart ist, wird die Platzierung vom Verlag nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des
Auftraggebers vorgenommen. Es kann nichtgewährleistet werden, dass innerhalb der vom Verlag platzierten Internet-Werbung nicht auch Werbung für Waren oder Dienstleistungen
eines Konkurrenten des Auftraggebers platziert wird.
4.6 Bei vom Auftraggeber oder dessen Agentur produzierten
Werbemitteln ist der Verlag berechtigt, aber nicht verpflichtet,
das Material so zu bearbeiten, dass es von dem Adserversystem
verarbeitet und auf der Website dargestellt werden kann. Dies
gilt insbesondere für technische Spezifikationen und Programmierungen sowie Abmessungen. Bearbeitungen werden erst
dann vom Verlag durchgeführt, wenn eine Kontaktaufnahme
mit dem Auftraggeber oder seiner Agentur mit dem Ziel der
Nachbesserung fehlgeschlagen ist.
4.7 Maßgeblich für die Abrechnung der Medialeistung gegenüber dem Auftraggeber sind die vom Verlag über den Adserver
ermittelten Zahlen. Dem Auftraggeber bleibt die Möglichkeit
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unbenommen nachzuweisen, dass diese Zahlen unzutreffend
und stattdessen andere Werte anzusetzen sind. Dies hat der
Auftraggeber dem Verlag innerhalb einer Frist von zehn Tagen
in Textform mitzuteilen. Soweit die Auslieferung der Kampagne über die vom Verlag eingesetzten Server erfolgt, hat die
Mitteilung innerhalb einer Frist von drei Monaten zu erfolgen.
Die Frist beginnt jeweils mit der Absendung der Mitteilung der
AdImpression-Zahlen an den Auftraggeber.
5. Ablehnungsrecht
5.1 Der Verlag ist berechtigt, gegenüber dem Auftraggeber,
jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Werbemittel vorzunehmen.
5.2 Der Verlag behält sich vor, Werbemittel – auch einzelne
Abrufe im Rahmen eines Vertragsabschlusses über mehrere
Werbemittel – wegen des Inhalts oder der technischen Form
oder wegen der Website, auf die verlinkt wird, aus sachlichem
Grund abzulehnen bzw. aus dem Angebot zu nehmen. Gleiches
gilt, wenn das Werbemittel oder die Website, auf die verlinkt
wird, gegen Gesetze, die guten Sitten und/oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder ihr Inhalt vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
ihre Veröffentlichung für den Verlag aus sonstigen Gründen
unzumutbar ist.
5.3 Der Verlag ist berechtigt, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurück zu ziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich
Änderungen des Inhalts des Werbemittels selbst vornimmt
oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch
einen Link verwiesen wird, und dadurch Ablehnungsgründe
gemäß vorstehender Ziff. 5.2 gegeben sind.
5.4 Der Verlag wird dem Auftraggeber die Ablehnung oder
Sperrung gemäß Ziff. 6.2 bzw. 6.3 unverzüglich mitteilen.
Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, ein geändertes
oder anderes Werbemittel zu liefern, auf welches die Ablehnungsgründe nicht zutreffen. Falls dieses Werbemittel für die
Einhaltung eines eventuell vereinbarten Zeitpunktes verspätet
oder gar nicht geliefert wird, behält der Verlag trotzdem den
Anspruch auf Vergütung.
5.5 Der Verlag behält sich vor, Werbung von Wettbewerbern des
Verlags zurückzuweisen. Die Parteien sind sich darüber einig,
dass dem Verlag ein Recht zur außerordentlichen Kündigung
zusteht, wenn der Verlag erst nach Vertragsabschluss Kenntnis
über die zur Ablehnung berechtigenden Umstände erlangt.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen in einem solchen Fall nicht.
