Parken auf einem Behindertenparkplatz Parken vor einer

Hinweise
Mit der Erstattung einer Anzeige werden Ermittlungen
eingeleitet. Zeigen Sie daher nur dann die
Ordnungswidrigkeit an, wenn Sie den Sachverhalt selbst
wahrgenommen haben. Als Anzeigeerstatter/in sind Sie
zugleich Zeugin/Zeuge im Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Sie erklären sich bereit, namentlich benannt zu werden
und im Verlauf des weiteren Verfahrens auch vor Gericht
ggf. als Zeugin/Zeuge zur Verfügung zu stehen.
Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
Abt. Verwaltung und Bußgeldbehörde
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet.
Der Verkehrsverstoß muss im öffentlichen Verkehrsraum
begangen worden sein. Parkverstöße auf Privatgelände
können nicht verfolgt werden.
Das Anfertigen eines oder mehrerer Beweisfotos ist sehr
hilfreich.
Weitere Informationen unter:
http://www.dresden.de/bussgeld
Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Anzeigeerstatter/Angaben zu Ihrer Person:
Name*
Vorname*
Straße*
Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Geburtsdatum*
Geburtsort*
Telefon
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Ich möchte folgende Ordnungswidrigkeit anzeigen:
Ereignisort (Straße, Hausnummer, zusätzliche Ortsangaben)
Dresden,
Datum
Uhrzeit
von
amtliches Kennzeichen
Uhr
Uhrzeit
bis
Hersteller
Art des Verstoßes (Zutreffendes bitte ankreuzen)
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Bemerkungen
Parken auf einem Behindertenparkplatz
Parken vor einer Ein- bzw. Ausfahrt
Parken vor einer Bordsteinabsenkung
Parken auf dem Gehweg
Parken im absoluten Haltverbot
Parken im eingeschränkten Haltverbot
Parken auf dem Radweg
anderer Parkverstoß:
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Datum
Uhr
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Unterschrift