Jens Steinbrenner Pressesprecher / Referent Öffentlichkeitsarbeit Kronenstraße 3 10117 Berlin Tel: +49 (0)30 206 70 88-22 Fax: +49 (0)30 206 70 88-44 Mobil: +49 (0)151 195 099 82 [email protected] PRESSEMITTEILUNG Produzentenallianz und Bundesverband Regie vereinbaren Vergütungsregeln Kinofilm Gagen und Erfolgsbeteiligungen der Regisseure/innen definiert Berlin, 11. März 2016 – Nach langwierigen Verhandlungen haben die Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernsehen e. V. und der Bundesverband Regie e. V. (BVR) Gemeinsame Vergütungsregeln gemäß § 36 UrhG unterzeichnet, die die Regie-Gagen und Erfolgsbeteiligungen der Regisseure/innen definieren. Bisher gab es keine solche speziell für Regisseure/innen geltende kollektivvertragliche Regelung. Vereinbart wurden in Abhängigkeit von der Höhe der Produktionsbudgets mindestens zu zahlende RegieGagen sowie Erfolgsvergütungen (sog. Escalator), die bei einem besonderen Erfolg der jeweiligen Produktion im Kino zu bezahlen sind, sobald der Produzent weitere Erlöse vom Verleiher des Filmes erhält. Bezahlte Erfolgsboni sind dann auf den Erlösbeteiligungsanteil der Regie aus dem Ergänzungstarifvertrag, den die Produzentenallianz mit ver.di abgeschlossen hat, anzurechnen. BVR und Produzentenverband wollen diese Gemeinsamen Vergütungsregeln auch als Tarifvertrag abschließen. Es besteht zudem die Absicht, dass der BVR an zukünftigen Tarifverhandlungen über den Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm teilnimmt. „Wir freuen uns, dass es nun gelungen ist, auch für die im BVR organisierten Regisseurinnen und Regisseure gemeinsame Vergütungsregeln zu vereinbaren“, erklärt Uli Aselmann, Vorsitzender der Produzentenallianz-Sektion Kino. „Dies ist für uns ein weiterer Beleg dafür, dass das geltende Urhebervertragsrecht funktioniert und es somit keiner Verschärfung des geltenden Rechts bedarf, um zu branchengerechten Lösungen zu kommen. Inhaltlich war für uns besonders wichtig, dass die Höhe und Fälligkeit der Erlösbeteiligung auch der Regisseurinnen und Regisseure nach den gleichen Grundsätzen ermittelt wird, die im Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm festgelegt wurden. Hierdurch wird vermieden, gegenüber verschiedenen Gewerken nach unterschiedlichen Mustern abrechnen zu müssen. Bedeutsam ist für uns auch, dass in den Gemeinsamen Vergütungsregeln anerkannt wird, dass Erfolgsvergütungen erst dann bezahlt werden können, wenn den Produzenten tatsächlich zusätzliche Erlöse zugeflossen sind.“ Die Gemeinsamen Vergütungsregeln von Produzentenallianz und BVR für den Bereich fiktionaler Kinofilm im Wortlaut finden Sie unter: www.produzentenallianz.de/gvr Für Rückfragen: Prof. Dr. Mathias Schwarz, Leiter der Sektion Kino, Allianz Deutscher Produzenten – Film u. Fernsehen, 089 28 64 01 29, [email protected] Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen ist die maßgebliche Interessenvertretung der deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie vereint über 230 Produktionsunternehmen aus den Bereichen Animation, Dokumentation, Kinofilm, TV-Entertainment, TV-Fiktion und Werbung. Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. Vorsitzender des Gesamtvorstands Alexander Thies Kronenstraße 3, 10117 Berlin Brienner Straße 26, 80333 München Stellvertretende Vorsitzende Uli Aselmann, Dagmar Biller, Jan Bonath, Georg Hirschberg, Martin Wolff [email protected] www.produzentenallianz.de Vorsitzender der Geschäftsführung Dr. Christoph E. Palmer Bankverbindung: Donner & Reuschel AG Kto. Nr. 118243200, BLZ 200 303 00 Steuer-Nummer: 127/620/58820 Amtsgericht Charlottenburg VR 27800 B
© Copyright 2024 ExpyDoc