Gemeinderatssitzung 29. September 2015 Schule Das mit der Abwicklung des Architektenwettbewerbes beauftragte Architekturbüro b + p, Graz, (Architektin Dipl.-Ing. Ulrike Bogensberger), welches auch die Projektsteuerung abwickelt, hat für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen die Werkverträge mit den Planern vorbereitet. Der Gemeinderat beschloss die nachstehend angeführten Büros mit den erforderlichen Leistungen zu beauftragen: Architekturplanung und örtliche Bauaufsicht: obereder / staller architektur zt GmbH, Weiz Planungs- und Baustellenkoordination: Livera Baumanagement GmbH, UnterpremstättenZettling haustechnische Planung und örtliche Bauaufsicht: TB Köstenbauer & Sixl GmbH, Unterpremstätten-Zettling elektrotechnische Planung und örtliche Bauaufsicht: Ing. Spätauf GmbH, Graz Tragwerksplanung: Petschnigg ZT GmbH, Unterpremstätten-Zettling Bauphysikalische und akkustische Planungsleistungen: Dr. Pfeiler ZT GmbH, Graz Nachdem die steuerliche Mindestzeit für die im Zuge der letzten Schulzentrumserweiterung errichtete Marktgemeinde Unterpremstätten Schulbausanierungs- und Schulbauerrichtungs KG eingehalten wurde und aufgrund der zwischenzeitlich weggefallenen steuerlichen Begünstigungen beschloss der Gemeinderat dieses ausgegliederte Unternehmen wieder in das Vermögen der Gemeinde zurückzuführen. Mit der Erstellung der erforderlichen Vertragsunterlagen wurde das ortsansässige Notariat Mag. Esposito beauftragt. Der Gemeinderat beauftragte die Fa. Alfred Kogler e.U. mit der Lieferung und Montage von 7 Stk. Beamern für die Neue Mittelschule Unterpremstätten. Für die Ausstattung der Neuen Mittelschule mit zehn Stk. neuen PCs erhielt die Fa. KCS GmbH den Auftrag. Flächenwidmungsplan Die innerhalb der Auflagefrist für die Änderung 0.01 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes („Abgrenzung der Entwicklungsbereiche“) eingelangten Stellungnahmen wurde im Raumplanungsausschuss behandelt. Der Gemeinderat genehmigte die Einwendungsbearbeitung und fasste einen entsprechenden Endbeschluss. Die Verfahrensunterlagen werden der Abteilung 13 des Amtes der Stmk. Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Gemeinderat genehmigte die nach Durchführung von Anhörungsverfahren und Vorberatungen im Raumplanungsausschuss erstellten Einwendungsbearbeitungen zu den Flächenwidmungsplan-Änderungsverfahren 0.01-Kicker, 0.02-Hirschenberger und 0.03Kindergarten und nahm die jeweiligen Endbeschlussfassungen vor. Die Verfahrensunterlagen werden der Stmk. Landesregierung zur Verordnungsprüfung übermittelt werden. Die im Rahmen der Anhörung zur Bebauungsplan-Erweiterung Am Wolfsgrund eingelangten Einwendungen wurden nach Vorberatungen im Raumplanungsausschuss vom Gemeinderat behandelt bzw. wurde die Endbeschlussfassung vorgenommen. Auch in diesem Fall werden die Verfahrensunterlagen der Stmk. Landesregierung zur Verordnungsprüfung vorgelegt werden. Nach Vorberatungen im Raumplanungsausschuss legte der Gemeinderat fest, eine Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 0.02 einzuleiten, mit der in Teilbereichen der Katastralgemeinden Oberpremstätten, Unterpremstätten und Bierbaum eine Änderung und Erweiterung der Gebiete mit baulicher Entwicklung sowie eine Anpassung der Siedlungsgrenzen vorgenommen werden soll. Die Verfahrensunterlagen werden zur öffentlichen Einsichtnahme im Zeitraum vom 7. Oktober 2015 bis zum 3. Dezember 2015 aufliegen. Parallel dazu wird ein Flächenwidmungsplan-Änderungsverfahren 0.04-Zentralraum eingeleitet werden, mit dem die Grundstücke 94/4, .175, 94/2, 95/2, 373, 372/1, 372/2, 371/1, 371/2, 364/5, .151/1, .151/2, 346/6, 364/3, und eine Teilfläche von 364/8, alle KG Unterpremstätten von derzeit „allgemeines Wohngebiet“ in „Kerngebiet“, die Grundstücke 364/8 (Teilfläche), 364/9 und 364/1, KG Utnerpremstätten, von „Gewerbegebiet“ in „Kerngebiet“, die Grundstücke 367, 362, KG Unteprremstätten, von derzeit Aufschließungsgebiet für „Gewerbegebiet“ in Aufschließungsgebiet „Kerngebiet“ umgewandelt werden. Auch in diesem Fall werden die Verfahrensunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme im Zeitraum vom 7. Oktober 2015 bis zum 3. Dezember 2015 aufliegen. Straßen Für die Neugestaltung des Kreisverkehrs an der Landesstraße L397 (Bereich IBC) genehmigte der Gemeinderat ein Übereinkommen mit dem Amt der Stmk. Landesregierung über die Erhaltung. Die Gemeinde hat im Zuge von Bauverfahren bzw. für die Errichtung des Gemeindeparks in Zettling mit den betroffenen GrundeigertümerInnen Grundabtretungen vereinbart, für die beim Vermessungsamt Graz gemäß den Bestimmungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes Anträge auf grundbücherliche Durchführung der Vermessungspläne gestellt werden. Im Bereich des Seeringes wurden Grundstücksbereinigungen vorgenommen