6. Datenanlieferung, Material
6.1 Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und vollständige,
fehlerfreie und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Lieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel
bis spätestens 7 Werktage vor Schaltungsbeginn verantwort-
lich. Für Sonderwerbeformen gilt eine Frist von mindestens 10
Werktagen. Bei der Werbemittelanlieferung müssen folgende
Angaben gemacht werden: Kunden- und Kampagnenname,
Buchungszeitraum, belegte Site und Platzierung auf der Site,
das Werbeformat sowie ein Ansprechpartner für Rückfragen.
Bei nicht fristgerechter, unvollständiger, nicht ordnungsgemäßer und/oder nicht den technischen Spezifikationen entsprechender Anlieferung der Werbemittel wird keine Gewähr für
die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen
und der Verlag wird für die Dauer der Verspätung von der
Verpflichtung zur Leistung frei. Die vom Verlag zu erreichenden
Kennzahlen verringern sich entsprechend. Der Verlag ist berechtigt, die vorgesehenen Platzierungen anderweitig zu besetzen, bis die Lieferung einwandfrei erfolgt. Die Durchführung
des Auftrags wird dann im Ermessen des Verlags nachgeholt.
Der Vergütungsanspruch des Verlags bleibt hiervon unberührt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, mit sog. Deeplinks auf seine
Website zu verweisen soweit sich dabei ein neues Browserfenster öffnet. Der Einsatz sonstiger technischer Mittel, welche
den Nutzer von der Seite der Verlag weglenken oder Daten über
den Nutzer sammeln, ist unzulässig, insbesondere bedürfen
die Verwendung von Popups, das Abfordern von Nutzerdaten
sowie das Setzen von Cookies der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Verlag.
6.2 Erfolgt die Erstellung des Werbemittels durch den Verlag,
so müssen die vom Werbetreibenden hierzu zur Verfügung
gestellten Materialien bis spätestens 14 Tage vor Schaltung
angeliefert sein. Der Verlag übernimmt für das gelieferte Material über die Ausführung des Werbeauftrages hinaus keine
Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, dieses
nach Ausführung des Werbeauftrages aufzubewahren oder an
den Werbetreibenden zurückzuliefern. Soweit nicht anders vereinbart, verbleiben die Rechte für durch den Verlag gestaltete
Werbemittel beim Verlag.
6.3 Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel
fordert der Verlag Ersatz an.
6.4 Der Auftraggeber hat die digital übermittelten Daten frei
von sog. Computerviren, Würmern oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, für diesen
Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die
jeweils dem neuesten Stand entsprechen. Entdeckt der Verlag
auf einer ihr übermittelten Datei Schadensquellen, wird der
Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und
diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung
(insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage von Verlag) erforderlich, löschen,
ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält
sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu
nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen dem Verlag Schäden entstanden sind.
6.5 Der Auftraggeber ist auf Wunsch des Verlags dazu verpflichtet, bei CPC-Kampagnen, deren Klickraten unter 0,25% fallen,
neue Werbemittel anzuliefern. Kommt der Auftraggeber dieser
Aufforderung nicht nach, ist der Verlag berechtigt, CPC-Kampagnen sofort zu stoppen und schriftlich zu stornieren und den
bis dahin erfüllten Teil abzurechnen. Der Verlag ist berechtigt,
CPC-Kampagnen sofort zu stoppen und schriftlich zu stornieren, sollte die Klickrate der eingesetzten Werbemittel innerhalb
der Kampagnenlaufzeit für einen Zeitraum von sieben Tagen im
Mittel unter 0,15% liegen. Es entsteht daraus keinerlei Haftung
auf Seiten des Verlags bis auf die Rückzahlung bereits gezahlter
Rechnungsbeträge für die entsprechende Kampagne, abzüglich der anteilsmäßigen Vergütung für die bereits erbrachten
Leistungen.
6.6 Der Auftraggeber hat während der gesamten Laufzeit des
Werbeauftrages die Webseiten, auf die von dem Werbemittel
verlinkt werden soll, aufrecht zu erhalten.
7. Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften ist der Auftraggeber
verpflichtet, die geschaltete Internet-Werbung jeweils unverzüglich nach Beginn der ersten Schaltung zu prüfen und
etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb der ersten Schaltungswoche, schriftlich zu reklamieren.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden zu
rügen. Soweit etwaige Mängel für den Verlag nicht erkennbar
waren, hat der Auftraggeber bei entsprechend mangelhafter
Veröffentlichung keine Ansprüche gegenüber dem Verlag. Den
Auftraggeber trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8. Gewährleistung
8.1 Bei allen Werbemaßnahmen schuldet der Verlag nur die
ordnungsgemäße Schaltung der Werbung, steht jedoch nicht
für den Abruf beim Nutzer oder die Kenntnisnahme ein. Der
Verlag ist insbesondere nicht verpflichtet, die zur Verfügung
gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf Richtigkeit, Aktualität,
Vollständigkeit, Seriosität, technische oder inhaltliche Qualität
und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt
hierfür weder ausdrücklich, noch konkludent eine Gewährleistung.
8.2 Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren
Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Der Verlag hat nicht für negative Abweichungen des
Werbemittels von der üblichen Beschaffenheit einzustehen,
die darauf beruhen, dass der Auftraggeber das Format und die
technischen Vorgaben des Verlags nicht ordnungsgemäß berücksichtigt hat. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es
nach dem jeweiligen Stand der Technik nicht möglich ist, eine
von Fehlern völlig freie Darstellung zu erreichen. Ein Fehler in
der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann nicht
vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird, durch die
Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/
oder -hardware (z.B. Browser) beim Nutzer oder durch Störung
der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern), durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxys (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall der
vom Verlag genutzten Server, der nicht länger als 24 Stunden
(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn
der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem
Ausfall der Server über einen erheblichen Zeitraum (mehr als
10 % der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung
entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum
des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind jedoch ausgeschlossen.
8.3 Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche
Richtigkeit und Wiedergabequalität des vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellten Materials, insbesondere fällt die
fehlerfreie Übermittlung des Materials vom Auftraggeber an
den Verlag (z.B. per Email, am Telefon) in den Risikobereich
des Auftraggebers.
8.4 Der Auftraggeber hat bei vom Verlag zu vertretender
ungenügender Wiedergabequalität oder sonstiger Mängel
des Werbemittels Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf
Vornahme einer einwandfreien Ersatzwerbung, jedoch nur in
dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihr für die Ersatzwerbung
gestellte angemessene Frist verstreichen oder verweigert der
Verlag die Ersatzwerbung ernsthaft und endgültig oder ist die
Ersatzwerbung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung in dem Ausmaß, in dem
der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag
hat das Recht, eine Ersatzwerbung zu verweigern, wenn diese
einen Aufwand fordert, der unter Beachtung des Inhalts des
Schuldverhältnisses und dem Gebot von Treu und Glauben in
einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des
Auftraggebers steht, oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
8.5 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt
12 Monate.
9. Haftung
9.1 Der Verlag haftet für Schäden des Auftraggebers, die der
Verlag, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
9.2 Unabhängig vom Verschuldensgrad haftet der Verlag für
Schäden, die dadurch entstanden sind, dass der Verlag, ihre
gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungs-
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gehilfen, eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des
Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht, die auf einem nicht leicht fahrlässigen Organisationsverschulden seitens des Verlags beruhen, die aus einer
arglistigen Täuschung durch gesetzliche Vertreter, leitende
Angestellte oder Erfüllungsgehilfen des Verlags oder durch die
Verletzung einer des Verlags übernommenen Garantie für die
Beschaffenheit der Sache resultieren, aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Verlags oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter,
leitenden Angestellten oder Erfüllungsge hilfen beruhen.
9.3 Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für grobe und leichte
Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auf den voraussehbaren
Schaden begrenzt. Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet der Verlag höchstens bis zur Höhe
der vereinbarten Vergütung.
