Australien

P33 – Projektförderung deutsche Sprache,
Alumniprojekte, Forschungsmobilität (PPP)
Ausschreibung PPP Australien 2016/17
Universities Australia - DAAD Joint Research Cooperation
Scheme
Abkommen
Das Programm „Universities Australia-DAAD Joint Research Cooperation
Scheme“ ist ein bilaterales Forschungsförderungsprogramm, das 2014 zwischen
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dem DAAD und dem Universities Australia vereinbart wurde.
Wer sind die
Geldgeber?
Die Mittel zur Durchführung des Programms erhält der DAAD aus dem Haushalt
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Auf australischer
Seite wird das Programm durch Universities Australia gefördert.
Welche Ziele hat
das Programm?
Ziel des Programms ist die Intensivierung der Kooperation zwischen australischen
und deutschen Forschergruppen, die gemeinsam an einem spezifischen wissenschaftlichen Vorhaben arbeiten. Das Programm „Universities Australia-DAAD Joint
Research Cooperation Scheme“ sieht hierbei die Förderung der Mobilität vor. Ein
besonderes Gewicht liegt dabei auf der Fortbildung und Spezialisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In der Antragstellung (Projektbeschreibung) sind
konkrete Ziele zu nennen (Anzahl und Status der Geförderten).
Welche Zielgruppen
werden gefördert?
Wissenschaftler/innen, Hochschullehrer/innen, Graduierte (Master), Doktoranden/innen, Postdoktoranden
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt auf deutscher Seite sind Hochschullehrer/innen, Wissenschaftler/innen und Postdoktoranden für ihre Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland.
Das Programm steht allen Fachdisziplinen offen.
Welche Antragsvoraussetzungen
gelten?
Antragsvoraussetzung ist ein konkretes wissenschaftliches Forschungsvorhaben
von hoher Qualität, an dem die Partner aus beiden Ländern gemeinsam und möglichst komplementär arbeiten wollen. Die Grundfinanzierung des Projektes (Personal- und Sachkosten) muss gewährleistet sein.
Der deutsche Förderantrag kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Parallelbewerbung des australischen Kooperationspartners bei Universities Australia
vorliegt.
Wie lange wird ein
Projekt gefördert?
Der Gesamtförderungszeitraum eines Projektes beträgt bis zu 2 Jahre. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist ausgeschlossen. Für den Fall, dass der
Antragsteller die Hochschule zwischenzeitlich verlässt, muss sicher gestellt werden (z.B. durch schriftliche Bestätigung der Hochschule), dass das Projekt weitergeführt wird.
Die Bewilligung erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt, dass dem DAAD die entsprechenden Haushaltsmittel durch den Geldgeber zur Verfügung gestellt werden.
Projekte, die bei Beantragung auf ein Jahr angelegt waren, können nicht verlängert werden.
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”Universities Australia” repräsentiert 39 Australische Universitäten im öffentlichen Interesse, National und International.
DAAD
Welche Maßnahmen
werden gefördert?
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Aus Mitteln des Programms „PPP Australien“ werden Förderpauschalen für Aufenthalte am Partnerinstitut, die im Zuge der projektgebundenen Zusammenarbeit
entstehen, gezahlt. Mit der Förderpauschale sind sämtliche Ausgaben im Rahmen
der Mobilität und des Aufenthaltes abgedeckt.
Förderungswürdig sind kurzzeitige Aufenthalte von Wissenschaftler/innen und
Nachwuchswissenschaftler/innen. Die Höchstförderungsdauer für Wissenschaftler
beträgt 1 Monat pro Aufenthalt, für Graduierte und Doktoranden 2 Monate pro
Aufenthalt. In der Projektbeschreibung ist zu dokumentieren, nach welchen Kriterien die für die geplanten Forschungsaufenthalte vorgesehenen Personen ausgewählt werden.
Auf deutscher Seite übernimmt der DAAD die Förderung in Form einer Förderpauschale (s. u. Fördersätze) für Mitglieder der deutschen Forschergruppe für
Aufenthalte am ausländischen Partnerinstitut.
Was ist nicht zuwendungsfähig?
