Ausschreibung PPP Italien (DAAD

Ausschreibung PPP Italien
(DAAD-MIUR Joint Mobility Program)
Abkommen
Das Programm PPP Italien (DAAD-MIUR Joint Research Program) ist ein bilaterales Forschungsförderungsprogramm, das 2015 zwischen dem DAAD und dem
italienischen Ministerium für Bildung, Universitäten und Forschung (MIUR) vereinbart wurde. Es wird auf italienischer Seite durch das Istituto Italiano di Studi
Germanici – IISG, das italienische Forschungsinstitut für Germanische Studien in
Rom, administriert. Vorläufer dieses Programms ist das im Jahr 1992 zwischen
dem DAAD und der Rektorenkonferenz CRUI (Conferenza dei Rettori delle Università Italiane) vereinbarte Vigoni-Programm, das zuletzt 2012 ausgeschrieben
werden konnte.
Wer sind die
Geldgeber?
Die Mittel zur Durchführung des Programms erhält der DAAD aus dem Haushalt
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Auf italienischer
Seite wird das Programm durch das MIUR gefördert.
Welche Ziele hat
das Programm?
Ziel des Programms ist die Förderung der Kooperation zwischen italienischen und
deutschen Forschergruppen, die gemeinsam an einem spezifischen wissenschaftlichen Vorhaben arbeiten. Das Programm PPP Italien sieht hierbei die Förderung
der Mobilität vor. Ein besonderes Gewicht liegt dabei auf der Fortbildung und Spezialisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In der Antragstellung (Formblatt „Angaben zum Projekt“) sind konkrete Ziele zu nennen (Anzahl und Status
der Geförderten).
Forschungskooperationen, die als Anbahnungsmaßnahmen für umfangreichere
Vorhaben, etwa zur Vorbereitung eines Antrags bei einer europäischen oder deutschen Forschungsförderungseinrichtung geplant sind, sind ausdrücklich erwünscht.
Welche Zielgruppen
werden gefördert?
Wissenschaftler/innen, Hochschullehrer/innen, Postdoktoranden, Doktoranden,
Graduierte
Wer kann einen
Antrag stellen?
Antragsberechtigt auf deutscher Seite sind Hochschullehrer/innen, Wissenschaftler/innen und Postdoktoranden für ihre deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Auf italienischer Seite sind Professoren (ordinari, associati), ricercatori (confermati, non-confermati) und Post-docs antragsberechtigt.
Das Programm steht für alle Fachdisziplinen offen.
Welche Antragsvoraussetzungen
gelten?
Antragsvoraussetzung ist ein konkretes wissenschaftliches Forschungsvorhaben
von hoher Qualität, an dem die Partner aus beiden Ländern gemeinsam und möglichst komplementär arbeiten wollen. Die Grundfinanzierung des Projektes (Personal- und Sachkosten) muss gewährleistet sein.
Der deutsche Förderantrag kann in dieser Ausschreibung nur dann berücksichtigt
werden, wenn ein gemeinsamer Antrag des deutschen und des italienischen
Kooperationspartners beim DAAD eingereicht wird, in dem die Kooperation deutlich beschrieben wird.
Dabei muss im Antrag klar dargestellt werden, welche konkreten Aufgaben von
der deutschen bzw. der italienischen Seite übernommen werden.
DAAD
Wie lange wird ein
Projekt gefördert?
Der Gesamtförderungszeitraum eines Projektes beträgt bis zu 2 Jahre, für diese
Ausschreibung max. bis zum 31.12.2017. Soll die Kooperation darüber hinaus
fortgesetzt werden, kann ein förmlicher Verlängerungsantrag für ein weiteres Jahr
gestellt werden.
Für den Fall, dass der Antragsteller die Hochschule zwischenzeitlich verlässt,
muss sichergestellt werden (z.B. durch schriftliche Bestätigung der Hochschule),
dass das Projekt weitergeführt wird.
