Ausschreibung PPP Italien (DAAD-MIUR Joint Mobility Program) Abkommen Das Programm PPP Italien (DAAD-MIUR Joint Research Program) ist ein bilaterales Forschungsförderungsprogramm, das 2015 zwischen dem DAAD und dem italienischen Ministerium für Bildung, Universitäten und Forschung (MIUR) vereinbart wurde. Es wird auf italienischer Seite durch das Istituto Italiano di Studi Germanici – IISG, das italienische Forschungsinstitut für Germanische Studien in Rom, administriert. Vorläufer dieses Programms ist das im Jahr 1992 zwischen dem DAAD und der Rektorenkonferenz CRUI (Conferenza dei Rettori delle Università Italiane) vereinbarte Vigoni-Programm, das zuletzt 2012 ausgeschrieben werden konnte. Wer sind die Geldgeber? Die Mittel zur Durchführung des Programms erhält der DAAD aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Auf italienischer Seite wird das Programm durch das MIUR gefördert. Welche Ziele hat das Programm? Ziel des Programms ist die Förderung der Kooperation zwischen italienischen und deutschen Forschergruppen, die gemeinsam an einem spezifischen wissenschaftlichen Vorhaben arbeiten. Das Programm PPP Italien sieht hierbei die Förderung der Mobilität vor. Ein besonderes Gewicht liegt dabei auf der Fortbildung und Spezialisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In der Antragstellung (Formblatt „Angaben zum Projekt“) sind konkrete Ziele zu nennen (Anzahl und Status der Geförderten). Forschungskooperationen, die als Anbahnungsmaßnahmen für umfangreichere Vorhaben, etwa zur Vorbereitung eines Antrags bei einer europäischen oder deutschen Forschungsförderungseinrichtung geplant sind, sind ausdrücklich erwünscht. Welche Zielgruppen werden gefördert? Wissenschaftler/innen, Hochschullehrer/innen, Postdoktoranden, Doktoranden, Graduierte Wer kann einen Antrag stellen? Antragsberechtigt auf deutscher Seite sind Hochschullehrer/innen, Wissenschaftler/innen und Postdoktoranden für ihre deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Auf italienischer Seite sind Professoren (ordinari, associati), ricercatori (confermati, non-confermati) und Post-docs antragsberechtigt. Das Programm steht für alle Fachdisziplinen offen. Welche Antragsvoraussetzungen gelten? Antragsvoraussetzung ist ein konkretes wissenschaftliches Forschungsvorhaben von hoher Qualität, an dem die Partner aus beiden Ländern gemeinsam und möglichst komplementär arbeiten wollen. Die Grundfinanzierung des Projektes (Personal- und Sachkosten) muss gewährleistet sein. Der deutsche Förderantrag kann in dieser Ausschreibung nur dann berücksichtigt werden, wenn ein gemeinsamer Antrag des deutschen und des italienischen Kooperationspartners beim DAAD eingereicht wird, in dem die Kooperation deutlich beschrieben wird. Dabei muss im Antrag klar dargestellt werden, welche konkreten Aufgaben von der deutschen bzw. der italienischen Seite übernommen werden. DAAD Wie lange wird ein Projekt gefördert? Der Gesamtförderungszeitraum eines Projektes beträgt bis zu 2 Jahre, für diese Ausschreibung max. bis zum 31.12.2017. Soll die Kooperation darüber hinaus fortgesetzt werden, kann ein förmlicher Verlängerungsantrag für ein weiteres Jahr gestellt werden. Für den Fall, dass der Antragsteller die Hochschule zwischenzeitlich verlässt, muss sichergestellt werden (z.B. durch schriftliche Bestätigung der Hochschule), dass das Projekt weitergeführt wird. Die Bewilligung erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt, dass dem DAAD die entsprechenden Haushaltsmittel durch den Geldgeber zur Verfügung gestellt werden. Welche Maßnahmen werden gefördert? Aus Mitteln des Programms PPP Italien werden Förderpauschalen für Aufenthalte am und die Reise zum Partnerinstitut, die im Zuge der projektgebundenen Zusammenarbeit entstehen, gezahlt. Mit den Förderpauschalen sind sämtliche Ausgaben im Rahmen der Mobilität und des Aufenthaltes abgedeckt. Förderungswürdig sind kurzzeitige Aufenthalte von Wissenschaftler/innen, Doktoranden und Graduierten. Die Höchstförderungsdauer für Wissenschaftler beträgt 1 Monat pro Aufenthalt, für Graduierte und Doktoranden 2 Monate pro Aufenthalt. In der Projektbeschreibung ist zu dokumentieren, nach welchen Kriterien die geförderten Personen ausgewählt wurden. Es wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller über die Förderpauschalen hinausgehende zuwendungsfähige Ausgaben, beispielsweise für die Grundausstattung der Arbeitsplätze (Geräteanschaffungen, Rechenzeiten, Materialaufwendungen, Dokumentationen, Vervielfältigungs- und Druckkosten sowie Personalkosten) zur Durchführung des Projektes zur Verfügung stellt. Was ist nicht zuwendungsfähig? Die Förderpauschalen beinhalten nicht: Zu dem selben Thema bestehende, von anderer Seite bereits finanzierte Projekte der deutsch-italienischen Kooperation in Forschung und Technologie, die auch den Personenaustausch