Produzentenallianz und Bundesverband Regie vereinbaren

Jens Steinbrenner
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PRESSEMITTEILUNG
Produzentenallianz und Bundesverband Regie vereinbaren Vergütungsregeln Kinofilm
Gagen und Erfolgsbeteiligungen der Regisseure/innen
definiert
Berlin, 11. März 2016 – Nach langwierigen Verhandlungen haben die Allianz Deutscher Produzenten –
Film und Fernsehen e. V. und der Bundesverband Regie e. V. (BVR) Gemeinsame Vergütungsregeln
gemäß § 36 UrhG unterzeichnet, die die Regie-Gagen und Erfolgsbeteiligungen der Regisseure/innen
definieren. Bisher gab es keine solche speziell für Regisseure/innen geltende kollektivvertragliche
Regelung.
Vereinbart wurden in Abhängigkeit von der Höhe der Produktionsbudgets mindestens zu zahlende RegieGagen sowie Erfolgsvergütungen (sog. Escalator), die bei einem besonderen Erfolg der jeweiligen
Produktion im Kino zu bezahlen sind, sobald der Produzent weitere Erlöse vom Verleiher des Filmes
erhält. Bezahlte Erfolgsboni sind dann auf den Erlösbeteiligungsanteil der Regie aus dem
Ergänzungstarifvertrag, den die Produzentenallianz mit ver.di abgeschlossen hat, anzurechnen.
BVR und Produzentenverband wollen diese Gemeinsamen Vergütungsregeln auch als Tarifvertrag
abschließen. Es besteht zudem die Absicht, dass der BVR an zukünftigen Tarifverhandlungen über den
Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm teilnimmt.
„Wir freuen uns, dass es nun gelungen ist, auch für die im BVR organisierten Regisseurinnen und
Regisseure gemeinsame Vergütungsregeln zu vereinbaren“, erklärt Uli Aselmann, Vorsitzender der
Produzentenallianz-Sektion Kino. „Dies ist für uns ein weiterer Beleg dafür, dass das geltende
Urhebervertragsrecht funktioniert und es somit keiner Verschärfung des geltenden Rechts bedarf, um zu
branchengerechten Lösungen zu kommen. Inhaltlich war für uns besonders wichtig, dass die Höhe und
Fälligkeit der Erlösbeteiligung auch der Regisseurinnen und Regisseure nach den gleichen Grundsätzen
ermittelt wird, die im Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm festgelegt wurden. Hierdurch
wird vermieden, gegenüber verschiedenen Gewerken nach unterschiedlichen Mustern abrechnen zu
müssen. Bedeutsam ist für uns auch, dass in den Gemeinsamen Vergütungsregeln anerkannt wird, dass
Erfolgsvergütungen erst dann bezahlt werden können, wenn den Produzenten tatsächlich zusätzliche
Erlöse zugeflossen sind.“
Die Gemeinsamen Vergütungsregeln von Produzentenallianz und BVR für den Bereich fiktionaler
Kinofilm im Wortlaut finden Sie unter: www.produzentenallianz.de/gvr
Für Rückfragen: Prof. Dr. Mathias Schwarz, Leiter der Sektion Kino, Allianz Deutscher Produzenten –
Film u. Fernsehen, 089 28 64 01 29, [email protected]
Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen ist die maßgebliche Interessenvertretung der
deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie vereint über 230
Produktionsunternehmen aus den Bereichen Animation, Dokumentation, Kinofilm, TV-Entertainment,
TV-Fiktion und Werbung.
Allianz Deutscher Produzenten
– Film & Fernsehen e.V.
Vorsitzender des Gesamtvorstands
Alexander Thies
Kronenstraße 3, 10117 Berlin
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Stellvertretende Vorsitzende
Uli Aselmann, Dagmar Biller, Jan Bonath,
Georg Hirschberg, Martin Wolff
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www.produzentenallianz.de
Vorsitzender der Geschäftsführung
Dr. Christoph E. Palmer
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VR 27800 B