Die Förderpauschalen beinhalten nicht:
 Zu dem selben Thema bestehende, von anderer Seite bereits finanzierte Projekte der deutsch-australischen Kooperation in Forschung und Technologie,
die auch den Personenaustausch einschließen
 reine Ausbildungsvorhaben
 bilaterale Kooperationen, die nur einen Ausschnitt aus anderweitig finanzierten
multilateralen Kooperationen darstellen
 Sprachkurse
 Individualstipendien
 Projektbezogene Nebenkosten (Rechenzeiten, Materialaufwendungen, Dokumentationen, Vervielfältigungs- u. Druckkosten)
 Kosten für die Grundausstattung von Arbeitsplätzen u. Geräteanschaffungen
sowie Personalkosten
 reine Seminarveranstaltungen
 Kongressteilnahmen
Welche Auswahlkriterien gibt es?
Über die Förderung der Anträge entscheidet voraussichtlich im Oktober 2015 eine
binationale Kommission aus Hochschullehrerinnen und –lehrern verschiedener
Fachrichtungen. Entscheidende Kriterien für die Auswahl sind:
 Die Qualität des Projektes (hier besonders: Klarheit der Projektziele und Methodik)
 Wissenschaftlicher Stellenwert des Projektes (Aktualität der Thematik und
Innovationsgrad des Projektes).
 Durchführbarkeit des Forschungsprojektes (darunter insbesondere: finanzielle
Grundsicherung, Vorarbeiten und angemessene Planung der gegenseitigen
Besuche, Arbeits- und Zeitplan),
 Projektrelevante Kompetenz der beiden Forschergruppen
 Komplementarität der Forschergruppen in dem gemeinsamen Vorhaben (methodisch, inhaltlich, apparativ etc.)
 Angemessene Beteiligung von Nachwuchswissenschaftler/innen
Weitere Kriterien sind:
 Wissenstransfer zwischen der deutschen und der ausländischen Gruppe
 Mehrwert durch die Kooperation mit dem ausländischen Partner, (wissenschaftliche und/oder ggf. industrielle Verwertbarkeit)
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Das maximale Antragsvolumen der deutschen Gruppe beträgt pro Projekt und
Jahr EUR 8.000; das der australischen Gruppe AUD 12.500.
Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Antragstellung
DAAD
Wie hoch sind die
Fördersätze?
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Die Förderpauschalen für Kooperationen mit Australien errechnen sich automatisch mit Hilfe der beiliegenden Berechnungstabelle, in die Sie lediglich den Ort
und die Anzahl der Tage pro Aufenthalt eingeben müssen.
Die Pauschalen sind in ihrer Höhe verbindlich und nicht veränderbar.
Zu Ihrer Information sind hier die Fördersätze aufgeführt:
Kategorie I
Kategorie II
Hochschullehrer/- Graduierte, Doktoranden
innen, promovierte
Wissenschaftler/innen
Förderung Aufenthalt
in Australien
Mobilität ins Partnerland
1.-14.T.
pro Tag
15.-31. T.
pro Tag
104 €
62 €
Monatsrate
1.-20. T. pro
(ab dem 21.
Tag
Tag)
78 €
1.475 €
1.400 €
Höchstsumme für
den
2. Mon.
1.075 €
1.200 €
Die Förderpauschalen zum Zeitpunkt der Ausschreibung gelten für die gesamte
Projektlaufzeit.
Was gilt für erneute /
mehrfache Antragsstellung?
Erneute Antragstellungen im Rahmen von „PPP Australien“ sind möglich. Mehrere
Antragstellungen für eine geplante gleichzeitige Förderung in verschiedenen PPPs
mit unterschiedlichen Ländern sind ebenfalls möglich.
Wann ist Antragsschluss?
Antragsschluss für Neuanträge ist der 30.06.2015.
Wann beginnt die
Förderung?
Förderungsbeginn ist der 01.01.2016.
Wo wird der Antrag
eingereicht?
Bitte nutzen Sie den Link zum DAAD-Portal (https://portal.daad.de/irj/portal).
Siehe hierzu auch die Anlage „Leitfaden zur Antragstellung“
Wer ist Ihr Ansprechpartner im DAAD?
Martin Müller
P 33 – Projektförderung deutsche Sprache, Alumniprojekte,
Forschungsmobilität (PPP)
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Tel.: 0228 / 882-833
Fax: 0228 / 882-9833
E-Mail: [email protected]
http://www.daad.de/ppp
Wer sind die Ansprechpartner/-innen
in Australien
Kerrie Thornton | Program Manager, German academic research exchange
Universities Australia
GPO Box 1142 ▪ Canberra ACT 2601 ▪ Australia
1 Geils Court ▪ Deakin ACT 2600 ▪ Australia
Tel.: +61 2 6285 8113
E-Mail: [email protected]
https://www.universitiesaustralia.edu.au