9.4 Bei Datenverlusten haftet der Verlag nur für den Schaden,
der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den
Auftraggeber entstanden wäre. Die Haftung vom Verlag für
die Wiederbeschaffung von Daten ist zusätzlich dahingehend
beschränkt, dass eine Haftung nur besteht, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das
in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
9.5 Schadensersatzansprüche gegen den Verlag verjähren nach
Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie
basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
9.6 Eine über vorstehende Regelung in Ziff. 10.1 – 10.2 hinausgehende Haftung des Verlags ist ausgeschlossen. Soweit die
Haftung des Verlags ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Beauftragten, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen des Verlags.
10. Preisliste, Vergütung, Rabattierung
10.1 Für die Vergütung des Verlags gilt grundsätzlich die im
Zeitpunkt der Auftragserteilung auf unserer Webseite veröffentlichte Preisliste mit Rabattstaffel. Sämtliche Preise in der
Preisliste des Verlags verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer
in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung. Der Verlag
behält sich eine jederzeitige Änderung seiner Preise, Rabatte
und sonstigen Konditionen vor. Bei Änderungen gelten die
neuen Bedingungen bei Preissenkungen auch für laufende
Aufträge sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat nach Bekanntgabe der jeweils gültigen Bedingungen im Internet. Im
Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, das durch diesen innerhalb von 5 Werktagen
nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung auszuüben
ist. Macht der Werbetreibende von seinem Widerspruchsrecht
keinen Gebrauch, so gelten ab dem Erhöhungstermin die
neuen Entgelte. Die Kosten für die Gestaltung und Konzeptionierung eines Werbemittels durch den Verlag sind in den Schaltungspreisen nicht enthalten. Kosten für die vom Auftraggeber
gewünschte Gestaltung und/oder Konzeptionierung oder von
ihm gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
10.2 Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen
Preisliste. Vereinbarte oder eingeräumte Nachlässe für die
Schaltung mehrerer Werbemittel oder bei Abschluss von Rahmenaufträgen gelten nur bei Einhaltung der jeweiligen Anzeigenmenge und des zeitlichen Rahmens. Bei Nichteinhaltung
des vereinbarten Rahmenauftrages oder des zeitlichen Rahmens ist der Verlag berechtigt, den Nachlass anteilig nach dem
Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass nach zu berechnen.
10.3 Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mindestens
50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich. Die Konzernzugehörigkeit ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines
Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines
Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss
spätestens bis zum Ende des Abschlussjahres erbracht werden.
Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen
Bestätigung in Textform durch den Verlag. Konzernrabatte
werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt.
Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet
auch die Konzernrabattierung.
10.4 Der Verlag gewährt 15% AE-Provision auf Nachweis der
Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur.
10.5 Eine vom Verlag gewährte Vergütung für Vermittlung darf
durch den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
11. Zahlungsbedingungen
11.1 Der Verlag ist berechtigt, eine Vorauszahlung oder ein
Deposit des Werbekunden zu verlangen. In diesem Fall wird
die Werbemaßnahme des Werbetreibenden nicht starten,
bevor die Vorauszahlung oder das Deposit beim Verlag eingegangen ist.
11.2 Der Preis für die Schaltung des Werbemittels ist acht Tage
vor dessen erstmaliger Veröffentlichung (Schaltung) sofort zur
Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rechnungen vom Verlag unverzüglich zu prüfen und Einwendungen
innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt gegenüber dem Verlag
schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf von zwei Wochen
gilt die Rechnung als genehmigt. Sämtliche Kosten und Spesen
im Zahlungsverkehr gehen zu Lasten des Auftraggebers.
12. Zahlungsverzug
12.1 Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung mehr
als zwei Wochen in Verzug oder lässt er unberechtigterweise
Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird ein Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen
des Auftraggebers gestellt, so kann der Verlag unbeschadet
weiter gehender Rechte jegliche weitere Leistung zurückhalten
und sämtliche bisher erbrachten Leistungen abrechnen und
zur Zahlung fällig stellen. Der Verlag ist in diesem Fall berechtigt, den Einsatz weiterer Werbemittel, auch soweit diese
bereits vertraglich vereinbart wurden, ohne Rücksicht auf ein
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
der Vergütung abhängig zu machen. Für jede Rückbuchung einer Überweisung oder Stornierung einer Lastschrift erhebt der
Verlag zusätzlich zu etwaigen Bankspesen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro.
