Länder-Info: Slowenien Slowenien Slowenien: Maut & Vignette Fahrzeugkategorien Kategorie 1 (Vignette) Einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder und große Motorroller, welche das vignettenpflichtige Straßennetz in Slowenien benützen dürfen. Kategorie 2A (Vignette) Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und bis zu einer Höhe von 1,3 Metern gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse, Wohnmobile bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen (auch über 1,3 Metern am Messpunkt) Kategorie 2B (Vignette) Fahrzeuge unter einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, die - gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse - eine Fahrzeughöhe von 1,30 Meter oder mehr aufweisen (zB. Transporter, große Vans und Lieferwägen. Diese Maßangabe bezieht sich auf das unbeladene Fahrzeug im serienmäßigen Auslieferungszustand.) ACHTUNG: Wohnmobile bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fallen in die Kategorie 2A. Auch über 1,3 Metern am Messpunkt! Mehr Infos (zB. Skizze von wo weg gemessen wird) finden Sie hier. Zur Vereinfachung der Zuordnung gibt es eine Liste mit den Fahrzeugen, welche in die Kategorie 2B fallen. Sie finden die Liste auf der Homepage (in englischer und slowenischer Sprache) der DARS unter folgendem Link: Link zur Liste der Fahrzeuge in Kategorie 2B (Diese Liste wird gegebenenfalls erweitert und aktualisiert.) Die Messung der Fahrzeughöhe erfolgt vom Boden weg, wobei der Mittelpunkt der Vorderachse als Orientierungs-Punkt dient, an dem die Fahrzeughöhe zu ermitteln ist. Copyright © 2016 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Kategorie 3 (streckenabhängige Maut) Autobusse, Lkw, Fahrzeuge mit 2 oder 3 Achsen mit mehr als 3,5 t und einer Höhe gemessen bei Vorderachse von 1,30 m oder darüber. Pkw mit Anhänger (wenn das Zugfahrzeug schwerer als 3,5 t ist) Kategorie 4 (streckenabhängige Maut) Fahrzeuge mit mehr als 3 Achsen (inkl. Anhänger) und mehr als 3,5 t und einer Höhe gemessen bei Vorderachse von 1,30 m oder darüber. Vignettenpreise 2016 Art der Vignette Preise Jahresvignette Kat. 2A gültig 1. Dezember 2015 bis 31. Jänner 2017 (Kraftfahrzeuge mit einem 110 Euro zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t, auch mit beliebigem Anhänger) Monatsvignette Kat. 2A gültig ab dem Tag der Lochung bis zum selben Tag des Folgemonats 30 Euro (Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t, auch mit beliebigem Anhänger) 7-Tages-Vignette Kat. 2A gültig 7 Tage ab dem Tag der Lochung (Kraftfahrzeuge mit einem 15 Euro zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t, auch mit beliebigem Anhänger) Jahresvignette Kat. 2Bgültig 1. Dezember 2015 bis 31. Jänner 2017 (Kraftfahrzeuge mit einem 220 Euro zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t, auch mit beliebigem Anhänger) Monatsvignette Kat. 2B gültig ab dem Tag der Lochung bis zum selben Tag des Folgemonats 60 Euro (Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t, auch mit beliebigem Anhänger) 7-Tages-Vignette Kat. 2B gültig 7 Tage ab dem Tag der Lochung (Kraftfahrzeuge mit einem 30 Euro zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t, auch mit beliebigem Anhänger) Jahresvignette Motorräder gültig 1. Dezember 2015 bis 31. Jänner 2017 55 Euro Halbjahresvignette Motorräder gültig 6 Monate ab dem Tag der Lochung 30 Euro 7-Tages-Vignette Motorräder gültig 7 Tage ab dem Tag der Lochung 7,50 Euro Achtung: Mit Ausnahme der 7-Tages Vignette (diese darf vorgelocht werden) muss das Verkaufsdatum der Vignetten mit dem Datum der Lochung übereinstimmen (d.h. es darf nicht mehr auf ein zukünftiges Datum gelocht werden). Achtung: Unbedingt den Kaufbeleg bzw. die Rechnung für die Vignetten mitführen, da diese herangezogen wird, die Gültigkeit und den ordnungsgemäßen Erwerb der Vignette nachzuvollziehen. Sollte bei einer Kontrolle die Rechnung nicht vorgewiesen werden können, drohen Strafen durch die Kontrollorgane der DARS. Gut zu wissen: • Die Vignettenpflicht gilt auch für die Strecke Spielfeld - Maribor. • Die Fahrt durch den Karawanken Tunnel ist nicht im Vignettenpreis enthalten. Hierfür fallen nochmals 7 Euro für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t an. • Vorsicht, wenn Sie über Triest (Italien) nach Koper (Slowenien) fahren: Auch dieses Autobahnstück fällt unter die Vignettenpflicht. Copyright © 2016 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo • Wichtig für Kurzurlauber: Für einen Urlaub von zum Beispiel Samstag bis Samstag sind 2 7-Tages-Vignetten oder eine 1-Monats-Vignette nötig, da der Zeitraum von Samstag bis Samstag bereits 8 Kalendertage misst. Vertriebsstellen Die Vignette ist österreichweit bei allen ÖAMTC-Dienststellen erhältlich. Um Staus vor der Grenze zu vermeiden, empfiehlt der ÖAMTC dringend, sich die Vignette schon vor Reiseantritt zu besorgen. Weitere Verkaufsstellen