Übertragung direkter Leistungszusagen Direkte Leistungszusagen an Pensionskasse auslagern Neben der staatlichen Pension gewinnen betriebliche Vorsorgelösungen immer mehr an Bedeutung. Durch interessante steuerliche Förderungen haben sich Betriebspensionsmodelle für viele Betriebe und Freiberufler als die ideale Vorsorgeform erwiesen. Arbeitgeberbeiträge an Pensionskassen sind bis 10,25 % der Lohnund Gehaltssumme Betriebsausgabe. Die Beiträge sind von allen Nebenkosten befreit und für die Mitarbeiter frei von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen. Die für den Mitarbeiter eingezahlten Beiträge werden unter strengster Kontrolle der Finanzmarktaufsicht steuerfrei veranlagt. Dabei legt die Valida Pension AG höchstes Augenmerk auf Sicherheit und stabile Wertentwicklung. Zusätzlich haben die Mitarbeiter die Möglichkeit durch Eigenbeiträge ihre künftige Pension zu erhöhen. Die Pensionskasse bezahlt die Pensionsleistungen (Alters-, Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitspension) direkt an den Pensionisten. Ihre Vorteile Wegfall der bilanziellen Rückstellungen der Wertpapierdeckung Keine Aktivierung von Rückkaufswerten bei Versicherungslösungen Keine versicherungsmathematischen Gutachten erforderlich Keine Kosten für laufende Pensionszahlungen Schlankere Bilanz Sicherheit für den Mitarbeiter durch Unabhängigkeit vom Unternehmenserfolg Auslagerungen bieten die Möglichkeit bestehende Pensionszusagen zu adaptieren Steuervorteile für den Arbeitgeber Entfall Was muss der Arbeitgeber tun, um seine Direkte Leistungszusage in eine Pensionskasse zu übertragen? Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Valida-Betreuer auf – er erstellt Ihnen ein persönliches Offert inklusive Vertragsset. Bis wann ist eine steuerbegünstigte Übertragung möglich? Eine Übertragung ist jederzeit möglich – als aktiver Mitarbeiter genau zum Zeitpunkt des Pensionsantrittes oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder auch als Pensionist, der bereits eine Pension bezieht. Übertragungsbeiträge unterliegen der Versicherungssteuer von 4 %. Werden alle Mitarbeiter in die Pensionskasse einbezogen oder wird der Gleichbehandlungsgrundsatz für Pensionskassen berücksichtigt, verringert sich die Versicherungssteuer auf 2,5 %. Wie sieht die Vergünstigung genau aus? Steuerlich ist im Übertragungsjahr der Übertragungsbetrag in Höhe der steuerlichen Rückstellung voll als Betriebsaufwand absetzbar. Darüber hinaus gehende Übertragungsbeträge sind steuerlich auf zehn Jahre zu verteilen. Impressum: Medieninhaber: Valida Pension AG, 1190 Wien, Verlagsort: Wien, Foto: Image Source Limited, Stand: Juni 2015 Erfahren Sie mehr unter www.valida.at
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