Zahlungspflicht für Schulgelder an Besonderen

Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Volksschulamt
Pädagogisches, Unterrichtsfragen
Kontakt: Volksschulamt, Pädagogisches, Unterrichtsfragen, Walchestrasse 21, 8090 Zürich
Telefon 043 259 22 62, [email protected]
25. Januar 2016
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Zahlungspflicht für Schulgelder an Besonderen Schulen
(Information für betroffene Schulpflegen)
Sehr geehrte Damen und Herren
Grundsätzliches
Besondere Schulen bieten besonders begabten Schülerinnen und Schülern geeignete
Rahmenbedingungen für die obligatorische Schule und gleichzeitig für Training und
Schulung ihrer besonderen Fähigkeiten. Besondere Schulen werden vom Regierungsrat
mit einer bestimmten Anzahl von Ausbildungsplätzen bewilligt. Solche Bewilligungen liegen
vor für die Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland (KuSs ZO), die Kunst- und Sportschule Zürich (K&S Zürich) sowie für die Talentklasse Winterthur.
Um eine Besondere Schule im Kanton Zürich besuchen zu können, müssen die Schülerinnen und Schüler ein Aufnahmeverfahren durchlaufen und mindestens folgende Kriterien erfüllen:
oder
und
-
in ihrem Sportbereich auf der für ihr Alter höchsten Ausbildungsstufe sein (eine Kaderzugehörigkeit oder eine Swiss Olympic Talent Card ist daher die Regel)
von einer anerkannten Fachstelle* des jeweiligen Fachbereichs begründet für die
entsprechende Schulung empfohlen werden
den Bedarf nachweisen für ein strukturiertes Training im Umfang von mindestens
zehn Stunden an den wöchentlichen Schultagen (ohne Wochenenden).
Schulgeld
Das Volksschulgesetz vom 5. Februar 2005 (VSG) wurde durch den Kantonsrat ergänzt
und regelt nun auch die Zahlungspflicht für Schulgelder an Besonderen Schulen:
Schulgeld an Besonderen Schulen (in Kraft seit 1. August 2015)
§ 65 d VSG: 1 Die Wohngemeinde der Eltern trägt die Kosten der Schulung an einer
Besonderen Schule gemäss § 14.
2 Die Trägergemeinde legt die Höhe des Schulgeldes fest.
Die Trägergemeinden sind übereingekommen, die Kantonsbeiträge des Regionalen Schulabkommen (RSA 2009) der NW EDK zur Anwendung zu bringen (nwedk.d-edk.ch > Arbeiten > Regionales Schulabkommen > Anhang 1 zum RSA 2009 / im Anhang: 7.2.2 Sekundarstufe I, Angebote für besonders Begabte).
*Anerkannte Fachstellen
Für Sport: Swiss Olympic oder Sportamt des Kantons Zürich
Für Kunst: z. B. der Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden (danse suisse) oder
die Kommission „Förderprogramm“ des Verbandes Zürcher Musikschulen