Kanada

P33 – Projektförderung deutsche Sprache,
Alumniprojekte, Forschungsmobilität (PPP)
Ausschreibung PPP – Kanada 2016/2017
Wer sind die
Geldgeber?
Die Mittel zur Durchführung des Programms erhält der DAAD aus dem Haushalt
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Welche Ziele hat
das Programm?
Ziel des Programms ist die Intensivierung der Kooperation zwischen kanadischen
und deutschen Forschergruppen, die gemeinsam an einem spezifischen wissenschaftlichen Vorhaben arbeiten. Das Programm PPP Kanada sieht hierbei die
Förderung der Mobilität vor. Ein besonderes Gewicht liegt dabei auf der Fortbildung und Spezialisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In der Antragstellung (Projektbeschreibung) sind konkrete Ziele zu nennen.
Forschungskooperationen, die als Anbahnungsmaßnahmen für umfangreichere
Vorhaben, etwa zur Vorbereitung eines Antrags bei einer europäischen oder deutschen Forschungsförderungseinrichtung geplant sind, sind ausdrücklich erwünscht.
Welche Zielgruppen
werden gefördert?
Wissenschaftler/innen,
Hochschullehrer/innen,
Studierende
(Bachelor/Diplom/Magister), Graduierte (Master), Doktoranden, Postdoktoranden
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt auf deutscher Seite sind Hochschullehrer/innen, Wissenschaftler/innen und Postdoktoranden für ihre Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland. Das Programm steht folgenden Fachrichtungen offen: Natur- und Ingenieurwissenschaften. Eine Förderung im Fachgebiet
Sozialwissenschaften ist gleichfalls möglich, sofern es sich um experimentell oder
mathematisch ausgerichtete Projekte handelt.
Welche Antragsvoraussetzungen gelten?
Antragsvoraussetzung ist ein konkretes wissenschaftliches Forschungsvorhaben
von hoher Qualität, an dem die Partner aus beiden Ländern gemeinsam und möglichst komplementär arbeiten wollen. Die Grundfinanzierung des Projekts (Personal- und Sachkosten) muss gewährleistet sein.
Ihr Förderantrag kann nur berücksichtigt werden, wenn Ihrem Antrag ein Schreiben Ihres kanadischen Kooperationspartners beiliegt, in welchem er die Kooperation bestätigt. (Fördermöglichkeiten für Ihren ausländischen Partner s. Link
https://www.daad.org/scholarship)
Wie lange wird ein
Projekt gefördert?
Der Gesamtförderungszeitraum eines Projektes beträgt bis zu 2 Jahre.
Soll die Kooperation im dritten Jahr fortgesetzt werden, kann ein förmlicher Folgeantrag gestellt werden – eine Förderung des dritten Projektjahres kann allerdings
nur in Ausnahmefällen erfolgen. Für den Fall, dass der Antragsteller die Hochschule zwischenzeitlich verlässt, muss sichergestellt werden (z.B. durch schriftliche Bestätigung der Hochschule), dass das Projekt weitergeführt wird.
Die Bewilligung erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt, dass dem DAAD die entsprechenden Haushaltsmittel durch den Geldgeber zur Verfügung gestellt werden.
DAAD
Welche Maßnahmen
werden gefördert?
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Aus Mitteln des Programms PPP Kanada werden Förderpauschalen für Aufenthalte am Partnerinstitut, die im Zuge der projektgebundenen Zusammenarbeit
entstehen, gezahlt. Mit der Förderpauschale sind sämtliche Ausgaben im Rahmen der Mobilität und des Aufenthaltes abgedeckt.
Förderungswürdig sind kurzzeitige Aufenthalte von Wissenschaftler/innen und
Nachwuchswissenschaftler/innen. Die Höchstförderungsdauer für Wissenschaftler beträgt 1 Monat pro Aufenthalt, für Studierende, Graduierte und Doktoranden
2 Monate pro Aufenthalt. In der Projektbeschreibung ist zu dokumentieren, nach
welchen Kriterien die zu fördernden Personen ausgewählt werden.
Auf deutscher Seite übernimmt der DAAD die Förderung in Form einer Förderpauschale (s. u. Fördersätze) für Mitglieder der deutschen Forschergruppe für
Aufenthalte am ausländischen Partnerinstitut.
