Bundesverband Parken e.V. Pressemitteilung Köln, den 28.4.2016 ADAC testet 44 Parkhäuser in Deutschland, Ergebnisse überwiegend im guten bis mittleren Bereich Im aktuellen Parkhaustest des ADAC liegen rund dreiviertel aller getesteten Parkhäuser im guten und mittleren Bereich. Das ist ein erfreuliches Ergebnis und entspricht der soliden Qualität, die die Parkhausbranche in Deutschland bietet. In der Auswertung der Testergebnisse hebt der ADAC die Aspekte Stellplatzbreite und Behindertenparkplätze hervor. Ein Parkhaus wird als Verkehrsbauwerk behördlich genehmigt. Eine Betriebserlaubnis erfolgt aufgrund der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften, die in den Garagenverordnungen der Bundesländer geregelt sind. Die Einrichtung von Behindertenparkplätzen ist nicht in jedem Bundesland gesetzlich vorgeschrieben. Der ADAC fordert eine Verbreiterung der Stellflächen auf 2,50 m. Der Bundesverband Parken e.V. setzt sich im Namen seiner Mitglieder bereits seit längerem dafür ein, dass in den Garagenverordnungen der Bundesländer die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite von aktuell 2,30 m auf 2,50 m erweitert wird. Bisher wurde die vom Bundesverband Parken geforderte Änderung der gesetzlichen Grundlagen, trotz wissenschaftlich nachgewiesener Notwendigkeit, vom Gesetzgeber zurück gewiesen. Für ältere Häuser muss es hingegen einen Bestandsschutz geben, da in manchen Objekten aus statischen Gründen die Stützpfeiler so angeordnet sind, dass bei einer konsequenten Stellplatzverbreiterung ein Drittel aller Stellflächen wegfallen würde. Dies würde eine erhebliche Verknappung des Parkplatzangebots besonders in den Innenstädten bedeuten. Eine mögliche Folge wären ein massiver Preisanstieg und zunehmender Parksuchverkehr. Zudem erlischt unter Umständen, bei Reduzierung der Stellplatzkapazität, die zugehörige Bau- und Betriebsgenehmigung für das gesamte Gebäude. Hier sind aus Sicht des Verbandes individuellere Lösungsansätze gefordert. Der ADAC hat seinen letzten Parkhaustest im Jahr 2013 durchgeführt. Im Anschluss daran wurden aufgrund der internen Konsolidierungsphase des ADAC zunächst keine Tests mehr durchgeführt. Mittlerweile hat der ADAC seine Tests neu organisiert. Einige Parkhausbetreiber hatten sich dazu entschlossen, die Durchführung dieses freiwilligen Tests und die Präsentation der Ergebnisse in der Öffentlichkeit abzuwarten und haben zunächst nicht an diesem Test teilgenommen. Der Bundesverband Parken e.V. und die Parkhausbetreiber sind über die Bewertungskriterien des ADAC nicht im Detail informiert worden. Seite 1 von 2 Bundesverband Parken e.V. _______________________________________________________ Der Bundesverband Parken e.V. hat rund 300 private und kommunale Mitgliedsunternehmen, die in über 2520 Objekten in ganz Deutschland mehr als eine Millionen PKW Stellplätze bewirtschaften. Der Verband repräsentiert rund 80% der Branche und bildet deren ganze Vielfalt ab. Er vertritt die branchenspezifischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Landes- und Bundesbehörden im Bereich des Stadtverkehrs und der Parkraumbewirtschaftung und – überwachung. Der Verband ist ideeller Träger der Messe Parken und organisiert regelmäßig Fachtagungen, wie das Kompetenzforum Parken. Der Bundesverband Parken e.V. ist Gründungsmitglied der European Parking Association EPA. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: www.parken.de Ansprechpartner: Bundesverband Parken e.V. Geschäftsstelle Richartzstr. 10, 50667 Köln Gerhard Trost-Heutmekers - Geschäftsführer Elisabeth Herles - Pressereferentin Tel: 0221 - 257 10 16 Email: [email protected] www.parken.de Seite 2 von 2
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