Programm Veranstaltung der Jungen Insolvenzrechtler, 29. April

ARBEITSGRUPPE „JUNGE INSOLVENZRECHTLER“
der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung
und des FORUM Junge Anwaltschaft
Fallstricke im Insolvenzantragsverfahren für Berater und Verwalter
Termin:
Freitag, 29. April 2016
Ort:
RiKu Hotel, Maximilianstr. 4, 89231 Neu-Ulm,
Tel: 0731/98094150, Fax: 0731/98094151
Seminarbetreuung:
Dr. Anne Deike Riewe, Rechtsanwältin, Köln
Programm:
08.45 - 09.00 Uhr
Begrüßungskaffee
09.00 – 11.00 Uhr
Insolvenzantragstellung (Beraterperspektive)
Prüfung Insolvenzgründe | Timing des Insolvenzantrags | Abstimmung Gericht |
vorläufiger Insolvenzverwalter | Gläubigerausschuss | Praktische Fragestellungen im
laufenden Geschäftsbetrieb | Haftungsfragen
Dr. Rolf Leithaus, Rechtsanwalt, Köln
11.00 – 11.30 Uhr
Kaffeepause
11.30 – 12.30 Uhr
Besondere Problemfelder bei natürlichen Personen
Spezifische Insolvenzantragspflichten | Praktische Fragen zu Konto und Einkünften
des Schuldners | Pflichten des Schuldners im Vorfeld der Restschuldbefreiung
Dr. Claudia R. Cymutta, Rechtsanwältin, Mannheim
12.30 – 13.30 Uhr
Mittagessen
13.30 – 15.00 Uhr
Fallstricke im Insolvenzantragsverfahren (Verwalterperspektive)
Kommunikation mit den Beteiligten | Sicherung der Aufrechterhaltung des
Geschäftsbetriebs | Informationsgewinnung in schwierigen Fällen | Besonderheiten
bei Freiberuflern
Prof. Dr. Martin Hörmann, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Ulm
15.00 – 15.30 Uhr
Kaffeepause
15.30 – 17.00 Uhr
Besondere Verfahrensgestaltungen
Schutzschirm und vorläufige Eigenverwaltung: Verfahrenseignung, Vorbereitung und
Abstimmung, Vorteile und erste Maßnahmen, Masseverbindlichkeiten und
Haftungsthematiken, Vergütung
Alexander Reus, Betriebswirt (VWA), Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, München
Thomas Rieger, Diplom-Kaufmann, Rechtsanwalt, Stuttgart
ANMELDUNG
Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder der Arbeitsgruppe „Junge Insolvenzrechtler“,
Juniormitglieder und Referendare 90,00 €, für Mitglieder der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung oder des
FORUM Junge Anwaltschaft 190,00 € und für Nichtmitglieder 240,00 € einschl. der Kosten für Getränke
und das Mittagessen.
Anmeldungen bitte schriftlich an die DeutscheAnwaltAkademie, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.
030/726153183, Fax 030/726153188, [email protected]. Eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage
gem. § 15 FAO wird erteilt.
Mit freundlicher Unterstützung von HSBC:
ARBEITSGRUPPE „JUNGE INSOLVENZRECHTLER“
der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung
und des FORUM Junge Anwaltschaft
Fallstricke im Insolvenzantragsverfahren für Berater und Verwalter
Anmeldung (91705-16)
per Fax an 030 / 72 61 53 188
Ja, ich melde mich verbindlich zur oben genannten Veranstaltung an.

90,00 €
Juniormitglied der ARGE / Mitglied der Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler oder Referendar

190,00 € Mitglied der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung / Mitglied des FORUMs Junge Anwaltschaft

240,00 € Nichtmitglied

Ich nehme verbindlich am Vorabendtreff am Donnerstag, 28. April 2016, ab 19.30 Uhr im Barfüßer
die Hausbrauerei, Paulstr. 4, 89231 Neu-Ulm teil (Selbstzahlerbasis)

Ich trete der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung als Juniormitglied bei.
(Die Juniormitgliedschaft in der ARGE setzt die Mitgliedschaft im FORUM Junge Anwaltschaft und in einem örtlichen
Anwaltverein voraus.)

Ich trete (innerhalb der ARGE) in die Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler ein.
(Die Mitgliedschaft innerhalb der ARGE in der Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler setzt die Mitgliedschaft im FORUM Junge
Anwaltschaft und in einem örtlichen Anwaltverein voraus.)

Ich trete dem FORUM Junge Anwaltschaft bei. (Geburtsdatum: ___________________)
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Ich bin Mitglied im
______________________________________
Name des örtlichen Anwaltvereins

Ich werde Mitglied im
______________________________________
Name des örtlichen Anwaltvereins
Stornierung
Bitte informieren Sie uns schriftlich bis spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung über eine etwaige Verhinderung.
In diesem Fall erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 18,00. Sollte uns Ihre Absage bis fünf Tage vor Beginn der
Veranstaltung erreichen, ist die Hälfte der Tagungsgebühren zu zahlen. Sie zahlen die volle Tagungsgebühr, wenn uns Ihre
Stornierung erst nach den genannten Fristen erreicht
Absage durch den Veranstalter
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage des Seminars bei zu geringer Teilnehmerzahl (spätestens zwei Wochen vor
Beginn), bei Ausfall eines Dozenten oder Hotelschließung vorbehalten müssen. Die gezahlte Teilnehmergebühr werden wir umgehend
erstatten. Weitergehende Ansprüche sind, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters, seiner
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Daten des Teilnehmers/Rechnungsanschrift:
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