Neu definierter Berufsauftrag. Projektorganisation

Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Volksschulamt
Berufsauftrag
Kontakt: Martin Kull, Berufsauftrag, Walchestrasse 21, 8090 Zürich
Telefon 043 259 53 36, [email protected]
28. Oktober 2015
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Neudefinierter Berufsauftrag.
Projektorganisation
Ausgangslage
Der neu definierte Berufsauftrag stellt für das Schulfeld einen Kultur- und ParadigmaWechsel dar: Das Arbeitspensum wird neu im Rahmen der Jahresarbeitszeit festgelegt und
nicht mehr über die Anzahl Wochenlektionen definiert. Die Schulleitung hat bei der Personaleinsatzplanung neben den einzelnen Lehrpersonen neu auch die Personalorganisation
als Ganzes im Fokus. Mit der Aufgliederung der Aufgaben einer Lehrperson in fünf Tätigkeitsbereiche soll ihre Arbeit sowohl nach innen wie auch nach aussen transparenter gemacht werden.
Die Schulleitenden erhalten mit dem neu definierten Berufsauftrag ein Führungsinstrument,
welches ihnen die Organisation und Erledigung der Arbeiten durch den gezielten Einsatz
der Personalressourcen ermöglicht, in der praktischen Handhabung aber anspruchsvoll
sein wird. Für die Lehrpersonen bietet sich Möglichkeiten - in Absprache mit der Schulleitung und im Rahmen der personellen Gesamtplanung - den eigenen Neigungen und Bedürfnisse entsprechende Schwerpunkte in den Tätigkeitsbereichen zu setzen. Die Schulleitungen und die Lehrpersonen sind in diesem Change-Prozess besonders gut zu stützen
und zu begleiten.
Zielsetzung
Bis zur definitiven Einführung des neu definierten Berufsauftrags per 1. August 2017 müssen folgende Hauptthemenfelder, nachfolgend gegliedert in Teilprojekte, geklärt und in der
Praxis erprobt sein, damit die Umsetzung in allen Schulen des Kantons Zürich erfolgreich
gelingen kann.
Gesamtprojektleitung. Steuerung, Austausch und Koordination
Die Gesamtprojektleitung (Steuergruppe) koordiniert die Arbeiten, die zeitlichen Abläufe
und Inhalte im Gesamtprojekt und in den Teilprojekten. Sie ist verantwortlich für die Projekt-Kommunikation und für die termingerechte Umsetzung des Projektes.
Das Volksschulamt leitet das Gesamtprojekt und ist mit drei Mitarbeitenden vertreten. Die
Schulpräsidien (VZS) nehmen mit vier Personen und die Schulleitungen (VSLZH) mit zwei
Personen in der Gesamtprojektleitung Einsitz. Die Schulverwaltungen (VPZS) und die drei
Lehrpersonalverbände ZLV, SekZH und VPOD sind mit je einem Mitglied vertreten.
Teilprojekt 1. Grundlagen & Auslegungsdefinitionen
Es werden die für die Umsetzung notwendigen Klärungen vorgenommen, insbesondere die
Festlegung von einzelnen Tätigkeiten zu den fünf Tätigkeitsbereichen. Diese Tätigkeitsbereiche sind in der Verordnung in den Grundzügen definiert, jedoch nicht restlos geklärt und
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bewusst auch nicht vollständig beschrieben. Zudem ergeben sich aus dem Schulalltag Fragestellungen, auf welche der Verordnungstext keine klare Antwort gibt.
Das Volksschulamt ist zuständig für die Zuordnung der einzelnen Tätigkeiten der Lehrpersonen zu den Tätigkeitsbereichen und leitet das Teilprojekt. Die Schulpräsidien (VZS) und
die Schulleitungen (VSLZH) sind mit je zwei, das Volksschulamt mit drei Personen im Teilprojekt 1 vertreten.
Teilprojekt 2. Informationen
Geeignete Informationsmaterialien für die Anspruchsgruppen werden erarbeitet und in geeigneter Form publiziert.
Ein rezeptartiger, leicht verständlicher Leitfaden unterstützt die Schulleitungen, ein kurzes
Papier erklärt die Eckpfeiler des neudefinierten Berufsauftrages. Die Informationen auf den
Internet-Plattformen des VSA und der Verbände sind aktuell und werden entsprechend koordiniert und verlinkt.
Das Volksschulamt leitet das Teilprojekt. Die Schulpräsidien (VZS) und die Schulleitungen
(VSLZH) sind mit je zwei, das Volksschulamt mit drei Personen vertreten. Die Lehrpersonalverbände ZLV und SekZH arbeiten mit je einer Vertretung im Teilprojekt mit.
Teilprojekt 3. Technische Unterstützung
Für die Personaleinsatzplanung und die Arbeitszeiterfassung werden technische Instrumente bereitgestellt.
Der Verband der Schulpräsidien VZS arbeitet mit einer Zweiervertretung im Teilprojekt 3
mit und leitet es. Die Schulleitenden (VSLZH), die Schulverwaltungsmitarbeitenden (VPZS)
und das Volksschulamt sind mit je einer Person im Teilprojekt vertreten.
Teilprojekt 4. Schulung und Umsetzung
Die Umsetzung auf Ebene Schuleinheit wird vorbereitet. Die Schulleitenden werden geschult im Umgang mit den technischen Unterstützungen
Die Umsetzung und Einführung des neudefinierten Berufsauftrags liegt in der Verantwortung der lokalen Schulbehörden. Als Arbeitgeberverband spielt dabei der Verband der Zürcher Schulpräsidien VZS eine zentrale Rolle und leitet dieses Teilprojekt. Die Schulpräsidien (VZS), die Schulleitenden (VSLZH) und das Volksschulamt sind mit je zwei Personen
im Teilprojekt vertreten.
Teilprojekt 5. Anpassungen PULS
Das Personal- und Lohnadministrationssystems des Kantons Zürich (PULS-ZH) muss angepasst werden. Die Änderungen im Lehrpersonalrecht führen zu grösseren technischen
Anpassungen im PULS wie auch im PULS-Portal (Zugriff der Schulgemeinden). Die Mitarbeitenden der Schulverwaltungen und des Volksschulamt müssen geschult werden.
Das Teilprojekt wird vom Volksschulamt geleitet. Die Vereinigung des Personals der Zürcherischen Schulverwaltungen VPZS und das Volksschulamt sind mit je zwei Personen im
Teilprojekt vertreten, die Schulpräsidien (VZS) und die Schulleitungen (VSLZH) mit je einer.