12.2 Erhält der Verlag nach Abschluss des Vertrages Kenntnis
davon, dass ihr Zahlungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit aufgrund
schlechter Vermögenssituation gefährdet ist, so kann sie
unbeschadet etwaiger Zahlungsabreden Vorauszahlung für
bereits vorliegende Anzeigenschaltungen, sofortige Zahlung
rückständiger, auch noch nicht fälliger Rechnungen verlangen,
weitere Schaltung von Werbemitteln ablehnen oder vom Vertrag zurückzutreten.
12.3 Die durch Zahlungsverzug, Mahnung und/oder Stundung
entstehenden Kosten, insbesondere eventuell anfallende
Anwalts- oder Inkassogebühren, trägt der Auftraggeber. Weiterhin kann der Verlag alle weiteren bestehenden Kampagnen
des Auftraggebers beenden.
13. Datenschutz, Geheimhaltung
13.1 Der Verlag sichert zu, dass die Auftragsdurchführung ausschließlich nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt. Die im Rahmen der Auftragsdurchführung,
insbesondere der Auftragserteilung und Auftragsbearbeitung
vom Auftraggeber angegebenen personenbezogenen Daten
werden ausschließlich zu diesem Zwecke maschinenlesbar
gespeichert, verarbeitet und genutzt, sofern keine Einwilligung
des Auftraggebers in eine andere Nutzungsart erteilt wurde,
sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung.
13.2 Der Auftraggeber berechtigt den Verlag, seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragserteilung und
-bearbeitung zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu
nutzen, soweit dies erforderlich ist, um die Anzeigenschaltung
durchzuführen und eine entsprechende Abrechnung vornehmen zu können. Der Verlag ist weiter berechtigt zur Erhaltung
seiner Betriebsfähigkeit auf die ihr überlassenen personenbezogenen Daten zuzugreifen. Insofern gewährleistet der Verlag
die vertrauliche Behandlung der ihr überlassenen Daten.
13.3 Der Auftraggeber kann jederzeit die zu seiner Person
gespeicherten persönlichen Daten, unentgeltlich beim Verlag
einsehen. Er kann hierzu schriftlich eine Anfrage an den Verlag
stellen.
13.4 Im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen
verpflichtet sich der Verlag, die ihr aus dem Auftragsverhältnis bekannten Daten des Auftraggebers, vorbehaltlich einer,
durch diesen anderweitig erteilten Einwilligung zur weiteren
Nutzung, nur für die Erfüllung der Zwecke der Vertragsbeziehung zu verwenden, das Datengeheimnis zu wahren und ihre
Mitarbeiter entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen zu
verpflichten.
13.5 Der Auftrageber sichert zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten sämtliche
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird. Setzt der Auftraggeber
für die Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten
des Verlags Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen,
dass auch der Systembetreiber diese Verpflichtung einhält.
13.6 Soweit der Auftraggeber Leads erwirbt, verpflichtet er
sich, diese nur für eigene Zwecke der Werbung, Markt- oder
Meinungsforschung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben oder für Zwecke Dritter zu verwenden. Werbliche
Maßnahmen aufgrund der Leads, die im Rahmen der Vertragsbeziehung mit dem Verlag gewonnen wurden, führt der
Auftraggeber auf eigene Gefahr durch.
13.7 Sofern der Auftraggeber anonyme oder pseudonyme
Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote des
Verlags ausgelieferten Werbemittel erhält, darf er diese Daten
nur im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den konkreten
Werbetreibenden, der den Auftraggeber mit der Schaltung
der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese
Auswertung darf jedoch nur die anonymen und pseudonymen
Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten des Verlags generiert worden sind.
