Pressemitteilung - Bundesverband Parken

Bundesverband Parken e.V.
Pressemitteilung
Köln, den 28.4.2016
ADAC testet 44 Parkhäuser in Deutschland, Ergebnisse überwiegend
im guten bis mittleren Bereich
Im aktuellen Parkhaustest des ADAC liegen rund dreiviertel aller getesteten Parkhäuser im
guten und mittleren Bereich. Das ist ein erfreuliches Ergebnis und entspricht der soliden
Qualität, die die Parkhausbranche in Deutschland bietet.
In der Auswertung der Testergebnisse hebt der ADAC die Aspekte Stellplatzbreite und
Behindertenparkplätze hervor.
Ein Parkhaus wird als Verkehrsbauwerk behördlich genehmigt. Eine Betriebserlaubnis erfolgt
aufgrund der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften, die in den Garagenverordnungen der
Bundesländer geregelt sind. Die Einrichtung von Behindertenparkplätzen ist nicht in jedem
Bundesland gesetzlich vorgeschrieben.
Der ADAC fordert eine Verbreiterung der Stellflächen auf 2,50 m. Der Bundesverband Parken
e.V. setzt sich im Namen seiner Mitglieder bereits seit längerem dafür ein, dass in den
Garagenverordnungen der Bundesländer die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite von
aktuell 2,30 m auf 2,50 m erweitert wird. Bisher wurde die vom Bundesverband Parken
geforderte Änderung der gesetzlichen Grundlagen, trotz wissenschaftlich nachgewiesener
Notwendigkeit, vom Gesetzgeber zurück gewiesen.
Für ältere Häuser muss es hingegen einen Bestandsschutz geben, da in manchen Objekten
aus statischen Gründen die Stützpfeiler so angeordnet sind, dass bei einer konsequenten
Stellplatzverbreiterung ein Drittel aller Stellflächen wegfallen würde. Dies würde eine
erhebliche Verknappung des Parkplatzangebots besonders in den Innenstädten bedeuten.
Eine mögliche Folge wären ein massiver Preisanstieg und zunehmender Parksuchverkehr.
Zudem erlischt unter Umständen, bei Reduzierung der Stellplatzkapazität, die zugehörige
Bau- und Betriebsgenehmigung für das gesamte Gebäude. Hier sind aus Sicht des Verbandes
individuellere Lösungsansätze gefordert.
Der ADAC hat seinen letzten Parkhaustest im Jahr 2013 durchgeführt. Im Anschluss daran
wurden aufgrund der internen Konsolidierungsphase des ADAC zunächst keine Tests mehr
durchgeführt. Mittlerweile hat der ADAC seine Tests neu organisiert. Einige
Parkhausbetreiber hatten sich dazu entschlossen, die Durchführung dieses freiwilligen Tests
und die Präsentation der Ergebnisse in der Öffentlichkeit abzuwarten und haben zunächst
nicht an diesem Test teilgenommen. Der Bundesverband Parken e.V. und die
Parkhausbetreiber sind über die Bewertungskriterien des ADAC nicht im Detail informiert
worden.
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Bundesverband Parken e.V.
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Der Bundesverband Parken e.V. hat rund 300 private und kommunale Mitgliedsunternehmen, die in
über 2520 Objekten in ganz Deutschland mehr als eine Millionen PKW Stellplätze bewirtschaften. Der
Verband repräsentiert rund 80% der Branche und bildet deren ganze Vielfalt ab. Er vertritt die
branchenspezifischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Landes- und Bundesbehörden im
Bereich des Stadtverkehrs und der Parkraumbewirtschaftung und – überwachung. Der Verband ist
ideeller Träger der Messe Parken und organisiert regelmäßig Fachtagungen, wie das
Kompetenzforum Parken. Der Bundesverband Parken e.V. ist Gründungsmitglied der European
Parking Association EPA.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: www.parken.de
Ansprechpartner:
Bundesverband Parken e.V.
Geschäftsstelle
Richartzstr. 10, 50667 Köln
Gerhard Trost-Heutmekers - Geschäftsführer
Elisabeth Herles - Pressereferentin
Tel: 0221 - 257 10 16
Email: [email protected]
www.parken.de
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