Hinweise Mit der Erstattung einer Anzeige werden Ermittlungen eingeleitet. Zeigen Sie daher nur dann die Ordnungswidrigkeit an, wenn Sie den Sachverhalt selbst wahrgenommen haben. Als Anzeigeerstatter/in sind Sie zugleich Zeugin/Zeuge im Ordnungswidrigkeitsverfahren. Sie erklären sich bereit, namentlich benannt zu werden und im Verlauf des weiteren Verfahrens auch vor Gericht ggf. als Zeugin/Zeuge zur Verfügung zu stehen. Landeshauptstadt Dresden Ordnungsamt Abt. Verwaltung und Bußgeldbehörde Postfach 12 00 20 01001 Dresden Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet. Der Verkehrsverstoß muss im öffentlichen Verkehrsraum begangen worden sein. Parkverstöße auf Privatgelände können nicht verfolgt werden. Das Anfertigen eines oder mehrerer Beweisfotos ist sehr hilfreich. Weitere Informationen unter: http://www.dresden.de/bussgeld Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit Anzeigeerstatter/Angaben zu Ihrer Person: Name* Vorname* Straße* Hausnummer* PLZ* Ort* Geburtsdatum* Geburtsort* Telefon Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Ich möchte folgende Ordnungswidrigkeit anzeigen: Ereignisort (Straße, Hausnummer, zusätzliche Ortsangaben) Dresden, Datum Uhrzeit von amtliches Kennzeichen Uhr Uhrzeit bis Hersteller Art des Verstoßes (Zutreffendes bitte ankreuzen) Bemerkungen Parken auf einem Behindertenparkplatz Parken vor einer Ein- bzw. Ausfahrt Parken vor einer Bordsteinabsenkung Parken auf dem Gehweg Parken im absoluten Haltverbot Parken im eingeschränkten Haltverbot Parken auf dem Radweg anderer Parkverstoß: ____________________ Datum Uhr _________________________ Unterschrift
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