29.09.2015

Gemeinderatssitzung 29. September 2015
Schule
Das mit der Abwicklung des Architektenwettbewerbes beauftragte Architekturbüro b + p,
Graz, (Architektin Dipl.-Ing. Ulrike Bogensberger), welches auch die Projektsteuerung
abwickelt, hat für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen die Werkverträge mit den
Planern vorbereitet. Der Gemeinderat beschloss die nachstehend angeführten Büros mit den
erforderlichen Leistungen zu beauftragen:
 Architekturplanung und örtliche Bauaufsicht: obereder / staller architektur zt GmbH,
Weiz
 Planungs- und Baustellenkoordination: Livera Baumanagement GmbH,
UnterpremstättenZettling
 haustechnische Planung und örtliche Bauaufsicht: TB Köstenbauer & Sixl GmbH,
Unterpremstätten-Zettling
 elektrotechnische Planung und örtliche Bauaufsicht: Ing. Spätauf GmbH, Graz
 Tragwerksplanung: Petschnigg ZT GmbH, Unterpremstätten-Zettling
 Bauphysikalische und akkustische Planungsleistungen: Dr. Pfeiler ZT GmbH, Graz
Nachdem die steuerliche Mindestzeit für die im Zuge der letzten Schulzentrumserweiterung
errichtete Marktgemeinde Unterpremstätten Schulbausanierungs- und Schulbauerrichtungs
KG eingehalten wurde und aufgrund der zwischenzeitlich weggefallenen steuerlichen
Begünstigungen beschloss der Gemeinderat dieses ausgegliederte Unternehmen wieder in das
Vermögen der Gemeinde zurückzuführen. Mit der Erstellung der erforderlichen
Vertragsunterlagen wurde das ortsansässige Notariat Mag. Esposito beauftragt.
Der Gemeinderat beauftragte die Fa. Alfred Kogler e.U. mit der Lieferung und Montage von 7
Stk. Beamern für die Neue Mittelschule Unterpremstätten. Für die Ausstattung der Neuen
Mittelschule mit zehn Stk. neuen PCs erhielt die Fa. KCS GmbH den Auftrag.
Flächenwidmungsplan
Die innerhalb der Auflagefrist für die Änderung 0.01 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes
(„Abgrenzung der Entwicklungsbereiche“) eingelangten Stellungnahmen wurde im
Raumplanungsausschuss behandelt. Der Gemeinderat genehmigte die
Einwendungsbearbeitung und fasste einen entsprechenden Endbeschluss. Die
Verfahrensunterlagen werden der Abteilung 13 des Amtes der Stmk. Landesregierung zur
Genehmigung vorgelegt werden.
Der Gemeinderat genehmigte die nach Durchführung von Anhörungsverfahren und
Vorberatungen im Raumplanungsausschuss erstellten Einwendungsbearbeitungen zu den
Flächenwidmungsplan-Änderungsverfahren 0.01-Kicker, 0.02-Hirschenberger und 0.03Kindergarten und nahm die jeweiligen Endbeschlussfassungen vor. Die Verfahrensunterlagen
werden der Stmk. Landesregierung zur Verordnungsprüfung übermittelt werden.
Die im Rahmen der Anhörung zur Bebauungsplan-Erweiterung Am Wolfsgrund eingelangten
Einwendungen wurden nach Vorberatungen im Raumplanungsausschuss vom Gemeinderat
behandelt bzw. wurde die Endbeschlussfassung vorgenommen. Auch in diesem Fall werden
die Verfahrensunterlagen der Stmk. Landesregierung zur Verordnungsprüfung vorgelegt
werden.
