CE-Kennzeichnung & Co - IHK Mittleres Ruhrgebiet

CE-Kennzeichnung & Co
Workshop am 10.11.2015 gut besucht.
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt ein Hersteller oder sein in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassener
Bevollmächtigter verbindlich, dass sein Produkt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die in
EU-Richtlinien gefordert sind, erfüllt. Der große Vorzug dieser europaweit einheitlichen Regelung der
Produktzertifizierung ist, dass ein Produkt, das in mehreren EU-Ländern vertrieben wird, nur einmal eine
Konformitätsbewertung durchlaufen muss.
Was dabei zu beachten ist und wie ein normenkonformer, vollständiger Aufbau einer technischen Dokumentation
aussehen sollte, erläuterte Michael Heinricks, Unique GmbH, Düsseldorf, den Teilnehmern am 10.November
2015 in der IHK Mittleres Ruhrgebiet.
Einiges davon, so Heinricks, ist ausschließlich Sache des Herstellers, z. B. Stromlaufpläne, Ersatzteillisten oder
Prüfzertifikate.
Anderes können Dienstleister anfertigen und dazu gehören insbesondere die Betriebsanleitung, die
Risikobeurteilung und der Anlagenfachbericht nach DIN146.
Auf dem Hersteller lastet die Produkthaftung, als Haftung für ein sicheres, normengerecht konstruiertes Produkt
und darüber hinaus, selbst bei Erfüllung dieser Anforderungen, die Instruktionshaftung bei fehlerfreiem Produkt,
aber fehlerhaften Instruktionen. Diese Instruktionshaftung könne der Hersteller an einen Dienstleister bei der
Betriebsanleitungserstellung weitergeben.
Neben der Einhaltung aller Normen und Richtlinien für eine Betriebsanleitung ist auch dem strukturellen Aufbau
eine hohe Bedeutung zuzumessen. Von Vorteil ist dabei die Orientierung an der Strukturnorm DIN EN 82079, die
es schon aus Gründen der Vollständigkeit der Dokumentation zu beachten gilt.
Darüber hinaus rät Heinricks Anlagenherstellern im Gegensatz zu reinen Maschinenherstellern, einen
Anlagenfachbericht nach DIN 146 zu erstellen. Maschinenbauunternehmen wird empfohlen, sich bei der
Erstellung einer Betriebsanleitung nicht fälschlicherweise (auch) als Anlagenhersteller zu bezeichnen.
Der Anlagenfachbericht ist die Auseinandersetzung mit Zulieferdokumentationen, die unbedingt normenkonform
vorliegen müssen und auf die dann in der Betriebsanleitung der Anlage verwiesen werden darf.
Weitere wesentliche Grundlage einer CE- Kennzeichnung ist die Erstellung einer Risikobeurteilung. Allerdings
müssen Risikobeurteilungen im Gegensatz zu Betriebsanleitungen nicht ausgeliefert werden - es sei denn, der
Weitere wesentliche Grundlage einer CE- Kennzeichnung ist die Erstellung einer Risikobeurteilung. Allerdings
müssen Risikobeurteilungen im Gegensatz zu Betriebsanleitungen nicht ausgeliefert werden - es sei denn, der
Kunde verlangt ausdrücklich danach.
Für Letztere gilt: Innerhalb Europas müssen Betriebsanleitungen in ?Erstellersprache der Maschine? und in
?Landessprache des Verwenderlandes? vorliegen.
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