ARBEITSGRUPPE „JUNGE INSOLVENZRECHTLER“ der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung und des FORUM Junge Anwaltschaft Fallstricke im Insolvenzantragsverfahren für Berater und Verwalter Termin: Freitag, 29. April 2016 Ort: RiKu Hotel, Maximilianstr. 4, 89231 Neu-Ulm, Tel: 0731/98094150, Fax: 0731/98094151 Seminarbetreuung: Dr. Anne Deike Riewe, Rechtsanwältin, Köln Programm: 08.45 - 09.00 Uhr Begrüßungskaffee 09.00 – 11.00 Uhr Insolvenzantragstellung (Beraterperspektive) Prüfung Insolvenzgründe | Timing des Insolvenzantrags | Abstimmung Gericht | vorläufiger Insolvenzverwalter | Gläubigerausschuss | Praktische Fragestellungen im laufenden Geschäftsbetrieb | Haftungsfragen Dr. Rolf Leithaus, Rechtsanwalt, Köln 11.00 – 11.30 Uhr Kaffeepause 11.30 – 12.30 Uhr Besondere Problemfelder bei natürlichen Personen Spezifische Insolvenzantragspflichten | Praktische Fragen zu Konto und Einkünften des Schuldners | Pflichten des Schuldners im Vorfeld der Restschuldbefreiung Dr. Claudia R. Cymutta, Rechtsanwältin, Mannheim 12.30 – 13.30 Uhr Mittagessen 13.30 – 15.00 Uhr Fallstricke im Insolvenzantragsverfahren (Verwalterperspektive) Kommunikation mit den Beteiligten | Sicherung der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs | Informationsgewinnung in schwierigen Fällen | Besonderheiten bei Freiberuflern Prof. Dr. Martin Hörmann, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Ulm 15.00 – 15.30 Uhr Kaffeepause 15.30 – 17.00 Uhr Besondere Verfahrensgestaltungen Schutzschirm und vorläufige Eigenverwaltung: Verfahrenseignung, Vorbereitung und Abstimmung, Vorteile und erste Maßnahmen, Masseverbindlichkeiten und Haftungsthematiken, Vergütung Alexander Reus, Betriebswirt (VWA), Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, München Thomas Rieger, Diplom-Kaufmann, Rechtsanwalt, Stuttgart ANMELDUNG Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder der Arbeitsgruppe „Junge Insolvenzrechtler“, Juniormitglieder und Referendare 90,00 €, für Mitglieder der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung oder des FORUM Junge Anwaltschaft 190,00 € und für Nichtmitglieder 240,00 € einschl. der Kosten für Getränke und das Mittagessen. Anmeldungen bitte schriftlich an die DeutscheAnwaltAkademie, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel. 030/726153183, Fax 030/726153188, [email protected]. Eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage gem. § 15 FAO wird erteilt. Mit freundlicher Unterstützung von HSBC: ARBEITSGRUPPE „JUNGE INSOLVENZRECHTLER“ der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung und des FORUM Junge Anwaltschaft Fallstricke im Insolvenzantragsverfahren für Berater und Verwalter Anmeldung (91705-16) per Fax an 030 / 72 61 53 188 Ja, ich melde mich verbindlich zur oben genannten Veranstaltung an. 90,00 € Juniormitglied der ARGE / Mitglied der Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler oder Referendar 190,00 € Mitglied der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung / Mitglied des FORUMs Junge Anwaltschaft 240,00 € Nichtmitglied Ich nehme verbindlich am Vorabendtreff am Donnerstag, 28. April 2016, ab 19.30 Uhr im Barfüßer die Hausbrauerei, Paulstr. 4, 89231 Neu-Ulm teil (Selbstzahlerbasis) Ich trete der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung als Juniormitglied bei. (Die Juniormitgliedschaft in der ARGE setzt die Mitgliedschaft im FORUM Junge Anwaltschaft und in einem örtlichen Anwaltverein voraus.) Ich trete (innerhalb der ARGE) in die Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler ein. (Die Mitgliedschaft innerhalb der ARGE in der Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler setzt die Mitgliedschaft im FORUM Junge Anwaltschaft und in einem örtlichen Anwaltverein voraus.) Ich trete dem FORUM Junge Anwaltschaft bei. (Geburtsdatum: ___________________) Ich bin Mitglied im ______________________________________ Name des örtlichen Anwaltvereins Ich werde Mitglied im ______________________________________ Name des örtlichen Anwaltvereins Stornierung Bitte informieren Sie uns schriftlich bis spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung über eine etwaige Verhinderung. In diesem Fall erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 18,00. Sollte uns Ihre Absage bis fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung erreichen, ist die Hälfte der Tagungsgebühren zu zahlen. Sie zahlen die volle Tagungsgebühr, wenn uns Ihre Stornierung erst nach den genannten Fristen erreicht Absage durch den Veranstalter Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage des Seminars bei zu geringer Teilnehmerzahl (spätestens zwei Wochen vor Beginn), bei Ausfall eines Dozenten oder Hotelschließung vorbehalten müssen. Die gezahlte Teilnehmergebühr werden wir umgehend erstatten. Weitergehende Ansprüche sind, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters, seiner Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Daten des Teilnehmers/Rechnungsanschrift: Name, Vorname Beruf Kanzlei/Firma USt-IdNr. des Rechnungsempfängers Straße PLZ/Ort Telefon/Email Datum Unterschrift
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