Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Kantonale Fachstelle für Integrationsfragen Flüchtlingskrise – Sie möchten helfen? Unterstützungsmöglichkeiten für Asylsuchende / Flüchtlinge 1. Allgemeine Informationen Personen auf der Flucht können in der Schweiz Asyl beantragen. In einem vom Bund geführten Verfahren wird geklärt, ob eine Person als Flüchtling anerkannt oder ob das Asylgesuch abgelehnt wird. Personen mit abgewiesenem Asylgesuch kann der Bund eine vorläufige Aufnahme erteilen, wenn sie aus humanitären Gründen in der Schweiz bleiben dürfen. Während der ersten Monate in der Schweiz stehen Fragen der Unterbringung und der Abklärung ihres Status im Zentrum. Unmittelbar nach ihrer Ankunft werden Asylsuchende in Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes registriert und untergebracht. Der Aufenthalt in den Verfahrenszentren des Bundes beträgt maximal 90 Tage. Personen, die offensichtlich Anspruch auf Asyl haben oder vorläufig aufgenommen werden sowie Personen, deren Verfahren länger dauert, werden nach einem Verteilschlüssel den Kantonen zugewiesen. Im Kanton Zürich werden die Betroffenen normalerweise in einer ersten Phase in kantonalen Durchgangszentren untergebracht. Von hier werden die Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen auf die Gemeinden verteilt. Anerkannte Flüchtlinge haben aber freie Wohnsitzwahl und können nicht den Gemeinden zugewiesen werden. Sie werden, solange sie in einem kantonalen Durchgangszentrum leben, im Auftrag des Kantonalen Sozialamts vom ORS-Flüchtlingssozialdienst unterstützt. Die wichtigsten Herausforderungen für Personen mit Fluchthintergrund sind: Finden einer Wohnung Erlernen der deutschen Sprache Meisterung von Alltagsprozessen Integration in den Arbeitsmarkt Soziale Integration Bund, Kantone und Gemeinden unterstützen mit spezifischen Integrationsmassnahmen diese Prozesse. Darüber hinaus spielt die schweizerische Bevölkerung eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht, vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen die Möglichkeit zu geben, sich dauerhaft in der Schweiz einzufinden. Stabile soziale Kontakte sind in der Regel der Schlüssel, um die genannten Herausforderungen zu bewältigen. 2. Sich engagieren Auf Kantonsebene ist das Kantonale Sozialamt federführend. Konkrete Angebote werden jedoch durch die Gemeinden, Kirchgemeinden und private Organisationen bereit gestellt. Wenn Sie sich engagieren wollen, gibt es folgende Möglichkeiten: Freiwilligenarbeit - http://www.gefluechtet.ch/fluechtlingen-helfen/ Verweise auf verschiedene Programme, an denen man sich mit aktiver Hilfe beteiligen kann - http://www.solinetz-zh.ch Hier finden sich verschiedene Projekte, in denen sich Private engagieren können. 23.09.15 - http://soziales.winterthur.ch/soziale-dienste/sozialberatung-abteilung-asyl Handreichung der Stadt Winterthur mit Hinweisen dazu, wie man selber aktiv werden oder spenden kann. Zudem wird der Prozess der Asylsuche erklärt. Spenden Mit Geldspenden können Hilfswerke zielgerichtete Hilfe bereitstellen. Reichen Sie Sachspenden bitte nur nach Rückfrage ein und deponieren Sie Hilfsgüter an den üblichen Sammelstellen (z.B. Kleider-Container). - https://www.zewo.ch/service/news-detail?id=439 Diese Hilfswerke mit Zewo-Gütesiegel helfen Flüchtlingen Wohnraum Wenn Sie Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen wollen, melden Sie sich bitte bei der Abteilung Soziales in Ihrer Gemeinde. Weitere Möglichkeiten: - http://www.wegeleben.ch/?page_id=779&lang=de Wer einem geflüchteten Menschen ein WG-Zimmer vermieten möchte, kann sich bei Wegeleben melden. Wegeleben vermittelt passende Mitbewohner/innen und begleitet die WG beim Zusammenleben. 3. Weitere Informationen - http://fluechtlings-manifest.ch/ Aufruf zur Unterstützung von Flüchtlingen und weitere Links für Personen, die sich direkt engagieren möchten. - https://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/asyl.html Informationsseite zum Thema Asyl des Staatssekretariats für Migration (SEM). - http://www.ma.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/migrationsamt/de/asyl.html Seite des Migrationsamts des Kantons Zürich zum Thema Asyl und Aufenthalt in der Schweiz. - http://www.sozialhilfe.zh.ch Sozialhilfe-Behördenhandbuch des Kantons Zürich. In Kapitel 3.1.04 finden sich Informationen zur Unterstützungszuständigkeit für Personen des Asylbereichs und vorläufig Aufgenommene. 23.09.15
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