CE-Kennzeichnung & Co Workshop am 10.11.2015 gut besucht. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt ein Hersteller oder sein in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter verbindlich, dass sein Produkt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die in EU-Richtlinien gefordert sind, erfüllt. Der große Vorzug dieser europaweit einheitlichen Regelung der Produktzertifizierung ist, dass ein Produkt, das in mehreren EU-Ländern vertrieben wird, nur einmal eine Konformitätsbewertung durchlaufen muss. Was dabei zu beachten ist und wie ein normenkonformer, vollständiger Aufbau einer technischen Dokumentation aussehen sollte, erläuterte Michael Heinricks, Unique GmbH, Düsseldorf, den Teilnehmern am 10.November 2015 in der IHK Mittleres Ruhrgebiet. Einiges davon, so Heinricks, ist ausschließlich Sache des Herstellers, z. B. Stromlaufpläne, Ersatzteillisten oder Prüfzertifikate. Anderes können Dienstleister anfertigen und dazu gehören insbesondere die Betriebsanleitung, die Risikobeurteilung und der Anlagenfachbericht nach DIN146. Auf dem Hersteller lastet die Produkthaftung, als Haftung für ein sicheres, normengerecht konstruiertes Produkt und darüber hinaus, selbst bei Erfüllung dieser Anforderungen, die Instruktionshaftung bei fehlerfreiem Produkt, aber fehlerhaften Instruktionen. Diese Instruktionshaftung könne der Hersteller an einen Dienstleister bei der Betriebsanleitungserstellung weitergeben. Neben der Einhaltung aller Normen und Richtlinien für eine Betriebsanleitung ist auch dem strukturellen Aufbau eine hohe Bedeutung zuzumessen. Von Vorteil ist dabei die Orientierung an der Strukturnorm DIN EN 82079, die es schon aus Gründen der Vollständigkeit der Dokumentation zu beachten gilt. Darüber hinaus rät Heinricks Anlagenherstellern im Gegensatz zu reinen Maschinenherstellern, einen Anlagenfachbericht nach DIN 146 zu erstellen. Maschinenbauunternehmen wird empfohlen, sich bei der Erstellung einer Betriebsanleitung nicht fälschlicherweise (auch) als Anlagenhersteller zu bezeichnen. Der Anlagenfachbericht ist die Auseinandersetzung mit Zulieferdokumentationen, die unbedingt normenkonform vorliegen müssen und auf die dann in der Betriebsanleitung der Anlage verwiesen werden darf. Weitere wesentliche Grundlage einer CE- Kennzeichnung ist die Erstellung einer Risikobeurteilung. Allerdings müssen Risikobeurteilungen im Gegensatz zu Betriebsanleitungen nicht ausgeliefert werden - es sei denn, der Weitere wesentliche Grundlage einer CE- Kennzeichnung ist die Erstellung einer Risikobeurteilung. Allerdings müssen Risikobeurteilungen im Gegensatz zu Betriebsanleitungen nicht ausgeliefert werden - es sei denn, der Kunde verlangt ausdrücklich danach. Für Letztere gilt: Innerhalb Europas müssen Betriebsanleitungen in ?Erstellersprache der Maschine? und in ?Landessprache des Verwenderlandes? vorliegen. Zurück © IHK Mittleres Ruhrgebiet - All Rights reserved Ostring 30-32 | 44787 Bochum | Tel: 0234/9113-0 | [email protected] http://www.bochum.ihk.de/industrie-energie-verkehr-umwelt/industrie/aktuelles/ce-kennzeichung.html
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