Was ist nicht zuwendungsfähig?
Die Förderpauschalen beinhalten nicht:
 Zu dem selben Thema bestehende, von anderer Seite bereits finanzierte
Projekte der deutsch-kanadischen Kooperation in Forschung und Technologie, die auch den Personenaustausch einschließen
 reine Ausbildungsvorhaben
 bilaterale Kooperationen, die nur einen Ausschnitt aus anderweitig finanzierten multilateralen Kooperationen darstellen
 Sprachkurse
 Individualstipendien
 Projektbezogene Nebenkosten (Rechenzeiten, Materialaufwendungen, Dokumentationen, Vervielfältigungs- u. Druckkosten)
 Kosten für die Grundausstattung von Arbeitsplätzen u. Geräteanschaffungen
sowie Personalkosten
 reine Seminarveranstaltungen
 Kongressteilnahmen
Welche Auswahlkriterien gibt es?
Über die Förderung der Anträge entscheidet im September 2015 eine Kommission aus Hochschullehrerinnen und –lehrern verschiedener Fachrichtungen. Entscheidende Kriterien für die Auswahl sind:
 Qualität des Projektes (hier besonders: Klarheit der Projektziele und Methodik)
 Wissenschaftlicher Stellenwert des Projektes (Aktualität der Thematik und
Innovationsgrad des Projektes)
 Projektrelevante Kompetenz der beiden Forschergruppen
 Komplementarität der Forschergruppen in dem gemeinsamen Vorhaben (methodisch, inhaltlich, apparativ, etc.)
 Angemessene Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern/innen
Weitere Kriterien sind:
 Wissenstransfer zwischen der deutschen und der ausländischen Gruppe
 Wissenschaftliche und/oder ggf. industrielle Verwertbarkeit der Projektergebnisse
 Mehrwert (fachlich, institutionell, überfachlich) durch die Kooperation mit dem
ausländischen Partner
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Das Antragsvolumen der deutschen Gruppe sollte pro Projekt und Jahr
EUR 15.000,00 nicht übersteigen.
Bitte beachten Sie den „Leitfaden zur Antragstellung“.
DAAD
Wie hoch sind die Fördersätze?
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Die Förderpauschalen für Kooperationen mit Kanada errechnen sich automatisch
mit Hilfe der Berechnungstabelle, in welcher lediglich Ort und Anzahl der Tage
pro Aufenthalt eingegeben werden müssen.
Die Pauschalen sind in ihrer Höhe verbindlich und nicht veränderbar.
Zur Information sind hier die Fördersätze aufgeführt.
Förderungssätze
(Pauschalen) bei
Aufenthalten in
Kanada
Kategorie I
Kategorie II
(Hochschullehrer, pro- (Studierende, Graduierte,
movierte Wissenschaft- Doktoranden)
ler)
1. bis 14. 15. bis 31. 1. bis 20.
1.
Tag
Tag
Tag
Monat
ab dem
21. Tag
111 €
66 €
83 €
1.492 €
Reisekostenpauschalen
Kanada (Ost)
1.775,00 €
Kanada (West)
1.575,00 €
Höchstsumme
2. Monat
1.075 €
1.450,00 €
1.300,00 €
Die Förderpauschalen zum Zeitpunkt der Ausschreibung gelten für die gesamte
Projektlaufzeit.
Was gilt für erneute /
mehrfache Antragstellungen?
Erneute Antragsstellungen im Rahmen von PPP Kanada mit dem gleichen ausländischen Projektpartner sind nach einer Unterbrechung von 2 Jahren möglich.
Mehrere Antragstellungen für eine geplante gleichzeitige Förderung in verschiedenen PPPs mit unterschiedlichen Ländern sind ebenfalls möglich.
Wann ist Antragsschluss?
Antragsschluss für Neu- und Folgeanträge ist der 31. Mai 2015
Wann beginnt die Förderung?
Förderungsbeginn ist der 01. Januar 2016
Wo wird der Antrag
eingereicht ?
Bitte nutzen Sie den Link zum DAAD-Portal: https://portal.daad.de/irj/portal
Siehe hierzu bitte auch den „Leitfaden zur Antragstellung“.
Wer sind die Ansprechpartner/innen
im DAAD?
Martin Müller
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0228/882-833
Fax: 0228/882-9833