SCHWEIZERISCHE BOTSCHAFT IN PAKISTAN Vorzulegende Zivilstandsdokumente für Afghanische Staatsangehörige Fragebogen zur Bestätigung/Überprüfung der Familienverhältnisse, mit 1 Foto Geburtsurkunde/Meldebescheinigung der Geburt, mit genauer Angabe des Geburtsortes und der Namen beider Eltern, ausgestellt durch das afghanische Innenministerium, Abteilung Registrierung der Einwohner (Original+Englische Übersetzung), nicht älter als 3 Monate, beglaubigt durch das Aussenministerium Nikah Nama+grünes Büchlein der Heiratsurkunde (Original mit englischer Übersetzung) beglaubigt durch das Estra mahakma (Supreme Court) Identitätskarte (Tazkara) der antragstellenden Person (Original mit englischer Übersetzung) Identitätskarte (Tazkara) der Eltern (Kopie mit englischer Übersetzung) Falls die Eltern verstorben sind: Todesurkunde (Original mit engl. Übersetzung) beglaubigt durch das Aussenministerium Afghanischer Reisepass und alle vorangegangenen Pässe, Bei Verlust eines Passes wird ein Polizeirapport verlangt. Eidesstattliche Erklärung (Affidavit) der antragstellenden Person betreffend Zivilstand vor der Ehe (ledig=single, verheiratet=married, geschieden=divorced, verwitwet=widowed). Das Dokument darf nicht älter sein als 3 Monate und muss von einem Notar des Gerichts beglaubigt sein (Original mit englischer Übersetzung) Eidesstattliche Erklärung (Affidavit) beider Eltern betreffend Zivilstand ihrer Tochter/ihres Sohnes vor der Ehe (ledig=single, verheiratet=married, geschieden=divorced, verwitwet=widowed). Das Dokument darf nicht älter sein als 3 Monate und muss von einem Notar des Gerichts beglaubigt sein (Original mit englischer Übersetzung) Wohnsitznachweis in Afghanistan (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltsbewilligung oder ID-Karte, ausgestellt durch die pakistanischen Behörden Kopien von Schulbestätigungen und Schulabschlüssen Hochzeitsfotos mit Aufnahmen der Feier und der geladenen Gäste Einreisegesuch D in 3-facher Ausführung, mit 4 Passfotos mit weissem Hintergrund (Ausdruck aus dem Computer ist nicht zulässig) Falls die Heirat in der Schweiz stattfindet, muss die antragstellende Person zusätzliche Formulare bei der Botschaft ausfüllen: Die Formulare sind in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar. Die antragstellende Person ist verantwortlich dafür, dass sie bei Bedarf von einem ihr nicht verwandten Übersetzer begleitet wird, welcher ihr beim Ausfüllen der Formulare behilflich ist. Form 034A Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung Form 035, Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung Da die Unterschrift der antragstellenden Person durch die Botschaft beglaubigt werden muss, ist darauf zu achten, dass der Reisepass mit der Unterschrift der antragstellenden Person versehen ist. Ein Fingerabdruck anstelle der Unterschrift wird nicht akzeptiert. Wenn die antragstellende Person geschieden oder verwitwet ist: Nikah Nama / Heiratsurkunde der vorangegangenen Ehe(Original mit englischer Übersetzung) beglaubigt durch das Estts mahakma (Supreme Court) Scheidungsurkunde mit Vermerk des Datums der Rechtskraft (Original mit englischer Übersetzung) beglaubigt durch das afghanische Aussenministerium Gerichtsurteil der Scheidung (Original mit englischer Übersetzung) (Original beglaubigt durch einen gerichtlichen Notar und Englischer Übersetzung) Todesurkunde des vorherigen Ehegatten beglaubigt durch das Aussenministerium Fotos der vorangegangenen Heirat mit Aufnahmen der Feier und den Gästen Kinder: Geburtsurkunde/Meldebescheinigung der Geburt, mit genauer Angabe des Geburtsortes und der Namen beider Eltern, ausgestellt durch das afghanische Innenministerium, Abteilung Registrierung der Einwohner (Original+Englische Übersetzung), nicht älter als 3 Monate beglaubigt durch das Aussenministerium Identitätskarte (Tazkara) des Kindes (Original mit englischer Übersetzung) Afghanischer Reisepass und alle vorangegangenen Pässe, Bei Verlust eines Passes wird ein Polizeirapport verlangt. Gerichtsurteil betreffend Sorgerecht der Kinder unter 18 Jahren, sofern die Eltern geschieden oder getrennt sind (Original beglaubigt von einem Notar des Gerichts mit englischer Übersetzung) Kopien von Schulbestätigungen Einreisegesuch D in 3-facher Ausführung, mit 4 Passfotos mit weissem Hintergrund (Ausdruck aus dem Computer ist nicht zulässig) Dokumente, welche von den in der Schweiz lebenden Personen verlangt werden Kopie der Wohnsitzbestätigung Kopie des Personenstandsausweises (nur für Schweizer Bürger) Kopie der Niederlassungsbewilligung (Typ B, C oder N) Die Gebühren werden bekannt gegeben, sobald ein Termin zur Vorlage der Dokumente feststeht. Diese können infolge Kursschwankungen abweichen. Die Dokumente müssen zwingend nach vorheriger Terminabsprache von der antragstellenden Person selber bei der Botschaft in Islamabad eingereicht werden. Die Dokumente werden nur entgegengenommen, wenn sie korrekt und vollständigt sind. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu den einzelnen Fällen erteilt. Nur schriftliche Anfragen werden beantwortet. Formulare und Informationen zum Zivilstand können auf der Internetseite der Botschaft www.eda.admin.ch/islamabad heruntergeladen werden. Hinweis: Ab dem Zeitpunkt der Entgegennahme der Dokumente ist mit einer Überprüfungszeit von 4 Monaten zu rechnen. Nicht mit eingerechnet sind die Bearbeitungszeiten bei den Schweizerischen Auslandsvertretungen und den Schweizer Behörden. Islamabad, 5.5.2015
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