Die Bewilligung erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt, dass dem DAAD die entsprechenden Haushaltsmittel durch den Geldgeber zur Verfügung gestellt werden.
Welche Maßnahmen
werden gefördert?
Aus Mitteln des Programms PPP Italien werden Förderpauschalen für Aufenthalte
am und die Reise zum Partnerinstitut, die im Zuge der projektgebundenen Zusammenarbeit entstehen, gezahlt. Mit den Förderpauschalen sind sämtliche Ausgaben im Rahmen der Mobilität und des Aufenthaltes abgedeckt.
Förderungswürdig sind kurzzeitige Aufenthalte von Wissenschaftler/innen, Doktoranden und Graduierten. Die Höchstförderungsdauer für Wissenschaftler beträgt 1
Monat pro Aufenthalt, für Graduierte und Doktoranden 2 Monate pro Aufenthalt. In
der Projektbeschreibung ist zu dokumentieren, nach welchen Kriterien die geförderten Personen ausgewählt wurden.
Es wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller über die Förderpauschalen
hinausgehende zuwendungsfähige Ausgaben, beispielsweise für die Grundausstattung der Arbeitsplätze (Geräteanschaffungen, Rechenzeiten, Materialaufwendungen, Dokumentationen, Vervielfältigungs- und Druckkosten sowie Personalkosten) zur Durchführung des Projektes zur Verfügung stellt.
Was ist nicht
zuwendungsfähig?
Die Förderpauschalen beinhalten nicht:
 Zu dem selben Thema bestehende, von anderer Seite bereits finanzierte Projekte der deutsch-italienischen Kooperation in Forschung und Technologie, die
auch den Personenaustausch einschließen
 reine Ausbildungsvorhaben
 bilaterale Kooperationen, die nur einen Ausschnitt aus anderweitig finanzierten
multilateralen Kooperationen darstellen
 Sprachkurse
 Individualstipendien
 Projektbezogene Nebenkosten (Rechenzeiten, Materialaufwendungen, Dokumentationen, Vervielfältigungs- u. Druckkosten)
 Kosten für die Grundausstattung von Arbeitsplätzen u. Geräteanschaffungen
sowie Personalkosten
 reine Seminarveranstaltungen
 Kongressteilnahmen
Stand: September 2015
Seite 2 von 5
DAAD
Welche Auswahlkriterien gibt es?
Über die Förderung der Anträge entscheidet im Dezember 2015 eine binationale
Kommission aus Hochschullehrerinnen und -lehrern verschiedener Fachrichtungen. Entscheidende Kriterien für die Auswahl sind:
 Die Qualität des Projektes (hier besonders: Klarheit der Projektziele und Methodik)
 Wissenschaftlicher Stellenwert des Projektes (Aktualität der Thematik und
Innovationsgrad des Projektes).
 Durchführbarkeit des Forschungsprojektes (darunter insbesondere: finanzielle
Grundsicherung, Vorarbeiten und angemessene Planung der gegenseitigen
Besuche, Arbeits- und Zeitplan),
 Projektrelevante Kompetenz der beiden Forschergruppen
 Komplementarität der Forschergruppen in dem gemeinsamen Vorhaben (methodisch, inhaltlich, apparativ etc.)
 Angemessene Beteiligung von Nachwuchswissenschaftler/inne/n
Weitere Kriterien sind:
 Wissenstransfer zwischen der deutschen und der ausländischen Gruppe
 Wissenschaftliche und/oder ggf. industrielle Verwertbarkeit der Projektergebnisse
 Mehrwert (fachlich, institutionell, überfachlich) durch die Kooperation mit dem
ausländischen Partner
Was ist bei der
Antragstellung zu
beachten?
Die deutsche und die italienische Gruppe können pro Jahr jeweils bis zu 10.000
Euro beantragen.
Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Antragstellung (Anlage)
Antragsunterlagen:
 Formular „Antrag auf Projektförderung“
 Finanzierungsplan
 Formblatt „Angaben zum Projekt“
 Wissenschaftlicher Werdegang des Projektverantwortlichen (nicht länger als 3
Seiten)
 Erklärung "Selbstverpflichtung zur Einhaltung der wissenschaftlichen Praxis"
 Publikationsliste (NUR projektrelevant) des deutschen Antragstellers der letzten 5 Jahre (nicht länger als 4 Seiten)
 Publikationsliste (NUR projektrelevant) des ausländischen Antragstellers der
letzten 5 Jahre (nicht länger als 4 Seiten)
Es ist ein gemeinsamer, Antrag über das DAAD Portal einzureichen, der entweder einsprachig auf Englisch oder zweisprachig auf Deutsch und Italienisch verfasst ist. d
Die Förderpauschalen für Kooperationen mit Italien errechnen sich automatisch
mit Hilfe der beiliegenden Berechnungstabelle, in die Sie lediglich den Ort und die
Anzahl der Tage pro Aufenthalt eingeben müssen.ie
Stand: September 2015
Seite 3 von 5
DAAD
Wie hoch sind die
Fördersätze?
Kategorie I
Hochschullehrer/-innen,
promovierte Wissenschaftler/-innen
Förderungssätze 1.-14.T. 15.-31. T.
pro Tag
(Pauschalen) bei pro
Tag
Aufenthalt in
Italien nach Region
Rom, Vatikan
117
70 Euro
Euro
Mailand
145
87 Euro
Euro
übrige
111
66 Euro
Euro
Reisekosten225 Euro
pauschalen
Kategorie II
Graduierte,
Doktoranden
1.-20. T.
pro Tag
Monatsrate Höchst(ab dem 21. Summe für
Tag)
den 2. Mon.
88 Euro
1584 Euro
1025 Euro
108 Euro
1951 Euro
1025 Euro
83 Euro
1492 Euro
1025 Euro
175 Euro
Hinweise:
- Die Förderpauschalen zum Zeitpunkt der Ausschreibung gelten für die gesamte Projektlaufzeit.
- Die Pauschalen sind in ihrer Höhe verbindlich und nicht veränderbar
Die Fördersätze für die Teilnehmer aus Italien stehen in der italienischen Ausschreibung (www.studigermanici.it)
Was gilt für erneute/
mehrfache Antragstellungen?
Mehrere Antragstellungen für eine geplante gleichzeitige Förderung in verschiedenen PPPs mit unterschiedlichen Partnern sind möglich.
Antragsschluss
Antragsschluss ist der 16.11.2015.
Wann beginnt die
Förderung?
Förderungsbeginn ist der 15.03.2016 (in begründeten Ausnahmefällen der
1.3.2016).
Antragstellung
Die Anträge sind vollständig und fristgerecht über das DAAD-Onlineportal einzureichen (https://portal.daad.de/irj/portal). Siehe hierzu auch die Anlage „Leitfaden zur Antragstellung“
Wer ist Ihr/e
Ansprechpartner/in
im DAAD?
Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service
Referat P33
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Ansprechpartner/in:
Ricarda Schäfers
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 882 8613
Wer sind die
Ansprechpartner/
innen in Italien?
Monica Di Benedetto
Istituto Italiano di Studi Germanici (IISG)
Via Calandrelli, 25, 00153 Roma
[email protected]
Tel.: +39 3456313495 (Mo.-Fr. 10.00-12.00 und 15.00-17.00 Uhr)
Stand: September 2015
Seite 4 von 5
DAAD
Anlagen zur Ausschreibung
1.
2.
3.
4.
Leitfaden zur Antragstellung
Formblatt Angaben zum Projekt
Selbstverpflichtung wissenschaftliche Praxis
Berechnungshilfe
Stand: September 2015
Seite 5 von 5