Beantragung weiterer TOP für den Innenausschuss am 21.01.2016

Theo Kruse MdL
Theo Kruse MdL - CDU-Landtagsfraktion NRW
Platz des Landtags 1 - 40221 Düsseldorf
Innenpolitischer Sprecher
Herrn
Vorsitzenden des Innenausschusses
Daniel Sieveke MdL
- im Hause -
13.01.2016
nachrichtlich: Frau Birgit Hielscher, Ausschussassistentin
Beantragung eines weiteren Tagesordnungspunktes für die Sitzung des
Innenausschusses am 21.01.2016
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
im Namen der CDU-Fraktion beantrage ich für die o.g. Sitzung folgenden weiteren
Tagesordnungspunkt:
Pariser Attentäter wohnte in Flüchtlingsunterkunft in Recklinghausen
Übereinstimmenden Medienberichten zufolge wohnte der Angreifer, der am 07.01.2016
in Paris mit einem Beil auf Polizisten losgegangen war und daraufhin von diesen
erschossen wurde, in einer Flüchtlingsunterkunft in Recklinghausen. Von dort aus soll er
im Dezember 2015 spurlos verschwunden sein. Der Mann soll bereits mehrfach
polizeilich in Erscheinung getreten, in Nordrhein-Westfalen inhaftiert gewesen sein und
den Behörden gegenüber sieben verschiedene Identitäten angegeben haben.
Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung gebeten, folgende Fragen im Wege
eines ausführlichen Berichts zu beantworten:
1.)
Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den Attentäter von
Paris vor?
2.)
Ab welchem Zeitpunkt war den Behörden die islamistische Gesinnung des
späteren Attentäters bekannt?
3.)
Als wie gefährlich haben die Sicherheitsbehörden des Landes NordrheinWestfalen bzw. die Landesregierung den Asylbewerber eingestuft, von dem
bekannt war, dass er der IS-Ideologie nahesteht und gegen den aufgrund
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-2eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Körperverletzung
ermittelt wurde?
4.)
Wann und von wem ist das Verschwinden des Mannes aus der
Flüchtlingsunterkunft in Recklinghausen erstmals bemerkt worden und welche
konkreten Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst?
5.)
Wie ist es möglich, dass ein vorbestrafter IS-Anhänger völlig unbehelligt von
den Behörden untertauchen kann?
6.)
Fand eine Beobachtung des auffällig gewordenen IS-Anhängers statt?
7.)
Warum wurde das Strafverfahren gegen den Asylbewerber aufgrund der
Verwendung verfassungswidriger Symbole eingestellt?
8.)
Wurde die Kommunikation des späteren Attentäters (Telefonate, E-Mails,
Social Media) überwacht?
9.)
Wurde die Information, dass der Asylbewerber zwei selbstgemalte IS-Flaggen
in seinem Zimmer angebracht hatte, an die zuständige Stelle im
Landesinnenministerium und den Minister weitergeleitet?
10.) Wurde die Information, dass der Asylbewerber zwei selbstgemalte IS-Flaggen
in seinem Zimmer angebracht hatte, an die zuständige Stelle im
Bundeskriminalamt weitergeleitet?
11.) Wie stellt sich die Erlasslage im Land Nordrhein-Westfalen bezüglich der
Weiterleitung von Informationen über IS-Anhänger in Nordrhein-Westfalen an
LKA und Landesinnenministerium dar?
12.) Wurde die Information, dass ein mehrfach straffällig gewordener IS-Anhänger
untergetaucht ist, an die deutschen Sicherheitsbehörden und diejenigen der
europäischen Partnerländer, insbesondere Frankreichs, weitergegeben?
13.) Hat der offenbar unter mehreren Identitäten bekannte Mann – unter diesen
verschiedenen Identitäten – mehrfach staatliche Zuwendungen bezogen?
Wenn ja: Welche Zuwendungen und in welcher Höhe?
14.) Sind die Identitäten der übrigen Bewohner der Flüchtlingsunterkunft nach dem
Bekanntwerden des Falles überprüft worden? Wenn ja: Mit welchem
Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht?
15.) Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer von Personen ein, die
den Behörden unter mehreren Identitäten bekannt sind und ggfs. mehrfach
Sozialleistungen beziehen?
-3Mit freundlichen Grüßen
Theo Kruse MdL