Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Pädagogisches, Unterrichtsfragen Kontakt: Volksschulamt, Pädagogisches, Unterrichtsfragen, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 22 62, [email protected] 25. Januar 2016 1/1 Zahlungspflicht für Schulgelder an Besonderen Schulen (Information für betroffene Schulpflegen) Sehr geehrte Damen und Herren Grundsätzliches Besondere Schulen bieten besonders begabten Schülerinnen und Schülern geeignete Rahmenbedingungen für die obligatorische Schule und gleichzeitig für Training und Schulung ihrer besonderen Fähigkeiten. Besondere Schulen werden vom Regierungsrat mit einer bestimmten Anzahl von Ausbildungsplätzen bewilligt. Solche Bewilligungen liegen vor für die Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland (KuSs ZO), die Kunst- und Sportschule Zürich (K&S Zürich) sowie für die Talentklasse Winterthur. Um eine Besondere Schule im Kanton Zürich besuchen zu können, müssen die Schülerinnen und Schüler ein Aufnahmeverfahren durchlaufen und mindestens folgende Kriterien erfüllen: oder und - in ihrem Sportbereich auf der für ihr Alter höchsten Ausbildungsstufe sein (eine Kaderzugehörigkeit oder eine Swiss Olympic Talent Card ist daher die Regel) von einer anerkannten Fachstelle* des jeweiligen Fachbereichs begründet für die entsprechende Schulung empfohlen werden den Bedarf nachweisen für ein strukturiertes Training im Umfang von mindestens zehn Stunden an den wöchentlichen Schultagen (ohne Wochenenden). Schulgeld Das Volksschulgesetz vom 5. Februar 2005 (VSG) wurde durch den Kantonsrat ergänzt und regelt nun auch die Zahlungspflicht für Schulgelder an Besonderen Schulen: Schulgeld an Besonderen Schulen (in Kraft seit 1. August 2015) § 65 d VSG: 1 Die Wohngemeinde der Eltern trägt die Kosten der Schulung an einer Besonderen Schule gemäss § 14. 2 Die Trägergemeinde legt die Höhe des Schulgeldes fest. Die Trägergemeinden sind übereingekommen, die Kantonsbeiträge des Regionalen Schulabkommen (RSA 2009) der NW EDK zur Anwendung zu bringen (nwedk.d-edk.ch > Arbeiten > Regionales Schulabkommen > Anhang 1 zum RSA 2009 / im Anhang: 7.2.2 Sekundarstufe I, Angebote für besonders Begabte). *Anerkannte Fachstellen Für Sport: Swiss Olympic oder Sportamt des Kantons Zürich Für Kunst: z. B. der Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden (danse suisse) oder die Kommission „Förderprogramm“ des Verbandes Zürcher Musikschulen
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