13.8 Dem Auftraggeber ist darüber hinaus jede weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe von Daten, die er aus
dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote vom Verlag
ausgelieferten Werbemittel erhält, untersagt. Der Auftraggeber darf insbesondere Daten aus Werbeschaltungen auf
den Onlineangeboten des Verlags nicht für eigene Zwecke
speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte
weitergeben. Gleiches gilt für die Erstellung von Profilen aus
dem Nutzungsverhalten der User auf ein Angebot des Verlags
und deren gleich wie geartete weitere Nutzung.
13.9 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen
aus vorstehender Ziff. 13.5 - 13.8 zahlt der Auftraggeber an
den Verlag eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Preises
des Auftrags, aus dem die unzulässige Datennutzung stammt.
Etwaige weitergehen de Ansprüche des Verlag bleiben unbe-
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 26
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rührt.
13.10 Soweit der Auftraggeber, z.B. für den Zugriff auf eine
persönliche Website, vom Verlag ein individuelles Passwort
erhält, ist er verpflichtet, dieses Dritten nicht zu offenbaren
und es sorgfältig zu verwahren, um Missbrauch durch Dritte
auszuschließen. Bei Verlust des Passwortes oder wenn dem
Auftraggeber bekannt wird, dass Dritte von dem Passwort
Kenntnis erlangt haben könnten, ist er verpflichtet, den Verlag
unverzüglich in Textform zu informieren. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die sich aus einem Missbrauch des Passwortes ergeben, soweit er nicht den Nachweis erbringt, dass
ihn hieran kein Verschulden trifft. Eine Haftung des Verlags ist
in diesem Fall ausgeschlossen.
13.11 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die
Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages
hinaus. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass der Verlag seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Der Verlag ist berechtigt, soweit er
sich zur Erbringung seiner Leistungen Dritter bedient, die Daten
weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist. Insbesondere ist der
Verlag berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Auftraggebers
auf Produktebene zur Veröffentlichung an Marktforschungsinstitute weiterzuleiten.
14. Rechteeinräumung und -gewährleistung
14.1 Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die
vertragsgemäße Nutzung der Werbemittel erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen
Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Bearbeitung, Sendung, Speicherung, sowie
das Recht zur Einstellung in und Entnahme aus Datenbanken,
das Bereithalten zum Abruf und das Recht der öffentlichen
Zugänglichmachung der Werbemittel, zeitlich, örtlich und
inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang.
14.2 Der Auftraggeber überträgt dem Verlag zudem das Recht,
das Werbemittel online, offline oder in sonstiger Weise (z.B.
als CDROM, DVD) in angemessenem Umfang zu Zwecken der
Eigenwerbung zu nutzen.
14.3 Soweit der Verlag für den Auftraggeber die Internet- Werbung konzeptioniert, gestaltet und/oder umsetzt, verbleiben
die hieran entstandenen Rechte bei dem Verlag. Der Verlag
räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zum
Zwecke der Schaltung der Internet-Werbung im Rahmen des
dem Verlag erteilten Werbeauftrages ein.
14.4 Der Auftraggeber ermächtigt den Verlag Werbeinformationen in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken
an anerkannte Marktforschungsunternehmen weiter zu leiten.
Ist der Auftraggeber dazu nicht bereit, hat er dies dem Verlag
bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.
15. Freistellungsverpflichtung
Der Auftraggeber versichert, dass das gelieferte Werbemittel keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen rechtliche
Bestimmungen verstößt. Er versichert insbesondere, dass er
über sämtliche für die vertragsgemäße Schaltung der Werbung
erforderlichen Rechte verfügt und alle etwa erforderlichen
Abgaben an Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) geleistet
hat. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen
Dritter, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverfolgung, auf erstes Anfordern frei. Der Auftraggeber wird dem
Verlag zudem alle erforderlichen Informationen erteilen, die
zur Rechtsverteidigung erforderlich sind. Ist der Auftraggeber
in Bezug auf ein Werbemittel bereits abgemahnt worden oder
hat er eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bereits abgegeben, ist er verpflichtet, den Verlag hierüber unverzüglich
zu informieren.
