Fact Sheet – 3 Jahre Anerkennungsgesetz

Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Fact Sheet – 3 Jahre Anerkennungsgesetz
Juli 2015
2012 trat das Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Kraft, das alle bundesrechtlichen Berufe regelt. Seitdem haben Menschen mit einem ausländischen Berufsabschluss erstmals einen Rechtsanspruch, die Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation überprüfen zu lassen.
Die vorliegenden Zahlen zu den Anträgen auf Anerkennung und den Entscheiden allein bei den rd. 600 bundesrechtlich geregelten Berufen
zeigen die Dynamik. Die länderrechtlich geregelten Berufe wie Lehrer, Erzieher etc., für die die Länder eigene Regelungen getroffen haben,
sind hierbei noch nicht berücksichtigt 1.
Welche Dynamik das Anerkennungsgesetz entfaltet, wird zugleich bei der Nachfrage nach Information und Beratung zur Anerkennung deutlich.
Insbesondere in den reglementierten Berufen wie den Berufen im
medizinischen Bereich werden Anträge gestellt

Bei
den nicht reglementierten Berufen ist der/die Bürokaufmann/-kauffrau der am häufigsten nachgefragte Referenzberuf,
gefolgt von Elektroniker/in und Industriemechaniker/in. Die Anerkennung ist hier zwar nicht zwingende Voraussetzung für die
Berufsausübung, bringt aber mit der hergestellten Transparenz
für potenzielle Arbeitgeber Vorteile auf dem Arbeitsmarkt. Vorteile ergeben sich auch bei einer festgestellten nur teilweisen
Gleichwertigkeit, weil Qualifikationen und Kompetenzen dokumentiert sind und gezielte Anpassungsqualifizierung möglich
wird.
Mehr als dreiviertel der Anträge richten sich auf die Anerkennung

eines reglementierten Referenzberufs. Dort ist eine erfolgreiche Anerkennung der Berufsqualifikation die Voraussetzung zur Ausübung
des Berufs in Deutschland. Die meisten Anerkennungsverfahren betreffen dabei die medizinischen Gesundheitsberufe, allen voran die
Referenzberufe Ärztin bzw. Arzt, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. -pfleger sowie Physiotherapeutinnen und -therapeuten.
Die Bilanz der Anerkennung in 2013
Bescheide zur Anerkennung
eines ausländischen Berufsabschlusses
Davon Anerkennung eines
nicht reglementierten Referenzberufs
Davon Anerkennung eines
reglementierten Referenzberufs
10.485
Bilanz 2013: Anerkennung eines reglementierten Referenzberufes
(Bescheide)
Anerkennung voller Gleichwertigkeit
8.172
Mit Auflage Ausgleichsmaßnahme
1.899
Keine Gleichwertigkeit
Alle Bescheide
414
10.485
Bilanz 2013: Anerkennung eines nicht reglementierten Referenzberufes (Bescheide)
Anerkennung voller Gleichwertigkeit
1.797
Teilweise Gleichwertigkeit
936
Keine Gleichwertigkeit
72
Unaufklärbarkeit
54
Alle Bescheide
2.859
13.344
2.859
Hohe Anerkennungsquoten
Von April 2012 bis Dezember 2013 wurden 26.466 Anträge auf An
erkennung gestellt, zum Stichtag 31.12.2013 waren 21.318 Anträge entschieden. Allein in 2013 wurden 15.477 Anträge gestellt. Bei
den Bescheiden in 2013 erfolgte in rd. 96 Prozent eine volle oder
teilweise gleichwertige Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses.
Wer sind die Antragstellenden
Mehr als 60% der Personen, deren Verfahren in 2013 bearbeitet

wurden, waren Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der
Schweiz und darüber hinaus über 17 Prozent Angehörige eines
der übrigen europäischen Staaten. Am häufigsten sind darunter
deutsche Staatsangehörige vertreten. Sie stehen dem deutschen
Arbeitsmarkt bereits zur Verfügung und eröffnen sich mit der Anerkennung verbesserte Möglichkeiten zur Verwertung ihrer Qualifikationen.
Was Anerkennung bringt2
Ebenso wie Deutschkurse erhöht die Anerkennung eines auslän
dischen Berufsanschluss die Chance, entsprechend der Qualifikation beschäftigt zu werden. Das Risiko, unterwertig beschäftigt zu
sein, sinkt um knapp 32 Prozent wenn der Abschluss vollständig
anerkannt ist. Und: Die qualifikationsadäquate Beschäftigung hat
positive Effekte auf die Lohnhöhe.
Bei

einer teilweisen Anerkennung sind die Lohneffekte nicht signifikant, wohl aber die Wahrscheinlichkeit, überhaupt einer Erwerbstätigkeit nachtzugehen.
Anerkennungsberatung
Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) beglei
tet die Umsetzung des Anerkennungsgesetzes durch Beratungen
und trägt damit wesentlich zum Erfolg der Gesetzesinitiative bei.
Die Anerkennungsberatung zeigt Menschen mit ausländischen
Qualifikationen Wege und Möglichkeiten der Anerkennung auf
und begleitet und unterstützt sie im Anerkennungsprozess.
Im Zeitraum August 2012 bis Juni 2015 wurden in den IQ-Aner
kennungsberatungsstellen insgesamt 49.388 Personen zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen beraten. Allein im ersten Halbjahr 2015 suchten über 11.000 Personen
Beratung nach. Das Angebot umfasst mit einem stetigen Ausbau
der Kapazitäten und der Standorte mittlerweile rd. 60 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet. Seit 2015 ist dazu Angebot ergänzt um Beratung u.a. zur Anpassungsqualifizierung.
Das

Informationsportal der Bundesregierung „Anerkennung in
Deutschland“ macht öffentlichkeitswirksam auf Möglichkeiten und
Verfahren zur Anerkennung aufmerksam. Seit seiner Freischaltung
verzeichnet das Portal eine kontinuierliche Steigerung seiner Besuchszahlen. So informierten sich im Jahr 2012 ca. 257.000 und
im Jahr 2013 ca. 560.000 Personen über die Anerkennungsmöglichkeiten im Portal. Nach einem weiteren Anstieg im Jahr 2014
erreichte die Zahl der Anerkennungsinteressierten rund 1.117.000
Besucherinnen und Besucher.
1
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015, am 10. Juni 2015 vom Bundeskabinett beschlossen. Die Daten beziehen sich ausschließlich
auf die bundesrechtlich geregelten Berufe. Für die landesrechtlich geregelten Berufe liegt bisher keine koordinierte Statistik vor.
2
IAB-Kurzbericht 21.3/2014: Anerkannte Abschlüsse und Deutschkenntnisse lohnen sich
Sie wollen mehr wissen?
Ansprechpartnerin:
Irma Wagner [email protected]
Tel.: +49(0)221/93 29 81 22
www.ebb-bildung.de
Informationen und aktuelle Zahlen finden Sie auch unter:
www.netzwerk-iq.de
www.anerkennung-in-deutschland.de