einschließen reine Ausbildungsvorhaben bilaterale Kooperationen, die nur einen Ausschnitt aus anderweitig finanzierten multilateralen Kooperationen darstellen Sprachkurse Individualstipendien Projektbezogene Nebenkosten (Rechenzeiten, Materialaufwendungen, Dokumentationen, Vervielfältigungs- u. Druckkosten) Kosten für die Grundausstattung von Arbeitsplätzen u. Geräteanschaffungen sowie Personalkosten reine Seminarveranstaltungen Kongressteilnahmen Stand: September 2015 Seite 2 von 5 DAAD Welche Auswahlkriterien gibt es? Über die Förderung der Anträge entscheidet im Dezember 2015 eine binationale Kommission aus Hochschullehrerinnen und -lehrern verschiedener Fachrichtungen. Entscheidende Kriterien für die Auswahl sind: Die Qualität des Projektes (hier besonders: Klarheit der Projektziele und Methodik) Wissenschaftlicher Stellenwert des Projektes (Aktualität der Thematik und Innovationsgrad des Projektes). Durchführbarkeit des Forschungsprojektes (darunter insbesondere: finanzielle Grundsicherung, Vorarbeiten und angemessene Planung der gegenseitigen Besuche, Arbeits- und Zeitplan), Projektrelevante Kompetenz der beiden Forschergruppen Komplementarität der Forschergruppen in dem gemeinsamen Vorhaben (methodisch, inhaltlich, apparativ etc.) Angemessene Beteiligung von Nachwuchswissenschaftler/inne/n Weitere Kriterien sind: Wissenstransfer zwischen der deutschen und der ausländischen Gruppe Wissenschaftliche und/oder ggf. industrielle Verwertbarkeit der Projektergebnisse Mehrwert (fachlich, institutionell, überfachlich) durch die Kooperation mit dem ausländischen Partner Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Die deutsche und die italienische Gruppe können pro Jahr jeweils bis zu 10.000 Euro beantragen. Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Antragstellung (Anlage) Antragsunterlagen: Formular „Antrag auf Projektförderung“ Finanzierungsplan Formblatt „Angaben zum Projekt“ Wissenschaftlicher Werdegang des Projektverantwortlichen (nicht länger als 3 Seiten) Erklärung "Selbstverpflichtung zur Einhaltung der wissenschaftlichen Praxis" Publikationsliste (NUR projektrelevant) des deutschen Antragstellers der letzten 5 Jahre (nicht länger als 4 Seiten) Publikationsliste (NUR projektrelevant) des ausländischen Antragstellers der letzten 5 Jahre (nicht länger als 4 Seiten) Es ist ein gemeinsamer, Antrag über das DAAD Portal einzureichen, der entweder einsprachig auf Englisch oder zweisprachig auf Deutsch und Italienisch verfasst ist. d Die Förderpauschalen für Kooperationen mit Italien errechnen sich automatisch mit Hilfe der beiliegenden Berechnungstabelle, in die Sie lediglich den Ort und die Anzahl der Tage pro Aufenthalt eingeben müssen.ie Stand: September 2015 Seite 3 von 5 DAAD Wie hoch sind die Fördersätze? Kategorie I Hochschullehrer/-innen, promovierte Wissenschaftler/-innen Förderungssätze 1.-14.T. 15.-31. T. pro Tag (Pauschalen) bei pro Tag Aufenthalt in Italien nach Region Rom, Vatikan 117 70 Euro Euro Mailand 145 87 Euro Euro übrige 111 66 Euro Euro Reisekosten225 Euro pauschalen Kategorie II Graduierte, Doktoranden 1.-20. T. pro Tag Monatsrate Höchst(ab dem 21. Summe für Tag) den 2. Mon. 88 Euro 1584 Euro 1025 Euro 108 Euro 1951 Euro 1025 Euro 83 Euro 1492 Euro 1025 Euro 175 Euro Hinweise: - Die Förderpauschalen zum Zeitpunkt der Ausschreibung gelten für die gesamte Projektlaufzeit. - Die Pauschalen sind in ihrer Höhe verbindlich und nicht veränderbar Die Fördersätze für die Teilnehmer aus Italien stehen in der italienischen Ausschreibung (www.studigermanici.it) Was gilt für erneute/ mehrfache Antragstellungen? Mehrere Antragstellungen für eine geplante gleichzeitige Förderung in verschiedenen PPPs mit unterschiedlichen Partnern sind möglich. Antragsschluss Antragsschluss ist der 16.11.2015. Wann beginnt die Förderung? Förderungsbeginn ist der 15.03.2016 (in begründeten Ausnahmefällen der 1.3.2016). Antragstellung Die Anträge sind vollständig und fristgerecht über das DAAD-Onlineportal einzureichen (https://portal.daad.de/irj/portal). Siehe hierzu auch die Anlage „Leitfaden zur Antragstellung“ Wer ist Ihr/e Ansprechpartner/in im DAAD? Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service Referat P33 Kennedyallee 50 53175 Bonn Ansprechpartner/in: Ricarda Schäfers E-Mail: [email protected] Telefon: 0228 882 8613 Wer sind die Ansprechpartner/ innen in Italien? Monica Di Benedetto Istituto Italiano di Studi Germanici (IISG) Via Calandrelli, 25, 00153 Roma [email protected] Tel.: +39 3456313495 (Mo.-Fr. 10.00-12.00 und 15.00-17.00 Uhr) Stand: September 2015 Seite 4 von 5 DAAD Anlagen zur Ausschreibung 1. 2. 3. 4. Leitfaden zur Antragstellung Formblatt Angaben zum Projekt Selbstverpflichtung wissenschaftliche Praxis Berechnungshilfe Stand: September 2015 Seite 5 von 5
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