16. Storno, Kündigung
16.1 Stornierungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen. Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Für Stornierungen weniger als zwei
Wochen vor Schaltungsbeginn gilt vorbehaltlich der Regelung
für Terminbuchungen in 16.2 Folgendes:
Storno bis zu 1 Woche vor Kampagnenstart: 50% des Nettonetto-Kampagnenwerts
Storno bis zu 3 Werktage vor Kampagnenstart: 80% des Nettonetto-Kampagnenwerts
und Storno am Tag des Kampagnenstarts und später: 100% des
Nettonetto-Kampagnenwerts.
Technische Kosten, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung für
die Buchung entstanden sind (z.B. im Fall von Dienstleistungen für Streamings oder Mobile), werden dem Auftraggeber
vollständig in Rechnung gestellt. Bereits in der Produktion befindliche Werbemittel, speziell solche für mobile Plattformen,
sind nicht stornierbar. Der Verlag ist berechtigt, Aufträge von
Werbetreibenden zu jeder Zeit, ohne Angabe von Gründen mit
einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu stornieren. Es entsteht daraus keinerlei Haftung von Seiten des Verlags bis auf die Rückzahlung bereits gezahlter Rechnungsbeträge für die entsprechende Kampagne, abzüglich bereits erbrachter Leistungen.
16.2 Für Terminbuchungen gelten folgende Besonderheiten:
Unter einer Terminbuchung werden im Gegensatz zu Buchungen für dynamische Werbeplätze, die ständig wechselnden
Werbeinhalt beinhalten, Buchungen für solche Werbeplätze
verstanden, die nur zu einem bestimmten Fixtermin oder nur
an einem bestimmten Werbeplatz geschaltet werden können, insbesondere also Werbeplätze innerhalb der zu festen
Terminen verschickten Newsletter oder aber fest gebuchte
Unterseiten innerhalb des Portales (Microsite). Erfolgt die
Stornierung einer Terminbuchung weniger als zwei Wochen vor
dem Schaltungstermin, ist der Verlag berechtigt, dem Auftraggeber 100% des Nettoauftragswertes in Rechnung zu stellen,
es sei denn der Auftraggeber weist dem Verlag nach, dass der
Werbeplatz zu dem gebuchten Termin anderweitig verkauft
werden kann. Im Falle einer anderweitigen Buchung ist der
Verlag berechtigt, dem Auftraggeber die Differenz zwischen
dem neuen und dem alten Nettoauftragswert zuzüglich einer
Bearbeitungsgebühr von 30% des alten Nettoauftragswertes
in Rechnung zu stellen.
16.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu
erfolgen. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien trotz
einer schriftlichen Abmahnung wiederholt eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt, eine fortdauernde Vertragsverletzung
innerhalb angemessener Frist nicht abstellt oder deren Folgen
nicht beseitigt, gegen eine und/oder beide Parteien und/oder
gegen ein vom Verlag vermarktetes Online-Medium infolge
einer vertragsgegenständlichen Leistung eine Abmahnung
erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde
oder für den Verlag der begründete Verdacht besteht, dass
der Auftraggeber oder die von ihm zur Verfügung gestellten
Inhalte und/oder gegen geltende rechtliche Bestimmungen
oder die geltenden Werberichtlinien, verstößt bzw. verstoßen. Ein begründeter Verdacht besteht, sobald der Verlag auf
Tatsachen gestützte Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen
rechtliche Bestimmungen vorliegen, insbesondere ab Erhalt
einer Abmahnung oder der Aufforderung zu einer Stellungnahme durch die zuständigen Landesmedienanstalten. Ein
fristloser Kündigungsgrund ist auch gegeben, wenn über das
Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet
bzw. ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird und der betroffene Vertragspartner trotz entsprechender Aufforderung die
offenbare Unbegründetheit des Antrags nicht binnen einer
angemessenen Frist nachweist. Ein Grund zur fristlosen Kündigung besteht darüber hinaus, wenn gegen eine der Vertragsparteien Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht und nicht
innerhalb von einem Monat aufgehoben wurden. Als wichtige
Kündigungsgründe werden seitens des Verlags weiterhin
erachtet: wenn der Auftraggeber von einem anderen Unternehmen mehrheitlich übernommen wird; wenn der Betreiber
der vertragsgegenständlichen durch den Verlag vermarkteten
Webseiten den Betrieb der Webseiten einstellt. Die bis zum Zugang einer Kündigung erbrachten Leistungen des Verlags sind
seitens des Auftraggebers entsprechend des Leistungsumfangs
zu vergüten. Verlangt der Auftraggeber ohne Einhaltung der
vorgenannten Voraussetzungen, eine von ihm in Auftrag ge-
gebene Werbung aufgrund einer Rechtsverletzung Dritter oder
aus sonstigen Gründen nicht öffentlich zugänglich zu machen,
so bleibt er zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet. Ihm
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verlag ein geringerer Schaden entstanden ist.