sind: "Kompas Shops" im Grenzbereich (Wurzenpass, Loiblpass, Grablach, Lavamünd, Langegg, Spielfeld, Bad Radkersburg, Sicheldorf, Bonisdorf), Postämter, Büros des Autofahrerclubs AMZS sowie OMV-, MOL-, und Petrol- Tankstellen vor Ort. Vignettenfreie Strecken Für Fahrten durch den Karawankentunnel ist eine Mautgebühr von 7 Euro (Kat. 1) zu entrichten. Die bezahlte Mautgebühr gilt zwischen den ersten beiden Autobahnausfahreten auf beiden Seiten der Landesgrenze, Somit ist Fahrt bis zur ersten Abfahrt Hrusica und in die Gegenrichtung (Rosenbach) auch ohne Vignette zulässig. Eine großräumige Alternative, über Mureck (über Lenart) nach Ptuj und weiter nach Kroatien, wird aufgrund der schmalen Straßen weder für Wohnwagen noch für Gespanne empfohlen. Möglich ist die Route über Bad Radkersburg (über Ljutomer) nach Ormoz, hier ist jedoch der Zeitverlust sehr hoch (gute 1,5 Stunden bei Wien - Split). Um mautfrei von Triest zu den slowenischen Küstengebieten zu gelangen, sollte man ortskundig sein. Alternative Strecken von Triest nach Istrien können mit dem ÖAMTC-Routenplaner www.oeamtc.at/routenplaner berechnet werden. Bezahlung der streckenabhängigen Maut (Kfz über 3,5 t) Am Beginn der mautpflichtigen Strecke erhalten Sie ein Ticket, das beim Verlassen des Abschnittes bar oder mit Kreditkarten bezahlt wird. Auf einigen Strecken werden jedoch die Gebühren innerhalb des mautpflichtigen Abschnittes erhoben. DARS Wertkarte (Kfz über 3,5 t) Diese ist eine wiederaufladbare Wertkarte ohne Ablaufdatum und ermöglicht eine bargeldlose Bezahlung der Mautgebühren sowie eine schnellere Durchfahrt durch die Mautstation. Man fährt bis zur Mautstation vor und hält die Karte vor die Abbuchungsstation, die angefallenen Mautkosten werden von der Karte abgebucht. Die Wertkarten sind an allen Mautstellen und Tankstellen entlang der slowenischen Autobahnen erhältlich. Mehr Infos: www.dars.si Copyright © 2016 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Vignettenersatz bei Bruch der Windschutzscheibe, Totalschaden oder Verschrottung: Eine neue Vignette oder Kostenersatz kann in folgenden Fällen beantragt werden: • Zerstörung/Bruch der Windschutzscheibe. • Beschädigung oder Zerstörung des Teils am Motorrad, an welchem die Vignette angebracht war. • Austausch der Windschutzscheibe oder des Teils des Motorrades, an dem die Vignette geklebt war. • Verschrottung des Fahrzeugs. Die entsprechenden Anträge können hier heruntergeladen werden: • Antrag auf eine Ersatzvignette • Antrag auf Kostenersatz Der Antrag auf Kostenersatz (nur für Jahres- oder 6-Monats-Vignetten) oder eine Ersatzvignette muss spätestens 30 Tage nach Eintreffen aller erforderlichen Bedingungen für eine Vignetten-Tausch oder Kostenersatz bei der DARS eingereicht werden. Die Adresse hierfür ist: DARS d.d., Cestninski uporabniaki center (CUC), Gric 54, SI 1000 Ljubljana, Slowenien Die vorgeschriebenen Anlagen welche unbedingt mitzusenden sind: • Die entfernte Vignette oder der Teil der Scheibe mit der Vignette. Bei entfernen Vignetten muss der Gültigkeitszeitraum klar ersichtlich sein. Es empfiehlt sich in diesem Fall auch die Rechnnung für den Kauf der Vignetten beizufügen. • Eine Kopie der Rechnung über den Austausch der Scheibe oder den Teil des Motorrads. • Ein Dokument oder dessen Kopie über den Garantie-Austausch der Windschutzscheibe oder des Teils am Motorrad, an dem die Vignette befestigt war - ausgestellt von der beauftragten Werkstatt. *) • Bestätigung über die Verschrottung oder die Übergabe des Fahrzeuges an ein Verschrottungs-Unternehmen und eine Kopie der Abmeldung des Fahrzeugs. • Bei Kostenersatz: Die Rechnung über den Kauf der neuen Vignette und die Vignetten-Allonge/den unteren Vignetten-Abschnitt der neuen Vignette. Diese werden nach erfolgter Prüfung des Antrages durch die DARS wieder retourniert. Copyright © 2016 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo *) Die Dokumente müssen von einem gerichtlich beeidigten Dolmetscher ins Slowenische übersetzt sein. DARS-Homepage: www.dars.si Rückerstattungsbetrag für die Box Preise/Euro bis zum 2. Jahr 14,27 Euro bis zum 3. Jahr 11,89 Euro bis zum 4. Jahr 9,51 Euro bis zum 5. Jahr 7,14 Euro bis zum 6. Jahr 4,76 Euro danach 2,38 Euro Mautpflichtiges Straßennetz Nachstehend Sie eine Slowenien-Karte mit den gebührenpflichtigen Strecken. Zur Betrachtung benötigen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat® Reader Gut zu wissen: Clubmitglieder können die für ihre gewählte Reisestrecke anfallenden Mautkosten online mit dem ÖAMTC-Routenplaner berechnen. Downloads zum Thema Mautvignette Slowenien Antrag auf Kostenersatz Slowenien-Vignette Antrag auf Ersatzvignette Slowenien-Vignette Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Copyright © 2016 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo
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