Theo Kruse MdL Theo Kruse MdL - CDU-Landtagsfraktion NRW Platz des Landtags 1 - 40221 Düsseldorf Innenpolitischer Sprecher Herrn Vorsitzenden des Innenausschusses Daniel Sieveke MdL - im Hause - 13.01.2016 nachrichtlich: Frau Birgit Hielscher, Ausschussassistentin Beantragung eines weiteren Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Innenausschusses am 21.01.2016 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, im Namen der CDU-Fraktion beantrage ich für die o.g. Sitzung folgenden weiteren Tagesordnungspunkt: Pariser Attentäter wohnte in Flüchtlingsunterkunft in Recklinghausen Übereinstimmenden Medienberichten zufolge wohnte der Angreifer, der am 07.01.2016 in Paris mit einem Beil auf Polizisten losgegangen war und daraufhin von diesen erschossen wurde, in einer Flüchtlingsunterkunft in Recklinghausen. Von dort aus soll er im Dezember 2015 spurlos verschwunden sein. Der Mann soll bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten, in Nordrhein-Westfalen inhaftiert gewesen sein und den Behörden gegenüber sieben verschiedene Identitäten angegeben haben. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung gebeten, folgende Fragen im Wege eines ausführlichen Berichts zu beantworten: 1.) Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den Attentäter von Paris vor? 2.) Ab welchem Zeitpunkt war den Behörden die islamistische Gesinnung des späteren Attentäters bekannt? 3.) Als wie gefährlich haben die Sicherheitsbehörden des Landes NordrheinWestfalen bzw. die Landesregierung den Asylbewerber eingestuft, von dem bekannt war, dass er der IS-Ideologie nahesteht und gegen den aufgrund CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 ķ 40221 Düsseldorf Telefon: 0211 884-2762 Telefax: 0211 884-3366 eMail: [email protected] www.cdu-nrw-fraktion.de -2eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Körperverletzung ermittelt wurde? 4.) Wann und von wem ist das Verschwinden des Mannes aus der Flüchtlingsunterkunft in Recklinghausen erstmals bemerkt worden und welche konkreten Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst? 5.) Wie ist es möglich, dass ein vorbestrafter IS-Anhänger völlig unbehelligt von den Behörden untertauchen kann? 6.) Fand eine Beobachtung des auffällig gewordenen IS-Anhängers statt? 7.) Warum wurde das Strafverfahren gegen den Asylbewerber aufgrund der Verwendung verfassungswidriger Symbole eingestellt? 8.) Wurde die Kommunikation des späteren Attentäters (Telefonate, E-Mails, Social Media) überwacht? 9.) Wurde die Information, dass der Asylbewerber zwei selbstgemalte IS-Flaggen in seinem Zimmer angebracht hatte, an die zuständige Stelle im Landesinnenministerium und den Minister weitergeleitet? 10.) Wurde die Information, dass der Asylbewerber zwei selbstgemalte IS-Flaggen in seinem Zimmer angebracht hatte, an die zuständige Stelle im Bundeskriminalamt weitergeleitet? 11.) Wie stellt sich die Erlasslage im Land Nordrhein-Westfalen bezüglich der Weiterleitung von Informationen über IS-Anhänger in Nordrhein-Westfalen an LKA und Landesinnenministerium dar? 12.) Wurde die Information, dass ein mehrfach straffällig gewordener IS-Anhänger untergetaucht ist, an die deutschen Sicherheitsbehörden und diejenigen der europäischen Partnerländer, insbesondere Frankreichs, weitergegeben? 13.) Hat der offenbar unter mehreren Identitäten bekannte Mann – unter diesen verschiedenen Identitäten – mehrfach staatliche Zuwendungen bezogen? Wenn ja: Welche Zuwendungen und in welcher Höhe? 14.) Sind die Identitäten der übrigen Bewohner der Flüchtlingsunterkunft nach dem Bekanntwerden des Falles überprüft worden? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht? 15.) Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer von Personen ein, die den Behörden unter mehreren Identitäten bekannt sind und ggfs. mehrfach Sozialleistungen beziehen? -3Mit freundlichen Grüßen Theo Kruse MdL
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