17. Abtretung / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
17.1 Die Abtretung der Ansprüche aus dem Werbeauftrag
durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.
17.2 Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen des Verlags nur dann aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
17.3 Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
dann geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch des Verlags und der Gegenanspruch des Auftraggebers auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
18.1 Erfüllungsort und, vorbehaltlich der Regelung in Satz 2,
ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags, wenn
der Auftraggeber Kaufmann ist, wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes verlegt hat, oder wenn sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung unbekannt ist. Der Verlag ist berechtigt,
auch an jedem anderen Ort zu klagen, an dem ein gesetzlicher
Gerichtsstand besteht.
18.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie
des UN-Kaufrechts (CISG).
19. Schlussbestimmungen
19.1 Für Online-Stellenanzeigen, die auch bei unserem Koopera-tionspartner StepStone erscheinen, gelten zusätzlich die
AGBs der StepStone Deutschland AG.
19.2 Sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen
den Parteien abzugebende Erklärungen sowie Änderungen
oder Ergänzungen der vertraglichen Regelungen sind nur
schriftlich verbindlich. Dies gilt auch für den Verzicht auf das
Formerfordernis. Die Versendung per E-Mail entspricht der
Schriftform.
19.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und weitere
schriftliche Vereinbarungen bleiben auch dann gültig, wenn
einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten.
Online Mediadaten der WIN-Verlag GmbH & Co. KG gültig ab
01.10.2015.
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Das Fachmagazin für den
Konstruktions- und Engineering-Bereich berichtet über alle
Aspekte, die bei der integrierten
(ganzheitlichen) Produktentwicklung wichtig sind. Im Mittelpunkt
stehen Lösungen und Strategien
für ein leistungsfähiges Engineering sowie Innovationen aus der
Antriebstechnik, Automation,
E-Technik, Fluidtechnik, Verbindungstechnik und Konstruktionsbauteile.
AUTOCAD & Inventor Magazin
Die herstellerunabhängige
Fachzeitschrift wendet sich an alle
Anwender und Entscheider, die
mit Softwarelösungen von Autodesk arbeiten. Das Magazin gibt
praktische Hilfestellung bei der
Auswahl, Einführung und dem Betrieb von Soft- und Hardware. Im
Fokus stehen ebenso Lösungen
aus den Bereichen Antriebstechnik, Automation, E-Technik, Fluidund Verbindungstechnik.
DIGITAL MANUFACTURING
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MANUFACTURING stehen Grundlagen, Methoden, technische
Trends, IT-Lösungen sowie
praxisnahe Anwendungsbeispiele
aus dem Bereich der digitalen
Prozesskette in der Produktion.
Das Magazin vermittelt, welche
Produktivitätsvorteile sich in der
Produktion durch die richtigen
Strategien und Lösungen erzielen
lassen.
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Die durchgängige Digitalisierung der Geschäftsprozesse ist
für jedes Unternehmen eine
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Ablauf und die Integration von
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geeignete Applikationen, die von
Entwicklern für die verschiedenen
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