Flüchtlingskrise – Sie möchten helfen?

Kanton Zürich
Direktion der Justiz und des Innern
Kantonale Fachstelle
für Integrationsfragen
Flüchtlingskrise – Sie möchten helfen?
Unterstützungsmöglichkeiten für Asylsuchende / Flüchtlinge
1. Allgemeine Informationen
Personen auf der Flucht können in der Schweiz Asyl beantragen. In einem vom Bund geführten Verfahren wird geklärt, ob eine Person als Flüchtling anerkannt oder ob das Asylgesuch abgelehnt wird. Personen mit abgewiesenem Asylgesuch kann der Bund eine
vorläufige Aufnahme erteilen, wenn sie aus humanitären Gründen in der Schweiz bleiben
dürfen.
Während der ersten Monate in der Schweiz stehen Fragen der Unterbringung und der
Abklärung ihres Status im Zentrum.
Unmittelbar nach ihrer Ankunft werden Asylsuchende in Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes registriert und untergebracht. Der Aufenthalt in den Verfahrenszentren
des Bundes beträgt maximal 90 Tage. Personen, die offensichtlich Anspruch auf Asyl
haben oder vorläufig aufgenommen werden sowie Personen, deren Verfahren länger
dauert, werden nach einem Verteilschlüssel den Kantonen zugewiesen. Im Kanton Zürich werden die Betroffenen normalerweise in einer ersten Phase in kantonalen Durchgangszentren untergebracht. Von hier werden die Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen auf die Gemeinden verteilt. Anerkannte Flüchtlinge haben aber freie Wohnsitzwahl und können nicht den Gemeinden zugewiesen werden. Sie werden, solange sie
in einem kantonalen Durchgangszentrum leben, im Auftrag des Kantonalen Sozialamts
vom ORS-Flüchtlingssozialdienst unterstützt.
Die wichtigsten Herausforderungen für Personen mit Fluchthintergrund sind:
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Finden einer Wohnung
Erlernen der deutschen Sprache
Meisterung von Alltagsprozessen
Integration in den Arbeitsmarkt
Soziale Integration
Bund, Kantone und Gemeinden unterstützen mit spezifischen Integrationsmassnahmen
diese Prozesse. Darüber hinaus spielt die schweizerische Bevölkerung eine wesentliche
Rolle, wenn es darum geht, vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen die
Möglichkeit zu geben, sich dauerhaft in der Schweiz einzufinden. Stabile soziale Kontakte
sind in der Regel der Schlüssel, um die genannten Herausforderungen zu bewältigen.
2. Sich engagieren
Auf Kantonsebene ist das Kantonale Sozialamt federführend. Konkrete Angebote werden
jedoch durch die Gemeinden, Kirchgemeinden und private Organisationen bereit gestellt.
Wenn Sie sich engagieren wollen, gibt es folgende Möglichkeiten:
Freiwilligenarbeit
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http://www.gefluechtet.ch/fluechtlingen-helfen/
Verweise auf verschiedene Programme, an denen man sich mit aktiver Hilfe beteiligen
kann
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http://www.solinetz-zh.ch
Hier finden sich verschiedene Projekte, in denen sich Private engagieren können.
23.09.15
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http://soziales.winterthur.ch/soziale-dienste/sozialberatung-abteilung-asyl
Handreichung der Stadt Winterthur mit Hinweisen dazu, wie man selber aktiv werden
oder spenden kann. Zudem wird der Prozess der Asylsuche erklärt.
Spenden
Mit Geldspenden können Hilfswerke zielgerichtete Hilfe bereitstellen. Reichen Sie Sachspenden bitte nur nach Rückfrage ein und deponieren Sie Hilfsgüter an den üblichen
Sammelstellen (z.B. Kleider-Container).
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https://www.zewo.ch/service/news-detail?id=439
Diese Hilfswerke mit Zewo-Gütesiegel helfen Flüchtlingen
Wohnraum
Wenn Sie Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen wollen, melden Sie sich bitte
bei der Abteilung Soziales in Ihrer Gemeinde. Weitere Möglichkeiten:
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http://www.wegeleben.ch/?page_id=779&lang=de
Wer einem geflüchteten Menschen ein WG-Zimmer vermieten möchte, kann sich bei
Wegeleben melden. Wegeleben vermittelt passende Mitbewohner/innen und begleitet
die WG beim Zusammenleben.
3. Weitere Informationen
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http://fluechtlings-manifest.ch/
Aufruf zur Unterstützung von Flüchtlingen und weitere Links für Personen, die sich direkt engagieren möchten.
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https://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/asyl.html
Informationsseite zum Thema Asyl des Staatssekretariats für Migration (SEM).
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http://www.ma.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/migrationsamt/de/asyl.html
Seite des Migrationsamts des Kantons Zürich zum Thema Asyl und Aufenthalt in der
Schweiz.
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http://www.sozialhilfe.zh.ch
Sozialhilfe-Behördenhandbuch des Kantons Zürich. In Kapitel 3.1.04 finden sich Informationen zur Unterstützungszuständigkeit für Personen des Asylbereichs und vorläufig Aufgenommene.
23.09.15