Nach Vorberatungen im Raumplanungsausschuss legte der Gemeinderat fest, eine Änderung
des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 0.02 einzuleiten, mit der in Teilbereichen der
Katastralgemeinden Oberpremstätten, Unterpremstätten und Bierbaum eine Änderung und
Erweiterung der Gebiete mit baulicher Entwicklung sowie eine Anpassung der
Siedlungsgrenzen vorgenommen werden soll. Die Verfahrensunterlagen werden zur
öffentlichen Einsichtnahme im Zeitraum vom 7. Oktober 2015 bis zum 3. Dezember 2015
aufliegen.
Parallel dazu wird ein Flächenwidmungsplan-Änderungsverfahren 0.04-Zentralraum
eingeleitet werden, mit dem die Grundstücke 94/4, .175, 94/2, 95/2, 373, 372/1, 372/2, 371/1,
371/2, 364/5, .151/1, .151/2, 346/6, 364/3, und eine Teilfläche von 364/8, alle KG
Unterpremstätten von derzeit „allgemeines Wohngebiet“ in „Kerngebiet“, die Grundstücke
364/8 (Teilfläche), 364/9 und 364/1, KG Utnerpremstätten, von „Gewerbegebiet“ in
„Kerngebiet“, die Grundstücke 367, 362, KG Unteprremstätten, von derzeit
Aufschließungsgebiet für „Gewerbegebiet“ in Aufschließungsgebiet „Kerngebiet“
umgewandelt werden. Auch in diesem Fall werden die Verfahrensunterlagen zur öffentlichen
Einsichtnahme im Zeitraum vom 7. Oktober 2015 bis zum 3. Dezember 2015 aufliegen.
Straßen
Für die Neugestaltung des Kreisverkehrs an der Landesstraße L397 (Bereich IBC) genehmigte
der Gemeinderat ein Übereinkommen mit dem Amt der Stmk. Landesregierung über die
Erhaltung.
Die Gemeinde hat im Zuge von Bauverfahren bzw. für die Errichtung des Gemeindeparks in
Zettling mit den betroffenen GrundeigertümerInnen Grundabtretungen vereinbart, für die
beim Vermessungsamt Graz gemäß den Bestimmungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes
Anträge auf grundbücherliche Durchführung der Vermessungspläne gestellt werden.
Im Bereich des Seeringes wurden Grundstücksbereinigungen vorgenommen bzw. eine
Vereinbarung mit der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) abgeschlossen. Die
grundbücherliche Durchführung wird gemäß den Bestimmungen des
Liegenschaftsteilungsgesetzes beim Vermessungsamt Graz gestellt werden.
Gemeinde-Logo und Bürgerkarte
Nach Vorberatungen im Medien- und Informationsausschuss beschloss der Gemeinderat den
Vorschlag von Josef Eisner grundsätzlich anzunehmen bzw. auch die von ihm konzipierte
neue Bürgerkarte / Gewerbekarte künftig zu verwenden.
öffentlicher Verkehr
Der Gemeinderat beschloss bei der Steirischen Verkehrsverbundgesellschaft fünf nicht
personalisierte Jahreskarten für die Zonen 101 und 201 des öffentlichen Verkehrs anzukaufen,
um sie GemeindebürgerInnen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Diese Jahreskarten können
beim Marktgemeindeamt für Benützung an einem Tag abgeholt werden. Die Karte ist noch
am gleichen Tag zurückzubringen.
Jagdpachtentgelt
Der Gemeinderat beschloss, dass die EigentümerInnen von Grundstücken in der
Marktgemeinde Unterpremstätten-Zettling ihr anteiliges Jagdpachtentgelt (€ 4,84 pro Hektar
Grundfläche für die Katastralgemeinden Hautzendorf, Oberpremstätten und Unterpremstätten
bzw. € 4,36 pro Hektar für die Katastralgemeinden Bierbaum, Laa und Zettling) während der
Amtsstunden im Marktgemeindeamt Unterpremstätten-Zettling (Montag, Dienstag, Freitag: 712 Uhr, Donnerstag: 14-18 Uhr) bzw. in der Bürgerservicestelle Zettling während der
Amtsstunden (Dienstag: 8-12 und Donnerstag: 14-18 Uhr) in der Zeit von Montag, dem 2.
