Übertragung direkter Leistungszusagen

Übertragung direkter
Leistungszusagen
Direkte Leistungszusagen an Pensionskasse auslagern
Neben der staatlichen Pension gewinnen betriebliche
Vorsorgelösungen immer mehr an Bedeutung. Durch interessante
steuerliche Förderungen haben sich Betriebspensionsmodelle für
viele Betriebe und Freiberufler als die ideale Vorsorgeform erwiesen.
Arbeitgeberbeiträge an Pensionskassen sind bis 10,25 % der Lohnund Gehaltssumme Betriebsausgabe. Die Beiträge sind von allen
Nebenkosten befreit und für die Mitarbeiter frei von Lohnsteuer- und
Sozialversicherungsbeiträgen. Die für den Mitarbeiter eingezahlten
Beiträge werden unter strengster Kontrolle der Finanzmarktaufsicht
steuerfrei veranlagt. Dabei legt die Valida Pension AG höchstes
Augenmerk auf Sicherheit und stabile Wertentwicklung.
Zusätzlich haben die Mitarbeiter die Möglichkeit durch Eigenbeiträge ihre künftige Pension zu erhöhen. Die
Pensionskasse bezahlt die Pensionsleistungen (Alters-, Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitspension) direkt
an den Pensionisten.
Ihre Vorteile
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Wegfall
der bilanziellen Rückstellungen
der Wertpapierdeckung
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Keine Aktivierung von Rückkaufswerten bei Versicherungslösungen
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Keine versicherungsmathematischen Gutachten erforderlich
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Keine Kosten für laufende Pensionszahlungen
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Schlankere Bilanz
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Sicherheit für den Mitarbeiter durch Unabhängigkeit vom Unternehmenserfolg
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Auslagerungen bieten die Möglichkeit bestehende Pensionszusagen zu adaptieren
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Steuervorteile für den Arbeitgeber
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Entfall
Was muss der Arbeitgeber tun, um seine Direkte Leistungszusage in eine Pensionskasse zu
übertragen?
Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Valida-Betreuer auf – er erstellt Ihnen ein persönliches Offert inklusive Vertragsset.
Bis wann ist eine steuerbegünstigte Übertragung möglich?
Eine Übertragung ist jederzeit möglich – als aktiver Mitarbeiter genau zum Zeitpunkt des Pensionsantrittes oder bei
Beendigung des Dienstverhältnisses oder auch als Pensionist, der bereits eine Pension bezieht.
Übertragungsbeiträge unterliegen der Versicherungssteuer von 4 %. Werden alle Mitarbeiter in die Pensionskasse
einbezogen oder wird der Gleichbehandlungsgrundsatz für Pensionskassen berücksichtigt, verringert sich die
Versicherungssteuer auf 2,5 %.
Wie sieht die Vergünstigung genau aus?
Steuerlich ist im Übertragungsjahr der Übertragungsbetrag in Höhe der steuerlichen Rückstellung voll als Betriebsaufwand absetzbar. Darüber hinaus gehende Übertragungsbeträge sind steuerlich auf zehn Jahre zu verteilen.
Impressum: Medieninhaber: Valida Pension AG, 1190 Wien, Verlagsort: Wien,
Foto: Image Source Limited, Stand: Juni 2015
Erfahren Sie mehr unter www.valida.at