bzw. eine Vereinbarung mit der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) abgeschlossen. Die grundbücherliche Durchführung wird gemäß den Bestimmungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes beim Vermessungsamt Graz gestellt werden. Gemeinde-Logo und Bürgerkarte Nach Vorberatungen im Medien- und Informationsausschuss beschloss der Gemeinderat den Vorschlag von Josef Eisner grundsätzlich anzunehmen bzw. auch die von ihm konzipierte neue Bürgerkarte / Gewerbekarte künftig zu verwenden. öffentlicher Verkehr Der Gemeinderat beschloss bei der Steirischen Verkehrsverbundgesellschaft fünf nicht personalisierte Jahreskarten für die Zonen 101 und 201 des öffentlichen Verkehrs anzukaufen, um sie GemeindebürgerInnen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Diese Jahreskarten können beim Marktgemeindeamt für Benützung an einem Tag abgeholt werden. Die Karte ist noch am gleichen Tag zurückzubringen. Jagdpachtentgelt Der Gemeinderat beschloss, dass die EigentümerInnen von Grundstücken in der Marktgemeinde Unterpremstätten-Zettling ihr anteiliges Jagdpachtentgelt (€ 4,84 pro Hektar Grundfläche für die Katastralgemeinden Hautzendorf, Oberpremstätten und Unterpremstätten bzw. € 4,36 pro Hektar für die Katastralgemeinden Bierbaum, Laa und Zettling) während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt Unterpremstätten-Zettling (Montag, Dienstag, Freitag: 712 Uhr, Donnerstag: 14-18 Uhr) bzw. in der Bürgerservicestelle Zettling während der Amtsstunden (Dienstag: 8-12 und Donnerstag: 14-18 Uhr) in der Zeit von Montag, dem 2. November bis Montag, dem 14. Dezember 2015 abholen können. Erste-Hilfe-Notfall-DVD Nach Vorberatungen im Senioren-, Sozial- und Gesundheitsausschuss wurde beschlossen, Erste-Hilfe-Notfall-DVDs anzukaufen und diese an Eltern von neu geborenen Kindern weiterzugeben. Jugendförderungspreis Nach Vorberatungen im Jugendausschuss beschloss der Gemeinderat besondere Leistungen mit Jugendförderungspreisen auszuzeichnen. Die entsprechenden Voraussetzungen werden mittels Rundschreiben bzw. in der Gemeindezeitung verlautbart werden. Winterferienaktion Nachdem die Kinderferienaktion schon seit Jahr überaus von den Kindern unserer Gemeinde angenommen wird, beschloss der Gemeinderat nach Vorberatungen im Jugendausschuss, auch in den Weihnachtsferien einige Aktivitäten anzubieten. Eine entsprechende Aussendung wird noch ergehen. Pflegebetten Der Gemeinderat hat auf Empfehlung des Senioren-, Sozial- und Gesundheitsausschusses beschlossen, jenen GemeindebürgerInnen, die Bedarf für ein Pflegebett haben, dieses kostenlos für vier Wochen zur Verfügung zu stellen. Kinderkrippe Das Land Steiermark hat für die derzeit in Planung befindliche Kinderippe im Ortsteil Zettling eine Förderung über € 238.890,00 in Aussicht gestellt. Damit die Auszahlung noch im heurigen Jahr vorgenommen werden kann, muss die Gemeinde dem Land eine entsprechende Bankgarantie vorlegen. Der Gemeinderat fasste einen entsprechenden Beschluss. Marktgemeindeamt Der Gemeinderat beschloss den Ankauf einer Software für den Prozess einer mittelfristigen Finanzplanung sowie für den Sitzungssaal den Ankauf eines neuen Beamers. Prüfungsausschuss Der Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 29. Juli 2015 wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Gemeindeförderungen Der Gemeinderat hat für die in der letzten Sitzung beschlossenen Förderungen, welche zu Gänze rückwirkend mit 1. Jänner 2015 in Kraft gesetzt wurden, die zugrundliegenden Modalitäten beschlossen. Die Aufstellung dieser Förderungen mit den erforderlichen Voraussetzungen finden Sie auf der Seite diese Ausgabe der Gemeindezeitung. Abfallwirtschaft Der Müll- und Umweltausschuss ist seit einiger Zeit intensiv damit beschäftigt, die aufgrund der Gemeindefusion notwendige Neugestaltung der Abfallwirtschaft zu beraten. Es wurde zwischenzeitlich bereits festgelegt, ab Jänner 2015 beim Restmüll auf das Verwiegesystems umzusteigen. Außerdem wird der Abfuhrrhythmus ab diesem Zeitpunkt beim Restmüll bzw. beim Altpapier vier Wochen betragen. Auch über die Höhe der neuen Gebühren wurde beraten und ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst. Die bisherigen drei SperrmüllSammeltermine in der Altgemeinde Zettling wird es ab Jänner 2015 nicht mehr geben, sodass alle Anlieferungen von Sperrmüll nur im Altstoffsammelzentrum der Fa. Saubermacher Dienstleistungs GmbH, Am Damm 50, vorgenommen werden können. Die kostenlose Anlieferung des Baum- und Strauchschnittes wird künftig nur mehr bei der Fa. Frikus, Industriestraße 30, möglich sein. Es wird im Dezember 2015 ein entsprechendes Rundschreiben an alle Haushalte und Unternehmen gehen, in dem alle Informationen enthalten sein werden.
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