November bis Montag, dem 14. Dezember 2015 abholen können.
Erste-Hilfe-Notfall-DVD
Nach Vorberatungen im Senioren-, Sozial- und Gesundheitsausschuss wurde beschlossen,
Erste-Hilfe-Notfall-DVDs anzukaufen und diese an Eltern von neu geborenen Kindern
weiterzugeben.
Jugendförderungspreis
Nach Vorberatungen im Jugendausschuss beschloss der Gemeinderat besondere Leistungen
mit Jugendförderungspreisen auszuzeichnen. Die entsprechenden Voraussetzungen werden
mittels Rundschreiben bzw. in der Gemeindezeitung verlautbart werden.
Winterferienaktion
Nachdem die Kinderferienaktion schon seit Jahr überaus von den Kindern unserer Gemeinde
angenommen wird, beschloss der Gemeinderat nach Vorberatungen im Jugendausschuss,
auch in den Weihnachtsferien einige Aktivitäten anzubieten. Eine entsprechende Aussendung
wird noch ergehen.
Pflegebetten
Der Gemeinderat hat auf Empfehlung des Senioren-, Sozial- und Gesundheitsausschusses
beschlossen, jenen GemeindebürgerInnen, die Bedarf für ein Pflegebett haben, dieses
kostenlos für vier Wochen zur Verfügung zu stellen.
Kinderkrippe
Das Land Steiermark hat für die derzeit in Planung befindliche Kinderippe im Ortsteil
Zettling eine Förderung über € 238.890,00 in Aussicht gestellt. Damit die Auszahlung noch
im heurigen Jahr vorgenommen werden kann, muss die Gemeinde dem Land eine
entsprechende Bankgarantie vorlegen. Der Gemeinderat fasste einen entsprechenden
Beschluss.
Marktgemeindeamt
Der Gemeinderat beschloss den Ankauf einer Software für den Prozess einer mittelfristigen
Finanzplanung sowie für den Sitzungssaal den Ankauf eines neuen Beamers.
Prüfungsausschuss
Der Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 29. Juli 2015 wurde dem
Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
Gemeindeförderungen
Der Gemeinderat hat für die in der letzten Sitzung beschlossenen Förderungen, welche zu
Gänze rückwirkend mit 1. Jänner 2015 in Kraft gesetzt wurden, die zugrundliegenden
Modalitäten beschlossen. Die Aufstellung dieser Förderungen mit den erforderlichen
Voraussetzungen finden Sie auf der Seite diese Ausgabe der Gemeindezeitung.
Abfallwirtschaft
Der Müll- und Umweltausschuss ist seit einiger Zeit intensiv damit beschäftigt, die aufgrund
der Gemeindefusion notwendige Neugestaltung der Abfallwirtschaft zu beraten. Es wurde
zwischenzeitlich bereits festgelegt, ab Jänner 2015 beim Restmüll auf das Verwiegesystems
umzusteigen. Außerdem wird der Abfuhrrhythmus ab diesem Zeitpunkt beim Restmüll bzw.
beim Altpapier vier Wochen betragen. Auch über die Höhe der neuen Gebühren wurde
beraten und ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst. Die bisherigen drei SperrmüllSammeltermine in der Altgemeinde Zettling wird es ab Jänner 2015 nicht mehr geben, sodass
alle Anlieferungen von Sperrmüll nur im Altstoffsammelzentrum der Fa. Saubermacher
Dienstleistungs GmbH, Am Damm 50, vorgenommen werden können. Die kostenlose
Anlieferung des Baum- und Strauchschnittes wird künftig nur mehr bei der Fa. Frikus,
Industriestraße 30, möglich sein. Es wird im Dezember 2015 ein entsprechendes
Rundschreiben an alle Haushalte und Unternehmen gehen, in dem alle Informationen
enthalten sein werden.